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Meine Nachbarschaft: Bethmannstraße

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Vorlagen

OA (Anregung Ortsbeirat)

Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer Straße Untermainkai/Untermainbrücke entschärfen Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364

01.11.2022 · Aktualisiert: 28.05.2024

Anregung vom 01.11.2022, OA 268 entstanden aus Vorlage: OF 654/1 vom 11.10.2022 Betreff: Sicherer Radverkehr im Ortsbezirk 1: Unfallschwerpunkt Neue Mainzer Straße Untermainkai/Untermainbrücke entschärfen Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Unfallschwerpunkt Untermainkai/Untermainbrücke für Radfahrende und Pkw-Fahrende sicherer zu gestalten, insbesondere durch: 1. Einrichtung eines baulich getrennten Radstreifens in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Untermainkai an Stelle des linken Pkw-Fahrstreifens entlang der Oper in Richtung Süden/Untermainbrücke; 2. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich des Abzweiges Hofstraße in Richtung Untermainbrücke; 3. Neumarkierung der Radwegeführung im Bereich der Kreuzung Untermainkai/Neue Mainzer Straße in Richtung Untermainbrücke; 4. die damit einhergehende Neumarkierung der Rad- und Fußwegeführung im Bereich der Kreuzung Neue Mainzer Straße/Weißfrauenstraße/Willy-Brandt-Platz; 5. die Anpassung der Ampelschaltungen an beiden Kreuzungen derart, dass Radfahrende und Pkw in getrennten Phasen Grün erhalten (siehe Plangrafik) sowie 6. die Einrichtung eines Fahrradstreifens auf der Nordseite des Jüdischen Museums zugunsten des Wegfalls der rechten Fahrspur für den motorisierten Individualverkehr. Begründung: Die Unfallhäufungsstelle Untermainkai/Untermainbrücke weist gemäß Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364, trotz Nachbesserungen und weiterer Radwegemarkierungen weiterhin Unfälle mit Radfahrenden und Pkw-Fahrenden auf, bei denen drei bzw. fünf Personen leicht verletzt wurden (siehe Bericht B 364 Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4). Im Kreuzungsbereich erfassen die Verkehrsteilnehmenden die Beschilderung und Ampelschaltungen oft nicht auf den ersten Blick. Insbesondere in Richtung Untermainbrücke kreuzt der Rad- und Fußweg die Pkw-Fahrspuren unerwartet von links. Aufgrund der ungewöhnlichen Verkehrsführung kommt es jedes Jahr zu Unfällen zwischen Pkw, die mit weiteren, in gleicher Richtung fahrenden Pkw zusammenstoßen. Wegen der ungewöhnlichen Anordnung der Radampeln in der Straßenmitte verwechseln Radfahrende und Pkw-Fahrende die Signale und stoßen ebenfalls zusammen. Erschwerend kommt hinzu, dass der Radweg in der Neuen Mainzer Straße zwischen Willy-Brandt-Platz und Hofstraße praktisch auf dem ohnehin schmalen Gehweg verläuft, sodass sich bereits dort Radfahrende und zu Fuß Gehende gegenseitig gefährden. Alleine um auf diesen Radweg zu gelangen, muss der Gehweg auf dem Willy-Brand-Platz gekreuzt werden. Dies führt zu Stress bei allen Beteiligten. Bereits an der nächsten Ampel am Abzweig Hofstraße können Radfahrende den Pkw-Verkehr von rechts erst sehen, wenn sie die Fahrbahnkante erreicht haben. Im Anschluss müssen Radfahrende auf der Mittelinsel weiterfahren und circa 30 Meter weiter wieder an einer Ampel anhalten. Eine grüne Welle für Radfahrende gibt es natürlich nicht. Danach queren Radfahrende zwei Fahrbahnen und zwei Fußgängerüberwege, bis sie auf dem Radweg über die Untermainbrücke fahren können. Gemäß Jahresstatistik muss die Unfallhäufungsstelle neu behandelt werden. Ein baulich getrennter Radstreifen in beide Richtungen entlang der Neuen Mainzer Straße, die Neuordnung der Verkehrsführung, die Neumarkierung und die Anpassung der Ampelanlagen an beiden Kreuzungen sowie der Entfall einer von drei Pkw-Fahrspuren in Richtung Innenstadt würde die Sicherheit aller Verkehrsbeteiligten signifikant erhöhen und die Anzahl an Unfällen und Verletzten senken helfen. Anlagen: Tabelle Jahresstatistik Unfallhäufungsstellen 1 UHS 17-3-4 (B364/2022) Plangrafik (Geoportal Frankfurt/Luftbild 2021; Alexander Mitsch) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2022, B 364 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 122 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 09.11.2022 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 05.12.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (B 364 = Kenntnis, OA 268 = Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2022, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 364 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 268 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2676, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 Aktenzeichen: 66-6

