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24-Stunden-Parkplätze in der Leo-Gans-Straße
Antrag vom 09.04.2025, OF 719/11 Betreff: 24-Stunden-Parkplätze in der Leo-Gans-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Leo-Gans-Straße 24-Stunden-Parkplätze einzurichten. Begründung: Die Anwohnerschaft in der Leo-Gans-Straße ist mit einem hohen Parkdruck konfrontiert. Durch die Nähe zum Fechenheimer Industriegebiet, mehreren Kitas und Wohnheimen parken regelmäßig viele Menschen in den umliegenden Straßen und verringern so die Parkmöglichkeiten für die Anwohnerschaft. Um eine höhere Fluktuation der Parkplatzbelegungen zu erreichen, wäre die Errichtung einiger 24-Stunden-Parkplätze in der Leo-Gans-Straße oder alternativ die Einrichtung von Anwohnerparken in diesem Straßenzug sinnvoll. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 719/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD (= Annahme); 3 GRÜNE (= Enthaltung)
Wann wird die May-Siedlung RiederwaldOst endlich saniert?
Antrag vom 26.05.2025, OF 747/11 Betreff: Wann wird die May-Siedlung Riederwald-Ost endlich saniert? Vorgang: V 415/22 OBR 11; ST 2261/22; V 674/23 OBR 11; ST 2035/23 Der Ortsbeirat möge folgendes Auskunftsersuchen beschließen: Bereits im September 2022 - also vor über zweieinhalb Jahren - teilte der Magistrat mit, es würden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen an den Reihenhäusern der Siedlung Riederwald Ost vorbereitet. Das Denkmalamt der Stadt Frankfurt sowie das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hätten ein entsprechendes denkmalpflegerisches Gesamtkonzept positiv bewertet. Im Rahmen der geplanten Sanierung sollten nicht nur die Gebäude bzw. Wohnungen modernisiert, sondern die Siedlung - ihrem hohen architektonischen Wert entsprechend - auch möglichst denkmalgerecht instandgesetzt werden. Zudem sei eine "energetische Betrachtung der Bestandsliegenschaften" vorgesehen. Geplant war, zunächst ein Musterhaus in der Karl-Marx-Straße 18 zu sanieren. Anschließend sollten die Häuser Karl-Marx-Straße 4-16 folgen. Der Baubeginn für das Musterhaus war für das 4. Quartal 2022 angekündigt, die weiteren Maßnahmen sollten in den Jahren 2023 bis 2025 umgesetzt werden. Außerdem sollte ein Konzept zur Aufwertung der Freiflächen erstellt werden. Tatsächlich wurde im April 2024 mit der Außensanierung des Musterhauses begonnen. Doch bereits nach wenigen Wochen kam die Baustelle zum Erliegen - seither ist sie dem Verfall preisgegeben (siehe Foto). An den übrigen Häusern der Siedlung hat sich bislang nichts getan. Währenddessen präsentiert sich die gesamte Siedlung weiterhin in einem beklagenswerten Zustand. Mieterinnen und Mieter berichten weiterhin von Feuchtigkeit und Schimmel in ihren Wohnungen. Sie haben keinerlei Informationen über den Zeitplan oder den Umfang der geplanten Sanierungsmaßnahmen erhalten. Dies alles geschieht im Jubiläumsjahr der Siedlungen des Neuen Frankfurt, auf die die Stadt zu Recht stolz ist. Foto: Stefan Helming Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: - Was sind die Gründe der Verzögerung? - Wie geht es mit dem Musterhaus weiter? - Wann erfolgt endlich die äußerliche und innere Sanierung der gesamten Siedlung? - Wann erfolgt die Energiesanierung, die angesichts voraussichtlich steigender Gaspreise für die Mieter dringender wird? - Sind Fotovoltaik-Anlagen auf den Dächern vorgesehen? - Wann und wie werden die Freiräume aufgewertet? - Wann wird es umfassende Informationen und die Möglichkeit einer Beteiligung der Betroffenen geben? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.05.2022, V 415 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2261 Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 674 Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2035 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1204 2025 Die Vorlage OF 747/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben
Antrag vom 28.02.2025, OF 711/11 Betreff: Beim Architektenwettbewerb für die Europäische Schule den Erhalt der Kleingärten und der Frischluftschneise vorgeben Vorgang: V 572/23 OBR 11; ST 300/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, bei einem eventuellen Architektenwettbewerb für die Gestaltung der Europäischen Schule die Vorgabe zu machen, - die vorhandenen Kleingärten sowie - die Frischluftschneise zu erhalten. Begründung: Laut St 300 wird in Kürze das Verkehrsgutachten abgeschlossen. Der Magistrat schreibt: "nach erster Einschätzung scheint aus verkehrlicher Sicht der Bau der Europäischen Schule auf dem Ratsweg-Areal, auch unter Berücksichtigung der Umgebung, möglich". Der Ortsbeirat hat sich wiederholt für den Erhalt der Kleingärten, insbesondere der Anlage des Kleingärtnerverein Riederwald 1913 e. V., ausgesprochen. Die vom Magistrat erwähnte Bereitstellung von Ersatzflächen ist nicht akzeptabel, da diese nicht ortsnah möglich sind. Den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern sind keine langen Anfahrtswege zuzumuten. Der Ortsbeirat erinnert daran, dass bereits zahlreiche Gärten im Bereich Riederwald und Seckbach für Infrastrukturprojekte geopfert wurden und werden. Zu nennen sind die A 661, der U-Bahn Betriebshof, der Riederwaldtunnel und die Nordmainische S-Bahn. Genug ist genug. Die Frischluftzufuhr ist in Zeiten des Klimawandels essentiell für die Lebensqualität im Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.01.2023, V 572 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2025, ST 300 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 711/11 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen SPD und CDU (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Wurden die Bäume in der Wolfsgangstraße gewässert?
Antrag vom 28.08.2025, OF 928/3 Betreff: Wurden die Bäume in der Wolfsgangstraße gewässert? Der Ortsbeirat 3, möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die teilweise neu gepflanzten Bäume in der Wolfsgangstraße regelmäßig gewässert werden. Begründung: Aus der Anwohnerschaft wurde berichtet, dass die Bäume im Gegensatz zu letzten Jahren, dieses Jahr nicht gewässert wurden und offensichtlich bereits Schädigungen an den Nachpflanzungen sichtbar sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1278 2025 Die Vorlage OF 928/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Informationen zur Baumaßnahme „Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)“
Anregung an den Magistrat vom 27.03.2025, OM 6769 entstanden aus Vorlage: OF 856/3 vom 13.03.2025 Betreff: Informationen zur Baumaßnahme "Direktrampe und Verflechtungsstreifen A 661 (Auffahrt Friedberger Landstraße)" Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 3 über die aktuellen Pläne und den Ablauf der Baumaßnahmen für die neue Autobahnauffahrt und den Verflechtungsstreifen zu informieren. Inbesondere sollte berichtet werden: a) Wird die Fuß- und Radwegebeziehung auf der östlichen Seite der Friedberger Landstraße während der Baumaßnahme offen gehalten? Wenn ja, wie wird sie gesichert? b) Wann beginnt und endet die Baumaßnahme? c) Welche weiteren Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße wird es im Rahmen der Baumaßnahme geben? d) Wie wird die Fuß- und Radwegequerung der neuen Auffahrt gestaltet? Begründung: Die Auffahrt liegt nicht auf dem Gebiet des Ortsbeirates 3, allerdings an der Grenze, und die Verbindung in die Naherholungsgebiete Huthpark und Lohrberg ist für die Nordendbevölkerung sehr wichtig. Deshalb interessiert den Ortsbeirat 3 der Ablauf der Baumaßnahme. Zumal Einschränkungen auf der Friedberger Landstraße den Ortsbezirk 3 gleichermaßen betreffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2100 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 67 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 30.10.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 04.12.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren
Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6563 entstanden aus Vorlage: OF 928/9 vom 06.02.2025 Betreff: Fahrradständer an Eschersheimer Landstraße installieren Wie zu beobachten ist, sind viele Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Kunden der Geschäfte auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Spenerstraße und Marbachweg. Sie parken ihre Fahrräder am Rande des Gehweges, was den Bereich zusätzlich verschmälert. Der Magistrat wird gebeten, weitere Fahrradständer in diesem Bereich auf den beiden schon schraffierten Flächen hinter und vor den Parkplätzen zu installieren. Dabei sollen keine Parkplätze entfallen. Auch im erweiterten Bereich des Fußgängerweges Nähe Marbachweg sollte der Platz entsprechend genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 983 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2
Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße
Antrag vom 04.02.2025, OF 929/9 Betreff: Sachstand Bauvorhaben Spenerstraße/Mechtildstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Sachstand des Bauvorhabens an der Ecke Spenerstraße/Mechthildstraße zu berichten. Insbesondere wird um Auskunft gebeten, ob die ausgeführte Bebauung von der ursprünglichen Baugenehmigung abweicht und falls ja, wie der Magistrat damit umzugehen gedenkt. Dies ist grade für dann von Bedeutung, falls keine nachträgliche Baugenehmigung für die Abweichung erteilt wird - was der Ortsbeirat sehr begrüßen würde, da er sich eine Gestaltung gewünscht hat, die dem besonderen Character des Viertels angemessen wäre und es für nicht akzeptabel hält, falls die wenigen diesbezüglichen Auflagen der Bauaufsicht ignoriert wurden. Begründung: Der Ortsbeirat hatte sich bereits 2022 für den Erhalt des ursprünglichen Gebäudes bzw. für eine Erhaltungssatzung eingesetzt. Nachdem der Abriss genehmigt wurde, ist nun ein Neubau entstanden. Anwohnende haben den Ortsbeirat darauf aufmerksam gemacht, dass das fertiggestellte Gebäude möglicherweise von der ursprünglich genehmigten Planung abweicht. Da die städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle von größerem öffentlichem Interesse ist, bittet der Ortsbeirat um Aufklärung der Situation. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1130 2025 Die Vorlage OF 929/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) Aktenzeichen: 63-0
Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2025
