Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ortsbeirat 9

Dornbusch | Eschersheim | Ginnheim

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Was passiert vor deiner Tür?

Aktivitäten per E-Mail

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße

22.05.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6998 entstanden aus Vorlage: OF 1030/9 vom 11.05.2025 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Diese Ampelanlagen ermöglichen nicht nur das sichere Überqueren der Eschersheimer Landstraße, sondern stellen an mehreren Stellen den direkten Zugang zu den U-Bahn-Haltestellen sicher. Insbesondere die Ampelanlagen Am Weißen Stein, Lindenbaum und Fritz-Tarnow-Straße werden zu Stoßzeiten von zahlreichen SchülerInnen genutzt. Diese stehen dann oft dicht gedrängt zwischen Fahrbahn und U-Bahn-Strecke, während sie auf ihr grünes Signal warten. Diese Situationen bergen zusätzliche Sicherheitsrisiken und erhöhen den Stress für die jungen VerkehrsteilnehmerInnen. Aktuell müssen FußgängerInnen für das Überqueren der Hauptstraße zwei Straßenampeln und zusätzlich eine U-Bahn-Ampel passieren. Dies führt aufgrund der unkoordinierten Schaltung und langen Wartezeiten nach Knopfdruck häufig zu Wartezeiten von mehreren Minuten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass rote Ampeln missachtet werden, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Außerdem entstehen unnötige Stausituationen, wenn Autos an grünen Fußgängerampeln halten müssen, obwohl keine FußgängerInnen mehr anwesend sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Schaltung der Fußgängerampeln so zu optimieren, dass durch Verkürzung der Wartezeiten nach Betätigung des Signalknopfes der Verkehrsfluss für FußgängerInnen verbessert und die Sicherheit erhöht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1543

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung

22.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

Antrag vom 22.05.2025, OF 1031/9 Betreff: Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main vom 14.03.2025 sicherzustellen, dass bei Vorhaben, die die Ortsbezirke betreffen, die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Vertretungen gleichrangig mit den übergeordneten Vertretern beteiligt werden geeignete Maßnahmen zu entwickeln, mit deren Hilfe auch die Belange der auswärtigen Einpendler bzw. privater oder gewerblicher Besucher der Stadt Frankfurt erfasst und angemessen berücksichtigt werden Begründung: In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, dass die ortsansässigen Gewerbebetriebe und ihre Verbände nicht oder nicht ausreichend über Maßnahmen informiert wurden, die sie zum Teil existentiell betreffen. Dies soll durch eine Festschreibung der Beteiligung dieser Gruppe in der Richtlinie vermieden werden. Ferner ist festzustellen, dass sich die Richtlinie auf eine Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung fokussiert. Dem ist grundsätzlich zuzustimmen. Allerdings sind z.B. im Ortsbezirk ansässige Gewerbebetriebe auch Ziel außerhalb der Stadtgrenzen wohnender Kunden bzw. beauftragt die hiesige Bevölkerung auch Gewerbebetriebe, die außerhalb der Stadtgrenzen ansässig sind. Bei Vorhaben der Stadt, die Auswirkungen auch auf diese Gruppen haben, sollten daher auch diese angemessen beteiligt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2025, M 62 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: 1. Die Vorlage M 62 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1031/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: FDP
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark

22.05.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6996 entstanden aus Vorlage: OF 1028/9 vom 10.05.2025 Betreff: Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark Der Ortsbeirat 9 spricht sich entschieden gegen die Überlegungen aus, den Niddapark als Standort für die Verlagerung des Festplatzes zu nutzen. Der Magistrat wird aufgefordert, den Niddapark als möglichen Standort für die Verlagerung des Festplatzes nicht weiterzuverfolgen. Der Niddapark ist Teil des geschützten Frankfurter GrünGürtels, der laut GrünGürtel-Verfassung langfristig zu sichern und zu entwickeln ist. Der Niddapark dient mit seinen vielfältigen Freizeit- und Sporteinrichtungen der täglichen Naherholung vieler Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsbezirk 9 und darüber hinaus. Eine Nutzung als Festplatz würde mit Versiegelung von Flächen, Beeinträchtigung wertvoller Biotope, erhöhtem Verkehrsaufkommen und temporärem Verlust wichtiger Erholungsflächen einhergehen und steht im direkten Widerspruch zu den in der GrünGürtel-Verfassung festgelegten Schutzzielen. Vor diesem Hintergrund wird die fortgeschrittene Prüfung dieser Flächen scharf verurteilt, da die Überlegungen klar gegen die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Entwicklungsziele des GrünGürtels verstoßen. Begründung: Der Niddapark nahe der S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" ist ein intensiv genutzter und wertvoller Erholungs- und Naturraum im Ortsbezirk 9. Er erfüllt mit seinem Wasserspielplatz, einer Fülle an Spielgeräten und Sportanlagen exakt die in der GrünGürtel-Verfassung beschriebenen sozialen und ökologischen Funktionen: "Der GrünGürtel ist wichtiger, vielfältig nutzbarer Raum für die Frankfurter Bevölkerung [. .]. Als Raum des Alltags, der Freizeit und der Erholung sowie der Bewegung im Freien hat er umfassende Bedeutung." Die GrünGürtel-Verfassung von 1991 betont ausdrücklich: "Die ökologischen Werte des GrünGürtels, wie Biotop- und Artenvielfalt, Grundwasserreservoir, Grundwassersysteme und klimatische Potentiale, werden gestärkt und verbessert. [. .] Weitere Flächenversiegelungen werden vermieden, unnötige Versiegelungen beseitigt." Für die Nutzung als Festplatz wären jedoch zwangsläufig Versiegelungen notwendig, was diesem Grundsatz widerspricht. Die Verfassung legt zudem fest: "Der GrünGürtel eröffnet vielfältige, umweltverträgliche Betätigungsmöglichkeiten mit offenem Raum zur Eigeninitiative für alle Bevölkerungsgruppen nach ihren Lebensgewohnheiten. Bewegung, Sport und Spiel im Freien leisten einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge." Genau diese Funktion würde durch die temporäre Umnutzung als Festplatz mehrmals im Jahr erheblich gestört. Eine Dippemess im Niddapark ist nicht umweltverträglich möglich. In Zeiten des Klimawandels ist es eine zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung, bestehende Grünflächen zu schützen und zu erweitern. Der Niddapark als Teil des GrünGürtels erfüllt wichtige klimatische Funktionen für den Ortsbezirk 9. Die GrünGürtel-Verfassung betont: "Klimawirksame Freiflächen werden in ihrer Wirkung und Funktion geschützt." Um diesen Schutzauftrag zu erfüllen, sollten für die Standortsuche des Festplatzes zwingend bereits versiegelte Flächen außerhalb des GrünGürtels in Betracht gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Weitere finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark

20.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 11.05.2025, OF 1009/9 Betreff: Weitere finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark Der Ortsbeirat möge beschließen, den Zuschuss für das Kinderfest der Kinderbeauftragten im Sinaipark, um zusätzliche 1000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget aufzustocken. Begründung: Die Buchung des Spielmobiels war zu dem gewählten Datum 14.6.25 nicht möglich. Alternativ wurde ein anderer Anbieter für Kinderschminken und andere Spielelemente gebucht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 406 2025 Die Vorlage OF 1009/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Nachrüstung der Sportanlage an der Bertramswiese mit SechsMeterBallfangzaun

15.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 12.11.2025, OF 1140/9 Betreff: Nachrüstung der Sportanlage an der Bertramswiese mit Sechs-Meter-Ballfangzaun Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ballfangeinrichtung auf der südlichen Seite der Sportanlage an der Bertramswiese auf das übliche Maß von 6 m (vgl. Entwurfsplan zur Sportanlage Dornbusch) zu erhöhen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1140/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: FDP
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Einsatz eines Spielmobils beim Kinderfest im Ortbezirk 9

13.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 11.05.2025, OF 1012/9 Betreff: Einsatz eines Spielmobils beim Kinderfest im Ortbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Sinaipark ein Spielmobil aufzustellen. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirks 9 sollen den Einsatz der Spielmobile begleiten und betreuen. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz des Spielmobils mit bis zu 1.000 Euro aus seinem Ergebnishaushalt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Spielmobil soll Spiel und Spaß für große und kleine Kinder im Sinaipark bringen. Die Einladung geht auf die Initiative der Kinderbeauftragten zurück und wird vom Ortsbeirat 9 gerne unterstützt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1012/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE CDU SPD LINKE FDP BFF fraktionslos
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Reich-Ranicki-Skulptur

11.05.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

Antrag vom 11.05.2025, OF 1013/9 Betreff: Reich-Ranicki-Skulptur Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt aus seinem Teilfinanzhaushalt 10.000,00€ für die Erschaffung einer Skulptur des Ehepaares Reich-Ranicki zur Verfügung. Für die Umsetzung der Skulptur soll ein Künstler beauftragt werden. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 9 zu veranlassen. Begründung: Das Ehepaar Teofila und Marcel Reich-Ranicki lebten viele Jahre in Frankfurt-Dornbusch. Der Ortsbeirat 9 ist seit Jahren bemüht, den Platz vor dem Haus Dornbusch zu verschönern und ihm den Namen Reich-Ranicki-Platz zu geben, um das Ehepaar zu würdigen. Im OBR 9 hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, die realisierbare Pläne zur Verschönerung des Platzes ausarbeitet. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 409 2025 Die Vorlage OF 1013/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE CDU SPD LINKE FDP BFF fraktionslos
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“ - Berkersheimer Kerbeverein e. V. zu: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160

