Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ortsbeirat 9

Dornbusch | Eschersheim | Ginnheim

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Was passiert vor deiner Tür?

Aktivitäten per E-Mail

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6854 entstanden aus Vorlage: OF 1003/9 vom 02.04.2025 Betreff: Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 640/20; V 942/24 OBR 9; ST 1381/24 Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme vom 15.07.2024, ST 1381, gebeten, einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, bis wann die individuelle Prüfung der Schulstandorte in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim abgeschlossen sein wird und erste Maßnahmen zur Öffnung der Schulen für die Stadtteile umgesetzt werden können. Hierzu sind die Planungs- und Investitionsmittel bereitzustellen, die die erforderlichen Mittel für Reinigung, Gebäudesicherung, Buchungsmanagement und etwaige bauliche Anpassungen berücksichtigen. Begründung: Die Stadtteile Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim leiden unter einem erheblichen Mangel an Versammlungs- und Übungsräumen für Vereine und andere Gruppen. Die Stellungnahme ST 1381 konkretisiert die allgemeinen Prinzipien des Berichts vom 04.12.2020, B 640, auf die lokale Situation, bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit, Schulen und ggf. Kindertagesstätten für den Stadtteil zu öffnen, lässt jedoch zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet. Ein verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die angekündigte Prüfung der Schulstandorte und die Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2025 zu konkreten Verbesserungen der Situation für die Bürger und Stadtteilakteure kommen. Darin sollten priorisierte Maßnahmen benannt werden, die kurzfristig realisiert werden können. Die Bedarfserhebung im Stadtteil sollte zum Zweck der Priorisierung konkretisiert werden, um Transparenz darüber zu schaffen, welche Räume dringend benötigt werden und welche Gruppen am meisten von einer Öffnung profitieren würden. Hierzu sollten auch die Stadtteilarbeitskreise eingeladen werden. Ebenso sind die Fragen nach zusätzlichen Ressourcen und der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen offen. Planungs- und Investitionsmittel sind entscheidend, um die Umsetzbarkeit sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 640 Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 942 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1381 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Baumpflanzungen am Spielplatz Höhenblick

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6849 entstanden aus Vorlage: OF 994/9 vom 01.04.2025 Betreff: Baumpflanzungen am Spielplatz Höhenblick Der Magistrat wird gebeten, auf der großen abschüssigen Wiese am Spielplatz Höhenblick Bäume entlang der Straße Niddablick und nach Möglichkeit auch am Weg zum Am Ginnheimer Hang hin pflanzen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich musste ein Baum gefällt werden und im Sommer ist zusätzlicher Schatten wünschenswert. Eine Fläche zum Fußballspielen und Rodeln bleibt erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1268

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der FranzWerfelStraße

24.04.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6850 entstanden aus Vorlage: OF 996/9 vom 03.04.2025 Betreff: Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Franz-Werfel-Straße Derzeit werden in diesem Bereich zahlreiche Fahrzeuge, darunter Autos, Wohnmobile und Anhänger, teils dauerhaft abgestellt. Dies führt dazu, dass der öffentliche Raum nicht optimal genutzt werden kann. Die genannte Fläche bietet Potenzial für eine verbesserte Nutzung als Begegnungsraum für die Anwohnerinnen und Anwohner. Bereits in der Vergangenheit wurden hier unter der Hochstraße durch das Quartiersmanagement Ginnheim und das Nachbarschaftsbüro der aktiven Nachbarschaft Veranstaltungen organisiert, die auf positive Resonanz stießen. Eine autofreie Gestaltung würde diesen Bereich weiter aufwerten und den Anwohnerinnen und Anwohnern mehr Platz für soziale und kulturelle Begegnungen bieten. Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zur Umgestaltung des genannten Bereichs zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Einrichtung einer autofreien Zone zu ergreifen. Die Parkplätze für die Deutsche Bundesbank sollen hiervon nicht betroffen werden. Die Durchfahrt soll davon unberührt bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1442 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sachstand IGS Eschersheim

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6841 entstanden aus Vorlage: OF 982/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand IGS Eschersheim Der Magistrat hat zuletzt am 22.02.2021 und auch nur über die Auslagerung der IGS Eschersheim berichtet. Weitere Informationen über den Sachstand hinsichtlich der Zukunft der Schulgebäude liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob eine Entscheidung über eine Sanierung oder einen Neubau der IGS Eschersheim gefallen ist, und wenn ja, welche weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des gewählten Wegs ergriffen worden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1207

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 9

Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt

24.04.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.04.2025, OA 545 entstanden aus Vorlage: OF 1001/9 vom 01.04.2025 Betreff: Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt Vorgang: OM 3432/23 OBR 2; OM 4137/23 OBR 3; ST 181/25; ST 472/25 Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ämterübergreifend eine umfassende, stadtteilübergreifende Gewerbestrategie zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Strategie soll speziell auf den Erhalt und die Förderung kleingewerblicher, handwerklicher und gastronomischer Strukturen in den Stadtteilen und Stadtteilzentren ausgerichtet sein. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Einrichtung einer ämterübergreifenden, regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe; 2. ämterübergreifende Entwicklung eines Teilkonzepts zur Sicherung der Mischnutzung und von kleingewerblichen Strukturen in den Stadtteilzentren, insbesondere in den Ortsbezirken mit akutem Handlungsbedarf (z. B. hohes Maß von Verdrängung oder Leerstand); 3. Erarbeitung einer Methodik zur Identifizierung von besonders schützenswerten und möglicherweise förderungswürdigen Gewerbebetrieben. Diese sollte klare Kriterien festlegen, anhand derer die besondere Bedeutung einzelner Betriebe für die Stadtteilidentität, die Nahversorgung und das soziale Gefüge bewertet werden kann; 4. aktive Einbeziehung der Ortsbeiräte, Quartiersmanagements, Sozialrathäuser sowie der Bürgerinnen und Bürger, um lokale Bedarfe zu ermitteln und das für die Stadtteilidentität und die Versorgung des Stadtteils wichtige Gewerbe zu identifizieren; 5. Erarbeitung von wirksamen Instrumenten, um der Verdrängung von Kleingewerbe durch extreme Mieterhöhungen entgegenzuwirken, etwa durch Mittlerstrukturen zwischen Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden; 6. Prüfung von Fördermöglichkeiten für die Ansiedlung und den Erhalt von kleinen und mittleren Unternehmen in den Stadtteilzentren, die als schützenswert identifiziert werden können; 7. Nutzung städtischer Immobilien zur gezielten Ansiedlung von Start-Ups und in den Stadtteilen fehlendem Kleingewerbe zu angemessenen Mieten; 8. Ausweitung und Verbesserung des strategischen Leerstandsmanagements mit besonderem Fokus auf die Stadtteilzentren; 9. Erweiterung der aufsuchenden Gewerbeberatung und flächendeckender Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern" zur besseren Unterstützung des lokalen Gewerbes. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig zur Umsetzung dieser Punkte und allgemein zu der Lage und den Herausforderungen des Gewerbes in den Stadtteilen zu berichten. Begründung: Die vielfältigen Stadtteilzentren Frankfurts mit ihrer Mischung aus Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie und Dienstleistung sind wesentliche Faktoren für die Lebensqualität in unserer Stadt. Sie dienen nicht nur der Nahversorgung, sondern sind auch wichtige soziale Treffpunkte und prägen die Identität der Stadtteile. Diese gewachsenen Strukturen sind jedoch zunehmend bedroht, wie zahlreiche Beispiele aus den verschiedenen Ortsbezirken zeigen. In seiner Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 472, hat der Magistrat festgestellt, dass "die Entwicklung einer stadtteilübergreifenden Gewerbestrategie unter Einbeziehung mehrerer städtischer Ämter und Fachbereiche ein weiterer Ansatz sein" könnte. Diesen übergreifenden Ansatz gilt es nun umzusetzen, weil der Magistrat regelmäßig berichten muss, in den von den Ortsbeiräten aufgebrachten Einzelfällen keine passenden Instrumente zur Lösung zur Hand zu haben. Mietsteigerungen aufgrund steigender Immobilienwerte, veränderte Konsumgewohnheiten, Onlinehandel und demografischer Wandel stellen das Stadtteilgewerbe vor komplexe Probleme, die eines ganzheitlichen Ansatzes bedürfen. Dabei ist es entscheidend, eine systematische Methodik zu entwickeln, mit der schützenswertes und förderungswürdiges Gewerbe identifiziert werden kann. Nicht jeder Betrieb ist gleichermaßen strukturprägend oder identitätsstiftend für einen Stadtteil. Eine differenzierte Betrachtung auf Basis klarer Kriterien ist notwendig, um die begrenzten Ressourcen gezielt einsetzen zu können. Die Expertise der Ortsbeiräte, Quartiersmanagements und Sozialrathäuser sowie die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger sind dabei unverzichtbar, um die lokalen Bedarfe und Besonderheiten zu erfassen und in die Gewerbestrategie einfließen zu lassen. Der Trend zur Ausdünnung der Nahversorgung ist in vielen Stadtteilen zu beobachten und führt zu einer Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung sowie zu verstärktem Verkehrsaufkommen durch längere Einkaufswege. Er widerspricht auch dem Ziel der 15-Minuten-Stadt. Andere Städte haben gegen diesen Trend bereits erfolgreiche Strategien entwickelt, etwa durch aktives Leerstandsmanagement, Vermittlung zwischen Eigentümer*innen und potenziellen Mieter*innen, Zwischennutzungskonzepte oder den gezielten Ankauf strategisch wichtiger Immobilien. Von diesen Erfahrungen sollte Frankfurt lernen und eigene, an die spezifischen Bedingungen der Stadt angepasste Instrumente (weiter)entwickeln. Eine solche stadtteilübergreifende Gewerbestrategie muss dabei sowohl die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Stadtteile berücksichtigen als auch gemeinsame Herausforderungen identifizieren und Lösungsansätze entwickeln. Ein ressortübergreifender Ansatz ist dabei unerlässlich, da die Thematik nicht von einem einzelnen Fachbereich allein bewältigt werden kann. Der Ortsbeirat 9 setzt sich für lebendige Stadtteilzentren ein und sieht in einer koordinierten Gewerbestrategie eine wichtige Maßnahme, um die Lebensqualität und Nahversorgung in den Stadtteilen Frankfurts zu sichern und zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 181 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 472 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) b) Ziffer 2. bis 9.: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadt. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 545 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6274, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 § 6754, 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 21.10.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen an der Hügelstraße (Höhe Am Hochwehr)