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mobilität im Ortsbezirk 1: Eine Ladezone für den Kornmarkt

04.10.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2816 entstanden aus Vorlage: OF 617/1 vom 16.09.2022 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Eine Ladezone für den Kornmarkt Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Liegenschaft Kornmarkt 9 anstelle der Pkw- Stellplätze eine Ladezone einrichten zu lassen. Begründung: Der regelmäßig von Lieferfahrzeugen zugeparkte Radweg zeigt deutlich den Bedarf nach einer Ladezone. Die dort abgestellten Pkw können problemlos im benachbarten Parkhaus untergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 146 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben

04.10.2022 · Aktualisiert: 24.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2817 entstanden aus Vorlage: OF 618/1 vom 16.09.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Domstraße und Radverkehr in Gegenrichtung freigeben Vorgang: OM 41/21 OBR 1; ST 1408/21 Der Magistrat wird gebeten, die Domstraße als verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 ausweisen und eine entsprechende Beschilderung aufstellen zu lassen. Zudem soll in diesem Zuge der Abschnitt der Domstraße zwischen Braubachstraße und Berliner Straße für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße in Richtung Innenstadt freigegeben werden, wie in der Stellungnahme vom 09.08.2021, ST 1408, vom Magistrat in Aussicht gestellt. Die Lichtsignalanlage und die Markierungen an der Kreuzung Berliner Straße/Ecke Hasengasse sind entsprechend anpassen und ergänzen zu lassen. Begründung: Die Domstraße ist eine geschäftige und von vielen Radfahrenden genutzte Verbindung vom Main in die Innenstadt. Sie erfüllt die Voraussetzungen, um in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich umgewandelt zu werden. Tempo 20 erhöht signifikant die Sicherheit für Radfahrende, da diese nicht mehr von Pkw überholt werden müssen. Der Abschnitt der Domstraße zwischen Domplatz und Braubachstraße ist bereits für Radfahrende frei gegeben. Lediglich der Abschnitt zwischen Braubachstraße und Berliner Straße fehlt noch, um zügig vom Main zur Kleinmarkthalle oder Stadtbücherei gelangen zu können. Viele Radfahrende nutzen das Teilstück derzeit verbotswidrig, um keine großen Umwege in Kauf nehmen zu müssen. Außerdem ist es erklärtes Ziel des Magistrats, die Innen- und Altstadt mit dem Main besser für zu Fuß Gehende und Radfahrende zu verknüpfen. Luftbild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 41 Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1408 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2023, ST 261 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bahnhofsviertel V: Verkotung durch Tauben verhindern

04.10.2022 · Aktualisiert: 17.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2824 entstanden aus Vorlage: OF 628/1 vom 11.09.2022 Betreff: Bahnhofsviertel V: Verkotung durch Tauben verhindern 1. Der Magistrat wird gebeten, im Bahnhofsviertel einen geeigneten Standort für ein Taubenhaus zu finden und dieses dort aufbauen zu lassen. 2. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Kaiserstraße die Laternen so umgerüstet werden können, dass Tauben auf diesen nicht mehr verweilen können. 3. Zudem wird der Magistrat aufgefordert, Eigentümer von Liegenschaften und Gastronomen im Bahnhofsviertel zu beraten, wie sie die Verkotung durch Tauben reduzieren können, und sie bei geeigneten Maßnahmen zu unterstützen. Begründung: Die Zustände im Bahnhofsviertel sollten mittlerweile jedem bekannt sein. Müll und Dreck überall. Ein Zustand in dem sich keiner wohl fühlen kann. Ein Teil des Drecks, wenn auch nicht der größte, wird durch Tauben verursacht. Sie setzen sich gerne auf Laternen, Fenstersimse, Vorsprünge an Häusern usw. Dort hinterlassen sie ihre Exkremente. Das führt zu unschönen Verschmutzungen auf dem Boden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 138 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrsführung Weserstraße ändern

06.09.2022 · Aktualisiert: 11.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2614 entstanden aus Vorlage: OF 550/1 vom 27.06.2022 Betreff: Verkehrsführung Weserstraße ändern Der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße zwischen Kaiserstraße und Taunusstraße Tempo 30 anzuordnen und das Befahren der Straße entgegen der Einbahnstraße für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer freizugeben. Begründung: In dem zwischen Kaiserstraße und Taunusstraße gelegenen Abschnitt der Weserstraße findet überwiegend Parkplatzsucherverkehr durch Autofahrer statt. Die Autofahrer fahren dort in der Regel relativ langsam und die Straße wird im Vergleich zu den umliegenden Straßen relativ wenig befahren. Eine Reduzierung auf Tempo 30 belastet den Autoverkehr dort kaum und erhöht gleichzeitig die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern. Zur Verbesserung des Radverkehrsnetzes sollte die Straße darüber hinaus für Radfahrerinnen und Radfahrer auch zum Befahren entgegen der Einbahnstraße freigegeben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 13 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur

06.09.2022 · Aktualisiert: 21.12.2022

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2633 entstanden aus Vorlage: OF 579/1 vom 19.08.2022 Betreff: Markierung von bestehenden Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur Der Magistrat wird gebeten , die im Ortsbezirk 1 im öffentlichen Straßenraum bereits bestehenden Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge farblich zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung soll farblich und in der Wahl des Piktogramms analog zu den Markierungen der neu einzurichtenden Parkplätze erfolgen. Begründung: Im Ortsbezirk 1 gibt es einige der wenigen Parkplätzen mit Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, z. B. in der Bethmannstraße, am Eschenheimer Tor, in der Pariser Straße oder in der Brüsseler Straße. Bei der Vorstellung des Ausbaukonzepts für Ladeinfrastruktur wurde erwähnt, dass die Parkplätze an den neuen Ladesäulen zukünftig blau eingefärbt und mit einem Piktogramm versehen werden sollen. Hierdurch sollte auch unaufmerksamen Autofahrerinnen und Autofahrern eindeutig klar werden, dass diese Parkplätze für Elektrofahrzeuge (und Plug-In-Hybride) während des Ladevorgangs vorbehalten sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2823

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen

06.09.2022 · Aktualisiert: 31.01.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2597 entstanden aus Vorlage: OF 522/1 vom 16.08.2022 Betreff: Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen Der Magistrat wird aufgefordert, die Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze in der Altstadt anpassen zu lassen und in allen Bereichen, in denen Kipp-Pfosten-Parkplätze ausgewiesen sind, durch Markierungen auf den Gehwegen eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern sicherstellen zu lassen. Folgende Anpassungen sollen für die Vergabe eine Rolle spielen: 1. In allen Straßen, in denen innerhalb des Ortsbezirks 1 Kipp-Pfosten-Parkplätze eingerichtet wurden, wird überprüft, ob und wie eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern eingehalten werden kann. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass Kipp-Pfosten-Parkplätze für schmalere und breitere Fahrzeuge reserviert werden können. 2. Bei der Vergabe von Kipp-Pfosten-Parkplätzen werden neben Gehweg- und Straßenbreiten, auch die jeweilige Breite des Fahrzeugs berücksichtigt. Sollte sich bei der Vergabe eines Kipp-Pfosten-Parkplatzes herausstellen, dass das Fahrzeug zu breit ist und nicht in den Straßenabschnitt passt, soll für dieses Fahrzeug ein breiterer Stellplatz vergeben werden. 3. Kipp-Pfosten-Parkplätze liegen in der Regel in oder in der Nähe von Anwohnerparkgebieten bzw. bewirtschafteten Parkplätzen. Kipp-Pfosten-Parkplätze werden künftig von der Verkehrspolizei bezüglich der frei zu haltenden Gehwegbreiten/Markierungen mit überwacht. 4. Bestehende Mietverträge werden innerhalb einer angemessenen Frist überprüft bzw. angepasst. 5. Mehrkosten durch Verwaltung und Markierungsarbeiten werden auf die Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter umgelegt. Begründung: Ständig sind die Gehwege in Straßen mit Kipp-Pfosten-Parkplätzen versperrt. Insbesondere Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben allergrößte Probleme, sich in diesen Straßen auf dem Gehweg fortzubewegen. Erschwerend kommt hinzu, dass es kaum Möglichkeiten gibt, zwischen den Fahrzeugen die Straßenseite zu wechseln. Für Personen mit Kinderwagen oder im Rollstuhl ist das in der Regel überhaupt nicht möglich. Als besonders problematisch gelten Trierischer Hof, Große Fischerstraße und Münzgasse. Gerade die Halterinnen und Halter von breiten Fahrzeugen beeinträchtigen die Mobilität von zu Fuß Gehenden erheblich und zunehmend. Durch die Berücksichtigung der Fahrzeugbreite ist eine flexible Vergabe auch in schmalen Straßen, z. B. für weniger breite Fahrzeuge, möglich. Durch eine Markierung auf dem Gehweg kann die Einhaltung der Gehwegbreite durch die Fahrzeugführenden besser eingehalten und durch die Verkehrspolizei besser überwacht werden. Die durch die Neuregelung entstehenden Mehrkosten sind notwendige Kosten, die durch die zunehmenden Fahrzeugbreiten entstehen. Allen Halterinnen und Haltern steht es frei, schmale oder breite Fahrzeuge anzuschaffen. Daher sind die Mehrkosten nicht von der Allgemeinheit zu tragen, sondern von den Mieterinnen und Mieter der Kipp-Pfosten-Parkplätze. Die Plätze kosten derzeit lediglich 23,27 Euro monatlich zzgl. Mehrwertsteuer. Dafür erhalten Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter einen dauerhaft durch abschließbaren Pfosten reservierten Parkplatz, in der Regel vor der Haustür, welcher laut Homepage der Stadt Frankfurt subventioniert ist. Wenigstens die mit dieser Parkplatzsubventionierung einhergehenden Gehwegblockaden müssen beendet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.11.2022, OF 683/1 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2831 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1956 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1437 Aktenzeichen: 66-3

