Ortsbeirat 16
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Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern
Anregung vom 13.03.2023, OA 332 entstanden aus Vorlage: OF 390/11 vom 16.02.2023 Betreff: Keine weiteren Bäume für den Autobahnausbau opfern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Fechenheimer Wald keine weiteren städtischen Waldflächen mehr an die Autobahn GmbH abzutreten. Weitere Neuplanungen müssen verhindert werden. Begründung: Die Autobahn GmbH plant die Anschlussstelle Borsigallee um. Anstelle der genehmigten, eng an der Autobahn entlang geführten Auf- und Abfahrtsspuren sollen großkurvige Varianten umgesetzt werden. Dem entsprechenden Entwurf zufolge müssen dafür weitere städtische Waldflächen gerodet werden. Wie schon bei den kürzlich gerodeten Flächen für die Baustraße, ist daher mit einem Besitzeinweisungsverfahren zu rechnen. Die Stadtregierung will sich aufgrund des Klimawandels für jeden einzelnen Baum einsetzen. In diesem Sinne muss sie sich im Rahmen des Verwaltungsverfahrens gegen eine Rodung weiterer Bäume für den Autobahnausbau der A 66/A 661 stellen und der Autobahn GmbH die Besitzeinweisung versagen. Es geht nicht nur um den Erhalt der Bäume. Durch die Neuplanung kann sich das Bauprojekt erneut um weitere Jahre verzögern. Dies ist den Anwohnerinnen und Anwohnern, die jetzt schon seit Jahren an einer Großbaustelle leben, keinesfalls zuzumuten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1620 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 22.03.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.04.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 332 wird im Rahmen der Vorlage NR 587 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 27.04.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 332 wird im Rahmen der Vorlage NR 587 im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 332 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3186, 17. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 27.04.2023 Aktenzeichen: 67-3
Baugebiet Bergen Nord
Antrag vom 07.03.2023, OF 169/16 Betreff: Baugebiet Bergen Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Planung für ein mögliches Baugebiet "Bergen Nord" weiter vorangetrieben wird und ggf. was der derzeitige Stand der Planung ist. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 02.03.2020, B 94 heißt es bezüglich der Reduktion des Siedlungsbeschränkungsgebietes: "Für nicht mehr betroffene unbebaute Bereiche ... würde diese Art der Beschränkung tatsächlich wegfallen. Solche Flächen finden sich vor allem im Norden von Bergen-Enkheim. Entsprechend wird hier das Baugebiet Bergen-Nord zwischen Nordring und B521 als zukünftig mögliche Entwicklungsfläche gesehen. ..." Sollten sich die Planungen hier konkretisieren, wäre es sehr wünschenswert, wenn der OBR 16 frühzeitig eingebunden würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 640 2023 Die Vorlage OF 169/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung)
Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße
Antrag vom 04.03.2023, OF 165/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen auf der Marktstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf der Marktstraße Richtung Osten zwischen der Erlenseerstraße und der Straße Im Triborn verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. Begründung: Trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30, z. T. versetztem Parken und Einsatz des ÖPNV kommt es immer wieder zu Tempoüberschreitungen in dem genannten Bereich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 165/16 wurde zurückgezogen.
Transfer der Grundschüler der Schule am Hang zum Sportunterricht nun unverzüglich organisieren
Antrag vom 03.03.2023, OF 163/16 Betreff: Transfer der Grundschüler der Schule am Hang zum Sportunterricht nun unverzüglich organisieren Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, nun unverzüglich für den Transfer der Kinder der Schule am Hang zum Sportunterricht Sorge zu tragen. Begründung: Die Grundschule am Hang (eine "bewegungsfreundliche" Grundschule) wurde vor zwei Jahren wegen Bauarbeiten ausgelagert und befindet sich derzeit an der Riedschule in Enkheim. Der Sportunterricht fand aber immer noch in der "alten" Turnhalle der Hangschule statt, die Kinder wurden zum Sportunterricht zu Fuß zur Turnhalle begleitet. Nach einem Wasserschaden 2022 wurde die Sporthalle der Hangschule dann jedoch geschlossen, sie wird derzeit umfangreich saniert. Jahreszeit- und witterungsbedingt konnten die Kinder ihren Sportunterricht nicht im Freien abhalten. Nach Gesprächen zwischen der Schulleitung und dem Stadtschulamt wurden Anfang des Jahres für den Sportunterricht Räumlichkeiten des "Body-Life" im Industriegebiet Riederwald/Seckbach angemietet. Diese Liegenschaft ist jedoch in einer angemessenen Zeit (2 Stunden Sportunterricht) fußläufig von den Grundschülern nicht zu erreichen. Die Organisation eines Transfers zur angemieteten Sporthalle wurde versäumt. Der Magistrat wird aufgefordert, nun unverzüglich für den Transfer der Kinder zu sorgen, damit endlich wieder Sportunterricht angeboten werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16
Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 entstanden aus Vorlage: OF 148/16 vom 22.11.2022 Betreff: Radweg/Schulweg zwischen Seckbach und Enkheim Vorgang: OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20 Der Magistrat wird gebeten, die Verbindung von Seckbach nach Enkheim über den Seckbacher Bitzweg und Am Enkheimer Weimerhaus zu befestigen und als (Schul-) Radweg herzurichten. Der Magistrat wird gebeten, die hierfür notwendige Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah einzuholen. Begründung: Die Schule am Ried in Bergen-Enkheim wird durch eine signifikante Anzahl an Schülern aus Seckbach besucht, die zum Teil mit dem Rad ihren Schulweg antreten wollen. Als Radweg zwischen Seckbach und Enkheim wird jedoch lediglich die Strecke Gwinnerstraße - Am Seckbacher Ried - Voltenseeweg - Vilbeler Landstraße offiziell ausgewiesen. Dieser ist aber sehr schmal, matschig und bei schlechtem Wetter nahezu nicht passierbar. Als Schulweg ist diese Strecke denkbar ungeeignet. Die Strecke Seckbacher Bitzweg - Am Enkheimer Weimerhaus würde sich als Radweg deutlich besser eignen. Sie ist jedoch selbst bei schönem Wetter für Radfahrer aufgrund der tiefen Schlaglöcher und auch aufgrund der fast das ganze Jahr über vorhandenen Nässe nicht passierbar. Diese Strecke wurde bereits in der Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529, als Radweg vorgeschlagen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489, hieß es dazu: "Der Magistrat hat die Streckenführung konzeptionell geprüft. Die Ausarbeitung einer Detailplanung im Rahmen der Erstellung einer Gesamtkonzeption für den Radverkehr ist grundsätzlich möglich. Da die angeregte Streckenführung durch ein Landschaftsschutzgebiet (LSG) der Zone I bzw. Zone II führt, ist zunächst die Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde einzuholen. ..." Quelle der Karte: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271 Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66-2
Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3542 entstanden aus Vorlage: OF 159/16 vom 18.01.2023 Betreff: Elektro-/Wasserstoffbusse auf Linie M43 Vorgang: OM 533/21 OBR 16; ST 707/22 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Busl inie M43 eine hohe Priorität bei dem Austausch von Bussen mit Verbrennungsmotoren zu alternativen Antrieben erhält. Begründung: Der M43 zeichnet sich als Metrolinie durch viele hunderte Fahrten am Tag aus und diese Entwicklung der Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sieht der Ortsbeirat 16 sehr positiv. Allerdings bedeutet dies auch eine erhöhte Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner; insbesondere in den Streckenabschnitten der Bergen-Enkheimer Marktstraße und der Seckbacher Wilhelmshöher Straße. In diesen Straßen besteht die Besonderheit, dass die Bebauung an vielen Stellen nur ein bis zwei Meter von der Straße entfernt liegt. Zudem ist die Strecke insgesamt von vielen Steigungen geprägt, was zu einem erhöhten Schadstoffausstoß der aktuellen Dieselantriebe führt. Alternative Antriebe würden hier für eine substanzielle Verbesserung sorgen. Der Ortsbeirat bittet dies bei der Priorisierung und bei den Untersuchungen (siehe Stellungnahme ST 707) zu beachten, obgleich die Strecke nicht durch innenstadtnahe Stadtteile führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 533 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 707 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1215 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
EASY-Shuttle am Berger Hang
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3541 entstanden aus Vorlage: OF 158/16 vom 18.01.2023 Betreff: EASY-Shuttle am Berger Hang Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der derzeit im Riederwald getestete EASY-Shuttle auch in einer Hanglage wie in Bergen-Enkheim eingesetzt werden könnte und falls ja, ob in Zukunft in Bergen-Enkheim eine Teststrecke eingeführt werden kann. Begründung: Der autonome elektrische Shuttle EASY wird derzeit im On-Demand-Betrieb im Frankfurt-Riederwald getestet. Bergen-Enkheim ist von einer steilen Hanglage gekennzeichnet, was den Fußweg - insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Kinder mit Rucksäcken - trotz kilometermäßig kurzer Wege beschwerlich macht. Ein solcher Bus würde dementsprechend trotz einer kurzen Strecke in Bergen-Enkheim sehr viel Nutzen bringen. Gleichzeitig könnte so auch die Möglichkeiten der Technologie in einer Hanglage getestet werden - sofern das grundsätzlich technisch möglich ist. Wünschenswert wäre z. B. ein Pendelbetrieb ähnlich des Betriebs am Mainkai 2021 auf dem Fritz-Schubert-Ring zwischen dem Parkplatz Riedbad und dem Hotel Schöne Aussicht, einer Strecke von circa 900 Meter Länge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1213 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92-11
Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee
Antrag vom 13.02.2023, OF 429/11 Betreff: Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: Wie sehen die neuen Planungen für das P+R Parkhaus Borsigallee aus? Wird im angrenzenden Wald, wie die Presse berichtete, der Restbestand an alten Eichen noch weiter dezimiert, nur um ein zweite Einfahrt ins Parkhaus zu bauen? Wie hoch werden die gesamten Baukosten sein? (inklusive der Planungskosten für die ehemalige Planung und für die Neuplanung der Einfahrt durch den Wald ins Parkhaus) Wurde für diese neue Planung eine Kosten-Nutzen-Rechnung erstellt (Business-Case) und zu welchem Ergebnis kam man dabei? Vormals war für das obere Parkdeck des Parkhauses geplant dort kommunale Sport- und Freizeitaktivitäten bereitzustellen. Ist der zukünftige Wegfall der Fläche bei der Berechnung der Kosten-Nutzen-Rechnung mit eingeflossen? Es gibt bei der Stadt Frankfurt einen Antrag für einen Satzungsentwurf für die Überdachung von großen Parkplätzen mit Solardächern um die Erwärmung in der Stadt Frankfurt einzudämmen. Gibt es dazu bereits erste Ideen von der PBG Betriebsgesellschaft für das Parkhaus Borsigallee? Begründung: In der Presse kursieren erste Zeichnungen von einer Neuplanung für die Auffahrt in das P+R Parkhaus Borsigallee. Würden diese Planungen so umgesetzt, müssten noch weitere Hektar der über dreihundert Jahre alten Eichen im Fechenheimer Forst gefällt werden. Auf einen Antrag des Ortsbeirats hin deutete die PBG bereits 2022 auf Umplanungen bei der Parkhauseinfahrt hin. Es ist in Frage zu stellen, ob bei pro Fahrzeug von 1,50€ täglichen Parkgebühren und weniger als 900 Parkplätzen diese Baukosten jemals wieder eingespielt werden können und man vom unnützen Abholzen des Waldes einmal ganz absieht. Auf die Umsetzung des beim Bau des Park+Ride Parkhauses versprochene Freizeitgelände im obersten Stock des Parkhauses wartet man immer noch, würden jetzt diese weiteren Parkplätze noch entfallen, wird sich der Business-Case noch weiter verschlechtern. Eine Aufklärung und zusätzliche Erklärung zu den momentanen Planungen der PBG bitten wir uns vorzulegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 649 2023 Die Vorlage OF 429/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Müllbehälter entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse in Seckbach