24.04.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6852 entstanden aus Vorlage: OF 998/9 vom 03.04.2025 Betreff: Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen an der Hügelstraße (Höhe Am Hochwehr) Da die Umsetzung des geplanten Kreisverkehrs an dieser Stelle noch Jahre in Anspruch nehmen wird, wäre es sinnvoll, die vorhandenen versiegelten Flächen zwischenzeitlich zu entsiegeln. Durch diese Maßnahme könnte die angrenzende Grünfläche erweitert und das Erscheinungsbild der Umgebung deutlich aufgewertet werden. Neben der ästhetischen Verbesserung würde die Entsiegelung auch ökologische Vorteile mit sich bringen. Eine größere Grünfläche würde zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen, Regenwasser besser versickern lassen und die Artenvielfalt in diesem Bereich fördern. Der Magistrat wird gebeten, die Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen zwischen den Fahrtrichtungen der Hügelstraße in Höhe Am Hochwehr zu veranlassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1473 Beratung im Ortsbeirat: 9

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Verkehrssicherheit erhöhen

07.04.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.04.2025, OF 573/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Ende der Dillenburger Straße (in Fahrtrichtung Abfahrt auf die Rosa-Luxemburg-Straße / Brücke zum Erich-Ollenhauer-Ring) die Fahrspuren in Richtung Heddernheim und in Richtung Nordwestzentrum durch geeignete Maßnahmen - beispielsweise durch Fahrbahnteiler - verkehrssicher voneinander zu trennen. Ebenso sollen die Fahrspuren auf der Rosa-Luxemburg-Straße in der Ausfahrt Richtung Nordwestzentrum zwischen der Linksabbiegerspur und dem Geradeausverkehr verkehrssicher voneinander getrennt werden. Begründung: Am Ende der Dillenburger Straße kommt es regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen, da Fahrzeuge, die in Richtung Nordwestzentrum fahren möchten, unerlaubt wenden. Um das Warten auf der rechten Spur zu vermeiden, biegen sie zunächst links in Richtung Heddernheim ab und wenden dann nach etwa 50 Metern. Dieses Verhalten gefährdet sowohl den stadtauswärts fahrenden Verkehr auf der Dillenburger Straße als auch Fahrzeuge, die von der Rosa-Luxemburg-Straße kommen. Auch auf der Rosa-Luxemburg-Straße kommt es häufig zu gefährlichen Situationen: Fahrzeuge, die in Richtung Nordwestzentrum wollen, nutzen die Linksabbiegerspur, um sich bis ganz nach vorne durchzuschlängeln, und wechseln dann kurzfristig zurück auf die Spur des Geradeausverkehrs. Dies führt zu abrupten Spurwechseln und erhöht das Unfallrisiko erheblich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 573/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 573/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit

03.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 974/9 Betreff: Sicherstellung der Betreuung in Kitas und Horten während der Ferienzeit Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kinderbetreuung in den Ferien. Dies ist im Sozialgesetzbuch VIII im § 22a Absatz 3 Satz 2 geregelt. "Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen." (§ 22a Abs. 3 Satz 2 SGB VIII) Dieser Anspruch gilt fortlaufend während des gesamten Jahres, auch während der Sommerferien. Wenn die Kita Schließtage von mehreren Wochen anbietet, sieht der Staat hierfür eine rechtmäßige wohnortnahe Alternative zur Sommerbetreuung für Sie vor. In den meisten Fällen wird Ihnen diese auch direkt durch den Kindergarten offeriert. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie den Anspruch auf Kinderbetreuung auch in den Sommerferien auf eigene Initiative hin geltend machen und Den Betreuungsanspruch während der Schließtage können Eltern und Erziehungsberechtigte nur hinsichtlich Kindertagesstätten geltend machen, die einen öffentlichen Träger haben. Bei freien Einrichtungen besteht dieser Anspruch nicht. Große freie Träger bieten dieses Angebot von wohnortnaher Ferienbetreuung dennoch an. Für Träger mit nur einer Einrichtung o.ä. ist dies jedoch nicht möglich. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Wie hoch ist die Zahl der Familien, die eine Ferienbetreuung benötigen aber nicht erhalten im Ortsbezirk 9? 2. Welche Alternativangebote gibt es insbesondere für jüngere Kinder als Schulkinder? Antragsteller: GRÜNE CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.11.2024, OF 887/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1168 2025 1. Die Vorlage OF 887/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 974/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, Linke, FDP und fraktionslos gegen SPD und BFF (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße

03.04.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 984/9 Betreff: Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts befindet sich vor dem Abzweig der Straße Hinter den Ulmen eine versiegelte Fläche, die derzeit mit neun, nie benutzten Omegabügeln belegt ist. Im Zug der Bemühungen um eine Entsiegelung von Flächen sollte dieser Bereich analog dem Bereich am anderen Ende des Blocks nach der Einmündung der Straße Am Lindenbaum bepflanzt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, diesen Bereich bis zu dem gepflasterten Parkstreifen zu entsiegeln und zu begrünen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 984/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Wallboxen im Vorgarten im Ortsbezirk 9

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 1005/9 Betreff: Wallboxen im Vorgarten im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die Errichtung von E-Lade-Stationen (Wallboxen) im Vorgartenbereich privater Grundstücke als Ausnahme zur Vorgartensatzung im Ortsbezirk 9 zu genehmigen. Diese Genehmigung soll unter folgenden Bedingungen erteilt werden: 1. Die Fläche, auf der das Fahrzeug zum Laden abgestellt wird, darf nicht versiegelt werden. Stattdessen sollen wasserdurchlässige Materialien wie Rasengittersteine oder Schotterrasen verwendet werden, um die Versickerung von Regenwasser zu gewährleisten und das Stadtklima zu schützen. 2. Die optische Gestaltung der Vorgärten muss weiterhin mit dem Charakter des Wohnumfelds vereinbar sein. 3. Es ist sicherzustellen, dass die E-Lade-Station über Photovoltaik - Anlagen gespeist wird. Begründung: Die Förderung der Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein der Klimaschutzstrategie der Stadt Frankfurt am Main. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erleichtern, sollten private Initiativen zur Errichtung von E-Lade-Stationen unterstützt werden. Die Vorgartensatzung hat das Ziel, die Vorgärten als grüne und versickerungsfähige Flächen zu erhalten. Dieses Ziel wird durch die Bedingung, dass die Fläche zum Laden des Fahrzeugs nicht versiegelt wird, gewahrt. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, ohne die gestalterischen und ökologischen Vorgaben der Vorgartensatzung aufzugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1005/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); Linke, BFF und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Eschersheimer Friedhof

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 983/9 Betreff: Eschersheimer Friedhof Vor kurzem wurde von einer Grabstätte auf dem Eschersheimer Friedhof eine Grabfigur aus Metall entwendet. Offenbar war dies nicht der einzige Fall eines Diebstahls. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftig Diebstähle zu verhindern. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 983/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und BFF gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Sachstand Parkbuchten Platenstraße

30.03.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 988/9 Betreff: Sachstand Parkbuchten Platenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Bei einem Ortstermin in der Platenstraße wurde vor einiger Zeit diskutiert, ob die Einrichtung von Ausweichbuchten für den fließenden Verkehr im Abschnitt der Platenstraße zwischen Fallerslebenstraße und Sudermannstraße sinnvoll ist, um dem sich begegnenden Verkehr die Möglichkeit zu geben, ausweichen zu können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: - Ist es geplant hier Ausweichbuchten zu errichten? - Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 988/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 988/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Sichere Wege an der Kreuzung Fallerslebenstraße/Immermannstraße

30.03.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2025, OF 991/9 Betreff: Sichere Wege an der Kreuzung Fallerslebenstraße/Immermannstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten für den Kreuzungsbereich Fallersleben/Immermannstraße eine Planung zu erstellen, wie eine sichere Querung der Straße und gute Sichtbeziehungen an dieser Stelle gesichert werden können, entsprechend dem Konzept. "Sichere und passierbare Wege". https://www.radfahren-ffm.de/615-0-Sichere-und-passierbare-Wege.html Dabei sollte auch geprüft werden, ob die Einrichtung einer Lieferzone sinnvoll erscheint. Begründung: Es kommt an dieser Kreuzung immer wieder zu Behinderungen und der Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen durch falsch geparkte Autos. Um die Sicherheit der Zu-Fuß-Gehenden und die Passierbarkeit auch für Kinderwagen, Rollatoren u.ä. an dieser Stelle zu gewährleisten, erscheint eine zusätzliche Absicherung sinnvoll. Für den, an dieser Stelle befindlichen Kiosk, sollte die Einrichtung einer Lieferzone unterstützend wirken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 991/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern

24.03.2025 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6746 entstanden aus Vorlage: OF 1108/2 vom 03.03.2025 Betreff: Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Eschersheimer Landstraße, auf Höhe der Hausnummern Wolfsgangstraße 63 bis 65, deutlich - bestenfalls mit roter Farbe - als solchen zu markieren. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Bürgerin. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Sicherheit für Radfahrende im genannten Bereich der Wolfsgangstraße zu verbessern. Der Radweg ist nicht deutlich als solcher erkennbar. Dies führt dazu, dass Pkw diesen befahren und hierdurch Radfahrende gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1053

