Meine Nachbarschaft: Altebergsweg
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Vorlagen
Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7611 entstanden aus Vorlage: OF 1557/5 vom 21.09.2025 Betreff: Maßnahmen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Buchrainstraße zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, durch welche Maßnahmen die vorgeschriebenen 30 km/h (Tempo-30-Zone) in der Buchrainstraße auf der Strecke zwischen Wiener Straße und Offenbacher Landstraße eingehalten werden können. Begründung: Die Buchrainstraße zwischen der Wiener Straße und der Offenbacher Landstraße ist eine der wichtigsten Durchfahrtsstraßen in Oberrad. Bürger beschweren sich, dass die vorgeschriebenen 30 km/h in der Tempo-30-Zone von vielen Fahrzeugen nicht eingehalten werden. Dieser Straßenabschnitt wird auch von vielen Kindern und Fahrradfahrern genutzt, die dadurch gefährdet werden. Durch die erhöhte Geschwindigkeit und das Rasen einiger Fahrzeugführer in Verbindung mit unachtsamem Fahren werden auf dieser Strecke zudem auch Schäden an den Seitenspiegeln der dort geparkten Fahrzeuge verursacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Mehr Bänke in Oberrad aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7613 entstanden aus Vorlage: OF 1559/5 vom 14.09.2025 Betreff: Mehr Bänke in Oberrad aufstellen Der Magistrat wird gebeten, im Stadtteil Oberrad mehr Bänke aufzustellen und schlägt dafür folgende Standorte vor: - gegenüber dem Eingang der Gärtnerei Stoll, Im Bärengarten 1: Dort befindet sich gegenüber dem Eingang ein vier mal vier Meter breiter Grünstreifen; - an der Ostseite der Friedhofsmauer: Hinter den Häusern Hildegard-Schaeder-Straße 2 bis 19 ist ein kleiner Platz, der gepflastert ist und von drei Zieräpfelbäumen flankiert wird. Begründung: Abgesehen von der Tatsache, dass auch die Bewohner von Oberrad immer älter werden und froh über jede Bank sind, auf die sie sich setzen können, sorgt der Klimawandel mit heißen Phasen in den Sommermonaten dafür, dass sich besonders die Teile der Bevölkerung, die keinen Garten bzw. Balkon haben, gerne im Grünen aufhalten. Da diese Grünflächen in Oberrad noch vorhanden sind, sollte durch das Aufstellen von Bänken dafür gesorgt werden, dass der dortige Aufenthalt angenehm ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7612 entstanden aus Vorlage: OF 1558/5 vom 14.09.2025 Betreff: Wirksame Verbesserung der Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, wie die Einhaltung der Tempo-30-Regelung im unteren Bereich der Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Kreuzung Wiener Straße nachhaltig verbessert werden kann. Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: - Installation eines Geschwindigkeits-Displays gemäß § 45 Abs. 1c StVO zur Erhöhung der Verkehrssicherheit; - Anbringen von gut sichtbaren Fahrbahnmarkierungen ("30") nach § 39 Abs. 5 StVO zur Verdeutlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Begründung: Im unteren Abschnitt der Buchrainstraße wird die bestehende Tempo-30-Regelung nachweislich häufig nicht eingehalten. Dadurch entstehen erhöhte Unfallgefahren sowie eine erhebliche Minderung der dortigen Wohn- und Aufenthaltsqualität. Zudem erhöht sich die Unfallgefahr für Kinder, die die ansässige Kita ("Ki.Bi.Z Buchrain") besuchen, enorm. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dienen der effektiven Durchsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO sowie der Gefahrenabwehr gemäß § 45 StVO. Durch die Kombination optischer und baulicher Elemente kann die Verkehrssicherheit gesteigert und die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung dauerhaft gewährleistet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Straßenbeleuchtung im Altebergsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7212 entstanden aus Vorlage: OF 1443/5 vom 05.06.2025 Betreff: Straßenbeleuchtung im Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Altebergsweg die Straßenbeleuchtung ausreichend vorhanden ist und gegebenenfalls ausgebaut werden kann. Begründung: Im Sinne der Verkehrssicherheit sind Gehwege und Straßen durch ausreichende Straßenbeleuchtung auszustatten. Im Bereich des Altebergswegs mangelt es an einigen Stellen an einer ausreichenden Straßenbeleuchtung. Es wäre im Sinne der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie der Anwohnerinnen und Anwohner, wenn es dort eine ausreichende Straßenbeleuchtung gäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6428 entstanden aus Vorlage: OF 1293/5 vom 03.01.2025 Betreff: Notwendiger Rückschnitt der Platanus acerifolia im oberen Teil der Buchrainstraße (zwischen Wiener Straße und Burgenlandweg) Der Magistrat wird gebeten, dass die Bäume (überwiegend Platanus acerifolia) in der Buchrainstraße zwischen Wiener S traße und Burgenlandweg grundsaniert und stark zurückgeschnitten werden. Begründung: Die seit Jahren nicht geschnittenen und ungepflegten Bäume haben sich mittlerweile zu einem Sicherheitsrisiko sowohl für die dortigen Anwohner als auch für den fußläufigen und fahrenden Durchgangsverkehr entwickelt. Dadurch, dass die Bäume mittlerweile weit höher als die Häuser gewachsen sind und in direkter Nähe zu den Häusern stehen, haben die Anwohner jedes Jahr im Herbst ein Problem mit verstopften Regenrinnen und durch die Baumfrüchte verstopften Abflussrohren. Dies führt teilweise zu Schäden und regelmäßig zu nicht unerheblichen Kosten für Reinigung und Instandsetzung. Die Bäume haben im mittleren und oberen Bereich dürres Astwerk. Einige Äste ragen über die Straße. Hier ist des Öfteren schon Astbruch entstanden. Nach Rücksprache mit den Anwohnern sind Dellen in den geparkten Kfz keine Seltenheit, wobei ein Anwohner eine kleine Platzwunde durch herabfallendes Astwerk erhielt. Äste, die über die Straße ragen, sind ein Sicherheitsrisiko. Dadurch, dass die Bäume in den letzten Jahren nicht geschnitten wurden, haben sie, wie für diesen Standort notwendig, keinen vernünftigen Kronenaufbau. Die Bäume gehören konsequent auf Stock gesetzt. Gerade diese Baumart verträgt dies ohne Probleme und entwickelt eine dichte Krone mit vielen Austrieben. Abhilfe ist dringend erforderlich, um ggf. Unfälle durch auf Passanten und Autos herabfallende Äste zu vermeiden. Dies kann nur durch einen umfänglichen Baumschnitt der jeweiligen Bäume erfolgen. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 724 Aktenzeichen: 67-0
Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6112 entstanden aus Vorlage: OF 1231/5 vom 10.10.2024 Betreff: Anbringung von Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) um den Seehofpark Der Magistrat gebeten, in den an den Seehofpark unmittelbar angrenzenden Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) zu installieren (siehe Karte). Begründung: Die Mitarbeitenden der Kita Grüne Soße und im Umfeld wohnende Familien wünschen sich sichere Verhältnisse für Kinder, die die Straßen um den Seehofpark herum queren, um die Kita oder zum Beispiel den Kiosk zu erreichen. Dies bezieht sich auf den Seehofsweg, den Reversbrunnenweg und den am Seehofpark entlangführenden Abschnitt des Wendelswegs. Deswegen sollte in den drei oben genannten Straßen das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden, um andere Verkehrsteilnehmende dafür zu sensibilisieren, dass dort verstärkt Kinder unterwegs sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 375 Beratung im Ortsbeirat: 5
Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 entstanden aus Vorlage: OF 1249/5 vom 04.11.2024 Betreff: Im Reversbrunnenweg Tempo 30 einführen Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Reversbrunnenweg mit Verkehrszeichen 274 Tempo 30 einzuführen. Begründung: Der Reversbrunnenweg ist ein etwa 250 Meter langer Straßenabschnitt zwischen Wendelsweg, Bergesgrundweg, Altebergsweg, Seehofsweg und Goldbergweg auf dem Tempo 50 gilt, während auf den genannten Straßen Tempo 30 gilt. In der VwV-StVO heißt es gem. Nr. XII, Rz 14 zu Zeichen 274: "Liegt innerhalb geschlossener Ortschaften zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen nur ein kurzer Streckenabschnitt (bis zu 300 Meter), so kommt zur Verstetigung des Verkehrsflusses eine Absenkung der Geschwindigkeit auch zwischen den beiden in der Geschwindigkeit beschränkten Streckenabschnitten in Betracht. Dieses fördert nicht nur die Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Verringerung der verkehrsbedingten Lärm- und Abgasbelastung bei." Demnach ist in diesem Fall zur Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht die qualifizierte Gefahrenlage nach § 45 Abs. 9 der StVO erforderlich. Dessen ungeachtet ist der Ortsbeirat der Ansicht, dass sehr wohl eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, da die besagte Straße über keinen Gehweg verfügt und dort, wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1526 selbst einräumt, vorwiegend Durchgangsverkehr herrscht. Darüber hinaus ist der Reversbrunnenweg als Fahrradverbindung im Schulwegeplan enthalten. Die Einführung von Tempo 30 ist somit zulässig und geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 385 Beratung im Ortsbeirat: 5
Anbringen des Verkehrsschilds „Vorsicht, Kinder“ im Reversbrunnenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 entstanden aus Vorlage: OF 1233/5 vom 16.10.2024 Betreff: Anbringen des Verkehrsschilds "Vorsicht, Kinder" im Reversbrunnenweg Vorgang: OM 3614/23 OBR 5; ST 1526/23 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich nach dem Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg am Anfang des Reversbrunnenweges ein Verkehrsschilder Nr. 136 "Vorsicht, Kinder" wegen spielender Kinder im Bereich des Seehofparks anbringen zu lassen. Begründung: In der ST 1526 entschied der Magistrat sich gegen eine Weiterführung der Tempo-30-Zone bzw. eine "Runde 30", da an dieser Stelle keine Gefahrenlage bestehe. Der Seehofpark erfreut sich jedoch zunehmender Beliebtheit. Durch die neue Basketballanlage und Hundeauslauffläche werden immer mehr Bürger, groß wie klein, von dem Park angezogen. Der Kiosk "Nox", der sich gegenüber des Parks im Wendelsweg befindet, zieht ebenso Gäste an. Der Spielplatz, der auch von der Kita Grüne Soße gerne genutzt wird, ist regelmäßig sehr gut besucht. Umso mehr verwundet es, dass der Magistrat hier von einer "geringen Gefahrenlage" ausgeht, zumal dort aufgrund des Durchgangsverkehrs kein Tempo 30 angeordnet werden kann. Wenn man hier die Geschwindigkeit in einem Bereich von ca. 400 Metern nicht reduzieren "darf", sollte man zumindest Warnschilder aufstellen, die auf spielende Kinder hinweisen. Zur Information: Der Reversbrunnenweg ist keine Einbahnstraße und besitzt keinen Bürgersteig, sodass dort keinerlei Fußgängersicherheit gegeben ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 553 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neugestaltung der Grünfläche im Wendehammer der Hildegard-Schaeder-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5933 entstanden aus Vorlage: OF 1181/5 vom 26.08.2024 Betreff: Neugestaltung der Grünfläche im Wendehammer der Hildegard-Schaeder-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünfläche im Wendehammer der Hildegard-Schaeder-Straße neu zu gestalten. Dabei sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen: a) die beiden Bäume sind zu belassen; b) die Bänke im Inneren der Grünfläche sind zu belassen; c) eine Zuwegung zu den Bänken ist zu schaffen; d) die Rosen sind zu entfernen; e) die tote Trauerweide ist zu entfernen; f) auf der Fläche ist eine Wildblumenwiese anzulegen; g) die marode Einfriedung ist zu entfernen; h) es ist zu erörtern, inwieweit es sinnvoll ist, eine neue Einfriedung zu installieren. 2. die Planungen dem Ortsbeirat zuzuleiten. Begründung: Die Grünfläche im Wendehammer der Hildegard-Schaeder-Straße gibt ein katastrophales Bild ab. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, diese neu zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2061 Aktenzeichen: 67-0
Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.04.2024, OA 460 entstanden aus Vorlage: OF 1091/5 vom 05.04.2024 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg Vorgang: B 73/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Gasleuchten im Goldbergweg zwischen Hansenweg und Buchrainstraße durch LED-Leuchten zu ersetzen . Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege muss sichergestellt werden. Begründung: Im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2024, B 73, zur Umrüstung von Gasleuchten ist der Goldbergweg nicht in die Übersichtstabelle mit aufgenommen worden. Die Beleuchtung in diesem Bereich ist völlig unzureichend. Die Gehwege bzw. die Hindernisse und eventuelle Stolperfallen sind bei dieser Beleuchtung kaum zu sehen und auch aus Umweltgründen ist eine schnellstmögliche Umrüstung auf moderne LED-Leuchten anzustreben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2024, B 73 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1814 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 30.04.2024 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 03.06.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 460 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4782, 27. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 03.06.2024
Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5184 entstanden aus Vorlage: OF 1011/5 vom 06.02.2024 Betreff: Parkmöglichkeiten an der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die vom Verkehrsamt neu eingerichteten Halteverbotszonen in der Offenbacher Landstraße zwischen Erbacher Straße und Brunnenstraße in Richtung Innenstadt umgewidmet werden und Parken auch auf dem Bürgersteig in einer maximalen Breite von 30 Zentimetern erlaubt wird. Begründung: Um eine Beeinträchtigung und Störung der vorbeifahrenden Straßenbahnen in dem genannten Abschnitt durch falsch parkende Fahrzeuge zu vermeiden, ist es ausreichend, das Parken auf den Bürgersteigen auf einer Breite von 30 Zentimetern zu ermöglichen und die Parkflächen insbesondere auf der Straßenseite deutlich zu markieren. Die Bürgersteige in diesem Abschnitt sind zwischen 1,80 Meter und 2,05 Meter bzw. teilweise sogar 2,60 Meter breit, sodass hier noch eine Breite von 1,50 Meter bis 1,80 Meter für die Fußgänger übrig bleibt. Es existieren entlang der Offenbacher Landstraße bzw. Buchrainstraße genug Beispiele und die meisten Bürgersteige in Oberrad sind deutlich schmaler als die vorgesehene Breite von 2,20 Metern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1061 Aktenzeichen: 32-1
Optimierung der Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2023, OM 4741 entstanden aus Vorlage: OF 967/5 vom 06.11.2023 Betreff: Optimierung der Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, die Gussasphaltschwellen in der Buchrainstraße dahin gehend zu optimieren, dass 1. die Gussasphaltschwellen niedriger und länger werden und damit einen geringeren Anstiegswinkel haben, 2. die Gussasphaltschwellen durch Markierungen auf der Fahrbahn vor der jeweiligen Schwelle gekennzeichnet werden und 3. die Verkehrszeichen 112 - Unebene Fahrbahn - entfernt werden. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Verkehrsberuhigung in der Buchrainstraße. Die Gussasphaltschwellen müssen aus Sicht des Ortsbeirates jedoch noch optimiert werden. Die Ausmaße der Gussasphaltschwellen sollten sich an denen vor der Mühlbergschule orientieren. Die Hinweise mittels Verkehrszeichen 112 - Unebene Fahrbahn - sind durch Markierungen direkt vor den Gussasphaltschwellen zu ersetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 690 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Schneiden der Hecken in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4433 entstanden aus Vorlage: OF 877/5 vom 23.08.2023 Betreff: Schneiden der Hecken in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, die Hecken in Oberrad auf folgenden Wegen bzw. in folgenden Arealen zu schneiden: Da ist zum einen das Gebiet links der Wehrstraße bis zum Bahndamm und der Autobahn. Auf den Wegen wuchern die Büsche und sogar ganze Bäume auf den Fahrwegen, die von den Gärtnern benutzt werden, um zu ihren Feldern zu kommen. Für die landwirtschaftlichen Fahrzeuge sind die Wege nicht mehr breit genug und für Pkws, die von den Gärtnern genutzt werden dürfen, sind die Wege unter Umständen breit genug, aber die Autos werden dabei total zerkratzt. Da ist zum Z weiten das Areal im östlichen Oberrad, das begrenzt wird von der Buchrainstraße, dem Burgenlandweg, der Straße Im Eichlehen bzw. der Autobahn und der Wiener Straße. Hier ragen Büsche und Bäume zum Teil bis zu einem Meter in die Wege hinein, die dadurch zugewachsen sind. Begründung: Es gibt durch die zugewachsenen Wege keine Möglichkeit der Zu- bzw. Durchfahrt für die Feuerwehr im Falle eines Brandes. Rettungsfahrzeuge haben ebenso Schwierigkeiten bei der Anfahrt. Gerade angesichts des Klimawandels können Brände schneller entstehen und sich besser ausbreiten, wenn der Feuerwehr der Weg versperrt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2409 Aktenzeichen: 66-0
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4293 entstanden aus Vorlage: OF 841/5 vom 27.06.2023 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Bereich Hansenweg/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, auf welcher sich im Bereich Hansenweg/Altebergsweg befindlichen städtischen Fläche eine eingefriedete Hundeauslauffläche eingerichtet werden kann. Begründung: An den Ortsbeirat werden immer häufiger Anfragen bezüglich der Einrichtung von Hundeauslaufflächen herangetragen. Bürgerinnen und Bürger, die im südlichen Teil Oberrads im Bereich des Hansenwegs wohnen, haben vorgeschlagen, dort eine Hundeauslauffläche einzurichten. Der Ortsbeirat hält dieses Areal für geeignet und bittet um eine entsprechende Prüfung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2133 Aktenzeichen: 67-0
Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4104 entstanden aus Vorlage: OF 806/5 vom 26.05.2023 Betreff: Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es sich bei der Straße zwischen Altebergsweg und An der Goetheruh (zu diesen parallel verlaufend) um einen nur für Anlieger zugänglichen Privatweg handelt. Dies besagt ein Verkehrszeichen, welches an der Kreuzung des Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen (siehe Foto unten) aufgestellt ist. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass Anlieger des besagten Weges sie mit Verweis auf ein an der Kreuzung des Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen aufgestellten Verkehrszeichens von der Benutzung des Weges abhalten wollten. Der Weg führt ca. einen Kilometer von der genannten Kreuzung nach Osten. In der näheren Umgebung befindet sich an der Kreuzung der Straße An der Goetheruh mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen ein weiteres Verkehrszeichen, welches eine Befahrung der Straße An der Goetheruh untersagt - allerdings auf privatem Grund angebracht ist (aber gut von der Straße aus sichtbar). Weitere Verbotsschilder sind dem Ortsbeirat in der näheren Umgebung des Weges nicht bekannt. Jedenfalls das auf privatem Grund befindliche Verkehrszeichen dürfte unberechtigt aufgestellt worden sein. Zur Vermeidung weiterer Konflikte ist es angezeigt, die Rechtslage zu klären. Soweit der Weg tatsächlich derzeit nur von Anliegern benutzt werden darf, wäre es wünschenswert, dies zu ändern. Der Weg wird von vielen Spaziergängerinnen und Spaziergängern als Verbindung von Oberrad nach Sachsenhausen genutzt und dient der Naherholung. Kreuzung des besagten Weges mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen Kreuzung der Straße An der Goetheruh mit dem Altebergs-Zwerchgäßchen Fotos: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2196 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-2
Tempo-30-Zone Wendelsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.02.2023, OM 3614 entstanden aus Vorlage: OF 637/5 vom 11.01.2023 Betreff: Tempo-30-Zone Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone, die derzeit im Wendelsweg an der Ecke zum Bergesgrundweg endet, rund um den Seehofpark zu verlängern, d. h. den Reversbrunnenweg mit einzubeziehen. Quelle: Oliver Carsten Kimpel, Frankfurt: Derzeitiges Ende der Tempo-30-Zone im Wendelsweg Begründung: Der Seehofpark erfreut sich stetig steigender Beliebtheit. Dass Autofahrer über die derzeit dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h hinaus nicht in der Geschwindigkeit eingeschränkt werden, birgt an dieser Stelle vielfältige Risiken. An der Ecke Wendelsweg/Bergesgrundweg befinden sich ein mitunter sehr stark frequentierter Kiosk und die Reiterstaffel der Polizei. Ebenfalls spazieren hier weiter in Richtung Gärten in den Altebergsweg und Reversbrunnenweg viele Fußgängerinnen und Fußgänger und natürlich viele Eltern mit ihren Kindern, die den Spielplatz im Park nutzen. Zudem sind hier viele Radfahrerinnen und Radfahrer unterwegs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2023, ST 1526 Antrag vom 16.10.2024, OF 1233/5 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6113 Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6114 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Neuer Mülleimer an der Haltestelle „Buchrainstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2022, OM 3166 entstanden aus Vorlage: OF 601/5 vom 10.11.2022 Betreff: Neuer Mülleimer an der Haltestelle "Buchrainstraße" Der Magistrat wird gebeten, den seit längerer Zeit defekten Mülleimer an der Haltestelle der Buslinien 81 und 82 an der Buchrainstraße/Ecke Goldbergweg auszutauschen. Begründung: Seit Wochen scheint der Mülleimer an der Haltestelle der Buslinien 81 und 82 an der Buchrainstraße/Ecke Goldbergweg offensichtlich kaputt zu sein. Es ist keine ideale Lösung, den kaputten Mülleimer nach "Art von Christo" zu verhüllen und es dabei zu belassen. Der Ortsbeirat 5 erwartet, dass ein neuer intakter Mülleimer installiert wird, der auch regelmäßig geleert wird. Im Augenblick wird der Müll, vorwiegend Zigarettenkippen - da niemand einen Brand verursachen will - neben den Mülleimer geworfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 737 Beratung im Ortsbeirat: 5
Aufbringen von Aufflasterungen in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1214 entstanden aus Vorlage: OF 280/5 vom 25.11.2021 Betreff: Aufbringen von Aufflasterungen in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße zwischen Einmündung Wiener Straße/Ecke Goldbergweg und Einmündung Burgenlandweg zwei Aufpflasterungen aufzubringen. Die genaue Lage der Aufpflasterungen ist mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: In der Buchrainstraße ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Leider halten sich viele Autofahrerinnen und Autofahrer nicht daran. Die Straße wird unter anderem für den Freizeitverkehr als Zuwegung zum Scheerwald und zum Sportplatz Beckerwiese genutzt. Die viel zu schnell fahrenden Kraftfahrzeuge gefährden die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in unzumutbarer Weise. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 596 Aktenzeichen: 66 5
Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 entstanden aus Vorlage: OF 261/5 vom 10.10.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz II Vorgang: OM 311/21 OBR 5; ST 1700/21 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezugnahme auf die Vorlage OM 311 nochmals die Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz in Oberrad, zumindest versuchsweise, derart zu verändern, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen sowie Fußgängern und des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies könnte, auch bei Beibehaltung des Vorrangs der Straßenbahnen, dadurch erreicht werden, dass die genannten Lichtzeichenanlagen für den Pkw-Verkehr früher als derzeit auf Rot umspringen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Vorlage vom 11.06.2021, OM 311, den Magistrat gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des REWE-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Dies hat der Magistrat mit Verweis auf den Vorrang der Straßenbahnen in seiner Stellungnahme vom 17.09.2021, ST 1700, abgelehnt. Dem Ortsbeirat erschließt sich nicht, weshalb die genannten Lichtzeichenanlagen auch bei Vorrang der Straßenbahnen nicht derart geschaltet werden können, dass ein "volllaufen" des genannten Bereichs verhindert werden kann. Der Ortsbeirat gibt insbesondere zu bedenken, dass die Straßenbahn sich auf nahezu der gesamten Offenbacher Landstraße im Bereich Oberrads die Verkehrsfläche mit dem Kfz-Verkehr teilt. Insoweit dürften Verzögerung durch etwaige Staubildung ohnehin Einfluss auf den Straßenbahnverkehr in Oberrad nehmen. Eine Anpassung der Ampelschaltung sollte zumindest versuchsweise erprobt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 768 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Barrierefreier Aussichtspunkt am