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Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen

05.11.2024 · Aktualisiert: 23.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6063 entstanden aus Vorlage: OF 914/10 vom 21.10.2024 Betreff: Sicherheit für Radfahrende an der Ecke Homburger Landstraße/Ronneburgstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung vor der Bäckerei Eifler die Sicherheit für Radfahrende erhöht werden kann, sodass weniger auf dem Radweg geparkt wird (zum Beispiel durch Klemmfixe und Rotfärbung oder Ähnliches). Begründung: Obwohl eindeutig ein Radweg eingezeichnet ist, parken immer wieder Fahrzeuge ganz oder teilweise auf dem Radweg vor der Bäckerei Eifler, um "schnell mal" einzukaufen. Das gefährdet den Radverkehr, der sich in der Kreuzungssituation in den Autoverkehr einfädeln muss. Insbesondere für Kinder und ältere Verkehrsteilnehmende ist das schwierig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 246 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1209

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg

01.11.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6016 entstanden aus Vorlage: OF 330/15 vom 15.10.2024 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Der Ortsbeirat bemüht sich bereits seit Jahren um eine Ausweisung des Streckenabschnitts der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg als Tempo-30-Zone oder zumindest um eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30. Bisher wurde dies jedoch mit Hinweis auf den Status der Homburger Landstraße als Landesstraße verweigert. Die Straßenverkehrsordnung wurde aktuell jedoch derart geändert, dass es den Kommunen erleichtert ist, Tempo-30-Zonen auszuweisen - bei "hochfrequentierten Schulwegen", explizit auch auf Wegen zu Schulen, und - auch auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder weiteren Vorfahrtsstraßen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, baldmöglichst den Streckenabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg entweder der Tempo-30-Zone Nieder-Eschbach (Ortskern) zuzufügen oder als eigenständige Tempo-30-Zone auszuweisen. Minimal soll das Tempo in diesem Bereich auf Tempo 30 begrenzt werden. Begründung: Im Baugebiet Nieder-Eschbach westlich der Homburger Landstraße wohnen viele junge Familien mit entsprechend vielen Kinder im (grund-)schulpflichtigen Alter. Gerade in den hochfrequentierten morgendlichen Verkehrszeiten müssen diese zum Besuch der Michael-Grzimek-Schule die Homburger Landstraße überqueren. Auch ein Teil der älteren Kinder, die die weiterführende Otto-Hahn-Schule besuchen, muss die Straße queren. Aber auch für Erwachsene und besonders für in der Mobilität eingeschränkte Personen ist eine Begrenzung auf Tempo 30 eine erhebliche Erleichterung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 766 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 15

Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes

01.11.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung vom 01.11.2024, OA 501 entstanden aus Vorlage: OF 331/15 vom 15.10.2024 Betreff: Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel hier: Sanierung des Gebäudes Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.02.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die laufenden Sanierungsarbeiten am Jugendhaus Nieder-Eschbach/Am Bügel zu einem möglichst schnellen und qualifizierten Ende zu bringen. Begründung: Die Sanierungsarbeiten laufen bereits seit mehreren Jahren. Dabei war über lange Zeit nur die Nutzung der Außenanlage gestattet. Selbst die Toiletten waren vollständig gesperrt oder dann teilweise nur mit dem Licht eines Smartphones nutzbar. Aktuell ist immer noch nur ein Teil des Erdgeschosses für die Jugendarbeit nutzbar. Ein Ende dieses Zustandes ist vor Ort nicht absehbar. Eine vollständige Nutzung des gesamten Gebäudes ist jedoch dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.03.2025, B 136 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.12.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 501 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Sonstige Voten: AfD und Gartenpartei (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 136 vom 28.03.2025) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 5476, 31. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 03.12.2024 Aktenzeichen: 61-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Einsetzung Klimaschutzbeauftragte:r

14.10.2024 · Aktualisiert: 06.11.2024

Antrag vom 14.10.2024, OF 332/15 Betreff: Einsetzung Klimaschutzbeauftragte:r Der Magistrat wird gebeten für den Ortsbezirk 15 (und ggf. für alle weiteren Frankfurter Ortsbezirke jeweils) eine:n ehrenamtliche:n Klimaschutzbeauftragte:n, auf Vorschlag des Ortsbeirates, zu ernennen, der/die den Bürger:innen als Anlaufstelle für Anliegen und Fragen zum Klimaschutz dienen kann. Diese Person beschäftigt sich intensiv mit dem betreffenden Themenbereich und kann somit für den Ortsbeirat fachlich unterstützend wirken. Begründung: : Der Klimawandel und seine Folgen werden für viele Menschen zunehmend zu einer Belastung. Diese betrifft immer mehr Lebensbereiche, auch auf kommunaler Ebene. So kam es in Nieder-Eschbach allein in der näheren Vergangenheit beispielsweise vermehrt zu folgenreichen Hochwasserereignissen. Hinsichtlich notwendiger auch präventiver Aktivitäten solch drastischer Ereignisse sowie anderer möglicher Bedrohungslagen betreffend hält der Ortsbeirat 15 eine zusätzliche unterstützende Instanz für dringend geboten. Dies erscheint zusätzlich plausibel, da es sich beim Klimawandel um ein komplexes Themengebiet handelt, dessen Bearbeitung ein gewisses tiefergehendes Wissen erfordert. Das Wissen um Folgen und angemessene Maßnahmen kann einen Vorteil für eine Vielzahl von Bürger*innen mit sich bringen Bereits jetzt schon gibt es für verschiedene wichtige Bereiche - z.B. Kinder - Beauftragte, die eine gewisse Expertise besitzen. Dadurch sind die Beauftragten Ansprechpersonen nicht nur für die Bürger:innen , sondern auch für den Ortsbeirat. Durch Ihre ehrenamtliche Spezialisierung sind sie in der Lage, verschiedene öffentlich-fachliche Termine wahrzunehmen und darüber zu informieren. Auch Klimaschutzbeauftragte würden an Schulungen zu Maßnahmenplanung teilnehmen und einen Beitrag zur Umsetzung leisten. Zudem halten sie Kontakt zu relevanten Akteuren, wie dem Ortsbeirat, anderen Städten und Gemeinden, Kleinunternehmen, etc. Durch ihre Arbeit kann die Person somit eine Bereicherung für die Suche nach adäquaten Handlungen sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 332/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE und SPD (= Annahme) bei Enthaltung 1 BFF

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Wochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat

10.10.2024 · Aktualisiert: 06.11.2024

Antrag vom 10.10.2024, OF 327/15 Betreff: Wochenmarkt für Nieder Eschbach - Einladung der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Gedankenaustausch in den Ortsbeirat Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, Vertreter der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH in den Ortsbeirat einzuladen, damit gemeinsam eruiert werden kann, ob in Nieder-Eschbach ein kleiner Wochenmarkt etabliert werden kann. Dieser Wochenmarkt könnte eventuell auf dem großen Parkplatz/ Festplatz oder auf dem Parkplatz des alten Rathauses, idealerweise einmal wöchentlich (ein größerer Zeitraum, beispielsweise einmal im Monat, wäre auch denkbar), stattfinden. Begründung: In den letzten Jahren sind viele kleinere Geschäfte (wie z.B. Metzger oder Hofladen) weggefallen. Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich deshalb einen kleinen Wochenmarkt auch in Nieder-Eschbach. Dies kann man auch daran erkennen, dass das auf dem großen Parkplatz von April bis Juni befindliche Spargelhäuschen, welches auch selbst angebautes Obst und Gemüse verkauft, sehr gut angenommen wird. Ein solcher Wochenmarkt könnte auch als Begegnungsstätte für Jung und Alt dienen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 327/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Betreff als auch im Antragstenor nach dem Wortlaut "Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH" der Wortlaut "und der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH" eingefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln

10.09.2024 · Aktualisiert: 31.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 10.09.2024, OM 5891 entstanden aus Vorlage: OF 867/10 vom 20.08.2024 Betreff: Blindensignalanlagen an verschiedenen Ampeln Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampeln rings um die Kreuzung Berkersheimer Weg/Homburger Landstraße sowie die Ampeln an der Kreuzung Homburger Landstraße/Marbachweg mit akustischem Blindensignal ausgestattet werden können. Begründung: Durch die akustischen Signale können Blinde und Sehbehinderte sicherer über die Kreuzungen gelangen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 55 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Parkbank in Bonames

26.08.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

Antrag vom 26.08.2024, OF 876/10 Betreff: Parkbank in Bonames Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gebeten, in der Homburger Landstraße zwischen Kirchhofsweg und Oberen Kalbacher Weg in Bonames 1. die Parkbank zwischen Pfarrhaus und Bushaltestelle abbauen zu lassen, da hier seit einiger Zeit leider eine regelmäßige Vermüllung mit Scherben, Zigarettenkippen sowie mit ekligen Hinterlassenschaften Mitten in Bonames zu beklagen ist. Dies alles bleibt jeweils mit Blick auf die Umwelt und den öffentlichen Raum zu unterbinden, zumal dabei auch Kinder und Hunde gefährdet sind. 2. bis zum Abbau der Bank dort nach Erfordernis Sonderreinigungen zu veranlassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 876/10 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, AfD und fraktionslos (= Annahme)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei Hochwasser

