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Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - Fortsetzung

21.03.2023 · Aktualisiert: 29.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3744 entstanden aus Vorlage: OF 551/10 vom 06.03.2023 Betreff: Links abbiegen von der Gießener Straße in die Ronneburgstraße - Fortsetzung Vorgang: OM 1889/22 OBR 10; ST 1667/22 Die Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667, stößt auf Unverständnis und ist nur bedingt nachvollziehbar. Bei der jetzigen Verkehrsführung teilen sich auf der Gießener Straße von Norden kommende Fahrzeuge (mit Ziel westliche Ronneburgstraße) und die Radfahrenden bereits einen über 50 Meter langen Fahrstreifen. Es sind keine besonderen Vorkommnisse bekannt. Ebenso wird bereits häufig verkehrswidrig links in die östliche Ronneburgstraße abgebogen und der nachfolgende Kraftfahrzeugverkehr fährt regelmäßig auf einem kurzen Stück über den Radfahrstreifen an wartepflichtigen, links abbiegenden Fahrzeugen vorbei. Den Ortsbeirat erreichten bislang keine Beschwerden oder Berichte über gefährliche Situationen für parallel fahrende Radfahrerinnen und Radfahrer. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat deshalb erneut gebeten, auf der Gießener Straße das Linksabbiegen in die östliche Ronneburgstraße zu ermöglichen und dadurch die Homburger Landstraße zu entlasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1889 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1667 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1452 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kabelverbindung an der Brücke Glockengasse über den Eschbach

17.03.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3705 entstanden aus Vorlage: OF 221/15 vom 28.02.2023 Betreff: Kabelverbindung an der Brücke Glockengasse über den Eschbach Die Kabelverbindungen (Telefon, Internet) an der Eschbach-Brücke Glockengasse/Am Sprudel wurden durch das letzte Hochwasser des Eschbachs stark in Mitleidenschaft gezogen. Die äußere (Schutz)-Hülle ist dabei gebrochen, die einzelnen Leitungen sind glücklicherweise intakt geblieben. Seit dem Hochwasser ist die gesamte Verbindung mit Spanngurten provisorisch am Brückengeländer befestigt. Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wann und in welcher Form die Verbindung wieder ordentlich hergestellt wird und ob es dabei die Möglichkeit ergibt, die Verbindung dauerhaft hochwassersicher zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1311 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 67 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung des Verbindungsweges (Treppe) zwischen Albert-Einstein-Straße und Karl-Bieber-Höhe

17.03.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3702 entstanden aus Vorlage: OF 218/15 vom 20.02.2023 Betreff: Sanierung des Verbindungsweges (Treppe) zwischen Albert-Einstein-Straße und Karl-Bieber-Höhe Der Magistrat wird gebeten, den o. g. Verbindungsweg zu sanieren und damit in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen. Begründung: Leider finden sich an dieser Stelle viele lose und teils abgesackte Pflastersteine sowie Treppenstufen. Es besteht die Gefahr, dass Passanten mit dem Fuß hängen bleiben, stolpern oder sogar zu Fall kommen. Gerade für ältere Personen und Menschen mit körperlichen Einschränkungen ist die Nutzung schwierig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1309 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen

17.03.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3701 entstanden aus Vorlage: OF 217/15 vom 28.02.2023 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Bebauungsplanverfahren Nr. 920 ausweisen Der Magistrat wird aufgefordert, in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 seniorengerechtes Wohnen auszuweisen. Begründung: Auf der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 formuliert: "Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden." Mit der Einrichtung seniorengerechten Wohnens im Stadtteil Nieder-Eschbach wäre der Zielrichtung Rechnung getragen. Denn Seniorinnen und Senioren gehören zu einer Bevölkerungsgruppe, für die in Nieder-Eschbach bislang keine Wohnform vorhanden ist. Vorteilhafter Nebeneffekt wäre, dass die Seniorinnen und Senioren bei entsprechendem Angebot Häuser und große Wohnungen durch ihren Umzug frei machen würden, die wiederum von Familien bezogen werden könnten. Der Bedarf ist in beiderlei Hinsicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2023, ST 1372 Aktenzeichen: 61-00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Fußgängerampel BenGurionRing, Einmündung Berner Straße

17.03.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3704 entstanden aus Vorlage: OF 223/15 vom 16.03.2023 Betreff: Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße Vorgang: OM 4930/19 OBR 15; ST 2336/19; ST 875/20 Diese Woche wurde die technische Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße vorgenommen. Dabei wurde zwar die zusätzliche Installation eines akustischen Signals ("Klick") für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen, aber wegen fehlender Gelder nicht umgesetzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die notwendigen Gelder für die Installation des akustischen Signals bereitzustellen und die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten. Begründung: Auf Anregung des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring, Einmündung Berner Straße auch die Installation eines akustischen Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OM 4930 und ST 875). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen IKEA, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1462 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Installierung von einer oder mehreren E-Ladesäulen für Autos

17.03.2023 · Aktualisiert: 12.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2023, OM 3703 entstanden aus Vorlage: OF 219/15 vom 27.02.2023 Betreff: Installierung von einer oder mehreren E-Ladesäulen für Autos Der Magistrat wird gebeten, die Installierung von einer oder mehreren Ladesäulen für E-Autos in Nieder-Eschbach nach Prüfung der Örtlichkeiten zu veranlassen. Der Ortsbeirat schlägt die folgenden Plätze vor: den großen Parkplatz an der Deuil-La-Barre-Straße, den Taxistand an der Prager Straße sowie den Friedhof Nieder- Eschbach. Begründung: Aktuell müssen E-Auto-Besitzerinnen und -besitzer zu den örtlichen Discountern oder zu IKEA ausweichen, um ihre E-Autos aufzuladen. Das Straßenverkehrsamt hat die Ortsbeiräte in den jeweiligen Stadtteilen um Benennung von Arealen und Plätzen für Ladestationen gebeten. Um den Ausbau von E-Mobilität attraktiver zu gestalten, sollten in allen Stadtteilen gut erreichbare Ladestationen vorhanden sein. Über eine kurzfristige Rückmeldung und eine Besichtigung der Örtlichkeiten würde sich der Ortsbeirat freuen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1463 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Behindertengerechter Übergang Deuil-La-Barre-Straße - Rudolf-Breitscheid-Straße

02.03.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

Antrag vom 02.03.2023, OF 222/15 Betreff: Behindertengerechter Übergang Deuil-La-Barre-Straße - Rudolf-Breitscheid-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den vom Amt vorgelegten Entwurf eines Behindertengerechten Übergangs an der Kreuzung Deuil-La-Barre Straße - Rudolf Breitscheid Straße zu überarbeiten und nach den Vorschlägen des Ortsbeirats zu ergänzen: 1. Das Verkehrsschild auf der dem Darmstädter Hof zugewandten Seite der Kreuzung muss versetzt werden, damit Rollstuhlfahrer, Personen mit Rollator oder Kinderwagen diese Stelle ohne Behinderung passieren können.(s. Pfeil) 2. Der in unmittelbarer Nähe befindliche Übergang an der Ampel muss mit taktilen (tastbaren) Bodenleitsystemen versehen werden. (s. X) 3. Mit einem solchen Leitsystem ist ein Übergang über den Nieder-Eschbacher Stadtweg an der o.g. Kreuzung zu gestalten. (s. gepunktete Linie) Begründung: ... erübrigt sich ... Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 222/15 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule endlich beenden, Kindern Raum zum Lernen geben

28.02.2023 · Aktualisiert: 03.04.2023

Antrag vom 28.02.2023, OF 216/15 Betreff: Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule endlich beenden, Kindern Raum zum Lernen geben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. was bislang unternommen wurde, um der Raumnot der örtlichen Grundschule entgegenzuwirken; 2. welche, anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 am 04.11.2022 angekündigten Versprechungen zur Linderung der Raumnot, bislang umgesetzt wurden. Begründung: Anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 am 04.11.2022, wurde in der Bürgerfragestunde intensiv über die Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule berichtet. Die eigentlich 3-zügige Schule ist mittlerweile vier bis fünf-zügig. Die Fachräume sind zu Klassenräumen umgewandelt worden, was den Kindern Raum zum Lernen und den Lehrerinnen und Lehrern Raum zum Lehren nimmt. Frau Weber hatte anlässlich ihres Besuchs in Aussicht gestellt zu prüfen, ob in dem kleineren der beiden angemieteten Gebäude am Ben-Gurion-Ring eine zweite Grundschule eingerichtet werden kann. Frau Weber führte aus, dass dies besser sei, als die Michael-Grzimek-Grundschule irgendwann in der Zukunft mit weiteren Containern aufzustocken. Dem stimmen wir zu! Jetzt ist es an der Zeit den Versprechungen Taten folgen zu lassen. Denn der nächste fünf-zügige Jahrgang steht für das kommende Schuljahr schon in den Startlöchern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 639 2023 Die Vorlage OF 216/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Haushalt 2023 Mittel für „Digitale Schwarze Bretter“ für die Otto-Hahn-Schule in den Haushaltsplan 2023 einstellen und zeitnah anschaffen

