Ortsbeirat 8
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Informationstafel zu römischer Türschwelle im Wenzelweg
Antrag vom 19.08.2025, OF 599/8 Betreff: Informationstafel zu römischer Türschwelle im Wenzelweg Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten eine Informationstafel zu der römischen Türschwelle im Wenzelweg, Ecke In der Römerstadt anzubringen. Die Tafel soll zum einen überhaupt bekannt machen, dass hier ein Teil eines römischen Hauses verbaut ist. Weitere Informationen zu Alter, der sichtbaren Schlitzkonstruktion und zum möglichem Fundort wären sicher interessant für die Heddernheimer Bürger:innen sowie für alle anderen interessierten Menschen. Begründung: Die Türschwelle ist von außen gut sichtbar in dem Haus verbaut. Sie ist bislang in Heddernheim eher unbekannt. Eine Informationstafel steigert ihre Bekanntheit und kann das Interesse an römischer Geschichte in Heddernheim wecken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 599/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 599/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 599/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 666/8 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baustelle Kreuzerhohl
Antrag vom 04.06.2025, OF 593/8 Betreff: Baustelle Kreuzerhohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Zurzeit wird bis etwa Ende August eine Baustelle in der Straße "Kreuzerhohl" eingerichtet. Laut Aussage des Bauamtes handelt es sich um Leitungsarbeiten. Da es sich nicht um eine Grundnetzstraße handelt, wird die Baustelle nicht in den entsprechenden Baustellenplattformen der Stadt Frankfurt angezeigt. Für Anwohner kommt die Einrichtung dieser Baustelle daher ohne entsprechende Informationen. Die Anwohner regen an, dass zukünftig bei Baustelleneinrichtungen, die nicht in den sozialen Medien nachzulesen sind, eine entsprechende Information erfolgt, dies betrifft insbesondere den zu erwartenden Zeitraum der Baumaßnahme. Dies könnte zum Beispiel durch einen Laternenaushang, durch Handzettel oder ein gut sichtbares Baustellengenehmigung gewährleistet werden. Begründung: Laut Aussagen einer Anwohnerin wurde auf der linken Seite in Richtung Universität eine Baustelle eingerichtet, Damit fallen für die Anwohner dringend benötigte Parkplätze weg. Die Anwohner können nachvollziehen, dass Baumaßnahmen notwendig und manchmal unumgänglich sind. Sie beklagen jedoch die mangelnde Information im Vorfeld der Baumaßnahme. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 593/8 wurde zurückgezogen.
Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Kleintierzuchtanlage am Max-Kirschner-Weg
Antrag vom 10.11.2025, OF 649/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe 22.09 Grün- und Freiflächen Kleintierzuchtanlage am Max-Kirschner-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Kleintierzuchtwesen im Ortsbezirk 8 ist sichtbar auf dem Rückzug. In den Stadtteilen des Nordwestens gibt es noch eine Zuchtanlage im Max-Kirschner-Weg. Diese ist augenscheinlich in die Jahre gekommen, nachdem der zuständige Verein Heddernheimer Kleintierzüchter e.V. über Jahrzehnte eine herausragende Rolle im Vereinsleben von Heddernheim gespielt hat. Zu den öffentlichen, früher gut besuchten Kleintierschauen gab es schon seit Jahren keine Einladung mehr. Der Verein ist dem Kreisverband der Rassegeflügelzüchter e.V. angeschlossen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Bezieht der Verein Heddernheimer Kleintierzüchter e.V. aktuell Zuschüsse aus den für das Kleintierzuchtwesen im Haushalt der Stadt Frankfurt bestehenden Budgets zur Förderung der Jugendarbeit, der Tierschauen und der Bauunterhaltung der Farmanlagen? Wenn ja, welche und wenn nein, wann zuletzt? 2. Befindet sich die Farmanlage auf einem städtischen Grundstück und wenn ja, wie lange läuft der Miet-/Pachtvertrag noch? 3. Gibt es nach Kenntnis des Magistrats Planungen, die Zuchtanlage am Max-Kirschner-Weg zu modernisieren oder besteht perspektivisch die Möglichkeit, die Fläche für eine Kinderspielnutzung zu gewinnen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1338 2025 Die Vorlage OF 649/8 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Stromanschluss Kerbeplatz
Antrag vom 23.11.2025, OF 648/12 Betreff: Haushalt 2026 Stromanschluss Kerbeplatz Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Kalbacher Kerbeplatz wird ein Betrag von 5.000,00 € dem Kerbeverein zur Verfügung gestellt, um dort einen festen Stromanschluss und Ladesäulen für Elektrofahrzeuge einzurichten, der auch die Stromversorgung für Veranstaltungen auf dem Kalbacher Kerbeplatz gewährleisten soll. Begründung: Dieser Ort steht seit Jahren für die Kalbacher Giggelkerb zur Verfügung und es ist gut vorstellbar, dass dort auch unterjährig andere Veranstaltungen stattfinden könnten. Dazu bedarf es eines Stromanschlusses mit ausreichender Leistung. Auch ist im Zuge des Ausbaus der E-Mobilität eine Ladeinfrastruktur im Zentrum von Kalbach nicht nur wünschenswert, sondern auch erforderlich. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 120 2025 Die Vorlage OF 648/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.05 Sauberes Frankfurt Cleanffm: Mittel für Personal, Sach und Dienstleistungen einstellen Durchführung einer intensiven Kampagne im Ortsbezirk 8
Antrag vom 07.11.2025, OF 645/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.05 Sauberes Frankfurt Cleanffm: Mittel für Personal, Sach- und Dienstleistungen einstellen Durchführung einer intensiven Kampagne im Ortsbezirk 8 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen Für eine Kampagne "cleanFfm" in den Siedlungsgebieten im Ortsbezirks 8 werden für ein Jahr Investitions- und Personalmittel von 30000 Euro eingestellt: Es sollen mehrsprachige moderne Flyer hergestellt und in den Häusern verteilt werden, und es sollen werbewirksame Plakate mit klaren Botschaften, Verhaltensregeln und Zielen hergestellt und öffentlich ausgehängt werden. Außerdem sollen "Botschafter" für die Kampagne werben und sie in Schulen, in kirchlichen Gemeinden, bei Versammlungen oder Veranstaltungen in Begegnungszentren der freien Träger und insbesondere in den Wohnhäusern der Wohnungsbaugesellschaften vorstellen. Die "Botschafter" sollen durch Mitarbeiter der Wohnungsbaugesellschaften personell unterstützt werden, insbesondere in den Häusern Bernadottestraße, In der Römerstadt, Gerhart Hauptmann Ring, Thomas Mann Straße. Begründung: In unseren Wohngebieten in der Nordweststadt hat die Unzufriedenheit über Mengen an Sperrmüll und Stapeln von ausgesondertem Hausrat stark zugenommen. Vieles bleibt über Monate liegen. Nach Auskunft der Bewohner sind die Müll-Ablagerungen häufig an den Hauswänden, auf den Grünflächen, auch vor den Fenstern und Balkons der Bewohner im Erdgeschoss. Neu hinzu ziehende Bewohner kennen nicht die Regeln, nach denen in Frankfurt der Müll entsorgt wird. "cleanFfm" wird nicht online geführt, es kann eine starke Botschaft sein, wenn die Aktion wie eine Kampagne in die Öffentlichkeit getragen wird. - Sie ist ein Appell an die Eigenverantwortung der Bewohner und Hauseigentümer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 129 2025 Die Vorlage OF 645/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zu Umkleidecontainern
Antrag vom 26.10.2025, OF 645/12 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe Zuschuss zu Umkleidecontainern Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen: Für die Errichtung einer Containeranlage auf der Sportanlage des SC Riedberg westlich der Altenhöferallee sollen 120.000 EUR aus laufenden Mitteln des Haushalts 2025 verwendet werden. Begründung: Die Sportanlage westlich der Altenhöferallee, die zum überwiegenden Teil vom SC Riedberg e.V. als betreuendem Verein genutzt wird, ist an vielen Stellen für die Belange des Großvereins mit über 1.200 Mitgliedern zu klein. Speziell an Spieltagen stellt die Situation rund um die Umkleidekabinen regelmäßig einen Engpass dar. Die Sportanlage verfügt lediglich über vier Umkleidekabinen. Auf den beiden Spielfeldern spielen jedoch teilweise bis zu acht Mannschaften parallel. Insbesondere für die zahlreichen Mädchen- und Frauenmannschaften ist die Umkleidesituation sehr unbefriedigend, da eine separate Nutzung oftmals nicht möglich ist. Um die Situation für die Sportlerinnen zu verbessern, möchte der Verein eine Containeranlage mit zwei eigenständigen Umkleidekabinen sowie Duschen errichten lassen, um einem lange gehegten Wunsch der Bürger und Sportler konstruktiv zu begegnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 12 am 05.12.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 117 2025 Die Vorlage OF 645/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Zahl "2025" durch die Zahl "2026" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Planungsmittel für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses
Antrag vom 10.11.2025, OF 636/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Planungsmittel für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses Vorgang: EA 74/24 OBR 8 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen: Für die Sanierung des Heddernheimer Schlosses (Alt-Heddernheim 30) mit Umsetzung des Konzepts "Ein Schloss für Heddernheim" des Bürgervereins und des Vereinsrings, welches neben der Vorhaltung der Kindertagesstätte, einer Nutzung als Heimatmuseum, als Bürgertreff mit Mehrzweckraum, als Verwaltungsraum für die Fastnachtsvereine und als Hausmeisterwohnung auch die Rekonstruktion des historischen Mansardendaches vorsieht, werden 200.000 Euro Planungsmittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Ein Budgetübertrag ist möglich. Begründung: Nachdem die Vorschläge der Heddernheimer Vereine, das Riedt'sche Schloss von 1740 über den anstehenden Bauunterhalt hinaus baulich aufzuwerten, vom Magistrat positiv beschieden und bereits eine Machbarkeitsstudie beauftragt wurde, sind ergänzend zum Beschluss zur EA 74-2024 für eine zügige Durchführung des Projekts die vorerst nötigen Planungsmittel in den Haushalt einzustellen. Der Gesamtbedarf für die Maßnahme beläuft sich nach ersten Schätzungen auf ca. 3,6 Mio. Euro. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 18.04.2024, EA 74 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 121 2025 Die Vorlage OF 636/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßenabschnitts der Heddernheimer Landstraße
Antrag vom 10.11.2025, OF 642/8 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßenabschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 sind auskömmliche Mittel für die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und der Dillenburger Straße einzustellen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereichs Heddernheimer Landstraße / Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen der Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und der Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES sowie den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Bisher werden die immer wieder auftretenden Schadstellen nur geflickt, was zu teilweise erheblichen Verwerfungen auf der Fahrbahndecke geführt hat. Diese Wegeverbindung stellt auch eine bedeutende Radroute von Niederursel in Richtung Stadtmitte dar. Entsprechend ist sie in einen ansprechenden und sicheren Zustand zu versetzen. Zwar wurde der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA halbseitig auf etwa 80 bis 100 Meter erneuert, dennoch befindet sich der überwiegende Teil in sehr schlechtem Zustand. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 127 2025 Die Vorlage OF 642/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz des Tenors ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke
Antrag vom 26.12.2024, OF 518/8 Betreff: Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, 1. die Europäische Schule am jetzigen Standort zu erhalten und bedarfsgerecht zu erweitern sowie 2. die Regionaltangente West (RTW) westlich an Niederursel - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - vorbeiführen zu lassen, um ins Nordwestzentrum zu gelangen. Begründung: Zu 1. Europäische Schule: Die Stadt kann ihre Vertragsverpflichtungen erfüllen und dem immensen Schüler:innenaufwuchs gerecht werden, - indem der Bestandsbau am Standort Praunheimer Weg weiter genutzt und aufgestockt wird (bereits bestehende temporäre Bauten können in dauerhafte Bauten umgewandelt werden) - indem sich die Schule auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs - Richtung Feld - baulich erweitert: Dort steht heute bereits eine Turnhalle und doppelstöckige Container für die Nachmittagsbetreuung der Schüler:innen. Weiterführend grenzen unbebaute Flächen (Felder) an. Es wäre sinnvoller und schneller, eine neue Planung/ein neues Konzept mit der einhergehenden Bebauung am bereits bestehenden Platz in Angriff zu nehmen als am Standort Ratsweg neu anzufangen, zumal sich dort schon jetzt erhebliche Probleme abzeichnen. Damit würden sich auch teure Übergangslösungen mit temporären Bauten deutlich in Grenzen halten. Zu 2. Regionaltangente West (RTW) Bei einer Umsetzung des Vorschlags zu 1. könnte man nicht den ursprünglich gedachten, aber noch nicht näher geplanten RTW-Abzweig durch die Nordweststadt zum Nordwestzentrum realisieren. Eine Durchschneidung der Grünflächen der Nordweststadt wäre für die Bewohner:innen dieses sozial sehr gemischten Viertels ohnehin problematisch, da die Grünflächen in der Nordweststadt einen hohen Wert zur Stabilisierung des Miteinanders haben. Zudem wäre eine Anbindung an die U-Bahnstation des Nordwestzentrums technisch ohnehin wohl nicht umzusetzen, so dass ein Umsteigen mit erheblichem Fußweg verbunden wäre, was eine verkehrspolitische Fehlplanung wäre. Als alternative Streckenführung bietet sich daher an, die RTW westlich an Niederursel vorbeizuführen - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - um ins Nordwestzentrum zu gelangen (s. Skizze). Skizze: Dr. Björn Bäuchle Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 518/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Kleingartenanlage „Kreuzerhohl“
Anregung vom 06.12.2024, OA 519 entstanden aus Vorlage: OF 570/12 vom 24.11.2024 Betreff: Kleingartenanlage "Kreuzerhohl" Der Kleingartenverein Riedberg e. V. wurde im Januar 2019 beim ersten Treffen mit dem Grünflächenamt mit einer ersten Planung durch ein vom Grünflächenamt beauftragtes Planungsbüro konfrontiert. In die Planungen wurde der Verein bis dahin nicht einbezogen. In diesem Vorschlag war lediglich eine, zudem hochpreisige Hüttenart vorgesehen. Dies wurde von der Stadtgruppe der Kleingärtner und dem Kleingartenverein Riedberg e. V. als nicht praktikabel abgelehnt. Der Verein hat später eine eingeschränkte Hüttenauswahl akzeptiert, da dies die Voraussetzung für weitere Gespräche war. Als Gegenleistung wurden dem Verein Plattenfundamente versprochen, die dann auch gleich die Hüttenpositionen festgelegt hätten. 2020/2021 blieben die Pläne während Corona liegen. Als nach Pandemie-Ende das Grünflächenamt die Arbeit wieder aufnahm, waren die Kosten gestiegen. Ohne Rücksprache mit dem Kleingartenverein Riedberg e. V. hat die Stadt dann u. a. die Hüttenfundamente aus dem Paket entfernt, um Kosten zu sparen. Zu keinem Zeitpunkt wurde schriftlich begründet, warum für den Kleingartenverein Riedberg e. V. als 112. Verein der Stadtgruppe der Kleingärtner hinsichtlich der Hüttengestaltung andere Regeln gelten sollen. Nach der Insolvenz des zuerst beauftragten Bauunternehmens und Neuausschreibung konnte der Verein darlegen, dass die Kosten der maßgeschneiderten Hüttentypen unverhältnismäßig hoch sind. Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen lag zu dem Zeitpunkt der Einstiegspreis für eine S echs-Quadratmeter-Hütte bei rund 6.000 Euro. Daraufhin wurde nun gebilligt, dass rechteckige Grundformen erlaubt sein sollen, um auch Hütten "von der Stange" zu ermöglichen. Dies war bereits 2019 die Planung des Vereins. Warum nun weiterhin nur eine Dachform zugelassen ist, wurde nicht begründet. Da dem neuen Verein mit seinen Mitgliedern bereits hohe Kosten durch eine Ersterrichtung (Stromzähler, Fundamente, Bepflanzung etc.) entstehen, sollte eine weitere unnötige Kostensteigerung vermieden werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Warum gibt das Grünflächenamt eine einheitliche Dachform vor? 2. Warum weichen die Auflagen (Farbkonzept, Baufenster, Hüttenform) für den Kleingartenverein Riedberg e. V. von den anderen mehr als 100 Kleingartenanlagen ab? 3. Wann ist mit der Übergabe der Anlage an die Kleingärtner zu rechnen? Begründung: Durch die Auflagen der Stadt reduziert sich das Angebotsspektrum an Gartenhütten und führt zu unnötiger Zeitverzögerung mit zusätzlichen finanziellen Belastungen für die künftigen Pächter. Es wird eine unnötige Bürokratisierung und Regelungstiefe geschaffen, die zusätzlich auch noch vom Grünflächenamt kontrolliert werden muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 129 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 11.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 519 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 509 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 519 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5707, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 Aktenzeichen: 67-1
Kostenlosen Mittagstisch „Bunter Kochtopf“ auch 2025 fördern!
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6274 entstanden aus Vorlage: OF 489/8 vom 18.11.2024 Betreff: Kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" auch 2025 fördern! Der Magistrat wird gebeten, den kostenlosen Mittagstisch "Bunter Kochtopf" im Tassilo-Sittmann-Haus, Gerhart-Hauptmann-Ring 398, auch 2025 mit Fördermitteln zu unterstützen und damit zu helfen, das Angebot zur Verfügung stellen zu können. Ebenso wird gebeten, Mittel bereitzustellen, um die Förderung zu verstetigen. Begründung: Der Mittagstisch ist ein Angebot der Evangelischen Gemeinde Frankfurt am Main - Nordwest, der katholischen Pfarrei St. Katharina von Siena, des Begegnungs- und Servicezentrums Nordweststadt des Frankfurter Verbandes, der Berufsorientierung der Ernst-Reuter-Schule II und smart work Frankfurt mit dem Quartiersmanagement der Diakonie Frankfurt und Offenbach. Das erfolgreiche Projekt wird vom Ortsbeirat ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Es trägt dazu bei, Menschen in der Nordweststadt zusammenzuführen und ist insbesondere für Alleinstehende ein Anreiz, in gemütlicher Umgebung beim Essen soziale Kontakte zu knüpfen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Wer möchte, kann sich mit einer Spende beteiligen. Das Projekt wird bisher aus Fördermitteln des Corona-Aktionsplans der Stadt Frankfurt mitfinanziert, allerdings läuft die Förderung am 31.12.2024 aus. Diese muss dringend fortgesetzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 312 Aktenzeichen: 51
Fahrradweg auf „Steinstraße“ zurückbauen
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6281 entstanden aus Vorlage: OF 502/8 vom 18.11.2024 Betreff: Fahrradweg auf "Steinstraße" zurückbauen Der Magistrat wird gebeten, den ausgewiesenen Fahrradweg auf dem Niederurseler Hang zwischen Marie-Curie-Straße/Rosa-Luxemburg-Straße und den Bio-Instituten der Goethe-Universität (ungefähr Verlauf römische "Steinstraße") aus der Radewegeliste zu streichen und in einen für Fußgänger nutzbaren Zustand zu versetzen und den Bewuchs beidseitig zurückzuschneiden. Dabei sollen eventuell noch vorhandene Reste der ursprünglichen römischen Straße erhalten werden. Für den Radweg in Richtung Bad Homburg/Riedberg wird eine alternative Streckenführung eingerichtet. Begründung: Seit Langem ist der Weg beidseitig von dichten Brombeersträuchern gesäumt, daraus wuchsen an mehreren Stellen kräftige Zweige auf Augenhöhe in den Weg hinein, was zu Verletzungen führen könnte. Der Belag ist so schwer beschädigt, dass der aktuelle Zustand ein Unfallrisiko für Radfahrende darstellt. Der Weg ist auch nach Rückschnitt der Hecken zu schmal, dass sich begegnende Radfahrende nicht genügend Platz zum ungefährdeten Vorbeifahren haben. Daher ist der Weg als Fahrradverbindung nicht geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 488 Aktenzeichen: 66-2
Treppenstufen im U-Bahnhof Heddernheim
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6278 entstanden aus Vorlage: OF 498/8 vom 18.11.2024 Betreff: Treppenstufen im U-Bahnhof Heddernheim Vorgang: OM 4726/19 OBR 8; ST 1849/19 Der Magistrat wird gebeten, den Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) und traffiQ aufzufordern, die Treppenstufen im Heddernheimer U-Bahnhof endlich einer Grundreinigung zu unterziehen und zwar die Treppen auf beiden Seiten und alle Stufen von oben bis unten und die in der Stellungnahme ST 1849 aufgeführten Reinigungsintervalle zu erhöhen. Begründung: Seit Jahren bittet der Ortsbeirat um eine Reinigung der Treppenstufen des U-Bahnhofs Heddernheim, ohne dass es hier eine Verbesserung gibt. Die ersten drei Treppenstufen wurden während der Reinigung der Wände abgespritzt, alle folgenden Stufen sind seit Jahren mit einer schwarzen Kruste, Staub, Papier-, Abfall- und Zigarettenresten bedeckt. Im Winter breiten sich darauf Schnee- und Matschreste von den Winterschuhen aus. Zwar ist Heddernheim ein Außenstadtteil, wie häufig zu hören ist, trotzdem und gerade deshalb wohnen dort sehr viele Menschen, die auf die U-Bahn und einen erträglichen Zustand des Bahnhofs angewiesen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4726 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1849 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 482 Aktenzeichen: 92-10
Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6276 entstanden aus Vorlage: OF 496/8 vom 17.11.2024 Betreff: Parkverbot im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße Der Magistrat wird gebeten, im Wendehammer der Ludwig-Reinheimer-Straße ein Parkverbot einzurichten. Begründung: Im Wendehammer parken regelmäßig Fahrzeuge, die größere Nutzfahrzeuge beim Wenden behindern oder das Wenden ganz unmöglich machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 500 Aktenzeichen: 32-1
Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6282 entstanden aus Vorlage: OF 504/8 vom 18.11.2024 Betreff: Unübersichtliche Verkehrslage Aßlarer Straße/Ecke Hessestraße Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt von der Hessestraße in die Aßlarer Straße ist die Sichtlinie durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Deshalb wird der Magistrat gebeten, geeignete Aktivitäten zu ergreifen, um eine freie Sicht in beide Richtungen zu gewährleisten. Dies könnte zum Beispiel durch Poller, einen Fahrradbügel oder ähnliche geeignete Maßnahmen erfolgen. Privatphoto Begründung: Auf der Aßlarer Straße in der Einbiegung auf die Hessestraße und umgekehrt ist die Einsehbarkeit durch parkende Fahrzeuge erheblich behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 256 Aktenzeichen: 66-0
Lieferzufahrt St. Matthias
