Ortsbeirat 15
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Was passiert vor deiner Tür?
Aktivitäten per E-MailVorlagen
Grünanlagenschutz Homburger Landstraße - Am Nordpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6954 entstanden aus Vorlage: OF 1044/10 vom 05.05.2025 Betreff: Grünanlagenschutz Homburger Landstraße - Am Nordpark Insbesondere der Grillplatz im Nordpark ist sehr beliebt und bei entsprechender Witterung extrem stark frequentiert. Zum Schutz der Grünstreifen an der Homburger Landstraße wurden u. a. bereits Baumstämme bzw. Findlinge platziert. Leider ist vermehrt zu beobachten, dass Fahrzeuge auch in den mit einem "X" markierten Bereichen abgestellt werden (s. Bild). Ferner sind die hinterlassenen Restmüll- und Lebensmittelreste auch neben Papierkörben ein großes Ärgernis. Außerdem sind auf den Grasflächen häufiger offene Feuerstellen mit abgebrannten Holzscheiten vorzufinden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durch weitere physische Maßnahmen das Parken in der Grünanlage sowie den Grünstreifen und auf den Geh-/Radwegen zu unterbinden sowie durch gelegentliche Kontrollen und gegebenenfalls Sanktionen offene Bodenfeuerstellen zu verhindern und, sofern noch nicht geschehen, auch wieder Müllcontainer sowie feuerfeste Behälter für die verbrauchte Grillkohle aufzustellen. Anlage zu "Grünanlagen-Schutz Homburger Landstraße - Am Nordpark", vom 05.05.2025 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1685
Entfernung Beschilderung für Taxis an der Prager Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6856 entstanden aus Vorlage: OF 358/15 vom 02.04.2025 Betreff: Entfernung Beschilderung für Taxis an der Prager Straße Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderungen an der Prager Straße, die einen Taxistand markieren, zu entfernen. Begründung: Der an dieser Stelle installierte Taxistand ist überflüssig. Dies hat auch ein Vertreter der Taxi Frankfurt eG anlässlich seines Besuches der letzten Ortsbeiratssitzung bestätigt. Taxistände sind an hochfrequentierten Stellen, wie dem Hauptbahnhof oder dem Flughafen, sinnvoll. In nicht so frequentierten Stadtteilen wird das Taxi regelmäßig über eine App gerufen oder telefonisch geordert. Der an dieser Stelle installierte Taxistand blockiert mindestens zwei Parkplätze, die dringend benötigt werden, da doch viele Pendler ihr Auto in Nieder-Eschbach abstellen, um mit der U-Bahn weiterzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1344
Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6780 entstanden aus Vorlage: OF 1023/10 vom 07.04.2025 Betreff: Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße Seit mehreren Monaten besteht bereits die Treppe, welche den Bahnsteig der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" mit der Omega-Brücke Homburger Landstraße verbindet. Leider ist sie aber noch immer nicht zur Nutzung freigegeben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die augenscheinlich fertiggestellte Treppenverbindung noch immer gesperrt ist und wann die Freigabe erfolgt. Ferner wird der Magistrat gebeten, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die uneingeschränkte Nutzbarkeit schnellstmöglich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6784 entstanden aus Vorlage: OF 1029/10 vom 08.04.2025 Betreff: Viacount-Messungen im Straßenabschnitt der Homburger Landstraße ab dem Abzweig Weilbrunnstraße bis Gießener Straße Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt der Homburger Landstraße ab Weilbrunnstraße bis Gießener Straße eine zeitlich begrenzte unauffällige Geschwindigkeitsmessung per Viacount (o. Ä .) durchzuführen. Begründung: Es wird regelmäßig von Anwohnern berichtet, dass Autofahrer diese Tempo-30-Zone besonders in den Abend- und Nachtstunden mit überhöhter Geschwindigkeit durchfahren. Der besonders schmale Fußweg, die reduzierte Breite der Straße und die nahe Bebauung der Wohnhäuser wirken wie ein Schalltrichter. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1211
Sicherheitsmaßnahme am Geldautomaten
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.04.2025, OF 360/15 Betreff: Sicherheitsmaßnahme am Geldautomaten Erneut wurde ein Geldautomat in Nieder-Eschbach (Gewerbegebiet) gesprengt. Im Gegensatz zu der Sprengung des Automaten der Frankfurter Sparkasse in 2023 war diese diesmal nicht erfolgreich. Das Geld wurde durch die dort eingebaute Sicherheitsmaßnahme mit Farbe markiert und damit unbrauchbar. Nach der Sprengung in 2023 einigten sich die Frankfurter Sparkasse und die Frankfurter Volksbank auf den Betrieb eines gemeinsamen Geldautomaten in Nieder-Eschbach. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten Gibt es bei dem gemeinsamen Geldautomaten der Frankfurter Sparkasse und der Frankfurter Volksbank in Nieder-Eschbach mittlerweile ebenfalls Sicherheitsmaßnahmen wie z-B. das Einfärben von Geldscheinen oder das Vernebeln des Automatenraums? Gibt es Schutzmaßnahmen für Passanten und Anwohner? Werden die eingefärbten (oder anderweitig zerstörten) Banknoten mittlerweile, wie in den Niederlanden und Frankreich üblich, durch die Bundesbank ersetzt? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 360/15 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGlasfaserausbau in Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 359/15 Betreff: Glasfaserausbau in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter der Stadt Frankfurt ggf. auch einen Vertreter der Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH zum Thema Glasfaserausbau in Nieder-Eschbach in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen. Begründung: Der Glasfaserausbau in Nieder-Eschbach schreitet nur schleppend voran. Immer wieder werden Fragen von interessierten Bürgerinnen und Bürgern an Ortsbeiratsmitglieder zu diesem Thema herangetragen. Der Presse war zu entnehmen, dass sich die Stadt Frankfurt im Jahr 2024 dazu entschlossen hat, der Gigabitregion FrankfurtRheinMain GmbH beizutreten. In einem Artikel der FNP vom 26.02.2024 heißt es hierzu: "Und auf welche Anschlussquoten kann Frankfurt kommen? Wir möchten spätestens zum Jahr 2030 eine Quote von 90 Prozent erreichen. Das ist ambitioniert, aber machbar. Es kommt darauf an, dass jetzt die richtigen Weichenstellungen vorgenommen werden. Eine davon ist der Beitritt Frankfurts zur Gigabitregion FrankfurtRheinMain." Insofern wäre es von großem Interesse hierüber mehr zu erfahren. Insbesondere auch, ob der Zeitplan für Nieder-Eschbach eingehalten werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 359/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
Weiter lesenEinladung von Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu dem Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal -
