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Ortsbeirat 9

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße (stadteinwärts) zwischen Hügelstraße und FritzTarnowStraße

10.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1041/9 Betreff: Verkehrssituation auf der Eschersheimer Landstraße (stadteinwärts) zwischen Hügelstraße und Fritz-Tarnow-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. ob es im Bereich der Eschersheimer Landstraße stadteinwärts zwischen Hügelstraße und Fritz-Tarnow-Straße in den vergangenen Wochen zu Veränderungen der Ampelschaltung - insbesondere an der Fußgängerampel an der U-Bahn-Haltestelle Fritz-Tarnow-Straße - gekommen ist, 2. ob diese Veränderungen ursächlich für die derzeit täglich auftretenden Rückstaus im morgendlichen Berufsverkehr sind, 3. wie kurzfristig sichergestellt werden kann, dass Fahrradfahrer nicht länger auf den Gehweg ausweichen und dadurch Fußgängerinnen und Fußgänger gefährden, 4. ob und wie kurzfristig Ordnungskräfte eingesetzt werden können, um Radfahrer gezielt auf die geltenden Regelungen hinzuweisen und alternative Strecken zu empfehlen. Begründung: Seit mehreren Wochen ist im oben genannten Bereich ein auffälliger Rückstau im morgendlichen Berufsverkehr zu beobachten, der offenbar mit einer geänderten Ampelschaltung zusammenhängt. Infolge des Rückstaus weichen zahlreiche Radfahrerinnen und Radfahrer auf den Gehweg aus, oft mit erheblichen Geschwindigkeiten (bis zu 20 km/h) und zunehmend auch mit E-Lastenrädern. Dies führt zu gefährlichen Situationen für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere für Kinder, ältere Menschen und Anwohner. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1041/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Rücksichtslose Fahrrad und E-RollerFahrer auf dem Platz vor dem Haus Dornbusch

10.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2025, OF 1043/9 Betreff: Rücksichtslose Fahrrad- und E-Roller-Fahrer auf dem Platz vor dem Haus Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen ,um die teilweise rücksichtslose und gefährliche Benutzung des Fußgängrbereichs von Radfahrern vor dem Haus Dornbusch zu beenden. Des weiteren bedarf es eines markierten Abstellbereichs zum Abstellen von E-Rollern. Begründung: Trotz der Einrichtung eines komfortablen rot markierten Fahrradstreifens auf der Eschers heimer Landstraße.benutzen weiterhin immer wieder Radfahrer und Rollerfahrer verbotenerweise den Fußgängerbereich vor dem Bürgerhaus und belästigen bzw. gefährden die besonders an Markttagen zahlreichen Passanten vor dem Haus Dornbusch Es kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen , die wegen Aussichtslosigkeit der Ermittlung des Verkehrssünders in der Regel nicht angezeigt werden. Antragsteller: CDU fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1043/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Parteien: CDU, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Drosselbart: Wurden alle Vorgaben eingehalten?

09.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2025, OF 1046/9 Betreff: Drosselbart: Wurden alle Vorgaben eingehalten? Vorgang: V 1110/25 OBR 9; ST 703/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: In dem Auskunftsersuchen V1110 hatte der Ortsbeirat den Magistrat gefragt: 1. Was wurde konkret als Baulast "Wirtschaftsgarten zur zugehörigen Schank- und Speisewirtschaft" festgelegt? 2. Wurden die dort öffentlich-rechtlich gesicherten Pflichten bei der Umsetzung des Bauprojekts erfüllt? 3. Welche Maßnahmen sind geplant, sollte sich, entgegen der Erwartungen aus der ST 1556 erweisen, dass die Baulasten nicht berücksichtigt wurden? Auf die Frage 1 hat der Magistrat in der ST 703 geantwortet. Die Fragen 2 und 3 sind dagegen noch nicht beantwortet. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat deshalb erneut um Auskunft: A. Welche Baulasten wurden für das Projekt außer der Baulast zum Wirtschaftsgarten auferlegt? B. Wurden alle auferlegten Baulasten bei der Umsetzung des Bauprojekts erfüllt? Begründung: Der Ortsbeirat bedauert nach wie vor, dass eine Nutzung des Außengeländes für gastronomische Zwecke derzeit nicht möglich scheint, begrüßt aber die Initiative, die Räumlichkeiten solange als Kita umzunutzen. Trotzdem bleiben angesichts des umgesetzten Baukörpers weiterhin Fragen offen, ob die Auflagen adäquat umgesetzt wurden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1110 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 1046/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1221 2025 Die Vorlage OF 1046/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Grünfläche Niddablick erhalten

08.06.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2025, OF 1037/9 Betreff: Grünfläche Niddablick erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat ob das Abstellen von Fahrzeugen an der Straße Niddablick (30-33) zulässig ist. Könnte hier möglicherweise ein Teil einer Grünfläche, die möglicherweise Teil einer Feuchtwiese ist, renaturiert und erhalten werden? Geeignete Maßnahmen zum Schutz wären beispielsweise neugepflanzte Bäume, Baumstämme oder entsprechend große Steine, wie sie hier in unmittelbarer Nähe zum Schutz einer Parkbank bereits abgelegt wurden. Begründung: Der Ortsbeirat ist bemüht Grünflächen zu erhalten bzw. zu renaturieren. Leider wurde ein hier neugepflanzter Baum durch parkende Fahrzeuge bereits beschädigt. Es handelt sich in diesem Bereich übrigens um eine ausgeschilderte Spielstraße, die durch Ein- und Ausparken stark beeinträchtigt wird. Anwohner können durch die auf der gegenüberliegenden Straßenseite abgestellten Fahrzeuge teilweise nur mit großer Mühe aus ihren Einfahrten herausfahren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1220 2025 Die Vorlage OF 1037/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD und Linke gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung); 1 CDU und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Anbindung des Stadtteils der Quartiere für den Individualverkehr

04.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2025, OF 591/8 Betreff: Anbindung des Stadtteils der Quartiere für den Individualverkehr Der Ortsbeirat möge beschließen: Zwar ist der Stadtteil der Quartiere weitgehend "autolos" angedacht, wie bei anderen neu errichteten Baugebieten ist aber bereits jetzt abzusehen, dass eine geplante Autolosigkeit nicht zu einer Reduzierung des Individualverkehrs führen muss. Daher ist eine Anbindung des Stadtteils der Quartiere so zu planen, dass zu erwartender Verkehr weitgehend nicht über die Straßen der anliegenden Stadteile abgewickelt wird. Insbesondere ist eine Abwicklung des Individualverkehres über den Praunheimer Weg (z.B. in Höhe der europäischen Schule) nicht wünschenswert. Im weiteren Verlauf sind hier noch andere Straßen im Ortsbezirk 8 betroffen, sodass eine strategische Planung der Verkehrsführung für alle Haupt Durchgangsstraßen z. B. für die "Dillenburger Straße", die "Bernadottestraße", die Straße "In der Römerstadt" und andere zeitnah erfolgen und zum Ziel haben muss, den Ortsbezirk 8 weitgehend von anderem Durchgangsverkehr zu entlasten. Daher müssen entsprechende Alternativen für den Individualverkehr ausgearbeitet werden, die eine Belastung der Anwohner im Ortsbezirk 8 minimiert. Idealerweise sollte der Durchgangsverkehr durch den Ortsbezirk 8 so eingeschränkt werden, dass ein Queren für nur durchfahrende Verkehrsteilnehmer an Attraktivität verliert. Natürlich muss das Verkehrskonzept global gedacht werden, ein Verschieben des Individualverkehrs in benachbarte Ortsbezirke muss unbedingt ebenfalls vermieden werden. Wir bitten den Magistrat daher, ein umfassendes Konzept mit allen Betroffenen zu entwickeln, das geeignet ist, Verkehrsströme neu zu lenken und zu ordnen. Dabei sollte auf das Fachwissen der betroffenen Ortsbeiräte zurückgegriffen werden Begründung: Vor Ausführung einer Baumaßnahme ist genügend Zeit, um über eine entsprechende zu planende Verkehrsanbindung mit dem Ortsbeirat zu diskutieren und gemeinsam zu Lösungen zu kommen. Eine Abwicklung des Individualverkehres aus dem neuen Stadtteil der Quartiere über den Praunheimer Weg belastet Praunheim und im Ortsbezirk die Straßen "Am Stockborn", "Bernadottestraße" und den "Hammarskjöldring", da diese die einzige Verbindung zur Rosa-Luxemburg-Straße darstellen. Auch ist dafür zu sorgen, dass der Individualverkehr nicht über die Straßen An der Römerstadt und in der Fortsetzung über die Dillenburger Straße geführt werden kann. Auch eine Anbindung über die A5 könnte in die Prüfung einbezogen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 591/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, Linke, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Verkehrszählung Hessestraße

04.06.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2025, OF 590/8 Betreff: Verkehrszählung Hessestraße Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, eine Verkehrszählung in der Hessestraße, mit der Zielsetzung einen Radweg zu ermöglichen, durchzuführen. Begründung: Die Hessestraße ist eine stark befahrene Straße mit hohem Anteil an Radverkehr. Mit der Fertigstellung des Neubaugebietes "An der Sandelmühle" wird der Verkehr, inklusive Radverkehr noch mehr zunehmen. Es wird dringend ein Radweg gebraucht. Dies ist jedoch auf Grund der zu geringen Fahrbahnbreite im heutigen Zweirichtungsverkehr nicht möglich. Daher wurde bei einer Ortsbegehung die Möglichkeit einer Einbanhnstraßenregelung mit Ausnahme des Radverkehrs erörtert. Der Ortsbeirat möchte in Erfahrung bringen lassen, welche Auswirkung diese Regelung auf die Dillenburger Straße, den Zeilweg, An der Sandelmühle und auf die Rosa-Luxemburg-Straße hätte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 590/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung

22.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.05.2025, OF 1031/9 Betreff: Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main vom 14.03.2025 sicherzustellen, dass bei Vorhaben, die die Ortsbezirke betreffen, die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Vertretungen gleichrangig mit den übergeordneten Vertretern beteiligt werden geeignete Maßnahmen zu entwickeln, mit deren Hilfe auch die Belange der auswärtigen Einpendler bzw. privater oder gewerblicher Besucher der Stadt Frankfurt erfasst und angemessen berücksichtigt werden Begründung: In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Verbände nicht oder nicht ausreichend über Maßnahmen informiert wurden, die sie zum Teil existentiell betreffen. Dies soll durch eine Festschreibung der Beteiligung dieser Gruppe in der Richtlinie vermieden werden. Ferner ist festzustellen, dass sich die Richtlinie auf eine Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung fokussiert. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings sind z.B. im Ortsbezirk ansässige Gewerbebetriebe auch Ziel außerhalb der Stadtgrenzen wohnender Kunden bzw. beauftragt die hiesige Bevölkerung auch Gewerbebetriebe, die außerhalb der Stadtgrenzen ansässig sind. Bei Vorhaben der Stadt, die Auswirkungen auch auf diese Gruppen haben, sollten daher auch diese angemessen beteiligt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage M 62 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1031/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Reich-Ranicki-Platz umgestalten

22.05.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6988 entstanden aus Vorlage: OF 1020/9 vom 04.05.2025 Betreff: Reich-Ranicki-Platz umgestalten Vorgang: V 21/01 OBR 9; ST 604/01; M 165/14; V 428/22 OBR 9; ST 2532/22; OM 3382/23 OBR 9; ST 1103/23; ST 42/24 Der Magistrat wird gebeten, ein neues Konzept zur Umgestaltung des Reich-Ranicki-Platzes zu erarbeiten, das folgende Kernpunkte umfasst: 1. bessere Abgrenzung des Platzes gegen die Belastungen durch fahrenden Verkehr; 2. offene Begegnungszone mit Sitzgelegenheiten, die auch für Veranstaltungen genutzt werden kann (im südlichen Bereich des Platzes); 3. Ruhezone mit Sitzgelegenheiten zum Lesen und Verweilen (im nördlichen Bereich des Platzes hinter der Grünfläche); 4. Bezug zu den Namensgebern Marcel und Teofila Reich-Ranicki; 5. klimaresiliente Gestaltung des Platzes. Der Ortsbeirat hat dazu bereits verschiedene konkrete Ideen entwickelt. Konkret handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen: Zu 1.: - Abgrenzung zur Eschersheimer Landstraße mit vertikalen begrünten Elementen (z. B. der Fa. OMC-C https://omc-c.com); - alternativ: abgrenzende Bepflanzung; - Bestehende Baumscheibe im Bereich der Parkplätze neu bepflanzen; - evtl. neue Baumscheibe am Ende des Lieferparkplatzes; - Neustrukturierung des Parkraums an der Eschersheimer Landstraße prüfen, die jenseits des beizubehaltenden Lieferparkplatzes das Parken von Wohnmobilen und Lastwagen verhindern soll; - Prüfung, ob eine Begrünung vor der Einmündung Carl-Goerdeler-Straße angesichts der dort liegenden Feuerwehrzufahrt möglich ist. Zu 2.: - zusätzliche Sitzelemente, die den Platz einrahmen, z. B. eine runde/kreisförmige Sitzbank am Rande des Platzes oder begrünte Sitzelemente, die eine zusätzliche Abgrenzung zur Straße bieten würden; - Versetzung des Bücherschranks in den nördlichen Bereich des Platzes (vgl. Ziffer 4. Buchinstallation); - Strom- und Wasseranschluss für Veranstaltungen. Zu 3.: - In der Mitte des Platzes, in unmittelbarer Nähe der bestehenden Grünfläche, könnte eine Sitzecke entstehen. Um Raum dafür zu schaffen, könnte die bestehende Grünfläche etwas reduziert werden. Als Ausgleich dafür, könnte nördlich der Sitzecke eine neue Grünfläche entstehen, die die drei dort befindlichen Bäume verbindet. Die Sitzecke wäre dann von Grün eingerahmt. - Es sollten zusätzliche Sitzgelegenheiten entstehen. - Ein Kinderbücherschrank könnte zusätzlich installiert werden. - Die dort befindlichen Radbügel sollten versetzt werden. - Der dort befindliche Standplatz für einen Weihnachtsbaum könnte in den südlichen Bereich des Platzes verlegt werden. - Um die Aufenthaltsqualität bei Hitze zu erhöhen, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, z. B. ein Trinkbrunnen, eine Vernebelungsanlage oder zusätzliche Beschattungselemente. Zu 4.: - Installation einer Statue von Teofila und Marcel Reich-Ranicki, die ggf. aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden könnte; - Bezug durch die geplante Leseecke; - Buchinstallation, die über einen reinen Bücherschrank künstlerisch und räumlich hinausgeht und an die Geschichte der Reich-Ranickis (insbesondere im Nationalsozialismus und als "Anwalt" der deutschen Literatur) erinnern soll. Zu 5.: - Siehe die Maßnahmen unter 3. Der Magistrat wird gebeten, diese Aspekte bei den Planungen zu berücksichtigen. Begründung: Bereits in der Stellungnahme vom 31.10.2022, ST 2532, wies der Magistrat darauf hin, dass eine Umgestaltung des Platzes im Zusammenhang mit der Neubenennung erwünscht ist. Dieser Meinung schließt sich der Ortsbeirat an. Die bestehenden Planungen für eine Neugestaltung des Platzes vom 19.09.2014, M 165, werden den Anforderungen einer klimaresilienten Stadtgestaltung nicht mehr gerecht und sollten deshalb nicht weiterverfolgt werden. Mit den genannten Einzelmaßnahmen erscheint eine Aufwertung des Platzes und eine angemessene Würdigung der Namensgeber möglich. Um diese in ein stimmiges Gesamtkonzept zu gießen, wird auf die Expertise des Magistrats zurückgegriffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2001, V 21 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2001, ST 604 Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 165 Auskunftsersuchen vom 02.06.2022, V 428 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2532 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3382 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 42 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 1025/9 vom 10.05.2025 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er-Jahre bezeichnet. Bereits mit der Anregung vom 21.01.2021, OM 7135, wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme vom 25.05.2021, ST 1139, stellte der Magistrat die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat mit Anfrage vom 22.02.2024, V 866, den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1578

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Bank am Radweg an der Nidda

22.05.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6990 entstanden aus Vorlage: OF 1022/9 vom 07.05.2025 Betreff: Bank am Radweg an der Nidda Der Magistrat wird gebeten, die Bank am Radweg an der Nidda zwischen Eschersheimer Freibad und Autobahn (50°10'01.9"N 8°39'01.1"E) zu erneuern. Begründung: Die Bank ist vollkommen zerstört und so nicht mehr zu gebrauchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1336

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sanierung JohannHinrichWichernSchule

22.05.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6991 entstanden aus Vorlage: OF 1023/9 vom 09.05.2025 Betreff: Sanierung Johann-Hinrich-Wichern-Schule Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in der Johann-Hinrich-Wichern-Schule umgehend durchzuführen. Dies sind: 1. Wiedereröffnung der Turnhalle, die seit über zwei Jahren gesperrt ist und nur kurzfristig geöffnet war; 2. Auslagerung des Archivs und Umbau in einen Klassenraum für die Außenklasse GE "Tukan"; 3. Entfernung der Edelstahlküche aus dem Raum der Außenklasse GE "Papagei"; 4. Instandsetzung der Regenrinne des Containers; 5. Entfernung des Geröllhaufens/Schotters vom Schulhof; 6. Entfernung des Schimmels im Raum 02; 7. Vergrößerung der Toilettenanlage für Damen, z. Z. zwei Toiletten für knapp 90 Frauen und Mädchen; 8. Instandsetzung des Fahnenmastes; 9. Zugang der Schulleitung zu allen Räumen der Schule. Begründung: Das meiste ist selbsterklärend. Die Kinder der autistischen Klassen sollen den Innenhof nutzen können, sodass sie sich nicht vom Schulgelände entfernen können, wie das in Weilburg passierte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1619 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Landwehrgraben

22.05.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6992 entstanden aus Vorlage: OF 1024/9 vom 09.05.2025 Betreff: Landwehrgraben Der Magistrat wird gebeten, bei Maßnahmen gemäß EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur die Renaturierung des Landwehrgrabens in Eschersheim zu berücksichtigen. Begründung: Früher gab es einen beschaulichen Weg von der Gärtnerei Werner bis zur Nidda, neben einem Bach, den Landwehrgraben. Später wurde der Bach in ein Rohr unter der Erde verbannt. Mit der Rückverlegung des Baches in sein Bachbett könnte der Lebensraum von Pflanzen und Tiere verbessert werden und auch ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1842 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Zugang zu den Stromkästen für das Nachbarschaftsbüro Ginnheim

22.05.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6994 entstanden aus Vorlage: OF 1026/9 vom 07.05.2025 Betreff: Zugang zu den Stromkästen für das Nachbarschaftsbüro Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, dem Nachbarschaftsbüro einen Schlüssel für den Stromkasten im Grünen Ypsilon zur Verfügung zu stellen. Begründung: Im Herbst 2024 wurde dem Ortsbeirat vom Grünflächenamt mitgeteilt, dass am Kinderzirkus Zarakali ein Stromkasten für die Strombereitstellung bei Feierlichkeiten von öffentlicher Seite installiert wurde. Da im Nachbarschaftsbüro Ginnheim sowohl der Quartiersmanager als auch die Aktive Nachbarschaft Zugriff auf diesen Schlüssel hätten, wird dieser Ort als geeignet angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1792 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Nachverdichtung der PlatensiedlungSüd nur mit Bebauungsplan ermöglichen

