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Wiederherstellung der organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport

Vorlagentyp: A FAG

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.06.2010, OA 1153 entstanden aus Vorlage: OF 989/3 vom 22.06.2010 Betreff: Wiederherstellung der organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.11.2010 Mit der Vorlage M 95 vom 25.06.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung die seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung der beiden Aufgabensegmente des öffentlichen Rettungsdienstes "Notfallversorgung" und "Krankentransport" zum 01.01.2011 aufzuheben und wieder in die organisatorische Einheit zurückzuführen. Begründet wird die Grundstücksübertragung damit, dass diese seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung sich aus fachlichen Gründen nicht bewährt hat. In der Vorlage wird ausgeführt, dass u. a. die Wartezeiten für Auftraggeber - Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime - und Patienten bei nicht planbaren Krankentransporten teilweise unangemessen lang seien. Ab Bestellung des Transportes seien mehrstündige Wartezeiten bis zur Durchführung des Transportes nicht unüblich. Auch vernachlässige der betriebswirtschaftlich geprägte Einsatz und die Disposition der Fahrzeuge die sich aus der Gesundheitsfürsorge und der Gefahrenabwehr ergebenden sowie die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Weiterhin wird ausgeführt, dass höherwertige Einsatzmittel als medizinisch und gesetzlich notwendig die anfallenden Krankentransporte abarbeiteten. Eine Wirtschaftlichkeit im Gesamtsystem könne schon deshalb im vorliegenden Modell nicht gegeben sein. Durch die Verschiebung der Priorität in der Einsatzabwicklung, weg vom Fokus der Gesundheitsfürsorge und Gefahrenabwehr hin zur marktwirtschaftlichen Rentabilität des Einzelunternehmens, ergäben sich nicht hinnehmbare Qualitätseinbußen und lange Wartezeiten für alle am System beteiligten Menschen. Ein Nachweis für diese Behauptungen wird nicht gegeben. Auch wird als Nachteil aufgeführt, dass die Vielzahl der Dispositionszentralen im derzeitigen Modell der organisatorischen Trennung Synergieeffekte, die sich durch die Steuerung durch eine gemeinsame Leitstelle ergeben würden, erschwere. Auch hier wird nicht dargestellt, durch welche bisherigen Maßnahmen hier eine Änderung und Verbesserung versucht wurde herbeizuführen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Gibt es bzw. gab es von anderen hessischen Rettungsdienstträgern Ausschreibungen nach VOL nur für die Teilleistung Krankentransport? 2. Gemäß Seite 3 der Vorlage "M95" soll eine "maximale Wartezeit von 30 Minuten für den Krankentransport festgelegt werden. Viele Krankentransporte werden vom Auftraggeber vorbestellt. Spielen zeitliche Wünsche der Auftraggeber künftig keine Rolle mehr? 3. Sind Wartezeiten von mehr als 30 Minuten im Krankentransport belegt? 4. Gibt es dokumentierte Beschwerden von Patienten? 5. Seit wann liegen Patientenbeschwerden vor und wie wurde mit diesen umgegangen? 6. Seit wann hat sich die Trennung nicht bewährt? 7. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die behaupteten Mängel zu beheben? 8. 57 genehmigte Krankentransportwagen sind jetzt im Einsatz. Wie viele werden benötigt um es besser zu machen? 9. Warum erfolgt keine klare Trennung von Krankentransport (HRDG) und Krankenfahrten (PbefG)? 10. Auf welche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung stützt sich die Behauptung, dass eine Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems nicht gegeben sein könne und auf welche Weise wurde die Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems ermittelt? 11. Wie hoch waren die Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Frankfurt von Leistungserbringern im Krankentransport in den vergangenen drei Kalenderjahren? Welche Leistungserbringer haben Gewerbesteuern entrichtet? 12. Die Feuerwehr behauptet, dass eine Reihe an Krankentransporten - insbesondere in den Nachtstunden - von ihr geleistet werden müssen. Wie hoch war die Anzahl dieser Krankentransporte in den vergangenen drei Kalenderjahren? 13. Es wird von Qualitätseinbußen gesprochen, diese aber nur an vorgeblichen Wartezeiten festgemacht. Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, dass Wartezeiten in der organisatorischen Einheit nicht vorkommen? 14. Wird es künftig ein nachvollziehbares Beschwerdemanagement beim Aufgabenträger geben, so wie dies bei den gegenwärtigen privaten Leistungserbringern seit langem etabliert ist? 15. Bei welchem Großschadens- und Katastrophenfall hat es Nachteile durch getrennte Dispositionszentralen gegeben? 16. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um die behauptete Erschwernis hinsichtlich der Nichtinanspruchnahme von Synergieeffekten aufzuheben? 17. Bei welchen Großschadens- und Katastrophenfällen wurden die Leistungserbringer im Krankentransport eingesetzt? 18. In den Genehmigungen der Leistungserbringer für den Krankentransport ist die Mitwirkung im Großschadens- und Katastrophenfall verpflichtend. Welche Maßnahmen gab es, diese im auch umzusetzen? Gab es gemeinsame Übungen? Sind Führungsmitglieder der Anbieter im Katastrophenstab? 19. Warum wurden die genehmigten privaten Krankentransportunternehmen nicht bei der Fußballweltmeisterschaft 2006 herangezogen, um die erheblichen Kosten für die Stadt Frankfurt zu vermindern? 20. Warum haben die genehmigten Krankentransportfahrzeuge in Frankfurt als einzige Kommune in der ganzen Bundesrepublik kein Blaulicht und Martinshorn? 21. Welche Maßnahmen seitens der Stadt Frankfurt gab es, um die Kommunikation zu verbessern? 22. Wie wurde die Qualitätskriterien im Punkt 21 festgelegt und wie wurden diese überprüft? 23. Warum wird nur der Teil Krankentransport unter Verstoß gegen zwingendes Vergaberecht ausgeschrieben und nicht auch die Notfallrettung? 24. Warum wird die Leistung der sog. "E-RTWs" frei vergeben und nicht ebenfalls ausgeschrieben? 25. Wie wird die Dienstplansicherheit beim Einsatz von Ehrenamtlichen in der Notfallversorgung insbesondere unter Berücksichtigung der Demographie gewährleistet? 26. Wie soll die Vergabe überhaupt zeitlich noch erfolgen? 27. Wie ist das Vorhaben mit Artikel 43 der Verfassung des Landes Hessen in Einklang zu bringen? Antragsteller: FAG Antragstellende Person(en): Stadtv. Achim Fey Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 95 Bericht des Magistrats vom 14.01.2011, B 26 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 01.09.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 13.12.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage A 1279 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER 47. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 24.01.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 26) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 9120, 46. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 13.12.2010 Aktenzeichen: 37 2