Meine Nachbarschaft: Alte Gasse
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Verschönerung Alte Gasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5563 entstanden aus Vorlage: OF 1006/1 vom 04.07.2019 Betreff: Verschönerung Alte Gasse 1. Der Magistrat wird gebeten, a) in der Alten Gasse die folgenden Maßnahmen umzusetzen: - Installation von weiteren Fahrradbügeln; - Begrünung des Gehwegs, insbesondere im Bereich des Plätzchens vor der Liegenschaft Bleichstraße 17. Hierbei ist auch die Möglichkeit von Baumbepflanzungen zu prüfen; - Begrünung der Mittelinsel des Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Alte Gasse, Vilbeler Straße, Große Friedberger Straße und Schäfergasse; - Verbreiterung des Gehwegs dort, wo dies ohne Verlust von Parkplätzen möglich ist und - Aufstellung von Sitzelementen, die straßenraumgestalterischen Anforderungen genügen (analog den Maßnahmen in der Großen Friedberger Straße); b) die Aufnahme der Alten Gasse in das Programm "Schöneres Frankfurt" zu prüfen; c) die genauen Standorte von Fahrradbügeln, Begrünungsmaßnahmen und den weiteren gestalterischen Elementen mit dem Ortsbeirat abzustimmen; d) zu prüfen und zu berichten, ob die Verkehrsflächen in der Alten Gasse in näherer Zukunft einer grundhaften Erneuerung zugeführt werden müssen. 2. Zudem wird von Anwohnern berichtet, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 mitsamt Kraftfahrzeugen wohl seit Jahren unter Wasser steht und nicht mehr benutzt wird. Der Magistrat wird daher gebeten mitzuteilen, ob ihm zu diesem Sachverhalt Informationen vorliegen. Begründung: Zur Steigerung der Aufenthaltsqualität unter Berücksichtigung von funktionalen Verkehrsanforderungen in der Alten Gasse sind die vorbezeichneten Maßnahmen erforderlich. Sollte aus technischen Gründen eine grundhafte Erneuerung von Verkehrsflächen erforderlich sein, so könnte dieser Umstand dazu genutzt werden, den Straßenraum in der Alten Gasse umfassend neu zu gestalten. Falls das Gerücht zutrifft, dass die Tiefgarage der Liegenschaft Alte Gasse 5 seit Jahren unter Wasser steht, und damit Kraftfahrzeuge vor sich hin rosten, so könnte dies eine Umweltgefährdung etwa durch Altöl, das in den Boden und ins Grundwasser gelangt, darstellen. Entsprechende bodenschutz- und gewässerschutzrechtliche Verwaltungsmaßnahmen wären dann erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 749 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 223 Antrag vom 07.07.2021, OF 117/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 1 am 12.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 10
Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer Bleichstraße/Alte Gasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5585 entstanden aus Vorlage: OF 1174/1 vom 12.12.2019 Betreff: Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer Bleichstraße/Alte Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, an der Kreuzung Bleichstraße/Alte Gasse/Petersstraße idealerweise auf der Verkehrsinsel an der Einmündung Bleichstraße/Alte Gasse einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer zu installieren. Begründung: Bei der Schulwegsbegehung für die Liebfrauenschule am 6. Dezember 2019 fiel diese Kreuzung als gefährlicher Punkt auf. Viele Autos fahren nicht nur zu schnell, sondern fahren auch regelmäßig über Rot und gefährden damit Schülerinnen und Schüler auf deren Schulweg. Daher war der Wunsch aller Teilnehmer, an dieser Stelle mindestens einen Rotblitzer, besser aber einen kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsblitzer zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 619 Aktenzeichen: 32 1
Zwei schöne große Bäume für bessere Luft und kühleres Stadtklima im Bereich Alte Gasse/Bleichstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.01.2020, OA 513 entstanden aus Vorlage: OF 978/1 vom 31.05.2019 Betreff: Zwei schöne große Bäume für bessere Luft und kühleres Stadtklima im Bereich Alte Gasse/Bleichstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich der Mittelinsel der nördlichen Alten Gasse sowie im Bereich vor der Liegenschaft Bleichstraße 17 - ebenfalls in der Alten Gasse - jeweils einen Baum pflanzen und pflegen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich leben und arbeiten sehr viele Menschen. Bäume steigern die Aufenthaltsqualität deutlich, da Bäume im Sommer der städtischen Erwärmung entgegenwirken, die Luftqualität verbessern, Staub filtern und Lärm von den stark befahrenen Straßen (hier Bleichstraße) abfangen. Weil als Folge des begonnenen Klimawandels zu beobachten ist, dass die sommerlichen Temperaturen in Frankfurt immer weiter ansteigen, muss frühzeitig mit der ausreichenden Pflanzung von Bäumen begonnen werden. Der Standort bietet sich an, da es sich um zwei (noch) wenig genutzte Freiflächen handelt und keine Verkehrsflächen betroffen sind. Der Standort wurde von Anliegern vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 25.05.2020, B 237 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.01.2020 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.02.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.02.2020, TO I, TOP 60 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 513 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5332, 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.02.2020 Aktenzeichen: 67 0
Poller entfernen - Fläche nutzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5450 entstanden aus Vorlage: OF 1110/1 vom 01.11.2019 Betreff: Poller entfernen - Fläche nutzen Der Magistrat wird aufgefordert, die Betonpoller in der nördlichen Stephanstraße/Ecke Brönnerstraße entfernen zu lassen. Die Fläche kann dann anderweitig beispielsweise als Grünfläche oder als Radabstellfläche genutzt werden. Begründung: Die Betonpoller in der Stephanstraße scheinen keinen anderen Zweck zu haben, als dass sie eine bestimmte Fläche zustellen sollen, damit dort nicht geparkt werden kann. Die Fläche kann jedoch viel sinnvoller und ästhetischer genutzt als auch gestaltet werden. So könnten mit wenig Aufwand Radbügel dort angebracht werden oder es könnte eine kleine Grünfläche entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 502 Aktenzeichen: 66 5
Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 09.11.2019 Betreff: Mainkai - was der Magistrat längst hätte tun können Der Magistrat wird aufgefordert, 1. nunmehr unverzüglich das bestehende Halteverbot in der Berliner Straße vor der Paulskirche durchzusetzen und dauerhaft beide Fahrspuren frei halten zu lassen; 2. den Flohmarkt an das Nordufer verlegen zu lassen. Hierbei ist darauf zu achten, dass a) genügend Toiletten für Kunden und Anbieter vorgehalten werden; b) Auf- und Abbau weitgehend lärmfrei durchgeführt werden; c) genügend Möglichkeiten für den Fußverkehr geschaffen werden, um das Mainufer erreichen/den Flohmarkt queren zu können; d) eine östliche Zufahrtskontrolle zum Flohmarkt (analog zur jetzigen Praxis in Sachsenhausen) an der Alten Brücke eingerichtet und die Ein- bzw. Durchfahrt Zum Pfarrturm/Weckmarkt geschlossen wird, um die reibungslose Ausfahrt aus dem Parkhaus Dom Römer sicherzustellen; e) möglichst viele Stände erhalten bleiben; 3. zu prüfen und zu berichten, ob am nördlichen Mainufer probeweise ein Nachtmarkt nach asiatischem Vorbild - jedoch mit regionalen Produkten - eingerichtet werden kann, dessen Stände zum besseren Lärmschutz in südliche Richtung ausgerichtet sind; 4. einen Linksabbieger für von der Untermainbrücke kommenden Verkehr zum Untermainkai einrichten zu lassen; 5. einen Linksabbieger für von der Schönen Aussicht kommenden Verkehr zur Alten Brücke einrichten zu lassen; 6. die Busspur in der Kurt-Schumacher-Straße in ganzer Länge in die Fahrbahnmitte zu verlegen und die Haltestellen entsprechend verlegen zu lassen; 7. die Ausfahrt für den von Zum Pfarrturm abfließenden Verkehr an der Kurt-Schumacher-Straße einspurig einzurichten und die Einfahrt über die restliche Breite der Straße wirksam zu sperren; 8. das Linksabbiegen des von der unteren Fahrgasse abfließenden Verkehrs in die Berliner Straße zu gestatten; 9. eine möglichst frühzeitige Ausweichmöglichkeit zum Theatertunnel für Fahrzeuge von der Gutleutstraße, der Hafenstraße sowie der Speicherstraße aus kommend zu schaffen und mit einem Hinweis "Umfahrung gesperrtes Mainufer" zu beschildern. Begründung: Zu Ziffer 1.: Der Stau an dieser Stelle entsteht ausschließlich durch falsch haltende/parkende Busse. Zu Ziffer 2.: Der Flohmarkt findet künftig in einem ruhigen, schöneren Bereich - aber immer noch am Main - statt. Begleitende Maßnahmen sind erforderlich, um Auswirkungen auf die Bewohnerschaft zu minimieren. Zu Ziffer 3.: Ein Nachtmarkt wäre eine große Bereicherung für die Einwohner und Gäste der Stadt. Damit würde vor allem ein Angebot für die arbeitende Bevölkerung geschaffen, die tagsüber aus Zeitgründen Wochenmärkte nicht besuchen kann und auf den Einkauf in Supermärkten angewiesen ist. Mit einem speziell ausgerichteten Nachtmarkt können regional Produzierende gefördert werden. Zu Ziffer 4.: Führt zur Entlastung der Bereiche Baseler Platz, Hauptbahnhof und Karlstraße. Zu Ziffer 5.: Führt zur Entlastung der Kurt-Schumacher-Straße. Zu Ziffer 6.: Der dort oft im Stau stehende Bus wird beschleunigt und leistungsfähiger. Zu Ziffer 7.: Täglich fahren Hunderte Fahrzeuge verbotenerweise in diesen Bereich hinein und verpesten die Wohnstraßen Weckmarkt und Fahrgasse. Die Duldung der illegalen Einfahrten untergräbt die allgemeine Verkehrsmoral. Zu Ziffer 8.: Der aus dem Parkhaus Dom Römer ausfahrende Verkehr wäre nicht mehr gezwungen, den Umweg über Kurt-Schumacher-Straße, Konrad-Adenauer-Straße und so weiter zu nehmen, sondern könnte über die Fahrgasse direkt in westliche Richtung in die Berliner Straße abfließen. Davon würde auch die stark von der Straßenbahn beanspruchte Braubachstraße profitieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5584 Antrag vom 16.01.2020, OF 1197/1 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 447 Aktenzeichen: 32 1
Bürgergarten - Sanierungsarbeiten durchführen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5359 entstanden aus Vorlage: OF 1091/1 vom 05.10.2019 Betreff: Bürgergarten - Sanierungsarbeiten durchführen Der Magistrat wird gebeten, im Bürgergarten in der Eschenheimer Anlage (gegenüber dem Kino Metropolis) Sanierungsarbeiten am Mauerwerk und am Medusenbrunnen durchführen zu lassen. Wie auf den Bildern zu sehen ist, müssen einzelne Mauersteine ersetzt werden. Pflanzen, die im Mauerwerk wachsen und dieses beschädigen, sollten entfernt werden. Der Medusenbrunnen bedarf ebenso einer Sanierung und Instandsetzung. Begründung: Der Bürgergarten ist ein wahres Schmuckstück im Anlagenring und findet oft viel zu wenig Beachtung. Rund um den Eschenheimer Turm ist viel Verkehr und der Bürgergarten mit seinen Pflanzen, Wegen und Brunnen bietet eine Oase der Ruhe und Erholung in unmittelbarer Nähe. Daher sollte dieser Bürgergarten in seiner Pracht erhalten bleiben. Dazu sind im hinteren Bereich rund um den Medusenbrunnen Sanierungsarbeiten notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 250 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1362 Aktenzeichen: 67 0
Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.09.2019, OM 5202 entstanden aus Vorlage: OF 716/3 vom 29.05.2019 Betreff: Sicherheit der Schulwege zur Liebfrauenschule Vorgang: OM 1709/17 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Schulelternbeirat und den zuständigen Behörden eine Schulwegebegehung der Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule anzuberaumen, um geeignete Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit zu ergreifen. Der Ortstermin soll gemeinsam mit dem Ortsbeirat 1 stattfinden. Begründung: Die Schulwege der Kinder aus dem Nordend zur Liebfrauenschule führen alle über stark befahrene Straßen und unübersichtliche Ampelanlagen. Sie sind durchgehend unsicher und bedürfen einer grundlegenden Überprüfung, vor allem die Querungen über den Anlagenring und die Bleichstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 Antrag vom 16.11.2020, OF 1005/3 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6988 Antrag vom 22.12.2021, OF 184/3 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1476 Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 3 am 27.08.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 24.09.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 3 am 29.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 3 am 06.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 3 am 10.06.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 3 am 08.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 09.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 3 am 05.05.