28.02.2023 · Aktualisiert: 31.05.2023

Antrag vom 28.02.2023, OF 214/15 Betreff: Haushalt 2023 Mittel für "Digitale Schwarze Bretter" für die Otto-Hahn-Schule in den Haushaltsplan 2023 einstellen und zeitnah anschaffen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zwei "Digitale Schwarze Bretter" für die Otto-Hahn-Schule in den Haushaltsplan 2023 einzustellen und zeitnah anzuschaffen, damit die Schule nicht gegenüber anderen weiterführenden Schulen digital abgehängt bleibt. Begründung: Die Digitalisierung an Schulen schreitet voran und die Otto-Hahn-Schule sollte hier nicht abgehängt sein. "Digitale Schwarze Bretter" gehören mittlerweile zur Grundausstattung von weiterführenden Schulen. Insofern sollte die Schule jedenfalls bei der Grundsanierung des Bauteils B entsprechend bedacht werden. Die Schule hat für zwei DSB einen enormen Kostenvoranschlag (ca. EUR 13.000 wegen der besonderen Brandschutzvorrichtungen) erhalten. Dies ist über das Schulbudget nicht finanzierbar. Deswegen erfolgt die Veröffentlichung des Vertretungsplans für die Schüler und Schülerinnen und Lehrkräfte immer noch in Papierform. Die täglichen Aushänge können so nur mit zeitlicher Verzögerung erfolgen; zeitnahe Aktualisierungen sind unmöglich. Ankündigungen von Veranstaltungen können nur per Mail erfolgen. Die Stadt Frankfurt beruft sich im Moment darauf, dass keine Finanzmittel für die Beschaffung von digitalen Infomonitoren zur Verfügung stünden. Das Stadtschulamt könne die Beschaffung zweier digitaler Infomonitore daher nicht zentral übernehmen. Eine Finanzierung aus dem Schulbudget sollte möglich sein. Der jährlich zugewiesene IT-Zuschuss könnte für solche Anschaffungen angespart werden oder die Schule beschaffe zunächst eines und im Folgejahr ein weiteres. Die Ablehnung des Stadtschulamts ist nicht nachvollziehbar. Im Jahr 2022 ist der Otto-Hahn-Schule ein IT-Zuschuss von EUR 4.646,20 zugewiesen worden. Natürlich kann die Schule dieses Budget über einen Zeitraum von, dann drei Jahren, nicht gänzlich für diese Anschaffung zurücklegen. Die angegebene IT-Zuweisung sind IT-Folgemittel und sind im Jahr 2022 weit über den Betrag hinaus für Toner, Beamer-Lampen, USB-Kabel etc. verausgabt worden (ca. EUR 7.500). Damit hat die Schule die IT-Zuweisung schon überzogen und die Stadt wird nicht in Frage stellen können, dass diese Anschaffungen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs notwendig waren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 214/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Etatanregung EA 74 2023 Die Vorlage OF 214/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Warnschilder am Parkplatz zum Sportplatz und Schwimmbad an der HeinrichBeckerStraße, die auf eine mögliche Überflutung hinweisen, aufstellen

17.02.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2023, OM 3574 entstanden aus Vorlage: OF 212/15 vom 31.01.2023 Betreff: Warnschilder am Parkplatz zum Sportplatz und Schwimmbad an der Heinrich-Becker-Straße, die auf eine mögliche Überflutung hinweisen, aufstellen Der Magistrat wird gebeten, Warnschilder im Bereich des Parkplatzes am Sportplatz und am Schwimmbad an der Heinrich-Becker-Straße aufzustellen, die die Besucherinnen und Besucher darauf hinweisen und davor warnen, dass es bei Hochwasser zur Überflutung des Bereichs kommen kann. Begründung: Das Thema Hochwasser beschäftigt den Ortsbeirat schon viele Jahre immer wieder. Durch den Klimawandel verstärkt sich das Problem jedoch zunehmend. Das Wasser sammelt sich aus dem Taunus und Bad Homburg und fließt bei Regen fast wasserfallartig durch den Stadtteil. Innerhalb sehr kurzer Zeit kommt es dann zur Überflutung. Geparkte Fahrzeuge können bei Hochwasser volllaufen. Davor sollten die Menschen gewarnt werden. Nieder-Eschbacher Bürgerinnen und Bürgern ist das Problem der Überflutung des Parkplatzes am Sportplatz und Schwimmbad weitestgehend bekannt. Allerdings besuchen auch Menschen den Sportplatz und das Schwimmbad, denen die Problematik nicht bekannt ist. Diese sollten davor gewarnt werden, dass ihre Autos bei Hochwasser dort besser nicht stehen sollten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1312 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 111 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für NiederEschbach

17.02.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2023, OM 3575 entstanden aus Vorlage: OF 213/15 vom 01.02.2023 Betreff: Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne des Stadtteils Nieder-Eschbach (917 - Nieder-Eschbach Süd, 920 - Am Hollerbusch, 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, 516 - Am Eschbachtal/-Harheimer Weg) um eine Solardachempfehlung möglichst für sämtliche, zumindest aber für die öffentlich zu errichtenden Gebäude zu ergänzen. Begründung: Der derzeit im Landtag in Beratung befindliche Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Hessischen Energiegesetzes sieht eine Solardachempfehlung nur für landeseigene Gebäude vor. Bereits heute ist jedoch absehbar, dass zur Deckung des zukünftigen Bedarfs an erneuerbarem Strom (Elektromobilität, Wärmepumpen) in absehbarer Zeit alle geeigneten Dachflächen mit Fotovoltaikmodulen belegt werden müssen. Die nachträgliche Anbringung von Fotovoltaikanlagen auf Bestandsimmobilien ist deutlich teurer als deren Anbringung im Rahmen des Neubaus (Dachgerüst bereits vorhanden, Leitungen können zusammen mit den sowieso erforderlichen Elektroinstallationen geplant und verlegt werden). Daher ist die sofortige Einführung einer Solardachempfehlung für Neubauten im Vorgriff auf eine in einigen Jahren vermutlich ohnehin landes- oder bundesgesetzlich kommende allgemeine Solardachempfehlung nicht nur ökologisch, sondern insbesondere auch ökonomisch sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1296 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 79-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Stabileres und schnelleres Internet für Nieder-Eschbach

17.02.2023 · Aktualisiert: 13.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.02.2023, OM 3573 entstanden aus Vorlage: OF 210/15 vom 31.01.2023 Betreff: Stabileres und schnelleres Internet für Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen die Stadt Frankfurt am Main bislang ergriffen hat und welche Maßnahmen in Planung sind, um schnellstmöglich ein schnelles und stabiles Internet für die nördlichen Stadtteile und damit auch Nieder-Eschbach zu gewährleisten. Begründung: Schnelles und stabiles Internet ist eine städtische Aufgabe, denn es handelt sich um einen Teil der Daseinsvorsorge. Die Stadt muss die Rahmenbedingungen für die Breitbandinfrastruktur und somit auch die digitale Infrastruktur schaffen. Im Stadtteil Nieder-Eschbach klagen die Bürgerinnen und Bürger immer wieder über Internetausfälle und eine stockende oder langsame Internetverbindung. Nicht erst seit der Pandemie und vermehrter Home- und Mobileoffice-Nutzung ist ein schnelles Internet für viele Menschen ein Standortkriterium. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 927 Aktenzeichen: 60-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

07.02.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3503 entstanden aus Vorlage: OF 522/10 vom 23.01.2023 Betreff: Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg auf der Höhe des Hagebuttenweges eine Haltelinie für Rotphasen zu errichten, sowie ein Verkehrsschild "Bitte frei halten" zu installieren. Begründung: Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entstehen vermeidbare Rückstaus von Linksabbiegenden, die in Richtung Eschersheim fahrend sodann in den Hagebuttenweg abbiegen möchten. Dies ließe sich durch eine Haltelinie vermeiden: der Hagebuttenweg wäre auch dann befahrbar, wenn es zu Staus an der Kreuzung kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1131 Antrag vom 26.06.2023, OF 638/10 Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4247 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66-7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße

07.02.2023 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3499 entstanden aus Vorlage: OF 514/10 vom 23.01.2023 Betreff: Zukunft des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, unter anderem der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wie das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße künftig insgesamt sachlich und fachlich mehr als bisher gestärkt werden kann; 2. wie insgesamt eine Kooperation mit allen Eigentümern zur ganzheitlichen Nutzungserweiterung der Grundstücke auch im städtischen Interesse erreicht werden kann, um das Gewerbegebiet tatsächlich zu stärken; dies gilt in den Bereichen der ruhenden und fließenden Verkehre sowie bezüglich der sonstigen Nutzbarkeit der vorhandenen Grundstücke; 3. wie insbesondere mit den Eigentümern der Grundstücke entlang der Homburger Landstraße geklärt werden kann, wie die bisher schwierige Verkehrserschließung des Gewerbegebietes mit Blick auf die zusätzlich schwierige Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 verbessert werden kann; 4. ob die bisherige Beschränkung von Discountern durch Verbote überdacht werden kann; entsprechende Beschränkungen (vgl. auch 1. bis 3.) erscheinen fraglich und sollten überprüft werden, nachdem auch sonst teils gewerbefremde Nutzungen vor Ort zugelassen wurden und Investitionen durch Verbote eher unterbleiben werden, obwohl dies auch im öffentlichen Interesse sinnvoll wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1990 Antrag vom 05.05.2025, OF 1042/10 Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6952 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 10 am 06.06.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 10 am 11.07.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 05.12.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Ringstraßenbahn in Preungesheim

23.01.2023 · Aktualisiert: 28.02.2023

Antrag vom 23.01.2023, OF 513/10 Betreff: Ringstraßenbahn in Preungesheim Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und umfassende Berichterstattung gebeten, 1. wie insbesondere im Bereich der künftigen Ringstraßenbahn zwischen Friedberger Warte und Marbachweg bis zur Gießener Straße Baumfällungen unterbleiben können, ohne dass dabei Baumruinen entstehen, 2. welche neutralen Gutachten oder anderen Unterlagen mit entsprechenden Erkenntnissen zu städtischen Aussagen geführt haben, dass keine Bäume in dem Bereich zu 1. gefällt werden müssen. Diese vorgenannten Unterlagen sind den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 vollumfänglich und umgehend zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die öffentliche Vorstellung in der Januarsitzung des Ortsbeirates 10 in Sachen Ringstraßenbahn und den teils denkwürdigen Aussagen zu den Bäumen dort haben vor Ort zu großem Verblüffen und viel Unverständnis geführt. Insbesondere in der Homburger Landstraße sind sehr große Bäume vorhanden, die nach bestem Wissen und Gewissen wohl durch den Bau von Oberleitungen entweder gefällt werden müssen oder aber erheblichen (Total-)Schaden in den Baumkronen sowie durch Gleisbauarbeiten im Wurzelbereich erleiden dürften, so dass letztlich nur noch Baumruinen verbleiben können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 513/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlenden Glascontainer ersetzen

20.01.2023 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3401 entstanden aus Vorlage: OF 209/15 vom 05.01.2023 Betreff: Fehlenden Glascontainer ersetzen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der fehlende Glascontainer in der Albert-Schweitzer-Straße vor Hausnummer 16 wieder aufgestellt werden kann. Begründung: Seit einiger Zeit ist der Glascontainer dort verschwunden. Mehrere Anwohnerinnen und Anwohner aus der Siedlung fragten deshalb nach und baten um Wiederaufstellung. Dem Ortsbeirat liegt keine Erklärung für dessen Verschwinden vor. Außerdem sind immer wieder dort abgestellte Flaschen zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 641 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umwidmung der Deuil-La-BarreStraße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße

20.01.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3395 entstanden aus Vorlage: OF 203/15 vom 29.12.2022 Betreff: Umwidmung der Deuil-La-Barre-Straße von einer Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße Vorgang: OM 2521/22 OBR 15; ST 2605/22 Der Magistrat wird gebeten, sich für die Umwidmung der Deuil-La-Barre- Straße zwischen dem Ortseingang und Ortsausgang Nieder-Eschbachs von eine Kreisstraße K 871 in eine Gemeindestraße einzusetzen. Begründung: Gemeindestraßen sind Straßen, die überwiegend dem örtlichen Verkehr dienen. Der Anregung des Ortsbeirats auf Reduzierung des Durchgangsverkehrs ist mit der Begründung widersprochen worden, dass es sich bei der Straße um eine Straßenverbindung handelt, die als Kreisstraße K 871 gewidmet ist und nach Netzbedeutung und Widmungszweck "vorwiegend dem Verkehr zwischen benachbarten Kreisen und kreisfreien Städten, dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Kreises oder dem unentbehrlichen Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennten Ortsteilen an überörtliche Verkehrswege (§ 3 Absatz 1 Ziffer 2 Hessisches Straßengesetz)" diene. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Bei der Deuil-La-Barre-Straße handelt es sich faktisch um eine Gemeindestraße, die durch einen, mittlerweile dicht besiedelten, Stadtteil führt. Weitere Baugebiete sind bereits ausgewiesen, weshalb mit weiterem zufließenden Verkehr aus den Seitenstraßen zu rechnen ist. Die Forderungen des Ortsbeirats, ein Verkehrskonzept für den Frankfurter Norden zu entwickeln, wurden bislang abgelehnt. Es wird Zeit, dass der Magistrat sich der Problematik annimmt und den Lösungsvorschlägen des Ortsbeirats zur Verhinderung des Verkehrschaos in den Stoßzeiten nähertritt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.07.2022, OM 2521 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2605 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1102 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Regelmäßige Kontrollen am Parkplatz/Deuil-La-Barre-Straße wegen Dauerparkern aus den Nachbargemeinden

20.01.2023 · Aktualisiert: 07.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3398 entstanden aus Vorlage: OF 206/15 vom 04.01.2023 Betreff: Regelmäßige Kontrollen am Parkplatz/Deuil-La-Barre-Straße wegen Dauerparkern aus den Nachbargemeinden Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach am Parkplatz an der Deuil-La-Barre-Straße häufiger bzw. überhaupt zu kontrollieren. Die Parkzone auf der rechten Seite ist für Kurzparker angelegt, wird aber häufig von Dauerparkern belegt. An den Werktagen wird der Parkplatz von Pendlern aus den Nachbargemeinden sehr intensiv genutzt. Parkscheiben werden so gut wie nie benutzt und Fahrzeuge stehen in der Kurzparkzone bis zu neun Stunden. Da an dieser Stelle nie kontrolliert wird, wird dies auch von den Pendlern mit einer Selbstverständlichkeit genutzt. Begründung: Diese markierte Parkzone soll gemäß dem gut sichtbaren Schild bspw. für Einkäufe, einen Besuch bei der örtlichen Bank, aber insgesamt nur für einen kurzen Aufenthalt von einer Stunde genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1105 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Reinigung der öffentlichen Flächen in eine Hand geben

20.01.2023 · Aktualisiert: 13.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3400 entstanden aus Vorlage: OF 208/15 vom 05.01.2023 Betreff: Reinigung der öffentlichen Flächen in eine Hand geben Der Magistrat wird gebeten , auch in Nieder-Eschbach die Reinigung aller öffentlichen Flächen in eine Hand (FES) zu geben. Begründung: Es ist für die Bürgerinnen und Bürger von Nieder-Eschbach nicht nachvollziehbar, dass die Straßenreinigung Fahrbahnen und Bürgersteige, aber kein Straßenbegleitgrün (begrünte Inseln) oder Spielplätze und Parkanlagen von Unrat befreit. Manchmal liegt Müll monatelang zwischen Bäumen, Büschen und auf Wiesenflächen. Nach Kenntnisstand des Ortsbeirates 15 wird in anderen Stadtteilen bereits so verfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 858 Aktenzeichen: 79

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Planungsstand Traglufthalle für das Freibad Nieder-Eschbach

