Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach

Vorlage

Idee

Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Deine Nachbarschaft

Was passiert vor deiner Tür?

Aktivitäten per E-Mail

Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern

02.07.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 18.06.2024 Betreff: Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern Vorgang: OM 4239/23 OBR 10; ST 2245/23 Der Magistrat wird gebeten, die von der FAAG am 22.11.2021 angekündigte Sanierung in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle Linie U5) so voranzutreiben, dass für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern eine optimale Veränderung erreicht wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245, werden zwar Veränderungen angekündigt, doch Radverkehr-Piktogramme auf rumpeligem Straßenbelag können nicht die Lösung sein. Begründung: Dieses Teilstück der Homburger Landstraße bedarf einer dringenden Grundsanierung, um gleichzeitig die Chance einer Verbesserung der gesamten Infrastruktur zu erreichen. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2088 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Jugendtrainings-Kickertisch für den Hort

27.06.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2024, OF 320/15 Betreff: Jugendtrainings-Kickertisch für den Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15, einen "Kicker" für den Hort (Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus, Frankfurt / Nieder-Eschbach, Rudolf-Breitscheid-Straße 5, 60437 Frankfurt - Nieder-Eschbach) zu beschaffen. Ein geeignetes Gerät ist unter https://shop.ullrichsport.com/tischfussball/basic/ zu finden. Begründung: In der KiTa St. Stephanus werden seit vielen Jahrzehnten die Kinder liebevoll begleitet und kompetent auf ihren weiteren Werdegang vorbereitet. Leider sind insbesondere die letzten beiden Jahre stark von Personalmangel geprägt, was eine sehr hohe Belastung für das KiTa-Team aber auch für die Kinder stark spürbar ist. Insbesondere der Hort ist aktuell belastet. Insbesondere in den Ferienzeiten, wenn die Kinder den ganzen Tag dort sind, können den Kindern nur wenige Angebote zum Zeitvertreib gemacht werden. Viele Hortkinder wünschen sich sehnlichst einen Tischkicker! Der oben beschriebene Tischkicker ist dank seiner höhenverstellbaren Beinkonstruktion auch für Hortkinder geeignet. Die Möglichkeit der schnellen Veränderung der Tischhöhe macht diesen Tischkicker einzigartig. Das ideale Tischfußball-Spielgerät für Kindergärten und Schulen. (Bild mit Genehmigung von Ullrich-Sport) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 346 2024 Die Vorlage OF 320/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der DeuilLaBarreStraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5597 entstanden aus Vorlage: OF 314/15 vom 22.05.2024 Betreff: Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, unter der Brücke an der Deuil-La-Barre- Straße die Schotterbank im Eschbach zu beseitigen. Begründung: Durch das Hochwasser am 02.05.2024 hat sich durch das vom Eschbach mitgeführte Geschiebe (Geröll, Kies und Sand) unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße eine Schotterbank gebildet, die den Abfluss des Eschbachs hemmt. Bei einem weiteren Hochwasserereignis kann diese Schotterbank die Wahrscheinlichkeit für ein Übertreten des Eschbachs und damit einhergehende Schäden erhöhen. Die Schotterbank muss daher beseitigt werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1805 Beratung im Ortsbeirat: 15

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 entstanden aus Vorlage: OF 311/15 vom 21.05.2024 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der Stellungnahme ST 1642 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der UBahnUnterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße

07.06.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5594 entstanden aus Vorlage: OF 310/15 vom 21.05.2024 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße Vorgang: OM 1141/21 OBR 15; ST 1928/22 Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen. Sofern noch nicht geschehen, sollen bestehende Pachtverträge angepasst und die für den Abfallbehälter benötigte Fläche in die Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung übertragen werden. Begründung: Screenshot: GoogleMaps Die an dieser Stelle befindliche Bank erfreut sich großer Beliebtheit. Die Kreuzung an der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße ist eine beliebte Route für Spaziergänger, insbesondere auch mit Hunden. Die bezeichnete Stelle lädt zum Pausieren ein und sollte daher entsprechend ausgestattet sein. Weit und breit befindet sich kein Abfallbehälter, sodass die mühsam aufgesammelten Hinterlassenschaften der Vierbeiner auch gerne mal einfach im Gebüsch entsorgt werden. Eine Anwohnerin hat sich deshalb erbarmt und dort eine Mülltüte hingehängt, die von ihr auch regelmäßig geleert wird. Dies kann jedoch kein Dauerzustand sein, weshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten wird. Der Ortsbeirat hatte einen solchen Antrag bereits im Jahr 2021 gestellt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928, führt dieser aus: "Der in der Anregung erwähnte Bereich ist keine Satzungsfläche der Straßenreinigungssatzung, das heißt hier findet keine Reinigung und keine Leerung/Aufstellung von Papierkörben durch den Dienstleister (FES GmbH) statt. Das Anbringen von Papierkörben außerhalb des Satzungsgebietes erfolgt durch das jeweils für die entsprechende Fläche zuständige Amt. Das hier zuständige Amt für Bau und Immobilien bietet an, bestehende Pachtverträge zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und die für den Abfallbehälter benötigte Fläche in die Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung zu übertragen." Da an dieser Stelle immer noch kein Abfallbehälter angebracht ist, wird um entsprechende zeitnahe Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1141 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928 Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1663 Aktenzeichen: 23-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

ÖPNV stärken

23.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5383 entstanden aus Vorlage: OF 810/10 vom 08.04.2024 Betreff: ÖPNV stärken Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann im Ortsbezirk 10 der öffentliche Personennahverkehr insgesamt freundlicher für Fahrgäste gestärkt werden kann. Von besonderem Interesse sind folgende Belange: a) weniger Umsteigeerfordernisse sowie weniger Ausfälle; b) deutlich besserer und schnellerer U 5-Schienenersatzverkehr; c) insbesondere, wie der bisher auf Gießener Straße und Homburger Landstraße geteilte U 5-Hin- und Rück-Schienenersatzverkehr künftig fahrgastfreundlicher organisiert werden kann. Nicht nur Gäste aus anderen Ländern, auch in Frankfurt lebende Menschen waren leider von dieser Aufteilung vor Ort sehr irritiert und betroffen. Begründung: Keine Glanzleistung und keine Werbung, sondern ein echter Schildbürgerstreich war und ist für Frankfurt der Schienenersatzverkehr der Linie U 5, der die Konstablerwache statt von Norden, leider sehr, sehr umständlich und zudem zeitraubend nur von Süden anfährt. Dies wurde bereits im Sommer 2023 kritisiert und muss erneut auch jetzt in den Osterferien als absoluter Reinfall bezeichnet werden. Besonders irritierend dabei ist, dass dieses Thema offenbar den Magistrat überhaupt nicht zu interessieren scheint. Offenbar auch nicht, dass eben deshalb das Auto so selbst in Frankfurt unverzichtbar gemacht wird, obwohl der Magistrat ja eigentlich eine Verkehrswende anstrebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1686 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der MichaelGrzimekSchule in NiederEschbach für sechs Monate