OA (Anregung Ortsbeirat)

Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer

28.06.2022 · Aktualisiert: 09.04.2025

Anregung vom 28.06.2022, OA 205 entstanden aus Vorlage: OF 484/1 vom 07.06.2022 Betreff: Pocketpark statt Müll und Parkplätze neben dem Römer Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den jetzt durch Mülltonnen, Müllablagerungen und von Parkplätzen geprägten namenlosen Platz zwischen Limpurgergasse, Buchgasse und Alte Mainzer Gasse in eine öffentliche Grünfläche umzuwidmen und intensiv und artenreich begrünen sowie Unterflurglassammelbehälter einrichten zu lassen. Begründung: Das Abstellen von Mülltonnen im öffentlichen Raum ist per Satzung nicht gestattet. Hier sollte gerade der Magistrat mit gutem Beispiel vorangehen. Der Magistrat wirbt aufwendig für eine Belebung und Begrünung von Innenhöfen und fördert derartige Maßnahmen. Auch auf diesem Gebiet könnte und sollte der Magistrat als leuchtendes Vorbild agieren und eine Fläche schaffen, die zum Beispiel den schwer arbeitenden Mitarbeitenden des Magistrats als Ort der Erholung und des Ausruhens in den Pausenzeiten dienen könnte. Sind hohe Staatsgäste in Frankfurt zu Gast oder sind Sportereignisse zu feiern, werden staatliche Repräsentanten oder Pokalsieger regelmäßig über die Limpurgergasse an den Römer herangeführt. Der Platz ist in all seiner Tristesse und Fehlnutzung als Müll- und Parkplatz weder dem angrenzenden altehrwürdigen Rathaus noch den Staatsgästen und Fußballerinnen und Fußballern würdig. Im Übrigen sei noch erwähnt, dass mit dem Parkhaus Römer ausreichend Stellplätze für Pkw zur Verfügung stehen. Fotos: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.10.2024, OF 1392/1 Anregung vom 29.10.2024, OA 499 Bericht des Magistrats vom 08.11.2024, B 416 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 06.07.2022 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 08.09.2022, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 10. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 12.09.2022, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 10. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 13.09.2022, TO I, TOP 55 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.09.2022, TO II, TOP 71 Beschluss: Der Vorlage OA 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 2251, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.09.2022 Aktenzeichen: 66 3

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Linksabbieger Katharinenpforte

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2411 entstanden aus Vorlage: OF 482/1 vom 07.06.2022 Betreff: Umgestaltung Bleidenstraße/Ecke Töngesgasse hier: Linksabbieger Katharinenpforte Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Umgestaltung von Bleidenstraße und Töngesgasse sowie einiger Nebenstraßen zu berücksichtigen, dass auch größere Lkw die Möglichkeit zum Linksabbiegen im Kreuzungsbereich Kleiner Hirschgraben/Ecke Bleidenstraße erhalten und gleichzeitig die Sicherheitsbelange des Radverkehrs gewahrt bleiben. Begründung: Die beabsichtigten Umgestaltungsmaßnahmen führen dazu, dass die gesamte Andienung über die Katharinenpforte erfolgen wird. Von hier können größere Fahrzeuge wegen der heute noch notwendigen Verkehrsinsel jedoch nicht in die Bleidenstraße einbiegen. Neben dem Supermarkt in der Töngesgasse sind auch weitere Geschäfte auf die Belieferung durch große Lkw angewiesen. Die Anfahrt erfolgt bislang über den Kornmarkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2599 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Erinnerung: Weitere Radbügel Bethmannstraße 3

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2407 entstanden aus Vorlage: OF 477/1 vom 01.06.2022 Betreff: Erinnerung: Weitere Radbügel Bethmannstraße 3 Vorgang: OM 890/21 OBR 1; ST 371/22 Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich die zugesagten zusätzlichen Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich der Bethmannstraße 3 zu schaffen, wie in Stellungnahme vom 14.02.2022, ST 371, geplant. Begründung: Mit Beginn der schönen Jahreszeit zeigt sich, dass erfreulicherweise immer mehr Menschen, die im Römer arbeiten oder zu Sitzungen müssen, das Fahrrad nutzen. Findet ein Ausschuss im Römer statt, so ist zurzeit kaum ein Stellplatz für das Fahrrad am Eingang an der Bethmannstraße 3 zu finden. Die geplanten Abstellmöglichkeiten müssen daher umgehend kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 890 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 371 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2022, ST 2390 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1: Aufstellfläche für den Radverkehr Battonnstraße/Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße

28.06.2022 · Aktualisiert: 30.09.2024

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2408 entstanden aus Vorlage: OF 479/1 vom 07.06.2022 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Aufstellfläche für den Radverkehr Battonnstraße/Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße Der Magistrat wird gebeten, in der Battonnstraße in östlicher Fahrtrichtung vor der Kreuzung Kurt-Schumacher-Straße eine rot eingefärbte Aufstellfläche für den Radverkehr einrichten zu lassen. Begründung: In diesem Bereich der Battonnstraße wird der Radverkehr derzeit noch seinem Schicksal überlassen. In Kürze wird dort nach dem Umbau der Straßenbahnhaltestelle "Börneplatz" der Radweg ergänzt. Durch eine Aufstellfläche wird die Sicherheit für Radfahrende weiter verbessert. Die Aufstellfläche ermöglicht es dem Radverkehr, vor dem Autoverkehr in die gewünschte Spur oder entsprechende Radwege einzufädeln. Foto: Seyfeddin Pehlivan, Beispiel Kornmarkt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2481 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt

28.06.2022 · Aktualisiert: 14.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2413 entstanden aus Vorlage: OF 485/1 vom 05.05.2022 Betreff: Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt Der Magistrat wird gebeten, folgende Ampelanlagen in der Innenstadt mit akustischem Signal (blindengerecht) auszustatten bzw. umzurüsten: - Kreuzung Hasengasse/Berliner Straße; - Neue Kräme (Übergang Berliner Straße). Außerdem wird der Magistrat gebeten zu berichten, wann mit den Umbaumaßen zu rechnen ist und wie lange diese dauern werden. Begründung: Die oben genannten Ampeln sind zentrale Querungen in der Innenstadt, die von zahllosen Bürgern und Touristen genutzt werden. Darunter befinden sich auch Sehbeeinträchtigte. Diese Menschen werden durch die fehlenden akustischen Signale in ihrem Bewegungsradius erheblich eingeschränkt und damit vom öffentlichen Stadtleben teilweise ausgeschlossen. Dies ist unsozial und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch geringe Umbaumaßnahmen kann hier viel für die Freiheit sehbeeinträchtigter Menschen getan werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2483 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Radschnellweg FRM5 anpassen

27.06.2022 · Aktualisiert: 18.07.2022

Antrag vom 27.06.2022, OF 519/1 Betreff: Radschnellweg FRM5 anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Führung des Radschnellweges FRM5 so zu ändern, dass er vollständig oder zumindest im Abschnitt zwischen Niddastraße und Kaiserstraße nicht durch die Moselstraße, sondern durch die Weserstraße führt. Begründung: Der Ausbau des Radwegenetzes ist zu begrüßen. Insbesondere zwischen Niddastraße und Kaiserstraße wird jedoch in der Regel von Radfahrenden, die auf dieser Strecke häufiger unterwegs sind, nicht die Moselstraße, sondern die Weserstraße genutzt. Die Moselstraße wird von Radfahrenden eher gemieden, um Beschädigungen an den Reifen durch die dort häufig vorzufindenden Glasscherben zu vermeiden. Die Führung des Radschnellwegs FRM5 sollte der praktischen Nutzung der Wegeverbindungen zwischen Holbeinsteg und Westend Rechnung tragen und den Radweg so führen, wie er von Radfahrenden auch tatsächlich genutzt wird, anstatt künstlich am Reißbrett eine Wegeführung zu planen, die nichts mit der gelebten Praxis zu tun hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.06.2022, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 58 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 519/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., BFF und Die PARTEI gegen SPD (= Annahme)

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Radschnellweg FRM5 anpassen

27.06.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

Antrag vom 27.06.2022, OF 551/1 Betreff: Radschnellweg FRM5 anpassen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Führung des Radschnellweges FRM5 so zu ändern, dass er vollständig oder zumindest im Abschnitt zwischen Niddastraße und Kaiserstraße nicht durch die Moselstraße, sondern durch die Weserstraße führt. Begründung: Der Ausbau des Radwegenetzes ist zu begrüßen. Insbesondere zwischen Niddastraße und Kaiserstraße wird jedoch in der Regel von Radfahrenden, die auf dieser Strecke häufiger unterwegs sind, nicht die Moselstraße, sondern die Weserstraße genutzt. Die Moselstraße wird von Radfahrenden eher gemieden, um Beschädigungen an den Reifen durch die dort häufig vorzufindenden Glasscherben zu vermeiden. Die Führung des Radschnellwegs FRM5 sollte der praktischen Nutzung der Wegeverbindungen zwischen Holbeinsteg und Westend Rechnung tragen und den Radweg so führen, wie er von Radfahrenden auch tatsächlich genutzt wird, anstatt künstlich am Reißbrett eine Wegeführung zu planen, die nichts mit der gelebten Praxis zu tun hat. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 551/1 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Bahnhofsviertelnacht erhalten, offene Fragen beantworten!