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße

20.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6677 entstanden aus Vorlage: OF 954/9 vom 01.03.2025 Betreff: Maßnahmen gegen Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen gegen das Gehwegparken an der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße zu ergreifen und als mögliche Maßnahme auch eine Teilentsiegelung und Begrünung im Randbereich des Gehwegs zu prüfen. Begründung: An der Ecke Wolfhagener Straße und Reinhardstraße kommt es permanent und insbesondere in den Abendstunden zu widerrechtlichem Parken auf dem Gehweg, wodurch die Sichtbeziehungen, die Barrierefreiheit und die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erheblich eingeschränkt werden. Die Gehwege werden durch das Falschparken missbraucht und verlieren ihre Funktion als sichere Verkehrsfläche für Menschen zu Fuß. Besonders betroffen sind Personen mit eingeschränkter Mobilität, ältere Menschen sowie Eltern mit Kinderwagen. Der Ortsbeirat regt an, durch bauliche Maßnahmen oder andere geeignete Vorrichtungen ein Befahren und Beparken der Gehwege zu verhindern. Gleichzeitig sollte die Gelegenheit genutzt werden, im Rahmen einer klimaangepassten Stadtgestaltung eine Teilentsiegelung der Flächen zu prüfen. Durch die Schaffung von kleineren Grünflächen könnte nicht nur das unbefugte Parken verhindert, sondern gleichzeitig ein Beitrag zur lokalen Klimaanpassung im Ortsbezirk 9 geleistet werden. "Eine verstärkte Kontrolle durch die Stadtpolizei könnte als begleitende Maßnahme dienen, bis bauliche Lösungen realisiert sind", wäre als einzige Antwort des Magistrats aber eine Enttäuschung, da die Verkehrspolizei besonders in den Abendstunden und in der Nacht keine Kontrollen durchführt und daher nicht von einer effektiven Lösung des Problems auszugehen ist. Der Ortsbeirat hat die Situation vor Antragstellung langfristig beobachtet und bittet den Magistrat daher um sein Vertrauen. Bild: Geoportal - Betroffene Fläche ist in rot eingezeichnet, Falschparker sind ebenfalls auf den Luftaufnahmen im Geoportal sichtbar Beispielbild: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1121

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 9

Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen

20.03.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2025, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 967/9 vom 04.03.2025 Betreff: Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen Vorgang: F 2602/24 Zwischenbescheid des Magistrats vom 30.07.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Rauchverbots im Fünf-Meter-Umkreis um die Eingangsbereiche der öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen; 2. bei einem positiven Prüfergebnis ein solches Verbot auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage umzusetzen, indem entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet und vorgelegt werden; 3. die bereits heute verpflichtende Ausweisung des bestehenden Rauchverbots in den Innenräumen gemäß des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes in den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt zu überprüfen und bei deren Fehlen zeitnah anzubringen; 4. alle Aschenbecher, die bisher im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude stehen, entsprechend zu versetzen; 5. auf die VGF einzuwirken, damit deutlich sichtbare Hinweise auf das bestehende und bei Nichtbeachtung mit einer Vertragsstrafe von 15 Euro belegbare Rauchverbot nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV an allen Haltestellen angebracht werden; 6. ü ber den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Jahr nach Beschluss zu berichten. Begründung: Die Europäische Kommission hat im Jahr 2024 den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, Rauchverbote auf bestimmte Außenbereiche auszudehnen. Der Europäische Rat hat diese Empfehlung angenommen. Sie zielt unter anderem auf Nichtraucherzonen für Spielplätze, Schwimmbäder, öffentliche Gebäude sowie Bus- und Tramstationen ab. Andere europäische Städte und Länder setzen bereits entsprechende Regelungen um - so hat etwa Mailand zum 1. Januar 2025 ein weitreichenderes Rauchverbot im öffentlichen Raum eingeführt und auch in Belgien sind seit diesem Jahr strikte Gesetze zum Schutz von Nichtraucher*innen gültig, die das Rauchen z. B. im Zehn-Meter-Radius um öffentliche Gebäude, auf Sportplätzen und in Zoos verbieten. Rauchverbote vor Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude sind bereits weltweit in vielen Ländern und Städten etabliert. Während das Hessische Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen innerhalb öffentlicher Gebäude und auf Spielplätzen bereits verbietet, gibt es für die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude in Hessen und auch in Frankfurt noch keine Regelung. Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz verlangt jedoch bereits heute eine Hinweispflicht im Eingangsbereich, deren konsequente Umsetzung in Frankfurt noch nicht erkennbar ist: "§ 1 (1) Das Rauchen einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern ist verboten in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen 1. von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie von öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise und von sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, sowie des Hessischen Landtags, ... § 3 (1) Auf das Rauchverbot ist im Eingangsbereich der in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Einrichtungen gut sichtbar hinzuweisen." Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen für den direkten Bereich um Rauchende im Außenbereich jedoch auf eine ähnlich hohe Belastung durch Passivrauch wie in Innenräumen hin. Da es in Frankfurt bislang nicht untersagt wird, halten sich Rauchende direkt vor den Eingängen öffentlicher Gebäude auf - oft sogar durch eingangsnah aufgestellte Aschenbecher dazu angeregt. Dadurch werden andere Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte beim Betreten und Verlassen der Gebäude dem schädlichen und störenden Passivrauch ausgesetzt. Die vorgeschlagene Regelung eines Rauchverbots im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Ausbreitung von Tabakrauch im Freien. Studien belegen, dass schädliche Feinstaubkonzentrationen in dieser Entfernung noch deutlich messbar sind und erst in größerer Distanz auf unbedenkliche Werte absinken. Die Fünf-Meter-Zone entspricht dem internationalen Durchschnitt für rauchfreie Eingangsbereiche. Dieser Abstandswert bietet einen wirksamen Gesundheitsschutz, ohne übermäßig restriktiv zu sein. Der Magistrat sollte dazu prüfen, welche rechtlichen Mittel (wie etwa eine kommunale Satzung, straßenrechtliche Regelungen oder Hausrecht) am besten geeignet sind, um Rauchverbote im Fünf-Meter-Umkreis um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude rechtssicher umzusetzen. Unabhängig davon wäre das Versetzen von bestehenden Aschenbechern eine einfache und effektive Maßnahme. Ein weiteres, ähnliches Problem besteht an den ÖPNV-Haltestellen in ganz Frankfurt, wobei dies an den stark frequentierten und beengten Stationen der A-Linie besonders deutlich wird. Während an Bahnhöfen der Deutschen Bahn der Nichtraucherschutz im Vergleich konsequent umgesetzt wird, fehlt es an den ÖPNV-Stationen im Stadtgebiet an klaren Hinweisen und Regelungen. Obwohl das Rauchverbot in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bereits festgehalten ist, wird dies in der Praxis kaum kommuniziert und durchgesetzt, wie auch die Antwort des Magistrats auf die Frage F 2602 vom 04.07.2024 bestätigt. § 3 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV lautet: "§ 3 Verhalten der Fahrgäste (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: ... 7. in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen, ..." Für viele Fahrgäste, insbesondere Familien mit Kindern, ältere Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen, stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Auch die Attraktivität des ÖPNV leidet darunter. Eine konsequente Beschilderung würde die Situation für alle Fahrgäste verbessern und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Nahverkehr leisten. Die vorgeschlagene Regelung trägt zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum bei. Sie entspricht der aktuellen EU-Empfehlung und würde Frankfurt zu einer gesünderen, saubereren Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.07.2024, F 2602 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und Linke (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 15.09.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 541 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 6054, 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 05.05.2025 § 6552, 38. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 15.09.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Kita Rote Eule erhalten - Betreuungsplätze für den Dornbusch sichern!

20.03.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6690 entstanden aus Vorlage: OF 973/9 vom 20.03.2025 Betreff: Kita Rote Eule erhalten - Betreuungsplätze für den Dornbusch sichern! Kürzlich erfuhr der Ortsbeirat von der bevorstehenden Schließung der Kindertagesstätte. Begründet wurde dies damit, dass das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand sei und die Stadt nicht bereit sei, die hohen Kosten zu tragen bzw. den Träger entsprechend zu unterstützen. Der Träger hat daraufhin den Betreuungsvertrag mit der Stadt gekündigt. Mittlerweile wurde den ersten Familien bereits gekündigt. Dadurch würden 20 Hortplätze und 20 Kindergartenplätze verloren gehen. Auch wenn die Kita sich im Nordend befindet, wird sie von vielen Kindern aus dem Dornbusch genutzt. Die Schließung hätte also unmittelbare Auswirkung auf das Platzangebot in Kindertagestätten im Ortsbezirk 9. Der Magistrat wird gebeten, 1. mit der Elternvertretung der Roten Eule in den Dialog zu treten, um Informationsbedarf zu klären und Lösungen zu finden; 2. mit dem Träger erneut in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Kindertagestätte zu erhalten. Dafür sind laut Träger konkret Zeitzusagen nötig bis wann welche baulichen Maßnahmen/Sanierungsmaßnahmen durch das ABI geleistet werden; 3. den Standort der Roten Eule kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht (z. B. durch Sanierung, Aufstellen von Containern etc.), bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/Geländes zum Aufbau der Roten Eule zu prüfen; 4. sofern die Gespräche mit dem Träger keine positiven Ergebnisse erzielen, sich für den Erhalt der Traditionseinrichtung Rote Eule und der damit verbundenen Arbeits- und Betreuungsplätze einzusetzen und darauf hinzuwirken, dass die Stadt Frankfurt langfristig den Weiterbetrieb der Roten Eule unter städtischer Trägerschaft übernimmt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 832 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

