Meine Nachbarschaft: Bischofsweg
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Vorlagen
Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen
Antrag vom 07.11.2019, OF 1478/5 Betreff: Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg als geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von regelwidrigem Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad in Frage kommt. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützehüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Es müssen wirkungsvolle Maßnahmen gefunden werden, um dem entgegenzuwirken. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1478/5 wurde zurückgezogen.
Radfahrunfälle mit Schwerverletzten auf der Darmstädter Landstraße
Antrag vom 03.11.2019, OF 1471/5 Betreff: Radfahrunfälle mit Schwerverletzten auf der Darmstädter Landstraße Ausweislich des Unfallatlasses (https://unfallatlas.statistikportal.de/) ist es im Bereich der Darmstädter Landstraße in Höhe der Liegenschaften 111 bis 119 im Jahr 2018 zu zwei Fahrradunfällen mit Schwerverletzten gekommen. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Erkenntnisse über das Unfallgeschehen vorliegen und welche Maßnahmen ggfls. zur Erhöhung der Sicherheit getroffen wurden. Begründung: Die Angaben im Unfallatlas legen nahe, dass zwei Radfahrende auf Grund von Unfällen auf dem Radweg im Krankenhaus gelandet sind. Die Radwege der Darmstädter Landstraße wurden bisher als sicher gepriesen. Das dürfte daran liegen, dass die Wege wegen ihrer dürftigen Qualität gemieden werden. Zwei schwerverletzte Radfahrer in einem Jahr auf einem solch kurzen Abschnitt deuten auf ein Problem hin. Der Ortsbeirat möchte sich ein Bild über mögliche Gefahrenstellen in seinem Bezirk machen. Unfall 1 Darmstädter Landstraße Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de/ Unfall 2 Darmstädter Landstraße Quelle: https://unfallatlas.statistikportal.de/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1481 2019 Die Vorlage OF 1471/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neue Werbeanlagen an der Babenhäuser Landstraße
Antrag vom 25.09.2019, OF 1433/5 Betreff: Neue Werbeanlagen an der Babenhäuser Landstraße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die an der Babenhäuser Landstraße neu errichteten Werbeanlagen eine Behinderung bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs mit sich bringen. Begründung: Vor wenigen Wochen wurden an der Babenhäuser Landstraße zwei Werbeanlagen aufgestellt. Eine im Kreuzungsbereich mit der Darmstädter Landstraße. Diese ist derart installiert, dass sie die Einsicht von der Babenhäuser Landstraße aus kommend in die Darmstädter Landstraße erschwert, was im Falle des Ausfalls der dortigen Lichtsignalanlage als besonders gefährlich erscheint. Eine weitere Werbeanlage wurde auf der Babenhäuser Landstraße stadtauswärts auf Höhe der Sportanlage derart installiert, dass sie vor allem von Autofahrern, die dort mit 50km/h entlangfahren wahrgenommen wird und so für Ablenkung sorgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1433/5 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., BFF und fraktionslos (= Annahme)
Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 1395/5 vom 01.09.2019 Betreff: Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße an folgenden Orten Bänke aufzustellen: 1. Am Kreisel zwischen Breslauer Straße Richtung Mörfelder Landstraße und Breslauer Straße Richtung Beuthener Straße befindet sich ein Platz mit drei Bäumen. Dort hat früher eine Bank gestanden, die ersatzlos weggekommen ist. 2. An der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg vor dem Baum. Vor den sich dort befindlichen Fahrradbügeln und dem Verkehrsschild ist genügend Platz. Außerdem ist die Bank an der Ecke Breslauer Straße/Beuthener Straße instand zu setzen. Sie besitzt keine Sitzfläche mehr. Begründung: In diesem Einzugsgebiet gibt es etwa 300 Wohneinheiten mit entsprechend vielen Bewohnern. Die einzige Bank, die dort steht, besitzt keine Sitzfläche mehr. Die Menschen, meist älteren Semesters, die überwiegend zum ALDI- oder HIT-Markt zum Einkaufen gehen, haben keine Möglichkeit, sich auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2175 Aktenzeichen: 67 0
Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4992 entstanden aus Vorlage: OF 1314/5 vom 19.07.2019 Betreff: Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Landwehrweg (ab Darmstädter Landstraße in Richtung Goetheturm) Maßnahmen zu prüfen, die zu einer konsequenten Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h führen. Begründung: Auf der o. g. Strecke wird oft, trotz der beengten Parksituation, eine deutliche Überschreitung der erlaubten 30 km/h festgestellt. Gerade weil in diesem Wohngebiet zahlreiche Kinder beheimatet sind, ist eine Einhaltung der Geschwindigkeit zur Sicherheit wichtig. Der Magistrat wird daher gebeten, Maßnahmen zu prüfen, die zu einer dauerhaften Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2129 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitssignale für den Frankfurter Süden
Anregung an den Magistrat vom 23.08.2019, OM 4993 entstanden aus Vorlage: OF 1315/5 vom 05.08.2019 Betreff: Geschwindigkeitssignale für den Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten, an geeigneten Straßen, beispielsweise entlang der Darmstädter Landstraße oder Kennedyallee, sogenannte Geschwindigkeitssignale einzusetzen. Begründung: Ein Geschwindigkeitssignal ist ein Lichtsignal an oder neben einer Ampel, welches dem Fahrzeugführer eine bestimmte Geschwindigkeit empfiehlt. Hält der Fahrzeugführer die empfohlene Geschwindigkeit ein, wird er die nächste Ampel bei Grün erreichen und ohne Halt passieren können. Durch den Einsatz solcher Signale werden Fahrzeugführer angehalten, nur die zulässige Geschwindigkeit zu fahren. Gleichzeitig helfen sie dabei, den Verkehr auf großen Ein- und Ausfallstraßen schneller abfließen zu lassen. Dies wirkt sich wiederum positiv auf den Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung aus. In zahlreichen Städten werden solche Geschwindigkeitssignale bereits eingesetzt, u. a. in Berlin, Düsseldorf, Wiesbaden, Heidelberg und Göttingen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2128 Aktenzeichen: 32 1
Verkehrssituation Letzter Hasenpfad
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4713 entstanden aus Vorlage: OF 1296/5 vom 20.05.2019 Betreff: Verkehrssituation Letzter Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig (alle vier bis sechs Wochen) sowohl das Einhalten der Einbahnstraßenregelung im Abschnitt Großer Hasenpfad b is Oberer Schafhofweg sowie die Geschwindigkeit im Abschnitt des verkehrsberuhigten Bereichs zwischen Schützenhüttenweg und Sachsenhäuser Landwehrweg zu kontrollieren. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass sowohl die genannte Einbahnstraßenregelung als auch die Geschwindigkeitsbeschränkung im oben beschriebenen verkehrsberuhigten Bereich von sieben km/h täglich mehrfach verletzt werden. Wiederholte Kontrollen könnten hier Abhilfe schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1715 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellung von Fahrradbügeln
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4705 entstanden aus Vorlage: OF 1286/5 vom 21.05.2019 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: 1. Vor dem Haus "Neuer Wall 27" auf der Sperrfläche; 2. am Eingang zum Brückenspielplatz, Seite Gutzkowstraße; 3. Darmstädter Landstraße vor dem Haus Dreieichstraße 59. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Räder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln können Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1831 Aktenzeichen: 66 2
Kreuzung Wendelsplatz entlasten - unteren Abschnitt Hainer Weg öffnen!