11.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 18.08.2025, OF 1101/10 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen" - Berkersheimer Kerbeverein e. V. zu: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 10 bittet den Magistrat, dem Berkersheimer Kerbeverein e. V. Mittel aus dem Sondertopf 2025 "Stadtteilfeste unterstützen" zur Verfügung zu stellen und das Weitere zu veranlassen. Die Unterstützung soll mit einem Betrag in Höhe von bis zu 3.000 EUR erfolgen. Begründung: Die Ausgaben für Security und weiteren Sicherheitsmaßnahmen, Strom, Wasser, GEMA usw. belasten bzw. gefährden die Durchführung von traditionellen Festen im besonderen Maße. Das trifft insbesondere auf die Maßnahmen des Berkersheimer Kerbeverein e. V. sowie z.B. deren anstehende 259. Berkersheimer Zeltkerb zu. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 24 Beschluss: Initiative OI 110 2025 Die Vorlage OF 1101/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Nachlese zur Infoveranstaltung zum Flüchtlingsheim an der Friedberger Warte am 23.06.2025

11.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 19.08.2025, OF 1103/10 Betreff: Nachlese zur Infoveranstaltung zum Flüchtlingsheim an der Friedberger Warte am 23.06.2025 Vorgang: V 1211/25 OBR 10; ST 1267/25 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: In der Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025 (ST 1267) ist unter anderem zu lesen, dass die langjährige Erfahrung zeigt, dass die direkt anliegende Nachbarschaft vor Inbetriebnahme einer Unterkunft Sorgen und Ängste äußert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Warum bei Kenntnis der Betroffenheiten vor Ort die Fragen der Nachbarschaft sowie der Ortsbeiräte nach deren Wahrnehmung als nicht willkommen empfunden wurden? 2. Warum nicht gleich statt eines Treffens mit den drei Vorsitzenden der betroffenen Ortsbeiräte die öffentliche Informationsveranstaltung früher stattgefunden hat? 3. Warum die Veranstaltung nach den letzten Sitzungen der Ortsbeiräte vor den langen Sommerferien terminiert wurde, so dass es zu entsprechenden Verzögerungen bei Beschlüssen kam? 4. Ob es wirklich sinnvoll war, vorher eine städtische Baugenehmigung abzuwarten? 5. Wieso die zuständige Stadträtin bei der öffentlichen Vorstellung fehlte? 6. Welche Gutachter-Nachprüfungen zu welchem Ergebnis führten (bezüglich der Frage, ob belastete Baustoffe bei dem schnellen Gebäude-Abriss zu berücksichtigen waren)? 7. Warum Fragen nach den Leerständen anderer Frankfurter Flüchtlingseinrichtungen nicht richtig beantwortet wurden und wie hoch nun die Leerstände sind? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2025, V 1211 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1267 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1103/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Beschädigter Zaun der A-Linie Höhe Eschersheimer Landstraße Station „Hügelstraße“

10.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 20.10.2025, OF 1107/9 Betreff: Beschädigter Zaun der A-Linie Höhe Eschersheimer Landstraße Station "Hügelstraße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Zaun neben der Gleisanlage der A-Linie auf Höhe der Station Hügelstraße stadteinwärts weist seit mehreren Monaten eine 5-6 m breite Lücke auf. Aufforderungen im August 2025, den beschädigten Zaun zu reparieren, blieben erfolglos. Der Ortsvorsteher wird daher gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um eine unverzügliche Reparatur des beschädigten Zauns herbeizuführen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1107/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Stadttauben in Preungesheim

10.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 06.10.2025, OF 1114/10 Betreff: Stadttauben in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann der weiter steigenden Anzahl der Stadttauben in Preungesheim begegnet werden soll? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verbleib des Glascontainers in der Straße Im Geeren

09.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 19.10.2025, OF 1110/9 Betreff: Verbleib des Glascontainers in der Straße Im Geeren Zu Beginn dieses Jahres wurde der Glascontainer "Im Geeren" von seinem seit rund 20 Jahren bestehenden Standort entfernt und auf den Platz "Im Geeren" versetzt. Hintergrund dieser Maßnahme war die Schaffung einer zusätzlichen Parkfläche. Zahlreiche Anwohnerinnen und Anwohner sowie langjährige Nutzerinnen und Nutzer des Glascontainers äußerten jedoch Kritik am neuen Standort. Inzwischen befindet sich dort ebenfalls kein Glascontainer mehr, sodass die Anwohner derzeit keine Möglichkeit haben, ihren Glasmüll wohnortnah zu entsorgen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den Verbleib des Glascontainers "Im Geeren" zu geben und sofern möglich, einen Glascontainer wieder auf der ursprünglichen Fläche aufzustellen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 1110/9 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee

08.05.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

Antrag vom 08.05.2025, OF 883/3 Betreff: Zweispuriger Fahrradweg auf der Adickesallee Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat möge den nördlichen Fahrradweg der Adickesallee zwischen Eschersheimer und Eckenheimer Landstrasse so zweispurig gestalten, dass er in beide Richtungen befahrbar ist. Begründung: Die Fahrradstrecke auf der Adickesallee zwischen Eckenheimer Landstraße und Eschersheimer Landstraße wird viel von Kindern genutzt, die zu ihrem Vereinssport auf der Bertramswiese und den Sportstätten von Frankfurt 1880 eV radeln. Es würde sowohl Sicherheit als auch Selbstständigkeit erhöhen, wenn Kinder auf dem Weg auf der nördlichen Seite fahren könnten, die mit einem Grünstreifen von der stark befahrenen Fahrbahn getrennt ist. Es gibt auf der Seite auch deutlich weniger Stichstraßen, die überquert werden müssen, gerade die Eysseneckstraße und Falkensteinerstraße sind aufgrund der schlechten Sicht nur schwer zu queren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 883/3 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); Linke (= Enthaltung)

Partei: SPD
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Förderung eines mobilen Backofens für den Ortsbezirk 9

06.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 10.05.2025, OF 1008/9 Betreff: Förderung eines mobilen Backofens für den Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 9 unterstützt das Projekt "Mobiler Backofen" des Kinder- und Jugendzirkus Zarakali e.V. mit einem Betrag in Höhe von 6000 Euro aus seinen eigenen Budgetmitteln. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Kinder- und Jugendzirkus Zarakali e.V. mit Standort in Frankfurt Ginnheim besteht seit 25 Jahren und bietet vorbildliche Angebote für Kinder und Jugendliche. Mit dem Projekt "Mobiler Backofen" möchte Zarakali einen Beitrag zur Stärkung des sozialen Miteinanders im Ortsbezirk leisten. Der mobile Holzbackofen soll auf einem Anhänger montiert werden und sowohl auf dem Gelände von Zarakali als auch verliehen und an anderen Orten im Ortsbezirk 9 eingesetzt werden können. Durch gemeinsames Backen sollen verschiedene Gruppen und Kulturen zusammengebracht werden. In Zeiten zunehmender Vereinzelung und Anonymität schafft das Projekt einen offenen und partizipativen Raum für Begegnung und Austausch. Für das Projekt hat Zarakali bereits 1.500 Euro durch den Stadtfinder-Award gewonnen. Diese Mittel sollen für die Aufarbeitung des bereits vorhandenen Anhängers sowie für Verbrauchsmaterial verwendet werden. Für die Anschaffung des Holzbackofens selbst werden weitere Mittel benötigt. Die gemeinsame Nutzung des Backofens durch verschiedene Gruppen, darunter die Bewohner*innen der Platensiedlung und das Urban Gardening Projekt "La Huerta", sowie die Kooperation mit dem Verein saloonY e.V., der sich für interkulturelle Öffnung und kreative Vernetzung im Stadtteil einsetzt, verstärken den positiven Effekt für den gesamten Ortsbezirk. Mit der Förderung dieses Projekts leistet der Ortsbeirat 9 einen Beitrag zur Stärkung der Nachbarschaftskultur und des sozialen Zusammenhalts in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 405 2025 Die Vorlage OF 1008/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen CDU, 1 SPD, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf Versorgung mit Hort- und Schulplätzen im Ortsbezirk 9

05.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 20.10.2025, OF 1124/9 Betreff: Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf Versorgung mit Hort- und Schulplätzen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die jüngsten Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung in den nördlichen Stadtteilen zeigen eine Stagnation bzw. leichten Rückgang der Geburtenzahlen. Dies wird sich zwangsläufig auf die Versorgung mit Hort- und Schulplätzen bzw. den Bedarf im Ortsbezirk auswirken. Der Magistrat wird daher gebeten, zeitnah dem Ortsbeirat den aktuellen Stand sowie die erwarteten Auswirkungen für die kommenden 10 Jahre vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1124/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); Linke und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: FDP
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