22.05.2025 · Aktualisiert: 25.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6982 entstanden aus Vorlage: OF 995/9 vom 01.04.2025 Betreff: Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, im Falle eines möglichen Wunsches der ABG Frankfurt Holding, eine Nachverdichtung der südlichen Platensiedlung vorzunehmen, keine Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan zu erteilen und stattdessen zwingend ein neues Bebauungsplanverfahren zu beginnen. Bereits im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses für ein solches Verfahren sollte eine öffentliche Debatte über die Ziele des Bebauungsplans stattfinden, in die die heutigen Bewohner*innen der Siedlung einbezogen werden. Begründung: Die Nachverdichtung der Platensiedlung-Nord hat gezeigt, dass eine erhebliche Steigerung des Wohnungsbestands ohne entsprechende planerische Vorgaben zu Defiziten in der sozialen Infrastruktur führen kann. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte die Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd von Anfang an durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Dieser muss neben der Anzahl und Art der Wohnungen auch die notwendige soziale Infrastruktur und ausreichend Grünflächen verbindlich festlegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Bestandsmieter*innen nicht verdrängt werden und eine größtmögliche Anzahl bezahlbarer Wohnungen entsteht. Eine Zusage des Magistrats zu dieser Forderung würde den Anwohner*innen Sicherheit geben, dass nicht mit kurzfristigen Baumaßnahmen zu rechnen wäre, sondern in einem transparenten Verfahren Schritt für Schritt eine Planung erstellt wird und dass frühestens mit Erreichen der Planreife mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1405

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 entstanden aus Vorlage: OF 1029/9 vom 10.05.2025 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 784/22; ST 131/23; ST 1564/23; ST 164/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen für eine nächtliche Tempo-30-Regelung (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein sowie auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet- Straße vorliegen. Hierzu soll insbesondere 1. ein immissionsschutztechnischer Bericht erstellt werden, der die aktuelle nächtliche Lärmbelastung in diesem Abschnitt ermittelt; 2. die rechtliche Machbarkeit auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes 2024 geprüft werden; 3. ein zeitlicher Rahmen für eine mögliche Umsetzung dargestellt werden. Begründung: Die hohe Lärmbelastung entlang der Eschersheimer Landstraße ist ein anhaltendes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 9. Die Straße ist als Hauptverkehrsachse stark frequentiert und verursacht besonders in den Nachtstunden erhebliche Lärmemissionen, die zu Gesundheitsbelastungen führen können. Für den südlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch hatte der Ortsbeirat 3 bereits einen Antrag auf Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gestellt (OM 2758). Die dort festgestellten Lärmwerte liegen laut Lärmaktionskarte durchweg über 70 dB und überschreiten damit deutlich die Richtwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz. Laut aktuellem Lärmviewer Hessen (Umgebungslärmkartierung 2022) sind im Ortsbezirk 9 sowohl der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein als auch der Bereich der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße mit Lärmwerten von mehr als 75 dB durch Verkehrslärm belastet. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, erleichtert die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes. Erstmals werden ausdrücklich Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gesetz genannt. In zahlreichen deutschen Städten werden auf dieser Grundlage bereits nächtliche Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Beispiele sind Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Freiburg mit zahlreichen Straßen. Eine nächtliche Tempo-30-Regelung würde zur deutlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9 beitragen und ist angesichts der geänderten Rechtslage und der vielfachen positiven Erfahrungen in anderen Städten eine realistische Option zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Quelle: https://laerm.hessen.de/ -> Umgebungslärmkartierung 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1544

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Auf der Schloßhecke in eine Spielstraße umwandeln

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6995 entstanden aus Vorlage: OF 1027/9 vom 21.04.2025 Betreff: Auf der Schloßhecke in eine Spielstraße umwandeln Der Magistrat wird gebeten, die Straße Auf der Schloßhecke von der Ginnheimer Waldgasse bis zur Woogstraße auch offiziell in eine Spielstraße umzuwandeln. Begründung: Auf der Schloßhecke ist eine ideale Spielstraße. Hier gehen Familien spazieren, Kinder fahren Roller, es ist der Schulkinderweg zum Sportunterricht etc. An der Strecke befindet sich der Standort der ausgelagerten Diesterwegschule, die Kita Am Wiesenrain und ein Spielgelände einer Kinder-/Krippengruppe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1546

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und KaiserSigmundStraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

22.05.2025 · Aktualisiert: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 entstanden aus Vorlage: OF 1015/9 vom 10.05.2025 Betreff: Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23; OM 5032/24 OBR 9; ST 883/24 Der Magistrat wird gebeten, die Querungssituation für Fußgänger*innen von der Grünfläche der Eckenheimer Landstraße in die Kaiser-Sigmund- Straße baulich und barrierefrei umzugestalten. Hierbei soll/sollen insbesondere - abgesenkte Bordsteinkanten auf beiden Seiten der Querung geschaffen werden, um einen barrierefreien Zugang zum Gehweg zu ermöglichen; - die Position der Fahrradbügel so angepasst werden, dass diese nicht direkt im Querungsbereich stehen und damit den Weg versperren; - eine Lösung für den Schutz der Grenzmarkierungen entwickelt werden, sodass auch in diesem Bereich das Falschparken verhindert wird. Begründung: Das regelmäßige Falschparken auf den Grenzmarkierungen in diesem Straßenabschnitt - häufig durch große Transporter - blockiert nicht nur den Kurvenradius, sondern nimmt auch Fußgängerinnen und Fußgängern die Sicht, was zu gefährlichen Situationen führt. Die vom Magistrat angekündigte Intensivierung der Kontrollen hat keine dauerhafte Verbesserung gebracht, wie in der Anregung vom 25.01.2024, OM 5032, bereits festgehalten wurde. Nur eine umfassende bauliche Umgestaltung kann das Problem nachhaltig lösen und die Verkehrssicherheit in diesem stark frequentierten Bereich des Ortsbezirks 9 erhöhen. Die Schülerinnen und Schüler der nahe gelegenen Schulen sowie alle Anwohnerinnen und Anwohner sind auf sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten angewiesen. Die alternativen Wegebeziehungen erfordern große Umwege und kommen nicht in Frage, um tatsächlich für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Das beigefügte Bild aus dem Geoportal zeigt die genaue Stelle, um die es geht. Bild: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 883 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1338

