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Meine Nachbarschaft: Altebergsweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark

19.05.2017 · Aktualisiert: 17.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 entstanden aus Vorlage: OF 436/5 vom 25.04.2017 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen dem Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an (siehe Abbildung). Begründung: Im südöstlichen Sachsenhausen fehlt eine Fläche, in der Hunde frei laufen können. Die nächsten Hundeauslaufflächen befinden sich an der Gartenstraße/Otto-Hahn-Platz, Im Tiroler Park und an der Gerbermühle. Durch die Schaffung einer sogenannten Hundewiese werden Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft. Für Hundebesitzer wird eine Möglichkeit geschaffen, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Zur Aufwertung des Bereiches ist es auch wünschenswert, die einzuzäunende Hundeauslauffläche mit Hecken zu begrünen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Antrag vom 25.09.2017, OF 598/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Durchgangsverkehr durch die Straße „An der Goetheruh“ verhindern

03.05.2017 · Aktualisiert: 13.11.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 439/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße "An der Goetheruh" verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat den Durchgangsverkehr in der Straße "An der Goetheruh" zu unterbinden. Der Ortsbeirat hält eine für den Radverkehr leicht umfahrbare Umlaufsperre auf der Mitte der Strecke zwischen Wendelsweg und dem Parkplatz des Waldspielparks Scheerwald für eine geeignete Maßnahme. Begründung: Bis zur Freigabe des Wendelsweg für den öffentlichen Verkehr war die Straße "An der Goetheruh in beiden Richtungen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Beschilderung erlaubte nur den Anliegerverkehr zu den Gärten. Selbst die Zufahrt zum Parkplatz des Waldspielplatzes ist durch den Anwohnerbereich nicht erfasst. Kraftfahrzeuge dürfen nicht vom Parkplatz über die "Goetheruh" nach Sachsenhausen fahren. Derzeit ist nur noch die Fahrtrichtung Westen für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße ist aber für eine Freigabe nicht geeignet, weil auf Grund der geringen Breite ein Begegnungsverkehr nicht möglich ist. Kraftfahrzeuge müssen dann zurücksetzen, Fußgänger und Radfahrer sind gezwungen, auf den unbefestigten Seitenstreifen auszuweichen. Anlässlich eines Ortstermins am 26.4. d.J. wurden von Nachbarn, Anliegern und dem Straßenverkehrsamt Argumente gegen eine Schließung des Weges vorgetragen, die einer sorgfältigen Abwägung nicht standhalten: Der Weg sei ohnehin auf Grund seiner geringen Breite nicht für den Durchgangsverkehr attraktiv. Während des etwa zwanzig minütigen Ortstermins befuhren allerdings insgesamt vier Kraftfahrzeuge offensichtlich im Durchgangsverkehr aus der noch jetzt verbotenen östlichen Richtung den Weg. In der Hauptverkehrszeit ist sicher mit einem deutlich höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen. Einige Anwohner verwiesen den Fuß- und Radverkehr auf den parallel verlaufenden Sachsenhäuser Landwehrweg. Die "Goetheruh" hat eine für den Radverkehr bestens geeignete Bitumendecke, während der Landwehrweg mit seiner wassergebundenen Decke besser für den Freizeitverkehr geeignet ist. Es ist erwünscht, dass der Radverkehr nicht mit dem reinen Freizeitverkehr in Konflikt kommt und deshalb auf der "Goetheruh" fährt. Eine Sperrung würde den Anwohnerverkehr zu großen Umwegen zwingen. Dieses Argument wäre stichhaltig, wenn der Weg wirklich nur durch die Anwohner mit Kraftwagen benutzt werden würde. Tatsächlich ist der Kraftfahrzeugverkehr der Anlieger die Ausnahme. Wer ohne Auto anfährt, hat weiterhin keine Beeinträchtigung. In Abwägung der großen Probleme, die der illegale Autoverkehr verursacht, müssen leider die Umwege in Kauf genommen werden. Der Weg werde kaum von Fußgängern und Radfahrern benutzt. Dies ist jedoch der Tatsache geschuldet, dass Radfahrer bei einer Durchfahrt fast sicher mit Begegnungsverkehr rechnen müssen und nach der Straßenverkehrsordnung zum Ausweichen auch in den unbefestigten Seitenbereich verpflichtet sind. In der gleichen Richtung fahrende Kraftfahrzeuge sind ein noch größeres Problem, weil das Überholen auf Grund der geringen Straßenbreite verboten ist. Leider muss immer wieder beobachtet werden, dass Radler durch Kraftfahrer bedrängt werden und der Wunsch zu überholen durch hupen, aufheulen lassen des Motors oder lautes Rufen bekundet wird oder aber einfach mit viel zu geringem Seitenabstand vorbeigefahren wird. Es kann aber nicht hingenommen werden, dass der illegale Autoverkehr die Radler in den parallel verlaufenden schmutzigen und holprigen Sachsenhäuser Landwehrweg zwingt. Die "Goetheruh" werde als Rettungsweg für den Sportplatz am Scheerpark benötigt. Hier wäre der Ortsbeirat überrascht, wenn die Einsatzfahrzeuge der schmalen "Goetheruh" der viel breiteren Buchrainstraße den Vorzug geben würden. Die Notwendigkeit einer zweiten Zufahrt zum Gelände erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Vertreter des Straßenverkehrsamtes bekundeten geringes Interesse, in den Schleichverkehr einzugreifen. Der Verkehr würde sich dann andere Routen suchen. Das Argument passt nicht ganz zu dem ebenfalls vorgebrachten Einwand, dass es gar nicht so viel Schleichverkehr gebe. Bei einer Sperrung müsste jedenfalls der Verkehr auf die legalen Wege ausweichen. Genau das ist Ziel der Maßnahme. Der Ortsbeirat stellt fest, dass vom Straßenverkehrsamt seit einiger Zeit, das Verkehrsschild "Anlieger frei" zusammen mit einem Durchfahrtsverbot nicht mehr wieder aufgestellt wird, wenn es durch anderweitige Maßnahmen entfernt wurde, wie hier an der "Goetheruh" oder im Hansenweg. Diese Vorgehensweise ist zwar insoweit konsequent als es in der Praxis keinerlei Sanktionen gegen das illegale Befahren gibt. Gesetzestreue Bürgerinnen fühlen sich ja verhöhnt, wenn die verbotene Fahrweise Augen zwinkernd hingenommen wird. Die Öffnung der Wege würde jedoch Fußgängern und Radfahrern die letzten Rückzugsräume nehmen, in denen sie sich nicht dem Autoverkehr unterordnen müssen. Es ist daher geboten, den Kraftfahrzeugverkehr in den Freizeitflächen wie hier in der "Goetheruh" zu unterbinden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 23.06.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 18.08.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 439/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (IV)

