Abkühlung durch Entsiegelung: Begrünte Gleise
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 22.03.2019, B 100 Betreff: Abkühlung durch Entsiegelung:
Begrünte Gleise Vorgang: A 391/18 FRANKFURTER Zu 1.: Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
mbH (VGF) betreibt insgesamt rund 12,4 km Rasengleis. Davon sind 4 km Gleise im
Stadtbahnnetz und 8,4 km Gleise im Straßenbahnnetz. Zu 2.: Für eine Begrünung könnten rund 14 km zweigleisige
Streckenabschnitte im Straßenbahnnetz und rund 10 km zweigleisige
Streckenabschnitte im Stadtbahnnetz infrage kommen. Diese Angaben beziehen sich
allein auf die grundsätzlich mögliche bauliche Realisierung im Gleisoberbau.
Städtebauliche Aspekte und andere Randbedingungen sind hier nicht
berücksichtigt.
Zu 3.: Die Gleisanlagen werden nach bau- und
sicherheitstechnischem Zustand des Gleiskörpers erneuert. In Zusammenhang mit
der Erneuerung des Gleiskörpers wird die Entscheidung über die eventuelle
Anlage eines Rasengleises getroffen. Einer Erneuerung von Gleisanlagen allein
aufgrund der Priorisierung einer Begrünung ist aus wirtschaftlichen Gründen
nicht vertretbar. Unter rein technischen Gesichtspunkten des Gleisoberbaues
kann im Grunde jeder Streckenabschnitt in einem Straßen- oder Stadtbahnnetz als
Grüngleis hergestellt werden. Sind die Belastungen aus dem Bahnbetrieb hoch, wie im
Stadtbahnbereich, ist mindestens eine Konstruktion aus Betonlängsbalken (Feste
Fahrbahn) mit tiefliegender Vegetation einzusetzen. D.h., dass bei dieser
Ausführung die Schienen und Schienenstützpunkte oberhalb der Grünfläche liegen
(Bsp. Riedberg). Die Grünfläche ist hierbei durch den Betonlängsbalken und den
Schienen unterbrochen. In einem weniger belastetem Gleis für Straßenbahnen kann
auch ein Grüngleis mit hochliegender Vegetation empfohlen werden. Hierbei
liegen der Schienenkopf und die Grünfläche auf einer Höhe (Bsp. Messe). Die Entscheidung für oder gegen Grüngleis entwickelt
sich unabhängig von der Frage der Finanzierung. Sie muss letztlich auf der
städtebaulichen Gesamtbetrachtung des Straßenraumes beruhen. Bei der
städtebaulichen Gesamtbetrachtung werden Aspekte des Stadt- und Mikroklimas
berücksichtigt.
Zu 4.: Die Mehrkosten von Rasengleis zu konventionellen
Streckenabschnitten unterliegen sehr starken Unterschieden und sind von den
gewählten Bauarten abhängig. Im Durchschnitt können aber Mehrkosten von ca.
1.000 Euro pro laufenden Meter Gleis angenommen werden. Zu 5.: Gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen zur
Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten, können
investive Maßnahmen wie Entsiegelung oder Begrünung öffentlicher Flächen,
gefördert werden. Die Maßnahmen müssen jedoch auf der Grundlage einer
fachtechnischen Prüfung dazu geeignet sein, die Auswirkungen des Klimawandels
abzumildern. Zu 6.: Als Gleisbegrünung können verschiedene
Landschaftsrasen mit oder ohne Kräuterbeimischungen oder Sedum, eine Art
Steingartengewächs, eingesetzt werden. Sedum wurde im Streckennetz der VGF zum
Beispiel im Weichenbereich vor der Haltestelle Rebstockbad eingepflanzt.
Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Antrag vom
12.06.2019, NR 891
Antrag vom
25.06.2019, NR 902
dazugehörende Vorlage:
Anfrage vom
25.09.2018, A 391
Antrag vom
23.04.2019, OF
341/4
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4549
Antrag vom
25.09.2019, OF
1093/1
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5360
Antrag vom
13.11.2019, OF
639/11
Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1505
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9,
10, 11, 12, 15, 16 Versandpaket: 27.03.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR
15 am 03.05.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1
am 07.05.2019, TO I, TOP 72 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
10 am 07.05.2019, TO II, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 4
am 07.05.2019, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6
am 07.05.2019, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8
am 08.05.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
12 am 10.05.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 5
am 10.05.2019, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 2
am 13.05.2019, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
11 am 13.05.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 7
am 14.05.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR
16 am 14.05.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9
am 16.05.2019, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 3
am 16.05.2019, TO II, TOP 66 Beschluss: Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung LINKE.
31. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 56
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 891 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER 32. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 25.06.2019, TO I, TOP 34
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
2. Die Vorlage
NR 891 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 902 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage
NR 902 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF gegen
FRANKFURTER (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und
Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF
(= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: FRAKTION (B 100 = Kenntnis, NR 891 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (B
100 = Kenntnis als Zwischenbericht, NR 891 und NR 902 = Annahme)
34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 47
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
NR 891 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 902 zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage
NR 902 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
gegen FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Kenntnis als Zwischenbericht)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und
Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
(= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten)
zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER und
ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung)
Beschlussausfertigung(en): § 4263, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 61 0