Meine Nachbarschaft: Bodenseestraße
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Vorlagen
Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2010, OM 4046 entstanden aus Vorlage: OF 421/11 vom 16.02.2010 Betreff: Verzicht auf Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die für behindertengerechte Rampen benötigten Flächen auf Bürgersteigen im Ortsbeirat 11 Vorgang: OF 364/11 vom 26.08.2009; Schreiben d. Ortsvorstehers an die Deutsche Post AG v. 12.10.2009; Schreiben d. Deutschen Post AG v. 10.11.2009 Der Magistrat wird gebeten, 1. auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die von der Deutschen Post AG geplante Rampe (auf dem Bürgersteig vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4), aus sozialen und infrastrukturellen Gründen zu verzichten. 2. in ähnlichen Fällen im Ortsbezirk 11 analog zu verfahren. Begründung: Für diese Rampe von 2,63 Meter Länge + 1,70 Meter Podest vor der Tür werden bei 0,80 Meter Breite nur insgesamt 3,46 m2 Fläche benötigt. Nach telefonischer Auskunft beabsichtigt die Deutsche Post AG nun möglicherweise doch, vor der Postagentur Fechenheim, Willmannstraße 4, eine Rampe für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger errichten zu lassen, um ihnen den Zugang zu dieser wichtigen Einrichtung Fechenheims zu erleichtern. Der Bürgersteig ist breit genug. Passanten werden durch die Rampe nicht behindert. Auch bauliche Gründe stehen dem Vorhaben, nach telefonischer Aussage der Post, nicht entgegen. Diese sinnvolle, geplante Investition der Post in die Infrastruktur des Stadtteils und damit das Bekenntnis zum Standort Fechenheim, sollte auch im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein und entsprechend gefördert werden, zumal es sich auch nur um einen minimalen Betrag handeln kann. Die Stadt Frankfurt am Main sollte diese Bauwerke, die aus sozialen Gründen erforderlich und ausdrücklich gewünscht sind (siehe Behinderten-Bauleitlinien der Stadt Frankfurt am Main), nicht noch zusätzlich mit Gebühren belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2010, ST 704 Aktenzeichen: 66 5
Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.06.2009, OM 3331 entstanden aus Vorlage: OF 341/11 vom 06.06.2009 Betreff: Wegebeziehung Konstanzer Straße/Ferdinand-Porsche-Straße in Fechenheim Bezug nehmend auf die Stellungnahme ST 1092/04 wird der Magistrat aufgefordert, zwischen der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße eine befestigte Wegeverbindung mit wassergebundener Decke anzulegen. Der Weg sollte entlang eines bestehenden unbefestigten Pfades, in der Verlängerung eines befestigten Fußweges, zur südlich der Konstanzer Straße gelegenen Kita verlaufen. Die bereits bestehende Beleuchtung entlang der vorhandenen Wegeabschnitte soll genutzt werden. Begründung: Im Gewerbegebiet der Carl-Benz-Straße liegen mittlerweile einige, durch die Fechenheimer Bevölkerung genutzte, Einzelhandelsgeschäfte. Um zu unterstützen, dass diese Einrichtungen auch zu Fuß und per Fahrrad vernünftig zu erreichen sind, sollte umgehend die Wegebeziehung zwischen dem Ende der Konstanzer Straße und der Ferdinand-Porsche-Straße hergestellt werden. Da der bestehende Trampelpfad oft auch in frühen und späten Stunden des Tages genutzt wird, um das Gewerbegebiet oder auch Offenbach zu erreichen, soll für eine adäquate Beleuchtung gesorgt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2009, ST 1181 Aktenzeichen: 66 2
Parkverbot Kleestraße (schräg gegenüber der Postagentur)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.04.2009, OM 3205 entstanden aus Vorlage: OF 324/11 vom 17.03.2009 Betreff: Parkverbot Kleestraße (schräg gegenüber der Postagentur) Der Magistrat wird aufgefordert, das absolute Halteverbot in der Kleestraße (zwischen Zebrastreifen und Laternenmast) in ein eingeschränktes Halteverbot umzuwandeln und das VZ 283 an selbigem gegen ein VZ 286 zu tauschen. Begründung: An der neuen Postagentur herrscht ein notorischer Parkplatzmangel. Bereits jetzt halten dort regelmäßig Fahrzeuge verbotenerweise an, um zum Beispiel einen Brief in den Briefkasten zu werfen. Es hat sich gezeigt, dass durch kurzes Halten an dieser Stelle der fließende Verkehr nicht behindert wird. Es wäre daher wünschenswert, das Halten für bis zu drei Minuten - durch ein eingeschränktes Halteverbot - zu legalisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2009, ST 1039 Aktenzeichen: 32 4
