Wiederherstellung der organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport
Vorlagentyp: A FAG
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 24.06.2010, OA 1153 entstanden aus Vorlage:
OF 989/3 vom
22.06.2010 Betreff: Wiederherstellung der organisatorischen Einheit von
Notfallversorgung und Krankentransport Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.11.2010
Mit der Vorlage M 95 vom 25.06.2010 beantragt der
Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung die seit 2001
praktizierte organisatorische Trennung der beiden Aufgabensegmente des
öffentlichen Rettungsdienstes "Notfallversorgung" und "Krankentransport" zum
01.01.2011 aufzuheben und wieder in die organisatorische Einheit
zurückzuführen.
Begründet wird die
Grundstücksübertragung damit, dass diese seit 2001 praktizierte
organisatorische Trennung sich aus fachlichen Gründen nicht bewährt hat.
In der Vorlage wird ausgeführt, dass u. a. die
Wartezeiten für Auftraggeber - Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime -
und Patienten bei nicht planbaren Krankentransporten teilweise unangemessen
lang seien. Ab Bestellung des Transportes seien mehrstündige Wartezeiten bis
zur Durchführung des Transportes nicht unüblich. Auch vernachlässige der
betriebswirtschaftlich geprägte Einsatz und die Disposition der Fahrzeuge die
sich aus der Gesundheitsfürsorge und der Gefahrenabwehr ergebenden sowie die
bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Weiterhin wird ausgeführt, dass höherwertige
Einsatzmittel als medizinisch und gesetzlich notwendig die anfallenden
Krankentransporte abarbeiteten. Eine Wirtschaftlichkeit im Gesamtsystem könne
schon deshalb im vorliegenden Modell nicht gegeben sein. Durch die Verschiebung
der Priorität in der Einsatzabwicklung, weg vom Fokus der Gesundheitsfürsorge
und Gefahrenabwehr hin zur marktwirtschaftlichen Rentabilität des
Einzelunternehmens, ergäben sich nicht hinnehmbare Qualitätseinbußen und lange
Wartezeiten für alle am System beteiligten Menschen. Ein Nachweis für diese
Behauptungen wird nicht gegeben. Auch wird als Nachteil aufgeführt, dass die
Vielzahl der Dispositionszentralen im derzeitigen Modell der organisatorischen
Trennung Synergieeffekte, die sich durch die Steuerung durch eine gemeinsame
Leitstelle ergeben würden, erschwere. Auch hier wird nicht dargestellt, durch
welche bisherigen Maßnahmen hier eine Änderung und Verbesserung versucht wurde
herbeizuführen.
Vor diesem Hintergrund fragen
wir den Magistrat: 1. Gibt es bzw. gab es von anderen hessischen
Rettungsdienstträgern Ausschreibungen nach VOL nur für die Teilleistung
Krankentransport? 2. Gemäß Seite 3 der Vorlage "M95" soll eine
"maximale Wartezeit von 30 Minuten für den Krankentransport festgelegt werden.
Viele Krankentransporte werden vom Auftraggeber vorbestellt. Spielen zeitliche
Wünsche der Auftraggeber künftig keine Rolle mehr? 3. Sind Wartezeiten von mehr als 30 Minuten im
Krankentransport belegt? 4. Gibt es dokumentierte Beschwerden von
Patienten? 5. Seit wann liegen
Patientenbeschwerden vor und wie wurde mit diesen umgegangen? 6. Seit wann hat sich die Trennung nicht
bewährt? 7. Welche Maßnahmen wurden
ergriffen, um die behaupteten Mängel zu beheben? 8. 57 genehmigte Krankentransportwagen sind jetzt
im Einsatz. Wie viele werden benötigt um es besser zu machen? 9. Warum erfolgt keine klare Trennung von
Krankentransport (HRDG) und Krankenfahrten (PbefG)? 10. Auf welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
stützt sich die Behauptung, dass eine Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems
nicht gegeben sein könne und auf welche Weise wurde die Wirtschaftlichkeit des
Gesamtsystems ermittelt? 11. Wie hoch waren die Gewerbesteuereinnahmen der
Stadt Frankfurt von Leistungserbringern im Krankentransport in den vergangenen
drei Kalenderjahren? Welche Leistungserbringer haben Gewerbesteuern
entrichtet? 12. Die Feuerwehr behauptet, dass
eine Reihe an Krankentransporten - insbesondere in den Nachtstunden - von ihr
geleistet werden müssen. Wie hoch war die Anzahl dieser Krankentransporte in
den vergangenen drei Kalenderjahren? 13. Es wird von Qualitätseinbußen gesprochen, diese
aber nur an vorgeblichen Wartezeiten festgemacht. Durch welche Maßnahmen
wird sichergestellt, dass Wartezeiten in der organisatorischen Einheit nicht
vorkommen? 14. Wird es künftig ein
nachvollziehbares Beschwerdemanagement beim Aufgabenträger geben, so wie
dies bei den gegenwärtigen privaten Leistungserbringern seit langem etabliert
ist? 15. Bei welchem Großschadens- und
Katastrophenfall hat es Nachteile durch getrennte Dispositionszentralen
gegeben? 16. Welche Maßnahmen wurden bisher
ergriffen, um die behauptete Erschwernis hinsichtlich der Nichtinanspruchnahme
von Synergieeffekten aufzuheben? 17. Bei welchen Großschadens- und
Katastrophenfällen wurden die Leistungserbringer im Krankentransport
eingesetzt? 18. In den Genehmigungen der
Leistungserbringer für den Krankentransport ist die Mitwirkung im Großschadens-
und Katastrophenfall verpflichtend. Welche Maßnahmen gab es, diese im auch
umzusetzen? Gab es gemeinsame Übungen? Sind Führungsmitglieder der Anbieter im
Katastrophenstab? 19. Warum wurden die genehmigten privaten
Krankentransportunternehmen nicht bei der Fußballweltmeisterschaft 2006
herangezogen, um die erheblichen Kosten für die Stadt Frankfurt zu
vermindern? 20. Warum haben die genehmigten
Krankentransportfahrzeuge in Frankfurt als einzige Kommune in der ganzen
Bundesrepublik kein Blaulicht und Martinshorn? 21. Welche Maßnahmen seitens der Stadt Frankfurt
gab es, um die Kommunikation zu verbessern? 22. Wie wurde die Qualitätskriterien im Punkt 21
festgelegt und wie wurden diese überprüft? 23. Warum wird nur der Teil Krankentransport unter
Verstoß gegen zwingendes Vergaberecht ausgeschrieben und nicht auch die
Notfallrettung?
24. Warum wird die Leistung der
sog. "E-RTWs" frei vergeben und nicht ebenfalls ausgeschrieben? 25. Wie wird die Dienstplansicherheit beim Einsatz
von Ehrenamtlichen in der Notfallversorgung insbesondere unter Berücksichtigung
der Demographie gewährleistet? 26. Wie soll die Vergabe überhaupt zeitlich noch
erfolgen? 27. Wie ist das Vorhaben mit
Artikel 43 der Verfassung des Landes Hessen in Einklang zu bringen? Antragsteller:
FAG
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Achim Fey Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 21.05.2010, M 95
Bericht des
Magistrats vom 14.01.2011, B 26 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket:
01.09.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 13.12.2010, TO I, TOP
3 Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 1279 spätestens in einem Monat
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER
47. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.01.2011, TO I, TOP
3 Beschluss: nicht auf TO
Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 26) vorgelegt
hat. Beschlussausfertigung(en): § 9120, 46. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 13.12.2010 Aktenzeichen: 37 2