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Ortsbeirat 11

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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen

19.05.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 19.05.2025, OA 557 entstanden aus Vorlage: OF 730/11 vom 31.03.2025 Betreff: Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen - die Zero-Waste-Strategie mit einem wichtigen Schritt voranbringen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck in den Stadtteilen und in der Innenstadt erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. 2. Ein Beschlussvorschlag über juristische und finanzielle Auswirkungen sowie ggf. Ausnahmen sollen der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Begründung: Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll, u. a. in Stadtteilen wie Fechenheim, Riederwald und Seckbach sowie in der gesamten Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. In der Stadt Tübingen gilt seit dem 1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 50 Cent für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 50 Cent für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 20 Cent für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalme oder Eislöffel. Die Leiterin einer Tübinger McDonald's-Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat aber im November 2024 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. Zwischenzeitlich laufen aufgrund der nunmehr gewährleisteten Rechtssicherheit die Vorbereitungen zur Einführung einer Verpackungssteuer in mehr als 100 Städten (Quelle: Deutsche Umwelthilfe). Frankfurt sollte unbedingt dazu gehören. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weggeworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem, auch in der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates, geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber würde ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Die kommunale Ebene bekommt hier erstmals ein durchgreifendes Instrument in die Hand und sollte es dringend nutzen! Eine Zero-Waste-Strategie bleibt sonst nur ein Versprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2054 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 28.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 557 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 17.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 557 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 557 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Beratung); FRAKTION (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 02.09.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 557 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF gegen Linke und FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 557 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 557 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 23.10.2025, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 557 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2025, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 557 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2025, TO II, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OA 557 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU, FDP, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung), FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6849, 44. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Raiffeisenstraße jetzt endlich sperren!

06.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 10.12.2025, OF 810/11 Betreff: Raiffeisenstraße jetzt endlich sperren! Der Ortsbeirat möge beschließen: Presseberichten zu Folge wurde eine gerichtliche Entscheidung getroffen, dass die Sperrung der Cronstettenstraße im Westend rechtmäßig sei. Dieses offene Verfahren diente dem Magistrat als Begründung die Sperrung der Raiffeisenstraße, im Riederwald in Höhe der Kindergartenzufahrt, nicht zu vollziehen. Diese Begründung ist nun entfallen. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die vom Ortsbeirat seit vielen Jahren geforderte Sperrung, zeitnah zu vollziehen. Begründung: Mit dem gleichzeitigen Baubeginn der nordmainischen S Bahn und des Riederwaldtunnels im Frühjahr 2026, werden sich die Staus am Erlenbruch, zur Durchfahrung des Riederwalds weiter verlängern. Dies wird dazu führen, dass noch mehr Fahrzeuge versuchen den Stau durch das Wohngebiet zu umfahren. Im Bereich des Kindergartens in der Raiffeisenstraße wird bereits heute täglich gegen die Einbahnstraße gefahren. Es kommt immer wieder zu lebensgefährlichen Situationen, da die Falschfahrer mit Vollgas entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße rasen. Wünschenswert wäre die Anbringung eines versenkbaren Pollers, der Polizei, Feuerwehr und FES die Durchfahrt in der bisherigen Fahrtrichtung weiterhin ermöglicht. Bis zu dessen Einbau sind aber eine Schranke oder Poller ausreichend, damit es nicht zu weiteren Verzögerungen kommt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Raiffeisenstraße jetzt für Durchgangsverkehr schließen!

05.05.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 01.12.2025, OF 809/11 Betreff: Raiffeisenstraße jetzt für Durchgangsverkehr schließen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1876/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die von ihm seit Jahren geforderte Schließung der Raiffeisenstraße für den Autoverkehr vor dem evangelischen Kindergarten endlich umzusetzen. Begründung: Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat die Klage eines Anwohners gegen die Poller im Nordend abgewiesen. Diese Klage wurde vom Magistrat als einzige Begründung angeführt, die vom Ortsbeirat geforderten Poller in der Raiffeisenstraße abzulehnen. Im Riederwald leiden Anwohnerinnen und Anwohner nach wie vor unter Autos, die gegen die Einbahnstraße durch die Raiffeisenstraße rasen, um den Stau auf dem Erlenbruch zu umgehen. Die Stadtverordneten haben die Schließung bereits im Beschluss vom 09.06.2022, § 1876, gebilligt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der UBahnStation „Gwinnerstraße“

29.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7091 entstanden aus Vorlage: OF 745/11 vom 28.05.2025 Betreff: Mehr Fahrradbügel und Einrichtung eines Rollerparkplatzes an der U-Bahn-Station "Gwinnerstraße" Der Magistrat wird gebeten, an der U-Bahn-Station "Gwinnerstraße" einen Rollerparkplatz einzurichten und die Anzahl der Fahrradbügel massiv zu erhöhen. Begründung: An der U-Bahn-Station reicht die Anzahl der Fahrradbügel nicht aus. Nutzer finden oft keinen Platz, um Fahrräder anzuschließen. An der U-Bahn-Station stehen sehr viele Roller und die Nutzungsquote ist an diesem Ort sehr hoch. Die Roller werden überall wild abgestellt und blockieren die Fußwege und die Radwege. Es wäre sehr sinnvoll, dort einen Platz für die zentrale Abgabe und Entleihung von Rollern zu finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1748 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Industriestraßen Seckbach

29.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7090 entstanden aus Vorlage: OF 744/11 vom 28.05.2025 Betreff: Industriestraßen Seckbach Vorgang: OM 3208/22 OBR 11; ST 818/23 Der Magistrat wird gebeten, noch vor der viele weitere Jahre ausstehenden grundhaften Sanierung der Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet den verkehrssicheren Zustand der Straßen wiederherzustellen. Während der Überbrückungszeit bis zur grundhaften Sanierung ist mindestens der Zustand der Straßenoberflächen so herzustellen bzw. auszubessern, dass Fahrzeuge und transportierte erschütterungsempfindliche Produkte keinen Schaden nehmen. Die Oberflächen der Industriestraßen sollen gemäß der folgenden Prioritäten erneuert bzw. ausgebessert werden: 1. Friesstraße (vordringliche Oberflächensanierung) 2. Kruppstraße (Oberflächensanierung) 3. Flinschstraße (Ausbesserung der Straßendecke) 4. Gwinnerstraße (Ausbesserung der Straßendecke) Begründung: In der Stellungnahme ST 818 wird u. a. ausgeführt: "Sämtliche ‚Industriestraßen' werden bis zu einer grundhaft möglichen Sanierung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Hierzu werden besonders schadhafte Teilflächen oberflächlich saniert." Diese zugesagte oberflächliche Sanierung ist längst überfällig, da sich die Straßen in keinem verkehrssicheren Zustand befinden. Die Industriestraßen im Seckbacher Gewerbegebiet sind seit Jahren nur noch als "Buckelpisten" zu bezeichnen. Beim Wirtschaftstag am 22. Mai 2025 in Seckbach wurde in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen deutlich, dass der Zustand der Straßen ein Ausschlusskriterium für die Ansiedlung von Unternehmen ist (offensichtlich aber außer Rechenzentren). So gehen die Unternehmen aufgrund der Erschütterungen z. B. beim Transport von höchst empfindlichen Messgeräten ein hohes Risiko ein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3208 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 818 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1766 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Fahrbahnmarkierung zum Schutz von Radfahrern in der Hofhausstraße anbringen

29.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7088 entstanden aus Vorlage: OF 742/11 vom 29.05.2025 Betreff: Fahrbahnmarkierung zum Schutz von Radfahrern in der Hofhausstraße anbringen Der Magistrat wird gebeten, in der Hofhausstraße in einer Kurve außerhalb der Bebauung deutliche Markierungen auf der Fahrbahn anzubringen. Damit sollen die Autofahrer auf entgegenkommende Radfahrer in der Einbahnstraße hingewiesen werden. Zum Beispiel könnten in dem besagten Abschnitt Piktogramme von Fahrrädern aufgebracht werden. Eventuell könnte - ausschließlich in der beschriebenen Kurve - noch eine durchgezogene Linie das Schneiden der Kurve verhindern. Begründung: Radfahrer dürfen in der Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung fahren. Dies ist auch ausgeschildert. In der Kurve (siehe Abbildung) kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Autofahrern, die die Kurve "schneiden" und sich somit mit ihrem Fahrzeug auf dem linken Bereich der Fahrbahn befinden. Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße fahren, werden in der Kurve zu spät gesehen. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1749 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle „Atzelberg Ost“ (nicht sanierter Bereich) kommend

29.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7095 entstanden aus Vorlage: OF 751/11 vom 14.05.2025 Betreff: Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle "Atzelberg Ost" (nicht sanierter Bereich) kommend Der Magistrat wird gebeten, eine Unterhaltspflege der Treppenanlage und der Wege zum Atzelbergplatz (östlicher Bereich von der Haltestelle "Atzelberg Ost", nicht sanierter Bereich) durchzuführen. Dabei ist darauf zu achten, dass gerade die Entwässerungsrinnen gereinigt werden, sodass diese wieder funktionsfähig sind. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzungen aus Beton sollten grundgereinigt und gestrichen werden. Begründung: Der östliche Zugang zum Atzelbergplatz befindet sich in einem sehr ungepflegten Zustand (siehe auch nachstehendes Bildmaterial). Die Treppenstufen sind mit Moos bewachsen, sodass diese bei Regen schmierig und glatt werden und dadurch eine Unfallgefahr vorliegt. Die Regenwasserrinnen sind zugewachsen und nicht mehr funktionsfähig. Bei Starkregenwasserereignissen kann das Regenwasser nicht mehr aufgefangen werden und fließt auf die Atzelbergstraße in Richtung Altebornstraße. Die Fugen des Pflasters sowie die Randbereiche der aufgehenden Betonwände sind mit Unkraut durchsetzt. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzungen aus Beton sind mit Moos bewachsen und sehen daher unsauber aus. Treppenstufen vermoost Zugewachsene Entwässerungsrinne Unkraut an Treppenstufen und Randbereichen Vermooste Wand Unkraut in den Fugen des Pflasters Randbereiche mit Unkraut versetzt Lampenmast im unteren Bereich mit Unkraut verwachsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1720 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße

29.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7092 entstanden aus Vorlage: OF 746/11 vom 20.05.2025 Betreff: Ausfahrhilfe aus der Bebraer Straße in die Wächtersbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, gegenüber der Ausfahrt aus dem Grundstück der Bebraer Straße 14 einen Spiegel zu montieren, der den Anwohnern der Reihenhäuser auf diesem Grundstück die Einsicht in die Bebraer Straße und somit das gefahrlose Ausfahren aus der Einfahrt ermöglicht. Begründung: Die Einfahrt wird häufig durch Pkws und Lkws zugeparkt, was das Ausfahren erheblich erschwert. Besonders problematisch ist, dass der Verkehr aus einer scharfen Kurve kommt, die nicht einsehbar ist. Beim Ausfahren nach rechts gerät man daher automatisch in den Gegenverkehr. Die Situation hat sich zuletzt zugespitzt, da Lieferwagenfahrer, die früher in der parallel verlaufenden Vilbeler Landstraße geparkt haben, aufgrund neuer Parkverbotsschilder nun direkt in und vor den Kurven sowie Ausfahrten der Bebraer Straße parken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2025, ST 1750 Beratung im Ortsbeirat: 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Neues Verkehrskonzept zwecks Verhinderung des Verkehrschaos auf dem Lohrberg

29.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7087 entstanden aus Vorlage: OF 741/11 vom 28.05.2025 Betreff: Neues Verkehrskonzept zwecks Verhinderung des Verkehrschaos auf dem Lohrberg Vorgang: V 788/23 OBR 11; ST 1440/24 Der Magistrat wird gebeten, statt des mit der Stellungnahme ST 1440 verworfenen Verkehrskonzepts für den Lohrberg ein eigenes Verkehrskonzept spätestens für die Saison 2026 zu erarbeiten und das erarbeitete Verkehrskonzept dem Ortsbeirat 11 noch im Jahr 2025 vorzustellen. Begründung: Das bei einem Ortstermin am 17.01.2023 vereinbarte Verkehrskonzept wurde aufgrund von Schwierigkeiten mit der Busführung per Stellungnahme vom 29.07.2024, ST 1440, verworfen. Das seit nunmehr über 20 Jahre bestehende Verkehrschaos auf dem Lohrberg muss endlich beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2023, V 788 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1843 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße

29.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7089 entstanden aus Vorlage: OF 743/11 vom 23.05.2025 Betreff: Bedarfsampel zur Überquerung der Atzelbergstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Atzelbergstraße, vor der Einmündung in die Arolser Straße, eine Bedarfsampel zu installieren. Sollte die Installation einer Bedarfsampel durch den Magistrat abgelehnt werden, so wird der Magistrat um einen Vorschlag gebeten, wie die Querung der Straße für Fußgänger/innen risikoarm bewerkstelligt werden kann. Begründung: Durch die Rechtskurve von der Arolser Straße in die Atzelbergstraße ist der Verkehrsfluss für Fußgänger/innen nicht einsehbar. Es kommt daher im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2025, ST 1695 Beratung im Ortsbeirat: 11

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Förderung für die Kinderbibliothek Leseratte

28.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 10.11.2025, OF 794/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Förderung für die Kinderbibliothek Leseratte Vorgang: E 78/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Projekt "Kinderbibliothek Leseratte Riederwald" des Kinder- und Familienzentrums Riederwald werden insgesamt 24.000 Euro (jährlich 6.000 Euro für 4 Jahre) in den Haushalt eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Begründung: Das Kinder- und Familienzentrum Riederwald betreibt im Stadtteil Riederwald eine Kinderbibliothek. Die Bibliothek richtet sich an Kinder bis 14 Jahre und ist zwei Mal wöchentlich am Nachmittag für 1,5 Stunden geöffnet. Die Bibliothek liegt direkt am Marie-Juchacz-Platz, der zentral im Riederwald liegt, und ist für die Kinder des Stadtteils gut erreichbar. Durch die Schaufenster sind die Bücher einladend sichtbar und das Angebot wird rege genutzt. Das Projekt erhielt mit dem Haushalt 2022 eine städtische Förderung von € 24.000 (Antrag E 78), die nun aufgebracht ist. Die Kinderbibliothek im Riederwald leistet einen wertvollen Beitrag zur Leseförderung für die Kinder im Riederwald. Gerade Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht so selbstständig mobil, dass sie allein andere Bibliotheksangebote wie z.B. die Kinderund Jugendbibliothek in Bornheim nutzen könnten. Aufgrund der geographischen Lage des Stadtteil Riederwalds ist es deshalb essentiell, dass dieses Angebot dauerhaft erhalten bleibt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 78 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 9 2025 Die Vorlage OF 794/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD CDU LINKE FDP fraktionslos
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische Schule

28.04.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6903 entstanden aus Vorlage: OF 732/11 vom 09.04.2025 Betreff: Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische Schule Wie der Presse zu entnehmen war, liegen mittlerweile Umwelt-, Verkehrs-, Artenvielfalt- und Bodengutachten zum Festplatz als Baugrund für die Europäische Schule vor. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diese Gutachten zur Verfügung zu stellen und baldmöglichst im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Bei dem beabsichtigten Neubau der Europäischen Schule handelt es sich um eines der größten Bauvorhaben der letzten Jahrzehnte in diesem Bezirk. Aus Gründen der Transparenz, der Mitsprache und des öffentlichen Interesses sind die Gutachten der Öffentlichkeit in den betroffenen Ortsbeiräten vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Neubau auf dem Parkplatz neben der Pestalozzischule? Gegebenenfalls Hortplätze vorsehen!

28.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 15.12.2025, OF 805/11 Betreff: Neubau auf dem Parkplatz neben der Pestalozzischule? Gegebenenfalls Hortplätze vorsehen! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Laut Presseberichten soll der Parkplatz neben der Pestalozzi-Schule, der an die Eintracht Frankfurt verpachtet ist, mit einem Athletenhaus und Internat bebaut werden. Der Ortsbeirat fragt: 1. Auf welcher Rechtgrundlage und mit welchen Konditionen ist der Parkplatz verpachtet? 2. Ist dort eine Bebauung zulässig (es soll sich um eine Verkehrsfläche handeln)? 3. Was ist der Stand der Planung bzw. Genehmigung eines Baus? 4. Gibt es Überlegungen beim Magistrat, beim geplanten Neubau auch zusätzliche Räume für eine schulische Nutzung entstehen zu lassen, insbesondere auch dringend benötigte Hortplätze? Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Pläne des Vereins, ein Athletenhaus mit Internat zu errichten. Gleichzeitig ist die Pestalozzi-Schule räumlich stark überlastet. Ein Ausbau des denkmalgeschützten Gebäudes des ehemaligen Stadtbaudirektors Martin Elsaesser ist nicht möglich. Die Versorgung mit Hortplätzen ist im Riederwald unzureichend - aktuell kann nur etwa die Hälfte des Bedarfs gedeckt werden. Bei einem Besuch der Schuldezernentin im Ortsbeirat wurde deutlich, dass es derzeit keine anderen geeigneten städtischen Flächen gibt. Daher bietet es sich an, im Rahmen des geplanten Neubaus eine gemeinsame Lösung zu entwickeln. Eine erste Prüfung durch das Schuldezernat hat ergeben, dass der Standort sich aufgrund seiner unmittelbaren Nähe zur Schule hervorragend eignet. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Parteien: GRÜNE SPD CDU LINKE FDP fraktionslos
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der Lokalen Ökonomie in Seckbach auflegen

28.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 04.11.2025, OF 796/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Programm zur Stärkung der Lokalen Ökonomie in Seckbach auflegen Vorgang: EA 26/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2026 werden für das Auflegen eines Förderprogramms zur Stärkung der lokalen Wirtschaft und zum Anreiz zur Ansiedlung von Einzelhandelsunternehmen für Gesamt-Seckbach die notwendigen Mittel eingestellt. Das Förderprogramm sollte, wenn keine EU-, Bundes- oder Landesförderprogramme zur Verfügung stehen, ausschließlich mit städtischen Fördermitteln, analog des ehemaligen Fechenheimer Programms Lokale Ökonomie, durchgeführt werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: In Seckbach ist seit Jahren ein Sterben der kleinen Einzelhandelsgeschäfte sowie die Schließung von Filialen größerer Institutionen zu beobachten. So hat neben anderen in Jahr 2021 die Postbank ihr Angebot eingestellt und die Frankfurter Sparkasse ihre Filiale geschlossen. Das beantragte Förderprogramm soll die kleinen und mittleren Unternehmen sowie den kleinteiligen und inhabergeführten Einzelhandel im Stadtteil stärken bzw. deren Neuansiedlung unterstützen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 26 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 11 2025 Die Vorlage OF 796/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448)

28.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 07.11.2025, OF 792/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung öffentl. Personennahverkehr Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn entlang des ehemals geplanten Grünzuges (ehemalige Trasse B 448) Vorgang: EA 13/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt werden ausreichend Mittel für Planung und Umsetzung der Westanbindung Fechenheims per Stadt-/Straßenbahn eingestellt. Die Verlängerung der Trasse ist von der heutigen Endhaltestelle der Linie 12 (Hugo-Junkers-Straße) entlang des ehemals geplanten Grünzuges zwischen Ferdinand Porsche und Konstanzer Straße bis zur Dieburger Straße vorzusehen. Das Projekt ist unter dem Aspekt der Vermeidung klimaschädlicher Emissionen durch motorisierten Ziel- und Quellverkehr der Arbeitnehmer:innen der im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen - allein Siemens hat hier ca. 1.900 Parkplätze - und der besseren Anbindung der Wohngebiete im südlichen Fechenheim (Konstanzer Straße, Dieburger Straße, Starkenburger Straße) schnellstmöglich umzusetzen. Begründung: Die vielen Beschäftigten des Gewerbegebietes Carl-Benz-Straße (allein 1.900 zur Zeit bei der Fa. Siemens), weitere zu erwartende Wohnbebauung im Bereich der Dieburger und der Konstanzer Straße und das Zusammenrücken der beiden Städte Frankfurt und Offenbach einerseits, der drohende Verkehrskollaps im Frankfurter Osten andererseits, machen es zwingend notwendig die Nahverkehrsinfrastruktur in diesem Bereich jetzt entscheidend zu verbessern und zu erweitern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 13 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 7 2025 Die Vorlage OF 792/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE
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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 21.03.2025, NR 1168