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 357/15 Betreff: Einladung von Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu dem Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und des Bebauungsplans Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 Herrn Wolfgang Siefert, Dezernent für Mobilität, einzuladen, um über das Thema Verkehr hinsichtlich des Bebauungsplans Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" und des Bebauungsplans Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" zu berichten und den Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde hierzu Fragen zu beantworten. Begründung: Der Verkehr in Nieder-Eschbach ist ohnehin schon an der Belastungsgrenze. Die neuen Baugebiete werden das Problem noch verschärfen. Insofern ist es im großen Interesse der Mitglieder des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger, mehr über die Planungen zum Verkehr hinsichtlich der Bebauungspläne zu erfahren. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 357/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, BFF, FDP
Weiter lesenInstandsetzung des Geländers am Jägersteg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6723 entstanden aus Vorlage: OF 232/14 vom 09.03.2025 Betreff: Instandsetzung des Geländers am Jägersteg Der Magistrat wird gebeten, das defekte Geländer am Jägersteg (Niedereschbacher Stadtweg) instand zu setzen. Begründung: Das Geländer ist auf der zum Niedereschbacher Stadtweg gelegenen Seite eingedellt und auf der gegenüberliegenden in Teilen komplett zerstört. Dieser Zustand besteht bereits seit mehr als einem Jahr. Zur besseren Veranschaulichung dient die folgende Darstellung: Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1480 Beratung im Ortsbeirat: 14
Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6691 entstanden aus Vorlage: OF 354/15 vom 04.03.2025 Betreff: Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Feldweg entsprechend des in der Begründung beigefügten Ausbauplans (Skizze und Luftbild) entlang des Taunengrabens so zu verlegen und auszubauen, dass die Einmündung in die Homburger Landstraße nicht im spitzen Winkel, sondern in einem 90-Grad- Winkel erfolgt und direkt auf den gegenüber von Osten einmündenden Feldweg trifft. Die Ausführung ist mit dem Ortslandwirt abzustimmen. Begründung: Zurzeit können lange Fuhrwerke wie beispielsweise Lkw zur Zuckerrübenabfuhr oder Traktoren mit Hänger bzw. langen Anbaugeräten nur in Richtung Nieder-Eschbach ausfahren. Die vornehmliche Zielrichtung ist nach Aussagen der Landwirte und Gemüsegärtner jedoch meistens Richtung Anna-Lindh-Allee/Ober-Eschbach. Mit der geänderten Zufahrt kann der landwirtschaftliche Verkehr auf einem Teilstück der Homburger Landstraße und damit einhergehend Fahrbahnverschmutzungen verringert werden. Vor allem werden mit dieser Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße mit direkter Anbindung der dann beidseitigen Feldwege die bisweilen verkehrsbehindernden bzw. schwierigen Ein- und Ausfahrtmanöver der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verhindert, was auch zu einer verkehrssicheren Zufahrt für alle Verkehrsteilnehmer führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1343
Japanischen Staudenknöterich bekämpfen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6692 entstanden aus Vorlage: OF 356/15 vom 04.03.2025 Betreff: Japanischen Staudenknöterich bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, den Japanischen Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen. Begründung: Der Japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Japanischen Staudenknöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterich, insbesondere in Ufer- und Auengebieten: https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/Flyer_Invasive_Arten.pdf https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6634 entstanden aus Vorlage: OF 1004/10 vom 03.03.2025 Betreff: Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wann und wie der Fußgängerüberweg vor der Kita Weltreise in der Weilbrunnstraße vor zu schnell fahrenden Fahrzeugen (insbesondere solchen, die von der Huswertstraße zur Homburger Landstraße fahren) spürbar sicherer gestaltet werden kann. In Betracht kommen zum Beispiel eine optische oder tatsächliche Fahrbahnverengung, eine Erhöhung des Fußgängerüberweges mit den üblichen Warnhinweisen für die Fahrzeugführer sowie eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung. Begründung: Die Berichte über gefährliche Situationen werden nicht weniger. An dieser Stelle besteht eine besonders unübersichtliche Kurvenlage sowie eine teils abschüssige Fahrbahn, auf der Fahrzeuge leider teils auch ungewollt schneller werden als angebracht. Dies gilt insbesondere morgens im Berufsverkehr, wenn auch die Kita-Kinder dort über die Straße zur Kita Weltreise möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1148
Einladung von Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu den Themen Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal Harheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 355/15 Betreff: Einladung von Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zu den Themen Bebauungsplan Nr. 923 Nordwestlich auf der Steinernen Straße und Bebauungsplan Nr. 516 Am Eschbachtal - Harheimer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen, einzuladen, um über die Themen Bebauungsplan Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" und Bebauungsplan Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" zu berichten und den Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde hierzu Fragen zu beantworten Begründung: Es ist im Interesse der Mitglieder des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger mehr über diese Themen zu erfahren. Die Einträge auf der Seite des Stadtplanungsamtes sind nicht aktuell, weshalb darum gebeten wird, über den aktuellen Stand zu berichten. Auf der Seite des Stadtplanungsamtes ist bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 923 "Nordwestlich auf der Steinernen Straße" als letzter Eintrag zum Planungsverlauf, nächste Planungsschritte 21.02. - 21.03.2024: Trägerbeteiligung und Veröffentlichung zu finden. Bezüglich des Bebauungsplanes Nr. 516 "Am Eschbachtal-Harheimer Weg" ist als letzter Eintrag der 13. Dezember 2018 mit der Aufteilung des Bebauungsplans in Nr. 516 und Nr.923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße - und der Weiterführung des Bebauungsplan Nr. 516 mit verkleinertem Geltungsbereich zu finden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 355/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAuskunft über den Zeitplan bezüglich Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der OttoHahnSchule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6506 entstanden aus Vorlage: OF 346/15 vom 29.01.2025 Betreff: Auskunft über den Zeitplan bezüglich Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Zeitplan vorzulegen, der aufzeigt, wann mit dem Abriss und dem Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule begonnen wird und wann mit der Fertigstellung gerechnet werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind im Haushaltsplan genug Gelder für Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule eingestellt? 2. Wann werden die Container auf dem Schulgelände, die bereits seit den Herbstferien von der Schule geräumt worden sind, abgeholt, damit mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann? 3. Wann wird mit dem Abriss und dem Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule begonnen? 