20.01.2023 · Aktualisiert: 13.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3397 entstanden aus Vorlage: OF 205/15 vom 29.12.2022 Betreff: Planungsstand Traglufthalle für das Freibad Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, über den Planungsstand einer Traglufthalle für das Freibad Nieder- Eschbach zu berichten. Begründung: Am 22. Februar 2022 informierten der Geschäftsführer der BäderBetriebe Frankfurt GmbH Dr. Boris Zielinski und Stadtrat Mike Josef im Rahmen eines Pressegesprächs über die Idee einer Traglufthalle für das Freibad Nieder-Eschbach. Ziel sei es, der Schwimmgemeinde zusätzliche Wasserflächen zu ermöglichen. Im Frankfurter Norden fehlt es in den Jahreszeiten Herbst, Winter und Frühjahr an geeigneten Wasserflächen zum Schwimmen. Aufgrund des hohen Bedarfes und der aktuellen Diskussionen über zusätzliche Wasserflächen wäre es hilfreich, im vorhandenen Freibad Nieder-Eschbach eine Traglufthalle zu installieren. Das Bad könnte damit in Anlehnung an das erfolgreiche Projekt der Traglufthalle Hausen ganzjährig, auch im Rahmen des Schulunterrichts, genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1522 Antrag vom 18.02.2024, OF 293/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 52-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen: Otto-Hahn-Schule als kooperative Gesamtschule mit den integrierten Gesamtschulen gleichbehandeln

20.01.2023 · Aktualisiert: 13.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2023, OM 3394 entstanden aus Vorlage: OF 202/15 vom 29.12.2022 Betreff: Einrichtung der Jugendhilfe an Schulen: Otto-Hahn-Schule als kooperative Gesamtschule mit den integrierten Gesamtschulen gleichbehandeln Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Angebot der "Jugendhilfe in der Schule" an Frankfurter Haupt-, Real-, Gesamt- und Förderschulen auf kooperative Gesamtschulen unter Einbeziehung der Gymnasialschülerinnen und -schüler erweitert und die Otto-Hahn-Schule als kooperative Gesamtschule so mit den integrierten Gesamtschulen gleichgestellt wird . Begründung: Anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 am 4. November 2022, hatte diese in Aussicht gestellt, die kooperativen Gesamtschulen, und damit auch die Otto-Hahn-Schule, mit den integrierten Gesamtschulen gleichzustellen, um allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit der Unterstützung zu geben. Wie seitens der Schulleitung berichtet wurde, ist die Not an der Schule groß und es muss schnellstmöglich Abhilfe geschaffen werden. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass man Gymnasialschülerinnen und -schüler an kooperativen Gesamtschulen die nötige Hilfe versagt, während sie ihnen an integrierten Gesamtschulen gewährt wird. Hier muss schnell und entschlossen gehandelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.06.2023, OF 244/15 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4132 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1784 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerampel Homburger Landstraße/Ronneburgstraße

10.01.2023 · Aktualisiert: 05.12.2023

Anregung an den Magistrat vom 10.01.2023, OM 3332 entstanden aus Vorlage: OF 495/10 vom 19.12.2022 Betreff: Fußgängerampel Homburger Landstraße/Ronneburgstraße Der Magistrat wird gebeten, südlich der Einmündung der Ronneburgstraße über die Homburger Landstraße (vor Hausnummer 128) einen ampelgeregelten Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Beim Überqueren der Homburger Landstraße südlich der Einmündung der Ronneburgstraße wird man nicht durch eine entsprechende Ampelanlage geschützt, wie sie auf der nördlichen Seite eingerichtet ist. So kommt es hier immer wieder zu Gefährdungen von Fußgängerinnen und Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 864 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 15

04.01.2023 · Aktualisiert: 02.02.2023

Antrag vom 04.01.2023, OF 200/15 Betreff: Antisemitismus in den Schulen und städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen des Ortsbezirks 15 Vorgang: A 389/18; B 73/20; B 634/20 Seit dem 6.11.2019 ist in jeder Sitzung der o.g. Antrag - entstanden aus der OF 246/15 - auf der Tagesordnung und der Ortsbeirat erhält darauf keine Antwort. Dieser Antrag beruht offenbar auf der Vorlage A 389 der StVV (damalige Koalition aus CDU, SPD, Grüne) vom 12.09.2018 und der Anfrage (Frage vom 19.04.2018, F 1177) des Stadtverordneten Uwe Paulsen, zu der es allerdings eine Antwort des Magistrats gab. Zu dem Vorgang A 389/18 CDU/SPD/GRÜNE gibt es bisher die Berichte vom 21.02.2020, B 73 und vom 27.11.2020, B 634. Der Ortsbeirat fragt aus diesem Anlass den Magistrat: Ist der Magistrat gewillt, noch zu Lebzeiten der jetzigen Ortsbeiratsmitglieder diese Anfrage zu beantworten? Begründung: Auf https://schulaemter.hessen.de/schulbesuch/schulangebot ist eine Auflistung der Adressen aller Frankfurt Schulen (mit Telefon- und Faxnummer) zu finden, diese könnte zur Nachfrage genutzt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Auskunftsersuchen vom 22.11.2019, V 1476 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 12.09.2018, A 389 Bericht des Magistrats vom 21.02.2020, B 73 Bericht des Magistrats vom 27.11.2020, B 634 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 15 am 20.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 583 2023 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. Die Vorlage OF 200/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?

06.12.2022 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3230 entstanden aus Vorlage: OF 474/10 vom 21.11.2022 Betreff: Fehlt Beschilderung in der Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße? Die Straßen Malvenweg, Petunienweg und Jasminweg sind verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb einer weitläufigen Tempo-30-Zone. An den jeweiligen Einmündungen wurden die Verkehrszeichen 325.1 sowie 325.2 (verkehrsberuhigter Bereich) angeordnet und aufgestellt. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist das Zeichen 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) entbehrlich, wenn die Zone z. B. in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht. Nach dem direkten Verlassen der vorgenannten verkehrsberuhigten Bereiche sind bislang noch keine Verkehrszeichen 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) vorzufinden. Eine Entbehrlichkeit für das Zeichen 274.1 ist der VwV-StVO aber leider nicht zu entnehmen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in den zuvor beschriebenen Bereichen der jeweilige Beginn der Tempo-30-Zone liegt und woran die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer diese erkennen können, wenn keine Verkehrszeichen 274.1 diese darstellen. Absatz 2 zu den Zeichen 274.1 und 274.2 der VwV-StVO scheint dieses zu erfordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 862 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2227 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umsetzung Schulentwicklungsplan im Ortsbezirk 10

06.12.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3225 entstanden aus Vorlage: OF 462/10 vom 25.10.2022 Betreff: Umsetzung Schulentwicklungsplan im Ortsbezirk 10 Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans weist wichtige und dringliche Schulentwicklungsprojekte für den Ortsbezirk 10 aus, etwa die Übersiedlung des Gymnasiums Nord in den Ortsbezirk, die Schaffung einer weiteren Gesamtschule und einer weiteren Grundschule für Bonames. Gleichzeitig steht am Ben-Gurion-Ring eine von der Stadt für den Schulbetrieb beschaffte Liegenschaft seit geraumer Zeit zu hohen Kosten leer. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie der genaue Zeitplan der Umsetzung zur Deckung dieser Schulbedarfe im Ortsbezirk 10 in Umsetzung des Schulentwicklungsplans aussieht. Begründung: Der Ortsbezirk 10 weist mit der Carlo-Mierendorff-Schule gerade eine weiterführende Schule auf und ist durch seine vielen Neubaugebiete ein Ortsbezirk mit besonders vielen zu beschulenden Kindern. Deshalb ist ein genauer Zeitplan für die Umsetzung des Schulentwicklungsplans für den Ortsbezirk 10 besonders wichtig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 631 Aktenzeichen: 40 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg sichern

06.12.2022 · Aktualisiert: 24.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3221 entstanden aus Vorlage: OF 442/10 vom 25.10.2022 Betreff: Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg sichern Der Magistrat wird gebeten, die Radfahrwege auf der Brücke am Frankfurter Berg so zu sichern, dass Autofahrer die durchgezogene Sicherheitslinie nicht mehr überfahren können (siehe Beispiel Einmündung Gießener Straße/Homburger Landstraße). Begründung: Es ist festzustellen, dass Fahrzeuge, welche die Brücke passieren, regelmäßig die durchgezogene Linie rechts und links der Fahrbahn überfahren und somit eine Gefahr für die Radfahrer darstellen. Gerade jetzt in der beginnenden dunklen Jahreszeit besteht die Gefahr besonders stark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 861 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2023, ST 1862 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 630 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167

