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Moratorium von Rodungsarbeiten im Rahmen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel A 66

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat 16 spricht sich für ein Moratorium beim Bau des Riederwaldtunnels aus. Es sollen keine Bäume im Fechenheimer Wald gefällt werden bis: 1. abschließend geklärt ist, welche rechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen sind, dass im Planfeststellungsbeschluss auf Seite 105 vorgeschrieben wird: "Eine endgültige Inbetriebnahme der A 66 für den Individualverkehr erfolgt erst, wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661 nach der hier vorliegenden schalltechnischen Unterlage 11a umgesetzt sind", die entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen aber noch nicht genehmigt sind. 2. außerdem abschließend geklärt ist, welche rechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen sind, dass die im Planfeststellungsbeschluss festgelegten Maßnahmen zum Schutz der ebenfalls streng geschützten Bechsteinfledermaus nach Einschätzung der Fachleute bisher nicht erfolgreich sind, 3. außerdem abschließend geklärt ist, welche rechtlichen Konsequenzen daraus gezogen werden müssen, dass die nach Anhang IV der europäischen Flora- und Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) streng geschützte Art "Eichen-Heldbockkäfer" in dem von Rodungsplänen betroffenem Areal nachgewiesen wurde, Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass bis zur Klärung der angesprochenen Fragen ein Bau- und Rodungsmoratorium verhängt wird.

Begründung

Im Planfeststellungsbeschluss zur A 66 vom 18.12.2019 wird im Kapitel 10 Vorbehalt weiterer Nebenbestimmungen unter der Überschrift "XIII Zusagen der Vorhabenträgerin" auf Seite 105 festgestellt: "Eine endgültige Inbetriebnahme der A 66 für den Individualverkehr erfolgt erst, wenn die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen an der A 661 nach der hier vorliegenden schalltechnischen Unterlage 11a umgesetzt sind." Diese rechtlichen Voraussetzungen liegen noch nicht vor. Der Ausgang des laufenden Planänderungsverfahrens (PÄV) - hier hat kürzlich erst der Erörterungstermin stattgefunden - ist noch völlig offen und es ist mit langen Klageverfahren und der Neuplanung mit Einhausung zu rechnen. Es ist aus Klimaschutzgründen und aus Gründen des Schutzes der Biodiversität zu verhindern, dass der Fechenheimer Wald und die Bäume der stadtbildprägenden Kastanienallee entlang der Ernst-May-Siedlung Riederwald gefällt werden, bevor die schallschutztechnischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme der A 66 und den Anschluss an die A 661 erfüllt sind und rechtlichen Bestand haben. Die Rodung der Bäume würde insbesondere im Fechenheimer Wald einen massiven, nicht mehr reparablen Eingriff bedeuten. Das betroffene Teilstück eines ursprünglichen Eichen-Hainbuchenwaldes (Biotoptyp 01.121) zeichnet sich durch seinen Artenreichtum aus. Das Frankfurter Arten- und Biotopschutzkonzept hat seine "herausragende Bedeutung" mit der höchsten vergebenen Bewertung hervorgehoben. Bevor ein solch massiver Eingriff erfolgt, sollten alle rechtlichen Fragen rechtssicher geklärt sein. Die Stadt Frankfurt hat keinen Einfluss mehr auf das Projekt. Deswegen soll sich der Magistrat der Stadt Frankfurt an die Bundesregierung wenden. Diese hat das alleinige Baurecht und nur die Bundesregierung entscheidet über den Baubeginn.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

14
14. Sitzung OBR 16
TO I
✕ Abgelehnt

WBE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Annahme:
GRÜNE
Alle:
WBE CDU SPD FDP BFF
Enthaltung:
LINKE