4. Warum konnte der ursprüngliche Zeitplan, Beginn der Maßnahmen Ende des Jahres 2024/Beginn des Jahres 2025, nicht eingehalten werden? Begründung: Die Otto-Hahn-Schule, wie auch die örtlichen Vereine, warten sehnlichst auf den Abriss und den Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1. Die Schule sowie der Stadtteil sind schon mehrfach vertröstet worden. Die Gelder dafür sind nach Kenntnis des Ortsbeirats im Doppelhaushalt eingestellt, sodass mit den Maßnahmen zeitnah begonnen werden kann. Die Container auf dem Gelände, das für die Baumaßnahmen benötigt wird, sind bereits seit den Herbstferien von der Schule geräumt worden und wurden nach den Informationen des Ortsbeirats auch freigegeben, stehen aber leider weiterhin auf dem benötigten Gelände, sodass mit den Sanierungsmaßnahmen nicht begonnen werden kann. Bedauerlicherweise hat sich die Bau- und Bildungsdezernentin Sylvia Weber auf eine Nachfrage der CDU-Fraktion im Bildungsausschuss am 20.01.2025 dahin gehend geäußert, dass sich die Sanierung/der Neubau verzögern wird, da die Baukosten für die Drei-Felder-Halle so teuer seien, wie für eine Sechs-Felder-Halle. Das müsse noch mal ganz genau geprüft werden. Die 3,5 Millionen Euro seien, laut Sylvia Weber, ja nur die Planungskosten. Es werde viel teurer. Einen Zeitplan für den Neubau der Halle konnte Frau Weber deshalb nicht nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Platzangebote in den U-BahnLinien U2 und U9 bedarfsgerecht anpassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6508 entstanden aus Vorlage: OF 349/15 vom 29.01.2025 Betreff: Platzangebote in den U-Bahn-Linien U2 und U9 bedarfsgerecht anpassen Der Magistrat wird aufgefordert, zu veranlassen, dass die Züge der stadteigenen Verkehrsgesellschaft VGF, die nach Nieder-Eschbach verkehrenden Linien U2 und U 9, adäquate und zu den Bedarfen passende Platzangebote bekommen. Begründung: Eine favorisierte Verkehrswende kann nur mit einem steigenden Angebot des ÖPNV gelingen, nicht mit einem stagnierenden oder rückläufigen. U2: Diese Linie muss im Berufs- und Schülerverkehr mit vier Wagen verkehren, um unnötiges Gedränge mit einhergehenden Ansteckungsrisiken zu entschärfen. Diese Maßnahme würde die z. Z. praktizierte Reduzierung des Fahrplans eins zu eins ausgleichen. Bei der Einführung der neuen Linie U9 im Jahr 2010 wurde die Linie U2 generell auf drei Wagen verkürzt (vorher im Berufs-/Schülerverkehr vier Wagen). Der damals zuständige Stadtrat Lutz Sikorski stellte jedoch wieder Vier-Wagen-Züge bei zukünftigem vermehrten Bedarf in Aussicht. Der Bedarf stieg stetig, eine Verlängerung blieb aus verschiedenen Gründen jedoch aus. Aktuell wurde der Fahrplan wegen Personalmangels so reduziert, dass sich ein durchgängiger Zehn-Minuten-Rhythmus über den Tag ergibt. Als Kompensation wurden Vier-Wagen-Züge angekündigt, die jedoch nur bis ca. 10:00 Uhr verkehren. U9: Diese Linie muss, wie schon mehrfach vom Ortsbeirat 15 gefordert, im Berufs- und Schülerverkehr mit zwei Wagen verkehren, um unnötiges Gedränge mit einhergehenden Ansteckungsrisiken zu entschärfen. Es wird nach wie vor davon berichtet, dass zu bestimmten Zeiten ein unzumutbares Gedränge herrscht, bei Schulschluss oft nicht alle Passagiere in einen Wagen passen. Dazu ist jetzt noch der Umsteigeknoten "Ginnheim" zur S 6 gekommen, der zusätzlich Passagiere in die U9 bringt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1002 Beratung im Ortsbeirat: 15
Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6509 entstanden aus Vorlage: OF 351/15 vom 29.01.2025 Betreff: Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zur NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH aufzunehmen mit dem Ergebnis, dass das Grundstück vor dem Technikgebäude öfter und regelmäßig von Unrat gesäubert wird. Begründung: Dieses nur wenige Quadratmeter große Grundstück liegt zwischen Gebäude und Bahnsteigzugang der Stadtbahn und ist nur mit einem Geländer abgeteilt. Leider wird diese Fläche stetig als Müllablageplatz, Zielscheibe für Flaschenwürfe oder als Abstellplatz für entwendete Einkaufswagen des Handels missbraucht. Ehrenamtlich durchgeführte Müllsammelaktionen im Stadtteil kommen dort stetig an ihre Grenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1289 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Defibrillator am Bürgeramt anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6487 entstanden aus Vorlage: OF 344/15 vom 25.01.2025 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt anbringen Der Magistrat wird gebeten, einen Automatisierten E xternen Defibrillator (AED), der auch von Laien bedienbar ist, am Bürgeramt Nieder-Eschbach oder (in Absprache mit dem Eigentümer) an der U-Bahn-Station, z. B. dem Kiosk, anzubringen. Dieser sollte öffentlich und leicht zugänglich sein. In der näheren Umgebung sollten Hinweise auf den Standort angebracht werden. Begründung: Die angegebenen Orte sind auch in der Nähe der Busstationen und der U-Bahn-Station und somit geeignet. Ein von Laien bedienbarer AED kann Leben retten. Aktuell ist kein Defibrillator in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. An anderen Orten mit viel Publikumsverkehr (Schwimmbad, Sportanlage etc.) wurden solche Geräte bereits montiert, ebenso wie an einigen U-Bahn-Stationen in der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 836
Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring NiederEschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507 entstanden aus Vorlage: OF 347/15 vom 29.01.2025 Betreff: Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring Nieder-Eschbach Vorgang: OM 3041/22 OBR 15; ST 3/25 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme ST 3 angekündigte finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung auch dem ehrenamtlichen Engagement des Vereinsrings Nieder-Eschbach zugutekommt. Begründung: Mit der Vorlage OM 3041 hat der Ortsbeirat 15 den Magistrat aufgefordert, Kontakt mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH aufzunehmen, um die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Nieder-Eschbach weiterhin ehrenamtlich zu ermöglichen. Nach über zweijähriger Bearbeitungszeit hat der Magistrat hierzu mit der Stellungnahme ST 3 im Januar 2025 Stellung genommen. Hierbei wurde begründet, warum eine Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung im Ehrenamt nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus schreibt der Magistrat in der Stellungnahme: "Um diesen geänderten technischen, normativen und haftungsrelevanten Aspekten unter Berücksichtigung aller Beteiligten in ausreichendem Maße Rechnung tragen zu können, hatte das Wirtschaftsdezernat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und der Mainova das Projekt Weihnachtsbeleuchtung in den Frankfurter Einkaufsstraßen für die Gewerbevereine ins Leben gerufen, bei dem die Gewerbevereine und Interessensgemeinschaften, die die Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteil- und Einkaufsstraßen ermöglichen und organisieren, finanziell unterstützt werden. Die Initiative des Wirtschaftsdezernates wird auch 2024 fortgesetzt." Da das Engagement der Wirtschaftsförderung bereits bekannt war, hat der Vereinsring Nieder-Eschbach im Dezember 2024 einen Antrag bzgl. der Bezuschussung der Kosten gestellt. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 hat das Wirtschaftsdezernat die Bezuschussung abgelehnt. Die Ablehnung wird damit begründet, dass kein Bezug zum Gewerbe im Stadtteil Nieder-Eschbach aufgezeigt werden kann. Die in der Stellungnahme ST 3 gemachten Ausführungen sind damit vollkommen am Thema vorbei und behandeln nicht die Anregung des Ortsbeirats. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Begünstigung von Gewerbevereinen mit kommerziellen Interesse gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement vieler Vereinsmitglieder nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 860 Aktenzeichen: 92-0
Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6510 entstanden aus Vorlage: OF 352/15 vom 29.01.2025 Betreff: Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zur Nassauischen Heimstätte zwecks Suche nach Lösungen, die der Vermeidung und/oder Reduzierung wilder Müllablagerungen dienlich sind, aufzunehmen. Begründung: Die Siedlung der Nassauischen Heimstätte, eingerahmt von der Deuil-La-Barre-Straße, Albert-Schweitzer-Straße und Görlitzer Straße, erfährt seit einigen Jahren zunehmende Vermüllung. Schon wenige Tage nach erfolgter Sperrmüllabfuhr, in diesem Falle kurz vor Weihnachten, waren die Grünanlagen schon wieder vermüllt (siehe Foto). Bewohner anderer Häuser beklagen sich über den stetig verwahrlosten Anblick. Vielleicht können Rundschreiben an die Mieter, Hinweisschilder an den Abladestellen und Kontrollen oder Einhausungen für Sperrmüll Lösungsansätze sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 682 Aktenzeichen: 91-21
Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6472 entstanden aus Vorlage: OF 955/10 vom 11.12.2024 Betreff: Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem kleinen Bürgersteig vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 zu unterbinden. Begründung: Die Homburger Landstraße vor der Hausnummer 182 ist besonders eng. Trotzdem parken Pkw mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig, sodass sämtliche Benutzerinnen und Benutzer des Bürgersteigs auf die Straße in den Gegenverkehr ausweichen müssen. Gerade die Kundschaft für ein Sanitätshaus muss mit Unterarmgehstützen, Rollatoren und Rollstühlen zur Rampe in das Geschäft kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 953 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 14.12.2024 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung Vorgang: OM 4480/23 OBR 10; ST 1101/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und detailliert zu berichten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Streckenverlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle "Preungesheim" in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monnet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. Bei einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins; b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes; 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich; b) mittig; c) östlich; 3. gegebenenfalls weitere Varianten. Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll, dass 1. die ehemals vorgesehene Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, sodass vorhersehbare Begegnungsverkehre und weitere nennenswerte Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind; 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte; 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Streckenverlängerung vermieden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4480 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Antrag vom 19.08.2025, OF 1092/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92-10
Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße in Preungesheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6477 entstanden aus Vorlage: OF 973/10 vom 27.01.2025 Betreff: Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße künftig 1. sauberer gehalten werden können; 2. von nicht erwünschten Dauerparkern frei gehalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 958 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5Streckenverlängerung
S A C H S T A N D : Anregung vom 11.02.2025, OA 529 entstanden aus Vorlage: OF 969/10 vom 27.01.2025 Betreff: Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird unter Einbindung der Eigentümer der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße und in der August-Schanz-Straße gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten, 1. wie die bereits bisher schwierige Anbindung des Gewerbeverkehrs von und zu dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße ganzheitlich verbessert werden kann; 2. wie die künftig schwierigere Verkehrserschließung zu den Liegenschaften in der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung ganzheitlich verbessert werden kann. Von besonderem Interesse ist dabei jeweils die Zeit der erheblichen Baumaßnahmen in der Homburger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1265 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 529 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5990, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) - Information, Schutz und Teilhabe
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2025, OF 353/15 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) - Information, Schutz und Teilhabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: - Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden von der Stadt im Ortsbezirk 15 angeboten? - Welche Anlaufstellen und/oder Kooperationspartner (z. B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in Nieder-Eschbach an? - Wie werden die Senioren über diese Angebote informiert? - Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen? Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche und macht es notwendig, dass auch ältere Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, um nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt zu werden. Für viele Senioren stellt die Nutzung digitaler Geräte und Dienste eine Herausforderung dar. Es ist daher wichtig, ein flächendeckendes, niederschwelliges und unterstützendes Angebot in allen Stadtteilen Frankfurts anzubieten, das den spezifischen Bedürfnissen der älteren Generation gerecht wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1125 2025 Die Vorlage OF 353/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenEinladung von Bau- und Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zum Thema Sanierung OttoHahnSchule