06.12.2022 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung vom 06.12.2022, OA 289 entstanden aus Vorlage: OF 481/10 vom 04.12.2022 Betreff: Ampelphasen im Bereich Friedberger Warte Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Insbesondere im Berufsverkehr verursachen die aus Richtung Bad Vilbel kommenden und in die Dortelweiler Straße einbiegenden Kraftfahrzeuge immense Stauungen. Dies führt bereits zu zusätzlichen Ausweichverkehren, welche die nördlichen Stadtteile besonders belasten. Die Ringstraßenbahn wird sicherlich schon aufgrund der deutlich größeren Fahrzeuglänge mehr Zeit beanspruchen, als es bislang bei den Bussen der Linie 34 der Fall ist. Das ist relevant beim Einbiegen in die/aus der Friedberger Landstraße sowie bei der Querung der Abbiegespur in die Dortelweiler Straße (NEU!). Ferner besteht zurzeit in der Homburger Landstraße die Bushaltestelle in Höhe der Wetzlarer Straße. Sie ist unverzichtbar für die Anwohnerinnen und Anwohner östlich der Homburger Landstraße und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des amerikanischen Generalkonsulats. Besonders mit Blick auf eine maßgebende Verbesserung des ÖPNV sollten bereits bestehende und gut angenommene Möglichkeiten nicht aufgehoben werden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Fragestellungen zu prüfen und zu berichten: 1. Wie/wo wendet der Bus der Linie 43? 2.Wie ist der zeitliche Unterschied der Grünphasen an den oben beschriebenen Ampelanlagen zwischen der Ringstraßenbahn (gegebenenfalls zuzüglich den Bussen der Linie 43) und den Bussen der Linie 34 (aktuell)? 3. Wie viele Fahrzeuge werden bei der Ringstraßenbahn (zuzüglich den Bussen der Linie 34) beziehungsweise beim Bus der Linie 34 (aktuell) stündlich im Berufsverkehr jeweils in die Dortelweiler Straße einbiegen können? 4. Wie werden die nördlichen Stadtteile vor dann zunehmenden Ausweichverkehren geschützt? Der Magistrat wird außerdem gebeten, die Kombi-Haltestelle Wetzlarer Straße auf jeden Fall in die Maßnahme aufzunehmen, also nicht nur optional. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1190 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 66-0

OA (Anregung Ortsbeirat)

Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167

06.12.2022 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung vom 06.12.2022, OA 288 entstanden aus Vorlage: OF 470/10 vom 22.11.2022 Betreff: Vermeidbare Belastungen der Ringstraßenbahn Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ergänzend zu seinem Vortrag vom 14.10.2022, M 167, auch ganzheitlich zu prüfen und zu berichten, 1. welche ÖPNV-Alternativen zur Ringstraßenbahn bestehen oder möglich werden; 2. wie Einschränkungen der Ringstraßenbahn auf den Takt der Linie 18 in den Frankfurter Bogen vermeidbar werden; 3. welche ÖPNV-Verbindungen für Eckenheim und Preungesheim umsteigefrei nach Bornheim führen werden; 4. wie viele Bäume im Marbachweg beziehungsweise auf der Homburger Landstraße entfallen werden; 5. wie viele Stellplätze im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße entfallen werden; 6. wie lange die Bauphase im Marbachweg beziehungsweise der Homburger Landstraße dauern wird; 7. welche Sperrungen insbesondere im Marbachweg, aber auch auf der Homburger Landstraße zu eventuell weitreichenden Umleitungen oder Staus führen werden; 8. welche Alternativen anstelle des Marbachwegs künftig für den bisher motorisierten fließenden und ruhenden Verkehr für den lokalen und regionalen Bereich um die bisher wichtigen Ost-West- und West-Ost-Verbindungen in Frankfurt ermöglicht werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2022, M 167 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1101 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.12.2022 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.01.2023, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) und FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung der Vorlage OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 167 = Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes, OA 276 und OA 289 = vereinfachtes Verfahren, OA 288 = Annahme) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 167 = Enthaltung, OA 276, OA 288 und OA 289 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 167 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 276 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Vorlage OA 288 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 289 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme unter Berücksichtigung OA 276); ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2824, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 92-11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 14

Umleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim

20.11.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Antrag vom 20.11.2022, OF 119/14 Betreff: Umleitung Radverbindung zwischen Harheim und Berkersheim Im März 2022 ist zeitgleich mit der Schließung des Bahnübergangs BÜ99 am Berkersheimer Bahnhof für den Radverkehr eine Umleitungsstrecke ausgeschildert worden, die über den Harheimer Weg (Bonames), den Oberen Kalbacher Weg, die Bonameser Hainstraße, Am Burghof, Homburger Landstraße, zum Berkersheimer Weg (Frankfurter Berg) und dann bis nach Berkersheim führt. Der Weg von Harheim z.B. bis zum Harheimer Hort in Berkersheim ist dadurch anstelle 1,7 Kilometern nun 6,8 Kilometer lang. Die Fahrzeit verlängert sich von 6 Minuten auf etwa 30 Minuten. An mehreren Stellen weisen die Wegweiser zudem in die falsche Richtung. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zu folgenden Fragen. 1. Wer hat diese Umleitung geplant und mit welcher Absicht? 2. Weshalb besteht diese Umleitung immer noch, obwohl es am Berkersheimer Bahnhof seit sechs Monaten die Möglichkeit gibt, mit den Aufzügen des provisorischen Fußgängerstegs die Gleise zu überqueren (Ausnahme: Lastenräder)? 3. Was war der Grund, den Radverkehr nicht über den deutlich kürzeren Nidda-Radweg umzuleiten, sondern ihn durch Bonames mit mehreren sicherheitskritischen Stellen zu planen. 4. Aus welchem Grund verzichtet die Stadt Frankfurt in solchen Fragen auf die lokale Radfahrkompetenz der Harheimer Ortsbeiräte? Begründung: Aufgrund der Bedeutung von schnellen und sicheren Radverbindungen besonders dann, wenn der öffentliche Nahverkehr (S6, Bus28) nur eingeschränkt oder gar nicht fährt, müsste doch auch die Sicherheit des Radverkehrs im Interesse und der Sorgfaltspflicht der Stadt Frankfurt liegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 14 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 14 am 05.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 119/14 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben

09.11.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

Antrag vom 09.11.2022, OF 197/15 Betreff: Stand Bebauungsplanverfahren Nr. 923, Schulbau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zügig vorantreiben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des B-Planverfahrens Nr. 923 Auskunft zu geben. Insbesondere darüber, was seit September 2020, nachdem die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt ist, unternommen wurde, um den Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord voranzutreiben. Außerdem darüber, wieviele Grundstücke sich noch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt befinden und noch erworben werden müssen. Die Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber hatte während eines Besuchs der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirates 15 darüber berichtet, dass die im Bereich des B-Planverfahrens Nr. 923 vorhandenen Flächen noch nicht im Eigentum der Stadt Frankfurt stünden, was das Verfahren verzögern würde. Begründung: Der Bau der beiden Schulen muss dringend vorangetrieben werden. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten. Die eigentlich 3-zügige Schule wir im Moment 4-zügig, in einem Jahrgang 5-zügig geführt. Die Schule ist auf diese hohe Schülerzahl nicht ausgelegt. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, für Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrerinnen und Lehrer. Das Gymnasium Nord, sollte zeitnah dorthin gebracht werden, wo es so dringend benötigt wird. Der Auslagerungsstandort, zu dem die Kinder täglich mit dem Schulbus gebracht werden müssen, sollte keine Dauerlösung sein. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 25.11.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 548 2022 Die Vorlage OF 197/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle „Frankfurter Berg Bahnhof“ einrichten

08.11.2022 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.11.2022, OM 3083 entstanden aus Vorlage: OF 441/10 vom 25.10.2022 Betreff: Gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof" einrichten Der Magistrat wird gebeten, einen gesicherten Überweg auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof" einzurichten. Begründung: Das Überqueren der Homburger Landstraße auf Höhe der Bushaltestelle "Frankfurter Berg Bahnhof", um auf den Fußweg auf der anderen Straßenseite zu kommen, ist mit einem hohen Sicherheitsrisiko verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 443 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2082 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim

07.11.2022 · Aktualisiert: 14.02.2023

Anregung an den Magistrat vom 07.11.2022, OM 3063 entstanden aus Vorlage: OF 111/14 vom 20.10.2022 Betreff: Blindengerechte Straßenüberquerungen in Harheim Der Magistrat wird gebeten, blinden- und sehbehindertengerechte Straßenüberquerungen und Fußgängerwege in Harheim zu ermöglichen und insbesondere an folgenden Orten zu veranlassen: 1. Maßbornstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 1 und 2 sowie zwischen den Abbiegungen Bürgerstraße und In den Aspen b) Fußgängerampel zwischen den Hausnummern 43 und 44 2. Korffstraße a) Zebrastreifen zwischen den Hausnummern 12 und 14 b) Bushaltestelle Spitzenstraße c) Fußgängerampelanlage und Zebrastreifen zum Niedereschbacher Stadtweg 3. Harheimer Stadtweg a) Überquerungsmöglichkeit in der Nähe der Fußgängerbrücke b) Taktile Bodenmarkierung zur Fußgängerbrücke über den Eschbach (beidseitig) zur Straße An der Pfarrwiese Begründung: In Harheim wurde das barrierefreie, insbesondere das blinden- und sehbehindertengerechte Überqueren von stark befahrenen Straßen, wie der Maßbornstraße oder der Korffstraße bisher vernachlässigt. Dies gilt auch für Bodenmarkierungen zur haptischen Ankündigung von Bushaltestellen und Brücken sowie Querungsmöglichkeiten zum Beispiel im Harheimer Stadtweg, der durch den Ausbau der Linie S 6 stark von Baufahrzeugen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus gibt es in der Straße In den Schafgärten mit seiner dort beheimateten Grundschule und Kindertagesstätte dringenden Handlungsbedarf, da der für Fußgänger notwendige mehrmalige Straßenseitenwechsel eine sichere Nutzung für sehbehinderte Menschen bis jetzt nahezu unmöglich macht. Aufgrund der fehlenden akustischen und taktilen Signale, stellen vor allem die benannten Fußgängerwege und Überquerungsorte für blinde und sehbehinderte Menschen eine große Herausforderung dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 434

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7: Wann kommen die Drängelgitter? Vorschriftskonforme Montage des Pfostens

04.11.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3042 entstanden aus Vorlage: OF 192/15 vom 19.10.2022 Betreff: Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7: Wann kommen die Drängelgitter? Vorschriftskonforme Montage des Pfostens Vorgang: OM 1146/21 OBR 15; ST 643/22 Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, wann die dringend benötigten Drängelgitter, deren Montage für das zweite Quartal 2022 angekündigt war, montiert werden; 2. die Einbetonierung des Pfostens in der Leo-Tolstoj-Straße in Höhe der Hausnummer 7 vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Durchfahrt für Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettungswagen etc.) zu beseitigen und eine vorschriftskonforme Befestigung des Pfostens vorzunehmen. Bei Montage der Drängelgitter (Ziffer 1.) mag die Beseitigung des Pfostens geprüft und ggf. vorgenommen werden. Begründung: 1. Es wird Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643, genommen. Nach wie vor bedeutet die ungehinderte Durchfahrt der Fahrradfahrer eine hohe Gefahr für Leib und Leben der Fußgänger und insbesondere der Anwohner, die bei Verlassen ihres Anwesens sich unmittelbar auf dem Durchfahrtsweg befinden. 2. Der Pfosten ist einbetoniert. Kürzlich musste deswegen ein Krankenwagen, der von der Straße Alt-Niedereschbach kam, umkehren, um von der anderen Seite zum Einsatzort in die Leo-Tolstoj-Straße einzufahren. Der Umweg dürfte einige Minuten gekostet haben. Im Einsatzfall ist die ungehinderte Durchfahrt an dieser Stelle dringend notwendig. Sofern die Drängelgitter nach Ziffer 1. endlich montiert werden, ist die weitere Funktion des Pfostens nicht ersichtlich. Quelle: Petra Kielmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1146 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 643 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 521 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg an der Ladenzeile Deuil-La-BarreStraße sichern

04.11.2022 · Aktualisiert: 21.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3044 entstanden aus Vorlage: OF 194/15 vom 20.10.2022 Betreff: Gehweg an der Ladenzeile Deuil-La-Barre-Straße sichern Der Magistrat wird gebeten, ein Geländer oder Handlauf auf der Mauer des abschüssigen Gehweges vor der Ladenzeile Deuil-La-Barre-Straße 37 bis 45 anbringen zu lassen und die Rampe in einen sicheren Zustand zu versetzen. Begründung: Um allen Menschen, insbesondere älteren Menschen mit Gehhilfen und Rollatoren, einen sicheren und uneingeschränkten Auf- bzw. Abgang zu gewährleisten, wäre ein zusätzlicher Handlauf auf der Rampenseite erforderlich. Quelle: privat Anlage 1 (ca. 3,8 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 533 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kanalüberprüfung Fritz-Erler-Straße, 60437 Frankfurt/Nieder-Eschbach, in Höhe der Hausnummern 20/27

04.11.2022 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3040 entstanden aus Vorlage: OF 188/15 vom 18.10.2022 Betreff: Kanalüberprüfung Fritz-Erler-Straße, 60437 Frankfurt/Nieder-Eschbach, in Höhe der Hausnummern 20/27 Der Magistrat wird gebeten, die Überprüfung des Kanals in der Fritz-Erler-Straße, 60437 Frankfurt/Nieder-Eschbach, in Höhe der Hausnummer 20/27, zu veranlassen. Begründung: In der Fritz-Erler-Straße, 60437 Frankfurt/Nieder-Eschbach, in Höhe der Hausnummer 20/27, befindet sich ein Kanalschacht, der bei Regen immer wieder überläuft. Nach Aussagen von Anwohnern läuft der Kanal nicht nur über, sondern das Wasser kommt aus dem Kanal, sodass die Straße regelmäßig überflutet wird. Dies führt wiederum dazu, dass Keller volllaufen. Deshalb ist eine Überprüfung des Kanals dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 550 Aktenzeichen: 90-33

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Morsche Holzpfähle

04.11.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3037 entstanden aus Vorlage: OF 185/15 vom 21.09.2022 Betreff: Morsche Holzpfähle Der Magistrat wird gebeten, die Holzpfähle der Umrandung des Platzes, die sich an der Glockengasse/Ecke Am Sprudel bei den Sitzbänken befinden, in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen und dafür Sorge zu tragen, dass die im Bild gezeigten Beschädigungen nicht erneut auftreten können. Begründung: Es ist seit längerer Zeit zu beobachten, dass an genanntem Platz die Holzpfähle verfault sind. Die Pfähle sind alle locker. Einer davon ist aus seiner Fassung gebrochen und wird manchmal aus der Erde genommen und an andere Stellen gelegt, manchmal auch an die Straße. Die Situation ist sowohl für Kinder als auch für die Autofahrerinnen und Autofahrer gefährlich. Fotos: Forough Hayatpour Bonaki Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 280 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen

04.11.2022 · Aktualisiert: 03.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 entstanden aus Vorlage: OF 190/15 vom 18.10.2022 Betreff: Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, mit der Geschäftsführung der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH in Verbindung zu treten, um zu erreichen, dass die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Alt-Niedereschbach weiterhin ehrenamtlich erfolgen kann. Begründung: Seit vielen Jahren erfolgt die Anbringung, Demontage, Wartung und Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung in Nieder-Eschbach durch den Vereinsring. Das Tochterunternehmen der Mainova hat den Vereinsring angeschrieben und diese Möglichkeit für die Zukunft untersagt. Die Montage soll nur noch gegen Rechnungsstellung durch die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH erfolgen. Ein Anfang September vom Vereinsring angefragtes Angebot zur Höhe der dann anfallenden zusätzlichen Kosten wurde jedoch bisher nicht beantwortet. Diese Ankündigung schränkt ehrenamtliches Engagement ein und erzeugt hohe Kosten, für die in den Stadtteilen keinerlei Mittel vorhanden sind. Unabhängig davon, ob wegen der Versorgungskrise in diesem Jahr Beleuchtungen angebracht werden, muss für die Zukunft sichergestellt sein, dass die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung weiterhin ehrenamtlich erfolgen kann. Alternativ sollte eine komplette Finanzierung durch Haushaltsmittel der Stadt Frankfurt erfolgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.02.2024, OF 296/15 Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 3 Antrag vom 29.01.2025, OF 347/15 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2025, OM 6507 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 15 am 14.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Überdachung für die Haltestelle „Ben-Gurion-Ring West“

