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Meine Nachbarschaft: Broßstraße

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee

20.01.2020 · Aktualisiert: 24.09.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2020, OM 5615 entstanden aus Vorlage: OF 998/2 vom 02.01.2020 Betreff: Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Ecke Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung (von der Zeppelinallee kommend) für die Linksabbieger in die Bockenheimer Landstraße das Verkehrszeichen Nr. 272 "Wendeverbot" und ein Hinweis auf die in der Begründung genannte Wendemöglichkeit angebracht werden können . Bei positivem Prüfungsergebnis wird um Umsetzung gebeten. Begründung: Anregung von Verkehrsteilnehmern, dass diese Kreuzung häufig zum Wenden benutzt wird, was den Verkehrsfluss unnötig einschränkt und die Unfallgefahr erhöht. Es besteht eine ungefährliche Wendemöglichkeit wenige hundert Meter weiter südlich an der Kreuzung Senckenberganlage/Robert-Mayer-Straße/Kettenhofweg mit einer extra Linksabbiegerspur inklusive Ampel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 564 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle „Botanis

02.01.2020 · Aktualisiert: 30.01.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2020, OF 1008/2 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung Öffentlicher Personennahverkehr Bereitstellung von Planungsmitteln zur Prüfung des Lückenschlusses der U 4 Bockenheim/Ginnheim in der Variante 1a - Europaturm - mit Haltestelle "Botanischer Garten" verbunden mit der Überführung der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) in zwei Straßenbahnlinien Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die mit 1,512 Mio. € veranschlagten Planungsmittel für den Bau der Stadtbahnverbindung Ginnheim-Bockenheim werden aufgestockt, um im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse der Varianten des U-Bahn-Lückenschlusses Ginnheim-Bockenheim den Kosten-Nutzen-Effekt gemeinsam mit dem Ersatz der Buslinie 32 (Campusmeilenlinie) und der Buslinie 64 (Unilinie) durch den Bau zweier Straßenbahnlinien zu prüfen und durch die Verbindung der Linien den Anschluss der Universität an den schienengebundenen ÖPNV zu verbessern. Die beiden Straßenbahnlinien könnten folgenden Verlauf haben: Buslinie 32: vom Westbahnhof über Adalbertstraße, Gräfstraße, Ludolfusstraße, Zeppelinallee, Miquelallee über den Alleenring bis zur Habsburger Allee, Henschelstraße zur Ostbahnhofstraße und dort zum Anschluss an die Hanauer Landstraße. Buslinie 64: vom Hauptbahnhof über die Düsseldorfer Straße, Mainzer Landstraße, Taunusanlage, Bockenheimer Anlage, Reuterweg, Bremer Straße, Hansaallee, Platenstraße zum Dornbusch mit Anschluss an die geplante Straßenbahn Ringlinie. Begründung: Ein gemeinsamer Ausbau der genannten Linien hätte den Vorteil, dass der Grüneburgpark nicht untertunnelt werden müsste und somit Nachteile für den alten Baumbestand im Grüneburgpark und dem Universitäts-Campus Westend durch Grundwasserabsenkungen vermieden werden könnten. Zudem würde die Universität durch einen Ausbau der drei Linien sowohl von der Nordseite als auch von der Süd- und Westseite gut erschlossen. Die neue Straßenbahn auf dem Alleenring wäre an der Station Botanischer Garten mit der U-Bahnlinie 4 (Variante 1a - Europaturm) als Umsteigestation verknüpft. Eine Straßenbahn auf dem Alleenring hätte weiterhin den Vorteil, dass die in Planung befindliche Campus-Meile (Verbindung der Universität, der Finanzhochschule, der Deutschen Bibliothek und der "University of Applied Sciences" - ehemals Fachhochschule) durch entsprechende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen attraktiver gemacht werden könnte. Die Umsetzung der Planungen zur Campus-Meile erfordert eine wirksame Verkehrsberuhigung auf dem Alleenring. Die Alleenring-Line zweigt im Osten von der Linie 16 ab und führt den Alleenring entlang bis zum Ostbahnhof, wo der Anschluss zur Linie 11 hergestellt wird. Die neue Straßenbahnlinie (Unilinie) stellt die Anbindung des dicht besiedelten Wohn- und Geschäftsbereiches am Reuterweg an die Universität (IG-Farben-Gebäude) her und bietet eine attraktive bisher fehlende Verbindung zwischen Hauptbahnhof, Opernplatz und Universität, die ein hohes Fahrgastpotential erschließen könnte. Eine unmittelbare Anbindung durch die Weiterführung der U 4 wäre dann nicht erforderlich. Im Bereich Dornbusch wäre der Übergang zur geplanten Ringbahnstraßenbahn möglich. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1008/2 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen

04.01.2019 · Aktualisiert: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 733/2 Betreff: Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche stadtplanerischen Überlegungen hat der Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers der Ginnheimer Höhe (auch als "Diplomatenviertel" bekannt)? 2. In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat dabei auch Aspekte des Ensemble- und Naturschutzes ggü. Erwägungen der Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden großen Gärten des Villenviertels? 3. Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen von Bewohnern an Bestandsgebäuden dieselben genehmigungsrechtlichen Maßstäbe angelegt werden? 4. Wie ist zu erklären, dass z.B. in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften Broßstr. 6 und 6a Baugenehmigungen erteilt wurden, für die der Magistrat nach erfolgtem Widerspruch aus der Nachbarschaft zwischenzeitlich ein Bauverbot erteilt hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6 und 6a. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.01.2019, OF 739/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2019 1. Die Vorlage OF 733/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 739/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 739/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen

04.01.2019 · Aktualisiert: 29.01.2019

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2019, OF 739/2 Betreff: Stadtplanung für das Gebiet der Ginnheimer Höhe und Prüfung erteilter Baugenehmigungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche stadtplanerischen Überlegungen hat der Magistrat mit Blick auf die weitere Entwicklung des bestehenden Wohnquartiers der Ginnheimer Höhe (auch als "Diplomatenviertel" bekannt)? 2. In welchem Maße berücksichtigt der Magistrat dabei auch Aspekte des Ensemble-und Naturschutzes ggü. Erwägungen der Nachverdichtung, insbesondere mit Blick auf die noch bestehenden großen Gärten des Villenviertels? 3. Ist seitens des Magistrats sichergestellt, dass für Neubaumaßnahmen von Immobilieninvestoren wie auch für Erweiterungsmaßnahmen von Bewohnern an Bestandsgebäuden bei Anträgen auf Befreiungen von den planungsrechtlichen Vorschriften dieselben rechtlichen Maßstäbe angelegt werden? 4. Wie ist zu erklären, dass z.B. in 2017 für die Neubaumaßnahmen auf den Liegenschaften Broßstr. 6 und 6a Baugenehmigungen erteilt wurden, obwohl die Neubauplanung auch nach Feststellungen der Bauaufsicht gegen Festsetzungen des Bebauungsplans verstößt, und die Bauaufsicht nach Widerspruch aus der Nachbarschaft zeitweilig sogar Bauverbote verhängt hat? Begründung: Informationsbedarf vor dem Hintergrund von Beschwerden der Bewohner über die erfolgten Neubauten z.B. in der Broßstraße 6 und 6a. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.01.2019, OF 733/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 2 am 21.01.2019, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2019 1. Die Vorlage OF 733/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 739/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 739/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus?