19.04.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2024, OM 5367 entstanden aus Vorlage: OF 306/15 vom 27.03.2024 Betreff: Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach für sechs Monate Vorgang: OM 932/21 OBR 15; ST 483/22 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach eine Einbahnstraße probeweise für sechs Monate einzuführen, um den Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule sicherer zu machen. Begründung: Schon mehrfach hat der Ortsbeirat Anregungen an den Magistrat herangetragen, um den Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler zur Michael-Grzimek-Schule zu verbessern. Leider bislang mit mäßigem Erfolg, da nur wenige Anregungen umgesetzt wurden. Die Durchsetzung von Halteverboten vor dem Eingang der Schule wurde abgelehnt und auch teilweise wieder rückgängig gemacht und die Einführung einer unechten Einbahnstraße (stundenweise Einrichtung einer Einbahnstraße), wie sie aktuell in Eschborn und vielen anderen Gemeinden schon umgesetzt wird, wurde ebenfalls abgelehnt. Stattdessen befindet sich ein Poller vor der Schule, der regelmäßig umgefahren wird, was weiter für die Unsicherheit des Schulweges spricht. In der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 483, heißt es wie folgt: "Sofern gewünscht, wird eine dauerhafte Einrichtung der Einbahnstraße, probeweise für 6 Monate, eingeführt. Nach Ablauf der Erprobungsphase kann der Ortsbeirat erneut entscheiden, ob die Einbahnstraße beibehalten werden soll." Auf dieses Angebot des Magistrats möchte der Ortsbeirat nun zurückkommen und eine solche Einbahnstraße erproben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 932 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 483 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1446 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim

08.04.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 788/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit der Quartiersmanagemente im Nachbarschaftsbüro Preungesheim, Wegscheidestraße 32A sowie im StadtRaum Preungesheim, Homburger Landstraße 148 sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für die Quartiersmanagemente Nachbarschaftsbüro sowie StadtRaum Preungesheim verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 101 2024 Die Vorlage OF 788/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2025 Urseler Weg Grunderneuern - Schlaglöcher beseitigen

27.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 301/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Urseler Weg Grunderneuern - Schlaglöcher beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße Urseler Weg einer Grunderneuerung zu unterziehen. Dafür sind Mittel im Haushalt 2024/ 2025 bereitzustellen. Begründung: Die Straße Urseler Weg ist gesäumt von Schlaglöchern und ausgebesserten Stellen und muss grunderneuert werden. Die Schlaglöcher und Unebenheiten bergen eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und müssen dringend beseitigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 66 2024 Die Vorlage OF 301/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Haushalt 2024/2024 Baukostenzuschuss für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG NiederEschbach e. V.

27.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.03.2024, OF 302/15 Betreff: Haushalt 2024/2024 Baukostenzuschuss für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG Nieder-Eschbach e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Baukostenzuschuss in Höhe von EUR 20.000 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahre 2024 für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG Nieder-Eschbach e.V. -anliegend in der Heinrich-Becker-Straße auf dem Sportgelände neben dem Freibad Nieder-Eschbach- zu gewähren, um die Ausbildungstätigkeit von Nichtschwimmern zu Schwimmern, von Schwimmern zu Rettungsschwimmern zu unterstützen sowie die Ausbildungstätigkeiten für Helfer im Katastrophenschutz der Stadt Frankfurt weiterhin sicherzustellen. Durch den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte wird u.a. ein Ausbildungsraum (80 qm) geschaffen, der den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften entspricht und für Ausbildungstätigkeit extern und intern für die DLRG Nieder-Eschbach e.V. als auch für den DLRG Bezirk Frankfurt am Main e.V. genutzt werden kann. Sollten im laufenden Jahr 2024 nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sind diese im Jahr 2025 bereitzustellen. Die DLRG Nieder-Eschbach e.V. als gemeinnütziger Verein kann dieses große Bauprojekt finanziell nicht ohne zusätzliche Unterstützung stemmen. Begründung: Die DLRG Ortsgruppe Nieder-Eschbach e.V. wurde 1969 gegründet und ist somit seit 55 Jahren in Nieder-Eschbach für die Ausbildung von Kindern zu guten und sicheren Schwimmern und Erwachsene zu guten Schwimmern und Rettungsschwimmern tätig. Aktuell betrachtet sie 606 aktive und passive Mitglieder als stabile Basis für ihre Arbeit. Weiterhin betreut sie seit vielen Jahren das Freibad Nieder-Eschbach im Rahmen der Wasseraufsicht für die Bäderbetriebe Frankfurt als Dienstleister und hat somit zum Erhalt des Freibades beigetragen. Die Wasseraufsicht wird schon mehr als 20 Jahre von der DLRG Nieder-Eschbach e.V. gestellt. Weiterhin bietet die DLRG Nieder-Eschbach e.V. Anfänger- und Rettungsschwimmkurse an und veranstaltet für Kinder und Jugendliche zweimal in der Woche ein Schwimmtraining. Wenn das Freibad im Winter nicht mehr zur Verfügung steht, wird ein Ausbildungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Ausbildung- und Rettungsstation angeboten. Zusätzlich wird auch Ausbildung in Erster Hilfe angeboten, im vergangenen Jahr wurden über 300 Teilnehmer ausgebildet. Neben der Ausbildung sind in der Ausbildungs- und Rettungsstation das gesamte Ausbildungsmaterial, die Verwaltung und alle Einsatzmittel untergebracht. Neben einem Einsatzfahrzeug ist noch ein weiteres Einsatzfahrzeug des DLRG Bezirks Frankfurt am Main e.V. dort untergebracht. Das Fahrzeug ist für die Strömungsrettung ausgestattet und kommt häufig mit Einsatzkräften aus Nieder-Eschbach an der Nidda oder am Main zum Einsatz. Wegen des schlechten baulichen Zustandes der bisherigen zweiten Dachhälfte und wegen des zusätzlichen Platzbedarfes muss der lange geplante Dachausbau nun vorangetrieben werden. Es wird ein großer geräumiger Ausbildungsraum (ca. 80 qm) geschaffen, wo neben interner Ausbildung auch Ausbildungen für den DLRG Bezirk Frankfurt am Main sowie für Berufsgenossenschaftliche Erste - Hilfe - Kurse stattfinden werden. Zudem werden in diesem Raum dann auch die nach Satzung der DLRG erforderlichen Versammlungen der Ortsgruppe stattfinden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 302/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 67 2024 Die Vorlage OF 302/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer

08.03.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5237 entstanden aus Vorlage: OF 287/15 vom 01.02.2024 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma am Straßenrand des Ben-Gurion-Rings vor der Ladenzeile/Ärztehaus, Hausnummer 52 (Tedi-Markt), entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der Ben-Gurion-Ring einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1280 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßeneinmündung sicherer gestalten

08.03.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5241 entstanden aus Vorlage: OF 299/15 vom 22.02.2024 Betreff: Straßeneinmündung sicherer gestalten Der Magistrat wird beauftragt, den Fünf-Meter-Bereich der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in die Deuil-La-Barre-Straße durch z. B. Parkwinkel, Schraffierung oder andere geeignete Maßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Begründung: Der Fünf-Meter-Bereich an dieser stärker befahrenen Kreuzung ist häufig zugeparkt, teilweise durch einen Kastenwagen verstellt, was wegen der Größe des Fahrzeugs zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führt. Vorwiegend sind die Verstöße abends, nachts und an Wochenenden zu beobachten, wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1216 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern

22.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2024, OF 298/15 Betreff: Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es durch Sensibilisierung der U-Bahn-Fahrer möglich ist die Schließzeiten der Schranken in der "Deuil-La-Barre-Straße" und "Homburger-Landstraße" auf die nötige Mindestzeit zu reduzieren. Begründung: Seitens verschiedener aufmerksamer Bürger wurde berichtet, dass einige Fahrer, die ihre Fahrt in "Nieder-Eschbach" beginnen, sehr früh ihren Fahrweg "frei schlüsseln", was zu unnötigen langen Schließzeiten der Schrankenanlage dort führt. Des Weiteren wurde berichtet, dass einzelne Fahrten auf der Strecke nach "Bonames" nicht mit den üblichen 70 km/h, sondern deutlich langsamer gefahren werden. Auch das führt zu unnötig langen Schließzeiten der Schrankenanlage in "Bonames". In beiden Fällen wird der Individualverkehr inkl. der Buslinien unnötig ausgebremst. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 298/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, 4 GRÜNE und SPD gegen 2 CDU, 1 GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring

20.02.2024 · Aktualisiert: 16.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5114 entstanden aus Vorlage: OF 759/10 vom 05.02.2024 Betreff: Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring Vorgang: OM 177/21 OBR 10; ST 2369/23 Der Magistrat wird gemäß seiner vorläufigen Stellungnahme vom 24.11.2023, ST 2369, auch um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wann und mit wie viel öffentlichen Mitteln die Immobilie im südlichen Ben-Gurion-Ring gekauft wurde; 2. warum der Schulstandort bereits seit Jahren ungenutzt leer steht; 3. welche Leerstandsk osten bisher angefallen sind bzw. noch anfallen werden; 4. wann mit Inbetriebnahme der Schule zu rechnen ist; 5. ab wann, wie und wo dazu gedeckte und ungedeckte Flächen für Schul- und Vereinssport ermöglicht werden und ob dies zeitgleich mit dem Schulgebäude erfolgt. Begründung: Auch diese städtische Investition darf nicht auch künftig makelbehaftet bleiben! Zu viele städtisch erworbene Immobilien für Frankfurter Schulstandorte stehen viele Jahre und zudem ungenutzt leer. Schulsportflächen sind meist nicht oder nicht auskömmlich vorgesehen. Sportmöglichkeiten sind für die vor Ort lebenden und arbeitenden Menschen sehr wichtig. Deshalb sollen Schulstandorte im Ortsbezirk 10 aus gegebenem Anlass und bitte ab sofort zudem nicht mehr ohne auskömmlich nutzbare sowie auch ohne zur Verfügung stehende Sportflächen in Betrieb gehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 177 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2369 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat)

Fragen zur Umsetzung des Magistratsberichts B 19 (vgl. Zielsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424)

18.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 294/15 Betreff: Fragen zur Umsetzung des Magistratsberichts B 19 (vgl. Zielsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424) Vorgang: M 47/19; B 19/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Errichtung von 2.000 Fahrradparkplätzen pro Kalenderjahr wie in der B19 aus 2024 ausgeführt? 2. Ist beabsichtigt, die Ortsbeiräte vor der Errichtung einzubeziehen? 3. Wird vor der Errichtung eine Evaluierung durchgeführt, ob die Fahrradständer an der entsprechenden Stelle überhaupt benötigt werden? 4. Wie viele Parkplätze sind bislang der Errichtung von Fahrradständen im Rahmen dieser Maßnahme zum Opfer gefallen? 5. Fallen Lastenfahrradparkplätze auch unter dies 2.000 zu errichtende Fahrradständer oder werden diese separat gezählt? 6. Wie viele Kosten produziert diese Maßnahme jährlich? Begründung: Aus der B 19 aus 2024 ist zu entnehmen, dass der Magistrat gehalten ist, "2.000 weitere Fahrradparkplätze pro Kalenderjahr zu entrichten". Im Ortsbeirat besteht begründeter Anlass zu der Sorge, dass diese Fahrradständer ohne Evaluierung, ob diese an den entsprechenden Stellen überhaupt benötigt werden und ohne Einbeziehung des Ortsbeirates auf Kosten von dringend benötigten Parkplätzen errichtet werden. Außerdem bekommt der Ortsbeirat immer wieder abschlägige Antworten zu Sanierungsmaßnahmen auf Spielplätzen oder dem Bieberpark, da kein Geld hierfür vorhanden sei. Deshalb ist es von besonderem Interesse zu erfahren. Wieviel Geld diese Maßnahme jährlich kostet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 19 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 899 2024 Die Vorlage OF 294/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit Fußweg DeuilLaBarre-Straße herstellen

16.02.2024 · Aktualisiert: 19.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2024, OM 5100 entstanden aus Vorlage: OF 286/15 vom 01.02.2024 Betreff: Verkehrssicherheit Fußweg Deuil-La-Barre-Straße herstellen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Löcher und Stolperfallen des Gehwegs vor den Hausnummern 61 bis 63 der Deuil-La-Barre-Straße (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) zu beseitigen und die verursachenden, offensichtlich abgestorbenen Bäume ersatzlos zu entfernen. Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass sich die dort auf engstem Raum gepflanzten Bäume nicht richtig entwickeln können, ihre Wurzeln die Baumscheiben angehoben haben und das Verbundpflaster unterhöhlt wurde. Es besteht nach dem Dafürhalten des Ortsbeirates akute Unfallgefahr. Da der benannte Gehweg für Bäume zu schmal ist, bittet der Ortsbeirat von Ersatzpflanzungen abzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1217

OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbau der Straße Homburger Hohl

10.02.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2024, OF 769/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" die baureife Planung der Straße Homburger Hohl zu erstellen und umzusetzen. Das ASE hat der Vorplanung zugestimmt. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Die Vorplanung ist vorhanden und im ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) beschrieben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 769/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 769/10 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Weges Im Weidenfeld

19.01.2024 · Aktualisiert: 03.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4979 entstanden aus Vorlage: OF 281/15 vom 29.12.2023 Betreff: Instandsetzung des Weges Im Weidenfeld Der Magistrat wird gebeten, den Feldweg Im Weidenfeld zwischen Taunengraben und Feldbergweg instand zu setzen, sodass eine Nutzung nach Regen wieder möglich wird. Begründung: Der asphaltierte Weg Im Weidenfeld ist ein beliebter Wander- und Radweg, der als solcher auch offiziell ausgewiesen ist. Nach Regen und insbesondere nach Starkregenereignissen, die im Zuge des Klimawandels in den vergangenen Jahren gehäuft aufgetreten sind, bilden sich auf dem Stück zwischen Taunengraben und Feldbergweg oft mehrere Pfützen, die den Weg in gesamter Breite ausfüllen. Diese erschweren die Nutzung des Weges häufig über einige Tage hinweg. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer müssen deswegen auf den schlammigen Feldrand, die Auffahrt des angrenzenden Grundstücks oder sogar das Feld selbst ausweichen. Dieser Zustand ist für einen offiziell ausgewiesenen und viel genutzten Rad- und Wanderweg nicht nur wenig praktikabel, sondern in den kalten Jahreszeiten wegen Glatteisgefahr auch mit Gefahren für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 814 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2037

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten

19.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4981 entstanden aus Vorlage: OF 283/15 vom 19.12.2023 Betreff: Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße/Urseler Weg durch Fahrbahnmarkierungen übersichtlicher und verkehrssicherer gestaltet werden kann. Begründung: Nach den Beobachtungen des Ortsbeirats spielt sich der überwiegende Verkehr von Osten als Linksabbieger nach Süden und von Norden als Linksabbieger nach Osten ab. Letzterer schneidet meist die Kurve und kommt dem Gegenverkehr ins Gehege. Mit einer Mittellinie und Stopplinie im Urseler Weg in westlicher Richtung vor der genannten Kreuzung würde die Fahrbahneinteilung übersichtlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1117 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach

19.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 282/15 vom 19.12.2023 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße Urseler Weg, von der Homburger Landstraße kommend in Richtung Osten zur Straße Alt-Niedereschbach, für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen Nr. 253 oder Nr. 266 (Verbot für Kfz über zehn Meter Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild (1020-30) "Anlieger frei" soll der Ver- und Entsorgung und dem ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße Alt-Niedereschbach, in die der Urseler Weg mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90-Grad-Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40-Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße Alt-Niedereschbach, von der Deuil-La-Barre-Straße kommend, sind die Verkehrszeichen Nr. 253 mit dem Zusatzzeichen (1020-30) "Anlieger frei" verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem Urseler Weg und Alt-Niedereschbach keine geeignete Möglichkeit gibt, diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen), sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Auskunft über die Einstellung der im Wahlkampf versprochenen Mittel in den Haushalt

03.01.2024 · Aktualisiert: 30.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2024, OF 280/15 Betreff: Auskunft über die Einstellung der im Wahlkampf versprochenen Mittel in den Haushalt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, ob die vom Oberbürgermeister Mike Josef im Wahlkampf zur Oberbürgermeisterwahl zusätzlich versprochenen eine Milliarde Euro als zusätzliche Investition in Schulen und Kitas in den nächsten sechs Jahren, jedenfalls teilweise, in den Haushalt 2024 eingestellt wurden. Begründung: Mike Josef hat das Thema Schulen in seinem Wahlkampf zu einem seiner Topthemen gemacht. Der Oberbürgermeister hatte angekündigt, dass die Stadt in den nächsten sechs Jahren eine Milliarde Euro zusätzlich in Schulen und Kitas investieren werde. Jetzt ist es an der Zeit, diesem Versprechen auch Taten folgen zu lassen. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten und ist haltlos überbelegt. Schwere Mängel am Schulgebäude runden den desolaten Zustand ab. Die Neubauten des Gymnasiums Nord wie auch der neuen Grundschule im Stadtteil lassen auf sich warten, da immer noch nicht alle Grundstücke erworben werden konnten. Die Prüfung eines weiteren Schulstandorts für eine Grundschule am Ben-Gurion-Ring wird scheinbar nicht weiterverfolgt, obwohl diese dringend benötigt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 280/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 832 2024 Die Vorlage OF 280/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OF (Antrag Ortsbeirat)

Umbau der Straße Homburger Hohl

02.01.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) aufzufordern, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" den Umbau der Straße Homburger Hohl umzusetzen, welcher den Anwohnern der besagten Straße bei einer Info-Veranstaltung des BGR Quartiersmanagements mit Beteiligung des Stadtplanungsamtes vorgestellt worden ist. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.02.2024, OF 769/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 769/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 769/10 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneute Nachfrage nach Blitzern und Tempo-30-Zone an der Kreuzung Friedberger Warte/Homburger Landstraße stadtauswärts

05.12.2023 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 entstanden aus Vorlage: OF 710/10 vom 18.11.2023 Betreff: Erneute Nachfrage nach Blitzern und Tempo-30-Zone an der Kreuzung Friedberger Warte/Homburger Landstraße stadtauswärts Vorgang: OM 3881/23 OBR 10; ST 1970/23 Der Magistrat wird erneut gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man an der o. g. Kreuzung abschnittsweise eine Tempo-30-Zone entlang des Schulwegs und eine Rotlichtüberwachung installieren kann. Begründung: Seit dem Umbau der Kreuzung von einem Kreisel in die jetzige Straßenführung hat es schon mehr als vier Mal eine Beschädigung der Abschirmung des Fußgängerüberwegs in Höhe der Friedberger Warte gegeben. Ebenso fällt auf, dass die Radfahrerampel für Radfahrende, welche in Höhe der Homburger Landstraße nach links in diese einbiegen wollen, regelmäßig ignoriert und überfahren wird, da viele stadtauswärts Fahrende noch bei schon bestehendem Rotlicht weiter Richtung Bad Vilbel schnell noch Gas geben, um über die Ampel zu kommen. Auch dies ist ein Auslöser für die Beschädigung der Abschirmung. Da der Überweg der neue Schulweg für Kinder aus der Walter-Hesselbach-Straße und weitere ist, sollte dieser die höchsten Sicherheitsstandards erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 633 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beschilderung der Sackgasse ergänzen - zweiter Versuch

01.12.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2023, OM 4858 entstanden aus Vorlage: OF 273/15 vom 16.11.2023 Betreff: Beschilderung der Sackgasse ergänzen - zweiter Versuch Der Magistrat wird gebeten, in der Albert-Schweitzer-Straße am Anfang der Sackgasse zu den Häusern Nr. 52 bis 64 zusätzlich zur neu geplanten Beschilderung (357-51) das Verkehrszeichen (1008-34) "K eine Wendemöglichkeit" zu installieren. Begründung: Eine Zusatzbeschilderung "Keine Wendemöglichkeit für Lkw" wurde mit dem Hinweis auf die StVO abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 287 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vorstellung Umgestaltung Müllplätze der Wohnsiedlung BenGurionRing im Ortsbeirat 15

01.12.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2023, OM 4857 entstanden aus Vorlage: OF 272/15 vom 17.11.2023 Betreff: Vorstellung Umgestaltung Müllplätze der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring im Ortsbeirat 15 Vorgang: OM 292/21 OBR 15; ST 1510/21 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann die geplante Umgestaltung der Müllplätze der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring im Sinne der Stellungnahme vom 30.08.2021, ST 1510, im Ortsbeirat 15 vorgestellt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 292 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1510 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 249 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausweisung der Straße Alt-Niedereschbach als „Anlieger frei“

20.10.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4683 entstanden aus Vorlage: OF 264/15 vom 05.10.2023 Betreff: Ausweisung der Straße Alt-Niedereschbach als "Anlieger frei" Der Magistrat wird gebeten, die Straße Alt-Niedereschbach zwischen den Hausnummern 60 und 30 als "Anlieger frei" mit " Radfahrerinnen und Radfahrer frei" auszuweisen. Begründung: Wiederholt haben sich Anwohnerinnen und Anwohner darüber beschwert, dass sich Lkws in der Biegung der Straße Alt-Niedereschbach festgefahren haben. Dies führte in der Konsequenz mehrmals zu Schäden an Immobilien (insbesondere Hausnummer 34) und zu Parkschäden. Zudem behindert es die Durchfahrt für Auto- und Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer. Weiterhin ist gerade diese Biegung der Straße aufgrund der schlechten Einsehbarkeit und des hohen Radverkehrsaufkommens ein Risiko für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Mit einem "Anlieger frei"-Schild können sowohl Lkws mit Lieferungen für Anwohnerinnen und Anwohner, die Müllabfuhr, Besucherinnen sowie Besucher und Kundinnen bzw. Kunden der diversen Geschäfte die Straße nutzen, während gleichzeitig Eigentum und Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer geschützt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 394 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichere Überquerung der Homburger Landstraße am Nordpark