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 3 am 02.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 3 am 07.07.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 3 am 15.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 3 am 10.11.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 3 am 26.01.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 3 am 23.02.2023, TO I, TOP 56 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 3 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 3 am 15.06.2023, TO I, TOP 58 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 3 am 13.07.2023, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 3 am 21.09.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 3 am 19.10.2023, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 07.12.2023, TO I, TOP 54 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 3 am 25.01.2024, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 06.06.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 12.09.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 3 am 07.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2024, TO I, TOP 38 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - „Römer-Park“ nicht aufgeben!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5074 entstanden aus Vorlage: OF 479/8 vom 26.08.2019 Betreff: Bauplanungen auf dem Ausgrabungsgelände in der Römerstadt - "Römer-Park" nicht aufgeben! Vorgang: V 1258/19 OBR 8; ST 1506/19; M 110/19 -vertr.- Seit über 20 Jahren will der Ortsbeirat in der Nordweststadt mit einer Freilichtanlage an die Römerstadt NIDA (das "teutsche Pompeji") erinnern, dort, wo die alten Ami-Baracken umwuchert von wildem Grün auf einem komplizierten Bundesgrundstück stehen. Die letzte große Freifläche auf dem Grundstück In der Römerstadt 126-134, die noch Überreste dieser bedeutenden provinzialrömischen Siedlung birgt und auf der das Denkmalamt seit 1991 bereits gräbt, soll jetzt, wie es der gültige Bebauungsplan aus den 60er-Jahren hergibt, mit Wohnungen der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG überbaut werden. Der Magistrat teilt zu einer Anfrage des Ortsbeirates wörtlich mit: "Geplant ist, in den neu gestalteten Freiflächen einige der Fundstücke aus den Ausgrabungen zu präsentieren und so vor Ort erlebbar zu machen." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 einen Interessenausgleich zwischen den Erfordernissen der Stadtentwicklung und der Denkmalpflege sicherzustellen und sorgfältig zu prüfen, wie die bedeutenden, derzeit auf dem Areal gesicherten Reste römischer Siedlungsstrukturen, wie z. B. die Fundamente der römischen Villa mit Fußbodenheizung, in die Keller der vorgesehenen Wohngebäude (wie beim Erhalt der Wallanlagen im Neubau der Stiftung Waisenhaus in der Bleichstraße) und/oder in die Freiraumgestaltung integriert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können; 2. dem Ortsbeirat das Bauvorhaben der ABG sowie die Konzepte zur Präsentation römischer Überreste umgehend in einer der nächsten Ortsbeiratssitzungen vorzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.05.2019, V 1258 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1506 Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 110 (nicht öffentlich) Anregung vom 17.10.2019, OA 477 (nicht öffentlich) Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2365 Aktenzeichen: 61 00
Abbiegespur Bleichstraße in die Petersstraße testweise sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4826 entstanden aus Vorlage: OF 992/1 vom 18.06.2019 Betreff: Abbiegespur Bleichstraße in die Petersstraße testweise sperren Der Magistrat wird gebeten, in der Bleichstraße die Abbiegespur in die Petersstraße für den Zeitraum von einem halben Jahr zu sperren. Die links abbiegenden Autos müssen dann die Geradeausspur benutzen. Dies sollte auch auf der Straße so aufgemalt werden. Nach diesem Testzeitraum soll evaluiert werden, ob die Maßnahme für mehr Sicherheit im Kreuzungsbereich für Fußgänger sorgt. Ist dies der Fall, soll die Spur dauerhaft gesperrt werden. Andernfalls sind andere Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit erhöhen. Begründung: Die Linksabbiegerspur ist eine Gefahr für die Fußgänger, die die Petersstraße bei Grün queren wollen, denn diese werden oft übersehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2019, ST 1942 Aktenzeichen: 32 1
Sicherheit für querenden Radverkehr am Scheffeleck
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.06.2019, OM 4735 entstanden aus Vorlage: OF 624/3 vom 31.01.2019 Betreff: Sicherheit für querenden Radverkehr am Scheffeleck Der Magistrat wird gebeten, für den aus der Eckenheimer Landstraße stadteinwärts fahrenden Radverkehr, der die Eschenheimer Anlage überquert, um in den Anlagenring zu fahren, den Fahrradweg umzugestalten: Die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße soll farblich gekennzeichnet werden vom Fahrradweg quer über die Straße auf die Verkehrsinsel. Begründung: Die vorgesehene Querung der Eckenheimer Landstraße ist ohne deutlich sichtbare Spur für alle Verkehrsteilnehmer ein gefährliches Unterfangen und führt jeden Tag zu Beinaheunfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1818 Antrag vom 16.11.2020, OF 1003/3 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2020, OM 6986 Antrag vom 08.10.2021, OF 126/3 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1280 Aktenzeichen: 32 1
Installation von Fahrradbügeln hier: Stephanstraße/Hans-Flesch-Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.05.2019, OF 970/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Stephanstraße/Hans-Flesch-Platz Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich gegenüber Stephanstraße 1416 Fahrtrichtung Eschenheimer Tor hinter der Einmündung Brönnerstraße mehrere Fahrradbügel aufstellen zu lassen. Begründung: In dem Bereich gibt es zu wenige Möglichkeiten zum An- und Abschließen von Fahrrädern. (Siehe Anlage, Foto beide unten: Dr. Seyfeddin Pehlivan) Anregung zur Montage von Fahrradbügeln (FB) Frankfurt am Main (Innenstadt) Ort: Stephanstraße 14/ Hans-Flesch-Platz/ Brönnerstraße Problemdarstellung: Erhöhter Bedarf an Fahrradbügeln Ungenutzte freie Flächen Anstatt Betonpoller! Lösungsvorschlag: Montage von Fahrradbügeln Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 970/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 970/1 