Antrag vom 13.02.2025, OF 702/11 Betreff: Einsatz des Spielmobils im Ortsbezirk 11 im Jahr 2025 Der Magistrat wird gebeten, folgende Einsätze des Spielmobils in Absprache mit den jeweils genannten Ansprechpartnern in den Sommermonaten zu veranlassen: - zwei Einsätze in Seckbach (Ansprechpartner: Kinderbeauftragte Seckbach), - zwei Einsätze in Fechenheim-Nord (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim), - zwei Einsätze in Fechenheim-Süd (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Fechenheim), - zwei Einsätze im Riederwald (Ansprechpartner: Quartiersmanagement Riederwald). Die Spielmobileinsätze sind durch das Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro brutto zu finanzieren. Ferner fordert der Ortsbeirat einen Nachweis über die erbachten Leistungen bis Dezember 2025. Begründung: Der Einsatz des Spielmobils soll den Kindern im Ortsbezirk 11 erweiterte Möglichkeiten zum Spielen bieten. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 388 2025 Die Vorlage OF 702/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim
Anregung vom 11.02.2025, OA 526 entstanden aus Vorlage: OF 994/10 vom 27.01.2025 Betreff: Fehlende oder gesperrte Schulsportinfrastruktur in Eckenheim und Preungesheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 12.06.2025 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ab wann deutlich verbesserte Möglichkeiten für den Schulsport für die folgenden Schulstandorte in Eckenheim und Preungesheim zur Verfügung stehen: 1. Liesel-Oestreicher-Schule in Preungesheim (gesperrte Turnhalle); 2. Münzenbergerschule in Eckenheim (gesperrte Turnhalle und fehlende Außenanlage); 3. künftig zwei Integrierte Gesamtschulen im ehemaligen Postbankgebäude am Marbachweg in Eckenheim (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 4. Oberstufe der Carlo-Mierendorff-Schule (fehlende Turnhalle und fehlende Außenanlage); 5. Carlo-Mierendorff-Schule (ausstehender Turnhallenneubau). Begründung: Es ist Eile geboten. Auch der örtliche Vereinssport leidet unter der Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2025, B 396 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 24.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 27.03.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, Volt, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 526 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 526 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5987, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 § 6549, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025
Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher Straße
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6462 entstanden aus Vorlage: OF 682/11 vom 25.01.2025 Betreff: Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" an den Kreuzungen in der Tempo-30-Zone der Lauterbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, - die drei neu aufgestellten Schilder "Vorfahrt gewähren", Verkehrszeichen (VZ ) 205, an den Kreuzungen in der Lauterbacher Straße 4 bis 20 (Tempo-30-Zone) wieder zu entfernen; - die immer noch fehlenden Parkwinkel an den dortigen drei Kreuzungen (Lauterbacher Straße 4 bis 20) anzubringen. Begründung: Die Anwohner und die Bürgerinitiative aus Fechenheim-Nord forderten seit 2017, die Parkwinkel an den Straßenkreuzungen in der Lauterbacher Straße im Abschnitt nach der Hausnummer 4 bis zur Hausnummer 20 zu vervollständigen. Es gibt bereits einen Parkwinkel, aber die weiteren Markierungen wurden nie aufgebracht. Stattdessen ist in der Tempo-30-Zone seit Dezember 2024 eine vollkommen rechtswidrige und ungenügende Beschilderung angebracht worden. In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich immer rechts vor links. Tempo-30-Zonen wurden erst in den Siebzigerjahren eingeführt. In der Lauterbacher Straße gilt schon seit 1960 rechts vor links. Nun soll eine vorfahrtsberechtigte Straße in eine Tempo-30-Zone gebaut werden. Dies ist in nur sehr wenigen Ausnahmefällen möglich, allerdings sollte diese Entscheidung sehr gut begründet sein, ansonsten kann dies nicht umgesetzt werden (erforderlich ist dafür z. B. eine Grundnetz-Buslinie, Haupteinkaufsstraße oder Vergleichbares). Im Straßenabschnitt zwischen der Haunummer 2 und 9 sind bereits "schlafende Polizisten" (Bodenschwellen) angebracht. In der Lauterbacher Straße 2 bis 20 (ca. 100 Meter) befinden sich die Grund-, Haupt- und Realschule, die örtliche Kindertagestätte nebst Hort und zwischen den Häusern noch drei weitere Spielplätze. Der gesamte Abschnitt ist die "Rennstrecke" für die Kinder und deren Begleiter zwischen den Schulen, Kindergarten, Hort und Spielplätzen. Dieser Straßenabschnitt der Tempo-30-Zone ist nun in eine "Hauptstraße für Autos" geändert worden, die den Verkehrsteilnehmern nicht mehr suggeriert, an dieser Stelle vorsichtig fahren zu sollen. Dies entspricht nicht dem Interesse der Anwohner und nicht dem Anspruch des Ortsbeirats am Sicherheitsgedanken in der Stadt Frankfurt. Die Kreuzungen in diesem Bereich sind Kreuzungen und es ist gilt dort unstrittig rechts vor links. Dies ist erst erneut durch ein Urteil, welches sich direkt auf diesen Straßenabschnitt bezieht, eindeutig und rechtssicher festgestellt worden. Im Jahr 1960 ist bei der Planung des Gebietes darauf geachtet worden, die Autos mittels Rechts-vor-links-Regelung zu entschleunigen, weil der Verkehr damals noch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubte. Tempo-30-Zonen gab es damals noch nicht. Es ist damals an den Kreuzungen absichtlich ein umlaufender Randstein eingebaut worden. Es ist an den Kreuzungen zusätzlich ein umlaufender Gehweg angebracht worden. In der Parallelstraße gibt es gleichartige Kreuzungen, die sogar teils nur Waldzugänge sind, die ebenfalls reine Rechts-vor-links-Kreuzungen sind und mit Parkwinkeln und sogar Halteblöcken am Boden markiert worden sind. Es ist nicht nur ein allgemeines Wohngebiet (WA), sondern an dieser Stelle sogar reines Wohngebiet (WR). Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der Bürger erstmals empfohlen, in der Lauterbacher Straße Parkwinkel anzubringen. Die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord hatte sich seitdem noch mehrfach vergebens an das zuständige Amt gewandt. Die neue Beschilderung in der Lauterbacher Straße ist so nicht zulässig. Grundsätzlich gehört zu einer negativen Beschilderung immer noch eine positive Beschilderung dazu; von dem völlig vergessenen Radverkehr ganz zu schweigen. Die Ausnahmegründe für eine Vorfahrtstraße fehlen völlig. Es fehlen auf den ca.100 Metern daher folgende weitere Schilder nebst Masten: - drei Mal VZ 267 "Verbot der Einfahrt", weil es eine Einbahnstraße ist; - drei Mal Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei"; - drei Mal VZ 209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts"; - drei Mal VZ 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend"; - drei Mal VZ 301 "Vorfahrt"; - drei Mal Zusatzzeichen 1000-32 "Kreuzender Radverkehr von links und rechts". Niemand möchte diesen irrsinnigen Schilderwald und weitere unnötige Ausgaben. Die Amtsleiterin war bereits direkt in die Thematik involviert und hat den Bürgern direkt geantwortet. Es wurde eine kurze einmalige wahllose Geschwindigkeitskontrolle im gesamten Bereich angeordnet. Die Antwort an die Bürger war aber nicht zielführend. Die einmalige 90-minütige Geschwindigkeitskontrolle ohne Zeitangabe zeigte zwar keine Geschwindigkeitsüberschreitungen, trotzdem ist dies kein Indiz für eine sicherere Straße und überhaupt keine ausreichende Begründung für die Verwaltungsvorschrift, an dieser Stelle eine "Hauptstraße" in der Tempo-30-Zone anzulegen. Der Wille der Bürger sollte mehr beachtet werden und die eindeutigen Vorgaben zu sicheren Wohngebieten und Bereichen um die Schulen sollten mehr Beachtung finden. Das Dezernat für Mobilität hat dazu bereits klare Vorgaben gemacht und in einem neuen Anschreiben vom 25.01.2025 auf die Wichtigkeit der Sicherheit vor unseren Schulen hingewiesen: "Schulwegsicherheit im Fokus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 822 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1836 Aktenzeichen: 66-0
Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen Internetseite
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6470 entstanden aus Vorlage: OF 697/11 vom 23.01.2025 Betreff: Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen Internetseite Der Magistrat wird gebeten, die Biografie und den Standort der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans und Johanna Tesch auf der Seite der Stadt Frankfurt (https://frankfurt.de/de-de/frankfurt-entdecken-und-erleben/stadtportrait/stadtg eschichte/stolpersteine/stolpersteine-in-fechenheim) zu ergänzen. Ebenso wäre es begrüßenswert, wenn die Stadt mit den Eigentümern des Cassella-Chemieparks Frankfurt eine Vereinbarung treffen könnte, dass sichergestellt ist, dass die Stolpersteine am Jahrestag der Auschwitz-Befreiung durch einen sogenannten Putzpaten gereinigt werden können. Begründung: Arthur von Weinberg trat 1881 als Teilhaber und Technischer Leiter in die Farbwerke Cassella in Fechenheim ein, die damals von seinem Onkel Leo Gans geführt wurden. Gemeinsam mit seinem Bruder Carl machte er das Unternehmen Cassella um 1900 zum weltgrößten Hersteller synthetischer Farbstoffe. 1907 übernahmen Arthur und Carl die Gesamtleitung der Cassella-Farbwerke. Alle drei Männer fielen dem Nationalsozialismus zum Opfer. Im Jahr 2023 wurden auf dem Cassella-Gelände drei Stolpersteine zum Gedenken an die im Nationalsozialismus ermordeten Brüder von Weinberg sowie ihren Onkel Leo Gans verlegt. Bis heute fehlen leider auf der städtischen Seite der Stadt Frankfurt noch die ausführlichen Biografien dazu sowie die Abbildung des genauen Standorts. Zudem ist der Bereich auf dem Firmengelände aktuell leider nicht für Bürger frei zugänglich, sodass die Stolpersteine nicht gereinigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 829 Aktenzeichen: 41
Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6469 entstanden aus Vorlage: OF 693/11 vom 17.12.2024 Betreff: Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo im Ortsbezirk 11 neue wissenschaftlich empfohlene Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Verwaltungsgebäuden usw., aber auch an Haltestellen mit großen Glasflächen angebracht werden können. Begründung: Laut Naturschutzbund (NABU) stehen in Deutschland Glasopfer mit 110 bis 115 Millionen toten Vögeln pro Jahr an erster Stelle, noch deutlich vor den Verlusten durch Stromleitungen, Katzen, Verkehr und Windenergieanlagen. Die Vögel sehen Glasscheiben nicht und erwarten einen freien Durchflug. Sie werden auch durch das Licht angelockt. An den Fenstern angebrachte Silhouetten von Greifvögeln sind nachweisbar wirkungslos. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf der sogenannten Handflächenregel: Wenn eine Lücke größer ist als eine Handfläche, halten Vögel diese für passierbar. Deshalb wird empfohlen, ein Punktraster von 90 mal 90 Millimetern auf den Scheiben anzubringen, wobei die Punkte einen Durchmesser von bis zu drei Millimetern haben. Dieses Raster beeinträchtigt die Durchsicht für Menschen kaum, ist aber hochwirksam gegen Vogelunfälle, wie Forschungen im Flugtunnel bewiesen haben. Die Materialien sind im Handel erhältlich, zum Beispiel https://www.lbv-shop.de/seen-elements-shiny/shiny. Zur Unterstützung der Planung hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten einen Kriterienkatalog erarbeitet, um das Vogelschlagsrisiko von Gebäuden zu ermitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 817 Aktenzeichen: 79-1
Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6468 entstanden aus Vorlage: OF 692/11 vom 14.01.2025 Betreff: Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch Der Magistrat wird gebeten, bei den Platanen in der Straße Am Erlenbruch vor den Häusern mit den Hausnummern 108 bis 128 Wassersensoren anzubringen oder auf die Autobahn GmbH des Bundes (alternativ die ABG) einzuwirken, dies zu tun. Begründung: Die Platanen sollen im Gegensatz zu den davor stehenden Kastanien nicht für den Bau des Riederwaldtunnels gefällt werden. Sie sind für die direkt dahinter befindlichen Häuser der ABG in Hinblick auf die Luftqualität und Kühlungsfunktion im Sommer äußerst wichtig. Allerdings sind sie durch eine mögliche Grundwasserabsenkung beim Bau des Riederwaldtunnels stark gefährdet. Deshalb schlug ein Baumexperte die Anbringung von Wassersensoren vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 751 Aktenzeichen: 67-0
Aufforstung der Fläche der ehemaligen Umkleidekabinen der SG Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6467 entstanden aus Vorlage: OF 691/11 vom 23.01.2025 Betreff: Aufforstung der Fläche der ehemaligen Umkleidekabinen der SG Riederwald Der Magistrat wird gebeten, die Aufforstung der o. g. Fläche vorzunehmen, die durch den Abriss der ehemaligen Umkleide der SG Riederwald frei geworden ist. Begründung: Beim schlechten Zustand des Waldes ist es wichtig, dass selbst kleine, freie Flächen wieder dem Wald zurückgegeben werden. Wenn die Fläche nicht wieder bepflanzt wird, besteht außerdem die Gefahr, dass sie anderweitig genutzt wird und ihren ökologischen Nutzen verliert. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 711 Aktenzeichen: 67-0
Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks „Fechenheim“
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6464 entstanden aus Vorlage: OF 685/11 vom 23.01.2025 Betreff: Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks "Fechenheim" Vorgang: OM 5788/24 OBR 11; ST 2/25 Der Magistrat wird gebeten, die Trassenführung zu dem geplanten Umspannwerk auf dem ehemaligen Samson-Gelände, welche über Fechenheimer Gelände führen soll, rechtzeitig offenzulegen und dem Ortsbeirat 11 proaktiv vorzustellen. Begründung: Die Stellungnahme ST 2 ist nicht aussagekräftig und lässt den Ortsbeirat mit offenen Fragen zurück. Sobald die Informationen dem Magistrat vorliegen, soll dieser frühzeitig und proaktiv auf den Ortsbeirat zukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5788 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 2 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 685 Aktenzeichen: 60-1
Chance nutzen - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortentwicklung durch die Stadt Frankfurt
Anregung vom 10.02.2025, OA 525 entstanden aus Vorlage: OF 701/11 vom 09.02.2025 Betreff: Chance nutzen - Prüfung eines Vorkaufsrechts des zum Verkauf stehenden Industrieparks Fechenheim für eine nachhaltige Standortentwicklung durch die Stadt Frankfurt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Verkaufsprozess um das 42,8 Hektar große Areal an der Hanauer Landstraße ein Vorkaufsrecht genutzt werden kann, um den Industriepark zu erwerben. Der Erwerb dieses Geländes bietet eine einmalige Chance für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Geländes im Frankfurter Osten und die langfristige Sicherung von Arbeitsplätzen in der Stadt. Begründung: Der Presse ist zu entnehmen, dass der Verkauf des Areals an die Lugman Group gescheitert ist. Die Zukunft der ansässigen Unternehmen ist dadurch weiterhin aufgrund der fehlenden Planungssicherheit ungewiss. Der Stadt Frankfurt bietet sich nun erneut die einmalige Chance, durch den Erwerb dieser Fläche eine nachhaltige Wirtschafts- und Standortentwicklung zu forcieren, umzusetzen sowie die Voraussetzungen dafür langfristig festzulegen. Dies wäre die konsequente Weiterentwicklung einer nachhaltigen Stadtpolitik, welche mit dem Projekt "Nachhaltiges Gewerbegebiet Fechenheim-Nord" startete und mit dem Erwerb des Industrieparks Fechenheim gefestigt und vertieft werden würde. Das Konzept könnte als ein Leuchtturmprojekt wirken, auch über Hessen hinaus. Die Stadt Offenbach hat vor einiger Zeit das ehemalige Allessa-Industriegelände in Offenbach erworben und mit Mitteln aus dem Förderprogramm "Stadtumbau in Hessen" von Bund und Land das bisherige Gelände in einen modernen und nachhaltigen Innovationscampus umgewandelt. Mittlerweile haben sich auch Firmen aus dem Industriepark Fechenheim bereits Flächen gesichert. Um einer weiteren Abwanderung entgegenzusteuern, sollte geprüft werden, ob der Erwerb durch die Stadt Frankfurt möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Ablehnung) FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.04.2025, TO II, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.04.2025, TO II, TOP 58 Beschluss: Die Vorlage OA 525 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5986, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.04.2025 Aktenzeichen: 23-11
Fuß- und Radweg Teufelsbruch
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6463 entstanden aus Vorlage: OF 683/11 vom 14.01.2025 Betreff: Fuß- und Radweg Teufelsbruch Vorgang: OM 5195/24 OBR 11; ST 1275/24 Der Magistrat wird gebeten, das Gespräch mit der Autobahn GmbH des Bundes zu suchen, um während der Bauzeit des Riederwaldtunnels doch noch eine Fuß- und Radwegeverbindung durch den Teufelsbruch von der Wächtersbacher Straße (Höhe Poco-Einrichtungshaus) zum Kinderzentrum Lauterbacher Straße zu ermöglichen. Begründung: Das Gelände gehört zum Baufeld des Riederwaldtunnels, ist aber relativ breit, sodass es möglich sein sollte, am Rande einen öffentlichen Weg einzurichten. Die Autobahn GmbH des Bundes hat laut Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275, freundlicherweise zugesagt, im Zuge der weiteren Bautätigkeiten zu prüfen, "ob innerhalb des Baufeldes (...) zumindest zeitweise eine abgesicherte Trasse für Fußgänger und Radfahrer eingerichtet werden kann". Die Verbindung ist für die Bürgerinnen und Bürger von hohem Wert, da sie einen langen Umweg durch bebautes Gebiet vermeidet, um zur Kita und in das Naherholungsgebiet des Fechenheimer Waldes zu kommen. Die Bauzeit wird mindestens zehn Jahre dauern, ein provisorischer Weg lohnt sich also. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.03.2024, OM 5195 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1275 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1156 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen
Anregung vom 10.02.2025, OA 524 entstanden aus Vorlage: OF 695/11 vom 15.01.2025 Betreff: Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen repräsentativen Eingang zur Stadt Frankfurt planerisch neu zu entwickeln. Dieser Bereich des Mainkurbahnhofs liegt zwischen den Gleisanlagen und der Hanauer Landstraße. Der Bereich soll für Wohnzwecke, Bildungszwecke und für kleinteilige Gewerbeansiedlungen entwickelt werden. Begründung: Der Bahnhof "Frankfurt-Mainkur" wird durch die S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" ersetzt. Derzeit ist der Ort bereits trostlos und es befinden sich dort drittklassige Lagerhallen, abgestellte Container, wilde Abfallhalden und Altautos. Die Gewerbeflächen sind zum Teil schlecht genutzt. Dieser Bereich ist der erste Eindruck, den Autofahrer von der Stadt Frankfurt bekommen, wenn sie durch das Ost-Tor über die Hanauer Landstraße in Richtung Innenstadt fahren. Es wird immer wieder vom Bedarf für weiteren Wohnraum und von fehlenden Flächen für Schulen gesprochen und an dieser Stelle liegt noch ein großes Gebiet völlig brach. Ein Teil der nordöstlichen Flächen befindet sich im Eigentum der Deutschen Bahn, doch könnten diese Flächen im Rahmen des Ausbaus der S-Bahn-Strecke der Nordmainischen S-Bahn seitens der Stadt Frankfurt akquiriert werden. Der Eigentümer einer größeren Fläche an der Hanauer Landstraße - ehemaliger Kfz-Betrieb - würde dort zum Beispiel ebenfalls gerne Wohnraum schaffen. Diese Fläche, verbunden mit den städtischen Flächen, würde eine erste gute Basis für eine Entwicklung des Gebietes bieten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1042 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 19.02.2025 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 18.03.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 25.03.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 524 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP gegen Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5854, 34. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 25.03.2025
Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Nordwesten
Antrag vom 09.03.2025, OF 1091/2 Betreff: Digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im Frankfurter Nordwesten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten 1. Welche Fördermöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren zur digitalen Teilhabe existieren aktuell im Ortsbezirk 2 und welche sind geplant? 2. Wie können mit städtischer Unterstützung im Frankfurter Nordwesten für Seniorinnen und Senioren niedrigschwellige, kostenfreie Lern- und Schulungsangeboten unter Einbeziehung der Träger, die diese Angebote vorhalten bzw. zukünftig anbieten möchten, geschaffen werden? 3. Wie kann eine Öffentlichkeitskampagne entwickelt werden, die auf die bestehenden und zukünftigen Angebote besser aufmerksam macht? Begründung: Die zunehmende Digitalisierung droht, viele ältere Menschen in ihrer Alltagsbewältigung einzuschränken und von der gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Bereits bestehende Unterstützungsmöglichkeiten sind oft nicht bekannt. Die Stadt soll aktiv dafür sorgen, dass die digitale Teilhabe für Seniorinnen und Senioren verbessert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1091/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1091/2 wurde zurückgezogen.