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4698 entstanden aus Vorlage: OF 1268/5 vom 10.04.2019 Betreff: Kreuzung Wendelsplatz entlasten - unteren Abschnitt Hainer Weg öffnen! Der Magistrat wird aufgefordert, die Kreuzung Wendelsplatz durch Entzerrung des Verkehrs zu entlasten, indem der untere Abschnitt des Hainer Wegs für den Zweirichtungsverkehr geöffnet wird. Begründung: Die vollständige Wohnbebauung des Henninger-Areals nähert sich gegen Ende dieses Jahres der Fertigstellung. Die Anzahl der Bewohner am Mühlberg bzw. in Sachsenhausen-Südost ist bereits angewachsen und nimmt noch beträchtlich zu. Die jetzige, einseitige Sperrung des unteren Abschnitts des Hainer Wegs wird dem daraus folgenden Verkehr nicht mehr gerecht und sollte geöffnet werden. Der gesamte Verkehr aus Mühlberg/Sachsenhausen-Südost wird auf den Hainer Weg Richtung Innenstadt an der Kreuzung Geleitsstraße in die Geleitsstraße zur Darmstädter Landstraße abbiegend geleitet. Das westliche Stück der Geleitsstraße wird dadurch überlastet. Oft entsteht ein Rückstau in den Hainer Weg zurück. Geleitsstraße bleibt wichtig - muss entlastet werden. Die Buslinien 47 und 48 müssen über die Geleitsstraße auch weiterhin auf die Darmstädter Landstraße Richtung Südbahnhof geführt werden. Entlastung ist für den übrigen Verkehr über den unteren Hainer Weg zu schaffen. Die Öffnung des unteren Abschnitts des Hainer Wegs für den Zweirichtungsverkehr entzerrt die Überlastung der Geleitsstraße; der abfließende Verkehr aus dem Hainer Weg gelangt so am Wendelsplatz durch Rechtsabbiegen direkt in die Offenbacher Landstraße nach Osten. Die Vorteile der Entlastung, sowohl der Geleitsstraße als auch des Wendelplatzes, überwiegen gegenüber dem Wegfall der Schrägparkplätze auf dem unteren Hainer Weg. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1703 Aktenzeichen: 32 1
Radwege im Ortsbezirk 5
Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4700 entstanden aus Vorlage: OF 1280/5 vom 19.05.2019 Betreff: Radwege im Ortsbezirk 5 Vorgang: NR 829/19; NR 830/19; NR 831/19; NR 844/19; NR 845/19; NR 846/19; NR 847/19; NR 848/19; NR 849/19; NR 850/19 FRAKTION Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit I. die kurzfristige Anlage eines Radweges mittels Abmarkierungen und II. die kurzfristige Anlage eines baulich getrennten Radweges und III. die mittel- oder langfristige Anlage eines baulich getrennten Radweges an folgenden Stellen möglich ist: 1. Alte Brücke; 2. Brückenstraße; 3. Darmstädter Landstraße; 4. Deutschordenstraße; 5. Dreieichstraße; 6. Elisabethenstraße; 7. Ignatz-Bubis-Brücke; 8. Mörfelder Landstraße; 9. Schweizer Straße; 10. Siemensstraße. Begründung: Die Initiative "Radentscheid Frankfurt" hat einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Stadt Frankfurt am Main erarbeitet. Einige der darin genannten Maßnahmen können kurzfristig umgesetzt werden, andere werden erst mittel- und langfristig umgesetzt werden können. Um sich ein Bild über die verschiedenen Möglichkeiten zu machen, die zur Verbesserung des Radwegenetzes in der Stadt Frankfurt am Main beitragen können, bittet der Ortsbeirat um die genannten Daten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.04.2019, NR 829 Antrag vom 19.04.2019, NR 830 Antrag vom 19.04.2019, NR 831 Antrag vom 19.04.2019, NR 844 Antrag vom 19.04.2019, NR 845 Antrag vom 19.04.2019, NR 846 Antrag vom 19.04.2019, NR 847 Antrag vom 19.04.2019, NR 848 Antrag vom 19.04.2019, NR 849 Antrag vom 19.04.2019, NR 850 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1829 Aktenzeichen: 32 1
Errichtung eines Zebrastreifens auf der Gablonzer Straße
Anregung an den Magistrat vom 10.05.2019, OM 4604 entstanden aus Vorlage: OF 1190/5 vom 06.03.2019 Betreff: Errichtung eines Zebrastreifens auf der Gablonzer Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Gablonzer Straße in Höhe der Hausnummer 21 einen Zebrastreifen einzurichten. Begründung: In der Gablonzer Straße befinden sich die Bushaltestellen der Linie 35 in beiden Richtungen. Für Fahrgäste, die dort in Bahnen an der Haltestelle "Louisa" umsteigen wollen, wäre es sicherer, die Gablonzer Straße auf einem Zebrastreifen zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1713 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Erneuerung des durchgezogenen Mittelstriches in der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee und Errichten eines Halteverbotsschildes auf der Gablonzer Straße vor der Kurve
Antrag vom 20.04.2019, OF 1267/5 Betreff: Erneuerung des durchgezogenen Mittelstriches in der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee und Errichten eines Halteverbotsschildes auf der Gablonzer Straße vor der Kurve Der Magistrat wird gebeten den mit der Zeit sehr verblassten, durchgezogenen Mittelstrich in der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee zu erneuern und ein Halteverbotsschild vor der Kurve auf der Gablonzer Straße errichten zu lassen. Begründung: In der Kurve Gablonzer Straße/Stresemannallee kommt es immer wieder zu gefährlichen Engpässen, da einerseits Fahrzeuge aus Richtung Stresemannallee kommend die Kurve schneiden und andererseits Fahrzeuge aus Richtung Gablonzer Straße durch einen permanent kurz vor der Kurve geparkten Kleinbus gehindert werden ihre Spur einzuhalten. Die Erneuerung des durchgezogenen Mittelstrichs und das Aufstellen eines Halteverbotsschildes würden zur Entschärfung der Situation beitragen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 57 Beschluss: Die Vorlage OF 1267/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Aufstellen von Fahrradbügeln
Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4430 entstanden aus Vorlage: OF 1189/5 vom 05.03.2019 Betreff: Aufstellen von Fahrradbügeln Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: 1. Darmstädter Landstraße 4, nachdem die Parkbuchten aufhören; 2. Gutzkowstraße 24/Ecke Stegstraße, im Bereich der markierten Fläche; 3. Laubestraße, jeweils vor den Hausnummern 27, 33, 37, 39; 4. Schifferstraße, gegenüber der Hausnummer 66, nachdem die Parkplätze aufhören; 5. Auf der Verkehrsinsel auf der Elisabethenstraße auf der Höhe der Hausnummer 47, im Bereich der Kreuzung Brückenstraße; 6. Laubestraße 39/Ecke Schwanthalerstraße; 7. Textorstraße 62, nachdem die Parkplätze aufhören; 8. Stegstraße, jeweils vor den Hausnummern 52, 56, 60, 64. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Fahrräder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln kann hier entgegengewirkt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2019, ST 1233 Aktenzeichen: 66 2
Sicherer Radweg auf der Oppenheimer Landstraße (2)