wird abgelehnt. Abstimmung: 3 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) bei Enthaltung 1 SPD und BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenInstallation von Fahrradbügeln hier: Gelbehirschstraße/Konrad-Adenauer-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2019, OF 963/1 Betreff: Installation von Fahrradbügeln hier: Gelbehirschstraße/Konrad-Adenauer-Straße Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Bereich Gelbehirschstraße Fahrtrichtung links im Bereich der Einmündung in die Konrad- Adenauer-Straße mehrere Fahrradbügel zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich fehlen ausreichende Möglichkeiten zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Der Bereich wird zum illegalen (quer)parken von KfZ genutzt. Zu Fuß Gehende werden dadurch behindert. Die Abbildung wurde Google Maps entnommen und stammt aus dem Jahr 2008, vor der Umgestaltung der Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: 3 SPD, CDU, 1 FDP, BFF und U.B. gegen 1 SPD, GRÜNE, LINKE., 1 FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) bei Enthaltung Die PARTEI 33. Sitzung des OBR 1 am 20.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 963/1 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU und U.B. gegen GRÜNE, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Annahme) bei Enthaltung 2 SPD und BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4682 entstanden aus Vorlage: OF 625/3 vom 07.02.2019 Betreff: Vier Abschnitte zur Entwicklung des Radwegs auf der Friedberger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, nach der inzwischen erfolgten Einrichtung eines Radwegs auf der Kurt-Schumacher-Straße stadtauswärts über die Kreuzung Battonnstraße hinweg und der geplanten Fortsetzung dieses Radwegs auf der Konrad-Adenauer-Straße als dritten Abschnitt anschließend diesen Radweg weiter von der Seilerstraße bis zur Bornheimer Landstraße zu verlängern. Dies kann unaufwendig und zeitnah geschehen, da dieser Abschnitt aufgrund des großzügigen Straßenzuschnitts auf dieser Strecke direkt ohne Bau- und Finanzierungsvorlage markiert werden kann. Als vierter und letzter Schritt folgt der schwierige Abschnitt zwischen Bornheimer Landstraße und Egenolffstraße, der mit höherem planerischen und baulichen Aufwand verbunden ist und entsprechend verabschiedet werden muss. Der Ortsbeirat ist in alle Planungs- und Umsetzungsmaßnahmen in seinem Bezirk frühzeitig und umfassend einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1757 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 32 1
Radentscheid-Projekte im Nordend
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2019, OM 4681 entstanden aus Vorlage: OF 623/3 vom 07.02.2019 Betreff: Radentscheid-Projekte im Nordend Die Frankfurter Regierungsparteien haben Vertreter des Radentscheids zu Gesprächen eingeladen. In mehreren Runden, die noch andauern, werden einvernehmliche Lösungen gesucht, um einen Bürgerentscheid abzuwenden und maßgebliche Forderungen der Initiative direkt vom Magistrat umsetzen zu lassen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, in diesen Gesprächen folgende Fahrrad-Projekte im Nordend mit einzubringen und für deren Umsetzung verbindliche Zusagen zu geben und verschiedene Gestaltungsvarianten zu entwickeln: 1. Einrichtung durchgehender Fahrradspuren auf der gesamten Friedberger Landstraße; 2. Einrichtung einer Fahrradspur entlang des gesamten Anlagenrings, sowohl als von Fußgängerwegen getrennte Spur in den Grünanlagen als auch abgetrennter Bereich auf der mehrspurigen Ringstraße (wo machbar, zusammen mit einer Busspur). Zu dieser Radroute soll es gute Querungsmöglichkeiten und Anbindungen an allen Anschlussstellen im Nordend geben (Eschenheimer Anlage/Friedberger Anlage, Anschluss Sandweg, Palmstraße, Fichtestraße, Berger Straße, Friedberger Landstraße, Mercatorstraße, Scheffelstraße, Eckenheimer Landstraße, Unterweg, Sternstraße, Blumenstraße, Oeder Weg und Eschersheimer Landstraße). Die Finanzierung dieser Projekte kann aus Mitteln der Stellplatzablöse erfolgen. Die Verwendung dieser Mittel für Fahrradprojekte erfolgte in den vergangenen Jahren nur in bescheidenem Umfang. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2020, ST 638 Aktenzeichen: 32 1
Ausfahrt Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße: Weniger Fahrten durchs Wohngebiet sind möglich
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4405 entstanden aus Vorlage: OF 896/1 vom 26.02.2019 Betreff: Ausfahrt Parkhaus Konrad-Adenauer-Straße: Weniger Fahrten durchs Wohngebiet sind möglich Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Betreiber der Navigationsdienste auf die bestehende Wendemöglichkeit in Richtung Konrad-Adenauer-Straße im Bereich der Ausfahrt des Parkhauses Konrad-Adenauer-Straße hinzuweisen. Einige der Navigationsdienste leiten den Verkehr bis zum Kreisel, andere durch die Alte Gasse. Keines der getesteten Systeme zeigt den Autofahrenden den direkten Weg durch die Wendemöglichkeit; 2. in der Vilbeler Straße einen Pfeilwegweiser (weißes Schild mit schwarzer Schrift gemäß Anlage 3 zu § 42 StVO Nr. 432) mit der Aufschrift "Frankfurt-Süd" oder "Sachsenhausen" versehen zu lassen. Begründung: Durch eine Optimierung der Navigationssysteme und Hinweis auf direkte Wege lassen sich umweltschädliche Umwegfahrten durch Wohngebiete vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1229 Aktenzeichen: 32 1
Baumpflanzungen Alte Gasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403 entstanden aus Vorlage: OF 893/1 vom 26.02.2019 Betreff: Baumpflanzungen Alte Gasse Vorgang: OM 2665/18 OBR 1; ST 911/18 Der Magistrat wird aufgefordert, im südlichen Abschnitt der Alten Gasse Bäume pflanzen zu lassen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 18.05.2018, ST 911, erläutert der Magistrat, dass sich der südliche Teil der Alten Gasse zur Baumbepflanzung anbietet. Dies sollte nun auch schnellstmöglich umgesetzt werden, da im innerstädtischen Bereich - wegen der vielen unterirdisch verlegten Leitungen - nur wenige Baumpflanzstandorte vorhanden sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2665 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 911 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1068 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2280 Antrag vom 08.07.2021, OF 116/1 Aktenzeichen: 66 0
