Erlaubtes Gehwegparken in Frankfurt
Vorlagentyp: B
Bericht
Grundsätzlich soll ein reiner Gehweg mindestens 2,50 Meter in der Lichte breit sein. Bei Gehwegparken wird eine verbleibende Breite von 2,20 Meter in der Lichte grundsätzlich als ausreichend angesehen. In begründeten Ausnahmefällen kann aber auch eine Mindestbreite von 1,50 Meter in der Lichten Breite als ausreichend angesehen werden. Abschleppmaßnahmen erfolgen stets unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und der Höhe des Fußgängeraufkommens, sodass eine Mindestrestgehwegbreite nicht vorgegeben ist.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Sitzung
39
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 38
nicht auf TO Die Vorlage B 228 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF FRAKTION Frankfurter