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Ortsbeirat 7

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

U-BahnHaltestelle „Friedhof Westhausen“ barrierefrei umbauen und Beschilderung vervollständigen

28.05.2024 · Aktualisiert: 21.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5507 entstanden aus Vorlage: OF 403/7 vom 14.05.2024 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Friedhof Westhausen" barrierefrei umbauen und Beschilderung vervollständigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der nördliche Zugang zu den Bahnsteigen der U-Bahn-Linie 7 an der Haltestelle "Friedhof Westhausen" barrierefrei umgebaut werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Beschilderung zu den beiden Gleisen so zu vervollständigen, dass klar einsehbar ist, zu welcher Fahrtrichtung (Heerstraße oder Enkheim) der jeweilige Zugang führt. Begründung: Die U-Bahn-Haltestelle "Friedhof Westhausen" ist nur im Süden barrierefrei angelegt. Das Wegesystem im Norden im Bereich der Unterführung ist zwar barrierefrei, leider ist der Zugang zu den Bahnsteigen zwar flach ausgelegt, allerdings mit Stufen, die einen barrierefreien Zugang nicht ermöglichen. Beispielsweise für Rollstuhlfahrer*innen stellt dies ein Mobilitätshindernis dar. Diese müssen weite Umwege in Kauf nehmen, um den südlichen Zugang benutzen und aufs Gleis gelangen zu können. Am Aufgang zur U-Bahn-Linie 7 in Fahrtrichtung Heerstraße ist ein Schild angebracht, das auf diese hinweist. Ein Pendant zur entgegengesetzten Fahrtrichtung fehlt und sollte ergänzt werden. Bilder mit/ohne Beschilderung, Zugangswege mit Stufen (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1868 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 92-10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Kleingärten für die Zukunft sichern

28.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

Antrag vom 28.05.2024, OF 411/7 Betreff: Kleingärten für die Zukunft sichern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 27, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Änderungen eingearbeitet werden: 1. Der Unterpunkt "Kleingärten" in der Begründung unter "Zielsetzung" wird wie folgt geändert: "Vorhandene Kleingartenanlagen sind zu 66 Prozent durch Bebauungspläne rechtskräftig gesichert, weitere Anlagen sind im Verfahren. Ziel ist es, die weitere Absicherung zu realisieren." 2. Der vierte Absatz in der Begründung unter "Lösung" wird wie folgt geändert: "Ziel ist, den Erhalt aller bestehenden Kleingartenflächen angesichts der bestehenden und zukünftig weiter wachsenden Stadtbevölkerung zu garantieren und weiter auszubauen. Für wegfallende Kleingärten muss geeignetes Ersatzland bereitgestellt werden. Weitere Kleingärten sind zu etablieren. Freizeitgärten werden im Hinblick auf ihre Wirksamkeit in unter- und überversorgten Stadtteilen betrachtet." Begründung: Kleingärten sorgen mit für ein kühlendes Stadtklima, das den steigenden Anforderungen durch den Klimawandel Rechnung trägt. Ihre Sicherung hat neben ökologischen auch soziale Aspekte. Die planungsrechtliche Sicherung liegt im Interesse unseres Ortsbeirats, der sich z.B. bezüglich des Landschaftsschutzgebietes der Kleingärten am Ochsengraben entsprechend geäußert hat. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.03.2024, M 27 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 27 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 411/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/Linke (= Annahme)

Partei: die_farbechten-Linke
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Unterstützung des Jubiläumsfestes des Fördervereins der Stadtteilbibliothek Rödelheim (FörSteR e.V.)

27.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

Antrag vom 27.05.2024, OF 413/7 Betreff: Unterstützung des Jubiläumsfestes des Fördervereins der Stadtteilbibliothek Rödelheim (FörSteR e.V.) Am 14./15. Juni 2024 wird der Förderverein der Stadtteilbibliothek Rödelheim sein zwanzigjähriges Jubiläum feiern. Seit 2004 führt dieser zahlreiche Lesungen und kulturelle Veranstaltungen durch. Die Stadtteilbibliothek unterstützt er mit Geld- und Sachspenden. 2008 erhielt er den Stadtteilpreis des Ortsbeirats. Am Veranstaltungstag soll es ein Kinderfest in der Stadtteilbibliothek geben, fortgesetzt wird das Programm dann am Nachmittag und Abend im Garten des Vereinsringhauses. Neben auftretenden Musiker*innen, fallen Kosten für den Druck von Programm und Plakaten sowie die Technik an. Der Ortsbeirat beschließt, das Jubiläumsfest des FörSteR e.V. mit 1.000 € zu unterstützen. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 25 Es dient zur Kenntnis, dass Frau Kalisch und Frau Pauls gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 324 2024 Die Vorlage OF 413/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Was bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in AltRödelheim 12 bis 20?

13.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

Antrag vom 13.05.2024, OF 408/7 Betreff: Was bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in Alt-Rödelheim 12 bis 20? Anfrage an den Magistrat Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Was bedeutet die Freilegung der Treppen auf dem Baugrundstück Alt-Rödelheim 12-20? Welche Erkenntnisse gibt es bezüglich der freigelegten Treppen? - Liegt eine Intervention des Denkmalamtes vor? - Welche Gründe gibt es für die Unterbrechung der Baumaßnahme? - Mit welchen Konsequenzen für den Fortgang der Baumaßnahme und vor allem für die Planung des Platzes Alt-Rödelheim ist zu rechnen? Begründung: Das Thema Alt-Rödelheim war und ist ein Dauerthema im Ortsbeirat. Wegen jahrelangen Leerstands und Verwahrlosung hat es viele Anträge gegeben. Nachdem die historische Häuserzeile im Sommer 2023 abgerissen wurde, sind nun die Keller freigelegt. Seit einigen Wochen sind die Bauarbeiten plötzlich wieder beendet worden. Der Bagger ist abtransportiert. Auf dem Gelände sind freigelegte Stufen zu erkennen. Gibt es einen Zusammenhang? Da es sich bei der Häuserzeile 12-20 um ein Gebiet handelt, in dem bis in die 1930er-Jahre zahlreiche jüdische Familien gelebt haben, könnte hier ein historischer Kontext existieren. Ein Auskunftsersuchen per E-Mail beim Denkmalamt wurde leider nur damit beantwortet, dass es in Hessen kein allgemeines Akteneinsichtsrecht gibt und dass es nur den offiziellen Verfahrensweg über das Dezernat geben kann. Der Magistrat wird gebeten, möglichst umgehend die Fragen zu beantworten. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 408/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten-Linke
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Wie kommt die Fotovoltaik-Anlage aufs denkmalgeschützte Flachdach?

13.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

Antrag vom 13.05.2024, OF 410/7 Betreff: Wie kommt die Fotovoltaik-Anlage aufs denkmalgeschützte Flachdach? Der Magistrat wird gebeten, eine Handreichung/Information für die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützte Gebäude mit Flachdächern zu erstellen und zu veröffentlichen. Dies betrifft insbesondere die Siedlung Westhausen. Begründung: In der Presse (z.B. "Das Kraftwerk daheim", SZ 26.4.2024) wurde darüber informiert, dass das Solarpaket verabschiedet wurde. Damit soll der Einsatz von Photovoltaik an Wohnhäusern gefördert werden. Das Interesse an der Installation einer Photovoltaik-Anlage ist sowohl bei Mietern als auch bei Eigentümern groß. Die Mini-Kraftwerke sind erschwinglich geworden, der Strom lässt sich über eine Steckdose einspeisen. So kann auf umweltfreundliche Weise an Energiekosten gespart werden. Durch das Solarpaket soll der Einsatz für Privathaushalte vereinfacht werden. Demnächst reicht demnach eine Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Und man brauche auch keinenneuen Stromzähler. Der alte Stromzähler könne auch vorübergehend rückwärts laufen. Dem stehen bislang aber oftmals Denkmalschutz-Auflagen entgegen. Hier gilt es zu einer sachgerechten Lösung zu kommen, die das Interesse von Bürgerinnen und Bürgern berücksichtigt. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 410/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/Linke (= Annahme)

Partei: die_farbechten-Linke
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbahnstraße zwischen Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und Egestraße prüfen

23.04.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5387 entstanden aus Vorlage: OF 395/7 vom 23.04.2024 Betreff: Einbahnstraße zwischen Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und Egestraße prüfen 1. Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und bezüglich ihrer Umsetzbarkeit zu berichten, - ob wochentags von 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr zwischen der Buswendeschleife in der Kollwitzstraße und der Egestraße (siehe Abbildung im Anhang) eine temporäre Einbahnstraße eingerichtet werden kann. Der Beginn der Einbahnstraße soll ein kleines Stück vor die Egestraße gesetzt werden, damit kein Elterntaxi den Schleichweg nehmen kann. Man soll zu dieser Zeit aus der Siedlung heraus, aber nicht hineinfahren können; - ob an gleicher Stelle eine Schranke installiert werden kann, um analog des Pilotprojekts Schulstraße die Kollwitzstraße für den o. g. Zeitraum zu sperren; - ob die Zufahrt über die Ludwig-Landmann-Straße/Stephan Heise-Straße zu einer "Anlieger frei"-Einfahrt gemacht werden kann. Somit können alle Anwohner*innen unverändert hineinfahren. 2. Zudem soll geprüft werden, ob die Gontardstraße zu einem sicheren Schulweg ausgebaut werden kann und ein rückseitiger Anschluss an die Liebigschule möglich ist. Voraussetzung dafür wäre, die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander zu trennen. Nach dem Bericht wird der Ortsbeirat entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Damit die gewünschten Effekte eintreten, ist es wichtig, dass die Maßnahmen regelmäßig kontrolliert werden. Begründung: Die oben beschriebenen Maßnahmen waren das Ergebnis des Ortstermins am 24.11.2023. Die verkehrliche Situation aufgrund der Elterntaxis in der Siedlung Westhausen ist seit mehreren Jahren ein großes Ärgernis. Mehrere Sensibilisierungsmaßnahmen der Schulen Gymnasium Nord, Französische Schule und Liebigschule haben leider nicht zu dem gewünschten Erfolg geführt. Durch die Einführung einer temporären Einbahnstraße im o. g. Abschnitt soll die Zufahrt in die Siedlung in den morgendlichen Stunden erschwert werden. Der Ortsbeirat erhofft sich dadurch eine Reduzierung des Elterntaxi-Verkehrs und dass die Bewohner*innen von Durchgangsverkehr entlastet werden. Dies könnte dazu führen, dass die Eltern ihre Kinder stattdessen an der Ludwig-Landmann-Straße absetzen und der Rest des Weges zu Fuß zurückgelegt wird. Optimalerweise kommen die Kinder ohnehin selbständig zu Fuß, mit dem Rad oder dem ÖPNV zur Schule. Der Abschnitt wurde so ausgewählt, dass die Schulbusse an der Buswendeschleife noch wenden können. In der Ortsbeiratssitzung wurde der Wunsch von den Bürger*innen geäußert, die Straße während des o. g. Zeitraums komplett für den Autoverkehr zu sperren. Ähnlich dem Prinzip der Schulstraße. Als Prüfauftrag wurde deswegen die Möglichkeit einer Schranke mitaufgenommen. Zusätzlich wäre es wünschenswert, wenn die Gontardstraße zu einem Schulweg ausgebaut werden würde. Um dies sicher zu gewährleisten, müssten die Bereiche für den Auto-, Rad- und Fußverkehr voneinander getrennt werden. Bereits heute führt die Straße zum Parkplatz der Französischen Schule, um die Kollwitzstraße nicht weiter zu belasten. Dieser Effekt könnte verstärkt werden, wenn es einen rückseitigen Anschluss an die Liebigschule geben würde. Anhang Abbildung: Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1562 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Straße Am Ziehgraben sicherer und bespielbar machen

