Ortsbeirat 15
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Spurrillen in Fahrbahn beseitigen
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7356 entstanden aus Vorlage: OF 381/15 vom 21.08.2025 Betreff: Spurrillen in Fahrbahn beseitigen Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Spurrillen und weitere Fahrbahnschäden auf der Kreuzung Urseler Weg, Prager Straße und Altvaterstraße beseitigt bzw. repariert werden. Begründung: Diese Kreuzung wird u. a. von zwei Buslinien befahren, die allesamt dort abbiegen. Werktäglich sind das ca. 200 Fahrten. Durch diese hohe Belastung sind die Fahrbahndecken stark eingefahren und/oder eingesackt. Bürger klagen beim Überfahren der Kreuzung über unzumutbare Seitenbewegungen ihrer Fahrzeuge, eine Frau verletzte sich dadurch am Kopf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1995
Igelhabitate schaffen
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7346 entstanden aus Vorlage: OF 369/15 vom 12.06.2025 Betreff: Igelhabitate schaffen Der Magistrat wird gebeten, auf dem Friedhof, im Bieberpark sowie an weiteren geeigneten Stellen im Ortsbezirk Habitate und Rückzugsorte für Igel zu schaffen. Zudem sollen entsprechende Informationsschilder zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit angebracht werden. Begründung: Seit 2023 wird der westeuropäische Igel auf der Roten Liste gefährdeter Arten als potenziell gefährdet geführt. Sein Schutz als heimisches Wildtier gewinnt daher an Bedeutung. Der Igel wird zunehmend aus seinem natürlichen Lebensraum verdrängt - unter anderem durch zunehmende Besiedlung, Infrastrukturmaßnahmen und intensive landwirtschaftliche Nutzung. Infolgedessen lebt er heute verstärkt in und nahe menschlicher Siedlungsräume. Gerade in Nieder-Eschbach, das durch seine naturnahe Lage geprägt ist, finden sich zahlreiche potenziell geeignete Flächen für Schutzmaßnahmen. Besonders begrünten und halböffentlichen Bereichen - wie etwa dem Friedhof oder dem Bieberpark - kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Durch das gezielte Anlegen von Igelhabitaten (z. B. durch Laub- und Reisighaufen, Totholz oder spezielle Igelhäuser) können diesen Tieren geschützte Rückzugsorte geboten werden. Solche Rückzugsräume sind nicht nur in der Paarungszeit, sondern insbesondere auch für den Winterschlaf essenziell. Die Anbringung von Informationsschildern trägt zusätzlich zur Aufklärung der Bevölkerung bei, sensibilisiert für die Bedürfnisse dieser Tiere und stärkt das Bewusstsein für Arten- und Naturschutz im urbanen Raum. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1988
Einsatz von Elektrobussen auf den in Nieder-Eschbach fahrenden Buslinien 27 und 29
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7351 entstanden aus Vorlage: OF 376/15 vom 19.08.2025 Betreff: Einsatz von Elektrobussen auf den in Nieder-Eschbach fahrenden Buslinien 27 und 29 Vorgang: OM 3001/18 OBR 15; OA 282/18 OBR 15 Der Magistrat wird gebeten, sich bei VGF und traffiQ dafür einzusetzen, dass die in Nieder-Eschbach fahrenden Buslinien 27 und 29 künftig ausschließlich mit Elektrobussen betrieben werden. Begründung: Der Umstieg auf elektrisch betriebene Busse leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, zur Reduzierung von Feinstaub und CO₂-Emissionen sowie zur Verringerung der Lärmbelastung in Wohngebieten. Gerade an den Endhaltestellen in Nieder-Eschbach, an denen Busse häufig im Stand laufen oder rangieren, ist die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner besonders spürbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3001 Anregung vom 15.06.2018, OA 282 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1823 Aktenzeichen: 92-11
Fuß-/Radweg Gerhardsrainweg in einen verkehrssicheren Zustand versetzen
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7348 entstanden aus Vorlage: OF 373/15 vom 18.08.2025 Betreff: Fuß-/Radweg Gerhardsrainweg in einen verkehrssicheren Zustand versetzen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der gemeinsame Fuß-/Radweg und Wirtschaftsweg zu den Feldern und Kleingärten in einen verkehrssicheren Zustand gebracht wird. Begründung: Der Gerhardsrainweg zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße ist eine von Fußgängern und Radfahrern viel genutzte Abkürzung zwischen Wohngebiet und Ärztehaus bzw. IKEA/Hornbach. Der Straßenbelag ist wechselweise von gut bis unzumutbar und gefährlich einzustufen. Schlaglöcher und Schotterpisten sind keine Radwege. Foto: privat Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1994
Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuern
Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7347 entstanden aus Vorlage: OF 370/15 vom 24.07.2025 Betreff: Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuern Der Magistrat wird gebeten, das Piktogramm auf dem Weg Im Weidenfeld in Nähe der Einmündung der Leo-Tolstoj-Straße zu erneuen. Dieser Weg wird rege genutzt. Begründung: Das Piktogramm ist wegen der intensiven Nutzung stark beschädigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1770 Aktenzeichen: 66-0
Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte (Erweiterte Schulische Betreuung) im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7201 entstanden aus Vorlage: OF 367/15 vom 10.06.2025 Betreff: Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte (Erweiterte Schulische Betreuung) im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025 Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die neu zu eröffnende Kindertagesstätte (Erweiterte Schulische Betreuung (ESB)) im Gemeindezentrum St. Stephanus pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres in Betrieb genommen werden kann. Dazu zählen insbesondere - die rechtzeitige Fertigstellung und Abnahme aller baulichen Maßnahmen; - die Sicherstellung der vollständigen Möblierung und Ausstattung der Kindertagesstätte; - die Sicherstellung der personellen Besetzung (Leitung und Fachkräfte); - die Klärung aller organisatorischen und administrativen Abläufe (z. B. Betriebserlaubnis, Ausstattung, Raumaufteilung); - die frühzeitige Information und Einbeziehung der betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten. Begründung: Die Betreuungssituation für Kinder in Nieder-Eschbach, insbesondere im Hortbereich, ist äußerst angespannt. Eine pünktliche Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte (ESB) ist notwendig, um den Betreuungsbedarf für die Familien im Stadtteil zu decken und eine verlässliche Perspektive für Eltern und Kinder zu schaffen. Verzögerungen würden die Situation weiter verschärfen und zu einer großen Belastung für Familien führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1688 Aktenzeichen: 40-4
Das Projekt „Der geschenkte Baum“ nicht nur bewerben, sondern auch umsetzen
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7202 entstanden aus Vorlage: OF 368/15 vom 10.06.2025 Betreff: Das Projekt "Der geschenkte Baum" nicht nur bewerben, sondern auch umsetzen Der Magistrat wird gebeten: 1. zu prüfen, wie das Projekt "Der geschenkte Baum" personell und organisatorisch gestärkt werden kann; 2. kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um die Umsetzung von Bürgeranfragen im Rahmen des Projekts zu ermöglichen; 3. den Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung und die geplanten Maßnahmen zu informieren. Begründung: Das Projekt "Der geschenkte Baum" der Stadt Frankfurt bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Laubbäume geschenkt zu erhalten. Auf der Homepage der Stadt Frankfurt heißt es hierzu wie folgt: "Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main schützt Bäume und fördert ihre Neupflanzungen. Deshalb schenken wir Ihnen einen Laubbaum für Ihr Grundstück, damit er dazu beiträgt, unsere Stadt noch lebens- und liebenswerter zu gestalten." In Nieder-Eschbach gibt es großes Interesse an der Teilnahme an diesem Programm. Leider haben Bürgerinnen und Bürger die Rückmeldung erhalten, dass ihre Anfragen abgelehnt wurden, da derzeit keine personellen Kapazitäten zur Umsetzung verfügbar sind. Dies ist bedauerlich, da es die Bereitschaft der Bürger, sich aktiv für den Klimaschutz einzubringen, mindert. Der Ortsbeirat bittet daher, die notwendigen personellen und organisatorischen Ressourcen bereitzustellen, um die Nachfrage im Stadtteil zu bedienen und den Bürgerwillen zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1690 Aktenzeichen: 79-1
Erneuerung der Bänke und zusätzliche Sitzmöglichkeiten auf dem Friedhof in NiederEschbach
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7200 entstanden aus Vorlage: OF 366/15 vom 10.06.2025 Betreff: Erneuerung der Bänke und zusätzliche Sitzmöglichkeiten auf dem Friedhof in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die deutlich in die Jahre gekommenen Sitzbänke auf dem Friedhof Nieder-Eschbach zu erneuern bzw. zu ersetzen und zu prüfen, ob zusätzliche Sitzmöglichkeiten geschaffen werden können, um die Aufenthaltsqualität auf dem Friedhof zu verbessern und damit den Bedürfnissen der Friedhofsbesucher gerecht zu werden. Begründung: Bei einem Rundgang auf dem Friedhof Nieder-Eschbach wurde festgestellt, dass mehrere Bänke durch Nutzung und Wettereinfluss sehr marode sind. Besonders für ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ist das Vorhandensein von intakten Sitzgelegenheiten von großer Bedeutung. Die Erneuerung der Bänke trägt nicht nur zur Sicherheit und Bequemlichkeit der Friedhofsbesucher bei, sondern verbessert auch das Gesamtbild des Friedhofs. Darüber hinaus wäre es schön, wenn weitere Sitzgelegenheiten auf dem Friedhof geschaffen werden könnten, um die Aufenthaltsqualität der Besucher zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1689 Aktenzeichen: 67-4
Wie chaotisch wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8?