17.10.2023 · Aktualisiert: 24.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4630 entstanden aus Vorlage: OF 688/10 vom 25.09.2023 Betreff: Sichere Überquerung der Homburger Landstraße am Nordpark Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit dem Ziel einer regulären Querungsmöglichkeit der Homburger Landstraße am Nordpark. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 510 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gewerbegebiet August-Schanz-Straße

17.10.2023 · Aktualisiert: 19.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4625 entstanden aus Vorlage: OF 669/10 vom 04.09.2023 Betreff: Gewerbegebiet August-Schanz-Straße Der Magistrat wird in Verbindung mit den zuständigen Stellen, insbesondere der Wirtschaftsförderung, um Prüfung und Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragestellungen gebeten, die alle dem Zweck dienen, das Gewerbegebiet August-Schanz-Straße fit für die Zukunft zu machen: 1. Wie kann die Stromversorgung auskömmlich gesichert werden (alleine im letzten Jahr waren wieder zwei Ausfälle zu beklagen)? 2. Wie kann auch für große Lkw eine sichere Zu- und Ausfahrt von und zu der Homburger Landstraße ermöglicht werden? 3. Wie kann der sehr hohe Parkplatzdruck gemindert werden, insbesondere durch die zusätzliche Schaffung von Parkraum? Begründung: Die Zukunftsfähigkeit ist durch entsprechende Maßnahmen vor Ort und im Umfeld des Gewerbegebietes August-Schanz-Straße deutlich zu erhöhen. Etwaige entfallende Parkplätze oder sonstige Nachteile, z. B. im Zusammenhang mit der U 5-Linienverlängerung, sind rechtzeitig auszugleichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1620 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6473 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 04.06.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bänke in der Weilbrunnstraße

17.10.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4624 entstanden aus Vorlage: OF 680/10 vom 26.09.2023 Betreff: Bänke in der Weilbrunnstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man in der Weilbrunnstraße zwischen Homburger Landstraße und Gravensteiner-Platz ein oder zwei Bänke installieren kann; beispielsweise vor Hausnummer 13 (ehemalige Kita) oder gegenüber der Einmündung Huswertstraße in der Höhe der Arztpraxis. Begründung: Mehrere Bewohner, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, haben um das Aufstellen von Bänken gebeten, damit sie sich auf dem Weg zum Wochenmarkt zwischenzeitlich ausruhen können. Der Weg dorthin führt bergauf und ist für viele ohne Pause nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 100 Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weiteres Parken auf dem vorhandenen Rasenstreifen an der Homburger Landstraße im Nordpark vermeiden

17.10.2023 · Aktualisiert: 01.03.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.10.2023, OM 4629 entstanden aus Vorlage: OF 687/10 vom 26.09.2023 Betreff: Weiteres Parken auf dem vorhandenen Rasenstreifen an der Homburger Landstraße im Nordpark vermeiden Der Magistrat wird gebeten, das Parken auf dem Grünstreifen a n der Homburger Landstraße zwischen der schon mit Baumstämmen abgepollerten Strecke und der Nidda unmöglich zu machen, z. B. mit weiteren Baumstämmen. Begründung: Leider wird auf dem restlichen Grünstreifen am Rande der Homburger Landstraße zwischen der schon mit Baumstämmen versehenen Fläche und der Nidda weiterhin wild geparkt, sobald der neu angelegte Parkplatz voll ist. Das Parken auf Rasenflächen ist ohnehin nicht erlaubt und sollte daher auch physisch unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 51 Aktenzeichen: 66-3

OF (Antrag Ortsbeirat)

Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach

02.10.2023 · Aktualisiert: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 262/15 Betreff: Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass in Nieder-Eschbach regelmäßig mit Drogen gedealt wird? 2. Wenn ja, welche konkreten Maßnahme werden seitens des Magistrats ergriffen, um dem präventiv dem entgegenzuwirken? 3. Wenn nein, warum besteht dahingehend kein Austausch mit der hessischen Polizei? Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich immer wieder darüber, dass offene mit Drogen gedealt wird. Das betrifft vorzugsweise die Abendstunden am Wochenende, findet aber auch unter der Woche, auch teilweise tagsüber statt. Konkret ist dies nach Auskunft der Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs an folgenden Orten beaobachtet worden: - Kleingartenanlage rechte Seite Im Weidenfeld - Parkplatz/Garagen Einfahrt Urseler Weg/ Homburger Landstraße rechts - Parkplatz an der Deuil-La-Barre Straße an der Kita St. Stephanus - Dahlienstraße/ Kreuzung Gladiolenstraße - Fußweg Görlitzer Straße - Friedhof Nieder-Schbach Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter der regionalen Kriminalitätsbekämpfung und einen Vertreter des Polizeireviers 14. (Nord) in die Bürgerfragestunde einzuladen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 780 2023 Die Vorlage OF 262/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung hinter dem Wortlaut "Fußweg Görlitzer Straße" der Wortlaut "(Evangelische Kirche)" ergänzt wird. Weiterhin wird die Begründung um folgende Punkte ergänzt: "Schwimmbadeingang im Winter" und "Feldweg an der freiwilligen Feuerwehr". Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen

19.09.2023 · Aktualisiert: 13.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2023, OM 4481 entstanden aus Vorlage: OF 663/10 vom 04.09.2023 Betreff: Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 - Buslinie 63 fortsetzen Bei der Präsentation der Vorplanung zur Verlängerung der Linie U 5 zum Frankfurter Berg wurde auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Buslinie 63 nicht mehr zum Gravensteiner-Platz bestehen soll. In den Planunterlagen sind bei den relevanten Bushaltestellen auch keine Hinweise darauf zu finden, nur auf einen Schülerbus. Die bestehende Direktverbindung zum Gravensteiner-Platz ist aber nicht nur wegen der Carlo-Mierendorff-Schule bedeutend. Wie eine Bürgerin aus Eschersheim anmerkte, trifft dies u. a. auch auf die Anbindung des dort ansässigen Einzelhandels zu. Ebenso zu beachten ist, dass viele Vereine, beispielsweise auch die TSG Frankfurter Berg, Nutzer der unweit befindlichen Bezirkssportanlage sind. Durch die neue Abbiegemöglichkeit Am Dachsberg/Homburger Landstraße würde sich darüber hinaus die jetzige Strecke verkürzen bzw. beschleunigen. Das Potenzial sowie der Bedarf der Linie 63 vom/zum Gravensteiner-Platz bzw. dem Weißen Stein scheint doch unterschätzt zu werden. Die Akzeptanz und der Umstieg auf den ÖPNV wird nicht funktionieren, wenn angebotene Verbindungen eingestellt werden. Der Magistrat wird gebeten, entgegen der Ankündigung am Bestand der Linie 63 festzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2024, ST 335 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der DeuilLaBarreStraße aus Richtung HGOberErlenbach vornehmen

15.09.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4459 entstanden aus Vorlage: OF 260/15 vom 31.08.2023 Betreff: Geschwindigkeitsanpassung vor dem Ortsschild in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach vornehmen Der Magistrat wird gebeten, in der Deuil-La-Barre-Straße aus Richtung HG-Ober-Erlenbach kommend schon 300 Meter vor dem Ortseingangsschild Nieder-Eschbach die zurzeit erlaubten 70 km/h auf 50 km/h zu begrenzen. Begründung: 300 Meter vor dem Ortseingang steht das Schild "Vorsicht Schleudergefahr" (siehe Foto). Ab da geht es in eine abschüssige Rechtskurve, in die nach 200 Metern rechts ein landwirtschaftlicher Weg, kaum vorher erkennbar, einmündet. An dieser Stelle kam es in Vergangenheit zu mindestens einem polizeilich aufgenommenen Unfall. Bei einer vor der Kurve beschilderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h wird nicht nur die benannte Strecke sicherer, sondern auch die 30er-Zone unmittelbar nach der Ortseinfahrt eher akzeptiert. An dem schon vorhandenen Mast könnte das Schild kostengünstig installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2023, ST 2333 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg-Piktogramm auf der Prager Straße