„Storze Gässchen“ - Benennung einer Straße/Gasse

05.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 01.11.2025, OF 1130/9 Betreff: "Storze Gässchen" - Benennung einer Straße/Gasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Verbindungsweg zwischen der Straße "Alt Ginnheim" und der Straße "Am Wiesenrain" in "Storze Gässchen" umzubenennen. Begründung: Inoffiziell heißt der Verbindungsweg längst Storze Gässchen. Eine entsprechende Beschilderung (private Initiative, Kontakt besteht) ist an der Hauswand angebracht und googeln kann man ihn auch. Nur im Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt fehlt die Gasse noch. Der Name ist auf Familie Storz zurückzuführen, die hier bis vor einigen Jahren noch ansässig war (bisher leider kein Kontakt). Eine Beschilderung an der Straßenlaterne am Wiesenrain wäre wünschenswert, ist aber nicht notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 125 2025 Die Vorlage OF 1130/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Einfädelsituation auf der Hügelstraße in Höhe Hausnummer 251

28.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 19.10.2025, OF 1122/9 Betreff: Einfädelsituation auf der Hügelstraße in Höhe Hausnummer 251 Die Anwohnerinnen und Anwohner der Hügelstraße beklagen seit längerem eine erhebliche Lärmbelastung, die insbesondere durch häufiges Hupen im Bereich der Hausnummer 251 entsteht. An dieser Stelle verengt sich die Fahrbahn direkt nach der Ampel und noch vor der Bushaltestelle von zwei auf eine Fahrspur. Vor allem in den Hauptverkehrszeiten, wenn der Verkehr nur stockend fließt, kommt es regelmäßig zu Konfliktsituationen beim Einfädeln. Viele Verkehrsteilnehmer reagieren mit Hupen, was zu einer deutlichen Lärmbelästigung für die Anwohnerschaft führt. Als wesentliche Ursache sehen die Anwohner eine unklare bzw. zu spät erkennbare Beschilderung und Markierung der Fahrbahnverengung sowie zusätzliche Konflikte im Bereich der Bushaltestelle. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Situation vor Ort zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Konflikte beim Einfädeln zu reduzieren. Dies könnte insbesondere durch eine frühzeitige und deutliche Beschilderung oder Fahrbahnmarkierungen erfolgen, die die Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf den Wegfall der rechten Spur hinweisen. Antragsteller: SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1122/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: SPD LINKE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6997 entstanden aus Vorlage: OF 1029/9 vom 10.05.2025 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 784/22; ST 131/23; ST 1564/23; ST 164/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen für eine nächtliche Tempo-30-Regelung (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein sowie auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet- Straße vorliegen. Hierzu soll insbesondere 1. ein immissionsschutztechnischer Bericht erstellt werden, der die aktuelle nächtliche Lärmbelastung in diesem Abschnitt ermittelt; 2. die rechtliche Machbarkeit auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes 2024 geprüft werden; 3. ein zeitlicher Rahmen für eine mögliche Umsetzung dargestellt werden. Begründung: Die hohe Lärmbelastung entlang der Eschersheimer Landstraße ist ein anhaltendes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 9. Die Straße ist als Hauptverkehrsachse stark frequentiert und verursacht besonders in den Nachtstunden erhebliche Lärmemissionen, die zu Gesundheitsbelastungen führen können. Für den südlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch hatte der Ortsbeirat 3 bereits einen Antrag auf Einführung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gestellt (OM 2758). Die dort festgestellten Lärmwerte liegen laut Lärmaktionskarte durchweg über 70 dB und überschreiten damit deutlich die Richtwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz. Laut aktuellem Lärmviewer Hessen (Umgebungslärmkartierung 2022) sind im Ortsbezirk 9 sowohl der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein als auch der Bereich der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße mit Lärmwerten von mehr als 75 dB durch Verkehrslärm belastet. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, erleichtert die Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes. Erstmals werden ausdrücklich Ziele des Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gesetz genannt. In zahlreichen deutschen Städten werden auf dieser Grundlage bereits nächtliche Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Beispiele sind Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Freiburg mit zahlreichen Straßen. Eine nächtliche Tempo-30-Regelung würde zur deutlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9 beitragen und ist angesichts der geänderten Rechtslage und der vielfachen positiven Erfahrungen in anderen Städten eine realistische Option zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Quelle: https://laerm.hessen.de/ -> Umgebungslärmkartierung 2022 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1544

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 1025/9 vom 10.05.2025 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er-Jahre bezeichnet. Bereits mit der Anregung vom 21.01.2021, OM 7135, wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme vom 25.05.2021, ST 1139, stellte der Magistrat die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat mit Anfrage vom 22.02.2024, V 866, den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1578

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Bank am Radweg an der Nidda

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6990 entstanden aus Vorlage: OF 1022/9 vom 07.05.2025 Betreff: Bank am Radweg an der Nidda Der Magistrat wird gebeten, die Bank am Radweg an der Nidda zwischen Eschersheimer Freibad und Autobahn (50°10'01.9"N 8°39'01.1"E) zu erneuern. Begründung: Die Bank ist vollkommen zerstört und so nicht mehr zu gebrauchen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1336

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machen

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6987 entstanden aus Vorlage: OF 1018/9 vom 21.04.2025 Betreff: Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machen Gegenüber der Astrid-Lindgren-Schule werden meist zu Unterrichtsbeginn und -schluss regelmäßig Fahrzeuge zunächst über die erhöhte Bordsteinkante sowie den Fahrradweg gelenkt und schließlich auf dem Gehweg geparkt. Der Magistrat wird gebeten, hier Kontrollen vorzunehmen. Begründung: Hier zu parken ist unzulässig und gefährdet die Passanten, vor allem die Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1549

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6985 entstanden aus Vorlage: OF 1016/9 vom 06.05.2025 Betreff: Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der Ulrichstraße, vor allem im Bereich südlich des Langheckenweges, zu priorisieren. Der aktuelle Zustand ist für Fahrradfahrende wegen der tiefen Löcher gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1555

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6983 entstanden aus Vorlage: OF 1000/9 vom 01.04.2025 Betreff: Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 429/22; ST 4/24; M 16/25 Der Magistrat wird mit Bezug auf die weitere Planung zum Bau der U4-Streckenvariante 3i gebeten, 1. die im Bericht des Magistrats vom 04.11.2022, B 429, angekündigte "städtebauliche Begleitplanung der Planfeststellung" für die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 unverzüglich zu starten, nachdem nun mit Vortrag vom 24.01.2025, M 16, die Entscheidung für die Streckenvariante 3i gefallen ist, und dabei zunächst eine umfassende "Phase Null" zur Erhebung und Abwägung aller relevanten Bedürfnisse, Interessen und Rahmenbedingungen einzuleiten; 2. möglichst frühzeitig konkrete Informationen über die vorgeschlagene bauliche Ausgestaltung der Strecke und der Stationen im Bereich des Ortsbezirks 9, auch als einfach verständliche Visualisierungen oder im Stadtteil auszustellende Modelle, vorzulegen - insbesondere zu Überlegungen zur geplanten Höhenlage der Streckenführung, zu den bisher betrachteten Haltestellenoptionen und zu den erwarteten städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen, damit eine solide Grundlage für die breite öffentliche Diskussion bereitsteht, und klar zu benennen, welche Entscheidungsspielräume dazu jeweils noch bestehen, beispielsweise bei der Positionierung der Haltestellen; 3. eine frühzeitig beginnende, fortlaufende und umfassende Bürger*innenbeteiligung für die Planung der oberirdischen U4-Trasse, um die städtebauliche Integration der Gleiskörper und Haltestellen sicherzustellen, die der sensiblen sozialen und städtebaulichen Situation in diesem Stadtteil mindestens in gleicher Weise Rechnung trägt, wie die bisherige Planung und Untersuchungen der sensiblen ökologischen Situation im Bereich des Grüneburgparks; 4. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen und weiteren unterrepräsentierten Gruppen im gesamten Prozess sicherzustellen und bereits zu Projektbeginn konkrete Überlegungen anzustellen, wie dies erreicht wird; 5. möglichst bald einen Zeitplan für den weiteren Planungsprozess vorzulegen, der die Meilensteine und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie den Ortsbeirat transparent darstellt; 6. die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 so zu planen, dass sie keine trennende Wirkung für den Stadtteil erzeugt und eine künftige Stadtreparatur im Falle eines Rückbaus der Rosa-Luxemburg-Straße nicht behindert; 7. die Planung der Trasse und der Haltestellen auf andere Planungen und Entwicklungen im Stadtteil abzustimmen und diese Projekte integriert zu bearbeiten; 8. einen städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der neuen U-Bahn-Stationen und ihres Umfelds sowie die städtebauliche Integration der Strecke in Ginnheim vorzusehen; 9. eine durchgängige Barrierefreiheit und Inklusion in allen Bereichen der neuen Infrastruktur und ihres Umfelds zu gewährleisten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und insbesondere Redundanzen oder alternative Rampen für Aufzüge einzuplanen, damit die Barrierefreiheit jederzeit gewährleistet ist; 10. bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik rücksichtsvoll mit Wegeverbindungen und öffentlichen Räumen umzugehen und bereits frühzeitig über Strategien nachzudenken, wie Beeinträchtigungen im Stadtteil vermieden werden können. Begründung: Mit der Entscheidung für die Variante 3i der U4-Verlängerung (M 16) sind wichtige infrastrukturelle Weichen für den Ortsbezirk 9 gestellt worden. Nun muss der im Bericht des Magistrats (B 429) angekündigte nächste Schritt erfolgen: Die Durchführung einer "städtebaulichen Begleitplanung der Planfeststellung", die sich auf einen breiten siedlungsräumlichen Korridor rund um die vorgeschlagenen Linienführungen und Haltestellenbereiche sowie das Zentrum Ginnheims rund um die Endhaltestelle bezieht. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme (ST 4) bestätigt, dass "die Einbettung der Planungen zur Stadtbahnlinie U4 in eine integrierte Stadtplanung unabdingbar ist, um die stadträumliche Qualität im Stadtteil Ginnheim zu sichern." Gemäß dem Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur ist ein "früher umsichtiger und reflektierter Blick auf Projektumfeld und Makrostandort" entscheidend für das Gelingen großer Infrastrukturprojekte. Die vorgeschlagene "Phase Null" zur Ermittlung aller relevanten Bedürfnisse und Rahmenbedingungen entspricht dieser Forderung und bildet die Grundlage für eine integrierte Planung. Während im bisherigen Prozess ein besonderer Fokus auf die sensible ökologische Situation im Bereich des Grüneburgparks gelegt wurde - was ausdrücklich zu begrüßen war - muss in der nun beginnenden Phase der städtebaulichen Begleitplanung die ebenso sensible soziale Situation in Ginnheim angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Expert*innen als "Barrieren erzeugender Fremdkörper" beschrieben, der den Stadtteil Ginnheim zerschneidet. Die U4-Verlängerung darf diese Trennwirkung nicht verstärken, sondern sollte im Gegenteil einen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Situation leisten. Im Sinne einer qualitätsvollen und zukunftsfähigen Infrastrukturentwicklung wäre die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs ein wichtiger Schritt, der ein breites Spektrum an Lösungsvorschlägen hervorbringen kann, anhand derer eine fundierte Debatte über die besten Lösungen ermöglicht wird. Die Forderung nach Barrierefreiheit und Inklusion ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit und zur Förderung der Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am öffentlichen Leben. Das gesetzliche Maß sieht dabei leider nur unzureichende Lösungen vor, wie etwa an der S-Bahn-Station "Ginnheim" oder der U-Bahn-Station "Niddapark" zu beobachten ist, wo der Ausfall eines einzigen Aufzugs regelmäßig bis dauerhaft zum Erlöschen der Barrierefreiheit führt. Daher sollten Anstrengungen über dieses Maß hinaus getroffen werden. Der Ortsbeirat 9 erwartet, dass die Planung der U-Bahn-Trasse nicht nur die technische Umsetzung der U4-Verlängerung sicherstellt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Qualität in den betroffenen Stadtteilen des Ortsbezirks 9 leistet. Die verständlichen Visualisierungen, die im Bericht B 429 angekündigt wurden, sind ein wichtiges Instrument, um die Bürgerinnen und Bürger früh in den Planungsprozess einzubeziehen und die Akzeptanz für das Projekt zu erhöhen. Durch einen fortlaufenden Beteiligungsprozess, der alle Bevölkerungsgruppen einbezieht, werden Qualität und Akzeptanz des Projekts erhöht und die Ansprüche an die Planungskultur, die aus der "Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main" abzuleiten sind, eingelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.11.2022, B 429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1269