28.04.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 28.04.2025, OA 550 entstanden aus Vorlage: OF 733/11 vom 24.04.2025 Betreff: Beschleunigung der Sanierung von Industriestraßen Gemeinsamer Antrag der GRÜNEN, der SPD, der FDP und Volt vom 21.03.2025, NR 1168 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 20.08.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage NR 1168 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Seckbacher Industriestraßen Kruppstraße, Friesstraße, Gwinnerstraße und Flinschstraße ebenfalls aufgenommen werden. Begründung: In der Vorlage fehlen die Seckbacher Industriestraßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 21.03.2025, NR 1168 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 464 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 30.04.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1168 = Enthaltung, OA 550 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1168 = Prüfung und Berichterstattung, OA 550 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1168 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 550 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie Stadtv. Yilmaz (= Prüfung und Berichterstattung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 583/23), Linke, BFF-BIG, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 1168 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) 2. Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 550 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6108, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025 § 6526, 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen

28.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 04.11.2025, OF 787/11 Betreff: Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost", zum Atzelbergplatz herstellen Vorgang: EA 4/24 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die im östlichen Randbereich des Atzelbergplatzes vorhandene Treppenanlage mit integrierten Rampen wird bis zur Atzelbergstraße (gegenüber der Bushaltestelle "Atzelberg-Ost") weitergeführt. Hierfür werden die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2026 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2027 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Die Umgestaltung des Atzelbergplatzes umfasste barrierefreie Zugänge nördlich des Platzes und in Richtung Osten bis zur Hausnummer Atzelbergplatz 15. Ab der Hausnummer 15, in östlicher Richtung, befinden sich Rampen, welche durch ihre Steilheit nicht barrierefrei sind. Hier ist es sinnvoll, ein durchgängiges Konzept im Zuge der Barrierefreiheit zum Atzelbergplatz zu schaffen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 15.04.2024, EA 4 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Etatanregung EA 2 2025 Die Vorlage OF 787/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern

28.04.2025 · Aktualisiert: 16.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6891 entstanden aus Vorlage: OF 712/11 vom 01.04.2025 Betreff: Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg zu ändern. Der Bürgersteig in der Arolser Straße ist in Höhe des Fuß- und Radwegs abzusenken. Dabei sollen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um ein Zuparken dieser Stelle zu verhindern. Weiterhin sollte ein Drängelgitter in Höhe der Garagen der Eschweger Straße 20 und 33 montiert werden. Der Abstand des Drängelgitters sollte so bemessen sein, dass die Durchfahrt mit einem Lastenrad möglich ist. Begründung: Die Strecke von der Friedrich-Ebert-Schule und der Kita im Huthpark in Richtung Wilhelmshöher Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße wird von Radfahrer/innen stark frequentiert. Der im Tenor erwähnte Fußweg in Verlängerung der Eschweger Straße wird dabei bereits heute von Radfahrer/innen bevorzugt befahren. Die Ausweisung als kombinierter Fuß- und Radweg ist somit eine Anpassung an die Realität. Um die kombinierte Nutzung des Weges sicherer zu machen, sind die im Tenor genannten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1550 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Recht der Bürger auf saubere Luft

28.04.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 28.04.2025, OA 552 entstanden aus Vorlage: OF 729/11 vom 09.04.2025 Betreff: Recht der Bürger auf saubere Luft Vorgang: OA 276/18 OBR 6; ST 662/19; B 69/22; OA 160/22 OBR 11; ST 1608/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft zu den folgenden Fragen gebeten: 1. Warum wurde die Umweltzone nicht komplett aufgehoben, Flächenzuteilungen nicht geändert oder auf das gesamte Frankfurter Stadtgebiet ausgeweitet? 2. Wäre eine Veränderung der aktiven Flächen der Umweltzone, den Ortsbezirk 11 einschließend, zielführender? 3. Welches ist das endgültige Datum und welches das Kriterium für die Aufhebung der Umweltzone Frankfurt? Begründung: Seit vielen Jahren argumentiert und weigert sich der Magistrat, die Bürger im Osten zu schützen und in die Umweltzone aufzunehmen. Vielmehr wird argumentiert, dass alles schon seit 2012 in Ordnung und daher das Instrument Umweltzone ohnehin ein Auslaufmodel sei, welches abgeschafft gehört. Zitat aus dem Bericht B 69: "Die Stadt Frankfurt am Main wird eine Vergrößerung der bestehenden Umweltzone im Frankfurter Osten weiterhin nicht vorfolgen. Die Umweltzone ist ein veraltetes luftreinhalteplanerisches Instrument. Für die Einführung oder Änderung von Umweltzonen bedarf es der Fortschreibung des Luftreinhalteplans. Die 2008 eingerichtete Umweltzone sollte vorrangig die Feinstaubbelastung mindern. Obwohl seit 2012 die Feinstaubgrenzwerte flächendeckend eingehalten werden, wurde die Umweltzone insbesondere deswegen nicht abgeschafft, weil sie - wenn auch gering - die kritische Stickstoffdioxidbelastung mindert. Wie in der Stellungnahme ST 662 (2019) dargelegt, hat das zuständige Hessische Umweltministerium eine Ausdehnung der Umweltzone bereits 2017 für wenig zielführend erachtet und nicht weiterverfolgt. Inzwischen ist die Wirkung von Umweltzonen weiter geschrumpft, da diese nur Dieselfahrzeuge bis Abgasnorm EURO 3 (Baujahr < 2005) betreffen. Neuere Dieselfahrzeuge mit den Abgasnormen EURO 4 und EURO 5 stoßen aber ebenfalls deutlich zu viel Stickstoffdioxid aus und sind auf den Straßen wesentlich zahlreicher anzutreffen. Aus diesem Grund wird die Abschaffung von Umweltzonen diskutiert, Neueinrichtungen oder Ausdehnungen finden nicht mehr statt." Daher ist die Frage, wann die Familien im Frankfurter Osten in die Umweltzone aufgenommen werden oder die Umweltzone Frankfurt komplett aufgehoben wird, wenn es seit dreizehn Jahren im Ortsbezirk keinerlei Probleme mit der Luftreinhaltung gibt. Der Frankfurter Osten - mit dem Ortsbeirat 11 - war es, der sehr lange für die Prüfung der Luftqualität im Frankfurter Osten (Erlenbruch) gekämpft hat und die bisherige schlechte Platzierung für eine Messstation auf dem Gipfel einer Brücke, weit entfernt von der Industrie, neben einem Waldgebiet und im günstigen Luftzug dazu, kritisiert hat. Gerade der Frankfurter Osten, mit einem neu geplanten zweiten, Biomasse verbrennenden, Kraftwerk, sollte weiter im Fokus bleiben und die Frankfurter Bürger nicht mit zweierlei Maß behandelt werden. Im Frankfurter Osten gibt es ebenfalls den meisten Kraftfahrzeugverkehr. "Umweltzonen sind Bereiche, in denen Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastungen für die Menschen bezüglich Feinstaub (PM10 und PM2.5) und Stickoxiden (NO2) zu senken. Diese Belastungen entstehen ungefähr zu einem Drittel durch Pkw- und Lkw-Verkehr, aber ebenfalls durch Baumaschinen, Dieselgeneratoren, Großkraftwerksanlagen, Binnenschiffen und Holzfeuerungen." Alle diese Quellen findet man konzentriert im Frankfurter Osten. Die wenigsten dieser Quellen findet man hingegen im Frankfurter Westend. Sollte man daher die Umweltzone vielleicht von der Fläche her verändern, um wirklich die wichtigsten Bereiche der Stadt zu schützen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.06.2018, OA 276 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 662 Bericht des Magistrats vom 14.02.2022, B 69 Anregung vom 14.03.2022, OA 160 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2022, ST 1608 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1340 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 552 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6189, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen

28.04.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 28.04.2025, OA 551 entstanden aus Vorlage: OF 727/11 vom 03.04.2025 Betreff: Invasive Verbreitung von Götterbäumen in Frankfurt begrenzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Baumschutzsatzung zu ändern, um verpflichtungsfrei und gebührenfrei Götterbäume entfernen zu dürfen und Maßnahmen zum zukünftigen Umgang mit dem Götterbaum in Frankfurt zu entwickeln. Begründung: Der Götterbaum ist kein heimisches Gewächs, sondern ein aus China stammender schnellwachsender, hochsämiger Baum. Die Baumart wird im Volksmund "Ghetto-Palme" genannt. Die Art verbreitet sich sehr schnell. Besonders häufig ist der Baum innerstädtisch in wirtschaftlich schlecht geführten Bereichen zu finden. Der Baum wächst mit bis zu vier Metern pro Jahr sehr schnell und die Äste sind sehr brüchig. Diese Baumart verdrängt heimische Baumarten und ist daher von der EU als gefährdend eingestuft. Sie steht seit 2019 auf der Liste der invasiven Arten in der EU. Eine massive Verbreitung auf ländliche Freiflächen in Ungarn ist nicht mehr rückgängig zu machen. In weiten Teilen Italiens ist der Baum sehr verbreitet und wandert nun von Süden her nach Tirol ein. Die Stadt Berlin hat bereits Maßnahmen ergriffen, die eine weitere Verbreitung des Götterbaums zum Nachteil anderer heimischer Bäume beschränken sollen. Der städtische Lebensraum bietet der Pflanze ideale Bedingungen und durch seine Verbreitung von Allergenen ist er problematisch für viele Menschen. Problematisch ist: - Umwelt: Als invasive Art kann der Götterbaum einheimische Pflanzenarten verdrängen und die lokale Biodiversität beeinträchtigen. Er bildet dichte Bestände, die das Wachstum anderer Pflanzen behindern und Ökosysteme verändern können. - Wirtschaft: Der Götterbaum kann durch seine rasche Ausbreitung und die Fähigkeit, auf Ruderalflächen zu gedeihen, zu einem Problem für die Land- und Forstwirtschaft werden. Durch die massive Wurzelaktivität und der Möglichkeit der Besiedelung extremer Standorte können jene Individuen, welche in der Nähe von Infrastrukturen aufkommen, größere mechanische Schäden durch das starke Wurzelwachstum an diesen Baulichkeiten verursachen. - Gesundheit: Der Baum produziert Allergene und sein Holz kann Hautreizungen verursachen. Der unangenehme Geruch der Blätter kann ebenfalls als störend empfunden werden. Samen und Rinde sind giftig für Mensch und Tier. Quellen: - Forstdienst Wald und Holz - Tirol https://forstdienst.provinz.bz.it/de/wald-holz/goetterbaum - Elietta Becker in: https://www.lubera.com/de/gartenbuch/goetterbaum-giftig-p4363 - Beigefügt ist der Beschluss des Sachverständigenbeirats für Naturschutz und Landschaftspflege Berlin zu "Empfehlungen zum Umgang mit dem Götterbaum in Berlin vor dem Hintergrund der EU-Verordnung zu invasiven Arten" Anlage 1 (ca. 353 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.09.2025, B 329 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 07.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 551 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), AfD (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6188, 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 22.05.2025 Aktenzeichen: 79-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz Fechenheim Konstanzer Straße