Unterstützung des Kinderfests in der Marie-Bittorf-Anlage
Antrag vom 13.01.2025, OF 925/9 Betreff: Unterstützung des Kinderfests in der Marie-Bittorf-Anlage Wie im Vorjahr, findet auch in diesem Jahr das zweite Kinderfest in der Marie-Bittorf-Anlage statt, welches von den Kinderbeauftragten des Ortsbezirkes 9 veranstaltet wird. Das Fest wird mit einer Summe von 1000 Euro aus dem Budget des Ortsbeirates unterstützt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 925/9 wird zurückgestellt, bis die Arbeitsgruppe stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 385 2025 Die Vorlage OF 925/9 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Mahlzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien Träger
Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6616 entstanden aus Vorlage: OF 709/11 vom 10.03.2025 Betreff: Entwicklung eines (nachhaltig) umsetzbaren Konzepts zur Versorgung von Kindern mit gesunden Mahlzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt bzw. der freien Träger Vorgang: B 297/24; B 67/25 Der Magistrat wird gebeten, das Ziel, allen Kindern Zugang zu gesunden Malzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen, trotz der im Bericht B 67 beschriebenen Umsetzungsschwierigkeiten weiter zu verfolgen und noch bis zum Sommer gemeinsam mit Vertretern der Einrichtungen ein tragfähiges Konzept zu entwickeln und - sofern erforderlich - die Finanzmittel entsprechend aufzustocken. Begründung: Die Ideen, zusätzlich zum Mittagessen auch ein gesundes Frühstück in Kinderbetreuungseinrichtungen anzubieten, ist gut und richtig. Der aktuell vorliegende Bericht B 67 ist fast gleichlautend mit dem Bericht aus August 2024. Seitdem wurden seitens des Magistrats offenbar keine Fortschritte in Richtung einer praktikablen Lösung gemacht. Nun besteht die Sorge, dass das Thema komplett unter den Tisch fällt. Das ist angesichts von Kindern in Betreuungseinrichtungen, die hungrig die erste Tageshälfte bestreiten müssen, jedoch nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.08.2024, B 297 Bericht des Magistrats vom 07.02.2025, B 67 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens
Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6615 entstanden aus Vorlage: OF 707/11 vom 19.02.2025 Betreff: Auerweg-Befestigung und Ausbau des Entwässerungsgrabens Vorgang: OM 5783/24 OBR 11; ST 62/25 Der Magistrat wird gebeten, die Böschung des Entwässerungsgrabens im Auerweg derart mit baulichen Maßnahmen zu befestigen, dass zukünftig der Eintrag von Schlamm und Gehölz, ausgehend von den nördlich gelegenen Feldern und Wegen, in den Entwässerungsgraben verhindert wird. Begründung: In der Stellungnahme ST 62 wird darauf hingewiesen, dass der Entwässerungsgraben für die Ableitung des Regenwassers der Straße dimensioniert ist und angespültes Erdreich und Gehölze beim Starkregenereignis im Jahr 2024 die Funktion des Entwässerungsgrabens beeinträchtigt haben. In der Stellungnahme ST 62 wird ausgeführt, dass der Graben wiederhergestellt wurde und noch Maßnahmen ämterübergreifend folgen sollen. Um die Funktion des Entwässerungsgrabens zu gewährleisten, sollten zeitnah als zusätzliche Maßnahme die aufgehenden Hangbereiche gegen Geländeabbruch geschützt werden, um eine Beeinträchtigung des Wasserabflusses durch abrutschende Erdmassen in den Entwässerungsgraben zu vermeiden. Geländeabbruch im Auerweg nach Starkregenereignis vom 02.05.2024 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5783 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2025, ST 62 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1153
Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und überwachungen im Ortsbezirk 11
Anregung an den Magistrat vom 17.03.2025, OM 6613 entstanden aus Vorlage: OF 705/11 vom 23.02.2025 Betreff: Verkehrsmengenzahlen und Angaben zu erfolgten Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen und -überwachungen im Ortsbezirk 11 Der Magistrat beschreibt, dass es bereits eine breite Datenbasis zu Kfz- und Fahrrad-Zählstellen und deren Zahlen gibt. Außerdem wird die Möglichkeit beschrieben, auf umfangreiche Daten zur Thematik auf dem Geoportal der Stadt Frankfurt als Bürger, Ortsbeiratsmitglied oder Stadtverordneter zuzugreifen, um sich zu Verkehrsmengenzahlen und erfolgten Verkehrsüberwachungen zu informieren. Diese Möglichkeit ist hinsichtlich der existierenden Zahlen bisher nur in unzureichendem Maße realisiert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass sich Bürger:innen, Ortsbeiräte und auch Stadtverordnete zu Verkehrsmengenzahlen vor allem der Hauptverkehrsstraßen der Stadtteile 1. Fechenheim (Starkenburger Straße, Dieburger Straße, Alt-Fechenheim, Baumertstraße, Konstanzer Straße, Adam-Opel-Straße, Carl-Benz-Straße, Hanauer Landstraße u. a.); 2. Riederwald (Am Erlenbruch, Schäfflestraße, Raiffeisenstraße, Lahmeyerstraße u. a.); 3. Seckbach (Wilhelmshöher Straße, Zeuläckerstraße, Hochstädter Straße, Hofhausstraße u. a.) online, auf den Seiten des Geoportals der Stadt Frankfurt, transparent informieren können. Begründung: Aufgrund der Klagen über Raser und über den Umstand, dass auf vielen Straßen des Ortsbezirks 11 häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird, ist es dringend notwendig, dass der Magistrat es ermöglicht, sich einfach Informationen über Verkehrsmengen von Kfz und Radverkehr, erfolgte Geschwindigkeitsmessungen und Geschwindigkeitskontrollen, deren Durchführungsdatum und Ergebnisse über das Internet zu informieren. Die Strukturen des Informationssystems sind schon lange vorhanden, nur wird es nicht genutzt. An dieser Stelle sollten dringend die Möglichkeiten der digitalen Informationen genutzt werden. Für die Bewertung und Bearbeitung der allermeisten Verkehrsprobleme in den Stadtteilen ist diese Datenbasis unerlässlich. (Geoportal Frankfurt - Themenkarte Verkehrsmengen Zählstellen Kfz geoportal.frankfurt.de) Die Zahlen der Carl-Ulrich-Brücke, z. B. aus Zählungen der Stadtrandzählung aus 2020, markierte Zählung: Adam-Opel-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1154
U5 weiterhin mit drei Wagen ausstatten
Antrag vom 28.08.2025, OF 924/3 Betreff: U5 weiterhin mit drei Wagen ausstatten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, warum die Züge der U-Bahn-Linie U5 seit dem Ende der Sommerferien wieder nur mit zwei Wagen verkehren, nachdem in den vergangenen Monaten durchgehend drei Wagen eingesetzt wurden. Dies hatte zu mehr freien Sitzplätzen geführt und insbesondere für Seniorinnen und Senioren sowie für Schülerinnen und Schüler in den Stoßzeiten eine deutlich sicherere Fahrt ermöglicht. Dabei soll insbesondere erläutert werden: - aus welchen Gründen die Reduzierung auf zwei Wagen erfolgt ist, - ob die derzeitige Kapazität im Hinblick auf die deutlich gestiegene Auslastung, insbesondere Sitzplätze, als ausreichend erachtet wird, - ob eine Rückkehr zum Betrieb mit drei Wagen möglich ist und, falls ja, wann damit zu rechnen ist. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1276 2025 Die Vorlage OF 924/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Vorstellung Baumaßnahme Nordmainische S-Bahn im Ortsbeirat 11
Antrag vom 23.01.2025, OF 690/11 Betreff: Vorstellung Baumaßnahme Nordmainische S-Bahn im Ortsbeirat 11 Der Ortsbeirat beschließt, dass der Magistrat aufgefordert wird, die Baumaßnahme Nordmainische S-Bahn im Ortsbeirat 11 vorzustellen und dabei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadtteile und den Mitgliedern des Ortsbeirates die Auswirkungen der Baumaßnahmen zu erläutern. Dabei sollen insbesondere die Maßnahmen erläutert werde, die während der Bauzeit Auswirkungen auf den städtischen Verkehr haben (Fuß- und Radwege, Straßenverkehr und ÖPNV) Außerdem sollen die Eingriffe in die Natur, insbesondere entlang des Riederwald dargestellt werden. Begründung: Obwohl die Deutsche Bahn bereits 2022 die Durchführung einer Öffentlichen Veranstaltung den Mitgliedern des Ortsbeirates versprochen hatte, ist es bis heute nicht dazu gekommen. Inzwischen wurde der Bebauungsplan beschlossen und die Maßnahme bereits begonnen. KleingärtnerInnen wurde der Garten gekündigt, aber die BürgerInnen und Bürger wurden immer noch nicht informiert. Wenn die Deutsche Bahn sich der Informationspflicht nicht stellt, sollte wenigstens der demokratisch legitimierte Magistrat der Informationspflicht nachkommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 690/11 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD und CDU gegen GRÜNE und Linke (= Annahme)
Grünschnitt in der Burgstraße 56
Antrag vom 27.08.2025, OF 917/3 Betreff: Grünschnitt in der Burgstraße 56 In Hessen, wie im gesamten Bundesgebiet, gilt vom 1. März bis 30. September ein Verbot für das Schneiden oder Entfernen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Dies vorausgeschickt, fragt der OBR3 den Magistrat (Grünflächenamt), ob ihm bekannt ist, dass dieser Tage im Hinterhof des Hauses Burgstraße 56 alle Hecken, Gebüsche und andere Gehölze restlos entfernt wurden, bittet um Auskunft darüber, was er gegen diesen brutalen Kahlschlag nebst der Zerstörung von Lebensraum für Vögel, Insekten etc. zu tun gedenkt. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1274 2025 Die Vorlage OF 917/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln
Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6406 entstanden aus Vorlage: OF 907/9 vom 12.01.2025 Betreff: Grünverbindungen im Dornbusch stärken und weiterentwickeln Der Magistrat wird gebeten, aufbauend auf den Erfolgen des Grünen Ypsilons ein stadtplanerisches Konzept für die Weiterentwicklung der Grünverbindungen im Stadtteil Dornbusch zu erstellen. Dies sollte möglichst in einem Rahmenplan resultieren, der nach und nach bei Umbauten umgesetzt werden könnte. Begründung: Eine große Besonderheit des Ortsbezirks 9 sind die weitestgehend zusammenhängenden oder aneinandergrenzenden Grünflächen und dadurch abseits des Straßennetzes bestehenden Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr. Dieses Netz bietet eine gute Grundlage für eine systematische Betrachtung. Einen Teil dieses Verbunds zu stärken war ein wichtiges Ziel des Grünen Ypsilons, aber auch außerhalb dieses Projektgebiets (und direkt daran anschließend) bestehen sie. So führt der Weg am nordöstlichen Ende des Grünen Ypsilons zum Beispiel direkt weiter über den Sinaipark, die Sinai-Wildnis, den "Pilz-Park" über den Marbachweg in die Kaiser-Sigmund-Straße und weiter zum Hauptfriedhof, über den das Nordend, Eckenheim und in der Verlängerung über den Wasserpark auch Bornheim auf einer fast durchgängigen grünen Achse erreicht werden können. In die nördliche Richtung führt der Weg über den Sinaipark zur Elisabeth-Schwarzhaupt-Anlage und von dort bis nach Eschersheim. Das Projekt Grünes Ypsilon hat eindrucksvoll gezeigt, wie sich Grünflächen im Stadtteil aufwerten lassen. Diese erfolgreiche Arbeit sollte nun weitergeführt werden. Mit dem neuen Konzept könnte ein durchgängiges Netz von kühlen, grünen, ruhigen und sicheren Wegen entstehen - vom Dornbusch bis in die Nachbarstadtteile. Besonders Familien mit Kindern, ältere Menschen und alle, die gerne zu Fuß unterwegs sind, würden von sicheren und attraktiven Verbindungen abseits der großen Straßen profitieren. Anders als beim Grünen Ypsilon sind hier keine großen Umbauten nötig. Viele Verbesserungen können schrittweise umgesetzt werden: verbesserte Wege, zusätzliche Bänke zum Ausruhen, bessere Beleuchtung, neue Bäume für mehr Schatten oder die Entsiegelung kleiner Flächen. Wichtig ist jetzt vor allem - zu erfassen, was schon gut funktioniert; - herauszufinden, wo es Verbesserungspotenzial und -bedarf gibt; - die bestehenden Wege besser bekannt zu machen; - neue Verbindungen zu identifizieren; - die verbundenen Grünflächen langfristig zu sichern. Ein zusammenhängendes Netz von Grünverbindungen dient nicht nur der Naherholung, sondern auch dem Klimaschutz und der Vernetzung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Der Dornbusch könnte damit seine Qualität als grüner, lebenswerter Stadtteil weiter ausbauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 866 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-0
Direkte Verbindung zwischen FechenheimNord und FechenheimSüd per Fahrrad und zu Fuß
Antrag vom 22.01.2025, OF 684/11 Betreff: Direkte Verbindung zwischen Fechenheim-Nord und Fechenheim-Süd per Fahrrad und zu Fuß Vorgang: V 673/23 OBR 11; ST 2096/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Cassella-Brücke, eine wichtige Verbindung zwischen den Stadtteilen Fechenheim Süd und Fechenheim-Nord, gesperrt seit 2019, wurde im Jahr 2022 komplett abgerissen. Die Wiederherstellung der Verbindung per Brücke oder ebenerdig wurde den Menschen im Stadtteil Fechenheim beiderseits der Hanauer Landstraße zugesichert. Seit dem September 2024 ist das Cassella Gelände an die Lugman Group verkauft. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat bezugnehmend auf die ST 2096 vom 16.10.2023 die folgenden Fragen zu beantworten: Hat der Magistrat zwischenzeitlich Kontakt zum neuen Besitzer des Cassella - Geländes der Lugman Group aufgenommen? Welchen Weg verfolgt nun die Stadt Frankfurt? Wird versucht eine ebenerdige Verbindung der Stadtteile Fechenheim Nord und Süd auf der ehemaligen Trasse der Cassella-Straße für Fuß- und Radverkehr zu etablieren oder bleibt es bei dem Neubau einer Brücke? Wurde diese Frage bereits mit dem neuen Besitzer des Geländes und der Cassella Geschäftsleitung erörtert? Wenn ja, wie sehen die Ergebnisse dieser Gespräche aus? Wann ist mit einer neuen Verbindung der beiden Stadtteile Fechenheims Nord und Süd per Fuß und Rad zu rechnen? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.06.2023, V 673 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2096 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 10.02.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1113 2025 Die Vorlage OF 684/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6468 entstanden aus Vorlage: OF 692/11 vom 14.01.2025 Betreff: Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch Der Magistrat wird gebeten, bei den Platanen in der Straße Am Erlenbruch vor den Häusern mit den Hausnummern 108 bis 128 Wassersensoren anzubringen oder auf die Autobahn GmbH des Bundes (alternativ die ABG) einzuwirken, dies zu tun. Begründung: Die Platanen sollen im Gegensatz zu den davor stehenden Kastanien nicht für den Bau des Riederwaldtunnels gefällt werden. Sie sind für die direkt dahinter befindlichen Häuser der ABG in Hinblick auf die Luftqualität und Kühlungsfunktion im Sommer äußerst wichtig. Allerdings sind sie durch eine mögliche Grundwasserabsenkung beim Bau des Riederwaldtunnels stark gefährdet. Deshalb schlug ein Baumexperte die Anbringung von Wassersensoren vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 751 Aktenzeichen: 67-0
Aufforstung der Fläche der ehemaligen Umkleidekabinen der SG Riederwald
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6467 entstanden aus Vorlage: OF 691/11 vom 23.01.2025 Betreff: Aufforstung der Fläche der ehemaligen Umkleidekabinen der SG Riederwald Der Magistrat wird gebeten, die Aufforstung der o. g. Fläche vorzunehmen, die durch den Abriss der ehemaligen Umkleide der SG Riederwald frei geworden ist. Begründung: Beim schlechten Zustand des Waldes ist es wichtig, dass selbst kleine, freie Flächen wieder dem Wald zurückgegeben werden. Wenn die Fläche nicht wieder bepflanzt wird, besteht außerdem die Gefahr, dass sie anderweitig genutzt wird und ihren ökologischen Nutzen verliert. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 711 Aktenzeichen: 67-0
Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen Internetseite
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6470 entstanden aus Vorlage: OF 697/11 vom 23.01.2025 Betreff: Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen Internetseite Der Magistrat wird gebeten, die Biografie und den Standort der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans und Johanna Tesch auf der Seite der Stadt Frankfurt (https://frankfurt.de/de-de/frankfurt-entdecken-und-erleben/stadtportrait/stadtg eschichte/stolpersteine/stolpersteine-in-fechenheim) zu ergänzen. Ebenso wäre es begrüßenswert, wenn die Stadt mit den Eigentümern des Cassella-Chemieparks Frankfurt eine Vereinbarung treffen könnte, dass sichergestellt ist, dass die Stolpersteine am Jahrestag der Auschwitz-Befreiung durch einen sogenannten Putzpaten gereinigt werden können. Begründung: Arthur von Weinberg trat 1881 als Teilhaber und Technischer Leiter in die Farbwerke Cassella in Fechenheim ein, die damals von seinem Onkel Leo Gans geführt wurden. Gemeinsam mit seinem Bruder Carl machte er das Unternehmen Cassella um 1900 zum weltgrößten Hersteller synthetischer Farbstoffe. 1907 übernahmen Arthur und Carl die Gesamtleitung der Cassella-Farbwerke. Alle drei Männer fielen dem Nationalsozialismus zum Opfer. Im Jahr 2023 wurden auf dem Cassella-Gelände drei Stolpersteine zum Gedenken an die im Nationalsozialismus ermordeten Brüder von Weinberg sowie ihren Onkel Leo Gans verlegt. Bis heute fehlen leider auf der städtischen Seite der Stadt Frankfurt noch die ausführlichen Biografien dazu sowie die Abbildung des genauen Standorts. Zudem ist der Bereich auf dem Firmengelände aktuell leider nicht für Bürger frei zugänglich, sodass die Stolpersteine nicht gereinigt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 829 Aktenzeichen: 41
Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6469 entstanden aus Vorlage: OF 693/11 vom 17.12.2024 Betreff: Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wo im Ortsbezirk 11 neue wissenschaftlich empfohlene Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Verwaltungsgebäuden usw., aber auch an Haltestellen mit großen Glasflächen angebracht werden können. Begründung: Laut Naturschutzbund (NABU) stehen in Deutschland Glasopfer mit 110 bis 115 Millionen toten Vögeln pro Jahr an erster Stelle, noch deutlich vor den Verlusten durch Stromleitungen, Katzen, Verkehr und Windenergieanlagen. Die Vögel sehen Glasscheiben nicht und erwarten einen freien Durchflug. Sie werden auch durch das Licht angelockt. An den Fenstern angebrachte Silhouetten von Greifvögeln sind nachweisbar wirkungslos. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse basieren auf der sogenannten Handflächenregel: Wenn eine Lücke größer ist als eine Handfläche, halten Vögel diese für passierbar. Deshalb wird empfohlen, ein Punktraster von 90 mal 90 Millimetern auf den Scheiben anzubringen, wobei die Punkte einen Durchmesser von bis zu drei Millimetern haben. Dieses Raster beeinträchtigt die Durchsicht für Menschen kaum, ist aber hochwirksam gegen Vogelunfälle, wie Forschungen im Flugtunnel bewiesen haben. Die Materialien sind im Handel erhältlich, zum Beispiel https://www.lbv-shop.de/seen-elements-shiny/shiny. Zur Unterstützung der Planung hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten einen Kriterienkatalog erarbeitet, um das Vogelschlagsrisiko von Gebäuden zu ermitteln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 817 Aktenzeichen: 79-1
Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher Straße