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9

22.05.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6983 entstanden aus Vorlage: OF 1000/9 vom 01.04.2025 Betreff: Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 429/22; ST 4/24; M 16/25 Der Magistrat wird mit Bezug auf die weitere Planung zum Bau der U4-Streckenvariante 3i gebeten, 1. die im Bericht des Magistrats vom 04.11.2022, B 429, angekündigte "städtebauliche Begleitplanung der Planfeststellung" für die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 unverzüglich zu starten, nachdem nun mit Vortrag vom 24.01.2025, M 16, die Entscheidung für die Streckenvariante 3i gefallen ist, und dabei zunächst eine umfassende "Phase Null" zur Erhebung und Abwägung aller relevanten Bedürfnisse, Interessen und Rahmenbedingungen einzuleiten; 2. möglichst frühzeitig konkrete Informationen über die vorgeschlagene bauliche Ausgestaltung der Strecke und der Stationen im Bereich des Ortsbezirks 9, auch als einfach verständliche Visualisierungen oder im Stadtteil auszustellende Modelle, vorzulegen - insbesondere zu Überlegungen zur geplanten Höhenlage der Streckenführung, zu den bisher betrachteten Haltestellenoptionen und zu den erwarteten städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen, damit eine solide Grundlage für die breite öffentliche Diskussion bereitsteht, und klar zu benennen, welche Entscheidungsspielräume dazu jeweils noch bestehen, beispielsweise bei der Positionierung der Haltestellen; 3. eine frühzeitig beginnende, fortlaufende und umfassende Bürger*innenbeteiligung für die Planung der oberirdischen U4-Trasse, um die städtebauliche Integration der Gleiskörper und Haltestellen sicherzustellen, die der sensiblen sozialen und städtebaulichen Situation in diesem Stadtteil mindestens in gleicher Weise Rechnung trägt, wie die bisherige Planung und Untersuchungen der sensiblen ökologischen Situation im Bereich des Grüneburgparks; 4. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen und weiteren unterrepräsentierten Gruppen im gesamten Prozess sicherzustellen und bereits zu Projektbeginn konkrete Überlegungen anzustellen, wie dies erreicht wird; 5. möglichst bald einen Zeitplan für den weiteren Planungsprozess vorzulegen, der die Meilensteine und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie den Ortsbeirat transparent darstellt; 6. die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 so zu planen, dass sie keine trennende Wirkung für den Stadtteil erzeugt und eine künftige Stadtreparatur im Falle eines Rückbaus der Rosa-Luxemburg-Straße nicht behindert; 7. die Planung der Trasse und der Haltestellen auf andere Planungen und Entwicklungen im Stadtteil abzustimmen und diese Projekte integriert zu bearbeiten; 8. einen städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der neuen U-Bahn-Stationen und ihres Umfelds sowie die städtebauliche Integration der Strecke in Ginnheim vorzusehen; 9. eine durchgängige Barrierefreiheit und Inklusion in allen Bereichen der neuen Infrastruktur und ihres Umfelds zu gewährleisten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und insbesondere Redundanzen oder alternative Rampen für Aufzüge einzuplanen, damit die Barrierefreiheit jederzeit gewährleistet ist; 10. bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik rücksichtsvoll mit Wegeverbindungen und öffentlichen Räumen umzugehen und bereits frühzeitig über Strategien nachzudenken, wie Beeinträchtigungen im Stadtteil vermieden werden können. Begründung: Mit der Entscheidung für die Variante 3i der U4-Verlängerung (M 16) sind wichtige infrastrukturelle Weichen für den Ortsbezirk 9 gestellt worden. Nun muss der im Bericht des Magistrats (B 429) angekündigte nächste Schritt erfolgen: Die Durchführung einer "städtebaulichen Begleitplanung der Planfeststellung", die sich auf einen breiten siedlungsräumlichen Korridor rund um die vorgeschlagenen Linienführungen und Haltestellenbereiche sowie das Zentrum Ginnheims rund um die Endhaltestelle bezieht. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme (ST 4) bestätigt, dass "die Einbettung der Planungen zur Stadtbahnlinie U4 in eine integrierte Stadtplanung unabdingbar ist, um die stadträumliche Qualität im Stadtteil Ginnheim zu sichern." Gemäß dem Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur ist ein "früher umsichtiger und reflektierter Blick auf Projektumfeld und Makrostandort" entscheidend für das Gelingen großer Infrastrukturprojekte. Die vorgeschlagene "Phase Null" zur Ermittlung aller relevanten Bedürfnisse und Rahmenbedingungen entspricht dieser Forderung und bildet die Grundlage für eine integrierte Planung. Während im bisherigen Prozess ein besonderer Fokus auf die sensible ökologische Situation im Bereich des Grüneburgparks gelegt wurde - was ausdrücklich zu begrüßen war - muss in der nun beginnenden Phase der städtebaulichen Begleitplanung die ebenso sensible soziale Situation in Ginnheim angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Expert*innen als "Barrieren erzeugender Fremdkörper" beschrieben, der den Stadtteil Ginnheim zerschneidet. Die U4-Verlängerung darf diese Trennwirkung nicht verstärken, sondern sollte im Gegenteil einen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Situation leisten. Im Sinne einer qualitätsvollen und zukunftsfähigen Infrastrukturentwicklung wäre die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs ein wichtiger Schritt, der ein breites Spektrum an Lösungsvorschlägen hervorbringen kann, anhand derer eine fundierte Debatte über die besten Lösungen ermöglicht wird. Die Forderung nach Barrierefreiheit und Inklusion ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit und zur Förderung der Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am öffentlichen Leben. Das gesetzliche Maß sieht dabei leider nur unzureichende Lösungen vor, wie etwa an der S-Bahn-Station "Ginnheim" oder der U-Bahn-Station "Niddapark" zu beobachten ist, wo der Ausfall eines einzigen Aufzugs regelmäßig bis dauerhaft zum Erlöschen der Barrierefreiheit führt. Daher sollten Anstrengungen über dieses Maß hinaus getroffen werden. Der Ortsbeirat 9 erwartet, dass die Planung der U-Bahn-Trasse nicht nur die technische Umsetzung der U4-Verlängerung sicherstellt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Qualität in den betroffenen Stadtteilen des Ortsbezirks 9 leistet. Die verständlichen Visualisierungen, die im Bericht B 429 angekündigt wurden, sind ein wichtiges Instrument, um die Bürgerinnen und Bürger früh in den Planungsprozess einzubeziehen und die Akzeptanz für das Projekt zu erhöhen. Durch einen fortlaufenden Beteiligungsprozess, der alle Bevölkerungsgruppen einbezieht, werden Qualität und Akzeptanz des Projekts erhöht und die Ansprüche an die Planungskultur, die aus der "Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main" abzuleiten sind, eingelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.11.2022, B 429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1269

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Fahrradständer Eschersheimer Landstraße vor dort geparkten Autos schützen

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6986 entstanden aus Vorlage: OF 1017/9 vom 07.05.2025 Betreff: Fahrradständer Eschersheimer Landstraße vor dort geparkten Autos schützen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass zwischen den Fahrradständern vor der Eschersheimer Landstraße 224 Autos abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1552

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sicherung von Radfahrern

22.05.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6989 entstanden aus Vorlage: OF 1021/9 vom 07.05.2025 Betreff: Sicherung von Radfahrern Der Magistrat wird gebeten, den Linksabbieger zwischen Lindenbaum und Weißer Stein zum Abbiegen in die Höllbergstraße für Radfahrer sicherer zu gestalten. Begründung: Es kommt an diesem Linksabbieger immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Radfahrende, da diese für das Einordnen an der Ampel die Fahrbahn überqueren müssen. Da der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße recht schnell und dicht ist, führt dies immer wieder zu gefährlichen Situationen, die es zu verhindern gilt. Somit sollten Maßnahmen ergriffen werden, die das sichere Queren der Fahrbahn für Radfahrende ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1727

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6985 entstanden aus Vorlage: OF 1016/9 vom 06.05.2025 Betreff: Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der Ulrichstraße, vor allem im Bereich südlich des Langheckenweges, zu priorisieren. Der aktuelle Zustand ist für Fahrradfahrende wegen der tiefen Löcher gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1555

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6998 entstanden aus Vorlage: OF 1030/9 vom 11.05.2025 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Diese Ampelanlagen ermöglichen nicht nur das sichere Überqueren der Eschersheimer Landstraße, sondern stellen an mehreren Stellen den direkten Zugang zu den U-Bahn-Haltestellen sicher. Insbesondere die Ampelanlagen Am Weißen Stein, Lindenbaum und Fritz-Tarnow-Straße werden zu Stoßzeiten von zahlreichen SchülerInnen genutzt. Diese stehen dann oft dicht gedrängt zwischen Fahrbahn und U-Bahn-Strecke, während sie auf ihr grünes Signal warten. Diese Situationen bergen zusätzliche Sicherheitsrisiken und erhöhen den Stress für die jungen VerkehrsteilnehmerInnen. Aktuell müssen FußgängerInnen für das Überqueren der Hauptstraße zwei Straßenampeln und zusätzlich eine U-Bahn-Ampel passieren. Dies führt aufgrund der unkoordinierten Schaltung und langen Wartezeiten nach Knopfdruck häufig zu Wartezeiten von mehreren Minuten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass rote Ampeln missachtet werden, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Außerdem entstehen unnötige Stausituationen, wenn Autos an grünen Fußgängerampeln halten müssen, obwohl keine FußgängerInnen mehr anwesend sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung der Fußgängerampeln so zu optimieren, dass durch Verkürzung der Wartezeiten nach Betätigung des Signalknopfes der Verkehrsfluss für FußgängerInnen verbessert und die Sicherheit erhöht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1543

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machen

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6987 entstanden aus Vorlage: OF 1018/9 vom 21.04.2025 Betreff: Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machen Gegenüber der Astrid-Lindgren-Schule werden meist zu Unterrichtsbeginn und -schluss regelmäßig Fahrzeuge zunächst über die erhöhte Bordsteinkante sowie den Fahrradweg gelenkt und schließlich auf dem Gehweg geparkt. Der Magistrat wird gebeten, hier Kontrollen vorzunehmen. Begründung: Hier zu parken ist unzulässig und gefährdet die Passanten, vor allem die Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1549

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark

22.05.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6996 entstanden aus Vorlage: OF 1028/9 vom 10.05.2025 Betreff: Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark Der Ortsbeirat 9 spricht sich entschieden gegen die Überlegungen aus, den Niddapark als Standort für die Verlagerung des Festplatzes zu nutzen. Der Magistrat wird aufgefordert, den Niddapark als möglichen Standort für die Verlagerung des Festplatzes nicht weiterzuverfolgen. Der Niddapark ist Teil des geschützten Frankfurter GrünGürtels, der laut GrünGürtel-Verfassung langfristig zu sichern und zu entwickeln ist. Der Niddapark dient mit seinen vielfältigen Freizeit- und Sporteinrichtungen der täglichen Naherholung vieler Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsbezirk 9 und darüber hinaus. Eine Nutzung als Festplatz würde mit Versiegelung von Flächen, Beeinträchtigung wertvoller Biotope, erhöhtem Verkehrsaufkommen und temporärem Verlust wichtiger Erholungsflächen einhergehen und steht im direkten Widerspruch zu den in der GrünGürtel-Verfassung festgelegten Schutzzielen. Vor diesem Hintergrund wird die fortgeschrittene Prüfung dieser Flächen scharf verurteilt, da die Überlegungen klar gegen die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Entwicklungsziele des GrünGürtels verstoßen. Begründung: Der Niddapark nahe der S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" ist ein intensiv genutzter und wertvoller Erholungs- und Naturraum im Ortsbezirk 9. Er erfüllt mit seinem Wasserspielplatz, einer Fülle an Spielgeräten und Sportanlagen exakt die in der GrünGürtel-Verfassung beschriebenen sozialen und ökologischen Funktionen: "Der GrünGürtel ist wichtiger, vielfältig nutzbarer Raum für die Frankfurter Bevölkerung [. .]. Als Raum des Alltags, der Freizeit und der Erholung sowie der Bewegung im Freien hat er umfassende Bedeutung." Die GrünGürtel-Verfassung von 1991 betont ausdrücklich: "Die ökologischen Werte des GrünGürtels, wie Biotop- und Artenvielfalt, Grundwasserreservoir, Grundwassersysteme und klimatische Potentiale, werden gestärkt und verbessert. [. .] Weitere Flächenversiegelungen werden vermieden, unnötige Versiegelungen beseitigt." Für die Nutzung als Festplatz wären jedoch zwangsläufig Versiegelungen notwendig, was diesem Grundsatz widerspricht. Die Verfassung legt zudem fest: "Der GrünGürtel eröffnet vielfältige, umweltverträgliche Betätigungsmöglichkeiten mit offenem Raum zur Eigeninitiative für alle Bevölkerungsgruppen nach ihren Lebensgewohnheiten. Bewegung, Sport und Spiel im Freien leisten einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge." Genau diese Funktion würde durch die temporäre Umnutzung als Festplatz mehrmals im Jahr erheblich gestört. Eine Dippemess im Niddapark ist nicht umweltverträglich möglich. In Zeiten des Klimawandels ist es eine zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung, bestehende Grünflächen zu schützen und zu erweitern. Der Niddapark als Teil des GrünGürtels erfüllt wichtige klimatische Funktionen für den Ortsbezirk 9. Die GrünGürtel-Verfassung betont: "Klimawirksame Freiflächen werden in ihrer Wirkung und Funktion geschützt." Um diesen Schutzauftrag zu erfüllen, sollten für die Standortsuche des Festplatzes zwingend bereits versiegelte Flächen außerhalb des GrünGürtels in Betracht gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern

11.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1011/9 Betreff: Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Verein "Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V". wird einen Betrag in Höhe von 500 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 9 zur Verfügung gestellt um seine laufende Arbeit zur Rettung hilfebedürftiger Mauersegler in seiner "Mauerseglerklinik" zu unterstützen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die bundesweit einzige und einzigartige Pflegeeinrichtung für Mauersegler ist nur deshalb momentan noch zu finanzieren, weil alle Helfer und Mitarbeiter ehrenamtlich arbeiten. Die gute finanzielle Situation, aufgrund der großen Akzeptanz bei vielen Sponsoren und Kleinspendern, versetzt den Verein in die Lage drei halbe Stellen zu finanzieren, die natürlich keine Mitglieder sind. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 408 2025 Die Vorlage OF 1011/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Mädchenfußball Kickers 16

11.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1032/9 Betreff: Mädchenfußball Kickers 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt dem Kickers 16 e. V. aus seinem Ergebnishaushalt maximal 4.000,00€ für einheitliche Trainingsjacken für die Mädchenmannschaften zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 9 zu veranlassen. Begründung: Der Mädchenfußball hat bei Kickers 16 eine lange Tradition. Der offizielle Auftakt des "neuen" Mädchenfußball war im Mai 2019 wurde am "Tag des Mädchenfußballs" gelegt. Mittlerweile spielen sie in 4 Mannschaften mit mehr als 100 Spielerinnen. In der kommenden Saison werden wieder alle Altersklassen besetzt sein. Die Mannschaften reisen quer durch Deutschland, so in Berlin, Köln, Mannheim und anderen Orten. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1032/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 5 GRÜNE, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE und BFF (= Enthaltung

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Einsatz eines Spielmobils beim Kinderfest im Ortbezirk 9

11.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1012/9 Betreff: Einsatz eines Spielmobils beim Kinderfest im Ortbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Sinaipark ein Spielmobil aufzustellen. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirks 9 sollen den Einsatz der Spielmobile begleiten und betreuen. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz des Spielmobils mit bis zu 1.000 Euro aus seinem Ergebnishaushalt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Spielmobil soll Spiel und Spaß für große und kleine Kinder im Sinaipark bringen. Die Einladung geht auf die Initiative der Kinderbeauftragten zurück und wird vom Ortsbeirat 9 gerne unterstützt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1012/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Reich-Ranicki-Skulptur

11.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1013/9 Betreff: Reich-Ranicki-Skulptur Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt aus seinem Teilfinanzhaushalt 10.000,00€ für die Erschaffung einer Skulptur des Ehepaares Reich-Ranicki zur Verfügung. Für die Umsetzung der Skulptur soll ein Künstler beauftragt werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 9 zu veranlassen. Begründung: Das Ehepaar Teofila und Marcel Reich-Ranicki lebten viele Jahre in Frankfurt-Dornbusch. Der Ortsbeirat 9 ist seit Jahren bemüht, den Platz vor dem Haus Dornbusch zu verschönern und ihm den Namen Reich-Ranicki-Platz zu geben, um das Ehepaar zu würdigen. Im OBR 9 hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die realisierbare Pläne zur Verschönerung des Platzes ausarbeitet. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 409 2025 Die Vorlage OF 1013/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Weitere finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark

11.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1009/9 Betreff: Weitere finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark Der Ortsbeirat möge beschließen, den Zuschuss für das Kinderfest der Kinderbeauftragten im Sinaipark, um zusätzliche 1000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget aufzustocken. Begründung: Die Buchung des Spielmobiels war zu dem gewählten Datum 14.6.25 nicht möglich. Alternativ wurde ein anderer Anbieter für Kinderschminken und andere Spielelemente gebucht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 406 2025 Die Vorlage OF 1009/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk 9

11.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1007/9 Betreff: Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim je zwei Spielmobile aufzustellen. In 2025 betragen die Kosten für einen Tag Spielmobil - gleich welcher Wochentag - €600,00. Die Kinderbeauftragten der jeweiligen Stadtteile sollen den Einsatz der Spielmobile begleiten und betreuen. Die Kinderbeauftragten sollen auch entscheiden, ob das Spielmobil an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder an einzelnen Tagen kommen sollen. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz der Spielmobile mit bis zu 3.600 Euro aus seinem Ergebnishaushalt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Spielmobil soll Spiel und Spaß für große und kleine Kinder in den Ortsbezirk bringen. Die Einladung geht auf die Initiative der Kinderbeauftragten zurück und wird vom Ortsbeirat 9 gerne unterstützt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.01.2025, OF 926/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 404 2025 1. Die Vorlage OF 926/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1007/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Tiny Forest an der Bertramswiese unterstützen

10.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1019/9 Betreff: Tiny Forest an der Bertramswiese unterstützen Vorgang: NR 659/23; B 335/24; B 90/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat stellt aus seinem Teilfinazhaushalt 7000,00 Euro für einen Tiny Forest zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere in Abstimmung mit dem ortsbeirat zu veranlassen. Begründung: Miniwäldchen können einen sehr wichtigen Beitrag zur Beschattung und Abkühlung des Stadtklimas leisten. Dies wird angesichts des fortschreitenden Klimawandels immer wichtiger. An der Betramswiese im Ortsbezirk 9 hat sich die Bürgervereinigung Natürliche Betramswiese e.V. bereit erklärt, einen ca. 150qm großen Tiny Forest anzulegen. Der Tiny Forest wird von den Vereinsmitgliedern in Kooperation mit der Initiative Mainwäldchen angelegt und gepflegt. Die Miyawaki Methode eignet sich bereits bei einer Fläche ab 60qm und ist daher besonders für dicht bebaute Städte eine geeignete Methode, das Mikroklima zu verbessern und Kohlendioxid zu binden. Desweiteren bieten die einheimischen Pflanzen einen artgerechten Lebensraum für Insekten und Vögel. Der Ortsbeirat möchte daher dies bürgerschaftliche, ökologische Engagement Engagement unterstützen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Bericht des Magistrats vom 09.09.2024, B 335 Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 90 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 411 2025 Die Vorlage OF 1019/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Förderung eines mobilen Backofens für den Ortsbezirk 9

10.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1008/9 Betreff: Förderung eines mobilen Backofens für den Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 9 unterstützt das Projekt "Mobiler Backofen" des Kinder- und Jugendzirkus Zarakali e.V. mit einem Betrag in Höhe von 6000 Euro aus seinen eigenen Budgetmitteln. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Kinder- und Jugendzirkus Zarakali e.V. mit Standort in Frankfurt Ginnheim besteht seit 25 Jahren und bietet vorbildliche Angebote für Kinder und Jugendliche. Mit dem Projekt "Mobiler Backofen" möchte Zarakali einen Beitrag zur Stärkung des sozialen Miteinanders im Ortsbezirk leisten. Der mobile Holzbackofen soll auf einem Anhänger montiert werden und sowohl auf dem Gelände von Zarakali als auch verliehen und an anderen Orten im Ortsbezirk 9 eingesetzt werden können. Durch gemeinsames Backen sollen verschiedene Gruppen und Kulturen zusammengebracht werden. In Zeiten zunehmender Vereinzelung und Anonymität schafft das Projekt einen offenen und partizipativen Raum für Begegnung und Austausch. Für das Projekt hat Zarakali bereits 1.500 Euro durch den Stadtfinder-Award gewonnen. Diese Mittel sollen für die Aufarbeitung des bereits vorhandenen Anhängers sowie für Verbrauchsmaterial verwendet werden. Für die Anschaffung des Holzbackofens selbst werden weitere Mittel benötigt. Die gemeinsame Nutzung des Backofens durch verschiedene Gruppen, darunter die Bewohner*innen der Platensiedlung und das Urban Gardening Projekt "La Huerta", sowie die Kooperation mit dem Verein saloonY e.V., der sich für interkulturelle Öffnung und kreative Vernetzung im Stadtteil einsetzt, verstärken den positiven Effekt für den gesamten Ortsbezirk. Mit der Förderung dieses Projekts leistet der Ortsbeirat 9 einen Beitrag zur Stärkung der Nachbarschaftskultur und des sozialen Zusammenhalts in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 405 2025 Die Vorlage OF 1008/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen CDU, 1 SPD, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Einrichtung eines Trinkwasseranschlusses im Chamissogarten unterstützen