Antrag vom 10.11.2025, OF 652/8 Betreff: Wie chaotisch wird das Schuljahr 2026 im Ortsbezirk 8? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die folgenden Fragen zu beantworten: - Wie viele Erstklässler werden im Ortsbezirk 8 im nächsten Jahr voraussichtlich eingeschult? - Wie viele Eltern der Erstklässler werden Ihren Anspruch auf Ganztagesbetreuung nach der Erwartung / Planung des Magistrats geltend machen? - Wie viele Betreuungsplätze im Ortsbezirk 8 werden im nächsten Jahr durch Abgänge von Viertklässlern voraussichtlich frei? - Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Hortplätze? - Wer koordiniert die Vergabe der Plätze? - Sind die Horte verpflichtet, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen? - Wie wird eine Benachteiligung der Zweit-, Dritt- und Viertklässlern, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze vermieden? - Wie wirkt sich die neue Regelung auf die pädagogische Arbeit freier Träger aus, wenn keine jahrgangsgemischten Gruppen mehr gebildet werden könnten? Angesichts der Dringlichkeit des Anliegens bittet der Ortsbeirat um eine Stellungnahme des Magistrats innerhalb von drei Monaten. Begründung: Ab dem 01.01.2026 hat jeder Erstklässler im Ortsbezirk 8 einen gesetzlichen Anspruch auf ganztägige Betreuung durch Schule oder ortsansässige Einrichtungen. Aktuell ist im Ortsbezirk 8 jedoch kein Pakt für die Ganztagsschule umgesetzt. Die beiden Grundschulen - Heinrich-Kromer-Schule und Erich-Kästner-Schule - sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht ganztagsfähig. Besonders an der Heinrich-Kromer-Schule fehlt die Infrastruktur für eine Mittagsversorgung in den bestehenden Räumlichkeiten. Wenn die Horte verpflichtet sind, vorrangig Hortplätze für Erstklässler bereitzustellen, werden die Zweit-, Dritt- und Viertklässlern, die noch keinen Platz in einer Einrichtung haben und auch noch nicht durch den Ganztagsanspruch abgedeckt sind, bei der Vergabe der Hortplätze benachteiligt, da insgesamt zu wenig Plätze zur Verfügung stehen. Die Horte im Ortsbezirk 8 arbeiten bislang häufig mit altersgemischten Gruppen, die altersübergreifendes Lernen ermöglichen und pädagogisch fördern. Wenn in einer Einrichtung künftig nur Erstklässler aufgenommen werden könnten, entstehen homogene Gruppen, was die Arbeitsweise und das pädagogische Konzept grundlegend verändert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 8 am 27.11.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1339 2025 Die Vorlage OF 652/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff das Wort "chaotisch" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Maßnahmen gegen das wilde und behindernde Abstellen von E-Scootern und EBikes in NiederEschbach
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7199 entstanden aus Vorlage: OF 364/15 vom 10.06.2025 Betreff: Maßnahmen gegen das wilde und behindernde Abstellen von E-Scootern und E-Bikes in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass E-Scooter und E-Bikes nicht wild und behindernd abgestellt werden. Dafür sollen Parkzonen geschaffen werden, an denen die Leihfahrzeuge zurückgegeben werden müssen. Außerhalb der Parkzonen sind die Einstellungen an E-Scootern und E-Bikes so vorzunehmen, dass der Bezahlvorgang für die Leihenden weiterläuft, solange die E-Scooter und E-Bikes nicht auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Begründung: In der FNP vom 27.05.2025 heißt es dazu: "Seit vorigem Jahr bemüht sich die Stadt intensiver, Ordnung ins Abstell-Wildwest der E-Scooter zu bringen. Angefangen in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel, entstehen nach und nach Stellplätze, wo Leihfahrzeuge zurückgegeben werden müssen. Im Umkreis von 100 Metern gilt ein Parkverbot. In der Regel halten sich Nutzer daran, auch unterbinden die Verleihfirmen das Abstellen im Parkverbotsbereich. Wo es die Stellplätze gebe, funktioniert es recht gut, sagt Grünen-Fraktionschefin Katharina Knacker. Die Stadt werde das stadtweit ausrollen, erinnert Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne). CDU-Verkehrspolitiker Frank Nagel wirft Siefert jedoch eine falsche Prioritätensetzung vor." Das wilde und behindernde Abstellen von E-Scootern und E-Bikes ist nicht weiter hinnehmbar. Es muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1822 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in NiederEschbach
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7198 entstanden aus Vorlage: OF 363/15 vom 04.06.2025 Betreff: Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau einer (evtl. auch Mehr-)Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und die spätere Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach sinnvoll ist und zur Kosteneinsparung beitragen kann. 2. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, so wird der Magistrat gebeten, diese (Mehr-)Zisternenanlage zu installieren. In die Überlegungen sollte die in Planung befindliche Skateranlage einbezogen werden. Begründung: Regenwasser kann für die Toilettenspülung in den Gebäuden der drei Sportanlagen, die Reinigung von Wegen, Tribünen, Umkleiden und Trainingsgeräten sowie zur Gartenpflege rund um die Anlagen (z. B. Zierpflanzen, Rasenflächen neben den Spielfeldern bzw. dem Schwimmbecken) verwendet werden. Ebenso kann Regenwasser aus einer Zisterne zur automatischen Beregnung von Fußball- oder Tennisplätzen genutzt werden. Dies führt zu einer Senkung der Betriebskosten und trägt zum Umweltschutz durch Ressourcenschonung bei, womit ein Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Sport- und Freizeitanlagen geleistet wird. Kunstrasenplätze haben oft ein Drainagesystem, das Regenwasser ableitet. Dieses Wasser kann vom Sportplatz in Nieder-Eschbach evtl. in eine Zisterne geleitet und gespeichert werden. Auch die geplante Skateranlage kann einen Beitrag leisten, wie auch die Dachflächen der Gebäude auf den Sportanlagen. Nutzung von Regenwasser entlastet die Kanalisation, da weniger Regenwasser direkt dorthin abgeleitet wird und mildert das Risiko von Überschwemmungen bei Starkregen. Die Umsetzung ist technisch gut machbar und sicherlich bei Anlagen mit mehreren Gebäuden und einem Kunstrasenplatz wirtschaftlich sinnvoll, was für die o. g. Sportanlagen in Nieder-Eschbach zutrifft. Die Zisterne sammelt Regenwasser von den Dachflächen der Gebäude und ggf. umliegenden Flächen (Kunstrasenplatz, geplante Skateranlage). Eine Pumpe mit Filteranlage speist das Wasser ins interne Brauchwassersystem. Benötigt werden zwei getrennte Leitungsnetze für Brauchwasser (für Bewässerung, WC, Reinigung) und Trinkwasser (für Duschen, Küche, Trinkstellen). Beispielsweise gibt es in Frankfurt Sportanlagen, die Regenwasser für verschiedene Zwecke nutzen, u. a. der Deutsche Bank Park: Das Stadion verfügt über drei Regenwasserzisternen, die zur Bewässerung des Spielfelds und für die WC-Anlagen verwendet werden. Auch im Ahorn Camp Sportpark Dreieich (U 21 der Eintracht) wird eine Regenwasserzisterne eingesetzt, um das Spielfeld und die Grünanlagen zu bewässern (s. a.: https://klub.eintracht.de/nachhaltigkeit/esg-performance-und-projekte/environmen t/). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1691 Aktenzeichen: 52-1
Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“ Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80