04.11.2022 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3045 entstanden aus Vorlage: OF 195/15 vom 19.10.2022 Betreff: Überdachung für die Haltestelle "Ben-Gurion-Ring West" Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Bushaltestelle "Ben-Gurion-Ring West" der Buslinie 29 in Richtung Nordwestzentrum überdacht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 717 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 92-13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Einrichtung eines Frühwarnsystems bei Hochwasser des Eschbachs

04.11.2022 · Aktualisiert: 15.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3039 entstanden aus Vorlage: OF 187/15 vom 18.10.2022 Betreff: Einrichtung eines Frühwarnsystems bei Hochwasser des Eschbachs Der Magistrat wird gebeten, die existierende Zusammenarbeit der Stadt Frankfurt am Main mit der Stadt Bad Homburg auf den Eschbach auszuweiten (im Moment bezieht sich die Zusammenarbeit nur auf den Erlenbach) und ein Frühwarnsystem einzurichten, das die Anwohner in der Nähe des Eschbachs so früh als möglich vor Hochwasser warnt. Auszulösen wäre dies durch die Feuerwehr Bad Homburg. Dort sollte es den Gefahrenmeldetyp "Wasseralarm mit Weitergabe an die Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main (Außenstelle Nieder-Eschbach) und dann an die Anlieger" geben. Begründung: Das Thema Hochwasser beschäftigt den Ortsbeirat schon viele Jahre immer wieder. Durch den Klimawandel verstärkt sich das Problem jedoch zunehmend. Der älteste Antrag, der hierzu in Parlis zu finden ist, ist aus dem Jahr 1998. Schon da hat der Ortsbeirat Schutzmaßnahmen gefordert. In einer Stellungnahme der Stadt, bereits aus dem Jahr 2010, heißt es hierzu, dass bei starken Regenfällen zwischen Entstehung und Auftreten einer Hochwasserwelle mitunter weniger als eine Stunde liege. Gleichzeitig wird von der Stadt immer wieder gefordert, dass die Bürger selbst Vorsorge treffen sollen. So heißt es in einer Stellungnahme: "Grundsätzlich gilt dabei, dass von den Betroffenen auch ein gewisses Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit verlangt wird, um im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und Schadensminderung zu treffen". Das Wasser aus dem Taunus und Bad Homburg sammelt sich und fliest bei Regen fast wasserfallartig durch den Stadtteil Nieder-Eschbach. Hiervor müssen die Bürger dringend gewarnt werden. Insbesondere im Hinblick darauf, dass es auch zu Hochwasser kommen kann, ohne dass es in Nieder-Eschbach regnet. Denn Starkregen im Taunus kann auch zu Überflutungen vor Ort führen, ohne dass die Bürger Maßnahmen ergreifen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 472 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1438 Aktenzeichen: 79

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Bonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße

24.10.2022 · Aktualisiert: 17.11.2022

Antrag vom 24.10.2022, OF 436/10 Betreff: Bonameser Hainstraße hier: Fußweg zur Homburger Landstraße Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern gebeten, zu einem öffentlichen Vor-Ort-Termin einladen zu lassen, mit dem Ziel die Weiterbehandlung des Fußweges von der Bonameser Hainstraße zur Homburger Landstraße (Höhe Kirchhofsweg) zu klären. Begründung: Hier lebende Menschen beklagen sich bekanntlich seit Jahren über die unerträglichen Zustände wie Lärm, Müll, stinkenden Hinterlassenschaften sowie zweckfremden Nutzungen (unter anderem durch motorisierte Zweiräder). Sie wünschen sich deshalb die umgehende Schließung des Weges, zumal sich seither leider nichts verbessert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 436/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Unterstützung der Anlage eines Wildschutzgehölzes und eines Feuchtbiotops

18.10.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 18.10.2022, OF 191/15 Betreff: Unterstützung der Anlage eines Wildschutzgehölzes und eines Feuchtbiotops Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 15 stellt Mittel aus seinem Budget in Höhe von EUR 1.000,00 zur Unterstützung der Anlage eines Wildschutzgehölzes und eines Feuchtbiotops durch den NABU Ortsverein Nieder-Eschbach zur Verfügung. Begründung: Die NABU Ortsgruppe Nieder-Eschbach möchte auf ihrem Grundstück- oberhalb des Wasserwerkes neben der Treppe zur Karl-Bieber-Höhe in Nieder-Eschbach- ein Wildschutzgehölz und einen Teich als Feuchtbiotop anlegen. Dazu ist es erforderlich, diese Fläche von extremem Wildwuchs - vor allem bestehend aus Brombeeren- in mehreren Arbeitsgängen zu säubern und so diese Flächen entsprechend vorzubereiten. Diese Arbeiten können nur von einer Fachfirma mit entsprechendem Gerät erledigt werden. Für die Anlage des Feuchtbiotops ist ebenfalls die Beauftragung einer Fachfirma erforderlich. Das Gelände ist frei zugänglich und wird nicht eingezäunt, weil es so als Ruhe- und Rückzugsgebiet für Wild dienlich ist. Bei Fertigstellung kann dieses Gebiet in die naturkundlichen Führungen für Interessierte, z.B. für Kinder und Jugendliche mit einbezogen werden und bei Spaziergängen in das nahegelegene Pfingstwäldchen bestaunt werden. Es wäre aus Natur- und Klimaschutzgründen eine wertvolle Ergänzung der immer weniger werdenden dahingehend geschützten Flächen in Nieder-Eschbach. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 174 2022 Die Vorlage OF 191/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Unterstützung Stadtteilbotschafterin Nieder-Eschbach

18.10.2022 · Aktualisiert: 21.11.2022

Antrag vom 18.10.2022, OF 189/15 Betreff: Unterstützung Stadtteilbotschafterin Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 15 stellt Mittel aus seinem Budget in Höhe von EUR 500,00 zur Unterstützung der Stadtteilbotschafterin Nieder-Eschbach für die Verwirklichung ihres Projekts "Boxkurse für Kinder, Jugendliche und Frauen" zur Verfügung. Begründung: Nieder-Eschbach hat wieder eine Stadtteilbotschafterin, worüber wir uns sehr freuen. Stadtteilbotschafter werden für zwölf Monaten von der Stiftung Polytechnische Gesellschaft unterstützt. Die Stadtteilbotschafterin möchte Boxkurse für Kinder, Jugendliche und Frauen anbieten und benötigt hierfür finanzielle Mittel. Ihr Engagement verdient größten Respekt, weshalb der Ortsbeirat sie gerne unterstützen möchte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 173 2022 Die Vorlage OF 189/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151

11.10.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 11.10.2022, OM 2887 entstanden aus Vorlage: OF 416/10 vom 27.09.2022 Betreff: Verbesserung der Wahrnehmung der Begrenzungsbügel im Parkbereich der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Begrenzungsbügel im Bereich der Schrägparkplätze in der Homburger Landstraße vor den Häusern 147 bis 151 für die dort parkenden Autos gut sichtbar ausgestattet werden können. Begründung: Für die dort schräg einparkenden Autofahrer ist es bei Dunkelheit und bei schlechtem Wetter nicht möglich, die Begrenzungsbügel bzw. Schutzbügel vor den Straßenbäumen zu erkennen. Beim Öffnen der Fahrer- bzw. der Beifahrertür schlagen diese regelmäßig vor diese Bügel und werden beschädigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 366 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausfahrten aus LudwigQuiddeStraße und MaxPlanckStraße in den Urseler Weg sicherer gestalten!

