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Herausnahme des Grundstücks Flur 21, Flurstücksnrn. 807/2, 807/4 und 807/5 aus dem Außenbereich, Seckbach-Lohrberg, Klingenweg

Vorlagentyp: OA

Anregung

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob das Grundstück Seckbach, Gemarkung 0512, Flur 21, Flurstücksnr. 807/2, 807/4 und 807/5 zum unbeplanten Innenbereich gehört und umgewidmet werden muss.

Begründung

Das Grundstück war Anfang der Neunzigerjahre Wohnbaufläche. Dann wurde die Grenze zum Außenbereich neu gezogen. Aus den beiliegenden Auszügen (Anlagen 1 bis 3) und einer Ortsbesichtigung einiger Ortsbeiratsmitglieder ergibt sich, dass unverständlicherweise diese Fläche aus der Fluchtlinie des Außenbereichs abzweigt. Das Grundstück ist von allen Seiten durch Bebauung eingegrenzt: Mediacampus, Straße und Henry-und-Emma-Budge-Stiftung sowie weitere Wohngebäude. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass es sich bei der abgezweigten Enklave um ein Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch handelt, zumal der regionale Flächennutzungsplan eine Nutzung für Wohnbau ausweist. Es handelt sich um eine Geschlossenheit im Sinne von Zusammengehörigkeit und somit nicht um einen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch. Der Ortsbeirat bittet, dies zu überprüfen, und eventuelle Maßnahmen, im Sinne von einer Herausnahme aus dem Außenbereich, einzuleiten.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 26
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage OA 446 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF FRAKTION BFF-BIG Gartenpartei
Sitzung 31
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage OA 446 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF FRAKTION Gartenpartei BFF-BIG