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Fahrradständer Eschersheimer Landstraße vor dort geparkten Autos schützen

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6986 entstanden aus Vorlage: OF 1017/9 vom 07.05.2025 Betreff: Fahrradständer Eschersheimer Landstraße vor dort geparkten Autos schützen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass zwischen den Fahrradständern vor der Eschersheimer Landstraße 224 Autos abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1552

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Reich-Ranicki-Platz umgestalten

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6988 entstanden aus Vorlage: OF 1020/9 vom 04.05.2025 Betreff: Reich-Ranicki-Platz umgestalten Vorgang: V 21/01 OBR 9; ST 604/01; M 165/14; V 428/22 OBR 9; ST 2532/22; OM 3382/23 OBR 9; ST 1103/23; ST 42/24 Der Magistrat wird gebeten, ein neues Konzept zur Umgestaltung des Reich-Ranicki-Platzes zu erarbeiten, das folgende Kernpunkte umfasst: 1. bessere Abgrenzung des Platzes gegen die Belastungen durch fahrenden Verkehr; 2. offene Begegnungszone mit Sitzgelegenheiten, die auch für Veranstaltungen genutzt werden kann (im südlichen Bereich des Platzes); 3. Ruhezone mit Sitzgelegenheiten zum Lesen und Verweilen (im nördlichen Bereich des Platzes hinter der Grünfläche); 4. Bezug zu den Namensgebern Marcel und Teofila Reich-Ranicki; 5. klimaresiliente Gestaltung des Platzes. Der Ortsbeirat hat dazu bereits verschiedene konkrete Ideen entwickelt. Konkret handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen: Zu 1.: - Abgrenzung zur Eschersheimer Landstraße mit vertikalen begrünten Elementen (z. B. der Fa. OMC-C https://omc-c.com); - alternativ: abgrenzende Bepflanzung; - Bestehende Baumscheibe im Bereich der Parkplätze neu bepflanzen; - evtl. neue Baumscheibe am Ende des Lieferparkplatzes; - Neustrukturierung des Parkraums an der Eschersheimer Landstraße prüfen, die jenseits des beizubehaltenden Lieferparkplatzes das Parken von Wohnmobilen und Lastwagen verhindern soll; - Prüfung, ob eine Begrünung vor der Einmündung Carl-Goerdeler-Straße angesichts der dort liegenden Feuerwehrzufahrt möglich ist. Zu 2.: - zusätzliche Sitzelemente, die den Platz einrahmen, z. B. eine runde/kreisförmige Sitzbank am Rande des Platzes oder begrünte Sitzelemente, die eine zusätzliche Abgrenzung zur Straße bieten würden; - Versetzung des Bücherschranks in den nördlichen Bereich des Platzes (vgl. Ziffer 4. Buchinstallation); - Strom- und Wasseranschluss für Veranstaltungen. Zu 3.: - In der Mitte des Platzes, in unmittelbarer Nähe der bestehenden Grünfläche, könnte eine Sitzecke entstehen. Um Raum dafür zu schaffen, könnte die bestehende Grünfläche etwas reduziert werden. Als Ausgleich dafür, könnte nördlich der Sitzecke eine neue Grünfläche entstehen, die die drei dort befindlichen Bäume verbindet. Die Sitzecke wäre dann von Grün eingerahmt. - Es sollten zusätzliche Sitzgelegenheiten entstehen. - Ein Kinderbücherschrank könnte zusätzlich installiert werden. - Die dort befindlichen Radbügel sollten versetzt werden. - Der dort befindliche Standplatz für einen Weihnachtsbaum könnte in den südlichen Bereich des Platzes verlegt werden. - Um die Aufenthaltsqualität bei Hitze zu erhöhen, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, z. B. ein Trinkbrunnen, eine Vernebelungsanlage oder zusätzliche Beschattungselemente. Zu 4.: - Installation einer Statue von Teofila und Marcel Reich-Ranicki, die ggf. aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden könnte; - Bezug durch die geplante Leseecke; - Buchinstallation, die über einen reinen Bücherschrank künstlerisch und räumlich hinausgeht und an die Geschichte der Reich-Ranickis (insbesondere im Nationalsozialismus und als "Anwalt" der deutschen Literatur) erinnern soll. Zu 5.: - Siehe die Maßnahmen unter 3. Der Magistrat wird gebeten, diese Aspekte bei den Planungen zu berücksichtigen. Begründung: Bereits in der Stellungnahme vom 31.10.2022, ST 2532, wies der Magistrat darauf hin, dass eine Umgestaltung des Platzes im Zusammenhang mit der Neubenennung erwünscht ist. Dieser Meinung schließt sich der Ortsbeirat an. Die bestehenden Planungen für eine Neugestaltung des Platzes vom 19.09.2014, M 165, werden den Anforderungen einer klimaresilienten Stadtgestaltung nicht mehr gerecht und sollten deshalb nicht weiterverfolgt werden. Mit den genannten Einzelmaßnahmen erscheint eine Aufwertung des Platzes und eine angemessene Würdigung der Namensgeber möglich. Um diese in ein stimmiges Gesamtkonzept zu gießen, wird auf die Expertise des Magistrats zurückgegriffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2001, V 21 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2001, ST 604 Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 165 Auskunftsersuchen vom 02.06.2022, V 428 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2532 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3382 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 42 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6996 entstanden aus Vorlage: OF 1028/9 vom 10.05.2025 Betreff: Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark Der Ortsbeirat 9 spricht sich entschieden gegen die Überlegungen aus, den Niddapark als Standort für die Verlagerung des Festplatzes zu nutzen. Der Magistrat wird aufgefordert, den Niddapark als möglichen Standort für die Verlagerung des Festplatzes nicht weiterzuverfolgen. Der Niddapark ist Teil des geschützten Frankfurter GrünGürtels, der laut GrünGürtel-Verfassung langfristig zu sichern und zu entwickeln ist. Der Niddapark dient mit seinen vielfältigen Freizeit- und Sporteinrichtungen der täglichen Naherholung vieler Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsbezirk 9 und darüber hinaus. Eine Nutzung als Festplatz würde mit Versiegelung von Flächen, Beeinträchtigung wertvoller Biotope, erhöhtem Verkehrsaufkommen und temporärem Verlust wichtiger Erholungsflächen einhergehen und steht im direkten Widerspruch zu den in der GrünGürtel-Verfassung festgelegten Schutzzielen. Vor diesem Hintergrund wird die fortgeschrittene Prüfung dieser Flächen scharf verurteilt, da die Überlegungen klar gegen die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Entwicklungsziele des GrünGürtels verstoßen. Begründung: Der Niddapark nahe der S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" ist ein intensiv genutzter und wertvoller Erholungs- und Naturraum im Ortsbezirk 9. Er erfüllt mit seinem Wasserspielplatz, einer Fülle an Spielgeräten und Sportanlagen exakt die in der GrünGürtel-Verfassung beschriebenen sozialen und ökologischen Funktionen: "Der GrünGürtel ist wichtiger, vielfältig nutzbarer Raum für die Frankfurter Bevölkerung [. .]. Als Raum des Alltags, der Freizeit und der Erholung sowie der Bewegung im Freien hat er umfassende Bedeutung." Die GrünGürtel-Verfassung von 1991 betont ausdrücklich: "Die ökologischen Werte des GrünGürtels, wie Biotop- und Artenvielfalt, Grundwasserreservoir, Grundwassersysteme und klimatische Potentiale, werden gestärkt und verbessert. [. .] Weitere Flächenversiegelungen werden vermieden, unnötige Versiegelungen beseitigt." Für die Nutzung als Festplatz wären jedoch zwangsläufig Versiegelungen notwendig, was diesem Grundsatz widerspricht. Die Verfassung legt zudem fest: "Der GrünGürtel eröffnet vielfältige, umweltverträgliche Betätigungsmöglichkeiten mit offenem Raum zur Eigeninitiative für alle Bevölkerungsgruppen nach ihren Lebensgewohnheiten. Bewegung, Sport und Spiel im Freien leisten einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge." Genau diese Funktion würde durch die temporäre Umnutzung als Festplatz mehrmals im Jahr erheblich gestört. Eine Dippemess im Niddapark ist nicht umweltverträglich möglich. In Zeiten des Klimawandels ist es eine zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung, bestehende Grünflächen zu schützen und zu erweitern. Der Niddapark als Teil des GrünGürtels erfüllt wichtige klimatische Funktionen für den Ortsbezirk 9. Die GrünGürtel-Verfassung betont: "Klimawirksame Freiflächen werden in ihrer Wirkung und Funktion geschützt." Um diesen Schutzauftrag zu erfüllen, sollten für die Standortsuche des Festplatzes zwingend bereits versiegelte Flächen außerhalb des GrünGürtels in Betracht gezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Landwehrgraben