16.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

Antrag vom 16.08.2024, OF 324/15 Betreff: Überlauf der Kläranlage Ober-Eschbach in den Eschbach bei Hochwasser Der Ortsbeirat möge beschließen: In der näheren Vergangenheit kommt es immer öfter zu erheblichen Überschwemmungen in Nieder-Eschbach. Es sind Keller und Autos vollgelaufen und es wurden Äste und Baumstämme angeschwemmt. Angeschwämmt werden aber auch Fäkalienreste, die im Wasser deutlich sichtbar und geruchsintensiv sind. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, ob die Kläranlage in Ober-Eschbach (Bad Homburg), die in den Eschbach abläuft, bei Hochwasser so gut geschützt ist, dass keine Fäkalienreste in den Eschbach gelangen können. Begründung: Anwohner berichten, dass sich bei Hochwasser auch immer wieder Fäkalienreste im Wasser befinden. Dies ist nicht nur sichtbar, sondern auch der Geruch lässt darauf schließen, dass sich solche Reste im flutenden Wasser befinden. Da die Kläranlage in Ober-Eschbach sich oberhalb befindet und auch Abwasser in den Eschbach einlässt, besteht der begründete Verdacht, dass die Kläranlage bei Hochwasser nicht hinreichend geschützt sein könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1028 2024 Die Vorlage OF 324/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Ganztagskonzept an Michael-Grzimek-Schule

16.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

Antrag vom 16.08.2024, OF 323/15 Betreff: Ganztagskonzept an Michael-Grzimek-Schule Vorgang: V 1727/20 OBR 15; ST 650/21 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Stand des Ganztagskonzepts an der Michael-Grzimek-Schule Auskunft zu geben. Begründung: Der Ausbau des Ganztagskonzeptes an Frankfurter Grundschulen schreitet voran. In der Stellungnahme des Magistrats ST 650/ 2021 heißt es hinsichtlich der Michael-Grzimek-Schule hierzu wie folgt: "...Leider konnte dieser Ausbau bislang nicht mit einer Weiterentwicklung zum Pakt für den Nachmittag oder zu einem Profil kombiniert werden. Durch den langfristigen Ausfall der schulischen Leitungsebene war und ist es aktuell nur eingeschränkt möglich, die Ganztagsschulentwicklung zu forcieren. Der Magistrat wird sich zum weiteren Vorgehen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abstimmen. Der Magistrat hat ebenfalls ein hohes Interesse an der weiteren Ganztagsschulentwicklung der Michael-Grzimek-Schule." Der Ortsbeirat geht davon aus, dass nunmehr, dreieinhalb Jahre später, die Ganztagsschulentwicklung weiter forciert wurde. Soweit bekannt, ist die schulische Leitungsebene auch wieder im Dienst. Insofern besteht hier Auskunftsbedarf. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.08.2020, V 1727 Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 650 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1027 2024 Die Vorlage OF 323/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor nach dem Wort "Stand" der Wortlaut "und Zeitplan" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen

15.08.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

Antrag vom 15.08.2024, OF 887/10 Betreff: Ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, mit den Zielen: 1. Aktuell sämtliche ruhende oder erledigte Baustelleneinrichtungen im Ortsbezirk 10 umgehend beseitigen zu lassen. 2. Baustelleneinrichtungen jeweils grundsätzlich auf ordnungsgemäße und platzsparende Einrichtung überprüfen zu lassen. 3. Keine Kosten für die Allgemeinheit zu den vorgenannten Punkten zu übernehmen. 4. Bei ruhenden oder erledigten Baustellen die Einschränkungen gemäß der Straßenverkehrsordnung umgehend zu beenden. Begründung: Baustellen ziehen sich teils merkwürdig zeitintensiv über Monate und teils ohne erkennbare Aktivität hin. So zum Beispiel in der Homburger Landstraße in der Höhe Hilgenfeld. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 887/10 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE und 1 FDP gegen CDU (= Annahme); 4 GRÜNE, SPD, Linke, 1 FDP, AfD und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in NiederEschbach

05.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5763 entstanden aus Vorlage: OF 319/15 vom 18.06.2024 Betreff: Entwicklung eines Verkehrskonzeptes rund um das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird aufgefordert, ein Verkehrskonzept rund um das Schwimmbad und das Sportgelände an der Heinrich-Becker-Straße zu entwickeln, das die Interessen der Anwohner und der Besucher gleichermaßen berücksichtigt. Hierbei soll insbesondere ein Augenmerk auf die Rettungsdienste gelegt werden, für die ein Durchkommen an hochfrequentierten Tagen kaum bis gar nicht möglich ist. Der Ortsbeirat soll in eine solche Planung einbezogen werden. Begründung: Das Sportgelände und das Schwimmbad in Nieder-Eschbach an der Heinrich-Becker-Straße erfreuen sich großer Beliebtheit. Allerdings kommt bei Veranstaltungen und an heißen Sommertagen der Verkehr in der Straße teilweise komplett zum Erliegen. Die Heinrich-Becker-Straße ist in beide Richtungen befahrbar, was kein Problem wäre, wenn an solchen Tagen mit Autos nicht auf der Seite des Bachlaufs alles zugeparkt würde. Entgegenkommende Fahrzeuge können dadurch nicht mehr ausweichen, sodass der Verkehr in beide Richtungen zum Erliegen kommt. Auch für Rettungsfahrzeuge ist dann kein Durchkommen mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2097 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßeneinmündung kenntlich machen

05.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.07.2024, OM 5761 entstanden aus Vorlage: OF 316/15 vom 18.06.2024 Betreff: Straßeneinmündung kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, auf die Hauptfahrbahn der Albert-Schweitzer-Straße in südwestlicher Richtung vor der Einmündung des Seitenarms zu den Hausnummern 52 bis 64 einen gestrichelten Balken (Haltelinie) aufzubringen, um auf die unübersichtliche vorfahrtsberechtigte, von rechts kommende Stichstraße aufmerksam zu machen. Begründung: An dieser Stelle ist die Übersichtlichkeit durch legal parkende Pkw auf dem rechten Parkstreifen sehr eingeschränkt, siehe Foto. Es kommt dort immer wieder durch unangepasste Geschwindigkeit und Missachtung der Rechts-vor-Links-Regelung zu Beinahe-Unfällen und Hupkonzerten. Durch eine Markierung, wie man sie im gesamten Stadtgebiet vor gefährlichen Einmündungen vorfinden kann, würde diese entschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2096 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern

02.07.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5665 entstanden aus Vorlage: OF 846/10 vom 18.06.2024 Betreff: Die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle U5) verbessern Vorgang: OM 4239/23 OBR 10; ST 2245/23 Der Magistrat wird gebeten, die von der FAAG am 22.11.2021 angekündigte Sanierung in der Homburger Landstraße im Teilstück zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße (Endhaltestelle Linie U5) so voranzutreiben, dass für die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern eine optimale Veränderung erreicht wird. In der Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245, werden zwar Veränderungen angekündigt, doch Radverkehr-Piktogramme auf rumpeligem Straßenbelag können nicht die Lösung sein. Begründung: Dieses Teilstück der Homburger Landstraße bedarf einer dringenden Grundsanierung, um gleichzeitig die Chance einer Verbesserung der gesamten Infrastruktur zu erreichen. Anlage 1 (ca. 184 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.07.2023, OM 4239 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2245 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2088 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Jugendtrainings-Kickertisch für den Hort

27.06.2024 · Aktualisiert: 23.09.2024

Antrag vom 27.06.2024, OF 320/15 Betreff: Jugendtrainings-Kickertisch für den Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Finanzierung aus dem Ortsbeiratsbudget des OBR 15, einen "Kicker" für den Hort (Kath. Tageseinrichtung für Kinder St. Stephanus, Frankfurt / Nieder-Eschbach, Rudolf-Breitscheid-Straße 5, 60437 Frankfurt - Nieder-Eschbach) zu beschaffen. Ein geeignetes Gerät ist unter https://shop.ullrichsport.com/tischfussball/basic/ zu finden. Begründung: In der KiTa St. Stephanus werden seit vielen Jahrzehnten die Kinder liebevoll begleitet und kompetent auf ihren weiteren Werdegang vorbereitet. Leider sind insbesondere die letzten beiden Jahre stark von Personalmangel geprägt, was eine sehr hohe Belastung für das KiTa-Team aber auch für die Kinder stark spürbar ist. Insbesondere der Hort ist aktuell belastet. Insbesondere in den Ferienzeiten, wenn die Kinder den ganzen Tag dort sind, können den Kindern nur wenige Angebote zum Zeitvertreib gemacht werden. Viele Hortkinder wünschen sich sehnlichst einen Tischkicker! Der oben beschriebene Tischkicker ist dank seiner höhenverstellbaren Beinkonstruktion auch für Hortkinder geeignet. Die Möglichkeit der schnellen Veränderung der Tischhöhe macht diesen Tischkicker einzigartig. Das ideale Tischfußball-Spielgerät für Kindergärten und Schulen. (Bild mit Genehmigung von Ullrich-Sport) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 346 2024 Die Vorlage OF 320/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Einladung der Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina ZapfRodriguez, in die Ortsbeiratssitzung

