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Grüne Bänder durch die Stadt

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.09.2019, B 329 Betreff: Grüne Bänder durch die Stadt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4263 Ziffer II. - NR 891/19 FRANKFURTER - Zu 2.: Für eine Begrünung könnten aus gleisbautechnischer Sicht derzeit grundsätzlich folgende Streckenabschnitte im Straßenbahnnetz infrage kommen: 1. In der Mörfelder Landstraße zwischen Breslauer Straße und Stresemannallee 2. Zwischen Stresemannallee und Louisa 3. In der Offenbacher Landstraße zwischen "Im Eichlehen" und Haltestelle Stadtgrenze Offenbach 4. Zwischen Bahnhof Niederrad und Kiesschneise 5. Zwischen Vogelweidstraße und Blutspendedienst 6. In der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße und Ludwig-Scriba- Straße 7. In der Saalburgallee 8. In der Wittelsbacherallee 9. In der Hanauer Landstraße zwischen Riederhöfe und Hugo-Junkers-Schleife 10. Der Streckenabschnitt am Mainufer in Fechenheim Für eine Begrünung im Stadtbahnnetz könnten folgende Streckenabschnitte infrage kommen: 1. Zwischen den Stationen Industriehof und Heerstraße bzw. Hausen 2. Zwischen den Stationen Marbachweg und Preungesheim 3. Zwischen den Stationen Johanna-Tesch-Platz und Enkheim Zu 3.: Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) wird bei anstehenden Erneuerungen der oben genannten Streckenabschnitte die Realisierung einer Begrünung prüfen und bei gegebener Finanzierung eine Begrünung umsetzen. Zu 4.: Soweit bei Neubaustrecken die bautechnischen und stadtökologischen Randbedingungen gegeben sind, wird ein begrüntes Gleis realisiert. Beispiele sind die in den letzten Jahren gebauten Strecken Riedberg und Stresemannallee oder auch der zukünftige oberirdische Streckenabschnitt der U5 im Europaviertel. Zu 5.: Bei Neubaustrecken, aber auch im Zuge von nachträglicher Begrünung bei Bestandsstrecken, werden grundsätzlich immer Fördermöglichkeiten geprüft und bei positiven Bescheiden selbstverständlich auch in Anspruch genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.06.2019, NR 891 Antrag vom 12.09.2019, NR 965 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5360 Antrag vom 13.11.2019, OF 639/11 Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1505 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 16 Versandpaket: 11.09.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 12 am 25.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 4886, 35. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.12.2019 Aktenzeichen: 32 1