21.04.2017 · Aktualisiert: 08.01.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1465 entstanden aus Vorlage: OF 399/5 vom 03.04.2017 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (IV) Vorgang: OM 291/11 OBR 5; ST 1385/11; V 811/13 OBR 5; ST 1631/13; V 1170/14 OBR 5; ST 171/15 Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg vor der Liegenschaft Buchrainstraße 5 mittels Poller oder Drängelgitter zu sichern. Begründung: Mit der Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 291, hatte der Ortsbeirat um Abpollerung des im Betreff genannten Bereiches gebeten. In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385, wurde dem Ansinnen nicht widersprochen, es wurde aber auf umfangreiche Umgestaltungsmaßnahmen hingewiesen. Mit der Anfrage an den Magistrat vom 29.08.2013, V 811, erkundigte sich der Ortsbeirat danach, wann die zugesagten Poller installiert werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1631, wird mitgeteilt, dass die zugesagten Arbeiten im 4. Quartal 2013 ausgeführt werden. Mit der Anfrage an den Magistrat vom 07.11.2014, V 1170, erkundigte sich der Ortsbeirat danach, wann die zugesagten Poller installiert werden. In der Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 171, wird mitgeteilt, dass sie ausgeführt worden sind. Augenscheinlich mag das für die Liegenschaft Buchrainstraße 3 gelten, vor der Liegenschaft Buchrainstraße 5 ist dies nicht der Fall. Da sich an der Situation von 2011 nichts geändert hat, bittet der Ortsbeirat erneut um das Setzen der beantragten Poller. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 291 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Auskunftsersuchen vom 29.08.2013, V 811 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2013, ST 1631 Auskunftsersuchen vom 07.11.2014, V 1170 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 171 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1288 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern

03.01.2017 · Aktualisiert: 30.05.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2017, OF 286/5 Betreff: Durchgangsverkehr durch die Straße An der Goetheruh verhindern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Schleichverkehr in der schmalen Straße "An der Goetheruh" mit einer Sperre entweder am Anfang in Höhe Wendelsweg oder an geeigneter Stelle im Verlauf zu verhindern. Begründung: Dieser Weg wird besonders nachmittags und abends als Zufahrt von Sachsenhausen zu den Sportplätzen am Scheerwald genutzt. Leider wird er aber auch als Schleichweg nach Oberrad und Offenbach zunehmend in Anspruch genommen. Er ist für den Zweirichtungsverkehr von Kraftfahrzeugen jedoch nicht ausgelegt, da auf Grund der mangelnden Breite schwer ausgewichen werden kann. Fußgänger und Radfahrer müssen dann den unbefestigten Seitenstreifen benutzen, was auf der unbeleuchteten Strecke bei Dunkelheit besonders gefährlich ist. Da sich in diesem Bereich keine Wohnhäuser und kein Gewerbe befinden, ist die Sperrung für den Kfz-Verkehr zumutbar. Ab Frühjahr 2017 ist durch die Sperrung der Offenbacher Landstraße mit zusätzlichem Schleichverkehr zu rechnen. Daher besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 9 Der Ortsvorsteher wird einvernehmlich beauftragt, im Sinne der Vorlage OF 286/5 einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 5 am 21.04.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 19.05.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/5 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben

25.11.2016 · Aktualisiert: 20.02.2017

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2016, OM 934 entstanden aus Vorlage: OF 143/5 vom 16.07.2016 Betreff: Anliegerverkehr am Wendelsweg zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Reversbrunnenweg aufheben Der Magistrat wird gebeten, den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg für den Verkehr insgesamt freizugeben und das Verkehrszeichen 250 (Durchfahrt verboten) sowie das Zusatzschild "Anlieger frei" an der Ecke Wendelsweg/Sachsenhäuser Landwehrweg zu entfernen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, an die Stelle des Verkehrszeichens 250 (Durchfahrt verboten) ein Tempo-30-Schild (Verkehrszeichen 274) aufzustellen. Quelle: Googlemaps Grün = für den Verkehr insgesamt freizugebende Strecke Rot = überlastete Strecke mit gefährlichem Begegnungsverkehr und stauartigen Situationen Begründung: Gerade in den Sommermonaten wird der Goetheturm samt Spielpark und dem angrenzenden Stadtwald durch Besucherinnen und Besucher stark frequentiert. Diese reisen oft mit Pkws an und parken am Goetheturmparkplatz. Die An- und Abfahrt kann derzeit ausschließlich über den Sachsenhäuser Landwehrweg stattfinden. Ein Begegnungsverkehr ist am Sachsenhäuser Landwehrweg nur begrenzt möglich. Dies führt zu stauartigen Situationen an den besagten Tagen und bringt erhebliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmer mit sich, insbesondere für ein- und aussteigende Fahrgäste der Buslinie 48. Es wird daher angeraten, den Verkehr auch über den Wendelsweg zwischen der Kreuzung mit dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Reversbrunnenweg (Einbahnverkehr) abfließen zu lassen. So würde der Begegnungsverkehr am Sachenhäuser Landwehrweg deutlich reduziert und die mit ihm einhergehenden Gefahren gemindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2017, ST 402