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4234 entstanden aus Vorlage: OF 1176/5 vom 03.02.2019 Betreff: Sicherer Radweg auf der Oppenheimer Landstraße (2) Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg im Abschnitt Ziegelhüttenweg Höhe Letzter Hasenpfad über die Oppenheimer Landstraße bis zur Einmündung der Holbeinstraße sicherer zu gestalten, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Entsprechende Maßnahmen könnten hierbei sein: 1. Um eine bessere Querung für jüngere Schulkinder zu gewährleisten, soll in Höhe Ziegelhüttenweg/Letzter Hasenpfad vor der bestehenden Insel ein geschützter Aufstellbereich durch entsprechende Markierungen geschaffen werden. 2. Die Beleuchtung des Zebrastreifens über den Letzten Hasenpfad soll verbessert werden, auch weitere verkehrssichernde Maßnahmen, z. B. durch Aufpflasterung, sind zu prüfen. 3. Eine deutliche farbliche Markierung des o. g. Radwegeverlaufs, zumindest bis auf die Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße. 4. Die Anpassung der Signalisierung und Führung des Rad- und KFZ-Verkehrs auf der gesamten Oppenheimer Landstraße spätestens im Zuge der Radschnellwegeplanung. 5. Eine Überprüfung der bestehenden Signalisierung an der Kreuzung Oppenheimer Landstraße/Mörfelder Landstraße mit dem Ziel einer Vorrangschaltung für den Radverkehr sowie 6. e ine Weiterführung des Radweges auf der Holbeinstraße in Richtung Main. Begründung: Eltern von Kindern, die mit dem Rad zur Schule fahren, haben sich über die Verkehrssituation in Sachsenhausen an der Kreuzung Mörfelder Landstraße/Oppenheimer Landstraße beschwert. Kinder, die die Schillerschule oder die Carl-Schurz-Schule besuchen, überqueren mehrmals täglich diese gefährliche Kreuzung mit dem Fahrrad, da dies ihr Schulweg ist. Mehrfach sei es auf dieser Kreuzung schon zu gefährlichen Situationen für die Fahrradfahrer gekommen. Linksabbiegende Pkws übersehen häufig den entgegenkommenden Fahrradfahrer oder die sich im toten Winkel befindenden Radfahrer. Auch die darüber liegende Einmündung des Ziegelhüttenwegs in die Oppenheimer Landstraße führt aufgrund der unübersichtlichen Radwegeführung täglich zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1074 Aktenzeichen: 32 1
Leerung der Abfallbehälter auch während Kanalbauarbeiten gewährleisten
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4254 entstanden aus Vorlage: OF 1172/5 vom 28.01.2019 Betreff: Leerung der Abfallbehälter auch während Kanalbauarbeiten gewährleisten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass auch während Kanalbauarbeiten die Leerung von Abfallbehältern gewährleistet ist. Begründung: Während der Kanalbauarbeiten im Lerchesbergring 43 bis 45 wurden eine Woche lang keine Abfallbehälter geleert. Betroffen waren hier die Restmüll-, die Verpackungsmüll- und die Biomülltonnen. Der Zugang zu den Tonnen war gewährleistet, die Mitarbeiter der FES hätten diese lediglich ein paar Meter weiter rollen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 739 Aktenzeichen: 79 4
Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten
Anregung an den Magistrat vom 15.02.2019, OM 4253 entstanden aus Vorlage: OF 1171/5 vom 28.01.2019 Betreff: Frühzeitige Information der Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten Der Magistrat wird gebeten, die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner bei Kanalbauarbeiten frühzeitig, zumindest eine Woche vor Beginn der Baustelleneinrichtung, zu informieren. Begründung: Immer wieder kommt es vor, dass Baustellen für Kanalbauarbeiten eingerichtet werden und die davon betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner darüber nicht vorab informiert wurden. So zuletzt auch vor den Häusern Lerchesbergring 43 bis 45. Am 17.01.2019 wurde dort eine Baustelle für Kanalbauarbeiten eingerichtet. Erst am 19.01.2019 wurden die Anwohnerinnen und Anwohner durch einen Flyer darüber informiert, sodass einige Betroffene ihr Auto nur noch durch Verschieben der Absperrzäune umparken konnten. Daher ist es dringend erforderlich, die Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig, mindestens eine Woche vor Beginn der Baustelleneinrichtung, zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 889 Aktenzeichen: 90 32
Fahrbahnsanierung hier: Bertha-von-Suttner-Ring, Karlsbader Straße, Ziegelhüttenweg und Parkplatz am Bischofsweg
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4091 entstanden aus Vorlage: OF 1112/5 vom 02.01.2019 Betreff: Fahrbahnsanierung hier: Bertha-von-Suttner-Ring, Karlsbader Straße, Ziegelhüttenweg und Parkplatz am Bischofsweg Der Magistrat wird gebeten, die maroden, mit Schlaglöchern versehenen Straßenbeläge des Bertha-von-Suttner-Rings vor den Hausnummern 22a bis 28, der Karlsbader Straße, des Ziegelhüttenwegs im Abschnitt Karlsbader Straße bis Teplitz-Schönauer-Straße und des Parkplatzes am Bischofsweg/Ecke Darmstädter Landstraße umgehend zu sanieren. Begründung: Auf den genannten Verkehrsflächen befinden sich zahlreiche Schlaglöcher, die für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer und den Autoverkehr Gefahren darstellen. Um Unfälle zu verhindern, ist eine unverzügliche Sanierung dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5
Sanierung des Platzes um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte
Anregung an den Magistrat vom 18.01.2019, OM 4088 entstanden aus Vorlage: OF 1107/5 vom 02.01.2019 Betreff: Sanierung des Platzes um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte Der Magistrat wird gebeten, den Platz um den Mammutbaum an der Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße (gegenüber der Sachsenhäuser Warte) zu sanieren. Begründung: Der Platz um den Mammutbaum an der Sachsenhäuser Warte ist verwahrlost. Es sind keine Sitzmöglichkeiten mehr vorhanden und der Brunnen ist seit Jahren nicht mehr in Betrieb. Es sollte daher mindestens eine Bank aufgestellt und der Brunnen wieder in Betrieb genommen werden. Soweit dies nicht möglich ist, sollte der Brunnen zurückgebaut und der Platz an dieser Stelle anderweitig gestaltet werden, z. B. durch Aufstellen einer Infotafel zur Sachsenhäuser Landwehr. Zudem ist es wünschenswert, die Grünflächen, insbesondere Büsche, von Unrat (Abfall und Unkraut) zu säubern. Ferner sind die Graffitis, insbesondere am Wasserwerkhäuschen an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/ Darmstädter Landstraße und an der Mauer Richtung stadtauswärts, zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 796 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 10.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 23.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4
Geschwindigkeitsreduzierung im Ziegelhüttenweg im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Bahnübergang
Antrag vom 11.12.2018, OF 1119/5 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung im Ziegelhüttenweg im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Bahnübergang Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Ziegelhüttenweg, im Abschnitt Letzter Hasenpfad/Oppenheimer Landstraße und Bahnübergang, auf der Fahrbahn zwei Betonschwellen anzubringen, um so dort die Geschwindigkeit zu reduzieren. Begründung: In dem obigen Abschnitt ist die Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h eingerichtet. Leider halten sich die Verkehrsteilnehmer hieran nicht. In diesem Bereich wird, insbesondere von Besuchern der dortigen Shisha-Bar, mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren. Dies hat sich nach der Fertigstellung des gegenüber der Shisha-Bar befindlichen Wohnblocks noch weiter verstärkt, da die Straße einen entsprechenden Raum hierfür bietet. Durch die Geschwindigkeitsüberschreitung kommt es zur Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und auch zu Ruhestörungen, da insbesondere auch höhertourige Fahrzeuge kurz und schnell beschleunigt werden. Eine Geschwindigkeitskontrolle kann nur vereinzelt erfolgen und wird deshalb keinen nachhaltigen Erfolg haben. Die Anbringung von Betonschwellen im entsprechenden Abstand auf der Fahrbahn würde hier eine nachhaltige Abhilfe schaffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 1119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1119/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1119/5 wurde zurückgezogen.
Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3903 entstanden aus Vorlage: OF 991/5 vom 06.09.2018 Betreff: Verbotenes Fahren von Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass mit geeigneten Maßnahmen verhindert wird, dass besonders in den Abendstunden Pkws und Lkws auf Straßenbahnschienen vor dem Südbahnhof und durch die Hedderichstraße zwischen Bruchstraße und Darmstädter Landstraße fahren, obwohl dies dort nicht gestattet ist. Begründung: Nicht nur von Passanten, sondern auch von Bus- und Straßenbahnfahrern wird kritisiert, dass besonders in den Abendstunden die oben genannte Streckenführung von Pkws und Lkws befahren wird. Dies führt zur besonderen Gefährdung nicht nur der Wartenden an den Haltestellen, sondern auch für das Bedienungspersonal von Bussen und Straßenbahnen. Die Straßenführung der Hedderichstraße an der Post vorbei durch die Brückenstraße oder die Bruchstraße zur Textorstraße ist die einzige Möglichkeit, zur Darmstädter Landstraße zu gelangen. Der beschriebene Weg auf den Schienen wird deshalb als Abkürzung genutzt, obwohl die Durchfahrt dort nicht gestattet ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.01.2019, ST 194
Spielplatz Bischofsweg/Ecke Bertha-von-Suttner-Ring
Antrag vom 31.10.2018, OF 1081/5 Betreff: Spielplatz Bischofsweg/Ecke Bertha-von-Suttner-Ring Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Spielplatz Bischofsweg/Ecke Bertha-von-Suttner-Ring attraktiver zu gestalten und dazu folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Die Spielgeräte von Graffitis und Schmierereien befreien 2. Ein auch für ältere Kinder attraktives Spielgerät aufstellen (eine größere Rutsche oder ein entsprechendes Klettergerüst) 3. Aufstellen einer Tischtennisplatte 4. Erneuerung der Sandspielecke und Anbringen eines Sonnensegels 5. Anbringen von Mülleimern mit Schwingdeckel Begründung: Der Spielplatz Bischofsweg/Ecke Bertha-von-Suttner-Ring wird von den dort ansässigen Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen und ist ein beliebter Treffpunkt. Durch die oben aufgeführten Maßnahmen kann der Spielplatz attraktiver gestaltet werden. Derzeit wird der Müll von Vögeln aus den Mülleimern gezogen und über den Platz verteilt. Hier ist durch das Anbringen von Mülleimern mit Schwingdeckel Abhilfe zu schaffen. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.11.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird gebeten, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Fachamtes zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 1081/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1081/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1081/5 wurde zurückgezogen.
Freigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3011 entstanden aus Vorlage: OF 814/5 vom 29.03.2018 Betreff: Freigabe des abgesperrten Spielgerätes auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird aufgefordert, das eingezäunte Spielgerät auf dem Spielplatz Letzter Hasenpfad/Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg unverzüglich freizugeben. Begründung: Seit nunmehr nahezu einem Jahr ist der Spielplatz im Letzten Hasenpfad/ Ecke Sachsenhäuser Landwehrweg fertiggestellt. Die Freigabe zog sich allerdings bis zum Herbst hin, da ein Spielgerät angeblich nicht sicher sei. Da jetzt wieder ein halbes Jahr vergangen ist und das Spielgerät immer noch eingezäunt ist, fragt der Ortsbeirat nun förmlich an und fordert die Freigabe des Spielgerätes. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1245 Aktenzeichen: 67 2
Radwege in der Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2018, OM 3003 entstanden aus Vorlage: OF 793/5 vom 01.03.2018 Betreff: Radwege in der Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Darmstädter Landstraße im Abschnitt zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg auf beiden Seiten einen gesonderten asphaltierten Radweg rechts neben der jetzigen Fahrbah n einzurichten. Begründung: Der obige Abschnitt wird sehr häufig in beiden Richtungen von Radfahrern benutzt, die jetzt auf der Straße fahren müssen. Dies ist mit erheblichen Gefahren verbunden. In Richtung Frankfurt gibt es abseits der Straße nur einen äußerst holprigen, sehr schlecht befahrbaren Weg. In entgegengesetzter Richtung, auf der anderen Seite, gibt es keinerlei Alternative. Es besteht jedoch ein großer Bedarf, hier für Radfahrer einen gesonderten Radweg auszuweisen, die im Hinblick auf ihre Wegerichtung nicht den neuen Radschnellweg an der Isenburger Schneise benutzen möchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1379 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 352 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Radweg asphaltieren
Antrag vom 19.03.2018, OF 815/5 Betreff: Parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Radweg asphaltieren Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, den parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Radweg zu asphaltieren. An der Kreuzung des Radwegs mit der Oberschweinstiegschneise ist für den kreuzenden PKW-Verkehr beidseits des Fahrradwegs das Gefahrzeichen Nr. 138 "Radfahrer kreuzen" aufzustellen. Begründung: Es besteht auf dem Abschnitt ein reger Radverkehr. Dabei nutzen viele RadfahrerInnen nicht den parallel zur Darmstädter Landstraße zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg verlaufenden Radweg, sondern fahren auf der Straße. Dies ist mit erheblichen Gefahren verbunden. Der auf der östlichen Seite der Darmstädter Landstraße verlaufende Radweg ist mit einem Stein/Asche- Belag bedeckt. Der Radweg ist mit ca. 2,50m Breite ausreichend, auch für Begegnungsverkehr, dimensioniert. Um weitere FahrradfahrerInnen von der Straße zu holen und den Radverkehr zwischen Sachsenhausen und Neu-Isenburg zu begünstigen, bietet es sich an diesen Weg zu asphaltieren. Radweg auf Höhe der Oberschweinstiegschneise am 23.03.2018 Die Alternative, die Schaffung von Fahrradstreifen beidseitig der Darmstädter Landstraße, würde zum Verlust etlicher Bäume führen und wäre mit erheblichen Auf- und Abtragungsarbeiten verbunden. Auch ist das Fahrradfahren unmittelbar neben einer Straße weitaus gefährlicher als parallel dazu im Wald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 13.04.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 815/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen Letztem Hasenpfad und Darmstädter Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.02.2018, OM 2733 entstanden aus Vorlage: OF 750/5 vom 29.01.2018 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs hier: Zwischen Letztem Hasenpfad und Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrweg s zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße instand zu setzen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Oberfläche auf dem Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße derart beschädigt ist, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Für den Ortsbeirat ist es daher wünschenswert, dass die Oberfläche des Sachsenhäuser Landwehrwegs zwischen den Einmündungen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße zeitnah wieder instand gesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 921 Aktenzeichen: 66 5
Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Gablonzer Straße
Antrag vom 29.12.2017, OF 676/5 Betreff: Haushalt 2018 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Gablonzer Straße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Mittel für die Sanierung der Gablonzer Straße in den neuzubeschließenden Haushalt 2018 einzuplanen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Schlaglöcher auf der Gablonzer Straße teilweise so tief sind, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Nachdem die Oberfläche nun instand gesetzt worden ist, ist es wünschenswert, dass die Oberfläche der Gablonzer Straße saniert wird. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Etatanregung EA 22 2018 Die Vorlage OF 676/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)
Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Letzter Hasenpfad
Antrag vom 19.10.2017, OF 612/5 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Straße Letzter Hasenpfad Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat mit geeigneten Maßnahmen der Gefahr entgegenzuwirken, dass in der Straße "Letzter Hasenpfad" Kraftfahrzeuge unter Missachtung der Geschwindigkeitsbeschränkung mit überhöhter Geschwindigkeit fahren. Insbesondere bittet der Ortsbeirat darum, dass etwa alle 6 - 8 Wochen in der Staße "Letzter Hasenpfad" die Geschwindigkeit der motorisierten Verkehrsteilnehmer mit Radarkontrollen überwacht wird und Geschwindigkeitsübertretungen geahndet werden. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass die Straße "Letzter Hasenpfad" immer häufiger mit stark überhöhter Geschwindigkeit befahren wird. Obwohl das Tempolimit dort 30 km/h beträgt, halten sich sehr viele Verkehrsteilnehmer nicht daran. Immer wieder wird mit 50 km/h und auch deutlich mehr gefahren, was dazu führt, dass Fußgänger sich häufig bedrängt oder genötigt fühlen, vom Gehsteig zurückzuweichen bzw. im Bedarfsfall besonders rasch die Straße überqueren zu müssen, weil Fahrzeuge mit überhöhtem Tempo unterwegs sind. Wegen überhöhter Geschwindigkeit wird sogar der Zebrastreifen an der Einmündung Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg zum Gefahrenpunkt, weil es dort häufig vorkommt, dass Fußgänger mitten auf der Straße stehen bleiben müssen, weil sich ein Autofahrer die Vorfahrt erzwingt. Wiederholte Geschwindigkeitskontrollen in Verbindung mit Bußgeldern bzw. Ordnungsstrafen sind ein probates Mittel, um Temposünder zu angemessener Fahrweise zu erziehen. Das zeigen die Erfahrungen in Straßen, in denen dies praktiziert wird Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 612/5 wurde zurückgezogen.
Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2017, OM 2144 entstanden aus Vorlage: OF 555/5 vom 29.08.2017 Betreff: Streckenführung Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der geplante Radschnellweg Darmstadt - Frankfurt ab Oberschweinstiege statt über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg über die Stoltzeschneise, Darmstädter Landstraße, Babenhäuser Landstraße, Hainer Weg, Offenbacher Landstraße und Siemensstraße bis zum Main geführt werden kann. Auch andere baumfreundliche Wegeführungen sind dem Ortsbeirat willkommen. Es ist zu ermitteln, wie groß der zu erwartende Unterschied in der Fahrzeit zwischen Oberschweinstiege und Mainufer in der jeweiligen Variante ist. Begründung: Der Regionalverband FrankfurtRheinMain hat in seiner Machbarkeitsstudie vorgeschlagen, den Radweg durch den Stadtwald über den Welscher Weg und den Ziegelhüttenweg zu führen. Leider hat er nicht berücksichtigt, dass für die erforderliche Mindestbreite einschließlich separatem Gehweg zahlreiche Bäume gefällt werden müssten. Da sich Neu-Isenburg für den Weg durch den Wald entschieden hat, muss Frankfurt von der Stadtgrenze bis zur Oberschweinstiege den Anschluss ebenfalls durch den Wald führen. Ab Oberschweinstiege wäre jedoch die oben beschriebene Alternativroute möglich, für die voraussichtlich kein Baum fallen muss. Die Darmstädter Landstraße könnte zulasten des Grünstreifens verbreitert werden, auf dem lediglich Büsche stehen. Dank elektrischer Unterstützung sind heute Entfernungen von 15 Kilometern und mehr auch von weniger trainierten Personen mit dem Fahrrad zu bewältigen. Es fehlen jedoch gut ausgebaute Wege, die zügig befahren werden können. Der geplante Radschnellweg leistet hier Abhilfe und hat das Potenzial, täglich mehrere Tausend Autofahrten überflüssig zu machen. Es wäre jedoch schade, dafür neue Schneisen durch die Wälder zu schlagen. Die notwendigen Flächen sollten besser durch Umwidmungen und Verbreiterungen bestehender Verkehrswege gewonnen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 5 am 19.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 1
Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am Heiligenstockweg
Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2018 entstanden aus Vorlage: OF 357/10 vom 21.08.2017 Betreff: Widerspruch gegen den Erlass mit dem ministeriellen Verbot zur Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel am Heiligenstockweg Vorgang: OM 1558/17 OBR 10; ST 1477/17 In der Stellungnahme vom 14.08.2017, ST 1477, wird erläutert, dass weder die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) noch die Straßenverkehrsordnung (StVO) die Einsatzkriterien für die Aufstellung einer verkehrslenkenden Ampel (Pförtnerampel) abschließend regeln. Ob Bürgerinnen und Bürger durch eine solche Ampel wirksam entlastet werden - wie am Heiligenstockweg nach dem versuchsweisen Aufstellen der dortigen Ampel geschehen -, entscheidet demnach das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung ganz bürokratisch nach Wohlwollen im Rahmen eines ergänzenden Einführungserlasses. Dies steht im Widerspruch zum einstimmigen Beschluss des Ortsbeirats 10, am Heiligenstockweg nach der erfolgten Versuchsphase auf Dauer eine entsprechende Ampel (mit kleineren Verbesserungsvorschlägen) einzurichten. Außerdem bedeutet dies eine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern, da die entsprechende Pförtnerampeleinrichtung am Bischofsweg in Sachsenhausen weiterhin bestehen darf. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, gegen den Einführungserlass mit dem jetzigen Wortlaut Widerspruch einzulegen, damit die Bürgerinnen und Bürger auch in Berkersheim vor Schleichverkehr geschützt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1558 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2017, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 511 Antrag vom 20.05.2018, OF 527/10 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3273 Antrag vom 27.11.2018, OF 658/10 Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4023 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 10 am 16.01.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Instandsetzung der Oberfläche der Gablonzer Straße
Anregung an den Magistrat vom 23.06.2017, OM 1889 entstanden aus Vorlage: OF 489/5 vom 04.06.2017 Betreff: Instandsetzung der Oberfläche der Gablonzer Straße Der Magistrat wird gebeten, die Oberfläche der Gablonzer Straße derart instand zu setzen, dass die Schlaglöcher auf der Fahrbahn verschwinden. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Schlaglöcher auf der Gablonzer Straße teilweise so tief sind, dass dies vor allem für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Motorradfahrerinnen und Motorradfahrer gefährlich ist. Für den Ortsbeirat ist es daher wünschenswert, dass die Oberfläche der Gablonzer Straße zeitnah wieder instand gesetzt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1940 Aktenzeichen: 66 5
Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1473 entstanden aus Vorlage: OF 409/5 vom 05.04.2017 Betreff: Geschwindigkeitsmessung in der Dreieichstraße - 2. Versuch Der Magistrat wird gebeten, in der Dreieichstraße in Sachsenhausen zwischen der Straße Neuer Wall und dem Deutschherrnufer schnellstmöglich eine Geschwindigkeitsmessung mittels ViaCount zu veranlassen. Die gemessenen Geschwindigkeiten sind nach den Größenklassen "unter Limit", "über Limit" und "über Limit, sanktionierbar" in absoluten und relativen Zahlen aufzulisten. Zwischen der Straße Neuer Wall und der Darmstädter Landstraße an der Einmündung zur Willemerstraße in Höhe der angrenzenden Schulgebäude wird der Magistrat gebeten, ein sogenanntes Dialogdisplay anzubringen. Begründung: Anwohner berichten von teilweise massiven Geschwindigkeitsübertretungen auf der gesamten Länge der Dreieichstraße vom Mainufer bis zum Lokalbahnhof. Eine solche Geschwindigkeitsmessung dient einerseits der Feststellung solcher Verstöße, hat aber auch gleichzeitig eine normierende Wirkung auf die betreffenden Fahrer, da ihnen ihre möglicherweise zu hohe Geschwindigkeit zeitnah angezeigt wird. In der Dreieichstraße ist zu beachten, dass diese auch von Kindern und Jugendlichen als Fußgänger stark frequentiert wird, da sich in unmittelbarer Nähe Betreuungseinrichtungen und Schulen befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1278 Aktenzeichen: 32 4
Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage (II) hier: Am Wendelsplatz
Anregung an den Magistrat vom 21.04.2017, OM 1471 entstanden aus Vorlage: OF 407/5 vom 25.03.2017 Betreff: Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage (II) hier: Am Wendelsplatz Der Magistrat wird gebeten, am Wendelsplatz eine Rotlichtüberwachungsanlage zu installieren. Begründung: Im Bereich des Wendelsplatzes kommt es vermehrt zu Rotlichtverstößen. Dies gilt besonders für die Darmstädter Landstraße stadtauswärts. Da hier ein erhebliches Gefahrenpotenzial besteht, sollte Abhilfe durch die Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1284 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradabstellanlagen Mühlbruchstraße/Darmstädter Landstraße und Südbahnhof (Haupteingang)
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2017, OM 1346 entstanden aus Vorlage: OF 378/5 vom 22.02.2017 Betreff: Fahrradabstellanlagen Mühlbruchstraße/Darmstädter Landstraße und Südbahnhof (Haupteingang) Vorgang: OM 2265/13 OBR 5; ST 1276/13 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, die Anregung des Ortsbeirates an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2265, umzusetzen: 1. An der S-Bahn-Station "Lokalbahnhof" Ausgang Darmstädter Landstraße/Ecke Mühlbruchstraße werden die alten, unbrauchbaren Fahrradabstellanlagen durch eine moderne, überdachte Anlage im Bereich der Rolltreppe ersetzt; 2. Am Südbahnhof wird westlich vom Hau ptausgang Diesterwegplatz im Bereich der ehemaligen Brunnenanlage eine funktionstüchtige Fahrradabstellanlage installiert. Begründung: Der Magistrat geht in seiner Stellungnahme vom 19.08.2013, ST 1276, leider nicht auf die Anregung ein. Er erwähnt die neuen Anlagen am Zugang Mühlbruchstraße/Siemensstraße und am entgegengesetzten Ausgang der S-Bahn-Station in der Hedderichstraße. Der Ortsbeirat freut sich selbstverständlich über diese Anlagen. Gegenstand seine Anregung war aber die Anlage am Ausgang Mühlbruchstraße/Darmstädter Landstraße. Ebenso wenig gibt es bis heute die überdachte Abstellanlage an der Nordseite des Südbahnhofs. Hierfür besteht offenbar besonders dringender Bedarf, da die überdachte Anlage an der Südseite des Südbahnhofs stets vollständig belegt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2265 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2013, ST 1276 Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 985 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2284 Aktenzeichen: 66 2
Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg
Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1108 entstanden aus Vorlage: OF 204/10 vom 23.12.2016 Betreff: Beendigung des Schleichverkehrs über den Heiligenstockweg Vorgang: OM 4778/15 OBR 10; ST 1089/16; V 153/16 OBR 10; ST 1644/16; ST 1727/16 Mit den Stellungnahmen ST 1089 vom 22.08.2016 und ST 1644 vom 05.12.2016 hat der Magistrat den Beschluss des Ortsbeirates vom 01.12.2015, OM 4778, zur Durchführung einer weiteren Testphase mit einer Pförtnerampel am Heiligenstockweg und die damit verknüpften Forderungen nach Verfolgung von Rotlichtverstößen und Verkehrszählungen am Heiligenstockweg und an der Hofhausstraße mit der Begründung zurückgewiesen, dass ein Einführungserlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 23.11.2015 zu den Einsatzkriterien für die "Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA)" dies verbiete. Mit der Stellungnahme ST 1727 vom 09.12.2016 teilt der Magistrat darüber hinaus auf die entsprechende Anfrage des Ortsbeirats vom 19.09.2016 mit, dass dieser Erlass keine Ausnahmen zulässt. 1. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 10 diesen Erlass zur Verfügung zu stellen. 2. Ferner wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten, welche der bisher vor Ort diskutierten Maßnahmen zur Beendigung des Schleichverkehrs am Heiligenstockweg er für realistisch hält: 2.1 Eine zeitweilige morgendliche und abendliche Sperrung in der Hauptberufsverkehrszeit? 2.2 Eine wechselnde Einbahnstraßenregelung jeweils gegen den Verkehrsstrom und zwar zeitweilig morgens und abends? 2.3 Eine zwölfstündige Einbahnstraßenregelung von Mitternacht bis 12:00 Uhr in Richtung Bad Vilbel und von 12:00 Uhr bis Mitternacht in Richtung Frankfurt (analog zur Regelung am Bischofsweg in Sachsenhausen)? 2.4 Einen Rückbau des Heiligenstockweges zum landwirtschaftlichen Verkehrsweg unter Berücksichtigung eines reibungslosen Radfahrerverkehrs? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4778 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1089 Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 153 Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1644 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1727 Stellungnahme des Magistrats vom 19.05.2017, ST 944 Stellungnahme des Magistrats vom 19.11.2021, ST 2083 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 10 am 16.05.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 10 am 04.05.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 10 am 06.07.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 10 am 07.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 10 am 02.11.2021, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Überprüfung des Fahrplans der Buslinie 35 in Sachsenhausen durch eine Fahrgastzählung
Antrag vom 01.01.2017, OF 283/5 Betreff: Überprüfung des Fahrplans der Buslinie 35 in Sachsenhausen durch eine Fahrgastzählung Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat der Stadt Frankfurt auf, für die in Sachsenhausen-Süd zwischen der Stresemannallee/Mörfelder Landstraße und dem Lerchesberg verkehrenden Buslinie Nr. 35 eine Fahrgastzählung durchzuführen um festzustellen, ob folgende Umgestaltung des Fahrplans dieser Linie in Frage kommen: a) Ein genereller Einsatz kleinerer Busse b) Fahrbetrieb auf dieser Linie nur noch von Montagfrüh bis Samstagmittag. Begründung: Seit Eröffnung der Straßenbahnlinie 17 verkehrt die Buslinie 35 nur noch zwischen Lerchesberg und Stresemannallee/Mörfelder Landstraße, stellt also eine Art Zubringer für die Straßenbahnlinien zum Hauptbahnhof oder zum Südbahnhof dar, bzw. für die Buslinien 61 und 78. Auch die S-Bahn-Station Louisa ist über die Haltestelle Gablonzer Straße der Linie 35 besser zu erreichen. Diese Anbindung ist für die Bewohner des Lerchesberg somit wichtig und soll auch erhalten bleiben. Dennoch stellt sich die Frage, ob hier nicht zu große Kapazitäten vorgehalten werden, die im öffentlichen Personen-Nahverkehr Frankfurts anderweitig sinnvoller einzusetzen sind. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 20.01.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 283/5 wurde zurückgezogen.
