Abkühlung durch Entsiegelung: Begrünte Gleise
Vorlagentyp: B
Inhalt
Bericht des Magistrats vom 22.03.2019, B 100
Betreff: Abkühlung durch Entsiegelung: Begrünte Gleise Vorgang: A 391/18 FRANKFURTER Zu
- : Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) betreibt insgesamt rund 12,4 km Rasengleis. Davon sind 4 km Gleise im Stadtbahnnetz und 8,4 km Gleise im Straßenbahnnetz. Zu 2.: Für eine Begrünung könnten rund 14 km zweigleisige Streckenabschnitte im Straßenbahnnetz und rund 10 km zweigleisige Streckenabschnitte im Stadtbahnnetz infrage kommen. Diese Angaben beziehen sich allein auf die grundsätzlich mögliche bauliche Realisierung im Gleisoberbau. Städtebauliche Aspekte und andere Randbedingungen sind hier nicht berücksichtigt. Zu 3.: Die Gleisanlagen werden nach bau- und sicherheitstechnischem Zustand des Gleiskörpers erneuert. In Zusammenhang mit der Erneuerung des Gleiskörpers wird die Entscheidung über die eventuelle Anlage eines Rasengleises getroffen. Einer Erneuerung von Gleisanlagen allein aufgrund der Priorisierung einer Begrünung ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Unter rein technischen Gesichtspunkten des Gleisoberbaues kann im Grunde jeder Streckenabschnitt in einem Straßen- oder Stadtbahnnetz als Grüngleis hergestellt werden. Sind die Belastungen aus dem Bahnbetrieb hoch, wie im Stadtbahnbereich, ist mindestens eine Konstruktion aus Betonlängsbalken (Feste Fahrbahn) mit tiefliegender Vegetation einzusetzen. D.h., dass bei dieser Ausführung die Schienen und Schienenstützpunkte oberhalb der Grünfläche liegen (Bsp. Riedberg). Die Grünfläche ist hierbei durch den Betonlängsbalken und den Schienen unterbrochen. In einem weniger belastetem Gleis für Straßenbahnen kann auch ein Grüngleis mit hochliegender Vegetation empfohlen werden. Hierbei liegen der Schienenkopf und die Grünfläche auf einer Höhe (Bsp. Messe). Die Entscheidung für oder gegen Grüngleis entwickelt sich unabhängig von der Frage der Finanzierung. Sie muss letztlich auf der städtebaulichen Gesamtbetrachtung des Straßenraumes beruhen. Bei der städtebaulichen Gesamtbetrachtung werden Aspekte des Stadt- und Mikroklimas berücksichtigt. Zu 4.: Die Mehrkosten von Rasengleis zu konventionellen Streckenabschnitten unterliegen sehr starken Unterschieden und sind von den gewählten Bauarten abhängig. Im Durchschnitt können aber Mehrkosten von ca. 1.000 Euro pro laufenden Meter Gleis angenommen werden. Zu 5.: Gemäß der Förderrichtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten, können investive Maßnahmen wie Entsiegelung oder Begrünung öffentlicher Flächen, gefördert werden. Die Maßnahmen müssen jedoch auf der Grundlage einer fachtechnischen Prüfung dazu geeignet sein, die Auswirkungen des Klimawandels abzumildern. Zu 6.: Als Gleisbegrünung können verschiedene Landschaftsrasen mit oder ohne Kräuterbeimischungen oder Sedum, eine Art Steingartengewächs, eingesetzt werden. Sedum wurde im Streckennetz der VGF zum Beispiel im Weichenbereich vor der Haltestelle Rebstockbad eingepflanzt.Nebenvorlage: Antrag vom 12.06.2019, NR 891 Antrag vom 25.06.2019, NR 902
Beratungsverlauf 17 Sitzungen
Sitzung
31
OBR
15
TO I, TOP 20
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 1
TO I, TOP 72
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR
10
TO II, TOP 33
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 4
TO II, TOP 15
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 6
TO I, TOP 53
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 8
TO I, TOP 37
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR
12
TO I, TOP 40
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 5
TO I, TOP 86
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 2
TO II, TOP 39
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR
11
TO II, TOP 10
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 7
TO II, TOP 10
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
29
OBR
16
TO I, TOP 19
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 9
TO II, TOP 12
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
31
OBR 3
TO II, TOP 66
Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Linke
Sitzung
31
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 56
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage B 100 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 891 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter
Sitzung
32
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 34
1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 891 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 902 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 902 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF
Ablehnung:
Frankfurter
Sitzung
34
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 47
1. Die Vorlage B 100 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 891 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 902 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Der Vorlage NR 902 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION
Ablehnung:
Frankfurter ÖkoLinX-ARL