29.10.2018 · Aktualisiert: 02.09.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 entstanden aus Vorlage: OF 646/2 vom 13.09.2018 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Was wurde daraus? Vorgang: OM 830/16 OBR 2; ST 513/17 Der Magistrat wird gebeten, 1. die in der Stellungnahme ST 513 genannten Punkte 2. - 4. mit der Antwort: "wird im Rahmen der Neugestaltung leicht versetzt" auch zeitnah umzusetzen; 2. zu erläutern, was mit dem Wort "Neugestaltung" gemeint ist; 3. zu erläutern, warum die ST 513 mit den Worten endet: "Der Anregung wird diesbezüglich nicht entsprochen". Bezieht sich dies auf die ganze ST oder nur auf die Punkte 1. und 5.? Begründung: Von den insgesamt fünf Anregungen des Antrags ist bislang kein einziger umgesetzt worden, obwohl laut der ST die Punkte 2. - 4. durchaus die Hoffnung auslösten, dass diese "im Rahmen der Neugestaltung" umgesetzt werden. Der Punkt 1. ist nach Erachten des Ortsbeirates sehr schwammig formuliert, da die Formulierung keine geplante Umsetzung suggeriert. Die Stellungnahme des Magistrats auf die OM 830 ist deshalb insgesamt leider sehr missverständlich. Durch den stetig wachsenden Fahrradverkehr in diesem Bereich, wäre es sehr sinnvoll zumindest die Punkte 1. - 4. zügig zu realisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 319 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 636 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht

13.08.2018 · Aktualisiert: 03.03.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2018, OM 3507 entstanden aus Vorlage: OF 617/2 vom 13.08.2018 Betreff: Verpachtung Trinkhalle Franz-Rücker-Allee/Zeppelinallee: Schutz vor unverhältnismäßiger Erhöhung der monatlichen Pacht Der Magistrat wird gebeten, zeitnah ein (Vor-Ort-)Gespräch mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der Radeberger Gruppe KG als Verpächterin der oben genannten Trinkhalle, der derzeitigen Pächterin sowie des Ortsbeirates 2 abzustimmen, um die im Raume stehende massive Erhöhung der Pachtzahlungen zu erläutern und auf ihre Angemessenheit hin zu klären. Begründung: Der derzeitigen Pächterin droht nahezu eine Verdoppelung der Pachtzahlungen, was die Wirtschaftlichkeit des Standortes in Frage stellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2238 Aktenzeichen: 64 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln

22.05.2017 · Aktualisiert: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2017, OM 1686 entstanden aus Vorlage: OF 208/2 vom 27.01.2017 Betreff: Rad- und Fußgängerverkehr zügiger und sicherer machen: Durchgängige Ampelphasen an Kreuzungen mit schmalen Verkehrsinseln Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass an Straßen mit schmalen Verkehrsinseln durchgängige Grünphasen für Fußgänger bestehen, sodass Kindergruppen oder Personen mit Kinderwagen nicht den Gefährdungen des Autoverkehrs unmittelbar ausgesetzt sind. Das gilt im Ortsbezirk 2 insbesondere an folgenden Ampelüberquerungen: - Adalbertstraße: Leipziger Straße (Ladengalerie)/Gräfstraße (Commerzbank-Filiale) - Bockenheimer Landstraße: Letzte Ampel der Bockenheimer Landstraße, Bockenheimer Depot/Bockenheimer Warte - Gräfstraße (Kreuzung Sophienstraße): Es geht um den Überweg in Fahrtrichtung Sophienstraße stadteinwärts. Hier ist die Verkehrsinsel besonders schmal. - Zeppelinallee: Überquerung an der Einmündung Sophienstraße, Sophienstraße/"Papageno"-Eingang des Palmengartens Sollte der Magistrat an den betreffenden Kreuzungen auf die teilweise eingesetzten mechanischen Ampelschaltungen als Begründung für eine Ablehnung verweisen wollen, so wird er gebeten, diese durch aktuelle Schaltungen zu ersetzen. Begründung: Einige Verkehrsinseln sind so schmal, dass ein Kinderwagen in Gehrichtung nicht vollständig darauf Platz findet. Umso schwieriger wird es für Kindergruppen aus Krippen und Krabbelstuben, dort sicher auf die Grünphase für Fußgänger zu warten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1696 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Abstellen von Camping- und Transportwagen in der Zeppelinallee

22.02.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2017, OF 237/2 Betreff: Abstellen von Camping- und Transportwagen in der Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. wie er das Abstellen von Camping- aber auch Transportwagen in der Zeppelinallee sowie rund um den an Broßstraße, Lilienthalallee und Franz-Rücker-Allee angrenzenden "Kreisel" bewertet; 2. welche Maßnahmen (z.B. durch Beschilderung analog zur Lilienthalallee) aus Sicht des Magistrats ergriffen werden können, um die o.g. Missstände in der Zeppelinallee zu beseitigen. Begründung: Beschwerde von betroffenen Anwohnern, dass die Bewohner der Camping- und Transportwagen z.B. die Grünflächen als "öffentliche Toilette" nutzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 379 2017 Die Vorlage OF 237/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 1 LINKE.

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Rückbau des Miquelknotens

26.01.2017 · Aktualisiert: 23.03.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2017, OF 211/2 Betreff: Rückbau des Miquelknotens Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Welche Potentiale stecken in einem Rückbau der A66 (West) und des Miquelknotens von diesem bis zur Ludwig-Landmannstraße ? Insbesondere wären dabei zu bedenken: a) Flächengewinn östlich des Straßenzugs Rosa-Luxemburg-Straße/Miquelallee für die Verbindung des Grüneburgparks mit der Miquelanlage an der Deutschen Bundesbank. b) Flächengewinn westlich des genannten Straßenzuges für Wohnungsbau nördlich der Frauenlobstraße. c) Verbesserte Anfahrt zum Markus-Krankenhaus. d) Verbesserte Integration des Gebietes um den Europaturm und das Geldmuseum in den städtischen Siedlungs- und Verkehrsraum, im Hinblick auf eine evtl. spätere Aufwertung. e) Arrondierung des Grünzuges Volkspark Niddatal - Friedhof Bockenheim - Universitäts-Sportgelände beiderseits der jetzigen A66 und der Bahnlinie. f) Verringerung des Verkehrslärms in den angrenzenden Wohnvierteln und Grünanlagen. g) Verringerung der Abgasbelastung durch die folgerichtige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h wegen des Ersatzes der Autobahntrasse durch eine städtische Straße. 2. In welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen ließe sich ein solches Projekt realisieren ? Begründung: Da das Projekt einer Verbindung des Autobahnendes Miquelknoten mit der A661 durch einen Tunnel unter dem Alleenring aufgegeben wurde, ist die autobahnmäßige Ausformung des Übergangs der A66 (West) zur Miquelallee nicht mehr notwendig. Durch einen Rückbau könnten wertvolle Flächen und lokale Verkehrsverbindungen, insbesondere für Fuß- und Radverkehr gewonnen werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 211/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 CDU, SPD, 1 GRÜNE und FDP gegen 1 CDU, 3 GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung Piraten

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Straßenreinigungsgebühren Zeppelinallee

25.01.2017 · Aktualisiert: 27.02.2017

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2017, OF 217/2 Betreff: Straßenreinigungsgebühren Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, mit welcher Begründung die Anlieger der Zeppelinallee auf dem Abschnitt Ecke Sophienstraße bis Ecke Ludolfusstraße in die Reinigungsklasse V der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main eingestuft wurden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 13.02.2017, TO II, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 335 2017 Die Vorlage OF 217/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten

31.10.2016 · Aktualisiert: 23.06.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.10.2016, OM 830 entstanden aus Vorlage: OF 121/2 vom 15.09.2016 Betreff: Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, 1. den nördlichen Fahrradweg Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße mit einer besseren farblichen Markierung zu versehen, sonst landen Ortsfremde bei Dunkelheit evtl. im Taxistand (Bild 1); 2. den in den Fahrradweg hineinreichenden Abfallkorb so zu befestigen, dass er nicht in den Fahrradweg hineinreicht bzw. zusammen mit dem Taxihalteplatzschild an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 3. das Schild Fahrradweg an einem anderen Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 2); 4. den Mast mit Warnbarke und Hinweisschild am dahinterliegenden Mast zu befestigen und den dann unnötigen Mast zu entfernen (Bild 3); 5. eine farbliche Markierung der Bushaltestelle, evtl. mit einer Haltelinie, vorzunehmen, damit die Fahrradlenker bei einem haltenden Bus nicht die ein- und aussteigenden Fahrgäste gefährden. Begründung: Dieser stark frequentierte Abschnitt und leider sehr schmale Fahrradweg hat an einigen Stellen Beeinträchtigungen aufzuweisen. Durch die nicht vorhandene farbliche Hervorhebung und speziell bei Dunkelheit übersieht man die Kurve vor dem Taxistand vor der Uni-Bibliothek und landet im Taxistand, besonders wichtig für Ortsfremde. Ein Stück weiter ragt ein Abfallbehälter in den Weg und dahinter noch ein extra Schild "Fahrradweg" mit der Befestigungsstange. Kurz vor der Bushaltestelle ist das Schild "Fahrradweg/Fußgänger" und eine Warnbarke an einem eigenen Mast befestigt, diese Schilder finden sicherlich an dem dahinterliegenden Mast Platz. Im weiteren Weg folgt die Bushaltestelle, vor der bei einem haltenden Bus eigentlich gehalten werden sollte. Dies sollte durch eine entsprechende farbliche Markierung gekennzeichnet werden, damit ein- und aussteigende Fahrgäste nicht gefährdet werden. Kleine Maßnahmen, die die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten erhöhen und den Schilderwald reduzieren würden. Bild 1 Bild 2 Bild 3 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 513 Antrag vom 13.09.2018, OF 646/2 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2018, OM 3865 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 2 am 13.03.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee

27.06.2016 · Aktualisiert: 21.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2016, OM 257 entstanden aus Vorlage: OF 38/2 vom 10.06.2016 Betreff: Barrierefreiheit im Ortsbezirk zum Ersten: Zugang Grünstreifen Zeppelinallee Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Blanchardstraße kommend gewährleistet werden kann; 2. wie ein barrierefreier Zugang in den Grünstreifen zwischen der Zeppelinallee aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend gewährleistet werden kann, ohne jeweils dabei die Kindersicherungseinrichtungen außer Funktion zu setzen. Begründung: Im Moment wird Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, der barrierefreie Zugang in den Grünstreifen, der sich ob seiner hohen Aufenthaltsqualität großer Beliebtheit erfreut, auf mehreren Hundert Metern verwehrt. Weder der Zugang direkt an der Kreuzung Blanchardstraße/Zeppelinallee noch der Zugang, welcher sich in gewissem Abstand rechts davon befindet, sind barrierefrei. Bei dem Zugang aus Richtung Hans-Sachs-Straße kommend ist zum einen der Bordstein viel zu hoch und die Anbringung der sogenannten Drängelgitter verhindert, dass Nutzer von Rollstühlen und Eltern mit Kinderwagen ab einer gewissen Größe die Grünfläche betreten/befahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1411 Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 529 Antrag vom 02.07.2021, OF 118/2 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 466 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

18.01.2016 · Aktualisiert: 18.04.2016

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2016, OM 4887 entstanden aus Vorlage: OF 845/2 vom 30.12.2015 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, den Planungsstand hinsichtlich der Um- bzw. Nachrüstung von Ampelanlagen mit akustischen Signalen an den folgenden Standorten mitzuteilen: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße, um von der Haltestelle der Linie 16 zum Westbahnhof hin- und zurückzukommen, 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Bockenheimer Warte", um zur U-Bahn-Station zu kommen, 3. Ampelanlage Kreuzung Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße, 4. Ampelanlage Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße, 5. Ampelanlage Kirchplatz Bockenheim, 6. Ampelanlage bei der Haltestelle der Linie 16 "Markus-K rankenhaus". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2016, ST 651

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße

02.11.2015 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4636 entstanden aus Vorlage: OF 787/2 vom 09.10.2015 Betreff: Kreuzungsbereich und Grünflächen Zeppelinallee/Bernusstraße/Cretzschmarstraße Der Magistrat wird aufgefordert, im oben angeführten Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die "Bepollerung" an beiden Seiten der Grünfläche ist nicht mehr durchgängig erhalten (siehe Bilder 1 und 2). Die übrig gebliebenen Pfosten sollen nun an der Seite zusammengefasst in Richtung Franz-Rücker-Allee angebracht werden. Auf der Seite des Spielplatzes werden Fahrradanlehnbügel angebracht; 2. Die Sperrfläche samt Pfosten an der Ecke Zeppelinallee/Bernusstraße ist so zu gestalten, dass sie den ihr eigentlich zugedachten Zweck auch erfüllen kann, was derzeit offensichtlich nicht der Fall ist (siehe Bilder 3 und 4); 3. Ähnliches gilt für den gegenüberliegenden Kreuzungsbereich Zeppelinallee/ Cretzschmarstraße. Hier sind besonders auf der linken Seite (Fahrtrichtung Franz-Rücker-Allee) geeignete Maßnahmen zu treffen, die ein verbotswidriges Parken bis in den Kreuzungsbereich hinein verhindern. Begründung: Im angesprochenen Bereich ist immer wieder verbotswidriges Parken bis weit in den Kreuzungsbereich und in die Grünflächen zu beobachten. Mit den geforderten Maßnahmen wird dies künftig verhindert. Der Spielplatz, der sich in unmittelbarer Nähe zum Kreuzungsbereich befindet, ist nach seiner Sanierung durch die Stadt einer der schönsten im Ortsbezirk und daher sehr beliebt und hoch frequentiert. Ein besonderes Augenmerk ist daher auf die Sicherheit der vielen Kinder zu richten, die diesen Spielplatz besuchen. Anlage Anlage 1 (ca. 937 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2016, ST 189 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufnahme der Ampelanlage Miquelallee/Ecke Ditmarstraße in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen

28.09.2015 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4546 entstanden aus Vorlage: OF 774/2 vom 11.09.2015 Betreff: Aufnahme der Ampelanlage Miquelallee/Ecke Ditmarstraße in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen Der Magistrat wird gebeten, die o. g. Ampelanlage zu Schulzeiten morgens und mittags in den Leitplan bei Ausfall von Ampelanlagen aufzunehmen. Begründung: Die o. g. Ampel wird von vielen Schülern auf ihrem Schulweg zur Querung der Miquelallee in Richtung Westend genutzt. Bei Ausfall der Ampelanlage findet derzeit keine Verkehrssteuerung durch das Ordnungsamt oder die Polizei statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1647 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee

28.09.2015 · Aktualisiert: 01.12.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.09.2015, OM 4549 entstanden aus Vorlage: OF 781/2 vom 11.09.2015 Betreff: Wegführung des Fahrradverkehrs in der Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der Fahrradverkehr in der Zeppelinallee stadteinwärts auch nach der Ampelanlage in Höhe der Ditmarstraße weiter auf der linken Fahrbahn (d. h. auf der Seite des Palmengartens) geführt werden kann. Bei positivem Prüfergebnis wird um entsprechende Umsetzung gebeten. Begründung: Derzeit müssen die Fahrradfahrer laut Verkehrsbeschilderung die Straßenseite wechseln. Der Weg auf der rechten Straßenseite ist aber u. a. aufgrund von Ein- und Ausfahrten privater Grundstücke deutlich weniger gut einsehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 226 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee

05.06.2015 · Aktualisiert: 08.07.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2015, OF 716/2 Betreff: Rollhockey auf der Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: 1. Wie lautet das Gerichtsurteil zu dem Umfall im Umfeld der Rollschuhbahn Zeppelinallee, auf dessen Basis die Stadt Frankfurt die Nutzung der Anlage für Rollhockey sperren möchte? 2. Gibt es aus Sicht des Magistrats anderweitige Möglichkeiten in Bockenheim bzw. in Frankfurt, bestehende Sportanlagen für Rollhockey zu nutzen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 2 am 29.06.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1381 2015 Die Vorlage OF 716/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 1. des Tenors wie folgt lautet: "Welche sportlichen Nutzungsmöglichkeiten der Anlage kommen im Hinblick auf das Gerichtsurteil künftig in Betracht?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord

31.03.2015 · Aktualisiert: 06.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.03.2015, OF 663/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) Main-Weser-Bahn bis zur A 66 A 66 bis Miquelallee Miquelallee Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße 6 - 8 ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 663/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 4 GRÜNE, CDU und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord

19.01.2015 · Aktualisiert: 06.05.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.01.2015, OF 636/2 Betreff: Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet Bockenheim Nord (Ginnheimer Höhe) in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung wird durch die folgenden Straßen begrenzt: - Sophienstraße (Verlängerung bis zur Main-Weser-Bahn) - Main-Weser-Bahn bis zur A 66 - A 66 bis Miquelallee - Miquelallee - Zeppelinallee bis Sophienstraße Begründung: Bockenheim Nord, die sogenannte Ginnheimer Höhe, zeichnet sich durch eine stark gemischte Bausubstanz aus. So gibt es an der Ginnheimer Landstraße noch kleine ehemalige Fabrikanlagen und Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Ferner gibt es noch einen gr0ßen Bestand an Gebäuden, die aus der Entstehungszeit der Ginnheimer Höhe ( von 1900 bis ca. 1930 ) stammen. Diese Gebäude sind als Beispiele für die Baugeschichte ihrer Entstehungszeit besonders zu schützen. Weiterhin häufen sich die Hinweise darauf, dass im Gebiet Ginnheimer Höhe ein großer Spekulationsdruck herrscht, der zur Verdrängung der angestammten Bevölkerung führt. So wird in der Hedwig-Dransfeld-Straße ein 50er Jahre-Bau in ein Luxus-Gebäude "Taunusblick" mit Penthouse umgebaut, was zu einer 50%igen Mieterhöhung für die Mieter führt. Um diesem steigenden Verdrängungsdruck entgegen zu wirken, ist eine Erhaltungssatzung für dieses Gebiet zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) dringend notwendig . Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 09.02.2015, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird bis zur Sitzung am 20.04.2015 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 20.04.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 636/2 wird durch die Vorlage OF 663/2 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer

29.12.2014 · Aktualisiert: 20.01.2015

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.12.2014, OF 604/2 Betreff: Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße so lange zurückstellen, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße/Leipziger Straße/Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Fahrbahnerneuerung der Bockenheimer Landstraße zwischen Zeppelinallee und Gräfstraße wird solange zurückgestellt, bis die Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipziger Straße/ Adalbertstraße und der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße geklärt ist. Begründung: Es ist im Rahmen des Ausbaus des Kulturcampus Frankfurt bisher ungeklärt, wie die weitere Verkehrsführung an der Kreuzung Bockenheimer Landstraße/ Gräfstraße/ Leipzigerstraße/ Adalbertstraße sowie der weitere Ausbau der Bockenheimer Landstraße zwischen Gräfstraße und Zeppelinallee aussehen und geplant werden soll. Mit der zuerst durchgeführten Fahrbahnerneuerung würden Fakten geschaffen, die nur mit hohem Kostenaufwand zu verändern wären. Eine Fahrbahnerneuerung hält mindestens 30 Jahre lang, das bedeutet, dass frühestens in ca. 20 Jahre eine andere Verkehrsführung ohne neuen Kostenaufwand durchgeführt werden könnte. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1227 2015 Die Vorlage OF 604/2 wird als Anfrage an den Magistrat beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE.

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Günther-Groenhoff-Straße als Spielstraße einrichten

08.09.2014 · Aktualisiert: 27.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3373 entstanden aus Vorlage: OF 546/2 vom 21.08.2014 Betreff: Günther-Groenhoff-Straße als Spielstraße einrichten Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob die Günther-Groenhoff-Straße als temporäre Spielstraße eingerichtet werden kann. Begründung: Die Günther-Groenhoff-Straße wird aus Bequemlichkeit häufig als Umgehung der Ampel Franz-Rücker-Allee/Frauenlobstraße genutzt. Ein Wegfall dieser Umgehung führt nicht zu erheblichen Verkehrsmehrbelastungen auf der Franz-Rücker-Allee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2014, ST 1448 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in Bockenheim

05.05.2014 · Aktualisiert: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3060 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 10.04.2014 Betreff: Akustische Ampelanlagen in Bockenheim Vorgang: OM 3823/10 Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlagen an den folgenden Standorten mit akustischen Signalen auszustatten, so wie es am Kirchplatz Bockenheim bereits realisiert wurde: 1. Ampelanlage Kreuzung Adalbertstraße/Schloßstraße (um von der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 zum Westbahnhof hin- und zurück zu kommen); 2. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Bockenheimer Warte" um zur U-Bahn-Station zu kommen; 3. Ampelanlage an der Kreuzung Zeppelinallee/Senckenberganlage/Bockenheimer Landstraße; 4. Ampelanlage an der Kreuzung Sophienstraße/Franz-Rücker-Allee/Juliusstraße; 5. Ampelanlage bei der Haltestelle der Straßenbahnlinie 16 "Markus Krankenhaus"; 6. Ampelanlage an der Kreuzung Buzzistraße/Am Römerhof; 7. Ampelanlage an der Kreuzung Am Römerhof/Leonardo-da-Vinci-Allee; 8. Ampelanlag e an der Kreuzung An der Dammheide/Voltastraße. Begründung: Wiedervorlage eines Antrags aus 2010, welcher seinerzeit nicht umgesetzt werden konnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.01.2010, OM 3823 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2014, ST 975 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Sanierung Rollschuhbahn Zeppelinallee

16.04.2014 · Aktualisiert: 15.05.2014

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2014, OF 506/2 Betreff: Sanierung Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie der aktuelle Sachstand der angedachten Sanierung der Rollschuhbahn Zeppelinallee ist. Begründung: Nach einer ersten Antragstellung in 2012 und einem Ortstermin auf der Anlage wurde seitens des Magistrats mit ersten Vorplanungen begonnen. Seitdem wurde kein neuer Zwischenstand kommuniziert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 05.05.2014, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 996 2014 Die Vorlage OF 506/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vertikale Begrünung der Palisade am Buchrainplatz

29.11.2013 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2746 entstanden aus Vorlage: OF 744/5 vom 13.11.2013 Betreff: Vertikale Begrünung der Palisade am Buchrainplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine vertikale fassadengebundene Begrünung für die neu errichtete Palisade am Buchrainplatz realisierbar und mit welchen Kosten gegebenenfalls zu rechnen ist. Begründung: Die im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Buchrainplatzes entstandene Palisade hat wegen der massiven Dimension und des Materials Kritik im Stadtteil hervorgerufen. Da eine konventionelle erdgebundene Begrünung aufgrund des massiven Betonfundamentes nur mit erheblichem Aufwand zu verwirklichen ist, sollte die Alternative einer fassadengebundenen Begrünung zumindest geprüft werden. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass auch diese Alternative wegen der Bewässerungsproblematik nicht einfach und kostengünstig zu haben ist. Andererseits wäre dies eine innovative und in Frankfurt bislang erst einmal modellhaft an der Lärmschutzwand des Palmengartens entlang der Zeppelinallee verwirklichte Lösung und eine Attraktion und ein Blickfang für den Stadtteil. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 437 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1279 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wille zur Wahrheit

25.11.2013 · Aktualisiert: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.11.2013, OM 2673 entstanden aus Vorlage: OF 410/2 vom 06.11.2013 Betreff: Wille zur Wahrheit Vorgang: V 756/13 OBR 2; ST 1411/13 Der Magistrat wird aufgefordert, bezüglich einiger Antworten aus der im Vorgang genannten Stellungnahme nochmals in sich zu kehren und dem Ortsbeirat 2 zu folgenden Punkten eine korrigierte Stellungnahme vorzulegen. 1. Im Auskunftsersuchen wurde unter Ziffer 1. unter anderem folgende Frage gestellt: "Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht?" In der Stellungnahme findet sich hierzu allenfalls folgender Satz: "Angestrebt wird eine Nachpflanzung im näheren Umfeld der Frauenlobstraße." Dies stellt keine Antwort auf obige Frage dar. 2. Unter Ziffer 2. wurde danach gefragt, warum der Magistrat schriftlichen Hinweisen aus der Bevölkerung zu "Entsorgungen" von Bauchemikalien in die öffentliche Grünfläche und das Grundstück Frauenlobstraße 18a nicht nachgegangen ist. Der Magistrat antwortet hierauf: "Hierzu liegen keine Anzeigen oder sonstige Erkenntnisse vor." Zur gefälligen Beachtung liegt diesem Antrag das Schreiben (E-Mail - Anlage 1) eines Mitbürgers an die Stadt Frankfurt bei, in welchem die Missstände dem Magistrat schriftlich und bildlich mitgeteilt wurden (Anlage 2). Ebenso liegt eine Lesebestätigung zu dieser E-Mail vor. Wie kommt der Magistrat zu der in Ziffer 2. der Stellungnahme ST 1411 getroffenen Aussage? 3. Unter Ziffer 3. der Anfrage V 756 verlangt der Ortsbeirat 2 Auskunft darüber, ob die Baugrenze verletzt wurde, da eine Straßenlaterne weiter in den öffentlichen Grund (hier: Fuß- und Radweg) versetzt wurde. Als Antwort erhält der Ortsbeirat 2: "Gemäß Auskunft der SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH wurden im Bereich Frauenlobstraße 18a keine Laternen versetzt." In der Anlage 2 finden sich bildliche Dokumentationen zu den Standorten der Straßenlaterne. Am 08.07.2012 steht die Laterne direkt an der Außenmauer der Garageneinfahrt. Aufnahmen, welche am 21.10.2013 gefertigt wurden, zeigen, dass die einstmals grüne Laterne zwischenzeitlich gegen eine neue, anthrazitfarbene gleichen Durchmessers ausgetauscht wurde. Unschwer zu erkennen ist, dass die neue Laterne nicht mehr direkt an der Mauer steht, sondern circa 15 Zentimeter von dieser entfernt. Der Ortsbeirat 2 geht nicht davon aus, dass die Garagenmauer versetzt wurde. Daher möge der Magistrat erneut versuchen, die Frage zu beantworten, warum die Laterne weiter in den öffentlichen Grund versetzt wurde und ob durch die Baumaßnahme Frauenlobstraße 18a die Baugrenze verletzt wurde. Begründung: Der Ortsbeirat 2 möchte umfassend und wahrheitsgemäß seitens des Magistrats informiert werden. Anlage 1 (ca. 238 KB) Anlage 2 (ca. 278 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2013, V 756 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2013, ST 1411 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 359 Antrag vom 15.05.2014, OF 517/2 Stellungnahme des Magistrats vom 29.09.2014, ST 1294 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 79 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Benennung von Straßen im Baugebiet Niederurseler Hang