25 Jahre Kinderzirkus Zarakali e. V.: Strukturelle Sicherheit für wichtige Einrichtung im Ortsbezirk 9 herstellen

20.03.2025 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6687 entstanden aus Vorlage: OF 964/9 vom 01.03.2025 Betreff: 25 Jahre Kinderzirkus Zarakali e. V.: Strukturelle Sicherheit für wichtige Einrichtung im Ortsbezirk 9 herstellen Vorgang: OM 3861/23 OBR 9; ST 1611/23; B 372/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. die institutionelle Förderung des Kinderzirkus Zarakali als "sonstiges offenes Angebot" der Kinder- und Jugendhilfe aufzustocken oder andere Fördermöglichkeiten zu eruieren, um dort zusätzliche pädagogische Fachkraftstellen zu ermöglichen und das vielfältige Sport-, Bewegungs- und Kulturangebot für Kinder und Jugendliche in Ginnheim und darüber hinaus langfristig zu sichern; 2. erneut in Gespräche mit dem Kinderzirkus Zarakali zu gehen, um zu prüfen und zu berichten, wie eine Förderung aus Mitteln der Sportförderung ermöglicht werden kann. Der Widerspruch zwischen der Stellungnahme ST 1611, die keine Sportförderung in Aussicht stellt, und der Verleihung des Frankfurter Sportpreises 2023 "Sport kennt keine Grenzen" an den Kinderzirkus Zarakali lässt eine erneute Prüfung möglicher Fördermodelle auch außerhalb der regulären Vereinsförderung aussichtsreich erscheinen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob und wie die seit Jahren gewünschte Umstellung der Beheizung der Anlage von Öl auf einen Anschluss an die Fernwärme zeitnah realisiert werden kann und inwiefern dabei Fördermittel der Stadt infrage kommen. Begründung: Der mehrfach ausgezeichnete Kinderzirkus Zarakali (u. a. Frankfurter Sportpreis 2023 "Sport kennt keine Grenzen") feiert in diesem Jahr sein 25-jähriges Bestehen. Seit 2002 an der Platenstraße in Ginnheim beheimatet, bietet der Zirkus in 18 festen Trainingsgruppen sowie einem offenen Training vielfältige Bewegungs- und Kulturangebote für Kinder und Jugendliche. Besonders hervorzuheben ist der inklusive Ansatz mit speziellen Gruppen für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der Kinderzirkus Zarakali leistet mit seinem Konzept des solidarischen Miteinanders einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration im Stadtteil. Gleichzeitig übernimmt er eine wichtige Funktion in der Bewegungsförderung durch klassische Zirkusdisziplinen wie Einrad, Jonglage, Akrobatik und Trampolin sowie ausgefallene Bewegungsangebote wie Zaubertanzen. Aktuell werden nur zwei volle Stellen (aufgeteilt auf vier halbe Stellen) sowie eine FSJ-Stelle und eine Anerkennungsstelle finanziert. Diese wertvolle Arbeit gilt es, durch eine aufgestockte institutionelle Förderung zu sichern. Dabei sollte auch der offensichtliche Widerspruch aufgelöst werden, dass der Zirkus einerseits mit dem städtischen Sportpreis ausgezeichnet wurde, andererseits aber mangels Vereinsstatus keine reguläre Sportförderung erhalten kann. Gleichzeitig sollte die seit Jahren angestrebte Umstellung auf Fernwärme vorangetrieben werden, um den Betrieb klimafreundlich und kostengünstiger gestalten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3861 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1611 Bericht des Magistrats vom 07.10.2024, B 372 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1377 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6674 entstanden aus Vorlage: OF 951/9 vom 01.03.2025 Betreff: Erneuerung der Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken an der Sportanlage Bertramswiese Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Sportanlage Bertramswiese, an der Straße Bertramswiese, die vorhandenen Schutzmaßnahmen gegen unbefugtes Parken auf den Grünflächen zu erneuern und zu verstärken. Im Einzelnen soll/sollen 1. die fehlenden Holzpflöcke entlang der Straße zur Sportanlage erneuert und gegebenenfalls durch zusätzliche Pfosten ergänzt werden; 2. die bestehenden Holzpflöcke gefestigt und ggf. erneuert werden; 3. das durch Befahren verdichtete Erdreich an den betroffenen Stellen aufgelockert werden, um wieder ein gesundes Pflanzenwachstum zu ermöglichen; 4. eine angemessene Begrünung der sanierten Flächen vorgenommen werden. Die Flächen auf der Seite des Hessischen Rundfunks (hr) liegen im Ortsbezirk 3 und sind daher nicht Teil dieser Anregung. Um einen weiteren Antrag zu vermeiden und da, soweit der Ortsbeirat informiert ist, eine Vereinbarung mit dem hr vorliegt, diese Flächen zu pflegen, wäre der Ortsbeirat dankbar, wenn parallel eine entsprechende Absprache mit dem hr erfolgen würde. Die hier einst angebrachten Elemente, die das Falschparken verhindern sollten, sind stark beschädigt und fehlen an vielen Stellen. Begründung: Mit der baldigen Fertigstellung der neuen Sportanlage Bertramswiese wird die Nutzungsfrequenz des Geländes voraussichtlich deutlich zunehmen. Immer wieder ist zu beobachten, dass Fahrzeuge teilweise auf den Grünflächen neben der Straße geparkt werden, was zu einer Verdichtung des Bodens und Schäden an der Vegetation führt. Die vorhandenen Holzpflöcke sind teilweise beschädigt oder fehlen ganz, sodass sie ihre Schutzfunktion nicht mehr erfüllen können. Eine rechtzeitige Erneuerung der Schutzmaßnahmen vor der vollständigen Inbetriebnahme der Sportanlage ist daher geboten, um die Grünflächen im Ortsbezirk 9 zu schützen und einen geordneten Betrieb der Sportanlage zu gewährleisten. Gleichzeitig sollten die bereits geschädigten Bodenflächen saniert werden, um wieder eine intakte Grünfläche herzustellen. Eine vermehrte Kontrolle durch die Stadtpolizei würde der Ortsbeirat nicht für eine angemessene Antwort auf seine Bitte halten, da die Einsatzzeiten der Verkehrspolizei nur werktags stattfinden, während das Falschparken vor allem an den Wochenenden stattfindet. Beispielbilder: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1271

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Landwehrgraben

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6673 entstanden aus Vorlage: OF 938/9 vom 05.02.2025 Betreff: Landwehrgraben Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, er ist jedoch für Radfahrer freigegeben. Der Landwehrgraben wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausgeschildert. Der Weg ist sehr dunkel und birgt deshalb Gefahren des Stolperns und Stürzens. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - dort wo es zurzeit keine Beleuchtung gibt - mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1270

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-BahnStation „Eschersheim“ und UBahnStation „Weißer Stein“

20.03.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6682 entstanden aus Vorlage: OF 959/9 vom 05.03.2025 Betreff: Einrichtung von Abstellflächen für E-Scooter an der S-Bahn-Station "Eschersheim" und U-Bahn-Station "Weißer Stein" Der zunehmende Gebrauch von E-Scootern führt bekanntlich dazu, dass diese oft willkürlich und ungeordnet abgestellt werden, wodurch es zu erheblichen und teils gefährlichen Beeinträchtigungen für alle Fußgänger*innen kommt. Hiervon ist besonders die direkte Umgebung von S- und U-Bahn-Stationen betroffen. Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich an strategisch sinnvollen Stellen gekennzeichnete und ausgeschilderte Abstellflächen für E-Scooter an den Haltestellen zu schaffen, die nicht nur das Stadtbild verbessern, sondern auch die Ordnung und Sicherheit im öffentlichen Raum gewährleisten würden. Für die S-Bahn-Station "Eschersheim" schlägt der Ortsbeirat vor, eine Fläche am Ende der Thielenstraße direkt neben der neuen Fahrradrampe zur Maybachbrücke als Abstellfläche einzurichten. Es wird um eine zeitnahe Prüfung und Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 986 Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg

20.03.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6681 entstanden aus Vorlage: OF 958/9 vom 02.03.2025 Betreff: Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg Anwohner*innen des Birkholzwegs wünschen sich auf einer bisherigen Grasfläche vor der Lärmschutzwand entweder Bäume oder zumindest eine ansprechendere Gestaltung. Bisher ist diese Fläche eine Wiese, die durch Schlammecken und Autos vor der hohen Lärmschutzwand gekennzeichnet ist. Die Anwohner*innen würden die Pkw freiwillig an einem anderen Ort parken, wenn diese Fläche gestaltet wäre. Der Magistrat wird gebeten, an der Strecke zwischen Birkholzweg 1a und 4 entweder mehrere Bäume zu pflanzen oder, wenn dies nicht möglich sein sollte, eine Hecke anzupflanzen. Wenn dieses Gelände zum Eigentum der Deutschen Bahn gehören sollte, wird der Magistrat gebeten, sich mit der Deutschen Bahn dahin gehend zu verständigen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1470 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6684 entstanden aus Vorlage: OF 961/9 vom 28.02.2025 Betreff: Vor dem nächsten Winter: Übergänge an der Hügelstraße sicherer machen Der Magistrat wird gebeten, die Übergänge der westlichen Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße derart zu beleuchten, dass querende Fußgänger und Fahrradfahrer deutlich besser gesehen werden. Bislang liegen einige Übergänge zu sehr im Dunkeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1274

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6686 entstanden aus Vorlage: OF 963/9 vom 05.03.2025 Betreff: Verbindungsweg zum Spielplatz vor den Häusern der Sudermannstraße 8 bis 18 Vorgang: OM 2119/22 OBR 9; ST 1899/22; ST 675/23 Der Magistrat wird gebeten, das mit Anregung vom 05.05.2022, OM 2119, übermittelte Anliegen des Ortsbeirates in Bezug auf die Nutzung des Spielplatzes erneut zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, für die regelmäßige Wartung des Spielplatzes auf Höhe der Häuser 8 bis 18 der Sudermannstraße einen Zugang über die Raimundstraße 56a/58b herzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2119 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1899 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 675 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1272

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/JeanPaulStraße/RicardaHuchStraße/ WalterWeisbeckerWeg/MarieBittdorfAnlage

