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Ortsbeirat 16

Bergen-Enkheim

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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Sondertopf „Stadtteilfeste unterstützen“: Bergen-Enkheimer Weihnachtmarkt 2024

05.11.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

Antrag vom 05.11.2024, OF 308/16 Betreff: Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen": Bergen-Enkheimer Weihnachtmarkt 2024 Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt; Beschl. d. Stv.-V., § 3563/23 Der Magistrat wird gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 (E 92), gebeten, aus diesem Sonderetat die Durchführung des Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarktes 2024 mit einem Höchstbetrag von bis zu 3.000 Euro zu unterstützen. Der Bergen-Enkheimer Weihnachtsmarkt wird alljährlich vom Bergen-Enkheimer Gewerbeverein organisiert und durchgeführt und ist Teil der traditionellen Stadtteilkultur. Wegen der vielen neuen Vorschriften sind in den letzten Jahren auch die Kosten zur Durchführung des Weihnachtsmarktes in die Höhe geschossen, die finanziell kaum zu stemmen sind. Um den Weihnachtsmarkt auch weiterhin durchführen zu können, benötigt der Gewerbeverein eine finanzielle Unterstützung. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP Linke BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Initiative OI 76 2024 Die Vorlage OF 308/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE CDU GRÜNE SPD FDP LINKE BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Sicherheitslage an der U-Bahn-Station „Enkheim“ verbessern

21.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

Antrag vom 21.10.2024, OF 302/16 Betreff: Sicherheitslage an der U-Bahn-Station "Enkheim" verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Aufgrund der sich zunehmend verschlechternden Sicherheitslage an der U-Bahn-Station Enkheim wird der Magistrat dazu aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass der von ihm bereits in seiner ST 2179 vom 16.11.2018 in Aussicht gestellte Ausbau der Videoüberwachung sowie die Installation von Notruf- informationssäulen an der U-Bahn-Station Enkheim jetzt endlich zeitnah umgesetzt werden. Begründung: Bereits mit der OM 3284 vom 05.06.2018 hat der Ortsbeirat aus Gründen der Sicherheit für die Fahr- gäste und des ÖPNV-Personals angeregt, den gesamten Bereich der U-Bahn-Station Enkheim mit einer Videoüberwachung auszustatten. Diese Anregung hat der Magistrat in seiner ST 2179 vom 16.11.2018 positiv aufgenommen und den Ausbau der Videotechnik sowie die Installation von Notrufinformations- säulen frühestens ab dem Jahr 2021 in Aussicht gestellt. Mittlerweile neigt sich das Jahr 2024 dem Ende entgegen und diese Maßnahmen sind immer noch nicht umgesetzt. Im Einsatz ist laut Auskunft der VGF lediglich eine Kamera, die jedoch nicht den gesamten Bahnsteigbereich erfasst. Hierzu wären etwa zwei bis drei weitere Überwachungskameras erforderlich. Nachdem sich jüngst mindestens zwei schwere Übergriffe im Bereich U-Bahn-Station Enkheim ereigneten - am 27. August 2024 wurden dort am helllichten Tag Kinder von einer Gruppe Jugendlicher angegriffen und eines von ihnen zumindest so schwer verletzt, dass es ins Krankenhaus eingeliefert werden musste; am 15. September 2024 bedrohte dort ein Mann ein 14- und ein 15-jähriges Mädchen mit einer zerbrochenen Glasflasche und beleidigte sie - erscheint sowohl die Einrichtung einer Videoüberwachung als auch die Installation von Notrufinformationssäulen für dringend geboten, um die Sicherheitslage im Bereich der U-Bahn-Station Enkheim zu verbessern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 302/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und Linke gegen WBE, FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden

21.10.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

Antrag vom 21.10.2024, OF 304/16 Betreff: Starkregen und Hochwasser: Überschwemmungen vermeiden Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1027 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat zusätzlich auch die folgenden Maßnahmen ergreift: - Von Hochwasser und Überschwemmungen betroffenen privaten Haushalten wird auf Antrag - auch rückwirkend für das Jahr 2024 - eine finanzielle Entschädigung für entstandene Schäden gewährt. Die Höhe dieser Entschädigung sollte sich jeweils an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren und diesen Betrag nicht unterschreiten. - Das Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte sieht auch eine rückwirkende Förderung von bereits umgesetzten Maßnahmen zum Hochwasserschutz vor. - Der Magistrat prüft und berichtet, inwieweit Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von durch Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffenen Stadtteilen noch ausreichend ist und wie dieses ggf. optimiert werden kann, um solche Überflutungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Begründung: Die von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen betroffenen privaten Haushalte dürfen von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Denn schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Daher ist der Magistrat aufgefordert, den Betroffenen auf Antrag eine finanzielle Entschädigung zu gewähren. Diese soll auch rückwirkend für das Jahr 2024 geleistet werden und sich in ihrer Höhe an der jährlich zu entrichtenden Grundsteuer orientieren, wobei dieser Betrag nicht unterschritten werden soll. Siehe hierzu auch die Anregung an den Magistrat (OM 5951 vom 13.09.2024), die einstimmig vom Ortsbeirat 15 verabschiedet wurde. Ein Förderprogramm zur Hochwasserprävention für private Haushalte muss in seinen Richtlinien konsequenterweise auch die Förderung von schon getätigten Maßnahmen für den Hochwasserschutz enthalten, denn die meisten der bereits mehrfach betroffenen Haushalte dürfte längst entsprechende Investitionen getätigt haben, etwa für bauliche Vorkehrungen oder die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken. Die in der Vorlage NR 1027 / 24 erwähnten verschmutzen Sinkkästen sind sicherlich ein Teil des Problems, jedoch lässt der Antrag die ganz grundsätzliche Fragestellung nach Kapazität und Dimensionierung des Kanalnetzes mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in den von Überschwemmungen aufgrund von Starkregen besonders häufig betroffen Stadtteilen vermissen und inwieweit diese noch ausreichend sind. Hier ist der Magistrat gefordert, für Klarheit zu sorgen und - wo notwendig - aufzuzeigen, durch welche Maßnahmen das Kanalnetz optimiert werden kann, um solche Überschwemmungen zukünftig zu vermeiden bzw. deren Häufigkeit zumindest zu reduzieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2024, NR 1027 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1027 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 304/16 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung Linke zu 2. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung Linke

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Baumpflanzungen in der Straße Im Steinchen

17.10.2024 · Aktualisiert: 06.05.2025

Antrag vom 17.10.2024, OF 300/16 Betreff: Baumpflanzungen in der Straße Im Steinchen Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, zu prüfen und zu berichten, was es mit den entfernten Baumpflanzungen in der Verlängerung des Weges der Straße "Im Steinchen" auf sich hat und ob diese ersetzt werden. Begründung: Entlang des Weges "Im Steinchen" (unterhalb des Spielplatzes am Ende der Straße "Am Villaberg") wurden Baumpflanzungen wieder herausgehoben und stehen seitdem leer. Die Kuhlen, welche den Weg säumen, zeugen noch davon. Werden diese wieder bepflanzt und wenn ja, wann? Anhang: Fotos der Kuhlen (eigene Aufnahmen) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 300/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 300/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 300/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 300/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 16 am 25.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 300/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 29.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 300/16 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Verbesserung der Einsehbarkeit in die Straße Leuchte vom FES-Kleinmüllplatz kommend

10.09.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5869 entstanden aus Vorlage: OF 287/16 vom 17.08.2024 Betreff: Verbesserung der Einsehbarkeit in die Straße Leuchte vom FES-Kleinmüllplatz kommend Der Magistrat wird aufgefordert, dauerhafte Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicht in die Straße Leuchte zu verbessern. Dies kann mittels zweier Spiegel erfolgen oder durch bessere Alternativen. Begründung: Kommt ein Verkehrsteilnehmer vom FES-Kleinmüllplatz und möchte die Straße Leuchte befahren, so ist dies insbesondere im Frühjahr, Sommer und Herbst oft mit erheblichen Problemen der Einsehbarkeit in die Straße Leuchte verbunden. Um diese Gefahrenstelle zu entschärfen, bittet der Ortsbeirat um geeignete, dauerhafte Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 422 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung

05.09.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

Antrag vom 05.09.2024, OF 291/16 Betreff: Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat in Bezug auf B 288 (Leitfaden Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung) aufgefordert wird, Stellung zur Neugestaltung des Schelmenburgplatzes zu beziehen und folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Schelmenburgplatz in diesem Zwischenbericht nicht genannt, da für den Platz bereits eine aktuelle Planung vorliegt, welche dann an den Leitfaden angepasst wird oder impliziert dieser Zwischenbericht, dass die Neugestaltung des Schelmenburgplatzes keine hohe Priorität hat und sich diese somit weiter verzögern wird? 2. Wann erachtet der Magistrat laut aktuellem Kenntnisstand einen Baubeginn der Umgestaltung für realistisch? Begründung: Der Ortsbeirat 16 hat bereits 2023 in einem interfraktionellen Antrag (OM 3900) die nun seit 43 Jahren andauernde Geschichte der Neugestaltung des Schelmenburgplatzes dargelegt. Nachdem aus der Sicht des Ortsbeirats 16 in dieser Legislaturperiode mehrfach Absprachen des Magistrats mit dem Ortsbeirat von ersterem gebrochen beziehungsweise ignoriert wurden, stellt sich der Ortsbeirat 16 weiterhin die Frage, wann der Platz neugestaltet werden wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.07.2024, B 288 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1012 2024 1. Die Vorlage B 288 wird unter Hinweis auf die Vorlage V 1012 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 291/16 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Optimierung des Hochwasserschutzes in Bergen-Enkheim

26.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

Antrag vom 26.08.2024, OF 289/16 Betreff: Optimierung des Hochwasserschutzes in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Nachdem das Kanalnetz mit seinen Stau-und Rückhalteanlagen im Stadtteil alleine in diesem Jahr durch auftretenden Starkregen bereits mehrfach überlastet war und in Folge dessen Grundstücke sowie Liegenschaften überflutet wurden - so etwa am 2. Mai und am 10. Juli 2024 - wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welchen konkreten Maßnahmen er gedenkt, den Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim nachhaltig zu optimieren und die Anwohner zukünftig besser vor Überschwemmungen zu schützen. Begründung: Das Kanalnetz mit seinen Stau- und Rückhalteanlagen in Bergen-Enkheim gerät aufgrund vermehrt auftretender Starkregenereignisse immer öfter an seine Kapazitätsgrenzen. Nach den Starkregenereignissen in den Jahren 2016 und 2019, die jeweils zu zahlreichen Überflutungen von Grundstücken und Liegenschaften im Stadtteil führten, musste Bergen-Enkheim in diesem Jahr bereits zweimal, nämlich am 2. Mai und am 10. Juli 2024, ein solches Szenario erleben. Für die betroffenen Anwohner ist diese Situation höchst unbefriedigend, haben die Überschwemmungen ihrer Grundstücke und Liegenschaften doch jeweils hohe Schäden zur Folge - sofern es ihnen nicht gelingt, mit einem erheblichen Aufwand an aus eigenen Mitteln erbrachten Schutzmaßnahmen - die Überflutung ihrer Garagen, Keller und Souterrainwohnungen zu verhindern. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat darum, zu prüfen und zu berichten, mit welchen konkreten Maßnahmen er den Hochwasserschutz in Bergen-Enkheim nachhaltig zu optimieren gedenkt, damit die Anwohner zukünftig besser vor Überflutungen ihrer Grundstücke und Liegenschaften geschützt sind. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 289/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE und GRÜNE gegen CDU, FDP, Linke und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene

26.08.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

Antrag vom 26.08.2024, OF 290/16 Betreff: Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigentümern in Bergen-Enkheim eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass bzw. eine Rückerstattung der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar 1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen am 2. Mai und/oder 10. Juli 2024 betroffen waren 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten am 2. Mai sowie am 10. Juli 2024 in Bergen-Enkheim - zum wiederholten Male nach 2016 und 2019 - zu einer Überlastung des bestehenden Kanalnetzes mit seinen Stau-und Rückhalteanlagen. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller sowie Souterrain-wohnungen liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Tatsache sich häufender Starkregenereignisse ist dem Magistrat hinlänglich bekannt, ebenso die damit jeweils einhergehende Überlastung des Kanalnetzes in Bergen-Enkheim. Dennoch hat er bislang keine konkreten Maßnahmen eingeleitet, um dieses auszubauen bzw. zu optimieren, um die Anwohner vor Überflutungen zu schützen. Stattdessen genehmigt er die immer weiter fortschreitende Versiegelung von Grünflächen durch Bebauung. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Zudem müssen sie die Maßnahmen für den Hochwasserschutz ihrer Liegenschaften, wie etwa bauliche Vorkehrungen oder die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken, aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass bzw. die Rückerstattung selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 290/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke und BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Übernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan „Borsigallee/ParkandrideAnlage“ mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 „Borsigallee/ParkandrideAnlage“ in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 „Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngel

09.08.2024 · Aktualisiert: 07.11.2024

Antrag vom 09.08.2024, OF 642/11 Betreff: Übernahme der Ergänzungen gemäß Bebauungsplan "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "Borsigallee/Park-and-ride-Anlage" in das Bebauungsplanverfahren Nr. 895 "Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Anforderungen des P+R Parkhauses aus den Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 in den neu das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit aufzunehmen. Der integrierte Landschaftsplan Nr. 677 aus dem noch bestehenden Bebauungsplan des Geländes P+R Borsigallee darf nicht erlöschen, sondern muss deckungsgleich und wortgenau in den neuen Bebauungsplan übertragen werden. Begründung: Bei dem Gespräch im Stadtplanungsamt wurde das Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände den Mitgliedern des OBR 11 vorgestellt. Hier wurde dem OBR 11 mitgeteilt, dass der Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in den Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände mit eingefügt werden soll. Die Auflagen in Bezug auf den P+R Parkplatzes Borsigallee müssten demnach aus dem Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan Nr. 677 "P+R-Anlage / Borsigallee" in das neue "Bebauungsplanverfahren B 895 - Hanauer Landstraße - Bereich um das ehemalige Neckermanngelände" mit aufgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 642/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 642/11 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse

02.07.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5694 entstanden aus Vorlage: OF 283/16 vom 04.06.2024 Betreff: Straßenkreuzung Riedstraße/Röhrborngasse Der Magistrat wird gebeten, die Kreuzung Riedstraße/Röhrborngasse verkehrssicherer zu gestalten. Hierzu könnte entweder ein Parkverbot auf der Riedstraße auf einer Strecke von mindestens 10 Metern vor der Kreuzung oder die Installation eines Verkehrsspiegels, der eine Sicht von der Röhrborngasse auf die Riedstraße ermöglicht, eingerichtet werden. Begründung: Autofahrer auf der Röhrborngasse, die rechts in die Riedstraße abbiegen möchten, geraten leicht in gefährliche Situationen, weil häufig Fahrer auf der Riedstraße bis zum Brunnen parkenden Autos ausweichen müssen, wodurch die Riedstraße fast zur Einbahnstraße wird. Die Einsicht in die Riedstraße an dieser Kreuzung ist dadurch sehr schwer, weil man zeitgleich auf Fahrzeuge aus beiden Richtungen achten muss. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2038 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Nutzung kleiner Sportplatz Rangenbergstraße

02.07.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5695 entstanden aus Vorlage: OF 284/16 vom 18.06.2024 Betreff: Nutzung kleiner Sportplatz Rangenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, den kleinen Sportplatz Rangenbergstraße (neben der Tennishalle) für den Sportunterricht der Schule am Ried und ggf. auch den der Schule am Hang freizugeben. Begründung: Der Sportplatz ist derzeit für die Nutzung durch die Schule gesperrt. Vor dem Hintergrund der Sperrung der kleinen Turnhalle wäre das Gelände als Ausweichort jedoch sehr nützlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1542 Aktenzeichen: 52-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Spielplatz Alfred-Göbel-Weg

02.07.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5696 entstanden aus Vorlage: OF 285/16 vom 18.06.2024 Betreff: Spielplatz Alfred-Göbel-Weg Der Ortsbeirat 16 begrüßt die Fertigstellung des sehr gelungenen Spielplatzes am Alfred-Göbel-Weg. Es fehlen jedoch noch Sitzgelegenheiten für die beaufsichtigenden Eltern. Der Magistrat wird daher gebeten, zwei Sitzbänke im unteren (südlichen) Teil des Geländes aufzustellen. Begründung: Der Spielplatz am Alfred-Göbel-Weg ist in zwei Teile geteilt, die durch ein größeres Gebüsch voneinander getrennt sind. Der obere Teil verfügt über Sitzgelegenheiten, die jedoch nur den oberen bzw. östlichen Bereich einsehen lassen. Der untere Teil hat bisher keine Sitzgelegenheiten. Südlicher Teil des Geländes ohne Sitzgelegenheiten. (Foto: FDP) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1727 Aktenzeichen: 67-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Holzkeller wieder nach Nida bringen

17.06.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

Antrag vom 17.06.2024, OF 449/8 Betreff: Holzkeller wieder nach Nida bringen Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, den restaurierten Holzkeller dauerhaft auf dem Ausgrabungsgelände der römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" auszustellen. Die Besichtigung des Kellers soll leicht zugänglich sein und der Keller gleichzeitig vor Beschädigung und Witterungseinflüssen geschützt sein. Zudem ist es wichtig, dass den Besucher:innen vor Ort die Besonderheit des Fundes und der Restaurierung erläutert werden. Begründung: Der Holzkeller, der bei den Ausgrabungen des Denkmalamtes 2022 auf dem Terrain der Römischen Stadt Nida "In der Römerstadt" gefunden, abgetragen und zur Restaurierung ausgelagert wurde, war am 29.05.2024 in der Dependance des archäologischen Museums in der Borsigallee der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die von der Straße "In der Römerstadt" (platea novi vici) hinabführenden Treppenstufen, die Holzverschalung des Raumes, die Stützvorrichtungen für Gefäße sind eindrucksvolle Zeugnisse des römischen Alltagslebens, das vor 1900 Jahren in der römischen Großstadt Nida bzw. auf dem heutigen Gebiet Heddernheim/Praunheim stattfand. Der Ortsbeirat setzt sich dafür ein, mit diesem Fundstück die römische Geschichte vor Ort wieder in Erinnerung zu rufen; dies sollte auch durch die weitere wissenschaftliche Bearbeitung der Ausgrabung ergänzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 8 am 04.07.2024, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 449/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 449/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Verkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn

16.06.2024 · Aktualisiert: 05.07.2024

Antrag vom 16.06.2024, OF 282/16 Betreff: Verkehrsmessung in der Marktstraße zwischen Karl-Wessendorf-Straße und Am Triborn Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' eine kommunale Verkehrsmessung mittels eines Viacount-Geräts oder einer vergleichbaren Technologie vornehmen zu lassen. Die Ergebnisse der Verkehrsmessung sollen anschließend dem Ortsbeirat sowie den zuständigen Ämtern zur Verfügung gestellt werden, um daraus geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. dauerhafte Geschwindigkeitskontrolle in diesem Bereich abzuleiten. Begründung: Aufgrund von Anwohnerbeschwerden wird die auf dem Abschnitt der ‚Marktstraße' zwischen ‚Karl-Wessendorf-Straße' und ‚Am Triborn' angeordnete Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h regelmäßig und deutlich überschritten. Dies gilt auch für die dort verkehrenden Busse der Linie M43. In dem in diesem Bereich an die Marktstraße angrenzenden Wohngebiet leben viele Familien mit Kindern, die diese gefährliche Verkehrssituation vor ihrer Haustür mit großer Sorge betrachten. Zur Objektivierung der von betroffenen Anwohnern gemachten Beobachtungen bietet sich die anonyme Verkehrsmessung durch ein Viacount-Gerät oder eine vergleichbare Technologie an. Dabei wird nicht nur eine anonyme Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, sondern auch sekundengenau die Anzahl der Fahrzeuge, deren Fahrzeugklasse sowie deren zeitlicher Abstand zueinander festgehalten. Zudem ist eine Messung in beide Fahrtrichtungen durchführbar. Die gelieferten Daten ermöglichen demnach eine präzise Übersicht darüber, zu welcher Uhrzeit und von welchem Fahrzeugtyp auf diesem Streckenabschnitt mit welcher Geschwindigkeit gefahren wurde. Viacount-Geräte werden bereits von zahlreichen deutschen Kommunen eingesetzt, sind äußerst kompakt und können seitlich am Fahrbahnrand in unterschiedlichen Höhen montiert werden. Nach Vorlage der Ergebnisse der Verkehrsmessung können durch den Ortsbeirat und in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern geeignete Maßnahmen für eine möglicherweise notwendige Verkehrsberuhigung bzw. regelmäßige oder dauerhafte Geschwindigkeitskontrollen auf dem betreffenden Straßenabschnitt beraten und umgesetzt werden. Foto: Viacount-Gerät im Einsatz, Quelle: www.trafino.fi Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 282/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen WBE und BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen

16.06.2024 · Aktualisiert: 05.07.2024

Antrag vom 16.06.2024, OF 281/16 Betreff: Haltelinie an der Ampelanlage Marktstraße/Röhrborngasse zurückversetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die an der Ampelanlage Marktstraße / Röhrborngasse auf der Marktstraße in östlicher Fahrtrichtung auf der Fahrbahn angebrachte Haltelinie (Zeichen 294) so weit vom Einmündungsbereich zurückversetzt wird, dass den aus der Röhrborngasse in westliche Richtung auf die Marktstraße einbiegenden Fahrzeugen, und hier insbesondere den Bussen der Line 42, ein ausreichend großer Radius zur Verfügung steht, so dass diese nicht mehr den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren müssen. Begründung: Die auf der Marktstraße in Höhe Röhrborngasse / Gangstraße installierte Fußgängerampel ist aufgrund der derzeit am Alten Rathaus stattfindenden Bauarbeiten außer Betrieb und wird durch eine provisorische Lichtzeichenanlage ersetzt, was jedoch an der grundsätzlich vorzufindenden Situation im Einmündungsbereich Marktstraße / Röhrbornstraße nichts ändert (siehe Foto). Die dort verkehrenden Busse der Linie 42, die von der Röhrborngasse kommend in westliche Richtung in die Marktstraße einbiegen, müssen regelmäßig den der Einmündung gegenüberliegenden Bürgersteig befahren, da die auf der in östlicher Fahrtrichtung auf der Marktstraße aufgebrachte Haltelinie (Zeichen 294) nicht weit genug vom Einmündungsbereich zurückgesetzt ist. Zudem haben viele Verkehrsteilnehmer die Tendenz, ihr Fahrzeug nicht vor der Haltelinie zum Stillstand zu bringen, sondern entweder darauf oder gar erst dahinter. Um die sich daraus ergebende Gefährdung von Fußgängern - und hier insbesondere von Schulkindern, die diesen Streckenabschnitt nutzen - zu reduzieren und auch im Einmündungsbereich eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer zu schaffen, erscheint es dringend geboten, diese Haltelinie so weit wie möglich zurückzuversetzen. Foto (c) Dorothe Bogner: Haltelinie (Zeichen 294) an der Einmündung Röhrborngasse/Marktstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 02.07.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 281/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, 3 GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und Linke (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Behindertenparkplatz besser zugänglich machen

04.06.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5570 entstanden aus Vorlage: OF 271/16 vom 29.04.2024 Betreff: Behindertenparkplatz besser zugänglich machen Der Magistrat wird aufgefordert, den Behindertenparkplatz vor der Triebstraße 34 um zwei Plätze nach links zu versetzen, damit er von den Behinderten barrierefrei genutzt werden kann. Begründung: Behindertenparkplätze sind Parkplätze, deren Parkstände in der Regel breiter sind, um mit einem Rollstuhl an das Auto heranfahren zu können. Die vorgeschriebene Breite beträgt hierfür deshalb 3,50 Meter. Auf dem bisherigen Parkplatz vor der Triebstraße 34 ist das zwar im Bereich der Fahrertür gegeben, aber nicht durchgängig auf einer Autolänge. Das Be- oder Entladen eines Rollstuhls bzw. das Verlassen des Parkplatzes ist wegen den auf dem Weg stehenden Schildern und einer dort angelegten Baumscheibe nur eingeschränkt möglich. Behindertenparkplatz vor Triebstraße 34 (Foto: G. Kraus) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1706 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg

04.06.2024 · Aktualisiert: 30.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5568 entstanden aus Vorlage: OF 268/16 vom 03.05.2024 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Fahrer der Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördliche Richtung fahrenden Fahrzeugführer die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei, Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1836 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 760 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern

04.06.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5566 entstanden aus Vorlage: OF 265/16 vom 16.05.2024 Betreff: Den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf Fünfzügigkeit erweitern Der Magistrat wird aufgefordert, den Gymnasialzweig der Schule am Ried auf eine Fünfzügigkeit zu erweitern. Begründung: Die Schule am Ried verfügt derzeit über einen vierzügigen Gymnasialzweig, einen dreizügigen Realschulzweig und einen einzügigen Hauptschulzweig. Die Anmeldezahlen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Kapazitäten im Hauptschulzweig und im Realschulzweig ausreichend sind, dass es aber für den Gymnasialzweig weit mehr Anmeldungen als Plätze gibt, wenn die Schule am Ried nur vier Gymnasialklassen bilden kann. Problematisch ist hier, dass Kinder mit abgelehntem Erstwunsch in der Regel keine wohnortnahe Alternative in der Bildungsregion Ost finden, da die anderen Schulen ebenfalls Erstwünsche ablehnen müssen. Dies führt zu einer Benachteiligung der Bergen-Enkheimer Kinder, die im Falle einer Ablehnung durch die Schule am Ried gegebenenfalls sehr lange Schulwege in Kauf nehmen müssen. Die Schule am Ried soll weiterhin eine Schule für alle Kinder des Stadtteils sein, auch wenn dieser durch Nachverdichtung und das Neubaugebiet "Leuchte" ein Bevölkerungswachstum erfährt. Die Schule am Ried verfügt über ausreichend Platz, um eine Fünfzügigkeit im Gymnasialbereich zu verkraften und es stehen zudem ausreichend Flächen zur Verfügung, sodass perspektivisch sogar bauliche Maßnahmen problemlos möglich wären. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6030 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2151 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Verkehrszählung für Bergen-Enkheim

04.06.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5572 entstanden aus Vorlage: OF 273/16 vom 13.05.2024 Betreff: Verkehrszählung für Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, finanzielle Mittel für eine komplexe Verkehrszählung für das gesamte Ortsgebiet von Bergen-Enkheim bereitzustellen, um aussagekräftige, umfassende Daten für die mittel- und langfristige Verkehrsplanung sowohl im ÖPNV als auch im Individualverkehr zu erhalten. Die Federführung des Projektes soll beim Ortsbeirat 16 verbleiben. Begründung: Aktuell gibt es verschiedene Überlegungen, wie die Vernetzung Bergen-Enkheims mit der Innenstadt und der Region in Zukunft aussehen könnte. Der Ortsbeirat 16 wünscht sich, dass eine umfassende Erfassung der aktuellen Situation stattfindet. Er stellt sich vor, dass eine Zusammenarbeit mit einer Hochschule aus dem Rhein-Main-Gebiet Synergien und ein wirtschaftlich effizientes Ergebnis bringen könnte. Es könnte eine klassische Win-win-Situation für den Stadtteil und die Studierenden, die das Projekt als Studienarbeit geltend machen, entstehen. Der bevorzugte Partner ist die Frankfurt University of Applied Sciences. Ein Vorgespräch wurde noch nicht geführt, um der politischen Legitimation der Anregung nicht vorzugreifen. Die Verkehrszählung soll an mehreren Tagen in einem Zeitraum von vier bis sechs Wochen je im Sommer und Winter durchgeführt werden, um möglichst alle Verkehrssituationen abzubilden. Das erlaubt Bergen-Enkheim und der Stadt Frankfurt, für die Zukunft Konzepte zu entwickeln, die den tatsächlichen Anforderungen gerecht werden. Die Existenz dieser Daten wird es auch möglich machen, mit relativ wenig Aufwand den Erfolg der Maßnahmen zu evaluieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2159 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 05.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten

04.06.2024 · Aktualisiert: 30.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5571 entstanden aus Vorlage: OF 272/16 vom 29.04.2024 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem Aufeinandertreffen der Straßen der Leuchte, Triebstraße, Vilbeler Landstraße und Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn-Endhaltestelle, ein Ärztezentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z. B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Straßen Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1834 Beratung im Ortsbeirat: 16

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umwandlung der Bornweidstraße

04.06.2024 · Aktualisiert: 30.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5569 entstanden aus Vorlage: OF 269/16 vom 29.04.2024 Betreff: Umwandlung der Bornweidstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich und sinnvoll ist, die Enkheimer Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stargarder Straße mit Verkehrszeichen 325.1 in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Begründung: Die Bornweidstraße kann - auf jeden Fall - in dem Bereich zwischen Triebstraße und Stargarder Straße von Senioren, beeinträchtigten Personen sowie Menschen, welche Handfahrzeuge (z. B. Rollatoren oder Kinderwagen) bewegen, aber auch Schulkindern nicht gefahrlos genutzt werden. Der Bürgersteig ist auf der linken Seite (Richtung Stargarder Straße laufend) extrem schmal und auf der rechten Seite quasi nicht vorhanden. Fußgänger sind demnach gezwungen, sich auf der - völlig geflickten - Fahrbahn fortzubewegen, was wiederum zu Konflikten mit den motorisierten Verkehrsteilnehmern führt. Nicht so Besser so Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1835 Beratung im Ortsbeirat: 16

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beleuchtung Fußgängerüberweg Barbarossastraße/Ecke Westpreußenstraße

04.06.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5573 entstanden aus Vorlage: OF 275/16 vom 08.05.2024 Betreff: Beleuchtung Fußgängerüberweg Barbarossastraße/Ecke Westpreußenstraße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Barbarossastraße/Ecke Westpreußenstraße eine Beleuchtung für den Fußgängerüberweg (er gehört laut Schulwegeplan zum offiziellen Schulweg) anbringen zu lassen. Begründung: Der Fußgängerüberweg muss beleuchtet sein, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn bei der Überquerung und auf der Wartefläche aus beiden Richtungen deutlich zu erkennen sind. Gerade für Grundschüler, die diesen Weg und den Fußgängerüberweg laut Schulwegeplan nutzen können/sollen, stellt dies eine Gefahr dar, da es keine direkte Beleuchtung gibt. Insbesondere aus westlicher Richtung kommend, sind Fußgänger bei Dunkelheit schwer zu erkennen. Zwar gibt es eine Beleuchtung an der Ecke Barbarossastraße/Arnswalderstraße, die erscheint aber nicht ausreichend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1705 Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße

16.05.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

Antrag vom 16.05.2024, OF 278/16 Betreff: Sporthalle auf der Sportanlage Rangenbergstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet in ST 558 von den Überlegungen auf der Sportanlage Rangenbergstraße neben der Tennishalle eine weitere Sporthalle zu errichten. Der Magistrat wird daher gebeten zu berichten, um was für eine Sporthalle es sich handeln soll, wie weit die Überlegungen gediehen sind und wer der Nutznießer dieser Halle sein würde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 968 2024 Die Vorlage OF 278/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt berichtet in seiner Stellungnahme, ST 558, von den Überlegungen auf der Sportanlage Rangenbergstraße neben der Tennishalle eine weitere Sporthalle zu errichten. Dabei kann es sich nur um die vom Ortsbeirat 16 mit der Vorlage OM 748 gewünschte Sporthalle handeln. In der Stellungnahme ST 2096 wurde diesbezüglich von einem zeitnahen Dialog gesprochen. Der Magistrat wird deshalb um die Beantwortung der Frage gebeten, wie weit die Entscheidung inzwischen gediehen ist. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz - auch in BergenEnkheim

13.05.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

Antrag vom 13.05.2024, OF 277/16 Betreff: Kampf gegen Rassismus, Diskriminierung und Intoleranz - auch in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat beschließt, dass am Bürgeramt Bergen-Enkheim ein Schild der Initiative "Respekt! Kein Platz für Rassismus" angebracht wird. Begründung: Extremismus, Rassismus, Intoleranz und Gewalt gegen Politiker*innen steht in Deutschland mehr und mehr auf der Tagesordnung. Auch in Bergen-Enkheim - aktuell läuft ein Prozess gegen einen hier wohnhaften Neonazi, der offenbar Attentate mit Waffen und Sprengstoff plante. Weiterhin wird über einen Anstieg von antisemitistischen Übergriffen an Frankfurter Schulen gesprochen (Frage an den Magistrat vom 22.02.2024, F 2216). Um ein deutliches Zeichen gegen Rassismus, Extremismus und für Toleranz zu setzen, wird ein Schild am Bürgeramt gewünscht. Der Initiative haben sich bereits Bergen-Enkheimer Sportvereine und neben vielen anderen die Stadt Frankfurt angeschlossen. Eine klare Positionierung der Kommunalverwaltung Bergen-Enkheim gegen Intoleranz ist auch ein Zeichen für ein konstruktives Miteinander aller demokratischen Parteien. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 277/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Nahverkehrsplan 2025+