20.06.2013 · Aktualisiert: 26.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2013, OF 260/12 Betreff: Benennung von Straßen im Baugebiet Niederurseler Hang Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die im Baugebiet "Niederurseler Hang" bereits begonnen Straßenbenennung nach Architektinnen und Architekten fortzuführen und die noch unbenannten Straßen Nr. 8478, 8485, 8487 und 8489 wie folgt zu benennen: 1. Die unbenannte Straße Nr. 8478 wird nach der Architektin Lucy Hillebrand in "Lucy-Hillebrand-Straße" benannt. Lucy Hillebrand (geboren am 06.03.1906 in Mainz, gestorben am 14.09.1997 in Göttingen) sammelte nach dem Studium der Architektur von 1925 bis 1928 zunächst Erfahrungen im Handwerk und der Innenraumgestaltung. 1928 eröffnete sie in Frankfurt am Main ihr eigenes Architekturatelier im avantgardistisch geprägten Neuen Frankfurt, wo sie auf Ernst May traf. 1929 realisierte sie erste Bauten, u. a. die Dapolin-Tankstelle in Frankfurt am Main und ein Einfamilienhaus mit Praxis in Sprendlingen. 1992 wurde sie in das Lexikon der Weltarchitektur aufgenommen. 2. Die unbenannte Straße Nr. 8485 wird nach dem Architekten Prof. Dr. Walter Gropius in "Walter-Gropius-Straße" benannt. Prof. Dr. Walter Gropius (geboren am 18.05.1883 in Berlin, gestorben am 05.07.1969 in Boston) war Architekt und Gründer des Bauhauses. 1908 trat Gropius in das Büro von Peter Behrens ein. Gropius machte sich 1910 als Industriedesigner und Architekt selbstständig. Seine Art zu bauen war richtungsweisend für die später sogenannte "Moderne Architektur", die in den 1920er-Jahren unter der Bezeichnung "Neues Bauen" bekannt wurde. 1929 bis 1930 entwarf er die Siedlung "Am Lindenbaum" in Frankfurt am Main. 1934 emigrierte Gropius nach Angriffen der Nationalsozialisten auf das Bauhaus als der "Kirche des Marxismus" nach England. 1961 bekam er den Goethepreis der Stadt Frankfurt am Main. 3. Die unbenannte Straße Nr. 8487 wird nach dem Architekten Hans Herkommer (1887-1956) in "Hans-Herkommer-Ring" benannt. Hans-Herkommer (geboren am 24.05.1887 in Schwäbisch Gmünd, gestorben am 15.11.1956 in Stuttgart) war nach Abschluss seines Architekturstudiums beim Hochbauamt der Stadt Dresden beschäftigt. Nach dem Ersten Weltkrieg gründete er in Stuttgart ein Architekturbüro. Er baute Repräsentativ- und Sakralbauten. Herkommer zählt zu den bekanntesten Architekten des 20. Jahrhunderts. Zwischen 1925 und 1926 arbeitete er zusammen mit Ernst May für das Bauprogramm des "Neuen Frankfurt". Er baute u. a. die katholische Frauenfriedenskirche in der Zeppelinallee in Frankfurt am Main. 4. Die unbenannte Straße Nr. 8489 wird nach dem Architekten Hermann Mäckler in "Hermann-Mäckler-Ring" benannt. Hermann Mäckler (geboren am 06.04.1910 in Vallendar/Koblenz, gestorben am 24.10.1985 in Frankfurt am Main) war nach Abschluss seines Architekturstudiums zunächst Mitarbeiter des Frankfurter Architekten Martin Weber. 1946 machte er sich im Architekturbüro Giefer und Mäckler selbständig. Ab 1948 leitete er den Wiederaufbau des ausgebrannten Frankfurter Kaiserdoms. In den 1950er und 1960er Jahren zählte das Büro zu den prominenten Entwerfern für katholische Kirchenbauten. So baute Mäcker in Frankfurt am Main u. a. die Kirchen Maria Hilf, St. Elisabeth, Christ König, St. Anna, St. Mattias und die Allerheiligenkirche. Überregionale Bekanntheit erreichte er auch durch Bauten für die Internationale Bauausstellung im Berliner Hansa-Viertel. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 12 am 21.06.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Initiative OI 34 2013 Die Vorlage OF 260/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche

30.05.2013 · Aktualisiert: 18.06.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2013, OF 344/2 Betreff: Frauenlobstraße 18 a und angrenzende städtische Grünfläche Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Sachverhalte zu prüfen und dazu zu berichten: 1. Während der Bautätigkeiten auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18a wurde auf der benachbarten städtischen Grünfläche ein Baum durch einen Bagger beschädigt und noch am selben Tag (!) gefällt. Welche Ausgleichsmaßnahme wurde hier gefordert? Wird ein neuer Baum an gleicher Stelle gepflanzt werden? Wenn nein, warum nicht? 2. Ebenfalls während der Bauphase wurden Bauchemikalien in das Erdreich der städtischen Grünfläche "entsorgt". Aufmerksame Nachbarn haben dies der entsprechenden Behörde gemeldet. Warum gab es hierzu keine adäquate Reaktion des zuständigen Fachamtes? Wie gedenkt dieses nun mit der Bodenverunreinigung umzugehen? 3. Im Rahmen der Errichtung des Wohngebäudes auf dem Grundstück Frauenlobstraße 18a musste eine Straßenlaterne am Fuß- und Radweg weiter in den öffentlichen Grund hinein verlegt werden. Wurde hier die Baugrenze seitens des Bauträgers überschritten? 4. Der öffentliche Fußgänger- und Radweg entlang des Grundstückes Frauenlobstraße 18a und der städtischen Grünfläche wurde durch die Bautätigkeit stark beschädigt. Warum wurde der Weg bis zum heutigen Tage durch den Bauträger nicht wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt? 5. Ist es richtig, dass das Liegenschaftsamt plant, die benannte städtische Grünfläche an den Eigentümer der angrenzenden Erdgeschosswohnung (Frauenlobstraße 18a) zu verpachten oder ist dies bereits geschehen? a) Warum möchte das Liegenschaftsamt die Fläche gerade an diese Person verpachten? Der Vorbesitzer des Grundstückes Frauenlobstraße 18a hat sich in der Vergangenheit mehrfach darum bemüht, die Grünfläche zu pachten und wurde negativ verbeschieden. b) Ist es richtig, dass die Baumpflege im Falle der Verpachtung weiterhin durch die Stadt Frankfurt am Main übernommen werden wird? Wenn ja, warum? c) Wurde dem (möglichen) Pächter Zusagen bezüglich einer Umzäunung und einer Gartenhütte gemacht? 6. Warum wurden seitens des Liegenschaftsamtes Hinweise und Mitteilungen aufmerksamer Nachbarn bezüglich des Beschriebenen ignoriert und so lange nicht beachtet und beantwortet bis sich Mitglieder des Ortsbeirates der Thematik annahmen? Begründung: Eine Reihe von Ungereimtheiten rund um die Bebauung des Grundstückes Frauenlobstraße 18a sind dazu geeignet einer entsprechenden Erklärung und Aufklärung zugeführt zu werden. Eine Verpachtung mit Umzäunung der öffentlichen Grünfläche verengt den Zugang zur Brücke, welche in den öffentlichen Naherholungsbereich Grüneburgpark führt. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich städtische Ämter unmittelbar nach Erhalt mit Fragen, Anregungen und Hinweisen aus der Bevölkerung auseinandersetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 756 2013 Die Vorlage OF 344/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Auch Bockenheim liegt an der Via Regia