24.04.2025 · Aktualisiert: 22.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 16.06.2025, OM 7096 entstanden aus Vorlage: OF 752/11 vom 01.06.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem großen Spielplatz Fechenheim Konstanzer Straße 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Spielplatz Fechenheim Konstanzer Straße nun zeitnah mit einem wie schon in der Neukonzeption geplanten und mit den zuständigen Behörden bereits besprochenen Trinkwasserbrunnen ausgestattet wird. 2. Der Magistrat wird gebeten, einen Installations- bzw. Inbetriebnahmetermin des dringlich benötigten Trinkwasserbrunnens mitzuteilen. Begründung: Die ersten Hitzetage des Jahres haben bereits die heiße Jahreszeit in Frankfurt eingeleitet. Die Brisanz des Temperaturanstieges und dessen Folgen, unabhängig von den Ursachen, zeigten die jüngsten Reaktionen der Natur in der Schweiz. Das Tauen von Gletschern und vereisten Felsmassiven und deren Sturz in die Tiefe verdeutlichen einmal mehr das dringlich notwendige Handeln der Verantwortungsträger. Auch gerade die Städte werden in den heißen Sommermonaten deutlich machen, wie wichtig das Thema und die Reaktionen darauf sind und sein werden. Die Stadt Frankfurt hat die Möglichkeiten, den Folgen des Temperaturanstieges entgegenzutreten und die Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen abzumildern und sollte dies ohne Zögern mit nachhaltigen Schritten tun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1533

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 4

Fahrbahntrenner für Ratsweg und Hanauer Landstraße

22.04.2025 · Aktualisiert: 24.09.2025

Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6805 entstanden aus Vorlage: OF 503/4 vom 08.04.2025 Betreff: Fahrbahntrenner für Ratsweg und Hanauer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob am Ratsweg vor der Abbiegung zur Autobahn 661 und an der Hanauer Landstraße, Linksabbieger Richtung Bornheim, Fahrbahntrenner angebracht werden können. Begründung: Die Fahrbahn des Ratsweges wird einspurig zur Ratswegbrücke geführt, was regelmäßig zu einem Rückstau führt. Die Hanauer Landstraße wird zweispurig zum Ratswegkreisel geführt, wobei es ebenso zu Rückstauungen kommt. Beide Situationen werden von Dränglern ausgenutzt, die die jeweilige Nachbarspur nutzen, um erst an dem Stau vorbeizufahren, um dann verkehrswidrig vor dem Stau einzuscheren. Durch dieses verkehrswidrige Verhalten kommt es zu noch längeren Staus und Wartezeiten der sich ordentlich verhaltenden Verkehrsteilnehmer sowie zu gefährlichen Situationen. Durch Fahrbahntrenner, wie sie auch schon im unteren Teil des Ratsweg Verwendung finden, könnte dieses Verhalten unterbunden und der Verkehr insgesamt staufreier abgeleitet werden. Dies würde auch zu weniger Umweltemissionen führen und die gesamte Verkehrssituation im ohnehin schon belasteten südöstlichen Teil Frankfurts entspannen (Beispielbilder anbei). Ratsweg/A 661 Hanauer Landstraße, Abbieger Richtung Bornheim Beispielbild für Fahrbahntrenner Quelle: jeweils Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1486 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen

22.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6946 entstanden aus Vorlage: OF 737/11 vom 04.05.2025 Betreff: Ampelschaltung An der Mainkur sicherer machen Vorgang: OM 3346/23 OBR 11; ST 1119/23; OM 5639/24 OBR 11; ST 2016/24 1. Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die in den Stellungnahmen ST 1119 und ST 2016 vom Magistrat selbst beschriebenen, beschlossenen und angeordneten Umsetzungsschritte zu einer sichereren Kreuzung An der Mainkur umgehend initiiert werden. Die Situation ist unverändert gefährlich. 2. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat einen Realisierungstermin für dieses Jahr zu nennen, an dem die Umsetzung erfolgt und die beschriebenen Anpassungen durchgeführt werden. Begründung: Die Situation An der Mainkur im Bereich des gesicherten Überwegs in der nach Süden von der Hanauer Landstraße abbiegenden Straße Alt-Fechenheim ist für Fußgängerinnen, Fußgänger und den Radverkehr unverändert gefährlich. Die Umsetzung der Maßnahmen, welche in der Stellungnahme ST 1119 angekündigt und mit der ST 2016 mittlerweile geplant und angeordnet wurden, ist unerlässlich, um dort eine sicherere Situation zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3346 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1119 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2024, OM 5639 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1840 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur: Gelbe Warnblinker anbringen

22.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6944 entstanden aus Vorlage: OF 717/11 vom 08.03.2025 Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur: Gelbe Warnblinker anbringen Der Magistrat wird gebeten, unverzüglich präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer am Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/An der Mainkur zu reduzieren. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, ein gelbes Warnblinklicht und/oder zusätzliche Lichtsignalgeber direkt vor dem südöstlichen Fußgängerüberweg anzubringen. Begründung: An der Kreuzung Hanauer Landstraße/An der Mainkur kommt es stadtauswärts gehäuft dazu, dass Autofahrer über den Fußgängerüberweg fahren, obwohl die Fußgängerampel bereits Grün zeigt. Dies geschieht vor allem dann, wenn es einen Rückstau von der Hanauer Landstraße stadtauswärts links auf der U-Abbiegespur um die Mainkur gibt, um wieder auf die Fahrspur stadteinwärts der Hanauer Landstraße zu kommen. Es wird dann stark beschleunigt und nicht auf den bereits Grün habenden und schon kreuzenden Fuß- und Radverkehr geachtet. Lösungsvorschlag: Die entsprechende Fußgängerampel verfügt derzeit nicht über ein gelbes Blinklicht. Durch die Anbringung von je einem gelben Blinklicht an den beiden Pfosten der Fußgängerampel könnte das Problem gelöst werden. Das gelbe Blinklicht sollte bereits ein bis zwei Sekunden bevor die Fußgängerampel auf Grün schaltet, aktiviert werden. Zwei Lichtsignalgeber jeweils links und rechts von der südlichen Überquerungsmöglichkeit. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1586

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Fuß- und Radweg südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der sogenannten Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben, Bereich Omegabrücke

22.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6945 entstanden aus Vorlage: OF 736/11 vom 04.05.2025 Betreff: Fuß- und Radweg südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der sogenannten Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben, Bereich Omegabrücke Um die Sicherheit und Nutzbarkeit des stark frequentierten Fuß- und Radwegs südlich entlang der Hanauer Landstraße zwischen Mainkur und der sogenannten Straße Am Hollerbrunnen/Höhe Am Roten Graben im Bereich der Omegabrücke zu gewährleisten, wird der Magistrat gebeten, die Asphaltoberfläche der Fahrbahn zu erneuern. Falls eine vollständige Erneuerung nicht möglich ist, sind zumindest die durch Wurzeln entstandenen Aufwerfungen und Verformungen der Asphaltdecke aus Sicherheitsgründen abzuschleifen. Die Maßnahme soll nach Möglichkeit in der ersten Jahreshälfte 2025 erfolgen, idealerweise in Verbindung mit den in Arbeit befindlichen Straßen- und Brückenbauarbeiten aus Gründen der Sanierung (2025) an der Omegabrücke/Hanauer Landstraße. Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, wie viele Radfahrerinnen und Radfahrer diesen Abschnitt durchschnittlich täglich nutzen (differenziert nach Sommer- und Wintermonaten). Begründung: Die letzten Studien und statistischen Erhebungen der Unfallzahlen des Radverkehrs (2025) offenbarten eine Zunahme von Verletzten und Toten im Straßenverkehr. Hauptursache für Verletzung und Tod auf dem Fahrrad ist an erster Stelle der Autoverkehr (mit 75 Prozent Schuldhaftigkeit der Autofahrer:innen). Als weitere schwerwiegende Unfallursache wird unter anderem auch der Zustand der Fahrradwege genannt. Der Fahrradweg entlang der Hanauer Landstraße wird in hohem Maße auch von Menschen auf ihrem Arbeitsweg zwischen Frankfurt und Maintal genutzt. Der Weg ist durch Aufreißungen und Beulen der Fahrbahndecke in einem sehr schlechten Zustand. Der letzte Verkehrsminister der Bundesrepublik schloss sich der Forderung des "Vision Zero"-Konzeptes an - was da heißt: keine Toten bei Arbeitsunfällen und bezogen auf den Verkehr keine Verkehrsunfalltoten. Dieser Grundsatz sollte als dringlichste Forderung für den Verkehr in der Stadt Frankfurt erhoben werden. Um dies zu erreichen, sind sichere Fahrradwege unerlässlich! Quelle: Geoportal Frankfurt Fuß- und Radweg südlich der Hanauer Landstraße B 8/B 40 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1588