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6462 entstanden aus Vorlage: OF 682/11 vom 25.01.2025 Betreff: Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" an den Kreuzungen in der Tempo-30-Zone der Lauterbacher Straße Der Magistrat wird gebeten, - die drei neu aufgestellten Schilder "Vorfahrt gewähren", Verkehrszeichen (VZ ) 205, an den Kreuzungen in der Lauterbacher Straße 4 bis 20 (Tempo-30-Zone) wieder zu entfernen; - die immer noch fehlenden Parkwinkel an den dortigen drei Kreuzungen (Lauterbacher Straße 4 bis 20) anzubringen. Begründung: Die Anwohner und die Bürgerinitiative aus Fechenheim-Nord forderten seit 2017, die Parkwinkel an den Straßenkreuzungen in der Lauterbacher Straße im Abschnitt nach der Hausnummer 4 bis zur Hausnummer 20 zu vervollständigen. Es gibt bereits einen Parkwinkel, aber die weiteren Markierungen wurden nie aufgebracht. Stattdessen ist in der Tempo-30-Zone seit Dezember 2024 eine vollkommen rechtswidrige und ungenügende Beschilderung angebracht worden. In einer Tempo-30-Zone gilt grundsätzlich immer rechts vor links. Tempo-30-Zonen wurden erst in den Siebzigerjahren eingeführt. In der Lauterbacher Straße gilt schon seit 1960 rechts vor links. Nun soll eine vorfahrtsberechtigte Straße in eine Tempo-30-Zone gebaut werden. Dies ist in nur sehr wenigen Ausnahmefällen möglich, allerdings sollte diese Entscheidung sehr gut begründet sein, ansonsten kann dies nicht umgesetzt werden (erforderlich ist dafür z. B. eine Grundnetz-Buslinie, Haupteinkaufsstraße oder Vergleichbares). Im Straßenabschnitt zwischen der Haunummer 2 und 9 sind bereits "schlafende Polizisten" (Bodenschwellen) angebracht. In der Lauterbacher Straße 2 bis 20 (ca. 100 Meter) befinden sich die Grund-, Haupt- und Realschule, die örtliche Kindertagestätte nebst Hort und zwischen den Häusern noch drei weitere Spielplätze. Der gesamte Abschnitt ist die "Rennstrecke" für die Kinder und deren Begleiter zwischen den Schulen, Kindergarten, Hort und Spielplätzen. Dieser Straßenabschnitt der Tempo-30-Zone ist nun in eine "Hauptstraße für Autos" geändert worden, die den Verkehrsteilnehmern nicht mehr suggeriert, an dieser Stelle vorsichtig fahren zu sollen. Dies entspricht nicht dem Interesse der Anwohner und nicht dem Anspruch des Ortsbeirats am Sicherheitsgedanken in der Stadt Frankfurt. Die Kreuzungen in diesem Bereich sind Kreuzungen und es ist gilt dort unstrittig rechts vor links. Dies ist erst erneut durch ein Urteil, welches sich direkt auf diesen Straßenabschnitt bezieht, eindeutig und rechtssicher festgestellt worden. Im Jahr 1960 ist bei der Planung des Gebietes darauf geachtet worden, die Autos mittels Rechts-vor-links-Regelung zu entschleunigen, weil der Verkehr damals noch eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubte. Tempo-30-Zonen gab es damals noch nicht. Es ist damals an den Kreuzungen absichtlich ein umlaufender Randstein eingebaut worden. Es ist an den Kreuzungen zusätzlich ein umlaufender Gehweg angebracht worden. In der Parallelstraße gibt es gleichartige Kreuzungen, die sogar teils nur Waldzugänge sind, die ebenfalls reine Rechts-vor-links-Kreuzungen sind und mit Parkwinkeln und sogar Halteblöcken am Boden markiert worden sind. Es ist nicht nur ein allgemeines Wohngebiet (WA), sondern an dieser Stelle sogar reines Wohngebiet (WR). Bereits im Jahr 2017 wurde seitens der Bürger erstmals empfohlen, in der Lauterbacher Straße Parkwinkel anzubringen. Die Bürgerinitiative Fechenheim-Nord hatte sich seitdem noch mehrfach vergebens an das zuständige Amt gewandt. Die neue Beschilderung in der Lauterbacher Straße ist so nicht zulässig. Grundsätzlich gehört zu einer negativen Beschilderung immer noch eine positive Beschilderung dazu; von dem völlig vergessenen Radverkehr ganz zu schweigen. Die Ausnahmegründe für eine Vorfahrtstraße fehlen völlig. Es fehlen auf den ca.100 Metern daher folgende weitere Schilder nebst Masten: - drei Mal VZ 267 "Verbot der Einfahrt", weil es eine Einbahnstraße ist; - drei Mal Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei"; - drei Mal VZ 209 "Vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts"; - drei Mal VZ 220-20 "Einbahnstraße rechtsweisend"; - drei Mal VZ 301 "Vorfahrt"; - drei Mal Zusatzzeichen 1000-32 "Kreuzender Radverkehr von links und rechts". Niemand möchte diesen irrsinnigen Schilderwald und weitere unnötige Ausgaben. Die Amtsleiterin war bereits direkt in die Thematik involviert und hat den Bürgern direkt geantwortet. Es wurde eine kurze einmalige wahllose Geschwindigkeitskontrolle im gesamten Bereich angeordnet. Die Antwort an die Bürger war aber nicht zielführend. Die einmalige 90-minütige Geschwindigkeitskontrolle ohne Zeitangabe zeigte zwar keine Geschwindigkeitsüberschreitungen, trotzdem ist dies kein Indiz für eine sicherere Straße und überhaupt keine ausreichende Begründung für die Verwaltungsvorschrift, an dieser Stelle eine "Hauptstraße" in der Tempo-30-Zone anzulegen. Der Wille der Bürger sollte mehr beachtet werden und die eindeutigen Vorgaben zu sicheren Wohngebieten und Bereichen um die Schulen sollten mehr Beachtung finden. Das Dezernat für Mobilität hat dazu bereits klare Vorgaben gemacht und in einem neuen Anschreiben vom 25.01.2025 auf die Wichtigkeit der Sicherheit vor unseren Schulen hingewiesen: "Schulwegsicherheit im Fokus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 822 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1836 Aktenzeichen: 66-0
Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks „Fechenheim“
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6464 entstanden aus Vorlage: OF 685/11 vom 23.01.2025 Betreff: Vorstellung der Trassenführung des Umspannwerks "Fechenheim" Vorgang: OM 5788/24 OBR 11; ST 2/25 Der Magistrat wird gebeten, die Trassenführung zu dem geplanten Umspannwerk auf dem ehemaligen Samson-Gelände, welche über Fechenheimer Gelände führen soll, rechtzeitig offenzulegen und dem Ortsbeirat 11 proaktiv vorzustellen. Begründung: Die Stellungnahme ST 2 ist nicht aussagekräftig und lässt den Ortsbeirat mit offenen Fragen zurück. Sobald die Informationen dem Magistrat vorliegen, soll dieser frühzeitig und proaktiv auf den Ortsbeirat zukommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.09.2024, OM 5788 Stellungnahme des Magistrats vom 06.01.2025, ST 2 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 685 Aktenzeichen: 60-1
Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450
Anregung vom 13.01.2025, OA 521 entstanden aus Vorlage: OF 680/11 vom 13.01.2025 Betreff: Keine Alternative zu fehlendem Gehweg in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück, Fußwegeverbindung In den Teichen ertüchtigen Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 450 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat die Planung und Herstellung des fehlenden Gehwegs in der Gelastraße zwischen Flinschstraße und Am Büttelstück konsequent weiterverfolgt und die Fußwegeverbindung In den Teichen nicht als alternative Fußwegeverbindung dazu festlegt. Die Fußwegeverbindung In den Teichen ist unabhängig von der fehlenden Wegeverbindung der Gelastraße zu ertüchtigen und ein Abzweig zur Straße Im Trieb herzustellen. Begründung: Der herzustellende, fehlende Fußweg in der Gelastraße ist eine alternativlose Fußwegeverbindung in die Freizeitgärten zwischen Seckbach und Riederwald sowie in Richtung Bornheim. Die Fußwegeverbindung In den Teichen kann diese fehlende Fußwegeverbindung nicht ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 450 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 710 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1673 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.02.2025, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) 33. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 18.02.2025, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Enthaltung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.02.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (B 450 = Kenntnis, OA 521 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 31 Beschluss: 1. Die Vorlage B 450 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 521 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5806, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025
Vereinsleben und Sport in den Räumen der Saalbau Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 423