Anregung vom 20.05.2025, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1063/10 vom 15.05.2025 Betreff: Fußgängerüberwege anstatt nur "farbliche Markierung" Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 Der Magistrat teilt in seinem Vortrag M 80 mit, dass "die Ergebnisse der Beteiligungen vollständig in die Planung eingearbeitet wurden". Dieser Auffassung schließt sich der Ortsbeirat 10 nicht an. Während des Planergespräches am 17.09.2024 wurde vom Ortsbeirat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Fußgängerüberwege (im Bestand) 1. in der Höhe des Ben-Gurion-Rings 52 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.2); 2. in der Höhe der Hausnummer 90 (nicht im Plan enthalten); 3. in der Höhe der Hausnummer 124 (nicht im Plan enthalten); 4. in der Höhe der Hausnummer 128 (entfällt, s. 1.1.2); 5. in der Höhe der Hausnummer 156 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.7.1) alle Bestandteil des aktuell gültigen Schulwegplans sind. Es liegen umfangreiche Erfahrungen und Erkenntnisse vor, dass Fußgängerüberwege auch auf Fahrbahnanhebungen selbst in Tempo-30-Zonen zunehmend durch Fahrzeugführende nicht StVO-konform, dafür aber gefährdend befahren werden. Eine in ihrer Funktion unbekannte nur rote Einfärbung wird nicht als sichere, rechtswirksame Querungshilfe wahrgenommen! Kinder sowie Jugendliche müssen auf ihren Schulwegen größtmöglichen Schutz erhalten. Gleiches gilt für sich oftmals nur langsam fortbewegende ältere und/oder bewegungseinge-schränkte Menschen. Deshalb kann nicht auf das Verkehrszeichen 293 und das Verkehrsschild 350 (Fußgängerüberweg) verzichtet werden. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. im Teilraum 1.1.2 Süd-Ost auf der neuen Fahrbahnanhebung mit Anrampung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 2. im Teilraum 1.2 Nord-Ost, Ladenzeile, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 3. im Teilraum 1.7.1 Süd I auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das Verkehrszeichen 293 aufgebracht und beidseitig das Verkehrsschild 350 aufgestellt wird; 4. sichergestellt wird, dass insbesondere auch mit Blick auf das angrenzende Kinderzentrum 71 das bestehende Verkehrszeichen 293 sowie beidseitig das Verkehrsschild 350 in Höhe des Ben-Gurion-Rings 90 wenigstens erhalten bleiben oder der Fußgängerüberweg ggf . durch eine Fahrbahnanhebung aufgewertet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1815 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.05.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 80 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 80 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 556 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 80 und OA 556 = Annahme) FRAKTION (M 80 = Annahme, OA 556 = Ablehnung) Gartenpartei (M 80 = Ablehnung, OA 556 = Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 80 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 556 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6273, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025
Nachrüstung der Sportanlage an der Bertramswiese mit SechsMeterBallfangzaun
Antrag vom 12.11.2025, OF 1140/9 Betreff: Nachrüstung der Sportanlage an der Bertramswiese mit Sechs-Meter-Ballfangzaun Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Ballfangeinrichtung auf der südlichen Seite der Sportanlage an der Bertramswiese auf das übliche Maß von 6 m (vgl. Entwurfsplan zur Sportanlage Dornbusch) zu erhöhen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 27.11.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1140/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf Versorgung mit Hort- und Schulplätzen im Ortsbezirk 9
Antrag vom 20.10.2025, OF 1124/9 Betreff: Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung auf Versorgung mit Hort- und Schulplätzen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die jüngsten Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung in den nördlichen Stadtteilen zeigen eine Stagnation bzw. leichten Rückgang der Geburtenzahlen. Dies wird sich zwangsläufig auf die Versorgung mit Hort- und Schulplätzen bzw. den Bedarf im Ortsbezirk auswirken. Der Magistrat wird daher gebeten, zeitnah dem Ortsbeirat den aktuellen Stand sowie die erwarteten Auswirkungen für die kommenden 10 Jahre vorzustellen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 9 am 30.10.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1124/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); Linke und fraktionslos (= Enthaltung)
Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä.
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7038 entstanden aus Vorlage: OF 362/15 vom 07.05.2025 Betreff: Maßnahmen gegen die Verunreinigung durch Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus durch Ölflecken o. Ä. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass wartende Busse an dem Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus keine Verunreinigungen (wie auslaufendes Öl o. Ä.) hinterlassen, insofern die Ursache für die Ölflecken zu ermitteln, insbesondere ob es sich um technische Defekte an den Fahrzeugen handelt und geeignete Wartungs- und Kontrollmaßnahmen einzuführen oder zu intensivieren, um derartige Leckagen zu vermeiden. Begründung: Der Bushalteplatz besteht an dieser Stelle noch nicht lange und ist schon durch Ölrückstände o. Ä. auf dem Boden verunreinigt. Diese Ölflecken stellen eine nicht unerhebliche Umweltbelastung dar, die zeitnah abgestellt werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1483 Aktenzeichen: 92-13
Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der DeuilLaBarreStraße in Höhe der Kirche St. Stephanus
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7037 entstanden aus Vorlage: OF 361/15 vom 07.05.2025 Betreff: Maßnahmen gegen unzumutbares Verhalten von Busfahrern am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass Busfahrer der Linie HG 8 am Bushalteplatz an der Deuil-La-Barre-Straße in Höhe der Kirche St. Stephanus nicht weiterhin ihre Notdurft in der Öffentlichkeit verrichten, insbesondere nicht an der Wand der katholischen Kirche oder im angrenzenden Gebüsch vor dem Kirchengebäude. Insofern könnte auch die Möglichkeit geprüft werden, mit der sich in der Nähe befindlichen Tankstelle zu vereinbaren, dass die dort befindliche Toilette genutzt werden kann. Die Busunternehmen sind auf jeden Fall auf die Problematik hinzuweisen und sollen zur Disziplin ihrer Fahrer angehalten werden. Begründung: In den letzten Monaten wurde wiederholt beobachtet, dass Busfahrer am genannten Haltepunkt aussteigen und ihre Notdurft - insbesondere das Urinieren - offen aus dem Bus heraus an der Kirchenwand oder in das Gebüsch vor der Kirche verrichten. Dieses Verhalten ist nicht nur unhygienisch und respektlos gegenüber dem sakralen Ort, sondern stellt auch eine Belästigung der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Besucherinnen und Besucher des Stadtteils dar. Zudem wirkt es sich negativ auf das Ortsbild aus und könnte langfristig die Substanz des Kirchengebäudes schädigen. Auch aus Gründen des öffentlichen Anstands und der Wahrung des sozialen Miteinanders sollte diesem Verhalten Einhalt geboten werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1484 Aktenzeichen: 92-13
Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6780 entstanden aus Vorlage: OF 1023/10 vom 07.04.2025 Betreff: Bahnsteigtreppe an der Homburger Landstraße Seit mehreren Monaten besteht bereits die Treppe, welche den Bahnsteig der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" mit der Omega-Brücke Homburger Landstraße verbindet. Leider ist sie aber noch immer nicht zur Nutzung freigegeben. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, warum die augenscheinlich fertiggestellte Treppenverbindung noch immer gesperrt ist und wann die Freigabe erfolgt. Ferner wird der Magistrat gebeten, mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die uneingeschränkte Nutzbarkeit schnellstmöglich hergestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1475 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Instandsetzung des Geländers am Jägersteg
Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6723 entstanden aus Vorlage: OF 232/14 vom 09.03.2025 Betreff: Instandsetzung des Geländers am Jägersteg Der Magistrat wird gebeten, das defekte Geländer am Jägersteg (Niedereschbacher Stadtweg) instand zu setzen. Begründung: Das Geländer ist auf der zum Niedereschbacher Stadtweg gelegenen Seite eingedellt und auf der gegenüberliegenden in Teilen komplett zerstört. Dieser Zustand besteht bereits seit mehr als einem Jahr. Zur besseren Veranschaulichung dient die folgende Darstellung: Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1480 Beratung im Ortsbeirat: 14
Entfernung Beschilderung für Taxis an der Prager Straße
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2025, OM 6856 entstanden aus Vorlage: OF 358/15 vom 02.04.2025 Betreff: Entfernung Beschilderung für Taxis an der Prager Straße Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderungen an der Prager Straße, die einen Taxistand markieren, zu entfernen. Begründung: Der an dieser Stelle installierte Taxistand ist überflüssig. Dies hat auch ein Vertreter der Taxi Frankfurt eG anlässlich seines Besuches der letzten Ortsbeiratssitzung bestätigt. Taxistände sind an hochfrequentierten Stellen, wie dem Hauptbahnhof oder dem Flughafen, sinnvoll. In nicht so frequentierten Stadtteilen wird das Taxi regelmäßig über eine App gerufen oder telefonisch geordert. Der an dieser Stelle installierte Taxistand blockiert mindestens zwei Parkplätze, die dringend benötigt werden, da doch viele Pendler ihr Auto in Nieder-Eschbach abstellen, um mit der U-Bahn weiterzufahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1344