07.06.2022 · Aktualisiert: 18.07.2022

Antrag vom 07.06.2022, OF 488/1 Betreff: Bahnhofsviertelnacht erhalten, offene Fragen beantworten! Die Bewohner*innen, Gewerbetreibenden und Freund*innen des Bahnhofs-viertels sowie die Mitglieder des Ortsbeirat 1 sind schockiert über die kurzfristige Absage der diesjährigen Bahnhofsviertelnacht. Das Fest bot bisher einen interessanten Einblick hinter die Kulissen des Bahnhofs-viertels. Insbesondere nach zwei Jahren der Pandemie wünschen sich die Frankfurter*innen wieder die Möglichkeit, das beliebte Fest mit Musik und vielfältigem gastronomischem Angebot besuchen zu können. Dies vorangestellt möge der Ortsbeirat gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat möge folgende Fragen beantworten: 1. Aus welchen konkreten Gründen wurde die diesjährige Bahnhofsviertelnacht kurzfristig abgesagt? 2. Wann wurde die Entscheidung getroffen und von wem? 3. Wann wurde die Bevölkerung über die Entscheidung informiert und auf welchem Wege? 4. Wer wurde in die Beratungen zur Entscheidungsfindung einbezogen? 5. Ist es durch personelle Unterstützung weiterer Akteure möglich, die diesjährige Bahnhofsviertelnacht dennoch stattfinden zu lassen? 6. Der Magistrat spricht unter Anderem von coronabedingtem Zeit- und Personalmangel. Wurden andere stattfindende Veranstaltungen wie das Museumsuferfest oder die Dippemess gegenüber der Bahnhofs-viertelnacht bevorzugt und wenn ja, aus welchen Gründen? 7. Ist der Magistrat noch davon überzeugt, dass das Citymarketing die geeignete Institution zur Planung der Bahnhofsviertelnacht ist? 8. Ist der Magistrat zudem der Meinung, dass die Bahnhofsviertelnacht in "Peter-Feldmann-Sonnenuntergang" umbenannt werden sollte, die eine dringend benötigte Bühne für eine weitere mitreißende Eröffnungsrede unseres Oberbürgermeisters bieten würde, und kann der Magistrat dafür kurzfristig einen Pokal zur Verfügung stellen, den der OB medienwirksam in einem Triumphzug vom Römer in die Kaiserstraße tragen kann? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 440 2022 Die Vorlage OF 488/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor der Vorlage OF 488/1 um die folgenden neuen Ziffern ergänzt wird: "9. Plant der Magistrat im Jahr 2023 eine Bahnhofsviertelnacht zu veranstalten?" "10.Hält der Magistrat die Finanzierung der Bahnhofsviertelnacht über die Tourismusabgabe weiterhin für die beste Finanzierungsform?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Versetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel

07.06.2022 · Aktualisiert: 20.09.2022

Antrag vom 07.06.2022, OF 490/1 Betreff: Versetzen des Ortsbeirats 1-Schaukastens im Bahnhofsviertel Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirats 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten so versetzen zu lassen, dass er für möglichst viele Bewohner*innen des Bahnhofsviertels gut sichtbar ist. Dazu eignet sich der Standort Kaiserstraße / Ecke Elbestraße besonders gut. Begründung: Der Schaukasten wird am jetzigen Standort leicht übersehen. An einer prominenteren Stelle wie am Kaisersack würde er sofort ins Auge fallen. Der Ortsbeirat 1 möchte Politik bürgernäher gestalten. Dazu gehört auch, Menschen, die sich nicht online informieren können oder wollen, analoge Informationen über das politische Wirken des Gremiums möglichst gut an einer zentralen Stelle zugänglich zu machen. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 490/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor folgenden Wortlaut enthält: "Der Magistrat wird gebeten, den Schaukasten für die Informationen und Ankündigungen des Ortsbeirates 1, der Sozialbezirksvorstehenden, der Kinderbeauftragten und der Seniorenbeauftragten vor den Tegut in der Kaiserstraße 62 bis 64 versetzen zu lassen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Kaiserplatz begrünen und Aufenthaltsqualität erhöhen

