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Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene

Vorlagentyp: OF BFF

Begründung

Hochwasserbetroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigentümern in Bergen-Enkheim eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass bzw. eine Rückerstattung der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar

  1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen am
  2. Mai und/oder
  3. Juli 2024 betroffen waren 2. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten am
  4. Mai sowie am
  5. Juli 2024 in Bergen-Enkheim - zum wiederholten Male nach 2016 und 2019 - zu einer Überlastung des bestehenden Kanalnetzes mit seinen Stau-und Rückhalteanlagen. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller sowie Souterrain-wohnungen liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Tatsache sich häufender Starkregenereignisse ist dem Magistrat hinlänglich bekannt, ebenso die damit jeweils einhergehende Überlastung des Kanalnetzes in Bergen-Enkheim. Dennoch hat er bislang keine konkreten Maßnahmen eingeleitet, um dieses auszubauen bzw. zu optimieren, um die Anwohner vor Überflutungen zu schützen. Stattdessen genehmigt er die immer weiter fortschreitende Versiegelung von Grünflächen durch Bebauung. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Zudem müssen sie die Maßnahmen für den Hochwasserschutz ihrer Liegenschaften, wie etwa bauliche Vorkehrungen oder die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken, aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass bzw. die Rückerstattung selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten.

Inhalt

Antrag vom 26.08.2024, OF 290/16

Betreff: Erlass der Grundsteuer für Hochwasserbetroffene Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den von Hochwasser betroffenen Immobilien- und Grundstückseigentümern in Bergen-Enkheim eine finanzielle Entschädigung zur Beseitigung der Schäden und notwendigen Wiederherstellungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu gewähren. Hierzu soll auf Antrag ein Erlass bzw. eine Rückerstattung der Grundsteuer seitens der Stadt Frankfurt erfolgen, und zwar

  1. für die Jahre 2024 und 2025 für diejenigen Eigentümer, die vom Hochwasser und den Überflutungen am

  2. Mai und/oder

  3. Juli 2024 betroffen waren

  4. für jeweils zwei Jahre für die von künftigen Hochwasserschäden betroffenen Eigentümer. Begründung: Heftige Unwetter mit Starkregen führten am

  5. Mai sowie am

  6. Juli 2024 in Bergen-Enkheim - zum wiederholten Male nach 2016 und 2019 - zu einer Überlastung des bestehenden Kanalnetzes mit seinen Stau-und Rückhalteanlagen. Dabei wurden im Stadtteil etliche Grundstücke überschwemmt, Keller sowie Souterrain-wohnungen liefen voll und zahlreiche Liegenschaften wurden stark in Mitleidenschaft gezogen. Die Tatsache sich häufender Starkregenereignisse ist dem Magistrat hinlänglich bekannt, ebenso die damit jeweils einhergehende Überlastung des Kanalnetzes in Bergen-Enkheim. Dennoch hat er bislang keine konkreten Maßnahmen eingeleitet, um dieses auszubauen bzw. zu optimieren, um die Anwohner vor Überflutungen zu schützen. Stattdessen genehmigt er die immer weiter fortschreitende Versiegelung von Grünflächen durch Bebauung. Von daher trägt die Stadt Frankfurt zumindest eine Mitverantwortung an den immer häufiger auftretenden Überflutungen im Stadtteil. Die von den Überschwemmungen betroffenen Eigentümer von Immobilien und Grundstücken dürfen deshalb von der Stadt nicht alleine gelassen werden. Schließlich ziehen Hochwasserschäden nicht nur erhebliche finanzielle Folgen nach sich, sondern sind für die Betroffenen auch mit einem immensen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden, der für Berufstätige kaum zu leisten ist und ihnen - zusätzlich zum materiellen Schaden - große Opfer abverlangt. Zudem müssen sie die Maßnahmen für den Hochwasserschutz ihrer Liegenschaften, wie etwa bauliche Vorkehrungen oder die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken, aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten. Da die Grundsteuer von den Kommunen vereinnahmt wird, stellt der Erlass bzw. die Rückerstattung selbiger für von Überflutungen betroffene Immobilien- und Grundstückseigentümer ein geeignetes Instrument für die Stadt Frankfurt dar, um hier einen Ausgleich zu schaffen und Hochwassergeschädigte zumindest finanziell etwas zu entlasten.Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 32
OBR 16
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage OF 290/16 wird abgelehnt.
Zustimmung:
WBE Grüne SPD FDP
Ablehnung:
CDU Linke BFF