20.03.2025 · Aktualisiert: 07.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6680 entstanden aus Vorlage: OF 957/9 vom 05.03.2025 Betreff: Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/Ricarda-Huch-Straße/ Walter-Weisbecker-Weg/Marie-Bittdorf-Anlage Der Magistrat wird gebeten, im Kreuzungsbereich Eichendorffstraße/Jean-Paul-Straße/ Ricarda-Huch-Straße/Walter-Weisbecker-Weg/Marie-Bittor f-Anlage eine Anhebung des Straßenniveaus auf das Niveau des Bürgersteigs vorzunehmen. Dadurch soll in diesem Bereich ein Plateau entstehen, das sich zwischen den Häusern in der Ricarda-Huch-Straße 2 bzw. 1 und dem Kinderhaus in der Eichendorffstraße erstreckt. Dieses Plateau dient als integrierte Verbindungsmaßnahme im Grünen Ypsilon und soll insbesondere die Sicherheit bei der Straßenüberquerung erhöhen sowie eine Verkehrsberuhigung zwischen der Marie-Bittorf-Anlage/Walter-Weisbecker-Weg und der Jean-Paul-Straße mit dem angrenzenden Grünbereich bewirken. Zudem bietet die Maßnahme Vorteile für mobilitätseingeschränkte Personen, die auf Geh- oder Fahrhilfen angewiesen sind. Die vorhandenen Grünflächen im betroffenen Gestaltungsbereich bleiben unberührt. Eine mögliche Verbesserung oder Erweiterung des Grünraums wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt. Bei dem Ortstermin am 3. Februar 2025 wurde die Maßnahme von den beteiligten Ämtern als umsetzbar eingestuft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 981

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6676 entstanden aus Vorlage: OF 953/9 vom 28.02.2025 Betreff: Grünfläche Bundenweg/Zum-Jungen-Straße: Situation verbessern Vorgang: OM 1681/22 OBR 9; ST 1214/22; ST 2647/22; ST 1224/23; ST 46/24 Nachdem durch Anregung vom 17.02.2022, OM 1681, die Fläche zwischen den Bäumen nicht länger als Parkplatz genutzt werden kann, sollte nun der nächste Entwicklungsschritt zu einer echten Grünfläche gegangen werden. Deswegen wird der Magistrat gebeten, im nächsten Haushalt entsprechende Mittel zur Gestaltung dieser Grünfläche einzustellen. Wichtig ist bei der Neuanlage auch, dass der durch parkende Autos stark verdichtete Boden derart gelockert wird, dass die großen Bäume die bestmögliche Überlebenschance haben. Neben der Bepflanzung sind zudem Holzsitzmöbel sinnvoll, damit die Anwohner zusätzlich von der neu gestalteten Fläche profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2022, OM 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1214 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2647 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1224 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1273

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese

20.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6675 entstanden aus Vorlage: OF 952/9 vom 05.03.2025 Betreff: Wohnmobile auf dem Parkplatz Bertramswiese Trotz der Beschilderung des Parkplatzes Bertramswiese mit dem Zusatzzeichen 1010-58 (nur zugelassene Pkw mit einem Gesamtgewicht bis max. 3,5 Tonnen) werden dort regelmäßig Wohnmobile abgestellt. Dies stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dar, da das Zusatzzeichen 1010-58 explizit das Parken auf Personenkraftwagen beschränkt und Wohnmobile somit dort nicht geparkt werden dürfen. Das widerrechtliche Dauerparken von Wohnmobilen auf dieser Fläche führt zu einer Verringerung der verfügbaren Parkplätze für Pkw und beeinträchtigt die Verkehrssituation vor Ort. Der Magistrat wird gebeten, durch verstärkte Kontrollen des Parkplatzes Bertramswiese das ordnungswidrige Abstellen von Wohnmobilen zu unterbinden und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1127

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße

20.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6679 entstanden aus Vorlage: OF 956/9 vom 05.03.2025 Betreff: Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße Im Rahmen eines Ortstermins zur Schulwegsicherung wurde die Verkehrssituation in der Mierendorffstraße im Abschnitt zwischen der Carl-Goerdeler-Straße und der Fritz-Tarnow-Straße eingehend erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass die derzeitige Verkehrsführung insbesondere für Schüler*innen, die mit dem Fahrrad zur Wöhlerschule fahren, ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt - insbesondere im Bereich des Haupteingangs der Schule. Als Lösungsmöglichkeit wurde vorgeschlagen, die Mierendorffstraße in diesem Abschnitt in eine Einbahnstraße in Südrichtung umzuwandeln. Durch diese Maßnahme könnte die Verkehrssicherheit für die Rad fahrenden Schüler*innen deutlich verbessert werden. Gleichzeitig müsste geprüft werden, inwiefern eine Anpassung der Fahrtrichtung in den umliegenden Straßen erforderlich wäre, um eine sinnvolle Verkehrsführung zu gewährleisten. Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen und zu berichten, die Mierendorffstraße im genannten Abschnitt in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Süden umzuwandeln, sowie eine entsprechende verkehrsplanerische Bewertung der Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz vorzulegen . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1130

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswerten

20.03.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6688 entstanden aus Vorlage: OF 965/9 vom 01.03.2025 Betreff: Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswerten Im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition heißt es: "Unser Versprechen: Von jeder Frankfurter Wohnung soll ein Park, begrünter Platz, Wiese oder Wald künftig maximal 500 Meter entfernt sein." Der Ortsbeirat begrüßt dieses Ziel und würde sich gerne einen Überblick verschaffen, in welchen Bereichen des Ortsbezirks 9 eine Grünflächenunterversorgung besteht. Expert*innen legen zur optimalen Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden einen Mindestabstand von 300 Metern zur nächsten Grünfläche nahe. Das Leitbild 3-30-300 besagt konkret: "Mindestens 3 Bäume in Sichtweite von jedem Haus. Jede Nachbarschaft sollte zu 30 Prozent mit Baumkronen (oder Vegetation) bedeckt sein. Niemand sollte mehr als 300 Meter von einem größeren Park oder einer Grünfläche entfernt wohnen." Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine Karte zu erstellen und möglichst auch über das Geoportal zu veröffentlichen, die als "Heatmap" den Abstand zu öffentlichen Grünflächen zeigt und dabei deutlich hervorhebt, wenn der Abstand mehr als 300 Meter oder 500 Meter beträgt. Alternative und aus Sicht des Magistrats besser geeignete Darstellungsformen, die zum Beispiel statt des Abstands auch die Wegezeit berücksichtigen oder Aussagen im Sinne des 3-30-300-Leitbilds vermitteln, könnten ebenfalls gerne gewählt werden. Sofern dem Magistrat bereits andere Erkenntnisse zu dieser Thematik vorliegen, wird er gebeten, dem Ortsbeirat diese entsprechend zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1082

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 9

Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget

20.03.2025 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2025, OA 540 entstanden aus Vorlage: OF 966/9 vom 01.03.2025 Betreff: Verbesserung der Auszahlungspraxis aus dem Ortsbeiratsbudget Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Auszahlung von beschlossenen Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget (OIB) innerhalb von drei Monaten nach Beschlussfassung zu gewährleisten; Ausnahmen von dieser Frist sind nur in begründeten Fällen zulässig und müssen mit den betroffenen Empfänger*innen der Mittel sowie dem zuständigen Ortsbeirat abgestimmt werden. In diesen Fällen ist ein verbindlicher Zeitplan für die Auszahlung zu kommunizieren; 2. ausstehende, durch Ortsbeiratsinitiativen-Budget beauftragte Auszahlungen, die nicht binnen der Drei-Monats-Frist vorgenommen wurden, regelmäßig in einem Bericht an die Stadtverordnetenversammlung aufzulisten. Dieser Bericht soll auch Hinweise enthalten, welche Informationen oder Regelungen die Antragstellenden vorab einholen oder leisten könnten, damit Auszahlungen schneller durch die Verwaltung bearbeitet werden können. Begründung: Die gegenwärtige Praxis bei der Auszahlung von Mitteln aus dem Ortsbeiratsbudget führt regelmäßig zu erheblichen Verzögerungen, die die Umsetzung wichtiger lokaler Projekte in den Ortsbezirken behindern oder finanzielle Risiken auf Vereine, Initiativen und Ehrenamtliche verlagern. Während § 4 Abs. 11 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte (GOOBR) vorsieht, dass der Magistrat Beschlüsse des Ortsbeirats "unverzüglich auszuführen" hat, fehlt eine konkrete Frist für die Auszahlung von OIB-Mitteln. Diese Regelungslücke führt in der Praxis zu Verzögerungen, die die effektive Arbeit der Ortsbeiräte erschweren. Es wird anerkannt, dass in einigen Fällen die Verwendung der Ortsbeiratsbudgetmittel nicht unmittelbar möglich ist, sondern erst offene Fragen zu klären sind - zum Beispiel über den genauen Standort für einen Bücherschrank. Dies sind nicht die Fälle, die dieser Anregung zugrunde liegen. Der Ortsbeirat 9 erhält die Rückmeldung, dass die von ihm beschlossenen Mittel teils mit erheblicher Verzögerung ausgezahlt werden. Dadurch müssen Kosten privat vorgestreckt werden, um wichtige Projekte im Ortsbezirk zu ermöglichen. Das stellt eine unzumutbare Belastung dar. Die mit dieser Anregung vorgeschlagene Drei-Monats-Frist orientiert sich an der in § 4 Abs. 10 GOOBR festgelegten Berichtsfrist für Anregungen des Ortsbeirats und stellt einen angemessenen Zeitraum dar, um sowohl den Verwaltungsabläufen als auch den Bedürfnissen der lokalen Akteure gerecht zu werden. Diese Frist konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff "unverzüglich" in angemessener Weise und gewährleistet die in § 82 HGO vorgesehene Rolle der Ortsbeiräte als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung und Bürgerbeteiligung. Klare Fristen und ein transparentes Verfahren bei unvermeidlichen Verzögerungen würden die Planungssicherheit für lokale Initiativen deutlich verbessern und die Handlungsfähigkeit der Ortsbeiräte stärken. Die vorgesehene Informationspflicht bei unvermeidbaren Verzögerungen entspricht zudem dem Transparenzgedanken der kommunalen Selbstverwaltung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: Der Vorlage OA 540 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6143, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 Aktenzeichen: 11-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Verbesserung der Sauberkeit an der S-BahnStation „Eschersheim“