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten

22.04.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 19.05.2025, OM 6947 entstanden aus Vorlage: OF 738/11 vom 03.05.2025 Betreff: Überprüfung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten im Ortsbezirk 11 - Vorschlag von Blitzerstandorten Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Standorten die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeiten in Absprache mit der Landespolizei zu überprüfen: - Jakobsbrunnenstraße auf Höhe des Kiosks in beide Richtungen (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und ab 17:00 Uhr); - Alt-Fechenheim auf Höhe der Fahrschule, auf Höhe des Netto-Marktes und auf Höhe der katholischen Kirche (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße auf Höhe der Rückseite der Kita Mainstrolche (05:00 Uhr bis 8:00 Uhr und 17:00 Uhr bis 22:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Alt-Fechenheim zwischen Schießhüttenstraße und Pfortenstraße (werktags 05:00 Uhr bis 07:00 Uhr und ab 19:00 Uhr); - Starkenburger Straße/Dieburger Straße/Alt-Fechenheim (am Wochenende, alle Uhrzeiten); - Bodenseestraße zwischen Konstanzer Straße und Max-Eyth-Straße (werktags 05:00 Uhr bis 09:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 21:00 Uhr); - Wächtersbacher Straße auf Höhe der Kita St. Hildegard (werktags 07:30 Uhr bis 10:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr, sobald die Umleitung Hanauer Landstraße nicht mehr über die Cassellastraße führt; - Birsteiner Straße auf Höhe des Sportplatzes (Montag bis Freitag 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr und ab dem späten Nachmittag - Verkehr von und zur Schule, Ferienzeit ausschließen); - Hanauer Landstraße stadtauswärts (am Parkplatz der Allessa GmbH und der Bushaltestelle, wenn die Baustelle abgeschlossen ist) zwischen der Straße Alt-Fechenheim und der Omegabrücke (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Jakobsbrunnenstraße von Westen aus kommend im Bereich der Einfahrt in die Tempo-30-Zone zwischen An der Seehecke und Konstanzer Straße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Baumertstraße zwischen der Straße Am Hennsee und Pfortenstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr); - Raiffeisenstraße zwischen Johanna-Tesch-Platz und Roscherstraße (werktags von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr). Begründung: Es wird vermehrt festgestellt, dass Fahrzeughalter sich nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1587

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Nachfrage zu B 251: 10.000 neue Bäume

09.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 15.09.2025, OF 935/3 Betreff: Nachfrage zu B 251: 10.000 neue Bäume Vorgang: B 251/25 Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie viele Bäume mussten in den Jahren 2023 und 2024 im Ortsbezirk 3 gefällt werden und wie viele wurden davon ersetzt? Begründung: In der B 251 finden sich lediglich die Zahlen zu gepflanzten Bäumen und nicht die Zahl der gefällten Bäume. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 251 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1308 2025 Die Vorlage OF 935/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Abwesenheit ÖkoLinX-ARL

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder Kindergärten

08.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 12.12.2025, OF 811/11 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen - Piktogramme vor Riederwälder Kindergärten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Riederwälder Kinder besser vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen. Dafür werden Piktogramme auf der Schäfflestraße und Raiffeisenstraße angebracht. Außerdem werden Warnfiguren aufgestellt, die zusätzlich auf die Kinder aufmerksam machen. Begründung: An der Schäfflestraße, Ecke Raiffeisenstraße, gibt es im Radius von wenigen Metern 3 Kindergärten, ein KiFaz und einen Sportplatz für Kinder. Gleichzeitig wird in diesem Bereich oft zu schnell gefahren, teilweise auch gegen die Einbahnstraße. Es bleibt zu hoffen, dass es nicht einen Unfall, wie letztes Jahr vor dem Kindergarten in der Wächtersbacher Straße braucht, um die Verkehrssicherheit zu stärken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/HeinzHerbertKarryStraße

07.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 14.12.2025, OF 813/11 Betreff: Verbesserung der Sicherheit an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße/Heinz-Herbert-Karry-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Verkehrssituation an der Kreuzung Wilhelmshöher Straße / Heinz-Herbert-Karry-Straße zu prüfen und Vorschläge vorzulegen, die eine sichere Wegeführung für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer ermöglichen. Zudem wird um Auskunft zur Unfallstatistik gebeten (Vergleich der letzten 5 Jahre). Begründung: An der Kreuzung Wilhelmshöher Straße / Heinz-Herbert-Karry Straße kommt es laut Anwohnerinnen und Anwohnern immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen. Insbesondere nach Abschluss des 1. Bauabschnitts der Wilhelmshöher Straße, in der die Wegeführung an der Kreuzung verändert war, kommt es nun immer wieder zu Unfällen (z. B. von Bornheim kommend wird die Kreuzung relativ schnell angefahren und die Vorfahrt der Fahrzeuge, die von der Wilhelmshöher Straße kommen, missachtet). Mögliche Ansatzpunkte könnten eine weiter vor der Kreuzung beginnende Geschwindigkeitsbeschränkungen, eine optimierte Beschilderung, Piktogramme auf der Fahrbahn, eine Verbesserung des Fahrbahnzustands oder ggf. auch bauliche Veränderungen sein. Der Magistrat soll bitte Optionen prüfen und dem Ortsbeirat vorlegen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der „Roten Eule“ ziehen

07.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 16.10.2025, OF 937/3 Betreff: Kinderbetreuung im Nordend sichern, Konsequenzen aus der Schließung der "Roten Eule" ziehen Mit der endgültigen Schließung der Roten Eule in der Eckenheimer Landstraße sind im Nordend rund 40 dringend benötigte Kita- und Hortplätze verloren gegangen. Der Betreiber sah sich zu diesem Schritt gezwungen, weil sich die Stadt Frankfurt am Main als Eigentümerin über Monate nicht verbindlich zur notwendigen Sanierung und Finanzierung des Gebäudes geäußert hat. Das ist ein deutliches Versäumnis des Magistrats, der trotz frühzeitig bekannter Mängel keine tragfähige Lösung fand. Für viele Eltern stellte die monatelange Hängepartie eine erhebliche Belastung dar: Von der Ungewissheit, ob die Rote Eule gerettet werden kann, über die Frage nach einer alternativen Betreuungseinrichtung bis hin zu existenziellen Sorgen wie der Frage, ob mit der neuen Lösung dem Job weiterhin im selben Maß nachgegangen werden kann. Wie die Rote Eule blicken auch andere Kindertagesstätten im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen einem erheblichen Sanierungsstau entgegen. Viele dieser Einrichtungen müssen mittelfristig saniert werden. Angesichts des ohnehin bestehenden Mangels an Betreuungsplätzen in Frankfurt darf sich ein Fall wie die Rote Eule auf keinen Fall wiederholen. Eltern und Kinder brauchen Planungssicherheit, Verlässlichkeit und frühzeitige Informationen, damit notwendige Sanierungen familienfreundlich umgesetzt werden können. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: - Der Ortsbeirat 3 bedauert die Schließung der Roten Eule und kritisiert das Vorgehen des Magistrats, der durch fehlende Entscheidungen und mangelnde sowie rechtzeitige Kommunikation den Verlust des Standorts mitverursacht hat. - Aus diesem Grund fordert der Ortsbeirat den Magistrat dazu auf, zu berichten: a. Wie der Magistrat die aktuelle Betreuungssituation (Kita-, Kindergarten- und Hortplätze) im Nordend sowie in den angrenzenden Stadtteilen grundsätzlich einschätzt. b. Wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen in diesen Stadtteilen derzeit sanierungsbedürftig sind und welche davon wann saniert oder ggf. geschlossen werden sollen. c. Wie künftige Sanierungsvorhaben organisatorisch ablaufen sollen, damit während der Bauphasen keine Betreuungsplätze dauerhaft verloren gehen? d. Welche Maßnahmen der Magistrat ergreift, um sicherzustellen, dass sich ein Fall wie bei der Roten Eule künftig nicht wiederholt. e. Welche Ersatzmaßnahmen für die entfallenen Plätze der Roten Eule vorgesehen sind und wann diese umgesetzt sein sollen. f. Welche neuen Kinderbetreuungseinrichtungen im Nordend und in den angrenzenden Stadtteilen derzeit geplant sind, und in welchem Zeitrahmen diese entstehen sollen. g. Inwieweit bei dieser Planung bereits die geplante Unterkunft für Geflüchtete und Wohnungslose in der Homburger Landstraße mit voraussichtlich knapp 300 Bewohnerinnen und Bewohnern berücksichtigt wurde, deren Fokus auf Familien den Bedarf an Plätzen weiter erhöhen wird. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 937/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1345 2025 Die Vorlage OF 937/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 5 GRÜNE (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025

05.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 23.09.2025, OF 768/11 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung für das Jahr 2025 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bezuschusst einmalig aus seinem Ortsbeiratsbudget 1. durch die Interessengemeinschaft Seckbacher Vereine e. V. (IGSV) finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs-, Instandhaltungs- und Lagerkosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Euro brutto; 2. durch den Gewerbeverein Fechenheim e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.500 Brutto Euro; 3. durch den Vereinsring Riederwald e. V. finanzierten Schalt-, Stromverbrauchs- und Instandhaltungskosten mit einem Betrag in Höhe von maximal 1.100 Euro brutto. Der Magistrat wird gebeten das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Weihnachtsbeleuchtung in der Wilhelmshöher Straße wird von der SRM an den Straßenlaternen angebracht. In Fechenheim-Süd wird die Weihnachtsbeleuchtung durch den Gewerbeverein Fechenheim an Straßenlaternen, öffentlichen Plätzen und an den Weihnachts-bäumen der Stadt Frankfurt am Main angebracht, gewartet und instandgehalten. In Fechenheim, nördlich der Hanauer Landstraße wird die Betreuung durch das Quartiersmanagement, Stadtbezirksvorsteherin und den Kindergärten im Stadtteil organisiert. Die Stromverbrauchskosten übernimmt der lokale Gewerbeverein. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich hierbei jeweils auf circa 4.100 bis 4.500 Euro brutto. Seit 2011 ist auch im Riederwald eine weihnachtliche Beleuchtung installiert. Da sich die Weihnachtsbeleuchtung im öffentlichen Raum befindet und somit auch im öffentlichen Interesse liegt, wird eine Bezuschussung aus dem Ortsbeiratsbudget angeregt. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 427 2025 Die Vorlage OF 768/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE SPD CDU LINKE FDP fraktionslos
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Vorstellung der Pläne zu Abriss und Neubau Oeder Weg 74 bis 78

03.04.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 16.10.2025, OF 933/3 Betreff: Vorstellung der Pläne zu Abriss und Neubau Oeder Weg 74 bis 78 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wir gebeten, die Bauaufsicht und den Investor Aberdeen Investments Deutschland einzuladen, die konkreten Pläne des Neubaus im Oeder Weg 74 bis 78 so früh wie möglich im Ortsbeirat 3 vorzustellen. Begründung: Aus der Presse war zu entnehmen, dass am Oeder Weg 74 bis 78 demnächst die Bagger rollen sollen. Ab November werden die drei maroden Gebäude abgerissen, die seit Mitte 2018 leer stehen. Sie sollen einem Neubau weichen. Der Ortsbeirat begrüßt die Beendigung des jahrelangen Leerstands. Bürgerinnen und Bürger stellen jedoch immer wieder Fragen nach den konkreten Plänen und deren Auswirkungen auf die Nachbarschaft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 933/3 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 3

