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Ortsbeirat 7

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

U-Turn-Möglichkeit am Hausener Weg beenden

03.03.2025 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2025, OF 487/7 Betreff: U-Turn-Möglichkeit am Hausener Weg beenden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit geeigneten Maßnahmen und unter Berücksichtigung von Auswirkungen auf Einsatz- und Rettungswagen die U-Turn-Möglichkeit an der U-Bahn-Haltestelle Hausener Weg (vom Fischstein kommend und zurück zum Fischstein fahrend) zu beenden. Begründung: Vom Fischstein kommend können Linksabbieger, wie die Busse der Linie M34, die U-Bahn-Gleise am Hausener Weg überqueren und nach Rödelheim einfahren. Ein U-Turn auf die Ludwig-Landmann-Straße zurück zum Fischstein ist laut Verkehrsschild verboten. Leider wird dies dennoch häufig genutzt, so dass problematische Situationen entstehen. Denn die Fußgängerampel von der Rödelheimer Seite hin zu den Gleisen ist gleichzeitig grün, so dass Autos und Menschen zu Fuß dort verbotenerweise aufeinandertreffen. Ein nicht mehr möglicher U-Turn kann auch dazu beitragen, gefährliche und verbotene Manöver von der Esso-Tankstelle hin zur Gleisüberquerung zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 487/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Bänke am Niddaweg in Praunheim

22.02.2025 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2025, OF 490/7 Betreff: Bänke am Niddaweg in Praunheim 1. Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat aufzufordern, die beiden entfernten Bänke am Nidda Weg zwischen der Praunheimbrücke und dem Praunheimer Wehr wieder anzubringen. 2. Der Magistrat wird gebeten, eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme zu prüfen und sicherzustellen, dass die Bänke in einem Zustand installiert werden, der den Anforderungen an Sicherheit und Langlebigkeit entspricht. Begründung: Die beiden entfernten Bänke am Nidda Weg zwischen der Praunheimbrücke und dem Praunheimer Wehr waren über Jahrzehnte hinweg eine viel genutzte und geschätzte Ruhestätte für Spaziergänger, Radfahrer und Anwohner. Sie boten nicht nur eine Möglichkeit zur Erholung und zum Verweilen inmitten der Natur, sondern waren auch ein wichtiger Treffpunkt für die lokale Gemeinschaft. Der Nidda Weg ist ein beliebter Naherholungsort, der von Menschen aller Altersgruppen genutzt wird. Insbesondere ältere Menschen. Familien mit Kindern und Personen, die längere Spaziergänge oder Radtouren unternehmen, schätzen die Möglichkeit, sich unterwegs ausruhen zu können. Die Bänke trugen somit maßgeblich zur Attraktivität und Nutzbarkeit des Weges bei. Die Entfernung der Bänke hat zu einer spürbaren Lücke im Angebot für die Erholungssuchenden geführt. Viele Nutzer des Nidda Weges haben bereits ihr Bedauern über den Verlust dieser Sitzgelegenheiten geäußert. Die Wiederanbringung der Bänke würde nicht nur die Zufriedenheit der Bürger erhöhen, sondern auch die Bedeutung des Nidda Weges als wichtiges Naherholungsgebiet weiter stärken. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 490/7 wurde zurückgezogen.

Partei: FREIE_WÄHLER

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof

17.02.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Zukunft der Rödelheimer Parklöwen

11.02.2025 · Aktualisiert: 19.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6497 entstanden aus Vorlage: OF 482/7 vom 28.01.2025 Betreff: Zukunft der Rödelheimer Parklöwen Die Rödelheimer Parklöwen sind seit jeher am Rödelheimer Parkweg 6 beheimatet und ein wichtiger Teil der Infrastruktur an Kinder- und Jugendeinrichtungen im Stadtteil. Die Einrichtung besteht aus einer Krabbelstube sowie einem Kinder- und Schülerladen. Kürzlich wurde bekannt, dass ein Umzug seitens des Trägers, dem sozialpädagogischen Verein, geplant ist. Begründet liegt dies in der Untätigkeit des Eigentümers, das sanierungsbedürftige Gebäude zu sanieren. In den Verhandlungen zwischen dem Träger und dem Eigentümer konnte keine Einigung erzielt werden. Nach den vorliegenden Informationen soll es nun zu einer Aufteilung kommen: Der Schülerladen kommt in einer Liegenschaft in der Straße Alt-Rödelheim unter, die übrigen Angebote werden ins Schönhofviertel ziehen. Die Elternschaft wurde bereits über die Pläne des Trägers informiert. Ein Verlust der Einrichtung ist nicht nur für den Stadtteil Rödelheim sehr schmerzhaft, sondern ein Umzug würde auch mit einem Identitätsverlust einhergehen. Im Hinblick auf die Anzahl der Betreuungsplätze gilt es festzuhalten, dass in RödelheimOst schon jetzt eine Unterversorgung besteht. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Seit wann ist der Fall bekannt und in welchem Maße war das Stadtschulamt bisher involviert? Wird man auf den Eigentümer zugehen, um die Parklöwen am jetzigen Standort zu erhalten? - Welche Auswirkungen gibt es insbesondere auf die Hort-Betreuungsplätze? Wird mit dem Wechsel der Räumlichkeiten ein Defizit entstehen? Ist sichergestellt, dass alle Kinder weiterhin versorgt sind? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, sich für den Erhalt der Parklöwen am jetzigen Standort einzusetzen und sich um eine Lösung zwischen Eigentümer und Träger zu bemühen. Sollte diese nicht zustande kommen, wird der Magistrat gebeten, sich dafür einzusetzen, das Gebäude für den Zweck von Kinder- und Jugendeinrichtungen zu sichern. Es könnte leer stehend saniert und neu ausgeschrieben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 813

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!

11.02.2025 · Aktualisiert: 27.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 528 entstanden aus Vorlage: OF 483/7 vom 28.01.2025 Betreff: Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen! Vorgang: OM 4686/23 OBR 3; OM 4786/23 OBR 7; ST 16/25; ST 75/25 Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.06.2025 Erneut hat der Magistrat die Anregung des Ortsbeirats zurückgewiesen, auf der Thudichumstraße sowie dem Hausener Weg Tempo 30 einzuführen. In der Stellungnahme ST 75 wird darauf verwiesen, dass es keine ausreichende Anordnungsgrundlage gäbe. Ausnahmen von der Regelgeschwindigkeit Tempo 50 könnten "nur im unmittelbaren Bereich von [...] Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern statthaft" sein. Kurios ist, dass ausgerechnet die aufgeführten Tatbestände für die Situation an der Thudichumstraße und dem Hausener Weg zutreffend sind. Nicht nur führt hier der Schulweg der Kinder, die zur Michael-Ende-Schule gehen, entlang, auch liegen das Seniorenpflegeheim Domicil (Thudichumstraße 9) und das Sozial- und Rehazentrum West (Alexanderstraße 94 bis 96) entweder direkt an der Straße, zumindest aber in unmittelbarer Umgebung. Auch der Rödelheimer Kinderbeauftragte und der Elternbeirat des Kinderzentrums Niddagaustraße (KiZ 17) fordern die Einführung der Tempobeschränkung. Am 26.09.2024 fand eine lautstarke Demo an der Ecke Thudichumstraße/Trümpertstraße statt. Entsprechend des neuen Straßenverkehrsgesetzes, das aus der Einigung von Bundestag und Bundesrat hervorgegangen ist, soll es Kommunen ermöglicht werden, Tempo 30 "entlang von hochfrequentierten Schulwegen" einzurichten. Zudem soll es vereinfacht werden, zwei Tempo-30-Zonen miteinander zu verknüpfen, sog. Lückenschluss (max. 500 Meter). Gemäß der Stellungnahme ST 16 soll die dazu nötige Verwaltungsvorschrift im Mai 2025 vorliegen. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die neuen gesetzlichen Gegebenheiten zu nutzen, um Tempo 30 für die Thudichumstraße und den Hausener Weg auszuweisen. Das Argument der Verkehrssicherheit überwiegt gegenüber dem Zeitverlust des Busses M34, der zu den Spitzenverkehrszeiten sowieso oft im Stau steht. Die von der traffiQ auf 36.000 Euro bezifferten Mehrkosten für Personal und Fahrzeuge werden getragen und die Änderung zum nächsten Fahrplanwechsel umgesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4786 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 75 Bericht des Magistrats vom 04.08.2025, B 276 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage OA 528 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung im Ausschuss für Mobilität und Smart-City) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 528 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage OA 528 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5989, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen

11.02.2025 · Aktualisiert: 30.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6496 entstanden aus Vorlage: OF 480/7 vom 24.01.2025 Betreff: Einrichtung einer Stadtteilbücherei im Bereich Praunheim und Hausen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Stadtteilbücherei in den Stadtteilen Praunheim und Hausen eingerichtet werden kann. Begründung: Im Ortsbezirk 7 verfügt bisher nur Rödelheim über eine Stadtteilbücherei. In Praunheim und Hausen fehlt sie, obwohl sie in den meisten anderen Frankfurter Stadtteilen ihre Bedeutung für die Bürger bewiesen hat. Eine Stadtteilbücherei bietet ihren Bürgern fußläufig und informell Zugang zu Kultur, Literatur, Spracherwerb. Sie fördert soziale Interaktion unterschiedlicher Teilnehmer mit ähnlichen Interessen. Angeboten werden z. B. Kreativaktionen, "Lesen ab 4 Jahre" und "Omas gegen rechts", Einführungen in Buchhandlungen, Autorenlesungen, Leseklubs, Musizieren und Bewegungsspiele als emotionale Erlebnisse und wichtige Integrationsfaktoren ohne formellen oder schulischen Zwang, ohne Leistungsdruck oder Zertifikate. Die Stadtteilbücherei leistet einen unschätzbaren Beitrag zur persönlichen Entwicklung, fördert den Zugang zu verschiedenen Kulturen und begünstigt Integration durch Lernzuwachs und Gemeinschaftserlebnisse. Es bestehen zurzeit offensichtlich leere Räume in der ehemaligen Sparkasse in Hausen und im Gebäude des Westrings in der Siedlung Westhausen in Praunheim. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 2

Sicherer Fahrradweg - Abzweig Ludwig-Landmann-Straße zur A 648

28.01.2025 · Aktualisiert: 03.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2025, OF 1081/2 Betreff: Sicherer Fahrradweg - Abzweig Ludwig-Landmann-Straße zur A 648 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, an dem Übergang des westlichen Fahrradwegs der Ludwig-Landmann-Straße, der zur A 648 führt, die Bordsteine abzusenken. Begründung: Der stark abfallende Fahrradweg der Ludwig-Landmann-Straße an dem Abzweig zur A 648 ist zwar farblich markiert, aber die Bordsteine sind nicht entsprechend abgesenkt worden. Viele Fahrradfahrende erkennen meist sehr spät die nicht abgesenkten Bordsteine und riskieren einen defekt am Vorderrad, der auch zu einem Unfall führen kann. Andere Fahrradfahrende, die die Strecke kennen, nutzen daher den daneben liegenden Fußgängerbereich zum Leidwesen der zu Fuß Gehenden. Bordsteine sind hier zu hoch Blick zum Katharinenkreisel Auch hier ist der Bordstein nicht völlig abgesenkt. (Quelle: Aufnahmen des Antragstellers) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1081/2 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Mobilität für Ältere wieder verbessern