08.05.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

Antrag vom 08.05.2024, OF 274/16 Betreff: Nahverkehrsplan 2025+ Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wird der Nahverkehrsplan 2025+ für den OBR 16 in der ausgewiesenen Form umgesetzt (Stand 21.12.2021)? 2. Wann soll die Umsetzung erfolgen? 3. Die Haltestellen Florianweg und Triebstraße werden vom Bus 42 nicht mehr angefahren. Dieses übernimmt der Bus 551. Was ist mit der Haltestelle Rangenbergstraße/Riedschule (befindet sich auf der Riedstraße)? Wie wird diese Haltestelle bedient? Begründung: Auf der Homepage von traffiQ ( www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html ) finden sich "Wichtige Leitlinien für einen besseren Nahverkehr", in dem auch von einer Anbindung des Neubaugebietes Leuchte die Rede ist. Der Ortsbeirat begrüßt die Anbindung des Neubaugebietes an den ÖPNV. Dabei darf aber nicht außer Acht gelassen werden, dass Straßen bzw. Haltestellen nicht mehr angefahren werden und Bürger das Nachsehen haben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 966 2024 Die Vorlage OF 274/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

Antrag vom 29.04.2024, OF 276/16 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee Im Zuge der, inzwischen abgeschlossenen, Baumaßnahmen in Höhe Vilbeler Landstraße Hs.Nr. 93 ist ein Platz entstanden, auf dem aktuell einzig eine Wassersteuerungsanlage für die Fließwasserverbindung in den Voltensee steht. Mehr und mehr scheint der Platz von der Bevölkerung für eigene Zwecke vereinnahmt zu werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Für welche Nutzung ist der Platz gedacht und wann wird er für diesen Zweck hergerichtet) Foto: Privat Begründung: Zurzeit wird dieser Platz als Parkplatz genutzt was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2024 Die Vorlage OF 276/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: WBE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.

Partei: WBE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort

25.04.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

23.04.2024 · Aktualisiert: 08.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5415 entstanden aus Vorlage: OF 249/16 vom 14.03.2024 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964, bzw. vom 19.02.2024, ST 386, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1356

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Sportstadt Frankfurt am Main - Schließung der kleinen Riedsporthalle im Oktober 2023

18.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 18.04.2024, OF 259/16 Betreff: Sportstadt Frankfurt am Main - Schließung der kleinen Riedsporthalle im Oktober 2023 Vorgang: V 803/23 Der Ortsbeirat hat bereits im November 2023 um Auskunft gebeten, wie lange die kleine Riedsporthalle geschlossen bleibt und welche Maßnahmen getroffen werden, um den Sportbetrieb schnellstmöglich wieder zu gewährleisten. Schließlich wird auf der Homepage der Stadt Frankfurt unter der Überschrift "Sportstadt Frankfurt" der Punkt Sportförderung aufgeführt und dass die Sportförderung viele Gesichter hat. Unter anderem gute Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten schaffen und städtische Sportinfrastruktur bauen und betreiben. Da es dem Magistrat bisher nicht möglich war, die gewünschte Auskunft zu erteilen, die Halle aber wegen fehlender Ausweichfläche, und weil somit nur ein eingeschränktes Sportangebot möglich ist, dringend benötigt wird, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird die kleine Riedsporthalle wieder geöffnet? 2. Was tut der Magistrat bzw. das Sportamt, bis zur Wiederöffnung, um den Sportbetrieb in Bergen-Enkheim aufrecht zu erhalten und nicht weiter einzuschränken? 3. Wird es bis zur Öffnung der Halle eine Ausgleichfläche/Halle für die Vereine geben? Begründung: Frankfurt am Main bezeichnet sich als Sportstadt. Grundlage dafür ist eine vielfältige Sportvereinslandschaft mit großem Breiten- und Leistungssportangebot. Gerade von Leistungssportlern werden gute bis sehr gute Leistungen erwartet, die aber nur erbracht und gehaltenwerden können, wenn Flächen und Hallen zur Verfügung stehen. Was den Breitensport angeht, so ist es auch hier notwendig, die entsprechende Infrastruktur anzubieten, denn sonst wandern die Mitglieder aus dem Stadtteil ab und suchen sich einen anderen Verein, der genau dieses Anbietet. Die Schließung der kleinen Riedsporthalle schadet den Vereinen und muss schnellstmöglich wieder geöffnet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2023, V 803 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 934 2024 Die Vorlage OF 259/16 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung gemäß § 4 Absatz X GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Ortsbeiratsmittel für die Neubeschilderung der Wege in das Naturschutzgebiet „Berger Hang“

08.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 08.04.2024, OF 255/16 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Neubeschilderung der Wege in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat die Neubeschilderung der vom Fritz-Schubert-Ring in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" abgehenden Wege - Am Hinkelrain - Wilhelm-Koch-Weg - Mittelweg zu veranlassen. Die Beschilderung soll so gestaltet sein, dass sie mit dem Charakter des Naturschutzgebiets sowie der dort befindlichen Streuobstwiesen harmoniert, aber zugleich gut lesbar, von beiden Seiten sichtbar und möglichst witterungsbeständig ausgeführt ist. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 3.000 EUR zu finanzieren. Begründung: Die derzeit am Fritz-Schubert-Ring vorzufindende Beschilderung der in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" führenden Wege "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" ist stark verwittert und vermoost (Fotos 1 + 2). Zudem sind die Schilder nur aus Richtung Enkheim kommend beschriftet, die Rückseite (von Bergen kommend) ist jeweils unbeschriftet. Die Beschilderung des Weges "Am Hinkelrain" weicht in der Ausführung von den vorgenannten Schildern komplett und ist ebenfalls stark verwittert (Foto 3). Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" mit seinem kostbaren Kulturgut der Streuobstwiesen hat eine herausragende Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim und ist auch ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Menschen in unserer Stadt. Die derzeit vorzufindende Beschilderung der Wege am Fritz-Schubert-Ring, die in das Naturschutzgebiet führen, ist weder ästhetisch ansprechend noch wird sie dessen Bedeutung gerecht. Im Sinne der Verschönerung unseres Stadtteils ist daher die Erneuerung der Schilder in ansprechender Gestaltung eine sinnvolle Maßnahme, die dementsprechend mit Mitteln aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden kann. Eine leichtere Auffindbarkeit der Wege und damit eine bessere Orientierung für Spaziergänger und Erholungssuchende sind weitere positive Effekte, die aus deren Umsetzung resultieren. Fotos 1 bis 3 (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 255/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 3 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 CDU und BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet „Berger Hang“

08.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 08.04.2024, OF 256/16 Betreff: Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet "Berger Hang" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1) möglichst zeitnah die Instandsetzung der Wirtschaftswege "Am Hinkelrain", "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" im Naturschutzgebiet "Berger Hang" in Bergen-Enkheim zu veranlassen und diese wieder passierbar zu machen, da der aufgeweichte Untergrund an zahlreichen Stellen von tiefen Furchen durchzogen ist und die Wege dort kam noch passierbar sind (Fotos 1 -3, jeweils nur beispielhaft) 2.) die Entfernung eines umgestürzten Baumes im "Wilhelm-Koch-Weg" zu veranlassen, der diesen bereits seit mehreren Monaten komplett blockiert (Foto 4) 3.) zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob - und falls ja, von welchen Fahrzeugen bzw. von welchem Personenkreis - der Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befahren werden darf, da der Magistrat in seiner ST 288 vom 27.01.2023 ausführt, dass dieser Bereich nicht befahren werden dürfe und daher eine Schotterung auf der gesamten Wegelänge nicht erforderlich sei. Diese Aussage des Magistrats steht jedoch im Widerspruch zu dem dort angebrachten Vorschriftzeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), welches durch Zusatzzeichen 1024-17 "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei" eingeschränkt ist (Foto 5). Zudem zeigen die tiefen Fahrspuren und auch eine durch Rasengitter und Pflasterplatten befestigte Zufahrt zu einem privaten Grundstück (Foto 6), dass die Anlieger diesen Weg auch mit ihren Kfz nutzen 4.) die Verkehrszeichen an der Zufahrt zum Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" vom Fritz-Schubert-Ring aus gegebenenfalls neu anzuordnen. Begründung: Nach der Winterperiode 2023/24 und den ergiebigen Niederschlägen der letzten Monate sind die Wirtschafts-wege "Am Hinkelrain", "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" im Naturschutzgebiet "Berger Hang" in Bergen-Enkheim nur noch schwer passierbar, da der stark aufgeweichte Untergrund von tiefen Furchen durchzogen ist. Im "Wilhelm-Koch-Weg" blockiert zudem seit mehreren Monaten ein umgestürzter Baum den gesamten Weg. Das Problem der Durchnässung und des schlechten Zustands der Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist nicht neu, zuletzt hatte der Ortsbeirat mit der OM 1860 vom 22.03.2022 darum gebeten, den Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" wieder in Stand zu setzen. Dem ist der Magistrat gemäß seiner ST 288 vom 27.01.2023 im Sommer letzten Jahres auch nachgekommen, jedoch hat er den Weg "Am Hinkelrain" nur partiell mit Schotter ausgebessert. Der Hinweis des Magistrats in seiner Stellungnahme, dass dieser Bereich nicht befahren werden dürfe und daher eine Schotterung auf der gesamten Wegelänge nicht erforderlich sei, steht jedoch nicht nur im Widerspruch zu den dort vorzufindenden Verkehrszeichen, sondern offensichtlich auch im Gegensatz zur gelebten Realität. So berichten Spaziergänger, die dort regelmäßig im Matsch stehen und sich mit unpassierbaren Wegen konfrontiert sehen, davon, dass diese Wege mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art, teils auch mit Anhänger, befahren werden, um Material in die dort befindlichen Gärten zu transportieren. Daher erscheint es dringend geboten, dass der Magistrat jetzt nicht wieder nur eine partielle Ausbesserung an den derzeit betroffenen Wegstücken veranlasst, sondern die Gesamtsituation einer grundlegenden Prüfung unterzieht und geeignete Maßnahmen einleitet, die der Zerstörung der Wirtschaftswege dauerhaft entgegenwirken, damit Spaziergänger diese zukünftig bei jedem Wetter mit ungetrübter Freude nutzen können. Foto 1: Ludwig-Emmel-Weg, Foto 2: Wilhelm-Koch-Weg, (c) Dorothe Bogner (c) Dorothe Bogner Foto 3: Mittelweg, (c) Dorothe Bogner Foto 4: Wilhelm-Koch-Weg, (c) Dorothe Bogner Foto 5: Verkehrszeichen Ludwig-Emmel-Weg, Foto 6: Zufahrt privates Grundstück am (c) Dorothe Bogner Ludwig-Emmel-Weg, (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 256/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Gegen illegale Müllablagerungen auf Grundstück im FFH-Gebiet „Berger Hang“ vorgehen