Japanischen Staudenknöterich bekämpfen
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6692 entstanden aus Vorlage: OF 356/15 vom 04.03.2025 Betreff: Japanischen Staudenknöterich bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, den Japanischen Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen. Begründung: Der Japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Japanischen Staudenknöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterich, insbesondere in Ufer- und Auengebieten: https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/Flyer_Invasive_Arten.pdf https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn
Antrag vom 03.03.2025, OF 1098/2 Betreff: Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu prüfen und zu berichten: Welche Möglichkeiten werden gesehen, 1. auch die 4. Etage des Gebäudes nach einer Sanierung zur Nutzung freizugeben? 2. Welche genauen bautechnischen Gründe / Sanierungsbedarfe sprechen derzeit gegen eine Freigabe der 4. Etage? Sind die Untersuchungen hier bereits abgeschlossen? 3. Ist es denkbar, eine möglicherweise notwendige Sanierung der 4. Etage auch während der Nutzung der darunter liegenden Etagen durch die Schirn durchzuführen? 4. Sieht der Magistrat - sollte diese Sanierung derzeit an höheren Kosten scheitern - eine Möglichkeit, die entsprechenden Mittel im Haushalt zu mobilisieren bzw. einzustellen? 5. Was würde es längerfristig bedeuten, wenn eine Etage stillgelegt bleiben muss? Kann davon ausgegangen werden, dass nach Auslaufen der Schirn-Nutzung der Eigentümer Land Hessen eine grundlegende Sanierung durchführt? Gibt es hierzu Verabredungen / Verträge? Begründung: Der Antrag des Ortsbeirats beruht auf den Darstellungen des Leiters der Schirn sowie den Informationen durch Verwaltungspersonal aus Kulturdezernat und Planungsdezernat am 17. Februar 2025 im Ortsbeirat. Der Ortsbeirat hat sich in der Vergangenheit dafür eingesetzt, dass die Dondorf-Druckerei nach erfolgter Schadstoff-Sanierung und nach Umbau für die Bedarfe der Schirn in einzelnen Räumen auch anderen Nutzern (z.B. Bockenheimer Vereine sowie kreative Nutzungen) zur Verfügung steht. Wenn durch die Stilllegung einer ganzen Etage nunmehr große Raumbereiche entfallen, wäre das aus Sicht des Ortsbeirats mehr als bedauerlich und auf Dauer nicht zu akzeptieren. Um das Gebäude der Dondorf-Druckerei langfristig zu erhalten, sind umfassende gesamtheitliche Erneuerungen erforderlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1153 2025 Die Vorlage OF 1098/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 Linke Aktenzeichen: 41
Japanischen Staudenknöterich bekämpfen
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6692 entstanden aus Vorlage: OF 356/15 vom 04.03.2025 Betreff: Japanischen Staudenknöterich bekämpfen Der Magistrat wird gebeten, den Japanischen Staudenknöterich in den Eschbachauen zwischen Harheim und Nieder-Eschbach zu bekämpfen. Begründung: Der Japanische Staudenknöterich ist eine invasive Pflanzenart, die sich in Deutschland immer weiter ausbreitet. Auch am Eschbach ist der Japanischen Staudenknöterich auf dem Vormarsch und verdrängt dabei niedriger wachsende Pflanzenarten. Insbesondere für den dort im Frühjahr anzutreffenden Bärlauchteppich, der als Frühblüher Insekten wertvolle Nahrung bietet, stellt der Knöterich eine Gefahr dar. Auch das Land Hessen empfiehlt die Bekämpfung des Japanischen Staudenknöterich, insbesondere in Ufer- und Auengebieten: https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/Flyer_Invasive_Arten.pdf https://natureg.hessen.de/resources/recherche/Schutzge biete/GI/Sonstige/ASB_INVA13_Staudenknoeterich.pdf Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6691 entstanden aus Vorlage: OF 354/15 vom 04.03.2025 Betreff: Verlegung eines Feldweges zu einer verkehrssicheren Zufahrt auf die Homburger Landstraße Der Magistrat wird aufgefordert, den Feldweg entsprechend des in der Begründung beigefügten Ausbauplans (Skizze und Luftbild) entlang des Taunengrabens so zu verlegen und auszubauen, dass die Einmündung in die Homburger Landstraße nicht im spitzen Winkel, sondern in einem 90-Grad- Winkel erfolgt und direkt auf den gegenüber von Osten einmündenden Feldweg trifft. Die Ausführung ist mit dem Ortslandwirt abzustimmen. Begründung: Zurzeit können lange Fuhrwerke wie beispielsweise Lkw zur Zuckerrübenabfuhr oder Traktoren mit Hänger bzw. langen Anbaugeräten nur in Richtung Nieder-Eschbach ausfahren. Die vornehmliche Zielrichtung ist nach Aussagen der Landwirte und Gemüsegärtner jedoch meistens Richtung Anna-Lindh-Allee/Ober-Eschbach. Mit der geänderten Zufahrt kann der landwirtschaftliche Verkehr auf einem Teilstück der Homburger Landstraße und damit einhergehend Fahrbahnverschmutzungen verringert werden. Vor allem werden mit dieser Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße mit direkter Anbindung der dann beidseitigen Feldwege die bisweilen verkehrsbehindernden bzw. schwierigen Ein- und Ausfahrtmanöver der landwirtschaftlichen Fahrzeuge verhindert, was auch zu einer verkehrssicheren Zufahrt für alle Verkehrsteilnehmer führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1343
Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring NiederEschbach
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507 entstanden aus Vorlage: OF 347/15 vom 29.01.2025 Betreff: Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring Nieder-Eschbach Vorgang: OM 3041/22 OBR 15; ST 3/25 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme ST 3 angekündigte finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung auch dem ehrenamtlichen Engagement des Vereinsrings Nieder-Eschbach zugutekommt. Begründung: Mit der Vorlage OM 3041 hat der Ortsbeirat 15 den Magistrat aufgefordert, Kontakt mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH aufzunehmen, um die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Nieder-Eschbach weiterhin ehrenamtlich zu ermöglichen. Nach über zweijähriger Bearbeitungszeit hat der Magistrat hierzu mit der Stellungnahme ST 3 im Januar 2025 Stellung genommen. Hierbei wurde begründet, warum eine Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung im Ehrenamt nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus schreibt der Magistrat in der Stellungnahme: "Um diesen geänderten technischen, normativen und haftungsrelevanten Aspekten unter Berücksichtigung aller Beteiligten in ausreichendem Maße Rechnung tragen zu können, hatte das Wirtschaftsdezernat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und der Mainova das Projekt Weihnachtsbeleuchtung in den Frankfurter Einkaufsstraßen für die Gewerbevereine ins Leben gerufen, bei dem die Gewerbevereine und Interessensgemeinschaften, die die Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteil- und Einkaufsstraßen ermöglichen und organisieren, finanziell unterstützt werden. Die Initiative des Wirtschaftsdezernates wird auch 2024 fortgesetzt." Da das Engagement der Wirtschaftsförderung bereits bekannt war, hat der Vereinsring Nieder-Eschbach im Dezember 2024 einen Antrag bzgl. der Bezuschussung der Kosten gestellt. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 hat das Wirtschaftsdezernat die Bezuschussung abgelehnt. Die Ablehnung wird damit begründet, dass kein Bezug zum Gewerbe im Stadtteil Nieder-Eschbach aufgezeigt werden kann. Die in der Stellungnahme ST 3 gemachten Ausführungen sind damit vollkommen am Thema vorbei und behandeln nicht die Anregung des Ortsbeirats. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Begünstigung von Gewerbevereinen mit kommerziellen Interesse gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement vieler Vereinsmitglieder nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 860 Aktenzeichen: 92-0
Auskunft über den Zeitplan bezüglich Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der OttoHahnSchule