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße

07.10.2016 · Aktualisiert: 08.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 entstanden aus Vorlage: OF 166/5 vom 13.09.2016 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße Vorgang: OM 4506/15 OBR 5; ST 240/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob aufgrund seiner Stellungnahme vom 01.02.2016, ST 240, verkehrsberuhigende Maßnahmen in der südlichen Buchrainstraße notwendig sind, und wenn ja, welche Maßnahmen umgesetzt werden können. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat hat mit der Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506, eine Messung mittels ViaCount-Geräten beantragt. In der Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240, werden die Messdaten dargelegt. Da von rund einem Viertel der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird, stellt sich hier die Frage, ob aus Sicht des Magistrats Handlungsbedarf besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1744 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neue Beschilderung auf dem Oberräder Waldfriedhof

09.09.2016 · Aktualisiert: 26.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 573 entstanden aus Vorlage: OF 127/5 vom 20.08.2016 Betreff: Neue Beschilderung auf dem Oberräder Waldfriedhof Der Magistrat wird gebeten, auf dem Oberräder Waldfriedhof eine neue Beschilderung anbringen zu lassen. Am ersten Eingang des Burgenlandwegs - von der Buchrainstraße her kommend - ist der Lageplan des Friedhofs mit der Auflistung der Gewande sehr verblasst, diese Tafel soll ersetzt werden. Das Gleiche gilt für die Tafel mit Lageplan an dem mittleren Eingang am Burgenlandweg. Am Eingang, der zur Trauerhalle führt, gibt es überhaupt keine Tafel. Hier soll die gleiche Tafel wie an den übrigen Eingängen angebracht werden. Begründung: Immer wieder stehen Besucher vor dem Eingang zum Friedhof, der zur Trauerhalle führt, und wissen nicht, wie sie zu den Gräbern kommen sollen. Eine Übersicht, wie sie an den anderen Eingängen angebracht ist, wäre hier am notwendigsten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1672 Aktenzeichen: 67 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg

01.07.2016 · Aktualisiert: 05.10.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 299 entstanden aus Vorlage: OF 101/5 vom 13.06.2016 Betreff: Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/ Wiener Straße/Goldbergweg derart zu ändern, dass es wieder - wie bereits zu früheren Zeiten - drei Phasen gibt: 1. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg; 2. Phase: Grün für den Individualverkehr aus der Buchrainstraße; 3. Phase: Grün für die Fußgängerinnen und Fußgänger an allen vier Überwegen. Begründung: Die Ampelschaltung an der Kreuzung Buchrainstraße/Wiener Straße/Goldbergweg hat derzeit nur zwei Phasen. Hat der aus der Wiener Straße und dem Goldbergweg kommende Individualverkehr Grün, dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Buchrainstraße queren. Hat der Individualverkehr aus der Buchrainstraße Grün, so dürfen die Fußgängerinnen und Fußgänger die Wiener Straße bzw. den Goldbergweg queren. Beim Abbiegen kommt es dann oftmals zu gefährlichen Situationen. Vor der Neuinstallierung dieser Lichtsignalanlage hatte die Ampelschaltung drei Phasen. Dies hat sich aus Sicht des Ortsbeirates bewährt und sollte auch so wieder eingeführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1350

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36

27.11.2015 · Aktualisiert: 29.02.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2015, OM 4749 entstanden aus Vorlage: OF 1178/5 vom 09.11.2015 Betreff: Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36 Vorgang: M 121/11 Der Magistrat wird gebeten, der Spvgg. 05 Oberrad das Aufstellen von Toren auf dem Grundstück in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36 zu gestatten, wie es bisher auch der Fall gewesen ist. Begründung: Die Untere Naturschutzbehörde hatte im Frühsommer 2015 darauf hingewiesen, dass auf dem o. g. Grundstück, das die Spvgg. 05 Oberrad zu Trainingszwecken nutzt, u. a. Festzeltgarnituren und Trainingsmaterial gelagert werden. Die Untere Naturschutzbehörde bat darum, dass diese Beeinträchtigung entfernt werden solle. Dies kann der Ortsbeirat soweit nachvollziehen. Nicht nachvollziehen kann der Ortsbeirat, dass mit der Entfernung auch das Deinstallieren der Tore gemeint war, die die Spvgg. 05 Oberrad zum Trainieren braucht. Vor allem vor dem Hintergrund der Begründung des Bebauungsplans Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese - (Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121), wo es heißt "Aufgrund attraktiver und bedarfsgerechter Sportangebote und einer vorbildlichen Vereinsarbeit steigen die Mitgliederzahlen der Spvgg. 05 Oberrad stetig. Dieser Umstand macht eine Erweiterung der vorhandenen Sportanlage um ein weiteres Spielfeld notwendig. Mit diesem Spielfeld kann insbesondere die hervorragende Kinder- und Jugendarbeit weiterhin in gebotenem Maß geleistet und sogar noch ausgebaut werden.", ist das Vorgehen schwer nachzuvollziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 427

OF (Antrag Ortsbeirat)

Verkehrssicherung im Bereich Buchrainstraße

10.11.2015 · Aktualisiert: 19.02.2016

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2015, OF 1179/5 Betreff: Verkehrssicherung im Bereich Buchrainstraße Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den Abschnitt in der Buchrainstraße zwischen Burgenlandweg und dem Sportplatz der Spiel Vereinigung Oberrad durch die Anbringung von Verkehrsschwellen in entsprechenden Abständen verkehrssicherer zu machen. Begründung: In dem dortigen Bereich kommt es sehr oft zu Geschwindigkeitsübertretungen von Seiten der Autofahrer, die den Weg zum Sportplatz der Spielvereinigung Oberrad nutzen. Dies gefährdet die dort befindlichen Fußgänger. Da Geschwindigkeitskontrollen wenig zielführend sind und Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder offensichtlich nicht beachtet werden, besteht die einzige Möglichkeit der Verkehrssicherung darin, in regelmäßigen Abständen Schwellen auf der Fahrbahn anzubringen, um das Tempo entsprechend zu reduzieren. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 5 am 12.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1179/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und Herr Kehrmann (= Annahme)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße

11.09.2015 · Aktualisiert: 05.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.09.2015, OM 4506 entstanden aus Vorlage: OF 1129/5 vom 23.08.2015 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg Messungen mittels ViaCount-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/ Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 240 Antrag vom 13.09.2016, OF 166/5 Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 694 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Zustandes der Straße An der Goetheruh

29.05.2015 · Aktualisiert: 11.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4241 entstanden aus Vorlage: OF 1086/5 vom 12.05.2015 Betreff: Verbesserung des Zustandes der Straße An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, die asphaltierte Straße An der Goetheruh vom Sachsenhäuser Landwehrweg in Richtung Sportplatz Beckerwiese so herzurichten, dass diese gefahrlos genutzt werden kann. Begründung: Die Straßenoberfläche in dem beschriebenen Abschnitt gleicht einer Kraterlandschaft und birgt daher nicht nur Gefahren für Personenkraftwagen, sondern auch für Fahrradfahrer, die diesen Weg oft nutzen. Die an diesem Straßenabschnitt befindlichen Gärten können nur über diese Straße erreicht werden. Besonders schlimm ist es bei Dunkelheit, da sich dort keinerlei Beleuchtung befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.08.2015, ST 1239 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung zusätzlicher Haltestellen für die Buslinien 81 und 82

23.01.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2015, OM 3830 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 04.01.2015 Betreff: Einrichtung zusätzlicher Haltestellen für die Buslinien 81 und 82 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es 1. ohne finanziellen Mehraufwand und 2. ohne bauliche Veränderungen möglich ist, bei den Buslinien 81 und 82 zusätzlich eine Haltestelle a) im Bereich der Siedlung "Im Teller" und b) am Parkplatz "An der Goetheruh" zu installieren. Begründung: Die Buslinien 81 und 82 werden von den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil Oberrad gut angenommen. Aus der Bevölkerung kam der Wunsch, dass man zusätzlich eine Haltestelle im Bereich der Siedlung "Im Teller" und am Parkplatz "An der Goetheruh" installieren möge. Mit Blick auf die Haushaltslage möchte der Ortsbeirat daher wissen, ob diesem Wunsch ohne finanziellen Mehraufwand und ohne bauliche Veränderungen entsprochen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.04.2015, ST 639 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbesserung des Hansenwegs hier: Zwischen Altebergsweg und drittem Wirtschaftsweg

28.11.2014 · Aktualisiert: 04.03.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3662 entstanden aus Vorlage: OF 987/5 vom 10.11.2014 Betreff: Ausbesserung des Hansenwegs hier: Zwischen Altebergsweg und drittem Wirtschaftsweg Der Magistrat wird gebeten, den Hansenweg zwischen der Einmündung des Altebergswegs und des dritten Wirtschaftswegs derart auszubessern, dass ein Befahren desselben wieder ohne Weiteres möglich ist. Begründung: Der Hansenweg befindet sich zwischen der Einmündung des Altebergswegs und des dritten Wirtschaftswegs in einem schlechten Zustand. Da sich auf der Liegenschaft in diesem Abschnitt ein Reiterhof befindet, muss dieser Weg wieder in einen befahrbaren Zustand gebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2015, ST 343

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von ein oder zwei Parkmöglichkeiten an der Ecke Buchrainstraße/Gruneliusstraße

28.11.2014 · Aktualisiert: 02.02.2015

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3665 entstanden aus Vorlage: OF 989/5 vom 13.11.2014 Betreff: Einrichtung von ein oder zwei Parkmöglichkeiten an der Ecke Buchrainstraße/Gruneliusstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Ecke Buchrainstraße/ Gruneliusstraße ein oder zwei Parkmöglichkeiten auszuweisen. Begründung: An dieser Stelle liegt immer Müll, obschon dahinter der zu den Häusern Gruneliusstraße Nr. 113 bis Nr. 199 gehörende eingezäunte Müllplatz liegt. Wenn dort Autos parken, würde eine wilde Müllablagerung zumindest erschwert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 151

OF (Antrag Ortsbeirat)

Setzen von Pollern in der Buchrainstraße III

14.10.2014 · Aktualisiert: 14.11.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2014, OF 964/5 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße III Vorgang: ST 1385/11 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit der unter Ziffer 3 der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 zugesagten Maßnahme gegen das widerrechtliche Beparken des nordöstlichen Teils des Bürgersteigs der Buchrainstraße gerechnet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 wird konstatiert: "Der in der Anregung beschriebene Bereich der Buchrainstraße bzw. Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zum Teil noch in einer umfangreichen Umgestaltungsmaßnahme. In dem kürzlich fertig gestellten Bereich wurden bereits zur Absicherung des Gehweges Poller und Fahrradständer installiert. Auch der noch im Umbau befindliche Abschnitt des Gehweges wird nach seiner Fertigstellung, wie auch der bereits fertig gestellte Teil, gegen ein widerrechtliches Beparken mit entsprechenden Maßnahmen abgesichert." Leider ist diese Maßnahme bis heute nicht abgeschlossen worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 07.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1170 2014 Die Vorlage OF 964/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierungen in der südlichen Buchrainstraße

13.06.2014 · Aktualisiert: 24.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3218 entstanden aus Vorlage: OF 835/5 vom 24.05.2014 Betreff: Markierungen in der südlichen Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, im südlichen Teil der Buchrainstraße zwischen der Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg 1. zur Verbesserung der Parkplatzsituation Parkplatzmarkierungen anzubringen und 2. zur Verminderung der Geschwindigkeit a) vor der Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49 eine Wartelinie anzubringen und b) zu prüfen und zu berichten, ob auf der östlichen Seite das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße angeordnet werden kann. Begründung: Im südlichen Teil der Buchrainstraße werden Fahrzeuge teilweise vor den Hauszufahrten geparkt oder blockieren die Wege, daher ist es sinnvoll, in diesem Teil der Buchrainstraße Parkplatzmarkierungen anzubringen. Die aus Süden kommenden Autofahrerinnen und Autofahrer fahren teilweise ohne zu bremsen über die Einmündung der Stichstraße zu den Liegenschaften Buchrainstraße Nr. 47a und Nr. 49. Hier gilt jedoch rechts vor links. Des Weiteren ist eine andere Parkanordnung zu prüfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1195 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Parksituation in der Buchrainstraße

