Meine Nachbarschaft: Butznickelweg
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Vorlagen
Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 751 entstanden aus Vorlage: OF 222/6 vom 12.10.2016 Betreff: Zeilsheim: Verkehrsuntersuchung in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, als Grundlage für evtl. weitere Maßnahmen eine genaue Auswertung der Verkehre in der Pfaffenwiese vorzunehmen. Dazu sollen über einen geeigneten Zeitraum von mindestens dreimal 24 Stunden an mindestens zwei mittleren Werktagen und einem Samstag außerhalb der Schulferien oder Wochen mit Feiertagen Verkehrszählungen (Menge und gefahrene Geschwindigkeit in beide Verkehrsrichtungen) erfolgen. Der Standort für die Verkehrszählung sollte vorzugsweise zwischen Frankenthaler Weg und Annabergstraße liegen. Der Auswertung sollen die Berichte der bisherigen Ergebnisse von Geschwindigkeitsüberwachungen der Jahre 2015 und 2016 wie auch eine Stellungnahme der Verkehrsunfallkommission über alle gemeldeten Unfälle der letzten vier Jahre beigefügt werden. Begründung: Lärm und Geschwindigkeit sind auf fast allen Straßen in Frankfurt ein Dauerthema. Unzählige Anträge und Stellungnahmen zu diesem Themengebiet zeigen, dass die Ortsbeiräte die Anregungen und Sorgen der Anwohner ernst nehmen. Eine Auswertung - wie hier gefordert - soll Grundlage dazu sein, das subjektive Empfinden auf eine fakten- und ergebnisorientierte Basis zu stellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 214 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 425 Aktenzeichen: 61 10
Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 752 entstanden aus Vorlage: OF 223/6 vom 12.10.2016 Betreff: Zeilsheim: Umwandlung der Gehwegfläche im Stichweg Neu-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, im Stichweg Neu-Zeilsheim 9 den nicht genutzten und auch nie nutzbaren Gehweg aufzuheben. Stattdessen sollen die vier vorhandenen Längsparkplätze in Schrägparkplätze geändert werden, um somit die Raumaufteilung besser nutzen zu können. Zusätzlich soll geprüft werden, ob unter Zuhilfenahme umliegender städtischer Flächen ein bis zwei weitere Parkplätze geschaffen werden können. Als dritte Maßnahme soll das Parken in der Kurve verhindert und somit die Feuerwehrzufahrt zu den Wohnblöcken im Pfortengartenweg wirksam gesichert werden. Begründung: Der Stichweg in der Straße Neu-Zeilsheim, zwischen Pfaffenwiese und Pfortengartenweg gelegen, ist eine kleine Anliegerstraße und Zufahrt zu einem Garagenhof. Direkt vor dem Garagenhof gibt es vier Parkplätze, die längs des Bürgersteigs angeordnet sind. Dieser Bürgersteig hat dort keinerlei Funktion, da die Wegeverbindungen allesamt in Richtung der Parkanlage verlaufen. Die Aufhebung des Gehweges hat keinerlei Nachteile. Die Umwandlung in Schrägparkplätze allerdings Vorteile, da so eine Dreckecke von großem Unkrautwuchs und wilden Sperrmüllablagerungen sowie Drogendealer-Verstecken befreit werden könnte. Der Parkdruck ist wie in allen Siedlungsteilen Frankfurts sehr hoch. Die Prüfung, ob weitere Parkplätze geschaffen werden können, sollte daher obligatorisch sein. Ein Muss ist der Schutz der Feuerwehrzufahrt, die abends durch in der Kurve parkende Fahrzeuge nicht gewährleistet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 115 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der Bechtenwaldstraße
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 431 entstanden aus Vorlage: OF 131/6 vom 11.08.2016 Betreff: Zeilsheim: Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der Bechtenwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, die städtische Verkehrsfläche in der Bechtenwaldstraße, die allgemein als Parkplatz des Lebensmittelmarktes genutzt wird, zu sanieren und anschließend die Parkflächen bereits vorausschauend mit den zur Verfügung stehenden Mitteln so anzulegen, wie dies in der Vorplanung "Vorplatz Stadthalle Zeilsheim" vorgestellt wurde. Begründung: Der Parkplatz ist durch viele Unebenheiten, Schlaglöcher und Vertiefungen kein Aushängeschild für den Mittelpunkt Zeilsheims. Das Amt für Straßenbau und Erschließung leistet im Rahmen seiner Möglichkeiten stets schnelle Abhilfe, jedoch ist eine grundhafte Erneuerung geboten. Ein fehlendes Parkraummanagement führt dazu noch zu chaotischen Abläufen auf der Verkehrsfläche und gefährdet die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer. Ein gesicherter Fußweg ist derzeit nicht vorhanden. Kinder müssen zwischen den Autos durchlaufen, um bspw. zur Stadthalle Zeilsheim zu gelangen. Die Nutzung der Fläche als Parkplatz ist notwendig und soll nur mit Augenmaß verändert werden. Die Sicherheit aller Nutzer des Platzes ist ebenso wichtig wie die Zukunft des Lebensmittelmarktes, der auf Parkplätze angewiesen ist. Die Vorstellung der Konzeptstudie "Vorplatz Stadthalle Zeilsheim" in der 22. Sitzung des Ortsbeirates 6 am 18.06.2013 hat eindrucksvoll die Möglichkeiten gezeigt, die für eine Veränderung der gesamten Platzgestaltung stehen können. Aus dieser Konzeptstudie heraus kann bspw. die Parkplatzfläche als Vorleistung schon jetzt entstehen. Der Magistrat soll diesbezüglich mit den Planungen beginnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1568 Aktenzeichen: 66 3
Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 432 entstanden aus Vorlage: OF 133/6 vom 15.08.2016 Betreff: Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen Der Magistrat wird gebeten, mit der Rhein-Main Wohnen GmbH, Pfaffenwiese 300, Kontakt aufzunehmen und darauf zu dringen, dass diese die Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese 52 in Zeilsheim in einen akzeptablen Pflegezustand versetzt, in dem auch die angebrachten Bronzetafeln wieder zur Geltung kommen. Begründung: An der Einmündung der Katzenstirn in die Pfaffenwiese befinden sich zwei kleine Grünflächen, die sich in einem deutlich unterschiedlichen Pflegezustand befinden (siehe Fotos). Die Grünfläche, auf der sich früher Toilettenhäuschen und die alte Bushaltestelle befanden, ist mit einer Rasenfläche versehen, die trotz des wachstumsfördernden Regens in diesem Sommer vom Grünflächenamt gut gepflegt wurde. Ein anderes Bild bietet die Fläche auf der anderen Seite der Katzenstirn. Sie befindet sich in einem überwucherten und ungepflegten Zustand. Auch die dort auf die Märchensiedlung verweisenden Bronzetafeln gehen unter. Nach Hinweisen aus der Bürgerschaft baten Mitglieder des Ortsbeirates das Grünflächenamt, die an der Hausnummer 52 gelegene Fläche ebenfalls in einen ansehnlichen Zustand zu versetzen. Dieser Bitte konnte das Grünflächenamt jedoch nicht nachkommen, da sich die Fläche im Besitz der Rhein-Main Wohnen GmbH befindet. Diese hat sich in der Vergangenheit als schwierigere Ansprechpartnerin in Grundstücksangelegenheiten erwiesen. Da eine so deutliche Vernachlässigung einer solch prominent an Pfaffenwiese und Bushaltestelle gelegenen Fläche unakzeptabel ist - Stimmen aus der Bürgerschaft sprechen von "Verwahrlosung" - wird der Magistrat gebeten, mit der Besitzerin eine nicht nur kurzfristige Lösung der Pflege dieser Fläche zu erreichen. (Foto von Ende Juni 2016) (Foto vom August 2016) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2016, ST 1846 Aktenzeichen: 67-4
Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 433 entstanden aus Vorlage: OF 134/6 vom 15.08.2016 Betreff: Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, in der Vergangenheit abmontierte Sitzbänke in Zeilsheim wieder aufzustellen und zu prüfen, ob zusätzliche Aufstellungsorte für Bänke geschaffen werden können, um Ruhegelegenheiten zu schaffen. Begründung: In der jüngsten Vergangenheit sind in Zeilsheim mehrere Sitzbänke abmontiert worden, so geschehen im kleinen Park im Arnstädter Weg (gegenüber Hausnummer 7) und in der Grünanlage Neu-Zeilsheim/Frankenthaler Weg. Lediglich die Abfalleimer sind dort verblieben (siehe Fotos). Möglicherweise wurden auch an anderen Stellen Sitzgelegenheiten entfernt. Somit sind die Grünflächen als Ruheplätze für ältere Bürgerinnen und Bürger kaum noch zu nutzen. Gerade Sitzgelegenheiten im näheren Wohnumfeld sind für Menschen höheren Alters von großer Bedeutung zum Ausruhen auf dem Weg vom Einkaufen oder zum Treffen und Austausch mit den Nachbarn. Die Aufstellung von ausreichenden Sitz- und Ruhegelegenheiten ist daher erstrebenswert, um älteren Bürgerinnen und Bürgern soziale Kontakte und Bewegungsmöglichkeiten zu ermöglichen, was zurzeit nur sehr eingeschränkt möglich ist. Neu-Zeilsheim/Frankenthaler Weg (Juni 2016) Arnstädter Weg (August 2016) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1733 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung
Antrag vom 11.06.2016, OF 96/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrssituation in der Taunusblick-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen geeignet sind, die Verkehrssituation in den Straßen Rombergstraße, Lenzenbergstraße und Bechtenwaldstraße, sowie dem Pfortengartenweg für alle Verkehrsteilnehmer (PKW, Busse/LKW, Radfahrer, Fußgänger) zu verbessern. Hierbei sollen die Besonderheiten der Parkraumsituation gerade in den Abend- und Nachtstunden gebührend berücksichtigt werden und Möglichkeiten aufgezeigt werden, den Parkraum so zu gestalten, dass verbotswidriges Parken nicht die anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Begründung: Wie in jeder Frankfurter Siedlung ist der zunehmende Anteil an PKWs zu einem Problem geworden. Der öffentliche Raum ist für die Menge an Autos nicht ausreichend. Private Stellflächen sind in der Siedlung kaum vorhanden. Folglich parken die Autos gerade in den Abend- und Nachtstunden sämtliche Flächen zu, auf denen das Auto Platz findet. Als Ergebnis müssen Fußgänger oftmals auf die Straße ausweichen, der verbliebene Straßenraum bringt Radfahrer in Bedrängnis und größere Fahrzeuge (Busse/LKWs) haben kaum Chancen, die Straße gefahrlos zu passieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 71 2016 Die Vorlage OF 96/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM 113 entstanden aus Vorlage: OF 70/6 vom 29.05.2016 Betreff: Zeilsheim: Busverkehr während der Bauphase in der Straße Alt-Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Belastungen durch den Busverkehr während der Bauphase im Zuge der Umsetzung des Verkehrskonzeptes für die Straße Alt-Zeilsheim (längerfristige Sperrung der Durchgangsstraße Alt-Zeilsheim vom Kolberger Weg bis zur Welschgrabenstraße) zu verringern. Dabei könnten die Busse folgende Strecken fahren: Bus 53 - Endhaltestelle "Hofheimer Straße"/Starthaltestelle "Neu-Zeilsheim": Der Bus fährt von Höchst kommend die reguläre Strecke bis zur Haltestelle "Hofheimer Straße". In der Pfaffenwiese in Höhe der Hausnummern 15/17 hat der Bus eine Wartezone und beginnt seine Fahrt mit der Haltestelle "Neu-Zeilsheim" in Richtung Höchst. Bus 54 - Geänderte Wegstrecke: Der Bus fährt von Höchst kommend nach der Haltestelle "Stadthalle Zeilsheim" den Frankenthaler Weg bis zur West-Höchster Straße und von dort weiter nach Sindlingen. Falls erforderlich, kann in der Nähe der Schule eine temporäre Haltestelle eingerichtet werden. In Fahrtrichtung Höchst nimmt der Bus den Weg über den Kolberger Weg und nutzt die vorhandene Infrastruktur. Begründung: Eine Straßenvollsperrung der Straße Alt-Zeilsheim wegen eines Wasserrohrbruchs im April 2016 hat die Schwächen der Umleitung der Busse durch die Straße Neu-Zeilsheim mehr als deutlich aufgezeigt. Drei Tage konnte erfolgreich getestet werden, wie schlecht die Lösung einer Fortführung der Streckenverläufe mit Umleitung trotz Sperrung ist. Die Ortskunde der Mitglieder des Ortsbeirates sowie die Bürgernähe und die somit verbundenen vielen Detailinformationen sollten bei der Auswahl der Umleitungsstrecke herangezogen werden. Die Auslastung der Busse zeigt, dass mehrheitlich ein voller Buseinsatz nur zwischen den Haltestellen "Höchst Bahnhof" und "Stadthalle Zeilsheim" erforderlich ist. Alle weiteren Haltestellen können ohne Probleme mit einem verringerten Leistungsangebot auskommen, ohne dass es zu Kapazitätsengpässen kommt. Die Ein- und Aussteigezahlen würden dies belegen und eine Umleitung durch die Baumaßnahme in der Straße Alt-Zeilsheim bedeutet auch Einschnitte in Kauf zu nehmen. Mit dem Vorschlag des Ortsbeirates wird dem Rechnung getragen und gleichzeitig wird eine signifikante Entlastung der von der Umleitung neu betroffenen Abschnitte spürbar. Keine Strecke wird doppelt gefahren und bis auf die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" werden alle Haltestellen bedient. Da die Haltestelle "Kirche Zeilsheim" mitten in der Baustelle liegt, ist hier eine Einbindung unmöglich. Der Nahverkehrsnutzer hat jederzeit die Gelegenheit, die S-Bahn-Haltepunkte "Zeilsheim", "Farbwerke" und "Höchst Bahnhof" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2016, ST 1156 Aktenzeichen: 92 11
Briefkasten in der Taunusblick-Siedlung
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5010 entstanden aus Vorlage: OF 1581/6 vom 20.01.2016 Betreff: Briefkasten in der Taunusblick-Siedlung Der Magistrat wird gebeten, sich mit der Deutschen Post AG in Verbindung zu setzen, um zu erreichen, dass in der Taunusblick-Siedlung in Zeilsheim an einer geeigneten, möglichst zentralen Stelle ein Briefkasten angebracht wird. Begründung: In der Taunusblick-Siedlung im nördlichen Zeilsheim leben ca. 4.000 Menschen, etwa ein Drittel der Einwohner des gesamten Stadtteils. In der gesamten Siedlung gibt es jedoch keinen einzigen Briefkasten, während sich insgesamt im Stadtteil sechs Stück befinden. Diese befinden sich auf der Pfaffenwiese und im südlichen Teil des Stadtteils. Für viele Bewohner der Taunusblick-Siedlung beträgt die Entfernung bis zu einem Kilometer (z. B. zum Briefkasten an der Pfaffenwiese im Bereich der Drogerie Rossmann), was für ältere und gehbehinderte Menschen einfach zu weit ist. Auch die Deutsche Post AG ist - spätestens seit ihrer Privatisierung - dem Servicegedanken verpflichtet. Und zum guten Service bei der Post gehört eine Verteilung der Briefkästen, die der besseren Erreichbarkeit für die Mehrzahl der Kunden gerecht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2016, ST 835 Aktenzeichen: 92 31
Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4767 entstanden aus Vorlage: OF 1533/6 vom 16.11.2015 Betreff: Zeilsheim: Standortveränderung der Fahrbibliothek D er Magistrat wird gebeten, die Haltestelle der Fahrbibliothek (Bücherbus) von der Straße Neu-Zeilsheim an einen besseren Standort im Stadtteil zu verlegen. Begründung: Die Fahrbibliothek hält derzeit mitten in der Zeilsheimer Kolonie in einer nur für diesen Zweck eingerichteten Haltezone. Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, auch im Interesse einer Steigerung der Nutzungsfrequenz die Haltestelle näher zum Ortsmittelpunkt zu verlegen. Im Kolberger Weg bietet die Bedarfshaltestelle im Bereich der Einmündung mit der Pfaffenwiese einen sicherlich geeigneten Haltepunkt. Diese ist barrierefrei ausgebaut. Durch die Straßenbreite stellt der dort haltende Bus kein Verkehrshindernis dar. Die Wegebeziehungen zur Taunusblick-Siedlung und der deutlich höhere Anteil an Passanten durch den nahe gelegenen Einkaufsmarkt bieten ein zusätzliches Potenzial, das durch den in unmittelbarer Nähe stehenden Bücherschrank ergänzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2016, ST 357 Aktenzeichen: 41 2
Zeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße
Anregung an den Magistrat vom 03.11.2015, OM 4652 entstanden aus Vorlage: OF 1508/6 vom 15.10.2015 Betreff: Zeilsheim: Ampelsteuerung Kreuzung Pfaffenwiese/Lenzenbergstraße/Annabergstraße Der Magistrat wird gebeten, die Ampelsteuerung an der Kreuzung Pfaffenwiese/ Lenzenbergstraße/Annabergstraße so zu optimieren, dass entsprechend der Verkehrsbelastung die Grünphasen für Autos und Fußgänger flexibler geschaltet sind. Durch die Umstellung sollen die Rückstaus der Fahrzeuge gerade in den Hauptverkehrszeiten reduziert werden. Begründung: Der neu gebaute Kreuzungsbereich mit dem erlaubten Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße wurde allseits begrüßt. Durch den Neubau der Ampelanlage sind jedoch die Grünphasen unflexibel geschaltet und sorgen so für einen erheblichen Rückstau in den Hauptverkehrszeiten. Dies soll durch eine Optimierung der Ampelphasen verbessert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 58 Aktenzeichen: 32 1
Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4575 entstanden aus Vorlage: OF 1470/6 vom 21.09.2015 Betreff: Flohmarkt an der Jahrhunderthalle - Verkehrschaos/Parkchaos eindämmen Während des Flohmarkts an der Jahrhunderthalle kommt es regelmäßig zum Verkehrschaos durch falsch geparkte Fahrzeuge, die sowohl in der Silostraße als auch in der Pfaffenwiese zum Teil auch auf den Geh- und Radwegen abgestellt werden. Der Magistrat wird daher gebeten, durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Kontrollen, das Verkehrschaos einzudämmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 130 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 887 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4044 entstanden aus Vorlage: OF 1330/6 vom 30.03.2015 Betreff: Zeilsheim: Sanierung der Hauptachse im Park Pfortengartenweg Der Magistrat wird gebeten, Mittel zur Sanierung der Hauptachse (Asphaltierung oder Befestigung mittels wassergebundener Decke) von der Straße Neu-Zeilsheim bis zur Kita in der Grünanlage Pfortengartenweg bereitzustellen und diese Maßnahme im Jahr 2015 auch umzusetzen. Begründung: Der Pfortengartenweg ist in der Siedlung Taunusblick von einer schönen Grünanlage umschlossen. Unglücklicherweise ist die o. g. Hauptachse nicht befestigt und gleicht witterungsbedingt einer Schlammgrube. Der Verbindungsweg dient der Stadtteilerschließung, beispielsweise zu den Einkaufsmöglichkeiten in der Pfaffenwiese/Bechtenwaldstraße sowie zu den Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 995 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Einrichtung zweier Kurzzeitparkplätze
Anregung an den Magistrat vom 10.02.2015, OM 3864 entstanden aus Vorlage: OF 1245/6 vom 24.01.2015 Betreff: Zeilsheim: Einrichtung zweier Kurzzeitparkplätze Der Magistrat wird gebeten, vor der Seniorenwohnanlage in der Bielefelder Straße zwei der vorhandenen Schrägparkplätze zwischen dem Strom-Transformatorenhäuschen und der Einfahrt zum Gebäude als Kurzzeitparkplätze mit Zusatzzeichen 1040-32 "Parkscheibe 1 Stunde" auszuweisen und deren Kontrolle in das Programm der Verkehrsüberwachung mit aufzunehmen. Begründung: Die Seniorenwohnanlage ist als Einrichtung auf die mobile Pflege von außerhalb angewiesen. Um die sicherlich schwere Arbeit der Pflegedienste zu unterstützen, ist es geboten, zwei Parkplätze für die Mitarbeiter sowie für Besucher der Bewohner als Kurzzeitparkplätze in unmittelbarer Nähe zum Gebäude auszuweisen. Da die Parkplätze nicht speziell für den Pflegedienst frei gehalten werden können und die Seniorenwohnanlage auch nicht über freie Parkflächen verfügt, stellt das Parken mit der Einschränkung "Parkscheibe 1 Stunde" eine gute Möglichkeit dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2015, ST 726 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße
Antrag vom 21.12.2014, OF 1217/6 Betreff: Zeilsheim: ÖPNV-Anbindung der Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob und zu welchen Kosten eine Anbindung der Seniorenwohnanlage in der Bielefelder Straße 138 mit dem Quartierbus der Linie 57 möglich wäre. Begründung: Die Bewohner der Seniorenwohnanlage, sowie sicherlich auch viele Anwohner der umliegenden Wohnimmobilien sind auf den ÖPNV angewiesen. Die nächste Bushaltestelle ist jedoch wegen der eingeschränkten Mobilität und der daraus verbundenen weiten Entfernung nicht zu erreichen. Die Bushaltestelle Rabenkopfweg ist nur erreichbar über Wege, die private Grundstücke überschreiten und 280 Meter entfernt. Daher ist die nächste öffentlich-offiziell erreichbare Haltestelle die Bushaltestelle Lenzenbergstraße in 384 Metern Entfernung. Von den Bewohnern wird angeregt, den Quartierbus 57 temporär (bspw. alle 2 Stunden) in die Bielefelder Straße fahren zu lassen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1217 2015 Die Vorlage OF 1217/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
Antrag vom 08.12.2014, OF 1216/6 Betreff: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: ST 655/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Pfaffenwiese / Annabergstraße / Lenzenbergstraße endlich umzubauen, wie im Mai 2013 vorgestellt und im ST 655 für 2014 zugesagt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1216/6 wurde zurückgezogen.