Briefkasten auf der Straße Alt-Fechenheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2008, OM 2754 entstanden aus Vorlage: OF 270/11 vom 27.10.2008 Betreff: Briefkasten auf der Straße Alt-Fechenheim Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Deutschen Post in Verhandlungen zu treten und zu bitten, dass der Briefkasten (vor der ehemaligen Post in der Baumertstraße) auf die Straße Alt-Fechenheim, in Höhe der Frankfurter Sparkasse/Volksbank, versetzt wird. Begründung: Die Straße Alt-Fechenheim, vor den dortigen Sparkassen, ist der wohl meistbesuchte Platz in Fechenheim, und ein Briefkasten wäre ein große Hilfe, besonders für ältere Menschen und Behinderte, die sowieso diesen Ort aufsuchen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2009, ST 272 Aktenzeichen: 92 31
Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der Postagentur Kleestraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.11.2008, OM 2755 entstanden aus Vorlage: OF 271/11 vom 27.10.2008 Betreff: Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vor der Postagentur Kleestraße Der Magistrat wird gebeten, einen Behindertenparkplatz vor der Postagentur in der Kleestraße und einen weiteren Behindertenparkplatz in unmittelbarer Nähe einzurichten. Begründung: Es ist erforderlich, mindestens einen weiteren Behindertenparkplatz zusätzlich einzurichten, da sich die Straßenbahnhaltestelle der Linie 11, die Bushaltestelle 551 und die Schiffsanlegestelle in unmittelbarer Nähe befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2009, ST 202 Aktenzeichen: 32 1
Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2537 entstanden aus Vorlage: OF 244/11 vom 19.07.2008 Betreff: Beidseitige Absenkung des Bürgersteiges zum Fußgängerüberweg, Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig am Fußgängerüberweg Ecke Schießhüttenstraße/Baumertstraße beidseitig abzusenken. Begründung: Behinderte und Bürger mit Gehilfen etc. müssen hier circa 20 Meter weiter auf der Baumertstraße laufen, ehe sie die nächste Bürgersteigabsenkung an einer Ausfahrt erreicht haben. An dieser unübersichtlichen Stelle haben sie Angst und befürchten, von Autos oder Fahrrädern angefahren zu werden. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen, bevor es wirklich zu Schäden kommt. Anlage 1 (ca. 42 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2008, ST 1388 Aktenzeichen: 66 2
Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße/Einbeziehung des Ortsbeirates
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.08.2008, OM 2534 entstanden aus Vorlage: OF 241/11 vom 02.08.2008 Betreff: Bebauung Kleedreieck und Willmannstraße/Einbeziehung des Ortsbeirates Im Zuge der Diskussion um das Heinrich-Schleich-Haus wurden Pläne zur Neubebauung des Kleedreiecks bekannt. Der Magistrat wird aufgefordert, - vorliegende Bebauungspläne im Ortsbeirat vorzustellen. - dem Ortsbeirat über Vorgaben seitens des Magistrats für eine Neubebauung (Bereich Willmannstraße) des Kleedreiecks zu berichten. - seine Einschätzung zum Bau einer Einrichtung der Seniorenbetreuung an dieser Stelle (Verkehrsaufkommen, Freiflächen etc.) vorzustellen. - den Ortsbeirat in eine Neubebauung des Kleedreiecks einzubeziehen. - den Ortsbeirat über den Verkauf der städtischen Grundstücke in diesem Bereich zu informieren. - dem Ortsbeirat zu erläutern, warum eine Nutzung des Kleedreiecks selbst und des darauf stehende Gewerbegebäudes nur noch zeitlich beschränkt genehmigt wird. - den Ortsbeirat darüber zu informieren, ob im Zuge einer Neubebauung in diesem Bereich auch das Kleedreieck selbst bebaut werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.10.2008, ST 1531 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2009, ST 127 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1037
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