18.06.2024 · Aktualisiert: 11.07.2024

Antrag vom 18.06.2024, OF 318/15 Betreff: Einladung der Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, in die Ortsbeiratssitzung Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, in eine der nächsten Ortsbeiratssitzungen zum Thema Hochwasser einzuladen. Begründung: Die Dezernentin für Klima, Umwelt und Frauen, Frau Tina Zapf-Rodriguez, wird im Juli in das Amt eingeführt. Insofern besteht die Hoffnung, dass wir sie für das Thema Hochwaserschutz sensibilisieren können, da dieses prioritär betrieben werden muss. Es betrifft auch nicht nur Nieder-Eschbach, sondern noch viele andere Stadtteile. Das Thema Hochwasser ist ein Thema, was landkreis- und städteübergeifend, auch unter Einbeziehung der Regierungspräsidien, behandelt werden muss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 318/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5595 entstanden aus Vorlage: OF 311/15 vom 21.05.2024 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der Stellungnahme ST 1642 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplans Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61-00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der DeuilLaBarreStraße

07.06.2024 · Aktualisiert: 22.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5597 entstanden aus Vorlage: OF 314/15 vom 22.05.2024 Betreff: Beseitigung der Schotterbank im Eschbach unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße Der Magistrat wird gebeten, unter der Brücke an der Deuil-La-Barre- Straße die Schotterbank im Eschbach zu beseitigen. Begründung: Durch das Hochwasser am 02.05.2024 hat sich durch das vom Eschbach mitgeführte Geschiebe (Geröll, Kies und Sand) unter der Brücke an der Deuil-La-Barre-Straße eine Schotterbank gebildet, die den Abfluss des Eschbachs hemmt. Bei einem weiteren Hochwasserereignis kann diese Schotterbank die Wahrscheinlichkeit für ein Übertreten des Eschbachs und damit einhergehende Schäden erhöhen. Die Schotterbank muss daher beseitigt werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1805 Beratung im Ortsbeirat: 15

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der UBahnUnterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße

07.06.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5594 entstanden aus Vorlage: OF 310/15 vom 21.05.2024 Betreff: Aufstellen eines Abfallbehälters mit Deckel (krähensicher) in der Nähe der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße Vorgang: OM 1141/21 OBR 15; ST 1928/22 Der Magistrat wird gebeten, einen Abfallbehälter mit Deckel (krähensicher) an der in der Grafik bezeichneten Stelle, gerne nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher, aufzustellen. Sofern noch nicht geschehen, sollen bestehende Pachtverträge angepasst und die für den Abfallbehälter benötigte Fläche in die Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung übertragen werden. Begründung: Screenshot: GoogleMaps Die an dieser Stelle befindliche Bank erfreut sich großer Beliebtheit. Die Kreuzung an der U-Bahn-Unterführung an dem Feldweg Auf der Steinern Straße ist eine beliebte Route für Spaziergänger, insbesondere auch mit Hunden. Die bezeichnete Stelle lädt zum Pausieren ein und sollte daher entsprechend ausgestattet sein. Weit und breit befindet sich kein Abfallbehälter, sodass die mühsam aufgesammelten Hinterlassenschaften der Vierbeiner auch gerne mal einfach im Gebüsch entsorgt werden. Eine Anwohnerin hat sich deshalb erbarmt und dort eine Mülltüte hingehängt, die von ihr auch regelmäßig geleert wird. Dies kann jedoch kein Dauerzustand sein, weshalb um antragsgemäße Entscheidung gebeten wird. Der Ortsbeirat hatte einen solchen Antrag bereits im Jahr 2021 gestellt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928, führt dieser aus: "Der in der Anregung erwähnte Bereich ist keine Satzungsfläche der Straßenreinigungssatzung, das heißt hier findet keine Reinigung und keine Leerung/Aufstellung von Papierkörben durch den Dienstleister (FES GmbH) statt. Das Anbringen von Papierkörben außerhalb des Satzungsgebietes erfolgt durch das jeweils für die entsprechende Fläche zuständige Amt. Das hier zuständige Amt für Bau und Immobilien bietet an, bestehende Pachtverträge zu prüfen, gegebenenfalls anzupassen und die für den Abfallbehälter benötigte Fläche in die Verwaltung des Amtes für Straßenbau und Erschließung zu übertragen." Da an dieser Stelle immer noch kein Abfallbehälter angebracht ist, wird um entsprechende zeitnahe Umsetzung gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1141 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1928 Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1663 Aktenzeichen: 23-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

ÖPNV stärken

23.04.2024 · Aktualisiert: 19.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5383 entstanden aus Vorlage: OF 810/10 vom 08.04.2024 Betreff: ÖPNV stärken Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wie und ab wann im Ortsbezirk 10 der öffentliche Personennahverkehr insgesamt freundlicher für Fahrgäste gestärkt werden kann. Von besonderem Interesse sind folgende Belange: a) weniger Umsteigeerfordernisse sowie weniger Ausfälle; b) deutlich besserer und schnellerer U 5-Schienenersatzverkehr; c) insbesondere, wie der bisher auf Gießener Straße und Homburger Landstraße geteilte U 5-Hin- und Rück-Schienenersatzverkehr künftig fahrgastfreundlicher organisiert werden kann. Nicht nur Gäste aus anderen Ländern, auch in Frankfurt lebende Menschen waren leider von dieser Aufteilung vor Ort sehr irritiert und betroffen. Begründung: Keine Glanzleistung und keine Werbung, sondern ein echter Schildbürgerstreich war und ist für Frankfurt der Schienenersatzverkehr der Linie U 5, der die Konstablerwache statt von Norden, leider sehr, sehr umständlich und zudem zeitraubend nur von Süden anfährt. Dies wurde bereits im Sommer 2023 kritisiert und muss erneut auch jetzt in den Osterferien als absoluter Reinfall bezeichnet werden. Besonders irritierend dabei ist, dass dieses Thema offenbar den Magistrat überhaupt nicht zu interessieren scheint. Offenbar auch nicht, dass eben deshalb das Auto so selbst in Frankfurt unverzichtbar gemacht wird, obwohl der Magistrat ja eigentlich eine Verkehrswende anstrebt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1686 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der MichaelGrzimekSchule in NiederEschbach für sechs Monate

19.04.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 19.04.2024, OM 5367 entstanden aus Vorlage: OF 306/15 vom 27.03.2024 Betreff: Einbahnstraßenversuch für sicheren Schulweg: Einrichtung einer Einbahnstraße in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach für sechs Monate Vorgang: OM 932/21 OBR 15; ST 483/22 Der Magistrat wird aufgefordert, in der Straße An der Walkmühle vor der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach eine Einbahnstraße probeweise für sechs Monate einzuführen, um den Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule sicherer zu machen. Begründung: Schon mehrfach hat der Ortsbeirat Anregungen an den Magistrat herangetragen, um den Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler zur Michael-Grzimek-Schule zu verbessern. Leider bislang mit mäßigem Erfolg, da nur wenige Anregungen umgesetzt wurden. Die Durchsetzung von Halteverboten vor dem Eingang der Schule wurde abgelehnt und auch teilweise wieder rückgängig gemacht und die Einführung einer unechten Einbahnstraße (stundenweise Einrichtung einer Einbahnstraße), wie sie aktuell in Eschborn und vielen anderen Gemeinden schon umgesetzt wird, wurde ebenfalls abgelehnt. Stattdessen befindet sich ein Poller vor der Schule, der regelmäßig umgefahren wird, was weiter für die Unsicherheit des Schulweges spricht. In der Stellungnahme vom 28.02.2022, ST 483, heißt es wie folgt: "Sofern gewünscht, wird eine dauerhafte Einrichtung der Einbahnstraße, probeweise für 6 Monate, eingeführt. Nach Ablauf der Erprobungsphase kann der Ortsbeirat erneut entscheiden, ob die Einbahnstraße beibehalten werden soll." Auf dieses Angebot des Magistrats möchte der Ortsbeirat nun zurückkommen und eine solche Einbahnstraße erproben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 932 Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 483 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1446 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 421 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Einladung des Dezernenten für Planen und Wohnen, Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15