Ampelregelung Friedberger Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4036 entstanden aus Vorlage: OF 517/3 vom 28.08.2018 Betreff: Ampelregelung Friedberger Platz Nach eigenem Bekunden ist die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für den Frankfurter Magistrat eine Priorität. Die Vorrangschaltung für Straßenbahnen und Busse im Stadtgebiet stellt eine Maßnahme dar. Am Beispiel Friedberger Platz ist zu beobachten, dass die Umsetzung dieser Absicht zu wünschen lässt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, nachstehende Vorschläge zu prüfen und zu berichten: a) Stadteinwärts: Bei Einfahrt in die Haltestelle "Friedberger Platz" durch die Straßenbahn und den Bus erhält der Autoverkehr ein rotes Haltesignal. Dieses Signal sollte so lange bestehen bleiben, bis die Straßenbahn bzw. der Bus den Bereich der Haltestelle verlassen hat. Bislang ist das nicht der Fall. Durch eine zu installierende Kamera könnten Fahrzeuge, die bei Rot in den Haltestellenbereich einfahren, geblitzt werden. Private Fahrzeuge, die nach links in die Bornheimer Landstraße abbiegen wollen, halten an dem schon vorhandenen dicken Streifen. Durch ein noch zu montierendes Schild sollten diese darauf hingewiesen werden, dabei die Straßenbahnschienen während des Halts frei zu halten. Die Möglichkeit des Abbiegens in die Bornheimer Landstraße soll durch ein Lichtsignal angezeigt werden. Durch das Montieren der entsprechenden Anlagen kann sichergestellt werden, dass Straßenbahn bzw. Bus ungehindert die Kreuzung Merianstraße/Eiserne Hand queren können. Im weiteren Verlauf müssen die Signale an der Seilerstraße und der Vilbeler Straße und die Einfahrt in die Haltestelle "Konstablerwache" auf Grün geschaltet sein; ebenso wie die Ampeln an den Fußgängerüberwegen, damit die Straßenbahn ohne weiteren Halt die Konstablerwache erreicht. b) Stadtauswärts: Hier muss vorausgeschickt werden, dass die Straßenbahn, von der Konstablerwache kommend, regelmäßig an den Kreuzungen Seilerstraße bzw. Friedberger Anlage anhalten muss, weil Sekunden vorher die entsprechenden Signale auf Rot wechseln. Lediglich an Sonn- und Feiertagen erreicht die Straßenbahn ohne Halt die Haltestelle "Hessendenkmal". Grundsätzlich muss diese Regelung auch an den Werktagen funktionieren. Bei Erreichen der Haltestelle "Friedberger Platz" muss für die Autos ein rotes Haltesignal aufleuchten. Dies wechselt erst auf Grün, wenn die Straßenbahn die Haltestelle verlassen hat. Auch hier sollten Fahrzeuge durch eine zu installierende Kamera geblitzt werden, wenn sie bei Rot in den Haltestellenbereich einfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 572 Aktenzeichen: 32 1
Mehr Bäume in der Stephanstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4001 entstanden aus Vorlage: OF 778/1 vom 11.11.2018 Betreff: Mehr Bäume in der Stephanstraße Der Magistrat wird aufgefordert, mehrere Bäume in der Stephanstraße pflanzen zu lassen. Zum einen fehlt ein Baum auf dem kleinen quadratischen Stück neben der Einfahrt zur Liebfrauenschule (siehe erstes Bild), zum anderen bietet sich die Grünfläche vor dem Friedhof der Peterskirche an, um weitere Bäume zu pflanzen (siehe zweites Bild). Begründung: Es erklärt sich von selbst, dass in Zeiten von Klimawandel, überhitzten Innenstädten und schlechter innerstädtischer Luft mehr Bäume benötigt werden. Da wo Bäume aufgrund von Baustellen beseitigt werden mussten, müssen neue nachgepflanzt werden. Dies betrifft das kleine Stück neben der Auffahrt an der Liebfrauenschule. Weiter westlich bietet sich die Grünfläche an, um weitere Bäume zu pflanzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 481 Aktenzeichen: 67 0
Radweglücken schließen hier: Friedberger Tor - Konrad-Adenauer-Straße - Konstablerwache - Kurt-Schumacher-Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2018, OA 309 entstanden aus Vorlage: OF 716/1 vom 02.09.2018 Betreff: Radweglücken schließen hier: Friedberger Tor - Konrad-Adenauer-Straße - Konstablerwache - Kurt-Schumacher-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für einen sicheren, Lücken schließenden Radweg in beiden Richtungen im Bereich Kurt-Schumacher-Straße - Konstablerwache - Konrad-Adenauer-Straße - Friedberger Tor Sorge zu tragen und hierbei folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Es ist sicherzustellen, dass die Radwege in beiden Richtungen - durchgehend auch in den Kreuzungsbereichen - ständig benutzbar sind und nicht durch Parken oder Halten von Pkws oder Lieferfahrzeugen zugestellt werden können. 2. Im nördlichen Bereich muss ab dem Friedberger Tor im Einvernehmen mit dem zuständigen Ortsbeirat ein Anschluss an das weiterführende Radwegenetz hergestellt werden. 3. Es ist zu prüfen, ob die Wartebereiche der stark frequentierten Straßenbahnhaltestelle im Zuge der Neuaufteilung des Straßenraums verbreitert werden können. 4. Es ist zu prüfen, ob die signalgesteuerten Querungshilfen ("Fußgängerampeln") für zu Fuß Gehende entfallen und durch sog. Zebrastreifen ersetzt werden können. Begründung: 1. Das bloße Einrichten von Radwegen nutzt angesichts der Untätigkeit der Verkehrsüberwachung erfahrungsgemäß nur wenig. Daher sind die Radwege so anzulegen, dass das Zustellen bzw. Zuparken gar nicht möglich ist. 2. Plötzlich endende Radwege sind besonders gefährliche Bereiche, daher muss der Radweg auch außerhalb des Ortsbezirks 1 fortgeführt werden. 3. Die Wartebereiche der Haltestelle sind schon heute viel zu knapp bemessen. Der durch eine Neuaufteilung gewonnene Raum kann der Allgemeinheit auf diese Weise sinnvoller zur Verfügung gestellt werden. 4. Diese Ampeln stellen ein ständiges Hindernis für die zu Fuß Gehenden dar, waren aber wegen der Zweispurigkeit gemäß Straßenverkehrsordnung als Querungshilfe notwendig. Wird die Straße nur noch mit einer Fahrspur befahrbar, ist die Errichtung eines kostensparenden sogenannten Zebrastreifens wieder möglich. Der Gewinn an Sicherheit wäre enorm. Dem ständig anwachsenden Radverkehr müssen vernünftige Routen angeboten werden. Daran fehlt es - gerade in der Innenstadt - noch viel zu oft. Mit Verbesserung der Radfahrbedingungen in diesem Bereich kann eine noch stärkere Entlastung der Zeil vom dort unerwünschten Radverkehr erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 428 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 3 am 25.10.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Verkehrsausschusses am 30.10.