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Wiederherstellung der organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport

Vorlagentyp: NR FAG

Begründung

organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 95 vom 21.05.2010 wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 1279 der FAG-Fraktion vom 27.8.2010 zurückgestellt. Begründung: Mit der Vorlage M 95 vom 25.06.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung die seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung der beiden Aufgabensegmente des öffentlichen Rettungsdienstes "Notfallversorgung" und "Krankentransport" zum 01.01.2011 aufzuheben und wieder in die organisatorische Einheit zurückzuführen. Begründet wird die Rückführung damit, dass diese seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung sich aus fachlichen Gründen nicht bewährt hat. In der Vorlage wird ausgeführt, dass u. a. die Wartezeiten für Auftraggeber - Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime - und Patienten bei nicht planbaren Krankentransporten teilweise unangemessen lang seien. Ab Bestellung des Transportes seien mehrstündige Wartezeiten bis zur Durchführung des Transportes nicht unüblich. Auch vernachlässige der betriebswirtschaftlich geprägte Einsatz und die Disposition der Fahrzeuge die sich aus der Gesundheitsfürsorge und der Gefahrenabwehr ergebenden sowie die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Weiterhin wird ausgeführt, dass zu hochwertige Einsatzmittel als medizinisch und gesetzlich notwendig die anfallenden Krankentransporte abarbeiteten. Eine Wirtschaftlichkeit im Gesamtsystem könne schon deshalb im vorliegenden Modell nicht gegeben sein. Durch die Verschiebung der Priorität in der Einsatzabwicklung, weg vom Fokus der Gesundheitsfürsorge und Gefahrenabwehr hin zur marktwirtschaftlichen Rentabilität des Einzelunternehmens, ergäben sich nicht hinnehmbare Qualitätseinbußen und lange Wartezeiten für alle am System beteiligten Menschen. Ein Nachweis für diese Behauptungen wird nicht gegeben. Auch wird als Nachteil aufgeführt, dass die Vielzahl der Dispositionszentralen im derzeitigen Modell der organisatorischen Trennung Synergieeffekte, die sich durch die Steuerung durch eine gemeinsame Leitstelle ergeben würden, erschwere. Auch hier wird nicht dargestellt, durch welche bisherigen Maßnahmen hier eine Änderung und Verbesserung versucht wurde herbeizuführen. Die Vorlage M 95 ist daher bis zur Beantwortung der Fragen zurückzustellen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2010, NR 1973 Betreff: Wiederherstellung der organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 95 vom 21.05.2010 wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 1279 der FAG-Fraktion vom 27.8.2010 zurückgestellt. Begründung: Mit der Vorlage M 95 vom 25.06.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung die seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung der beiden Aufgabensegmente des öffentlichen Rettungsdienstes "Notfallversorgung" und "Krankentransport" zum 01.01.2011 aufzuheben und wieder in die organisatorische Einheit zurückzuführen. Begründet wird die Rückführung damit, dass diese seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung sich aus fachlichen Gründen nicht bewährt hat. In der Vorlage wird ausgeführt, dass u. a. die Wartezeiten für Auftraggeber - Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime - und Patienten bei nicht planbaren Krankentransporten teilweise unangemessen lang seien. Ab Bestellung des Transportes seien mehrstündige Wartezeiten bis zur Durchführung des Transportes nicht unüblich. Auch vernachlässige der betriebswirtschaftlich geprägte Einsatz und die Disposition der Fahrzeuge die sich aus der Gesundheitsfürsorge und der Gefahrenabwehr ergebenden sowie die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Weiterhin wird ausgeführt, dass zu hochwertige Einsatzmittel als medizinisch und gesetzlich notwendig die anfallenden Krankentransporte abarbeiteten. Eine Wirtschaftlichkeit im Gesamtsystem könne schon deshalb im vorliegenden Modell nicht gegeben sein. Durch die Verschiebung der Priorität in der Einsatzabwicklung, weg vom Fokus der Gesundheitsfürsorge und Gefahrenabwehr hin zur marktwirtschaftlichen Rentabilität des Einzelunternehmens, ergäben sich nicht hinnehmbare Qualitätseinbußen und lange Wartezeiten für alle am System beteiligten Menschen. Ein Nachweis für diese Behauptungen wird nicht gegeben. Auch wird als Nachteil aufgeführt, dass die Vielzahl der Dispositionszentralen im derzeitigen Modell der organisatorischen Trennung Synergieeffekte, die sich durch die Steuerung durch eine gemeinsame Leitstelle ergeben würden, erschwere. Auch hier wird nicht dargestellt, durch welche bisherigen Maßnahmen hier eine Änderung und Verbesserung versucht wurde herbeizuführen. Die Vorlage M 95 ist daher bis zur Beantwortung der Fragen zurückzustellen. Antragsteller: FAG Antragstellende Person(en): Stadtv. Achim Fey Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.05.2010, M 95 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 01.09.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 30.08.2010, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 95 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 1957 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 1973 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.08.2010, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1957 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1973 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1957) und FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Termin auf den 01.01.2012 verlegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Annahme); SPD (= Erledigung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 95, NR 1957 und NR 1973 = Annahme) NPD (M 95 = Annahme im Rahmen NR 1957, NR 1957 = Annahme, NR 1973 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 1973 = Annahme) Stv. Holtz (M 95 = Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2010, TO II, TOP 24 Beschluss: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1957 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1973 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, REP, ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz gegen LINKE. und NPD (= Annahme im Rahmen NR 1957) sowie FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Termin auf den 01.01.2012 verlegt wird) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen LINKE., FAG, REP und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD (= Erledigung) Beschlussausfertigung(en): § 8608, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.09.2010 Aktenzeichen: 53 3