15.09.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4458 entstanden aus Vorlage: OF 259/15 vom 08.08.2023 Betreff: Schulweg-Piktogramm auf der Prager Straße Der Magistrat wird gebeten, ein Piktogramm auf der Prager Straße in Nähe der Einmündung in den Urseler Weg anzubringen. Dieser Weg wird täglich von Schülerinnen und Schülern auf dem Weg zum Unterricht in der Michael-Grzimek- Schule genutzt. Begründung: Die Prager Straße wird rege genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 162 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b

15.09.2023 · Aktualisiert: 30.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4454 entstanden aus Vorlage: OF 253/15 vom 30.08.2023 Betreff: Auskunft zur Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, wann endlich mit der Inbetriebnahme der Kita Ben-Gurion-Ring 50b zu rechnen ist. Begründung: Kitaplätze sind bekanntlich knapp und die Eröffnung der Kita wird von den Eltern und Kindern herbeigesehnt. Deshalb ist es von großem Interesse zu erfahren, wann endlich mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme zu rechnen ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2371 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1845 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Fußgänger auf Fußweg wiederherstellen

15.09.2023 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4460 entstanden aus Vorlage: OF 261/15 vom 31.08.2023 Betreff: Sicherheit für Fußgänger auf Fußweg wiederherstellen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Fußweg in Verlängerung der Görlitzer Straße (Sackgasse) entlang der U-Bahntrasse, einmündend in den Urseler Weg, für Fußgänger wieder sicherer wird. Begründung: Seit der Grundsanierung des Weges vor ein paar Jahren hat sich dieser zu einer Rennstrecke für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer entwickelt. Anwohner beklagen, dass sie nicht mehr sicher aus ihren Häusern und auf den besagten Hauptweg treten können. Von mehreren Beinaheunfällen wird berichtet, die in keiner Statistik auftauchen. Außer älteren Bürgern, zum Teil mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sind auch dort wohnende Kinder und ein angrenzender Kindergarten betroffen. Fußgänger haben das Recht, möglichst unversehrt ihre Fußwege nutzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 163 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versuch zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1295

15.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4456 entstanden aus Vorlage: OF 255/15 vom 30.08.2023 Betreff: Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versuch zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 1295 Vorgang: OA 278/22 OBR 15; ST 1295/23 Der Magistrat wird noch einmal aufgefordert, in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 seniorengerechtes Wohnen auszuweisen und sich nicht darauf zurückzuziehen, dass die Stadt keine Altenpflegeheime baut. Begründung: Seniorengerechtes Wohnen ist nicht gleichzusetzen mit dem Bau eines Altenpflegeheims. Das hat der Ortsbeirat nicht vom Magistrat gefordert. Auf der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist hinsichtlich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 formuliert: "Mit der Umwidmung von ehemaligen Gärtnereiflächen als Maßnahme der Innenentwicklung können Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt Rechnung getragen werden." Mit der Einrichtung seniorengerechten Wohnens im Stadtteil Nieder-Eschbach wäre der Zielrichtung Rechnung getragen. Denn Seniorinnen und Senioren gehören zu einer Bevölkerungsgruppe, für die in Nieder-Eschbach bislang keine Wohnform vorhanden ist. Vorteilhafter Nebeneffekt wäre, dass die Seniorinnen und Senioren bei entsprechendem Angebot Häuser und große Wohnungen durch ihren Umzug freimachen würden, die wiederum von Familien bezogen werden könnten. Der Bedarf ist in beiderlei Hinsicht gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2022, OA 278 Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1295 Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2023, ST 2431

OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenpiktogramme im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 in Preungesheim

31.08.2023 · Aktualisiert: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2023, OF 671/10 Betreff: Straßenpiktogramme im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 in Preungesheim Im Bereich der Weilbrunnstraße 16 und 18 (aus Richtung Homburger Landstraße) wird das beschädigte und kaum mehr zu erkennende Straßenpiktogramm (Vz. 136, Vorsicht Kinder) erneuert, und im Bereich der Kita Weltreise der ASB Lehrerkooperative, Weilbrunnstraße 13, wird ein weiteres Straßenpiktogramm, (Vz. 136, Vorsicht Kinder), analog der beiden Straßenpiktogramme aus Richtung Frankfurter Bogen, angebracht. Begründung: Das vorhandene Straßenpiktogramm (Vz. 136, Vorsicht Kinder) ist im Bereich der Weilbrunnstaße 16 und 18 (aus Richtung Homburger Landstraße) stark beschädigt und kaum mehr zu erkennen und es bedarf dringlich einer Erneuerung. Gleichzeitig sollte im Bereich der Kita Weltreise der ASB Lehrerkooperative, Weilbrunnstraße 13, ein weiteres Straßenpiktogramm angebracht werden, analog der beiden Straßenpiktogramme aus Richtung Frankfurter Bogen. Da in diesem Bereich durch parkende PKWs eine unübersichtliche Verkehrssituation besteht, die Tempo-30-Verkehrsbeschränkung kaum eingehalten wird und auch kein eigener Radweg zur Verfügung steht, sollte versucht werden, die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler und Kitakinder, zu erhöhen. Antragsteller: AfD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 10 am 19.09.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 671/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und fraktionslos gegen AfD (= Annahme)

Partei: AfD

Weiter lesen
OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks

14.07.2023 · Aktualisiert: 23.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4274 entstanden aus Vorlage: OF 245/15 vom 21.06.2023 Betreff: Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks Vorgang: EA 203/18 OBR 15; ST 1087/19 Der Magistrat wird gebeten, nach vielen Jahren des Wartens das in der Stellungnahme vom 03.06.2019, ST 1087, angekündigte Konzept zur Reaktivierung, Umgestaltung und Sanierung des Bieberparks dem Ortsbeirat vorzustellen und die Maßnahmen umzusetzen. Begründung: In seiner Stellungnahme ST 1087 kündigte der Magistrat ein Konzept zur Neugestaltung des Bieberparks an. Seitdem warten die Einwohnerinnen und Einwohner von Nieder-Eschbach darauf, den Bieberpark in seiner Funktion als Naherholungsgebiet nutzen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 23.11.2018, EA 203 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1087 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2070 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) auf der Gladiolenstraße: 2. Versuch