26.01.2025 · Aktualisiert: 20.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2025, OF 481/7 Betreff: Mobilität für Ältere wieder verbessern Im Konzept "Präventive Altenhilfe" für ein selbstbestimmtes Leben schreibt der Magistrat eingangs: "Der Anspruch aller Bürger:innen auf ein gutes Leben auch im Alter ist in § 71 Sozialgesetzbuch XII unter dem Titel "Altenhilfe" festgeschrieben. Im Kern geht es darum, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern. Die Vorschrift soll gewährleisten, dass alte Menschen die Möglichkeit erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken." Und später: "Der Ansatz der Age-friendly City zielt darauf ab, Städte so zu gestalten, dass sie die Bedürfnisse älterer Menschen fördern, indem sie Barrieren abbauen und soziale Teilhabe, Mobilität, Gesundheit sowie Sicherheit unterstützen. Dies geschieht durch Maßnahmen in Bereichen wie Wohnraum, Infrastruktur, Transport und soziale Integration." Und zum Ende: "Die Altenplanung der Stadt Frankfurt trägt dazu bei, dass Menschen möglichst lange selbstbestimmt in der eigenen Häuslichkeit leben können." Gegen diese Grundsätze verstößt der Magistrat erheblich. Auch ältere möchten weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen, auch wenn sie nicht mehr gut zu Fuß sind. Hierfür ist die Nutzung ihres eigenen Autos oft unerlässlich. Die nachhaltige Verringerung von Parkplätzen in Frankfurt sorgen jedoch gerade bei älteren, die nicht mehr jede Fortbewegungsart nutzen können, für erhebliche Einschränkungen. So ist für sie wichtig, dass sie weiterhin (inzwischen mit dem Auto) den "Tante-Emma-Laden" in der Nachbarschaft aufsuchen können und nicht auf den anonymen Discounter (mit Parkplatz) verwiesen werden. Es ist wichtig, dass sie noch selbständig ihren Arzt aufsuchen können und nicht jedes Mal auf ein Taxi angewiesen sind. Es ist wichtig, dass sie sich noch mit altbekannten Freunden treffen können und nicht an einen Seniorenkreis verwiesen werden, der unbestritten auch seine Berechtigung hat. Es ist wichtig, dass sie selbstbestimmt die vielfältigen kulturellen Angebote in Frankfurt und der Nachbarschaft nutzen können, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Menschen, die nicht gut zu Fuß sind (auch jüngere) wird man kaum zum Fahrradfahren umerziehen können. Nicht jeder ältere hat eine Haltestelle des ÖPNV vor der Haustüre und am Ziel. In Busse und Bahnen erreichen jüngere meist schneller einen noch freien Sitzplatz. Schon das "sportliche Fahren" der Fahrer oder die "schlechte Technik" sorgen für Verunsicherung. Notbremsungen von Bus und Bahn können zu Verletzungen führen. Die häufigen Verspätungen sind wohl der Grund, weshalb sich die Fahrer nach einem Not Halt nicht immer um die (gestürzten) Fahrgäste kümmern. Das Kriterium nur sehr schlecht laufen zu können, ist kein Grund, einen Behindertenausweis zu erhalten und entsprechende Stellplätze nutzen zu können. Dies vorausgeschickt möge Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung - für die Frankfurter wieder für ausreichend Parkplätze zu sorgen - kurzfristig für die autofahrenden Einpendler Park, Ride & Bike-Abstellanlagen entlang der städtischen Tarifgrenze einzurichten (entsprechend dem Gutachten von Prof. Winkler von 1993) - mittelfristig für den Ausbau des ÖPNV von Frankfurt in das Umland zu sorgen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 451 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: 1. Die Vorlage B 451 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 481/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Annahme)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Bettenreserve am Nordwestkrankenhaus

24.01.2025 · Aktualisiert: 20.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2025, OF 479/7 Betreff: Bettenreserve am Nordwestkrankenhaus Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Antrag 471/7 wird ergänzt: ...Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob die Stadt an der Planung der zukünftigen Krankenhauslandschaft beteiligt ist und wie der Bestand des Nordwest-Krankenhauses gesichert wird... Ist nach dem Überfall Russlands auf die Ukraine und der Verkündung der Zeitenwende auch an eine größere "Bettenreserve" am Nordwest-Krankenhaus für einen zivilen oder militärischen Notfall gedacht? Begründung: Bei der Überprüfung der Notwendigkeit von Krankenhäusern und ihrer Kapazitäten sollte auch berücksichtigt werden, dass auch für einen Katastrophenfall, egal welcher Art, genügend Reserve für die Versorgung der Bevölkerung vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 07.01.2025, OF 471/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 479/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Sonnensegel für den Kinderspielplatz im Messelweg, Praunheim

21.01.2025 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2025, OF 478/7 Betreff: Sonnensegel für den Kinderspielplatz im Messelweg, Praunheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird gebeten auf dem Kinderspielplatz im Ortsbezirk 7, Messelweg, Praunheim rechtzeitig vor Beginn der Sommersaison ein Sonnensegel über dem Sandkasten anzubringen. Ziel ist es, Kleinkinder während des Spielens vor intensiver Sonneneinstrahlung und den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken zu schützen Begründung: Der Sandkasten auf den Kinderspielplatz im Ortsbezirk 7 Messelweg ist ungeschützt der Sonne ausgesetzt. Gerade Kleinkinder sind besonders empfindlich gegenüber UV-Strahlung, was zu Hautschäden und einem erhöhten Sonnenbrandrisiko führen kann. Die Installation von Sonnensegeln trägt wesentlich zum Schutz der Kinder bei und schafft zugleich einen angenehmeren Spielraum, der in den Sommermonaten ohne gesundheitliche Bedenken genutzt werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.11.2024, OF 467/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 467/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 478/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 478/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 478/7 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Engstelle auf dem Bürgersteig Hausener Weg/Ecke Ludwig-Landmann-Straße (stadteinwärts) entschärfen

21.01.2025 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6339 entstanden aus Vorlage: OF 474/7 vom 07.01.2025 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Hausener Weg/Ecke Ludwig-Landmann-Straße (stadteinwärts) entschärfen Mit dem Fahrrad vom Hausener Weg kommend, befindet sich vor der Kreuzung zur Ludwig-Landmann-Straße eine unübersichtliche Stelle: Der Radverkehr ist hier auf Höhe des Taxistands auf dem Gehweg freigegeben, dies wissen aber - vermutlich auch wegen fehlender Bodenmarkierungen - nicht alle Fußgänger*innen. Das dort angebrachte Schild weist nur in Blickrichtung Ludwig-Landmann-Straße darauf hin. Für Radfahrende und Fußgänger*innen, die den geteilten Geh- und Radweg auf dem Hausener Weg nutzen, um entlang der Ludwig-Landmann-Straße Richtung Süden/Innenstadt ihren Weg fortzusetzen oder die Ludwig-Landmann-Straße zu queren, bedeutet die Verengung auf dieser Höhe ein zu vermeidendes Gefährdungspotenzial. Ursächlich dafür ist die Positionierung des Taxistands, die Verschwenkung der Fahrbahn und eine Laterne, die sich mittig auf dem Geh- und Radweg befindet. Dies führt dazu, dass zwischen den Stahlabweisern als Abgrenzung zur Straße wenig Platz ist. Rechts davon liegend ist nach Abschluss der vorher parallel verlaufenden Mauer auch eine rechteckige Grünfläche mit einem Baum und einem Strauch angelegt. Hinzu kommt, dass hier gerne auch E-Scooter abgestellt werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist in jedem Fall erforderlich, besonders wenn viele Menschen von oder zur U-Bahn unterwegs sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, sich die Situation anzuschauen und dem Ortsbeirat Maßnahmenvorschläge zu unterbreiten, die zur Entschärfung und höherer Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer*innen beitragen. Sofern die Umsetzung in Zusammenhang mit dem Radkonzept Nord steht, wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wann mit tiefergehenden Ergebnissen der Konzeption der zukünftigen Wegeführung zu rechnen ist. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 972 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten: Bereits verfügte Sperrfläche bis spätestens zum 15. März 2025 markieren

21.01.2025 · Aktualisiert: 21.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6338 entstanden aus Vorlage: OF 470/7 vom 29.12.2024 Betreff: Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten: Bereits verfügte Sperrfläche bis spätestens zum 15. März 2025 markieren Vorgang: OM 4552/23 OBR 7; ST 113/24; ST 1550/24; B 407/24 Mit der Vorlage OM 4552 hat der Ortsbeirat beschlossen, im Kreuzungsbereich Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten eine Veränderung der Verkehrsführung und eine Verschiebung der Sperrfläche an den Fahrbahnrand umzusetzen. Damit sollen temporäre Nutzungen der Fläche durch die Bürgerschaft ermöglicht werden. Dem Bericht B 407 war zu entnehmen, dass diese Maßnahme bereits verfügt wurde und eine Umsetzung nach Abschluss der aktuellen Trassenbauarbeiten vor Ort umgesetzt werden soll. Nach mehreren Nachfragen beim Amt für Straßenbau und Erschließung wurde im Dezember mitgeteilt, dass eine Umsetzung der Maßnahme erst im Frühjahr 2025 erfolgen kann und damit ein Jahr nach dem ursprünglich angedachten Termin. Die Initiative, die die Sperrfläche begrünen möchte, hat nun darum gebeten, diese Maßnahme spätestens in der ersten Märzhälfte abzuschließen, um die Pflanzzeit optimal nutzen zu können, zumal das Einbringen von Pflanzkübeln nach Abschluss der Arbeiten ehrenamtlich organisiert werden muss. Die vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten sicherzustellen, dass die bereits seit geraumer Zeit verfügte Maßnahme im o. g. Kreuzungsbereich spätestens zum 15. März 2025 abgeschlossen wird und die Initiative vier Wochen vorher über den Termin informiert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4552 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 113 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1550 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 407 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 655 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Neue Latten für die maroden Sitzbänke am Praunheimer Bücherschrank

07.01.2025 · Aktualisiert: 20.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 472/7 Betreff: Neue Latten für die maroden Sitzbänke am Praunheimer Bücherschrank Der Ortsbeirat 7 der Stadt Frankfurt am Main möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, die maroden Sitzbänke am Praunheimer Bücherschrank durch neue Latten zu erneuern und wieder instand zusetzen. Die beiden Sitzbänke haben aktuell marode und verrottete Latten im Sitzbereich, so dass die Bänke faktisch nicht mehr ordnungsgemäß genutzt werden können und tatsächlich werden sie das auch nicht mehr durch die Bürger. Der Praunheimer Bücherschrank und seine dortigen Sitzbänke sind ein sozialer Treffpunkt in Praunheim, an dem Menschen zusammenkommen. Ihre Erneuerung stärkt die Gemeinschaft und fördert das Miteinander im Stadtteil Praunheim zu einem geringen finanziellen Aufwand. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 472/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 10 Die Maßnahme wurde bereits umgesetzt. Beschluss: Die Vorlage OF 472/7 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Nordwest-Krankenhaus muss auch nach der Krankenhausreform bestehen bleiben!