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2025, OF 345/15 Betreff: Einladung von Bau- und Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 zum Thema Sanierung Otto-Hahn-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Bau- und Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber zeitnah in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen des Ortsbeirats 15 einzuladen, um über den Stand und den Fortgang der Sanierung der Otto-Hahn-Schule zu berichten und den Bürgerinnen und Bürger in der Bürgerfragestunde hierzu Fragen zu beantworten Begründung: Es ist im Interesse der Mitglieder des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger mehr über die bereits abgeschlossenen, aber auch die zukünftigen Sanierungsmaßnahmen der Schule zu erfahren. Insofern würde sich der Ortsbeirat über einen Besuche der Bau- und Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen sehr freuen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 345/15 wird als interfraktioneller Antrag beschlossen. Beschluss: Die Vorlage OF 345/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenU-BahnÜbergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2025, OF 350/15 Betreff: U-Bahn-Übergang Deuil-La-Barre-Straße leiser gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es technische Möglichkeiten zur Reduzierung der U-Bahn-Fahrgeräusche beim Überfahren der "Deuil-La-Barre-Str." gibt. Begründung: Beim Überfahren der Straßenquerung entsteht eine Geräuschkulisse, die es so laut früher (subjektiv gesehen) nicht gegeben hat. Besonders abfahrende Züge aus der Haltestelle Richtung "Bonames" rattern und lärmen derart laut, dass an der Schranke wartende Personen buchstäblich ihr eigenes Wort nicht verstehen. Dortige Anwohner beklagen, besonders in den Abend- und Nachtstunden, diese störenden Geräusche. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1124 2025 Die Vorlage OF 350/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenAuskunft über die geplante Öffnung der Toilettenanlage an der UBahnStation „NiederEschbach“
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2025, OF 348/15 Betreff: Auskunft über die geplante Öffnung der Toilettenanlage an der U-Bahn-Station "Nieder-Eschbach" Vorgang: B 461/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Mitteilung gebeten, wann mit der Öffnung, der bedauerlicherweise seit vielen Jahren geschlossenen, Toilettenanlage an der U-Bahnstation Nieder-Eschbach zu rechnen ist. Begründung: Im Zwischenbericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 461, heißt es wie folgt: "Die derzeit geschlossene Toilettenanlage an der Haltestelle Nieder-Eschbach wurde im Zwischenbericht 2024 zum Toilettenkonzept bei den geplanten Sofortmaßnahmen für das Jahr 2025 mit berücksichtigt und entsprechend aufgeführt. Die Mittel hierfür sind vorhanden und werden aus dem Budget der Bauunterhaltung gedeckt." Insofern ist es von großem Interesse zu erfahren, wann die Toilette wieder den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 461 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1123 2025 Die Vorlage OF 348/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBeleuchtung der Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2025, OM 6323 entstanden aus Vorlage: OF 343/15 vom 02.01.2025 Betreff: Beleuchtung der Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach mit einer Beleuchtung zu versehen. Begründung: Im Dezember 2024 wurde die Traglufthalle im Freibad Nieder-Eschbach eröffnet. Bürger besuchen daher jetzt auch in der dunklen Jahreszeit das Freibad. Für die Anreise nutzen sie u. a. das Fahrrad. Unmittelbar links vom Eingang des Freibades befinden sich Fahrradständer, die nicht mit einer Beleuchtung versehen sind. Bisher war dies ausreichend, da das Freibad nur im Sommer genutzt werden konnte. Durch die neue Traglufthalle kann das Freibad nun auch außerhalb der Sommermonate von 06:30 Uhr bis 20:00 Uhr genutzt werden, sodass die Öffnungszeiten teilweise in die dunklen Morgen- und Abendstunden fallen. Um während der Dunkelheit das Sicherheitsgefühl der Schwimmgäste zu erhöhen und um die abgestellten Fahrräder besser vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen, sollten die Fahrradständer mit Beleuchtung versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 809 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 52-1
Installation von zwei Sitzbänken auf dem Weg entlang des Modellflugplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2025, OM 6322 entstanden aus Vorlage: OF 342/15 vom 31.12.2024 Betreff: Installation von zwei Sitzbänken auf dem Weg entlang des Modellflugplatzes Der Magistrat wird gebeten, in Absprache mit dem Ortslandwirt, den Betreibern des Modellfluglatzes (Aero-Club Nieder-Eschbach e. V.) und des Ortsvorstehers zwei Sitzbänke auf dem Weg entlang des Modellflugplatzes in Nieder- Eschbach zu installieren. Begründung: Der Weg entlang des Modellflugplatzes ist ein beliebter Spaziergangs- und Erholungsort für die Anwohner von Nieder-Eschbach. Insbesondere ältere Mitbürger sowie Familien mit Kindern nutzen diesen Weg häufig, um sich zu entspannen, die Natur zu genießen und den Modellflugzeugen zuzusehen. Eine Sitzbank an dieser Stelle würde den Besuchern eine willkommene Möglichkeit zur Rast bieten und die Attraktivität des Bereichs als Erholungsort weiter steigern. Ein zusätzlicher Aspekt ist die Zugänglichkeit für Menschen, die aufgrund ihres Alters oder gesundheitlicher Einschränkungen Schwierigkeiten haben, längere Strecken ohne Pause zu gehen. Eine Sitzbank würde hier eine deutliche Verbesserung darstellen und den Aufenthalt für viele Spaziergänger angenehmer machen. Der Ortsbeirat bittet daher um eine wohlwollende Prüfung und die zügige Umsetzung dieses Antrags. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 592 Aktenzeichen: 67-2
Schwimmunterricht im Schwimmbad in Nieder-Eschbach für die Schülerinnen und Schüler der MichaelGrzimekSchule ab dem kommenden Schulhalbjahr 2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2025, OM 6321 entstanden aus Vorlage: OF 341/15 vom 31.12.2024 Betreff: Schwimmunterricht im Schwimmbad in Nieder-Eschbach für die Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule ab dem kommenden Schulhalbjahr 2025 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule ab dem kommenden Schulhalbjahr 2025 den Schwimmunterricht im Schwimmbad in Nieder-Eschbach absolvieren können. Begründung: Das Nieder-Eschbacher Schwimmbad ist nun überdacht, sodass so schnell wie möglich der Schwimmunterricht für die Michael-Grzimek-Schule dort stattfinden sollte. Die Kinder müssen im Moment lange Wege mit dem Bus zum Riedbad nach Bergen-Enkheim zurücklegen. Zum Schwimmunterricht in Nieder-Eschbach könnten die Kindern laufen, was mehr Zeit im Schwimmbad bedeuten und den Bus sparen würde. Die Otto-Hahn-Schule wird im kommenden Schulhalbjahr in Nieder-Eschbach zum Schwimmunterricht gehen. Eltern von Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule berichten jedoch, dass ihre Kinder auch im nächsten Schulhalbjahr mit dem Bus ins Riedbad nach Bergen-Enkheim fahren müssen, was nicht nachvollziehbar ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2025, ST 311 Aktenzeichen: 52-1
Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6319 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 11.12.2024 Betreff: Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kreuzung mit Fahrradbügeln/Pollern so absichern kann, dass die dort laufenden Schulkinder eine gute Einsicht in die Straße Prämäckerweg haben. Begründung: Der Prämäckerweg macht kurz vor der Einmündung in die Straße In den Gräben eine leichte Biegung und die Einmündung ist besonders breit. Ebenso wird in dem Bereich oft geparkt. Im Winter wird der anfallende Schnee der Fußwege und im Herbst das Laub der Bäume an dieser Stelle zu einem großen Haufen aufgeschüttet, sodass es noch unübersichtlicher ist. Doch auch ohne parkende Autos, Laub- oder Schneehaufen kann man den Prämäckerweg (kommend aus Richtung Grundschule in Richtung Homburger Landstraße) erst dann ausreichend einsehen, wenn man mindestens drei Meter auf die Straße gelaufen ist. Das ist vor allem für die Schulkinder der Berkersheimer Grundschule gefährlich, da die Kreuzung auf dem Schulweg liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1765
Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6314 entstanden aus Vorlage: OF 958/10 vom 16.12.2024 Betreff: Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße so einzurichten, dass gefährliche Begegnungen vermieden werden. Geringfügig zeitversetzte Grünphasen (z. B. um fünf Sekunden) in Nord- und Südrichtung können vielleicht Abhilfe schaffen und sollten erwogen werden. Begründung: An der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße gibt es häufig Folgendes zu beobachten: Ist der links abbiegende Verkehr aus Richtung Norden nach längerem Warten (wegen des Gegenverkehrs) in die Weilbrunnstraße eingefahren, preschen die Pkw-Fahrer:innen, die ungeduldig hinter dem links abbiegenden Verkehr warten mussten, geradeaus in Richtung Süden los, obwohl ihre Ampel bereits auf Rot steht. Damit gefährden sie die Menschen, die am südlichen Fußgängerüberweg die Homburger Landstraße überqueren, da die dortige Fußgängerampel inzwischen Grün zeigt. Besonders bei hohem Verkehrsaufkommen ist diese große Gefährdung zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6306 entstanden aus Vorlage: OF 940/10 vom 19.11.2024 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Kurzzeitparkplätze (Brötchentaste) an allen Wochentagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr einzurichten und diese von der städtischen Verkehrspolizei überwachen zu lassen. Begründung: In diesem Kreuzungsbereich (Ronneburgstraße/Homburger Landstraße) besteht durch den Kundenverkehr von PENNY, der Frankfurter Sparkasse und der Filiale des Bäckers Eifler ein erhöhter Parkdruck, der dazu führt, dass auf dem Radweg oder auch in zweiter Reihe geparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Freizeit-/Aufenthaltsangebot „Unterstand“ für Jugendliche
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6309 entstanden aus Vorlage: OF 950/10 vom 16.12.2024 Betreff: Freizeit-/Aufenthaltsangebot "Unterstand" für Jugendliche Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Grünanlage zwischen Ben-Gurion-Ring und Oberer Kalbacher Weg, westlich der U-Bahn-Trasse ein Unterstand (analog des Unterstands am Bolzplatz Im Klingenfeld) errichtet werden kann. Die entsprechende Anzahl von Sitzbänken und Abfallbehältern wäre dabei ebenfalls vorzusehen. Begründung: Jugendliche und Heranwachsende bevorzugen Treffpunkte, die etwas abseits liegen und idealerweise noch einen gewissen Wetterschutz besitzen. Das führt bei fehlenden bedürfnisorientierten Angeboten leider oftmals dazu, dass dafür bei entsprechender Lage und Ausstattung Spielplätze genutzt werden, mit der Folge von nicht gewünschten Hinterlassenschaften auf, in bzw. neben den Spielgeräten sowie dort untersagten Verhaltensweisen. Auch Schäden an der Ausstattung treten vermehrt auf. Leider werden aber auch Schulen bzw. Schulgelände so nicht gewollt und nicht gestattet genutzt (siehe Problemlage an der Steffi-Jones-Schule). Die Erfahrungen am Frankfurter Berg und in Berkersheim haben gezeigt, dass ein entsprechendes Angebot, welches die Bedürfnisse von Jugendlichen und Heranwachsenden im Blick hat, zu einer drastischen Verbesserung führt, auch weil dort ein adäquater Abstand zu Anwohnern zu einer allseitigen Akzeptanz beiträgt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 485 Antrag vom 05.05.2025, OF 1052/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6963 Aktenzeichen: 67-0
Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in Bonames
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6214 entstanden aus Vorlage: OF 927/10 vom 18.11.2024 Betreff: Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in Bonames Vorgang: OM 5265/24 OBR 10; ST 1643/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob, entgegen der Stellungnahme vom 09.09.24, ST 1643, nicht auch zumindest im südlichen Teil des Ben-Gurion-Rings in Bonames städtische Gebäude seit Jahren ganz oder teilweise leer stehen; 2. wo weitere städtische Gebäude im Ortsbezirk 10 seit Jahren ganz oder teilweise leer stehen; 3. warum diese Gebäude leer stehen; 4. sofern auch teilweise eine (Zwischen-)Nutzung gefunden wurde, mit welcher Idee, zu welchen Zweck und mit welcher Maßgabe dies der Fall ist; 5. bis wann eine solche Zwischennutzung geplant ist und insbesondere bis wann sie getroffen wurde; 6. wann mit einem Ende des Leerstandes zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5265 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1643 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung OttoHahnSchule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6203 entstanden aus Vorlage: OF 336/15 vom 12.11.2024 Betreff: Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird gebeten, den Zaun hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße in Richtung der Otto-Hahn-Schule so zu erhöhen, dass Fußbälle nicht so leicht darüber fliegen können und damit fast unwiederbringlich verloren sind, da das dahinterliegende Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Begründung: Der Bolzplatz Gladiolenstraße erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Fußbälle beim versuchten Torschuss über das Tor und auch über den dahinterliegenden Zaun, der fast genauso hoch ist wie das Tor, fliegen. Diese Bälle sind dann in der Regel unwiederbringlich verloren, da das Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Es ist Teil der Sportanlage der Otto-Hahn-Schule und befindet sich in einem kaum erreichbaren hinteren Teil der Sportanlage, die für den Publikumsverkehr nicht zugänglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 567 Aktenzeichen: 67-0