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP 27. Sitzung des OBR 3 am 29.11.2018, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.12.2018, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 27. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.01.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 28. Sitzung des OBR 3 am 24.01.2019, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage OA 309 wird zugestimmt. Abstimmung: zu Ziffern 1. und 2.: Annahme bei Enthaltung FDP zu Ziffern 3. und 4.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 28. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.02.2019, TO I, TOP 115 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 29. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.05.2019, TO I, TOP 75 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 65 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 309 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 73 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 309 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 84 Beschluss: Die Vorlage OA 309 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4502, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 32 1
Wegweiser für Fahrradspuren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3355 entstanden aus Vorlage: OF 448/3 vom 15.03.2018 Betreff: Wegweiser für Fahrradspuren Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an unübersichtlichen Kreuzungen wie z. B. jene am Eschernheimer Tor oder an der Kreuzung Friedberger Landstraße/Bleichstraße/Seilerstraße zusätzliche Wegweiser zu weiterführenden Fahrradspuren installiert werden können. Sie sollen den Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern die vorgesehene Wegführung anzeigen und hierdurch eine Hilfestellung geben, um die richtige und vorgesehene Wegführung wählen zu können . Diese ist oft situativ nicht erfassbar. Begründung: Fahrspuren für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sind häufig vorhanden und sehr zu begrüßen. Sie nützen jedoch wenig, wenn die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer verloren auf der Kreuzung stehen, weil es ihnen kurzfristig nicht möglich war, die intendierte Verkehrsführung zu durchschauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1989 Beratung im Ortsbeirat: 3 Aktenzeichen: 66 7
Spielplatzinitiative „Roter Platz“ mit Mitteln des Ortsbeirats unterstützen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2018, OF 619/1 Betreff: Spielplatzinitiative "Roter Platz" mit Mitteln des Ortsbeirats unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Des Ortsbeirats unterstützt aus seinem Budget die Spielplatzinitiative "Roter Platz" bei der Anschaffung eines dringend benötigten Containers. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren; der Auftrag an den Magistrat gilt bis zu einem Höchstbetrag von 1.500 Euro. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die Spielplatzinitiative "Roter Platz" besteht aus Kinder- & Familienzentrum Innenstadt (Diakonisches Werk Frankfurt e.V.), Kinderzentrum Bleichstraße (Kita Frankfurt), Kita Liebfrauen (Caritasverband Frankfurt e.V.) und ESB Liebfrauen (Caritasverband Frankfurt e.V.). Diese Initiative möchte einen Container in der Eschenheimer Anlage aufstellen, um Familien das Ausleihen von Spielgeräten und Biertischgarnituren, sowie allen Einrichtungen das Lagern von Gerätschaften für die Gartenarbeit zu ermöglichen. Seit Jahrzehnten ist die Initiative im Stadtteil engagiert und belebt die Eschenheimer Anlage mit den vielfältigsten Aktionen und Festen für alle, auch dafür ist ein Container vor Ort hilfreich. Der Gestattungsvertrag vom Grünflächenamt wird von der Geschäftsstelle des Diakonischen Werkes für Frankfurt gegengezeichnet. Die Kosten für den Container belaufen sich auf ca. 1500,00 €. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 05.06.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 220 2018 Die Vorlage OF 619/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL, PARTEI und U.B. gegen FDP (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenRaserei und Lärm in der Bleichstraße nervt Anwohner und gefährdet Kinder
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3130 entstanden aus Vorlage: OF 602/1 vom 22.04.2018 Betreff: Raserei und Lärm in der Bleichstraße nervt Anwohner und gefährdet Kinder Der Magistrat wird aufgefordert, auf der gesamten Länge der Bleichstraße Tempo 30 auszuweisen und den Autoverkehr an der signalgesteuerten Querungshilfe für zu Fuß Gehende in Höhe der Peterskirche dauerhaft technisch zu überwachen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, gut ausgebaute Radwege in beiden Richtungen anzulegen und auf beiden Straßenseiten die Gehwege auf mindestens zwei Meter zu verbreitern. Weiterhin wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob und wo Bäume angepflanzt werden können. Begründung: Seit Jahrzehnten fordern Anwohner, Vertreterinnen und Vertreter der Kinder- und Bildungseinrichtungen, aber auch Gewerbetreibende aus der Umgebung, das Tempo in der stark bewohnten Bleichstraße nachhaltig zu reduzieren. Geschehen ist bislang nichts, dabei ist es täglich das gleiche Drama: Missachtung der roten Ampel und Gefährdung von zu Fuß Gehenden, kollektive Raserei und aufheulende Motoren, um wenige Meter voranzukommen. Rücksichtsvolle, mit angepasster Geschwindigkeit fahrende Autofahrerinnen und Autofahrer werden angehupt und bedrängt. Die Straße mit ihren teilweise vier Fahrspuren scheint eines der letzten Relikte der falschen Verkehrspolitik der 70er-Jahre zu sein und verleitet außerordentlich einladend zum Rasen, obwohl sich in dem Bereich zahllose Wohnungen befinden und Kinder dort zur Kita oder zur Grundschule gehen. Der Spielplatz Drachenburg in den Wallanalagen wird von vielen Kindern aus der Innenstadt besucht. Auch sie müssen die überflüssig gefährliche Straße queren. Da sich der Verkehr in den Folgestraßen ohnehin wieder staut, macht die Aufrechterhaltung mehrerer Fahrspuren in der Bleichstraße verkehrlich keinen Sinn, ein langsameres und gleichmäßigeres Fahren wegen der größeren Sicherheit und des geringeren Lärms aus Sicht der Anwohnerschaft aber umso mehr. Mit dem Anlegen von Radwegen wird dem stark gestiegenen Fahrradaufkommen Rechnung getragen und der Radverkehr weiter gestärkt. Durch die zurzeit sehr schlechten Gehwege wird der Fußverkehr stark behindert. Zusätzliche Bäume können der sommerlichen Erwärmung vorbeugen, das Kleinklima verbessern und Staub binden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1724 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 36 0
Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2979 entstanden aus Vorlage: OF 534/1 vom 25.02.2018 Betreff: Umgestaltung Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse Der Magistrat wird gebeten, die Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse folgendermaßen umzugestalten: Beim Übergang zwischen den beiden Fahrspuren der Vilbeler Straße auf Höhe der Elefantengasse wird der abgesenkte Bordstein auf beiden Seiten entfernt, sodass eine durchgängige Asphaltdecke entsteht. Das blaue Verkehrsschild, Zeichen 222 (Blaues Schild mit Pfeil "rechts vorbei"), wird ersetzt durch ein Schild, das deutlich macht, dass geradeaus und links abgebogen werden kann. Insbesondere muss auf dem Schild dargestellt werden, dass Autos, die in Richtung Konrad-Adenauer-Straße/Sachsenhausen/Frankfurt-Süd fahren wollen, dort links abbiegen können und sollen, das heißt einen U-Turn machen können. Begründung: Die Belastung der Alten Gasse ist durch ein hohes Verkehrsaufkommen zurzeit sehr stark. Dies liegt auch daran, dass viele Autofahrer, die aus dem Parkhaus "Konrad-Adenauer-Straße" fahren, nicht sehen, dass man unmittelbar nach dem Befahren der Vilbeler Straße links abbiegen kann, um auf die Konrad-Adenauer-Straße in südlicher Richtung zu gelangen. Viele Autofahrer nehmen dann den Umweg über die Alte Gasse und die Bleichstraße. Durch das Verkehrszeichen 222 und den abgesenkten Bordstein wird dem Autofahrer suggeriert, man könne nur geradeaus fahren. Hier müssen deshalb die Verkehrsschilder und die Asphaltdecke so umgestaltet werden, dass jedem Autofahrer klar wird, dass er durch einen U-Turn an besagter Stelle schneller auf die Konrad-Adenauer-Straße gelangt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1277 Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 184 Aktenzeichen: 66 0
Baumnachpflanzung Stephanstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2886 entstanden aus Vorlage: OF 535/1 vom 25.02.2018 Betreff: Baumnachpflanzung Stephanstraße Der Magistrat wird gebeten, einen Baum in der Stephanstraße auf Höhe des Friedhofs der Kirche Sankt Peter auf nördlicher Seite so bald wie möglich nachpflanzen zu lassen. Begründung: Nachdem die Bauarbeiten am Friedhof der Kirche Sankt Peter so gut wie abgeschlossen sind, kann an der besagten Stelle wieder ein Baum nachgepflanzt werden. Auf Bild 1 (Quelle: Google Maps) ist der alte Baum zu sehen, auf Bild 2 sieht man die Stelle, wie sie heute aussieht. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein
Endlich mehr Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2887 entstanden aus Vorlage: OF 536/1 vom 25.02.2018 Betreff: Endlich mehr Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße Vorgang: OM 1709/17 OBR 1; ST 1761/17 Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung dahin gehend überarbeiten zu lassen, dass die Sicherheit für Fußgänger an der Kreuzung Bleichstraße/Petersstraße erheblich erhöht wird. Es handelt sich hier um die Querung/Fußgängerübergang der Petersstraße von Ost nach West. Zu prüfen wäre, ob die vierte nach links abbiegende Fahrspur auf der Bleichstraße geschlossen werden sollte, um die Autofahrer dazu zu bringen, in einem größeren Radius nach links abzubiegen. Denkbar wäre auch eine Markierung auf der Fahrbahn, die den Autofahrern zeigt, in welchem Radius sie abbiegen müssen oder ein größerer Warnhinweis auf der Linkabbiegerspur: "Achtung Fußgänger". Weitere Alternativen sind zu prüfen. Begründung: Auf eine Anregung vom 23.05.2017 des Ortsbeirates 1 (OM 1709) antwortete der Magistrat in der Stellungnahme ST 1761, dass durch die gelben Blinklichter und den Zeitvorsprung von drei Sekunden, den die Fußgänger haben, die Sicherheit in diesem Bereich gewährleistet sei. Verkehrsteilnehmer seien "eindeutig erkennbar". Dies ist eindeutig nicht der Fall! Die Gefahr für Fußgänger, die die Petersstraße bei Grün von Ost nach West überqueren wollen, ist immer noch extrem hoch. So berichten es Anwohner und Gewerbetreibende. Die Presse berichtete auch darüber. Die wartenden Fußgänger, zu denen oft auch Kinder der Kindertagesstätte in der Bleichstraße 25 und Schüler gehören, werden durch das Haus Bleichstraße 28 verdeckt, sodass diese von Autofahrern erst im letzten Moment gesehen werden. Die Autofahrer werden durch die Verkehrsführung auf der Linksabbiegerspur dazu veranlasst, in einem fast rechten Winkel links abzubiegen. Dadurch gefährden sie die Fußgänger und landen fast auf der zweispurigen Fahrbahn des Gegenverkehrs in der Petersstraße. Viele Autos kommen mit relativ hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung zugefahren und biegen zügig links ab. Die Situation an besagter Stelle muss endlich verbessert werden, bevor etwas Schlimmeres passiert. (Bild 1: Quelle Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1709 Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1761 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1062 Aktenzeichen: 66 2
Illegaler Getränkedosenverkauf im Bereich Große Friedberger Straße, Schäfergasse und Alte Gasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2889 entstanden aus Vorlage: OF 538/1 vom 24.02.2018 Betreff: Illegaler Getränkedosenverkauf im Bereich Große Friedberger Straße, Schäfergasse und Alte Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der illegale Verkauf nicht bepfandeter - jedoch pfandpflichtiger - Einweggetränkedosen oder -flaschen in dem im Betreff benannten Bereich durch Kioske und Imbissläden unterbunden wird. Begründung: In nahezu jedem Betrieb in dem genanntem Bereich werden aus dem Ausland beschaffte illegale Einwegverpackungen verkauft. Offenbar führt der Konkurrenzdruck unter den Betrieben dazu, dass kaum noch ein Betreiber von dieser Praxis abweichen kann. Die Vermüllung des Bereichs spricht Bände. Damit sich der in dieser Hinsicht rechtsfreie Raum nicht weiter ausbreitet und die Ehrlichen nicht die Dummen werden, muss der Magistrat, in Gemeinschaft mit dem Regierungspräsidium, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, dringend handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1081