28.03.2014 · Aktualisiert: 06.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3041 entstanden aus Vorlage: OF 798/5 vom 10.03.2014 Betreff: Verbesserung der Parksituation in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wenn ja, in welcher Form das Parken auf der östlichen Straßenseite der Buchrainstraße zwischen der Einmündung in die Wiener Straße und der Einmündung in die Offenbacher Landstraße, z. B. durch das temporäre Zulassen von Parken, legalisiert werden kann. Begründung: In der Buchrainstraße wird das absolute Halteverbot auf der östlichen Straßenseite in der Regel durchweg ignoriert. Dies liegt auch daran, dass der Parkraum in diesem Gebiet sehr knapp bemessen ist. Vor allem in den Abendstunden findet man nur sehr schwer eine Parkmöglichkeit. Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass man eine Besserung der Parksituation erreichen kann, wenn man das Parken in diesem Abschnitt der Buchrainstraße, z. B. von abends bis morgens, gestatten würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg (II)

27.09.2013 · Aktualisiert: 25.05.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.09.2013, OM 2549 entstanden aus Vorlage: OF 692/5 vom 08.09.2013 Betreff: Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg (II) Vorgang: ST 1180/13 Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Eigentümer der mit einem Baum bewachsenen Fläche an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg in Verbindung zu setzen und Gestaltungsmöglichkeiten dieser Fläche, auch unter Zuhilfenahme des Ortsbeiratsbudgets, zu erörtern. Begründung: An der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg steht ein wunderschöner alter Baum. Leider ist die Fläche um den Baum ungepflegt und verwildert. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es wünschenswert, diese Fläche entsprechend zu gestalten. In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1180, wird mitgeteilt, dass sich der Baum in Privateigentum befindet. Da der Ortsbeirat die Gestaltung der Fläche nach wie vor für wünschenswert hält, soll mit dem Eigentümer das Gespräch bezüglich einer Gestaltung gesucht werden. Der Ortsbeirat ist bereit, hierfür Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2013, ST 1180 Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2013, ST 1769 Aktenzeichen: 78 0

OF (Antrag Ortsbeirat)

Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (II)

11.08.2013 · Aktualisiert: 09.09.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2013, OF 649/5 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (II) Vorgang: ST 1385/11 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wann mit den in der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 zugesagten Maßnahmen gegen das widerrechtliche Beparken des nordöstlichen Teils des Bürgersteigs der Buchrainstraße gerechnet werden kann. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.20122, ST 1385 wird konstatiert: "Der in der Anregung beschriebene Bereich der Buchrainstraße bzw. Offenbacher Landstraße befindet sich derzeit zum Teil noch in einer umfangreichen Umgestaltungsmaßnahme. In dem kürzlich fertig gestellten Bereich wurden bereits zur Absicherung des Gehweges Poller und Fahrradständer installiert. Auch der noch im Umbau befindliche Abschnitt des Gehweges wird nach seiner Fertigstellung, wie auch der bereits fertig gestellte Teil, gegen ein widerrechtliches Beparken mit entsprechenden Maßnahmen abgesichert." Leider ist mit dieser Maßnahme bis heute nicht begonnen worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 5 am 29.08.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 811 2013 Die Vorlage OF 649/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg

05.05.2013 · Aktualisiert: 03.07.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2013, OF 614/5 Betreff: Gestaltung der Fläche um den Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, die Fläche um den alten Baum an der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg zu gestalten. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Begründung: An der Einmündung der Hildegard-Schaeder-Straße in den Altebergsweg steht ein wunderschöner alter Baum. Leider ist die Fläche um den Baum ungepflegt und verwildert. Aus Sicht des Ortsbeirates ist es wünschenswert, diese Fläche entsprechend zu gestalten. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 28.06.2013, TO I, TOP 17 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 171 2013 Die Vorlage OF 614/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese

01.03.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2013, OF 539/5 Betreff: Ausschilderung des Sportplatzes Beckerwiese Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, den Sportplatz Beckerwiese und das dazugehörige Vereinsheim an den folgenden Stellen im Stadtteil mit dem Zeichen 432 - lfd. Nr. 51 - Abschnitt 10-Wegweiser der Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 - Richtzeichen mit dem Text Sportanlage SpVgg Oberrad 05 Oberräder Wäldche an den folgenden Stellen auszuschildern. 1. Offenbacher Landstraße / Ecke Wiener Straße - in Richtung Buchrainplatz 2. Offenbacher Landstraße / Ecke Balduinstraße - in Richtung Buchrainplatz 3. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Innenstadt 4. Gerbermühlstraße / Einmündung Wehrstraße - in Richtung Offenbach 5. am Buchrainplatz - in Richtung Buchrainstraße Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro. Begründung: Sowohl die Sportanlage als auch das Vereinslokal verfügen über keine postalische Adresse. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mit einem Navigationssystem zu finden. Auswärtige Spielerinnen und Spieler und Gäste des Vereinslokals finden dieses teilweise nur schwer. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2013, TO I, TOP 22 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 153 2013 Die Vorlage OF 539/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Aufpflasterung an der Einmündung Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße

15.10.2012 · Aktualisiert: 06.11.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2012, OF 426/5 Betreff: Aufpflasterung an der Einmündung Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Aufpflasterung an der Einmündung Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße derart zu gestalten, dass der Höhenunterschied zwischen Aufpflasterung und Offenbacher Landstraße achsenschonender gestaltet werden kann. Begründung: Die "Sinussteine" (die im Übrigen eher einem um 90° gedrehten Tangens ähneln) verbinden die Offenbacher Landstraße mit der Aufpflasterung. Problematisch hierbei ist, dass Fahrzeuge, die die Aufpflasterung queren wollen, bei diesem Vorhaben mehr oder weniger durchgeschüttelt werden. Der Ortsbeirat bittet daher zu prüfen, ob die "Sinussteine" ersetzt werden können. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 542 2012 Die Vorlage OF 426/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66