Anregung an den Magistrat vom 06.02.2023, OM 3490 entstanden aus Vorlage: OF 378/11 vom 18.01.2023 Betreff: Müllbehälter entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse in Seckbach Der Magistrat wird gebeten, entlang der ehemaligen Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg und an folgenden weiteren Straßen in Seckbach Müllbehälter aufzustellen: - An der Ecke Klingenweg/Kirchgasse; - an der Kreuzung Kirchbergweg/Wilhelmshöher Straße; - an der Kreuzung Kirchbergweg/Wallfahrtsweg; - an der Kreuzung Kreuzweg/Berger Weg; - an der Ecke Am Seckbacher Preul/Gwinnerstraße; - an der Ecke In den Teichen/Hochstädter Straße; - a m Ende des Gela Gartens/In den Teichen. Begründung: Diese Wege und Straßen sind beliebt bei vielen Spaziergängerinnen und Spaziergängern. Leider sammelt sich entlang dieser Wege viel Müll an. Müllbehälter sollen die Spaziergängerinnen und Spaziergänger ermutigen, den Kleinmüll dort zu entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2023, ST 958 Aktenzeichen: 66-0
Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main (I) Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174
Anregung vom 17.01.2023, OA 300 entstanden aus Vorlage: OF 152/16 vom 02.01.2023 Betreff: Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main (I) Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Vorgang: OM 1319/17 OBR 16; ST 1153/17; OM 1956/22 OBR 16; ST 2181/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Vorlage M 174 "Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main" unter Punkt II. "Sofortmaßnahmen" c) die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen und behindertengerechten WC-Anlage an der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim" zu ergänzen. Hierzu könnte z. B. das Gebäude neben dem Volkshaus Enkheim über dem Rückhaltebecken wieder verwendet werden. Begründung: Im Gegensatz zum Magistrat, der hier offensichtlich keinen Handlungsbedarf zu erkennen vermag, fordert der Ortsbeirat 16 bereits seit dem Jahr 2017 (Anregung OM 1319/17 OBR 16 und Stellungnahme ST 1153/17) die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen Toilettenanlage an der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim". Hier verkehren nicht nur die Stadtbahnlinien U 4 und U 7, sondern auch die Buslinien M40, 42, M43, 551, BUSMKK23 und X95. Das hieraus resultierende Fahrgastaufkommen sowie entsprechende Warte- und Umsteigezeiten erklären den Bedarf einer sanitären Anlage an dieser Stelle quasi von selbst. Der Verweis des Magistrats in seiner jüngsten Stellungnahme vom 26.09.2022, ST 2181, auf die bereits in Enkheim vorhandenen Anlagen 15/414 Friedhof Enkheim und 16/618 Hessen-Center ist im Hinblick auf eine dort auftretende Notdurft keinesfalls hilfreich. Daher ist die Einrichtung einer öffentlich zugänglichen und behindertengerechten WC-Anlage an der U-Bahn-Endhaltestelle "Enkheim" unbedingt als zusätzliche Sofortmaßnahme in die Vorlage M 174 aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.03.2017, OM 1319 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2017, ST 1153 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1956 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2181 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 232 Bericht des Magistrats vom 08.04.2024, B 131 Bericht des Magistrats vom 07.04.2025, B 140 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 25.01.2023 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Beratung); AfD und BFF-BIG (= Enthaltung) 14. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 19.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU und LINKE. (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.01.2023, TO I, TOP 21 Herr Alexander Bauer von der Frankfurter Behinderten-ArbeitsGemeinschaft (FBAG) erhält im Rahmen der Debatte als sachkundiger Bürger das Wort. Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 174 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 277 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 286 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 294 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 300 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Beratung); LINKE. (= Enthaltung) 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE,SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.02.2023, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.02.2023, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 291) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318 und OA 320 = Annahme) 15. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 16.02.2023, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 174 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 277 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 286 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 294 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 300 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 318 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 320 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD und BFF-BIG 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 14 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M174/22 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. 8. Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174/22 erfolgen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 8. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU und AfD (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 174, OA 277, OA 286, OA 294, OA 300, OA 318, OA 320 und OA 329 = Annahme) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage M 174 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Anregungen der FBAG bei der Planung der Anlagen berücksichtigt werden. 2. Die Vorlage OA 277 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 3. Die Vorlage OA 286 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 4. Die Vorlage OA 294 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 5. Die Vorlage OA 300 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 6. Die Vorlage OA 318 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 7. Die Vorlage OA 320 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. 8. a) Die Vorlage OA 329 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die Berichte zum Toilettenkonzept im Rahmen des regulären Gesamtberichts gemäß Beschlusspunkt III.s der Vorlage M 174 erfolgen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pfeiffer, Shehata, Schenk, Yildiz, Momsen und Wollkopf sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 291) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme ohne Zusatz), AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme bei Ablehnung des baulichen Standards eines gemeinsamen Waschbereiches) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie CDU (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2950, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 61-0
Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße entschärfen
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3345 entstanden aus Vorlage: OF 366/11 vom 24.12.2022 Betreff: Lebensgefährliche Baustelle Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße entschärfen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Verkehrsführung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an der Baustelle Am Erlenbruch/Borsigallee/Wächtersbacher Straße zu entschärfen. Dabei ist zu gewährleisten, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer gefahrlos die Straßen in beiden Richtungen queren können. Insbesondere soll ein sicherer Weg für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer erstellt werden, die von Am Erlenbruch kommend in die Borsigallee einbiegen, genauso wie für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die von der Borsigallee in die Wächtersbacher Straße fahren. Zur besseren Übersicht sind Wegweiser für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu erstellen und an den Kreuzungen anzubringen. Der Ortsbeirat ist über jegliche Verkehrsänderungen an dieser Kreuzung zu informieren. Begründung: Die angesprochene Baustelle ist nun bereits seit Jahren ein ständiges Ärgernis und wird dies nach den vorgestellten Planungen auch noch für einige Jahre bleiben. Die zuletzt planmäßig durchgeführten Verkehrsänderungen haben jedoch zu neuen Gefährdungslagen geführt. Wer zum Beispiel von der Lahmeyerstraße oder von Am Erlenbruch aus in die Borsigallee einbiegen will, endet fast zwangsläufig im fließenden Verkehr. Dies ist allerdings ein lebensgefährliches Unterfangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1110 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
Sicherer Schulweg bei Glatteis
Antrag vom 03.01.2023, OF 156/16 Betreff: Sicherer Schulweg bei Glatteis Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass bei Wintereinbrüchen bzw. Glatteisbildung nicht nur die Wege auf dem Schulgelände der Schule am Ried und der Schule am Hang begehbar gemacht werden, sondern auch die Zugänge zum Schulgelände. Insbesondere ist hier der Abschnitt der Bornweidstraße (Straße und Bürgersteig, sowie der Fußweg im weiteren Verlauf) zwischen Rangenbergstraße und Leuchte (inkl. Unterführung) gemeint. Begründung: Beim extremen Glatteis am 19.12.2022 war festzustellen, dass die meisten Straßen in Enkheim mit Schulbeginn bereits gut begehbar waren, nicht jedoch der genannte Abschnitt der Bornweidstraße, also die Flächen unmittelbar vor dem Schulgelände. Schüler, Lehrer und Eltern wurden so an diesen sehr stark frequentierten Stellen einem erhöhten Sturzrisiko ausgesetzt. Dies soll in Zukunft vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 156/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Energieeffiziente Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet „Leuchte“
Antrag vom 02.01.2023, OF 157/16 Betreff: Energieeffiziente Straßenbeleuchtung für das Neubaugebiet "Leuchte" In seiner Stellungnahme ST 2454 vom 14.10.2022 hat der Magistrat auf die Anregung des Ortsbeirates, im Neubaugebiet "Leuchte" eine energieeffiziente und naturverträgliche Straßenbeleuchtung einzusetzen (OM 2486 vom 05.07.22, leider nur unvollständig und somit nicht zufriedenstellend geantwortet. Denn während der Magistrat in seiner Stellungnahme erfreulicherweise ausführt, dass eine Lichtfarbe zum Einsatz kommen soll, die den Anforderungen des Insektenschutzes entspricht, lässt er eine Aussage zu dem vom Ortsbeirat aus Gründen der Energieeffizienz gleichfalls angeregten Einsatz von LED-Solarstraßen- leuchten im Neubaugebiet "Leuchte" völlig vermissen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. inwieweit im Neubaugebiet "Leuchte" - wie vom Ortsbeirat bereits mit der OM 2486 vom 05.07.22 angeregt - LED-Solarstraßenleuchten zum Einsatz kommen werden und, sofern dies nicht der Fall sein sollte, 2. welche Gründe aus Sicht des Magistrats dafür vorliegen, auf den Einsatz nachhaltiger Technologie bei der Straßenbeleuchtung in einem Neubaugebiet zu verzichten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 157/16 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 WBE, CDU, 3 GRÜNE gegen LINKE und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 WBE, 1 GRÜNE, SPD und FDP
Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg
Antrag vom 14.12.2022, OF 155/16 Betreff: Seniorenbänke und Mülleimer für den Jean-Kempf-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf dem Jean-Kempf-Weg zwischen der Vilbeler Landstraße und der Rangenbergstraße drei Seniorenbänke jeweils mit einem Mülleimer aufzustellen. Die Maßnahme wird aus dem Ortsbeiratsbudget mit maximal 5.000 Euro finanziert. Begründung: Auf dem genannten Weg standen Bänke, die abgebaut wurden, weil sie marode waren. Leider wurden sie nicht ersetzt. Da Bedarf besteht, bitten wir um Aufstellung von drei neuen Bänken. Wenn bei Bänken keine Mülleimer aufgestellt werden, landet der Abfall auf dem Boden. Außerdem können dann auch Hundekotbeutel besser entsorgt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 155/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 199 2023 Die Vorlage OF 155/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 GRÜNE, FDP und BFF
Sperrfläche vor der Sparkasse auf dem Schelmenburgplatz mit Poller versehen