Absicherung des Abhangs an den Gleisen von der Grünfläche am Briandring hin zu der die Gleise überführenden Brücke des Bischofsweges in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 878 entstanden aus Vorlage: OF 219/5 vom 20.10.2016 Betreff: Absicherung des Abhangs an den Gleisen von der Grünfläche am Briandring hin zu der die Gleise überführenden Brücke des Bischofsweges in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der sich im Rutschen befindliche Hang an den Gleisen von der Grünfläche am Briandring ausgehend hin zu der die Gleise überführenden Brücke des Bischofsweges überprüft, instand gesetzt und abgesichert wird. Gleichzeitig sind die vermehrt lockeren Steine dort zu befestigen. Begründung: Zunehmend beklagen Bewohner die steigende Unfallgefahr durch den ins Rutschen geratenen Hang an den Gleisen zur Brücke des Bischofsweges hin. Bemerkt wird gleichzeitig eine Lockerung der vorhandenen Steine. Im Rahmen eines Ortstermines an der Grünfläche des Briandringes mahnten Bewohner dringend die Behebung dieses Missstandes an. Der Ortsbeirat bittet darum, diese Gefahr baldmöglichst zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 365
Grünphasen der Fußgängerampel Neuer Wall/Wallstraße in Sachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 870 entstanden aus Vorlage: OF 209/5 vom 18.10.2016 Betreff: Grünphasen der Fußgängerampel Neuer Wall/Wallstraße in Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel am Affentorplatz in Sachsenhausen zwischen der Straße Neuer Wall und der Wallstraße zu verlängern und auch die Rotphase für Fußgänger zu verkürzen. Begründung: Anwohner berichten, dass die Grünphase für Fußgänger nur etwa zehn bis 15 Sekunden betrage, was für Kinder, ältere Mitbürger und gehbehinderte Menschen deutlich zu kurz ist. Darüber hinaus würde umgekehrt die Rotphase für Fußgänger rund drei Minuten betragen, was als deutlich zu lang empfunden wird. Dies führt dazu, dass die Fußgänger die Straße häufig bei Rot überqueren. Angesichts der Tatsache, dass sich in unmittelbarer Nähe eine Kindertagesstätte, aber auch die Willemerschule befinden, ist dies nicht hinnehmbar. Die Grünphasen für Fußgänger sind an den anderen Ampeln der Darmstädter Landstraße, der Paradiesgasse und der Elisabethenstraße deutlich günstiger geregelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST 344
Straßenreinigung am Wochenende - mehr im Sommer, weniger im Winter
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2016, OM 854 entstanden aus Vorlage: OF 190/5 vom 17.10.2016 Betreff: Straßenreinigung am Wochenende - mehr im Sommer, weniger im Winter Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die folgenden Straßen und Plätze in Sachsenhausen in Reinigungsklasse V und VI an Wochenenden im Sommerhalbjahr (April bis September einschließlich) sowohl samstags als auch sonntags zu reinigen. Dafür kann im Winterhalbjahr (Oktober bis März einschließlich) eine Reinigung zwischen Dienstag und Donnerstag entfallen. Zusätzlich schlägt der Ortsbeirat eine Erhöhung der Reinigungsklassen in bestimmten Straßen und Plätzen vor, die aufgrund des hohen Publikumsverkehrs schneller verschmutzen. Straßen Jetzige Reinigungsklasse Änderung Vorschlag Sommer Vorschlag Winter Schweizer Platz VI VI S VI W Schweizer Straße VI (Gartenstraße bis Textorstraße), III (Rest) VI S VI W Affentorplatz VI VI S VI W Alt-Sachsenhausen VI VI S VI W Diesterwegplatz VI VI S VI W Textorstraße zwischen Lokalbahnhof und Schweizer Straße VI (Anfang bis Martin-May-Straße), II (Rest) VI S VI W Elisabethenstraße und Darmstädter Landstraße bis Wendelsplatz VI VI S VI W Wallstraße VI VI S VI W Brückenstraße V (Elisabethenstraße bis Schifferstraße), II (Rest) V S V W Gutzkowstraße II Erhöhen auf V V S V W Adlhochplatz II Erhöhen auf VI VI S VI W Textorstraße zwischen Lokalbahnhof und Schweizer Straße VI (Anfang bis Martin-May-Straße), II (Rest) Erhöhen auf VI zwischen Martin-May-Straße und Schweizer Straße VI S VI W Reinigungsklassen Bisher Vorschlag Sommer Vorschlag Winter II = 2 x pro Woche III = 5 x pro Woche V = 2 x in der Woche, 1 x Wochenende V S = 2 x in der Woche, 2 x am Wochenende V W = 1 x in der Woche, 1 x am Wochenende VI = 5 x in der Woche, 1 x Wochenende VI S = 5 x pro Woche, 2 x am Wochenende VI W = 4 x pro Woche, 1 x am Wochenende Begründung: Der Ortsbeirat erhält im Sommerhalbjahr regelmäßig zahlreiche Beschwerden von Anwohnern wegen Vermüllung. Es handelt sich um ein ästhetisches, aber auch ein hygienisches Problem, da die Hinterlassenschaften Ungeziefer anziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 308
Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage hier: Am Wendelsplatz
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 693 entstanden aus Vorlage: OF 141/5 vom 22.08.2016 Betreff: Installation einer Rotlichtüberwachungsanlage hier: Am Wendelsplatz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, am Wendelsplatz eine Rotlichtüberwachungsanlage zu installieren. Begründung: Im Bereich des Wendelsplatzes kommt es vermehrt zu Rotlichtverstößen. Dies gilt für die Darmstädter Landstraße stadtauswärts und stadteinwärts ebenso wie für die Mörfelder Landstraße in Richtung Offenbach und in Richtung Sachsenhausen. Da hier ein erhebliches Gefahrenpotenzial besteht, sollte die Möglichkeit einer Rotlichtüberwachungsanlage geprüft werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 464 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 5 am 10.02.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Weitere Abfallbehälter im Stadtwald aufstellen
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2016, OM 708 entstanden aus Vorlage: OF 186/5 vom 22.09.2016 Betreff: Weitere Abfallbehälter im Stadtwald aufstellen Der Magistrat wird gebeten, an den großen Fußwegkreuzungen Königsbrunnenweg/Stoltzeschneise, Letzter Hasenpfad/Stoltzeschneise, Sandbrückschneise/Stoltzeschneise, Jacobiweg/Stoltzeschneise und am Königsbrünnchen Abfallbehälter aufzustellen und für deren regelmäßige Leerung zu sorgen. Begründung: Der Stadtwald als Naherholungsgebiet wird gerade in den Sommermonaten von vielen Frankfurtern genutzt. Leider verkommt er auch deswegen immer mehr zur Müllhalde. Papier- und Plastikmüll werden an den Wegrändern entsorgt. Besonders am Königsbrünnchen sind Abfallbehälter neben den vorhandenen Bänken dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 53 Aktenzeichen: 67 0