01.03.2013 · Aktualisiert: 17.04.2013

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2013, OF 314/2 Betreff: Auch Bockenheim liegt an der Via Regia Der Ortsbeirat möge beschließen: Am Bockenheimer Schönhof wird eine Hinweistafel aufgestellt, die über die Via Regia im Sinne sowohl eines historischen Wegekorridors als auch einer Kulturstraße des Europarates informiert. Die Ausführung der Tafel soll sich nach Möglichkeit an den Vorgaben des Netzwerkes "Via Regia - Kulturstraße des Europarates" orientieren. Der Text weiterer Erläuterungen ist mit dem Institut für Stadtgeschichte abzustimmen. Aus dem Budget des Ortsbeirates werden 2000 EUR für diese Maßnahme bereitgestellt. Begründung: Die Via Regia ist ein mehr als 2.000 Jahre alter Wegekorridor zwischen West- und Osteuropa. Sie führt auf über 4.500 Kilometern Länge durch acht europäische Länder 
von Santiago de Compostela bis nach Kiew. In Frankfurt geht die Hauptroute von Höchst über den Niedwald am Rebstock vorbei durch den Biegwald, dann beim Schönhof nördlich an Bockenheim vorbei, über den heutigen Diebsgrundweg, den Marbachweg und den Lohrberg bis nach Bergen. Im März 2005 wurde die Via Regia vom Europarat als " Major Cultural Route of the Council of Europe" ausgezeichnet. Eine europäische Kulturstraße in diesem Sinne ist laut Definition des Rates für kulturelle Zusammenarbeit "ein Weg durch ein oder mehrere Länder oder Regionen, der sich mit Themen befasst, die wegen ihres geschichtlichen, künstlerischen und sozialen Interesses europäisch sind, sei es auf Grund der geographischen Wegführung oder des Inhaltes und der Bedeutung" und damit ein Sinnbild für die Einigung Europas. Entsprechend soll die historische und heutige Via Regia (europäischer Verkehrskorridor C III) in der Öffentlichkeit bekannter gemacht werden, um das Bewusstsein für eine gemeinsame europäische Kultur und Geschichte wecken. Das Europäische Kultur- und Informationszentrum in Thüringen (EKT) fungiert seit März 2005 als europäische Kontaktstelle für Projekte und Aktivitäten rund um die Via Regia. Den Titel "Via Regia - Kulturstraße des Europarates" für eigene Zwecke verwenden darf nur, wer Mitglied in diesem Netzwerk ist; die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Der Magistrat wird gebeten, den Beitritt zu diesem Netzwerk wohlwollend zu prüfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 2 am 08.04.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 154 2013 Die Vorlage OF 314/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken in der Zeppelinallee

14.05.2012 · Aktualisiert: 02.12.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1185 entstanden aus Vorlage: OF 173/2 vom 26.04.2012 Betreff: Bewohnerparken in der Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Zeppelinallee (abschnittsweise) Bewohnerparken eingerichtet werden kann. Begründung: Bewohner der Zeppelinallee haben sich beklagt, dass trotz der (vorübergehenden) Auslagerung des türkischen Konsulats der Parkdruck in der Zeppelinallee unvermindert hoch sei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1224 Aktenzeichen: 61 1

OF (Antrag Ortsbeirat)

Rollschuhbahn Zeppelinallee

09.05.2012 · Aktualisiert: 23.05.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2012, OF 176/2 Betreff: Rollschuhbahn Zeppelinallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, ob das heute als Rollschuhbahn genutzte ehemalige Wasserbecken aus Sicht des Magistrats auch langfristig für die derzeitige Nutzung zur Verfügung steht oder eine Reaktivierung des Wasserbeckens geplant ist; 2. zu prüfen und zu berichten, welche Sanierungsmaßnahmen für die Gesamtanlage sowie insbesondere den Bodenbelag unter Beachtung der unterschiedlichen Nutzergruppen aus Sicht des Magistrats geeignet sind; 3. für den Fall, dass im Zuge der Prüfung der o.g. Ziffern 1 und 2 keine Sachverhalte auftreten, die einer Umsetzung entgegenstehen, den bestehenden Bodenbelag der Rollschuhbahn Zeppelinallee kurzfristig zu erneuern. Für die Maßnahme stellt der OBR 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu EUR 7.500,- zu Verfügung. Begründung: Der Bodenbelag der derzeitigen Rollschuhbahn ist sanierungsbedürftig. Evtl. kurzfristige Sanierungsmaßnahmen sollen in ein Gesamtkonzept für die Anlage eingebunden werden. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2 am 14.05.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 176/2 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bockenheimer Landstraße

06.02.2012 · Aktualisiert: 15.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2012, OF 134/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. weiche weiteren Baumaßnahmen, die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs mit sich bringen, nach heutigem Kenntnisstand im Jahresverlauf 2012 auf der Bockenheimer Landstraße sowie in den Kreuzungsbereichen Zeppelinallee / Senckenberganlage bzw. Reuterweg / Taunusanlage geplant sind, 2. ob ggf. geplante Baumaßnahmen durch ein effizienteres Baustellenmanagement beschleunigt durchgeführt werden können, 3. welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, den Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße zu optimieren, 4. welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße als zukünftiger Verbindung von Alter Oper und Kulturcampus Frankfurt fortzuentwickeln. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße war zuletzt wiederholt Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen ausgesetzt, deren Baustellenmanagement vielen Bürgern - vor allem wegen langer Staus in den Stoßzeiten - alles andere als optimal erschien. Das Erscheinungsbild der Straßenbegrünung ist u.a. durch den Befall vieler Bäume (Minier-Motte) beeinträchtigt. Außerdem entspricht die Art der Begrünung direkt am Rande der Bockenheimer Landstraße (zwischen den Radwegen und den Bürgersteigen) nicht ihrer zentralen und repräsentativen Lage in Frankfurt. Es handeit sich bei der Bockenheimer Landstraße um ein Aushängeschild Frankfurts, da viele internationale Unternehmen und Kanzleien diese Straße säumen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.01.2012, OF 131/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 254 2012 1. Die Vorlage OF 131/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 134/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Bockenheimer Landstraße

20.01.2012 · Aktualisiert: 15.02.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2012, OF 131/2 Betreff: Bockenheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Baumaßnahmen, die Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs mit sich ziehen, nach heutigem Kenntnisstand im Jahresverlauf 2012 auf der Bockenheimer Landstraße sowie in den Kreuzungsbereichen Zeppelinallee / Senckenberganlage bzw. Reuterweg / Taunusanlage geplant sind, ob ggf. geplante Baumaßnahmen durch ein effizienteres Baustellenmanagement beschleunigt durchgeführt werden können, welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, den Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße zu optimieren, welche Maßnahmen der Magistrat für geeignet hält, das Erscheinungsbild der Bockenheimer Landstraße als zukünftiger Verbindung von Alter Oper und Kulturcampus Frankfurt fortzuentwickeln. Begründung: Die Bockenheimer Landstraße war zuletzt wiederholt Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen ausgesetzt, deren Baustellenmanagement dem Beobachter nicht durchgehend optimal erschien. Das Erscheinungsbild der Straßenbegrünung ist u.a. durch den Befall vieler Bäume (Minier-Motte) beeinträchtigt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.02.2012, OF 134/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 2 am 06.02.2012, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 254 2012 1. Die Vorlage OF 131/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 134/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 134/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Informationstafel zur VIA REGIA am Dornbusch