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6506 entstanden aus Vorlage: OF 346/15 vom 29.01.2025 Betreff: Auskunft über den Zeitplan bezüglich Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Zeitplan vorzulegen, der aufzeigt, wann mit dem Abriss und dem Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule begonnen wird und wann mit der Fertigstellung gerechnet werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind im Haushaltsplan genug Gelder für Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule eingestellt? 2. Wann werden die Container auf dem Schulgelände, die bereits seit den Herbstferien von der Schule geräumt worden sind, abgeholt, damit mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann? 3. Wann wird mit dem Abriss und dem Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule begonnen? 4. Warum konnte der ursprüngliche Zeitplan, Beginn der Maßnahmen Ende des Jahres 2024/Beginn des Jahres 2025, nicht eingehalten werden? Begründung: Die Otto-Hahn-Schule, wie auch die örtlichen Vereine, warten sehnlichst auf den Abriss und den Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1. Die Schule sowie der Stadtteil sind schon mehrfach vertröstet worden. Die Gelder dafür sind nach Kenntnis des Ortsbeirats im Doppelhaushalt eingestellt, sodass mit den Maßnahmen zeitnah begonnen werden kann. Die Container auf dem Gelände, das für die Baumaßnahmen benötigt wird, sind bereits seit den Herbstferien von der Schule geräumt worden und wurden nach den Informationen des Ortsbeirats auch freigegeben, stehen aber leider weiterhin auf dem benötigten Gelände, sodass mit den Sanierungsmaßnahmen nicht begonnen werden kann. Bedauerlicherweise hat sich die Bau- und Bildungsdezernentin Sylvia Weber auf eine Nachfrage der CDU-Fraktion im Bildungsausschuss am 20.01.2025 dahin gehend geäußert, dass sich die Sanierung/der Neubau verzögern wird, da die Baukosten für die Drei-Felder-Halle so teuer seien, wie für eine Sechs-Felder-Halle. Das müsse noch mal ganz genau geprüft werden. Die 3,5 Millionen Euro seien, laut Sylvia Weber, ja nur die Planungskosten. Es werde viel teurer. Einen Zeitplan für den Neubau der Halle konnte Frau Weber deshalb nicht nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6509 entstanden aus Vorlage: OF 351/15 vom 29.01.2025 Betreff: Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zur NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH aufzunehmen mit dem Ergebnis, dass das Grundstück vor dem Technikgebäude öfter und regelmäßig von Unrat gesäubert wird. Begründung: Dieses nur wenige Quadratmeter große Grundstück liegt zwischen Gebäude und Bahnsteigzugang der Stadtbahn und ist nur mit einem Geländer abgeteilt. Leider wird diese Fläche stetig als Müllablageplatz, Zielscheibe für Flaschenwürfe oder als Abstellplatz für entwendete Einkaufswagen des Handels missbraucht. Ehrenamtlich durchgeführte Müllsammelaktionen im Stadtteil kommen dort stetig an ihre Grenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1289 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6472 entstanden aus Vorlage: OF 955/10 vom 11.12.2024 Betreff: Parken vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 verhindern Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem kleinen Bürgersteig vor dem Sanitätshaus Raab in der Homburger Landstraße 182 zu unterbinden. Begründung: Die Homburger Landstraße vor der Hausnummer 182 ist besonders eng. Trotzdem parken Pkw mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig, sodass sämtliche Benutzerinnen und Benutzer des Bürgersteigs auf die Straße in den Gegenverkehr ausweichen müssen. Gerade die Kundschaft für ein Sanitätshaus muss mit Unterarmgehstützen, Rollatoren und Rollstühlen zur Rampe in das Geschäft kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 953 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6474 entstanden aus Vorlage: OF 957/10 vom 14.12.2024 Betreff: Etwaige Parallelstraße im Zuge der U5-Streckenverlängerung Vorgang: OM 4480/23 OBR 10; ST 1101/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und detailliert zu berichten, was amtsseitig im Zusammenhang mit der U5-Streckenverlängerung auf der Homburger Landstraße im Bereich von der derzeitigen Endhaltestelle "Preungesheim" in nördlicher Richtung bis zur Jean-Monnet-Straße bezüglich der folgenden Aspekte möglich beziehungsweise nicht möglich erscheint: 1. Bei einer Parallelstraße: a) eine Einfahrtsmöglichkeit nördlich des Deutschen Alpenvereins; b) eine reine Ausfahrt südlich des SAFAR-Geländes; 2. ohne jegliche Parallelstraße: zum Beispiel Verlagerung der U5-Trasse auf der Homburger Landstraße a) westlich; b) mittig; c) östlich; 3. gegebenenfalls weitere Varianten. Zu den Punkten 1. bis 3. erbittet der Ortsbeirat jeweils Planskizzen mit Simulationsdarstellungen. Die Ergebnisse sollen im Rahmen einer Sitzung des Ortsbeirates 10 beziehungsweise im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 10 öffentlich vorgestellt werden. Dabei sollen bitte im Rahmen eines Vergleichs zu der derzeitigen Planungslösung Vor- und Nachteile öffentlich erläutert sowie auch Fragen der im Ortsbezirk lebenden und arbeitenden Menschen beantwortet werden. Begründung: Es erscheint unverändert nicht sinnvoll, dass 1. die ehemals vorgesehene Parallelstraße derzeit nur in sehr verkürzter Version vorgesehen ist, sodass vorhersehbare Begegnungsverkehre und weitere nennenswerte Schwierigkeiten oder gefährliche Situationen zu erwarten sind; 2. unklar ist, wie die Planung nördlich der verkürzten Parallelstraße aussieht, insbesondere der Frage, ob es den dortigen Anliegern besser oder schlechter ergehen könnte; 3. bisher leider gemäß der Stellungnahme des Magistrats ST 1101 keine Varianten geprüft und erläutert wurden. Auch hier - so leider bekannt aus anderen Verfahren - könnte so eventuell der bequemste, womöglich aber nicht der beste Weg realisiert werden. Es ist zu bedauern, dass wohl vermeidbarer Widerstand und dadurch auch unnötige Verzögerungen entstehen, die bezüglich der wichtigen U5-Streckenverlängerung vermieden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4480 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1101 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 965 Antrag vom 19.08.2025, OF 1092/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 92-10
Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße in Preungesheim
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6477 entstanden aus Vorlage: OF 973/10 vom 27.01.2025 Betreff: Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße in Preungesheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Park-and-ride-Parkplätze unter der A 661 in der Homburger Landstraße künftig 1. sauberer gehalten werden können; 2. von nicht erwünschten Dauerparkern frei gehalten werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 958 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-0
Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5Streckenverlängerung
Anregung vom 11.02.2025, OA 529 entstanden aus Vorlage: OF 969/10 vom 27.01.2025 Betreff: Ganzheitliche Verkehrserschließung des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße sowie der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird unter Einbindung der Eigentümer der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße und in der August-Schanz-Straße gebeten, detailliert zu prüfen und ausführlich zu berichten, 1. wie die bereits bisher schwierige Anbindung des Gewerbeverkehrs von und zu dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße ganzheitlich verbessert werden kann; 2. wie die künftig schwierigere Verkehrserschließung zu den Liegenschaften in der Homburger Landstraße im Bereich der U5-Streckenverlängerung ganzheitlich verbessert werden kann. Von besonderem Interesse ist dabei jeweils die Zeit der erheblichen Baumaßnahmen in der Homburger Landstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1265 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 24.03.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 529 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OA 529 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5990, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025
Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) - Information, Schutz und Teilhabe
Antrag vom 30.01.2025, OF 353/15 Betreff: Digitale Unterstützung für Senioren im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) - Information, Schutz und Teilhabe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu berichten: - Welche digitalen Unterstützungsangebote für Senioren werden von der Stadt im Ortsbezirk 15 angeboten? - Welche Anlaufstellen und/oder Kooperationspartner (z. B. Vereine) bieten bereits Schulungen oder Hilfestellungen für Senioren im Umgang mit digitalen Medien in Nieder-Eschbach an? - Wie werden die Senioren über diese Angebote informiert? - Welche Schritte werden unternommen, um Ehrenamtliche oder Fachkräfte für die digitale Unterstützung von Senioren zu gewinnen? Begründung: Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft betrifft alle Lebensbereiche und macht es notwendig, dass auch ältere Menschen den Zugang zu digitalen Angeboten erhalten, um nicht von der allgemeinen Entwicklung abgehängt zu werden. Für viele Senioren stellt die Nutzung digitaler Geräte und Dienste eine Herausforderung dar. Es ist daher wichtig, ein flächendeckendes, niederschwelliges und unterstützendes Angebot in allen Stadtteilen Frankfurts anzubieten, das den spezifischen Bedürfnissen der älteren Generation gerecht wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1125 2025 Die Vorlage OF 353/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Barrierefreien Zugang ermöglichen