23.04.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5389 entstanden aus Vorlage: OF 394/7 vom 09.04.2024 Betreff: Straße Am Ziehgraben sicherer und bespielbar machen Vorgang: NR 662/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt In die Straße Am Ziehgraben sind in den letzten Jahren vermehrt Familien in bestehende und neu gebaute Häuser gezogen. Die Straße stellt daher oft den Treffpunkt für die Nachbarn und ihre Kinder dar und wird dementsprechend oft auch bespielt. Da die Straße schnurgerade verläuft und Parkplätze nur auf einer Straßenseite vorhanden sind, verleitet diese zum Beschleunigen und zu schnellem Fahren. Hier kam es schon öfter zu gefährlichen Situationen mit spielenden Kindern. Die Anwohnenden wünschen sich daher Maßnahmen, die die Bespielbarkeit und Sicherheit der Straße erhöhen, und haben bereits ihre Unterstützung für die Baumpflege im Rahmen von Baumpatenschaften versichert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende zwei Maßnahmen in der Straße Am Ziehgraben umzusetzen: - Im Rahmen des Programms "10.000 Bäume für Frankfurt" (NR 662) Baumpflanzungen entlang der Straße vorzunehmen, wofür bereits Menschen als Baumpat:innen bereitstehen. Falls dies nicht möglich nicht ist, z. B. aufgrund von Leitungstrassen im Boden, sind andere Begrünungselemente vorzusehen. - Die Parkordnung ist zu einem alternierenden System zu ändern, sodass sich die Parkplätze jeweils abwechselnd rechts und links der Straße befinden. Diese sollen entsprechend markiert werden. Somit soll der Verkehr verlangsamt und das Risiko für spielende Kinder reduziert werden. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 662 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1554 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 475 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellendefizit des Jugendtreffs „Alte Bäckerei“ ausgleichen

23.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 23.04.2024, OF 397/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Stellendefizit des Jugendtreffs "Alte Bäckerei" ausgleichen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Mithilfe der Aufstockung des Jugendhilfebudgets und der vorgesehenen Dynamisierung in den folgenden Jahren soll das Stellendefizit im Jugendtreff der Alten Bäckerei in Westhausen, was derzeit 0,75 Stellen unter dem städtischen Durchschnitt von 2 Stellen liegt, behoben werden. In Absprache mit dem Jugendhilfeausschuss (JHA) sind die Zuschüsse für den Träger Saz-Rock e.V. dementsprechend zu erhöhen. Begründung: Seit mehreren Jahren demonstrieren die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit für eine ausreichende Finanzierung. So auch dieses Jahr in der Aktionswoche im März. Fehlende Personal- und Sachkosten betreffen viele Einrichtungen in unserem Ortsbezirk. Die Situation in der Alten Bäckerei ist insofern besonders, dass nur 1,25 statt der eigentlich stadtweit gängigen 2 Stellen finanziert werden. Zudem ist kürzlich die Liegenschaft im Westring 20 abgebrannt, weswegen die Räumlichkeiten dort nicht genutzt werden können und man auf den Nachbarschaftreff "nebenan" (Westring 6) ausweichen muss. In der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2024 wurde von Frau Stadträtin Elke Voitl angekündigt, dass in Abstimmung mit dem JHA und seinen Fachausschüssen ein Grundsatzbeschluss vorbereitet wird, der eine Aufstockung des Jugendhilfebudgets inkl. einer Dynamisierung der Mittel in den folgenden Jahren vorsieht. Dieser soll noch vor der Sommerpause der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Ortsbeirat unterstützt dieses Vorgehen und möchte mit diesem Etatantrag auf die besondere Bedarfslage der Alten Bäckerei hinweisen. Die sich nun auftuende Chance sollte genutzt werden und deshalb wird der JHA, der über die Mittelverteilung entscheidet, gebeten, diesen Bedarf zu berücksichtigen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 112 2024 Die Vorlage OF 397/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass an den ersten Absatz der Begründung, endend mit dem Wort "muss", die Worte "der aber nicht die Bedarfe abdecken kann" angefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

„Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss“ finanziell unterstützen

22.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 22.04.2024, OF 401/7 Betreff: "Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss" finanziell unterstützen Am 25. Mai 2024 soll in diesem Jahr wieder die "Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss" stattfinden. In den vergangenen Jahren wurden die Kosten vollständig vom Quartiersmanagement Rödelheim - West übernommen. Eine Kostenübersicht liegt dem Ortsbeirat vor. Demnach belaufen sich die Gesamtkosten auf 4.600 €. Das Quartiersmanagement kann 4.000 € bereit stellen. Deshalb beschließt der Ortsbeirat, dass dem Quartiersmanagement für die Organisation der "Rödelheimer Musiknacht - Musik am Fluss" aus dem Ortsbeiratsbudget 600 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 311 2024 Die Vorlage OF 401/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Trassen der Regionaltangente West zum Nordwestzentrum vorstellen

18.04.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5423 entstanden aus Vorlage: OF 426/8 vom 30.03.2024 Betreff: Trassen der Regionaltangente West zum Nordwestzentrum vorstellen Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, welche Varianten zur Streckenführung der Regionaltangente West vom Gewerbegebiet Praunheim in das Nordwestzentrum (NWZ) aktuell geprüft werden. Die Vorschläge sahen eine Verlängerung der Regionaltangente West (RTW) parallel zur Autobahn A 5 vor, mit einer Anbindung an die U 3 in Richtung Nordwestzentrum. Variante 1 verbleibt östlich der A 5 auf der Seite von Nordweststadt/Niederursel, in Variante 2 wird die Regionaltangente West etwa in Höhe der Feldwegbrücke auf die westliche Seite der A 5 verschwenkt. Die RTW-Planungsgesellschaft wollte beide Vorschläge in das Planungskonzept aufnehmen. Auf eine Trasse durch das Schul- und Bebauungsgebiet der Nordweststadt wurde verzichtet. Begründung: Es ist dem Ortsbeirat wichtig, dass mit der RTW eine Anbindung des Frankfurter Nordens an den Westen Frankfurts und den Main-Taunus-Kreis erfolgt, um den Verkehrsknotenpunkt über die Hauptwache und den Hauptbahnhof zu entlasten. Eine unterirdische Führung der RTW in das Nordwestzentrum wurde aus Kostengründen bereits 2010 ausgeschlossen. Die einst vorgesehene Trasse für einen oberirdischen Bau wird heute als Schulgelände, Wegeverbindung und Spielgelände genutzt. Sie führt zudem sehr eng an Einfamilienhäusern als auch an großen Wohnblocks entlang. Eine Anbindung an den U-Bahnhof im Nordwestzentrum wäre zudem ohne Verlust der sozial und sportlich genutzten städtischen Gebäude im NWZ kaum möglich. Um die schmale Geländetrasse vom Praunheimer Weg ins NWZ zu erhalten, die für die Bewohner:innen eine wichtige soziale und klimatische Bedeutung hat, lehnt der Ortsbeirat die ursprüngliche Trassenführung der RTW ab und bittet darum, die vorgeschlagenen Alternativen intensiv zu prüfen und dem Ortsbeirat baldmöglichst zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1835 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des alten Friedhofs in Hausen

09.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 09.04.2024, OF 389/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Gestaltung des alten Friedhofs in Hausen Vorgang: EA 60/23; B 46/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Gestaltung des Areals Alter Friedhof in Hausen mit der zum Teil eingestürzten Mauer des alten Hausener Friedhofs und den Abriss werden in den Haushalt 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro eingestellt. Mit der Umsetzung soll noch im Jahr 2024 begonnen werden. Mittel, die nicht für die Sanierung benötigt werden, werden zweckgebunden für die Erstausstattung des Areals verwendet. Begründung: Die Mauer des alten Hausener Friedhofs ist schon im Jahr 2019 teilweise eingestürzt und der Friedhof seitdem durch einen Bauzaun eingezäunt. Mit der Begründung, das Gutachten über die Sanierung der alten Mauer abzuwarten, wurde die EA 60 am 6.7.2023 im Ausschuss für Klima und Umweltschutz abgelehnt. Nach Aussage des Berichts 46 vom 26.1.2024 liegt dieses Gutachten jetzt vor; es empfiehlt einen Abbruch und ggf. Ersatz. Die Planungen sollten noch in diesem Kalenderjahr beginnen. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 60 Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 46 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 389/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten-Linke
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Jugend- und Sozialhilfeleistungen Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Ortsbezirk 7 sichern

08.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 08.04.2024, OF 391/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Jugend- und Sozialhilfeleistungen Offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) im Ortsbezirk 7 sichern Vorgang: EA 59/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat stellt zusätzliche Mittel für die Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Aufstockung von Stellen und eine ausreichende Finanzierung von Projekten bei den Einrichtungen im Ortsbezirk 7 in den Haushalten 2024/2025 ein. Begründung: Die finanzielle Situation der Kinder- und Jugendhilfe hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich verschärft. Gründe hierfür sind die gestiegenen Bedarfe, die Tarifsteigerungen und die Inflation. Gleichzeitig wurde die Höhe der städtischen Zuschüsse nicht angepasst. Eine Initiative des Ortsbeirats (Etatanregung vom 25.04.2023, EA 59, entstanden aus Vorlage: OF 278/7 vom 06.04.2023) zur besseren finanziellen Ausstattung der OKJA wurde im Ausschuss für Soziales und Gesundheit am 6.7.2023 abgelehnt. Aus diesem Grund hat der Jugendhilfeausschuss am 29. Januar dieses Jahres einen "Appell zur Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" in Frankfurt verabschiedet, der den Magistrat und die Stadtverordneten auffordert, einen nachhaltigen Paradigmenwechsel in der Kinder- und Jugendhilfe einzuleiten und die Haushaltsmittel im Bereich der präventiven Kinder- und Jugendhilfe ab dem Jahr 2024 um zusätzliche 26 Millionen Euro dauerhaft zu erhöhen. Nur so ist es möglich, den fachlichen Standard zu halten und den unverzichtbaren Beitrag, den die Einrichtungen seit Jahrzehnten zur sinnvollen Freizeitgestaltung, Demokratiebildung und gesellschaftlicher sowie kultureller Teilhabe für Kinder und Jugendliche leisten, zu erhalten. Nicht zuletzt profitieren die Stadtteile im Ortsbezirk z.B. bezüglich Konfliktmanagement und Perspektivenberatung von der Professionalität der OKJA. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 25.04.2023, EA 59 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 110 2024 Die Vorlage OF 391/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors nach dem Wort "Jugendarbeit" die Worte "für die Aufstockung von Stellen" gestrichen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: die_farbechten-Linke
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume in den Stadtteilen im Ortsbezirk 7 bereitstellen