28.09.2012 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1586 entstanden aus Vorlage: OF 381/5 vom 10.09.2012 Betreff: Erneuerung des Asphalts in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob der Asphalt der Buchrainstraße zwischen der Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 vor allem aufgrund der Nutzung durch die beiden Buslinien zu erneuern ist. Begründung: Der Asphalt der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Liegenschaft Buchrainstraße 66 ist in einem schlechten Zustand. Nicht nur Radfahrern bereitet der Zustand des Straßenbelages Probleme. Der Zustand des Straßenbelages ist zudem für die Busse, die auf den Buslinien 81 und 82 fahren, sowie für die Fahrgäste eine Zumutung, da man auf diesem Stück der Buchrainstraße kräftig durchgeschaukelt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1828 Aktenzeichen: 66 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Bänken an den Bushaltestellen der Buslinien 81 und 82

28.09.2012 · Aktualisiert: 03.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1584 entstanden aus Vorlage: OF 379/5 vom 10.09.2012 Betreff: Aufstellen von Bänken an den Bushaltestellen der Buslinien 81 und 82 Der Magistrat wird gebeten, an den unten aufgeführten Haltestellen der Buslinien 81 und 82 im Stadtteil Oberrad Bänke aufstellen zu lassen: 1. Buchrainplatz; 2. Buchrainstraße (beide Haltestellen); 3. Burgenlandweg (beide Haltestellen); 4. Mathildenstraße; 5. Hansenweg; 6. Goldbergweg; 7. Georg-Treser-Straße; 8. Melanchthonplatz; 9. Schafheckstraße; 10. Grazer Weg; 11. Wiener Straße. Begründung: Die Buslinien 81 und 82 im Stadtteil Oberrad werden sehr gut angenommen. Besonders ältere und gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger freuen sich über die Erweiterung des ÖPNV. Bedauerlicherweise befinden sich an den genannten Haltestellen keine Bänke, auf denen die Mitbürgerinnen und Mitbürger auf den Bus warten können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2013, ST 263 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II

28.09.2012 · Aktualisiert: 04.12.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1592 entstanden aus Vorlage: OF 387/5 vom 10.09.2012 Betreff: Anbringung von Wartelinien im Goldbergweg und im Altebergsweg bei den Einmündungen Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II Der Magistrat wird gebeten, auf dem Goldbergweg und dem Altebergsweg vor den Einmündungen in das Altebergsgäßchen I und das Altebergsgäßchen II Wartelinien (Zeichen 341 StVO) anbringen zu lassen. Begründung: Goldbergweg und Altebergsweg sind im Einmündungsbereich zum Altebergsgäßchen I und Altebergsgäßchen II Straßen von geringem Querschnitt. Die Fahrzeuge, die aus dem Altebergsgäßchen I und aus dem Altebergsgäßchen II in den Goldbergweg bzw. den Altebergsweg einbiegen wollen, sind vorfahrtsberechtigt. Bedauerlicherweise ist das den Fahrzeugführern nicht immer präsent. Bislang sind glücklicherweise noch keine schwereren Verkehrsunfälle geschehen. Um Unfällen auch in Zukunft, vor allem Unfällen mit Fahrradfahrern, vorzubeugen, ist das Anbringen von Wartelinien ein gutes Mittel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2012, ST 1827

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kennzeichnung der Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die Buchrainstraße

28.09.2012 · Aktualisiert: 03.01.2013

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1590 entstanden aus Vorlage: OF 385/5 vom 10.09.2012 Betreff: Kennzeichnung der Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, die Aufpflasterung an der Einmündung von der Offenbacher Landstraße in die Buchrainstraße zusätzlich durch kleine, weiße und reflektierende Dreiecke auf dem Asphalt zu markieren. Diese Markierung soll parallel zum Zebrastreifen angebracht werden. Begründung: An der Einmündung der Offenbacher Landstraße in die Buchrainstraße befindet sich eine Aufpflasterung. Um diese Aufpflasterung ohne größere Schäden für Fahrzeug und Fahrzeuginsassen bewältigen zu können, ist eine erhebliche Reduktion der Fahrgeschwindigkeit unabdingbar. Leider ist die Aufpflasterung sowohl bei Ortsunkundigen nicht bekannt als auch in der Nacht nicht unbedingt sichtbar. Um Schaden von den Fahrzeuginsassen und an den Fahrzeugen zu vermeiden, bittet der Ortsbeirat 5 um die zusätzliche Kennzeichnung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.12.2012, ST 1956

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Absicherung des Bürgersteigs in der Wiener Straße an der Einmündung zur Buchrainstraße

16.03.2012 · Aktualisiert: 21.01.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2012, OM 979 entstanden aus Vorlage: OF 248/5 vom 24.02.2012 Betreff: Absicherung des Bürgersteigs in der Wiener Straße an der Einmündung zur Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, das verkehrswidrige Parken auf dem nördlichen Teil der Wiener Straße an der Einmündung zur Buchrainstraße durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: In der Bürgerfragestunde des Ortsbeirates 5 am 17.02.2012 hat sich ein Mitbürger beschwert, dass auf diesem Teil des Bürgersteiges derart geparkt wird, dass auf der für die Fußgängerinnen und Fußgängern verbleibenden Breite kein Durchkommen mehr mit einem Kinderwagen, Rollator oder gar Rollstuhl ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 824 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zebrastreifen am Beginn der Buchrainstraße

02.12.2011 · Aktualisiert: 14.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 719 entstanden aus Vorlage: OF 171/5 vom 18.11.2011 Betreff: Zebrastreifen am Beginn der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen, der am Beginn der Balduinstraße/Ecke Offenbacher Landstraße vor den Umbauarbeiten vorhanden war und der ein gefahrloseres Überqueren der Straße ermöglichte, wiederherzustellen. Begründung: Mit den Umbauarbeiten für die Umgestaltung des Buchrainplatzes und der Verlegung der Fahrspur auf die rechte Seite (von Frankfurt aus in Richtung Offenbach) ist der Zebrastreifen verschwunden. Da sich die Überquerung der Straße jetzt noch gefährlicher gestaltet als vor den Umbauarbeiten (Linksabbieger von der Offenbacher Landstraße sind hinzu gekommen), ist der Zebrastreifen noch dringender erforderlich als vorher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 246 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Fahrradständern in der Hildegard-Schaeder-Straße

