Grüne Bänder durch die Stadt
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 09.09.2019, B
329 Betreff:
Grüne Bänder durch die Stadt Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.06.2019, § 4263 Ziffer
II. - NR 891/19 FRANKFURTER
- Zu 2.: Für eine Begrünung könnten aus gleisbautechnischer
Sicht derzeit grundsätzlich folgende Streckenabschnitte im Straßenbahnnetz
infrage kommen:
1. In der Mörfelder Landstraße
zwischen Breslauer Straße und Stresemannallee 2. Zwischen Stresemannallee und Louisa 3. In der Offenbacher Landstraße
zwischen "Im Eichlehen" und Haltestelle Stadtgrenze Offenbach 4. Zwischen Bahnhof Niederrad und
Kiesschneise 5. Zwischen
Vogelweidstraße und Blutspendedienst 6. In der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße
und Ludwig-Scriba- Straße 7.
In der Saalburgallee 8. In
der Wittelsbacherallee 9. In
der Hanauer Landstraße zwischen Riederhöfe und Hugo-Junkers-Schleife 10. Der Streckenabschnitt am Mainufer
in Fechenheim Für eine
Begrünung im Stadtbahnnetz könnten folgende Streckenabschnitte infrage
kommen: 1. Zwischen den Stationen
Industriehof und Heerstraße bzw. Hausen 2. Zwischen den Stationen Marbachweg und
Preungesheim 3. Zwischen den
Stationen Johanna-Tesch-Platz und Enkheim Zu 3.: Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
mbH (VGF) wird bei anstehenden Erneuerungen der oben genannten
Streckenabschnitte die Realisierung einer Begrünung prüfen und bei gegebener
Finanzierung eine Begrünung umsetzen. Zu 4.: Soweit bei Neubaustrecken die bautechnischen und
stadtökologischen Randbedingungen gegeben sind, wird ein begrüntes Gleis
realisiert. Beispiele sind die in den letzten
Jahren gebauten Strecken Riedberg und Stresemannallee oder auch der zukünftige
oberirdische Streckenabschnitt der U5 im Europaviertel. Zu 5.: Bei Neubaustrecken, aber auch im Zuge von
nachträglicher Begrünung bei Bestandsstrecken, werden grundsätzlich immer
Fördermöglichkeiten geprüft und bei positiven Bescheiden selbstverständlich
auch in Anspruch genommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
12.06.2019, NR 891
Antrag vom
12.09.2019, NR 965
Anregung an
den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5360
Antrag vom
13.11.2019, OF
639/11
Auskunftsersuchen vom 02.12.2019, V 1505
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11,
12, 16 Versandpaket: 11.09.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 8
am 17.10.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
10 am 22.10.2019, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 4
am 22.10.2019, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 6
am 22.10.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7
am 22.10.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
12 am 25.10.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5
am 25.10.2019, TO I, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
11 am 28.10.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 1
am 29.10.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
16 am 29.10.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 329 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)
Beschlussausfertigung(en): § 4886, 35. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 03.12.2019 Aktenzeichen: 32 1