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Grundstück Bowlingcenter

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 9

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zukünftig die Auflagen des Landschaftsschutzgebietes 1 und dem planungsrechtlichen Außenbereich, in dem das Gelände der früheren Bowlingbahn am Berkersheimer Weg liegt, umfassend in Planung und Nutzung berücksichtigt werden. Auch bezogen auf die Anregung vom 16.02.2023, OM 3672, verbunden mit der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 158, sollte die Fläche perspektivisch wieder ihrer eigentlich festgelegten Funktion als Grünfläche zugeführt und dauerhaft im GrünGürtel gesichert werden.