Anregung vom 13.01.2025, OA 520 entstanden aus Vorlage: OF 679/11 vom 13.01.2025 Betreff: Vereinsleben und Sport in den Räumen der Saalbau Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 423 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht B 423 wird mit der Maßgabe als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen, dass der Magistrat gebeten wird, bei der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) folgende Informationen einzuholen: 1. Darlegung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Saalbau TSG-Halle Fechenheim aus den Jahren 2019 bis 2024 (bis zum Stand 26.09.2024), namentlich und mit der entsprechenden Summe, die im Bericht B 423 mit einer Höhe von 1.172.000 Euro unter Ziffer 6. angegeben wurden. 2. Nennung aller Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Saalbau TSG-Halle Fechenheim aus den Jahren 2019 bis 2024 (bis zum Stand 26.09.2024), die zwar beantragt, aber von der ABG abgelehnt wurden, unter der Angabe der jeweiligen Gründe. 3. Nennung der im Bericht B 423 unter Ziffer 6. mit 370.000 Euro angegebenen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, namentlich und mit der entsprechenden Summe, die bis zum Vertragsablauf im Jahr 2030 eingeplant sind. Begründung: Die Diskussion rund um das auslaufende Erbbaurecht der Saalbau TSG-Halle Fechenheim und die Uneinigkeit beider Vertragspartner, zu einer für den Stadtteil Fechenheim positiven Übereinkunft zu kommen, belasten das Vereinsleben und damit die Öffentlichkeit seit Jahren enorm. Um durch diesen Nebel aus Vorbehalten blicken, sich ein objektives Bild von der Situation machen und damit die Verhältnisse im Stadtteil zukünftig besser beurteilen zu können, gerade auch um in Zukunft auf eine mögliche Unterstützung der TSG adäquat reagieren zu können, benötigt der Ortsbeirat Klarheit in dieser Angelegenheit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 18.11.2024, B 423 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 190 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 22.01.2025 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 23.01.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 520 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz (B 423 = Kenntnis) 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2025, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 423 dient zur Kenntnis. 2. Die Beratung der Vorlage OA 520 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG, Gartenpartei und Stadtv. Dr. Schulz gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 33. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 20.02.2025, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 520 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OA 520 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5702, 37. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2025 § 5807, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2025 Aktenzeichen: 52-0
Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes
Antrag vom 14.12.2025, OF 820/11 Betreff: Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes Vorgang: M 70/25 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wie lange ist die Bearbeitungszeit von Beantragung (erste Einreichung von Unterlagen) bis zur Bewilligung im Durchschnitt und wie ist hier auch der Range? 2. Welche Antragstellenden lassen sich differenzieren und wie verteilen sich Antragszahlen und -Volumen auf diese Gruppen (z. B. öffentliche und private Wohnungsbaugesellschaften, private Ein- und Zweifamilienhäuser und private Mehrfamilienhäuser) 3. Bitte legen Sie zudem eine Tabelle zu den Anträgen vor - gegliedert nach Antragsdatum (erste Einreichung von Unterlagen), Antragsvolumen, Zeitpunkt Zwischennachricht, Zeitpunkt Bewilligung bzw. Ablehnung 4. Wie viele Fördermittel wurden inzwischen bewilligt? 5. Wie viele Fördermittel wurden inzwischen ausbezahlt? 6. Welche Siegel bzgl. nachhaltiger Dämmstoffen werden anerkannt? 7. Inwiefern ist der Antragsprozess digitalisiert? 8. Welche Verbesserungspotenziale wurden seitens des Stadtplanungsamts selbst schon identifiziert und angegangen? Begründung: Das Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes wird ausdrücklich begrüßt. Kürzlich wurde das Thema im Zuge des Austauschs mit Vertreterinnen und Vertretern des Klimaentscheids im Ortsbeirat diskutiert und von einigen Bürgern wurden in der Folge Hürden bei der Beantragung des Modernisierungsbonus rückgemeldet. Das Auskunftsersuchen soll dazu beitragen, ein konkretes Bild zu entwickeln und mögliche Verbesserungen anzustoßen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 70 Beratung im Ortsbeirat: 11
Wann wird die May-Siedlung im Riederwald endlich saniert?
Antrag vom 06.12.2025, OF 819/11 Betreff: Wann wird die May-Siedlung im Riederwald endlich saniert? Der Ortsbeirat möge beschließen: Seit 2022 fragt der Ortsbeirat 11 wiederholt, wann mit der Sanierung der May- Siedlung im Riederwald begonnen wird. Für die Bewohner*innen ist die Situation unbefriedigend, da die Bausubstanz der Häuser nicht besser wird. Daher wiederholen wir auch im Jahr 2026 unsere Fragen an den Magistrat: 1. Was sind die Gründe der Verzögerung? 2. Wie geht es mit dem Musterhaus weiter? 3. Wann erfolgt endlich die äußere und innere Sanierung der gesamten Siedlung? 4. Wann erfolgt die Energiesanierung, die angesichts voraussichtlich steigender Gaspreise für die Mieter dringender wird? 5. Sind Photovoltaikanlagen auf den Dächern vorgesehen? 6. Wann und wie werden die Freiräume aufgewertet? 7. Wann wird es umfassende Informationen und die Möglichkeit einer Beteiligung der Betroffenen geben? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Zufahrt Platz Am Dornbusch
Antrag vom 12.01.2025, OF 910/9 Betreff: Zufahrt Platz Am Dornbusch Leider kommt es häufiger vor, das PKW-Fahrer über den Marbachweg auf den Platz vor dem Haus Saalbau Dornbusch, Eschersheimer Landstraße 248 fahren. Sie benutzen diesen als Parkplatz um z.B. zur Bank zu gehen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Dies vorausgeschickt wird der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, diese Möglichkeit der Einfahrt durch Zufahrtsperren -- die im Gefahrfall von Rettungsfahrzeugen - entschärft werden können - zu verhindern. Vorstellbar wären versenkbare Poller, herausnehmbare oder dreh-/schwenkbare Durchgangssperren, klappbare Durchgangs-/Wegesperren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird zurückgestellt, bis die Arbeitsgruppe eine Entscheidung getroffen hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 910/9 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch!
Antrag vom 24.09.2025, OF 815/11 Betreff: Abenteuerspielplatz Riederwald: Verbot der Werbung mit sogenannten Dreiecksständern muss vom Tisch! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, ihre Entscheidung zu revidieren, dass der Verein Abenteuerspielplatz Riederwald seine traditionellen Werbeständer nicht mehr aufstellen darf. Begründung: Hintergrund ist anscheinend ein Exklusivvertrag der Stadt mit einem privaten Werbeunternehmen. Es kann nicht sein, das die großartige Arbeit der Abenteuerspielplatz Riederwald den Erwerbsinteressen eines Reklamekonzerns geopfert wird. Seit Jahrzehnten haben die Aufsteller des Vereins niemanden gestört. Das Aufhängen von Hohlkammerplakaten würde Unmengen von Plastikmüll verursachen, der bei den Dreiecksständern nicht anfällt. Wir wissen, dass der Verein immer peinlich genau darauf achtet, Ständer nur dort aufzustellen, wo weder der Verkehr behindert noch Verkehrszeichen verdeckt werden. Es geht hier um ein gemeinnütziges Anliegen, das im Interesse aller Frankfurterinnen und Frankfurt mit Kindern ist, Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11
Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke
Antrag vom 26.12.2024, OF 518/8 Betreff: Erhalt Europäische Schule am jetzigen Standort sowie Führung Regionaltangente West (RTW) auf existierender Bahnstrecke Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat möge veranlassen, 1. die Europäische Schule am jetzigen Standort zu erhalten und bedarfsgerecht zu erweitern sowie 2. die Regionaltangente West (RTW) westlich an Niederursel - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - vorbeiführen zu lassen, um ins Nordwestzentrum zu gelangen. Begründung: Zu 1. Europäische Schule: Die Stadt kann ihre Vertragsverpflichtungen erfüllen und dem immensen Schüler:innenaufwuchs gerecht werden, - indem der Bestandsbau am Standort Praunheimer Weg weiter genutzt und aufgestockt wird (bereits bestehende temporäre Bauten können in dauerhafte Bauten umgewandelt werden) - indem sich die Schule auf der gegenüberliegenden Seite des Praunheimer Wegs - Richtung Feld - baulich erweitert: Dort steht heute bereits eine Turnhalle und doppelstöckige Container für die Nachmittagsbetreuung der Schüler:innen. Weiterführend grenzen unbebaute Flächen (Felder) an. Es wäre sinnvoller und schneller, eine neue Planung/ein neues Konzept mit der einhergehenden Bebauung am bereits bestehenden Platz in Angriff zu nehmen als am Standort Ratsweg neu anzufangen, zumal sich dort schon jetzt erhebliche Probleme abzeichnen. Damit würden sich auch teure Übergangslösungen mit temporären Bauten deutlich in Grenzen halten. Zu 2. Regionaltangente West (RTW) Bei einer Umsetzung des Vorschlags zu 1. könnte man nicht den ursprünglich gedachten, aber noch nicht näher geplanten RTW-Abzweig durch die Nordweststadt zum Nordwestzentrum realisieren. Eine Durchschneidung der Grünflächen der Nordweststadt wäre für die Bewohner:innen dieses sozial sehr gemischten Viertels ohnehin problematisch, da die Grünflächen in der Nordweststadt einen hohen Wert zur Stabilisierung des Miteinanders haben. Zudem wäre eine Anbindung an die U-Bahnstation des Nordwestzentrums technisch ohnehin wohl nicht umzusetzen, so dass ein Umsteigen mit erheblichem Fußweg verbunden wäre, was eine verkehrspolitische Fehlplanung wäre. Als alternative Streckenführung bietet sich daher an, die RTW westlich an Niederursel vorbeizuführen - unter Nutzung der ab dem Urselbachtal existierenden Bahnstrecken der U3 und U9 - um ins Nordwestzentrum zu gelangen (s. Skizze). Skizze: Dr. Björn Bäuchle Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 518/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2024, OM 6284 entstanden aus Vorlage: OF 878/9 vom 20.11.2024 Betreff: TSG 51 Frankfurt e. V. - Erhöhung der Fußballgitter südliche Seite Der Magistrat wird gebeten, die Gitter hinter dem Fußballtor (südliche Richtung) in Richtung der Kleingartenanlage KGV am Marbachweg e. V., Anlage 4, um bis zu zwei Meter zu erhöhen. Fußbälle landen bei Fußballspielen oder bei Trainingseinheiten wiederholt in den Gärten des Kleingärtnervereins. Um dieses zu verhindern, ist eine Erhöhung dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 477 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 52-2