08.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 08.04.2024, OF 393/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Klimaschutzräume in den Stadtteilen im Ortsbezirk 7 bereitstellen Vorgang: V 740/23 OBR 7; B 17/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in dem Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel für die Einrichtung von Klimaschutzräumen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 7 bereitzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks vorgelegt hat. Bezüglich der Anfrage nach Klimaschutzräumen antwortete der Magistrat in dem Bericht B 17/2024 wie folgt: "Die Rahmenbedingungen in Frankfurt sind jedoch noch festzulegen in Bezug auf Verantwortung und notwendige Ressourcen für den Betrieb". Dieser Schritt kann parallel vollzogen werden, damit mit dem Umbau von geeigneten Orten so schnell wie möglich angefangen werden kann. Dafür sind im Haushalt 2024/2025 ausreichende Mittel einzustellen. Die Hitzewellen der vergangenen Sommer haben gezeigt, dass es große Gruppen an vulnerablen Menschen gibt, die der Hitze oft schutzlos ausgesetzt sind. Neben individueller Information und Sensibilisierung zum Schutz vor extremen Temperaturen und selbst zu ergreifenden Maßnahmen, benötigt es kollektive, öffentliche Strukturen. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 17 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 393/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und BFF gegen SPD, farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)

Partei: die_farbechten-Linke
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas/20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Die Versorgung mit Plätzen für die nachschulische Betreuung im Pakt für den Nachmittag zu 85 Prozent sicherst

08.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 08.04.2024, OF 392/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas/20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Die Versorgung mit Plätzen für die nachschulische Betreuung im Pakt für den Nachmittag zu 85 Prozent sicherstellen Vorgang: V 277/22 OBR 7; ST 2469/22; V 687/23 OBR 7 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ausreichend finanzielle Mittel in den Doppelhaushalt 2024/25 einzustellen, um den Betreuungsbedarf in den Stadtteilen des Ortsbezirks 7 für Betreuungseinrichtungen für Grundschulkinder zum Versorgungsziel 85% bis 2025 sicherzustellen. Begründung: Aus den o.g. Vorlagen geht hervor, dass die nachschulische Betreuung, insbesondere der Pakt für den Nachmittag große Lücken im Angebot im Ortsbezirk 7 aufweist. Die Zahlen von Rödelheim (58% und 59%), in Hausen 199 Plätze für 427 Kinder und Praunheim 49% (Zahlen aus der Bestandserhebung vom 31.12.2020, aktualisiert 14.9.2023) Versorgung sind weit von dem Versorgungsziel für Schulkindbetreuung entfernt, das im Jahr 2021 auf 85% angehoben wurde. Ab 2026 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung der ersten Klassenstufen, welcher sich bis zum Jahr 2030 auf alle Grundschulklassen erweitern wird. In Vorbereitung auf diesen Anspruch muss die Stadt Frankfurt jetzt ausreichende Mittel bereitstellen. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2022, V 277 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 111 2024 Die Vorlage OF 392/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, farbechte/Linke und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: die_farbechten-Linke
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwegeverbindung vom Wohnquartier „Schönhofviertel“ zum Westbahnhof

05.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 05.04.2024, OF 398/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Fußwegeverbindung vom Wohnquartier "Schönhofviertel" zum Westbahnhof Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: 1. In den Haushalt 2024/2025 werden ausreichend Planungsmittel für eine direkte Fußwegeverbindung zwischen dem neuen Wohnquartier "Schönhofviertel" und dem Westbahnhof eingestellt. 2. Diese Planungen sind unabhängig von der Einführung einer Buslinie über die zukünftige Unterführung der Valentina-Archipowa-Straße. Begründung: Weite Teile des neuen Wohnquartiers "Schönhof" sind bald bezugsfertig. Weiterhin nicht in Sicht ist aber eine direkte Fußwegeverbindung zum Westbahnhof. Bisher heißt es dazu z.B. in der ST 2118/21 lediglich: "Eine ergänzende Gleisquerung für den Fuß- und Radverkehr in der Verlängerung der Kasernenstraße würde die Erreichbarkeit des Bahnhofs West beziehungsweise der Solmsstraße verbessern. In der vorliegenden Entwurfsplanung gibt es dazu bislang keine Aussage. Der Magistrat unterstützt die Anregung nach einer verbesserten Anbindung des Westbahnhofs und wird in ämterübergreifender Abstimmung die Möglichkeiten eruieren. Eine konkrete Planung gibt es derzeit dazu nicht." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 113 2024 Die Vorlage OF 398/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Fördertopf zur Unterstützung von Stadtteilfesten verstetigen

05.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 05.04.2024, OF 400/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Fördertopf zur Unterstützung von Stadtteilfesten verstetigen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der mit der E 92/2023 geschaffene Sonderfördertopf für Vereine wird verstetigt und jährlich soweit mit neuen Mitteln gefüllt, dass eine angemessene Förderung von Stadtteilfesten auch in den kommenden Jahren ermöglicht wird. Zudem wird die Möglichkeit geschaffen, aus diesem Topf auch Kosten abzudecken, die durch die obligatorisch gewordene Tätigkeit der Netzdienste Rhein-Main (NRM) beim Zugriff auf das städtische Stromnetz zu zahlen sind (z.B. Anbringung von Weihnachtbeleuchtung). Alle Förder- und Unterstützungsanträge bedürfen auch weiterhin eines Antrags der Ortsbeiräte. Begründung: Die Unterstützung von Stadtteilfesten wird von den Ortsbeiräten gerne wahrgenommen und ist geeignet dies Feste trotz gestiegener Kosten zu sichern. Seit zwei Jahren muss beim Zugriff auf das städtische Stromnetz obligatorisch auf die Dienste der NRM zurückgegriffen werden. Die Kosten dafür sind so erheblich, dass einige Vereinsringe bereits auf die Hängung von vorhandener Weihnachtsbeleuchtung verzichtet haben. Es erscheint notwendig, dass diese Kosten aus dem Fördertopf erstattet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 114 2024 Die Vorlage OF 400/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.10 Taffiq (Treuhandbereich) Taktausdünnung der U 6 am Sonntag aufheben

05.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 05.04.2024, OF 399/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.10 Taffiq (Treuhandbereich) Taktausdünnung der U 6 am Sonntag aufheben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: In den Haushalt 2024/2025 werden ausreichend Mittel eingestellt, um die Takt-reduzierung der U 6 an den Wochenenden spätestens zum Fahrplanwechsel 2024 wieder aufzuheben. Begründung: Zum 27. Januar 2024 trat ein Sparfahrplan für Busse und Bahnen in Frankfurt in Kraft, der in erster Linie mit Personalmangel begründet worden ist. Betroffen davon war auch die U 6 zwischen Hausen und dem Ostbahnhof. Während die Taktstreckung an Werktagen durchaus akzeptabel ist, ist es für die Bürger:innen schon sehr ärgerlich, dass die U-Bahn am Sonntag nur noch alle 20 Minuten fährt. Dies sollte schnellstmöglich wieder geändert werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 399/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen SPD, farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme); CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung der Wege rund um den Praunheimer Sportplatz

05.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 05.04.2024, OF 390/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Sanierung der Wege rund um den Praunheimer Sportplatz Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Aus dem Budget der Produktgruppe 22.09 werden ausreichend Mittel bereitgestellt, um die Wege rund um den Praunheimer Sportplatz und den Weg zwischen Sportplatz und Adlerwiese zu sanieren. Begründung: Die Wege entlang des Praunheimer Sportplatzes sind sanierungsbedürftig. Nach Regenfällen sind die Wege aufgeweicht und aufgrund zahlreicher Pfützen schwer begehbar. Der Weg zwischen Sportplatz und Adlerwiese hat tiefe Furchen, was u.a. für Fahrradfahrer ein erhöhtes Gefahrenpotential darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 109 2024 Die Vorlage OF 390/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, farbechte/Linke, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neuplanung des Areals am alten Hausener Friedhof

05.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 05.04.2024, OF 388/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Neuplanung des Areals am alten Hausener Friedhof Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den folgenden Beschluss zu fassen: Aus dem Budget der Produktgruppe 22.09 werden ausreichend Mittel bereitgestellt, um die Freifläche am alten Hausener Friedhof neu zu gestalten und ggf. die Sanierung der alten Friedhofsmauer zu berücksichtigen. Begründung: Die Friedhofsmauer des alten Hausener Friedhofs ist einsturzgefährdet und seit Jahren abgesperrt. Im Zuge der Sanierung oder ggf. Abrisses der Mauer ergibt sich die Möglichkeit, den alten Friedhof zum Stadtteil zu öffnen und in Verbindung damit die Grünanlage neu zu gestalten, um für die BürgerInnen einen attraktiven Aufenthaltsraum zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 108 2024 Die Vorlage OF 388/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße

05.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 05.04.2024, OF 386/7 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Gestaltung und Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/Projekt angelegt, in dem für 2024 zusätzlich die Summe von 250.000,00 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Aufwertung und Gestaltung finanziert, die gemeinsam mit den BürgerInnen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Jahrelang ließen verschiedene EigentümerInnen im og. Bereich eine komplette Häuserzeile verfallen. Nun soll dort ein Wohnbauprojekt errichtet werden. In diesem Zuge soll der öffentliche Bereich in Kooperation mit den BürgerInnen neugestalten werden. Der Planungsprozess muss jetzt anlaufen, um nach Fertigstellung des Wohnbauprojekts zügig mit der Umsetzung beginnen zu können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2024 Die Vorlage OF 386/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 6

Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten

25.03.2024 · Aktualisiert: 24.04.2024

Antrag vom 25.03.2024, OF 1001/6 Betreff: Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf der Westerbachstraße aus Richtung Sossenheim kommend eine Linksabbiegerspur zu der Geschäftszeile Westerbachstraße 148-152 eingerichtet werden kann. Begründung: Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entsteht an dieser Stelle regelmäßig Stau und Chaos, wenn Autofahrer auf der Westerbachstraße von Sossenheim kommend zu der Geschäftszeile links abbiegen möchten. Die Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur (analog der Abbiegerspur zu dem REWE-Markt) könnte hier Abhilfe schaffen und sollte deshalb geprüft werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 927 2024 Die Vorlage OF 1001/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm „Studentischer Neubau“ in die Stadtverordnetenversammlung