Sachsenhäuser Landwehrweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 943 entstanden aus Vorlage: OF 193/5 vom 15.09.2021 Betreff: Barrierefreier Aussichtspunkt am Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. der Aussichtspunkt auf einem Hügel am Sachsenhäuser Landwehrweg, unweit des Spielparks Goetheturm, barrierefrei zugänglich wird, 2. zusätzlich zu der auf dem Hügel befindlichen Säule eine Bank installiert wird, 3. die Sträucher und Bäume am Hang des Hügels zurückgeschnitten werden, um den Ausblick in Richtung Lohrberg zu verbessern. Auch sind ggf. Eigentümer von Liegenschaften der Straße An der Goetheruh um Rückschnitt einiger Bäume zu bitten. Begründung: Der am Waldrand gelegene Aussichtspunkt ist in den vergangenen Jahren leider derart zugewuchert, dass der Ausblick in Richtung Lohrberg weitgehend verdeckt ist. Um auch Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind, an der Aussicht teilhaben zu lassen, sollte der Zugang barrierefrei gestaltet und eine Sitzmöglichkeit mit Lehne aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 89 Aktenzeichen: 67 0
Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 938 entstanden aus Vorlage: OF 180/5 vom 08.10.2021 Betreff: Austausch der alten Gaslaternen in Oberrad im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße Der Magistrat wird gebeten, den Austausch der Gaslaternen im Goldbergweg zwischen Buchrainstraße und Bleiweißstraße vorzuziehen und zeitnah auf LED umzustellen. Begründung: Der Weg auf dem o. a. Streckenabschnitt wird durch die vorhandenen Gaslaternen nur mäßig beleuchtet und ist zudem stellenweise uneben, sodass Verletzungsgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer besteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 384 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91 52
Mit geeigneten Maßnahmen gegen Geschwindigkeitsübertretungen in der Buchrainstraße vorgehen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2021, OF 176/5 Betreff: Mit geeigneten Maßnahmen gegen Geschwindigkeitsübertretungen in der Buchrainstraße vorgehen Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße verkehrsberuhigende Maßnahmen in Form eines fest installierten Blitzers sowie einer oder mehreren Aufpflasterungen vorzunehmen. Begründung: Der zuständige Kinderbeauftragte und Anwohner schildern immer wieder, dass in der Buchrainstraße durch Autos mit überhöhter Geschwindigkeit erhebliche Gefahrensituationen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder entstehen. Durch einen fest installierten Blitzer sowie durch eine oder mehrere Aufpflasterungen, welche die Fahrbahn mit einer Sinusschwelle anhebt und die Fahrbahn mit einer weiteren Sinusschwelle danach wieder senkt, würden alle Fahrzeuge gezwungen, die Fahrgeschwindigkeit zu reduzieren. Damit wäre der derzeit völlig fehlende Schutz für Fußgänger*innen jeden Alters endlich gewährleistet. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 176/5 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenSynchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 311 entstanden aus Vorlage: OF 45/5 vom 17.05.2021 Betreff: Synchronisation der Schaltung der Lichtzeichenanlagen am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, am Buchrainplatz in Oberrad die Lichtzeichenanlagen vor den Liegenschaften Offenbacher Landstraße 334 und 350 so zu schalten, dass der zwischen den Ampeln liegende Verkehrsraum zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgänger sowie des einfließenden Verkehrs vor Grünphasen nicht "volllaufen" kann. Begründung: Dies soll ermöglichen, dass - besonders zur Hauptverkehrszeit - die querenden Verkehre der Buchrainstraße, des Rewe-Parkplatzes und des Taxiplatzes abgewickelt werden können. Der notwendige Rückstau aus beiden Richtungen der Offenbacher Landstraße soll außerhalb des etwa 50 Meter langen Verkehrsraums zwischen den Fußgängerampeln zum Buchrainplatz abgewickelt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1700 Antrag vom 10.10.2021, OF 261/5 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1200 Aktenzeichen: 32 1
Grundstücke in der Hildegard-Schaeder-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7335 entstanden aus Vorlage: OF 1898/5 vom 01.02.2021 Betreff: Grundstücke in der Hildegard-Schaeder-Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. mit den Eigentümerinnen und Eigentümern unbebauter Grundstücke in der Hildegard-Schaeder-Straße Kontakt bezüglich einer Bebauung derselben und 2. mit den Eigentümerinnen und Eigentümern nicht eingefriedeter Grundstücke in der Hildegard-Schaeder-Straße Kontakt bezüglich der Einfriedung derselben aufzunehmen. Begründung: In der Stadt Frankfurt am Main wird Wohnraum dringend benötigt. In der Hildegard-Schaeder-Straße sind augenscheinlich noch Grundstücke unbebaut. Hier ist es sinnvoll, mit den Eigentümerinnen und Eigentümern die Möglichkeit einer Bebauung zu erörtern. Des Weiteren gibt es in der Hildegard-Schaeder-Straße noch nicht eingefriedete Grundstücke, die sich mitunter zu illegalen Müllentsorgungsplätzen wandeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2021, ST 1258 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 63 0
Instandsetzung der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6841 entstanden aus Vorlage: OF 1793/5 vom 12.10.2020 Betreff: Instandsetzung der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, die Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße wieder instand zu setzen. Begründung: Durch Wasser und das ständige Befahren von Autos haben sich viele Steine der Aufpflasterung am Verkehrsknotenpunkt Wiener Straße/Goldbergweg/Buchrainstraße gelöst bzw. sind verschoben. Dies stellt vor allem für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie E-Roller-Fahrerinnen und E-Roller-Fahrer eine große Gefahr dar. Weiterhin ist einer Ausweitung des Schadens vorzubeugen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (V)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6839 entstanden aus Vorlage: OF 1791/5 vom 12.10.2020 Betreff: Setzen von Pollern in der Buchrainstraße (V) Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig der östlichen Buchrainstraße ab der Liegenschaft Buchrainstraße 5a abzupollern. Begründung: In dem genannten Abschnitt parken auf dem Bürgersteig immer wieder Autos. Dadurch werden die Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere gehbehinderte Menschen und Eltern mit Kinderwagen, behindert und müssen auf die Straße ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 461 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6843 entstanden aus Vorlage: OF 1795/5 vom 12.10.2020 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Nördliche Buchrainstraße I Der Magistrat wird gebeten, in der nördlichen Buchrainstraße Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der nördlichen Buchrainstraße zwischen Offenbacher Landstraße und Wiener Straße/Goldbergweg beschweren sich über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt. Der Ortsbeirat bittet daher um die oben genannte Messung, um das weitere Vorgehen beratschlagen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 160 Aktenzeichen: 32 4
Aufstellen eines Verkehrsschildes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6583 entstanden aus Vorlage: OF 1755/5 vom 03.09.2020 Betreff: Aufstellen eines Verkehrsschildes Der Magistrat wird gebeten, in der Buchrainstraße vor dem Zebrastreifen in Höhe des REWE-Marktes das Verkehrsschild 350 aufzustellen, mit dem auf den Zebrastreifen hingewiesen wird. Als Hinweis auf den Zebrastreifen dient das stehende Verkehrsschild 350. Quelle: Wikipedia Begründung: Leute, vor allem ältere Leute, haben sich darüber beschwert, dass Autos die Buchrainstraße auch mit höherer Geschwindigkeit herunterfahren, ohne an dem Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße und an der Einmündung in die Offenbacher Landstraße zu halten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2124 Aktenzeichen: 32 1
Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6574 entstanden aus Vorlage: OF 1740/5 vom 27.08.2020 Betreff: Entfernung von Unrat in Sachsenhausen hier: Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der auf dem Grundstück zwischen Altebergsweg und Wendelsweg - westlich der Einmündung des Schnappb ornwegs - befindliche Unrat zeitnah beseitigt wird. Begründung: Im oben genannten Bereich befindet sich ein Grundstück, das mit Unrat zugepflastert ist. Ein Vor-Ort-Termin des Regierungspräsidiums Darmstadt brachte zwar die Erkenntnis zutage, dass das Grundstück insgesamt einen verlassenen und verwahrlosten Eindruck macht, bei den Hinterlassenschaften, wie z. B. ein Kfz, ist dies als Untertreibung zu verstehen. Der Ortsbeirat wünscht sich ein deutlich stringenteres Vorgehen gegen die Vermüllung der Umwelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 67 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 0
Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6582 entstanden aus Vorlage: OF 1754/5 vom 03.09.2020 Betreff: Neuanstrich des Zebrastreifens in der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten , den Zebrastreifen am unteren Ende der Buchrainstraße (Einmündung in die Offenbacher Landstraße) neu zu streichen. Begründung: Seit der Eröffnung des Buchrainplatzes 2013 ist einige Zeit vergangen, und der Zebrastreifen ist in die Jahre gekommen. Vor allem alte und sehbehinderte Menschen erkennen den Zebrastreifen nicht mehr so gut. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 354 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Reinigung und Erneuerung von Straßenschildern in Oberrad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5982 entstanden aus Vorlage: OF 1635/5 vom 28.01.2020 Betreff: Reinigung und Erneuerung von Straßenschildern in Oberrad Der Magistrat wird gebeten, an der Gabelung der Straßen Buchrainstraße und Altebergsweg die Straßenschilder zu erneuern. Begründung: Wie auf dem unten stehenden Foto zu sehen ist, fehlt das Straßenschild für die Buchrainstraße gänzlich und das Straßenschild für den Altebergsweg könnte gereinigt oder erneuert werden. . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1383 Aktenzeichen: 66 7
Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5296 entstanden aus Vorlage: OF 1435/5 vom 08.10.2019 Betreff: Schutz des Fuß- und Radverkehrs Im Bärengarten und auf dem anschließenden Wirtschaftsweg - erneuter Versuch Vorgang: OM 1647/17 OBR 5; ST 1512/17 Der Magistrat wird nochmals gebeten, der Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie der Radfahrerinnen und Radfahrer in der Straße Im Bärengarten zwischen dem Abzweig Strahlenberger Weg und Speckweg sowie auf dem Wirtschaftsweg zwischen Speckweg und Wehrstraße durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Der Ortsbeirat hält die Einrichtung einer Fahrradstraße oder die Anordnung von Tempo 30 für geeignet. Begründung: Die Straße Im Bärengarten ist eine schmale Straße, freigegeben als Anliegerstraße ohne nutzbaren Gehweg. Der daran nach Osten anschließende Wirtschaftsweg hat gar keinen Bürgersteig. Dieser Weg ist eigentlich nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben, wird aber intensiv von Schleichverkehr befahren. In seiner Stellungnahme ST 1512 führt der Magistrat aus, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Sicherheitsgründen bei entsprechenden baulichen Gegebenheiten angeordnet werden dürfen. Da sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge mangels Gehweg den Straßenraum teilen müssen, liegt hier eine besondere Gefahrenlage vor. In vergleichbarer Weise sind im Altebergsweg und dem südlichen Strahenberger Weg Tempo 30 angeordnet. Der Magistrat möge sich nicht auf die Spitzfindigkeit berufen, Im Bärengarten gebe es einen Gehweg. Dieses Konstrukt ist äußerst schmal, an etlichen Stellen durch Einbauten weiter eingeengt oder zugewachsen und wird in der Praxis von keinem Fußgänger benutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1647 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2017, ST 1512 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 293 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5172 entstanden aus Vorlage: OF 1371/5 vom 24.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrolle durch Enforcement-Trailer im südlichen Teil der Buchrainstraße Der Magistrat wird gebeten, im südlichen Teil der Buchrainstraße (ca. Hausnummer 60) Geschwindigkeitskontrollen durch Enforcement-Trailer durchzuführen. Begründung: Der Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert, insbesondere auch weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage und rund um die Uhr durchgeführt werden können. Gerade in der südlichen Buchrainstraße kommt es gemäß Anwohnerinnen und Anwohnern zu höheren Geschwindigkeitsübertretungen, und dies auch oft in den Abendstunden und am Wochenende. Daher ist es sinnvoll, dies über einen längeren Zeitrahmen zu kontrollieren. Dies trägt dann nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2126 Aktenzeichen: 32 4
Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 5018 entstanden aus Vorlage: OF 1349/5 vom 03.08.2019 Betreff: Instandsetzung des Gehweges am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - instand setzen zu lassen. Begründung: Der Bürgersteig am Verkehrsknotenpunkt Buchrainstraße/Altebergsweg - um die Liegenschaft "Buchrainstraße 95" - hat durch Wurzeleinwuchs Schäden davongetragen. Die Schäden sind mittlerweile so immens, dass es gerade für Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Kinderwagen oder Rollator schwierig ist, diesen Abschnitt zu passieren. Der jetzige Zustand stellt eine Gefahrenquelle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2363 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ deNeufvilleStraße hier: Änderung der Ampelschaltung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4620 entstanden aus Vorlage: OF 1256/5 vom 19.04.2019 Betreff: Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße/Wehrstraße/ de-Neufville-Straße hier: Änderung der Ampelschaltung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Ampelschaltung am Buchrainplatz verändert werden kann, sodass sich weniger Rückstau bildet und auch die Autos aus der Buchrainstraße und vom REWE-Parkplatz ohne Probleme auf die Offenbacher Landstraße einfahren können. Begründung: Derzeit bewirkt die Ampelschaltung am Verkehrsknotenpunkt Offenbacher Landstraße/ Buchrainstraße/Wehrstraße/de-Neufville-Straße, dass es auf der gesamten Strecke um den Buchrainplatz in beide Richtungen häufig zu Staus kommt. Eine Ausfahrt vom REWE-Parkplatz und der Buchrainstraße in die Offenbacher Landstraße ist nur sehr schwer möglich, da die Autos sich zwischen der Ampel an der Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße (siehe Abbildung Ampel 1) und Offenbacher Landstraße/Buchrainstraße (s. Abbildung Ampel 2) stauen. Dies liegt daran, dass zuerst die Ampel Offenbacher Landstraße/Ecke de-Neufville-Straße Richtung Offenbach auf Rot springt und die Autos dann erst einmal den Bereich bis zur nächsten Ampel blockieren, da die zweite Ampel erst später auf das Rotsignal wechselt. Dies ist auch bei der anderen Richtung, von Offenbach in Richtung Frankfurt Innenstadt, das Gleiche. Auch hier gibt es die verzögerte Ampelschaltung, sodass sich auch die Autos zwischen den beiden Ampeln stauen und eine Einfahrt auf den REWE-Parkplatz und in die Buchrainstraße schwierig ist. Es ist zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine Änderung der Ampelschaltung hier zu einer flüssigeren Verkehrsführung beitragen kann. Quelle: Stadtvermessungsamt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1430 Aktenzeichen: 32 1
Sitzbänke An der Goetheruh
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3901 entstanden aus Vorlage: OF 975/5 vom 02.09.2018 Betreff: Sitzbänke An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, entlang der Straße An der Goetheruh vom Goetheturm nach Oberrad bis zum Waldfriedhof an geeigneten Stellen seniorengerechte Sitzbänke aufzustellen. Begründung: Auf dem Fußweg befinden sich nicht ausreichend Bänke. Bürgerinnen und Bürger, die dort spazieren gehen, würden mehr Sitzmöglichkeiten begrüßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 302
Nutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die „Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3754 entstanden aus Vorlage: OF 963/5 vom 21.08.2018 Betreff: Nutzung des Arboretums und anliegender Gärten für die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten durch die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" genutzt werden können. Begründung: Die "Drei Lilien - die Oberräder Pfadfinder" haben derzeit kein Klubhaus oder ein eigenes Grundstück, um ihre Vereinstätigkeit auszuüben, die größtenteils in der Natur stattfindet. Für den Ortsbeirat ist es wünschenswert, dass die "Drei Lilien" ein Grundstück erhalten, auf dem ein Großteil der Vereinstätigkeit ausgeübt werden kann, das aber auch ein Treffpunkt für die Kinder und Jugendlichen ist. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass eine gute Erreichbarkeit mit dem ÖPNV oder dem Fahrrad gegeben sein soll. Das sich in der Buchrainstraße/Ecke Altebergsweg befindliche Arboretum und weitere angrenzende Gärten sind aus Sicht des Ortsbeirates bestens dafür geeignet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2018, ST 2339
Instandsetzung der Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3301 entstanden aus Vorlage: OF 876/5 vom 20.05.2018 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg instand zu setzen. Begründung: Die Oberfläche des sich gegenüber der Alfred-Delp-Straße befindlichen Weges zwischen Goldbergweg und Altebergsweg gleicht einer Kraterlandschaft. Besonders für mobilitätseingeschränkte und/oder ältere Bürgerinnen und Bürger sowie für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer ist die Benutzung problematisch. Der Ortsbeirat hält eine Instandsetzung der Oberfläche für dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1961 Aktenzeichen: 66 5
Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2621 entstanden aus Vorlage: OF 725/5 vom 25.12.2017 Betreff: Messung mittels ViaCount-Geräten hier: Südliche Buchrainstraße (II) Der Magistrat wird gebeten, in der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg erneut Messungen mittels Via Count-Geräten durchzuführen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner der südlichen Buchrainstraße zwischen Wiener Straße/Goldbergweg und Burgenlandweg beschweren sich weiterhin über die gefahrenen Geschwindigkeiten in diesem Straßenabschnitt, der als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Nach übereinstimmenden Aussagen hat sich die Situation verschärft, was aus Sicht des Ortsbeirates eine erneute Messung und eine daraus resultierende Bewertung rechtfertigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 684 Aktenzeichen: 32 4
Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2438 entstanden aus Vorlage: OF 662/5 vom 06.11.2017 Betreff: Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät Reukauf - abzupollern. Begründung: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 - Pietät Reukauf - wird trotz des absoluten Halteverbots regelmäßig geparkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pietät Reukauf müssen mitunter zu jeder Tages- und Nachtzeit aus dem Hof heraus- und hineinfahren. In der Vergangenheit führte dies bereits des Öfteren zu mehrmaligem Vor- und Zurücksetzen. Dies ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Zustand, der von Dauer sein kann. Für die Anwohnerinnen und Anwohner bedeutet dies eine zusätzliche und unnötige Lärmbelastung, tagsüber kommt es verstärkt zu Behinderungen im fließenden Verkehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 376 Aktenzeichen: 66 0
Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2331 entstanden aus Vorlage: OF 598/5 vom 25.09.2017 Betreff: Einrichtung einer Hundeauslauffläche im Seehofpark II Vorgang: OM 1641/17 OBR 5; ST 1681/17 Der Magistrat wird aufgefordert, im Seehofpark einen Bereich zu umzäunen und mit einem Tor zu versehen, um im umzäunten Bereich den freien Auslauf von Hunden zu gestatten. Dabei bietet sich insbesondere der Bereich zwischen Reversbrunnenweg und dem im Seehofpark befindlichen Bolzplatz an (s iehe Abbildung). Begründung: Der Magistrat hat dem Vorschlag des Ortsbeirates 5, im Seehofpark eine Hundewiese einzurichten, in seiner Stellungnahme vom 04.09.2017, ST 1681, eine Absage erteilt. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass Hunde auch im Bereich einer eingezäunten Hundewiese nicht unbeaufsichtigt laufen dürfen, sondern sich im Einwirkungsbereich der führenden Person befinden müssen. Gerade zum beaufsichtigten Auslauf von Hunden soll eine Hundewiese, bestenfalls mit Sitzbank, für Hunde und deren Besitz geschaffen werden. Letztere bilden im Übrigen, neben Passanten und Kindern, einen erheblichen Anteil an Parknutzern. Auch merkt der Ortsbeirat an, dass der Magistrat gerne auch einen anderen als den in der Anregung vom 19.05.2017, OM 1641, vorgeschlagenen Bereich im Seehofpark zur Hundewiese ausweisen kann, der Ortsbeirat ist insoweit nicht festgelegt. Weiterhin greift das Argument, dass in Ortsrandnähe genügend Hundeauslaufflächen bestehen, nur bedingt. Soweit der Magistrat dabei auf den Stadtwald anspielt, ist anzumerken, dass dieser vom Seehofpark noch mehr als einen Kilometer fußläufig entfernt ist und viele der Besucherinnen und Besucher des Parks bereits bei Erreichen des Parks zumindest einige Hundert Meter gelaufen sind. Auch herrscht in der Brut- und Setzzeit im Stadtwald Leinenpflicht. Insofern unterscheidet sich die Lage für Hundebesitzer rund um den Hennigerturm nicht von jenen im Frankfurter Westend vor Eröffnung der Hundewiese im Grüneburgpark. Weiterhin weist der Ortsbeirat abermals darauf hin, dass durch die Schaffung einer Hundewiese Konflikte zwischen Parkbesuchern bzw. Passanten und Hundebesitzern entschärft werden und für Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen wird, ihren Hunden wohnortnah Auslauf zu ermöglichen, ohne dabei gegen die Leinenpflicht zu verstoßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1641 Stellungnahme des Magistrats vom 04.09.2017, ST 1681 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 196 Antrag vom 20.02.2018, OF 784/5 Anregung an den Magistrat vom 16.03.2018, OM 2924 Antrag vom 04.03.2019, OF 1187/5 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4428 Antrag vom 20.06.2019, OF 1316/5 Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4994 Antrag vom 30.07.2021, OF 143/5 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 775 Aktenzeichen: 67 0
Beleuchtung der Straße An der Goetheruh
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2316 entstanden aus Vorlage: OF 547/5 vom 29.08.2017 Betreff: Beleuchtung der Straße An der Goetheruh Der Magistrat wird gebeten, die Straße An der Goetheruh vom Wendelsweg bis zum Parkplatz der Spvgg. 05 Oberrad zu beleuchten. Begründung: Die Straße An der Goetheruh wird von zahlreichen Kindern und Jugendlichen auf ihrem Weg von Sachsenhausen zum Sportplatz der Spvgg. 05 Oberrad genutzt. Aufgrund der nicht vorhandenen Beleuchtung werden sie in den Abend- und Nachtstunden von den dort verkehrenden Autofahrern erst spät gesehen. Um die Sicherheit der Kinder sicherzustellen, ist es nötig, die Straße noch vor Beginn der dunklen Jahreszeit ausreichend zu beleuchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 241 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1911 Aktenzeichen: 91 52
Ideen
Anbringung Abfallbehälter Oberrad
Anbringung von Abfallbehältern Hansenweg, Altebergsweg und Umgebung zur Enzsorgung von Hundekotbeuteln
Aufpflasterung/Markierung dringend notwendig
Im oberen Teil der Buchrainstraße/Oberrad wurde zur Verkehrsberuhigung eine Aufpflasterung vorgenommen, die aufgrund der fehlenden farblichen Markierung für alle Verkehrsteilnehmer schlecht bzw. kaum zu erkennen ist und somit vor allem Radfahrer äußerst gefährlich werden kann. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Straße ein relativ starkes Gefälle hat und von jugendlichen Radfahrern auf deren Weg zu Sportplätzen mit relativ hoher Geschwindigkeit befahren wird. Ein Ausweichen im Randbereich der Fahrbahn ist zwar technisch möglich, aber deren Notwendigkeit wird aufgrund der unzureichenden Erkennung der Aufpflasterung zu spät oder gar nicht erkannt. Hinzu kommt, dass ein derartiges Ausweichen in den Randbereich der Fahrbahn zudem ebenfalls gefährlich ist, da dieser in der sogenannten "Dooring-Zone" liegt, in der unzählige Radfahrer schon ihr Leben verloren, da die Türen dort geparkter Kraftfahrzeuge ohne sog. Radfahrerblick geöffnet wurden und immer noch werden. Ein Lösungsansatz könnte in der farblichen Markierung der Aufpflasterung liegen. Darüber hinaus bieten sich weitere Lösungsansätze an.