Wiederherstellung der organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport
Vorlagentyp: NR FAG
Begründung
organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 95 vom 21.05.2010 wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 1279 der FAG-Fraktion vom 27.8.2010 zurückgestellt. Begründung: Mit der Vorlage M 95 vom 25.06.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung die seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung der beiden Aufgabensegmente des öffentlichen Rettungsdienstes "Notfallversorgung" und "Krankentransport" zum 01.01.2011 aufzuheben und wieder in die organisatorische Einheit zurückzuführen. Begründet wird die Rückführung damit, dass diese seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung sich aus fachlichen Gründen nicht bewährt hat. In der Vorlage wird ausgeführt, dass u. a. die Wartezeiten für Auftraggeber - Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime - und Patienten bei nicht planbaren Krankentransporten teilweise unangemessen lang seien. Ab Bestellung des Transportes seien mehrstündige Wartezeiten bis zur Durchführung des Transportes nicht unüblich. Auch vernachlässige der betriebswirtschaftlich geprägte Einsatz und die Disposition der Fahrzeuge die sich aus der Gesundheitsfürsorge und der Gefahrenabwehr ergebenden sowie die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Weiterhin wird ausgeführt, dass zu hochwertige Einsatzmittel als medizinisch und gesetzlich notwendig die anfallenden Krankentransporte abarbeiteten. Eine Wirtschaftlichkeit im Gesamtsystem könne schon deshalb im vorliegenden Modell nicht gegeben sein. Durch die Verschiebung der Priorität in der Einsatzabwicklung, weg vom Fokus der Gesundheitsfürsorge und Gefahrenabwehr hin zur marktwirtschaftlichen Rentabilität des Einzelunternehmens, ergäben sich nicht hinnehmbare Qualitätseinbußen und lange Wartezeiten für alle am System beteiligten Menschen. Ein Nachweis für diese Behauptungen wird nicht gegeben. Auch wird als Nachteil aufgeführt, dass die Vielzahl der Dispositionszentralen im derzeitigen Modell der organisatorischen Trennung Synergieeffekte, die sich durch die Steuerung durch eine gemeinsame Leitstelle ergeben würden, erschwere. Auch hier wird nicht dargestellt, durch welche bisherigen Maßnahmen hier eine Änderung und Verbesserung versucht wurde herbeizuführen. Die Vorlage M 95 ist daher bis zur Beantwortung der Fragen zurückzustellen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.08.2010, NR 1973 Betreff: Wiederherstellung der
organisatorischen Einheit von Notfallversorgung und Krankentransport Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die Vorlage M 95 vom 21.05.2010
wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 1279 der FAG-Fraktion vom 27.8.2010
zurückgestellt. Begründung: Mit der
Vorlage M 95 vom 25.06.2010 beantragt der Magistrat die Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung die seit 2001 praktizierte organisatorische
Trennung der beiden Aufgabensegmente des öffentlichen Rettungsdienstes
"Notfallversorgung" und "Krankentransport" zum 01.01.2011 aufzuheben und wieder
in die organisatorische Einheit zurückzuführen. Begründet wird die Rückführung damit, dass diese
seit 2001 praktizierte organisatorische Trennung sich aus fachlichen Gründen
nicht bewährt hat. In der Vorlage wird ausgeführt, dass u. a. die
Wartezeiten für Auftraggeber - Kliniken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheime -
und Patienten bei nicht planbaren Krankentransporten teilweise unangemessen
lang seien. Ab Bestellung des Transportes seien mehrstündige Wartezeiten bis
zur Durchführung des Transportes nicht unüblich. Auch vernachlässige der
betriebswirtschaftlich geprägte Einsatz und die Disposition der Fahrzeuge die
sich aus der Gesundheitsfürsorge und der Gefahrenabwehr ergebenden sowie die
bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Weiterhin wird ausgeführt, dass zu hochwertige
Einsatzmittel als medizinisch und gesetzlich notwendig die anfallenden
Krankentransporte abarbeiteten. Eine Wirtschaftlichkeit im Gesamtsystem könne
schon deshalb im vorliegenden Modell nicht gegeben sein. Durch die Verschiebung
der Priorität in der Einsatzabwicklung, weg vom Fokus der Gesundheitsfürsorge
und Gefahrenabwehr hin zur marktwirtschaftlichen Rentabilität des
Einzelunternehmens, ergäben sich nicht hinnehmbare Qualitätseinbußen und lange
Wartezeiten für alle am System beteiligten Menschen. Ein Nachweis für diese
Behauptungen wird nicht gegeben. Auch wird als Nachteil aufgeführt, dass die Vielzahl
der Dispositionszentralen im derzeitigen Modell der organisatorischen Trennung
Synergieeffekte, die sich durch die Steuerung durch eine gemeinsame Leitstelle
ergeben würden, erschwere. Auch hier wird nicht dargestellt, durch welche
bisherigen Maßnahmen hier eine Änderung und Verbesserung versucht wurde
herbeizuführen.
Die Vorlage M 95 ist daher bis
zur Beantwortung der Fragen zurückzustellen. Antragsteller:
FAG
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Achim Fey Vertraulichkeit:
Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 21.05.2010, M 95 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 01.09.2010 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 30.08.2010, TO I, TOP
10 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit
die Beratung der Vorlage M 95 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss
für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage NR 1957 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit
die Beratung der Vorlage NR 1973 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu
3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 31.08.2010, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 1957 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 1973 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1957) und FAG (=
Annahme mit der Maßgabe, dass der Termin auf den 01.01.2012 verlegt wird)
zu
2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE.
und FAG (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, FDP
und FREIE WÄHLER gegen LINKE. und FAG (= Annahme); SPD (= Erledigung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 95, NR 1957 und NR
1973 = Annahme) NPD (M 95 = Annahme im Rahmen NR 1957, NR 1957 = Annahme,
NR 1973 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (NR 1973 = Annahme) Stv. Holtz
(M 95 = Annahme) 46. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 02.09.2010, TO II, TOP 24 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 1957 wird abgelehnt. 3.
Die
Vorlage NR 1973 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP, FREIE WÄHLER, REP, ÖkoLinX-ARL und Stv. Holtz gegen LINKE. und NPD (=
Annahme im Rahmen NR 1957) sowie FAG (= Annahme mit der Maßgabe, dass der
Termin auf den 01.01.2012 verlegt wird) zu 2.
CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FAG, REP,
NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu 3.
CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen LINKE., FAG, REP
und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); SPD (= Erledigung)
Beschlussausfertigung(en):
§ 8608, 46. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 02.09.2010 Aktenzeichen: 53 3