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Maßnahmen gegen Leerstand in Frankfurt

Vorlagentyp: A ÖkoLinX-ELF

Fragen an den Magistrat

Bisherige Nachfragen beim Magistrat wurden lapidar beantwortet mit fehlender städtischer Einflussmöglichkeit. Unabhängig davon, ob die neue hessische Landesregierung wieder ein Gesetz gegen spekulativen Leerstand in Großstädten beschließt - und damit das bedauerliche Ende des Wohnraumzweckentfremdungsgesetzes von 2004 heilt - dürfte es auch jetzt schon Möglichkeiten geben, Druck auf die Eigentümerin auszuüben. Ich frage daher den Magistrat:

  1. In welchem Turnus schreibt die Stadt Frankfurt die Eigentümerin der Wohngebäude an? Hat die Stadt darin ihre Hilfe angeboten, wie das andere Städte mit Leerstandsproblematiken tun und auf mögliche Fördermöglichkeiten oder andere Unterstützungen hingewiesen?
  2. Die obigen Fotos zeigen, dass in beiden Wohngebäuden die Eingangsbereiche und die Vorgärten weitgehend zugewachsen sind. Lässt sich hier über das Instrument der Vorgarten-satzung Einfluss nehmen?
  3. Die Hecken werden nicht regelmäßig zurückgeschnitten, so dass die Gehwege nicht nutzbar sind. Wird die Stadt Ihrer Pflicht nachkommen, dort Fußgängersicherheit herzustellen?
  4. Welche weiteren Ideen hat die Stadt, um auf der Basis geltender Gesetze, Satzungen und Regelungen Druck gegen Eigentümer*innen aufzubauen, die Wohnraum zweckentfremden?