12.03.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5266 entstanden aus Vorlage: OF 376/7 vom 25.02.2024 Betreff: Ermöglichung des Neubaus von studentischem Wohnraum durch Einbringen der geplanten Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" in die Stadtverordnetenversammlung Der Bauverein Katholische Studentenheime e. V. stellt in seinem Friedrich-Dessauer-Haus an der Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße 90, 60488 Frankfurt, derzeit 616 Studierenden Wohnungen zu im Marktvergleich äußerst günstigen Mieten zur Verfügung. Der Verein möchte bereits seit rund zwei Jahren ein Bauvorhaben auf dem Areal realisieren, um zusätzliche 150 Wohneinheiten zu schaffen. Die Baugenehmigung liegt bereits seit dem 4. Quartal 2022 vor und der Ausführungsplan ist längst fertiggestellt. Als gemeinnütziger Verein ist der Bauverein auf Fördermittel der Stadt Frankfurt angewiesen, um die Mieten weiterhin zu sozial verträglichen Preisen anbieten zu können. Die aktuelle Förderrichtlinie "Studentischer Neubau" sieht die Fixierung der pauschalen monatlichen Warmmiete je Wohnheimplatz bei 350 Euro vor. Damit lässt sich das Bauvorhaben allerdings, aufgrund der stark gestiegenen Betriebskosten sowie der derzeitigen Finanzierungsbedingungen, nicht realisieren. Der Bauverein möchte sowohl von einem Ausgleich der nicht ausfinanzierten Betriebskosten des potenziellen Neubaus durch Mieterhöhungen in den Bestandswohnungen als auch von einer Auflösung der eigenen Instandhaltungsrücklagen absehen. Die geplante Richtlinienänderung sieht vor, nur die Kaltmiete auf 7,50 Euro/m2 Wohnfläche zu fixieren. Die Betriebskosten sollen an die Mieterinnen und Mieter weitergereicht werden dürfen. Zudem soll die aktuelle Darlehensförderung zu einer kombinierten Darlehens- und Zuschussförderung ausgebaut werden. Leider wurde die Änderung noch nicht zur Abstimmung in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. In der Konsequenz wird der Start des Neubaus seit nunmehr fast einem halben Jahr verzögert. Bisherige Anfragen seitens des Bauvereins an den Magistrat sowie den Oberbürgermeister blieben leider unbeantwortet. Um den bestehenden Wohnungs mangel in Frankfurt entgegenzuwirken, muss somit schnellstmöglich gehandelt und die Richtlinienänderung vorangetrieben werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat aufgefordert, die angedachte Richtlinienänderung zum Förderprogramm "Studentischer Neubau" zum nächstmöglichen Zeitpunkt in die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, um damit den dringend benötigten Bau neuer Studentenwohnungen zu ermöglichen sowie voranzutreiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beton weicht bunten Blumen

12.03.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5267 entstanden aus Vorlage: OF 377/7 vom 27.02.2024 Betreff: Beton weicht bunten Blumen Vorgang: Ortstermin v. 10.03.2023 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Umgestaltung der Bachmannstraße nach Abschluss der Bauarbeiten ab der Kreuzung Hausener Brückweg zur verkehrsberuhigten Zone möglich ist, indem ein Mikrobeet auf einem Teil des nördlichen Gehwegs angelegt wird. Die Fahrbahn wird zu einem shared space definiert und kann so für alle Verkehrsteilnehmer die Sicherheit und Eindeutigkeit der Verkehrssituation erhöhen. Begründung: Eine halbe Straße zur verkehrsberuhigten Zone mittels eines Straßenschildes in der Mitte des Straßenabschnitts umzuwidmen, ist keine geeignete Maßnahme, um den Autoverkehr auf das Geschwindigkeitsreduzierungsgebot aufmerksam zu machen. Das war Grundlage des Antrags OF 153/7 aus 2022 und wurde auch bei der Ortsbegehung inhaltlich bestätigt. Das Protokoll des Ortstermins sagt ebenfalls aus, dass aufgrund der existierenden Eigenart des Straßenabschnitts die Versetzung des Schildes nicht möglich sei. Zudem wurde auf die Notwendigkeit von Parkplätzen verwiesen. Eine Möglichkeit, den gordischen Knoten zu zerschlagen, der zudem kostengünstig ist, bietet die Nachahmung des Projekts Mikrobeete. Dabei lässt das ASE das Beet anlegen und befüllt die etwa 30 Zentimeter tiefe Grube mit Pflanzenerde. Paten für das Blumenbeet könnten sich dann um die Fläche kümmern und auch Müll beseitigen. Die Parkplätze unmittelbar neben den Beeten bleiben nach Aussage der Leiterin des ASE erhalten. Bürgerinnen und Bürger aus Hausen haben bereits mehrfach das Anlegen von Begrünungsflächen vorgeschlagen und könnten bei positivem Ergebnis der Prüfung dafür geworben werden, die Patenschaft zu übernehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1324 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lass das Elterntaxi stehen - Kampagne im Ortsbezirk 7 durchführen

12.03.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5268 entstanden aus Vorlage: OF 379/7 vom 27.02.2024 Betreff: Lass das Elterntaxi stehen - Kampagne im Ortsbezirk 7 durchführen Laut Süddeutscher Zeitung wird in Augsburg ein Konzept gegen Elterntaxis getestet (Quelle: https://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-schule-schulweg-eltern-elterntaxi-au to-1.6384990). Bei der Kampagne "Lass das Elterntaxi stehen" können Grundschülerinnen und Grundschüler in einem Stempelheft jeden Tag einen Stempel bekommen, an dem sie ohne Auto und selbstständig zur Schule gekommen sind. Zum Ende des Schuljahres können sie mit voll gestempeltem Stempelheft an einer Verlosung teilnehmen, an der sie attraktive Preise der Stadt gewinnen können, z. B. freien Eintritt ins Schwimmbad, ins Museum oder zu Spielen des FC Augsburg. Die beiden ersten Beispiele sind für Frankfurter Kinder ohnehin Praxis, eine Kooperation mit den Spielen der Eintracht Frauen beispielsweise hätte neben der Förderung des Frauenfußballs auch einen starken Stadtteilbezug. Insbesondere in Westhausen erschweren Elterntaxis auf der Kollwitzstraße vielen Anwohnerinnen und Anwohnern das morgendliche Verlassen der Siedlung. Daher wird der Magistrat beauftragt, 1. zu prüfen und zu berichten, ob die Kampagne "Lass das Elterntaxi stehen" auf die Stadt Frankfurt übertragen und ob neben der Grundschule auch die Sekundarstufe I einbezogen werden könnte. Dabei soll ausgeführt werden, welche Preise für die Verlosung infrage kämen, 2. im Falle einer positiven Prüfung die drei Schulen in Westhausen (Gymnasium Nord, Französische Schule, Liebigschule) und die Ebelfeldschule wegen des räumlichen Zusammenhangs für eine erste Pilotphase auszuwählen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1202 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen

12.03.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5269 entstanden aus Vorlage: OF 383/7 vom 27.02.2024 Betreff: Störenden Verteilerkasten versetzen - Schulweg sicherer machen Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Betreiber des Verteilerkastens an der Fußgängerampel Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße zu sprechen mit dem Ziel, diesen zu versetzen. Begründung: Wie im Ortsbezirk 1 an der Nordseite des Hauptbahnhofs (die FR berichtete am 23.02.2024, F13), so steht auch in Rödelheim an einem Fußgängerübergang ein Verteilerkasten so ungünstig, dass er den Aufstellungsraum für Fußgänger behindert und damit eine Gefährdung für Schulkinder darstellt. Der Fußgängerübergang ist ein Schulweg zur Michael-Ende-Grundschule und an einer sehr schwierigen Kreuzung aufgestellt, weil der Zulieferverkehr für den REWE-Markt diesen Bereich zum Einschwenken nutzt. Bei dem Ortstermin am 15.09.2023 wurde darüber hinaus erkennbar, dass häufig sogar der Fußgängerüberweg zum Rückwärtseinfahren in die Trümpertstraße genutzt wurde. Die schwierige Verkehrslage für Grundschülerinnen und Grundschüler (sowie ihre Eltern) würde dadurch etwas erträglicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1204 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim

27.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

Antrag vom 27.02.2024, OF 382/7 Betreff: Verkehrsentlastung Praunheim und Rödelheim 2018 forderte der Ortsbeirat den Magistrat auf zu prüfen, ob eine Straßenbahn parallel zum Straßenzug Praunheimer Weg, Heerstraße, Guerickestraße und Gaugrafenstraße eine attraktive Alternative für Pendler gegenüber der Nutzung des eigenen Pkw's sei. Der Magistrat sagte zu, dies im Rahmen der anstehenden abschließenden Untersuchungen zum neuen Gesamtverkehrsplan (GVP) zu machen. Inzwischen ist die Entwicklung des neuen GVP um Jahre verschoben worden. Der Bau der Ortsumfahrung Praunheim (vorgesehen im bisherigen GVP) ist wegen der Voruntersuchung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme 4 nicht weiter vorangetrieben worden. Die in den neunziger Jahren von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Verlängerung der U6 (heute U7) in des Gewerbegebiet Praunheim nördlich der Heerstraße wurde nicht umgesetzt, da zwischenzeitlich der Bau der RTW beschlossen wurde. Eine entsprechende Abstimmung war notwendig. Der Bau der RTW, die ursprünglich 2018 in Betrieb gehen sollte, wurde dieser Tage begonnen. Wie in Praunheim eine Verknüpfung mit der U 7 und einer möglichen "Park, Ride and Bike - Anlage" aussehen soll, wurde dem Ortsbeirat bisher nicht vorgestellt. Sowohl der Pendlerverkehr, als auch die Kfz-Zulassungen in Frankfurt erreichen mittlerweile wieder Rekordwerte. Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, der getrennt vom Individualverkehr (IV) erfolgen sollte, ist als Alternative dringend nötig. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie er eine Verkehrsentlastung in Praunheim und Rödelheim plant. - Ist weiterhin eine Ortsumfahrung Praunheim vorgesehen und, falls ja, was ist der aktuelle Planungsstand? - Wird der Magistrat entsprechend unserer Anfrage aus 2018 eine Straßenbahnlinie, die unabhängig vom IV verkehrt, zwischen Nordweststadt, Praunheim und Rödelheim (mit Verlängerung nach Bockenheim bzw. Sossenheim) vorsehen oder als günstige Alternative, eine IV-freie Busspur einrichten? - Wird der Magistrat an der Planung des Verkehrsknotens RTW, U-Bahn und Park-, Ride- und Bike-Anlage den Ortsbeirat 7 rechtzeitig beteiligen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 17 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die drei Fragen der Vorlage OF 382/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 905 2024 1. Die erste Frage der Vorlage OF 382/7 wird abgelehnt. 2. Die zweite Frage und dritte Frage der Vorlage OF 382/7 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und 2 farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); 1 farbechte/LINKE (= Enthaltung) zu 2. zweite Frage: Einstimmige Annahme dritte Frage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Neubau an der ZiegeleiAllee

27.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

Antrag vom 27.02.2024, OF 380/7 Betreff: Neubau an der Ziegelei-Allee Oft werden die Ortsbeiräte zu spät in Planungs- und Baumaßnahmen eingebunden, das heißt, die HGO, die verlangt, dass die Ortsbeiräte zu Themen vor Ort anzuhören sind, wird praktisch ignoriert. Die Ortsbeiräte arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur eine frühzeitige und begleitende Information gibt den Ortsbeiräten die Möglichkeit bei Planung und Bauvorhaben mitzuwirken. Durch Veröffentlichung in der Presse erfuhr der Ortsbeirat 7, dass die stadteigene ABG ein größeres Wohngebäude am Anfang der Ziegeleiallee im Bereich des Voruntersuchungsgebietes für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vor Abschluss der Untersuchungen errichten will. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten - Wann ist der Baubeginn vorgesehen und wie ist der Bau-Ablauf geplant? - Wird der vorgeschriebene Abstand zu Hochspannungsleitungen eingehalten und wird die Trinkwassergewinnung (Wasserwerk Praunheim) berücksichtigt. - Welche Auswirkungen wird es auf die Frischluftzufuhr, welche auf den Verkehr geben? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 904 2024 Die Vorlage OF 380/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die ersten drei Absätze sowie die zweite und dritte Frage ersatzlos gestrichen werden und somit nur die erste Frage als Antragstext erhalten bleibt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Was geschieht mit den Räumen der ehemaligen Filiale der Frankfurter Sparkasse?