Informationen zur Baumaßnahme „Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)“

27.03.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6769 entstanden aus Vorlage: OF 856/3 vom 13.03.2025 Betreff: Informationen zur Baumaßnahme "Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)" Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 3 über die aktuellen Pläne und den Ablauf der Baumaßnahmen für die neue Autobahnauffahrt und den Verflechtungsstreifen zu informieren. Inbesondere sollte berichtet werden: a) Wird die Fuß- und Radwegebeziehung auf der östlichen Seite der Friedberger Landstraße während der Baumaßnahme offen gehalten? Wenn ja, wie wird sie gesichert? b) Wann beginnt und endet die Baumaßnahme? c) Welche weiteren Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße wird es im Rahmen der Baumaßnahme geben? d) Wie wird die Fuß- und Radwegequerung der neuen Auffahrt gestaltet? Begründung: Die Auffahrt liegt nicht auf dem Gebiet des Ortsbeirates 3, allerdings an der Grenze, und die Verbindung in die Naherholungsgebiete Huthpark und Lohrberg ist für die Nordendbevölkerung sehr wichtig. Deshalb interessiert den Ortsbeirat 3 der Ablauf der Baumaßnahme. Zumal Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße den Ortsbezirk 3 gleichermaßen betreffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße

25.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6894 entstanden aus Vorlage: OF 716/11 vom 09.04.2025 Betreff: Starkenburger Straße, verkehrsberuhigter Bereich oder Fahrradstraße Vorgang: OM 1966/22 OBR 11; ST 1853/22 Der Magistrat wird gebeten, in der Starkenburger Straße nach dem Abzweig Dieburger Straße Richtung Süden ab Höhe Hausnummer 108 bis zum Mainufer einen verkehrsberuhigten Bereich mit Ausschilderung Verkehrszeichen 325.1 einzurichten oder diesen Straßenabschnitt als Fahrradstraße auszuweisen oder das maximale Tempo in dieser Straße auf 20 km/h zu reduzieren. Entgegen der Stellungnahme vom 15.02.2022, ST 1853, hat die Straße als Zubringer zu einem Verein und zu einer Gaststätte einen untergeordneten motorisierten Fahrverkehr. Sehr wohl ergeben sich Aufenthaltsfunktionen durch die Lage der Straße in einem Landschaftsschutzgebiet, dem in Teilen renaturierten Mainbogen, die im Frühjahr bestehenden Selbstpflück-Erdbeerfelder und die angrenzenden Kleingärten und ihre Nutzer:innen. Ziel soll in allen Fällen sein, eine Reduktion des Tempos aller Verkehrsteilnehmer in dieser Straße zu erreichen, um für Fußgänger:innen, die hier keinen Bürgersteig vorfinden, und dem Radverkehr eine deutlich höhere Sicherheit einzuräumen. Die Maßnahme ist in Absprache mit dem Ortsbeirat durchzuführen. Begründung: Es sollte selbstverständlich sein, dass in diesem Landschaftsschutzgebiet im nahen Umfeld des gestalteten naturnahen Mainbogens, in einer Sackgasse, die am Mainufer endet, eine gleichberechtigte Verkehrssituation aller Verkehrsteilnehmer auf der Straße ohne gesonderten Geh- und Fahrradweg mit langsamen Tempo (< 30km/h) unverzüglich umgesetzt wird. Überholmanöver von Fahrrädern durch den motorisierten Verkehr sollten weitestgehend unterbunden werden. Der Ortsbeirat ist in seiner Gesamtheit überzeugt, dass dies im Sinne der Mehrheit der Fechenheimer Bevölkerung und der Besucher dieses Gebietes ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2022, OM 1966 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1853 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1591 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen

25.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6893 entstanden aus Vorlage: OF 714/11 vom 28.03.2025 Betreff: Fußgängerüberwege in der Nußgartenstraße und der Hofhausstraße anlegen Der Magistrat wird gebeten, in der Nußgartenstraße und in der Hofhausstraße jeweils einen Fußgängerüberweg anzulegen. Begründung: Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens im Berufsverkehr ist eine Querung der beiden Straßen fast unmöglich. Es kommt im oben genannten Bereich immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Fußgänger/innen und Autofahrern. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1547 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg

25.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6892 entstanden aus Vorlage: OF 713/11 vom 01.04.2025 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg Der Magistrat wird gebeten, an der Wegkreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg einen Verkehrsspiegel anzubringen. Der Verkehrsspiegel ist so zu installieren, dass die auf dem Kirchbergweg bergab fahrenden Radfahrer/innen und die auf dem Seckbacher Bitzweg aus Richtung Osten fahrenden Verkehrsteilnehmer die Kreuzung einsehen können. Sollte die Anbringung eines Verkehrsspiegels vom Magistrat abgelehnt werden, so sind dem Ortsbeirat alternative Maßnahmen vorzuschlagen, welche geeignet sind, die schlechten Sichtverhältnisse gravierend zu verbessern. Begründung: Aufgrund der schlechten Einsehbarkeit an der Wegekreuzung Seckbacher Bitzweg/Kirchbergweg kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1288

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern

25.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6891 entstanden aus Vorlage: OF 712/11 vom 01.04.2025 Betreff: Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fußweg und Radweg ändern Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerweg Eschweger Straße 31/33 bis Ecke Arolser Straße in einen kombinierten Fuß- und Radweg zu ändern. Der Bürgersteig in der Arolser Straße ist in Höhe des Fuß- und Radwegs abzusenken. Dabei sollen sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden, um ein Zuparken dieser Stelle zu verhindern. Weiterhin sollte ein Drängelgitter in Höhe der Garagen der Eschweger Straße 20 und 33 montiert werden. Der Abstand des Drängelgitters sollte so bemessen sein, dass die Durchfahrt mit einem Lastenrad möglich ist. Begründung: Die Strecke von der Friedrich-Ebert-Schule und der Kita im Huthpark in Richtung Wilhelmshöher Straße und Heinz-Herbert-Karry-Straße wird von Radfahrer/innen stark frequentiert. Der im Tenor erwähnte Fußweg in Verlängerung der Eschweger Straße wird dabei bereits heute von Radfahrer/innen bevorzugt befahren. Die Ausweisung als kombinierter Fuß- und Radweg ist somit eine Anpassung an die Realität. Um die kombinierte Nutzung des Weges sicherer zu machen, sind die im Tenor genannten Maßnahmen umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1550 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische Schule

24.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6903 entstanden aus Vorlage: OF 732/11 vom 09.04.2025 Betreff: Vorstellung der Gutachten zum Festplatz Ratsweg/Europäische Schule Wie der Presse zu entnehmen war, liegen mittlerweile Umwelt-, Verkehrs-, Artenvielfalt- und Bodengutachten zum Festplatz als Baugrund für die Europäische Schule vor. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diese Gutachten zur Verfügung zu stellen und baldmöglichst im Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Bei dem beabsichtigten Neubau der Europäischen Schule handelt es sich um eines der größten Bauvorhaben der letzten Jahrzehnte in diesem Bezirk. Aus Gründen der Transparenz, der Mitsprache und des öffentlichen Interesses sind die Gutachten der Öffentlichkeit in den betroffenen Ortsbeiräten vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot

24.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6901 entstanden aus Vorlage: OF 728/11 vom 09.04.2025 Betreff: Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot Der Magistrat wird gebeten, ein tragbares und nachhaltiges Konzept gegen die Verunreinigung durch Hundekot auf den Bürgersteigen und Gehwegen zu erarbeiten und dies dem Ortsbeirat vorzulegen. Begründung: Die Straßenzüge im Ortsbezirk sind teilweise übersät mit den Verunreinigungen und Hinterlassenschaften von Hunden. Regelmäßig bekommen Mitglieder des Ortsbeirates Beschwerdebriefe aus der Nachbarschaft. Ganze Straßenzüge werden regelmäßig so verunreinigt, dass man als Fußgänger alle paar Meter ausweichen muss, um nicht in ein Häufchen zu treten. Der Ortsbeirat fordert die Stadt Frankfurt und die FES auf, diesen Verunreinigungen, die die Lebensqualität und vor allem auch Kinder in ihrer Bewegungsfreiheit einschränken, entgegenzuwirken. Es werden dringend Wege und Methoden benötigt, um die Sauberkeit der Gehwege zu gewährleisten. Da könnte auch das Quartiersmanagement einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1761 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung

24.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6902 entstanden aus Vorlage: OF 731/11 vom 19.03.2025 Betreff: Keine Anlieferung zur Baustelle der Nordmainischen S-Bahn durch die Riederwaldsiedlung Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Magistrat wird gebeten, die Baustelle für die Nordmainische S-Bahn nicht mitten durch die Riederwaldsiedlung zu erschließen und die in der Stellungnahme ST 300 genannte Zufahrt über Lahmeyerstraße - Harkortstraße - Iselinstraße - Motzstraße auszuschließen. Die Anbindung der Baustelle im Bereich des Riederwalds soll ausschließlich über die Riederspießstraße direkt vom Ratsweg aus erfolgen. Außerdem soll die Deutsche Bahn die Bevölkerung umgehend ausführlich über die geplanten Baumaßnahmen unterrichten. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt den Bau der Nordmainischen S-Bahn. Die Bewohner in Baustellennähe sollten aber so wenig wie möglich belastet werden, zumal ihnen Gärten und Waldflächen dauerhaft sowie Rad- und Fußwege bauzeitlich verloren gehen. Eine Anlieferung durch die engen Siedlungsstraßen muss unbedingt verhindert werden; Lkws würden dort stecken bleiben. Es ist zu beachten, dass gleichzeitig auf der Nordseite des Riederwalds mit dem Bau des Riederwaldtunnels begonnen wird. Die beiden Großbaustellen müssen logistisch getrennt werden, um das Chaos so klein wie möglich zu halten. Quelle: Geoportal Frankfurt, ST 300 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1589 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Trinkwasserbrunnen FechenheimSüd und Atzelbergplatz (Seckbach)