08.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 08.04.2024, OF 254/16 Betreff: Gegen illegale Müllablagerungen auf Grundstück im FFH-Gebiet "Berger Hang" vorgehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass seitens des Umwelt- bzw. des Ordnungsamtes umgehend gegen die illegalen Müllablagerungen auf einem offensichtlich privaten Grundstück im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger-Hang" vorgegangen wird, welches sich in östlicher Lage am Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befindet. Weiterhin soll die Nutzung einer auf dem Grundstück befindlichen Baracke auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. (Fotos 1 - 10) Begründung: Bereits seit längerer Zeit befindet sich ein offensichtlich privates Grundstück am Wirtschaftsweg "Im Hinkelrain" im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger Hang" in einem stark vermüllten Zustand. Eine dort befindliche Baracke macht zudem den Eindruck, als ob sie zumindest zeitweise bewohnt worden wäre bzw. bewohnt wird. Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist seit 2003 auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet nach Europäischem Recht geschützt und unterliegt damit der höchsten Schutzstufe. Unabhängig davon stellen Müllablagerungen - auch auf einem privaten Grundstück - eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zu ahnden sind. Gegen die auf diesem Grundstück anzutreffenden Missstände ist umgehend vorzugehen, da diese gegen geltendes Recht verstoßen. Fotos 1 bis 10 (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 254/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) - Ortsbeirat informieren und einbinden

02.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

Antrag vom 02.04.2024, OF 258/16 Betreff: S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) - Ortsbeirat informieren und einbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, den Ortsbeirat 16 Bergen-Enkheim im Rahmen der weiteren Planungen zu dem Projekt "S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO)" regelmäßig zu informieren und so eng wie möglich einzubinden. Begründung: Auf Basis der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung § 3734 vom 28.02.2019 zum Etatantrag E 18 / 2019 "Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen" wurde zwischenzeitlich eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse Ende März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Hiervon haben die Mitglieder des Ortsbeirats 16 erst aus der Presse erfahren. Auch bei der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie hat es offenkundig keine Kommunikation mit dem Ortsbeirat 16 oder dessen Vertretern gegeben, obwohl der Stadtteil Bergen-Enkheim in einschneidender Weise von diesem Nahverkehrsprojekt betroffen sein wird, sollte es zu dessen Realisierung kommen. Der Magistrat ist daher dazu aufgefordert, den Ortsbeirat 16 im Rahmen der weiteren Planungen so eng wie möglich einzubinden sowie ihn regelmäßig und umfassend zu informieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 258/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 258/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Bürgerversammlung zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) einberufen

02.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

Antrag vom 02.04.2024, OF 257/16 Betreff: Bürgerversammlung zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) einberufen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, für den Ortsbezirk 16 Bergen-Enkheim möglichst zeitnah eine Bürgerversammlung einzuberufen. Unter dem Titel "S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost - Bürgerinnen und Bürger fragen, der Magistrat antwortet" soll der Magistrat mit seinen fachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern sowie Vertretern des RMV die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost zwischen Mainkur und Bad Vilbel-Gronau informieren. Begründung: Ende März 2024 haben die Bürgerinnen und Bürger von Bergen-Enkheim durch Presseveröffentlichungen von den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) erfahren und dass diese jetzt realisiert werden soll. "Die Projektidee wird nun zu einem Projekt.", kündigte RMV-Geschäftsführer Knut Ringat bei der Vorstellung der Ergebnisse dieser Studie an (FNP vom 20. März 2024). Der Stadtteil Bergen-Enkheim wäre von der Umsetzung dieser Planungen in ganz erheblichem Maße betroffen. Zwar steht der genaue Streckenverlauf derzeit noch nicht fest. Sicher ist jedoch, dass die Strecke an Leuchte und Riedbad vorbei, mit einem S-Bahn-Halt an der Ortsgrenze zwischen Bergen und Enkheim, und dann in einem cirka 2 Kilometer langen Tunnel unter Bergen und dem Berger Rücken hindurch bis nach Bad Vilbel-Gronau führen würde. Für die Realisierung wären zudem umfangreiche Eingriffe in den Grüngürtel und Landschaftsschutzgebiete sowohl in Bergen als auch Enkheim erforderlich. Die Ankündigung eines solch einschneidenden Nahverkehrsprojektes wirft in Bergen-Enkheim zahlreiche Fragen auf, die frühzeitig mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort besprochen werden sollten. Es handelt sich somit um eine "wichtige Angelegenheit der Gemeinde" im Sinne der HGO, die nicht etwa nur im Rahmen einer regulären Ortsbeiratssitzung behandelt werden kann. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat dazu auf, im Interesse einer guten demokratischen Kommunikation bereits in dieser frühen Projektphase eine stadtteilbezogene Bürgerversammlung durchzuführen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Sitzkissen für Friedhöfe

14.03.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

Antrag vom 14.03.2024, OF 250/16 Betreff: Sitzkissen für Friedhöfe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass für die Trauerhallen in den Friedhöfen Bergen und Enkheim Sitzkissen angeschafft werden. Die, in den 80 er Jahren angeschafften Sitzkissen sind mit der Zeit verschlissen und inzwischen gar nicht mehr da. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 314 2024 Die Vorlage OF 250/16 wird mit der Maßgabe als Ortsbeiratsinitiative Budget (OIB) beschlossen, dass hierfür 300 Euro zur Verfügung gestellt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen

12.03.2024 · Aktualisiert: 18.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271 entstanden aus Vorlage: OF 245/16 vom 27.02.2024 Betreff: Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen Vorgang: OM 3540/23 OBR 16; ST 1216/23 Durch das Befahren mit schweren Baumaschinen ist der Fußweg nach Seckbach (Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg), der sich ohnehin in einem sehr schlechten Zustand befand, völlig zerstört und nicht mehr begehbar. Der Magistrat wird daher gebeten, den Weg wieder so herzurichten, dass er zumindest von Fußgängern genutzt werden kann. Dabei ist sich der Ortsbeirat 16 bewusst, dass der Weg gemäß der Vorlage ST 1216 zum größten Teil nicht auf öffentlichem Grund verläuft und daher nicht ausgebaut werden kann. Wenn jedoch eine Zerstörung des Weges durch Baumaschinen möglich ist, sollte auch eine Reparatur dieser zerstörten Abschnitte möglich sein. Der Magistrat wird ersucht, dies zu veranlassen. Durch Baumaschinen zerstörter Fußweg von Enkheim nach Seckbach (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 260

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 16

Voltenseeweg

12.03.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 entstanden aus Vorlage: OF 246/16 vom 27.02.2024 Betreff: Voltenseeweg Vorgang: OM 4473/15 OBR 16; ST 1572/16; OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20; OM 3540/23 OBR 16; ST 1216/23 Der Magistrat wurde in den letzten Jahren von den Ortsbeiräten 16 und 11 mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST 1572, ST 489 und ST 1216 hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt wurde, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird; 2. warum der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden wurde; 3. ob bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt werden, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird; 4. ob auch der Abschnitt parallel zum bereits seit L angem bestehendem Wassergraben erneuert wird und ggf. warum nicht (hier sind noch keine Bauarbeiten erkennbar). Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den Voltenseeweg auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der Fließverbindung (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4473 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1572 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2157 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1824

OA (Anregung Ortsbeirat)

Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg

04.03.2024 · Aktualisiert: 21.08.2024

Anregung vom 04.03.2024, OA 446 entstanden aus Vorlage: OF 569/11 vom 19.02.2024 Betreff: Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das Grundstück Seckbach, Gemarkung 0512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2, 807/4 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss. Begründung: Das Grundstück war Anfang der Neunzigerjahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen (Anlagen 1 bis 3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten durch Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Henry-und-Emma-Budge-Stiftung sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan eine Nutzung für Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne von Zusammengehörigkeit und somit nicht um einen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Der Ortsbeirat bittet, dies zu überprüfen, und eventuelle Maßnahmen, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich, einzuleiten. Anlagen: Anlage 1 Anlagen 2 und 3 (nicht öffentlich) Anlage 1 (ca. 207 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 193 KB) Anlage 3 (nicht öffentlich - ca. 194 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.08.2024, B 316 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 13.03.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 446 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.05.2024, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage OA 446 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung), FRAKTION und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4726, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.05.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche

04.03.2024 · Aktualisiert: 16.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 561/11 vom 18.02.2024 Betreff: Am Seckbacher Ried: Bohlenweg zur Überquerung der Feuchtfläche Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Voltenseeweg und In der Sauren Wiese einen Weg mit Bohlen oder anderem Material anzulegen. Der Weg ist ca. 77 Meter lang und muss ein Feuchtgebiet überbrücken. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung: Der Weg verbindet die Straße Am Seckbacher Ried mit der Straße In der Sauren Wiese und weiter nördlich mit dem Kirchbergweg. Es gibt ein Hinweisschild auf der Höhe des Entenbaches; der Weg als Teil eines Rundweges ist bei Spaziergängerinnen und Spaziergängern sehr beliebt. Das Gebiet ist ca. vier Monate im Jahr sehr feucht und der Weg nicht zu begehen. Durch die Renaturierung des Entenbaches im weiteren Verlauf in Richtung der Vilbeler Landstraße wird in Zukunft mehr Wasser ins Ried fließen. Ein Weg mit Bohlen würde das Gebiet insgesamt aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1273 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2155 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1152 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 24.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben

27.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

Antrag vom 27.02.2024, OF 244/16 Betreff: Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben Der Ortsbeirat möge beschließen: Am 03.12.2019 hatte der Ortsbeirat 16 einstimmig das Auskunftsersuchen V 1514 (entstanden aus der Vorlage OF 289/16 vom 19.11.2019) an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet, dass bis zum 24.11.2023, also 4 ganze Jahre lang, unbeantwortet blieb. Die gestellten Fragen bezogen sich eindeutig auf die drei Bergen-Enkheimer Schulen, namentlich die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben. Gefragt wurden u.a. nach der Höhe der Gelder und der Verwendung der Mittel an den drei genannten Schulen. Der Ortsberat stellt fest, dass die in ST2372 gegebenen Antworten nicht die Antworten auf die Fragen aus V 1514 sind, da sich diese Antworten nicht auf die gefragten Schulen beziehen, sondern nur allgemeiner Art sind. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher erneut gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: a) Welche Gelder aus dem Digitalpakt stehen der Schule am Ried, der Schule am Hang und der Schule am Landgraben jeweils konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind an den drei genannten Schulen konkret geplant? c) In welchem Umfang können die drei genannten Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? Sind diese Ausstattungen bereits erfolgt? Mit wie vielen Geräten wurden bzw. werden die drei genannten Schulen jeweils ausgerüstet? d) Wann genau erfolgt oder erfolgte jeweils die Ausstattung der drei genannten Schulen? Warum hat sich der Termin seit 2019 immer wieder verzögert? Warum gab es bis zum 24.11.2023 keine konkrete Planung für die drei genannten Schulen, die in ST2372 hätte genannt werden können. Die Frage, ob sichergestellt ist, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen, konnte der Magistrat in ST2372 dergestalt beantworten, dass alle Bergen-Enkheimer-Schulen breitbandig erschlossen sind und über WLAN verfügen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher zusätzlich gebeten zu berichten, warum auch die Anregung OM 6998 vom 01.12.2020, welche genau dies thematisiert, bis heute nicht beantwortet werden konnte. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Originalfragenkatalog und der Beantwortung durch den Magistrat. Auskunftsersuchen vom 03.12.2019, V 1514 (entstanden aus Vorlage: OF 289/16 vom 19.11.2019) Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie und in welchem Umfang die Gelder aus dem Digitalpakt Schule den Bergen-Enkheimer Schulen (Schule am Hang, Schule am Landgraben, Schule am Ried) zugutekommen sollen. a) Welche Gelder stehen konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind geplant? c) In welchem Umfang können die Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? d) Bis wann sind diese Maßnahmen geplant? e) Ist sichergestellt, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen? Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2372 zu a) Die Stadt Frankfurt am Main erhält Fördermittel in Höhe von 37.118.350,- EUR und ist verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 12.373.000,- EUR hinzuzufügen. Insgesamt können über den DigitalPakt damit bis zu 49.491.350,- EUR verausgabt werden. Priorisiert werden Mittel in den Ausbau von IT-Infrastrukturen investiert, da der DigitalPakt ein Infrastrukturprogramm ist. Eine Auszahlung an Schulen erfolgt nicht. Die Antragstellung erfolgt gemäß Vorgaben des Bundes zentral über den Schulträger. zu b) Textziffer (Tz) 2.1 Nr. 2 der Förderrichtlinie sieht die Umsetzung von WLAN vor. Gemäß Tz.2.1 Nr. 4 bis 6 der Förderrichtlinie wird ein Anteil der Fördermittel in mobile Endgeräte, Präsentationstechnik und digitale Arbeitsgeräte. Durch den Ausbau der IT-Ausstattung an den Schulen wird außerdem die Erneuerung und der Ausbau zentraler Systeme erforderlich, was gemäß Tz. 2.1 Nr. 7 +8, ebenfalls förderfähig ist. zu c) Für pädagogische Rechner gilt weiterhin die Quote 1:5 (Rechner / Schülerzahl). Mit den Mitteln des DigitalPaktes kann das Verhältnis zwischen stationären und mobilen Rechnern zugunsten der mobilen Geräte erhöht werden. Geplant ist derzeit 50 % stationäre Geräte und 50 % mobile Geräte einzusetzen. Die mobilen Endgeräte werden über den DigitalPakt beantragt und werden gemeinsam mit den stationären Geräten innerhalb der Ausstattungszyklen im Rahmen von Rollouts zur Verfügung gestellt. zu d) Der DigitalPakt hat eine Laufzeit bis Ende 2024. Im Rahmen des Rollout-Zyklus von 5 Jahren, wird damit jede Frankfurter Schule berücksichtigt. zu e) Alle Bergen-Enkheimer-Schulen sind breitbandig erschlossen und verfügen über WLAN. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 907 2024 Die Vorlage OF 244/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Bibliothekszentrum Bergen-Enkheim im Hessen-Center

24.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

Antrag vom 24.02.2024, OF 242/16 Betreff: Bibliothekszentrum Bergen-Enkheim im Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen zum aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Hessen-Center, bezüglich der Anmietung geeigneter Flächen für das Bibliothekszentrum Bergen-Enkheim, gebeten: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen? 2. Gibt es eine geeignete Fläche und wie groß ist sie? 3. Gibt es ein Nutzungskonzept? 4. Was beinhaltet das Nutzungskonzept? 5. Wann ist mit einem Abschluss eines Mietvertrages zu rechnen? 6. Wann kann der Umzug erfolgen? Begründung: Das Bergen-Enkheimer Bibliothekszentrum liegt ungünstig versteckt auf dem Gelände der Schule am Ried, darüber hinaus sind die aktuellen Räume mit ca. 250 qm zu klein für die heutigen Anforderungen an eine Stadtteilbibliothek. Seit Jahren wird deshalb nach einer besseren Örtlichkeit Ausschau gehalten. Bekannt ist, dass die Stadt seit mindestens 2022 mit dem Hessen-Center über eine geeignete Fläche verhandelt. Immer wieder kamen zwar positive Signale für eine entsprechende Einigung mit dem Hessen-Center und eines in Auftrag gegebenen Nutzungskonzeptes, aber geschehen ist bis heute nichts. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 906 2024 Die Vorlage OF 242/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bessere Straßenbeleuchtung zwischen Kita und Schelmenburgplatz

20.02.2024 · Aktualisiert: 22.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5146 entstanden aus Vorlage: OF 241/16 vom 04.02.2024 Betreff: Bessere Straßenbeleuchtung zwischen Kita und Schelmenburgplatz Der Magistrat wird gebeten, für eine bessere Beleuchtung auf dem Verbindungsweg zwischen der Straße Am weißen Turm und dem Schelmenburgplatz zu sorgen. Insbesondere der Weg, der an der Kita "Am weißen Turm" vorbeiführt, sollte besser ausgeleuchtet werden. Begründung: Gerade in der kalten Jahreszeit, in der es früher und auch länger dunkel ist, muss der Verbindungsweg besser ausgeleuchtet werden, um Unfälle zu vermeiden. Außerdem befindet sich dort auch die Kita "Am weißen Turm". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 972

OA (Anregung Ortsbeirat)

Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des ParkandrideParkhauses Borsigallee einrichten

05.02.2024 · Aktualisiert: 11.06.2025

Anregung vom 05.02.2024, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 552/11 vom 04.02.2024 Betreff: Schnellladeparkplätze für Elektroautos auf dem Freigelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee einrichten Vorgang: OA 120/22 OBR 11; B 205/22; OM 2332/22 OBR 11; ST 2377/22; B 445/22; V 575/23 OBR 11; B 219/23; B 37/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH (PBG) der Stadt Frankfurt in der Angelegenheit eines Schnellladeparks auf dem Gelände des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee endlich aktiv zu werden und in einer angemessenen Zeit eine verwertbare Auskunft zu geben. Begründung: Seit über zwei Jahren wird die Anregung zu einem Schnellladepark von links nach rechts verschoben. Bisherige Antworten sind unzureichend, unqualifiziert und teils sogar zu einem völlig anderen Sachverhalt, der mit der Anregung nichts zu tun hat. Die Fläche, auf der der Schnellladepark entstehen könnte, wurde bereits durch die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH geprüft. Es wurde die Aussage getroffen, dass dort mindestens zwei Megawatt zur Verfügung stehen würden. Das würde sogar für 16 Schnellladeparkplätze ausreichen. Es geht in der ursprünglichen Anregung nicht um die von der PBG im Parkhaus angeführten nur langsam ladenden drei bis elf Kilowatt Heimladeboxen, sondern um Ultraschnelllader im Freibereich vor dem Parkhaus mit 350 Kilowatt- und 800 Volt-Technologien. Diese Schnellladeanlagen benötigen acht Parkplätze im Freibereich und nur einen kleinen Transformator. Die Investitionskosten für den Betreiber liegen bei etwa 500.000 Euro, welche die Betreiber vollständig selbst zahlen. Die PBG könnte langfristig ohne eigenen Finanzaufwand an den Einnahmen der Charge Point Operator (CPO) partizipieren und einen Beitrag zur Gestaltung der E-Ladeinfrastruktur leisten und zur Nachhaltigkeit wesentlich beitragen. Es ist wichtig, etablierten CPOs, die über ein großes Ladenetzwerk verfügen, solche Orte anzubieten, weil Frankfurt bisher noch nicht einmal "einen" Schnellladepark hat. Frankfurt als Bankenstadt bringt es nicht fertig, einen Schnellladepark auf die Beine zu stellen. Eschborn, Gelnhausen, Hanau und Weiterstadt sind schon viel weiter, wie sehr viele größere, aber auch kleinere Städte in Deutschland. Diese Schnellladeparks ermöglichen es Bürgern, die in Wohnungen wohnen oder sich bei der ABG eingemietet haben, ihre Fahrzeuge schnell zu laden. Eine Entscheidung für die Anschaffung eines Elektroautos wird den Bürgern in Frankfurt sehr schwer gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.01.2022, OA 120 Bericht des Magistrats vom 16.05.2022, B 205 Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 10.10.2022, ST 2377 Bericht des Magistrats vom 25.11.2022, B 445 Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 575 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 219 Bericht des Magistrats vom 19.01.2024, B 37 Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 909 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) AfD (= vereinfachtes Verfahren) 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 437 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 32. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4529, 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 11.03.2024

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in BergenEnkheim

03.02.2024 · Aktualisiert: 27.02.2024

Antrag vom 03.02.2024, OF 238/16 Betreff: Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass in Bergen-Enkheim eine Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in Bergen-Enkheim installiert wird. Auf dieser Bank sollen Plaketten mit den Namen der Opfer (Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili-Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov) sowieso mit der Inschrift "Wir gedenken der Opfer des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020." angebracht werden. Über den Ort der Bank soll der Ortsbeirat 16 gemeinsam entscheiden. Die Einweihung der Bank sollte zum 5. Jahrestag des Anschlags am 19. Februar 2025 mit einer kleinen Gedenkfeier erfolgen. Begründung: "Es darf kein Vergessen geben. Ein einfacher Satz. Es ist ein Satz, der uns verbindet. Hinter seiner Einfachheit verbergen sich die Geschichten und Erfahrungen Unzähliger. Die Erinnerung an das Geschehene, an das Vergessene, an das stets Verschwiegene, an die Ursachen und die Folgen, an das Davor und Danach zu nähren, zu pflegen, zu bewahren. Diese Erinnerung muss zur Erinnerung aller werden. Denn sie mahnen uns, sie lehren uns, sie leiten uns. Dieser einfache Satz verpflichtet uns: Es darf kein Vergessen geben. Ein Teil dieser Erinnerungspraxis ist die Sichtbarmachung der Namen und Geschichten der Opfer, der Angehörigen und der Überlebenden. Erinnern und sichtbar halten fordert zur ständigen Auseinandersetzung auf." #saytheirnames (Der Text stammt von der Kampagne #saytheirnames. Quelle: saytheirnames-hanau.org) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 288 2024 Die Vorlage OF 238/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, am Rand des Schelmenburgplatzes in Bergen-Enkheim eine Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 aufzustellen. Auf dieser Bank sollen Plaketten mit den Namen der Opfer (Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtovic, Vili-Viorel Paun, Fatih Saraçoglu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov) sowieso die Inschrift "Wir gedenken der Opfer des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020." angebracht werden. Die Einweihung der Bank sollte zum 5. Jahrestag des Anschlags am 19. Februar 2025 mit einer kleinen Gedenkfeier erfolgen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Darüber hinaus wurde für diesen Zweck eine private Spende angekündigt." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen 3 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE, 1 CDU und BFF

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Bau einer zusätzlichen An/Abfahrt am ParkandrideParkhaus in der Borsigallee