25.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

Antrag vom 25.02.2024, OF 381/7 Betreff: Was geschieht mit den Räumen der ehemaligen Filiale der Frankfurter Sparkasse? Im November 2022 wurde der Geldautomat der Frankfurter Sparkasse im kleinen Zentrum in Praunheim gesprengt. Nun sind die Instandsetzungsarbeiten seit einiger Zeit abgeschlossen. Da schon lange bekannt ist, dass diese Filiale nicht mehr geöffnet wird, sorgen sich nun Anwohner und Geschäftsleute, wie diese Ladenfläche zukünftig genutzt werden wird. In Praunheim werden dringend Geschäfte für Dinge des alltäglichen Bedarfs gebraucht, damit der Stadtteil nicht vollends verödet. Da der Ladenbereich nicht wie die beiden angrenzenden Gebäudekomplexe der ABG Holding gehört, ist eine direkte Einflussnahme schwierig. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschießen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind dem Magistrat eventuelle Vermietungspläne bekannt? 2. Wird der Magistrat zum Wohle des Stadtteils Kontakt zu dem privaten Eigentümer aufnehmen? 3. Wird der Magistrat in den Gesprächen die Bedarfe der Bewohner nach Läden für den alltäglichen Bedarf eindringlich vortragen? 4. Kann der Ortsbeirat damit rechnen, dass der Magistrat den OBR entsprechend informieren wird? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 381/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes AltRödelheim?

20.02.2024 · Aktualisiert: 15.05.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 entstanden aus Vorlage: OF 365/7 vom 06.02.2024 Betreff: Wann endlich kommt der Runde Tisch für die Planung des öffentlichen Platzes Alt-Rödelheim? Vorgang: OM 2551/22 OBR 7 Seit September 2022 fordert der Ortsbeirat: "Planungen für den Quartiersplatz Alt-Rödelheim beginnen und Bürgerinnen und Bürger beteiligen". Bis heute liegt keine Antwort vor. Der Magistrat wird aufgefordert, Folgendes umzusetzen: 1. Zeitnah wird eine Diskussionsgrundlage für die Gestaltung des Platzes Alt-Rödelheim dem Ortsbeirat vorgestellt. 2. Es wird ein Zeitpunkt angegeben, an dem ein Runder Tisch unter Mitsprachemöglichkeiten für interessierte Bürgerinnen und Bürger stattfindet. Dieser sollte möglichst in diesem Jahr terminiert werden. Begründung: Nach dem Desaster mit der Umplanung des Investors, statt Mietwohnungen Eigentumswohnungen bauen zu wollen, muss schnellstmöglich klar sein, was mit dem öffentlichen Raum vor der neu zu bauenden Häuserzeile geschieht. Die Nachbarschaft, die Bürgerinnen und Bürger Rödelheims, hat ein Recht darauf, zu erfahren, welche Zukunft der Platz haben wird. Immerhin wird das soziale Leben in Rödelheim seit Jahren durch die sich hinziehende bauliche Situation behindert, denn es finden seither keine Stadtteilfeste statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Anregung vom 25.06.2024, OA 472 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1860 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Fernwärme im Ortsbezirk 7

20.02.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5123 entstanden aus Vorlage: OF 371/7 vom 04.02.2024 Betreff: Fernwärme im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Wohngebiete im Ortsbezirk eine realistische Chance haben, in absehbarer Zeit mit Fernwärme versorgt zu werden und wo diese Fernwärme mit Unterstützung der Abwärme aus den bestehenden Rechenzentren in Rödelheim erzeugt werden könnte. Begründung: Die Versorgung mit Fernwärme ist eine Möglichkeit, um in Zukunft den Wärmebedarf der Frankfurter Haushalte zu decken. Das Interesse an der Fernwärme in der Bevölkerung ist mit der "Gaskrise" sprunghaft gestiegen. Vielen Menschen aber ist nicht klar, wo in absehbarer Zeit eine Fernwärmeversorgung überhaupt realistisch ist. Zudem ist nicht klar, welch immenser Investitionsaufwand der Ausbau des Fernwärmenetzes mit sich bringt. Detailliert sollen diese Fragen mit der Kommunalen Wärmeplanung geklärt werden, aber schon jetzt ist abschätzbar, wo hohe Chancen für die Realisierung eines Fernwärmenetzes existieren und wo mit hoher Wahrscheinlichkeit andere Lösungen gefunden werden müssen. Es ist im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, frühzeitig informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1049 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-50

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Klimaschutzräume und kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der Stellungnahme ST 68?

20.02.2024 · Aktualisiert: 23.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 entstanden aus Vorlage: OF 370/7 vom 06.02.2024 Betreff: Klimaschutzräume und kühle Orte im Ortsbezirk 7: Wie geht es weiter nach der Stellungnahme ST 68? Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24 Der Ortsbeirat begrüßt, dass der Magistrat der Einrichtung von Klimaschutzräumen positiv gegenübersteht. Der Ortsbeirat bedauert zugleich, dass die Stadt bislang keine konkreten Planungen für kühle Räume in den Stadtteilen des Ortsbezirks geplant hat. Aus der Stellungnahme ST 68, die aus der Anfrage V 740 entstanden ist, wird jedoch nicht ersichtlich, wie die nächsten konkreten Verfahrensschritte aussehen. Es seien noch Rahmenbedingungen festzulegen, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum jetzigen Zeitpunkt fehlen u. a. noch ortsbezirksspezifische Angaben. Daher werden der Magistrat, namentlich das Klimareferat und das ABI, um eine detaillierte Erläuterung des Prozesses gebeten sowie darum, darzulegen, wann dieser abgeschlossen sein soll bzw. wann mit der Einrichtung der Klimaschutzräume gerechnet werden kann. Liegenschaftsvorschläge für diese kühlen Räume sind dem Ortsbeirat so bald wie möglich vorzulegen. Außerdem bittet der Ortsbeirat um Auskunft, wann auf der online einsehbaren "Kühle Orte-Karte" Orte aus dem Ortsbezirk 7 hinzugefügt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1865 Antrag vom 12.11.2024, OF 463/7 Anregung vom 26.11.2024, OA 509 Antrag vom 11.11.2025, OF 574/7 Etatanregung vom 25.11.2025, EA 21 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel Haingrabenstaße/Ohlengarten

20.02.2024 · Aktualisiert: 05.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5117 entstanden aus Vorlage: OF 362/7 vom 19.01.2024 Betreff: Verkehrsspiegel Haingrabenstaße/Ohlengarten Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass der Verkehrsspiegel an der Ecke Haingrabenstraße/Ohlengarten wieder angebracht wird. Begründung: Der Verkehrsspiegel Haingrabenstraße/Ohlengarten wurde Ende letzten Jahres abgebaut. Nun häufen sich die Beschwerden der Verkehrsteilnehmer über die dadurch entstehende Verkehrsgefährdung an dieser Ecke. Gerade Fahrer von Lkw, Bussen und anderen größeren Fahrzeugen bemängeln das Fehlen des Spiegels. Besonders beanstandet die Feuerwehr diese neue Situation, bei Einsatzfahrten kam es dort schon zu gefährlichen Situationen mit Beinahe-Unfällen. Der Spiegel an dieser Stelle ist von größter Notwendigkeit und sollte umgehend wieder installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1131 Antrag vom 06.11.2024, OF 462/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten

20.02.2024 · Aktualisiert: 21.12.2025

Anregung vom 20.02.2024, OA 441 entstanden aus Vorlage: OF 372/7 vom 04.02.2024 Betreff: Mehr geförderter Wohnraum in Neubauprojekten Bei der geplanten Bebauung in Alt-Rödelheim 14 bis 18 werden leider ausschließlich 26 Eigentumswohnungen entstehen. Der Bauaufsicht war es u. a. deshalb nicht möglich, Vorgaben zu den entstehenden Wohnungen zu machen, weil der Baulandbeschluss der Stadt Frankfurt nicht zur Anwendung kommen konnte. Dieser greift erst bei Bauprojekten ab 30 Wohneinheiten bzw. 3000 Quadratmetern Bruttogrundfläche. Investoren nehmen diese Regelung offensichtlich zum Anlass, um bei ihren Planungen knapp unterhalb der Schwellenwerte zu bleiben, um auf diese Weise die Auflagen des Baulandbeschlusses nicht erfüllen zu müssen. Zu diesen gehört u. a. eine Quote für geförderten Wohnraum und für freifinanzierte Mietwohnungen. Dies vorausgesetzt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bis zum 01.10.2024 einen Beschlussvorschlag für einen abgesenkten Schwellenwert beim Baulandbeschluss vorzulegen oder alternativ einen Beschlussvorschlag zu unterbreiten, der für Baugebiete unter den bisherigen Schwellenwerten die Einhaltung eines Baulandbeschlusses mit abgeschwächten Vorgaben verbindlich festlegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2064 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 441 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung), Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme) 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4613, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024 Aktenzeichen: 64-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan?