07.01.2025 · Aktualisiert: 20.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 471/7 Betreff: Nordwest-Krankenhaus muss auch nach der Krankenhausreform bestehen bleiben! Das Krankenhaus Nordwest liegt in unserem Ortsbezirk 7 und hat eine große regionale aber auch frankfurtweite Bedeutung für die medizinische Versorgung unserer Bürger:innen. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das zuletzt der Bundesrat am 22.11.2024 gebilligt hat, soll "die Behandlungsqualität in Kliniken verbessert und die flächendeckende medizinische Versorgung gestärkt" werden. Dem Gesetz nach sollen den Krankenhäusern bis 2026 durch die Planungsbehörden der Länder Leistungsgruppen nach bundeseinheitlichen Qualitätskriterien zugeordnet werden, für die dann eine Vorhaltevergütung vorgesehen ist, die weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung die Finanzierung des Krankenhauses sicherstellen soll. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob die Stadt an der Planung der zukünftigen Krankenhauslandschaft beteiligt ist und wie der Bestand des Nordwest-Krankenhauses gesichert wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.01.2025, OF 479/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 471/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 479/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Wallboxen im Vorgarten

07.01.2025 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 477/7 Betreff: Wallboxen im Vorgarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die Errichtung von E-Lade-Stationen (Wallboxen) im Vorgartenbereich privater Grundstücke als Ausnahme zur Vorgartensatzung zu genehmigen. Diese Genehmigung soll unter folgenden Bedingungen erteilt werden: 1. Die Fläche, auf der das Fahrzeug zum Laden abgestellt wird, darf nicht versiegelt werden. Stattdessen sollen wasserdurchlässige Materialien wie Rasengittersteine oder Schotterrasen verwendet werden, um die Versickerung von Regenwasser zu gewährleisten und das Stadtklima zu schützen. 2. Die optische Gestaltung der Vorgärten muss weiterhin mit dem Charakter des Wohnumfelds vereinbar sein. 3. Es ist sicherzustellen, dass die E-Lade-Station über Photovoltaik - Anlagen gespeist wird. Begründung: Die Förderung der Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein der Klimaschutzstrategie der Stadt Frankfurt am Main. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erleichtern, sollten private Initiativen zur Errichtung von E-Lade-Stationen unterstützt werden. Die Vorgartensatzung hat das Ziel, die Vorgärten als grüne und versickerungsfähige Flächen zu erhalten. Dieses Ziel wird durch die Bedingung, dass die Fläche zum Laden des Fahrzeugs nicht versiegelt wird, gewahrt. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, ohne die gestalterischen und ökologischen Vorgaben der Vorgartensatzung aufzugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 477/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Sperrmüll Schenckstraße

06.01.2025 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 475/7 Betreff: Sperrmüll Schenckstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Schenckstraße/Ecke Reifenberger Straße und den anderen bekannten Stellen im Stadtteil, Mitarbeiter der FES regelmäßige Kontrollen durchführen und nicht nur nach Beschwerden der Anwohner über wilden Sperrmüll, mehr oder weniger schnell darauf reagieren. Begründung: An der Schenckstraße/ Ecke Reifenberger Straße hat sich ein "beliebter Platz" für wilden Sperrmüll etabliert. Immer wieder werden dort größere oder kleinere Menge Müll entsorgt. Auch über die Weihnachtsfeiertage hatte sich dort wieder Abfall angesammelt. Abgesehen davon, dass dies kein schöner festlicher Anblick ist, besteht immer die Gefahr, dass solche Müllhaufen an Silvester angezündet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 475/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 7

Sperrungen und Irrwege In der Au

06.01.2025 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 476/7 Betreff: Sperrungen und Irrwege In der Au Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Straßensperrungen wegen der Baumaßnahme an der Straße Strubbergstraße/Ecke In der Au mit Umleitungsschildern ausgewiesen werden. Begründung: In dem ganzen abgesperrten Gebiet gibt es keine Umleitungsschilder. Verkehrsteilnehmer finden sich nicht zurecht. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass allein Anwohner dort verkehren. Ohne detaillierte Ortskenntnis oder Anwohner-Informationen über die Umleitung ist es für Verkehrsteilnehmer unmöglich sich zurechtzufinden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 476/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); GRÜNE, SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können

02.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6224 entstanden aus Vorlage: OF 1010/2 vom 21.10.2024 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Schloßstraße - zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzepts für die Gehwege Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege ermöglicht werden kann. Begründung: In der Schloßstraße ist zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies ist trotz doppelter Straßenbreite die gleiche Anzahl an Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, wodurch die Gefahr für Unfälle steigt. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg

02.12.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6242 entstanden aus Vorlage: OF 1029/2 vom 06.11.2024 Betreff: Was wurde aus der Problem-Kreuzung Häuser Gasse/An den Bangerten und Abzweig Knöterichweg Vorgang: OM 3978/23 OBR 2; ST 1950/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme vom 22.09.2023, ST 1950, unter Ziffer 1. angekündigte bauliche Absicherung zeitnah umzusetzen und zu berichten; 2. zu prüfen und zu berichten, durch welche Verkehrsmaßnahmen, möglichst im Kurvenbereich, eine sichere Querung der Kreuzung der Straßen An den Bangerten und Knöterichweg für zu Fuß Gehende sichergestellt werden kann. Begründung: Ein Satz eines Anwohners sagt alles: "Meine Schwiegermutter ist gestern (30.10.2024) mit unserem zweijährigen Sohn im Kinderwagen fast von einem Auto erfasst worden, da hier immer parkende Autos die Sicht für zu Fuß Gehende verhindern." Die Stellungnahme ST 1950 schreibt in Ziffer 1.: "Der Magistrat wird im betroffenen Abschnitt eine bauliche Absicherung anbringen. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2023." Diese Absicherung ist nicht weiter benannt und ist bis zum heutigen Tag nicht umgesetzt worden. In Ziffer 2. der Stellungnahme ST 1950 wird ausgeführt, dass ein Fußgängerüberweg nicht zielführend wäre und der Anregung aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden kann. Es fehlt an einer Erläuterung, ob eine andere Verkehrsmaßnahme in Betracht gezogen werden kann. Der Ortsbeirat wünscht sich hier eine entsprechende Antwort. Foto vom 30.10.2024 (Sicht auf die in Rede stehenden illegalen Parkplätze unter der Breitenbachbrücke Ecke Häuser Gasse/An den Bangerten/Knöterichweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.05.2023, OM 3978 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1950 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 528 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen

26.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6179 entstanden aus Vorlage: OF 456/7 vom 12.11.2024 Betreff: Soziale Infrastruktur in Rödelheim-West in den Mittelpunkt stellen und sicherstellen Vorgang: V 687/23 OBR 7; ST 1465/24 Der Magistrat wird aufgefordert, zeitnah und umgehend eine Priorisierung des Ausbaus der sozialen Infrastruktur für den wachsenden Stadtteil vorzunehmen. Dazu gehört u. a. dringlich: - Ausbau von Kitaplätzen: Der Bedarf muss nicht nur im Grundschulbezirk gedeckt sein, sondern insgesamt in Rödelheim. Das abgelehnte Angebot der kath. St. Antoniusgemeinde (s. ST 1465) zum Ausbau im Kirschbaumweg 17 bis 19 sollte wieder aufgenommen werden; - Erhöhung von Raumkapazitäten für die Brentanoschule mit einer angemessenen Ausstattung; - bauplanungsrechtliche Festsetzung von Spielplätzen bei neuen Wohnungsbauprojekten; - Erweiterung der Integrations- und Unterstützungsangebote für die Offene Kinder- und Jugendarbeit (Weiterverfolgung des Ansatzes eines Quartierszentrums in der Wolf-Heidenheim-Straße 7); - Erweiterung, Koordination und Begleitung der ehrenamtlichen Integrationsarbeit durch die personelle Aufstockung des QM-Teams von einer auf anderthalb Stellen. Es ist darzulegen, welche zusätzlichen finanziellen Mittel nötig wären. Über den Stand von Planung und Umsetzung ist dem Ortsbeirat bis Mitte nächsten Jahres (Ende zweites Quartal) zu berichten. Begründung: In einer wachsenden Stadt muss die soziale Infrastruktur mitwachsen. Dies zu sichern und zu gestalten ist Aufgabe der Stadt. Dazu gehört auch die Sicherung von Flächen und Gebäuden für soziale Aufgaben. In der letzten Ortsbeiratssitzung zum Thema "Neue Geflüchtetenunterkunft In der Au" ist überdeutlich geworden, dass es eine Diskrepanz in der Wahrnehmung und den Fakten bezüglich der Versorgung des Stadtteils mit U3-Plätzen und der nachschulischen Betreuung zwischen den Ämtern und den BewohnerInnen gibt. Genauso miserabel stellt sich für die Brentanoschule die Wahrnehmung des Schulamtes bezüglich der Raumproblematik dar. Mit den Baugenehmigungen für die Wohnbebauung in den Gewerbegebieten Westerbachstraße/In der Au sind bereits jetzt die Kapazitäten an ihre Grenzen gekommen oder haben sie längst überschritten. Die berechtigte Sorge der Bürgerinnen und Bürger um die Unterversorgung sollte endlich zu schnellen und wirksamen Maßnahmen führen. Der Vorschlag der Kommission "Innovation im Bau", einberufen vom hessischen Wirtschafts- und Wohnungsministerium, auf die Verpflichtung zur Errichtung von Kinderspielplätzen zu verzichten, um mehr Grundstücksfläche als Wohnfläche ausnutzen zu können, ist abzulehnen. Spielflächen für Kinder gehören zur Grundversorgung und sollten nicht in den Ermessensspielraum des Bauherrn und in die Planungshoheit der Kommune gelegt werden. Trotz zahlreicher Bauaktivitäten in den letzten Jahren befindet sich, laut Geoportal, lediglich ein öffentlich zugänglicher Kinderspielplatz in Rödelheim-West (am Zentmarkweg). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.06.2023, V 687 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2024, ST 1465 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 341 Aktenzeichen: 40