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6280 entstanden aus Vorlage: OF 501/8 vom 13.10.2024 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrtsberechtigung auf den "Kirchplatz St. Matthias" (Thomas-Mann-Straße 2-4) zu ändern. Das Befahren des Platzes ist durch das oben angefügte Schild nicht gestattet. Am Ende des Platzes befindet sich jedoch die Kindertageseinrichtung Sankt Matthias, die über den Kirchplatz durch einen Cateringservice für Essen und Trinken sowie durch die Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co KG versorgt werden muss. Das angebrachte Schild lässt ein Befahren dieser Zone nicht zu. Der Ortsbeirat regt an, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die ein Befahren des Platzes für diese Zulieferer gestattet. Dies könnte beispielsweise durch das Zusatzschild "Lieferverkehr frei" gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 715 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Wiederherstellung oder Neubau der Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6277 entstanden aus Vorlage: OF 497/8 vom 14.11.2024 Betreff: Wiederherstellung oder Neubau der Toilettenanlage am U-Bahnhof Heddernheim Der Magistrat wird aufgefordert, die am Heddernheimer U-Bahnhof seit mehreren Jahren geschlossene Toilettenanlage schnellstmöglich zu sanieren und wieder zu eröffnen. Alternativ muss schnellstmöglich im Bereich des U-Bahnhofes der Bau eines neuen Toilettenhauses in Auftrag gegeben werden. Begründung: Es gehört unbestreitbar zur Würde der Fahrgäste, an einer Hauptlinie der U-Bahn eine Toilette vorzufinden. Im Sommer, aber auch wieder im Oktober und Anfang November waren aufgrund von Unfällen und Bauarbeiten auf der U-Bahn-Strecke Richtung Innenstadt Hunderte Fahrgäste gezwungen, auf Taxen oder Busse als Ersatzverkehr zu warten - dabei müssen längere Wartezeiten, Ungeduld und Gedränge in Kauf genommen werden. Die Sperrungen dauern häufig mehrere Stunden. Auf der gesamten Strecke Heddernheim - Innenstadt (ob bis Miquelallee oder bis Eschenheimer Tor) gibt es keine Toilettenanlage, die einfach und zeitlich unbeschränkt zu erreichen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 573 Aktenzeichen: 92-10
Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6275 entstanden aus Vorlage: OF 491/8 vom 14.11.2024 Betreff: Sperrmüllabfuhrplatz Gerhart-Hauptmann-Ring 304 bis 306 Der Magistrat wird gebeten, 1. im Zusammenwirken mit der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), der zuständigen Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte und ggf. der Eigentümergemeinschaft im Nachbarhaus für die Mehrfamilienhäuser Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 einen Sperrmüllabfuhrplatz auszuweisen; 2. die FES zu bitten, ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, wie alle Anwohnerinnen und Anwohner der Nordweststadt eine Information erhalten, wo ihr Sperrmüllplatz ist. Begründung: Der bisher von den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 304-306 mitbenutzte Sperrmüllplatz im Gerhart-Hauptmann-Ring 406-408 ist seit Kurzem abgeschlossen. Auch der südlich benachbarte Sperrmüllplatz des Hauses Gerhart-Hauptmann-Ring 310 ist nicht frei zugänglich. Die Häuser 304-306 haben somit für die Siedlungsabfuhr keinen Sperrmüllplatz, der ihnen zur Verfügung steht. Aber auch die Menschen in diesen Häusern haben Sperrmüll. Hier muss eine Lösung gefunden werden. Die Nordweststadt gehört zu den Stadtgebieten mit Siedlungsabfuhr. Nicht alle Wohnungsbaugesellschaften informieren ihre Mieter über die jeweils dem Haus zugeordneten Sperrmüllabfuhrplätze. Zudem gibt es in der Nordweststadt sehr viele Einfamilienhäuser. Wilder Sperrmüll ist ein leider häufiges Phänomen in der Nordweststadt und trägt nicht zur Verschönerung des Stadtbildes bei. Oft scheitert der gute Wille aber auch an der mangelnden Verfügbarkeit von Sperrmüllplätzen oder der fehlenden Information, wo abgelegt werden darf. Ein Konzept, das zum Beispiel auf einer im Internet zugänglichen Karte mögliche Abstellflächen ausweist, wäre hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 248 Aktenzeichen: 91-21
Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6279 entstanden aus Vorlage: OF 499/8 vom 20.11.2024 Betreff: Hochwasser-Schutzmaßnahmen für Niederursel planen und einleiten Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Deregulierung des Urselbachs an der Grenze zu Oberursel (und dem Klärwerk Oberursel) zu prüfen. Es sind die rechtlichen, hydrologischen und geomorphologischen Voraussetzungen hinsichtlich einer unmittelbaren Gefahrenlage zu prüfen. Das Ziel muss es sein, schnellstmöglich mehr Stauraum und Versickerungsfläche für das Wasser zur Verfügung zu stellen, um Überschwemmungen in Niederursel zu verhindern. Der Ankauf von privatem Gelände durch die Stadt sollte unbürokratisch geregelt werden. Das Bachbett des Urselbachs hat im Bereich des oberen Mühlenwanderwegs östlich nur zwei kleinere natürliche Staubecken. Danach ist er durch Basaltsteine in einem schmalen Bachbett kanalisiert, in dem das Wasser durch das Gefälle, die Regenmenge im Uferbereich und Zuflüsse eine hohe Geschwindigkeit hat. Das nach Süden abfallende Gelände auf der westlichen Seite des Bachlaufs bietet mehrere flache Senkungsbereiche, die sich für eine Renaturierung, Staubecken und Mäander eignen, in denen das Wasser sich sammeln und versickern kann. Diese Senken gibt es 1. im oberen Bereich vor der Autobahnbrücke, 2. unmittelbar vor/unter der Autobahnbrücke, 3. südlich des Sportplatzes und 4. an der westlichen Geländekante vor der Baugrenze des Ortes. Begründung: Für die Schutzmaßnahmen besteht eine besondere Eile, die sich aus der Gefahrenlage für den Dorfkern Niederursel ergibt, der infolge des Klimawandels mit Starkregenereignissen häufiger als in den Jahren zuvor von Überschwemmungen betroffen sein kann. Niederursel liegt an der Talsohle des Urselbachtales und zwischen zwei Höhenzügen. Die Überschwemmungen des Urselbach sind, wie das aktuelle Jahr zeigt, gekennzeichnet durch plötzliches Auftreten, eine hohe Geschwindigkeit des Wassers, plötzlichen extrem hohen Pegelstand mit der Überflutung von Gebäudeteilen und der Gefahr der Unterspülung. Die städtische Kanalisation versagt in diesen Fällen. Für die Bewohner:innen besteht unter Umständen Lebensgefahr, wenn sie nicht rechtzeitig gewarnt werden. In den Sitzungen des Ortsbeirates berichteten die Bürger:innen von ihren Ängsten und den Schäden an ihrem Eigentum. Deshalb und um größere Katastrophen zu verhindern, ist es geboten, schnell und unbürokratisch die Schutzmaßnahmen zu prüfen und umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 486 Aktenzeichen: 90-32
Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg
Antrag vom 05.12.2024, OF 505/8 Betreff: Umbenennung der Straße Am Heddernheimer Gaswerk in Landsbergstraße und Benennung einer Kindertagesstätte nach Anna Landsberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Vorlagen OF 471/8, 472/8 und 473/8 werden für erledigt erklärt; Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben; Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird nach Anna und Heinrich Landsberg in "Landsberg-Straße" umbenannt; die zum Zei- chen 437 StVO anzubringenden Legendenschilder zeigen auf Vorder- und Rückseite jeweils das Kurzbiogramm eine der beiden Personen, so dass für die Biographie-Daten beider Eheleute ausreichend Platz ist; Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 889 "An der Sandelmühle" vorgese- hene Kindertagesstätte erhält den Namen "Kinderzentrum Anna Landsberg". Begründung: Das Ehepaar Anna und Heinrich Landsberg ist eng mit der Geschichte der Heddernheimer Kupferwerke verbunden. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirt- schaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Aktenbestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk mo- dernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Or- ganisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süd- deutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim (...) zur ‚Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG'." Nach dem Ersten Weltkrieg ist die bisher auf Kupfer und Aluminium spezialisierte Fabrikation noch einmal erweitert worden um Leichtmetalle, die im Flugzeug- und Autokarosseriebau wichtig waren. Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie bereits als "Ge- neraldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." Weiterhin gehörte er dem Aufsichtsrat der Metallbank und der Metallurgischen Gesellschaft, der späteren "Lurgi", an. Als wohl gut situierter, angesehener Bürger erscheint er seit 1913 im Mitgliederverzeichnis der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft. Noch bis zum Sommersemester 1933 war Landsberg zusammen u.a. mit Richard Merton im Prüfungskomitee der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Goethe-Univer- sität. Aus den Stellungnahmen des Instituts für Stadtgeschichte (ISG) an das Stadtvermessungs- amt vom 10.09. und 11.11.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS- Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es ergänzend dazu eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die inzwischen gleichgeschaltete VDM Landsbergs Pension
Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 temporär ausschalten
Antrag vom 20.11.2024, OF 866/9 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 temporär ausschalten Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich des Ortsbezirks 9 in beiden Richtungen ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ebenfalls abgeschaltet werden kann. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Niddapark" bis zur Brücke der Titusstraße (OBR8) die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet, während Sie im Bereich der Kurve (Ginnheimer Bogen) eingeschaltet ist. Aus Sicht des Ortsbeirates 9 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, nicht konsequent verfolgt wird. Bis zum Fernsehturm könnte die Beleuchtung ausgeschaltet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 15 Die Vorlage OF 866/9 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1089 2024 Die Vorlage OF 866/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neue Brücke Titusstraße zum Nordwestzentrum
Antrag vom 18.11.2024, OF 493/8 Betreff: Neue Brücke Titusstraße zum Nordwestzentrum Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, die zum Nordwestzentrum führende, neu gebaute Titusbrücke mit einer Schienenkonstruktion zu ergänzen, die auch für Kinderwagen und Rollator bzw. Rollstuhl geeignet ist. Begründung: Wie verlautet, soll die Brücke noch im Dezember geöffnet werden. Dies bedeutet, dass der bequeme Ampelübergang zurück gebaut wird und alle Besucher:innen von Heddernheim aus die Brücke benutzen müssen. Jahrzehntelange Erfahrungen haben gelehrt, dass der Fahrstuhl an diesem Bauwerk sehr häufig "außer Betrieb" war und als Alternative für Gehbehinderte ohne und mit Rollator, Eltern mit Kinderwagen und Radfahrer:innen ausfiel. Glücklicher weise gab es in der "alten Titusbrücke" noch Geländer und brauchbar abgeflachte Stufen. Trotz optimistischer Erwartungen an eine unfehlbare und unzerstörbare Technik des "neuen" Fahrstuhls ist es doch dringend geboten, die Treppengestaltung so auszustatten, dass alle Bürger:innen jederzeit das Einkaufszentrum erreichen können. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 493/8 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. 2. Es besteht Einvernehmen, dass die Ortsvorsteherin in dieser Angelegenheit ein Ortstermin organisiert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 493/8 wurde zurückgezogen.