19.04.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 19.04.2024, OM 5368 entstanden aus Vorlage: OF 307/15 vom 27.03.2024 Betreff: Einladung des Dezernenten für Planen und Wohnen, Herrn Prof. Dr. Marcus Gwechenberger, in die Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass der Dezernent Prof. Dr. Marcus Gwechenberger zeitnah eine Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 besucht und sich dort in der Bürgerfragestunde den Fragen der Bürgerinnen und Bürger zum Gewerbeflächenentwicklungsplan und zur von der Stadtregierung durchgeführten Vorprüfungsplanung für ein Gewerbegebiet in Nieder-Eschbach stellt. Der Ortsbeirat hat wiederholt Anregungen zum Gewerbeflächenentwicklungsplan, dem geplanten Gewerbegebiet und der Vorprüfungsplanung gestellt. Obwohl Nieder-Eschbach unmittelbar betroffen ist, hat es die Dezernentin Wüst bislang ausdrücklich abgelehnt, sich den Fragen der Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Sie hat über den Ortsvorsteher mitteilen lassen, dass sie momentan keine Veranlassung sieht, in eine Sitzung des Ortsbeirats zu kommen und kürzlich ließ sie zusätzlich mitteilen, dass eigentlich der Planungsdezernent zuständig wäre. Das Informationsbedürfnis ist ausgesprochen groß, weshalb nunmehr der Magistrat angerufen wird. Begründung: Um dem Dezernenten und den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, ihre Ansichten auszutauschen und ihr Informationsbedürfnis zu stillen, würde es der Ortsbeirat begrüßen, wenn Herr Prof. Dr. Marcus Gwechenberger zeitnah in die Ortsbeiratssitzung kommen würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1354 Aktenzeichen: 00-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim

08.04.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

Antrag vom 08.04.2024, OF 788/10 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Quartiersmanagements Nachbarschaftsbüro und StadtRaum Preungesheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Doppelhaushalt 2024/2025 und folgenden werden die gegebenenfalls erforderlichen Mittel eingestellt, um die Weiterführung der wichtigen und erfolgreichen Arbeit der Quartiersmanagemente im Nachbarschaftsbüro Preungesheim, Wegscheidestraße 32A sowie im StadtRaum Preungesheim, Homburger Landstraße 148 sicherstellen zu können. Die letztlich pro Jahr hierfür zur Verfügung stehenden Mittel dürfen nur zweckgebunden für die Quartiersmanagemente Nachbarschaftsbüro sowie StadtRaum Preungesheim verwendet werden. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Begründung: Gegebenenfalls mündlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO II, TOP 1 Beschluss: Etatanregung EA 101 2024 Die Vorlage OF 788/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Haushalt 2024/2024 Baukostenzuschuss für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG NiederEschbach e. V.

27.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

Antrag vom 27.03.2024, OF 302/15 Betreff: Haushalt 2024/2024 Baukostenzuschuss für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG Nieder-Eschbach e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, einen Baukostenzuschuss in Höhe von EUR 20.000 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Jahre 2024 für den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte der Ausbildungs- und Rettungsstation der DLRG Nieder-Eschbach e.V. -anliegend in der Heinrich-Becker-Straße auf dem Sportgelände neben dem Freibad Nieder-Eschbach- zu gewähren, um die Ausbildungstätigkeit von Nichtschwimmern zu Schwimmern, von Schwimmern zu Rettungsschwimmern zu unterstützen sowie die Ausbildungstätigkeiten für Helfer im Katastrophenschutz der Stadt Frankfurt weiterhin sicherzustellen. Durch den Ausbau und Innenausbau der zweiten Dachhälfte wird u.a. ein Ausbildungsraum (80 qm) geschaffen, der den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften entspricht und für Ausbildungstätigkeit extern und intern für die DLRG Nieder-Eschbach e.V. als auch für den DLRG Bezirk Frankfurt am Main e.V. genutzt werden kann. Sollten im laufenden Jahr 2024 nicht ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sind diese im Jahr 2025 bereitzustellen. Die DLRG Nieder-Eschbach e.V. als gemeinnütziger Verein kann dieses große Bauprojekt finanziell nicht ohne zusätzliche Unterstützung stemmen. Begründung: Die DLRG Ortsgruppe Nieder-Eschbach e.V. wurde 1969 gegründet und ist somit seit 55 Jahren in Nieder-Eschbach für die Ausbildung von Kindern zu guten und sicheren Schwimmern und Erwachsene zu guten Schwimmern und Rettungsschwimmern tätig. Aktuell betrachtet sie 606 aktive und passive Mitglieder als stabile Basis für ihre Arbeit. Weiterhin betreut sie seit vielen Jahren das Freibad Nieder-Eschbach im Rahmen der Wasseraufsicht für die Bäderbetriebe Frankfurt als Dienstleister und hat somit zum Erhalt des Freibades beigetragen. Die Wasseraufsicht wird schon mehr als 20 Jahre von der DLRG Nieder-Eschbach e.V. gestellt. Weiterhin bietet die DLRG Nieder-Eschbach e.V. Anfänger- und Rettungsschwimmkurse an und veranstaltet für Kinder und Jugendliche zweimal in der Woche ein Schwimmtraining. Wenn das Freibad im Winter nicht mehr zur Verfügung steht, wird ein Ausbildungsangebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in der Ausbildung- und Rettungsstation angeboten. Zusätzlich wird auch Ausbildung in Erster Hilfe angeboten, im vergangenen Jahr wurden über 300 Teilnehmer ausgebildet. Neben der Ausbildung sind in der Ausbildungs- und Rettungsstation das gesamte Ausbildungsmaterial, die Verwaltung und alle Einsatzmittel untergebracht. Neben einem Einsatzfahrzeug ist noch ein weiteres Einsatzfahrzeug des DLRG Bezirks Frankfurt am Main e.V. dort untergebracht. Das Fahrzeug ist für die Strömungsrettung ausgestattet und kommt häufig mit Einsatzkräften aus Nieder-Eschbach an der Nidda oder am Main zum Einsatz. Wegen des schlechten baulichen Zustandes der bisherigen zweiten Dachhälfte und wegen des zusätzlichen Platzbedarfes muss der lange geplante Dachausbau nun vorangetrieben werden. Es wird ein großer geräumiger Ausbildungsraum (ca. 80 qm) geschaffen, wo neben interner Ausbildung auch Ausbildungen für den DLRG Bezirk Frankfurt am Main sowie für Berufsgenossenschaftliche Erste - Hilfe - Kurse stattfinden werden. Zudem werden in diesem Raum dann auch die nach Satzung der DLRG erforderlichen Versammlungen der Ortsgruppe stattfinden können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 302/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 67 2024 Die Vorlage OF 302/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Haushalt 2024/2025 Urseler Weg Grunderneuern - Schlaglöcher beseitigen

27.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

Antrag vom 27.03.2024, OF 301/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Urseler Weg Grunderneuern - Schlaglöcher beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße Urseler Weg einer Grunderneuerung zu unterziehen. Dafür sind Mittel im Haushalt 2024/ 2025 bereitzustellen. Begründung: Die Straße Urseler Weg ist gesäumt von Schlaglöchern und ausgebesserten Stellen und muss grunderneuert werden. Die Schlaglöcher und Unebenheiten bergen eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer und müssen dringend beseitigt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 66 2024 Die Vorlage OF 301/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Mehr Hortplätze in Nieder-Eschbach einrichten

26.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

Antrag vom 26.03.2024, OF 304/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege Mehr Hortplätze in Nieder-Eschbach einrichten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2024/2025 eine Position "Zusätzliche Hortplätze in Nieder-Eschbach" einzustellen und mit Mitteln auszustatten, dass bedarfsdeckend endlich weitere Hortplätze in Nieder-Eschbach geschaffen werden können. Begründung: Es ist dem Magistrat seit Jahren bekannt, dass die Anzahl der angebotenen Hortplätze den Bedarf nur zum Teil deckt. Jedes Jahr haben Eltern das gleiche Problem, für ihre Kinder einen Platz zu bekommen. Es wird Zeit, dass sich das ändert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 304/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 69 2024 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe an der Otto-Hahn-Schule NiederEschbach

26.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

Antrag vom 26.03.2024, OF 303/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Erweiterung des Angebots der Jugendhilfe an der Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach Vorgang: B 182/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Haushalt 2024/2025 eine Position "Jugendhilfe Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach" einzustellen und mit ausreichenden Mitteln zur Aufstockung der Anzahl pädagogischer Mitarbeiter auszustatten. Begründung: Das bisherige Angebot ist nur für Schülerinnen und Schüler des Haupt- und Realschulzweiges gedacht und sollte für die Gymnasialschüler erweitert werden (s.a.: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182). Weiterhin ist wegen der angestiegenen Schülerzahl eine Erweiterung des Angebots notwendig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 182 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Die Vorlage OF 303/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 68 2024 Die Vorlage OF 303/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Anknüpfend an die Stellungnahme vom 28.08.2023, ST 1785, wird im Haushalt 2024/2025 eine Position "Jugendhilfe Otto-Hahn-Schule Nieder-Eschbach" eingestellt und mit ausreichenden Mitteln zur Aufstockung der Anzahl pädagogischer Mitarbeiter ausgestattet. Die für 2023 bewilligten Mittel sind im Haushalt 2024/2025 und darüber hinaus zu verstetigen, die beiden Stellen für die Otto-Hahn-Schule sind zeitnah zu besetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff NiederEschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel

12.03.2024 · Aktualisiert: 02.05.2024

Antrag vom 12.03.2024, OF 300/15 Betreff: Haushalt 2024/2025 Strukturelle Unterfinanzierung von Kinderhaus am Bügel, Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach und Mädchentreff- und Jugendhaus am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Doppelhaushalt 2024/25 ausreichend finanzielle Mittel für die pädagogische Arbeit der Kinder- und Jugendeinrichtungen in Nieder-Eschbach zur Verfügung zu stellen. Dies bedeutet konkret für das Kinderhaus am Bügel, den Kinder- und Jugendtreff Nieder-Eschbach sowie den Mädchentreff- und das Jugendaus am Bügel, dass die Finanzierungslücke geschlossen werden muss, um der dauerhaften Unterbesetzung entgegenzuwirken und damit die notwendige pädagogische Arbeit im vollen Umfang leisten zu können. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, endlich die sanierungsfälligen Einrichtungen instand zu setzen (Instandsetzung des Stromnetzes, energetische Sanierung, eine Verhinderung von Schimmelbildung, sowie die Einhaltung des Brandschutzstandards), damit die Liegenschaften wieder uneingeschränkt nutzbar sind. Begründung: Durch die strukturelle Unterfinanzierung der Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche müssen seit Jahren Stellen vakant gelassen werden, dies führt dazu, dass die Rahmenstandards nicht mehr eingehalten werden können und die Qualität der Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen, stark beeinträchtigt ist. Die chronische Unterfinanzierung besteht seit Jahren und hat mittlerweile ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Durch die Unterfinanzierung werden vor allem Angebote, Projekte, sowie Erneuerung von Inventar deutlich eingeschränkt. Durch fehlende Gelder müssen diese stark reduziert werden, oder finden teilweise nicht mehr statt. Aktuelle Lage der ansässigen Liegenschaften: Am 13.12.21 wurde von Seiten des Vermieters (Amt für Bau und Immobilen - ABI) ein umfangreiches (über 90%) Betretungsverbot für das Jugendhaus und den Mädchentreff am Bügel ausgesprochen. Dies konnte durch provisorische Maßnahmen teilweise zurückgenommen werden, so dass mittlerweile ausschließlich das Erdgeschoss mit Einschränkungen genutzt werden kann. Seit 2 Jahren warten der Mädchentreff und das Jugendhaus am Bügel auf eine Perspektive, wie es mit der Liegenschaft weitergehen soll. Auch die Liegenschaft Kinderhaus am Bügel ist stark sanierungsbedürftig. Hier sind feuchte Stellen an Decken und Oberlichtern und bei Regen dringt Wasser ins Haus ein. Die Stromverkabelung ist veraltet und nicht überall ausreichend gesichert. Diese Mängel sind seit Jahren bekannt, aber ebenfalls noch nicht behoben. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 15 am 19.04.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 65 2024 Die Vorlage OF 300/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE SPD BFF FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Einladung der Dezernentin fu¨r Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wu¨st, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin la¨sst den no¨tigen Respekt fu¨r die Ortsbeira¨te vermissen

08.03.2024 · Aktualisiert: 22.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5239 entstanden aus Vorlage: OF 295/15 vom 21.02.2024 Betreff: Einladung der Dezernentin fu¨r Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wu¨st, in die Ortsbeiratssitzung - Dezernentin la¨sst den no¨tigen Respekt fu¨r die Ortsbeira¨te vermissen Vorgang: OM 3038/22 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Dezernentin für Wirtschaft, Recht und Stadtmarketing, Frau Stephanie Wüst, endlich der Einladung des Ortsbeirates vom 04.11.2022 folgt und sich den Fragen der Bürgerinnen und Bürger und der Mitglieder des Ortsbeirates in der Bürgerfragestunde stellt. Begründung: Bereits am 04.11.2022 hat der Ortsbeirat Frau Dezernentin Wüst in die Ortsbeiratssitzung eingeladen. Bislang ist Frau Wüst weder der Einladung gefolgt noch hat der Ortsbeirat eine Antwort auf die Einladung erhalten. Dies ist respektlos und zeigt den Stellenwert, den Ortsbeiräte offenbar im Dezernat haben. Es ist an der Zeit, die Anliegen des Ortsbeirates und damit der Bürgerinnen und Bürger, die dieser repräsentiert, ernst zu nehmen und diesen zu folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3038 Stellungnahme des Magistrats vom 05.01.2026, ST 1 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßeneinmündung sicherer gestalten

08.03.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5241 entstanden aus Vorlage: OF 299/15 vom 22.02.2024 Betreff: Straßeneinmündung sicherer gestalten Der Magistrat wird beauftragt, den Fünf-Meter-Bereich der Einmündung Albert-Schweitzer-Straße in die Deuil-La-Barre-Straße durch z. B. Parkwinkel, Schraffierung oder andere geeignete Maßnahmen deutlicher kenntlich zu machen. Begründung: Der Fünf-Meter-Bereich an dieser stärker befahrenen Kreuzung ist häufig zugeparkt, teilweise durch einen Kastenwagen verstellt, was wegen der Größe des Fahrzeugs zur Unübersichtlichkeit und Gefährdung von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern führt. Vorwiegend sind die Verstöße abends, nachts und an Wochenenden zu beobachten, wenn das Ordnungsamt nicht einschreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1216 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer

08.03.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5237 entstanden aus Vorlage: OF 287/15 vom 01.02.2024 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma am Straßenrand des Ben-Gurion-Rings vor der Ladenzeile/Ärztehaus, Hausnummer 52 (Tedi-Markt), entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der Ben-Gurion-Ring einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1280 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den Magistrat

08.03.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 08.03.2024, OM 5240 entstanden aus Vorlage: OF 296/15 vom 21.02.2024 Betreff: Bearbeitung von Anregungen des Ortsbeirates an den Magistrat Vorgang: OM 293/21 OBR 15; OM2726/22 OBR 15; V 504/22 OBR 15; OM 3041/22 OBR 15; OM 4276/23 OBR 15; OM 4278/23 OBR 15; OM 4682/23 OBR 15 Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend die teilweise seit Jahren nicht bearbeiteten Anregungen des Ortsbeirates 15 zu beantworten. Diese sind nach der Tagesordnung der Sitzung vom 16.02.2024: 1. Nachhilfe vor Ort möglich machen Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 11.06.2021, OM 293 2. Leerstandsregister Verwaltungs-, Büro-, Gewerbe- und Industrieflächen für Nieder-Eschbach und Frankfurt erstellen Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 16.09.2022, OM 2726 3. Ehrenamtliche Tätigkeit weiterhin ermöglichen Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 04.11.2022, OM 3041 4. Förderung lokaler Unternehmen Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 14.07.2023, OM 4276 5. Stromversorgung in Nieder-Eschbach Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 14.07.2023, OM 4278 6. Neugestaltung des Multifunktionsgehäuses vor dem alten Rathaus Anregung an den Magistrat des OBR 15 vom 20.10.2023, OM 4682 7. Integrierter Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main 2020 bis 2029 Auskunftsersuchen des OBR 15 vom 07.10.2022, V 504 Begründung: Die älteste Anregung stammt vom Juni 2021 und wird von Sitzung zu Sitzung geschoben, ohne dass es eine Antwort gibt. Für den Ortsbeirat ist die Verschleppung der zugehörigen Berichte eine Zumutung. Der Ortsbeirat vertritt die Interessen von Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern und sieht in der Arbeitsweise des Magistrats eine Missachtung des Gremiums und des gesamten Stadtteils. Eine Begründung sollte sich erübrigen, weil solch eine Situation nicht entstehen sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 293 Anregung an den Magistrat vom 16.09.2022, OM 2726 Auskunftsersuchen vom 07.10.2022, V 504 Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3041 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4276 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4278 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4682 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 15 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 15 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 15 am 01.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 15 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 15 am 17.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 15 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 15 am 25.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 15 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Unterstützung des Heimat- und Geschichtsvereins Nieder-Eschbach