24.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6900 entstanden aus Vorlage: OF 726/11 vom 09.04.2025 Betreff: Trinkwasserbrunnen Fechenheim-Süd und Atzelbergplatz (Seckbach) Vorgang: OM 752/21 OBR 4; ST 2270/21; OM 4163/23 OBR 11; ST 1979/23 Der Ortsbeirat hält an der in der Vergangenheit geäußerten Idee des Magistrats, den "freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt" zu entwickeln, fest (ST 2270). Bereits heute wird der Jean-Pauli-Brunnen in Fechenheim vielfach zur Erfrischung und auch zum Trinken genutzt, obwohl es sich hier nicht um einen Trinkwasserbrunnen handelt. Der Magistrat wird deshalb gebeten, den seit vielen Jahren in Fechenheim auf dem Burglehen existierenden und gut genutzten Brunnen in einen Trinkwasserbrunnen umzuwandeln. Die in der Stellungnahme ST 1979 erläuterten Mängel der Wasserzufuhr sind umgehend abzustellen. Die Kosten der Maßnahme sind offenzulegen. Außerdem wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, die Planung und Reaktivierung eines Trinkbrunnens auf dem Atzelbergplatz zeitnah zu realisieren. Begründung: Der Ortsbeirat sieht es wie der Magistrat, der den freien Zugang zu Trinkwasser in der Stadt als einen wichtigen Baustein im Sinne der Inklusion und einer klimawandelgerechten Stadtentwicklung beschrieb. Das Burglehen ist das alte Zentrum des Stadtteils. Viele Besucher kommen hier per Fahrrad vorbei und nutzen den Brunnen für eine Erfrischung. Der Zugang zu frischem und trinkbarem Wasser ist unter dem Aspekt der derzeitigen Entwicklung unseres Klimas notwendig. Die nächsten heißen Sommer stehen uns in unserer Stadt bevor. In jedem Stadtteil Frankfurts sollte der barrierefreie Zugang zu Trinkwasser jederzeit frei möglich sein. (Geoportal Frankfurt) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.09.2021, OM 752 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2021, ST 2270 Anregung an den Magistrat vom 03.07.2023, OM 4163 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1979 Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1205

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Umsetzung Grünzug Fechenheim

24.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6899 entstanden aus Vorlage: OF 725/11 vom 09.04.2025 Betreff: Umsetzung Grünzug Fechenheim Vorgang: M 161/15 Der Ortsbeirat begrüßte seinerzeit einstimmig den Beschluss des Magistrats vom 2. Oktober 2015, M 161, in Fechenheim am Rande der ehemaligen Trasse der B 448 den Bereich zwischen dem westlichen Fechenheim und dem daran angrenzenden Industrie- und Gewerbegebiet einen Grünzug anzulegen, um so das gesamte Areal zu erschließen, aufzuwerten und den Bürger:innen voll umfänglich zugänglich zu machen. Nach nun zehn Jahren des Umlegungsverfahrens, Verschiebens und Hinhaltens in Bezug auf die Einrichtung des geplanten Grünzugs, ist dieser Bereich mehr denn je ein heruntergekommenes Areal, an dessen Rande eine Firma einen Teil des städtischen Geländes in Pacht dazu nutzt, aus dem Verkehr gezogene Container, Berge von Paletten und Gitterkisten zu lagern. Diese Nutzung erscheint dem Ortsbeirat nicht zukunftsorientiert und den Wert des Geländes unzureichend würdigend. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: - Ist der in 2015 geplante und beschlossene Grünzug noch Gegenstand einer zeitnahen Planung und Umsetzung? - Wie lange noch soll das beschriebene Areal in dem aktuellen Zustand verbleiben? - Welche anderen Nutzungen kann sich der Magistrat vorstellen? - Ist das Areal eventuell für weitere Kleingärtner:innen nutzbar? - Kann sich der Magistrat vorstellen, den Bereich in einer kleinen Lösung (ähnlich dem Aldiweg) durch eine gärtnerische Aktion "aufzuräumen", Brombeeren zurückzudrängen und den darin verlaufenden Pfad als Weg nutzbar zu machen, um in den Stadtteil und das südliche Gewerbegebiet zu gelangen? - Kann der Magistrat dem Ortsbeirat einen zeitlichen Rahmen für weitere Aktionen bezogen auf das Areal mitteilen? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, den Ortsbeirat über weitere Schritte bezüglich dieses Areals in Kenntnis zu setzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.10.2015, M 161 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1120

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen

24.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2025, OM 6897 entstanden aus Vorlage: OF 723/11 vom 07.04.2025 Betreff: Mehr Sicherheit auf Gehwegen - Parkende E-Roller auf Gehwegen beseitigen Der Magistrat wird gebeten, die Sicherheit auf den Gehwegen wiederherzustellen, indem im Weg stehende E-Roller beseitigt werden. Dies soll nicht nur in der Stadtmitte, sondern auch in den Stadtteilen durchgesetzt werden. Dazu sollen die Kontrollen verstärkt und auch ein nachhaltiges Konzept zur Eindämmung der Verstöße eingesetzt und umgesetzt werden. Begründung: Schlecht abgestellte E-Roller sind nicht nur ein tägliches Ärgernis, sondern auch immer öfter ein echtes Sicherheitsproblem. Insbesondere Mietroller werden oft rücksichtslos quer geparkt, scheinbar mit dem Gedanken, dass niemand nachvollziehen kann, wer geparkt hat und somit auch keine Strafe droht. An manchen Stellen, zum Beispiel in der Carl-Benz-Straße vor der Firma Siemens, stehen die E-Roller kreuz und quer, wodurch immer wieder gefährliche Situationen entstehen. Aber auch einzelne E-Roller lassen Menschen mit Gehhilfen, Rollstühlen oder Kinderwagen keine Chance, sicher an ihr Ziel zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1590 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Hochwasserschutzmaßnahmen für Grundstücksbesitzer am Urselbach

19.03.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 08.10.2025, OF 619/8 Betreff: Hochwasserschutzmaßnahmen für Grundstücksbesitzer am Urselbach Laut Aussagen einiger Grundstücksbesitzer entlang des Urselbachs im Ortsbezirk 8, insbesondere im Abschnitt vom Klärwerk bis zur Seibertsgasse, seien Bachanrainer zu Massnahmen aufgefordert worden. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu erläutern, um welche Maßnahmen es sich hierbei handelt Begründung: Der Ortsbeirat steht in seiner Gesamtheit wegen des Hochwassers unter erhöhter Beobachtung durch die Bevölkerung aus Niederursel. Das Thema ist von hohem Interesse aller durch das Hochwasser gefährdeter Anwohner. Um darüber Auskunft geben zu können, welche Maßnahmen im Einzelnen durch die Stadt angedacht und vollzogen werden sollen, ist auch eine regelmäßige Unterrichtung des Ortsbeirates notwendig. Daher bitte wir den Magistrat um eine adäquate Auskunft, um die Bürger entsprechend zu unterrichten Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 619/8 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 3

Mieterhöhungen in der Weberstraße

19.03.2025 · Aktualisiert: 24.12.2025

Antrag vom 16.10.2025, OF 941/3 Betreff: Mieterhöhungen in der Weberstraße Im Jahr 2022 kündigte der Projektentwickler Max Baum Immobilien GmbH die Neubebauung und Sanierung des Karrees Weberstraße / Marschnerstraße / Neuhofstraße / Eckenheimer Landstraße an. 2023 sollte Baubeginn sein, der Neubau 2024 fertiggestellt werden. Die Sanierung der Bestandsgebäude sollte mietenneutral vonstattengehen und die Miete bei um die sechs Euro pro Quadratmeter bleiben: https://www.fnp.de/frankfurt/neubau-bietet-mehr-platz-fuer-kinder-91443666.html. Heute sehen wir keinerlei Baufortschritte für den Neubau, außer dass das Gelände abgesperrt ist. Die Wohnungen in der Weberstraße wurden saniert und Bewohnende bekamen im Oktober 25 saftige Mieterhöhungen. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um folgende Auskünfte: - Was wurde bisher im Karree Weberstraße / Marschnerstraße / Neuhofstraße / Eckenheimer Landstraße gemacht? - Wird weiterhin an den Plänen zum Neubau festgehalten? - Wieviel Leerstand gibt es und seit wann? - Um wieviel sind die Bestandsmieten erhöht worden und ist das dem Bestandsschutz angemessen? Sollte der Magistrat hierzu keine Auskünfte haben, wird er gebeten, mit dem Projektentwickler in Kontakt zu treten, um diese Informationen zu erhalten. Der Projektentwickler ist sicherlich ebenfalls daran interessiert, die Öffentlichkeit auf dem Laufenden zu halten. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1309 2025 Die Vorlage OF 941/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: LINKE
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OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37

17.03.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 17.03.2025, OA 537 entstanden aus Vorlage: OF 708/11 vom 17.03.2025 Betreff: Ladestationen für Elektrofahrzeuge in den abgehängten östlichen Stadtteilen, jenseits der Autobahn, einrichten Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 Vorgang: OA 41/21 OBR 11; B 431/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert, sich zu bemühen, 1. dass in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile endlich eine günstige AC-Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge eingerichtet wird. Stadteigene Betriebe (Mainova/NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH - NRM ) sind dabei in die Pflicht zu nehmen; 2. die Strompreise für Ladestationen mit einem normalen Preisrahmen, ähnlich den Hausstromtarifen der Mainova, zu berechnen (bspw. kostet in Tübingen der Ladestrom 43 Cent/kWh); 3. die Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zu Ende zu führen, um einen Plan zur stufenweisen Umsetzung einer verbindlich festgeschriebenen Anzahl günstiger Ladeoptionen an den Parkplätzen für Mieter der ABG und der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte (NHW) bis Ende 2035 zu erarbeiten. Das Angebot der ABG, dass Mieter von Stellplätzen die eigenfinanzierte Installation von Ladeplätzen prüfen lassen können, zeigt einen nicht proaktiven Umgang mit dem Thema (siehe Bericht B 37, Ziffer 1b). Begründung: Bürger werden von der Wirtschaftsförderung an die Ortsbeiräte weitergeleitet. Die Ortsbeiräte unterbreiten Anregungen und machen Vorschläge für die Positionierung von Ladesäulen. Der Magistrat erklärt seit Jahren immer wieder, die Stadt Frankfurt möchte nach einem alten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung keine Unternehmerin für Ladeinfrastruktur werden. Dies ist richtig, allerdings entbindet dies den Magistrat nicht davon, die Klimaziele der Stadt Frankfurt zu erfüllen oder die Maßnahmen für AC-Ladeinfrastruktur einfach nicht weiter zu befördern. Der Eifer mit einem zehn Jahre alten Pilotprojekt von 2015 reicht nicht mehr aus. Es gibt in den Wohngebieten hinter der A 661 keine öffentlichen AC-Ladestationen. Im Frankfurter Osten gibt es viele Menschen, die in Mehrfamilienhäusern wohnen. Öffentliche Ladestationen in den Wohngebieten gibt es nicht. Die ABG und die NHW haben exakt "null" Angebote in den Stadtteilen für ihre Mieter. Die Großvermieter dominieren dort den Mietmarkt. Die Mainova baut nur öffentliche AC-Ladestationen im Stadtbereich innerhalb des Autobahnrings. Die Stadtteile Fechenheim, Riederwald und Seckbach haben das Nachsehen. Es ist dringend notwendig, den städtischen Gesellschaften Mainova und NRM sowie der ABG und NHW die planerischen Ziele und die Erwartungen der Stadt Frankfurt klar vorzugeben. Der Ortsbeirat sieht derzeit, was in den letzten zehn Jahren in Bezug auf die Ladeinfrastruktur passiert ist. Wo steht Frankfurt und wo steht z. B. eine sehr umstrittene, schlecht funktionierende Verwaltung, wie zum Beispiel in Berlin, heute? Berlin hat Frankfurt bezüglich Ladeinfrastruktur sogar schon weit abgehängt, von Hamburg mag man erst gar nicht reden. Eine Anzahl von 180 vorselektierten AC- und DC-Ladepunkten für interessierte Unternehmer in Frankfurt langt nicht aus, um den zukünftigen Bedarf von 750.000 Einwohnern zu decken. Der Magistrat möge sich bitte an anderen Städten ein Beispiel nehmen und den Wünschen der Bürger nachkommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 37 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.07.2021, OA 41 Bericht des Magistrats vom 17.12.2021, B 431 Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1456 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 22.04.2025, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 37 = Kenntnis, OA 537 = vereinfachtes Verfahren) ÖkoLinX-ELF (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Annahme) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 28.04.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (B 37 = Zurückweisung, OA 537 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (B 37 = Kenntnis, OA 537 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 37 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 537 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung); FRAKTION (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6141, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Mahlzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien Träger