14.07.2023 · Aktualisiert: 28.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4277 entstanden aus Vorlage: OF 248/15 vom 28.06.2023 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) auf der Gladiolenstraße: 2. Versuch Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen, nachdem der aufgestellte Mülleimer nach sehr kurzer Zeit wieder entfernt wurde, obwohl er intensiv genutzt wurde, was dazu führt, dass die Hinterlassenschaften der Vierbeiner wieder in dem Mülleimer am Spielplatz entsorgt werden. Begründung: Screenshot: Google Maps Die Gladiolenstraße endet im weiteren Verlauf und führt ins Feld. Die Feldwege werden intensiv von Spaziergängern auch mit Hund genutzt. Die Hinterlassenschaften der Vierbeiner werden von den Spaziergängern regelmäßig eingesammelt und im nächsten Abfallbehälter entsorgt. Dieser befindet sich jedoch auf dem kleinen Spielplatz an der Gladiolenstraße. Bei warmen Temperaturen stellt dieser Abfallbehälter nicht nur eine unerträgliche Geruchsbelästigung dar, er zieht auch Ungeziefer an, was auf einem Kleinkinderspielplatz nicht sein sollte. Es wird deshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1887 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße

11.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4250 entstanden aus Vorlage: OF 644/10 vom 26.06.2023 Betreff: Geschwindigkeit im Einmündungsbereich Weilbrunnstraße/Homburger Landstraße Knapp 30 Meter vor der Einmündung der Weilbrunnstraße in die Homburger Landstraße wird das Ende der Tempo-30-Zone (Verkehrszeichen 274.2) angezeigt. Das verleitet etliche Fahrerinnen und Fahrer, insbesondere während einer laufenden Grünphase und beim Linksabbiegen in die Homburger Landstraße, ihr Fahrzeug sehr stark zu beschleunigen. Vermutlich ist aufgrund der Verkehrszeichenlage in diesem kurzen Abschnitt sogar eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Gegebenenfalls wird noch das etwas unauffällig am Rand stehende Tempo-30-Schild kurz nach der Grundstückseinfahrt von Hausnummer 201 übersehen. Zumindest sind auch deshalb öfter Fahrzeuge mit vermutlich deutlich überhöhter Geschwindigkeit in südlicher Fahrtrichtung auf der Homburger Landstraße zu beobachten. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die zulässige Geschwindigkeit aus der Weilbrunnstraße kommend im Einmündungsbereich auf 30 km/h reglementiert werden kann, z. B. durch ein zusätzliches Tempo-30-Schild kurz nach dem Ende der Tempo-30-Zone in der Weilbrunnstraße, oder mit welchen Maßnahmen die geschilderte Verkehrssituation an dieser Einmündung sowie in der Homburger Landstraße sicherer gestaltet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2241 Aktenzeichen: 32-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlage Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße

11.07.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4246 entstanden aus Vorlage: OF 636/10 vom 26.06.2023 Betreff: Ampelanlage Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße Der Magistrat wird gebeten, die leider schon in die Jahre gekommene, veraltete Ampelanlage an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße wie folgt schnellstmöglich zu modernisieren: 1. Drucktasten für Fußgänger; 2. akustische Hinweise für Blinde und seheingeschränkte Personen; 3. südliche Fußgängerquerung über die Homburger Landstraße. Dies möge mit höchster Priorität nebst nachvollziehbarem Zeitplan geschehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2243 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges

11.07.2023 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4247 entstanden aus Vorlage: OF 638/10 vom 26.06.2023 Betreff: Kreuzung Homburger Landstraße/Berkersheimer Weg hier: Nachfragen zur Ablehnung einer Haltelinie auf der Höhe des Hagebuttenweges Vorgang: OM 3503/23 OBR 10; ST 1131/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wann seiner Ansicht nach ein Bereich in unmittelbarem Zusammenhang zu einer Lichtsignalanlage steht, wenn nicht bei einer Entfernung von ca. 20 Metern; 2. welchen Zusammenhang er zwischen seinem Verweis auf § 11 Absatz 1 StVO ("Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste") und der Anregung des Ortsbeirates 10 sieht, bei der es ja gerade darum ging, ein entsprechendes Stocken zu vermeiden; 3. wie er seine Aussage, dass ein Abbiegen in den Hagebuttenweg auch am Fliederweg möglich ist, vor dem Hintergrund eines Umweges von ca. 800 Metern mit entsprechenden Emissionen bewertet. Begründung: Mit einstimmig verabschiedeter Anregung vom 23.01.2023 hatte der Ortsbeirat 10 eine entsprechende Haltelinie nebst Hinweisschild angeregt, um insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entstehende, vermeidbare Rückstaus zu verhindern. Die Ausführungen des Magistrats vermögen nicht zu überzeugen. Der Ortsbeirat 10 bittet daher um entsprechende Ergänzungen und erneute Prüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3503 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1131 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2242 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten „Strahlen und Speichen“ in Preungesheim

11.07.2023 · Aktualisiert: 21.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4248 entstanden aus Vorlage: OF 640/10 vom 26.06.2023 Betreff: Fuß- und Radwegeverbindung im Rahmen der umweltgerechten "Strahlen und Speichen" in Preungesheim Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, inwieweit das bisher wohl nur angekündigte Umwelt- und Naturschutzkonzept der sogenannten "Strahlen und Speichen" inklusive der Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Frankfurter Bogen und der Homburger Landstraße geprüft, geplant und bis wann realisierbar abgeschlossen werden kann. Begründung: Sowohl das Konzept der "Strahlen und Speichen" als auch der erhoffte Fuß- und Radweg werden in Preungesheim Vorteile bringen, eventuell auch für die Erreichbarkeit des Neubaugebietes mit den Schulen, dem Sportpark Preungesheim und dem Grundstück der St. Christophorus-Kirche. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2064 Aktenzeichen: 79-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5)

11.07.2023 · Aktualisiert: 13.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 entstanden aus Vorlage: OF 645/10 vom 27.06.2023 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen auf der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U 5) Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, in wieweit verkehrsberuhigende Maßnahmen im Straßenabschnitt ab dem Abzweig in die Weilbrunnstraße bis zur Einmündung der Gießener Straße möglich sind, zur - Reduktion des durchfließenden Pkw- und Lkw-Verkehrs; - Herstellung der Verkehrssicherheit auf den Gehwegen (siehe Anlage 1); - Gewährleistung der Verkehrssicherheit für Radfahrer; - Reduktion jahrzehntelanger Belastung der Anwohner auf ein Mindestmaß; - Schaffung von notwendigen Anfahrt-/Parkflächen für bestehende Gewerbetreibende; - Schaffung der Voraussetzungen für zukünftige Ansiedlung von Einzelhandel/Gastronomie. Begründung: Die schon seit Jahrzehnten bestehende Belastung dieses Straßenabschnittes durch durchfahrende Pkw, Lkw sowie der Buslinie 39, insbesondere durch die Erschließung des Frankfurter Bogens und der daraus resultierenden erheblichen Mehrbelastung, nimmt beständig zu und ist für die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger nicht mehr zumutbar. Es ist jetzt wichtig, die Voraussetzungen für eine generationsübergreifende, lebenswerte, grüne Zukunft für diesen Teilbereich des alten Stadtkerns zu schaffen. Mögliche Lösungsansätze: 1. Umleitung der Buslinie 39 über den Gravensteiner-Platz ab Weilbrunnstraße an der Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U 5 - Verbesserung der öffentlichen Nahverkehrsstruktur und daraus resultierender besseren Erreichbarkeit von wichtiger anderer Infrastruktur (Physiotherapie, Seniorenheim, Wochenmarkt, Kindergarten, Schule, U-Bahn-Linie 5 usw.) - Verbesserung der Stadteilvernetzung; 2. Verminderung der Attraktivität dieses Abschnittes für den Durchgangsverkehr durch bspw. Versatzparkplätze/Haltebuchten/Poller/Sonderflächen mit Blumenkübel, somit Umleitung über die Gießener Straße. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit

16.06.2023 · Aktualisiert: 22.10.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4131 entstanden aus Vorlage: OF 243/15 vom 14.05.2023 Betreff: Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: - Ist eine Anschlussmöglichkeit eines Fuß- und Radweges an den Grenzweg zwischen Nieder- und Ober-Eschbach vom Im Weidenfeld kommend in Richtung der U-Bahngleise (U 2) und zum etwa 20 Meter entfernten ampelregulierten Übergang an der Kreuzung Anna-Lindh-Allee/Ecke Homburger Landstraße sowie an der L 3003 möglich? - Kann alternativ eine Anschlussmöglichkeit geschaffen werden, welche die Überquerung über die L 3003 von der Einmündung der Abbiegung des Grenzwegs auf die gegenüberliegende, im Frankfurter Stadtgebiet liegende Seite für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet? - Ist zudem eine Überquerungsmöglichkeit über den Straßengraben auf der gegenüberliegenden Seite der Abbiegung des Grenzwegs in die L 3003 umsetzbar, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende problemlos und sicher auf den dahinterliegenden Fuß- und Radweg gelangen können? Begründung: Hinsichtlich der Lage benannter Stelle an der Stadtgrenze zwischen Frankfurt und Bad Homburg wurde eine für genannte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer akzeptable Regelung bisher nicht berücksichtigt. Und das, obwohl die L 3003 vom Fuß- und Radweg der L 3003 zum Grenzweg sowie umgekehrt häufig und regelmäßig überquert wird. Dieses liegt nahe, da mit der Überquerung häufig ein Zugang zu ausgeschilderten Radwegen auf beiden Seiten sowie auf Bad Homburger Seite zu einem gern genutzten Feld zum Blumenselbstpflücken am Grenzweg gesucht wird. Allerdings ist die Überquerung aktuell unpraktisch und vor allem unsicher gestaltet, da die Mündung des Grenzwegs in ca. 20 Meter Entfernung einer von dort unzugänglichen Überquerungsmöglichkeit liegt. So müssen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende an dieser Stelle eine Landstraße überqueren, auf welcher immerhin ein Tempolimit von 50 km/h gilt. Dass es an dieser Stelle aufgrund der nahe gelegenen Ampelanlage häufig stockenden Verkehr gibt, macht eine Überquerung zusätzlich unübersichtlich. Außerdem gibt es keine Einmündung in den Fuß- und Radweg der L 3003, so müssen die Menschen als weiteres Hindernis bei laufendem Verkehr einen Straßengraben überwinden, der schon an diversen Stellen ausgetreten ist. Gerade für Kinder und ältere Menschen ist dieser Zustand unzumutbar. Quelle: ViaMichelin.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1989 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 555 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1803

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach

16.06.2023 · Aktualisiert: 29.08.2023

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4129 entstanden aus Vorlage: OF 241/15 vom 21.05.2023 Betreff: Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit zur Aufstellung zweier Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach besteht. Zweckmäßig wäre die Platzierung eines Brunnens in der Nähe der U-Bahn-Station Nieder-Eschbach, etwa an der Bushaltestelle der Linie 29, sowie eines weiteren im Ben-Gurion-Ring, in der Nähe der Grünanlage an passender Stelle. Begründung: Durch absehbar zunehmende Hitzewellen in den kommenden Sommern aufgrund des Klimawandels haben der DStGB und das Bundesumweltministerium die Notwendigkeit kommunaler Hitzeaktionspläne betont. Ein wichtiger Bestandteil davon sind Trinkwasserbrunnen. Zudem hat das 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Deshalb kann die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen den gestellten Anforderungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Da an den genannten Standorten bekanntermaßen stets viele Menschen unterwegs sind, dürften die Trinkbrunnen insbesondere im Sommer und bei großer Hitze gern genutzt werden. Gleichzeitig wird so der gewünschten intakten Trinkwasserinfrastruktur nachgekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1775

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Container am Sportplatz zusammenstellen, um Parkplätze zu gewinnen

16.06.2023 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4122 entstanden aus Vorlage: OF 234/15 vom 31.05.2023 Betreff: Container am Sportplatz zusammenstellen, um Parkplätze zu gewinnen Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auf dem Parkplatz der Bezirksportanlage Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße der Kleider- und Schuhcontainer sowie die Glascontainer so zusammengestellt werden, dass höchstens zwei Parkplätze belegt werden, anstatt wie auf dem Bild zu erkennen, vier Parkplätze. Begründung: Die Parkmöglichkeiten, insbesondere in den Sommermonaten, wenn das Schwimmbad geöffnet ist, sind knapp. Durch das Verstellen der Container könnten zwei Parkplätze geschaffen werden und es würde sich ein geordnetes Bild ergeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2229 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) GeorgBüchnerStraße 45 bis zum Feldweg

16.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4127 entstanden aus Vorlage: OF 239/15 vom 20.05.2023 Betreff: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) Georg-Büchner-Straße 45 bis zum Feldweg Der Magistrat wird gebeten, den Bereich Georg-Büchner-Straße 45 vom Hollerbusch kommend Richtung Frankfurter Graben bis zum Feldweg als verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325.1) zu gestalten. Begründung: Durch die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) erhöht sich die Sicherheit und Lebensqualität der Anwohner. Ein verkehrsberuhigter Bereich (VZ 325.1) ermöglicht es den Kindern, sich frei und sicher auf der Straße zu bewegen und zu spielen. Er schafft eine Umgebung, in der die Bedürfnisse der Fußgänger und insbesondere der Kinder Vorrang haben. Durch eine entsprechende Beschilderung und Markierungen wird deutlich gemacht, dass in dem verkehrsberuhigten Bereich (VZ 325.1) Schrittgeschwindigkeit gilt und Fahrzeuge den Fußgängern und Spielenden besondere Rücksichtnahme entgegenbringen müssen. In das Neubaugebiet an der Georg-Büchner-Straße werden sicherlich viele junge Familien einziehen. Es gibt hier mehrere Spielplätze, jedoch ist der direkte Zugang recht weit entfernt. Die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches (VZ 325.1) hätte für die vielen Kinder, die bald hier wohnen, einen tollen Mehrwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2101 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten

06.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4039 entstanden aus Vorlage: OF 619/10 vom 18.05.2023 Betreff: Straßenbeleuchtung im Ortsbezirk 10 umstellen auf insektenfreundliche und energiesparende Leuchten Insektenfreundliche Leuchtmittel sind auf den notwendigen Streubereich konzentriert und setzen energiesparende Leuchten ein. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie weit die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf solche insektenfreundlichen Leuchtmittel vorangeschritten ist. Hierbei sollten auch Vorgänge und Pläne der Verwaltungen und Ämter einbezogen werden, die nicht in städtischer Verantwortung liegen (wie zum Beispiel Hessen Mobil oder die Autobahn GmbH des Bundes ). Begründung: Lichtverschmutzung verstärkt das Insektensterben. Insbesondere leuchten immer noch einige Straßenleuchten im Straßenverlauf und an den Autobahnauf- und abfahrten der Friedberger Landstraße, Homburger Landstraße und im Kreuzungsbereich Hügelstraße/Jean-Monnet-Straße mit gelben Intensivlichtern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2222 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 10 am 17.10.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0

Ideen

Keine Ideen für diesen Ortsbeirat verfügbar.