Schnelle Entfernung von Baustelleneinrichtungen und Verkehrszeichen nach Bauende sicherstellen
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass Baustelleneinrichtungen, Verkehrszeichen (z. B. Haltverbotsschilder) sowie Absperrmaterialien nach Beendigung von Baustellen zeitnah wieder entfernt werden. Dabei soll insbesondere erläutert werden, - ob es eine zentrale Meldestelle - wie den Mängelmelder - gibt, bei der Bürgerinnen und Bürger dauerhaft abgestellte Schilder oder Einrichtungen melden können; - welche Maßnahmen ergriffen werden, dass die Schilder und Einrichtungen zeitnah entfernt werden; - wie künftig vermieden werden soll, dass Schildfüße nach Abbau der Schilder über einen längeren Zeitraum auf Gehwegen oder Straßen liegen bleiben.