20.03.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6683 entstanden aus Vorlage: OF 960/9 vom 05.03.2025 Betreff: Verbesserung der Sauberkeit an der S-Bahn-Station "Eschersheim" An der S-Bahn-Station "Eschersheim" kommt es durch Taubenkot zu einer erheblichen Verschmutzung. Besonders unter der Brücke, wo sich Tauben auf dem Stahlkorsett niederlassen, ist der Bahnsteig extrem verunreinigt. Dies führt dazu, dass große Flächen des Bahnsteigs, einschließlich montierter Sitzgelegenheiten, nicht nutzbar sind und die Aufenthaltsqualität für Fahrgäste erheblich beeinträchtigt wird. Der Magistrat wird gebeten, zielführende Maßnahmen gegen die Ansiedlung der Tauben unter der Brücke zu ergreifen, um hygienische Bedingungen und die Sicherheit von Fahrgästen zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1444 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6685 entstanden aus Vorlage: OF 962/9 vom 01.03.2025 Betreff: Öffentliche Nutzung und Postfunktion im Erdgeschoss des ehemaligen Postgebäudes Hügelstraße 181 sicherstellen Vorgang: OM 5715/24 OBR 9; OM 5847/24 OBR 9; ST 1779/24; ST 152/25 Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Nutzung der Liegenschaft Hügelstraße 181 die vom Magistrat bereits in Prüfung befindlichen Optionen zur Nutzung für Geflüchtete, Kita oder schulische Zwecke weiterzuverfolgen. Der Ortsbeirat begrüßt diese Überlegungen ausdrücklich. Da nach der Schließung der Post eine Reihe von weniger mobilen Bürgerinnen und Bürgern die fehlende Möglichkeit wohnortnaher Post- und Postbankdienstleistungen beklagen, wird der Magistrat darum gebeten, auf Ersatzangebote hinzuwirken. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die in der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 152, dargelegten Überlegungen, die Fläche für soziale Zwecke wie die Unterbringung von Geflüchteten, Kita oder schulische Nutzungen zu verwenden. Diese Nutzungsarten entsprechen der planungsrechtlichen Festsetzung als Gemeinbedarfsfläche und adressieren wichtige Bedarfe im Ortsbezirk 9. Gleichzeitig war die ehemalige Postfiliale in der Hügelstraße 181 ein zentraler Anlaufpunkt für die Bürgerinnen und Bürger im Stadtteil, insbesondere für die Abgabe und Abholung von Paketen. Obwohl laut Stellungnahme vom 21.10.2024, ST 1779, alternative Einrichtungen in der Umgebung bestehen, würde die Integration eines Paketservices in das künftige Nutzungskonzept des Gebäudes die Angebotsstruktur im unmittelbaren Umfeld sinnvoll ergänzen und die Kontinuität der gewohnten Infrastruktur sicherstellen. Eine kombinierte Nutzung, die sowohl soziale Einrichtungen als auch praktische Alltagsdienstleistungen umfasst, würde den Standort zu einem multifunktionalen Zentrum im Quartier machen und dessen Bedeutung für die lokale Versorgung stärken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5715 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5847 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1779 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen

20.03.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6689 entstanden aus Vorlage: OF 968/9 vom 01.03.2025 Betreff: Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen Der Magistrat wird gebeten, bei mittel- und langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen immer auch gut sichtbare Informationsschilder vorzusehen. Diese Schilder könnten folgende Informationen enthalten: - Art und Zweck der Baumaßnahme; - voraussichtliche Gesamtdauer der Bauarbeiten; - zu erwartender Fertigstellungstermin; - Hinweise auf mögliche Gründe für Verzögerungen wie z. B. Witterung; - verantwortliche Stelle mit Kontaktmöglichkeit. Die Schilder sollten in einfacher, auch für Kinder verständlicher Sprache gestaltet sein und an prominenter Stelle im Umfeld des Spielplatzes platziert werden. Begründung: Langfristige Baumaßnahmen an Spielplätzen führen häufig zu Irritationen und Unzufriedenheit bei Kindern und Eltern, insbesondere wenn keine ausreichenden Informationen über Zweck und Dauer der Arbeiten vorliegen. Für Kinder sind Spielplätze besonders wichtige Orte, deren zeitweise Sperrung nur schwer zu verstehen ist, wenn kein Zeithorizont für die Wiederfreigabe erkennbar ist. Eine Kinderbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass die fehlende Information über die Dauer von Baumaßnahmen bei Kindern und Eltern zu Frustration führt, da sie keine Perspektive haben, wann beliebte Spielplätze wieder nutzbar sein werden. Die vorgeschlagene Maßnahme ist mit geringem Verwaltungsaufwand umzusetzen, da bei Baumaßnahmen ohnehin eine Planung mit Zeitrahmen existiert, die lediglich in bürgerfreundlicher Form kommuniziert werden muss. Der Nutzen für die Familien im Ortsbezirk und das damit einhergehende verbesserte Verständnis für das Handeln des Magistrats steht daher in einem guten Verhältnis zum geringen erforderlichen Aufwand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1043 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen

20.03.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 entstanden aus Vorlage: OF 955/9 vom 01.03.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Der Magistrat wird gebeten, in den Kreuzungsbereichen (Fünf-Meter-Radius) der Kaiser-Sigmund-Straße mit der Schlickstraße, Brommstraße, dem Bundenweg und der Wanebachstraße Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen. Begründung: Der § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Halten und Parken regelt eindeutig: "(3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] 5. vor Bordsteinabsenkungen." An den im Tenor genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem Eckparken, gerade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr und schränkt auch die Einsichtmöglichkeiten für den Pkw- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bilder sowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg - Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Fragenkatalog zum Besuch der Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen

06.03.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2025, OF 969/9 Betreff: Fragenkatalog zum Besuch der Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen In der Ortsbeiratssitzung vom 20.2. 2025 wurde angekündigt, dass die Dezernentin ihren lang geforderten Besuch im Ortsbeirat in der Maisitzung wahrmacht und zum Thema Kindertagesstättenentwicklungsplanung berichten wird. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten dem Dezernat folgenden Fragenkatalog vor dem Termin zukommen zu lassen: 1. Wie ist der Versorgungsgrad an Betreuungsplätzen jeweils nach Stadtteil und Altersgruppe? 2. Gibt es innerhalb der Stadtteile signifikante Unterschiede je nach Schulbezirk in der Versorgung mit Plätzen für Grundschulkinder? 3. Welchen Einfluss haben die Schließung der Kita " Im Mellsig" auf die Betreuunsgssituation und wie ist angedacht die erwartbare Lücke zu ersetzen? 4. Gibt es Planungen für Erweiterungen von Einrichtungen oder neue Gründungen? 5. Wann ist mit der Eröffnung der Kita im ehemaligen Drosselbart zu rechnen? Wie viele Plätze für welches Alter werden dort entstehen? 6. Welche Schulen im Orstbezirk befinden sich im "Pakt für den Ganztag" oder im Ganztagsmodul III und gibt es weitere Schulen, die sich in diese Richtung weiter entwickeln werden- wenn ja welche werden folgen? 7. Welche Möglichkeit sieht der Magistrat für eine regelmäßigere kurzfristigere Information an den Ortsbeirat zu Entwicklungen in diesem Bereich? 8. Sind im Kindertagestättenentwicklungsplan die erwartbaren Mehrbedarfe durch Baugebiete bereits eingerechnet? Wenn nein - warum nicht? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 969/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Auflistung im Tenor der folgende Punkt angefügt wird: "9. Kita in der Eckernförder Straße - Die Kita in der Eckernförder Straße soll in zu errichtende Pavillons ausgelagert werden. Das jetzige Gebäude soll neu errichtet werden. Laut Planungsunterlagen ist die Fertigstellung Ende 2025 geplant. Es wird um eine neue Terminplanung gebeten." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen Stein

05.03.2025 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 970/9 Betreff: Anfrage zum aktuellen Planungsstand des Umbaus des Platzes Am Weißen Stein Vor einem Jahr wurde bei einem Ortstermin die überarbeitete Machbarkeitsstudie zum Umbau des Platzes Am Weißen Stein zu einem Verkehrsknotenpunkt dem Ortsbeirat vorgestellt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat eine aktuelle Auskunft zum Planungsstand mitzuteilen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1147 2025 Die Vorlage OF 970/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Radweg Alleenring stadtauswärts an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße

05.03.2025 · Aktualisiert: 04.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.03.2025, OF 851/3 Betreff: Radweg Alleenring stadtauswärts an der Kreuzung Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten den Radstreifen auf dem Alleenring, der vor der Kreuzung mit der Eschersheimer Landstraße auf die Straße wechselt rot einzufärben zur besseren Sichtbarkeit. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen für Radfahrende, weil der Radstreifen von den geradeaus fahrenden Fahrzeugen nicht beachtet wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 27.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 851/3 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Konsolidierung von OIB-Anträgen

20.02.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6574 entstanden aus Vorlage: OF 950/9 vom 19.02.2025 Betreff: Konsolidierung von OIB-Anträgen Vorgang: OIB 66/21 OBR 9; OIB 146/22 bis OIB 151/22 OBR 9; OIB 336/24 OBR 9 1. Die OIB 66 (Spielmobil) wird aufgehoben. 2. Die OIB 146 (Außenbereich Anne-Frank-Schule) wird aufgehoben. 3. Die OIB 147 (Außenbereich Ludwig-Richter-Schule) wird aufgehoben. 4. Die OIB 148 (Außenbereich Ziehenschule) wird aufgehoben. 5. Die OIB 149 (Außenbereich Fried-Lübbecke-Schule) wird aufgehoben. 6. Die OIB 150 (Außenbereich Johann-Hinrich-Wichern-Schule) wird aufgehoben. 7. Die OIB 151 (Spielgerät für Spielplatz Birkholzweg) wird aufgehoben. 8. Die OIB 336 (Unterstützung von Umgestaltungsmaßnahmen unter der Rosa-Luxemburg-Straße) wird aufgehoben. Der Magistrat wird gebeten, die frei werdenden Beträge dem entsprechenden Budget des Ortsbeirats (EHH rsp. TFHH) gutzuschreiben und die Gutschrift zu bestätigen. Begründung: zu 1.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 2.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 3.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 4.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 5.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 6.: Der Betrag wurde in dem vorgesehenen Zeitraum nicht in Anspruch genommen. zu 7.: Der Platz wurde umgestaltet. Die Maßnahme ist derzeit nicht erforderlich. zu 8.: Die Maßnahme wurde aus anderen Mitteln finanziert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 02.12.2021, OIB 66 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 146 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 147 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 148 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 149 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 150 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 07.07.2022, OIB 151 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 04.07.2024, OIB 336 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 827 Antrag vom 20.08.2025, OF 1094/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7345 Aktenzeichen: 10-0