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6992 entstanden aus Vorlage: OF 1024/9 vom 09.05.2025 Betreff: Landwehrgraben Der Magistrat wird gebeten, bei Maßnahmen gemäß EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur die Renaturierung des Landwehrgrabens in Eschersheim zu berücksichtigen. Begründung: Früher gab es einen beschaulichen Weg von der Gärtnerei Werner bis zur Nidda, neben einem Bach, den Landwehrgraben. Später wurde der Bach in ein Rohr unter der Erde verbannt. Mit der Rückverlegung des Baches in sein Bachbett könnte der Lebensraum von Pflanzen und Tiere verbessert werden und auch ein entscheidender Beitrag zum Klimaschutz erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1842 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sicherung von Radfahrern

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6989 entstanden aus Vorlage: OF 1021/9 vom 07.05.2025 Betreff: Sicherung von Radfahrern Der Magistrat wird gebeten, den Linksabbieger zwischen Lindenbaum und Weißer Stein zum Abbiegen in die Höllbergstraße für Radfahrer sicherer zu gestalten. Begründung: Es kommt an diesem Linksabbieger immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Radfahrende, da diese für das Einordnen an der Ampel die Fahrbahn überqueren müssen. Da der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße recht schnell und dicht ist, führt dies immer wieder zu gefährlichen Situationen, die es zu verhindern gilt. Somit sollten Maßnahmen ergriffen werden, die das sichere Queren der Fahrbahn für Radfahrende ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1727

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der FranzWerfelStraße

24.04.2025 · Aktualisiert: 09.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6850 entstanden aus Vorlage: OF 996/9 vom 03.04.2025 Betreff: Einrichtung einer autofreien Zone unter der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich der Franz-Werfel-Straße Derzeit werden in diesem Bereich zahlreiche Fahrzeuge, darunter Autos, Wohnmobile und Anhänger, teils dauerhaft abgestellt. Dies führt dazu, dass der öffentliche Raum nicht optimal genutzt werden kann. Die genannte Fläche bietet Potenzial für eine verbesserte Nutzung als Begegnungsraum für die Anwohnerinnen und Anwohner. Bereits in der Vergangenheit wurden hier unter der Hochstraße durch das Quartiersmanagement Ginnheim und das Nachbarschaftsbüro der aktiven Nachbarschaft Veranstaltungen organisiert, die auf positive Resonanz stießen. Eine autofreie Gestaltung würde diesen Bereich weiter aufwerten und den Anwohnerinnen und Anwohnern mehr Platz für soziale und kulturelle Begegnungen bieten. Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeiten zur Umgestaltung des genannten Bereichs zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Einrichtung einer autofreien Zone zu ergreifen. Die Parkplätze für die Deutsche Bundesbank sollen hiervon nicht betroffen werden. Die Durchfahrt soll davon unberührt bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1442 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6853 entstanden aus Vorlage: OF 1002/9 vom 01.04.2025 Betreff: Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er Potenziale für die Teilentsiegelung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 kennt, ob in diesem in den letzten Jahren nennenswerte Entsiegelungen auf Schulhöfen stattgefunden haben, ob dies geplant ist und falls nicht, welche Gründe dagegen sprechen. Wegen des laufenden Umbaus ist für den Ortsbeirat besonders interessant, ob der Magistrat das Potenzial für Entsiegelungen beim Umbau der Diesterwegschule bereits geprüft hat und inwiefern dies bis zum Abschluss der Bauarbeiten noch geplant ist, insbesondere, da klimatisch wertvolle Bäume auf dem Schulhof für die Erweiterung gefällt wurden. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob für mögliche Entsiegelungsprojekte an Schulen im Ortsbezirk 9 Fördermittel der KfW aus dem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" beantragt und genutzt werden können. Die entsiegelten Flächen sollen für Kinder weiterhin nutzbar sein. Begründung: Der Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt zeigt, dass es im Ortsbezirk 9 zahlreiche stark versiegelte Flächen mit hohem Überhitzungspotenzial gibt - auch im Bereich von Schulbauten. Eine der konkret vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem bereits seit vielen Jahren vorliegenden Plan ist die Entsiegelung von Schulhöfen. Die Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen ist eine wirksame Maßnahme zur Klimaanpassung, die nicht nur das lokale Mikroklima verbessert, sondern auch zur Lernleistung beiträgt - denn wie Forschungsergebnisse zeigen, sinken Prüfungsleistungen bereits um ein Prozent pro halbem Grad wärmeren Klassenzimmern. Die KfW bietet mit ihrem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" umfangreiche Fördermöglichkeiten für Entsiegelungsmaßnahmen. Dabei sind explizit auch Entsiegelungen von "Außenanlagen von (kommunalen) sozialen Einrichtungen (z. B. Schulhöfen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten)" förderfähig. Für die Maßnahme D.2 wird ein Zuschuss von 90 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro gewährt. Die Förderung umfasst den Aufbruch und Abtrag von Versiegelungen, Bodenaufbereitung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. Entsiegelte Schulhöfe bieten vielfältige Vorteile: Sie verbessern das lokale Mikroklima durch Kühlung, erhöhen die Biodiversität, bieten mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ermöglichen naturnahe Erfahrungen für Schülerinnen und Schüler. Zudem verbessern sie den Wasserhaushalt durch natürliche Versickerung von Regenwasser. Die Entsiegelung von Schulhöfen entspricht sowohl den Zielen des Freiflächenentwicklungsplans als auch dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), das Städte und Kommunen bei der Schaffung grüner Infrastruktur und wassersensibler Stadtentwicklung unterstützt. Dies ist besonders wichtig in Zeiten zunehmender Hitzebelastung in Städten und dient der Klimaanpassung im Ortsbezirk 9. Entsiegelte und begrünte Schulhöfe bieten pädagogisch wertvolle Naturerfahrungsräume für Kinder und Jugendliche und können gemäß der "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" als Teil einer grünen Infrastruktur verstanden werden, die "gesunde Lebensbedingungen für Mensch und Natur" schafft. Darüber hinaus verbessern sie das lokale Mikroklima und die Aufenthaltsqualität an Hitzetagen erheblich, was angesichts der zunehmenden Hitzebelastungen in städtischen Räumen besonders wichtig ist. Die klimatische Aufwertung von Schulhöfen entspricht dem in den "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" verankerten Prinzip der Entsiegelung "nicht benötigter versiegelter Flächen" sowie zum Beispiel im Fall der Diesterwegschule auch dem Ziel der "dreifachen Innenentwicklung", bei der die bauliche Entwicklung mit einer Qualitätsverbesserung urbaner Freiräume einhergeht. Bildausschnitte: Freiflächenentwicklungsplan, abgerufen unter https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/im-gruenen/fre iflaechenplanung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6840 entstanden aus Vorlage: OF 981/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule Der Magistrat hat zuletzt am 10.07.2023 über den Sachstand zur Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule und auch nur über noch notwendige Abstimmungen über den Umfang der erforderlichen Auslagerung von Klassen berichtet. Die erforderlichen Mittel wurden bereits in den Haushalt 2023 eingestellt. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit zwei Jahren andauernden Abstimmungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Abstimmungen zum Umfang von Auslagerungen an der Ziehenschule und das Ergebnis der Suche nach Auslagerungsflächen zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Nachverdichtung der PlatensiedlungSüd nur mit Bebauungsplan ermöglichen

