Wiederherstellung der organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport
Begründung
organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 95 vom 21.05.2010 wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 1279 der FAG-Fraktion vom 27.8.2010 zurückgestellt. Begründung: Mit der Vorlage M 95 vom 25.06.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung die seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung der beiden Aufgabensegmente des öffentlichen Rettungsdienstes "Notfallversorgung" und "Krankentransport" zum 01.01.2011 aufzuheben und wieder in die organisatorische Einheit zurückzuführen. Begründet wird die Rückführung damit, dass diese seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung sich aus fachlichen Gründen nicht bewährt hat. In der Vorlage wird ausgeführt, dass u. a. die Wartezeiten für Auftraggeber - Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime - und Patienten bei nicht planbaren Krankentransporten teilweise unangemessen lang seien. Ab Bestellung des Transportes seien mehrstündige Wartezeiten bis zur Durchführung des Transportes nicht unüblich. Auch vernachlässige der betriebswirtschaftlich geprägte Einsatz und die Disposition der Fahrzeuge die sich aus der Gesundheitsfürsorge und der Gefahrenabwehr ergebenden sowie die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Weiterhin wird ausgeführt, dass zu hochwertige Einsatzmittel als medizinisch und gesetzlich notwendig die anfallenden Krankentransporte abarbeiteten. Eine Wirtschaftlichkeit im Gesamtsystem könne schon deshalb im vorliegenden Modell nicht gegeben sein. Durch die Verschiebung der Priorität in der Einsatzabwicklung, weg vom Fokus der Gesundheitsfürsorge und Gefahrenabwehr hin zur marktwirtschaftlichen Rentabilität des Einzelunternehmens, ergäben sich nicht hinnehmbare Qualitätseinbußen und lange Wartezeiten für alle am System beteiligten Menschen. Ein Nachweis für diese Behauptungen wird nicht gegeben. Auch wird als Nachteil aufgeführt, dass die Vielzahl der Dispositionszentralen im derzeitigen Modell der organisatorischen Trennung Synergieeffekte, die sich durch die Steuerung durch eine gemeinsame Leitstelle ergeben würden, erschwere. Auch hier wird nicht dargestellt, durch welche bisherigen Maßnahmen hier eine Änderung und Verbesserung versucht wurde herbeizuführen. Die Vorlage M 95 ist daher bis zur Beantwortung der Fragen zurückzustellen.
Inhalt
Antrag vom 30.08.2010, NR 1973
Betreff: Wiederherstellung der organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 95 vom 21.05.2010 wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 1279 der FAG-Fraktion vom 27.8.2010 zurückgestellt. Begründung: Mit der Vorlage M 95 vom 25.06.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung die seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung der beiden Aufgabensegmente des öffentlichen Rettungsdienstes "Notfallversorgung" und "Krankentransport" zum 01.01.2011 aufzuheben und wieder in die organisatorische Einheit zurückzuführen. Begründet wird die Rückführung damit, dass diese seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung sich aus fachlichen Gründen nicht bewährt hat. In der Vorlage wird ausgeführt, dass u. a. die Wartezeiten für Auftraggeber - Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime - und Patienten bei nicht planbaren Krankentransporten teilweise unangemessen lang seien. Ab Bestellung des Transportes seien mehrstündige Wartezeiten bis zur Durchführung des Transportes nicht unüblich. Auch vernachlässige der betriebswirtschaftlich geprägte Einsatz und die Disposition der Fahrzeuge die sich aus der Gesundheitsfürsorge und der Gefahrenabwehr ergebenden sowie die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Weiterhin wird ausgeführt, dass zu hochwertige Einsatzmittel als medizinisch und gesetzlich notwendig die anfallenden Krankentransporte abarbeiteten. Eine Wirtschaftlichkeit im Gesamtsystem könne schon deshalb im vorliegenden Modell nicht gegeben sein. Durch die Verschiebung der Priorität in der Einsatzabwicklung, weg vom Fokus der Gesundheitsfürsorge und Gefahrenabwehr hin zur marktwirtschaftlichen Rentabilität des Einzelunternehmens, ergäben sich nicht hinnehmbare Qualitätseinbußen und lange Wartezeiten für alle am System beteiligten Menschen. Ein Nachweis für diese Behauptungen wird nicht gegeben. Auch wird als Nachteil aufgeführt, dass die Vielzahl der Dispositionszentralen im derzeitigen Modell der organisatorischen Trennung Synergieeffekte, die sich durch die Steuerung durch eine gemeinsame Leitstelle ergeben würden, erschwere. Auch hier wird nicht dargestellt, durch welche bisherigen Maßnahmen hier eine Änderung und Verbesserung versucht wurde herbeizuführen. Die Vorlage M 95 ist daher bis zur Beantwortung der Fragen zurückzustellen. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 95 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 01.09.2010
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