Einladung der Dezernentin fu¨r Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wu¨st, in die Ortsbeiratssitzung zum Gewerbestandort NiederEschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6202 entstanden aus Vorlage: OF 335/15 vom 12.11.2024 Betreff: Einladung der Dezernentin fu¨r Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wu¨st, in die Ortsbeiratssitzung zum Gewerbestandort Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wüst, oder eine zuständige Vertretung zeitnah eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 besucht und sich dort in der Bürgerfragestunde den Fragen des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger zum Gewerbestandort Nieder-Eschbach stellt. Hierbei sollen die Ergebnisse, die nach Pressemeldungen im engen Austausch mit den Akteuren vor Ort erarbeitet worden sein sollen, vorgestellt werden. Da der Ortsbeirat hieran nicht beteiligt war, ist es ihm nicht möglich, den Bürgerinnen und Bürgern hierüber Auskunft zu geben. Insofern besteht ein großes Interesse an den Ergebnissen der Workshop-Reihe. Begründung: In der FNP vom 13.05.2024 wird hierzu wie folgt ausgeführt: "Die Frankfurter Wirtschaftsdezernentin Stephanie Wüst sagt: ‚In der politischen Arbeit ist Beteiligung ein enorm wichtiges Gut - wir sind auf das Wissen der Menschen vor Ort angewiesen. Umso dankbarer bin ich den motivierten Akteuren in Nieder-Eschbach und der Wirtschaftsförderung Frankfurt, dass sie mit der Workshop-Reihe ein Format ins Leben gerufen haben, in dem offen und vertrauensvoll auch kritische Themen diskutiert werden konnten.' Sie schaue zuversichtlich auf die Ergebnisse. ‚Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam - als Stadt und Gewerbestandort - Maßnahmen auf den Weg bringen können, um den Standort weiterzuentwickeln.' Ansgar Roese, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Frankfurt, ergänzt: ‚Ein lebendiger und zukunftsfähiger Standort lebt von einer guten Standortgemeinschaft. Gemeinsame Projekte sind somit essenziell. Als Wirtschaftsförderung blicken wir in unserer täglichen Arbeit sehr gerne auf Ergebnisse, die wir im engen Austausch mit den Akteuren vor Ort erarbeitet haben. Mit Unterstützung des Standortmanagements sollen die Resultate nun eine Form erhalten und in gemeinsamen Veranstaltungen mit den ansässigen Akteuren ihre Umsetzung finden. All das trägt nicht nur zu einer nachhaltigen Standortentwicklung bei, sondern stärkt die Gemeinschaft.'" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1219 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7349 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
(Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 339/15 Betreff: (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Das westlich, bereits existierende Ende des neuen Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach ist an der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße recht steil. Aus Richtung Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende müssen im unteren Teil und bei der Fahrt um die Kurve auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße sowie bei der Überquerung der Deuil-La-Barre-Straße äußerste Vorsicht walten lassen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht immer gelingt und Radfahrende unfreiwillig mit zu hoher Geschwindigkeit auf die Deuil-La-Barre-Straße fahren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten welche Möglichkeiten zur Entschärfung des westlichen Endes des Radweges im genannten unteren Teil und der Einbiegung auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße besonders für aus Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende es gibt. Wie ist eine gefahrfreie Querung der Deuil-La-Barre-Straße an dieser Stelle vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1068 2024 Die Vorlage OF 339/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 CDU und 1 BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgängerüberweg vor Am Burghof 5
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6062 entstanden aus Vorlage: OF 912/10 vom 21.10.2024 Betreff: Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5 Die Straße Am Burghof ist als einzige verbindende Straße in Richtung Frankfurter Berg entsprechend stark frequentiert. Insbesondere bewegungseingeschränkte Personen, welche von der nördlichen Seite kommend die Bushaltestelle "Alt-Bonames" sicher erreichen wollen, sind derzeit sehr verunsichert. Bürgerinnen und Bürger haben den Ortsbeirat 10 zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass auf Höhe der Straße Am Burghof 5 eine sichere Querung fehlt. Ferner weist der aktuelle Schulweg, für die von der südlichen Seite der Straße Am Burghof kommenden Kinder eine ungesicherte Querung vor der Homburger Landstraße 623 aus. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Fußgängerüberweg auf Höhe der Straße Am Burghof 5 einzurichten. Die Schulwegkommission wird im Anschluss daran gebeten, den Schulwegplan anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 407 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Gießener Straße - Überschwemmungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6051 entstanden aus Vorlage: OF 901/10 vom 21.10.2024 Betreff: Gießener Straße - Überschwemmungen Der Magistrat wird gebeten, den Bereich in der Gießener Straße zwischen Weinstraße/Sigmund-Freud-Straße und Homburger Landstraße sowie den Kreuzungsbereich Marbachweg/Gießener Straße prioritär in die Reinigungsliste der Sinkkästen aufzunehmen, insbesondere vor erwarteten Starkregenereignissen. Begründung: Der genannte Abschnitt ist Teil einer intensiv genutzten Verkehrsverbindung. Bei Starkregen kann das Wasser nicht zügig durch die vorhandenen Kanäle abfließen. Es entstehen auf der Gießener Straße verkehrsgefährdende Überschwemmungen, ein größerer See wie zuletzt am 26.09.2024, den Pkws nicht durchfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6063 entstanden aus Vorlage: OF 914/10 vom 21.10.2024 Betreff: Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung vor der Bäckerei Eifler die Sicherheit für Radfahrende erhöht werden kann, sodass weniger auf dem Radweg geparkt wird (zum Beispiel durch Klemmfixe und Rotfärbung oder Ähnliches). Begründung: Obwohl eindeutig ein Radweg eingezeichnet ist, parken immer wieder Fahrzeuge ganz oder teilweise auf dem Radweg vor der Bäckerei Eifler, um "schnell mal" einzukaufen. Das gefährdet den Radverkehr, der sich in der Kreuzungssituation in den Autoverkehr einfädeln muss. Insbesondere für Kinder und ältere Verkehrsteilnehmende ist das schwierig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 246 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1209
Rückstaus auf der Jean-Monnet-Straße vor der Homburger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6064 entstanden aus Vorlage: OF 915/10 vom 21.10.2024 Betreff: Rückstaus auf der Jean-Monnet-Straße vor der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, Rückstaus an der Ampel auf der Jean-Monet-Straße vor der Homburger Landstraße durch Optimierung der Ampelphasen in Fahrrichtung Frankfurter Berg, zumindest im Berufsverkehr, vermeiden zu lassen. Begründung: Die Erreichbarkeit des Stadtteils Frankfurter Berg sowie des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße wird bisher durch Rückstaus verzögert und entspricht so nicht der Nachfrage. Abhilfe ist dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 408 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6048 entstanden aus Vorlage: OF 894/10 vom 21.10.2024 Betreff: Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal Der Magistrat wird gebeten, die auffallend große Baustelleneinrichtung auf der Homburger Landstraße im Niddatal angemessen zu reduzieren und bei fehlendem Bedarf abbauen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 412 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes
S A C H S T A N D : Anregung vom 01.11.2024, OA 501 entstanden aus Vorlage: OF 331/15 vom 15.10.2024 Betreff: Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.02.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die laufenden Sanierungsarbeiten am Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel zu einem möglichst schnellen und qualifizierten Ende zu bringen. Begründung: Die Sanierungsarbeiten laufen bereits seit mehreren Jahren. Dabei war über lange Zeit nur die Nutzung der Außenanlage gestattet. Selbst die Toiletten waren vollständig gesperrt oder dann teilweise nur mit dem Licht eines Smartphones nutzbar. Aktuell ist immer noch nur ein Teil des Erdgeschosses für die Jugendarbeit nutzbar. Ein Ende dieses Zustandes ist vor Ort nicht absehbar. Eine vollständige Nutzung des gesamten Gebäudes ist jedoch dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 136 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 501 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Sonstige Voten: AfD und Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 136 vom 28.03.2025) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5476, 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.12.2024 Aktenzeichen: 61-0
Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6016 entstanden aus Vorlage: OF 330/15 vom 15.10.2024 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist, Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen", explizit auch auf Wegen zu Schulen, und - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtsstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael-Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besuchen, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders für in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 766 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1
Einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße installieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5904 entstanden aus Vorlage: OF 873/10 vom 27.08.2024 Betreff: Einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße installieren Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob es möglich ist, einen zweiten Spiegel auf der Homburger Landstraße in Höhe der Hausnummer 194 zu installieren. Begründung: Fahrer/Innen, welche mit einem normalen Pkw aus der Straße Alt-Preungesheim auf die Homburger Landstraße fahren, können auf dem vorhandenen Spiegel den von links kommenden Verkehr sehen, aber der von rechts kommende Verkehr ist nur sehr eingeschränkt einsehbar. Daher wäre ein zweiter Spiegel, der diesen Missstand aufhebt, sehr hilfreich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2154 Beratung im Ortsbeirat: 10
Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5891 entstanden aus Vorlage: OF 867/10 vom 20.08.2024 Betreff: Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampeln rings um die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße sowie die Ampeln an der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg mit akustischem Blindensignal ausgestattet werden können. Begründung: Durch die akustischen Signale können Blinde und Sehbehinderte sicherer über die Kreuzungen gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Parkbank in Bonames
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2024, OF 876/10 Betreff: Parkbank in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, in der Homburger Landstraße zwischen Kirchhofsweg und Oberen Kalbacher Weg in Bonames 1. die Parkbank zwischen Pfarrhaus und Bushaltestelle abbauen zu lassen, da hier seit einiger Zeit leider eine regelmäßige Vermüllung mit Scherben, Zigarettenkippen sowie mit ekligen Hinterlassenschaften Mitten in Bonames zu beklagen ist. Dies alles bleibt jeweils mit Blick auf die Umwelt und den öffentlichen Raum zu unterbinden, zumal dabei auch Kinder und Hunde gefährdet sind. 2. bis zum Abbau der Bank dort nach Erfordernis Sonderreinigungen zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenRuhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2024, OF 887/10 Betreff: Ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit den Zielen: 1. Aktuell sämtliche ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 10 umgehend beseitigen zu lassen. 2. Baustelleneinrichtungen jeweils grundsätzlich auf ordnungsgemäße und platzsparende Einrichtung überprüfen zu lassen. 3. Keine Kosten für die Allgemeinheit zu den vorgenannten Punkten zu übernehmen. 4. Bei ruhenden oder erledigten Baustellen die Einschränkungen gemäß der Straßenverkehrsordnung umgehend zu beenden. Begründung: Baustellen ziehen sich teils merkwürdig zeitintensiv über Monate und teils ohne erkennbare Aktivität hin. So zum Beispiel in der Homburger Landstraße in der Höhe Hilgenfeld. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 887/10 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE und 1 FDP gegen CDU (= Annahme); 4 GRÜNE, SPD, Linke, 1 FDP, AfD und fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenEntwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in NiederEschbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5763 entstanden aus Vorlage: OF 319/15 vom 18.06.2024 Betreff: Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrskonzept rund um das Schwimmbad und das Sportgelände an der Heinrich-Becker-Straße zu entwickeln, das die Interessen der Anwohner und der Besucher gleichermaßen berücksichtigt. Hierbei soll insbesondere ein Augenmerk auf die Rettungsdienste gelegt werden, für die ein Durchkommen an hochfrequentierten Tagen kaum bis gar nicht möglich ist. Der Ortsbeirat soll in eine solche Planung einbezogen werden. Begründung: Das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße erfreuen sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt bei Veranstaltungen und an heißen Sommertagen der Verkehr in der Straße teilweise komplett zum Erliegen. Die Heinrich-Becker-Straße ist in beide Richtungen befahrbar, was kein Problem wäre, wenn an solchen Tagen mit Autos nicht auf der Seite des Bachlaufs alles zugeparkt würde. Entgegenkommende Fahrzeuge können dadurch nicht mehr ausweichen, sodass der Verkehr in beide Richtungen zum Erliegen kommt. Auch für Rettungsfahrzeuge ist dann kein Durchkommen mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2097 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Straßeneinmündung kenntlich machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5761 entstanden aus Vorlage: OF 316/15 vom 18.06.2024 Betreff: Straßeneinmündung kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, auf die Hauptfahrbahn der Albert-Schweitzer-Straße in südwestlicher Richtung vor der Einmündung des Seitenarms zu den Hausnummern 52 bis 64 einen gestrichelten Balken (Haltelinie) aufzubringen, um auf die unübersichtliche vorfahrtsberechtigte, von rechts kommende Stichstraße aufmerksam zu machen. Begründung: An dieser Stelle ist die Übersichtlichkeit durch legal parkende Pkw auf dem rechten Parkstreifen sehr eingeschränkt, siehe Foto. Es kommt dort immer wieder durch unangepasste Geschwindigkeit und Missachtung der Rechts-vor-Links-Regelung zu Beinahe-Unfällen und Hupkonzerten. Durch eine Markierung, wie man sie im gesamten Stadtgebiet vor gefährlichen Einmündungen vorfinden kann, würde diese entschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2096 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme