Einsatz von Fußverkehrsbeauftragten
Fragen an den Magistrat
Seit Februar 2024 hat Frankfurt eine Fußverkehrsbeauftragte. Das scheint auch notwendig, denn bislang haben bei jeder Baustelle Fußgänger*innen das Nachsehen. Baustellen-Schilder werden immer auf Gehwegen abgestellt, manchmal stehen sie dort Monate vor und Monate nach der Bau-maßnahme noch und behindern Menschen mit Rollatoren und Kinderwägen. Die Verantwortlichen in den Ämtern und die von ihnen beauftragten Subunternehmen achten tunlichst darauf, dass der Autoverkehr nicht behindert wird, die gesetzlichen festgelegten Gehwegbreiten werden jedoch regelmäßig missachtet. Dazu kommen die bekannten Probleme mit Gehwegparker*innen. (Siehe dazu Anträge und Anfragen NR 886/2019, A 517/2019, A 664/ 2020, A 678/2020, NR 1194/2020, NR 380/2022). Eine Fußverkehrsbeauftragte, die über die Kompetenz verfügt, die Missstände im Fußverkehr zu beseitigen - da die verantwortlichen Ämter ihrer Aufgabe, alle Verkehrsteilnehmer*innen im Blick zu haben, nicht nachkommen - hätte etwas bewirken können. Allerdings hat man seit der öffentlichen Arbeitsaufnahme der Fußverkehrsbeauftragten im Mai 2024 nichts mehr von ihr gehört. Ich frage den Magistrat:
- Warum findet man auf der Webseite der Stadt Frankfurt keine Kontakt-Adresse bei der Suche nach "Fußverkehrsbeauftragte"?
- Welche Problemfelder im Fußverkehr wurden seit Februar 2024 adressiert? Welche Lösungsansätze wurden vorgeschlagen?
- Wie konnte es zu dem Gehweg-Desaster z.B. an der neu gebauten Straßenbahn- und Bushalte-stelle Lokalbahnhof/Textorstraße kommen, wo der Gehweg nur halb so breit realisiert wurde wie in den Plänen vorgesehen?
- Welche Möglichkeiten hat die Fußverkehrsbeauftragte, gegen zugestellte Gehwege durch Baustellenschilder und E-Roller (ein Problem v.a. in den nicht-zentralen Stadtteilen) vorzugehen?