Tempo 30 Alte Gasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2664 entstanden aus Vorlage: OF 484/1 vom 27.12.2017 Betreff: Tempo 30 Alte Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich der Alten Gasse Tempo 30 in beiden Fahrtrichtungen einzurichten. Begründung: Bei der Straße handelt es sich um eine Wohnstraße mit lebendigem Einzelhandel und Gastronomie im Erdgeschoss. Viele zu Fuß Gehende werden durch die gefährlich hohen Geschwindigkeiten, die auf der Straße gefahren werden, gestört. Durch das geringere Tempo würde weniger Lärm entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 956 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2302 Antrag vom 26.02.2019, OF 894/1 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 850 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2278 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 980 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2020, ST 1949 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 844 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1902 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 991 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2022, ST 2609 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1284 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 91 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1525 Beratung im Ortsbeirat: 1
Umgestaltung und Begrünung der Alten Gasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2665 entstanden aus Vorlage: OF 497/1 vom 21.01.2018 Betreff: Umgestaltung und Begrünung der Alten Gasse Der Magistrat wird aufgefordert, die Alte Gasse ähnlich wie die Große Friedberger Straße oder die Schäfergasse durch Begrünung und Neuaufteilung des Straßenraums sowie die folgenden Maßnahmen städtebaulich aufzuwerten: 1. Die Einrichtung von 30 Fahrradbügeln verteilt auf die Länge der Alten Gasse; 2. das Aufstellen von vier zusätzlichen Mülleimern, gleichmäßig verteilt auf beide Straßenseiten; 3. das Aufstellen und Betreuen von je einem großen Pflanzkübel auf der Freifläche der Alten Gasse/Ecke Bleichstraße (etwa in Höhe der Hausnummer 71) und Alte Gasse/Ecke Rosenbergerstraße oder wenn möglich die Pflanzung von Bäumen. Bei der Bepflanzung wird der Magistrat gebeten, besonders effiziente Arten hinsichtlich der Luftfilterung auszuwählen; 4. in Absprache mit den ansässigen Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. deren Vermieterinnen und Vermietern soll, sofern möglich, zudem eine Begrünung der Häuser veranlasst werden; 5. die Aufstellung einer Parkbank auf der Freifläche der Alten Gasse/Ecke Bleichstraße (etwa in Höhe der Hausnummer 71); 6. Durchführung von Verkehrskontrollen, um die Einhaltung des geltenden Verkehrsrechts zu gewährleisten. 7. Errichtung von öffentlichen Toilettenanlagen, die 24 Stunden zu nutzen sind. Begründung: Mehrere Frankfurterinnen und Frankfurter sowie Geschäftstreibende haben mit einer Unterschriftensammlung mitgeteilt, dass die Alte Gasse deutlich hinter der Attraktivität und Aufenthaltsqualität anderer Geschäftsstraßen zurückfällt, obwohl sie sogar zur Innenstadt zählt. Pflanzen und Begrünung gibt es überhaupt nicht. So, wie die Straße derzeit gestaltet ist, wird sie ihrer Brückenfunktion von der Innenstadt ins Nordend nicht gerecht. Es gibt kaum Mülleimer, kaum Fahrradbügel, keine Begrünung und keine Bänke. Das Fehlen von Pflanzen ist vor allem vor dem Hintergrund der starken Verkehrsauslastung bedenklich. Die Schadstoffe, die durch den Verkehr entstehen, werden vor Ort nicht gefiltert. Außerdem verbessert eine Begrünung die Aufenthaltsqualität. Viele Kunden der Geschäftsanlieger nutzen das Fahrrad, zum Abstellen dieser fehlen Fahrradbügel. Die Anwohnerinnen und Anwohner berichten zudem, dass häufig zu schnell gefahren wird. Das stellt neben einer Gefährdung auch eine Lärmbelastung dar. Die Maßnahmen scheinen auch im Hinblick auf die Schülerinnen und Schüler der Liebfrauenschule dringend erforderlich zu sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 911 Antrag vom 26.02.2019, OF 893/1 Antrag vom 03.03.2019, OF 892/1 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403 Aktenzeichen: 66 0
Erneuerung und Begrünung Alte Gasse
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2018, OF 486/1 Betreff: Erneuerung und Begrünung Alte Gasse Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert dafür Sorge zu tragen, dass die Alte Gasse, ähnlich wie die Große Friedberger Straße oder die Schäfergasse, durch Begrünung, höherwertige Stadtmöblierung und Neuaufteilung des gesamten Straßenraums, städtebaulich aufgewertet und erneuert wird. Dazu werden u.a. 15 Fahrradbügel benötigt und weitere Papierkörbe. Außerdem sollte die Straße zu einer Tempo 30 Zone werden. Begründung: Die Alte Gasse gehört als Geschäftsstraße innerhalb des Anlagenrings noch zur City. Was Attraktivität und Aufenthaltsqualität angeht fällt sie aber deutlich hinter anderen Geschäftsstraßen zurück. Pflanzen bzw. Begrünung und Stadtmöblierung gibt es überhaupt nicht. So wie die Straße derzeit ist, kann sie keine Brückenfunktion von der City ins Nordend bekommen. Viele der Geschäftsanlieger haben in der Mehrheit Kunden, die mit dem Rad und nicht mit dem Auto zu ihnen kommen. Es gibt einen erheblichen Mangel an Fahrrad-Abstellplätzen. Da es in der Straße leider ein Raser-Problem gibt sollte Tempo 30 eingeführt werden. Geschäftsanlieger, deren Kunden, Bewohner und die Schulkinder der Liebfrauenschule sind durch Raser erheblich gefährdet und leiden unter der Lärmbelästigung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 486/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 497/1 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenFahrradabstellplätze im Umfeld des Klaus-Mann-Platzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.12.2017, OF 491/1 Betreff: Fahrradabstellplätze im Umfeld des Klaus-Mann-Platzes Der Magistrat wird aufgefordert um Umfeld des Klaus-Mann-Platzes (Stephanstraße, Alte Gasse) eine deutlich höhere Anzahl an Fahrradabstellmöglichkeiten schaffen zu lassen. Begründung: Wegen des großen Mangels an Abstellmöglichkeiten werden Räder auch störend abgestellt. Um der geänderten Verkehrsmittelwahl gerecht zu werden, müssen dringend neue Fahrradabstellmöglichkeiten geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 491/1 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenIdeen
Keine Ideen gefunden.