17.03.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6616 entstanden aus Vorlage: OF 709/11 vom 10.03.2025 Betreff: Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Mahlzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien Träger Vorgang: B 297/24; B 67/25 Der Magistrat wird gebeten, das Ziel, allen Kindern Zugang zu gesunden Malzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, trotz der im Bericht B 67 beschriebenen Umsetzungsschwierigkeiten weiter zu verfolgen und noch bis zum Sommer gemeinsam mit Vertretern der Einrichtungen ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und - sofern erforderlich - die Finanzmittel entsprechend aufzustocken. Begründung: Die Ideen, zusätzlich zum Mittagessen auch ein gesundes Frühstück in Kinderbetreuungseinrichtungen anzubieten, ist gut und richtig. Der aktuell vorliegende Bericht B 67 ist fast gleichlautend mit dem Bericht aus August 2024. Seitdem wurden seitens des Magistrats offenbar keine Fortschritte in Richtung einer praktikablen Lösung gemacht. Nun besteht die Sorge, dass das Thema komplett unter den Tisch fällt. Das ist angesichts von Kindern in Betreuungseinrichtungen, die hungrig die erste Tageshälfte bestreiten müssen, jedoch nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 297 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 67 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 11

Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten

17.03.2025 · Aktualisiert: 31.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6614 entstanden aus Vorlage: OF 706/11 vom 24.02.2025 Betreff: Gartenabfallcontainer auf dem ehemaligen Lagerplatz des Grünflächenamtes im Riederwald beibehalten Der Magistrat wird gebeten, bei der Auflösung des Lagerplatzes des Grünflächenamte s im Riederwald einen Container für Gartenabfälle stehen zu lassen und regelmäßig zu leeren. Begründung: Der Lagerplatz wird geräumt, weil das Gelände für den Bau der Nordmainischen S-Bahn genutzt wird. Dort steht ein Container, den die Gartenbesitzer in der Umgebung gerne für die Entsorgung ihrer Gartenabfälle nutzen. Dieser wird weiter benötigt. Wenn der Container entfernt würde, bestünde die Gefahr, dass Gartenabfälle noch mehr im Wald selbst wild abgelegt würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 712 Aktenzeichen: 67-0

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 11

Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung)

17.03.2025 · Aktualisiert: 14.01.2026

Anregung vom 17.03.2025, OA 538 entstanden aus Vorlage: OF 710/11 vom 10.03.2025 Betreff: Novellierung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Hundesteuersatzung) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die veraltete Hundesteuersatzung von 1998 zu überprüfen und mitzuteilen, ob folgende Verbesserungen zum Wohl der Tiere neu eingebracht werden können, insbesondere für den Bereich der sogenannten Listenhunde: 1. Reduzierung der Hundesteuer für sogenannte Listenhunde aus dem Frankfurter Tierschutzverein von 900 Euro auf 500 Euro p. a. und nach Erfüllung der Auflagen (Begleithundeprüfung des Verbands für das Deutsche Hundewesen e. V. - VDH) auf den regulären Hundesteuerbetrag von aktuell 102 Euro. 2. Abschaffung der Liste in § 5 Absatz 4 der Hundesteuersatzung. Ziffer 1. dieser Anregung wäre dann nur auf Hunde anzuwenden, die von der Gefahrenabwehr als dauerhaft gefährlich eingestuft worden sind. 3. Lebenslange Steuerfreiheit für Tiere, die aus dem Tierheim Frankfurt adoptiert werden. Begründung: Im Tierschutzverein Frankfurt und Umgebung von 1841 e. V. ist die Vermittlungsseite der sogenannten Listenhunde über acht Seiten lang. Die aktuelle und mittlerweile veraltete Fassung der Hundesteuersatzung der Stadt Frankfurt trägt dazu maßgeblich bei. In der Satzung wird nicht zwischen Hunden, die ein dauerhaft gefährliches Verhalten zeigen, und Hunden, die lediglich einer bestimmten Rasse angehören und damit zu den sogenannten Listenhunden zählen, differenziert. Diese Hunde werden vom Tierheim nur nach Vorlage bestimmter Kriterien vermittelt, hierzu gehören u. a. ein Sachkundenachweis des Interessenten sowie ein erfolgreich bestandener Wesenstest des Hundes. Die so vermittelten Listenhunde sind im Gegensatz zu anderen aus dem Tierheim adoptierten Hunden nicht temporär steuerbefreit. Hinzu kommt, dass die Stadt Frankfurt eine jährliche Steuer von 900 Euro für diese Hunde aufruft, neunmal mehr als für einen "normalen" Hund und exorbitant mehr als viele andere hessische Kommunen. Offenbach zum Beispiel unterscheidet in der Besteuerung der Hunde nicht nach Rassezugehörigkeit, selbst die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet darauf. Diese exorbitant hohe Steuer, über die eine Kommune frei entscheiden kann, kann nur dauerhaft auf 225 Euro p. a. in Frankfurt gesenkt werden, wenn der Hundehalter zudem noch eine Begleithundeprüfung vorweisen kann. Dies stellt eine Benachteiligung der Menschen dar, die sich entschließen, einen sogenannten Listenhund zu adoptieren, da sie trotz aller Nachweise und der bescheinigten Friedfertigkeit des Hundes (der Wesenstest ist alle zwei Jahre zu wiederholen!) dennoch nicht den regulären Steuersatz von aktuell 102 Euro erhalten können. Diese Ungerechtigkeit für verantwortungsbewusste Halter gilt es abzustellen und den sogenannten Listenhunden eine Vermittlungschance und somit die Aussicht auf ein artgerechtes Leben zu geben. In vier Bundesländern wurde mittlerweile die Rasseliste wieder abgeschafft, da individuelle Gefährlichkeitsprüfungen zielführender sind, als pauschal nach einer Rasse vorzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1421 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.05.2025, TO II, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren ohne Zusatz), Linke, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025, TO II, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 538 wird im Rahmen der Vorlage NR 1163 im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke, AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6142, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.05.2025

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 11

Warum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge?

08.03.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

Antrag vom 08.03.2025, OF 722/11 Betreff: Warum gibt es in den Wohngebieten der östlichen Stadtteile keine Ladestationen für Elektrofahrzeuge? Der Magistrat möge bitte Auskunft geben: Der Magistrat wird gefragt, warum in Anfragen zum Bereich "Elektromobile Ladeinfrastruktur für die Stadt Frankfurt" immer wieder nur auf den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung verwiesen wird, in dem die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, nicht unternehmerisch tätig zu werden beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität. Einerseits wirbt die städtische Gesellschaft "Mainova AG" selbst auf Ihrer Webseite: "Mainova und ABG bauen in enger Abstimmung mit der Stadt Frankfurt die Ladeinfrastruktur. . aus". Bei Anfragen zu "Elektromobiler Ladeinfrastruktur für die Stadt Frankfurt" an den Magistrat antwortet sogar der Pressesprecher der Mainova AG auf die Anfragen des Ortsbeirates an den Magistrat. - Besteht die Möglichkeit, das der Magistrat trotzdem auf seine städtischen Partner einwirkt und diese öffentliche Ladeinfrastruktur in die Stadtteile bringen, obwohl der Beschluss der Stadtverodnetenversammlung eine völlig andere Zielsetzung hat? Das Open Market Modell (2020), welches die Ladeinfrastruktur befördern sollte, ist nun seit drei Jahren aktiv und gilt als umgesetzt. Es sollten bereits im Jahr 2022 "380" neue Ladepunkte in Frankfurt entstehen. - Wieviel der ursprünglichen 380 Ladepunkten sind 2022 umgesetzt worden und nutzbar? - Wieviel der Ladepunkte stehen davon in den östlichen Wohngebieten (ab A661)? - Ist das "Open-Market-Modell" gut umgesetzt worden und wird es seinen erforderlichen Teil beitragen um das Ziel zur Klimaneutralität in Frankfurt 2035 zu erreichen? - Was ist aus den Vorschlägen der Ortsbeiräte zu Ladepunkten in den Stadtteilen geworden? - Hat es bisher seitens des Magistrats Anstrengungen gegeben, Ladepunkte für E-Autos in die Wohngebiete der östlichen Stadtteile zu bringen? - Wieviel öffentliche Ladepunkte gibt es in den östlichen vier "Wohngebieten" der Stadtteile Bergen-Enkheim, Riederwald, Seckbach und Fechenheim heute? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1171 2025 Die Vorlage OF 722/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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