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3233 entstanden aus Vorlage: OF 141/16 vom 11.11.2022 Betreff: Sperrfläche vor der Sparkasse auf dem Schelmenburgplatz mit Poller versehen Der Magistrat wird gebeten, die markierte Sperrfläche vor dem Zugang der Frankfurter Sparkasse auf dem Schelmenburgplatz mittels zweier Poller vor Falschparkern zu schützen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Nutzung der Fläche für Menschen, die auf einen Doppelkinderwagen, Rollstuhl, Rollator oder andere Hilfsmittel angewiesen sind, nicht beeinträchtigt wird. Foto: privat Begründung: Auf dem Schelmenburgplatz wurde auf Veranlassung des Ortsbeirates vor dem Zugang der Frankfurter Sparkasse zwischen den Parkplätzen eine Sperrfläche eingezeichnet, um Menschen, die auf einen Rollstuhl, Rollator oder andere Hilfsmittel angewiesen sind, sowie Menschen die einen Kinderwagen dabei haben, den Zugang zur Sparkasse ohne Stufen zu ermöglichen. Leider hindert das die Autofahrer nicht daran, diese Sperrfläche zuzuparken. Das Foto zeigt leider keinen Einzelfall, deshalb erscheint eine zusätzliche Installation eines Pollers o. Ä., der das Parken unmöglich macht, notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 808 Aktenzeichen: 32-1
Buchskulptur „Hohe Straße“
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3235 entstanden aus Vorlage: OF 143/16 vom 11.11.2022 Betreff: Buchskulptur "Hohe Straße" Der Magistrat wird aufgefordert, die an der Hohen Straße aufgestellte Buchskulptur wieder in den ursprünglichen , sauberen Zustand versetzen zu lassen. Begründung: Die Buchskulptur ist verwittert, der Text darauf kaum noch zu lesen. In diesem Zustand sollte das Symbol der Stadtschreiberei nicht verbleiben. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 215 Sonstiger Antrag vom 07.03.2023, OS 41/16 Antrag vom 07.05.2023, OF 184/16 Antrag vom 07.05.2023, OF 185/16 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2023, OM 4076 Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 691 Aktenzeichen: 41
Parken auf der Hohen Straße verhindern
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3234 entstanden aus Vorlage: OF 142/16 vom 11.11.2022 Betreff: Parken auf der Hohen Straße verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken am Übergang der Hohen Straße zur B 521 mittels einer markierten Sperrfläche zu unterbinden. Foto: privat Begründung: Die Durchfahrt zwischen Hohe Straße und B 521 dient dem landwirtschaftlichen Verkehr und als Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge. Gerade bei gutem Wetter wird die Durchfahrt aber häufig komplett von Spaziergängern und Autos von Radfahrenden, die dort ihre Tour beginnen möchten, zugeparkt. Eine Kennzeichnung als Sperrfläche macht deutlicher, dass an dieser Stelle nicht geparkt werden darf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 811 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6005 Aktenzeichen: 66-0
Kunst- und Gestaltungsprojekt „Besitz und bespielbare Stadt“
Antrag vom 06.12.2022, OF 151/16 Betreff: Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitz und bespielbare Stadt" Der Ortsbeirat stellt aus seinem Ortsbeiratsbudget 15.000 Euro für das Kunst- und Gestaltungsprojekt "Besitz und bespielbare Stadt" des Ortsbeirates zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in Zusammenarbeit mit der Kinderbeauftragten ein Konzept erarbeitet, das es nun weiter umzusetzen gilt. In der aktuellen Wahlperiode sind Projektarbeiten an den Standorten a) unter der Brücke Fritz-Schubert-Ring b) Schelmenburgplatz vor der Buchhandlung c) Fritz-Schubert-Ring, Verlängerung Speierlingweg geplant. Aktuell soll zusammen mit dem Grünflächenamt die Gestaltung des Standortes unter der Brücke des Fritz-Schubert-Rings realisiert werden. Hierfür entstehen Kosten für Künstlerhonorare, das Material sowie für die Gestaltung der Objekte in Höhe von insgesamt 15.000 Euro, die vom Ortsbeirat finanziert werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE. BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 186 2022 Die Vorlage OF 151/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Baumpflanzung entlang der Straßenbahntrasse
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3216 entstanden aus Vorlage: OF 354/11 vom 19.11.2022 Betreff: Baumpflanzung entlang der Straßenbahntrasse Der Magistrat wird gebeten, entlang der Straßenbahntrasse auf dem Kirchbergweg in Seckbach, zwischen Wallfahrtsweg und Seckbacher Bitzweg, Bäume anzupflanzen. Die Bäume sind so anzupflanzen, dass ein eventueller Ausbau der Trasse zur Straßenbahnstrecke möglich bleibt. Begründung: In den letzten Jahren sind immer wieder auf dem Grünstreifen entlang der Straßenbahntrasse Bäume abgestorben, aber nicht nachgepflanzt worden. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 332 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 11 am 24.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 11 am 05.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 11 am 09.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 11 am 15.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 11 am 05.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Markierung Radweg in der Kruppstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3212 entstanden aus Vorlage: OF 349/11 vom 19.11.2022 Betreff: Markierung Radweg in der Kruppstraße Vorgang: OM 3673/18 OBR 11; ST 15/19; OA 178/22 OBR 11; ST 398/22 Der Magistrat wird gebeten, in der Kruppstraße ab Hausnummer 123 auf der linken Seite in Richtung Am Seckbacher Ried die vorhandenen Radwege durch Erneuerung der Markierungen der Radwegeführung und der Parkflächen besser kenntlich zu machen. Die Autofahrer können wie jetzt halbseitig parken und ein Radweg wird auf dem Bürgersteig markiert. Dieser Radweg ist die Verlängerung des Radweges, welcher bis zur Hausnummer 123 geht, und der ebenfalls auf dem Gehweg verläuft, aber durch einen Grünstreifen getrennt ist. Der Grünstreifen endet an der Hausnummer 123. Dazu sind keine baulichen Maßnahmen nötig, sondern nur die Erneuerung der Markierung und eine Erneuerung der Beschilderung. Begründung: Der Magistrat hat in der Stellungnahme ST 398 als Antwort auf die Anregung vom 25.04.2022, OA 178, die Kruppstraße als eine Gewerbegebietsstraße mit besonderen Anforderungen an das Radwegenetz aufgeführt. Auch in der Anregung OM 3673 wird eine Verbesserung der Radwege gefordert. Der Radweg, der an der Borsigallee beginnt, endet abrupt an der Hausnummer 123 der Kruppstraße. Obwohl halbseitiges Parken beschildert ist, stehen die Autos komplett auf dem abgesenkten Streifen. Ein Radweg auf der Straße ist wegen des Kopfsteinpflasters nicht sinnvoll. Mit zusätzlichen Markierungen kann die Situation zwischenzeitlich verbessert werden, bis die Straße saniert wird. Quelle: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.09.2018, OM 3673 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2019, ST 15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 398 Anregung vom 25.04.2022, OA 178 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 810 Aktenzeichen: 32 1
Erweiterungsfläche des Enkheimer Freibades
Antrag vom 22.11.2022, OF 147/16 Betreff: Erweiterungsfläche des Enkheimer Freibades Der Ortsbeirat möge beschließen: Das Riedbad in Bergen-Enkheim verfügt über eine Freibad-Erweiterungsfläche, die nur in den Sommermonaten durch einen flexiblen Zaun mit dem Riedbad-Kerngelände verbunden wird. Die Fläche wird zur Hälfte durch einen Beachvolleyball-Platz belegt, der 1-2-mal pro Woche durch Vereinssportler genutzt wird. Es lässt sich jedoch beobachten, dass dieses Areal praktisch nie von Freibad-Gästen aufgesucht wird. Auch an heißen Sommertagen, an denen das Riedbad sehr gut besucht ist, ist diese Fläche nahezu immer leer und verwaist. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten zu prüfen und zu berichten (ggf. in Absprache mit den Bäderbetrieben) ob diese Erweiterungsfläche trotz des sehr geringen Besucheraufkommens für den Betrieb des Riedbades notwendig ist oder ob die Fläche anderweitig (z.B. für Sport, Spiel oder andere Freizeitaktivitäten) genutzt und unabhängig vom Riedbad zugänglich werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 147/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin mit Vertretern der BBF und Vereinen zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Hundes-Freilaufplatz an der Berger Warte
Antrag vom 22.11.2022, OF 146/16 Betreff: Hundes-Freilaufplatz an der Berger Warte Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten im Areal zwischen Vilbeler Landstraße und dem Umspannwerk Bergen (Nähe Berger Warte) einen ausreichend großen Hundes-Freilaufplatz bzw. einen Hundespielplatz einzurichten. Aufgrund der Nähe zur Straße (Vilbeler Landstraße) muss der Freilaufplatz eingezäunt werden. Begründung: Der dringende Wunsch der Bergen-Enkheimer Bevölkerung nach einem Hundespielplatz zeigt sich u.a. in einer gerade abgeschlossenen diesbezüglichen Petition mit über 500 Teilnehmern und auch in der Tatsache, dass der Ortsbeirat 16 bereits mehrere Vorschläge für eine Freilauffläche eingereicht hat. Bild: Google-Maps Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 146/16 wurde zurückgezogen.
Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten
Antrag vom 20.11.2022, OF 145/16 Betreff: Kreuzungsbereiche und Einmündungen im Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben/Nordring und Markstraße sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung damit zu beauftragen, in dem oben genannten Wohngebiet zur Sichtbarmachung des 5 m-Parkverbotsbereiches in den betroffenen Einmündungs- bzw. Kreuzungsbereichen Parkwinkel zur Kenntlichmachung der zulässigen Parkflächen auf die Fahrbahnen aufzutragen. Begründung: Gemäß § 12 Absatz 3 Nummer 1 StVO ist das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten verboten. Gegen diese Regelung der StVO wird jedoch in dem Wohngebiet zwischen Haingasse und Landgraben / Nordring und Marktstraße regelmäßig verstoßen. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, in denen keine Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen, werden die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche permanent verbotswidrig zugeparkt. Somit ist an diesen Stellen für Pkw kein gefahrloses Abbiegen möglich, da die hierfür notwendige Übersicht in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen nicht gegeben ist. Für größere Fahrzeuge wie Transporter und Lkw wird das Abbiegen zudem teilweise massiv erschwert bzw. unmöglich gemacht, was insbesondere bei Notfalleinsätzen von Blaulichtkräften zu nicht hinnehmbaren Verzögerungen bei der Anfahrt führen kann. Zudem dient der 5 m-Parkverbotsbereich dem Schutz von querenden Fußgängern in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen. Durch das Auftragen von Bodenmarkierungen wird der 5 m-Parkverbotsbereich an den betreffenden Kreuzungen und Einmündungen eindeutig sichtbar gemacht und die Hemmschwelle, dort verbotswidrig zu parken, deutlich erhöht. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 145/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, 2 GRÜNE, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung 2 Grüne und SPD
Schwimmfähigkeit von Grundschulkindern im Ortsbezirk 16
Antrag vom 20.11.2022, OF 144/16 Betreff: Schwimmfähigkeit von Grundschulkindern im Ortsbezirk 16 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Wie viele Grundschulkinder der dritten Klassen im Ortsbezirk 16 während der Corona-Pandemie keinen schulischen Schwimmunterricht erhalten haben und 2. welche Möglichkeiten bestehen, den betroffenen Kindern noch während der restlichen Grundschulzeit das Schwimmen lernen kostenfrei zu ermöglichen. Begründung: Grundsätzlich sollen alle Grundschulkinder in der dritten Klasse Schwimmunterricht erhalten. Dieser ist im Lehrplan enthalten und für die Schüler kostenfrei, wobei das Ziel der Erwerb des Seepferdchens ist. Während der Corona-Pandemie konnte dieser Schwimmunterricht teilweise nicht erteilt werden und so Grundschulkinder diese im Zweifelsfall lebensnotwendige Fähigkeit nicht erlernen. Den betroffenen Kindern im Ortsbezirk 16 soll daher die Möglichkeit gegeben werden, den entfallenen Schwimmunterricht noch in deren Grundschulzeit kostenfrei nachholen zu können. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 144/16 wurde zurückgezogen.