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 9

Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen

20.02.2025 · Aktualisiert: 03.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.02.2025, OA 533 entstanden aus Vorlage: OF 946/9 vom 04.02.2025 Betreff: Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen Vorgang: F 1313/23 Vor dem Hintergrund jüngster großflächiger Streusalzanwendung im Ortsbezirk 9 möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. nach dem Beispiel der Stadt Wiesbaden den Einsatz von Streusalz vollständig für private Grundstücke in der Straßenreinigungssatzung auszuschließen; 2. dazu eine entsprechende breit angelegte Informationskampagne nach Wiesbadener Vorbild durchzuführen; 3. ein Pilotprojekt für einen vollständig salzfreien Winterdienst durch die FES durchzuführen, bei dem u. A. - der Einsatz von Granulat statt Feuchtsalz getestet wird; - die tatsächlichen Mehrkosten und der logistische Aufwand dokumentiert werden; - die Auswirkungen auf die CO2-Bilanz erfasst werden. Begründung: Die aktuelle Frankfurter Regelung erlaubt Streusalz "nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen". Wie der Magistrat in Beantwortung der Frage F 1313 selbst einräumt, ist die Entscheidung "vor Ort meistens allerdings nur sehr schwer rechtssicher zu treffen", welche Menge dieses Maß überschreitet. Die Erfahrung zeigt: Sobald Streusalz grundsätzlich erlaubt ist, lässt sich dessen Einsatz praktisch nicht mehr effektiv regulieren. Die massive Verwendung von Streusalz vor dem Bertramshof im Januar 2025 ist dafür ein aktuelles Beispiel aus dem Ortsbezirk 9. Die Stadt Wiesbaden geht seit 1992 einen anderen, konsequenteren Weg: Die Anwendung von Streusalz auf privaten Grundstücken ist gänzlich ausgeschlossen. Diese kategorische Regelung schafft Rechtssicherheit und ist - im Gegensatz zu Mengenbegrenzungen - einfach zu kontrollieren: Wurde Salz verwendet oder nicht? Die verfügbaren Alternativen wie Sand, Splitt, Ton- oder Lavagranulat sind umweltverträglich und haben sich in vielen Städten bereits bewährt. Sie sind in der Anschaffung oft günstiger als Streusalz und können nach dem Winter sogar aufgenommen und wiederverwendet werden. Die ELW (Entsorgungsbetriebe der Landeshauptstadt Wiesbaden) zeigt, dass auch das nachträgliche Entfernen des Granulats praktikabel ist - in der Saison 2018/19 wurden dort 630 Tonnen Granulat eingesetzt und wieder aufgenommen. Dies ist auch aus ökologischer Sicht dringend geboten: Streusalz verhindert die Aufnahme von Nährstoffen und Wasser durch Pflanzen, zerstört die für Bäume lebenswichtige Symbiose mit Bodenpilzen, belastet das Grundwasser und schädigt die Bodenstruktur nachhaltig. Die zunehmende Bedeutung von Bäumen und insbesondere älteren Bäumen mit ihrer großen Kronenabdeckung sollte vor dem Hintergrund der dringend notwendigen Klimaanpassung stärker berücksichtigt werden. Die bekannten, von der FES vorgebrachten Bedenken bezüglich des Verzichts auf Feuchtsalz (höhere Kosten, längere Umlaufzeiten, schlechtere CO2-Bilanz) sollten in einem Pilotprojekt überprüft werden. Die jahrzehntelangen Erfahrungen aus Wiesbaden belegen bereits, dass - ein klares Verbot mit definierten Bußgeldern Rechtssicherheit schafft; - auch städtische Liegenschaften und Aufgaben erfolgreich auf alternative Streumittel umgestellt werden können; - eine gute Kommunikationsstrategie (wie die Wiesbadener Kundenzeitschrift "Orange") bei der Umsetzung eines Verbots hilft; - vor einem solchen Hintergrund Verstöße effektiv kontrolliert und geahndet werden können. Wenn unsere Nachbarstadt seit über 30 Jahren erfolgreich ohne privates Streusalz auskommt, sollte Frankfurt diesem Beispiel folgen können. Dieses Bild aus dem Januar 2025 zeigt keinen Schnee, sondern privat gestreutes Salz (Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 26.01.2023, F 1313 Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 178 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 26.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 20.03.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 533 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 5857, 34. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 20.03.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim

20.02.2025 · Aktualisiert: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6566 entstanden aus Vorlage: OF 948/9 vom 20.02.2025 Betreff: Keine Angsträume entlang der S6-Strecke in Eschersheim Aus der Bevölkerung haben den Ortsbeirat verschiedene Hinweise erreicht, dass nach dem Ausbau der S6-Strecke in Eschersheim Angsträume entstanden sind. Gründe hierfür sind eine unzureichende Beleuchtung und fehlende soziale Kontrolle. Diese Faktoren führen dazu, dass sich Bürger unwohl fühlen und die Nutzung dieser Räume bei Dunkelheit meiden. Dies stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Mobilität im Stadtteil dar. Der Magistrat wird gebeten, zur Verbesserung der objektiven Sicherheit und des subjektiven Sicherheitsgefühls die Beleuchtungssituation entlang der S6-Strecke im Bereich rund um die Fußgängerbrücke am Ende der Eschersheimer Landstraße bis zur Maybachstraße, an der Zaunstraße und am Verbindungsweg zwischen dem ehemaligen Drosselbart (Eschersheimer Landstraße 605/607) und der Nußzeil entlang der Bahnlinie sowie rund um die Unterführung am Eschersheimer Friedhof zu verbessern. Außerdem wird er gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie aktuell noch bestehende bauliche Mängel auf den Wegen (Löcher und Gräben) zeitnah beseitigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1131 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichern

20.02.2025 · Aktualisiert: 08.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6571 entstanden aus Vorlage: OF 943/9 vom 02.02.2025 Betreff: Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichern Vor der Postfiliale 517 in der Straße Ginnheimer Hohl werden immer wieder Autos abgestellt, um Erledigungen in der Postfiliale zu tätigen. Häufig wird dabei der sowieso schon schmale Fußweg ganz oder teilweise zugeparkt, sodass Fußgänger:innen kaum oder gar nicht mehr passieren können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Fußweg an dieser Stelle abzusichern. Begründung: Der Fußweg wird an dieser Stelle nicht nur von erwachsenen Personen benutzt, sondern auch von Schülern als Zuweg der Diesterwegschule von ihrer Auslagerungsstätte zum Sportunterricht in der Turnhalle Am Mühlgarten. Durch zwei in der Straße Ginnheimer Hohl ansässige Kitas und Horteinrichtungen sind zusätzlich zahlreiche Kinder auf eine sichere Fußwegführung angewiesen. Ihnen ist es nicht zuzumuten, wegen auf dem Gehweg geparkter Autos auf die Straße ausweichen zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 819

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17

20.02.2025 · Aktualisiert: 03.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6564 entstanden aus Vorlage: OF 930/9 vom 05.02.2025 Betreff: Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 Vorgang: OM 5384/19 OBR 9; ST 2359/19 Im Zusammenhang mit dem weitgehend fertiggestellten Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 wird der Magistrat gebeten, zu den folgenden Ziffern zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde trotz deutlicher Abweichung von der erteilten Baugenehmigung und trotz Ablehnung eines entsprechenden Änderungsantrages des Bauantragstellers durch die Bauaufsicht der Neubau tatsächlich in der Mitte des Jahres 2024 ab dem zweiten Obergeschoss ohne das allein genehmigte und sich in die Umgebung einfügende Mansarddach ohne vorliegende Baugenehmigung ab dem zweiten Obergeschoss errichtet? 2. Warum hat die Bauaufsicht zugelassen, dass praktisch unter ihren Augen der Neubau ab dem zweiten Obergeschoss in der realisierten Form ohne formell vorliegende und sogar abgelehnte Baugenehmigung errichtet wurde? 3. Warum hat die Bauaufsicht zugelassen, dass der tatsächlich errichtete Neubau - in der realisierten und sich mit dem Baukörper nicht in die bauliche Umgebung einfügenden Version - errichtet werden konnte? Begründung: 1. Entgegen den Anträgen des Ortsbeirats 9 wurden die Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17 abgerissen und durch einen anders strukturierten Neubau überwiegend in Sichtbetonbauweise ersetzt. 2. Baurechtlich derzeit bestandskräftig genehmigt ist allein ein Neubau mit einem definierten Mansarddach-Aufbau, welcher sich im Wesentlichen in die Umgebung einfügen würde. Die Umgebung wird geprägt dadurch, dass sich das Baugrundstück in einer Siedlung mit ursprünglich 27 Gebäuden befindet, die 1927 auf Grundlage einer übergreifenden Gesamtplanung als Lehrersiedlung errichtet wurde. Die Gestaltung des Neubaus fügt sich nicht in diese Umgebung ein. Das sieht auch das Rechtsamt der Stadt Frankfurt so (Zeichen 30.4 Bau/Kk-Mechtildstraße 38-40). Zu der Gesamtplanung der Siedlung gehörten auch die auf dem Baugrundstück abgerissenen Gebäude Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17. Bauherr im Jahr 1927 war seinerzeit der Frankfurter Lehrerverein. Dieser Verein wurde in der Zeit zwischen 1933 und 1936 auf Betreiben der Nationalsozialisten aufgelöst. Mit der Planung der Wohnsiedlung des Frankfurter Lehrervereins war der Architekt Ludwig Bernoully, einer der bedeutendsten Frankfurter Architekten, betraut. Er gehörte zum Kreis des Neuen Bauens um den damaligen Baudezernenten Ernst May. 3. Mit Stellungnahme vom 20.12.2019, ST 2359, hat der Magistrat zum Ausdruck gebracht, dass er das genannte Gesamtensemble im Bertramsviertel als städtebaulich wertvoll einstufe und u. a. in einer Erhaltungssatzung die Möglichkeit zu dessen Sicherung sehe. Insoweit ist seither nichts geschehen. Das Hessische Landesamt für Denkmalpflege hat die Denkmaleigenschaft des Ensemble Lehrersiedlung nach Angabe nur deshalb verneint, weil es in den fast hundert Jahren des Bestehens der Lehrersiedlung zu Veränderungen gekommen sei. Als erhaltenswert wurden insbesondere die überwiegend noch vorhandenen Tonnenwalmdächer in sog. Zollinger-Bauweise bezeichnet. Maßnahmen des Denkmalamtes der Stadt zur sachdienlichen Beratung der Hausbesitzer in Sachen Denkmalschutz sind seit Jahrzehnten nicht erfolgt. 4. Unter den Augen der Bauaufsicht wurde seit 2024 formell der baurechtswidrige Teil des Neubaus unter anderem ab dem zweiten Obergeschoss errichtet. Hier stellt sich die Frage, warum ein ohne vorliegende Baugenehmigung errichteter Gebäudeteil (umgangssprachlich auch Schwarzbau genannt) von der Bauaufsicht zugelassen und ermöglicht wurde. Bildteil Neubau Stand 11/ 2024 Vor dem Abbruch Altbau Stand 2019 Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2019, OM 5384 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2359 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 871