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6982 entstanden aus Vorlage: OF 995/9 vom 01.04.2025 Betreff: Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, im Falle eines möglichen Wunsches der ABG Frankfurt Holding, eine Nachverdichtung der südlichen Platensiedlung vorzunehmen, keine Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan zu erteilen und stattdessen zwingend ein neues Bebauungsplanverfahren zu beginnen. Bereits im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses für ein solches Verfahren sollte eine öffentliche Debatte über die Ziele des Bebauungsplans stattfinden, in die die heutigen Bewohner*innen der Siedlung einbezogen werden. Begründung: Die Nachverdichtung der Platensiedlung-Nord hat gezeigt, dass eine erhebliche Steigerung des Wohnungsbestands ohne entsprechende planerische Vorgaben zu Defiziten in der sozialen Infrastruktur führen kann. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte die Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd von Anfang an durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Dieser muss neben der Anzahl und Art der Wohnungen auch die notwendige soziale Infrastruktur und ausreichend Grünflächen verbindlich festlegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Bestandsmieter*innen nicht verdrängt werden und eine größtmögliche Anzahl bezahlbarer Wohnungen entsteht. Eine Zusage des Magistrats zu dieser Forderung würde den Anwohner*innen Sicherheit geben, dass nicht mit kurzfristigen Baumaßnahmen zu rechnen wäre, sondern in einem transparenten Verfahren Schritt für Schritt eine Planung erstellt wird und dass frühestens mit Erreichen der Planreife mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2025, ST 1405

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sanierung JohannHinrichWichernSchule

24.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6991 entstanden aus Vorlage: OF 1023/9 vom 09.05.2025 Betreff: Sanierung Johann-Hinrich-Wichern-Schule Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in der Johann-Hinrich-Wichern-Schule umgehend durchzuführen. Dies sind: 1. Wiedereröffnung der Turnhalle, die seit über zwei Jahren gesperrt ist und nur kurzfristig geöffnet war; 2. Auslagerung des Archivs und Umbau in einen Klassenraum für die Außenklasse GE "Tukan"; 3. Entfernung der Edelstahlküche aus dem Raum der Außenklasse GE "Papagei"; 4. Instandsetzung der Regenrinne des Containers; 5. Entfernung des Geröllhaufens/Schotters vom Schulhof; 6. Entfernung des Schimmels im Raum 02; 7. Vergrößerung der Toilettenanlage für Damen, z. Z. zwei Toiletten für knapp 90 Frauen und Mädchen; 8. Instandsetzung des Fahnenmastes; 9. Zugang der Schulleitung zu allen Räumen der Schule. Begründung: Das meiste ist selbsterklärend. Die Kinder der autistischen Klassen sollen den Innenhof nutzen können, sodass sie sich nicht vom Schulgelände entfernen können, wie das in Weilburg passierte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1619 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 9

Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt

24.04.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 24.04.2025, OA 545 entstanden aus Vorlage: OF 1001/9 vom 01.04.2025 Betreff: Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt Vorgang: OM 3432/23 OBR 2; OM 4137/23 OBR 3; ST 181/25; ST 472/25 Zwischenbescheid des Magistrats vom 25.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ämterübergreifend eine umfassende, stadtteilübergreifende Gewerbestrategie zu entwickeln und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Strategie soll speziell auf den Erhalt und die Förderung kleingewerblicher, handwerklicher und gastronomischer Strukturen in den Stadtteilen und Stadtteilzentren ausgerichtet sein. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Einrichtung einer ämterübergreifenden, regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe; 2. ämterübergreifende Entwicklung eines Teilkonzepts zur Sicherung der Mischnutzung und von kleingewerblichen Strukturen in den Stadtteilzentren, insbesondere in den Ortsbezirken mit akutem Handlungsbedarf (z. B. hohes Maß von Verdrängung oder Leerstand); 3. Erarbeitung einer Methodik zur Identifizierung von besonders schützenswerten und möglicherweise förderungswürdigen Gewerbebetrieben. Diese sollte klare Kriterien festlegen, anhand derer die besondere Bedeutung einzelner Betriebe für die Stadtteilidentität, die Nahversorgung und das soziale Gefüge bewertet werden kann; 4. aktive Einbeziehung der Ortsbeiräte, Quartiersmanagements, Sozialrathäuser sowie der Bürgerinnen und Bürger, um lokale Bedarfe zu ermitteln und das für die Stadtteilidentität und die Versorgung des Stadtteils wichtige Gewerbe zu identifizieren; 5. Erarbeitung von wirksamen Instrumenten, um der Verdrängung von Kleingewerbe durch extreme Mieterhöhungen entgegenzuwirken, etwa durch Mittlerstrukturen zwischen Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden; 6. Prüfung von Fördermöglichkeiten für die Ansiedlung und den Erhalt von kleinen und mittleren Unternehmen in den Stadtteilzentren, die als schützenswert identifiziert werden können; 7. Nutzung städtischer Immobilien zur gezielten Ansiedlung von Start-Ups und in den Stadtteilen fehlendem Kleingewerbe zu angemessenen Mieten; 8. Ausweitung und Verbesserung des strategischen Leerstandsmanagements mit besonderem Fokus auf die Stadtteilzentren; 9. Erweiterung der aufsuchenden Gewerbeberatung und flächendeckender Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern" zur besseren Unterstützung des lokalen Gewerbes. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig zur Umsetzung dieser Punkte und allgemein zu der Lage und den Herausforderungen des Gewerbes in den Stadtteilen zu berichten. Begründung: Die vielfältigen Stadtteilzentren Frankfurts mit ihrer Mischung aus Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie und Dienstleistung sind wesentliche Faktoren für die Lebensqualität in unserer Stadt. Sie dienen nicht nur der Nahversorgung, sondern sind auch wichtige soziale Treffpunkte und prägen die Identität der Stadtteile. Diese gewachsenen Strukturen sind jedoch zunehmend bedroht, wie zahlreiche Beispiele aus den verschiedenen Ortsbezirken zeigen. In seiner Stellungnahme vom 21.03.2025, ST 472, hat der Magistrat festgestellt, dass "die Entwicklung einer stadtteilübergreifenden Gewerbestrategie unter Einbeziehung mehrerer städtischer Ämter und Fachbereiche ein weiterer Ansatz sein" könnte. Diesen übergreifenden Ansatz gilt es nun umzusetzen, weil der Magistrat regelmäßig berichten muss, in den von den Ortsbeiräten aufgebrachten Einzelfällen keine passenden Instrumente zur Lösung zur Hand zu haben. Mietsteigerungen aufgrund steigender Immobilienwerte, veränderte Konsumgewohnheiten, Onlinehandel und demografischer Wandel stellen das Stadtteilgewerbe vor komplexe Probleme, die eines ganzheitlichen Ansatzes bedürfen. Dabei ist es entscheidend, eine systematische Methodik zu entwickeln, mit der schützenswertes und förderungswürdiges Gewerbe identifiziert werden kann. Nicht jeder Betrieb ist gleichermaßen strukturprägend oder identitätsstiftend für einen Stadtteil. Eine differenzierte Betrachtung auf Basis klarer Kriterien ist notwendig, um die begrenzten Ressourcen gezielt einsetzen zu können. Die Expertise der Ortsbeiräte, Quartiersmanagements und Sozialrathäuser sowie die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger sind dabei unverzichtbar, um die lokalen Bedarfe und Besonderheiten zu erfassen und in die Gewerbestrategie einfließen zu lassen. Der Trend zur Ausdünnung der Nahversorgung ist in vielen Stadtteilen zu beobachten und führt zu einer Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung sowie zu verstärktem Verkehrsaufkommen durch längere Einkaufswege. Er widerspricht auch dem Ziel der 15-Minuten-Stadt. Andere Städte haben gegen diesen Trend bereits erfolgreiche Strategien entwickelt, etwa durch aktives Leerstandsmanagement, Vermittlung zwischen Eigentümer*innen und potenziellen Mieter*innen, Zwischennutzungskonzepte oder den gezielten Ankauf strategisch wichtiger Immobilien. Von diesen Erfahrungen sollte Frankfurt lernen und eigene, an die spezifischen Bedingungen der Stadt angepasste Instrumente (weiter)entwickeln. Eine solche stadtteilübergreifende Gewerbestrategie muss dabei sowohl die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Stadtteile berücksichtigen als auch gemeinsame Herausforderungen identifizieren und Lösungsansätze entwickeln. Ein ressortübergreifender Ansatz ist dabei unerlässlich, da die Thematik nicht von einem einzelnen Fachbereich allein bewältigt werden kann. Der Ortsbeirat 9 setzt sich für lebendige Stadtteilzentren ein und sieht in einer koordinierten Gewerbestrategie eine wichtige Maßnahme, um die Lebensqualität und Nahversorgung in den Stadtteilen Frankfurts zu sichern und zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 181 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 472 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 20.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 545 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. bis 9. der Vorlage OA 545 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: a) Ziffer 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Linke (= Prüfung und Berichterstattung) b) Ziffer 2. bis 9.: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadt. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 21.10.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 545 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6274, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 § 6754, 39. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen vom 21.10.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