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten

26.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 508 entstanden aus Vorlage: OF 460/7 vom 11.11.2024 Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Vorgang: OM 4792/15 OBR 7; ST 488/16 Im Rahmenplan Praunheim von 2013 heißt es: "Das denkmalgeschützte Bauwerk der Praunheimer Werkstätten soll in seinem Bestand geschützt werden. Anstelle der heute eher introvertierten Nutzung wird für die Praunheimer Werkstätten zukünftig eine Nutzung angestrebt, die zu einer nachhaltigen Belebung des Ortskerns Praunheim beiträgt. [...] Angestrebt wird eine Kombination von Nutzungen aus den Bereichen Kultur, Kunst, Soziales, Gesundheit, Gastronomie und Gewerbe." Nach dem Auszug der Werkstätten wurde das Ensemble von der KEG erworben und es gab konkrete Pläne, hier ein offenes Zentrum für Kunst und Kultur zu etablieren, das sich selbst trägt. Diese Pläne konnten aus nachvollziehbaren Gründen nicht weiterverfolgt werden, denn seit Anfang 2016 werden die Gebäude als temporäre Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. Diese Entscheidung wurde vom Ortsbeirat mitgetragen. In der Stellungnahme vom 14.03.2016, ST 488, berichtet der Magistrat aber auch: "Sobald die Situation es zulässt, soll an der geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der Ein- und Umbauten nicht möglich." Im Jahr 2020 hat der Magistrat dann den Betreibervertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. um fünf Jahre, d. h. bis zum 30.09.2025, verlängert. Auch diese Entscheidung hat der Ortsbeirat mitgetragen, weil das Gebäude unbedingt für eine angemessene Unterbringung der geflüchteten Menschen in Frankfurt benötigt wurde. Eigentlich wäre es nun an der Zeit, die temporäre Nutzung als Unterkunft für geflüchtete Menschen zu beenden und die Gebäude endlich der ursprünglich geplanten Nutzung zuzuführen. Der Ortsbeirat nimmt allerdings zur Kenntnis, dass die aktuelle Situation bei der Unterbringung von geflüchteten Menschen eine Schließung der Unterkunft nicht zulässt und eine abermalige Verlängerung der aktuellen Nutzung um fünf Jahre unerlässlich ist. Allerdings hält es der Ortsbeirat für nötig, den Bürger:innen eine klare Perspektive im Sinne des Rahmenplans Praunheim zu bieten. In den letzten Jahren ist zudem der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. als Träger der Unterkunft von seinem bisherigen offenen und kooperativen Konzept immer weiter abgerückt. Nicht nur die Kooperation mit engagierten Bürger:innen wurde beendet, auch die Zusammenarbeit mit den im Komplex wohnenden Künstler:innen wurde eingestellt. Leider haben weiter Maßnahmen des Trägers dazu beigetragen, dass eine gute Zusammenarbeit im Stadtteil mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. nicht mehr vorstellbar ist. Die vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der am 30.09.2025 auslaufende Vertrag mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. wird nicht verlängert. 2. Es wird ein neuer Träger für die Unterkunft gesucht, der bei seiner Arbeit folgende Ansätze berücksichtigt: - Das freiwillige Engagement von Bürger:innen wird ausdrücklich unterstützt. - Angebote zur Kooperation mit den auf dem Gelände wohnenden Künstler:innen werden wohlwollend geprüft und bei Interesse der Bewohner:innen auch ermöglicht. - Es werden aktiv Wege gesucht, um das Gelände stärker zum Stadtteil zu öffnen. Denkbar wäre z. B. ein regelmäßiges Nachbarschaftscafé. 3. Der Vertrag mit dem neuen Träger endet spätestens am 01.10.2030. Bereits ein Jahr davor beginnt ein Konzeptvergabeverfahren, um die zukünftige Nutzung der Gebäude im Sinne des Rahmenplans Praunheim sicherzustellen. 4. Werden aufgrund sinkender Bedarfszahlen Teile des Gebäudes nicht mehr benötigt, wird schon vorzeitig eine Zwischennutzung im Sinne des Rahmenplans Praunheim ermöglicht. 5. Sofern der Magistrat über den 01.10.2030 hinaus einen Bedarf für eine Unterkunft in Praunheim sieht, so sucht er aktiv und frühzeitig nach Alternativen. Denkbar wäre dies z. B. im zukünftigen urbanen Mischgebiet nördlich der Heerstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 488 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 701 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 508 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung) 33. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 13.02.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 508 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung); Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 508 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5759, 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.02.2025

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben

26.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 507 entstanden aus Vorlage: OF 447/7 vom 11.11.2024 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Folgendes umzusetzen: 1. Die Kapazität der Brentanoschule, die der bestehenden und geplanten Unterkunft für Geflüchtete in Rödelheim benachbart ist, und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die zu erwartende Zahl von Kindern angepasst und es wird sichergestellt, dass die Schule wieder ihrem Anspruch als Schule mit musikalischem Schwerpunkt gerecht werden kann. 2. In Zukunft werden die zuständigen Ortsbeiräte frühzeitig über Pläne für neue Unterkünfte für geflüchtete oder wohnsitzlose Menschen informiert. Mit den Ortsbeiräten wird dann gemeinsam über die Information der Anwohnenden und der Öffentlichkeit beraten. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Als großes Problem hat sich die mangelnde Information von Ortsbeirat und Öffentlichkeit bei dem neuen Projekt in Rödelheim erwiesen. Auch wenn es wohl bei keinem Projekt dieser Art eine allgemeine Zustimmung geben wird, ist es wichtig und richtig, bereits in der Planungsphase zu informieren. Gemeinsam mit den zuständigen Ortsbeiräten kann eine geeignete und dem Projekt angemessene Form der Öffentlichkeitsinformation festgelegt werden. In der Vergangenheit ist dies so praktiziert worden und hat dazu geführt, die Akzeptanz zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1044 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 32. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 20.01.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 35 Beschluss: a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 507 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 507 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5703, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Sitzbank in der Eberstadtstraße aufstellen

26.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6180 entstanden aus Vorlage: OF 461/7 vom 12.11.2024 Betreff: Sitzbank in der Eberstadtstraße aufstellen Der Magistrat wird gebeten, eine Sitzbank in der Eberstadtstraße nordwestlich der Kreuzung mit der Straße Am Ebelfeld aufzustellen. Begründung: Der Kreuzungsbereich Am Ebelfeld mit den Straßen Praunheimer Hohl und Eberstadtstraße wird von zahlreichen Fußgängern der Siedlung Praunheim und der Heinrich-Lübke-Siedlung frequentiert, sei es, dass sie auf dem Weg zum Einkaufen an der Heerstraße sind, sei es, dass sie das Naherholungsgebiet an der Nidda aufsuchen wollen. Gerade für ältere Mitbürger und Personen, die schlecht zu Fuß sind, ist eine Rastmöglichkeit erholsam. Blick nach Nordwest Blick nach Südost (Zwei Fotos: Iris Rätzke, Skizze: Thomas Rätzke) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 254 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen

26.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6178 entstanden aus Vorlage: OF 454/7 vom 09.11.2024 Betreff: Sicheren und ungehinderten Schulweg im Hausener Weg schaffen Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer bzw. Pächter der Liegenschaft Hausener Weg 120 in Verbindung zu setzten und darauf einzuwirken, dass auf dem Grundstück vor dem Eingang ein Abstellplatz für Fahrräder geschaffen wird. Begründung: Da der Gehweg, der an dem Grundstück Hausener Weg 120 vorbeiführt, als Schulweg ausgewiesen ist, hat die Stadt vor dem Grundstück Poller angebracht. Nun werden diese Sperrbügel von den Bewohnern als Fahrradabstellplätze zahlreich in Beschlag genommen, wodurch ein sicheres Benutzen des Gehwegs nicht mehr möglich ist. Weder Kinder noch Kinderwagen oder gehbehinderte Personen mit Rollator oder Rollstuhl können den Fußweg ungehindert und gefahrlos nutzen. Auf dem Gelände böte sich genügend Platz für eine Fahrradabstellfläche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 253 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30

26.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6177 entstanden aus Vorlage: OF 452/7 vom 11.11.2024 Betreff: Geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30 Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Zuparkens im absoluten Haltverbot im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30, in die Wege zu leiten. Begründung: Im Bereich Große Nelkenstraße 26 bis 30 sowie den gegenüberliegenden Hausnummern 15 bis 19 besteht ein absolutes Haltverbot, gekennzeichnet durch das Verkehrszeichen 283. Es zeigt an, dass unter keinen Umständen Fahrzeuge abgestellt werden dürfen, nicht einmal für einen kurzen Moment. Leider wird dennoch dauerhaft an dieser Stelle geparkt, was für den fließenden Verkehr vor der Ampel eine Einschränkung darstellt. Entgegenkommende Fahrzeuge können nicht in die Straße einbiegen, da die Fahrzeuge Richtung Aldi bzw. Am Hohen Weg die Fahrbahn blockieren. Die im Haltverbot parkenden Fahrzeuge versperren den Weg und das korrekte Einscheren vor der Ampel. Weiterhin führt diese Situation dazu, dass Anwohnende durch hupende Verkehrsteilnehmende lärmbelästigt werden oder mitunter deren Einfahrten bzw. die Fußgängerwege blockiert werden. Da die bisherige Beschilderung scheinbar nicht ausreichend ist, bittet der Ortsbeirat um entsprechende Maßnahmen zur Lösung der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 476 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Freude über „Cycle-Lane-Separator“-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)?

26.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6176 entstanden aus Vorlage: OF 451/7 vom 12.11.2024 Betreff: Freude über "Cycle-Lane-Separator"-Elemente, aber wo bleiben die Antworten zu den weiteren Maßnahmen zu der Anregung an den Magistrat, OM 5508 (Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke)? Vorgang: OM 5120/24 OBR 7; ST 1866/24; OM 5508/24 OBR 7 In der Vorlage OM 5508 hat der Ortsbeirat dem Magistrat in vier Punkten Maßnahmen beschrieben, die zu mehr Verkehrssicherheit und Verkehrsberuhigung auf und im Umfeld der Hausener Niddabrücke (Hans-Busch-Brücke) führen können. So sehr der Ortsbeirat sich über die Ankündigung des Magistrats freut, dass sog. Cycle-Lane-Separator-Elemente zum Schutz der Radfahrenden angebracht werden, muss er auch konstatieren, dass mit Ausnahme der Geschwindigkeitskontrolle und der Weitergabe des Auftrags an die Landespolizei, das Fahren gegen die Einbahnstraße zu kontrollieren, die Punkte 2. bis 4. nicht aufgegriffen werden. Der Ortsbeirat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass Cycle-Lane-Separator-Elemente auf der Brücke angebracht werden sollen. Allerdings wird der Magistrat aufgefordert, zu den offenen Punkten 2. bis 4. der Vorlage OM 5508 Stellung zu nehmen, insbesondere zu der Forderung, das kurze Stück zwischen der Brücke und dem Friedhofsparkplatz dem verkehrsberuhigten Bereich zuzuschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5508 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1866 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 602 Beratung im Ortsbeirat: 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Immobilie der ehemaligen Sparkasse Hausen endlich öffentlich nutzen

26.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6174 entstanden aus Vorlage: OF 439/7 vom 10.10.2024 Betreff: Immobilie der ehemaligen Sparkasse Hausen endlich öffentlich nutzen Vorgang: V 608/23 OBR 7 Der Magistrat wird gebeten, Kontakt mit dem Eigentümer der Immobilie Sparkasse Hausen aufzunehmen, mit dem Ziel, die Räumlichkeiten für die Nutzung einer öffentlichen (städtischen) Einrichtung mit Verbindung zu einem Bürgertreff anzumieten. Begründung: Seit Jahren warten die Bürgerinnen und Bürger in Hausen darauf, dass es Initiativen der Stadt gibt, um den Ortskern von Hausen aufzuwerten und den zunehmenden Verfall zu stoppen. Die Anregungen dazu liegen vor. In internen Gesprächen wurde dem Ortsbeirat vermittelt, dass personelle und finanzielle Mittel für eine Ideenwerkstatt Hausen nicht vorhanden seien, obwohl es einen eindeutigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gibt (§ 1347 vom 24.02.2022). D. h. der Magistrat setzt nicht um, was die politischen Gremien beschließen. Ein wichtiger Bestandteil des Hausener Ortskerns ist das leerstehende Gebäude der ehemaligen Sparkasse. Hier muss der Magistrat umgehend tätig werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2023, V 608 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 438 Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Immobilie der Sparkasse Praunheim endlich nutzen