22.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

Antrag vom 22.02.2024, OF 297/15 Betreff: Unterstützung des Heimat- und Geschichtsvereins Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Heimat- und Geschichtsverein Nieder-Eschbach ist ein Zuschuss in Höhe von 1000 € aus dem Budget des Ortsbeirats zu gewähren. Begründung: Die Erstellungskosten der "Nieder-Eschbacher Chronik" anlässlich des 1250 Jahre Jubiläums überstiegen durch rasant angestiegene Kosten für Druck und Papier bei weitem die generierten Einnahmen durch den Verkauf. Damit Vorstand und Mitglieder des Vereins den Fehlbetrag nicht mit ihrem Privatvermögen ausgleichen müssen, sollten wir Unterstützung leisten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 297 2024 Die Vorlage OF 297/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor hinter dem Wort "ist" der Wortlaut "zur Kostendeckung der Erstellung der Chronik" eingefügt wird. Weiterhin wird in der Begründung der Wortlaut "und Mitglieder" ersatzlos gestrichen und das Wort "ihrem" wird durch das Wort "seinem" ersetzt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 SPD

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern

22.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

Antrag vom 22.02.2024, OF 298/15 Betreff: Schließzeiten der Schranken in Nieder-Eschbach und Bonames verringern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob es durch Sensibilisierung der U-Bahn-Fahrer möglich ist die Schließzeiten der Schranken in der "Deuil-La-Barre-Straße" und "Homburger-Landstraße" auf die nötige Mindestzeit zu reduzieren. Begründung: Seitens verschiedener aufmerksamer Bürger wurde berichtet, dass einige Fahrer, die ihre Fahrt in "Nieder-Eschbach" beginnen, sehr früh ihren Fahrweg "frei schlüsseln", was zu unnötigen langen Schließzeiten der Schrankenanlage dort führt. Des Weiteren wurde berichtet, dass einzelne Fahrten auf der Strecke nach "Bonames" nicht mit den üblichen 70 km/h, sondern deutlich langsamer gefahren werden. Auch das führt zu unnötig langen Schließzeiten der Schrankenanlage in "Bonames". In beiden Fällen wird der Individualverkehr inkl. der Buslinien unnötig ausgebremst. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 298/15 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, 4 GRÜNE und SPD gegen 2 CDU, 1 GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 10

Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring

20.02.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5114 entstanden aus Vorlage: OF 759/10 vom 05.02.2024 Betreff: Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring Vorgang: OM 177/21 OBR 10; ST 2369/23 Der Magistrat wird gemäß seiner vorläufigen Stellungnahme vom 24.11.2023, ST 2369, auch um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wann und mit wie viel öffentlichen Mitteln die Immobilie im südlichen Ben-Gurion-Ring gekauft wurde; 2. warum der Schulstandort bereits seit Jahren ungenutzt leer steht; 3. welche Leerstandsk osten bisher angefallen sind bzw. noch anfallen werden; 4. wann mit Inbetriebnahme der Schule zu rechnen ist; 5. ab wann, wie und wo dazu gedeckte und ungedeckte Flächen für Schul- und Vereinssport ermöglicht werden und ob dies zeitgleich mit dem Schulgebäude erfolgt. Begründung: Auch diese städtische Investition darf nicht auch künftig makelbehaftet bleiben! Zu viele städtisch erworbene Immobilien für Frankfurter Schulstandorte stehen viele Jahre und zudem ungenutzt leer. Schulsportflächen sind meist nicht oder nicht auskömmlich vorgesehen. Sportmöglichkeiten sind für die vor Ort lebenden und arbeitenden Menschen sehr wichtig. Deshalb sollen Schulstandorte im Ortsbezirk 10 aus gegebenem Anlass und bitte ab sofort zudem nicht mehr ohne auskömmlich nutzbare sowie auch ohne zur Verfügung stehende Sportflächen in Betrieb gehen! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 177 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2369 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 02.07.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 11.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 18.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 10 am 22.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 21.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 10 am 25.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Veränderung des Schulbezirks der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach für das Schuljahr 2024/2025

20.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

Antrag vom 20.02.2024, OF 289/15 Betreff: Veränderung des Schulbezirks der Michael-Grzimek-Schule in Nieder-Eschbach für das Schuljahr 2024/2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob sich zum kommenden Schuljahr 2024/2025 der Schulbezirk für die Michael-Grzimek-Schule ändert und wenn ja, wo die neuen Grenzen verlaufen sollen. Begründung: In der Sitzung des Bildungsausschusses am 19.02.2024, an der erfreulicherweise viele Eltern aus Nieder-Eschbach teilgenommen haben, was uns sehr freut, kam am Rande der Sitzung die Information auf, dass der Schulbezirk in Nieder-Eschbach für das Einzugsgebiet der Michael-Grzimek-Schule verändert werden soll, damit die Schule im kommenden Schuljahr nicht fünfzügig werden muss. Dies zu erfahren, ist im Interesse der Eltern, deren Kinder im Sommer eingeschult werden, weshalb um eine zeitnahe Antwort gebeten wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 896 2024 Die Vorlage OF 289/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit 1 SPD

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Fragen zur Umsetzung des Magistratsberichts B 19 (vgl. Zielsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424)

18.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

Antrag vom 18.02.2024, OF 294/15 Betreff: Fragen zur Umsetzung des Magistratsberichts B 19 (vgl. Zielsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424) Vorgang: M 47/19; B 19/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Errichtung von 2.000 Fahrradparkplätzen pro Kalenderjahr wie in der B19 aus 2024 ausgeführt? 2. Ist beabsichtigt, die Ortsbeiräte vor der Errichtung einzubeziehen? 3. Wird vor der Errichtung eine Evaluierung durchgeführt, ob die Fahrradständer an der entsprechenden Stelle überhaupt benötigt werden? 4. Wie viele Parkplätze sind bislang der Errichtung von Fahrradständen im Rahmen dieser Maßnahme zum Opfer gefallen? 5. Fallen Lastenfahrradparkplätze auch unter dies 2.000 zu errichtende Fahrradständer oder werden diese separat gezählt? 6. Wie viele Kosten produziert diese Maßnahme jährlich? Begründung: Aus der B 19 aus 2024 ist zu entnehmen, dass der Magistrat gehalten ist, "2.000 weitere Fahrradparkplätze pro Kalenderjahr zu entrichten". Im Ortsbeirat besteht begründeter Anlass zu der Sorge, dass diese Fahrradständer ohne Evaluierung, ob diese an den entsprechenden Stellen überhaupt benötigt werden und ohne Einbeziehung des Ortsbeirates auf Kosten von dringend benötigten Parkplätzen errichtet werden. Außerdem bekommt der Ortsbeirat immer wieder abschlägige Antworten zu Sanierungsmaßnahmen auf Spielplätzen oder dem Bieberpark, da kein Geld hierfür vorhanden sei. Deshalb ist es von besonderem Interesse zu erfahren. Wieviel Geld diese Maßnahme jährlich kostet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Bericht des Magistrats vom 08.01.2024, B 19 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 899 2024 Die Vorlage OF 294/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Fragen zu den auf dem Parkplatz vor dem alten Rathaus installierten Fahrrad- und Lastenfahrradständern - Verschwendung von Steuergeldern vermeiden

18.02.2024 · Aktualisiert: 20.03.2024

Antrag vom 18.02.2024, OF 292/15 Betreff: Fragen zu den auf dem Parkplatz vor dem alten Rathaus installierten Fahrrad- und Lastenfahrradständern - Verschwendung von Steuergeldern vermeiden Vorgang: M 47/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Erfolgte das Aufstellen der Fahrradständer und Lastenfahrradständer zu Lasten von Parkplätzen vor dem alten Rathaus im Rahmen der Zielsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019, § 4424 (M 47)? 2. Auf Grundlage welcher Anregung wurden die Fahrrad- und Lastenfahrradständer an dieser Stelle installiert? 3. Wurde vor der Installation eine Evaluierung durchgeführt, um festzustellen, ob diese an dieser Stelle überhaupt benötigt werden? 4. Warum wurde der Ortsbeirat hierzu vorher nicht eingebunden? 5. Welche Kosten haben das Aufstellen der Lastenfahrradständer produziert? 6. Welche Kosten haben das Aufstellen der Fahrradständer produziert? Begründung: Ohne Ankündigung und ohne Beteiligung des Ortsbeirats oder des Ortsvorstehers hat die Stadt Frankfurt gegen den Willen des Ortsbeirats in einer Nacht und Nebel Aktion auf zwei Parkplätzen Fahrradständer und Lastenfahrradständer installiert. Der Ortsbeirat hatte dies auf Antrag (OF 284/15 2020) der Grünen in der Sitzung am 18.09.2020 schon einmal abgelehnt, da sich in unmittelbarer Nähe des alten Rathauses zwei nicht ausgelastete Fahrradabstellmöglichkeiten (direkt an der U-Bahn und vor der Volksbank) befinden, die genutzt werden können. Hingegen bestehen während der Öffnungszeiten des Ordnungsamtes nicht genügend Parkplätze für die Besucher. Erwartungsgemäß werden diese Fahrrad- und Lastenfahrradständer nicht genutzt. Der Ortsbeirat möchte deshalb vorstehende Fragen beantwortet haben, um zukünftig darauf hinwirken zu können, dass seitens des Magistrats keine weiteren Steuermittel verschwendet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.04.2019, M 47 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 15 am 08.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 898 2024 Die Vorlage OF 292/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Beseitigung der auf dem Parkplatz vor dem alten Rathaus installierten Fahrradständer