03.11.2011 · Aktualisiert: 08.11.2011

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2011, OF 215/9 Betreff: Informationstafel zur VIA REGIA am Dornbusch Vorgang: OIB 181/10 Im Zusammenhang mit der Aufforderung an den Magistrat, eine Informationstafel am Dornbusch zu installieren, ist vom Ortsvorsteher ein Kostenvoranschlag für eine Metalltafel einzuholen. Die Tafel soll in erster Linie den Verlauf dieser alten Straße von Santiago de Compostela über Bordeaux, Paris, Frankfurt und Leipzig nach Kiew zeigen. 2005 wurde diese Straße als "Kulturstraße des Europarates" mit der Bezeichnung Via Regia ausgezeichnet. Andere Bezeichnungen dieser Straße: Hohe Straße, strata regia, Königsstraße, Grande Route Impériale, via touronensis, Camino Real, Na kupieckim Szlaku, des Reiches Straße, Antsanvia und in Frankfurt Diebsgrundweg. Die Via Regia stand im Mittelalter unter königlichem Schutz. Der Informationstext könnte folgendermaßen lauten: Via Regia - Kulturstraße des Europarats Hier verlief die älteste und längste Landverwindung zwischen West- und Osteuropa, die Via Regia auch Hohe Strasse genannt. Durch Frankfurt führte sie über die Ginnheimer Höhe, den Diebsgrundweg, den Marbachweg über den Lohrberg bis Bergen. Bereits in der Steinzeit gab es hier Wanderbewegungen. Als königliche Strasse - strata regia - wurde sie 1252 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Händler nutzten die Geleitstrasse als Handelsroute, Pilger, Soldaten, Migranten und Boten bereisten sie. Je nach Ergebnis des Kostenvoranschlags kann die im Ortsbeirat-Budget eingestellte Summe nachgebessert werden. Anschließend ist das Kulturamt zu kontaktieren. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.09.2011, OF 152/9 dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.04.2010, OIB 181 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 152/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 215/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat)

Informationstafel zur VIA REGIA am Dornbusch

06.09.2011 · Aktualisiert: 12.04.2012

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.09.2011, OF 152/9 Betreff: Informationstafel zur VIA REGIA am Dornbusch Im Zusammenhang mit der Aufforderung an den Magistrat, eine Informationstafel am Dornbusch zu installieren, ist vom Ortsvorsteher ein Kostenvoranschlag für eine Bronze bzw. Metalltafel einzuholen. Die Tafel soll in erster Linie den Verlauf dieser alten Handelsstraße von Santiago de Compostella über Bordeaux, Paris, Frankfurt und Leipzig nach Krakau zeigen. Der Informationstext könnte folgendermaßen lauten: "Hier verlief die Reichsstraße Via Regia. Als kaiserliche Geleitstraße erstreckte sie sich von Spanien über Deutschland nach Osteuropa. Über die Ginnheimer Höhe führte sie als Diebsgrundweg den heutigen Marbachweg entlang zum Lohrberg und nach Bergen. Händler nutzten die königliche Straße als Handelsroute durch Europa; Pilger, Soldaten, Migranten und Boten bereisten sie." Je nach Ergebnis des Kostenvoranschlags kann die im Ortsbeirat-Budget eingestellte Summe nachgebessert werden. Anschließend ist das Kulturamt zu kontaktieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.11.2011, OF 215/9 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.04.2012, OF 333/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 9 am 22.09.2011, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 152/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 9 am 03.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 152/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 215/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Annahme bei Enthaltung GRÜNE und LINKE.

Partei: CDU

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbiegespuren Sophienstraße/Zeppelinallee

29.11.2010 · Aktualisiert: 12.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2010, OM 4814 entstanden aus Vorlage: OF 552/2 vom 12.11.2010 Betreff: Abbiegespuren Sophienstraße/Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Rücknahme einer der beiden Linksabbiegerspuren im Bereich von der Zeppelinallee in die Sophienstraße sowie die Umwidmung und Zuschlagung des Bereiches zu dem begrünten Mittelstreifen, mit dem Ziel, den begrünten Mittelstreifen der Senckenberganlage bis zur Kreuzung Zeppelinallee/Sophienstraße fortzusetzen, möglich ist. Begründung: Regelmäßige Beobachtungen zu unterschiedlichen Verkehrszeiten und unterschiedlichem Verkehrsaufkommen führen zu der Erkenntnis, dass zwei Abbiegespuren aus der Zeppelinallee in die Sophienstraße nicht benötigt werden. Hier entstehen im Gegenteil Gefährdungen durch Fahrzeuge, die die linke Abbiegespur, die eigentlich nur in die Gräfstraße führt, gewählt haben, sich dann doch in die rechte Spur "einfädeln", um die Fahrtrichtung Sophienstraße nach Norden fortsetzen zu können. Für die jetzige Auslegung der Spuren wurde der Grünstreifen, der in der Senckenberganlage durchgängig vorhanden ist, auf einen sehr schmalen kleinen und den Abbiegespuren gehörenden Streifen reduziert. Dies ist stadtplanerisch unbefriedigend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2011, ST 309 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 654 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken in Bockenheim

13.09.2010 · Aktualisiert: 02.02.2021

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2010, OM 4543 entstanden aus Vorlage: OF 518/2 vom 26.08.2010 Betreff: Bewohnerparken in Bockenheim Der Magistrat wird gebeten, im folgenden Bereich zwei Zonen für Bewohnerparken in Bockenheim einzurichten: Nördliche Grenze: Ginnheimer Landstraße/Zeppelinallee Östliche Grenze: Gräfstraße Südliche Grenze: Adalbertstraße Südwestliche Grenze: Bahnlinie (Main-Weser-Bahn) Zur Verdeutlichung siehe schraffierten Bereich des Stadtplans. Als Grenze zwischen den beiden Bereichen soll die Leipziger Straße dienen, für die das Bewohnerparken nicht gelten soll. Das Bewohnerparken soll für die Zeit von 8.00 bis 10.00 Uhr und von 16.00 bis 20.00 Uhr eingerichtet werden. Begründung: Im Bockenheim existiert bis auf einen Bereich (Zone 12) südlich der Adalbertsraße, bis hin zur Theodor-Heuss-Allee kein Bewohnerparken. Gerade im Kern von von Bockenheim herrscht Parkplatznot für die Bewohner. Besonders betroffen sind die Bereiche um die Konrad-Broßwitz-Straße und rund um die Schloßstraße, die einen hohen Parkdruck haben. Bockenheim hat eine ähnliche Bewohnerdichte wie das Nordend, das schon lange von den Vorteilen des Bewohnerparkens profitiert. Deshalb ist es an der Zeit, auch in Bockenheim ein Bewohnerparken einzurichten. Stadtplan: Bewohnerparken = Schraffierter Bereich Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2011, ST 221 Anregung an den Magistrat vom 24.09.2012, OM 1494 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 52. Sitzung des OBR 2 am 07.02.2011, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Züricher Straße - Aufstellung einer Lichtzeichenanlage (gelbes Blinklicht) als Warnhinweis auf die unmittelbar hinter der Kurve befindliche Ampel von IKEA

20.08.2010 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.08.2010, OM 4447 entstanden aus Vorlage: OF 354/15 vom 03.08.2010 Betreff: Züricher Straße - Aufstellung einer Lichtzeichenanlage (gelbes Blinklicht) als Warnhinweis auf die unmittelbar hinter der Kurve befindliche Ampel von IKEA Der Magistrat wird aufgefordert, das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie die Straßenverkehrsbehörde zu beauftragen, in der Züricher Straße, die von der Autobahnabfahrt in das Gewerbegebiet führt, circa 50 m vor der scharfen Rechtskurve (Höhe Parkdeck IKEA) eine zusätzliche Lichtzeichenanlage mit gelben Blinkzeichen zu installieren, welche auf die hinter der Kurve befindliche Ampel der IKEA-Ausfahrt aufmerksam macht. Das gelbe Blinkzeichen vor der Kurve sollte mit der Rotphase für Fahrzeuge auf der Züricher Straße der besagten Ampelanlage korrespondieren. Begründung: Aus Sicherheitsgründen empfiehlt sich die Installierung einer Blinklichtanlage in diesem Bereich. Es gibt immer wieder Fast-Auffahrunfälle, wenn die IKEA-Ausfahrtsampel für die Fahrzeuge in der Züricher Straße auf Rot steht und bedingt durch die Rotphase der Ampel die wartenden Fahrzeuge erst sehr spät (da hinter dem Kurvenbereich stehend) wahrgenommen werden. Vor der Kurve ist die IKEA-Ausfahrtsampel nicht zu sehen. Die seinerzeitige Stellungnahme des Magistrats ST 1681/07 berücksichtigt die bestehende Gefährdung nur unzureichend. Seither hat sich der besagte Bereich an der Züricher Straße durch die angrenzende Bebauung, durch Werbeanlagen und Straßenbegleitgrün mehr verdichtet. Eine vergleichbare Vorwarnlichtzeichenanlage wurde in Frankfurt bereits in der Nähe vom Palmengarten in der Zeppelinallee/Frauenlobstraße installiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2011, ST 175 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abgedeckte Papierkörbe im Bereich der Gehwege des Grünzugs Zeppelinallee