Höchst: Verkehrsführung im Bereich der Jahrhunderthalle
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3684 entstanden aus Vorlage: OF 1197/6 vom 11.11.2014 Betreff: Höchst: Verkehrsführung im Bereich der Jahrhunderthalle Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung im Umfeld der Jahrhunderthalle zu optimieren und insbesondere den Weg von den Parkplätzen zur Autobahn so zu verdeutlichen, dass die Besucher nicht durch den Stadtteil Zeilsheim zur Anschlussstelle 14 (Zeilsheim/Hofheim-Nord) fahren. Dabei soll auch gemeinsam mit dem Betreiber geprüft werden, ob eine beleuchtete Schilderbrücke an der Parkplatzausfahrt A installiert werden kann, da hier das größte Potenzial zur Verbesserung besteht. In einem zweiten Schnitt soll gemeinsam mit Hessen Mobil geprüft werden, wie die Zufahrt zur Jahrhunderthalle im Bereich der BAB 66 und der B 40a ebenfalls optimiert werden kann. Der Verkehrsfluss über die Silostraße (Richtung Frankfurt) und über die Farbenstraße (Richtung Wiesbaden) ist für den Ortsbeirat wünschenswert. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt leider zur massiven Verkehrserhöhung, unter der vor allem die Anlieger der Pfaffenwiese leiden müssen. Der Verkehr ist nach Veranstaltungsende komplett sich selbst überlassen. Die vorhandene Beschilderung ist unzureichend und die meisten Autofahrer verlassen sich in dem Fall auf ihr Navigationssystem. An der Parkplatzausfahrt A ist nur eine kleine Verkehrstafel auf der gegenüberliegenden Straßenseite vorhanden, die nur der Verkehrsteilnehmer sehen kann, der schon unmittelbar an der Pfaffenwiese steht und sich somit in die falsche Spur eingeordnet hat. Die Beschilderung im Kreuzungsbereich Silostraße ist zusätzlich widersprüchlich. Ziel muss es sein, dass Autofahrer auch mit Navigationssystemen nicht durch Zeilsheim geführt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 374 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung
Antrag vom 11.11.2014, OF 1188/6 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14; ST 1205/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Kellerskopfweg und der Jahrhunderthalle das verkehrswidrige Parken zwischen den Kastanien beidseitig und auf voller Länge durch das weitere Aufstellen von Steinhindernissen zu verhindern. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Amt 66 für die gute Ausführung der in der ST 1205/2014 ausgewiesenen Länge und das Setzen der formschönen Steinhindernisse. Die Erfahrung hat aber gezeigt, dass die Länge nicht ausreicht. Um die Ausführung zeitnah zu ermöglichen unterstützt der Ortsbeirat die Maßnahme mit 1.000 Euro aus seinem Budget als Maßnahme zur Instandsetzung von öffentlichen Geh- und Fahrradwegen, da diese Maßnahme die weitere Zerstörung durch verbotswidriges Parken eben dieser Wege verhindert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 6 am 02.12.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 283 2014 Die Vorlage OF 1188/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz der Begründung als zweiter Absatz im Antragstenor angefügt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Zeilsheim: Schulweg im Frankenthaler Weg sichern
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3603 entstanden aus Vorlage: OF 1168/6 vom 16.10.2014 Betreff: Zeilsheim: Schulweg im Frankenthaler Weg sichern Der Magistrat wird gebeten, den im Bereich der Käthe-Kollwitz-Schule liegenden Fußweg im Frankenthaler Weg so zu sichern, dass die Schulkinder ungehindert zur Schule kommen können. Als geeignete Maßnahme sieht der Ortsbeirat die Verlängerung des an der Kreuzung vorhandenen Drängelgitters bis auf Höhe der Schulturnhalle an. Weitergehend wird der Magistrat gebeten zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Feuerwehrzufahrt durchgehend frei gehalten werden kann und das Parken auf der gegenüberliegenden Straßenseite verhindert wird. Begründung: Das Elterntaxi ist kein neues Phänomen und an jeder Schule ein Problem. Weder Ansprachen der Schulen/Ordnungskräfte noch Aktionen bieten Einhalt vor denjenigen Eltern, die jegliche Verkehrserziehung missen lassen. Das allmorgendliche Chaos wird auf den Rücken der Grundschüler ausgetragen. An der Käthe-Kollwitz-Schule parken mittlerweile die Pkws komplett auf dem Fußweg, sodass die Schüler auf die Straße ausweichen müssen. Dies gilt es zu verhindern. Die Verlängerung des Drängelgitters ist hier die am einfachsten und schnellsten zu realisierende Maßnahme. Bei der Feuerwehrzufahrt zur Schule besteht die Problematik, dass die Pkws gegenüber der Einfahrt parken und Rettungsfahrzeuge so nicht mehr in die Schule einfahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 118 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3523 entstanden aus Vorlage: OF 1128/6 vom 22.09.2014 Betreff: Zeilsheim: LSA in der Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Der Magistrat wird gebeten, bereits jetzt - vor Umsetzung der geänderten Verkehrsführung und entsprechend auch danach - die Betriebszeiten der Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr auszudehnen. Begründung: Die Verkehrsströme nehmen in den Abendstunden selten ab und die Pfaffenwiese weist im Bereich der Kreuzung Annabergstraße/Lenzenbergstraße keine geeignete Querungshilfe auf, wenn die Lichtsignalanlage abends außer Betrieb genommen wird. Um die Verkehrssicherheit der Fußgänger zu erhöhen, soll die Lichtsignalanlage bis 22:00 Uhr in Betrieb bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1471 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren
Antrag vom 22.06.2014, OF 1064/6 Betreff: Zeilsheim: Annabergstraße für Schwerlastverkehr sperren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Annabergstraße für den Schwerlastverkehr >7,5 Tonnen mit Verkehrszeichen 262, ergänzt mit Vz 104-14 (Kraftomnibus frei) zu sperren, um das unnötige Befahren der Wohnsiedlung einerseits zu verhindern und andererseits den LKW-Schleichverkehr zum Gewerbegebiet Ballsporthalle zu vermeiden. Begründung: Die Annabergstraße wird als Ausweichstrecke für Schwerlastverkehre genutzt, da die Brückenlast der Pfaffenwiese bei der Jahrhunderthalle nur 24t, sowie die Brückenlast der Hofheimer Straße 30t beträgt. Ein 40-Tonner hat in einer reinen Wohnsiedlung, wie es die Annabergstraße ist, nichts zu suchen. Da die Annabergstraße zu dem weder eine Kreis- noch Landesstraße ist, fällt diese Beschlussempfehlung als Verkehrsführungsmaßnahme gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte §3 Absatz 2, Punkt 6 in die Aufgaben des Ortsbeirates. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 08.07.2014, TO I, TOP 29 Beschluss: Initiative OI 49 2014 Die Vorlage OF 1064/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und REP (= Ablehnung)
Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2014, OM 3175 entstanden aus Vorlage: OF 1032/6 vom 19.05.2014 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese außerhalb der Wohnbebauung Vorgang: ST 524/14 Der Magistrat wird gebeten, das verbotswidrige Parken von Kraftfahrzeugen zwischen den Kastanien in der Pfaffenwiese zwischen Kellerskopfweg und Silostraße zu verhindern, indem weitere Steinhindernisse aufgestellt werden. Begründung: Viele Besucher der Jahrhunderthalle sparen sich die Parkgebühren und stellen ihr Auto verbotswidrig zwischen die Kastanien. Die Verkehrsüberwachung kann nicht bei jeder Veranstaltung das Falschparken ahnden. Vielen auswärtigen Besuchern entgeht vor allem bei den abendlichen Veranstaltungen, dass ihr vermeintlicher Parkplatz ein Fuß- und Radweg ist, der stellenweise dann schwer zu nutzen ist. Bereits jetzt stehen zwischen vereinzelten Bäumen Steinhindernisse. Diese sollen das Parken nun auf der gesamten Strecke der Pfaffenwiese zwischen Silostraße und Kellerskopfweg verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1205 Aktenzeichen: 66 3
Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 entstanden aus Vorlage: OF 951/6 vom 01.03.2014 Betreff: Zeilsheim: Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße Vorgang: OM 986/12 OBR 6; ST 942/12 Der Magistrat wird gebeten, die durch Vertreter des Straßenverkehrsamts in der 21. Sitzung des Ortsbeirates 6 vorgestellten Pläne zur neuen Verkehrsführung, denen einstimmig zugestimmt wurde, zeitnah zu Ende zu bringen. Bei der Vorstellung war eine Ausführung im Sommer 2013 versprochen und entsprechend kommuniziert worden. Aufgetretene Hindernisse, beispielsweise durch eine Erneuerung der kompletten Lichtsignalanlage, sollen durch den Magistrat mit entsprechender Priorität bearbeitet werden, damit die gewünschte Verkehrsführung noch im Jahr 2014 verwirklicht werden kann. Begründung: Das Abbiegen von der Pfaffenwiese in die Lenzenbergstraße für Fahrzeuge aus Richtung Annabergstraße/Frankenthaler Weg kommend ist derzeit mit Ausnahme des Linienverkehrs nicht erlaubt. Seit der Vorstellung durch das Straßenverkehrsamt, die eine veränderte Fahrbahnmarkierung und eine Anpassung der Ampelsteuerung vorsah, hat sich ein erheblicher Zeitverzug ergeben, der den Ortsbeiratsmitgliedern nicht kommuniziert wurde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 655 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2886 entstanden aus Vorlage: OF 924/6 vom 03.02.2014 Betreff: Zeilsheim: Kontrolle der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 6 folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Ergebnisse wurden bei den jährlichen Begutachtungen der Kastanienbäume in der Pfaffenwiese bisher festgestellt? 2. Welche Pflegemaßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt? Zusätzlich wird der Magistrat gebeten, anhand der Unterlagen die bisher durchgeführten Pflegemaßnahmen dem Ortsbeirat darzustellen und insbesondere bisher entstandene und registrierte Schäden an den Kastanien (Astbruch, Entwurzelungen) zu beziffern. Sofern vorhanden, sollen dabei auch die entsprechenden Einsatzberichte der Feuerwehr, die bei Unwetterlagen im Einsatz war , mit herangezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 604 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Müllbehälter beim Glascontainer Bechtenwaldstraße/Lenzenbergstraße
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2683 entstanden aus Vorlage: OF 862/6 vom 06.11.2013 Betreff: Zeilsheim: Müllbehälter beim Glascontainer Bechtenwaldstraße/Lenzenbergstraße D er Magistrat wird gebeten, am Standort der Glascontainer in der Bechtenwaldstraße, gegenüber der Bechtenwald-Apotheke, einen Abfallsammelbehälter an dem vorhandenen Laternenmast zu montieren. Begründung: In der Bechtenwaldstraße klagen viele Anwohner zu Recht über zunehmende Verwahrlosung und mangelnde Sauberkeit. Der Standort der Glascontainer ist für die Anwohner notwendig, doch fehlt es an einem geeigneten Behälter, der Kleinmüll aufnehmen kann. Vor der gegenüberliegenden Apotheke ist ein solcher Abfallsammelbehälter montiert. Dieser wird aber nicht von den Bürgern benutzt, die mit Plastiktüten ihre Glasflaschen entsorgen und dann die Tüte in das Gebüsch werfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 175 Aktenzeichen: 79 4
Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen
Anregung vom 27.08.2013, OA 409 entstanden aus Vorlage: OF 760/6 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmaktionsplan: Minderungsmaßnahmen für innerörtliche Straßen aufnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in den vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt zu erstellenden nächsten Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, die nachfolgend aufgeführte Minderungsmaßnahme aufnehmen zu lassen: Tempo 30 auf innerörtlichen Straßen im Ortsbezirk 6, auf denen in der Lärmkartierung 2012 (siehe Website des Landes Hessen zur Umgebungslärmrichtlinie des Landes Hessen unter http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default) Werte gemäß Lärmindizes LDEN/LNight von über 65 bzw. 55 dB(A) eingetragen sind. Dazu sind durch den Magistrat die betroffenen Straßenabschnitte zu ermitteln. Dort ist Tempo 30 als Lärmminderungsmaßnahme beim RP einzufordern. 1. Besonders hervorzuheben sind dabei folgende Straßen: Königsteiner Straße, Gotenstraße, Liederbacher Straße, Pfaffenwiese, Alt-Zeilsheim/West-Höchster Straße, Alt-Sossenheim/Westerbachstraße, Kurmainzer Straße, Sossenheimer Weg, Waldschulstraße, Espenstraße/Lärchenstraße, Mainzer Landstraße in Nied, Oeserstraße in Nied. 2. Auszunehmen sind jedoch folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte, da sie entweder außerhalb der Bebauung verlaufen oder eine besondere Verkehrsleitfunktion haben, das heißt, sie nehmen Verkehr auf, der von anderen Straßen ferngehalten werden soll (z. B. aus Gründen der Entlastung der Anwohner vor dem Verkehr): Schwanheimer Ufer, Schwanheimer Brücke, Stroofstraße, Mainzer Landstraße von der Birminghamstraße stadtauswärts sowie ab Nied Kirche bis zur Bolongarostraße, Oeserstraße durch den Niedwald bis zum Römerhof, Schmalkaldener Straße, Hunsrückstraße von der Schmalkaldener Straße bis zur Silostraße, Silostraße, Pfaffenwiese von der Silostraße bis zum Ortsrand Zeilsheim, Hoechster-Farben-Straße. Auf den Straßen unter Ziffer 2. soll - dort, wo Wohnbevölkerung betroffen und dies möglich ist - durch alternative Maßnahmen, wie z. B. Lärmschutzwände, Lärmminderung erreicht werden. Hervorzuheben ist hier besonders die Straße Schwanheimer Ufer . Begründung: Im Laufe dieses Jahres wird der Lärmaktionsplan des Landes Hessen, der Teil der gesetzlich geregelten Lärmminderungsplanung (§ 47 BImSchG) ist, aktualisiert. Grundlage für die Erstellung des Lärmaktionsplans sind strategische Lärmkarten (Kartierungen), in denen die Belastungswerte dargestellt werden. Die Lärmkarten sind mittlerweile erstellt und stehen jedem Bürger im Internet zur Verfügung (Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie: www.hlug.de; direkter Link: http://laerm.hessen.de/Main.html?role=default). Werden aufgrund der Darstellung in den Lärmkarten bestimmte Belastungswerte überschritten, sind die Behörden verpflichtet, im Lärmaktionsplan entsprechende Minderungsmaßnahmen festzulegen. In der Endversion des Lärmaktionsplans, Stufe 1, veröffentlicht am 15.11.2010, heißt es im Abschnitt "Grundlagen der Lärmaktionsplanung" auf Seite 41: "In der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung werden zunächst für alle Lärmkonfliktpunkte (LDEN/LNight > 70/60 dB(A)) Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung erarbeitet. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 werden zusätzlich Maßnahmen für die Lärmbelastungspunkte (LDEN/LNight > 65/55 dB(A)) entwickelt." Der Lärmaktionsplan, Teilplan Straßenverkehr, stellt die in Durchführung befindlichen und für die nächsten Jahre geplanten Lärmminderungsmaßnahmen im Straßenbereich vor. Der Lärmaktionsplan bildet darüber hinaus die Grundlage, auf deren Basis die zuständigen Behörden weitere Lärmminderungsmaßnahmen, wie z. B. Geschwindigkeitsreduzierungen, prüfen und ergreifen können. Zuständige Behörde für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist in Hessen das "örtlich" zuständige Regierungspräsidium. Hinsichtlich der Region Frankfurt am Main wird somit die Aufgabe der Lärmminderungsplanung durch das Regierungspräsidium Darmstadt wahrgenommen. Die Kommunen werden vom RP aufgefordert, "Konfliktpunkte" zu definieren sowie entsprechende Minderungsmaßnahmen auszuarbeiten und an das RP weiterzuleiten. Minderungsmaßnahmen und Vorschläge bezüglich der Lärmaktionsplanung, die von einer Kommune stammen, haben wesentlich höheres Gewicht als Einwendungen bzw. Anregungen, die durch Einzelpersonen (Öffentlichkeit) an das RP herangetragen werden. Entscheidend ist, dass dem RP die "gewünschten" Minderungsmaßnahmen rechtzeitig vor der Erstellung des Entwurfs vorliegen. Die Chance, dass Einwendungen und Anregungen, die erst nach der Veröffentlichung des Entwurfs an das RP eingereicht werden, dann später doch