Was ist mit der Grünfläche beziehungsweise den als Dauerkleingarten ausgewiesenen Flächen entlang des Max-Kirschner-Wegs geplant?
Antrag
In seiner Stellungnahme teilte der Magistrat 2019 u.a. mit, dass die zukünftigen Nutzungen des Geländes entlang des Max-Kirschner-Wegs (im Bebauungsplan Nr. 537 als Private Grünfläche - Dauerkleingärten - festgesetzt) im Rahmen des Kleingartenentwicklungskonzepts entwickelt und bewertet werden sollte. Das Kleingartenentwicklungskonzept liegt seit ca. einem Jahr vor. Im Textteil wird auf diesen Bereich leider nicht eingegangen, wurde aber ggf. dennoch einer Bewertung vorgenommen. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Wie wird die weitere Entwicklung der Grünfläche beziehungsweise der als Dauerkleingarten ausgewiesenen Flächen entlang des Max-Kirschner-Wegs aussehen?
Begründung
beziehungsweise den als Dauerkleingarten ausgewiesenen Flächen entlang des Max-Kirschner-Wegs geplant? Vorgang: V 1256/19 OBR 8; ST 1594/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: In seiner Stellungnahme teilte der Magistrat 2019 u.a. mit, dass die zukünftigen Nutzungen des Geländes entlang des Max-Kirschner-Wegs (im Bebauungsplan Nr. 537 als Private Grünfläche - Dauerkleingärten - festgesetzt) im Rahmen des Kleingartenentwicklungskonzepts entwickelt und bewertet werden sollte. Das Kleingartenentwicklungskonzept liegt seit ca. einem Jahr vor. Im Textteil wird auf diesen Bereich leider nicht eingegangen, wurde aber ggf. dennoch einer Bewertung vorgenommen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Die Vorlage OF 564/8 wurde zurückgezogen.