02.02.2024 · Aktualisiert: 18.03.2024

Antrag vom 02.02.2024, OF 560/11 Betreff: Bau einer zusätzlichen An/Abfahrt am Park-and-ride-Parkhaus in der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Auskunft geben, A.: Wie hoch sind die geplanten Gesamtbaukosten für die neue Autobahnzufahrt ins Park+Ride Parkhaus von der Autobahn A66 ? B.: Wie hoch sind die geplanten Gesamtbaukosten für die in der Presse publizierte zweite zusätzliche Zu/Abfahrt vom Park+Ride Parkhaus Borsigallee ? C.: Wann werden die neuen Planungen zum Park+Ride Parkhaus dem Ortsbeirat vorgestellt ? Begründung: Es wurden durch die Autobahnbauplanungen bereits massive Eingriffe in den Fechenheimer Eichenwald gemacht. Für Bürger von außerhalb Frankfurts sollen nun massive Investitionen bei einem belasteten Haushalt der Stadt Frankfurt gemacht werden. Es bestehen berechtigte Zweifel, dass bei einem Angebot von ca. 850 Parkplätzen für eine Parkgebühr von nur 1,50€ täglich diese Investitionen sich jemals amortisieren werden, geschweige denn der Unterhalt der Flächen damit finanziert werden kann. Dazu sind zukünftig Einschränkungen bei den Parkplätzen zu erwarten, da in dem Gebäude eine Etage für sportliche Aktivitäten reserviert ist und dies bisher noch nicht umgesetzt wurde. (Tennishalle o.ä. auf der Dachetage) Dem Ortsbeirat ist sehr an umweltfreundlichen Umsetzungen gelegen. Grundsätzlich sind P+R Lösungen am Ausgangsort einer Reise immer bessere Lösungen als solche, die sich bereits sehr nahe am Zielort befinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 882 2024 Die Vorlage OF 560/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen

31.01.2024 · Aktualisiert: 27.02.2024

Antrag vom 31.01.2024, OF 234/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. ein Konzept zu entwickeln, wie die derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Vereins, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindliche Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Foto) auf dem Vereinsgelände besser sichtbar und erlebbar gemacht werden kann. Dies könnte etwa durch die Einarbeitung der Plastik in ein vertikales Standbild erfolgen, ergänzt mit angemessenen Objektinformationen, die neben den historischen und kunstwissenschaftlichen Mindestangaben einen QR-Code beinhalten, über den Interessierte weitergehende Informationen abrufen können. In diesem Zuge soll die Sandsteinplastik auch in das Verzeichnis der Kunst im öffentlichen Raum auf der vom Kulturamt der Stadt Frankfurt betriebenen Webseite "www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de" aufgenommen werden. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des TV 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert und führt dort seitdem im wahrsten Sinne des Wortes ein unwürdiges Schattendasein. Um der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, aber auch seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, gerecht zu werden, erscheint es daher angebracht, in Abstimmung mit dem Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. diese Sandsteinplastik endlich besser sichtbar und erlebbar zu machen. Hierfür kommt - neben einer Einarbeitung der Plastik in ein vertikales Standbild - ggf. auch ein anderer Standort auf dem Vereinsgelände in Frage, der eine höhere Aufmerksamkeit mit sich bringt. In diesem Zuge kann durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen ebenfalls der Erhalt der Originalsubstanz sichergestellt werden. Ebenso geboten erscheint die Zugänglichmachung von Objektinformationen, gegebenenfalls auch über einen QR-Code. Denn ein Denkmal steht nicht "an und für sich", sondern es muss vermittelt werden. Dies geschieht durch die Bereitstellung von qualifizierten Informationen, die auf das entsprechende Interesse bei der Bevölkerung treffen. Diese Objektinformationen sollten ebenfalls auf der vom Kulturamt der Stadt Frankfurt betriebenen Webseite "www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de" Eingang finden. So ist dort etwa auch das auf dem Lohrberg auf Seckbacher Gemarkung befindliche Jahn-Denkmal gelistet. (siehe https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page153.html?id=295) Ein besserer Zeitpunkt für die Umsetzung dieser Maßnahme als das Jahr des 150-jährigen Bestehens des TV 1874 Bergen-Enkheim kommt so schnell nicht wieder. Foto (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 234/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Seckbach und FechenheimNord wieder unverzüglich herstellen

15.01.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.01.2024, OM 4933 entstanden aus Vorlage: OF 538/11 vom 21.12.2023 Betreff: Wichtige Wegeverbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Seckbach und Fechenheim-Nord wieder unverzüglich herstellen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Autobahn GmbH des Bundes dahin gehend zu verständigen, dass die für Fußgänger und Radfahrer wichtige Wegeverbindung zwischen Seckbach, Nähe des Parkhauses in der Borsigallee, und dem Stadtteil Fechenheim-Nord wiederhergestellt wird. Die Wege verbindung ist ein direkter Zubringer der Wohngebiete in Fechenheim-Nord zum ÖPNV (U-Bahn-Haltestelle "Borsigallee"). Begründung: (Quelle: S. Neubauer) Trotz der Bauarbeiten war es vorgesehen, diese wichtige Verbindung aufrechtzuerhalten. Anwohner beschweren sich, dass der Weg nun gesperrt ist und der ÖPNV und wichtige Einkaufsmöglichkeiten nicht mehr direkt, sondern nur noch über Umwege erreicht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 12.02.2024, OF 564/11 Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1108 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 27.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Kleinmüllplätze Bergen und Enkheim vollumfänglich erhalten

08.01.2024 · Aktualisiert: 06.02.2024

Antrag vom 08.01.2024, OF 225/16 Betreff: Kleinmüllplätze Bergen und Enkheim vollumfänglich erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt: dafür zu sorgen, dass die beiden Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim vollumfänglich d.h. mit allen bisherigen Angebote der Müllentsorgung erhalten bleiben. (siehe auch Grenzänderungsvertrag § 6 Absatz 5 "Vor einer Änderung der Nutzung städtischer Einrichtungen, Gebäude oder Grundstücke im Gebiet des zukünftigen Stadtbezirks Frankfurt am Main - Bergen/Enkheim ist ebenfalls eine Stellungnahme des Ortsbeirates einzuholen") Begründung: In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden der Bürger*innen, welche Versuche Elektrogeräte, sogenannte "weiße Ware" auf den Plätzen zu entsorgen nicht fehlgeschlagen sind. Daraus ist zu schließen, dass Pläne bestehen zukünftig auch andere Sparten des Mülls nicht mehr anzunehmen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.01.2024, OF 233/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 225/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 233/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 16

Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte

08.01.2024 · Aktualisiert: 06.02.2024

Antrag vom 08.01.2024, OF 232/16 Betreff: Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet Leuchte Bereits im Jahr 2013 wurden seitens der Stadt Frankfurt die mit den Landwirten geschlossenen Pachtverträge für die Flurstücke 19/1 "Am Traubenrain" in der Verlängerung zum Landgraben sowie das angrenzende Flurstück 91, welches sich bis zum Jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße erstreckt, gekündigt. Diese sollten als Ausgleichsfläche für das Baugebiet "Leuchte" in Enkheim herangezogen werden. Angekündigt wurde seinerzeit, dass dort Streuobstwiesen angelegt werden sollen. Der Magistrat hat diesbezüglich zuletzt in seinem Bericht B 584 vom 30.10.2020 den folgenden Sachstand mitgeteilt: "Die Ausgleichsmaßnahme ist zusammen mit der Erschließung des Baugebiets geplant und soll im Herbst 2021 begonnen werden." Nachdem die Erschließung des Baugebiets "Leuchte" im Sommer 2023 abgeschlossen wurde, sind die im Laufe der Jahre stark verwilderten Flurstücke am Berger Nordhang jetzt zumindest kürzlich größtenteils gemulcht worden. Lediglich einige partielle Ansammlungen von jungen Birken sowie Hecken und Sträuchern sind dort noch verblieben. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat die folgenden Fragen zu beantworten: 1.) Wird diese Ausgleichsmaßnahme - wie ursprünglich angekündigt - in Form der Schaffung von Streuobstwiesen umgesetzt oder liegen hierfür - aufgrund der teilweise weit fortgeschrittenen Sukzession der betreffenden Flächen - mittlerweile andere Planungen vor? 2.) Sofern zwischenzeitlich andere Planungen für die Rekultivierung der betreffenden Flächen vorliegen sollten: Um welche Maßnahmen handelt es sich dabei genau? 3.) Welcher konkrete Terminplan liegt der Umsetzung dieser Ausgleichsmaßnahme derzeit zugrunde und wann ist - aus heutiger Sicht - mit deren Abschluss zu rechnen? Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 833 2024 Die Vorlage OF 232/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD

Partei: BFF
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Ideen

Idee
1

Kiss and Ride U-Bahn Station Enkheim

23.05.2019

Einrichtung von Kiss and Ride Parkplätzen zum schnellen Absetzen, Aufnehmen der U-Bahnfahrgäste an der Borsigallee (U-Bahn Station Enkheim). Da Absetzer/Abholer mit Ihren Fahrzeugen die Farhbahn bzw. Einfahrten blockieren. Darauf folgt häufiges Hupen.

Idee
6

Tempolimit+Blitzer Borsigallee in der Höhe eines Kindergartens

23.05.2019

In der Bessemerstraße Ecke Borsigallee befindet sich ein Kindergarten. Der ein und Ausgang ist in der Bessemerstraße allerdings ist die Borsigallee nicht weit. Hier sollte ein Tempolimit 30 eingeführt werden, auch da hier vermehrt, besonders in der Sommerzeit, geheizt wird. Die Ampel an der U-Bahn Station Enkheim (stadteinwärts) wird gerne als Startsignal verwendet, auch für Rennen. Um das Tempolimit durchzusetzen wäre m. E. ein Blitzer notwendig.

Idee
34

Aufstockung des P+R-Parkhauses Borsigallee (A66 Abfahrt Bergen-Enkheim)

29.04.2019

Ich wohne in Bergen-Enkheim, in der Nähe der Endhaltestelle der U4/U7. Die Parkplätze in den Straßen rund um die U-Bahn (Triebstraße, Rangenbergstraße, Leuchte,...) sind tagsüber mit Autos aus Hanau, Fulda und Umgebung übersäht. So gibt es keine Parkplätze für Anwohner oder Menschen, die z. B. zum Arzt, Physiotherapeuten ö. ä. wollen. Alle sprechen über Luftreinhaltung und weniger Verkehr in der Stadt, aber die Pendler müssen ja auch irgendwo parken. Vor Jahren wurde aus diesen Gründen das P+R-Parkhaus an der Borsigallee, direkt an der Ab-/Auffahrt zur A66 Richtung Hanau mit direktem U-Bahn-Anschluss errichtet. Das Jahresticket kostet günstige 150,00 Euro, also weniger als 0,50 Euro pro Arbeitstag. Leider reicht die Kapazität des Parkhauses von 899 Parkplätzen schon lange nicht mehr aus. So parkten die Pendler in den Straßen von Enkheim und nehmen sogar Fußwege von 10 bis 15 Minuten in kauf. Die Anwohner sind verärgert. Ich schlage vor, das Parkhaus aufzustocken oder auszubauen, um die Parkplatzsituation in Enkheim zu entlasten, den Pendlern den morgendlichen Stress der Parkplatzsuche zu ersparen und die Autos aus der Innenstadt fern zu halten.