Parkhaus für das Riedbad Enkheim
Antrag vom 19.11.2022, OF 150/16 Betreff: Parkhaus für das Riedbad Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob auf dem Parkplatz am Riedbad in Enkheim ein Parkhaus mit PV- und/oder Solarthermie-Modulen mit Lademöglichkeiten für E-Autos und Roller errichtet werden kann. Begründung: In der OBR-Sitzung vom 26.04.2022 haben Vertreter der Bäderbetriebe Frankfurt GmbH die Anwesenden über die geplanten Maßnahmen im Riedbad unterrichtet. Die Becken sollen nicht nur saniert werden, sondern das Nichtschwimmerbecken soll verkleinert und ein weiteres Becken soll hinzukommen. Außerdem soll der Gastronomiebereich attraktiver gestaltet werden, genauso wie die Umkleidekabinen und die sanitären Anlagen. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahmen die Attraktivität des Riedbades steigern und mit mehr Besuchern zu rechnen ist und da nicht alle Gäste den ÖPNV nutzen, sondern viele mit dem Auto kommen, ist auch davon auszugehen, dass die aktuellen Stellplätze nicht ausreichen werden und sich die Gäste Parkplätze auf den umliegenden Straßen suchen. Die Anwohner haben das Nachsehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 150/16 wurde zurückgezogen.
Fotovoltaik-Module für die Kita im Florianweg 8a
Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2899 entstanden aus Vorlage: OF 135/16 vom 25.09.2022 Betreff: Fotovoltaik-Module für die Kita im Florianweg 8a Der Magistrat wird aufgefordert, bis Jahresende 2022 Planungen für die Montage von PV- Modulen zur Stromversorgung der im 2. Halbjahr 2022 neu bezogenen Kita im Florianweg vorzulegen und diese dann zeitnah auf den Dachflächen zu installieren oder mitzuteilen, wann solche PV-Module installiert werden. Begründung: Aktuell ist nicht nachvollziehbar, dass versiegelte städtische Dachflächen nicht verstärkt zur Stromerzeugung genutzt werden. Gerade bei einem städtischen Neubau erwartet der Bürger, dass das Thema der Stromerzeugung berücksichtigt und mit eingeplant wird, was hier leider nicht geschehen ist. Dies ist ein weiterer notwendiger und zeitnah umzusetzender Vorschlag zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2174 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 16 am 13.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 16 am 11.07.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 19.09.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 16 am 17.10.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13
Die unendliche Geschichte der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes zum Abschluss bringen
Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2903 entstanden aus Vorlage: OF 140/16 vom 11.10.2022 Betreff: Die unendliche Geschichte der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes zum Abschluss bringen Vorgang: M 96/17; OA 46/21 OBR 16; ST 1865/22 Der Magistrat wird aufgefordert, die Neugestaltung des Schelmenburgplatzes schnellstmöglich gemäß den Planungen aus dem Jahr 2017, die zusammen mit dem Ortsbeirat 16 erarbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden, umzusetzen. Dabei ist ausdrücklich darauf zu achten, dass auf jedwede Grünbepflanzung auf der Schelmenburgplatzmitte, die zulasten von Parkplätzen oder Veranstaltungen gehen würde , verzichtet wird. Die Planungen für den Beginn der Baumaßnahme ist mit dem Ortsbeirat wegen der dort stattfindenden Veranstaltungen frühestmöglich abzusprechen. Begründung: Bereits seit 1981 wünscht sich der Ortsbeirat 16 eine Erneuerung des Schelmenburgplatzes und seit mindestens 1999 wurden regelmäßig Mittel zur Sanierung beantragt. Im Jahr 2001 hat der Magistrat dem Ortsbeirat erstmals bestätigt, dass sich der angesprochene Platz in einem unschönen Zustand befände und eine grundhafte Sanierung eine Lösung wäre. Mittel für eine entsprechende Planung wurden aber weiterhin regelmäßig verwehrt. Selbst als der Schelmenburgplatz von der Stadtverordnetenversammlung in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen wurde, verzögerte der Magistrat, obwohl der Zustand des Platzes "verbesserungswürdig" sei. Im Investitionshaushalt 2007-2010 wurden dann endlich die erforderlichen Planungsmittel eingestellt, was aber offensichtlich in Vergessenheit geriet. Nachdem der Ortsbeirat selbst schon mit eigenen Vorplanungen beginnen wollte, kam es im April 2013 erstmals zu einem Planungsgespräch mit Vertretern des Ortsbeirates im Stadtplanungsamt, was letztlich zu dem Vorplanungsergebnis führte, das mit dem Vortrag des Magistrats, M 96, vorgestellt wurde. Schon hier wurde festgehalten, dass es zwar im Randbereich mehr Begrünung geben würde, während die Platzmitte wegen der Platznutzung nicht begrünt werden soll. Endlich ging es voran, man sprach von einem Baubeginn im IV. Quartal 2019. Auf Nachfrage wurde dann aber bekannt, dass der Termin nicht gehalten werden könne und ein frühestmöglicher Baubeginn erst im Jahr 2021 zu erwarten sei. Ende des Jahres 2020 gab es dann seitens des Magistrats plötzlich den Wunsch, die Planungen zu ändern und Bäume in der Mitte des Platzes aufzustellen. Das ist nicht nur konträr zum Willen des Ortsbeirates, sondern verzögerte auch den Zeitpunkt für einen Baubeginn, wären dann doch neue Planungen und eine neue Bau- und Finanzierungsvorlage nötig gewesen. Bei einem Ortstermin am 10.11.2020 erläuterten die anwesenden Mitglieder des Ortsbeirates, dass und warum sie an den beschlossenen Plänen aus 2017 festhalten. Auf Wunsch des Magistrats bekräftigte dies der Ortsbeirat mit Beschluss vom 01.12.2020. Erst mit einer Stellungnahme vom 05.11.2021 teilte der Magistrat daraufhin mit, dass er dem ausdrücklichen Wunsch des Ortsbeirates folge und die Bau - und Finanzierungsvorlage in den Geschäftsgang gäbe, womit zwar wieder ein Jahr verloren gegangen ist, aber Hoffnung auf ein Ende bestand. Allerdings konnte der Magistrat eine Anfrage vom Juli 2021, wann die Bauarbeiten nun voraussichtlich beginnen, bis zum heutigen Tag nicht beantworten, weil es plötzlich "dezernatsübergreifende Fragestellungen" gäbe, die aber nicht erwähnt wurden. Stattdessen konnte man dies womöglich der Zeitung entnehmen, was darauf hindeuten würde, dass ein weiterer jahrelanger Stillstand droht, der vom Ortsbeirat nicht hingenommen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.05.2017, M 96 Anregung vom 06.07.2021, OA 46 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1865 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 720 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10
Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger!
Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2900 entstanden aus Vorlage: OF 136/16 vom 11.09.2022 Betreff: Verkehrssicherer Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße auch für Fußgänger! Vorgang: OM 2485/22 OBR 16 In Ergänzung zur Vorlage OM 2485 wird der Magistrat gebeten, die am Kreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße befindlichen Zebrastreifen zusätzlich mit dem amtlichen Richtzeichen 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung auszustatten, um auch die Verkehrssicherheit für Fußgänger in diesem Bereich zu erhöhen. Begründung: Im Bereich des Kreisverkehrs Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße kommt es nicht nur immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Autofahrern und Radfahrern, sondern auch zwischen Autofahrern und Fußgängern. Die bisher ausschließlich mit der Bodenmarkierung 293 ausgewiesenen Fußgängerüberwege können von Autofahrern leicht übersehen werden, wobei es hier in der Vergangenheit bereits zu Unfällen kam. Aus diesem Grund erscheint es angebracht, mit der zusätzlichen Anbringung des amtlichen Richtzeichens 350 sowie den blau-weißen Manschetten der Schulwegsicherung die Verkehrssicherheit für Fußgänger an dieser Stelle deutlich zu erhöhen, auch wenn das durch die StVO nicht zwingend vorgeschrieben ist. Die Stadt Bad Vilbel hat dies in vorbildlicher Weise am Kreisverkehr Frankfurter Straße/Kasseler Straße umgesetzt (siehe Fotos 1 + 2). Foto 1 + 2 ((c) Dorothe Bogner): Kreisverkehr Frankfurter Straße/Kasseler Straße, Bad Vilbel Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 536 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2102 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66-2
Überquerung der B 521 besser sichern
Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2898 entstanden aus Vorlage: OF 133/16 vom 24.09.2022 Betreff: Überquerung der B 521 besser sichern Der Magistrat wird gebeten, endlich alles Notwendige zu veranlassen, dass die Querung der B 521 auf den Radweg, der an der Kreuzung Erlenseer Straße/Nordring beginnt und in Richtung Norden zur B 521 führt, durch geeignete Maßnahmen besser gesichert wird. Begründung: Der Fahrradweg zwischen Bergen-Enkheim und Bad Vilbel wird gut angenommen. Die Überquerung der B 521 ist jedoch - besonders in nördliche Richtung - sehr gefährlich. Durch die Kurvenführung der B 521 ist vor allem Richtung Osten nur ein kurzes Stück des Straßenverlaufs einsehbar. Die Fahrzeuge kommen sehr schnell heran, da die an dieser Stelle vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nur von den wenigsten Verkehrsteilnehmern eingehalten wird. Es kommt daher oft zu gefährlichen Situationen bei der Querung der Umgehungsstraße. Durch Maßnahmen wie z. B. Aufstellen von Warnschildern "Fahrradfahrer kreuzen", Verkehrsspiegel für bessere Einsicht in die Kurve und/oder andere wirksame Maßnahmen soll die Sicherheit verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 535 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66 2
Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg
Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2897 entstanden aus Vorlage: OF 78/16 vom 30.12.2021 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Magistrat wird gebeten, eine sicherere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg einzurichten. Begründung: Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Situationen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und natürlich umgekehrt und wird auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer eindeutig durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links kenntlich zu machen (Fig. 1). Um es noch kenntlicher zu machen, könnte die Fußgängerinnen- und Fußgängerampel zu einer kombinierten Ampel umgewandelt werden (Fig. 2). Fig. 1 Quelle: https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/gewoehnungsbeduerftig-indirektes-link sabbiegen-fuer-radfahrer-art-10124420 Fig 2. Quelle: https://fahrmit.be/gemeinsame-fussgaenger-und-radfahrerampel-sinnvoll/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 300 Aktenzeichen: 32 1
Gedenkort in Fechenheim-Nord für ermordete Zwangsarbeiter
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2022, OM 2876 entstanden aus Vorlage: OF 326/11 vom 26.09.2022 Betreff: Gedenkort in Fechenheim-Nord für ermordete Zwangsarbeiter Während der nationalsozialistischen Diktatur wurden auch in Frankfurt T ausende Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter aus den besetzten Gebieten zur Arbeit gezwungen. Viele hungerten, wurden gequält, litten unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen oder wurden ermordet. Über viele dieser Schicksale ist nur wenig bekannt. Daher ist über das Gedenken an Einzelne, die Erinnerung an die Zwangsarbeit während des dunkelsten Kapitels der deutschen Geschichte wachzuhalten. Der Ortsbeirat schlägt daher vor, einen Gedenkstein oder eine Tafel für Jozef Ochmanek am Ort seiner Ermordung aufzustellen. Der Magistrat wird um die Erarbeitung eines Vorschlags gebeten. Begründung: Jozef Ochmanek aus Polen arbeitete als Zwangsarbeiter auf einem Hofgut in Fechenheim. Seine Liebesbeziehung zu einer deutschen Frau wurde denunziert. Er wurde verhaftet, zum Tode verurteilt und von der Gestapo mittels eines mobilen Galgens am 28.04.1942 hingerichtet. Der Ort der Ermordung ist im Wald an der Vilbeler Landstraße. Dort befindet sich heute der Parkplatz des Heinrich-Kraft-Parks. In Fechenheim gab es 17 Lager für Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter. Der Ortsbeirat unterstützt die Initiative einer Bürgerin, einen Gedenkort zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 228 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 41
Moratorium von Rodungsarbeiten im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66
Antrag vom 26.09.2022, OF 134/16 Betreff: Moratorium von Rodungsarbeiten im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 16 spricht sich für ein Moratorium beim Bau des Riederwaldtunnels aus. Es sollen keine Bäume im Fechenheimer Wald gefällt werden bis: 1. abschließend geklärt ist, welche rechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen sind, dass im Planfeststellungsbeschluss auf Seite 105 vorgeschrieben wird: "Eine endgültige Inbetriebnahme der A 66 für den Individualverkehr erfolgt erst, wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661 nach der hier vorliegenden schalltechnischen Unterlage 11a umgesetzt sind", die entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen aber noch nicht genehmigt sind. 2. außerdem abschließend geklärt ist, welche rechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen sind, dass die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Maßnahmen zum Schutz der ebenfalls streng geschützten Bechsteinfledermaus nach Einschätzung der Fachleute bisher nicht erfolgreich sind, 3. außerdem abschließend geklärt ist, welche rechtlichen Konsequenzen daraus gezogen werden müssen, dass die nach Anhang IV der europäischen Flora- und Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) streng geschützte Art "Eichen-Heldbockkäfer" in dem von Rodungsplänen betroffenem Areal nachgewiesen wurde, Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bis zur Klärung der angesprochenen Fragen ein Bau- und Rodungsmoratorium verhängt wird. Begründung: Im Planfeststellungsbeschluss zur A 66 vom 18.12.2019 wird im Kapitel 10 Vorbehalt weiterer Nebenbestimmungen unter der Überschrift "XIII Zusagen der Vorhabenträgerin" auf Seite 105 festgestellt: "Eine endgültige Inbetriebnahme der A 66 für den Individualverkehr erfolgt erst, wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661 nach der hier vorliegenden schalltechnischen Unterlage 11a umgesetzt sind." Diese rechtlichen Voraussetzungen liegen noch nicht vor. Der Ausgang des laufenden Planänderungsverfahrens (PÄV) - hier hat kürzlich erst der Erörterungstermin stattgefunden - ist noch völlig offen und es ist mit langen Klageverfahren und der Neuplanung mit Einhausung zu rechnen. Es ist aus Klimaschutzgründen und aus Gründen des Schutzes der Biodiversität zu verhindern, dass der Fechenheimer Wald und die Bäume der stadtbildprägenden Kastanienallee entlang der Ernst-May-Siedlung Riederwald gefällt werden, bevor die schallschutztechnischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme der A 66 und den Anschluss an die A 661 erfüllt sind und rechtlichen Bestand haben. Die Rodung der Bäume würde insbesondere im Fechenheimer Wald einen massiven, nicht mehr reparablen Eingriff bedeuten. Das betroffene Teilstück eines ursprünglichen Eichen-Hainbuchenwaldes (Biotoptyp 01.121) zeichnet sich durch seinen Artenreichtum aus. Das Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept hat seine "herausragende Bedeutung" mit der höchsten vergebenen Bewertung hervorgehoben. Bevor ein solch massiver Eingriff erfolgt, sollten alle rechtlichen Fragen rechtssicher geklärt sein. Die Stadt Frankfurt hat keinen Einfluss mehr auf das Projekt. Deswegen soll sich der Magistrat der Stadt Frankfurt an die Bundesregierung wenden. Diese hat das alleinige Baurecht und nur die Bundesregierung entscheidet über den Baubeginn. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 134/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.
Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen
Antrag vom 25.09.2022, OF 137/16 Betreff: Tempo 30 auf dem Fritz-Schubert-Ring talwärts anordnen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt Fritz-Schubert-Ring talwärts zwischen der Straße Heinrich-Bingemer-Weg und der Riedstraße ein Tempolimit von 30 km/h anzuordnen. Die rechtliche Grundlage gemäß § 45 der StVO ist gegeben, da dort aufgrund des starken Gefälles häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird und es in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt gekommen ist. Begründung: In seiner ST 2009 vom 09.09.2022 hat der Magistrat klargestellt hat, dass es Kommunen aufgrund der geltenden Rechtslage derzeit nicht möglich ist, die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit generell auf 30 km/h zu begrenzen. Ausnahmen von der innerörtlich grundsätzlich geltenden Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind nur unter sehr strengen Maßgaben zulässig. Der Fritz-Schubert-Ring erfüllt diese Maßgaben, denn dort ist derzeit schon eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h angeordnet. Die stark abschüssige Strecke verleitet Autofahrer jedoch regelmäßig dazu, sich dennoch mit überhöhter Geschwindigkeit fortzubewegen, was in der Vergangenheit bereits zu zahlreichen leichteren und schwereren Unfällen auf dieser Gefällstrecke zur Folge hatte, auch mit Todesfolge. (siehe Bericht HR-Fernsehen vom 23.02.2022 "Wohnen am Unfallschwerpunkt | maintower", https://youtu.be/8GG8abAsRcc) Um zukünftigen Unfällen auf diesem Streckenabschnitt vorzubeugen, erscheint die Anordnung eines Tempolimits von 30 km/h talabwärts geboten, wozu § 45 der StVO die rechtliche Grundlage bietet. Da sich auch der Schulweg der Hangschule und das stark frequentierte Riedbad mit den Bushaltestellen der Linie 42 "Heinrich-Bingemer Weg" und "Riedbad" an diesem Straßenabschnitt befinden, bringt Tempo 30 in diesem Bereich auch eine erhöhte Verkehrssicherheit für Passanten, insbesondere Kinder und Jugendliche, mit sich. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 137/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, FDP und LINKE gegen 2 GRÜNE und BFF (= Annahme) bei einer Enthaltung GRÜNE
Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2703 entstanden aus Vorlage: OF 132/16 vom 20.08.2022 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. an der Bank am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/ Barbarossastraße einen zusätzlichen Mülleimer aufzustellen; 2. wieder einen Mülleimer auf dem Neuen Weg, etwa in Höhe der Hausnummer 55, am Verkehrszeichen VZ 274-40 (Tempo 40) anzubringen. Begründung: zu 1.: Am Verkehrskreisel Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/Barbarossastraße ist circa fünf bis sechs Meter von der Sitzbank entfernt ein Mülleimer angebracht. Leider ist dieser kurze Weg für manche Personen nicht gangbar, sodass sie ihren Müll direkt neben der Bank auf dem Boden entsorgen. Dementsprechend schmutzig und ungepflegt sieht es an manchen Tagen aus. zu 2.: An diesem Verkehrszeichen gab es bereits einen Mülleimer, der abgebrannt und deswegen abmontiert, aber nie ersetzt wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2022, ST 2683 Aktenzeichen: 79 4
Glasfaserausbau in Bergen-Enkheim
Antrag vom 20.08.2022, OF 129/16 Betreff: Glasfaserausbau in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann in Bergen-Enkheim der Glasfaserausbau startet. Begründung: Auf der Homepage der Deutschen Telekom werden die aktuellen Gebiete für den Glasfaserausbau angezeigt. Leider wird Bergen-Enkheim hier nicht berücksichtigt. Seit der Pandemie befinden sich viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Homeoffice. Hier wäre eine zügige Umsetzung sehr wünschenswert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 129/16 wurde zurückgezogen.