noch in der Endversion des Lärmaktionsplans aufgeführt werden, ist sehr gering. Diese Anregungen landen in einem "unbedeutenden" Anhang und werden eigentlich nicht wirklich "ernst" genommen gemäß dem Motto: "Die Öffentlichkeit hatte die gesetzlich geregelte Möglichkeit, Anregungen und Einwendungen vorzutragen." Deshalb ist es wichtig und sinnvoll, schon jetzt den Magistrat aufzufordern, für den Ortsbezirk 6 bestimmte Minderungsmaßnahmen als notwendige lärmmindernde Maßnahmen für den Lärmaktionsplan des Landes Hessen einzufordern. Der Straßenverkehr und die damit verbundene Lärmbelastung hat in den letzten Jahren extrem zugenommen. Damit ist eine zunehmende Gesundheitsgefährdung der Anwohner verbunden. Tempo 30 reduziert den Straßenlärm erheblich (vgl. auch Vortrag von Prof. Dr. Spessert von der FH Jena im Ortsbeirat 6). Tempo 30 ist darüber hinaus eine kostengünstige und schnell umsetzbare Maßnahme. Neben dem positiven Einfluss auf die Verkehrssicherheit wird eine Tempo 30-Anordnung in den genannten Straßen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten zu einem besseren Verkehrsfluss führen. Somit stellt eine Tempo 30-Anordnung in diesen Straßen auch keinen Nachteil für die Verkehrsinteressen der Nutzer dar. Auch die Belange des Wirtschaftsverkehrs werden nicht eingeschränkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 46 Antrag vom 27.02.2014, OF 953/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2952 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.09.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 409 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ablehnung) Piraten (= Annahme) 13. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OA 409 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3713, 23. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 26.09.2013 Aktenzeichen: 79 3
Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2220 entstanden aus Vorlage: OF 716/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Parken in der Pfaffenwiese vor der Jahrhunderthalle Der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit dem Betreiber der Jahrhunderthalle ein geeignetes Konzept zu entwerfen, um das Parken zwischen den Kastanien in der Straße Pfaffenwiese bei Veranstaltungen möglichst zu verhindern. Derzeit ist bei Großveranstaltungen und Flohmärkten eine Benutzung der Fuß- und Radwege - bei zwischen den Bäumen unsachgemäß geparkten Fahrzeugen - kaum mehr möglich. Zusätzlich soll dem Betreiber der Jahrhunderthalle deutlich gemacht werden, dass er alles daran setzen muss, einen Rückstau auf der Pfaffenwiese zu verhindern und grundsätzlich erst am geparkten Auto die Parkplatzgebühr kassieren soll. Begründung: Die erfolgreiche Auslastung der Jahrhunderthalle führt zusammen mit der erhobenen Parkgebühr von fünf Euro zu immer mehr Wildparkern in der Pfaffenwiese. Hier werden zwischen den schönen Kastanien die Kraftfahrzeuge für die Besuchsdauer abgestellt. Auswärtigen Gästen ist der Umstand nicht bewusst, dass durch das unsachgemäße Abstellen der Fahrzeuge die Nutzung des Fuß- und/oder Radweges verhindert wird. Das Aufstellen größerer Steinhindernisse sollte als letztes Mittel angewandt werden, wenn geeignete Konzepte zwischen Stadt und Jahrhunderthalle nicht möglich sein sollten. Aufnahme: 20.04.2014, Konzert Lana del Rey, Pfaffenwiese Blickrichtung von Z. -> JHH. Foto: www.frankfurt live.com Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.08.2013, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 524 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern
Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2221 entstanden aus Vorlage: OF 717/6 vom 24.04.2013 Betreff: Zeilsheim: Bürgersteig in der Lenzenbergstraße verbreitern Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Nassauischen Heimstätte (NH) eine Verbreiterung des Bürgersteigs in der Lenzenbergstraße zwischen Bechtenwaldstraße und Hohe Kanzel vorzunehmen, damit neben dem halbseitigen Parken ein ausreichend breiter Raum für die Fußgänger und Schulkinder, insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Mitbürger und Eltern mit Kinderwagen, zur Verfügung steht. Begründung: Bereits vor mehr als fünf Jahren hatte der Regionalrat Zeilsheim auf Initiative der Anwohner gemeinsam mit der NH und dem Straßenverkehrsamt bei einer Ortsbegehung die Verbreiterung des Bürgersteigs zulasten der Grünfläche im Grundbesitz der NH vorgeschlagen. Die NH zeigte sich damals - und ist es sicherlich auch heute noch - damit einverstanden. In Abwägung der Prioritäten zwischen Rettungszufahrt zur Schule, Quartiersbusverkehr, Parkplatz- und Gehwegsituation wurde der Kompromiss geschlossen, zunächst das halbseitige Parken zu erlauben und danach den Bürgersteig zu verbreitern. Auf die Ausführung des zweiten Schritts möchte der Ortsbeirat nun hinweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1459 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 426 Antrag vom 29.05.2017, OF 422/6 Anregung an den Magistrat vom 13.06.2017, OM 1743 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 6 am 24.09.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2108 entstanden aus Vorlage: OF 693/6 vom 25.03.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, um den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht über 24 Tonnen) mit den Zielen Industriepark Höchst oder Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der A 66 und der B 40a wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle im Bereich Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der Vorlage ST 261 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A 66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie den Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die A 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine verbotene Fahrt fortzusetzen. Wenn er mit einem Gesamtgewicht von 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt des Lachgrabens nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, sodass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1361 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2027 entstanden aus Vorlage: OF 658/6 vom 24.02.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Der Fokus soll dabei auf drei Kontrollpunkte gerichtet sein: 1. Einfahrt nach Zeilsheim über die Hofheimer Straße mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 30 Tonnen; 2. Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim und den Tatbestand der Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder); 3. Östliche Einfahrt nach Zeilsheim im Bereich der Jahrhunderthalle mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und den Lachgraben sowie die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Fahrt über die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer Lkw, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine Weiterfahrt verbotenerweise fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet hätten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1357 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Zeilsheim: Verkehrskreisel Annabergstraße/Bielefelder Straße
Antrag vom 22.02.2013, OF 657/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskreisel Annabergstraße/Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. Der Kreisel in Zeilsheim - Annabergstraße / Bielefelder Straße - entsiegelt und begrünt werden kann? 2. Wie hoch die Kosten für eine Entsiegelung wären? Begründung: Die Errichtung des Kreisels war eine der ersten baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Zeilsheim und hat sich an dieser Stelle als sinnvolle Einrichtung zur Verkehrsberuhigung bewährt. Nach mehr als 20 Jahren wäre es jedoch begrüßenswert, wenn diese Fläche wenigstens teilweise begrünt werden könnte. Allerdings nur, wenn dabei die Kosten im Rahmen des Vertretbaren bleiben. Da der Ortsbeirat selbst diese Kosten nicht abschätzen kann, bittet er den Magistrat um eine Einschätzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 654 2013 Die Vorlage OF 657/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bücherschrank für Zeilsheim