26.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6173 entstanden aus Vorlage: OF 448/7 vom 11.11.2024 Betreff: Immobilie der Sparkasse Praunheim endlich nutzen Vorgang: V 628/23 OBR 7; ST 496/24 Der Magistrat wird gebeten, seinen bereits bestehenden Kontakt zur Eigentümerin der Immobilie der ehemaligen Sparkasse Praunheim nachdrücklich dahingehend zu nutzen, dass das leerstehende Gebäude für eine städtische öffentliche Nutzung (z. B. als Bürgertreff, KT oder Seniorentreff, Quartiersmanagement) oder als Zwischennutzung durch "Kunstwerk Praunheim e. V." (als Ausstellungsraum für bildende Künstler, als Raum für die Musikschule der in Praunheim wohnenden Künstler oder als Ort für kleine Veranstaltungen) schnellstmöglich verwendet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme ST 496 heißt es: "Der Magistrat hat den Kontakt zur Eigentümerin der Immobilie Sparkasse Praunheim gesucht, um künftige Planungen in Erfahrung zu bringen. Eine Rückmeldung der Eigentümerin steht bislang noch aus." Der Leerstand der Immobilie der ehemaligen Sparkasse im Ortskern von Praunheim seit November 2022 darf nicht einfach hingenommen werden. Da sich bislang offensichtlich keine privatwirtschaftliche Nutzung ergeben hat, wird von den Bürgern Praunheims erwartet, dass die Stadt, d. h. der Magistrat, eine öffentliche Nutzung anmeldet. Bedarf gibt es vielfältig. Damit wird das Ortszentrum vor weiterer Verödung geschützt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.03.2023, V 628 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 496 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 435 Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 7

Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt Anna

26.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6175 entstanden aus Vorlage: OF 450/7 vom 11.11.2024 Betreff: Erhalt einer Versammlungsmöglichkeit in Hausen am Kirchort Sankt Anna Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der bestehende und oft genutzte Versammlungsraum im bisherigen Gemeindezentrum der katholischen Kirchengemeinde Sankt Marien (Kirchort Sankt Anna) erhalten bleibt oder in einem Neubau zu anderem Zweck ein neuer Versammlungsraum geschaffen wird. Begründung: In Hausen existiert - wie im gesamten Ortsbezirk - kein Bürgerhaus. Für Veranstaltungen, Versammlungen und auch Ortsbeiratssitzungen bieten die Gemeindehäuser der Kirchengemeinden oftmals die einzige Alternative im Ortsbezirk. Die notwendigen Sparmaßnahmen der Kirchengemeinden, die in der Regel mit der Schließung von Kirchen und Gemeindehäusern einhergehen, haben daher erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftliche Leben der Stadtteile. Wie den Verlautbarungen und Informationen seitens der Gemeinde Sankt Marien zu entnehmen ist, wird die katholische Kirche mit hoher Wahrscheinlichkeit auch die Kirche Sankt Anna und/oder das dortige Gemeindezentrum aufgeben. Über eine Nachfolgenutzung ist noch nicht entschieden. Der Bebauungsplan sieht für das Areal eine Gemeinbedarfsnutzung für den kirchlichen Zweck, für Studierendenwohnen oder für ein Seniorenheim vor. Es wäre wichtig, wenn der Magistrat frühzeitig mit den Vertreter:innen der katholischen Kirche Kontakt aufnimmt, über die Nachnutzung redet und dabei auch den Erhalt oder die Neuschaffung eines Versammlungsortes verhandelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 7 am 20.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären

26.11.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 26.11.2024, OA 509 entstanden aus Vorlage: OF 463/7 vom 12.11.2024 Betreff: Konzept für Klimaschutzräume vorlegen und verwaltungsinterne Verantwortlichkeiten klären Vorgang: V 740/23 OBR 7; ST 68/24; OM 5122/24 OBR 7; ST 1865/24 Zwischenbescheide des Magistrats vom 15.04.2025 und 21.08.2025 Sowohl in der Stellungnahme ST 68 als auch in der Stellungnahme ST 1865 befürwortet der Magistrat die Einrichtung von sog. Klimaschutzräumen nach dem Vorbild der "refugis climàtics" in Barcelona. Diese sollen für vulnerable Gruppen als Hitzeschutzräume im Sommer fungieren und vorrangig in Stadtteilen mit wenig Grün und öffentlich zugänglichen Gebäuden eingerichtet werden. In den vorgelegten Stellungnahmen wird zum einen darauf abgestellt, dass noch Rahmenbedingungen festzulegen seien, insbesondere bezüglich der Verantwortlichkeiten und der notwendigen Ressourcen für den Betrieb. Zum anderen werde die Prüfung und Umsetzungsplanung im Rahmen der Klimaanpassungsstrategie 2.0 erfolgen. Über den Prozess und die Zeitplanung herrscht weiterhin Unklarheit. Es macht Sinn, bestehende städtische Liegenschaften, darunter auch diejenigen von Beteiligungsgesellschaften und Stiftungen, zu prüfen und solche zu identifizieren, die für die Weiterverfolgung des Ansatzes genutzt werden könnten. Einige sind in der Kühle-Orte-Karte der Stadt Frankfurt auch schon aufgeführt. Diese könnten mit den Hilfsmitteln, die in der Stellungnahme ST 1865 für die Ausstattung der Klimaschutzräume skizziert sind, ergänzt werden. Daraus ergibt sich, dass neben dem Klimareferat und dem Gesundheitsamt auch das Amt für Bau und Immobilien beteiligt sein sollte. Es wird der Anschein erweckt, dass die Zuständigkeiten nicht klar unter den verantwortlichen Ämtern geregelt sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein inhaltliches Konzept auszuarbeiten bzw. die bisherigen inhaltlichen Konzeptionierungen für die Einrichtung der Klimaschutzräume zu vertiefen. Daraus soll ein konkreter Zeitplan für die Umsetzung erfolgen, der auch eine Priorisierungsliste der ausgewählten Räumlichkeiten in den jeweiligen Stadtteilen enthält. Im Rahmen dieses Prozesses werden die verwaltungsinternen Zuständigkeiten geklärt und fachspezifisch aufgeteilt. Nach Abschluss des beauftragten Konzeptes sollen diese den Ortsbeiräten und Stadtverordneten kommuniziert werden. Die Ergebnisse der Konzeptausarbeitung sind den städtischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 12.09.2023, V 740 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 68 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5122 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1865 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 04.12.2024 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.01.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) 32. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.01.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 509 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Prüfung und Berichterstattung) CDU (= vereinfachtes Verfahren) Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Der Vorsitzende stellt fest, dass die Vorlage OA 509 keine Mehrheit gefunden hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OA 509 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Dr. Schulz (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 509 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 23.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 509 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 5704, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 § 6224, 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 22.05.2025 § 6753, 39. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 23.10.2025

OF (Antrag Ortsbeirat)

Was passiert auf dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim?

18.11.2024 · Aktualisiert: 29.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 469/7 Betreff: Was passiert auf dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim? Nachdem sich zuletzt Hinweise darauf verdichteten, dass dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim ein bosnischer Kulturverein sein neues Zentrum errichtet, wurde dies am 13. November 2024 durch entsprechende Presseberichte bestätigt. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Lt. Presseberichten handelt es sich bei dem Bauvorhaben um eine Kulturzentrum mit Gebetsraum bzw. mit Moschee. a) Welche konkrete Art der Nutzung wurde seitens der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt für dieses Bauvorhaben genehmigt? b) Für wie viele Personen ist diese maximal ausgelegt? c) Wie wird die dafür erforderliche Stellplatzzahl nachgewiesen? 2.) Lt. Presseberichten wurde die Baugenehmigung im Jahr 2022 erteilt. Wurde im Vorfeld dazu seitens des Bauherrn bzw. des Grundstückseigentümers eine Bauvoranfrage gestellt bzw. ein Bauvorbescheid seitens der Bauaufsicht erteilt? Falls ja, wann ist dies jeweils erfolgt? 3.) Warum wurde der Ortsbeirat nicht im Rahmen der jeweiligen Genehmigungsverfahren über die geplante Baumaßnahme, bei der es sich um einen Sonderbau handelt, informiert? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.11.2024, OF 458/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 458/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 469/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 469/7 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Transparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft „In der Au 28 bis 22“

11.11.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 455/7 Betreff: Transparenz bei der Vertragsgestaltung bezüglich der Geflüchtetenunterkunft "In der Au 28 bis 22" Bei der Vorstellung in der OBR-Sitzung der neuen Unterkunft für Geflüchtete In der Au 18-22 am 29.10.2024 wurde seitens der Verwaltung maximale Transparenz versprochen. Diese Transparenz muss auch für die vertragliche Ausgestaltung gelten, weshalb der Ortsbeirat den Magistrat bittet, folgende Fragen zu beantworten: I. Folgende Fragen beziehen sich alle auf den Vertrag der Stadt Frankfurt mit dem Betreiber der Unterkunft, Johanniter Unfallhilfe (JUH) a) Wie ist die Kündigung des Vertrags mit der JUH gestaltet bezüglich Kündigungsfristen? Vertragsverlängerungs-Klauseln? Gibt es im Falle einer langfristigen Nichtbelegung ein Sonderkündigungsrecht? b) Was passiert vertraglich im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Betreiber JUH aus triftigen Gründen? Kann ein anderer Betreiber in den Vertrag eintreten? Oder liegt eine Bindung an den Betreiber JUH über die gesamte Vertragslaufzeit vor? c) Was geschieht im Falle einer Nichtbelegung der Unterkunft: Wird der Betreiber nach einem Fixum bezahlt oder gibt es eine belegungsabhängige Bezahlung? d) Inwieweit sind negative / positive Preisentwicklungen vertraglich geregelt? II. Die folgenden Fragen beziehen sich auf den von der Stadt Frankfurt mit dem Eigentümer verhandelten und dann an den Betreiber übergebenen Vertrag: a) Sind in diesem Vertrag Kündigungsklauseln verhandelt, wann greifen diese und mit welchen Fristen? b) Sind angesichts der Laufzeit von 20 Jahren zukünftige Preisentwicklungen in einer Anpassungsregel vertraglich geregelt? c) Verlängert sich der Vertrag automatisch am Ende der Laufzeit und wenn ja, um wie lange? d) Wie ist die Übergabe des Geländes/Gebäudes nach Ende der Vertragslaufzeit geregelt? Fällt das Grundstück bei Vertragsende ohne weitere Auflagen an den Eigentümer zurück? Muss die Stadt für die Räumung (den Abriss der Gebäude) des Geländes eintreten? III. Wäre eine Nutzung nicht benötigter Wohnungen oder Räume für andere soziale Zwecke - evt. auch als Zwischenlösung - möglich? (Studentenwohnungen, gemeinschaftliche Einrichtungen wie z.B. Nachbarschaftscafé, KT) Begründung: Das Versprechen einer verbesserten Kommunikation muss einschließen, dass über Teile des Vertrags öffentlich informiert wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 455/7 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen SPD und farbechte/Linke (= Annahme); CDU und BFF (= Enthaltung)

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Geschwindigkeitskontrollen in der Hausener Obergasse

11.11.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 453/7 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Hausener Obergasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Geschwindigkeitsüberschreitungen in der verkehrsberuhigten Zone (Spielstraße) der Hausener Obergasse, insbesondere nach der neuen Hausener Brücke, zu reglementieren bzw. zu beenden. Begründung: In der Hausener Obergasse besteht ab der neuen Hans-Busch-Brücke bis zur Evangelischen Kirche Schrittgeschwindigkeit, da an dieser Stelle eine verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße) eingerichtet ist. Entlang dieses Streckenabschnittes befindet sich unter anderem die Kerschensteiner Schule, als auch eine Kita. Sowohl Anwohnende als auch die Schulgemeinde berichten jedoch von permanenten Geschwindigkeitsüberschreitungen zum Teil bis zu 50km/h. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 453/7 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Was passiert auf dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim?