Neu installierte elektrische Straßenlaternen dimmen
Antrag vom 18.11.2024, OF 494/8 Betreff: Neu installierte elektrische Straßenlaternen dimmen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Mainova und dem Straßenbauamt zu erreichen, dass die neue elektrische Straßenbeleuchtung in Heddernheim, Augustusstraße und die gerade im Neubau befindliche Straßenbeleuchtung in der Antoninusstraße vermindert bzw. so gedimmt wird, dass sie nachts der künstlichen Beleuchtung der Umgebung in Heddernheim entspricht, wie etwa in der Titusstraße. Begründung: Die Beleuchtung versetzt die Augustusstraße nachts in ein grelles weißes Licht, das Straße, Hauswände und Gärten stärker ausleuchtet als das normale Tageslicht. Da die Antoninusstraße jetzt ebenfalls umgerüstet wird und ein ähnlich enger Abstand der elektrischen Straßenlaternen mit gleicher Lampenstärke (5-polig, weißes Licht) geplant ist, ist zu erwarten, dass die Häuserzeile zwischen Augustusstraße und Antoninusstraße nachts in Zukunft in taghellem Licht steht. Dies ist weder für Menschen, noch Flora und Fauna ein gesunder Zustand. Möglicherweise würde die Ausschaltung von einer oder zwei Birnen pro Lampe oder die Dimmung der Stromstärke hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 494/8 wurde zurückgezogen.
Wie werden Bürger unterstützt, wenn sie für Hochwasserschäden finanziell belangt werden?
Antrag vom 18.11.2024, OF 500/8 Betreff: Wie werden Bürger unterstützt, wenn sie für Hochwasserschäden finanziell belangt werden? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragestellungen gebeten: Aufgrund der immer dringender werdenden Herausforderungen durch den Klimawandel, werden folgende Fragestellungen in unserem Ortsbezirk akut: 1. Wer zahlt für die Folgen der Überschwemmungen 2023 und 2024, die aufgrund unzureichenden Hochwasserschutzes eingetreten sind? 2. Wer zahlt insbesondere für Rettungsdienste, die aktuell ihre Kosten an die jeweiligen Eigentümer 1:1 weiterreichen? 3. An wen wenden sich Mieter, wenn sie in Folge einer Überschwemmung über erhöhte Umlagen an den Kosten der Reparaturleistung unfreiwillig beteiligt werden? Begründung: Für die Anwohner in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten, ist mittlerweile die Situation mehr als kritisch. Für jeden Feuerwehreinsatz muss bezahlt werden, aber die Ursachen für die Überschwemmungen werden nicht oder nur teilweise behoben. Dies hat zur Folge, dass bei jedem Hochwasser weitere Folgekosten auf die Betroffenen zukommen, die auf Dauer und ohne grundsätzliche Änderung der Rahmenbedingungen an die Grenzen der Finanzierbarkeit gehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1086 2024 Die Vorlage OF 500/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8
Antrag vom 18.11.2024, OF 492/8 Betreff: Übergänge aus Grundschulen des Ortsbezirks 8 (OBZ 8) in weiterführende Schulen und neu eingeschulte Erstklässler:innen in den Grundschulen des OBZ 8 Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird um schnellstmögliche Auskunft zur Entwicklung der Schülerzahlen im OBZ 8 gebeten. 1. Wie viele Schüler:innen sind nach der 4. Klasse in welche weiterführenden Schulen im OBZ 8 bzw. anderer Stadtteile gewechselt ? - Bitte: Name der Grundschule, Anzahl der wechselnden Schüler:innen und die weiterführende Schule im OBZ 8 nennen, sowie auch die Anzahl der Schüler:innen, die in Schulen außerhalb des Stadtteils (OBZ 8) gewechselt sind (Schuljahr 2024). 2. Wie viele Schüler:innen sind nach dem Sommer 2024 neu in den Grundschulen des OBZ 8 eingeschult worden? Bitte: Name der Grundschule nennen, Anzahl der 1. Klassen im Vergleich zum Vorjahr und Anzahl der Schüler:innen pro neuer Klasse. Begründung: Immer wieder erreichen den Ortsbeirat die Klagen über fehlende (Klassen-)Räume und eine hohe Anzahl besonders zu betreuender Schüler:innen in den hiesigen Grundschulen. Leider ist der OBR nur auf Informationen durch Eltern angewiesen und hat keine Kenntnis, ob den Schulen seitens des Schulamtes rechtzeitig Zusatzräume und Zusatzpersonal zur Verfügung gestellt wird und ob es der Schule gelingt und bisher gelungen ist, mit den knappen Ressourcen zu planen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1085 2024 Die Vorlage OF 492/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2024
Antrag vom 17.11.2024, OF 490/8 Betreff: Förderung des Heddernheimer Weihnachtsmarktes 2024 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird unter Hinweis auf den Beschluss § 4994 (E160/2024) aufgefordert, sich gemäß dem vom Vereinsring Heddernheim e.V. vorliegenden Schreiben an den Kosten für den Heddernheimer Weihnachtsmarkt am 15.12.2024 zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen. Begründung: Der Vereinsring Heddernheim organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste aus dem Haushalt 2024 übernommen werden. Ein Zuschuss von bis zu 6000,-€ je Veranstaltung ist möglich. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 85 2024 Die Vorlage OF 490/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wir folgt lautet: "Der Magistrat wird unter Hinweis auf den Beschluss § 3563 (E92/2023) aufgefordert, sich gemäß dem vom Vereinsring Heddernheim e.V. vorliegenden Schreiben an den Kosten für den Heddernheimer Weihnachtsmarkt am 15.12.2024 zu beteiligen bzw. diese zu übernehmen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radweg Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße
Antrag vom 17.11.2024, OF 495/8 Betreff: Radweg Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird gebeten, in der Niederurseler Landstraße zwischen Herzbergstraße und Heidetränkstraße Richtung Alt Niederursel das Radfahren auf dem Gehweg zu erlauben. Begründung: Viele Radler:innen fahren an der Herzbergstraße auf den Bürgersteig, da durch die Bordsteinabsenkung und Pflanzkübel der Eindruck entsteht, dass der Radweg schon hier beginnt, siehe Foto. Diese bislang verbotene Nutzung des Bürgersteigs soll erlaubt werden. Bildnachweis: Karlheinz Platz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 495/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)
Buslinie 29 beschleunigen
Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089 entstanden aus Vorlage: OF 555/12 vom 28.10.2024 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Vorgang: OM 333/21 OBR 12; ST 1598/21 Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der internen Prüfungen zur Beschleunigung der Buslinie 29 - wie in Stellungnahme vom 03.09.2021, ST 1598, angekündigt - zu berichten und bei positivem Ergebnis die Beschleunigung umzusetzen. Konkret bietet sich die Beschleunigung an folgenden Kreuzungen an: - Einmündung Am Weißkirchener Berg in die L 3019 in Richtung Riedberg; - Einmündung Altenhöferallee in die L 3019 (beide Richtungen); - Einmündung der Carl-Hermann-Rudloff-Allee in die Riedbergallee (Richtung NWZ); - Einmündung Zur Kalbacher Höhe in die Marie-Curie-Straße (beide Richtungen); - Einmündung Marie-Curie-Straße in die Lurgiallee (beide Richtungen). Begründung: Die Buslinie 29 hat seit ihrer Führung über den Westflügel einen sehr langen Laufweg und ist dadurch als Zubringer zur U-Bahn und für innerörtliche Verbindungen nicht so attraktiv, wie sie sein könnte. An der Kreuzung Altenhöferallee/Graf-von-Stauffenberg-Allee zeigt die Funksteuerung durch Busse aus der Graf-von-Stauffenberg-Allee deutlich die Vorzüge solch einer Beschleunigung. In der Vorlage OM 333 wurde unter Ziffer 5. die Beschleunigung der Buslinie angeregt. Dies wurde in obiger Stellungnahme auch als sinnvoll beurteilt. Es folgten aber keine weiteren Fortschritte in dieser Sache. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 333 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1598 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 738 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 12 am 28.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 12 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11
Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-BahnGleise zu einem „Tiny Forest“ für Niederursel/Heddernheim kultivieren
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6130 entstanden aus Vorlage: OF 487/8 vom 21.09.2024 Betreff: Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-Bahn-Gleise zu einem "Tiny Forest" für Niederursel/Heddernheim kultivieren Der Magistrat wird aufgefordert, den naturwüchsigen Pflanzenbestand neben den U-Bahn-Gleisen der U3 auf zehn Meter Breite zu erweitern und zu verlängern. Auf dem erweiterten Streifen sollen pro Quadratmeter mindestens drei verschiedene Baum-Sträucher-Setzlinge eingepflanzt werden. Die bereits bewachsene Fläche soll ebenso verdichtet werden und von Dorngehölzen befreit werden. Angestrebt wird zwischen dem eingezäunten Bolzplatz unter der Rosa-Luxemburg-Brücke und der Haltestelle "Wiesenau" die Bedingungen für einen "Tiny Forest" herzustellen. Begründung: Der kleine verdichtete Wald soll an dieser Stelle die Aufnahme von Feinstaub, Ruß und Stickstoff der Rosa-Luxemburg-Straße, der Marie-Curie-Straße und des MHKW Nordweststadt ermöglichen, das Regenwasser der angrenzenden Wiesen aufnehmen und speichern und die Luftqualität in den nahen Wohnquartieren durch Abgabe von Sauerstoff verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 340 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 806 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 67-0
Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6128 entstanden aus Vorlage: OF 481/8 vom 21.10.2024 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Verkehrsspiegel für die Kreuzung Heilmannstraße/Oberfeldstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Verkehrsspiegel an den vorhandenen Schildermast Heilmannstraße/Oberfeldstraße (Höhe Hausnummer 29) zu montieren. Begründung: Bei einer Quartiersbegehung von Ortsbeiratsmitgliedern wurde von Anwohnern beklagt, dass ein Verkehrsspiegel an der o. a. Örtlichkeit nachvollziehbar dringend benötigt werde. Fahrzeuge, die aus der Oberfeldstraße in Richtung Dietrichstraße einfahren, tasten sich aufgrund zulässig geparkter Fahrzeuge langsam in den Kreuzungsbereich hinein, da der Blick in die Kreuzung nur sehr kurz ist. Aufgrund des sehr engen Straßenraums (u. a. schmaler Gehweg) ist dies aber nicht unproblematisch möglich. Das Fahrzeug ragt unweigerlich zu weit in den Querverkehr. Ein Verkehrsspiegel an dieser Stelle würde die Situation deutlich entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 391 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-0
Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6127 entstanden aus Vorlage: OF 480/8 vom 21.10.2024 Betreff: Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Dorfwiesenweg ausweiten Der Magistrat wird gebeten, im Dorfwiesenweg die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erst nach der Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes aufzuheben und nicht bereits an der Gabelung des Dorfwiesenweges in Fahrtrichtung des Sportplatzes. Begründung: Im Dorfwiesenweg besteht eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. An der Gabelung des Dorfwiesenweges in Fahrtrichtung des Sportplatzes wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Somit darf zwischen der Gabelung des Dorfwiesenweges und der Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes sowie im weiteren Verlauf des Dorfwiesenweges 50 km/h gefahren werden. Da diese Straße von Kindern und Jugendlichen des SV 1919 Niederursel e. V., Sportlern der neuen Sportanlage und Spaziergängern genutzt wird, ist eine Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung hinter die Einfahrt zum Parkplatz des Sportplatzes notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 392 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Einrichtung eines Runden Tisches „Heddernheimer Schloss“
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6131 entstanden aus Vorlage: OF 488/8 vom 21.10.2024 Betreff: Einrichtung eines Runden Tisches "Heddernheimer Schloss" Der Magistrat wird aufgefordert, im Kontext des gemeinsamen Treffens am 23.09.2024 (Ortsbeirat 8 mit städtischen Vertretern), einen Runden Tisch einzurichten. Begründung: Bei dem erwähnten Treffen wurde u. a. deutlich, dass die Interessenlage komplex ist und in einem singulären Treffen nicht alle Fragestellungen gelöst werden können. Deshalb und auch um den positiven Gesprächsfaden nicht abbrechen zu lassen, stellt ein Runder Tisch sicher, dass alle Beteiligten kontinuierlich im Austausch bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 07.01.2025, OF 508/8 Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6445 Bericht des Magistrats vom 24.01.2025, B 27 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 176 Antrag vom 03.03.2025, OF 542/8 Aktenzeichen: 60-4
Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70
Antrag vom 23.10.2024, OF 474/8 Betreff: Interimsgrundstück für das Kinderzentrum (KiZ) 70 Vorgang: B 209/24; Beschl. d. OBR 8, § 4936/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, Nach wie vor hält der Ortsbeirat die Planung des Eigenbetriebs Kita Frankfurt, im Martin-Luther-King-Park eine Fläche vorübergehend für ein Interimsgebäude des KiZ 70 nutzen zu wollen, für unglücklich. Der Park ist die zentrale Grünfläche für Freizeitnutzungen und Naherholung in der Nordweststadt. Der Ortsbeirat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die von ihm dem Magistrat vorgeschlagenen Ausweichquartiere im Gerhart-Hauptmann-Ring aus technischen und räumlichen Gründen nicht realisierbar sind. Er stimmt daher einer zeitlich limitierten Nutzung des Parks unter folgenden Maßgaben zu: 1. Die benötigte bauliche Anlage für das KiZ im Martin-Luther-King-Park auf dem Flurstück 148/33 gemäß Planungspräsentation des Amtes 48.13 vom 16.09.2024 S. 14 wird mit vollständigem Erhalt des dortigen Baumbestandes errichtet. Die im Frankfurter Baumkataster mit den Nummern 1052, 1054, 1059, 1078, 1084-1085, 1094, 1106, 1133, 1164-1189 im Bereich der vorgesehenen Containeranlage verzeichneten Bäume sind somit zu erhalten. Über unvermeidliche Fällungen in Einzelfällen wird der Ortsbeirat vor Durchführung der Maßnahme informiert, und eine Ersatzpflanzung im Martin-Luther-King-Park wird in die Wege geleitet. Die Kosten trägt der Verursacher der Baumaßnahme. 2. Die Baugenehmigung erhält eine Auflage, die Containeranlage nach Umzug des KiZ 70 in seinen Neubau umgehend, das heißt innerhalb von 3 Monaten nach Betriebsschluss, zurückzubauen. Folgenutzungen für weitere Provisorien sind nicht möglich. 3. Die Bauzeit ist einzuhalten: Das Interimsgebäude ist mit Abschluss seiner baulichen Errichtung umgehend vom KiZ 70 zu nutzen. Keinesfalls darf die provisorische Anlage errichtet werden und ein Umzug des KiZ 70 verzögert sich dann, so dass z.B. monatelang Leerstand besteht. Die Planung des Interims ist auf die Neubauplanung für das Grundstück Gerhart-Hauptmann-Ring 27 entsprechend abzustimmen. 4. Damit die Herrichtung der Infrastruktur zum Betrieb der Kita nicht umsonst gewesen ist, werden nach dem Abbau des Provisoriums die vorhandenen Anschlüsse (Strom, Wasser, Abwasser, Kanal) zur Errichtung einer von den Parknutzern dringend erwarteten WC-Anlage verwendet, die im Rahmen der Planungen des Toilettenkonzepts vom Ortsbeirat vorgeschlagen wurde (OA 347 v. 23.03.2023). Das WC-Gebäude soll am Parkrand in Höhe der Senioren-Fitness-Anlage nach dem Vorbild der neuen hochwertigen Anlage im Bethmannpark entstehen (Dachbegrünung und Pergola mit Rankgewächsen, ein mit Platten belegter Bereich um das Gebäude durchbrochen von Beeten und Hecken). Die WC-Anlage soll bei der Ausführung des Toilettenkonzepts vorgezogen werden. 5. Der Magistrat prüft zudem für die Zeit nach dem Kita-Provisorium die Herrichtung einer Fläche an Ort und Stelle, die den Betrieb eines Pop-Up-Cafés in den Sommermonaten ermöglicht. 6. Im Hinblick auf Abriß und Neubau im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 sorgt der Magistrat zusammen mit der ABG Frankfurt Holding GmbH für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Bauzeit von 21 Monaten inkl. Abriss des Altbaus. 7. Bei dem geplanten Neubau des KiZ 70 mit Wohnungen in zwei Obergeschossen handelt es sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme: Vor dem Beginn der Bauarbeiten und somit noch vor dem Abriß des Bestandsgebäudes werden vom Magistrat alle möglichen, auch rechtlichen Schwierigkeiten geklärt, insbesondere nachbarrechtliche Fragen. 8. Im Zeitraum von Abriss und Neubau des KiZ 70 informiert der Magistrat bzw. die Bauherrschaft rechtzeitig die Nachbarn in den angrenzenden Ein- und Mehrfamilienhäusern über Ablauf und Zeitplan der Maßnahme. 9. Vor Beginn der Baustelle im Gerhart-Hauptmann-Ring 27 und im Martin-Luther-King-Park werden den Anwohnern sowie dem Ortsbeirat die Planungen für Baustraßen/-wege zur An- und Abfahrt von Baugeräten und Material zur Verfügung gestellt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.05.2024, B 209 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Initiative OI 79 2024 Die Vorlage OF 474/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wendehämmer besser gegen Falschparker sichern
Antrag vom 22.10.2024, OF 482/8 Betreff: Wendehämmer besser gegen Falschparker sichern Der Ortsbeirat möge beschließen: Geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die Wendehämmer des Weißkirchener Weges und des Gerhart Hauptmann Rings gegen falsch parkende Fahrzeuge abzusichern. Insbesondere die Fußgängerwege, die als Rettungswege für Krankenwagen und Feuerwehr von diesen Wendehämmern abgehen sind häufig trotz angebrachter Schilder, die das Parken verbieten, durch Autos zugeparkt. In den kleinen Wendehämmern, die den Paul Kornfeldweg andienen, hat die Müllabfuhr laut Aussagen von Anwohnern zudem Schwierigkeiten, die Mülltonen zu leeren, da eine Andienung zu manche Zeiten wegen zugeparkter Wege nicht möglich ist. Begründung: Die Argumentation des Magistrates ist dem Antragsteller bekannt, "der mündige Bürger" beachtet aufgestellte Verbotsschilder. Leider ist jedoch zunehmend festzustellen, dass "der mündige Bürger" mangels entsprechender Sanktionen durch die Ordnungsbehörden Verbotsschilder ungestraft ignoriert. Eine teilweise Abhilfe könnte geschaffen werden, wenn die von den Wendehämmern abgehende großen (Rettungs-) Fußwege beispielsweise durch offizielle Feuerwehrzufahrtsschilder (Verkehrszeichen 283) zusätzlich abgesichert werden. Dies ist nicht flächendeckend der Fall. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 482/8 wurde zurückgezogen. 2. Es besteht Einvernehmen, dass die Ortsvorsteherin in dieser Angelegenheit ein Ortstermin organisiert.
Fahrradweg auf „Steinstraße“ nutzbar machen oder zurückbauen
Antrag vom 21.10.2024, OF 485/8 Betreff: Fahrradweg auf "Steinstraße" nutzbar machen oder zurückbauen Der Ortsbeirat beschließt, den Magistrat aufzufordern, den ausgewiesenen Fahrradweg auf dem Niederurseler Hang zwischen Marie-Curie-Straße/Rosa-Luxemburg-Straße und den Bio-Instituten der Goethe-Universität (ungefähr Verlauf Steinstraße 50,1692061, 8,6284119 -50,1706776, 8,6276056 ) in einen nutzbaren Zustand zu versetzen. Stand Juli 2024 war der Weg beidseitig von dichten Brombeersträuchern gesäumt, daraus wuchsen an mehreren Stellen kräftige Zweige auf Augenhöhe in den Weg hinein, was zu Verletzungen führen könnte. Der Belag ist so schwer beschädigt, dass nur Besitzern von Gravelbikes daran Freude haben und der jetzige Zustand ein Unfallrisiko für andere Radfahrende darstellt. Der Weg ist so schmal, dass zwei Fahrräder bei Begegnung nicht ausweichen können. Aus diesen Gründen soll der Weg ertüchtigt werden, in dem - Der Bewuchs beidseitig zurückgeschnitten wird - Der Belag idealerweise mit wasserdurchlässigem Material erneuert wird - er entsprechend der aktuellen Standards und Normen verbreitert wird. Sollte das nicht möglich sein, so ist der Weg zurückzubauen und die Beschilderung zu entfernen, um Radfahrende nicht zu verwirren oder einer Gefährdung auszusetzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 485/8 wurde zurückgezogen.
Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel
Antrag vom 21.10.2024, OF 473/8 Betreff: Straßenbenennungen in Heddernheim bzw. im Mertonviertel Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Beschluss des Ortsbeirates § 3367 vom 29.11.2018 wird aufgehoben. 2. Die im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt als Nr. 3755 verzeichnete Straße "Am Heddernheimer Gaswerk" im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" wird in "Gebrüder-Heitefuß-Straße" umbenannt. 3. Der Name des Ehepaars Anna und Heinrich Landsberg wird in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen aufgenommen mit der Auflage, eine Straße, einen Platz oder eine Grünanlage in dem zukünftigen Wohnquartier "Mertonviertel/Nördlich Lurgiallee" (Bebauungsplan Nr. 922) entsprechend zu benennen (z.B. "Anna- und Heinrich Landsberg-Platz"). Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat hierzu rechtzeitig einen Vorschlag zuzuleiten. Begründung: Eine voraussichtliche Mehrheit im Ortsbeirat möchte den 2018 mit einstimmigem Beschluss festgelegten Straßennamen "Am Heddernheimer Gaswerk" ändern. Dieser sollte an das erste Frankfurter Gaswerk zur Energieversorgung weiter Teil der Stadt erinnern, das 1904 anstelle der Ende des 19. Jahrhunderts geschlossenen "Sandelmühle" errichtet worden war. Das Neubaugebiet "An der Sandelmühle" befindet sich recht genau dort, wo das bis zum Abbruch in den 1960er Jahren weithin sichtbare und auf zeitgenössischen Heddernheim-Ansichtskarten gerne gezeigte Gasometer stand. Ist die Umbenennung unvermeidlich, erscheint es zweckmäßig, aus Orientierungsgründen erneut einen ortsüblichen Straßennamen im Zusammenhang mit der Heddernheimer Industriegeschichte zu wählen. Zugleich bietet sich mit der aktuellen Debatte die Chance, im Vorgriff auf das zukünftige Wohngebiet "Nördlich Lurgiallee" erste Ideen für Straßenbenennungen dem Magistrat vorzutragen. Die Gebrüder Conrad (1786-1838) und Friedrich Heitefuß (1788-1853) zählen zu den Pionieren der Industrialisierung im Taunusvorland (vgl. Pülm, 1996, S. 72-79; Schneider, 2024, S. 351-359). Sie stammten ursprünglich aus dem Harz. Conrad erlangte 1811 das Frankfurter Bürgerrecht und gehörte seit 1831 auch der Gesetzgebenden Versammlung der Freien Stadt an (Lengemann 1996, S. 172f). Auch Friedrich muss ein geachteter Frankfurter Bürger gewesen sein, denn er war u.a. Senior der Verwaltungskommission der städtischen "Hülfs-Kasse" (Frankfurter Staatshandbuch 1853, S. 109). In der im frühen 19. Jahrhundert üblichen Weise verband die Familie ihr Handelsgeschäft für Metall- und Bergbauprodukte mit eigener industrieller Betätigung. So verkaufte sie auch alle Arten von gehämmertem Kupfer aus ihren Betrieben in den damals nassauischen Gemeinden Oberursel und Heddernheim. Das Kupfer stammte hauptsächlich aus den hessischen Gruben von Richelsdorf bei Sontra und aus den Hütten von Thalitter in der Nähe des Edersees. Spezialisiert waren die Gebrüder Heitefuß u.a. auf die Herstellung von Schrötlingen für Kupfermünzen, die sie in viele Staaten des Deutschen Bundes lieferten. Mit Beginn des Eisenbahnzeitalters kam das Geschäft mit kupfernen Feuerbüchsen für Lokomotivfabriken hinzu. In Heddernheim verfügten sie mit den zwei benachbarten Wasserkraftanlagen der "Kaltemühle" (ab 1829) und der "Sandelmühle" (vermutlich ab 1841) über sehr gute Bedingungen für die Produktion, in der 1844 insgesamt 36 Arbeiter tätig waren. Die zum Areal der Mühlen gehörenden Äcker und Wiesen wurden landwirtschaftlich genutzt, u.a. für den häuslichen Bedarf der Inhaber- und Arbeiterfamilien. Ein Kupfer-, Walz- und Hammerwerk sowie eine Messinggießerei, eine Münzschneidemaschine, eine hydraulische Presse zur Fabrikation von Bleirohren und eine "Pappendeckel-Fabrik" für Kartonage und Dachpappen standen 1853 in der Genehmigung des herzoglich-nassauischen Kreisamtes zum "Fortbetrieb" des Kupferhammers, den die Familie F. A. Hesse Söhne aus Olpe/Westfalen zuvor für 42.000 Goldgulden von den Erben der Gebrüder Heitefuß erworben hatte. Aus diesem Grundstock wurden in den folgenden Jahrzehnten die "Heddernheimer Kupferwerke" ausgebaut. Die Papierproduktion an der Sandelmühle hingegen übernahm die Firma Hänlein. Nach einem Umbau fertigte sie auch "Schwärze" zur Herstellung von Kunstdrucken und Banknoten, die für ihre Qualität 1855 auf der Pariser Weltausstellung einen Preis erhielt. Zu Heinrich Landsberg (1860-1941) vermerkt das Hessische Wirtschaftsarchiv (HWA) in Darmstadt in einer Übersicht zum Bestand 182 "Heddernheimer Kupferwerke": "Unter der Leitung der neuen Direktoren Heinrich Landsberg und Hubert Hesse jr. wurden seit 1901 die Werksanlagen umgebaut: Eine neu errichtete Kraftzentrale ersetzte die zahlreichen Dampfmaschinen, das Warmwalzwerk wurde durch ein Plattenwalzwerk modernisiert sowie eine neue Kaltwalzenstraße, eine Blockwalzenstraße, eine Rohrzieherei sowie ein Bandwalzwerk errichtet. Parallel dazu wurde auch die technische und kaufmännische Organisation neu gestaltet. Nachdem das Unternehmen 1905 die Aktienmehrheit an der Süddeutschen Metall-Industrie GmbH in Nürnberg erworben hatte, fusionierte es im Jahr 1909 mit den Süddeutschen Kabelwerken in Mannheim mit Werken in Mannheim-Industriehafen und Mannheim Neckarau zur "Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerke AG"." Es erscheint zweifellos, dass die Kupferwerke unter der Direktion von Heinrich Landsberg einen wichtigen Aufschwung nahmen und die Grundlagen geschaffen wurden für den späteren Großbetrieb, der ab 1930 Teil der Vereinigten Deutschen Metallwerke AG (VDM) war. Im Frankfurter "Buch der Stadt" von 1927, das Landsberg mit einer Fotographie als "Generaldirektor a.D." vorstellt, sind Ämter aufgezählt, die er zu diesem Zeitpunkt noch ausübte: "Mitglied des Geschäftsführer-Kollegiums der Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutsche Kabelwerke G.m.b.H., Mitglied des Präsidiums des Verbandes Mitteldeutscher Industrieller e.V. Sitz Frankfurt a. M., Mitglied des Hauptausschusses des Reichsverbandes der deutschen Industrie." (a.a.O., S. 296). Aus der Stellungnahme des Instituts für Stadtgeschichte an das Stadtvermessungsamt vom 10.09.2024 geht hervor, dass Heinrich Landsberg als Opfer der NS-Rassengesetze angesehen werden muss. Im HWA gibt es zudem eine Akte (Best. 118 Nr. 1490), die belegt, dass die VDM Landsbergs Pension kürzte und ihn "aufgrund seiner jüdischen Herkunft" noch wenige Wochen vor seinem Tode aus seiner Wohnung im Stadtteil Bockenheim drängen wollte. Die Ehefrau von Heinrich Landsberg, Anna Landsberg geb. Reiss (1868-1925), erwarb sich der o.a. Stellungnahme des ISG zufolge in Frankfurt hohe Verdienste um die freie Wohlfahrtspflege. Mit weiteren Mitstreiterinnen gründete sie 1905 das "Wöchnerinnen- und Säuglingsheim Battonnstraße" und leitete den Trägerverein als 1. Vorsitzende bis zu ihrem frühen Lebensende. Zusätzlich stand sie an der Spitze der "Freien Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge", die 1921 den bis dahin vom "Verein Kinderschutz und Jugendhilfe" unterhaltenen Kindergarten und Hort im Heddernheimer evangelischen Gemeindehaus von St. Thomas übernahm. Die Kindertageseinrichtung überstand die Inflation 1923 vor allem durch Spenden aus den Heddernheimer Kupferwerken. Wegen Eigenbedarfs der Kirchengemeinde musste die Einrichtung 1924 dennoch verlegt werden, und es gelang der Arbeitsgemeinschaft, dafür die heute noch als Kinderhort genutzten Räume im Heddernheimer Schloss von der Stadt zu erhalten. Die Einrichtung ist zu einem leider unbekannten Zeitpunkt, aber sehr wahrscheinlich recht bald nach dem Tode der engagierten Frau, als "Anna-Landsberg-Heim" benannt worden. Sehr bemerkenswert ist überdies, dass Anna Landsberg 1919 mit der Einführung des Frauenwahlrechts als eine von elf Frauen in die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde. Sie gehörte der rechtsliberalen Deutschen Volkspartei (DVP) an und wurde bei den Kommunalwahlen 1924 wiedergewählt. Die Benennung der Erschließungsstraße im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" nach den an Ort und Stelle einst tätigen Gebrüdern Heitefuß ist aus geschichtlichen Gründen sehr naheliegend. Die bereits vorhandenen biographischen Angaben zu Anna und Heinrich Landsberg sind aus Sicht des Ortsbeirates ebenfalls ausreichend, um eine gemeinsame Aufnahme der beiden Namen in das Verzeichnis der vorgeschlagenen Straßennamen zu begründen. Bis zur konkreten Benennung einer Straße, eines Platzes, einer Grünfläche im Neubaugebiet "Nördlich Lurgiallee", also lokal gesehen ebenfalls dort, wo bis 1982 die Heddernheimer Kupferwerke produzierten, sollten weitere biographische Fakten zu dem verdienstvollen Ehepaar erhoben und bekannt gemacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Nebenvorlage: Antrag vom 05.12.2024, OF 505/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22:40 Uhr bis 22:45 Uhr. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 472/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 473/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Initiative OI 84 2024 1. Die Vorlage OF 473/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 505/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass "Landsbergstraße" ohne Bindestrich geschrieben wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden
Antrag vom 21.10.2024, OF 478/8 Betreff: Die Anwohner in der Straße Kaltmühle müssen dringend vor Starkregenereignissen geschützt werden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu folgenden Fragestellungen betreffend der Straße Kaltmühle gebeten: 1. Welche Maßnahmen werden eingeleitet, damit eine weitere Überschwemmung der Anwohnergrundstücke wie zuletzt im Mai 2024 verhindert werden kann? 2. Wie kann das Urselbachbett ertüchtigt werden, damit die Anlieger nicht bei jedem Starkregenereignis Angst haben müssen, dass das Wasser über die Ufer tritt und sich als reißender Fluss über ihre Grundstücke ergießt? 3. Welche Maßnahmen können eingeleitet werden, damit hoch gewachsene Bäume und Sträucher nicht auf die Häuser fallen, weil sie aufgrund der Starkregenereignisse ihre Standfestigkeit verlieren, bzw. bereits heute nicht mehr standsicher sind? 4. Welche baulichen Maßnahmen können eingeleitet werden, damit das Wasser bei Starkregenereignissen nicht zusätzlich über die Zugangsstraße Kaltmühle in die Grundstücke fließt? Quelle: Private Fotos Begründung: Für die Anwohner in der Straße Kaltmühle besteht dringender Handlungsbedarf. Bei dem nächsten Starkregenereignis ist bereits damit zu rechnen, dass sich Gehölze lösen und auf die Gebäude fallen oder Menschen auf Grund der reißenden Gewässer in Gefahr geraten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1054 2024 Die Vorlage OF 478/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umbenennung einer Straße im Neubaugebiet Sandelmühle in „AnnaLandsbergStraße“