08.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2025, OF 1010/9 Betreff: Einrichtung eines Trinkwasseranschlusses im Chamissogarten unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Der Ortsbeirat unterstützt die Chamissogarteninitiative mit (mindestens) 6000 € aus seinem Budget. Begründung: Der Chamissogarten verfügt derzeit nur über oberflächennahes Grundwasser und Brauchwasser. Trinkwasser muss in Kanistern herantransportiert werden. Da immer mehr Besucher zu Veranstaltungen und Festen vorbeikommen und es geplant ist, wöchentlich Schülergruppen mit Förderbedarf aus verschiedenen Schulen im Garten zu beschäftigen, braucht der Garten dringend einen Trinkwasseranschluss. Dies kostet etwa 13.000 Euro für: -den Anschluss durch die Netzdienste Rhein-Main - den Schacht - den Rückflusssicheren Hahn. Da dieser Betrag auch im Grünflächenamt nicht zur Verfügung steht wäre das Team vom Chamissogarten dankbar für die Unterstützung. Antragsteller: CDU fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 20 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 1010/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 407 2025 1. Der Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1010/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat unterstützt die ChamissoGarten - Initiative für Mensch & Natur gemeinnützige GmbH bei der Installation einer Trinkwasserversorgung mit einem Betrag in Höhe von 6.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget. Der Magistrat wird gebeten, die restlichen Kosten zu übernehmen und das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: zu 1.) 4 GRÜNE, CDU, BFF und fraktionslos gegen 1 GRÜNE, SPD, Linke und FDP (Zurückstellung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.) 5 GRÜNE, CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)

Parteien: CDU, fraktionslos

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee

08.05.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2025, OF 883/3 Betreff: Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat möge den nördlichen Fahrradweg der Adickesallee zwischen Eschersheimer und Eckenheimer Landstrasse so zweispurig gestalten, dass er in beide Richtungen befahrbar ist. Begründung: Die Fahrradstrecke auf der Adickesallee zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße wird viel von Kindern genutzt, die zu ihrem Vereinssport auf der Bertramswiese und den Sportstätten von Frankfurt 1880 eV radeln. Es würde sowohl Sicherheit als auch Selbstständigkeit erhöhen, wenn Kinder auf dem Weg auf der nördlichen Seite fahren könnten, die mit einem Grünstreifen von der stark befahrenen Fahrbahn getrennt ist. Es gibt auf der Seite auch deutlich weniger Stichstraßen, die überquert werden müssen, gerade die Eysseneckstraße und Falkensteinerstraße sind aufgrund der schlechten Sicht nur schwer zu queren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Verlauf der unterirdischen Versorgungs- und Kommunikationsleitungen vor dem Haus Dornbusch

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6846 entstanden aus Vorlage: OF 990/9 vom 03.04.2025 Betreff: Verlauf der unterirdischen Versorgungs- und Kommunikationsleitungen vor dem Haus Dornbusch Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat zeitnah einen aktuellen Lageplan der unterirdischen Versorgungsleitungen für den Platz vor dem Haus Dornbusch zwischen Marbachweg im Süden und dem Blumengeschäft an der Carl-Goerdeler-Straße im Norden zukommen zu lassen. Der Ortsbeirat benötigt diese Unterlagen dringend zur Vorbereitung seiner Planung für die Umgestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch im Gedenken an das Ehepaar Marcel und Teofila Reich-Ranicki. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1277

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

PumptrackAnlage auf dem Bolzplatz am Eschersheimer Freibad

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6835 entstanden aus Vorlage: OF 1006/9 vom 24.04.2025 Betreff: Pumptrack-Anlage auf dem Bolzplatz am Eschersheimer Freibad Vorgang: V 717/23 OBR 9; ST 1980/23 In der Stellungnahme vom 02.10.2023, ST 1980, wurde vom Magistrat grundsätzlich die Möglichkeit zur Errichtung einer Pumptrack-Anlage am Bolzplatz gesehen. Diese wurde insbesondere von vielen jüngeren Anwohner*innen gewünscht. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung analog zum Bolzplatz einzuholen; 2. die Mittel für die Planung und Errichtung der Anlage in den kommenden Haushalt einzustellen; 3. zu prüfen, ob neben einer Pumptrack-Anlage auch eine Tischtennisplatte auf dem Gelände aufgestellt werden kann, und, sollte dies platzmäßig möglich sein, selbiges zu tun; 4. die Planungen zur Weiterentwicklung des Bolzplatzes im Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.07.2023, V 717 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1980 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1793 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen

24.04.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6838 entstanden aus Vorlage: OF 978/9 vom 30.03.2025 Betreff: Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen Auf dem Weg zwischen Victor-Gollancz-Weg und Ziegenhainer Straße (in Verlängerung/Teil der Sigmund-Freud-Straße) teilen sich verschiedene Verkehrsteilnehmende den Weg. Da es dort gelegentlich zu Missverständnissen und Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden kommt, wird der Magistrat gebeten, in diesem Abschnitt Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" anzubringen. Begründung: Die verkehrsrechtlichen Regelungen an dieser Stelle sind klar. Eine Reflektion des eigenen Verkehrsverhaltens mithilfe der Piktogramme kann dazu beitragen, mögliche Stress- und Konfliktsituationen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1726 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6840 entstanden aus Vorlage: OF 981/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule Der Magistrat hat zuletzt am 10.07.2023 über den Sachstand zur Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule und auch nur über noch notwendige Abstimmungen über den Umfang der erforderlichen Auslagerung von Klassen berichtet. Die erforderlichen Mittel wurden bereits in den Haushalt 2023 eingestellt. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit zwei Jahren andauernden Abstimmungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Abstimmungen zum Umfang von Auslagerungen an der Ziehenschule und das Ergebnis der Suche nach Auslagerungsflächen zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6853 entstanden aus Vorlage: OF 1002/9 vom 01.04.2025 Betreff: Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er Potenziale für die Teilentsiegelung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 kennt, ob in diesem in den letzten Jahren nennenswerte Entsiegelungen auf Schulhöfen stattgefunden haben, ob dies geplant ist und falls nicht, welche Gründe dagegen sprechen. Wegen des laufenden Umbaus ist für den Ortsbeirat besonders interessant, ob der Magistrat das Potenzial für Entsiegelungen beim Umbau der Diesterwegschule bereits geprüft hat und inwiefern dies bis zum Abschluss der Bauarbeiten noch geplant ist, insbesondere, da klimatisch wertvolle Bäume auf dem Schulhof für die Erweiterung gefällt wurden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für mögliche Entsiegelungsprojekte an Schulen im Ortsbezirk 9 Fördermittel der KfW aus dem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" beantragt und genutzt werden können. Die entsiegelten Flächen sollen für Kinder weiterhin nutzbar sein. Begründung: Der Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt zeigt, dass es im Ortsbezirk 9 zahlreiche stark versiegelte Flächen mit hohem Überhitzungspotenzial gibt - auch im Bereich von Schulbauten. Eine der konkret vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem bereits seit vielen Jahren vorliegenden Plan ist die Entsiegelung von Schulhöfen. Die Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen ist eine wirksame Maßnahme zur Klimaanpassung, die nicht nur das lokale Mikroklima verbessert, sondern auch zur Lernleistung beiträgt - denn wie Forschungsergebnisse zeigen, sinken Prüfungsleistungen bereits um ein Prozent pro halbem Grad wärmeren Klassenzimmern. Die KfW bietet mit ihrem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" umfangreiche Fördermöglichkeiten für Entsiegelungsmaßnahmen. Dabei sind explizit auch Entsiegelungen von "Außenanlagen von (kommunalen) sozialen Einrichtungen (z. B. Schulhöfen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten)" förderfähig. Für die Maßnahme D.2 wird ein Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro gewährt. Die Förderung umfasst den Aufbruch und Abtrag von Versiegelungen, Bodenaufbereitung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. Entsiegelte Schulhöfe bieten vielfältige Vorteile: Sie verbessern das lokale Mikroklima durch Kühlung, erhöhen die Biodiversität, bieten mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ermöglichen naturnahe Erfahrungen für Schülerinnen und Schüler. Zudem verbessern sie den Wasserhaushalt durch natürliche Versickerung von Regenwasser. Die Entsiegelung von Schulhöfen entspricht sowohl den Zielen des Freiflächenentwicklungsplans als auch dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), das Städte und Kommunen bei der Schaffung grüner Infrastruktur und wassersensibler Stadtentwicklung unterstützt. Dies ist besonders wichtig in Zeiten zunehmender Hitzebelastung in Städten und dient der Klimaanpassung im Ortsbezirk 9. Entsiegelte und begrünte Schulhöfe bieten pädagogisch wertvolle Naturerfahrungsräume für Kinder und Jugendliche und können gemäß der "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" als Teil einer grünen Infrastruktur verstanden werden, die "gesunde Lebensbedingungen für Mensch und Natur" schafft. Darüber hinaus verbessern sie das lokale Mikroklima und die Aufenthaltsqualität an Hitzetagen erheblich, was angesichts der zunehmenden Hitzebelastungen in städtischen Räumen besonders wichtig ist. Die klimatische Aufwertung von Schulhöfen entspricht dem in den "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" verankerten Prinzip der Entsiegelung "nicht benötigter versiegelter Flächen" sowie zum Beispiel im Fall der Diesterwegschule auch dem Ziel der "dreifachen Innenentwicklung", bei der die bauliche Entwicklung mit einer Qualitätsverbesserung urbaner Freiräume einhergeht. Bildausschnitte: Freiflächenentwicklungsplan, abgerufen unter https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/im-gruenen/fre iflaechenplanung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Stand der Energieplanung für Bebauungsplangebiet Nr. 902 - Nordöstlich der AnneFrankSiedlung