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren

20.02.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger

20.02.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6606 entstanden aus Vorlage: OF 526/8 vom 03.02.2025 Betreff: Licht für Fahrradfahrer und Fußgänger Der Magistrat wird gebeten, den Weg in der Verlängerung des Krautgartenweges zwischen dem Bahnübergang "Krautgartenweg" und der Brücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu beleuchten. Dabei wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zur Vermeidung von Umweltbelastungen (Lichtemission, Energie) eine Beleuchtung mit Bewegungsmeldern möglich ist. Begründung: Der Weg ist eine wichtige Verbindung für den (innerstädtischen) Radverkehr und für Fußgänger zwischen dem Mertonviertel, der Wiesenau (inklusive U-Bahn-Station) und Alt-Niederursel. Derzeit ist der Weg in den Abendstunden sehr dunkel und wird von Fußgängern und Fahrradfahrern nur sehr ungern und mit einem äußerst unguten Gefühl genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1079 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Neusortierung der Parkplätze am Ginnheimer Wäldchen

20.02.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6562 entstanden aus Vorlage: OF 901/9 vom 12.01.2025 Betreff: Neusortierung der Parkplätze am Ginnheimer Wäldchen Durch die in Querrichtung geparkten Autos auf der Straße Am Ginnheimer Wäldchen zwischen der neuen S-Bahn-Station und dem Ginnheimer Wirtshaus ist nur wenig Platz für die Fußgänger übrig. Eine Person mit Kinderwagen kommt dort nicht mehr durch. Deshalb wird der Magistrat gebeten, die Situation dahin gehend neu zu sortieren, dass durch Längsparken der Platz für die Fußgänger großzügiger wird. Begründung: Dies ist insbesondere deshalb von entscheidender Bedeutung, da der Fußverkehr an dieser Stelle durch die bessere ÖPNV-Anbindung zunehmen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1304 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Wohngemeinschaft Bonameser Straße besser anbinden

20.02.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6567 entstanden aus Vorlage: OF 935/9 vom 02.02.2025 Betreff: Wohngemeinschaft Bonameser Straße besser anbinden Vorgang: F 2649/24 Die Lebensverhältnisse in und die Historie der Wohngemeinschaft Bonameser Straße wurden bereits in der Vergangenheit mehrfach thematisiert. In seiner Sitzung am 20.01.2025 wurde der Ortsbeirat über die aktuelle Situation und verschiedene positive Entwicklungen informiert. Er begrüßt, dass die Stadt Frankfurt sich dafür einsetzt, den dort lebenden Menschen eine langfristige Perspektive, dort leben zu können, zu eröffnen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Wohngemeinschaft Bonameser Straße im Hinblick auf den ÖPNV und einen Fußweg zu den umliegenden Stadtteilen besser verkehrlich angebunden werden kann und welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang denkbar wären. Begründung: Derzeit führt zwar eine Straße direkt an der Wohngemeinschaft vorbei, es existiert aber keine Anbindung an den ÖPNV (Bus) und auch kein Fußweg nach Eschersheim. Diese Anbindung sollte unbedingt verbessert werden. Auch im Hinblick auf die Nachverdichtung im benachbarten Baugebiet Hilgenfeld erscheint es sinnvoll, die ÖPNV-Anbindung über die Bonameser Straße zu überdenken. Zu einer langfristigen Perspektive gehört auch eine funktionierende Infrastruktur, wie etwa die Anbindung an den ÖPNV und sichere Fußwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 12.09.2024, F 2649 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil

20.02.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6570 entstanden aus Vorlage: OF 941/9 vom 05.02.2025 Betreff: Verbesserung der Sicherheit für FußgängerInnen an der Ampelanlage Kreuzung Dehnhardtstraße/Am Lindenbaum/Nußzeil Die aktuelle Ampelschaltung erlaubt es RadfahrerInnen aus der Nußzeil kommend, entgegen der Fahrtrichtung in die Dehnhardtstraße einzufahren, während gleichzeitig die FußgängerInnen zum Queren der Dehnhardtstraße ebenfalls Grün erhalten, wodurch es zu gefährlichen und unübersichtlichen Situationen kommt, die ein erhöhtes Kollisionsrisiko mit sich bringen. Der Magistrat wird gebeten, für eine Verbesserung der Sicherheit an dieser Querung zu sorgen und die Prüfung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen einzuleiten, wozu auch zusätzliche Markierungen oder Beschilderungen zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer gehören. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 992 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9

20.02.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6572 entstanden aus Vorlage: OF 945/9 vom 04.02.2025 Betreff: Sachstand Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9 Vorgang: V 453/17 OBR 9; ST 1563/17; OM 752/21 OBR 4; ST 2270/21; EA 167/22; OM 6031/24 OBR 16; ST 2149/24 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie der aktuelle Planungsstand für neue Trinkbrunnen im Ortsbezirk 9 lautet. Es wird insbesondere um Auskunft zu den bereits 2022 und 2017 vorgeschlagenen Standorten vor der Dornbuschkirche und im Ginnheimer Hohl gebeten. Der Magistrat wird außerdem gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für die Umsetzung der Trinkbrunnen Fördermittel aus der hessischen Klimarichtlinie beantragt werden können, die bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abdecken. Als Klimak ommune hätte Frankfurt sogar Anspruch auf eine 100-prozentige Förderung, sodass mit den von den Stadtverordneten zur Verfügung gestellten Mitteln noch mehr Trinkbrunnen in den Stadtteilen errichtet werden könnten. Begründung: Bisher gibt es im Ortsbezirk 9 nur einen Trinkbrunnen im Volkspark Niddatal. Die Stadtverordnetenversammlung hatte der Etatanregung EA 167 des Ortsbeirats 9 wie auch anderen Anträgen für Trinkbrunnen aus anderen Ortsbezirken mit der Maßgabe zugestimmt, dass insgesamt 208.000 Euro für Trinkbrunnen in den Ortsbezirken zur Verfügung gestellt werden, in denen weder bereits welche vorhanden noch aktuell deren Errichtung geplant sind. Die Brunnen seien möglichst gleichmäßig zu verteilen. Die Auskunft in der Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2149, an den Ortsbeirat 16 schildert das aktuelle Vorgehen des Magistrats bei der Planung neuer Trinkbrunnen: "Die Auswahl der Standorte erfolgt in Abstimmung mit allen zu beteiligenden Ämtern und Institutionen entsprechend dem Überwärmungspotential des Platzes/der Umgebung, dem Bedarf an Trinkwasser an diesem Ort (z. B. nicht in der Nähe des Wohnortes der Nutzerinnen und Nutzer, kein weiterer Trinkwasserbrunnen in fußläufiger Nähe, längerer Aufenthalt von Personen, hohe Nutzungswahrscheinlichkeit) und der Realisierbarkeit (mögliche Wasserleitungen, geeigneter Standort, Beschaffenheit des Untergrundes etc.). Zur Abstimmung und zum Austausch mit zu beteiligenden Ämtern und Institutionen wurde eine ‚AG Trinkbrunnen' gebildet." Aus dieser Antwort wird jedoch nicht deutlich, inwiefern die Vorschläge aus den Jahren 2017 und 2022 mittlerweile ämterübergreifend geprüft wurden oder auf welcher Stelle in der Prioritätenliste sie sich bei erfolgtem positivem Prüfergebnis nun befinden. Es wäre begrüßenswert, wenn zu diesen wie auch anderen Klimaanpassungsmaßnahmen, wie etwa der Umgestaltung von Plätzen, mehr Transparenz hergestellt würde, damit die Ortsbeiräte und die Bürgerinnen und Bürger diese Informationen nicht alle einzeln erfragen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.05.2017, V 453 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1563 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 752 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2270 Etatanregung vom 24.03.2022, EA 167 Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6031 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2149 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 591 Aktenzeichen: 79-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Trainingsstangen für den Spielplatz am Wasserturm

20.02.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6561 entstanden aus Vorlage: OF 927/9 vom 02.02.2025 Betreff: Trainingsstangen für den Spielplatz am Wasserturm Der Magistrat wird gebeten, am Spielplatz am Wasserturm Trainingsstangen für Erwachsene aufzubauen. Dabei sollte die Trainingsstange "Klimmzüge" eine Höhe von 2,30 Meter und die beiden Trainingsstangen "Dips" eine Höhe von 1,60 Meter aufweisen. Die beiden Trainingsgeräte lassen sich raum- und kostensparend zu einem Element kombinieren. Begründung: Immer mehr Bewohnerinnen und Bewohner um den Wasserturm herum gehen spazieren oder joggen und wollen sich auch an Trainingsstangen sportlich betätigen. Diese kleine Maßnahme erhöht hier zusätzlich die Aufenthaltsqualität. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 831 Aktenzeichen: 67-2

Ideen

Keine Ideen für diesen Ortsbeirat verfügbar.