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Ungehinderte Nutzung der Gehwege

Vorlagentyp: B

Bericht

Wer bauen möchte, muss oftmals den öffentlichen Verkehrsraum sperren oder einschränken. Dazu wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eine verkehrsrechtliche Anordnung (VRAO) von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde benötigt. Beantragt wird die VRAO durch den Bauherrn oder durch eine von ihm beauftragte Fachfirma. Dabei ist unter Verwendung eines entsprechenden Formulars ein geeigneter Verkehrszeichen- und Markierungsplan vom Antragsteller einzureichen. Rechtsgrundlage ist § 45 Absätze 1, 3 und 6 Straßenverkehrs-Ordnung. Bestandteil der VRAO sind alle Vorgaben der Richtlinien für die Sicherung von Baustellen (RSA). Die VRAO muss vom Antragsteller exakt umgesetzt werden. Er ist für die korrekte Aufstellung der Absicherungen und mobilen Beschilderungen zuständig. In den bebilderten Fällen hätten die mobilen Verkehrszeichen an die Fahrbahn gestellt und mit je einer Bake zum fließenden Verkehr abgesichert oder an einer anderen, breiteren Stelle auf dem Gehweg platziert werden müssen, um die notwendige Mindestbreite des Gehweges einzuhalten. Den Antragstellern, bzw. den ausführenden Firmen, werden die genannten Richtlinien und Vorgaben der Mindestbreiten bei jeder VRAO schriftlich bekannt gegeben. Im Rahmen des Antragsverfahrens auf eine VRAO wird vom Antragsteller eine Qualifikation auf der Basis des Merkblattes über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) verlangt. Die Schulungsnachweise werden nur bis fünf Jahre nach Ausstellungsdatum anerkannt. Selbstverständlich werden auch die Bediensteten der anordnenden Behörde regelmäßig geschult und im Hinblick auf das Thema Verkehrssicherheit besonders sensibilisiert. Fehlerhafte Beschilderungen werden in der Regel bereits im Antragsverfahren festgestellt und behoben. Darüber hinaus werden stichprobenartige Kontrollen durch das Straßenverkehrsamt vorgenommen.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 38
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 48
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 142 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter

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