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6839 entstanden aus Vorlage: OF 979/9 vom 01.04.2025 Betreff: Stand der Energieplanung für Bebauungsplangebiet Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Vorgang: OM 3277/22 OBR 9; ST 978/23; M 54/24; NR 1157/25 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Stand der Planung zum Thema Wärme und Energie für das Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" zu berichten, insbesondere zu folgenden Fragen: 1. Welchen Stand haben die laut der Website des Stadtplanungsamtes zwischen 2023 und 2024 stattgefundenen "Abstimmungen mit Investoren zu möglichen Energieversorgungsvarianten" und zu welchen Ergebnissen haben diese mittlerweile geführt? 2. Welches Energiekonzept wird für das Neubaugebiet verfolgt und inwiefern wurden die Empfehlungen der Ebök-Studie dabei berücksichtigt? Welcher energetische Standard der Gebäude wird angestrebt? 3. Wurden vertiefende Untersuchungen zum Geothermiepotenzial, wie in der Ebök-Studie empfohlen, inzwischen durchgeführt oder geplant? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nicht, warum nicht? 4. Wurde auch die Möglichkeit eines "kalten Nahwärmenetzes" geprüft, mit dem Erdwärme effizient genutzt und im Sommer auch zur Gebäudekühlung eingesetzt werden könnte? 5. Wie wird die Installation von Solartechnikanlagen auf den Dachflächen gemäß dem Beschluss vom 03.04.2025 zum Antrag vom 04.03.2025, NR 1157 (mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachflächen), in diesem Baugebiet umgesetzt? 6. Welche Aspekte der Energieversorgung und Energieeffizienz und welche konkreten Regelungen dazu sollen in den städtebaulichen Verträgen festgeschrieben werden oder wurden darin bereits vereinbart? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch über den Stand der Erarbeitung des Freiraumstrukturkonzepts zu berichten. Begründung: Ein zukunftsweisendes Energiekonzept ist nicht nur für den Klimaschutz wichtig, sondern kann durch geringere Betriebskosten auch langfristig die Kosten für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner senken. In der Stellungnahme vom 28.04.2023, ST 978, heißt es, dass Gespräche mit Investoren zu Energieversorgungsvarianten noch nicht geführt wurden. Auf der Website des Stadtplanungsamts ist jedoch von "Abstimmungen mit Investoren zu möglichen Energieversorgungsvarianten" für 2023 bis 2024 die Rede. Der Stand im Jahr 2025 wird dort leider nicht genannt. Da das Verfahren inzwischen weit fortgeschritten ist und in diesem Jahr laut öffentlicher Aussage des Leiters des Stadtplanungsamts die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs zu erwarten ist, müsste auch die Energieversorgung konkret geplant sein, denn vor der Offenlage werden städtebauliche Verträge abgeschlossen, in denen dies zu regeln ist. Die 2020 veröffentlichte Ebök-Studie empfiehlt für das Baugebiet die Nutzung des oberflächennahen Geothermiepotenzials. Solche Potenziale könnten besonders durch ein kaltes Nahwärmenetz genutzt werden, das sowohl das Heizen im Winter als auch das Kühlen im Sommer ermöglicht und dabei besonders energieeffizient ist. Der Ortsbeirat hatte sich bereits vor zwei Jahren danach erkundigt. Mit dem im April 2025 beschlossenen Antrag NR 1157 hat die Stadtverordnetenversammlung die Installation von Solartechnikanlagen auf mindestens 50 Prozent der nutzbaren Dachflächen für zukünftige Bebauungspläne bzw. städtebauliche Verträge verbindlich beschlossen. Diese Regelung müsste auch bei der Energieversorgungsplanung für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3277 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 978 Vortrag des Magistrats vom 26.04.2024, M 54 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1198

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Parkplatz Kirschwaldstraße: Maßnahmen gegen Falschparken und gewerbliche Übernutzung

24.04.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6844 entstanden aus Vorlage: OF 987/9 vom 01.04.2025 Betreff: Parkplatz Kirschwaldstraße: Maßnahmen gegen Falschparken und gewerbliche Übernutzung Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünflächen auf dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße, insbesondere im Eingangsbereich, durch geeignete Maßnahmen (z. B. Findlinge) vor Falschparken zu schützen; 2. beschädigte Grünflächen auf dem Parkplatz wiederherzustellen und mit geeigneten Pflanzen und Bäumen erneut zu bepflanzen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob die regelmäßige Belegung von fünf oder oft auch mehr Stellplätzen durch ein nahe gelegenes Security-Unternehmen mit dessen Baugenehmigung vereinbar ist und ob diese gewerbliche Parkplatznutzung eingeschränkt werden kann. Begründung: Der Parkplatz an der Kirschwaldstraße verfügt über die Parkplätze strukturierende Grünflächen, die bei hoher Belegung häufig zugeparkt und dadurch beschädigt werden. Die Erhaltung dieser Grüninseln und der Schutz ihrer Bäume sind dem Ortsbeirat ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig belegt ein nahe gelegenes Security-Unternehmen regelmäßig fünf oder mehr Stellplätze, was den Parkdruck erhöht und andere Nutzer des Parkplatzes beeinträchtigt. Vor dem Hintergrund, dass in der Umgebung gegen Falschparken vorgegangen werden soll, ist es umso wichtiger, dass der bestehende Parkplatz optimal genutzt und nicht durch übermäßige gewerbliche Nutzung blockiert wird. Maßnahmen wie Findlinge können die Grünflächen effektiv schützen. Die Wiederherstellung der beschädigten Bereiche und zusätzliche Bepflanzung würden zur ökologischen Aufwertung des Parkplatzes beitragen und den Hitzeeffekt auf der versiegelten Fläche reduzieren. Eine Überprüfung der gewerblichen Nutzung durch das Security-Unternehmen könnte zudem dazu beitragen, mehr Stellplätze für die Anwohner und Besucher des Ortsbezirks 9 frei zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1471 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6837 entstanden aus Vorlage: OF 977/9 vom 28.03.2025 Betreff: Route der Buslinie 69 in der Straße Hinter den Ulmen pünktlich ermöglichen Die Route der Buslinie 69 verbindet die verschiedenen Teile von Eschersheim. Leider werden in der Straße Hinter den Ulmen öfters die Parkmarkierungen ignoriert. Der Magistrat wird gebeten, durch entsprechende zusätzliche Markierungen und/oder Schilder dafür zu sorgen, dass die Busse jederzeit problemlos durch die Straße fahren und so auch den Fahrplan einhalten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1275

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Maßnahmen zur Unterbindung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens an der Ecke Fallerslebenstraße/Immermannstraße

24.04.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6847 entstanden aus Vorlage: OF 992/9 vom 03.04.2025 Betreff: Maßnahmen zur Unterbindung des verkehrswidrigen Haltens und Parkens an der Ecke Fallerslebenstraße/Immermannstraße An der genannten Kreuzung wird der Bereich vor dem Kiosk regelmäßig zum Halten und Parken von Fahrzeugen genutzt, obwohl dies nicht gestattet ist. Dies führt zu erheblichen Behinderungen des Fußverkehrs, insbesondere für Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator. Zusätzlich wird durch die dort abgestellten Fahrzeuge der Linienverkehr der Buslinie 64 beeinträchtigt. Darüber hinaus wird trotz eines absoluten Halteverbots in der Fallerslebenstraße in Ecknähe auf dem Gehweg geparkt, was die Sicherheit und Bewegungsfreiheit der Fußgänger:innen weiter einschränkt. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen: 1. Markierung einer Sperrfläche im Eckbereich, um das verkehrswidrige Abstellen von Fahrzeugen zu unterbinden; 2. Installation von Pollern oder Fahrradbügeln zur physischen Verhinderung des Parkens auf dem Gehweg und in der Halteverbotszone; 3. Ausweisung eines Lieferantenparkplatzes, der von allen Lieferdiensten genutzt werden kann, um eine geordnete Anlieferung zu gewährleisten und das Parken in verbotenen Bereichen zu reduzieren. Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger verbessert sowie eine reibungslose Durchfahrt des öffentlichen Nahverkehrs gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1472 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße

24.04.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6848 entstanden aus Vorlage: OF 993/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße Vorgang: OM 4985/19 OBR 9; ST 1009/20 Der Magistrat hat zuletzt am 15.05.2020 über den Sachstand der Planungen zur Neugestaltung des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße berichtet. Da nach Auskunft des Magistrats mit Stellungnahme vom 15.05.2020, ST 1009, nach dem Wegzug der Hermann-Herzog-Schule das Grundstück wieder an die Viktor-Frankl-Schule übergegangen war, wollte der Magistrat der im Februar 2020 neu angetretenen Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule Zeit zum Ankommen gewähren. Sodann sollte im engen Kontakt und Austausch mit der - nunmehr seit fünf Jahren im Amt befindlichen - Schulleitung die Planungsphase 0 zur Planung des Neubaus vorbereitet werden. Dabei sollten auch die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule berücksichtigt werden. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit fünf Jahren andauernden Vorbereitungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen zur Zukunft des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße zu berichten, insbesondere darüber, welche Anforderungen an eine zukünftige Nutzung des Areals in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule ermittelt wurden, sowie in welcher Weise die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule bei diesen Planungen berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4985 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1722 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Frei halten der Fahrradständer von parkenden Autos

24.04.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6851 entstanden aus Vorlage: OF 997/9 vom 03.04.2025 Betreff: Frei halten der Fahrradständer von parkenden Autos In der Selma-Lagerlöf-Straße und der Ricarda-Huch-Straße kommt es regelmäßig vor, dass die in zwei Reihen vor den Eingängen der Wohnhäuser angebrachten Fahrradständer durch geparkte Autos blockiert werden. Dies führt dazu, dass die Fahrradständer nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden können. Insbesondere werden Fahrzeuge zwischen den Reihen mit Omega-Bügeln abgestellt, wodurch der Zugang für Radfahrende erheblich eingeschränkt ist. Der Magistrat wird daher gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das unzulässige Parken zwischen den Reihen der Fahrradständer zu unterbinden. Eine mögliche Lösung wäre die Installation von Pollern oder anderen baulichen Maßnahmen, die das Abstellen von Fahrzeugen an diesen Stellen wirksam verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1455 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule

24.04.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6845 entstanden aus Vorlage: OF 989/9 vom 01.04.2025 Betreff: Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule Vorgang: OM 3383/23 OBR 9; ST 1098/23; OIB 251/23 OBR 9; ST 753/24; ST 1474/24; OM 5441/24 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, im Nachgang des Ortstermins am 13.03.2025, an dem neben dem Ortsbeirat, der Initiative "Projekt Dornbusch" und Vertreter*innen der Dornbuschkirche seitens der eingeladenen Ämter das Amt für Straßenbau und Erschließung, das Radfahrbüro und die FES teilgenommen haben, folgende Ergebnisse umzusetzen: 1. Die bereits beim Ortstermin vereinbarten Standorte für die bereits beantragten und finanzierten Bücherschränke (ein normaler, ein Kinderbücherschrank) gemäß der Fotoprotokollierung des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) zu realisieren. Die Rückmeldung, welche Personen die Patenschaften übernehmen, erfolgen gemäß der Stellungnahme vom 19.04.2024, ST 753, an das Bücherschrank-Funktionspostfach. 2. Die mit Anregung vom 25.04.2024, OM 5441, bereits beschlossene Entsiegelung eines Streifens der überlangen Parkplätze in der Carl-Goerdeler-Straße ist möglich, da dort laut Information des ASE keine Leitungen im Weg liegen. Die Kürzung der Parkplätze auf eine reguläre Länge soll baldmöglichst erfolgen. Auf den neu gewonnenen Grünflächen sollen so viele Bäume und Sträucher wie möglich gepflanzt werden. Über den Streifen hinaus soll zusätzlich der am östlichen Rand liegende Parkplatz (nahe dem Zebrastreifen) entsiegelt und begrünt werden, um den hier entstehenden Platz besser zu fassen. 3. Spätestens nach Abschluss der geplanten Fernwärmebauarbeiten ist die Sperrfläche an der Kreuzungsecke nicht wieder zu versiegeln, sondern als Grünfläche umzugestalten. Dabei soll die Sichtbeziehung zur Kreuzung im Sinne der Verkehrssicherheit vor der Schule unbedingt erhalten bleiben. Hier wird der Magistrat gebeten, eine entsprechende Planung zu erstellen und, falls nötig, Mittel für den Haushalt 2026 einzuplanen. Die Container auf der Fläche sind entsprechend an anderer Stelle im Umfeld - aber nicht auf dem Platz vor der Dornbuschkirche - zu positionieren. Sofern sich keine andere geeignete Stelle dafür findet, könnte ein Parkplatz ganz im Westen der zu entsiegelnden Parkreihe dafür genutzt werden. Durch die Verkürzung werden effektiv mehr nutzbare Parkplätze hinzugewonnen, da die Lkws und Wohnmobile nicht mehr dauerhaft auf den Flächen parken können. 4. Die im Rahmen des "World Design Capital 2026" von der Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz" vorgeschlagene Anbringung einer Waldliege und die Installation von Verschattungsmöglichkeiten für den Platz zu unterstützen und deren konkrete Umsetzung nach unbürokratischer Rücksprache mit dem Ortsbeirat zu veranlassen, sobald konkrete Pläne dafür vorliegen. 5. Die Aufwertung und Pflege der neu entstandenen Grünfläche entlang der Mierendorffstraße, die bereits mit Bäumen bepflanzt wurde, kann durch eine Patenschaft von Mitgliedern der Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz" übernommen werden. Dafür hat die Initiative bereits ein Pflanzkonzept entwickelt, das beim Termin erläutert wurde. Da das Grünflächenamt nicht teilnehmen konnte, wird der Magistrat darum gebeten, dies zu unterstützen und sich direkt mit der Initiative über die Details der Patenschaft für die Fläche abzustimmen. Der Ortsbeirat lobt ausdrücklich das Engagement des Amtes für Straßenbau und Erschließung und bedankt sich für die Unterstützung in den letzten Jahren, die für seine Arbeit ge rade vor dem Hintergrund fehlender Zusagen für Neuplanungen von Plätzen im Stadtteil von höchster Bedeutung ist. Dies ist neben der Arbeit mit dem Grünflächenamt eine der wenigen Kooperationen, durch die der Ortsbeirat und somit auch die Bürger*innen überhaupt Wirksamkeit im öffentlichen Raum entfalten können. Das stärkt Vertrauen in Demokratie und Verwaltung und sollte entsprechend gewürdigt und gestärkt werden. Der Ortsbeirat bedankt sich bei der FES für die umgehend nach dem Ortstermin erfolgte Aufstellung der zusätzlichen Mülleimer. Begründung: Der Ortsbezirk 9 verfügt kaum über richtige Plätze mit Aufenthaltsqualität, daher ist die schrittweise Verbesserung des Bereichs zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule umso wichtiger. Die Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz" und der Ortsbeirat setzen sich seit Jahren für diese Verbesserungen ein. Der beschlossene Ortstermin zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule (OF 816/9) hat am 13.03.2025 stattgefunden und wertvolle Ergebnisse gebracht. Der Ortstermin hat gezeigt, dass auch ohne komplette Neuplanung, die der Magistrat leider nicht in Aussicht stellen kann, viele kleine und mittlere Maßnahmen möglich sind, um die Aufenthaltsqualität deutlich zu verbessern. Die identifizierten Entsiegelungsflächen bieten wichtige Chancen für mehr Grün im Stadtteil und die Bücherschränke werden zur Belebung des Begegnungsortes beitragen. Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich das Engagement der lokalen Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz", die sich auch an der "World Design Capital 2026" beteiligt hat, und möchte deren kreative Ideen für eine lebenswertere Stadtteilgestaltung zur Umsetzung bringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1098 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.09.2023, OIB 251 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 753 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5441 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1474 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1443 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Ortsbezirk 9

24.04.2025 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6855 entstanden aus Vorlage: OF 1004/9 vom 02.04.2025 Betreff: Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. welche Fördermöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren zur digitalen Teilhabe aktuell im Ortsbezirk 9 existieren und welche geplant sind; 2. wie mit städtischer Unterstützung im Ortsbezirk 9 für Seniorinnen und Senioren niedrigschwellige, kostenfreie Lern- und Schulungsangeboten unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, geschaffen werden können; 3. wie eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt werden kann, die auf die bestehenden und zukünftigen Angebote besser aufmerksam macht. Begründung: Die zunehmende Digitalisierung droht, viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung einzuschränken und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Bereits bestehende Unterstützungsmöglichkeiten sind oft nicht bekannt. Die Stadt soll aktiv dafür sorgen, dass die digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren verbessert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1083

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Die Stadtteilbibliothek am Dornbusch sichtbarer machen!

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6843 entstanden aus Vorlage: OF 986/9 vom 03.04.2025 Betreff: Die Stadtteilbibliothek am Dornbusch sichtbarer machen! Im U-Bahn-Unterführungsbereich der Station "Dornbusch" befinden sich an der Wand zwar Hinweisschilder auf das Bürgeramt, nicht aber auf die Stadtteilbibliothek. Einige Menschen finden diese nicht so einfach. Auch der Eingang und Aufgang ist eher unscheinbar. Die Leitung der Stadtteilbibliothek würde sich einen amtlichen Hinweis durchaus wünschen. Der Magistrat wird gebeten, im Einvernehmen mit der traffiQ und der Bibliotheksleitung, die vorhandenen Wegweiser um Wegweiser für die Bibliothek zu ergänzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1276

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim

24.04.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6836 entstanden aus Vorlage: OF 976/9 vom 01.04.2025 Betreff: Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des neuen Schulgebäudes im Bebauungsgebiet Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung auch die Errichtung einer festen Einrichtung der Stadtbücherei einzuplanen und entsprechende Flächenbedarfe dafür im Gebäude zu berücksichtigen sowie die benötigten Stellen und Haushaltsmittel für Bau und Betrieb der Einrichtung anzumelden. Im gegenüber der Grundschule liegenden Baufeld ist im städtebaulichen Entwurf eine Erdgeschossnutzung für Soziales, Kultur und Bildung vorgesehen. Sofern es keine konkurrierende relevante Nutzungsidee gibt, käme alternativ auch diese Fläche in Betracht. Begründung: Es gibt nachweislich einen Bedarf an der Versorgung mit einer Stadtteilbibliothek in Eschersheim, da der Bücherbus bereits heute regelmäßig nach Eschersheim kommt. Eine feste Einrichtung hätte viele Vorteile, gerade weil sie Räume anbietet, die jederzeit aufgesucht und auch zum Lernen, Lesen und Arbeiten genutzt werden können. Solche Einrichtungen sind ein wichtiger sozialer Treffpunkt, vor allem für Kinder und Jugendliche. Die neue Schule, die in diesem Gebiet entstehen und sich konzeptionell zum Stadtteil hin öffnen soll, bietet die ideale Chance, eine Stadtteilbücherei einzuplanen, die als Treffpunkt für das neue Quartier und den bestehenden Stadtteil dienen kann. Dies würde die soziale Infrastruktur in Eschersheim bereichern und zur Integration des neuen Quartiers beitragen. Darüber hinaus böte sich eine Schule ideal für eine Kooperation an. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 993

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Rückstau auf der Maybachbrücke bis Weißer Stein

24.04.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6842 entstanden aus Vorlage: OF 985/9 vom 02.04.2025 Betreff: Rückstau auf der Maybachbrücke bis Weißer Stein Seit dem Entfall der Abbiegespur von der Dillenburger Straße in die Hessestraße staut sich der stadtauswärts fahrende Kfz-Verkehr regelmäßig auf die Maybachbrücke und bis zum Weißen Stein zurück, was logischerweise zu Mehrausstoß von Emissionen in der Umgebung und damit zur Belastung von Anwohnern führt. Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Verkehrsfluss in diesem Bereich wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1725 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

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