PumptrackAnlage auf dem Bolzplatz am Eschersheimer Freibad

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6835 entstanden aus Vorlage: OF 1006/9 vom 24.04.2025 Betreff: Pumptrack-Anlage auf dem Bolzplatz am Eschersheimer Freibad Vorgang: V 717/23 OBR 9; ST 1980/23 In der Stellungnahme vom 02.10.2023, ST 1980, wurde vom Magistrat grundsätzlich die Möglichkeit zur Errichtung einer Pumptrack-Anlage am Bolzplatz gesehen. Diese wurde insbesondere von vielen jüngeren Anwohner*innen gewünscht. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. die landschaftsschutzrechtliche Genehmigung analog zum Bolzplatz einzuholen; 2. die Mittel für die Planung und Errichtung der Anlage in den kommenden Haushalt einzustellen; 3. zu prüfen, ob neben einer Pumptrack-Anlage auch eine Tischtennisplatte auf dem Gelände aufgestellt werden kann, und, sollte dies platzmäßig möglich sein, selbiges zu tun; 4. die Planungen zur Weiterentwicklung des Bolzplatzes im Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.07.2023, V 717 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1980 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1793 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße

24.04.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6848 entstanden aus Vorlage: OF 993/9 vom 02.04.2025 Betreff: Sachstand Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße Vorgang: OM 4985/19 OBR 9; ST 1009/20 Der Magistrat hat zuletzt am 15.05.2020 über den Sachstand der Planungen zur Neugestaltung des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße berichtet. Da nach Auskunft des Magistrats mit Stellungnahme vom 15.05.2020, ST 1009, nach dem Wegzug der Hermann-Herzog-Schule das Grundstück wieder an die Viktor-Frankl-Schule übergegangen war, wollte der Magistrat der im Februar 2020 neu angetretenen Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule Zeit zum Ankommen gewähren. Sodann sollte im engen Kontakt und Austausch mit der - nunmehr seit fünf Jahren im Amt befindlichen - Schulleitung die Planungsphase 0 zur Planung des Neubaus vorbereitet werden. Dabei sollten auch die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule berücksichtigt werden. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit fünf Jahren andauernden Vorbereitungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Planungen zur Zukunft des Schulcampus Fritz-Tarnow-Straße zu berichten, insbesondere darüber, welche Anforderungen an eine zukünftige Nutzung des Areals in Zusammenarbeit mit der Schulleitung der Viktor-Frankl-Schule ermittelt wurden, sowie in welcher Weise die Bedürfnisse der angrenzenden Anne-Frank-Schule bei diesen Planungen berücksichtigt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2019, OM 4985 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1722 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen

24.04.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6838 entstanden aus Vorlage: OF 978/9 vom 30.03.2025 Betreff: Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen Auf dem Weg zwischen Victor-Gollancz-Weg und Ziegenhainer Straße (in Verlängerung/Teil der Sigmund-Freud-Straße) teilen sich verschiedene Verkehrsteilnehmende den Weg. Da es dort gelegentlich zu Missverständnissen und Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden kommt, wird der Magistrat gebeten, in diesem Abschnitt Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" anzubringen. Begründung: Die verkehrsrechtlichen Regelungen an dieser Stelle sind klar. Eine Reflektion des eigenen Verkehrsverhaltens mithilfe der Piktogramme kann dazu beitragen, mögliche Stress- und Konfliktsituationen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1726 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9

24.04.2025 · Aktualisiert: 06.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6854 entstanden aus Vorlage: OF 1003/9 vom 02.04.2025 Betreff: Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 640/20; V 942/24 OBR 9; ST 1381/24 Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme vom 15.07.2024, ST 1381, gebeten, einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, bis wann die individuelle Prüfung der Schulstandorte in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim abgeschlossen sein wird und erste Maßnahmen zur Öffnung der Schulen für die Stadtteile umgesetzt werden können. Hierzu sind die Planungs- und Investitionsmittel bereitzustellen, die die erforderlichen Mittel für Reinigung, Gebäudesicherung, Buchungsmanagement und etwaige bauliche Anpassungen berücksichtigen. Begründung: Die Stadtteile Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim leiden unter einem erheblichen Mangel an Versammlungs- und Übungsräumen für Vereine und andere Gruppen. Die Stellungnahme ST 1381 konkretisiert die allgemeinen Prinzipien des Berichts vom 04.12.2020, B 640, auf die lokale Situation, bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit, Schulen und ggf. Kindertagesstätten für den Stadtteil zu öffnen, lässt jedoch zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet. Ein verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die angekündigte Prüfung der Schulstandorte und die Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2025 zu konkreten Verbesserungen der Situation für die Bürger und Stadtteilakteure kommen. Darin sollten priorisierte Maßnahmen benannt werden, die kurzfristig realisiert werden können. Die Bedarfserhebung im Stadtteil sollte zum Zweck der Priorisierung konkretisiert werden, um Transparenz darüber zu schaffen, welche Räume dringend benötigt werden und welche Gruppen am meisten von einer Öffnung profitieren würden. Hierzu sollten auch die Stadtteilarbeitskreise eingeladen werden. Ebenso sind die Fragen nach zusätzlichen Ressourcen und der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen offen. Planungs- und Investitionsmittel sind entscheidend, um die Umsetzbarkeit sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 640 Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 942 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1381 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße

09.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Geplante Retentionsfläche Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/Treunerweg

08.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 19.10.2025, OF 1113/9 Betreff: Geplante Retentionsfläche Eisenbahnunterführung Niedwiesenstraße/Treunerweg An der Unterführung Niedwiesenstraße/Treunerweg wurde von der Bahn im Zuge der Bauarbeiten an der Main-Weser-Bahn eine Baustellenfläche eingerichtet. Diese wird nun nicht mehr benötigt und soll in eine Retentionsfläche zurückgebaut werden. Da dieser Umbau nicht Teil der Planfeststellung zum Ausbau der Main-Weser-Bahn war, ergeben sich Fragen zur Ausführung einer solchen Retentionsfläche. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zur geplanten Retentionsfläche zu beantworten: Versickerungsform: 1. Welche Art der Versickerungsanlage soll umgesetzt werden - ein oberirdisches Rückhaltebecken oder unterirdische Rigolen bzw. Schächte? Faktoren wie Ton- oder Lehmgehalt des Bodens, Grundwasserstand, Bepflanzung sowie die Bauart der Versickerungsanlage beeinflussen die Versickerungstiefe maßgeblich. 2. Bodeneigenschaften: Falls eine oberflächige Versickerung vorgesehen ist: Wie hoch ist die Wasserdurchlässigkeit des Bodens (K-Wert)? 3. Schutz vor Schadstoffeinträgen: Wie soll verhindert werden, dass belastetes Regenwasser (z. B. mit Schwer- und Halbmetallen, Pestiziden oder Alt-Herbiziden) vom Bahndamm in die Retentionsfläche gelangt? Durch Abrieb zwischen Schiene und Rad sowie Bremsabrieb können erhebliche Belastungen mit Schwermetallen (u. a. Arsen, Blei, Kupfer, Nickel, Zink, Eisen, Chrom) entstehen, die ein hohes Gefährdungspotential für das Grundwasser darstellen. Ein mittleres Gefährdungspotential ergibt sich zudem durch Herbizide. Der Haupteintragspfad für Herbizide und deren Abbauprodukte ist das vom Gleisbereich abfließende Oberflächenwasser, das in stehende oder fließende Gewässer gelangt. 4. Abflussregelung: Besteht eine Gewährleistung, dass keine Gefahr besteht, dass Wasser von der Retentionsfläche auf Nachbargrundstücke abgeleitet werden? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1306 2025 Die Vorlage OF 1113/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Rückbau der Unterführung Am Weißen Stein

08.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 19.10.2025, OF 1112/9 Betreff: Rückbau der Unterführung Am Weißen Stein Der Ortsbeirat begrüßt die Schließung der Unterführung Am Weißen Stein. Derzeit sind die Unterführungen ab dem unteren Treppenabsatz geschlossen bzw. auf den U-Bahn-Stationen bereits am oberen Treppenabgang versperrt. Diese provisorische Situation ist optisch unbefriedigend, fördert die Vermüllung und führt dazu, dass die frei zugänglichen Treppenabgänge als Urinal missbraucht werden. Um diese Missstände zu beenden und das Umfeld städtebaulich aufzuwerten, erscheint ein vollständiger Rückbau der Unterführung notwendig. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, nach der erfolgten Schließung der Unterführung auch den baulichen Rückbau umzusetzen, um die derzeitige unzumutbare Situation zu beseitigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1112/9 wird zurückgestellt, bis eine Stellungnahme seitens des Magistrats auf die Anregung vom 04.09.2025, OM 7338, vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1112/9 wird weiterhin so lange zurückgestellt, bis eine Antwort auf die Anregung vom 04.09.2025, OM 7338, vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/HeinzHerbertKarryStraße