07.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2841 entstanden aus Vorlage: OF 170/15 vom 22.09.2022 Betreff: Ausfahrten aus Ludwig-Quidde-Straße und Max-Planck-Straße in den Urseler Weg sicherer gestalten! Der Magistrat wird gebeten, an den oben genannten Einmündungen, zur Sichtbarmachung der 5-Meter-Halteverbotsregelung im Kreuzungsbereich, Parkwinkel auf die Fahrbahnen aufzutragen. Begründung: An diesen Stellen ist die Einsicht in die Vorfahrtsstraße Urseler Weg durch permanent falsch geparkte Autos in der 5-Meter-Halteverbotszone im Kreuzungsbereich erschwert und die Ausfahrt dadurch unnötig gefährlich. Die vom Ortsbeirat 15 ursprünglich vorgeschlagenen Verkehrsspiegel wurden bereits abgelehnt. Die Aufbringung von Parkwinkeln könnte die Sicherheit in diesen Bereichen bei deutlich geringerem Aufwand erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 275 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, um den Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zeitnah zu ermöglichen

07.10.2022 · Aktualisiert: 18.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2850 entstanden aus Vorlage: OF 179/15 vom 21.09.2022 Betreff: Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße, um den Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord zeitnah zu ermöglichen Vorgang: M 91/22 Der Magistrat wird gebeten, das Bebauungsplanverfahren Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu beschleunigen, um den Bau der Grundschule und des Gymnasiums Nord so schnell wie möglich zu ermöglichen. Außerdem wird um Auskunft gebeten, welche Schritte und Anstrengungen seitens des Magistrats seit September 2020 (Öffentlichkeitsbeteiligung) unternommen wurden, um den Schulbau voranzubringen. Begründung: Da die August-Jaspert-Schule in Bonames und die Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach den aus dem stetigen Bevölkerungszuwachs und den aus dem im Umfeld geplanten neuen Baugebieten resultierenden Bedarf an Grundschulplätzen nicht mehr allein decken können, wird die Errichtung einer zusätzlichen Grundschule notwendig. Der geplante Standort liegt zwischen den beiden bestehenden Schulen und ist daher sehr gut für eine neue zusätzliche Schule geeignet. Ebenfalls besteht im Frankfurter Norden ein dringender Bedarf an Plätzen im gymnasialen Bildungsgang. Das dazu neu gegründete Gymnasium Nord hat bereits den Schulbetrieb an seinem provisorischen Standort in Praunheim/Westhausen aufgenommen. Die Nieder-Eschbacher Kinder werden täglich mit einem Schulbus dorthin gebracht, was dauerhaft nicht akzeptabel ist. In der Vorlage des Magistrats vom 24.06.2022, M 91, heißt es wie folgt: "In der Bildungsregion Nord ist die Bevölkerung in der Altersgruppe der 6- bis unter 16-Jährigen zwischen 2010 und 2019 im Vergleich zu den anderen BR stark gewachsen. Entsprechend ist auch die Schülerzahl in diesem Zeitraum deutlich gestiegen. In der Primarstufe von 1382 auf 2266 und in der Sekundarstufe I von 1028 auf 2437 Schülerinnen und Schüler. Der Anstieg in der Primarstufe liegt bei 64 % und der in der Sekundarstufe I bei 137 %." Es besteht dringender Handlungsbedarf! Als erster Verfahrensschritt wurde für den Bebauungsplan Nr. 923 im Dezember 2018 die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt, im September 2020 erfolgte die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, in der die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhielten, sich über den Stand der Planungen zu informieren und ihre Anregungen und Bedenken in die Planung einzubringen. Seitdem sind nach Kenntnis des Ortsbeirates keine Tätigkeiten mehr entfaltet worden. Es wird Zeit, dass der Schulbau, der so dringend benötigt wird, vorangetrieben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2022, M 91 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 410 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4126 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 40-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiteren Glascontainer am Friedhof Nieder-Eschbach/Tannenweg aufstellen

07.10.2022 · Aktualisiert: 14.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2847 entstanden aus Vorlage: OF 176/15 vom 21.09.2022 Betreff: Weiteren Glascontainer am Friedhof Nieder-Eschbach/Tannenweg aufstellen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der FES in Verbindung zu setz en und auf die Aufstellung eines weiteren Glascontainers am Friedhof Nieder-Eschbach/Tannenweg hinzuwirken, bei gleichem Leerungsintervall. Begründung: Der Magistrat wird aufgefordert, sich bei der FES für einen weiteren Glascontainer am Friedhof Nieder-Eschbach/Tannenweg einzusetzen. Ein Glascontainer ist an dieser Stelle nicht ausreichend. Der Glascontainer ist regelmäßig direkt nach der Leerung wieder überfüllt, sodass sich die leeren Flaschen rund um den Behälter stapeln. Damit dieser Notstand ein Ende hat, sollte ein zweiter Glascontainer aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2606 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sanierung von Berner Straße und Genfer Straße

07.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2851 entstanden aus Vorlage: OF 181/15 vom 21.09.2022 Betreff: Sanierung von Berner Straße und Genfer Straße Der Magistrat wird gebeten, die Planung für die Sanierung der Berner Straße und Genfer Straße dem Ortsbeirat vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 277 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten

07.10.2022 · Aktualisiert: 27.02.2024

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2852 entstanden aus Vorlage: OF 182/15 vom 22.09.2022 Betreff: Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Sachstandsbericht zum Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten dem Ortsbeirat 15 vorzulegen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Mittel aus dem Programm "Sozialer Zusammenhalt" herangezogen werden können, wenn keine Finanzmittel aus dem allgemeinen Haushalt bereitsehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 276 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1760 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hochwasserschutz: Gespräche mit Bad Homburg aufnehmen zur Renaturierung des Eschbachs und der Schaffung von Retentionsräumen

07.10.2022 · Aktualisiert: 04.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2845 entstanden aus Vorlage: OF 174/15 vom 21.09.2022 Betreff: Hochwasserschutz: Gespräche mit Bad Homburg aufnehmen zur Renaturierung des Eschbachs und der Schaffung von Retentionsräumen Der Magistrat wird gebeten, an die Stadt Bad Homburg heranzutreten, um gemeinsam die Renaturierung des Eschbachs und die Schaffung von Retentionsräumen auf Bad Homburger Gebiet zu ermöglichen. Begründung: Das Thema Hochwasser beschäftigt den Ortsbeirat schon viele Jahre immer wieder. Der älteste Antrag, der hierzu in Parlis zu finden ist, ist aus dem Jahr 1998. Schon da hat der Ortsbeirat Schutzmaßnahmen gefordert. 2011 wurde dann die Brücke zwischen Heinrich-Becker-Straße und Auf dem Ried neu gebaut. Das Wasser staut sich hier bei Regen schnell zurück, sodass der umliegende Bereich komplett überflutet wird. Deshalb war die Brücke in den Folgejahren immer wieder Thema in den Sitzungen des Ortsbeirats. In einer Stellungnahme des Magistrats, bereits aus dem Jahr 2010, heißt es hierzu, dass bei starken Regenfällen zwischen Entstehung und Auftreten einer Hochwasserwelle mitunter weniger als eine Stunde liege. Gleichzeitig wird vom Magistrat immer wieder gefordert, dass die Bürger selbst Vorsorge treffen. So heißt es in einer Stellungnahme: "Grundsätzlich gilt dabei, dass von den Betroffenen auch ein gewisses Maß an Eigeninitiative und Eigenverantwortlichkeit verlangt wird, um im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwassergefahren und Schadensminderung zu treffen." Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass der Magistrat endlich Verantwortung übernehmen sollte, um die Bürger zu schützen. Der Bach muss renaturiert werden und es müssen Retentionsräume, also seitlich des Gewässers gelegene Flächen, geschaffen werden. Dies kann jedoch nicht nur auf Nieder-Eschbacher Gemarkung geschehen. Das Wasser sammelt sich aus dem Taunus und Bad Homburg und fliest bei Regen fast wasserfallartig durch Nieder-Eschbach. Bad Homburg ist in der Pflicht, hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit erst gar nicht so viel Wasser im Ortsbezirk 15 ankommt. Es wird Zeit, dass der Magistrat hier tätig wird und eine gemeinsame Lösung mit Bad Homburg sucht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 93 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2023, ST 409 Aktenzeichen: 79-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsspiegel an der Kreuzung Albert-Einstein-Straße/Deuil-La-Barre-Straße

07.10.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 07.10.2022, OM 2844 entstanden aus Vorlage: OF 173/15 vom 21.09.2022 Betreff: Verkehrsspiegel an der Kreuzung Albert-Einstein-Straße/Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ausfahrt der Albert-Einstein-Straße auf die Deuil-La-Barre-Straße für Linksabbieger auf der gegenüberliegenden Seite ein Verkehrsspiegel angebracht wird, der die von rechts kommenden, stadteinwärts fahrenden Fahrzeuge in den Blick nimmt. Begründung: Die Deuil-La-Barre-Straße ist von der Albert-Einstein-Straße kommend für Linksabbieger schlecht einsehbar, da sie in einem spitzen Winkel zueinander verlaufen. Für eine verbesserte Verkehrssicherheit wäre es deshalb mehr als sinnvoll, die gegenüberliegende Seite mit Spiegeln zu versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 273 Aktenzeichen: 66 7

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