16.02.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2024, OM 5099 entstanden aus Vorlage: OF 285/15 vom 31.01.2024 Betreff: Beseitigung der auf dem Parkplatz vor dem alten Rathaus installierten Fahrradständer Der Magistrat wird gebeten, die auf zwei Parkplätzen vor dem alten Rathaus montierten Fahrradständer und Lastenfahrradständer umgehend wieder zu entfernen und zukünftig den Ortsbeirat oder wenigstens den Ortsvorsteher vor der kostenintensiven Installation solcher Maßnahmen miteinzubeziehen. Begründung: Ohne Ankündigung und ohne Beteiligung des Ortsbeirats oder des Ortsvorstehers hat die Stadt Frankfurt gegen den Willen des Ortsbeirats, in einer Nacht-und-Nebel-Aktion, auf zwei Parkplätzen Fahrradständer und Lastenfahrradständer installiert. Der Ortsbeirat hatte dies schon einmal in der Sitzung am 18.09.2020 abgelehnt (Antrag der GRÜNEN, OF 284/15), da sich in unmittelbarer Nähe des alten Rathauses zwei nicht ausgelastete Fahrradabstellmöglichkeiten (direkt an der U-Bahn und vor der Volksbank) befinden, die genutzt werden können. Hingegen bestehen während der Öffnungszeiten des Bürgeramtes nicht genügend Parkplätze für die Besucher. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat deshalb auf, die Fahrradabstellplätze genauso schnell wieder zu entfernen, wie sie angebracht wurden und zukünftig die ortsansässigen Gremien zu beteiligen, damit nicht weitere Steuergelder unnötig verschwendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1119 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 15

Verkehrssicherheit Fußweg DeuilLaBarre-Straße herstellen

16.02.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.02.2024, OM 5100 entstanden aus Vorlage: OF 286/15 vom 01.02.2024 Betreff: Verkehrssicherheit Fußweg Deuil-La-Barre-Straße herstellen Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die Löcher und Stolperfallen des Gehwegs vor den Hausnummern 61 bis 63 der Deuil-La-Barre-Straße (frühere Filiale der Frankfurter Sparkasse) zu beseitigen und die verursachenden, offensichtlich abgestorbenen Bäume ersatzlos zu entfernen. Begründung: Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass sich die dort auf engstem Raum gepflanzten Bäume nicht richtig entwickeln können, ihre Wurzeln die Baumscheiben angehoben haben und das Verbundpflaster unterhöhlt wurde. Es besteht nach dem Dafürhalten des Ortsbeirates akute Unfallgefahr. Da der benannte Gehweg für Bäume zu schmal ist, bittet der Ortsbeirat von Ersatzpflanzungen abzusehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1217 Aktenzeichen: 66-0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Nieder-Eschbach ist ein Ort für alle Menschen - vielfältig, weltoffen und tolerant

16.02.2024 · Aktualisiert: 21.02.2024

Antrag vom 16.02.2024, OF 288/15 Betreff: Nieder-Eschbach ist ein Ort für alle Menschen - vielfältig, weltoffen und tolerant Im Januar dieses Jahres wurde bekannt, dass sich am 25. November 2023 in Potsdam unter konspirativen Umständen eine Gruppe von etwa zwei Dutzend Menschen getroffen hat, um unter dem verharmlosenden Begriff "Remigration" die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland zu besprechen, die ihrer Meinung nach nicht qualifiziert seien, hierzulande zu leben. Der an diesem Tag diskutierte Plan einer Umsiedlung von zwei Millionen Menschen nach Nordafrika erinnert fatal an ähnliche Planungen der Nationalsozialisten aus dem Jahr 1940 ("Madagaskar-Plan"), die schließlich in die Deportation und Ermordung von Millionen Juden, Sinti und Roma, Behinderten, Homosexuellen und anderen von den Nazis als "Untermenschen" betrachteten Bevölkerungsgruppen mündeten. Wir nehmen dieses Treffen sehr ernst. An jenem Tag trafen sich nicht ein paar geistig verwirrte Spinner, sondern hochrangige Vertreter der AfD, ein Exponent der Identitären Bewegung, Mitglieder der Werteunion, Angehörige verschiedener Berufsgruppen bzw. Bevölkerungsschichten. Und sie planten nichts Geringeres als die Einschränkung der in den Artikeln 1 bis 4 unseres Grundgesetzes verbrieften Grundrechte mit dem Ziel, einem Teil der Bevölkerung das Recht auf ein freies und selbstbestimmtes Leben in Deutschland zu entziehen. Wir stellen uns diesem Ansinnen entschieden entgegen! In Nieder-Eschbach leben Menschen aus mehr als 50 Nationalitäten. Mehr als die Hälfte der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hat einen Migrationshintergrund, das heißt ist selbst aus dem Ausland zugewandert oder hat mindestens einen aus dem Ausland zugewanderten Elternteil. Einem großen Teil dieser Menschen sprechen die Teilnehmer des Potsdamer Treffens und ihre Gesinnungsgenossen das Recht auf ein Leben in Deutschland ab. Wir lassen uns nicht in "gute" und "schlechte", "deutsche", "nicht-so-deutsche" und "gar-nicht-deutsche" Nieder-Eschbacher aufteilen! Unser Stadtteil lebt davon, dass wir uns alle gegenseitig in Respekt begegnen. Dass sich jeder von uns in seiner Einzigartigkeit angenommen fühlen darf. Dass wir miteinander arbeiten, miteinander feiern, auch mal miteinander streiten, aber immer eines vor Augen haben: dass Nieder-Eschbach ein liebens- und lebenswerter Ort für alle bleibt - ohne Wenn und Aber. Wir alle können in unserem persönlichen Umfeld uns den Versuchen populistischer Verführer entgegen stellen, Hass und Zwietracht in unserer Mitte zu säen. in Gesprächen oder bei anderen Gelegenheiten mutig für unsere offene und tolerante Gesellschaftsordnung eintreten. nicht zulassen, dass unsere Gemeinschaft vom Gift des Rassismus und der Intoleranz zerfressen wird. Zusammen sind wir Nieder-Eschbach! Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 21 Die Vorlage OF 288/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 288/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Umbau der Straße Homburger Hohl

10.02.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

Antrag vom 10.02.2024, OF 769/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" die baureife Planung der Straße Homburger Hohl zu erstellen und umzusetzen. Das ASE hat der Vorplanung zugestimmt. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Die Vorplanung ist vorhanden und im ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) beschrieben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 769/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 769/10 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Erwerb der neuen Chronik des Heimat- und Geschichtsvereins NiederEschbach für die Stadtteilbibliothek in der OttoHahnSchule in NiederEschbach, Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget

31.01.2024 · Aktualisiert: 21.02.2024

Antrag vom 31.01.2024, OF 284/15 Betreff: Erwerb der neuen Chronik des Heimat- und Geschichtsvereins Nieder-Eschbach für die Stadtteilbibliothek in der Otto-Hahn-Schule in Nieder-Eschbach, Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat wird gebeten, für die neuen Chronik des Heimat- und Geschichtsvereins Nieder-Eschbach aus dem Ortsbeiratsbudget bis EUR 100,00 zur Verfügung zu stellen, um diese zu erwerben und der Stadtteilbibliothek in der Otto-Hahn-Schule in Nieder-Eschbach zur Verfügung zu stellen. Begründung: Die neue Chronik ist ein Stück Geschichte dieses Stadtteils und sollte einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, was in der Auslage der Stadtteilbibliothek in der Otto-Hahn-Schule in Nieder-Eschbach gewährleistet wäre. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 283 2024 Die Vorlage OF 284/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Betrag von 100 Euro auf einen Betrag von 200 Euro erhöht wird. Weiterhin sollen statt einer Chronik, zwei Chroniken erworben werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach

19.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4980 entstanden aus Vorlage: OF 282/15 vom 19.12.2023 Betreff: Durchfahrtverbot für Lkw in Alt-Niedereschbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Einfahrt in die Straße Urseler Weg, von der Homburger Landstraße kommend in Richtung Osten zur Straße Alt-Niedereschbach, für den Schwerverkehr mit dem Verkehrszeichen Nr. 253 oder Nr. 266 (Verbot für Kfz über zehn Meter Länge) gesperrt werden kann. Ein Zusatzschild (1020-30) "Anlieger frei" soll der Ver- und Entsorgung und dem ÖPNV dienen. Begründung: Die Straße Alt-Niedereschbach, in die der Urseler Weg mündet, beschreibt im alten Ortskern einen engen 90-Grad-Bogen, in dem sich immer wieder ortsunkundige Sattelzugführer (40-Tonner) festfahren (mit Beschädigungen von privaten Hoftoren und Hausfassaden). An der südlichen Einfahrt in die Straße Alt-Niedereschbach, von der Deuil-La-Barre-Straße kommend, sind die Verkehrszeichen Nr. 253 mit dem Zusatzzeichen (1020-30) "Anlieger frei" verbaut. Aus westlicher Richtung (Homburger Landstraße) fehlt eine Beschilderung. Da es aus dem Urseler Weg und Alt-Niedereschbach keine geeignete Möglichkeit gibt, diese Engstelle anderweitig zu umfahren (Sackgassen, enge und kurvige Wohngebietsstraßen, entgegenkommende Linienbusse, Kindergärten und Schulen), sollten Lkw-Führer schon vor der Einfahrt in das Gebiet informiert und gewarnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1118 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Instandsetzung des Weges Im Weidenfeld