07.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 14.12.2025, OF 813/11 Betreff: Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Verkehrssituation an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße / Heinz-Herbert-Karry-Straße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Wegeführung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ermöglichen. Zudem wird um Auskunft zur Unfallstatistik gebeten (Vergleich der letzten 5 Jahre). Begründung: An der Kreuzung Wilhelmshöher Straße / Heinz-Herbert-Karry Straße kommt es laut Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Insbesondere nach Abschluss des 1. Bauabschnitts der Wilhelmshöher Straße, in der die Wegeführung an der Kreuzung verändert war, kommt es nun immer wieder zu Unfällen (z. B. von Bornheim kommend wird die Kreuzung relativ schnell angefahren und die Vorfahrt der Fahrzeuge, die von der Wilhelmshöher Straße kommen, missachtet). Mögliche Ansatzpunkte könnten eine weiter vor der Kreuzung beginnende Geschwindigkeitsbeschränkungen, eine optimierte Beschilderung, Piktogramme auf der Fahrbahn, eine Verbesserung des Fahrbahnzustands oder ggf. auch bauliche Veränderungen sein. Der Magistrat soll bitte Optionen prüfen und dem Ortsbeirat vorlegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung Mittagstisch BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V.

06.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Antrag vom 11.11.2025, OF 1290/2 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung Mittagstisch BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für das Haushaltsjahr 2026 2.500 EUR zugunsten des BDP Abenteuergelände Bockenheim e. V. (Ginnheimer Landstraße 27) für den Mittagstisch während des Ferienprogrammes des Abenteuerspielplatzes Bockenheim in den Haushaltsplan 2026 einzustellen. Begründung: Der Abenteuerspielplatz Bockenheim ist eine beliebte Anlaufstelle für Schulkinder im Alter von 6-13 Jahren. Klassische offene Angebote, wie auch vielfältige Ferienprogramme sind dort zu finden. Während der Ferien wird aufgrund der langen Öffnungszeiten (11-18 Uhr) für die Kinder Mittagessen angeboten. Dieser Mittagstisch wird über ein Dienstleistungs- unternehmen bezogen und zum Selbstkostenpreis von 4,50 EUR weitergegeben. Viele Familien können sich diesen Beitrag für ihre Kinder nicht leisten, sodass hier eine finanzielle Bezuschussung benötigt wird. Sinn und Zweck soll es sein, das Angebot für eine warme Mahlzeit niedrigschwellig zu halten und jedem Kind die Teilhabe zu ermöglichen. Antragsteller: GRÜNE SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 44 Beschluss: Etatanregung EA 111 2025 Die Vorlage OF 1290/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE SPD LINKE
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße

03.04.2025 · Aktualisiert: 02.07.2025

Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Ausbreitung der Beifuß-Ambrosie-Pflanze im Ortsbezirk 9

03.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 21.08.2025, OF 1092/9 Betreff: Ausbreitung der Beifuß-Ambrosie-Pflanze im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, sich mit dem Grünflächenamt in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob im Ortsbezirk 9 die gemeinhin als gesundheitliche Beschwerden auslösende Pflanze Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia) ausfindig gemacht wurde. Wenn ja, welche Mittel zur Bekämpfung dieser Pflanze bestehen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1092/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE und Linke

Partei: CDU
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße

02.04.2025 · Aktualisiert: 05.05.2025

Antrag vom 02.04.2025, OF 984/9 Betreff: Flächenentsiegelung an der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: An der Eschersheimer Landstraße stadtauswärts befindet sich vor dem Abzweig der Straße Hinter den Ulmen eine versiegelte Fläche, die derzeit mit neun, nie benutzten Omegabügeln belegt ist. Im Zug der Bemühungen um eine Entsiegelung von Flächen sollte dieser Bereich analog dem Bereich am anderen Ende des Blocks nach der Einmündung der Straße Am Lindenbaum bepflanzt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, diesen Bereich bis zu dem gepflasterten Parkstreifen zu entsiegeln und zu begrünen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 984/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: FDP
Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Sachstand Parkbuchten Platenstraße

30.03.2025 · Aktualisiert: 04.06.2025

Antrag vom 30.03.2025, OF 988/9 Betreff: Sachstand Parkbuchten Platenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Bei einem Ortstermin in der Platenstraße wurde vor einiger Zeit diskutiert, ob die Einrichtung von Ausweichbuchten für den fließenden Verkehr im Abschnitt der Platenstraße zwischen Fallerslebenstraße und Sudermannstraße sinnvoll ist, um dem sich begegnenden Verkehr die Möglichkeit zu geben, ausweichen zu können. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: - Ist es geplant hier Ausweichbuchten zu errichten? - Wenn ja, wann ist mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 988/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 988/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern

24.03.2025 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6746 entstanden aus Vorlage: OF 1108/2 vom 03.03.2025 Betreff: Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern Der Magistrat wird gebeten, den Radweg an der Kreuzung Wolfsgangstraße/Eschersheimer Landstraße, auf Höhe der Hausnummern Wolfsgangstraße 63 bis 65, deutlich - bestenfalls mit roter Farbe - als solchen zu markieren. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung einer Bürgerin. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Sicherheit für Radfahrende im genannten Bereich der Wolfsgangstraße zu verbessern. Der Radweg ist nicht deutlich als solcher erkennbar. Dies führt dazu, dass Pkw diesen befahren und hierdurch Radfahrende gefährden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1053

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Frei halten der Fahrradständer von parkenden Autos

21.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6851 entstanden aus Vorlage: OF 997/9 vom 03.04.2025 Betreff: Frei halten der Fahrradständer von parkenden Autos In der Selma-Lagerlöf-Straße und der Ricarda-Huch-Straße kommt es regelmäßig vor, dass die in zwei Reihen vor den Eingängen der Wohnhäuser angebrachten Fahrradständer durch geparkte Autos blockiert werden. Dies führt dazu, dass die Fahrradständer nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden können. Insbesondere werden Fahrzeuge zwischen den Reihen mit Omega-Bügeln abgestellt, wodurch der Zugang für Radfahrende erheblich eingeschränkt ist. Der Magistrat wird daher gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das unzulässige Parken zwischen den Reihen der Fahrradständer zu unterbinden. Eine mögliche Lösung wäre die Installation von Pollern oder anderen baulichen Maßnahmen, die das Abstellen von Fahrzeugen an diesen Stellen wirksam verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1455 Beratung im Ortsbeirat: 9

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9

21.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6854 entstanden aus Vorlage: OF 1003/9 vom 02.04.2025 Betreff: Zeitplan und Ressourcen für die Öffnung von Schulstandorten im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 640/20; V 942/24 OBR 9; ST 1381/24 Der Magistrat wird im Kontext der Stellungnahme vom 15.07.2024, ST 1381, gebeten, einen verbindlichen Zeitplan vorzulegen, bis wann die individuelle Prüfung der Schulstandorte in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim abgeschlossen sein wird und erste Maßnahmen zur Öffnung der Schulen für die Stadtteile umgesetzt werden können. Hierzu sind die Planungs- und Investitionsmittel bereitzustellen, die die erforderlichen Mittel für Reinigung, Gebäudesicherung, Buchungsmanagement und etwaige bauliche Anpassungen berücksichtigen. Begründung: Die Stadtteile Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim leiden unter einem erheblichen Mangel an Versammlungs- und Übungsräumen für Vereine und andere Gruppen. Die Stellungnahme ST 1381 konkretisiert die allgemeinen Prinzipien des Berichts vom 04.12.2020, B 640, auf die lokale Situation, bestätigt die grundsätzliche Möglichkeit, Schulen und ggf. Kindertagesstätten für den Stadtteil zu öffnen, lässt jedoch zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet. Ein verbindlicher Zeitplan ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die angekündigte Prüfung der Schulstandorte und die Umsetzung erster Maßnahmen im Jahr 2025 zu konkreten Verbesserungen der Situation für die Bürger und Stadtteilakteure kommen. Darin sollten priorisierte Maßnahmen benannt werden, die kurzfristig realisiert werden können. Die Bedarfserhebung im Stadtteil sollte zum Zweck der Priorisierung konkretisiert werden, um Transparenz darüber zu schaffen, welche Räume dringend benötigt werden und welche Gruppen am meisten von einer Öffnung profitieren würden. Hierzu sollten auch die Stadtteilarbeitskreise eingeladen werden. Ebenso sind die Fragen nach zusätzlichen Ressourcen und der Finanzierung der notwendigen Maßnahmen offen. Planungs- und Investitionsmittel sind entscheidend, um die Umsetzbarkeit sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.12.2020, B 640 Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 942 Stellungnahme des Magistrats vom 15.07.2024, ST 1381 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ideen

Keine Ideen für diesen Ortsbeirat verfügbar.