Beleuchtung am Parkplatz Südfriedhof
Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 581 entstanden aus Vorlage: OF 139/5 vom 23.08.2016 Betreff: Beleuchtung am Parkplatz Südfriedhof Der Magistrat wird gebeten , auf dem Parkplatz am Südfriedhof Straßenlaternen aufzustellen. Begründung: Der Parkplatz am Südfriedhof wird zurzeit gar nicht beleuchtet und befindet sich daher ab den Abendstunden in Dunkelheit. Da dieser auch abgelegen der Darmstädter Landstraße liegt, kann die Straßenbeleuchtung kaum bis zum Parkplatz durchdringen. Die Dunkelheit birgt Gefahren und Unannehmlichkeiten für die parkenden Friedhofsbesucherinnen und Friedhofsbesucher und kann durch Aufstellung von Straßenlaternen behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1738 Aktenzeichen: 91 52
Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Willemerstraße/Ecke Dreieichstraße
Antrag vom 25.08.2016, OF 154/5 Betreff: Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Willemerstraße/Ecke Dreieichstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat eine Ortsbegehung durchführen zu lassen, um Maßnahmen zu prüfen, die die Verkehrssicherheit in diesem Bereich - für Fußgänger, insbesondere für Kinder - erhöhen. Begründung: Der Fußgängerüberweg Willemerstraße / Ecke Dreieichstraße wird größtenteils von Schulkindern der angrenzenden Willemerschule und Deutschherrenschule genutzt darüber hinaus aber auch von Besuchern der KITA Neuer Wall. An diesem Überweg kommt es regelmäßig zu gefährlichen Situationen durch zu schnell abbiegende Fahrzeuge aus der Dreieichstraße in die rechts abbiegende Willemerstraße. Fußgänger, insbesondere aber Kinder, sind hier hoch gefährdet, denn Fußgänger und der Verkehr Richtung Darmstädter Landstraße haben zu gleicher Zeit "Grünphase". Es ist unter anderem zu prüfen, ob eine Änderung der "Grünphase" für Fußgänger oder ggf. die Installation eines Blinklichtes am Ampelmast (zwecks Erhöhung der Aufmerksamkeit) geeignet wären, die erforderliche erhöhte Sicherheit der Verkehrsteilnehmer - vornehmlich der Kinder - herbeizuführen. Eine Fotoansicht ist als Anlage beigefügt. . Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 154/5 wurde unter Hinweis auf die Vorlage OF 151/5 zurückgezogen.
Unfallgefahr auf der Darmstädter Landstraße reduzieren
Antrag vom 20.08.2016, OF 149/5 Betreff: Unfallgefahr auf der Darmstädter Landstraße reduzieren Der Ortsbeirat 5 möge beschließen: Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, an der Darmstädter Landstraße im Bereich Oberschweinstiegschneise sowohl stadtein- als auch stadtauswärts, für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h und ein Überholverbot zu sorgen. Begründung: Durch ,von der Oberschweinstiegschneise auf die Darmstädter Landstraße einbiegenden PKW, sowohl in südlicher als auch in nördlicher Richtung, wie auch durch, von der Darmstädter Landstraße aus südlicher Richtung in die Oberschweinstiegschneise abbiegenden PKW, kommt es relativ häufig zu gefährlichen Situationen, teilweise sogar zu Unfällen. Eine Geschwindigkeitsreduzierung und ein Überholverbot, wie sie bereits an der Kreuzung Isenburger Schneise/Stadtwaldhaus/Oberschweinst. existieren, würden die Unfallgefahr wesentlich verringern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage OF 149/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Erneuerung der Verkehrsinsel an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 289 entstanden aus Vorlage: OF 83/5 vom 09.06.2016 Betreff: Erneuerung der Verkehrsinsel an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsinsel für die Fußgängerüberquerung der Darmstädter Landstraße an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße zu erneuern. Begründung: Aktuell stellt die Verkehrsinsel für Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere mit Kinderwagen oder Fahrrad, eine Gefährdung bei der Überquerung der Straße dar. Die Breite der Verkehrsinsel ermöglicht kein sicheres Überqueren der Straße. Es fehlt eine Abgrenzung der Verkehrsinsel zur Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2016, ST 1342 Aktenzeichen: 66 0
Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerung Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße
Anregung an den Magistrat vom 03.06.2016, OM 145 entstanden aus Vorlage: OF 39/5 vom 16.05.2016 Betreff: Gelbes Blinklicht für Fußgängerquerung Kreuzung Offenbacher Landstraße/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/ Darmstädter Landstraße ein gelbes Blinklicht anzubringen. Begründung: Fußgänger, welche die Darmstädter Landstraße überqueren, und Rechtsabbieger, die von der Offenbacher Landstraße kommen und in Richtung Norden in die Darmstädter Landstraße abbiegen, haben gleichzeitig eine Grünphase. Für die Autofahrer ist die Grünphase der Fußgänger nur sehr schwer einsehbar. Durch das Anbringen eines gelben Blinklichts werden die Autofahrer auf die parallele Grünphase der Fußgänger aufmerksam gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2016, ST 1063 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitsmessungen am Lerchesberg
Antrag vom 11.04.2016, OF 6/5 Betreff: Geschwindigkeitsmessungen am Lerchesberg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf den Straßen des Lerchesberges Geschwindigkeitskontrollen durchführen zu lassen. Begründung: Seit längerer Zeit werden auf dem Bischofsweg, der Zufahrt zum Lerchesberg ist, Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Es ist für einige Anwohner des Lerches-berges schwer verständlich, dass auf der Zufahrt Bischofsweg Messungen durchgeführt werden und in den einzelnen Straßen des Lerchesberges (Lerchesbergring, Nansenring, Nobelring, Briandring), einem reinen Wohngebiet, nicht. Es wird teilweise mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren, was insbesondere für ältere Anwohner und Kinder eine erhebliche Gefahr darstellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 29.04.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 6/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 6/5 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
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