Antrag vom 24.12.2012, OF 594/6 Betreff: Bücherschrank für Zeilsheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, aus dem Ortsbeiratsbudget werden maximal 6.000 Euro für die Aufstellung eines Bücherschranks in Zeilsheim, möglichst vor der Stadthalle, zur Verfügung gestellt. Begründung: In Zeilsheim gibt es keine Stadtteilbücherei. Der Bücherbus fährt nur alle 2 Wochen durch den Stadtteil. In der Bäckerei Brügel, Pfaffenwiese 97 gibt es zwar ein Bücherangebot zum Ausleihen, doch für manche besteht hier eine Hemmschwelle, wenn sie nichts kaufen können. Ein Bücherschrank an einer zentralen Stelle wie vor der Stadthalle bietet ein niedrig schwelliges, leicht erreichbares Angebot Bücher zu tauschen und auszuleihen. Herr Siegmar Paschold, Bechtenwaldstraße 105, hat sich bereit erklärt, die Patenschaft für einen Bücherschrank in Zeilsheim zu übernehmen, so dass ein gepflegter Zustand gewährleistet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 143 2013 Die Vorlage OF 594/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "vor der Stadthalle" die Worte "oder alternativ im Einmündungsbereich Pfaffenwiese Ecke Bechtenwaldstraße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grünanlage Kranentrank
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1623 entstanden aus Vorlage: OF 517/6 vom 14.10.2012 Betreff: Grünanlage Kranentrank Der Magistrat wird gebeten, 1. Vorschläge zu erarbeiten, wie man die Grünanlage im Kranentrank aufwerten kann (z. B. durch eine zur Pfaffenwiese offene Gestaltung mit Aufenthaltsqualität); 2. die erarbeiteten Vorschläge dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. Begründung: Die Grünanlage im Kranentrank ist in der Mitte Zeilsheims gelegen, aber weder als Grünanlage noch als Platz mit Aufenthaltsqualität zu erkennen. Da die Anlage zentral gelegen ist, bietet es sich an, diese neu zu gestalten, um den Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit zum Verweilen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, Vorschläge zu erarbeiten, um den Stadtteil Zeilsheim weiter aufzuwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 138 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 894 Antrag vom 29.12.2015, OF 1552/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4900 Aktenzeichen: 67 0
Smart-Markt in Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 461/6 vom 23.07.2012 Betreff: Smart-Markt in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in der Nähe des Seniorenwohnheims in der Bielefelder Straße ein Smart-Markt eingerichtet wird, der Produkte des täglichen Bedarfs, insbesondere Drogerie-Produkte, anbietet. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes voranzutreiben. Begründung: Die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenwohnheims in der Bielefelder Straße haben durch die Schließung von Tegut und Schlecker nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten eingebüßt. Der Aldi-Markt ist nur schwer zu erreichen, vor allem wenn man auf einen Rollator o. Ä. angewiesen oder nicht gut zu Fuß ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2013, ST 240 Aktenzeichen: 51
Zeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1622 entstanden aus Vorlage: OF 516/6 vom 12.10.2012 Betreff: Zeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle Zeilsheim Vorgang: OM 878/12 OBR 6; ST 801/12 Der Magistrat wird gebeten, die Pläne des Stadtplanungsamt zur Gestaltung des Platzes vor der Stadthalle Zeilsheim bis zur Einmündung Pfaffenwiese nach der bereits erfolgten Vorstellung für die Ortsbeiratsmitglieder nun auch den Bürgern vorzustellen. Begründung: Am 20.06.2012 fand in der Stadthalle Zeilsheim die Vorstellung der Platzgestaltung durch das Stadtplanungsamt statt. Die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder fanden die Ideen sehr ausgewogen und sagten ihre Unterstützung zu. Da der Platz vor der Stadthalle auch eine wichtige Funktion für die Zeilsheimer Vereinswelt hat, ist dem Ortsbeirat daran gelegen, die Pläne und vorgestellten Varianten der baulichen Gestaltung nicht ohne die Mitwirkung der Vereine verwirklichen zu lassen. Selbstverständlich sind auch die Bürger und vor allem die Anwohner einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 179 Aktenzeichen: 60 10
Zeilsheim: Fahrradbügel Rabenkopfweg 2
Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1621 entstanden aus Vorlage: OF 515/6 vom 12.10.2012 Betreff: Zeilsheim: Fahrradbügel Rabenkopfweg 2 Der Magistrat wird gebeten, vor der Pizzeria zwischen dem öffentlichen Geh- und Radweg im Bereich Pfaffenwiese/Ecke Rabenkopfweg Fahrradbügel in Verlängerung der Kastanienbäume bis zur Straßeneinmündung zu installieren. Begründung: Die Besucher der Gaststätte hätten somit eine öffentliche Abstellmöglichkeit für ihre Fahrräder und das illegale Abstellen von Pkw auf der Fläche vor dem Eingang würde verhindert. Derzeit stehen dort öfters Autos und behindern erheblich die Sicht der aus dem Rabenkopfweg auf die Pfaffenwiese ausfahrenden Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 68 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Kita im Lebensmittelmarkt Pfaffenwiese 103
Antrag vom 06.06.2012, OF 436/6 Betreff: Zeilsheim: Kita im Lebensmittelmarkt Pfaffenwiese 103 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: ob er die Liegenschaft in der Pfaffenwiese 103 für die Einrichtung einer Kindertagesstätte und/oder Krabbelstube geeignet hält, wie viele Plätze dort geschaffen werden könnten, welche finanziellen Mittel für einen Umbau für den Vermieter und den Träger zur Verfügung stehen, welche Alternativen es in Zeilsheim gibt, die im Rahmen des Sofortprogrammes den Bedarf an Kita-Plätzen decken kann, wie im Umkehrschluss - bei Kita-Eignung, die Nahversorgung der Bevölkerung in den angrenzenden Siedlungen gesichert werden kann. Begründung: Zum 07. Juli 2012 hat die tegut Gesellschaft angekündigt, den Lebensmittelmarkt in Zeilsheim zu schließen. Die Vermieter der Liegenschaft haben dem Antragssteller schon signalisiert, einer Kita den Vorzug zu geben, wenn alle Rahmenparameter stimmen. Dazu wurden auch schon mit potentiellen Trägern und dem Schulamt entsprechende Gespräche geführt. Erhebliche Umbaumaßnahmen sind vor Eröffnung einer Kita-Einrichtung jedoch erforderlich. Damit von Seiten des Vermieters und des zukünftigen Betreibers die Maßnahmen schnell vertraglich fixiert werden können, sollte von Seiten des Magistrates über eine finanzielle Unterstützung ggf. über den Rahmen des Sofortprogrammes hinaus, nachgedacht werden. Den Eltern, die auf freie Plätze warten, ist nicht geholfen, wenn Bund, Land und Kommunen auf Förderprogramme uvm. verweisen, die praktische Umsetzung aber im Stadtteil Zeilsheim scheitert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 55 Die Vorlage OF 436/6 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der GRÜNE und der REP. Beschluss: Auskunftsersuchen V 412 2012 Die Vorlage OF 436/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Räume des Tegut-Marktes für Betreuungsplätze in Zeilsheim nutzen
Antrag vom 05.06.2012, OF 437/6 Betreff: Räume des Tegut-Marktes für Betreuungsplätze in Zeilsheim nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Räume, des Tegut-Markts, Pfaffenwiese 103, zum Umbau für eine Kinderbetreuungseinrichtung geeignet sind und unverzüglich mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen. Begründung: Leider muss der Tegut-Markt, wie in der Presse zu lesen war, zum 7. Juli schließen. Die extrem schwierige Betreuungssituation für Kinder in Zeilsheim ist bekannt, ebenso die Schwierigkeit, geeignete Räumlichkeiten zu finden. Die 760 m2 große Räumlichkeit könnte hier für Entlastung sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 437/6 wurde zurückgezogen.