E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten
Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6220 entstanden aus Vorlage: OF 939/10 vom 19.11.2024 Betreff: E-Ladesäulen auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf dem Parkplatz Ecke Gießener Straße/Marbachweg eine noch festzulegende Anzahl von E-Ladesäulen einzurichten. Begründung: Dieser Parkplatz wird besonders von Pendlern, Friedhofsbesuchern und Anwohnern benutzt und ist daher für eine länger andauernde Ladezeit ein idealer Ort. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2025, ST 335 Aktenzeichen: 66-3
Namensänderung der Friedrich-Ebert-Schule
Antrag vom 02.12.2024, OF 676/11 Betreff: Namensänderung der Friedrich-Ebert-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat gem. § 3 Abs. 3 Nr. 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, die Friedrich-Ebert-Schule in IGS Friedrich Ebert umzubenennen. Begründung: Die Schulkonferenz der Friedrich-Ebert-Schule hat beschlossen, die Schule in IGS Friedrich Ebert umzubenennen. Mit dieser Umbenennung soll die Schulform als Integrierte Gesamtschule (IGS) deutlicher als bisher hervorgehoben werden. Der Ortsbeirat 11 kommt mit dem vorliegenden Antrag dem Wunsch der Schulkonferenz gerne nach. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 13.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 86 2025 Die Vorlage OF 676/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ersatzflächen für den KGV Ostend
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6154 entstanden aus Vorlage: OF 674/11 vom 08.11.2024 Betreff: Ersatzflächen für den KGV Ostend Durch den Bau der Nordmainischen S-Bahn gehen dem Kleingartenbau-Verein Ostend e. V. (KGV Ostend) in der Motzstraße Flächen verloren, die für die Baustraße und die Lagerung von Material benötigt werden. Direkt neben diesem Gelände befindet sich der Geflügelzuchtverein Riederwald e. V. Dort werden nach äußerem Augenschein viele Parzellen nicht mehr genutzt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die ungenutzten Flächen an den KGV Ostend übergeben werden können. Die Ersatzflächen sollen nicht als Ausgleichsflächen gewertet werden. Begründung: Die Wohnsituation im Riederwald ist sehr beengt. Für viele Familien bieten die Kleingärten eine wichtige Möglichkeit zur Freizeitgestaltung und zur Selbstversorgung. Bei den Kleingartenvereinen gibt es lange Wartelisten, während bei den Geflügelzuchtvereinen die Aktivitäten eher abnehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1208 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fahrradstraße-Raiffeisenstraße
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6152 entstanden aus Vorlage: OF 671/11 vom 07.11.2024 Betreff: Fahrradstraße-Raiffeisenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Raiffeisenstraße vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Harkortstraße als Fahrradstraße einzurichten. Die entsprechende Kennzeichnung ist an und auf der Straße anzubringen. Vor der Umsetzung soll die Planung zur Fahrradstraße dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Die Notwendigkeit ergibt sich aus zwei Tatsachen. Erstens ist die Fahrradverbindung auf der Straße Am Erlenbruch oft zugeparkt oder aus anderweitigen Gründen fast unbenutzbar. Die Etablierung einer Alternativstrecke ist unbedingt sinnvoll. Zweitens wird die Raiffeisenstraße zwar bereits durch viele Radfahrer genutzt, steht aber unter ständigem Druck durch rücksichtslose Autofahrer. Eine Verkehrsberuhigung der Raiffeisenstraße ist dringend notwendig, zumal nicht abzusehen ist, wann die mehrfach beschlossene Unterbrechung der Durchfahrt für den Kfz-Verkehr endlich umgesetzt wird. Zusätzliche Info: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraßen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Falls Pkws und/oder Motorräder zulässig sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radfahrer nebeneinander fahren - was hier ausdrücklich erlaubt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2025, ST 970 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 19.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Platz an der Bushaltestelle „Leonhardsgasse“ - Entsiegeln und Parkplätze schaffen
Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6153 entstanden aus Vorlage: OF 672/11 vom 11.11.2024 Betreff: Platz an der Bushaltestelle "Leonhardsgasse" - Entsiegeln und Parkplätze schaffen Vorgang: OM 2331/22 OBR 11; ST 705/23 Der Magistrat wird gebeten, bei der Neuplanung der Bushaltestelle in der Leonhardsgasse (siehe Stellungnahme ST 705) zu prüfen, ob zusätzlich die Gehwegführung neu geplant, eine Entsiegelung vorgenommen und neue Parkplätze vorgesehen werden können. Der Platz für die Glascontainer soll erhalten bleiben und die Straßenbahntr asse soll frei von Bepflanzung und Bebauung gehalten werden. Begründung: Der Platz an der Bushaltestelle "Leonhardsgasse" muss neu geplant werden. Der Asphalt ist an vielen Stellen aufgeplatzt und die alten Straßenbahnschienen kommen zum Vorschein. Das ist gefährlich für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Der Verlauf des Gehweges von der Leonhardsgasse in Richtung der Bushaltestelle und weiter in Richtung Gwinnerstraße ist völlig unklar. Die versiegelte Asphaltfläche hat teilweise keine Funktion. Aus der gewonnenen Fläche könnte ein Streifen entsiegelt werden und der Gehweg könnte eine klare und nachvollziehbare Führung bekommen. Bürgerinnen und Bürger kommen dann - auch wenn sie in Eile sind - sicher zum Bus. Auf der derzeit nicht benutzten Asphaltfläche können ca. acht zusätzliche Parkplätze geschaffen werden, ohne die Busspur zu beinträchtigen. Quelle: Geoportal Frankfurt mit Ergänzungen von Beate Brink Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.06.2022, OM 2331 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 705 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 611 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 66-0
Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg
Antrag vom 18.11.2024, OF 934/10 Betreff: Ehemaliges Postbankgebäude im Marbachweg Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen, zum Beispiel dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, um Prüfung und umfassende Berichterstattung bezüglich der folgenden Fragen gebeten: Steht das ehemalige Postbankgebäude am Marbachweg unter Denkmalschutz, gibt es sonstige (Architekten-)Rechte, die auf dem Gebäude lasten, bestehen Einschränkungen bezüglich der Nutzung oder bezüglich der Aus- und Umbaumöglichkeiten, konnten eventuelle frühere Einschränkungen behoben werden können und, wenn ja, wie, falls solche Einschränkungen bestanden: a) warum wurde das Gebäude trotzdem gekauft, b) warum wurden diese Einschränkungen nicht vorher behoben wurden, welche Umbauten können wann und wie erfolgen können, welche Umbauten können nicht erfolgen, ab wann kann dort der Schulsport auf welchen gedeckten und ungedeckten Sportflächen störungsfrei für Schulen und Vereine geregelt werden soll, wann ist mit der Einweihung des Schulstandortes zu rechnen, wie fällt die Kostenkalkulation zu den vorgenannten Fragen aus und wie wird diese geregelt? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1069 2024 Die Vorlage OF 934/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Förderung des Fechenheimer Weihnachtsmarktes 2024
Antrag vom 09.11.2024, OF 670/11 Betreff: Förderung des Fechenheimer Weihnachtsmarktes 2024 Vorgang: E 92/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl. d. Stv.-V., § 3563 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird - unter Hinweis auf den Beschluss § 3563 (E92/23, Sondertopf "Stadtteilfeste unterstützen") bzw. vom 11.07.2024, § 4994 (E160/24, Fortführung des Sonderetats "Stadtteilfeste unterstützen") - gebeten, sich gemäß dem vom Arbeitskreis Fechenheimer Vereine e.V. vorliegenden Schreiben (Projektbeschreibung und Kostenplan) an den Kosten für den Fechenheimer Weihnachtsmarkt vom 06./07.12.2024 zu beteiligen bzw. diese bis max. 6.000 Euro zu übernehmen. Begründung: Der Arbeitskreis Fechenheimer Vereine e.V. organisiert das nicht kommerzielle Stadtteilfest unter Vorlage eigener Mittel. Die Kosten sollen aus dem Budget für Stadtteilfeste aus dem Haushalt übernommen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD CDU Linke FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 92 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 25.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 80 2024 Die Vorlage OF 670/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Halbsatz "(. .) bzw. diese bis max. 6000 zu übernehmen" gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Lärmbelästigung durch Deckel auf der Straßenbahnlinie im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6076 entstanden aus Vorlage: OF 772/3 vom 23.10.2024 Betreff: Lärmbelästigung durch Deckel auf der Straßenbahnlinie im Kreuzungsbereich Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße Der Magistrat wird gebeten, im Gespräch mit der VGF darauf hinzuwirken, dass die Lärmbelästigung an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Rohrbachstraße durch einen klappernden Deckel (eventuell Abdeckung des Weichenstellers) im Bereich der Straßenbahnschiene beim Überfahren durch geeignete Maßnahmen dauerhaft unterbunden wird. Begründung: Die Geräusche, insbesondere in den Nachtstunden, bringen Anwohnende teilweise um den Schlaf. An dieser Stelle könnte sicherlich mit einfachen Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 434 Beratung im Ortsbeirat: 3