19.01.2024 · Aktualisiert: 03.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4979 entstanden aus Vorlage: OF 281/15 vom 29.12.2023 Betreff: Instandsetzung des Weges Im Weidenfeld Der Magistrat wird gebeten, den Feldweg Im Weidenfeld zwischen Taunengraben und Feldbergweg instand zu setzen, sodass eine Nutzung nach Regen wieder möglich wird. Begründung: Der asphaltierte Weg Im Weidenfeld ist ein beliebter Wander- und Radweg, der als solcher auch offiziell ausgewiesen ist. Nach Regen und insbesondere nach Starkregenereignissen, die im Zuge des Klimawandels in den vergangenen Jahren gehäuft aufgetreten sind, bilden sich auf dem Stück zwischen Taunengraben und Feldbergweg oft mehrere Pfützen, die den Weg in gesamter Breite ausfüllen. Diese erschweren die Nutzung des Weges häufig über einige Tage hinweg. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer müssen deswegen auf den schlammigen Feldrand, die Auffahrt des angrenzenden Grundstücks oder sogar das Feld selbst ausweichen. Dieser Zustand ist für einen offiziell ausgewiesenen und viel genutzten Rad- und Wanderweg nicht nur wenig praktikabel, sondern in den kalten Jahreszeiten wegen Glatteisgefahr auch mit Gefahren für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 814 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2037

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten

19.01.2024 · Aktualisiert: 22.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4981 entstanden aus Vorlage: OF 283/15 vom 19.12.2023 Betreff: Kreuzung durch Markierungen verkehrssicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Kreuzung Homburger Landstraße/Urseler Weg durch Fahrbahnmarkierungen übersichtlicher und verkehrssicherer gestaltet werden kann. Begründung: Nach den Beobachtungen des Ortsbeirats spielt sich der überwiegende Verkehr von Osten als Linksabbieger nach Süden und von Norden als Linksabbieger nach Osten ab. Letzterer schneidet meist die Kurve und kommt dem Gegenverkehr ins Gehege. Mit einer Mittellinie und Stopplinie im Urseler Weg in westlicher Richtung vor der genannten Kreuzung würde die Fahrbahneinteilung übersichtlicher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1117 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Auskunft über die Einstellung der im Wahlkampf versprochenen Mittel in den Haushalt

03.01.2024 · Aktualisiert: 30.01.2024

Antrag vom 03.01.2024, OF 280/15 Betreff: Auskunft über die Einstellung der im Wahlkampf versprochenen Mittel in den Haushalt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, ob die vom Oberbürgermeister Mike Josef im Wahlkampf zur Oberbürgermeisterwahl zusätzlich versprochenen eine Milliarde Euro als zusätzliche Investition in Schulen und Kitas in den nächsten sechs Jahren, jedenfalls teilweise, in den Haushalt 2024 eingestellt wurden. Begründung: Mike Josef hat das Thema Schulen in seinem Wahlkampf zu einem seiner Topthemen gemacht. Der Oberbürgermeister hatte angekündigt, dass die Stadt in den nächsten sechs Jahren eine Milliarde Euro zusätzlich in Schulen und Kitas investieren werde. Jetzt ist es an der Zeit, diesem Versprechen auch Taten folgen zu lassen. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten und ist haltlos überbelegt. Schwere Mängel am Schulgebäude runden den desolaten Zustand ab. Die Neubauten des Gymnasiums Nord wie auch der neuen Grundschule im Stadtteil lassen auf sich warten, da immer noch nicht alle Grundstücke erworben werden konnten. Die Prüfung eines weiteren Schulstandorts für eine Grundschule am Ben-Gurion-Ring wird scheinbar nicht weiterverfolgt, obwohl diese dringend benötigt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 280/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 832 2024 Die Vorlage OF 280/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Einladung Schulleiter Michael-Grzimek-Schule

03.01.2024 · Aktualisiert: 30.01.2024

Antrag vom 03.01.2024, OF 274/15 Betreff: Einladung Schulleiter Michael-Grzimek-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten, den Schulleiter der Michael-Grzimek-Schule zu einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen einzuladen. Begründung: Immer wieder werden Probleme, die Michael-Grzimek-Schule betreffende, an Mitglieder des Ortsbeirats und die Kinderbeauftragte herangetragen. Bedauerlicherweise hat bislang ein Austausch zwischen Ortsbeirat und Schule nicht stattgefunden. Dies soll sich zukünftig ändern, damit im Zusammenwirken positives für die Schule erreicht werden kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 274/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 10

Umbau der Straße Homburger Hohl

02.01.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) aufzufordern, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" den Umbau der Straße Homburger Hohl umzusetzen, welcher den Anwohnern der besagten Straße bei einer Info-Veranstaltung des BGR Quartiersmanagements mit Beteiligung des Stadtplanungsamtes vorgestellt worden ist. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.02.2024, OF 769/10 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 10 am 12.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 769/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 10 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 734/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 769/10 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 15

Heizanlage der Michael-Grzimek-Schule reparieren

19.12.2023 · Aktualisiert: 30.01.2024

Antrag vom 19.12.2023, OF 276/15 Betreff: Heizanlage der Michael-Grzimek-Schule reparieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert schnellstmöglich die Heizanlage der oben genannten Grundschule in einen betriebsfähigen Zustand zu versetzen, sodass sie den geltenden Vorschriften (z.B. Arbeitsplatzrichtlinien) entspricht. Begründung: Seit der Erweiterung des Schulgebäudes durch einen meist aus Holz errichteten Anbaus gibt es Beschwerden über Probleme der Regelmöglichkeiten der Temperaturen in den Klassenräumen. Seit dieser Heizperiode verstärken sich offensichtlich die Probleme derart, dass von Raumtemperaturen zwischen 16 und 28 Grad zwischen den Unterrichtsräumen berichtet wurde. Gewerbeheizlüfter, die zu laut sind und Stolperfallen für die Kinder darstellen, sollen es richten und machen einen normalen Unterricht kaum möglich. Zu heiße Räume werden durch offene Fenster heruntergekühlt. Von der Energieverschwendung solcher Maßnahmen wollen wir erst gar nicht reden! Vermutlich nicht zuletzt durch diese unerträglichen Arbeitsbedingungen für Lehrer und Schüler war der Krankenstand im Dezember derart hoch, dass der Unterricht teilweise eingestellt werden musste. Es fanden tagelang nur Notbetreuungen statt. Hier ist dringende Abhilfe von Nöten! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 276/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 275/15 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneute Nachfrage nach Blitzern und Tempo-30-Zone an der Kreuzung Friedberger Warte/Homburger Landstraße stadtauswärts

05.12.2023 · Aktualisiert: 24.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2023, OM 4866 entstanden aus Vorlage: OF 710/10 vom 18.11.2023 Betreff: Erneute Nachfrage nach Blitzern und Tempo-30-Zone an der Kreuzung Friedberger Warte/Homburger Landstraße stadtauswärts Vorgang: OM 3881/23 OBR 10; ST 1970/23 Der Magistrat wird erneut gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man an der o. g. Kreuzung abschnittsweise eine Tempo-30-Zone entlang des Schulwegs und eine Rotlichtüberwachung installieren kann. Begründung: Seit dem Umbau der Kreuzung von einem Kreisel in die jetzige Straßenführung hat es schon mehr als vier Mal eine Beschädigung der Abschirmung des Fußgängerüberwegs in Höhe der Friedberger Warte gegeben. Ebenso fällt auf, dass die Radfahrerampel für Radfahrende, welche in Höhe der Homburger Landstraße nach links in diese einbiegen wollen, regelmäßig ignoriert und überfahren wird, da viele stadtauswärts Fahrende noch bei schon bestehendem Rotlicht weiter Richtung Bad Vilbel schnell noch Gas geben, um über die Ampel zu kommen. Auch dies ist ein Auslöser für die Beschädigung der Abschirmung. Da der Überweg der neue Schulweg für Kinder aus der Walter-Hesselbach-Straße und weitere ist, sollte dieser die höchsten Sicherheitsstandards erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3881 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1970 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 633 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32-1

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