16.08.2010 · Aktualisiert: 06.06.2019

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.08.2010, OM 4364 entstanden aus Vorlage: OF 509/2 vom 30.07.2010 Betreff: Abgedeckte Papierkörbe im Bereich der Gehwege des Grünzugs Zeppelinallee Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Gehwege des Grünzugs Zeppelinallee die Abfallkörbe mit Abdeckungen wie im Grüneburgpark zu versehen. Begründung: Die Inhalte der Papierkörbe werden häufig um diese herum verstreut. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies u. a. durch Vögel auf der Suche nach Futter geschieht. Pendelabdeckungen könnten dies verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2010, ST 1311 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsberuhigung Frauenlobstraße

14.06.2010 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4278 entstanden aus Vorlage: OF 496/2 vom 08.06.2010 Betreff: Verkehrsberuhigung Frauenlobstraße Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Frauenlobstraße umzusetzen: 1. Verengung der Fahrbahn durch Abmarkierung versetzter Parkzonen, in denen die Wagen quer zur Fahrbahn parken. 2. Aufstellen mobiler Geräte zur Messung und Anzeige der gefahrenen Geschwindigkeiten. 3. Anbringen weiterer Hinweise auf die Tempo-30-Zone in der Frauenlobstraße im Zusammenhang mit den beiden o. g. Punkten. Begründung: Die gefühlte Verkehrsbelastung in der Frauenlobstraße war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand von Bürgeranfragen. Vorliegende Messdaten des Straßenverkehrsamtes zeigen, dass die Menge des Durchgangsverkehrs im stadtweiten Vergleich nicht zu hoch ist, dass aber das Geschwindigkeitsniveau deutlich über dem Durchschnitt anderer Tempo-30-Zonen liegt. Vor diesem Hintergrund wurden die o. g. Maßnahmen auf einem Ortstermin am 07.06.2010 sowohl mit dem Straßenverkehrsamt als auch mit zahlreichen Bewohnern der Frauenlobstraße und der benachbarten Straßen erörtert. Der Ortsbeirat 2 wird nach Realisierung der Maßnahmen darauf achten, ob angrenzende Straßen, wie z. B. Am Leonhardsbrunn, Ditmarstraße oder Zeppelinallee, durch die Maßnahmen und evtl. Ausweichverkehr übermäßig belastet werden. Sollte dies der Fall sein, so werden weitere Maßnahmen folgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1177 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichten gesicherter Überwege zum Kinderspielplatz Zeppelinallee/Höhe Bernusstraße und zur Francke- und Sophienschule (Schulwegsicherung)

14.06.2010 · Aktualisiert: 02.07.2012

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2010, OM 4282 entstanden aus Vorlage: OF 488/2 vom 28.05.2010 Betreff: Einrichten gesicherter Überwege zum Kinderspielplatz Zeppelinallee/Höhe Bernusstraße und zur Francke- und Sophienschule (Schulwegsicherung) Der Magistrat wird gebeten, die Zugänge zu dem Kinderspielplatz im Grünbereich der Zeppelinallee auf Höhe der Bernusstraße und die Wege zur Francke- und Sophienschule durch Zebrastreifen zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2010, ST 1179 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schnelle Radfahrer auf der Brücke zum Grüneburgpark bremsen

12.04.2010 · Aktualisiert: 06.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.04.2010, OM 4064 entstanden aus Vorlage: OF 466/2 vom 15.03.2010 Betreff: Schnelle Radfahrer auf der Brücke zum Grüneburgpark bremsen Der Magistrat wird gebeten, an der Auffahrt der Fußgängerbrücke in Höhe Frauenlobstraße/Miquelallee zwei versetzte Absperrungen auf der Seite des Grüneburgparks anzubringen, um zu schnelle Radfahrer etwas abzubremsen. Begründung: Es ist immer wieder zu beobachten, dass Radfahrer das Gefälle der Brücke nutzen, um mit hoher Geschwindigkeit auf den Hauptweg des Grüneburgparks zu stoßen. Dabei kommt es immer wieder zu Beinahezusammenstößen. Abhilfe schaffen hier zwei versetzte Absperrungen, die die Radfahrer zwingen, ihre Geschwindigkeit auf ein angemessenes Niveau zu reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2010, ST 862 Aktenzeichen: 66 2

OA (Anregung Ortsbeirat)

Platz für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst am Depot in Bockenheim

24.08.2009 · Aktualisiert: 27.09.2013

S A C H S T A N D : Anregung vom 24.08.2009, OA 952 entstanden aus Vorlage: OF 383/2 vom 18.06.2009 Betreff: Platz für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst am Depot in Bockenheim Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 26.01.2010 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit den Entscheidungsträgern in Verhandlungen zu treten und der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Raumkapazitäten durch Nutzung von Bestand und Neubau auf dem Areal zwischen Sophienstraße/Zeppelinallee/Bockenheimer Landstraße/Gräfstraße Räumlichkeiten zu schaffen. Hierbei soll geprüft werden, ob das Gebäude der Druckerei Dorndorf in diese Nutzung einbezogen werden kann. Begründung: Der Presse (FR und FAZ) war zu entnehmen, dass ein neuer Standort für die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst gesucht werden muss, da der jetzige Standort den Platzbedarf zukünftig nicht mehr decken kann. Der Vorschlag von Herrn Kulturdezernenten Prof. Dr. Semmelroth wird begrüßt und mit dem vorliegenden Antrag unterstützt. Die Hochschule wäre ein Gewinn für den Ortsbezirk. Schon heute wird das Depot als Spielstätte genutzt. Der Standort liegt nahe zur Goethe-Universität, Oper und Schauspiel, welches wichtige und begleitende Einrichtungen der Hochschule sind. Dieses Areal ist sehr gut öffentlich erschlossen. Dieser Aspekt ist wichtig für Musiker, die teilweise mit schweren Instrumenten unterwegs sind. Auch dies sollte ein wichtiger Grund dafür sein, dass sich die Hochschule in einer zentralen Lage, mit kurzen Wegen zu den für die Studenten zum Arbeiten notwendigen Einrichtungen, wiederfindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.03.2010, B 176 Bericht des Magistrats vom 24.09.2010, B 634 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Kultur- und Freizeitausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 02.09.2009 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 24.09.2009, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 952 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 34. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 28.09.2009, TO I, TOP 66 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 952 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 40. Sitzung der KAV am 26.10.2009, TO II, TOP 116 Beschluss: Der Vorlage OA 952 wird zugestimmt. 35. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 29.10.2009, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 952 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: SPD und Freie Wähler gegen LINKE., FDP und FAG (= Annahme); CDU und GRÜNE (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2009, TO I, TOP 68 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 952 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und Freie Wähler gegen LINKE., FDP und FAG (= Annahme) 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 15.03.2010, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich einen Bericht (B 176) vorgelegt hat. Beschlussausfertigung(en): § 7036, 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 02.11.2009 Aktenzeichen: 41 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bewohnerparken im Bereich Georg-Speyer-Straße

09.03.2009 · Aktualisiert: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2009, OM 3022 entstanden aus Vorlage: OF 355/2 vom 23.01.2009 Betreff: Bewohnerparken im Bereich Georg-Speyer-Straße Der Magistrat wird gebeten, Bewohnerparken innerhalb des Bockenheimer Karrees Sophienstraße/Ginnheimer Landstraße/Zeppelinallee/Ludolfusstraße für die Ludolfusstraße, Georg-Speyer-Straße, Hans-Sachs-Straße und Hedwig-Dransfeld-Straße einzurichten. Begründung: Der zunehmende Parkdruck durch die Fahrzeuge der umliegenden Beschäftigten nimmt den Anwohnern massiv die legalen Parkmöglichkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2009, ST 509 Aktenzeichen: 61 1

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