Zusätzlicher Mülleimer bei Tegut, Triebstraße 51, Eingang Barbarossastraße
Antrag vom 20.08.2022, OF 131/16 Betreff: Zusätzlicher Mülleimer bei Tegut, Triebstraße 51, Eingang Barbarossastraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, beim Lebensmittelmarkt Tegut zusätzlich einen weiteren Mülleimer an zubringen. Begründung: Gerade zu Schulbeginn und/oder am Ende gehen manche Schülerinnen und Schüler der Schule am Ried zu dem o. g. Lebensmittelmarkt und kaufen dort ein. Die Umverpackung werfen sie bei dem Geschäft dafür angebrachten Mülleimer ein, der dann schnell voll ist. Was nicht reinpasst, wird auf die beiden anderen Mülleimer in der Triebstraße Richtung U-Bahnstation verteilt, manches fällt auch auf den Gehweg, weil diese oft auch überfüllt sind. Das muss nicht sein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 131/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Leerstand im Hessencenter
Antrag vom 20.08.2022, OF 130/16 Betreff: Leerstand im Hessencenter Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Kontakt zum Centermanagement aufzunehmen, um weiteren Leerstand im Hessencenter zu vermeiden und Arbeitsplätze zu erhalten. Begründung: Seit Beginn der Pandemie verlassen immer mehr Unternehmen das Hessencenter. Einkaufsmagnete wie Kaufhof oder Douglas sind bereits seit mehreren Monaten verschwunden. Die Vielfalt fehlt und die Menschen suchen sich andere Einkaufsmöglichkeiten. Da hier nicht nur Unternehmen, sondern auch Arbeitsplätze in Gefahr sind, bitten wir um schnelle Kontaktaufnahme und Erarbeitung von Gegenmaßnahmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 11 Die antragstellende Fraktion ergänzt den Tenor ihrer Fraktion wie folgt: "Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zum Centermanagement aufzunehmen und zeitnah geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um weiteren Leerstand im Hessencenter zu vermeiden und Arbeitsplätze zu erhalten. Beschluss: Die geänderte Vorlage OF 130/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, 1 GRÜNE, LINKE und BFF gegen 1 GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) bei Enthaltung 2 GRÜNE
Verkehrliche Erreichbarkeit und Nutzung eines Schul- und Sportgeländes auf dem Festplatzgelände in Bornheim
Antrag vom 14.08.2022, OF 216/4 Betreff: Verkehrliche Erreichbarkeit und Nutzung eines Schul- und Sportgeländes auf dem Festplatzgelände in Bornheim Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwiefern Parkmöglichkeiten für PKWs, die hohen ökologischen Standards gerecht werden - sei es durch Begrünung, sei es durch möglichst geringe Flächenversiegelung -, bei einer Neubebauung des Festplatzgeländes mit einer Schule in Bornheim mit eingeplant werden können. Sowohl unterirdische Parkflächen als auch oberirdische Parkmöglichkeiten in Form eines Parkhauses auf dem Gelände oder in dessen unmittelbarer Nachbarschaft sind dabei in den Blick zu nehmen. Begründung: Die Planungen, das aktuelle Festplatzgelände in Bornheim, auf dessen Gelände ein Familienbad entsteht und das an die Eissporthalle angrenzt, mit einem in Prüfung befindlichen Schulneubau der Europäischen Schule einer neuen Funktion zuzuführen, werfen die Frage nach der verkehrlichen Erreichbarkeit und Nutzung des Geländes auf. Eine deutliche Verbesserung der verkehrlichen Anbindung neben der U-Bahn Anbindung U7, der Straßenbahnlinie 12 und bereits vorhandene Busverbindungen über eine mögliche weitere Straßenbahnlinie von Bornheim Mitte über den Ratsweg zur mittleren Hanauer Landstraße (OF 194/4), über die sanierte Schwedlerbrücke und eine mögliche Anbindung an das Schnellbahnnetz über eine Osttangente sprechen für die Nutzung des Platzes als Sport- und Schulgelände. Die sehr gute Anbindung des Geländes an das Netz des ÖPNV führt voraussichtlich dazu, dass der PKW-Verkehr mit dem Ziel das Gelände anzufahren moderat sein wird. Der zu erwartende Parkraum für PKW kann unter dem aktuellen Bedarf veranschlagt werden, wenn Besucher von Veranstaltungen in der Eissporthalle und im nahegelegenen Stadion des FSV auf das Park-and-ride-Angebot an der Borsigallee - gegebenenfalls durch dessen Erweiterung - umgeleitet werden. Besucher und Mitarbeiter des Familienbads Bornheim sowie die Angestellten der Europäischen Schule sollen neben der Möglichkeit der Unterstellung von Fahrrädern die Möglichkeit zum Parken eines PKW auf dem derzeitigen Festplatzgelände oder in dessen unmittelbarer Nähe vorfinden. In die Prüfung miteinzubeziehen ist, inwiefern der zu schaffende Parkraum von Anwohnern und Berufspendlern aufgrund dessen sehr guter Anbindung an den ÖPNV in Form eines Kombitickets mit dem ÖPNV genutzt würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 4 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 216/4 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., Volt und dFfm gegen FDP und BFF (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung)
Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2491 entstanden aus Vorlage: OF 126/16 vom 21.06.2022 Betreff: Engstelle auf dem Bürgersteig Nordring/Ecke Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die sich an der Einmündung Nordring in die Vilbeler Landstraße auf dem Bürgersteig befindlichen Pfosten/Poller so zu versetzen, dass auch Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen diese sehr enge Stelle auf dem Gehweg passieren können und nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Begründung: An der beschriebenen Stelle (siehe Abbildung) ist der Bürgersteig durch zwei Verteilerkästen ohnehin schon schmal. Die Pfosten sind auf dem verbliebenen Bürgersteig nahezu mittig angebracht, sodass ein Durchkommen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen kaum möglich ist und auf die Fahrbahn ausgewichen werden muss. Dies ist an dieser schlecht einsehbaren und viel befahrenen Stelle jedoch gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2463 Aktenzeichen: 66 5
Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2490 entstanden aus Vorlage: OF 125/16 vom 21.06.2022 Betreff: Öffentliche Abfallbehälter u. a. am Waldrand aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen im Ortsteil Enkheim öffentliche Abfallbehälter, wenn möglich mit Kotbeutelspender, aufzustellen: 1. Am Übergang der Barbarossastraße in die Alte Gelnhäuser Straße, Kreuzung Dammweg (Waldrand); 2. an der Einmündung Jean-Kempf-Weg auf die Vilbeler Landstraße; 3. an der Einmündung im Enkheimer Weimerhaus bzw. Voltenseeweg auf die Vilbeler Landstraße. Begründung: Gerade an den Übergängen in die Natur (Feld und Wald) fehlt es häufig an Gelegenheiten, Müll, insbesondere auch gefüllte Kotbeutel, legal zu entsorgen. Leider bilden sich folglich gerade an diesen Stellen immer wieder illegale Ablageorte für gefüllte Kotbeutel, aber auch für sonstigen Müll. Die Abbildung verdeutlicht dies beispielhaft. Das Aufstellen von öffentlichen Abfallbehältern würde hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2177 Aktenzeichen: 79 4
Markierung des Fahrradwegs entlang der Vilbeler Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2485 entstanden aus Vorlage: OF 118/16 vom 12.06.2022 Betreff: Markierung des Fahrradwegs entlang der Vilbeler Landstraße Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg rund um den Kreisel Vilbeler Landstraße/Ecke Victor-Slatosch-Straße rot zu markieren. Zusätzlich soll der vorhandene Fahrradweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Borsigallee/Ecke Triebstraße und Taschnerstraße in beiden Fahrtrichtungen rot markiert werden. Begründung: In diesem Bereich kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fahrradfahrern und Autofahrern. Trotz der Markierungen mit Fahrradsymbolen werden Fahrradfahrer häufig von Autofahrern übersehen. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, den Fahrradweg mit einer roten Markierung hervorzuheben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2806 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Spielplätze in Bergen-Enkheim II
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2493 entstanden aus Vorlage: OF 128/16 vom 13.06.2022 Betreff: Spielplätze in Bergen-Enkheim II Vorgang: OM 993/21 OBR 16; ST 412/22 1. Die Stellungnahme des Magistrats, ST 412, beantwortet bei Weitem nicht die Fragen aus der Anregung des Ortsbeirates. Deshalb wird der Magistrat aufgefordert, folgende fehlende Informationen nachzureichen. Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993: Der Ortsbeirat wollte eine Gesamtübersicht für den Stadtteil, wann welche Spielgeräte abgebaut wurden und wann sie ersetzt werden. Der Magistrat teilte aber lediglich mit, dass er eine Aufstellung von Spielgeräten, die ersetzt werden sollen, zur Verfügung stellen könne, ohne diese anzufügen. Auf die anderen Wünsche wird nicht eingegangen, wenn man davon absieht, dass Aussagen über den Zeitpunkt des Aufbaus von Ersatzspielgeräten nicht vorgenommen werden können. Zu Ziffer 2. der Anregung OM 993: Auf diese Fragen wurde in der Stellungnahme überhaupt nicht eingegangen. Im Gegenteil musste der Ortsbeirat feststellen, dass mit der bisherigen Praxis fortgefahren wurde. Spielgeräte in Bergen-Enkheim verschwinden und keiner weiß Bescheid, nicht einmal die Kinderbeauftragte wird informiert. Zu Ziffer 4. der Anregung OM 993: Der Magistrat teilt mit, dass die Spielplätze Röhrborngasse/Schule am Hang und Berger Marktplatz weiterhin im Investitionsprogramm stehen, aber was ist mit dem Spielplatz Heinrich-Bingemer-Weg? 2. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob Spielplätze im Bereich des Baugebietes Leuchte vorgesehen sind und wie aktuell die öffentlichen Spielplätze in Bergen-Enkheim ausgestattet sind. Begründung: Zu Ziffer 1. der Anregung OM 993 Sieht es der Magistrat als notwendig an, dass Informationen mehrfach angefordert werden müssen, um nachzuweisen, dass ein echtes Interesse besteht? In diesem Fall bekräftigt der Ortsbeirat seinen Wunsch nach den erbetenen Informationen. Diese betreffen nicht nur die Liste, welche Spielgeräte aufgestellt werden, sondern alle Fragen der Ziffer 1. Bei allem Verständnis für die Situation im Grünflächenamt, ist es nicht hinnehmbar, dass der Magistrat die Kinderbeauftragten nicht in Entscheidungen einbindet oder den Ortsbeirat informiert. Es muss doch möglich sein, die Ortsbeiräte ebenso über die geplanten Maßnahmen auf Spielplätzen zu informieren, wie es bereits bei Baustellen oder zu fällenden Bäumen geschieht. Denkbar wäre auch ein regelmäßiger Besuch des zuständigen Mitarbeiters, der die im Ortsbezirk geplanten Maßnahmen vorträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2021, OM 993 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 412 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2453 Aktenzeichen: 67 2
Ausbau des zweiten Obergeschosses der Landgrabenschule als Raum für die offene Ganztagsschule