Idee
2

Erschließung Bergen Nord und Hohe Straße

24.01.2019

Frankfurt Bergen ist derzeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zufriedenstellend an das Stadtgebiet angebunden. Das tägliche Verkehrschaos im Frankfurter Osten ist ein bekanntes Problem. Durch den Wegfall der Siedlungsbeschränkung in Bergen kann in den nächsten Jahren dringend benötigter Wohnraum in Frankfurt entstehen. Eine zufriedenstellende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ist hierfür aber zwingend erforderlich. Eine Verlängerung der bestehenden U-Bahn Linie aus Enkheim wird schon seit Jahren diskutiert und erscheint zielführend. Der Wegfall der damaligen Straßenbahn nach Bergen wurde nie wirklich kompensiert. Eine Verlängerung des noch existenten ehemaligen Streckenverlaufs bis zum neuen Baugebiet sollte mit Nachdruck verfolgt werden. Die Hohe Straße ist - insbesondere in den warmen Monaten - ein beliebtes Ausflugsziel für viele Wanderer und Radfahrer aus Frankfurt und der Umgebung. Eine Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr wäre auch hier sehr wünschenswert. In Verbindung mit einem Ausbau des Radwegenetzes in die Nachbargemeinden und der Errichtung eines Fahrradparkhauses, könnte ein Teil des motorisierten Individualverkehrs durch umweltfreundliches Pendeln mit dem Fahrrad ersetzt werden. Im Idealfall reicht die Radstrecke - ausgehend von den Nachbargemeinden wie bspw. Maintal - von der Hohen Straße, vorbei an dem neuen Baugebiet, über den Lohrberg bis zur neuen grünen Mitte im Ernst-May-Viertel. Ein Aufwertung des Gebietes „Hohe Straße“ durch landschaftliche Gestaltung sowie der Errichtung von Sport- und Spielplätzen sowie die Etablierung von gastronomischen Angeboten in den Sommermonaten (bspw. Beachclub etc.) würde ein Naherholungsgebiet am Frankfurter Grüngürtel schaffen, dass zum begehrten Ausflugsziel vieler Frankfurter und Gäste aus der Umgebung werden könnte. Die Kreuzung L3209 und Hohe Straße wird von vielen Radfahrern und Fußgängern täglich überquert. Ältere Menschen und Kinder sind hierbei besonders gefährdet, da sich viele der Autofahrer nicht an das Tempolimit halten. Die Landesstraße 3209 ist zwar in beide Richtungen relativ gut einsehbar. Aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit vieler Fahrzeuge, spielen sich aber täglich haarsträubende Szenen ab. Das Problem ist das die Geschwindigkeitsbegrenzungen tatsächlich nicht eingehalten werden. Insbesondere in den Abendstunden und nachts wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Km/h vom überwiegenden Teil der Autofahrer völlig ignoriert. Sinnvoll wäre daher eine Beruhigung der L 3209 durch ein Tempolimit auf max. 50 km/h sowie die Installation Fester Blitzanlagen um die Geschwindigkeitsbegrenzung durchzusetzen. Darüber hinaus wäre der Bau einer Fußgänger-/ Radfahrerampel wünschenswert.

Idee
283

Fahrradweg von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel an der B521

20.08.2018

Es gibt bislang keinen Fahrradweg von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel (an der Musterhausausstellung vorbei Richtung Heilsberg, Friedberger Landstraße). Die B521 ist stark befahren, besonders in den Stoßzeiten. Es ist sehr gefährlich für Fahrradfahrer und nervig für die Autofahrer. Der Weg durch den Wald ist bei schlechtem Wetter, bei Dunkelheit oder für ungeübte Fahrradfahrer nicht zu benutzen. Deshalb wird ein Fahrradweg dringend benötigt!

Idee
0

Verkehrsentlastung der Wilhelmshöher Straße und Seckbach durch eine direkte, schnelle Busverbindung von Bergen zur U 7 / U 4 nach Enkheim

17.10.2016

Jeden morgen ärgere ich mich, wenn ich entweder im Bus 43 und mit meinem Auto im Schneckentempo durch Seckbach fahre. Wäre es nicht eine Idee, von Bergen aus eine direkte schnelle Buslinie zur U Bahn in Enkheim einzurichten? Und die U 4 grundsätzlich bis Enkheim durchfahren zu lassen? Nicht nur alle 20 Minuten. Die 43 könnte dann etwas seltener fahren und die Seckbacher hätten mehr Ruhe. In Seckbach selber könnte die 38 noch mehr Stationen anfahren, um alle Haltestellen abzudecken. Die 42 ist keine Alternative, da sie sehr lange bis zur U Bahn nach Enkheim braucht. Ich würde dann morgens und abends gerne mein Auto stehen lassen und nur noch mit den Öffentlichen zur Arbeit fahren!

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Hundekotbeutel auffüllen

19.10.2015

Seit 4-5 Wochen fehlen die Hundekotbeutel in Bergen-Enkheim und nach einer Auskunft des Grünflächenamtes werden diese wegen "Einsparvorgaben" nicht mehr befüllt. Vermutlich ist es günstiger die Kackhaufen einzusammeln, als diese Beutelspender zu befüllen. Eine erste telefonische Nachfrage ergab die Auskunft, das "Paten" für diese Beutelspender gesucht werden, sonst wird nicht mehr befüllt. Meine Idee: Es gibt sicherlich im gesamten Stadtgebiet Hundehalter, die diese Aufgabe übernehmen könnten. Bitte meldet Euch ...

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Radweg Richtung Berger Weg fehlt

08.05.2015

Hallo Meine Idee wäre ein neuer Radweg von Bad Vilbel Heilsberg über die Fertighausaustellung bishin zum Berger Weg oder bis Bergen Enkheim entlang der B521 zu bauen. Das wäre für viele Radfahrer vom Vorteil die zur Arbeit müssen oder Hobbyfahrer, Rennradfahrer hätten ein angenehmer Weg anstatt auf der Bundesstraße 521 zu fahren. Es wäre sehr schön, wenn sich dann mal etwas vorangeht. MFG Kevin Grellneth

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Verlängerung der U-Bahn nach Bergen

24.09.2014

Die Bus-Verbindungen von Bergen nach Enkheim oder von Bergen nach Bornheim sind im Berufsverkehr eine Katastrophe. Die Fahrt dauert in beiden Fällen lt. Fahrplan 20 Minuten, im Berufsverkehr meist länger. Dass ist die 2-fache bis 4-fache Zeit, die die U-Bahn für die wesentlich längere Reststrecke bis zur Innenstadt braucht. Oft fahren die Busse an den Haltestellen ohne Halt vorbei, da die Busse total überfüllt sind. Manchmal kommen die Busse garnicht. Keiner weiss warum. Eine Verlängerung der U-Bahnstrecke wäre die einzige Alternative. Eine Fahrt zu den nahen Stadtteilen Eschersheim oder Berkersheim dauert eine Stunde !!! Ein direkte Anbindung an das U-Bahnnetz wäre eine erhebliche Verbesserung.

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Aufwertung des Grüngürtels rund um die Berger Warte

18.09.2014

Die Berger Warte ist mit 212,4 m ü nn die höchste Stelle im Frankfurter Stadtgebiet. Allerdings ist die Grünfläche stark vernachlässigt. Während auf der anderen Seite der Vilbeler Landstraße am Jüdischen Friedhof die Anlage erneuert und ein gepflegter Parkplatz angelegt wurde, ist die Berger Warte von der Straße aus kaum wahrnehmbar und die Grünfläche ungepflegt. Was ich mir wünschen würde: Schaffung einer Fuß- und Radwegverbindung von Bergen über die Berger Warte bis zur Fertighausausstellung in Bad Vilbel. Denn die Benutzung der stark befahrenen Straße ist auf diesem Abschnitt für Fußgänger und Radfahrer lebensgefährlich. Damit würde eine bequeme Wegeverbindung zwischen Bergen und der Siedlung Heilsberg entstehen. Fällen des wenig wertvollen Baumbestandes um die Berger Warte und Schaffung einer kleinen Grünanlage mit Bänken um den alten Wartturm. Von hier aus hat man einen grandiosen Ausblick auf Taunus, Odenwald bzw. Spessart und die Frankfurter Skyline. Herrichten der Feldwegverbindung zum Lohrberg, so dass die Berger Warte auch von dieser beliebten Freizeiteinrichtung erreichbar wäre. Rückschnitt des Gehölzes im Bereich des Ludwigs-Denkmals an der Nordwestecke des Umspannwerks, Erneuerung der dortigen Sitzgelegenheiten. Anbringung von Wegweisern aus Richtung Bergen, Heilsberg und Lohrberg zur Berger Warte und dem Ludwigs-Denkmal.

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Straßenbahn nach Bergen wieder aufleben

15.09.2014

es gab schon eine Straßenbahn nach Bergen von Riederwald über die Gewinner Straße. Heute ist ein Teil nun als Fahrradweg nutzbar. Allerdings ist es fast unmöglich mit dem Fahrrad auf der Gewinner Straße zu fahren. von Enkheim über die Vilbler Landstraße wäre auch eine Möglichkeit.

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Es fehlt ein Geh- oder Radweg entlang der Vilbeler Landstrasse (B521) zwischen Bergen-Enkheim und Bad Vilbel, um gefahrlos zur Berger Warte zu gelangen

15.09.2014

Es fehlt ein Geh- oder Radweg (selbst ein Seitenstreifen ist nicht vorhanden) entlang der Vilbeler Landstrasse (B521) auf der Strecke zwischen Bad Vilbel bzw. "Ausstellung Eigenheim und Garten" und Bergen-Enkheim (L3001) um ohne Gefahr zur "Berger Warte" zu gelangen. Genau auf dieser Teilstrecke ohne Geh- oder Radweg und Seitenstreifen liegt Frankfurts touristisches Ausflugsziel und gleichzeitig Frankfurts höchster Punkt: die "Berger Warte". Die Warte steht heute unter Denkmalschutz, das sie umgebende Gehölz ist von der Stadt Frankfurt als Naturdenkmal ausgewiesen; ist jedoch wegen fehlendem Geh-, Radweg und Seitenstreifen nur mit dem Bus zu erreichen obwohl sie keine 100 Meter nördlich von Bergen-Enkheim liegt. Mit der Buslinie 940, Haltestelle "Berger Warte" gelangt man direkt zur Berger Warte, steigt jedoch auf ein stark befahrene Strasse, der Vilbeler Landstrasse aus. Es ist nicht möglich (da zu gefährlich) von dieser Bushaltestelle die knappen 100 Meter entlang der Vilbeler Landstrasse nach Bergen-Enkheim in den Ortskern und die historische Marktstrasse zu laufen, da weder Geh- oder Radweg noch ein Seitenstreifen vorhanden sind. Somit ist die Berger Warte weder von Bad Vilbel kommend noch von Bergen-Enkheim kommend zu Fuß zu erreichen. Das kann nicht sein.