Antrag vom 18.11.2025, OF 576/4 Betreff: Barrierefreien Zugang ermöglichen Der Magistrat möge prüfen und berichten was er zu tun gedenkt, um mobilitätseingeschränkten Schülerinnen, Schülern und Eltern die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen zu ermöglichen. Begründung: In verschiedenen Schulen des Ortsbezirkes 4 ist es mobilitätseingeschränkten Menschen nicht möglich, an schulischen Veranstaltungen teilzunehmen, da keine Barrierefreiheit gegeben ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 576/4 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Frühstücksverhalten von Kindern in den Kitas und Schulen im Ortsbezirk 10
Antrag vom 03.06.2025, OF 1077/10 Betreff: Frühstücksverhalten von Kindern in den Kitas und Schulen im Ortsbezirk 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen zu Prüfen und Berichten, Liegen grundsätzliche Erkenntnisse über das Frühstücksverhalten der Kinder - in den KITAS - in den Grundschulen - und in den weiterführendenden Schulen vor. Wird in den KITAS/Schulen ein Frühstück angeboten? Wenn ja, in welcher Form? Wie viele Kinder kommen ohne ein Frühstück in die entsprechende Einrichtung? Ist bekannt, wenn zu Haus gefrühstückt wird, in welcher Qualität dieses geschieht? Begründung: Aus unterschiedlichen Quellen ist immer wieder zu hören, dass viele Kinder den Tag ohne ein Frühstück in der KITA oder in der Schule beginnen. Ein gutes Frühstück ist immer ein gelungener Start in den Tag. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1212 2025 Die Vorlage OF 1077/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "Kinder" die Worte "des Ortsbezirks 10" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielcontainer für den Paul-Arnsberg-Platz im Ostend
Antrag vom 11.11.2025, OF 574/4 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Spielcontainer für den Paul-Arnsberg-Platz im Ostend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden die notwendigen Mittel (ca. 7.000,- €) für die Beschaffung eines Spielcontainers mit einer Grundausstattung an Spiel- und Bewegungsmaterialien für den Paul-Arnsberg-Platz in den Haushalt eingestellt. Bei der Auswahl des konkreten Standorts sollte darauf geachtet werden, dass der Spielcontainer sowohl für die Kinder gefahrlos erreichbar ist und gleichzeitig das Erscheinungsbild des schönen Platzes nicht allzu sehr leidet. Eltern würden sich um die Ausgabe der Spielgeräte kümmern; Kontaktdaten der Ansprechperson liegen vor. Begründung: Im Rahmen der Umgestaltung des Platzes entstand bereits die Idee, für die Kinder in der Nachbarschaft geeignete Spielangebote zu schaffen. Nun soll mit dem Spielcontainer diese Idee realisiert werden. Rund um den Platz leben Familien mit ca. 30 - 40 Kindern. Menschen aus der Nachbarschaft treffen sich zufällig oder verabreden sich dort. Mit dem Spielcontainer würden Interaktionen, Spiel und Spaß und das nachbarschaftliche Miteinander weiter gestärkt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 4 am 02.12.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 101 2025 Die Vorlage OF 574/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Defibrillator am Bürgeramt anbringen
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6487 entstanden aus Vorlage: OF 344/15 vom 25.01.2025 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt anbringen Der Magistrat wird gebeten, einen Automatisierten E xternen Defibrillator (AED), der auch von Laien bedienbar ist, am Bürgeramt Nieder-Eschbach oder (in Absprache mit dem Eigentümer) an der U-Bahn-Station, z. B. dem Kiosk, anzubringen. Dieser sollte öffentlich und leicht zugänglich sein. In der näheren Umgebung sollten Hinweise auf den Standort angebracht werden. Begründung: Die angegebenen Orte sind auch in der Nähe der Busstationen und der U-Bahn-Station und somit geeignet. Ein von Laien bedienbarer AED kann Leben retten. Aktuell ist kein Defibrillator in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. An anderen Orten mit viel Publikumsverkehr (Schwimmbad, Sportanlage etc.) wurden solche Geräte bereits montiert, ebenso wie an einigen U-Bahn-Stationen in der Stadt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 836 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2025, ST 1992
Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6510 entstanden aus Vorlage: OF 352/15 vom 29.01.2025 Betreff: Wilde Sperrmüllablagerungen in der Siedlung der Nassauischen Heimstätte Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zur Nassauischen Heimstätte zwecks Suche nach Lösungen, die der Vermeidung und/oder Reduzierung wilder Müllablagerungen dienlich sind, aufzunehmen. Begründung: Die Siedlung der Nassauischen Heimstätte, eingerahmt von der Deuil-La-Barre-Straße, Albert-Schweitzer-Straße und Görlitzer Straße, erfährt seit einigen Jahren zunehmende Vermüllung. Schon wenige Tage nach erfolgter Sperrmüllabfuhr, in diesem Falle kurz vor Weihnachten, waren die Grünanlagen schon wieder vermüllt (siehe Foto). Bewohner anderer Häuser beklagen sich über den stetig verwahrlosten Anblick. Vielleicht können Rundschreiben an die Mieter, Hinweisschilder an den Abladestellen und Kontrollen oder Einhausungen für Sperrmüll Lösungsansätze sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 682 Aktenzeichen: 91-21
Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6509 entstanden aus Vorlage: OF 351/15 vom 29.01.2025 Betreff: Regelmäßige Reinigung vor dem Trafohaus in der Görlitzer Straße Der Magistrat wird gebeten, Kontakt zur NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH aufzunehmen mit dem Ergebnis, dass das Grundstück vor dem Technikgebäude öfter und regelmäßig von Unrat gesäubert wird. Begründung: Dieses nur wenige Quadratmeter große Grundstück liegt zwischen Gebäude und Bahnsteigzugang der Stadtbahn und ist nur mit einem Geländer abgeteilt. Leider wird diese Fläche stetig als Müllablageplatz, Zielscheibe für Flaschenwürfe oder als Abstellplatz für entwendete Einkaufswagen des Handels missbraucht. Ehrenamtlich durchgeführte Müllsammelaktionen im Stadtteil kommen dort stetig an ihre Grenzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1289 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring NiederEschbach
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507 entstanden aus Vorlage: OF 347/15 vom 29.01.2025 Betreff: Finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung für den Vereinsring Nieder-Eschbach Vorgang: OM 3041/22 OBR 15; ST 3/25 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in der Stellungnahme ST 3 angekündigte finanzielle Förderung für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung auch dem ehrenamtlichen Engagement des Vereinsrings Nieder-Eschbach zugutekommt. Begründung: Mit der Vorlage OM 3041 hat der Ortsbeirat 15 den Magistrat aufgefordert, Kontakt mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH aufzunehmen, um die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Nieder-Eschbach weiterhin ehrenamtlich zu ermöglichen. Nach über zweijähriger Bearbeitungszeit hat der Magistrat hierzu mit der Stellungnahme ST 3 im Januar 2025 Stellung genommen. Hierbei wurde begründet, warum eine Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung im Ehrenamt nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus schreibt der Magistrat in der Stellungnahme: "Um diesen geänderten technischen, normativen und haftungsrelevanten Aspekten unter Berücksichtigung aller Beteiligten in ausreichendem Maße Rechnung tragen zu können, hatte das Wirtschaftsdezernat gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung, dem Stadtplanungsamt und der Mainova das Projekt Weihnachtsbeleuchtung in den Frankfurter Einkaufsstraßen für die Gewerbevereine ins Leben gerufen, bei dem die Gewerbevereine und Interessensgemeinschaften, die die Weihnachtsbeleuchtung in den Stadtteil- und Einkaufsstraßen ermöglichen und organisieren, finanziell unterstützt werden. Die Initiative des Wirtschaftsdezernates wird auch 2024 fortgesetzt." Da das Engagement der Wirtschaftsförderung bereits bekannt war, hat der Vereinsring Nieder-Eschbach im Dezember 2024 einen Antrag bzgl. der Bezuschussung der Kosten gestellt. Mit Schreiben vom 14. Januar 2025 hat das Wirtschaftsdezernat die Bezuschussung abgelehnt. Die Ablehnung wird damit begründet, dass kein Bezug zum Gewerbe im Stadtteil Nieder-Eschbach aufgezeigt werden kann. Die in der Stellungnahme ST 3 gemachten Ausführungen sind damit vollkommen am Thema vorbei und behandeln nicht die Anregung des Ortsbeirats. Aus Sicht des Ortsbeirats ist die Begünstigung von Gewerbevereinen mit kommerziellen Interesse gegenüber dem ehrenamtlichen Engagement vieler Vereinsmitglieder nicht nachvollziehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 860 Aktenzeichen: 92-0
Auskunft über den Zeitplan bezüglich Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der OttoHahnSchule
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6506 entstanden aus Vorlage: OF 346/15 vom 29.01.2025 Betreff: Auskunft über den Zeitplan bezüglich Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Zeitplan vorzulegen, der aufzeigt, wann mit dem Abriss und dem Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule begonnen wird und wann mit der Fertigstellung gerechnet werden kann. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Sind im Haushaltsplan genug Gelder für Abriss und Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule eingestellt? 2. Wann werden die Container auf dem Schulgelände, die bereits seit den Herbstferien von der Schule geräumt worden sind, abgeholt, damit mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann? 3. Wann wird mit dem Abriss und dem Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1 der Otto-Hahn-Schule begonnen? 4. Warum konnte der ursprüngliche Zeitplan, Beginn der Maßnahmen Ende des Jahres 2024/Beginn des Jahres 2025, nicht eingehalten werden? Begründung: Die Otto-Hahn-Schule, wie auch die örtlichen Vereine, warten sehnlichst auf den Abriss und den Neubau der Turnhalle und der Sporthalle 1. Die Schule sowie der Stadtteil sind schon mehrfach vertröstet worden. Die Gelder dafür sind nach Kenntnis des Ortsbeirats im Doppelhaushalt eingestellt, sodass mit den Maßnahmen zeitnah begonnen werden kann. Die Container auf dem Gelände, das für die Baumaßnahmen benötigt wird, sind bereits seit den Herbstferien von der Schule geräumt worden und wurden nach den Informationen des Ortsbeirats auch freigegeben, stehen aber leider weiterhin auf dem benötigten Gelände, sodass mit den Sanierungsmaßnahmen nicht begonnen werden kann. Bedauerlicherweise hat sich die Bau- und Bildungsdezernentin Sylvia Weber auf eine Nachfrage der CDU-Fraktion im Bildungsausschuss am 20.01.2025 dahin gehend geäußert, dass sich die Sanierung/der Neubau verzögern wird, da die Baukosten für die Drei-Felder-Halle so teuer seien, wie für eine Sechs-Felder-Halle. Das müsse noch mal ganz genau geprüft werden. Die 3,5 Millionen Euro seien, laut Sylvia Weber, ja nur die Planungskosten. Es werde viel teurer. Einen Zeitplan für den Neubau der Halle konnte Frau Weber deshalb nicht nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beleuchtung der Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2025, OM 6323 entstanden aus Vorlage: OF 343/15 vom 02.01.2025 Betreff: Beleuchtung der Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach mit einer Beleuchtung zu versehen. Begründung: Im Dezember 2024 wurde die Traglufthalle im Freibad Nieder-Eschbach eröffnet. Bürger besuchen daher jetzt auch in der dunklen Jahreszeit das Freibad. Für die Anreise nutzen sie u. a. das Fahrrad. Unmittelbar links vom Eingang des Freibades befinden sich Fahrradständer, die nicht mit einer Beleuchtung versehen sind. Bisher war dies ausreichend, da das Freibad nur im Sommer genutzt werden konnte. Durch die neue Traglufthalle kann das Freibad nun auch außerhalb der Sommermonate von 06:30 Uhr bis 20:00 Uhr genutzt werden, sodass die Öffnungszeiten teilweise in die dunklen Morgen- und Abendstunden fallen. Um während der Dunkelheit das Sicherheitsgefühl der Schwimmgäste zu erhöhen und um die abgestellten Fahrräder besser vor Diebstahl und Vandalismus zu schützen, sollten die Fahrradständer mit Beleuchtung versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 809 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 52-1
Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6319 entstanden aus Vorlage: OF 964/10 vom 11.12.2024 Betreff: Absicherung der Kreuzung Prämäckerweg - In den Gräben/Berkersheimer Weg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man die o. g. Kreuzung mit Fahrradbügeln/Pollern so absichern kann, dass die dort laufenden Schulkinder eine gute Einsicht in die Straße Prämäckerweg haben. Begründung: Der Prämäckerweg macht kurz vor der Einmündung in die Straße In den Gräben eine leichte Biegung und die Einmündung ist besonders breit. Ebenso wird in dem Bereich oft geparkt. Im Winter wird der anfallende Schnee der Fußwege und im Herbst das Laub der Bäume an dieser Stelle zu einem großen Haufen aufgeschüttet, sodass es noch unübersichtlicher ist. Doch auch ohne parkende Autos, Laub- oder Schneehaufen kann man den Prämäckerweg (kommend aus Richtung Grundschule in Richtung Homburger Landstraße) erst dann ausreichend einsehen, wenn man mindestens drei Meter auf die Straße gelaufen ist. Das ist vor allem für die Schulkinder der Berkersheimer Grundschule gefährlich, da die Kreuzung auf dem Schulweg liegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 609 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1765
Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6306 entstanden aus Vorlage: OF 940/10 vom 19.11.2024 Betreff: Kurzzeitparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in der Homburger Landstraße vor den Häusern mit den Nummern 161 bis 163 Kurzzeitparkplätze (Brötchentaste) an allen Wochentagen in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr einzurichten und diese von der städtischen Verkehrspolizei überwachen zu lassen. Begründung: In diesem Kreuzungsbereich (Ronneburgstraße/Homburger Landstraße) besteht durch den Kundenverkehr von PENNY, der Frankfurter Sparkasse und der Filiale des Bäckers Eifler ein erhöhter Parkdruck, der dazu führt, dass auf dem Radweg oder auch in zweiter Reihe geparkt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 920 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1
Rücknahme der Ausdünnung/Fahrplananpassungen der UBahnLinien U 2 und U 8
Antrag vom 31.12.2024, OF 340/15 Betreff: Rücknahme der Ausdünnung/Fahrplananpassungen der U-Bahn-Linien U 2 und U 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH dafür einzusetzen, die seit dem 15.12.2024 geltende Taktung der U-Bahnlinien U2 und U8 zurückzunehmen und die ursprünglichen Intervalle von 7,5 Minuten für die U2 und 10 Minuten für die U8 wieder einzuführen. Begründung: Im Zuge der jüngsten Fahrplanänderungen wurden die Intervalle der U-Bahnlinien U2 und U8 verlängert. Konkret betrifft dies die U2, die nun alle 10 Minuten statt wie bisher alle 7,5 Minuten verkehrt, sowie die U8, deren Intervalle sich von 10 Minuten auf 15 Minuten verlängert haben. Durch die verlängerten Intervalle kommt es zu einer Verdichtung der Fahrgastzahlen, insbesondere zu Stoßzeiten. Die Züge sind häufig überfüllt, was nicht nur den Fahrkomfort erheblich mindert, sondern auch die Sicherheit der Fahrgäste beeinträchtigt. Insbesondere ältere Menschen, Kinder oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind von den vollen Zügen besonders betroffen. Eine unzureichende Taktung führt langfristig zu einer geringeren Akzeptanz des Systems. Wenn sich die Fahrgäste nicht mehr auf schnelle Verbindungen verlassen können, führt es dazu, dass mehr Menschen auf das Auto umsteigen, um ihre Ziele zu erreichen. Eine schlechtere Taktung der U-Bahn wirkt damit kontraproduktiv gegenüber den Zielen der Stadt, den ÖPNV auszubauen und den Individualverkehr zu reduzieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 340/15 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und BFF gegen CDU (= Annahme); FDP (= Enthaltung)
Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in Bonames