20.02.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5119 entstanden aus Vorlage: OF 366/7 vom 06.02.2024 Betreff: Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan? Nach langer Ungewissheit wurden der Ortsbeirat und die Schulgemeinde im März 2023 informiert, dass der Ausweichstandort der Kerschensteinerschule auf dem Gelände St. Raphael, Ludwig-Landmann-Straße 365, entstehen soll und der Neubau der Schule (geplante Fertigstellung 2028) nach dem Aufbau der Holzmodule starten kann. Der Einzug in den Ausweichstandort wurde für das Schuljahr 2025/26 angekündigt. Bisher haben aber weder der Ortsbeirat noch die Schule eine Bestätigung über den genauen Zeitplan. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Sind die ursprünglichen zeitlichen Pläne für den Bau des Ausweichstandortes noch realistisch? Falls nicht, was unternimmt der Magistrat, um schnellstmöglich die Herstellung des Ersatzstandorts zu ermöglichen? 2. Wie stellt sich der aktuelle Stand der Kaufverhandlungen mit der Kirchengemeinde Sankt Marien dar und wann wird die Bau- und Finanzierungsvorlage in den Geschäftsgang gegeben? 3. Welches Flächenprogramm ist vorgesehen und gibt es bereits Konkretisierungen der Schulwegplanung? 4. Ist sichergestellt, dass es durch die Bau- und Planungsaktivitäten im Zusammenhang mit dem neuen Stadtgymnasium Frankfurt am Industriehof nicht zu Verzögerungen kommt? Wird die Kerschensteinerschule Bestandteil der Schulbauoffensive sein? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1638 Auskunftsersuchen vom 29.10.2024, V 1036 Antrag vom 01.04.2025, OF 500/7 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6968 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Den Alten Hausener Friedhof endlich gestalten und für die Hausener Bevölkerung nutzbar machen

20.02.2024 · Aktualisiert: 21.03.2024

Antrag vom 20.02.2024, OF 375/7 Betreff: Den Alten Hausener Friedhof endlich gestalten und für die Hausener Bevölkerung nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen bezüglich des Alten Hausener Friedhofs zügig umzusetzen: - Die Mauer wird nach Abbruch nicht wieder hergestellt; das Gelände wird über eine offene Lösung (z.B. bepflanzte Rampe) begrenzt. - Entlang der Mühlwiesenstraße wird ein Zaun errichtet. - Aus dem laufenden Haushalt werden für Spielgeräte, Sitzgruppe(n), Unterstützung von Urban-Gardening-Projekte etc. Mittel mobilisiert. Begründung: Das jahrelange Warten auf eine Grundsanierung der Mauer hat sich nach Darstellung der B 46 für die Hausener nicht gelohnt: es wird festgestellt, dass die Standfestigkeit der gesamten Mauer nicht gegeben ist. Die Sicherungszäune - wiewohl zur Zeit notwendig - sind in der Wahrnehmung der Hausener Bürgerinnen und Bürger eine Einschränkung des öffentlichen Raums und ein Zeichen von Untätigkeit und Vernachlässigung des Stadtteils. Die Nutzbarmachung als Erholungsraum, Spielfläche und Begegnungsangebot wurde vielfach gefordert, auch vom Ortsbeirat. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 26.01.2024, B 46 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. a) Die Vorlage B 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 375/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage B 46 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 375/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 378/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 385/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme

Partei: die_farbechten-LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen

06.02.2024 · Aktualisiert: 29.02.2024

Antrag vom 06.02.2024, OF 369/7 Betreff: Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 2469/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen beantworten: 1. Wie viele Schulkinder im Ortsbezirk können derzeit am Pakt für den Nachmittag (Betreuung ist mit dem schulischen Angebot verzahnt und ist ein Ganztagsangebot bis 17.00 Uhr) teilnehmen (1. bis 4. Klasse, absolut und in %, aufgeschlüsselt nach Grundschulen) und welche Verbesserungen sind mit dem neu erarbeiteten Gesamtkonzept Ganztag zu erwarten? 2. Wie verteilen sich die Kosten für die gegenwärtige Nachmittagsbetreuung auf die Stadt Frankfurt und das Land Hessen? 3. Wie groß ist die Lücke der Plätze, um den Rechtsanspruch auf eine Schulkindbetreuung am Nachmittag ab dem Schuljahr 2026/2027 im Ortsbezirk zu schließen und die angestrebte Versorgungsquote von 85% zu erfüllen? 4. Welcher zusätzlicher Raum- und Personalbedarf wird benötigt (in Stellen, Soll und Ist)? Bei dem Ortstermin am 17.07.2023 in der Michael-Ende-Schule schlug die anwesende Elternschaft die Liegenschaft Assenheimer Straße 17 vor. Wurde diese bereits geprüft und wenn ja mit welchem Ergebnis? Darüber hinaus bittet der Ortsbeirat die Liegenschaft Thudichumstr. 50 (ehem. Lampenladen) zu prüfen. 5. Welche Planungen von Seiten des Magistrats gibt es, um die fehlenden Kapazitäten (Räume, Personal) im Ortsbezirk sicher zu stellen? Begründung: Das Problem fehlender Nachmittagsbetreuung verschärft sich Jahr für Jahr, wie die Anzahl der Anträge belegen. Das zuletzt beantragte Auskunftsersuchen V 689 wurde bis zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht beantwortet. Die zuletzt bekannt gegebenen Zahlen der ST 2469 aus dem Jahr 2022 stammen aus der Bestandserhebung vom 31.12.2020, der Aussagewert ist sowohl hinfällig als auch hoch problematisch mit Versorgungszahlen von 49, 58 und 59%. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll es einen Rechtsanspruch auf eine vollständige Nachmittagsbetreuung für alle Schulkinder geben. Bislang ist nicht absehbar, wie dieser erreicht werden soll, wenn man die aktuellen Nöte der Eltern und die tatsächliche Zahl von Plätzen in der Betreuung am Nachmittag zur Kenntnis nimmt. In zwei Jahren greift die Tatsache eines Rechtsanspruchs, den Eltern gegen die Kommune geltend machen können. Die Antworten auf die Fragen sollen Licht ins Dunkle der städtischen Planungen bringen - für den Ortsbeirat und die betroffenen Eltern. Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2469 Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 860 2024 Die Vorlage OF 369/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Parteien: GRÜNE die_farbechten-LINKE.
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Baustopp in Praunheim? (2)

31.01.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

Antrag vom 31.01.2024, OF 360/7 Betreff: Baustopp in Praunheim? (2) Nachdem auf Anregung des Magistrats eine Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen wurde, kamen offensichtliche viele Baumaßnahmen in Praunheim zum Erliegen. Argumente, man wolle der umfangreichen Planung nicht vorgreifen und es fehle Personal in den Behörden wurden angeführt. Andererseits werden die Ortsbeiräte zu spät in Planungs- und Baumaßnahmen eingebunden, das heißt, die HGO, die verlangt, dass die Ortsbeiräte zu Themen vor Ort anzuhören sind, wird praktisch ignoriert. Die Ortsbeiräte arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur eine frühzeitige und begleitende Information gibt den Ortsbeiräten die Möglichkeit bei Planung und Bauvorhaben mitzuwirken. Seit Jahren ist das städtische Grundstück Heerstraße 80 ein Schandfleck in Praunheim. Obwohl stets beklagt wird, dass die Stadt zu wenig Grundstücke für Baumaßnahmen besitze, lässt sie hier offensichtlich ein eigenes Grundstück verkommen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten - Wie beabsichtigt der Magistrat künftig das Grundstück zu nutzen und wann? - Treffen Gerüchte zu, dass das Grundstück für die freiwillige Feuerwehr Praunheim vorgesehen ist? - Falls ja, was steht einer baldigen Umsetzung im Wege, da die Feuerwehr dringend ein neues Gerätehaus benötigt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 360/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 360/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 360/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 952 2024 Die Vorlage OF 360/7 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Ortsbeiräte werden zu spät in Planungs- und Baumaßnahmen eingebunden, das heißt, die HGO, die verlangt, dass die Ortsbeiräte zu Themen vor Ort anzuhören sind, wird praktisch ignoriert. Die Ortsbeiräte arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur eine frühzeitige und begleitende Information gibt den Ortsbeiräten die Möglichkeit, bei Planung und Bauvorhaben mitzuwirken. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Wie beabsichtigt der Magistrat, künftig das Grundstück Heerstraße 80 zu nutzen und wann? - Treffen Gerüchte zu, dass das Grundstück für die freiwillige Feuerwehr Praunheim vorgesehen ist?" Abstimmung: Annahme bei Enthaltung farbechte/Linke und FDP

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Baustopp in Praunheim? (3)

31.01.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

Antrag vom 31.01.2024, OF 361/7 Betreff: Baustopp in Praunheim? (3) Nachdem auf Anregung des Magistrats eine Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen wurde, kamen offensichtliche viele Baumaßnahmen in Praunheim zum Erliegen. Argumente, man wolle der umfangreichen Planung nicht vorgreifen und es fehle Personal in den Behörden wurden angeführt. Andererseits werden die Ortsbeiräte zu spät in Planungs- und Baumaßnahmen eingebunden, das heißt, die HGO, die verlangt, dass die Ortsbeiräte zu Themen vor Ort anzuhören sind, wird praktisch ignoriert. Die Ortsbeiräte arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur eine frühzeitige und begleitende Information gibt den Ortsbeiräten die Möglichkeit bei Planung und Bauvorhaben mitzuwirken. In der letzten Wahlperiode wurde Vertretern des Ortsbeirates 7 von einem Investor ein Wohnungsbauprojekt nördlich des Steinbacher Hohls vorgestellt. Bedenken wegen "Ackerböden" wurden entkräftet, da nur die Konversionsflächen der ehemaligen Ziegelei betroffen seien. Zudem sei die Planung mit dem Planungsdezernat abgestimmt. Die Höchstspannungsleitungen in unmittelbarer Nähe seien nicht schädlich, soll ihnen vom Dezernat versichert worden sein. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten - Planen private Investoren weiterhin nördlich des Steinbacher Hohls Wohnungsbau? - Die Haltung des Magistrats bezüglich Höchstspannungsleitungen hat sich geändert. Wie wirkt sich der Meinungswandel auf den Wohnungsbau nördlich des Steinbacher Hohls aus? - Gibt es derzeit konkrete Planungen und Absprachen des Planungsdezernates für den Bereich des nördlichen Steinbacher Hohls? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 361/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 7 am 12.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 361/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 7 am 23.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 361/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 361/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 974 2024 Die Vorlage OF 361/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen SPD und farbechte/Linke (= Ablehnung); FDP und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Baustopp in Praunheim? (1)

31.01.2024 · Aktualisiert: 29.02.2024

Antrag vom 31.01.2024, OF 359/7 Betreff: Baustopp in Praunheim? (1) Nachdem auf Anregung des Magistrats eine Voruntersuchung für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme beschlossen wurde, kamen offensichtliche viele Baumaßnahmen in Praunheim zum Erliegen. Argumente, man wolle der umfangreichen Planung nicht vorgreifen und es fehle Personal in den Behörden wurden angeführt. Andererseits werden die Ortsbeiräte zu spät in Planungs- und Baumaßnahmen eingebunden, das heißt, die HGO, die verlangt, dass die Ortsbeiräte zu Themen vor Ort anzuhören sind, wird praktisch ignoriert. Die Ortsbeiräte arbeiten ehrenamtlich in ihrer Freizeit. Nur eine frühzeitige und begleitende Information gibt den Ortsbeiräten die Möglichkeit bei Planung und Bauvorhaben mitzuwirken. Vor Jahren hat ein Investor mit Architekten sein Wohnungsbauprojekt für den Bunker in der Eberstadtstraße 35 dem Ortsbeirat vorgestellt. Außer Räumungsmaßnahmen ist offensichtlich nichts geschehen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 7 beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten - Sind der Stadtverwaltung die Gründe bekannt, warum das Vorhaben, den Bunker in der Eberstadtstraße 35 in ein Wohnhaus umzuwandeln, offensichtlich noch nicht begonnen wurde? - Wenn ja, welche Gründe sind es? - Wurde der Investor von städtischen Vorgaben/Auflagen befreit und, falls ja, welche Gegenleistungen erfolgten hierfür. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Auf Wunsch der GRÜNEN wird über die dritte Frage getrennt vom Rest der Vorlage OF 359/7 abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 858 2024 1. Die Vorlage OF 359/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz bis zu dem Wort "mitzuwirken" gestrichen wird. 2. Die beiden ersten Fragen werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die dritte Frage wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. und 2.: Einstimmige Annahme zu 3.: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, BFF und FREIE WÄHLER (= Annahme); farbechte/LINKE und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sossenheim: Lichtsignalanlage im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle „Haigerer Straße“ mitplanen

16.01.2024 · Aktualisiert: 14.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4947 entstanden aus Vorlage: OF 900/6 vom 30.12.2023 Betreff: Sossenheim: Lichtsignalanlage im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Haigerer Straße" mitplanen Vorgang: OM 3677/23 OBR 6; ST 1933/23 Mit der Vorlage OM 3677 vom 14. März 2023 hat der Ortsbeirat den Magistrat auf die unsichere Überquerung an der Haltestelle "Haigerer Straße" (in Richtung des Rödelheimer Bahnhofs) aufmerksam gemacht und gebeten, einen Zebrastreifen zu schaffen. Im Zuge der zugehörigen Stellungnahme vom 22. September 2023, ST 1933, hat der Magistrat mitgeteilt, dass eine Realisierung eines Zebrastreifens aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Westerbachstraße nicht möglich ist. Stattdessen weist der Magistrat auf die Möglichkeit hin, im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle eine Lichtsignalanlage einzuplanen. Diesen Ausführungen vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Haltestelle "Haigerer Straße" die Überquerung der Westerbachstraße durch die Schaffung einer Lichtsignalanlage sicherer zu gestalten und dem Ortsbeirat mitzuteilen, wann mit einem Ausbau der Haltestelle und der Installation der vorgeschlagenen Lichtsignalanlage zeitlich zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3677 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1933 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 895 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahren auf der Straße Am Hohen Weg sicherer machen - Dooring-Zone markieren

16.01.2024 · Aktualisiert: 30.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4940 entstanden aus Vorlage: OF 356/7 vom 02.01.2024 Betreff: Radfahren auf der Straße Am Hohen Weg sicherer machen - Dooring-Zone markieren Vorgang: F 955/22 Die Straße Am Hohen Weg und der dort vorhandene Fahrradweg wird von Radfahrenden gut frequentiert, u. a. als Verbindung zwischen Bockenheim und Hausen/Praunheim. Entlang des Fahrradweges befinden sich an längeren Abschnitten Längsparkplätze ohne Sicherheitsabstand zum Fahrradweg. Teilweise stehen Fahrzeuge sogar auf dem Radweg. Dadurch besteht die Gefahr eines sogenannten Dooring-Unfalls, bei dem Autofahrende unachtsam ihre Türen öffnen und so Radfahrende gefährden. Dies kann zu schweren bis hin zu tödlichen Verletzungen der Radfahrenden führen. Am Hohen Weg ist die Fahrbahn sehr breit, sodass hier eine Sicherheitszone zwischen Radweg und Parkplätzen geschaffen werden könnte. In der Beantwortung der Frage F 955 hat der Magistrat ausgeführt, dass sukzessive Bestandskorrekturen erfolgen und Sicherheitstrennstreifen eingerichtet werden sollen. Bei Neuplanungen sind diese ohnehin Standard und haben zu einer Reduktion der Unfallzahlen geführt. Auch an anderen Stellen im Ortsbezirk wären Nacharbeiten in diesem Sinne zu begrüßen. Ein Beispiel wäre die Heerstraße. Zwar ist die Radinfrastruktur östlich der Ludwig-Landmann-Straße bereits vorhanden, aber die Abmarkierung der Dooring-Zone fehlt auch hier. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, - entlang der Straße Am Hohen Weg in beiden Richtungen eine Dooring-Zone zwischen Fahrradweg und Fahrbahnrand einzurichten, um die Sicherheit für Radfahrende zu erhöhen; - zu prüfen und zu berichten, wo im Ortsbezirk demnächst Sicherheitstrennstreifen markiert werden können und mit welcher Breite diese jeweils angelegt werden. Dabei sind sowohl anstehende Maßnahmen im Rahmen von Straßendeckensanierungen als auch Markierungen abseits dieses Verfahrens zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 15.09.2022, F 955 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 679 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien

16.01.2024 · Aktualisiert: 25.01.2026

Anregung vom 16.01.2024, OA 425 entstanden aus Vorlage: OF 358/7 vom 15.01.2024 Betreff: Anmietung der Liegenschaft Neue Börsenstraße 1 zur Unterbringung von zwei neuen Gymnasien Vorgang: M 151/23; OA 400/23; V 766/23; M 186/23 Zwischenbescheide des Magistrats vom 06.05.2024, 08.08.2024, 07.02.2025, 12.06.2025 und 20.11.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Ansiedlung der beiden neuen Gymnasien in der Börsenstraße 1 (M 186) neben der Ortsbeiratsanregung und dem Auskunftsersuchen zur M 151 (OA 400 und V 766) zwingend folgende Vorgaben zu berücksichtigen: Für den zu erwartenden Hol- und Bringverkehr ist dem Ortsbeirat zeitnah ein Verkehrskonzept vorzulegen. Dieses muss eine Lösung für die Elterntaxi-Problematik in dem Sackgassenabschnitt der Neuen Börsenstraße und einen ÖPNV-Anschluss für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße beinhalten sowie die Schulwege der Schülerinnen und Schüler der umliegenden Schulen miteinbeziehen. Die Herstellung einer Verbindungsstraße über das private Gelände zur Elbinger Straße ist dabei auszuschließen. Begründung: Trotz erheblicher Bedenken hat die Stadtverordnetenversammlung den Vorlagen M 151 und M 186 zugestimmt und damit den Weg frei gemacht für die Anmietung des Areals der ehemaligen Neuen Börse. Dem Ortsbeirat war eine fristgemäße Beratung der Vorlage M 186 nicht mehr möglich. Die Sorgen und Bedenken des Ortsbeirats wurden daher vom Ortsvorsteher im Haupt- und Finanzausschuss mündlich vorgebracht sowie schriftlich den Ausschussmitgliedern übermittelt und in der vorliegenden Anregung OA 400 zur M 186 nachträglich hinterlegt. Eine Verbindungsstraße über die Elbinger Straße würde zu erheblichen Mehrverkehr in der Siedlung führen, was den Anwohnerinnen und Anwohnern nicht zuzumuten ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 151 (nicht öffentlich) Anregung vom 10.10.2023, OA 400 (nicht öffentlich) Auskunftsersuchen vom 10.10.2023, V 766 (nicht öffentlich) Vortrag des Magistrats vom 20.10.2023, M 186 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 24.01.2024 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.02.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 24. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 19.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 425 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 01.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 04.11.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; AfD (= Enthaltung) 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke; CDU (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 425 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt Beschlussausfertigung(en): § 4385, 24. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.02.2024 § 4964, 28. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 01.07.2024 § 5333, 30. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 04.11.2024 § 5912, 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 24.03.2025 § 6547, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch

02.01.2024 · Aktualisiert: 25.01.2024

Antrag vom 02.01.2024, OF 357/7 Betreff: Benennung der neuen Hausener Nidda-Brücke nach Hans Busch 1. Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert die neue Nidda-Brücke im Stadtteil Hausen (Verbindung Hausener Obergasse - Hausener Weg) nach Hans Busch zu benennen. 2. Falls dies für eine Brückenbenennung erforderlich ist, ist der Name Hans Busch zuvor in das Verzeichnis der zur Straßenbenennung vorgeschlagenen Namen aufzunehmen. 3. An der Brücke ist zeitnah eine Gedenktafel an Hans Busch anzubringen. Begründung: Hans Busch ist am 28.11.2019 im Alter von 89 Jahren verstorben und hat bis zu seinem Tode in Hausen gelebt und war dem Stadtteil über viele Jahre sehr verbunden. Hans Busch war Stadtältester und gehörte von 1977 bis 2011 der SPD-Fraktion der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main an. Von 1989 bis 1997 war er als Mitglied des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung in herausgehobener Funktion tätig, von 1989 bis 1993 als Stadtverordnetenvorsteher und von 1993 bis 1997 als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher. Sein langjähriges und herausragendes ehrenamtliches Engagement wurde mit den Römerplaketten in Bronze, Silber und Gold gewürdigt. Am 29. September 2011 verlieh ihm die Stadtverordnetenversammlung die Ehrenbezeichnung "Stadtältester". Sein langjähriges Engagement für den Stadtteil und das Vereinsleben in Hausen haben die Hausener Sportvereine, mit Unterstützung des Arbeitskreis Hausen - ein Zusammenschluss von Vereinen und Organisationen aus dem Stadtteil - bewogen, eine Benennung der seinerzeit noch im Bau befindlichen neuen Nidda-Brücke nach Hans Busch vorzuschlagen. Die Brücke ist nunmehr fertiggestellt und kann zeitnah nach Hans Busch benannt werden. Antragsteller: CDU SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der farbechte/LINKE-Fraktion wird über Ziffer 3. der Vorlage OF 357/7 getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Initiative OI 43 2024 Die Vorlage OF 357/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen 1 farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE und 2 farbechte/LINKE (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen farbechte/LINKE (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)

Parteien: CDU SPD FDP FREIE_WÄHLER
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Zuschuss für das Spring-Fest am Bahnhof Rödelheim

01.01.2024 · Aktualisiert: 25.01.2024

Antrag vom 01.01.2024, OF 355/7 Betreff: Zuschuss für das Spring-Fest am Bahnhof Rödelheim Der Ortsbeirat bittet um Bereitstellung eines Betrages in Höhe von 2.000 € aus dem Ortsbeiratsbudget, um den Arbeitskreis Kinder und Jugend Rödelheim bei der Organisation des öffentlichen Spielfestes am Bahnhof Rödelheim, insbesondere für die Kinder und Jugendliche im Stadtteil, zu unterstützen. Begründung: Der Arbeitskreis Kinder und Jugend Rödelheim plant, um die Begegnung und Kommunikation im Stadtteil zu fördern, ein großes Spielfest am Rödelheimer Bahnhof. Das geplante Fest ist ein gemeinschaftliches Projekt folgender Akteur*innen, die im Arbeitskreis Kinder und Jugend Rödelheim aktiv sind: Der RaUM für Kinder und Teenies, den Erziehungsberatungsstellen, der Jugendhilfe an der Michael-Ende-Schule, der AWO Jugendladen, das Sportjugendhaus, das Quartiersmanagement Rödelheim-West, das Sozialrathaus Bockenheim und dem Kinderbeauftragten. Voraussichtlich soll das Fest im April oder Mai stattfinden. Anliegen ist auch die entstandenen Bewegungs- und Begegnungsdefizite von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Pandemie aufzuholen. Ein Teilnehmer*innenbeitrag soll nicht erhoben werden, damit auch Familien und ihre Kinder mit geringem Einkommen daran teilnehmen können. Bereitgestellt werden sollen kleine und große Spielgeräte wie Hüpfburgen, Kistenklettern und XL-Soccer Felder. Ebenfalls sollen sich Einrichtungen im Stadtteil präsentieren können. Es wird mit einer Teilnehmer*innenanzahl von mind. 100 Personen gerechnet. Insgesamt kalkuliert der Arbeitskreis mit Kosten von knapp 4.500 €. Zum einen, um die Spielgeräte auszuleihen, aber auch für Technik und Öffentlichkeitsarbeit fallen Kosten an. Der Ortsbeirat möchte dabei gerne mit 2.000 € unterstützen, der übrige Betrag wird aus Spenden und Eigenmitteln finanziert. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 7 am 16.01.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 271 2024 Die Vorlage OF 355/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang von der Graebestraテ歹 zur Praunheimer Landstraテ歹 wテ、hrend der Baumaテ殤ahmen erleichtern - テ貿fnung der Querung テシber den Hof der ehemaligen Praunheimer Werkstテ、tten fテシr Fuテ殀テ、ngerinnen und Fuテ殀テ、nger

28.11.2023 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4789 entstanden aus Vorlage: OF 351/7 vom 27.11.2023 Betreff: Zugang von der Graebestraテ歹 zur Praunheimer Landstraテ歹 wテ、hrend der Baumaテ殤ahmen erleichtern - テ貿fnung der Querung テシber den Hof der ehemaligen Praunheimer Werkstテ、tten fテシr Fuテ殀テ、ngerinnen und Fuテ殀テ、nger Der Magistrat wird gebeten, sich beim Trテ、ger der Unterkunft fテシr geflテシchtete Menschen (AP 2), dem Frankfurter Verein fテシr soziale Heimstテ、tten, dafテシr einzusetzen, dass bis zur Beendigung der Baumaテ殤ahme zur naturnahen Umgestaltung des Nidda- Altarms am Praunheimer Wehr Fuテ殀テ、ngerinnen und Fuテ殀テ、nger legal den Weg テシber den Hof der ehemaligen Praunheimer Werkstテ、tten nutzen kテカnnen, um von der Graebestraテ歹 zur Praunheimer Landstraテ歹 und zur Bushaltestelle "Praunheimer Brテシcke" zu gelangen. Dazu mテシsste das zeitweise geschlossene Tor fテシr Fuテ殀テ、ngerinnen und Fuテ殀テ、nger passierbar bleiben. Begrテシndung: Die Baumaテ殤ahmen zur naturnahen Umgestaltung des Nidda-Altarms haben begonnen und sollen bis August 2024 andauern. In dieser Zeit ist der nテカrdliche Niddauferweg zwischen Praunheimer Brテシcke und Praunheimer Wehr nicht nutzbar. Leider ist auch der Zugang zur Graebestraテ歹 nicht passierbar. Wテ、hrend die Umfahrung der Baustelle fテシr Radfahrerinnen und Radfahrer akzeptabel ist, entstehen fテシr Fuテ殀テ、ngerinnen und Fuテ殀テ、nger von und in den Praunheimer Ortskern (Kirchengemeinde/Zehntscheune/Bテ、cker) unangenehme Umwege. Auch der Zugang zur Bushaltestelle der Buslinien M72 und M73 in Richtung Westbahnhof und Rテカdelheim wird deutlich erschwert. Gerade fテシr viele テ、ltere Menschen und Menschen mit Beeintrテ、chtigungen sind die nun notwendigen Umwege nicht akzeptabel. Eine einfache Mテカglichkeit, dieses Problem in der Bauzeit zu entschテ、rfen, wテ、re die テ貿fnung einer bestehenden Verbindung テシber den Hof der Unterkunft AP 2. Das Gelテ、nde befindet sich in stテ、dtischem Besitz. Die Unterkunft wird durch den Frankfurter Verein fテシr soziale Heimstテ、tten betrieben. Die Durchwegung ist frテシher hテ、ufiger genutzt worden, ist aktuell aber oft durch ein Tor abgeriegelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehテカrende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 675 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 23-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umsetzen der Vorschläge des Radfahrbüros für den Kurvenbereich In der Römerstadt/AltPraunheim

28.11.2023 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4788 entstanden aus Vorlage: OF 349/7 vom 14.11.2023 Betreff: Umsetzen der Vorschläge des Radfahrbüros für den Kurvenbereich In der Römerstadt/Alt-Praunheim Um den Kreuzungsbereich In der Römerstadt/Alt-Praunheim sicherer für den Radverkehr zu gestalten, wird der Magistrat beauftragt, in der Kurve der Straße nach Alt-Praunheim von der Straße In der Römerstadt kommend, die Vorschläge des Radfahrbüros gemäß angehängter Skizze umzusetzen. Begründung: Ein Ergebnis des Ortstermins am 18.07.2023 zur Erhöhung der Fahrradsicherheit im Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten war die Verhinderung von kreuzungsnahem Parken, die Markierung von Sperrflächen, das Aufstellen von Radbügeln und von Baken zur Trennung des motorisierten Verkehrs und Radverkehrs im Kurvenbereich. Durch diese Maßnahmen soll die Sicherheit für die nicht motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erhöht werden. Zum einen geht es um die sichere Überleitung des Radverkehrs vom Radschutzstreifen in der Straße In der Römerstadt in den Mischverkehr in der Straße Alt-Praunheim. Zum anderen könnten Fußgängerinnen und Fußgänger auch sicherer den Platz, wo je nach Jahreszeit Spargelstände stehen oder Weihnachtsbäume verkauft werden, erreichen. Außerdem wird eine zusätzliche Ladezone eingerichtet. Der Einfluss auf den fließenden motorisierten Verkehr ist geringfügig. Lediglich wird die Kurvenführung angepasst, die Mindestfahrbahnbreite von 3,50 Meter wird eingehalten. Anlage 1 (ca. 477 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 269 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierte Schrägparkplätze in der Straße Langer Weg

28.11.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 347/7 vom 11.11.2023 Betreff: Markierte Schrägparkplätze in der Straße Langer Weg Vorgang: OM 1867/22 OBR 7; ST 1705/22 Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1705, in der Straße Langer Weg vorhandene Schrägparkplätze einzeln zu markieren, um eine effektive Nutzung des Parkraums zu ermöglichen. Begründung: In vielen Bereichen des Ortsbezirks sind wohnortnahe Parkplätze knapp, sodass der vorhandene Parkraum effektiv genutzt werden sollte. In einigen Bereichen wird in der Straße Langer Weg schräg geparkt, allerdings sind die Parkplätze nicht markiert, sodass leider immer wieder im Prinzip vorhandener Parkraum nicht genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1867 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1705 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 266 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung der Radwegmarkierung FriedrichWilhelmvonSteubenStraße/Breitenbachstraße

28.11.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4784 entstanden aus Vorlage: OF 343/7 vom 11.11.2023 Betreff: Erneuerung der Radwegmarkierung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße Der Magistrat wird gebeten, die Radwegmarkierung an der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße zu erneuern und durch die rote Farbe deutlicher zu kennzeichnen. Begründung: An der Abbiegung Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße/Breitenbachstraße wird der Radverkehr auf der Straße geradeaus in Richtung Bockenheim über die Breitenbachbrücke geführt. Gleichzeit geht nach rechts die Autospur in Richtung Breitenbachstraße ab. Für den Radverkehr eine gefährliche Stelle, da sich zahlreiche Autofahrende an den langsamer fahrenden Radfahrenden stören und entweder knapp vor oder knapp nach den Radlern mit 50 km/h vorbeirasen. Um diese Gefahr für den Radverkehr zu minimieren, würde eine durch die Signalfarbe Rot gekennzeichnete Spur Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 506 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rettungsfahrzeuge vor dem Krankenhaus Nordwest nicht behindern

28.11.2023 · Aktualisiert: 19.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4783 entstanden aus Vorlage: OF 335/7 vom 22.09.2023 Betreff: Rettungsfahrzeuge vor dem Krankenhaus Nordwest nicht behindern Vorgang: OM 3846/23 OBR 7; ST 1684/23 In der Stellungnahme vom 07.08.2023, ST 1684, äußert sich der Magistrat positiv über eine Einbahnstraßenregelung im Oberhöchstädter Weg. Im Steinbacher Hohl werden schon jetzt Rettungsfahrzeuge auf dem Weg zum Krankenhaus Nordwest mitunter durch Gegenverkehr behindert. Durch die angedachte Einbahnstraßenregelung würde der gesamte Verkehr aus dem Areal über den schmalen Steinbacher Hohl in Richtung Heerstraße abfließen. Durch den anschließenden Kreisverkehr würde ein Rückstau entstehen. Es müssten sich die Rettungswagen in Richtung Krankenhaus gegen diesen verstärkten Verkehr bzw. Stau durchsetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine Lösung zu finden, die nicht verstärkt die Anfahrt zum Krankenhaus Nordwest behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2023, OM 3846 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1684 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 392 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Niddauferwegs von der Brücke Hausener Weg bis zum Anglerheim

28.11.2023 · Aktualisiert: 05.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4785 entstanden aus Vorlage: OF 345/7 vom 14.11.2023 Betreff: Sanierung des Niddauferwegs von der Brücke Hausener Weg bis zum Anglerheim Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege entlang der Nidda im Bereich Hausener Brücke den Teilabschnitt von der Brücke Hausener Weg zum Anglerheim Rödelheim zu sanieren. Begründung: Die Baumaßnahmen, aber auch die Wetterlagen haben dazu geführt, dass der viel genutzte Niddauferweg zwischen Hausener Brücke und Anglerheim Rödelheim besonders an den tiefer liegenden Bereichen aufweicht und verschlammt. Insgesamt scheint dieser Bereich überfällig für eine grundlegende Erneuerung. Im Zuge der Wiederherstellung der Fuß- und Fahrradwege und Bereiche rund um den Neubau der Hausener Brücke sollte gleichzeitig eine Sanierung des Teilabschnitts erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 507 Aktenzeichen: 66-2

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