Anregung an den Magistrat vom 05.07.2022, OM 2487 entstanden aus Vorlage: OF 121/16 vom 20.06.2022 Betreff: Ausbau des zweiten Obergeschosses der Landgrabenschule als Raum für die offene Ganztagsschule Der Magistrat wird aufgefordert, die nötigen Mittel in das Haushaltsjahr 2023 einzustellen, um das zweite Obergeschoss des Haupthauses der Landgrabenschule in Bergen auszubauen und zu sanieren, um Platz für eine Nachmittagsbetreuung zu erhalten. Begründung: Im Zuge des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 muss die Ganztagsbetreuung sukzessive ausgebaut werden. Die Situation ist in Bergen-Enkheim wie auch in allen anderen Stadtteilen Frankfurts schon jetzt äußerst angespannt und nicht jedes Kind bekommt einen Hortplatz oder einen Platz in der erweiterten schulischen Betreuung (ESB). Auch wenn Träger gefunden werden, die gerne eine Betreuung aufbauen wollen, gibt es Probleme beim Finden der Räumlichkeiten. So ist es verwunderlich, dass im Jahr 2011, als die Landgrabenschule ausgebaut wurde, nicht daran gedacht wurde, das zweite Obergeschoss des Haupthauses zu sanieren, um dort eine Möglichkeit zur Betreuung zu schaffen. Es handelt sich um eine komplette Etage, die früher in Schulräume und Hausmeisterwohnung aufgeteilt war. Momentan befindet sich die ESB in zwei Räumen der Schule (der Kunst- und der Musikraum), was schon jetzt sehr wenig ist und hinsichtlich der Entwicklung zu einem Ganztagskonzept überhaupt nicht ausreicht. Sollte es demnächst erforderlich werden, einen Jahrgang um einen Zug zu erweitern, müssen auch diese Fachräume als Klassenräume genutzt werden und können somit auch der ESB nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. Auch brandschutztechnisch ist ein Ausbau möglich, wie bei einer Begehung am 23.09.2021 festgestellt wurde. Am 18.03.2022 fand eine Begehung mit dem Amt für Bau und Immobilien und dem Stadtschulamt statt, die diese Räumlichkeiten ebenfalls für geeignet befanden. Im Sinne einer vorausschauenden Planung sollten die Mittel für den Ausbau schon frühzeitig eingeplant werden, um rechtzeitig genügend Räume für die Ganztagsbetreuung zur Verfügung zu haben. Im Falle einer Konzeption sollte auch an die heißen Sommer gedacht und z. B. eine Solarklimaanlage für dieses Geschoss mitgeplant werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1068 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 08.11.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 16 am 06.12.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 16 am 14.02.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 16 am 21.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 16 am 02.05.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40
Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für EMobilität entwickeln
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 entstanden aus Vorlage: OF 297/11 vom 25.06.2022 Betreff: Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee zu einem Ladepark für E-Mobilität entwickeln Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22 Der Magistrat wird gebeten, für die Freiflächen der Park-and-ride-Anlage Borsigallee umgehend ein Nutzungskonzept für elektromobile Schnellladeinfrastruktur mit Schnellladesäulen (>150kW) zu entwickeln. Die Mainova soll im Projekt nicht als CPO (ChargePointOperator) auftreten und nicht die fehlende Infrastruktur in Frankfurt ausbauen. Wenn möglich sollten dort aus marktwirtschaftlicher Sicht europaweit operierende Unternehmen (CPOs) die Ladeinfrastruktur betreiben. Die Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. soll beauftragt werden, ein generelles Konzept für die kommenden fünf Jahre zu entwickeln, damit der Fortschritt der Mobilität in Frankfurt zukünftig gesichert werden kann. Die ABG soll mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt, Bereich Mobilität, gemeinsam für die ABG und deren Töchter notwendige Konzepte für den urbanen Raum in Frankfurt entwickeln. Begründung: Seit Jahren scheint die ABG und deren Tochter PBG die Entwicklung in Bezug auf die Elektromobilität in Frankfurt zu verdrängen oder nicht wahrzunehmen. Es gibt weder ein mehrjähriges nach "vorne schauendes" Konzept der ABG für den Ausbau der Ladeinfrastruktur im Bereich der eigenen Immobilien noch gibt es ein Konzept der PBG, sich um die Schnellladeinfrastruktur auf ihren Parkplätzen zu kümmern. Da sich der Markt der Fahrzeuge ändert, wird es zukünftig immer wichtiger, während der Standzeiten von Fahrzeugen diese an Steckdosen anschließen zu können, sei es z. B., um regenerative Energien tagsüber zu speichern oder um einfach nur mobil zu bleiben. In der Anregung vom 10.01.2022, OA 120, ging es darum, ungenutzte Freiflächen am Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee und dem anliegenden Autobahnanschluss sinnvoll zu nutzen. Es gab mindestens zwei Interessenten an den Flächen, die von der ABG bzw. der PBG abgewiesen worden sind. Im Bericht wurde angeführt, man wolle den Betrieb von Elektroladeinfrastruktur in Parkgaragen prüfen. Das war nicht das Thema der Anregung. Es geht um einen Ladepark auf den Freiflächen um das Park-and-ride-Parkhaus herum. Ein Ladepark ist zum Laden für 10 bis 25 Minuten und zusätzlich durch die höhere Anzahl an Ladeplätzen mit einer sehr hohen Garantie, dort jederzeit einen freien Ladeplatz zu bekommen. Es scheint, als ob AC Ladepunkte (langsam) mit DC-Schnellladesäulen verwechselt wurden. Ein schnelles "Hin und Weg" ist wichtig. Keiner möchte dazu in Parkhäuser fahren, wenn nicht unbedingt notwendig. Im Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205, wird sich weiter zurückgezogen auf den Vorwand, "die Autobahnanschlüsse und die Ausgestaltung der Zu- und Abfahrt der Autobahn seien noch nicht final bestimmt" und Stromversorgungsinfrastruktur in diesem Bereich für Schnellladeinfrastruktur müsse ohnehin noch geprüft werden. Die Wahrheit sieht anders aus: Die Autobahnanschlüsse sind bereits im Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel vor mehr als zehn Jahren "betoniert" worden. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Autobahngesellschaft des Bundes jetzt auch nur das geringste Interesse hat, für die ABG eine neue und jetzt vierte Änderung im Planfeststellungsbeschluss des Riederwaldtunnels aufzulegen. Sollte es trotzdem möglich sein, die Ausfahrten der Autobahn und des Riederwaldtunnel jetzt noch zu verändern, sollte die ABG mit der PBG gerade jetzt "etwas in Schwung kommen" und die Planungen sofort in Angriff nehmen und nicht die letzte Möglichkeit einer Optimierung versäumen. Hätte man die Anregung, die zum Bericht geführt hat, genauer gelesen, wäre aufgefallen, dass es bereits für die nötigen Energiemengen eine positive Vorprüfung gegeben hat. Die nötigen Energiemengen liegen dort in der Tat vor. Die Rechenzentren haben sich dort im Umfeld gut sichtbar angesiedelt und die Stromversorgung ist an dem Standort nach Aussagen der NRM mit 2 MW bereits ad hoc umsetzbar. Ohne diese Information wären zwei der größten Betreiber an Schnellladepunkten in Europa nie auf die ABG/PBG zugekommen. Viele neue Starkstromleitungen sind in den letzten Jahren genau in diesem Bereich dazugekommen, um den Ausbau der Rechenzentren für mindestens die nächsten zwanzig Jahre zu gewährleisten. Eine Leitung von mindestens 50 kV geht sogar direkt am oder im Grundstück am Waldrand entlang. Der Bedarf einer E-Tankstelle an Strom wirkt ohnehin dahin gehend geradezu lächerlich, wenn man sieht, was im Vergleich dazu in unserem weltgrößten Cluster an Rechenzentren an Strom verbraucht wird. Die Rechenzentren in den Stadtteilen verbrauchen schon heute mehr Strom als der Frankfurter Flughafen und sind der größte Stromverbraucher in Frankfurt. Genau dort, zwischen den Rechenzentren, steht das Park-and-ride-Parkhaus, vor dem ein E-Ladepark eine wichtige Ergänzung für Frankfurts E-Mobilität wäre. Nochmals wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Frankfurt zu wenig Schnelllademöglichkeiten >150 kW an einem Ort hat. Keiner möchte zu einer Tankstelle fahren, an der nur eine oder zwei Ladesäulen sind. Die Gefahr, an dieser anstehen zu müssen, ist viel zu groß. Daher bauen die professionellen Anbieter von Ladepunkten (CPOs) viele Säulen an einem Ort zusammen. Wenn in zwölf Jahren (ab 01.01.2035) keine Verbrennerfahrzeuge mehr verkauft werden dürfen, wird bereits Jahre vorher kein Unternehmer, geschweige denn Privatpersonen, Verbrennerfahrzeuge kaufen wollen, da der Wertverlust enorm hoch sein wird und die Betriebskosten unverhältnis hoch sein werden. In Norwegen kann man nur noch für ein paar Jahre Verbrennerfahrzeuge kaufen. Unter den zwanzig meist verkauften Autos befinden sich inzwischen nur noch zwei Fahrzeuge mit konventionellen Motoren. Die Mainova soll kein ChargePointOperator werden. Der Mainova fehlt dazu die Internationalität. Die Mainova müsste in ganz Europa Ladeinfrastruktur anbieten, um damit erfolgreich zu sein. Die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (Tochter der Mainova) wird mit dem Verkauf der Energie an die CPOs der Profiteur sein. Genauso wenig sollte die PBG Ladepunktanbieter werden. Die Flächen sollten Dritten zur Verfügung gestellt werde, um dort entsprechende Angebote in Eigenverantwortung aufzubauen. So sieht es der einstige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Antrag vom 09.01.2023, OF 376/11 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Aktenzeichen: 60 10
Hundespielplatz am Enkheimer Freibad
Antrag vom 21.06.2022, OF 124/16 Betreff: Hundespielplatz am Enkheimer Freibad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Erweiterungsfläche des Enkheimer Riedbades umgewidmet und als Hundespielplatz genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang wäre zu prüfen, ob das Beach-Volleyballfeld im Zuge der Sanierung des Freibades in das Kerngelände des Riedbades verlegt werden kann. Für den Fall, dass das Beach-Volleyballfeld nicht verlegt werden kann, oder dass eine vollständige Umwidmung in einen Hundespielplatz nicht möglich sein sollte, wäre zu prüfen, ob ein Teil der Riedbad-Erweiterungsfläche, die dann durch einen Zaun abgetrennt werden müsste, als Hundespielplatz genutzt werden könnte. Falls auch dies nicht ganzjährig möglich sein sollte, wäre weiterhin zu prüfen, ob eine Doppelnutzung ermöglicht werden kann. In den Wintermonaten (z.B. von September bis März), in denen die Erweiterungsfläche ohnehin meist vom Riedbad aus nicht begehbar ist, könnte das Gelände als Hundespielplatz genutzt werden, in den heißen Sommermonaten (z.B. von Mai bis August) nach einer Reinigung weiterhin als Spiel- und Sportbereich für das Freibad. Auch in diesem Fall müsste das Volleyball-Feld vom restlichen Gelände durch einen Zaun getrennt werden. Begründung: Bereits in seinen Stellungnahmen ST 1383 vom 02.08.2021 und ST 1240 vom 30.05.2022 hat sich der Magistrat mit der Schaffung von Hundespielplätzen in Bergen-Enkheim beschäftigt, ohne jedoch einen geeigneten Standort gefunden zu haben. Der Wunsch nach einem Hundefreilaufgelände, gerade auch mit Umzäunung, ist in der Bergen-Enkheimer Bevölkerung deutlich vorhanden. Dies zeigt zum Beispiel auch die gerade laufende Petition "EIN HUNDESPIELPLATZ FÜR BERGEN-ENKHEIM" auf openpetition.de. Das bisherige Erweiterungsgelände des Riedbades wäre als Hundespielplatz hervorragend geeignet, da es bereits umzäunt ist, so dass die Umwidmung problemlos möglich wäre. Zudem wird das Gelände nur an wenigen sehr heißen Sommertagen bzw. Sommer-Sonntagen überhaupt genutzt, in den Wintermonaten ist es vom Riedbad aus gar nicht zu erreichen. Aber selbst an den sehr heißen Sommer-Sonntagen ist die Nutzung so überschaubar, dass auf eine Nutzung durch die Schwimmbadbesucher ggf. verzichtet werden kann. Eine Verlegung der Beach-Volleyballanlage ins Kerngelände würde die Attraktivität der Anlage deutlich steigern. Es würde sicherlich wesentlich häufiger genutzt werden. Vereinssportler, die zeitweilig die Anlage ebenfalls nutzen, könnten dann über den Schwimmbadeingang dorthin gelangen. Das hätte den Vorteil, dass sogar hier vorhandene Umkleidekabinen genutzt werden könnten. Zudem blockiert die Verbindung der Erweiterungsfläche mit dem Kernbereich den Fußweg vom Riedbad-Parkplatz zum Enkheimer Ried (Verlängerung des Riedweges zur Leuchte). Dies beeinträchtigt eine Vielzahl an Spaziergängern, die vom Riedbad-Parkplatz aus loslaufen wollen. Das gesamte Gelände der Erweiterungsfläche ist deutlich über 2000 qm groß. Selbst eine Teilnutzung von z.B. 1000 qm würde eine attraktive Möglichkeit für Hunde zum Spielen und Freilaufen bieten. Sollte dies nur im Winterhalbjahr möglich sein, wäre es dennoch eine deutliche Verbesserung für alle Hundehalter im Osten von Frankfurt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 124/16 wird so lange zurückgestellt, bis eine abschließende Antwort auf die Vorlage OM 1654/22 vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 124/16 wird so lange zurückgestellt, bis eine abschließende Antwort auf die Vorlage OM 1654/22 vorliegt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 124/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE, FDP, LINKE und BFF (= Annahme)
Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität
Antrag vom 18.06.2022, OF 120/16 Betreff: Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad - Planung und Umsetzung mit Priorität Der Ortsbeirat möge beschließen, dass sich der Magistrat dafür einsetzt, bei der Fortschreibung des Gesamtverkehrsplanes Frankfurt am Main (GVP) die Verlängerung der U-Bahn von der jetzigen Endstation in Enkheim über die Leuchte bis zur einer neuen Endstation Riedbad ins Vorschlagsnetz als empfohlene Maßnahme aufzunehmen und die entsprechende Planung sowie Umsetzung mit hoher Priorität voranzubringen. Begründung: Die Verlängerung der U-Bahn über die Leuchte bis zum Riedbad wurde bereits im GVP 2005 als Option aufgenommen. Eine entsprechende Planung wurde aber nicht weiter vorangetrieben. Die Verlängerung der U-Bahn sollte bei der Fortschreibung des GVP - Teil Schiene 2030+ - als empfohlene Maßnahme aufgenommen, so schnell wie irgend möglich geplant und mit hoher Priorität umgesetzt werden. Der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs ist für die Bevölkerung und die Stadt Frankfurt aus vielen Gründen erforderlich. Aufgrund der schwierigen Verkehrsanbindung des Stadtteils Bergen-Enkheim über die Straße ins Stadtzentrum besteht der dringliche Bedarf eines schienengebunden Anschlusses von ganz Bergen-Enkheim an das bestehende U-Bahn Netz. Die seit Jahrzehnten angedachte Verlängerung der U-Bahn bis zum Riedbad ist zur Erreichung dieses Ziels die kostengünstigste, am wenigsten in die Natur eingreifende und nicht zuletzt am schnellsten umsetzbare Lösung. Die Leuchte ist bereits so gestaltet, dass in der Mitte Fahrspuren für die U-Bahn oberirdisch verlegt werden können - im zweiten Teil der Verlängerung wäre die Verlegung der Schienen parallel zu Fahrbahn ebenfalls ohne große baulichen Veränderungen möglich. Durch die Verlängerung der U7 kann neben den bestehenden Wohngebieten, das neue Wohngebiet an der Leuchte, das Schulzentrum an der Riedschule, das geplante Sportzentrum inkl. Riedbad und das Naherholungsgebiet Berger Hang mit der U-Bahn direkt mit der Innenstadt und den Stadtteilen verbunden werden. Die im Eingemeindungsvertrag zwischen der damaligen Stadt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt 1978 vereinbarte Anbindung von Bergen an die U-Bahn kann streng genommen durch die Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad nicht erreicht werden. Die derzeit angedachten Lösungen zur Verlängerung der U4 über Seckbach und Lohrberg nach Bergen oder die Reaktivierung der alten Straßenbahnlinie nach Bergen ist allerdings in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Deswegen muss die Anbindung von Bergen an die U-Bahn-Station Riedbad bei der Planung der Verlängerung der U-Bahn zum Riedbad zwingend mitgedacht und umgesetzt werden - für Nutzer und Umwelt nach dem modernsten Stand der Technik gestaltet. Die am Riedbad ankommenden Fahrgäste sollten in einen an der U-Bahn-Station bereit stehenden Shuttle-Bus steigen können und mit ein oder zwei Zwischenhaltestellen bis zur Ecke Im Sperber/Am Königshof fahren. Der Bus sollte dort unmittelbar wenden, damit eine enge Taktung der Bus-Verbindung gewährleistet werden kann. Der Shuttle-Bus von/zur U-Bahnstation sollte von der VGF mit voll-elektrischen Klein-Bussen betrieben werden, die autonom den Fritz-Schubert-Ring befahren und bis zu 20 Passagiere befördern können. Ein batterie-angetriebener Bus hat den großen Vorteil, dass er den Fritz-Schubert-Ring ohne Lärm- oder Ruß-Emissionen aufwärts fährt und bei der Talfahrt die Batterie mittels Rekuperation teilweise wieder aufgeladen wird. Der Einsatz von autonom fahrenden Bussen bietet sich auf dem Fritz-Schubert-Ring an, da er kaum Kreuzungsverkehr aufweist und auch wenig Fuß- oder Radverkehr. Weil die Erprobung autonom fahrender Busse von der EU, vom Bund und den Busherstellern sehr stark gefördert wird, kann der Betrieb jedenfalls in den ersten Jahren nahezu ohne Kosten für die Stadt Frankfurt respektive die VGF erfolgen. Der Stadt Frankfurt als auch Bergen-Enkheim wird eine mit neuester Technik verkehrende Busverbindung zu positiv belegter Aufmerksamkeit in der Fachwelt verhelfen - und als Anziehungspunkt für viele interessierte Besucher dienen. Der Verlauf der U-Bahntrasse bis zum Riedbad und des E-Busses bis zum Im Sperber in Bergen kann den beigefügten Abbildungen entnommen werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 120/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD und LINKE gegen CDU, GRÜNE und FDP (= Annahme) bei Enthaltung BFF
Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2189 entstanden aus Vorlage: OF 288/11 vom 22.05.2022 Betreff: Radweg Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach Vorgang: OM 1955/22 OBR16 Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit Hessen Mobil, einen Radweg auf der Vilbeler Landstraße zwischen Voltenseestraße und Abzweig Seckbach zu errichten. Dazu wäre ein roter Markierungsstreifen notwendig. Begründung: Die Vilbeler Landstraße wird von Radfahrerinnen und Radfahrern häufig als Verbindung zwischen Bergen, Seckbach, Enkheim und Fechenheim genutzt. Die Straße hat einen signifikanten Anstieg, sodass Radfahrerinnen und Radfahrer bergauf deutlich langsamer und bergab schnell fahren. Sie benötigen dafür einen eindeutig gekennzeichneten Radweg. Die Straße ist breit genug, um diesen einzurichten. Der Straßenabschnitt liegt auf der Gemarkung der Ortsbezirke 11 und 16. Der Ortsbeirat 16 hat die entsprechenden Anregung vom 26.04.2022, OM 1955, beschlossen. Die Straße ist eine Landesstraße, aus diesem Grund muss die Maßnahme mit Hessen Mobil abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1955 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1905 Aktenzeichen: 32 1
Grabanlagen der Bürgermeister L. Klemann, O. Schubert, F. Schubert und R. Fey
Antrag vom 17.05.2022, OF 113/16 Betreff: Grabanlagen der Bürgermeister L. Klemann, O. Schubert, F. Schubert und R. Fey Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf den Friedhöfen in Bergen und Enkheim sind die Gräber von vier ehemaligen Bürgermeistern von Bergen bzw. Bergen-Enkheim erhalten: - Ludwig Klemann Bürgermeister von Bergen (Enkheim) von 1886 bis 1917. Die Grabanlage befindet sich auf dem Friedhof in Bergen, Gewann 2 - Oskar Schubert erster Bürgermeister von Bergen-Enkheim nach dem II Weltkrieg, eingesetzt von der amerikanischen Militärverwaltung von 1945 bis 31.03.1946 - Fritz Schubert gewählter Bürgermeister von 1946 bis 1966 - Rudolf Fey Nachfolger von Fritz Schubert von 1966 bis 31.12.1976, letzter Bürgermeister von Bergen-Enkheim Beim Grab von Bürgermeister L. Kleemann handelt es sich um ein Einzelgrab auf dem Friedhof Bergen, bei den 3 Nachkriegsbürgermeistern um eine abgetrennte Anlage von drei nebeneinander liegenden Gräbern auf dem Enkheimer Friedhof unterhalb der Trauerhalle. Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge hierzu prüfen und berichten: 1. Ist die Bedeutung der 4 Persönlichkeiten und damit deren Grabmäler für die Historie der ehemaligen Stadt Bergen-Enkheim bekannt? 2. Haben die Grabmäler einen Status hinterlegt (zum Beispiel als "erhaltenswerte Grabstätte")? Wenn ja: Welchen? Wenn nein: Warum nicht? 3. Falls noch kein besonderer Status hinterlegt sein sollte: Welche Voraussetzungen sind notwendig um die Grabstätten als "erhaltenswerte Gräber" oder als "Ehrengräber" zu klassifizieren? Grabanlage der drei Nachkriegsbürgermeister von Bergen-Enkheim Oskar Schubert, Rudolf Fey und Fritz Schubert (von links nach rechts) auf dem Friedhof Enkheim. Grab von Ludwig Klemann auf dem Friedhof Bergen Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 417 2022 Die Vorlage OF 113/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zwei marode Sitzbänke auf dem Spielplatz am Berger Marktplatz ersetzen
Antrag vom 16.05.2022, OF 111/16 Betreff: Zwei marode Sitzbänke auf dem Spielplatz am Berger Marktplatz ersetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die beiden auf dem Spielplatz am Berger Marktplatz stehenden Sitzbänke ersetzt oder alternativ instandgesetzt werden. Begründung: Die beiden auf dem Spielplatz am Berger Markplatz stehenden Sitzbänke befinden sich in einem sehr schlechten Zustand (siehe Fotos Antragsrückseite), weshalb ein Austausch bzw. eine Instandsetzung angebracht ist. Fotos 1 + 2 Marode Sitzbänke auf dem Spielplatz am Berger Marktplatz, (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 111/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radikaler Rückschnitt von Gehölz auf dem Enkheimer Friedhof
Antrag vom 16.05.2022, OF 112/16 Betreff: Radikaler Rückschnitt von Gehölz auf dem Enkheimer Friedhof Besucherinnen und Besucher des Enkheimer Friedhofs haben sich - nicht nur in der letzten Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 16 - verwundert über den radikal Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Koniferen auf dem Enkheimer Friedhof gezeigt. Dieser erfolgte offensichtlich in jüngster Zeit, wobei das Gehölz zum Großteil bis auf das blanke Holz zurückgestutzt wurde (siehe Fotos 1 - 3, Antragsrückseite). Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten 1. Wann genau und aus welchem Grund wurde dieser massive Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Koniferen auf dem Enkheimer Friedhof vorgenommen? 2. Falls dieser Rückschnitt, bei dem es sich keinesfalls um einen schonenden Form- oder Pflegeschnitt handelt, in der Brut- und Setzzeit (1. März bis 30. September) erfolgte: Womit begründet der Magistrat den damit verbundenen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), § 39, Absatz 5? Fotos 1 - 3 Rückschnitt von Gehölz auf dem Enkheimer Friedhof, (c) Dorothe Bogner, 08.05.22 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 112/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und FDP gegen LINKE und BFF (= Annahme), bei Enthaltung GRÜNE und SPD