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6214 entstanden aus Vorlage: OF 927/10 vom 18.11.2024 Betreff: Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in Bonames Vorgang: OM 5265/24 OBR 10; ST 1643/24 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob, entgegen der Stellungnahme vom 09.09.24, ST 1643, nicht auch zumindest im südlichen Teil des Ben-Gurion-Rings in Bonames städtische Gebäude seit Jahren ganz oder teilweise leer stehen; 2. wo weitere städtische Gebäude im Ortsbezirk 10 seit Jahren ganz oder teilweise leer stehen; 3. warum diese Gebäude leer stehen; 4. sofern auch teilweise eine (Zwischen-)Nutzung gefunden wurde, mit welcher Idee, zu welchen Zweck und mit welcher Maßgabe dies der Fall ist; 5. bis wann eine solche Zwischennutzung geplant ist und insbesondere bis wann sie getroffen wurde; 6. wann mit einem Ende des Leerstandes zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5265 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1643 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung OttoHahnSchule
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6203 entstanden aus Vorlage: OF 336/15 vom 12.11.2024 Betreff: Erhöhung des Zauns hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße Richtung Otto-Hahn-Schule Der Magistrat wird gebeten, den Zaun hinter dem Fußballtor auf dem Bolzplatz Gladiolenstraße in Richtung der Otto-Hahn-Schule so zu erhöhen, dass Fußbälle nicht so leicht darüber fliegen können und damit fast unwiederbringlich verloren sind, da das dahinterliegende Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Begründung: Der Bolzplatz Gladiolenstraße erfreut sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Fußbälle beim versuchten Torschuss über das Tor und auch über den dahinterliegenden Zaun, der fast genauso hoch ist wie das Tor, fliegen. Diese Bälle sind dann in der Regel unwiederbringlich verloren, da das Grundstück nicht öffentlich zugänglich ist. Es ist Teil der Sportanlage der Otto-Hahn-Schule und befindet sich in einem kaum erreichbaren hinteren Teil der Sportanlage, die für den Publikumsverkehr nicht zugänglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 567 Aktenzeichen: 67-0
Einladung der Dezernentin fu¨r Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wu¨st, in die Ortsbeiratssitzung zum Gewerbestandort NiederEschbach
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6202 entstanden aus Vorlage: OF 335/15 vom 12.11.2024 Betreff: Einladung der Dezernentin fu¨r Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wu¨st, in die Ortsbeiratssitzung zum Gewerbestandort Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Reformen, Frau Stephanie Wüst, oder eine zuständige Vertretung zeitnah eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 besucht und sich dort in der Bürgerfragestunde den Fragen des Ortsbeirates und der Bürgerinnen und Bürger zum Gewerbestandort Nieder-Eschbach stellt. Hierbei sollen die Ergebnisse, die nach Pressemeldungen im engen Austausch mit den Akteuren vor Ort erarbeitet worden sein sollen, vorgestellt werden. Da der Ortsbeirat hieran nicht beteiligt war, ist es ihm nicht möglich, den Bürgerinnen und Bürgern hierüber Auskunft zu geben. Insofern besteht ein großes Interesse an den Ergebnissen der Workshop-Reihe. Begründung: In der FNP vom 13.05.2024 wird hierzu wie folgt ausgeführt: "Die Frankfurter Wirtschaftsdezernentin Stephanie Wüst sagt: ‚In der politischen Arbeit ist Beteiligung ein enorm wichtiges Gut - wir sind auf das Wissen der Menschen vor Ort angewiesen. Umso dankbarer bin ich den motivierten Akteuren in Nieder-Eschbach und der Wirtschaftsförderung Frankfurt, dass sie mit der Workshop-Reihe ein Format ins Leben gerufen haben, in dem offen und vertrauensvoll auch kritische Themen diskutiert werden konnten.' Sie schaue zuversichtlich auf die Ergebnisse. ‚Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam - als Stadt und Gewerbestandort - Maßnahmen auf den Weg bringen können, um den Standort weiterzuentwickeln.' Ansgar Roese, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Frankfurt, ergänzt: ‚Ein lebendiger und zukunftsfähiger Standort lebt von einer guten Standortgemeinschaft. Gemeinsame Projekte sind somit essenziell. Als Wirtschaftsförderung blicken wir in unserer täglichen Arbeit sehr gerne auf Ergebnisse, die wir im engen Austausch mit den Akteuren vor Ort erarbeitet haben. Mit Unterstützung des Standortmanagements sollen die Resultate nun eine Form erhalten und in gemeinsamen Veranstaltungen mit den ansässigen Akteuren ihre Umsetzung finden. All das trägt nicht nur zu einer nachhaltigen Standortentwicklung bei, sondern stärkt die Gemeinschaft.'" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1219 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7349 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3
Erhaltung Darmstädter Hof
Antrag vom 15.11.2024, OF 334/15 Betreff: Erhaltung Darmstädter Hof Wir bitten den Magistrat um Auskunft: Trifft es zu, dass es beabsichtigt ist, den im Ortsbezirk 15 als Bürgerhaus genutzten "Darmstädter Hof" zukünftig nicht mehr finanziell zu unterstützen, so dass er für die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine nicht mehr oder nur eingeschränkt zur Verfügung steht? Begründung: Nieder-Eschbach hat nach seiner Eingemeindung nach Frankfurt am Main kein eigenes Bürgerhaus bekommen, anders als z.B. die Stadtteile Harheim, Nieder-Erlenbach und Bergen. Der im Ortsmittelpunkt gelegene Gasthof mit Veranstaltungsräumen "Darmstädter Hof" hat diese Funktion schon lange inne und wurde und wird von der Stadt Frankfurt deswegen bezuschusst. Würde die finanzielle Unterstützung seitens der Stadt Frankfurt eingestellt oder reduziert, wäre das für unseren Stadtteil nicht hinnehmbar. Den Fortbestand des "Darmstädter Hofs" sehen wir insgesamt bei Einstellung der städtischen Unterstützung als stark gefährdet. Veranstaltungen aller Art müssten in andere Stadtteile verlegt werden, was völlig inakzeptabel wäre. Für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger würde das das Ende von fußläufig erreichbaren Treffen bedeuten, was einer Vereinsamung weiter Vorschub leisten würde. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1067 2024 Die Vorlage OF 334/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
(Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach
Antrag vom 13.11.2024, OF 339/15 Betreff: (Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach Das westlich, bereits existierende Ende des neuen Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach ist an der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße recht steil. Aus Richtung Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende müssen im unteren Teil und bei der Fahrt um die Kurve auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße sowie bei der Überquerung der Deuil-La-Barre-Straße äußerste Vorsicht walten lassen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht immer gelingt und Radfahrende unfreiwillig mit zu hoher Geschwindigkeit auf die Deuil-La-Barre-Straße fahren. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten welche Möglichkeiten zur Entschärfung des westlichen Endes des Radweges im genannten unteren Teil und der Einbiegung auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße besonders für aus Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende es gibt. Wie ist eine gefahrfreie Querung der Deuil-La-Barre-Straße an dieser Stelle vorgesehen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1068 2024 Die Vorlage OF 339/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 5 CDU und 1 BFF
Beendigung von lange währendem Wohnungsleerstand
Antrag vom 13.11.2024, OF 338/15 Betreff: Beendigung von lange währendem Wohnungsleerstand Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Gesetzesvorhaben des Landesgesetzgebers ihm bekannt sind, um lange währenden Wohnungsleerstand zu beenden. Wann ist dann mit einer Umsetzung zu rechnen? Wie ist die Stadt Frankfurt vorbereitet, eine solche Gesetzesvorgabe umzusetzen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 338/15 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU und FDP gegen GRÜNE und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Unerlaubte Werbung im öffentlichen Straßenraum
Antrag vom 13.11.2024, OF 337/15 Betreff: Unerlaubte Werbung im öffentlichen Straßenraum Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die zuständigen Ämter anzuweisen nicht genehmigte Werbung im öffentlichen Straßenraum entfernen zu lassen. Begründung: Seit einiger Zeit sind im Ortsbezirk 15 (Nieder-Eschbach) DIN A4 große und laminierte Kaufgesuche für Kraftfahrzeuge aufgetaucht. Fast alle Kreuzungen und Einmündungen, besonders die mit Signalanlagen oder Schrankenanlagen der U-Bahn, sind mit diesen, vermutlich ungenehmigten Werbungen, an Laternen, Masten und Andreaskreuzen "verziert". Foto: Privat Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 337/15 wurde zurückgezogen.