28.10.2011 · Aktualisiert: 04.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.10.2011, OM 530 entstanden aus Vorlage: OF 143/5 vom 06.10.2011 Betreff: Aufstellen von Fahrradständern in der Hildegard-Schaeder-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Hildegard-Schaeder-Straße vor der Hausnummer 17 in Längsrichtung zwei Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Im genannten Wohngebiet gibt es keine öffentlichen Fahrradständer. Die benannte Stelle eignet sich dafür. Die Fahrradständer werden auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewünscht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2012, ST 506 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat)

Setzen von Rundbänken in der Hildegard-Schaeder-Straße

09.10.2011 · Aktualisiert: 02.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2011, OF 141/5 Betreff: Setzen von Rundbänken in der Hildegard-Schaeder-Straße Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat damit, um die vier Bäume in der Hildegard-Schaeder-Straße jeweils eine hochwertige Rundbank anzubringen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 8.000 Euro. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereiches in der Hildegard-Schaeder-Straße. Leider war in den Planungen keinerlei Stadtmobiliar zum Sitzen vorgesehen. Um die beiden größeren Spielflächen attraktiver zu gestalten und um den Anwohnerinnen und Anwohnern die Möglichkeit zu geben, draußen zu verweilen, wäre das Anbringen von Rundbänken sinnvoll und zielführend. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FAG FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 28.10.2011, TO I, TOP 25 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 51 2011 Die Vorlage OF 141/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FAG, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Setzen von Pollern in der Buchrainstraße

19.08.2011 · Aktualisiert: 19.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 291 entstanden aus Vorlage: OF 58/5 vom 27.07.2011 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig der östlichen Buchrainstraße 1. westlich der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 348"; 2. vor dem Müllsammelplatz der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 348" und 3. vor der Liegenschaft "Buchrainstraße 3-5" abzupollern. Begründung: In dem genannten Abschnitt ist der Bürgersteig sehr eng. Trotzdem parken dort immer wieder Autos. Dadurch werden die Fußgänger, insbesondere gehbehinderte Menschen und Eltern mit Kinderwagen behindert und müssen auf die Straße ausweichen. Des Weiteren kommt noch hinzu, dass durch das widerrechtliche Parken das Ausfahren aus der Garage der Liegenschaft "Offenbacher Landstraße 348" und das Entsorgen des Hausmülls durch die FES erheblich erschwert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1385 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1465 Aktenzeichen: 66 5

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherstellung des Spielbetriebes der SpVgg Oberrad 05 Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121

19.08.2011 · Aktualisiert: 16.05.2012

S A C H S T A N D : Anregung vom 19.08.2011, OA 61 entstanden aus Vorlage: OF 95/5 vom 04.08.2011 Betreff: Sicherstellung des Spielbetriebes der SpVgg Oberrad 05 Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Spielbetrieb der SpVgg Oberrad bis zum endgültigen Ausbau des dritten Spielfeldes auf Sportanlagen im Ortsbezirk 5 oder an unmittelbar mit dem ÖPNV zu erreichenden Sportanlagen sicherzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 begrüßt den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese, um die Realisierung eines dritten Spielfeldes für die SpVgg Oberrad 05 weiter voranzubringen. Bis zur Inbetriebnahme des dritten Spielfeldes ist es jedoch geboten, den Spielbetrieb so gut es geht auf der Sportanlage oder auf unmittelbar zu erreichenden Sportanlagen aufrecht zu erhalten. Aufgrund der Ausbesserungsarbeiten an den Spielfeldern wurde zeitweise kein Ausweichspielfeld innerhalb Frankfurts zur Verfügung gestellt, sodass der Trainingsbetrieb teilweise außerhalb Frankfurts stattfinden musste. Dies kann kein Dauerzustand für die kommenden Jahre sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.10.2011, B 424 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 24.08.2011 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.08.2011, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; Bunte (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP (M 121 und OA 61 = Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.08.2011, TO II, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP; Bunte (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Bunte und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 547, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011 Aktenzeichen: 52 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anbringen von Fahrradständern vor der Kita KiBiZ, Oberrad

03.12.2010 · Aktualisiert: 01.03.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2010, OM 4843 entstanden aus Vorlage: OF 1209/5 vom 04.11.2010 Betreff: Anbringen von Fahrradständern vor der Kita KiBiZ, Oberrad Der Magistrat wird gebeten, vor der Kita KiBiZ in der Buchrainstraße 34/An der Mannsfaust zwei Fahrradständer anzubringen. Begründung: Vor der Kita KiBiZ gibt es keinerlei Möglichkeiten, ein Fahrrad abzustellen oder anzuschließen. Kinder, Eltern und Kita-Mitarbeiter kommen regelmäßig mit dem Fahrrad und sollten eine Möglichkeit haben, ihr Fahrrad abstellen und anschließen zu können. Ausreichend Platz ist vorhanden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2011, ST 433 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Hundetütenautomat in Oberrad

03.12.2010 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2010, OM 4841 entstanden aus Vorlage: OF 1204/5 vom 14.11.2010 Betreff: Hundetütenautomat in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, in der Verlängerung der Mathildenstraße entlang der westlichen Friedhofmauer des Alten Friedhofs bis zur Einmündung "Altebergsweg", einen Hundetütenspendeautomaten aufzustellen. Der Magistrat wird außerdem gebeten, an der Einmündung "Altebergsweg" einen Müllbehälter aufzustellen. Der Ortsbeirat 5 übernimmt die Organisation zur Bereitstellung der Tüten. Die Betreuung des Hundetütenautomaten wird von einer engagierten Bürgerin übernommen. Deren Name und Adresse ist dem Ortsbeirat 5 bekannt. Begründung: Der Gehweg entlang der westlichen Friedhofsmauer des Alten Friedhofs Oberrad wird leider in sehr starkem Umfang als "Hundeklo" genutzt. Bürger, die sich auf dem Fußweg zum Stadtwald befinden, Gartenbesitzern und Bewohnern dieses Umkreises ist dieser unerträgliche Zustand nicht mehr zuzumuten. Erfreulicherweise hat sich eine engagierte Bürgerin aus Oberrad angeboten, die Hundetütenpatenschaft zu übernehmen. Der Ortsbeirat 5 begrüßt dieses freiwillige Engagement sehr. Um zu vermeiden, dass die benutzten Hundekottüten in die umliegenden Gärten geworfen werden, sollte auch ein Müllbehälter aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2011, ST 330 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung einer zusätzlichen Buslinie im südlichen Oberrad

04.12.2009 · Aktualisiert: 27.04.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.12.2009, OM 3817 entstanden aus Vorlage: OF 943/5 vom 26.11.2009 Betreff: Einrichtung einer zusätzlichen Buslinie im südlichen Oberrad Vorgang: NR 1629/09 CDU/GRÜNE; ST 875/08; OM 1640/07 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die ablehnende Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2008, ST 875, zu überdenken und den zur Vorlage NR 1629/09 gefassten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung umzusetzen. Begründung: In dem gemeinsamen Antrag des Ortsbeirates vom 7. September 2007 wurde der Magistrat gebeten, die Einrichtung einer neuen Buslinie zu veranlassen. Diese Buslinie sollte die Wohngebiete Wiener Straße, den Friedhof, das Heimatmuseum sowie den Scheerwald mit dem Straßenbahnnetz verbinden. Hierbei wurde als Begründung aufgeführt: "Im Einzugsbereich der Wiener Straße liegen drei Altenheime sowie ein Reha-Zentrum. Für Bewohner/innen und Besucher/innen erweist es sich als äußerst beschwerlich, die nächstgelegene Haltestelle Buchrainplatz zu erreichen. Weiterhin sind Heimatmuseum, Scheerwald und der Friedhof nur durch längere Fußwege von der Straßenbahnhaltestelle aus zu erreichen. Eine neue Buslinie wäre zu begrüßen. Start sollte der Seehofpark (Sachsenhausen) sein, die Linie über Goldbergweg, Hansenweg, Mathildenstraße, Alter Friedhof, Buchrainstraße, Waldfriedhof, Wiener Straße 41-45, Wiener Straße 120-130, Heimatmuseum, Scheerwald und Sportplatz verkehren." Dadurch könnte die Mobilität im südlichen Oberrad, wie vom Ortsbeirat gewünscht, verbessert werden Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2010, ST 329 Aktenzeichen: 92 11

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Auswechslung defekter Leuchtkörper hier: Straße „An der Goetheruh“

30.10.2009 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2009, OM 3733 entstanden aus Vorlage: OF 923/5 vom 12.10.2009 Betreff: Auswechslung defekter Leuchtkörper hier: Straße "An der Goetheruh" Der Magistrat wird gebeten, die defekten Leuchtkörper der Lampen im östlichen Teil der Straße "An der Goetheruh", zwischen der Einmündung Buchrainstraße und dem Parkplatz der SpVgg Oberrad 05, zeitnah gegen funktionierende Leuchtkörper auszuwechseln. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich lange für die Beleuchtung der Straße zum Sportplatz der SpVgg Oberrad 05 und des nördlich gelegenen Parkplatzes eingesetzt. Seit mehr als einer Woche beklagt sich die SpVgg Oberrad 05 über die defekten Leuchtkörper und die damit unzureichende Beleuchtung der Straße "An der Goetheruh". Leider konnten diverse Emails bislang keinerlei Verbesserung schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2010, ST 255 Aktenzeichen: 91 52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parken in der Buchrainstraße

28.08.2009 · Aktualisiert: 28.11.2011

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.08.2009, OM 3513 entstanden aus Vorlage: OF 858/5 vom 10.08.2009 Betreff: Parken in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, betreffend des Parkens in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Goldbergweg/Wiener Straße und Burgenlandweg folgendes zu verfügen: I. Westliche Seite der Buchrainstraße, nord-südliche Richtung 1. Vom Beginn der Buchrainstraße/Einmündung Goldbergweg bis zu Liegenschaft Buchrainstraße 66 ist das Parken ausschließlich auf der Fahrbahn zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). 2. Von der Liegenschaft Buchrainstraße 66 bis zur Liegenschaft Buchrainstraße 82 ist das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die jeweils in der Flucht der Baumscheiben verlaufen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). Zusätzlich werden entsprechende Beschilderungen angebracht (Zeichen 315 - Parken auf Gehwegen, § 42 (4) StVO). 3. Vor den Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken der Liegenschaften der Buchrainstraße sind die einschlägigen Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299, § 41 (3) 8 Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote, StVO) anzubringen. II. Östliche Seite der Buchrainstraße, süd-nördliche Richtung 1. Vom Beginn der Buchrainstraße/Einmündung Burgenlandweg bis zur Liegenschaft Buchrainstraße 49 ist das Parken auf der Fahrbahn zu erlauben, und nur dort, wo die Fahrbahnbreite nicht ausreicht, ist das Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße zu verfügen. Zur Verdeutlichung sind entsprechende Fahrbahnmarkierungen anzubringen, die jeweils in der Flucht der Baumscheiben verlaufen (§ 41 (3) 7 Markierungen, StVO). 2. Vor den Ein- und Ausfahrten zu den Grundstücken der Liegenschaften der Buchrainstraße sind die einschlägigen Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote (Zeichen 299, § 41 (3) 8 Grenzmarkierungen für Halt- und Parkverbote, StVO) anzubringen. 3. Die Schilder, die das Halten im oben angegebenen Bereich untersagen, sind mitsamt den Zusatzschildern wegzuverfügen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner haben sich in letzter Zeit häufiger über das Parken im südlichen Teil der Buchrainstraße sowie die Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beschwert. Der Ortsbeirat 5 ist der Ansicht, dass das Problem durch die oben angegebene Verfügung entschärft werden könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2009, ST 1462 Aktenzeichen: 32 1

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