Zeilsheim: Wegekreuz in der Pfaffenwiese instand setzen
Antrag vom 23.05.2012, OF 415/6 Betreff: Zeilsheim: Wegekreuz in der Pfaffenwiese instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die im September beginnenden Bauarbeiten in der Pfaffenwiese auch dazu zu nutzen, das neben der Hausnummer 21 vorhandene Wegekreuz instand zu setzen. Der Ortsbeirat beteiligt sich an der Maßnahme der Instandsetzung mit bis zu 5.000 Euro aus den Mitteln seines Budgets. Begründung: Das historische Wegekreuz an der Pfaffenwiese ist in keinem guten Zustand und Bedarf einer dringenden Reparatur. Im September sollen die Bürgersteige der Pfaffenwiese neu gepflastert werden. Diesen Anlass soll die Stadt Frankfurt nutzen, auch das Kreuz instand zu setzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 415/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Annahme)
Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Bechtenwaldstraße
Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1204 entstanden aus Vorlage: OF 388/6 vom 28.04.2012 Betreff: Zeilsheim: Sperrmüllproblematik in der Bechtenwaldstraße Der Magistrat wird gebeten, mit den zuständigen Wohnungsbaugesellschaften der Häuser Bechtenwaldstraße 19 bis 85 in Kontakt zu treten, um nachhaltig die Probleme durch wilde Sperrmüllablagerungen zu beheben. Dabei soll auch die Errichtung von "Sperrmüllkäfigen" geprüft werden, um illegalen Ablagerungen entgegenzuwirken. Weiterhin sollten die Anwohner über die Regelungen der Sperrmüllabfuhr nochmals informiert werden. Begründung: In der Wohnblockbebauung der Bechtenwaldstraße gibt es ein Problem mit wilden Sperrmüllablagerungen. Zwischen den Blöcken entstehen auf den Wiesen sowie den Gehsteigen fast täglich Sperrmüllhalden - unabhängig von den Abholzeiten der FES. Der Stadtbezirksvorsteher ist regelmäßig vor Ort und organisiert Sonderabfuhren. Die positiven Erfahrungen mit "Sperrmüllkäfigen" in der Siedlung Taunusblick könnten auch in der Bechtenwaldstraße für ein besseres Wohnumfeld sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1266 Antrag vom 14.06.2015, OF 1406/6 Anregung an den Magistrat vom 30.06.2015, OM 4318 Aktenzeichen: 79 4
Zeilsheim: Frankenthaler Weg für Straßenverkehr öffnen
Antrag vom 29.03.2012, OF 355/6 Betreff: Zeilsheim: Frankenthaler Weg für Straßenverkehr öffnen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, den Frankenthaler Weg unmittelbar nach Sommerferienbeginn 2012 wieder für den Verkehr zu öffnen und die temporäre Schulhofnutzung zu beenden. Begründung: Die Sperrung für die Erweiterung der Schulhoffläche für die IGS-West an der Käthe-Kollwitz-Schule ist mit Beginn der Sommerferien nicht mehr erforderlich. Der Auszug der IGS-West an einen temporären Standort in Höchst ist für Sommer 2012 angekündigt und wird ständig von den Ämtern versprochen. Somit kann auch die Planung für die Öffnung der Straße schon geplant und vorbereitet werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 355/6 wurde zurückgezogen.
Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 entstanden aus Vorlage: OF 298/6 vom 29.02.2012 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese in Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist; - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde; - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrats soll alle Verkehrsströme inklusive Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer beinhalten. Begründung: Durch die Sperrung der Parkplatz-Ausfahrt des Lebensmittelmarktes zur Lenzenbergstraße ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer sorgt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße wird von den aus Richtung Alt-Zeilsheim kommenden Verkehrsteilnehmer immer häufiger missachtet. Das verbotswidrige Abbiegen ist aber die einzige Möglichkeit, ohne weiträumige Umwege in die Siedlung Taunusblick zu fahren. Bei Ausfahrten vom Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst werden bei Rotphasen Fuß- und Radwege blockiert und zeitgleich auf den Parkplatz einfahrende Pkws behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Sanierung Parkplatz Bechtenwaldstraße
Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 878 entstanden aus Vorlage: OF 253/6 vom 25.01.2012 Betreff: Zeilsheim: Sanierung Parkplatz Bechtenwaldstraße Vorgang: B 152/11 Der Magistrat wird gebeten, den Parkplatz Bechtenwaldstraße zeitnah zu sanieren, da dort eine große Gefahrenstelle durch einen abgesackten und unterspülten Regenwasser-Sinkkasten entstanden ist. In den Planungen zur Sanierung soll berücksichtigt werden, dass 1. die Baumaßnahme nicht einer Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" im Wege steht; 2. die Erfordernisse der Fußgänger, Radfahrer und Nutzer des Parkplatzes Geltung finden; 3. die Fläche als Stadtteil-Veranstaltungsfläche dienen kann; 4. die Baumaßnahme in enger Abstimmung mit den angrenzenden Gewerbebetrieben erfolgt. Begründung: Auf dem Parkplatz Bechtenwaldstraße ist ein Regenwasser-Sinkkasten abgesackt, der Bereich ist großflächig unterspült. Eine kurzfristige Behebung des Schadens durch das Amt für Straßenbau und Erschließung ist nicht mehr möglich. Eine Reparatur ist nur in Form einer großflächigen Sanierung realisierbar. Derzeit besteht ein erhebliches Sturzrisiko für Fußgänger, da die um den Sinkkasten verlegten Steinplatten lose und zerbrochen sind. Der Platz vor der Stadthalle Zeilsheim soll mithilfe eines Gestaltungskonzepts so umgestaltet werden, dass eine sinnvolle und attraktive Nutzung ermöglicht wird. Dieses Konzept (B 152/11) dient dann zur Entscheidungsfindung zur Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 801 Antrag vom 12.10.2012, OF 516/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 3
Sanierung Silostraße
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 236/6 vom 28.12.2011 Betreff: Sanierung Silostraße Der Magistrat wird gebeten, die Silostraße im Abschnitt zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese zeitnah grundzusanieren, bzw. die notwendigen Mittel in den nächsten Haushalt einzustellen, damit die Sanierung zeitnah erfolgen kann. Begründung: Der Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese ist in einem sehr schlechten Zustand. Da die Hoechster-Farben-Straße nun in absehbarer Zeit nicht saniert werden soll, wäre es sinnvoll, die Sanierung der Silostraße vorzuziehen, um den Zustand der Straße zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 699 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 611 entstanden aus Vorlage: OF 185/6 vom 10.11.2011 Betreff: Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim ab der Kreuzung mit der Straße "Neu-Zeilsheim" bis zum Ortsausgang auf Tempo 30 zu begrenzen. Begründung: Die Pfaffenwiese in Zeilsheim verleitet die Autofahrer durch die gerade Linienführung zum Fahren mit erhöhten Geschwindigkeiten. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h führt neben dem positiven Effekt der Lärmminderung zu einer Reduktion der Unfallgefahr im Straßenverkehr. Gerade die Pfaffenwiese wird von vielen Schulkindern aufgrund der zahlreichen Bushaltestellen häufig überquert. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h macht vor allem den Verkehr für Kinder sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 372 Aktenzeichen: 32 1
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