11.11.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 458/7 Betreff: Was passiert auf dem Grundstück Westerbachstraße 58 im Stadtteil Rödelheim? Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Welche Art der Nutzung wurde seitens der Bauaufsicht der Stadt Frankfurt für diese Liegenschaft genehmigt? 2.) Zu welchem Zeitpunkt wurde die entsprechende Baugenehmigung erteilt? 3.) Wurde zuvor seitens des Bauherrn bzw. des Grundstückseigentümers im Vorfeld dazu eine Bauvoranfrage gestellt bzw. ein Bauvorbescheid seitens der Bauaufsicht erteilt? Falls ja, wann ist dies jeweils erfolgt? 4.) Sofern es sich um einen Sonderbau, etwa in Form eines Kulturzentrums und/oder eines Sakralbaus handelt: Welche konkrete Nutzung ist vorgesehen, für wie viele Personen ist diese ausgelegt und wie wird die dafür erforderliche Stellplatzzahl nachgewiesen? 5.) Sofern es sich um einen Sonderbau handelt: Warum wurde der Ortsbeirat nicht im Vorfeld über diese geplante Baumaßnahme informiert? 6.) Wann ist mit der Fertigstellung bzw. der Inbetriebnahme des Gebäudes zu rechnen? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 18.11.2024, OF 469/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 458/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 469/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufwertung des Bouleplatzes im Brentanopark

29.10.2024 · Aktualisiert: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5987 entstanden aus Vorlage: OF 443/7 vom 10.10.2024 Betreff: Aufwertung des Bouleplatzes im Brentanopark Der Magistrat wird gebeten, den Boden des Bouleplatzes im Brentanop ark vor dem Zugang zur Rollschuhbahn-Anlage witterungsfest zu machen und eine Sitzgruppe mit Tisch auf der benachbarten Rasenfläche zu errichten. Begründung: Der viele Regen, für die Vegetation im Brentanopark durchaus erfreulich, setzt dem Bouleplatz stark zu. Der Boden ist aufgeweicht, es bilden sich Löcher und Pfützen, der Platz ist dadurch nicht mehr bespielbar. Deshalb sollte der Boden witterungsfest gemacht und saniert werden. Der Bouleplatz wird gerne bespielt, wenn es Platzverhältnisse und Witterung zulassen, zudem ist Boule ein Sport, der die nachbarschaftliche Begegnung fördert. Es fehlen aber genug Sitzgelegenheiten und ein Tisch, um beispielsweise Utensilien ablegen zu können. Eine Sitzgruppe würde den Bouleplatz attraktiver werden lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 313 Antrag vom 15.03.2025, OF 496/7 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6652

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz

29.10.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2024, OA 500 entstanden aus Vorlage: OF 435/7 vom 10.10.2024 Betreff: Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz Vorgang: M 118/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Vorlage M 118, Ziffer V, aufgefordert, Maßnahmen, die parallel zum Planungsprozess der Kommunalen Wärmeplanung zur Erprobung von Energiemaßnahmen in sogenannten Energiewendevierteln ergriffen werden sollen, den betroffenen Ortsbeiräten und der Stadtverordnetenversammlung vorzustellen und zum Beschluss vorzulegen. Begründung: Beteiligung und Transparenz sind Grundvoraussetzungen dafür, dass die Klimapolitik bezüglich der Wärmeplanung gelingt. Die Befürchtungen der Bevölkerung, dass die Kosten für die Transformation einseitig auf die Bewohner und Mieter umgelegt werden, sind zu entkräften durch die Berücksichtigung ihrer Interessen. Deshalb sollen die Pläne vor den demokratisch gewählten Organen ständig offengelegt werden. Darüber lassen sich auch Mitsprache und demokratische Willensbildungsprozesse organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.08.2024, M 118 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 387 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 500 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5475, 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 28.11.2024 Aktenzeichen: 79-3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Wiederauflage des Rödelheimer Nikolausmarktes unterstützen

15.10.2024 · Aktualisiert: 12.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 445/7 Betreff: Wiederauflage des Rödelheimer Nikolausmarktes unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen") bzw. vom 11.07.2024, § 4994 (E160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen"), die Durchführung des Rödelheimer Nikolausmarktes am 30.11.2024 mit einer Summe von 3000,- Euro zu unterstützen. Begründung: In den vergangenen Jahren veranstaltete der Rödelheimer Vereinsring statt des traditionellen Nikolausmarktes jeweils am Samstag vor dem ersten Advent nur ein kleines "Anleuchtfest" mit zwei oder drei Ständen auf dem Baruch-Baschwitz-Platz. Bei Einbruch der Dunkelheit wurde die Weihnachtsbeleuchtung eingeschaltet und der Nikolaus beschenkte ca. 150-200 Kinder mit einem Weihnachtsmann. Der Verzicht auf einen größeren Nikolausmarkt war bedingt durch Corona, sowie durch gestiegene Kosten und Auflagen. Erstmals seit 2018 wird in diesem Jahr am 30. November wieder ein richtiger Nikolausmarkt vom Rödelheimer Vereinsring organisiert, unterstützt von einer engagierten Gruppe Rödelheimer Bürger*innen. Die Ausgaben liegen insgesamt bei knapp 8.000 €, die Einnahmen durch die Standgebühren voraussichtlich bei 1.000 €. Aus diesem Grund möchte der Ortsbeirat die Neuauflage des Nikolausmarktes mit 3.000 € unterstützen. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Initiative OI 75 2024 Die Vorlage OF 445/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die im letzten Satz des zweiten Absatzes der Begründung bezifferten Ausgaben bei ca. 6.300 Euro liegen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Ein Grundschulstandort für den Industriehof wird dringlich

10.10.2024 · Aktualisiert: 12.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 441/7 Betreff: Ein Grundschulstandort für den Industriehof wird dringlich Vorgang: V 397/17 OBR 7; ST 1963/17 Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es eine Grundstücksbevorratung und Planungen im Schulentwicklungsplan, die den enormen Zuwachs an Wohnbevölkerung im Stadtteil Industriehof berücksichtigen? 2. Entsprechen die Zahlen im Schulentwicklungsplan 2016-2020 mit Aktualisierung bis 2020 den tatsächlichen Entwicklungen der Einwohnerzahlen im Industriehof? 3. Sind in den Zahlen die geplanten Nachverdichtungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eingearbeitet? 4. Sind die Bedingungen für die Kerschensteiner Schule, deren Verlagerung, Sanierung und Neubau in die Zukunft verschoben wurden, eingearbeitet und die Annahme von zusätzlichen 7 (!) Neuaufnahmen pro Jahrgang realistisch? 5. Wann sieht der Magistrat die Bedingung für einen Grundschulstandort im Stadtteil Industriehof als erfüllt an? Begründung: Mit der Ankündigung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, eine Neugestaltung des Frankfurter Industriehofs zu planen, fünf Häuserblöcke abzureißen, um mit 11 neuen Wohngebäuden und rund 155 Wohnungen auf dem Gelände des Frankfurter Industriehofs mehr Wohnraum zu schaffen, steht die bereits gestellte Frage nach einem Grundschulstandort erneut und noch dringlicher im Raum. - Bereits am 28.03.2017 hat die Fraktion die farbechten/Die Linke die Frage gestellt, ob ein Grundschulstandort im Industriehof geplant werden müsste angesichts des Anwachsens der Einwohnerzahlen. Damals ging es noch um die Bebauung an der Ludwig-Landmann-Straße. Die o.g. ST argumentierte damit, dass die Kerschensteiner Schule genügend Kapazitäten habe, um die zusätzlichen Bedarfe aufzunehmen. Die Zahl 7 pro Jahrgang erscheint aus heutiger Sicht als völlig abwegig. - Am 28.11.2023 fragte der Ortbeirat (V 796) Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? - In der OM 5119 vom 20.2.2024 fragte der OBR aus triftigen Gründen: Ist der Neubau der Kerschensteinerschule noch im Zeitplan? Die beiden letzten Anfragen sind bis heute nicht beantwortet. Der Einzug der Kerschensteinerschule in den Ausweichstandort wurde für das Schuljahr 2025/26 angekündigt. Bisher haben aber weder der Ortsbeirat noch die Schule eine Bestätigung über den genauen Zeitplan. Der Neubau wurde für 2028 versprochen. Auch hierfür gibt es keine Auskunft. Auf der Priorisierungsliste taucht die Kerschensteinerschule nicht auf. Die Ankündigung der BImA kommt nun als Neuigkeit einer Nachverdichtung hinzu. Die bereits jetzt völlig überfüllten Grundschulen im Ortsbezirk werden in den aktuellen Wohnungsbau-Planungen zu wenig berücksichtigt. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.04.2017, V 397 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1963 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 18 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Frage unter Ziffer 1. getrennt vom Rest der Vorlage OF 441/7 abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1036 2024 Die Vorlage OF 441/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: erste Frage: GRÜNE, farbechte/Linke und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung CDU, BFF und FREIE WÄHLER

Partei: die_farbechten-Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärts

03.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5791 entstanden aus Vorlage: OF 429/7 vom 18.08.2024 Betreff: Einrichtung einer Tempo-30-Zone auf der Straße Am Industriehof stadtauswärts Der Magistrat wird gebeten, auf der Straße Am Industriehof zwischen der Einmündung der Straße Am Fischstein bis hinter der Ausfahrt des Hausener Schwimmbades Tempo 30 einzurichten. Begründung: Das Abbiegen sowohl von dem Parkplatz des Hausener Schwimmbades als auch von dem Gelände der Russisch-Orthodoxen Gemeinde auf die stark befahrene Straße Am Industriehof wird dadurch erschwert und unsicher, weil die Fahrzeuge, die an dieser Stelle stadtauswärts mit der zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h fahren, zu schnell um die Kurve kommen, um dem Ausfahrenden genug Reaktionszeit einzuräumen. Eine temporäre Reduktion der Geschwindigkeit an dieser Stelle würde mehr Sicherheit schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 76 Antrag vom 04.03.2025, OF 491/7 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6650 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnen

03.09.2024 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5790 entstanden aus Vorlage: OF 420/7 vom 20.08.2024 Betreff: Zugang zum Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee nach Südosten öffnen Der Magistrat wird beauftragt, eine befestigte Fußwegeverbindung vom Parkplatz Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee zur Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße/Ziegelei-Allee zu schaffen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Parkplatz in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zu halten. Neben Müll und dem Abstellen von Einkaufswagen des sich in der Nähe befindlichen REWE-Marktes werden dort nicht angemeldete Pkw- und Lkw-Transporter abgestellt. Regelmäßig sollen die Hecken gekürzt und eine angemessene Beleuchtung installiert werden. Begründung: Der große Parkplatz an der Ecke Heerstraße/Ziegelei-Allee ist zu Fuß aktuell über einen befestigten Weg nur von Westen aus zugänglich. Die Kreuzung Heerstraße/Ludwig-Landmann-Straße/Ziegelei-Allee ist zu Fuß nur über Trampelpfade zu erreichen. Um die Nutzung für die Anwohner*innen der Heerstraße und der Ernst-May-Siedlung zu erleichtern, sollen entsprechende Fußwegeverbindungen geschaffen werden. Die oben beschriebenen Missstände wurden von Anwohner*innen geschildert. Die Bedeutung des Parkplatzes ist durch die vorhandene E-Lademöglichkeit gewachsen und wird dies mit der geplanten Neubebauung der ABG direkt gegenüber weitertun. Anlage: Bilder der Trampelpfade und des offiziellen Fußwegs (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 251 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1529 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen?

20.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2024, OF 432/7 Betreff: Welche Maßnahmen wurden für die Nutzung der Gebäude Neue Börse für zwei neue Gymnasien eingeleitet, die den Schulbetrieb und die unmittelbare Umgebung betreffen? Anfrage an den Magistrat 1. In welchem Umfang sind Umbauarbeiten notwendig bezüglich der Lärmdämmung, der pädagogischen Einrichtungen, der Schulsozialarbeit, der Freiarbeit, einer Schulbibliothek usw? Welche Kosten entstehen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Mietzins? 2. Wie sieht das Brandschutzkonzept aus? Wie können Fahrzeuge der Feuerwehr bei einem möglichen Einsatz auf die Seite der Kleingärten gelangen? 3. Wo genau werden auf dem Gelände zwei Turnhallen errichtet? 4. Wie viele Quadratmeter und wie viele Räume für die unterrichtsfreie Zeit und für Schulhöfe stehen für geplante 3.400 SchülerInnen zur Verfügung? 5. Entspricht die Größe der Kantine dem Bedarf der geplanten SchülerInnenzahl? 6. Wird die Straße "Neue Börsenstraße", die am Eingangstor der Gebäude "Neue Börse" endet, komplett für den Autoverkehr gesperrt, um eine Elterntaxi-Situation von vorne herein zu verhindern? 7. Wäre es sinnvoll, Verkehre wie z.B. Anlieferungen nur über die Rossittener Straße zu ermöglichen? 8. Gibt es eine Bestandsgarantie für die angrenzenden Kleingärten? 9. Ist die Einhaltung des Landschaftsschutzes gewährleistet? 10. Gibt es einen direkten Zugang zum ÖPNV am Ausgang der Rossittener Straße/Ludwig-Landmann-Straße? 11. Wird der Schulbetrieb durch den angrenzenden Chemetall-Betrieb gefährdet oder beeinflusst? Begründung: Wie aus der Presse zu erfahren war: (https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-vertrag-unterze ichnet-gymnasien-ziehen-in-neue-boerse-92680968.html, https://www.fr.de/frankfurt/neues-gymnasium-in-frankfurt-nun-gibt-es-erste-infos -92685493.html, https://www.fr.de/frankfurt/frust-ueber-teure-miete-fuer-gymnasien-am-industrieh of-92654030.html) hat der Magistrat der Stadt Frankfurt mit Zustimmung der Stadtverordneten das ehemalige Gebäude "Neue Börse" für die Neueinrichtung zweier Gymnasien auf 30 Jahre gemietet. Auf den ersten Blick erscheint das Gelände und die Größe des Gebäudes verlockend für das Amt für Immobilien und Schulen, um dem dringenden Bedarf von Schulplätzen nachzukommen. Auf den zweiten und genaueren Blick ergeben sich weitreichende Fragen zu den notwendigen Veränderungen am Bestand und dem Platz, der für die Bedarfe von zwei Schulen und über 3000 SchülerInnen nicht ausreichend zu sein scheint. Das betrifft das Flächenangebot, die unmittelbare Umgebung der Kleingärten, die verkehrliche Situation, das Brandschutzkonzept, die Kosten für den Umbau und die Schulfähigkeit des Gebäudes. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 22 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 1. und 3. bis 5. getrennt vom Rest der Vorlage abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1000 2024 Die Vorlage OF 432/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. und 3. bis 5.: farbechte/Linke und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, FDP und BFF (= Enthaltung) Rest der Vorlage: Annahme bei Enthaltung GRÜNE, CDU und BFF

Partei: die_farbechten-Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Niddabrücken zwischen Friedel-SchomannWeg und Brentanopark

19.08.2024 · Aktualisiert: 30.04.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 418/7 Betreff: Niddabrücken zwischen Friedel-Schomann-Weg und Brentanopark Die beiden Nidda-Brücken vom Friedel-Schomann-Weg hinein in den Brentanopark sind hoch frequentiert: Erwachsene und Kinder auf Rädern, zu Fuß, mit Hunden oder Kinderwägen nutzen sie, was leider immer wieder zu Konfliktsituationen führt. Auf Initiative des Ortsbeirats wurden bereits Piktogramme ("Rücksicht macht Wege breit") auf der Straße angebracht. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, welche weiteren Maßnahmen die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden auf den beiden Brücken verbessern könnten. Geprüft werden soll insbesondere: - Weitere Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" auf den Brücken oder Abbildungen, die ähnlich auf gegenseitige Rücksichtnahme aufmerksam machen; - Schilder bei der Einfahrt oder Ausfahrt in den Park über die Niddainsel; - Trennung der Bereiche für Fußgänger*innen und Radfahrende, z.B. durch eine durchgezogene Linie oder farbliche Markierungen sowie - die Frage, welche baulichen Maßnahmen möglich sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 7 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 7 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 418/7 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Weitere Bauabschnitte der Niddarenaturierung

19.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.08.2024, OF 426/7 Betreff: Weitere Bauabschnitte der Niddarenaturierung Vorgang: V 125/21 OBR 7; ST 2279/21 Die Arbeiten zum Anschluss des Niddaaltarms "Praunheimer Mühle" neigen sich dem Ende zu. Dieses Projekt ist eine Ausgleichsmaßnahme der Deutsche Bahn AG für den viergleisigen Ausbau der S-Bahn zwischen Frankfurt-West und Bad Vilbel. In einem zweiten Schritt soll das bewegliche Praunheimer Wehr ersetzt werden. Zudem ist auch der Ersatz des Hausener Wehrs und der Anschluss der Niddaaltarme zwischen der Praunheimer Brücke und Hausener Wehr geplant. Hierzu heißt es in der ST 2279 aus 2021, dass mit den Arbeiten nicht vor 2025 begonnen werden kann. Zudem gibt es eine Initiative, die sich für den Erhalt des Bauwerks "Praunheimer Wehr" - ohne Wehrfunktion - einsetzt, um es als Dokument der Zeitgeschichte zu erhalten. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wann ist mit dem Beginn der umfangreichen Arbeiten zum Anschluss der Niddaaltarme zwischen Praunheimer Brücke und Hausener Wehr zu rechnen? 2. Wann ist mit einem Umbau bzw. Abbau des Hausener Wehrs zu rechnen? 3. Wann soll der Umbau bzw. Abbau des Praunheimer Wehrs erfolgen? 4. Besteht die Möglichkeit das Bauwerk "Praunheimer Wehr" ggf. mit Brückenfunktion zu erhalten bzw. gibt es dazu bereits Überlegungen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 125 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2279 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 7 am 03.09.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 999 2024 Die Vorlage OF 426/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten

01.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5688 entstanden aus Vorlage: OF 969/2 vom 10.06.2024 Betreff: Rödelheimer Straße - Übergang von und zur Rad- und Fußgängerbrücke sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten, den Übergang von und zu der Rad- und Fußgänger*innenbrücke in der Rödelheimer Straße sicher zu gestalten. Der Ortsbeirat schlägt folgende kurzfristige Maßnahmen vor: 1. Erneuerung des Piktogramms "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten; 2. Versetzen des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) vor den Beginn der Kurve an der Straße An den Bangerten; 3. Aufbringen eines Piktogramms "Achtung Fußverkehr" auf der Rödelheimer Straße auf Höhe des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10); 4. Aufbringen einer "Wartelinie für den Radverkehr" am Ende der Rampe, um querende Fußgänger*innen zu schützen. Über kurzfristige Maßnahmen hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der Knotenpunkt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmer*innen - insbesondere für Fußgänger*innen - sicherer gestaltet werden kann. Hierbei sind auch bauliche Veränderungen zu prüfen. Begründung: Die Querung der Rödelheimer Straße am Zu- und Abgang der Fuß- und Fahrradbrücke ist für die Nutzenden in Richtung Salvador-Allende-Straße sehr unsicher gestaltet. Insbesondere die aus Richtung der Straße An den Bangerten in Richtung Schloßstraße fahrenden Kraftfahrzeuge können im Kurvenbereich zur Rödelheimer Straße erst spät querende Fußgänger*innen und Fahrradfahrende wahrnehmen. Aus diesem Grund ist das bestehende Piktogramm "Achtung Fußgänger" zu erneuern und das Schild "Achtung Fahrradverkehr" an den Kurvenbeginn zu versetzen. Auch aus Richtung der Schloßstraße fehlt auf Höhe des bestehenden Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) ein Piktogramm "Achtung Fußgänger", um auf querende Fußgänger*innen aufmerksam zu machen. Manche Radfahrende kommen mit höherer Geschwindigkeit von der Fahrradbrücke und können querende Fußgänger*innen in Bedrängnis bringen. Als Abhilfe soll eine weiße Haltelinie dazu dienen, dass Radfahrende abbremsen/anhalten und auf Fußgänger*innen achten. Durch das entstehende Schönhofquartier ist mit einem erheblichen Zuwachs an Fuß- und Radverkehr über die Brücke zu rechnen, da diese die derzeit einzige geplante direkte Verbindung zwischen dem neuen Quartier und Zentralbockenheim rund um die Leipziger Straße darstellt. Übergang zur Fußgänger- und Fahrradbrücke in der Rödelheimer Straße. "Wartelinie für den Fahrradverkehr" aufbringen, um Fußgänger zu schützen. Piktogramm "Achtung Fußgänger" auf der Straße An den Bangerten vor dem Kurvenbereich. Sicht von der Schloßstraße Das Schild "Achtung Fahrradverkehr" (138 10) sollte vor den Kurvenbeginn versetzt werden. (Quelle: Geoportal Frankfurt) Versetzen des Schildes "Achtung Fahrradverkehr" (138-10) an den markierten Punkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2116 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen

25.06.2024 · Aktualisiert: 04.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2024, OF 417/7 Betreff: Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße unterstützen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen), die Durchführung des Nachbarschafts- und Straßenfestes in der Hattsteiner Straße mit einer Summe von bis zu 2500,- Euro zu unterstützen. Begründung: Das Nachbarschafts- und Straßenfest in der Hattsteiner Straße soll am 17. August zum dritten Mal unter dem Motto "Nachbarschaftsfest für Alle" stattfinden. Das Gebiet "Hattsteiner Straße/ Niddagaustraße" in Rödelheim-Ost liegt fernab von sozialer und kultureller Infrastruktur des Stadtteils Rödelheim. Mit der nachbarschaftlichen Initiative ist es gelungen in diesem Teil Rödelheims einen wichtigen sozialen und kulturellen Impuls zu setzen. Planung und Koordination erfolgt über bestehende informelle Nachbarschaftskontakte. Die Vorbereitung erfolgt eigenständig durch die Anwohnerschaft. Zum Nachbarschaftsfest gehören neben Essen und Speisen ein musikalisches Bühnenprogramm, an dem vor allem Musikgruppen aus der unmittelbaren Umgebung beteiligt sind. An Infoständen können sich Rödelheimer Vereine präsentieren oder Einzelpersonen aus der Nachbarschaft mit ihrem ehrenamtlichen Engagement präsentieren. Während das Kultur- und Begleitprogramm des Festes weitgehend ehrenamtlich und unentgeltlich geleistet wird, können die Kosten der Infrastrukturmaßnahmen des Festes voraussichtlich nur zu einem geringen Teil durch Einnahmen gedeckt werden. Der notwendige Förderantrag wird durch die Organisator*innen beim Kulturamt gestellt. Der vorläufige Kostenplan geht von folgenden Kosten aus: - Genehmigung und Absperrung der Straße / ca. 800 Euro - Bereitstellung von Toilettenkabinen / ca. 500 Euro - Bereitstellung von Biertischgarnituren / ca. 250 Euro - Bereitstellung von Sonnenschirmen u.ä. als Schattenspender/ ca. 250 Euro - Kosten für Bühne und Bühnentechnik / ca. 1500 Euro - Kosten für GEMA/ ca. 300 Euro - Plakate / Handzettel ca. 400 Euro - Spielmobil , 4 Std. 600 Euro - Gagen bzw. Fahrtkosten für Bands ca. 1000 Euro Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 7 am 25.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 58 2024 Die Vorlage OF 417/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40

25.06.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 471 entstanden aus Vorlage: OF 414/7 vom 09.06.2024 Betreff: Gemeinbedarfsflächen müssen gesichert werden - in der Vorlage M 40 wird die Situation falsch eingeschätzt Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 Vorgang: OA 271/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Vorlage M 40 wird abgelehnt. 2. Stattdessen wird der Magistrat aufgefordert, die Anregung OA 271 - wie von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022 beschlossen - umzusetzen. Begründung: In der Vorlage M 40 wird die fehlende Erforderlichkeit eines Bebauungsplans in erster Linie aus der Tatsache abgeleitet, dass sich die in Rede stehenden Flächen im Eigentum der Stadt Frankfurt, einer Kirchengemeinde, einer städtischen Gesellschaft sowie einer stadtnahen Stiftung befinden. Der Magistrat geht dabei wohl von der falschen Annahme aus, dass die genannten Eigentümer:innen regelhaft im Sinne der Allgemeinheit handeln und eine Flächenumwandlung nicht droht. Dabei sollte auch dem Magistrat bekannt sein, dass Kirchgemeinden, städtische Gesellschaften und stadtnahe Stiftungen sehr wohl immer wieder versucht haben, bisherige Gemeinbedarfsflächen für andere Zwecke zu verwenden und in Wert zu setzen. Das ist in der Regel kein böser Wille, sondern ergibt sich aus dem Geschäftszweck bzw. entsprechenden Satzungen. Einzig im Falle der Zehntscheune müsste eine geänderte Nutzung der Fläche, z. B. für Wohnzwecke, von der Stadtverordnetenversammlung gesondert beschlossen werden. So ist vor einigen Jahren ein Grundstück der ehemaligen Ev. Auferstehungsgemeinde, auf dem sich das Gemeindehaus befand, für den Bau von Wohnungen genutzt worden. Ähnliches ist mit einer Teilfläche der Ev. Kirchengemeinde Hausen geschehen. In Westhausen konnte stattdessen eine ähnliche Verwertung gerade deshalb verhindert werden, weil es sich um eine Gemeinbedarfsfläche handelt. Auch viele andere Flächen, z. B. von Kirchengemeinden, sind bereits als Gemeinbedarfsflächen gesichert, sodass eine gemeinwohlorientierte Nutzung gesichert werden kann. Im Ortsbezirk 7 betrifft dies z. B. das Areal der Kath. Kirchengemeinde Sankt Marien, Kirchort Sankt Anna. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.04.2024, M 40 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.11.2022, OA 271 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 75 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) FRAKTION (M 40 = Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471, OA 471 = Annahme) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 40 = Ablehnung, OA 471 = Annahme) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 40 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 471 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG gegen AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 471) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5016, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 Aktenzeichen: 61-0

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 7

Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142

25.06.2024 · Aktualisiert: 05.12.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2024, OA 472 entstanden aus Vorlage: OF 416/7 vom 25.06.2024 Betreff: Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 Vorgang: OM 2551/22 OBR 7; B 24/23; EA 57/23; OM 5118/24 OBR 7; EA 106/24 Mit der Etatanregung EA 106 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 Euro eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im Bericht B 24, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung OM 2551 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: 1. Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird. 2. Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden: a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim soll beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen. b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der Vorlage OM 5118 zu konkretisieren. c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung OM 2551, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen. d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 142 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2551 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 24 Etatanregung vom 25.04.2023, EA 57 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5118 Etatanregung vom 23.04.2024, EA 106 Bericht des Magistrats vom 01.11.2024, B 406 Bericht des Magistrats vom 25.04.2025, B 157 Bericht des Magistrats vom 22.09.2025, B 357 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 03.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.07.2024, TO I, TOP 84 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und FRAKTION (B 142 = Kenntnis, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.07.2024, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 142 = Zurückweisung, OA 472 = Annahme ohne Zusatz) 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.07.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 142 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 472 wird im Rahmen der Vorlage EA 106 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5035, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke

28.05.2024 · Aktualisiert: 23.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5508 entstanden aus Vorlage: OF 404/7 vom 14.05.2024 Betreff: Verkehrsberuhigung an der Hausener Niddabrücke Vorgang: OM 5120/24 OBR 7 Seit der Fertigstellung und Eröffnung der neuen Hausener Niddabrücke (Hans-Busch-Brücke) mehren sich Beschwerden über den motorisierten Verkehr an dieser Stelle. Berichten zufolge wird das erlaubte Tempo 30 deutlich überschritten und die Einbahnstraßenregelung häufig ignoriert. Das ist einerseits ein Problem für alle, die ohne Auto die Brücke überqueren wollen, andererseits auch für die, die auf dem Weg parallel zur Nidda per Fuß oder mit dem Rad unterwegs sind. Es ist zu beachten, dass dieser Bereich zum Schulweg der Kerschensteinerschule gehört und damit die Sicherheit der Kinder auf diesem gefährdet wird. Weiterhin sind insbesondere am Hausener Weg 120 (Wohnanlage für Studierende und Geflüchtete) gefährliche Situationen vorgekommen, z. B. für dort spielende Kinder und zu Fuß Gehende. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Anregung vom 20.02.2024, OM 5120, schnellstmöglich umzusetzen; 2. Sofortmaßnahmen zu ergreifen (z. B. erhöhte Kontrollen, Stoppschilder, (Rot-)Markierungen, Aufpflasterungen, Anhebungen der Fahrbahn, Bodenwellen, versetzte mobile Begrünungen auf der Brücke), um die Situation zu entschärfen; 3. Autofahrer*innen frühzeitiger auf den Schulweg zur Kerschensteinerschule hinzuweisen; 4. das kurze Stück zwischen der Brücke und dem Friedhofsparkplatz dem verkehrsberuhigten Bereich hinzuzuschlagen und diesen entsprechend zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5120 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1866 Antrag vom 12.11.2024, OF 451/7 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2024, OM 6176 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

U-BahnHaltestelle „Friedhof Westhausen“ barrierefrei umbauen und Beschilderung vervollständigen

28.05.2024 · Aktualisiert: 21.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5507 entstanden aus Vorlage: OF 403/7 vom 14.05.2024 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Friedhof Westhausen" barrierefrei umbauen und Beschilderung vervollständigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der nördliche Zugang zu den Bahnsteigen der U-Bahn-Linie 7 an der Haltestelle "Friedhof Westhausen" barrierefrei umgebaut werden kann. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, die Beschilderung zu den beiden Gleisen so zu vervollständigen, dass klar einsehbar ist, zu welcher Fahrtrichtung (Heerstraße oder Enkheim) der jeweilige Zugang führt. Begründung: Die U-Bahn-Haltestelle "Friedhof Westhausen" ist nur im Süden barrierefrei angelegt. Das Wegesystem im Norden im Bereich der Unterführung ist zwar barrierefrei, leider ist der Zugang zu den Bahnsteigen zwar flach ausgelegt, allerdings mit Stufen, die einen barrierefreien Zugang nicht ermöglichen. Beispielsweise für Rollstuhlfahrer*innen stellt dies ein Mobilitätshindernis dar. Diese müssen weite Umwege in Kauf nehmen, um den südlichen Zugang benutzen und aufs Gleis gelangen zu können. Am Aufgang zur U-Bahn-Linie 7 in Fahrtrichtung Heerstraße ist ein Schild angebracht, das auf diese hinweist. Ein Pendant zur entgegengesetzten Fahrtrichtung fehlt und sollte ergänzt werden. Bilder mit/ohne Beschilderung, Zugangswege mit Stufen (Quelle: privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1868 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 92-10

OF (Antrag Ortsbeirat)

Was bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in AltRödelheim 12 bis 20?

13.05.2024 · Aktualisiert: 05.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2024, OF 408/7 Betreff: Was bedeuten die freigelegten Treppenstufen und die Beendigung der Bauarbeiten in Alt-Rödelheim 12 bis 20? Anfrage an den Magistrat Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: - Was bedeutet die Freilegung der Treppen auf dem Baugrundstück Alt-Rödelheim 12-20? Welche Erkenntnisse gibt es bezüglich der freigelegten Treppen? - Liegt eine Intervention des Denkmalamtes vor? - Welche Gründe gibt es für die Unterbrechung der Baumaßnahme? - Mit welchen Konsequenzen für den Fortgang der Baumaßnahme und vor allem für die Planung des Platzes Alt-Rödelheim ist zu rechnen? Begründung: Das Thema Alt-Rödelheim war und ist ein Dauerthema im Ortsbeirat. Wegen jahrelangen Leerstands und Verwahrlosung hat es viele Anträge gegeben. Nachdem die historische Häuserzeile im Sommer 2023 abgerissen wurde, sind nun die Keller freigelegt. Seit einigen Wochen sind die Bauarbeiten plötzlich wieder beendet worden. Der Bagger ist abtransportiert. Auf dem Gelände sind freigelegte Stufen zu erkennen. Gibt es einen Zusammenhang? Da es sich bei der Häuserzeile 12-20 um ein Gebiet handelt, in dem bis in die 1930er-Jahre zahlreiche jüdische Familien gelebt haben, könnte hier ein historischer Kontext existieren. Ein Auskunftsersuchen per E-Mail beim Denkmalamt wurde leider nur damit beantwortet, dass es in Hessen kein allgemeines Akteneinsichtsrecht gibt und dass es nur den offiziellen Verfahrensweg über das Dezernat geben kann. Der Magistrat wird gebeten, möglichst umgehend die Fragen zu beantworten. Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 7 am 28.05.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 408/7 wurde zurückgezogen.

Partei: die_farbechten-Linke

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