Antrag vom 21.10.2024, OF 472/8 Betreff: Umbenennung einer Straße im Neubaugebiet Sandelmühle in "Anna-Landsberg-Straße" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Straße "Am Heddernheier Gaswerk" im Neubaugebiet An der Sandelmühle in "Anna Landsberg Straße" umzubenennen. Begründung: Anna Landsberg war Ehegattin des Generaldirektors der "Heddernheimer Kupferwerk und Süddeutschen Kabelwerk AG", Heinrich Landsberg. Aufgrund ihrer Verdienste in der freien Wohlfahrtspflege ergab die städtische Biografieprüfung, dass eine Namensvergabe in "Anna-Landsberg-Straße aus historischer Sicht befürwortet wird (der vollständige Bericht liegt dem Ortsbeirat 8 vor). Der im Institut für Stadtgeschichte archivierten Schulamtsakte "Kleinkinderschulwesen. Kindergarten 32 früher Anna Landsbergheim" ist zu entnehmen, dass Anna Landsberg in den frühen 20er Jahren die "Freie Arbeitsgemeinschaft für private Jugendpflege und Jugendfürsorge" (mit-)geleitet hat. Ab 1921 übernahm die Arbeitsgemeinschaft den bis dahin vom "Verein Kinderschutz und Jugendhilfe" betriebenen und im evangelischen Gemeindehaus untergebrachten Kindergarten und Hort in Heddernheim. Als die infolge des weitgehend über Anleihen finanzierten Ersten Weltkriegs eingetretene Geldentwertung ab dem Jahreswechsel 1922/23 immer bedrohlichere Formen annahm, konnte sich der Kindergarten und Hort auch dank der Spenden der Heddernheimer Kupferwerke über Wasser halten. Nachdem die evangelische Kirchengemeinde im Frühjahr 1924 Eigenbedarf angemeldet hatte, wendete sich die Arbeitsgemeinschaft erfolgreich mit der Bitte an den Frankfurter Magistrat, dass dem Heddernheimer Kindergarten und Hort Räume im dortigen "Stift" zur Verfügung gestellt werden. Das gedruckte Programm für die Einweihungsfeier des Kindergartens und Horts am 18. Oktober 1924 im "Heddernheimer Stift (Alt-Heddernheim Nr. 31)" haben für die Arbeitsgemeinschaft Anna Landsberg und der Schulrektor August Jaspert unterzeichnet. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22:40 Uhr bis 22:45 Uhr. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 472/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 473/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 472/8 wurde zurückgezogen.
Lieferzufahrt St. Matthias
Antrag vom 13.10.2024, OF 484/8 Betreff: Lieferzufahrt St. Matthias Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Zufahrtsberechtigung auf den Kirchplatz St.Matthias zu ändern. Zufahrt gegenüber Praunheimer Weg 37 Die Zufahrt für den Lieferverkehr zum Kindergarten Mo.-Fr. werktags von 10h bis 15h zu ermöglichen. Begründung: Der Kindergarten wird täglich durch einen Cateringservice versorgt. Der Kindergarten wird von einem Zulieferer mit Getränken versorgt. Der Kindergarten wird von der Firma CWS Hygiene Deutschland GmbH & Co.KG versorgt. Alle Fahrer der genannten Firmen begehen zurzeit eine Ordnungswidrigkeit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 484/8 wurde zurückgezogen.
Sitzbänke für Ersatzhaltestellen
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5867 entstanden aus Vorlage: OF 468/8 vom 18.08.2024 Betreff: Sitzbänke für Ersatzhaltestellen Der Magistrat wird gebeten, an den Umsteige- und Ersatzhaltestellen im Ortsbezirk 8 mehrere Sitzbänke aufzustellen. Dies betrifft vor allem die Dillenburger Straße, die U-Bahn-Haltestellen "Frankfurt-Heddernheim" und "Heddernheimer Landstraße" sowie die Konstantinstraße und die Straße In der Römerstadt. Begründung: Durch die Gleisbauarbeiten in diesem Jahr - aber auch durch Wartungsarbeiten im vergangenen Jahr - waren im Gebiet des Ortsbezirks 8 viele Ersatzhaltestellen für die eingesetzten Busse notwendig. Besonders viele Personen mussten jeweils an den U-Bahn-Haltestellen umsteigen und es kam zeitweise zu großen Ansammlungen wartender Personen. Dabei gab es viel zu wenige Sitzplätze, auf der Dillenburger Straße gar keine Sitzplätze für ältere und bedürftige Personen, was die Wartezeit bei zunehmender Temperatur und schlechten Wetterverhältnissen zur Belastung werden ließ. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1985 Antrag vom 05.02.2025, OF 530/8 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6607 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 990
Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station „Römerstadt“
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5866 entstanden aus Vorlage: OF 467/8 vom 19.08.2024 Betreff: Verlegung und Neubau der Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn-Station "Römerstadt" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat vor einer baulichen Umsetzung die Planungen für eine Verlegung der beiden Bushaltestellen der Linie M60 an der U-Bahn- Station "Römerstadt" zur Kenntnis zu geben. Begründung: Nach vorliegenden Informationen können die beiden Bushaltestellen nach Abschluss der Brückenbaumaßnahmen aus technischen Gründen nicht mehr an ihre ursprünglichen Standorte auf der Brücke zurückkehren, unter anderem wegen der Barrierefreiheit. So soll zum Beispiel die Haltestelle in Fahrtrichtung Nordwestzentrum in den Bereich etwa vor dem Alten Jüdischen Friedhof Frankfurt bzw. vor die Friedhofsgärtnerei mit der Adresse In der Römerstadt 106 verlegt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 79 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 69-0
Wasserspielanlage im Martin-Luther-KingPark
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5864 entstanden aus Vorlage: OF 464/8 vom 18.08.2024 Betreff: Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-Park Der Magistrat wird gebeten, die Kosten für die Herstellung und den saisonalen Betrieb einer Wasserspielanlage im Martin-Luther-King-Park zu prüfen und zu berichten, ob dafür a) das Wiesengelände in (nördlicher) Verlängerung des Spielplatzes vor dem Teich oder b) das Wiesengelände in (südwestlicher) Verlängerung des Fitness-Parcours besser geeignet wäre. Begründung: Im diesjährigen heißen Sommer war/ist das Bedürfnis der Familien mit kleineren Kindern sehr groß, sich tagsüber an Spielanlagen mit Wasserspeiern und Wasserrinnen aufzuhalten. Es war täglich zu beobachten, dass an heißen Tagen im Nachbarstadtteil der Wasserspielplatz Niddapark am Ginnheimer Wäldchen sehr stark frequentiert war und viele Eltern mit ihren Kindern dort offenbar den ganzen Tag verbrachten. Im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes und rund um den Martin-Luther-King-Park wohnen ebenfalls viele Kinder und Familien mit kleinen Kindern, die Nachfrage nach interessanten abkühlenden Spielbereichen im Hochsommer ist groß. Da im Martin-Luther-King-Park die Technik für Wassereinleitung (zum Springbrunnen) und Wasserentnahme (am Fitness-Parcours) schon vorhanden ist, wären die Kosten für einen Wasserspielplatz auf die Planung und Ausstattung der oberirdischen Anlage beschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2069 Aktenzeichen: 67-2
Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5863 entstanden aus Vorlage: OF 463/8 vom 19.08.2024 Betreff: Kletterparcours zum Bouldern am Neumühlenweg Der Magistrat wird gebeten, die Umsetzung einer Boulder-Kletteranlage am Neumühlenweg im Bereich der Hochbrücke der Rosa-Luxemburg-Straße zu prüfen. Eine Patenschaft oder Kooperation mit dem Abenteuerspielplatz der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in der Nordweststadt, dem Abenteuerspielplatz Riederwald, der Sektion Frankfurt am Main des Deutschen Alpenvereins e. V. oder mit einem Sportverein im Ortsbezirk 8 soll in die Prüfung miteinbezogen werden. Begründung: Die bestehenden Spiel- und Freizeitflächen - Spinnenspielplatz Emil-von-Behring-Straße/Neumühlenweg und Fußballfeld westlich der Rosa-Luxemburg-Straße - würden mit einer vom "Dach" der Hochbrücke wettergeschützten Kletterwand für den Trendsport Bouldern aufgewertet. Vorbild könnte die in 2022 eröffnete Boulder-Wand unter der Candidbrücke in München sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2067 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 315 Aktenzeichen: 67-0
Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5860 entstanden aus Vorlage: OF 457/8 vom 19.08.2024 Betreff: Hochwasser- und Starkregenprävention im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 1638/20 OBR 8; ST 1610/20; V 218/21 OBR 8; ST 239/22; OM 2262/22 OBR 8; ST 55/23; OA 422/23 OBR 8; B 487/23; OM 5604/24 OBR 8 Die zurückliegenden Starkregenereignisse in 2023 und auch zuletzt am 3. Mai 2024 mit der Folge von Hochwasser und Kellerflutungen im Bereich des Dorfwiesenweges und der Spielsgasse haben gezeigt, dass sich diese Naturereignisse im Bereich der Taunusbäche häufen und erhebliche Schäden verursachen. Auch aufgrund der Fließkarten ist hinreichend bekannt, wo es bei Starkregen besonders gefährlich ist. Bei den letztmaligen Starkregenereignissen ist das Wasser an der kleinen Brücke, die hinter dem Sportplatz über den Urselbach führt, über die Ufer getreten und in der Folge den Dorfwiesenweg und teilweise über den Sportplatz hinabgeflossen. Der Magistrat, mit dem für die Stadtentwässerung verantwortlichen Dezernenten Wolfgang Siefert (GRÜNE), muss jetzt zusammen mit den Landesbehörden endlich handeln und für die maximal möglichen Vorkehrungen sorgen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Maßnahmen laut der Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604, umzusetzen und dabei die sechste Maßnahme (Verbreiterung des Durchlasses der kleinen Brücke hinter dem Sportplatz über den Urselbach) zu prüfen (vgl. Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262). Bei der Prüfung eines Rückhaltebeckens auf den Feldern vor Niederursel sind auch die möglichen Nachteile für Natur und Landschaft (Betonbauweise für maximales Rückhaltevolumen, Errichtung von Dämmen zur Leitung des Hochwassers) abzuwägen und die nötigen Verkehrssicherungsmaßnahmen für die Anlage mitzudenken; 2. ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 die im Juli 2023 von der SEF in der Ortsbeiratssitzung vorgestellte Verwallung am Urselbach umzusetzen (vgl. hierzu die Power-Point-Präsentation); 3. die Sportanlage Niederursel nördlich des neuen Kunstrasenplatzes ergänzend zu der Maßnahme gemäß Ziffer 6. der Vorlage OM 5604 und zu den vorhandenen Drainagen auf der Anlage selbst besser vor Hochwasser zu sichern (z. B. Damm); 4. mit dem Land Hessen zu verhandeln, damit der Urselbach im Zuge des Programms "100 wilde Bäche für Hessen" in der Priorität vorrückt (vgl. hierzu Stellungnahme ST 1610 aus 2020 und Vorlage OM 2262 aus 2022). Insbesondere soll das zwischen der ehemaligen Papiermühle und der Krebsmühle teilweise noch vorhandene trapezförmige steinerne Bett renaturiert werden; 5. bei jeder künftigen grundhaften Erneuerung von Straßen und Plätzen in von Starkregen- und Hochwasserereignissen betroffenen Bereichen, gleichzeitig Vergrößerungen im Querschnitt des Kanalnetzes baulich zu realisieren; 6. mit den Eigentümern des Mühlgrabens im Bereich der Bebauung Obermühlgasse/Dorfwiesenweg eine Einigung zur Sanierung des Wasserbauwerks zu erzielen, damit der Mühlgraben wieder fließen kann (vgl. Stellungnahme ST 239 aus 2022); 7. mehr Haushaltsmittel für den Ankauf von Gewässerrandstreifen vorzusehen, damit Fließgewässer mehr Raum bekommen und die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Meter an den Ufern frei gehalten werden. Bei der Bauleitplanung ist die Stadtentwässerung Frankfurt (SEF) entsprechend aktiv zu beteiligen. Auf die ausstehende Stellungnahme zur Anregung an die Stadtverordnetenversammlung vom 07.12.2023, OA 422, wird verwiesen; 8. auf die Stadt Oberursel als Oberlieger des Urselbachs zuzugehen mit dem Ziel, Maßnahmen zu prüfen, die die Einleitung des Oberflächenwassers aus dem Neubaugebiet Neumühle am Zimmersmühlenweg direkt in den Urselbach vermindern, etwa durch Rücknahme der Befreiung von der Satzung über den Bau und Betrieb von Niederschlagswassersammelanlagen (Zisternensatzung); 9. über die im Magistratsbericht vom 18.12.2023, B 487, angekündigten Retentionsmaßnahmen im Frankfurter Taunuswald und über die Kooperation mit der Stadt Oberursel zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 28.05.2020, V 1638 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1610 Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 218 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 239 Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2262 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 55 Anregung vom 07.12.2023, OA 422 Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 487 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5604 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 255 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 90-34
Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5861 entstanden aus Vorlage: OF 459/8 vom 19.08.2024 Betreff: Sperrfläche Zeilweg/Ecke Aßlarer Straße absichern Der Magistrat wird gebeten, die Sperrfläche auf dem Zeilweg an der Einmündung zwischen Zeilweg 30 und 32 in die Aßlarer Straße mit einem Poller oder Radbügeln zu sichern. Begründung: Die Sperrfläche wird nahezu täglich zugeparkt - mitunter über etliche Stunden. Das führt zu zweierlei Problemen: zum einen ist die Straße Zeilweg bei der Ausfahrt aus der Aßlarer Straße nicht mehr einsehbar, zum anderen werden dadurch die Sichtverhältnisse an dem ebenda befindlichen Fußgängerüberweg auf dem Zeilweg insgesamt stark behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2168 Aktenzeichen: 66-0
Überhängende Bäume und Sträucher zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5846 entstanden aus Vorlage: OF 797/9 vom 25.08.2024 Betreff: Überhängende Bäume und Sträucher zurückschneiden und Verkehrssicherheit schaffen Durch überhängende Bäume und Sträucher im Abschnitt zwischen der Brücke Am Weißen Stein und der Maybachbrücke ist die Nutzbarkeit des Fußweges erheblich eingeschränkt. FußgängerInnen müssen auf den Fahrradweg ausweichen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu veranlassen, dass überhängende Bäume und Sträucher in diesem Abschnitt zurückgeschnitten werden, um die uneingeschränkte Nutzbarkeit des Fußweges zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2147 Aktenzeichen: 67-0
Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5868 entstanden aus Vorlage: OF 470/8 vom 17.08.2024 Betreff: Campingplatz Heddernheim seit 20 Monaten ungenutzt, Renaturierung des Urselbachs stockt und keiner übernimmt die Verantwortung Der Magistrat wird gebeten, einen runden Tisch mit allen Beteiligten mit dem Ziel, den Campingplatz zu entwickeln und die Renaturierung im Einvernehmen mit den Anwohnern zu realisieren, einzurichten. Folgende Beteiligte sind hierbei zu berücksichtigen: - der aktuelle Eigentümer, die City Camp Frankfurt GmbH; - die Deutsche Bahn als verantwortliche Instanz für die Urselbach Ausgleichsmaßnahme im Kontext des S 6- Ausbaus; - Vertreter der Stadtverordnetenversammlung zum Grüngürtel; - die Hessenwasser GmbH & Co. KG wegen der Trinkwasserleitung, die über das Gelände des Campingplatzes verläuft sowie - Vertreter des Ortsbeirates 8 Begründung: - Die beteiligten Behörden geben seit zwei Jahren die Verantwortung an die jeweils andere Partei ab, passiert ist seitdem noch nichts. - Da die jeweiligen Projekte voneinander abhängig sind, funktioniert nur eine gemeinsame Abstimmung zum weiteren Vorgehen. - Die Bewohner der Straße An der Sandelmühle haben ebenfalls noch keine Information erhalten, wann das Renaturierungsprojekt Urselbach starten soll. Gespräche, die der Ortsbeirat 8 mit der Deutschen Bahn initiierte, verliefen ohne Ergebnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 03.02.2025, OF 523/8 Antrag vom 05.03.2025, OF 543/8 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1157 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5865 entstanden aus Vorlage: OF 466/8 vom 19.08.2024 Betreff: Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien Der Magistrat wird geben, die mittlerweile häufig vorkommende und beleidigende Schmiererei "A.C.A.B" zu beseitigen und zur Anzeige zu bringen. Folgende Orte sind bei der Reinigung besonders zu berücksichtigen: - Fassade des Heddernheimer Schlosses; - Mahnmal "Der Gestürzte"; - Schranke zum Parkplatz am Eschersheimer Freibad; - Hinweisschild zur Urselbachmündung am Eschersheimer Freibad. Begründung: Mittlerweile sind diese Beschmierungen in Heddernheim vermehrt zu sehen. Insbesondere das Mahnmal "Der Gestürzte" am Alexander-Riese-Weg/Ecke Heddernheimer Landstraße wurde schon mehrfach beschmiert. Die Schmierereien tauchen an immer mehr Stellen in Heddernheim auf. Der Ortsbeirat geht auch angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Sicherheitskräfte in Deutschland (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW usw.) davon aus, dass der Magistrat dieses beleidigende Kürzel gerade auf städtischen Gebäuden nicht akzeptiert und bereit ist, diese Formel schnellstmöglich zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 491 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1848 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-3
Die Geschichte von Nida wiederbeleben
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5859 entstanden aus Vorlage: OF 450/8 vom 17.06.2024 Betreff: Die Geschichte von Nida wiederbeleben Vorgang: B 486/23 Der Magistrat wird gebeten, die Straße In der Römerstadt mit einem zweiten Schild mit der Aufschrift "PLATEA PRAETORIA" zu versehen. Dieser römische Straßenname mit einem erklärenden Zusatzschild soll an der Kreuzung Im Weimel/In der Römerstadt, wo heute die Ortsbezirksgrenze zwischen Heddernheim und Praunheim verläuft, sowie im weiteren Verlauf der Straßenausschilderung an den Kreuzungen angebracht werden. Die Schrift auf dem zusätzlichen Straßenschild soll der römischen Schreibweise angeglichen werden: es soll ebenso breit und lang wie das Schild "In der Römerstadt", aber farblich deutlich unterscheidbar sein. Das A rchäologische Museum wird gebeten, einen kurzen erklärenden Text für das römische Straßenschild zu entwerfen, der unterhalb der neuen Straßenbezeichnung angebracht wird. Begründung: Am 15.02.2024 wurde der Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486, mit dem Titel: "Zusammenhalt in Vielfalt - internationale und zweisprachige Straßenschilder" vom Ortsbeirat angenommen. Darin wird betont, dass die Ortsbeiräte befugt sind, eine bestehende Straßenbezeichnung durch eine weitere Beschilderung zu ergänzen. Im Bericht des Magistrats heißt es: "Die Entscheidung, welche weitere Sprache für das Straßenschild der ausgewählten Straße verwendet werden soll, muss aus Sicht des Magistrats ebenfalls vonseiten des Ortsbeirats getroffen werden." Der Straßenverlauf der Straße In der Römerstadt entspricht genau dem Verlauf der historischen römischen Straße PLATEA PRAETORIA. Darauf wurde vom Direktor des Archäologischen Museums beim Besichtigungstermin des restaurierten Holzkellers aus Nida hingewiesen. Die PLATEA PRAETORIA war die wichtigste militärische und wirtschaftliche Wegebeziehung nach Mainz (Mogontiacum, Hauptstadt der Provinz Germania superior). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 18.12.2023, B 486 Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2024, ST 1938 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 657 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1874
Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5862 entstanden aus Vorlage: OF 461/8 vom 19.08.2024 Betreff: Kennzeichnung der Halteverbotsfläche Brühlfeld/An der Sandelmühle Der Magistrat wird gebeten, eine Markierung des Kurvenbereichs Brühlfeld/An der Sandelmühle Richtung Urselbach mit Hilfe von Zick-Zack-Markierunge n zu veranlassen. Begründung: Der Kurvenbereich wird oft zugeparkt und ist sehr schlecht einsehbar. Häufig kommt es zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrzeugen, Fußgängern und Fahrradfahrern. Durch eine freie Sicht kann dies verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 78 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-1