24.05.2022 · Aktualisiert: 04.10.2023

Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2193 entstanden aus Vorlage: OF 439/1 vom 03.05.2022 Betreff: Klimaschutz im Ortsbezirk 1: Kaiserplatz begrünen und Aufenthaltsqualität erhöhen Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zur Stadtmöblierung für den Kaiserplatz zwischen der Kaiserstraße und Kirchnerstraße mit Beteiligung des Ortsbeirates 1 erarbeiten zu lassen mit folgenden Schwerpunkten: 1. Keine bauantragsrelevanten Veränderungen. 2. Kurzfristige Umsetzbarkeit ohne Nutzungsende. 3. Temporäre Stadtmöblierung mit Begrünung, Verschattung, Sitzgelegenheiten und Abfallbehältern unter Berücksichtigung und Einbindung der Außengastronomie auf dem Kaiserplatz und in der Kirchnerstraße. 4. Entsiegelung von Teilflächen zur Versickerung des anfallenden Regenwassers. Begründung: Gemäß mehrerer Stellungnahmen des Magistrats aus den vergangenen Jahren ist die Pflanzung von Bäumen wegen querender Leitungstrassen und der mangelnden Tiefe wegen der darunter liegenden U-Bahn-Trasse nicht möglich. Im Sommer herrschen auf dem belebten Platz wegen der versiegelten Oberflächen sehr hohe Temperaturen. Bei Starkregen fließt das anfallende Regenwasser in die bereits überlastete Kanalisation. Es existiert derzeit keine (Schatten spendende) Begrünung. Eine kostengünstige, schnell umsetzbare, platzverträgliche, begrünbare und flexible Stadtmöblierung mit Sitzgelegenheiten erhöht die Aufenthaltsqualität, spendet Schatten und mildert die Folgen der Klimakatastrophe lokal ein wenig ab. Anlage: Studie "_kaisergrün", Vorschlag Stadtmöblierung Kaiserplatz, Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2166 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 780 Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 2008 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors für zu Fuß Gehende passierbar machen

24.05.2022 · Aktualisiert: 11.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2216 entstanden aus Vorlage: OF 470/1 vom 22.05.2022 Betreff: Gehweg Mainkai westlich des Fahrtors für zu Fuß Gehende passierbar machen Der Magistrat wird gebeten, den durch Restaurantbestuhlung versperrten Gehweg auf der nördlichen Seite des Mainkais ab Fahrtor in Richtung Alte Mainzer Gasse wieder passierbar machen zu lassen, damit Menschen zu Fuß, mit Rollstuhl/Rollator, Kinderwagen etc. bei der Querung des Mainkais in Höhe des Eisernen Stegs auf der nördlichen Gehwegseite ausreichend Platz vorfinden. Es muss überprüft werden, inwieweit Ausmaß und Anordnung der Außengastronomie dort verändert werden müssen. Begründung: Der Gehweg ist durch die umfangreiche Restaurantbestuhlung blockiert. Zu Fuß Gehende müssen sich entweder zwischen den Tischen durchschlängeln oder auf die Fahrbahn ausweichen, was zu gefährlichen Situationen führt. Bild: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1825 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Radverkehr und Verkehrsberuhigung in der Innenstadt

06.04.2022 · Aktualisiert: 30.06.2022

Antrag vom 06.04.2022, OF 420/1 Betreff: Radverkehr und Verkehrsberuhigung in der Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei den vom Mobilitätsdezernat geplanten und in der Ortsbeiratssitzung am 25. März 2022 vorgestellten Maßnahmen für den Radverkehr und zur Verkehrsberuhigung in der Innenstadt die folgenden Korrekturen vorzunehmen: 1. Auf den Grundnetzstraßen gilt Tempo 50, während auf den Nebenstraßen Tempo 30 gilt; 2. Auf die Diagonalsperre am Friedrich-Stoltze-Platz wird verzichtet; 3. Die Abbiegemöglichkeit von der Kurt-Schumacher-Straße in die Ostzeil wird beibehalten; 4. Die Ein- und Ausfahrten der Parkhäuser Hauptwache und Konstabler werden optimiert; 5. Die Lieferzonen für den Einzelhandel und die Gastronomie werden als solche vormittags genutzt, während sie nachmittags für die Kunden zur Verfügung stehen; und 6. Die Abbiegemöglichkeit von der Weißadlergasse in Richtung des Parkhauses Hauptwache entfällt. Stattdessen ist die Schaffung einer Linksabbiegemöglichkeit von der Berliner Straße auf den Kornmarkt zu prüfen. Begründung: Das vom Mobilitätsdezernat vorgestellte Konzept bedarf einer Verbesserung im Sinne der vorbezeichneten Maßnahmen. Tempo 50 auf den Grundnetzstraßen sowie Tempo 30 auf den Nebenstraßen stellen angemessene Geschwindigkeiten dar und halten den Verkehrsfluss am Laufen. Auf Diagonalsperren ist zu verzichten, da sie zu Ausweichverkehr führen. Die bisherige Abbiegemöglichkeit in der Kurt-Schumacher-Straße muss beibehalten werden, da sie für die Andienung des Gerichtsviertels über die Kurt-Schumacher-Straße notwendig ist. Eine Konzentration der Anlieferung des Einzelhandels und der Gastronomie auf die Vormittagsstunden, ähnlich wie in der Freßgass, eröffnet die Möglichkeit, diese Zonen nachmittags als Parkplätze zu nutzen. Die Andienung des Parkhauses Hauptwache ausschließlich von der Berliner Straße würde zu mehr Aufenthaltsqualität in den Gassen der Innenstadt führen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 28 Auf Wunsch der CDU-Fraktion erfolgt die Abstimmung über die Vorlage OF 420/1 ziffernweise. Beschluss: Die Vorlage OF 420/1 wird abgelehnt. Abstimmung: Ziffer 1. bis 5.: GRÜNE, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) Ziffer 6.: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., Volt und Die PARTEI gegen FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel

15.03.2022 · Aktualisiert: 01.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1833 entstanden aus Vorlage: OF 361/1 vom 22.02.2022 Betreff: Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache im Bereich An der Staufenmauer, Fahrgasse, Berliner Straße, Im Trierischen Hof und Allerheiligenviertel Der Magistrat wird gebeten , für einen ersatzlosen Abbau der Kameraüberwachungsanlage Konstablerwache Sorge zu tragen, da die Überwachung für Unsicherheit bei Anwohnenden sorgt und ein massiver Verdrängungseffekt eingesetzt hat, aber ein Rückgang der Kriminalität nicht zu verzeichnen ist. Begründung: Mit der Einrichtung der Kameraüberwachungsanlage ist die damals als gut zu bezeichnende Wohnlage im Allerheiligenviertel durch eindringende Dealer und die sie begleitenden Umstände komplett zerstört worden. Drogengeschäfte und das Bunkern wurden und werden in Hinter- und Innenhöfen, auf Spielplätzen, in Haustüren, in Gärten, unter Balkonen, aber auch in okkupierten Geschäften abgewickelt. Immer mehr Geschäftsleute beklagen den daraus resultierenden Kontrollverlust über das Geschehen in ihren Läden. Auto- und Briefkastenaufbrüche gehören in diesen Bereichen mittlerweile zur Tagesordnung. Mit der provokanten Erneuerung und Erweiterung der Kameraüberwachungsanlage begannen die Dealer, ihren Bewegungsradius zu erweitern und in weiteren Wohnquartieren zu verfestigen. Zu nennen sind hier die 50er-Jahre-Siedlungen in der Altstadt, das Gerichtsviertel sowie die Quartiere an der Bleichstraße und die angrenzenden Wallanlagen. Anwohnerinnen und Anwohner rufen - aus Sorge, dass ihr Name nicht geschützt wird - nur ungern die Polizei an, um Mitteilungen zu machen. Einige berichten auch, dass sie am Telefon abgewiesen wurden. Daher ist es wichtig, dass die Polizei durch frei werdendes Personal vor Ort Präsenz zeigt und Bürgernähe demonstriert. Zudem ist der Bereich der Konstablerwache sozial gut kontrolliert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1477 Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 491 Antrag vom 28.02.2023, OF 766/1 Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3757 Aktenzeichen: 32-4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Weiterentwicklung des Stadtteilpreises Kalbach-Riedberg 2022

07.03.2022 · Aktualisiert: 24.03.2022

Antrag vom 07.03.2022, OF 194/12 Betreff: Weiterentwicklung des Stadtteilpreises Kalbach-Riedberg 2022 Der Ortsbeirat 12 schreibt seinen Stadtteilpreis 2022 aus. Die Auslobung des Stadtteilpreises soll Bürgerinnen und Bürger in ihrem ehrenamtlichen Engagement unterstützen und ihren ehrenamtlichen Einsatz würdigen. Ausgezeichnet werden mit dem Preis bereits umgesetzte Ideen, Projekte oder Initiativen von freien Initiativen oder Einrichtungen, Gruppen oder Einzelpersonen, Vereinen, Schulen oder Kirchengemeinden, die ihren Sitz im Ortsbezirk 12 haben oder von Bürgern, die hier arbeiten und sich in unserem Stadtteil engagieren. Prämiert werden können grundsätzlich alle Ideen, Projekte und Initiativen, die das Zusammenleben im Stadtteil oder die Zusammenarbeit mit dem Stadtteil verbundener Partner (z.B. Städte-, Kirchen, Vereinspartnerschaften) verbessern. Diese können z. B. die Bereiche Wohnen, Kultur, Freizeit, Sport, Mobilität, Verkehrsplanung, Ökologie, Integration, Inklusion, Bildung, berufliche Qualifizierung, Kinder- oder Jugendförderung, Völkerverständigung, Festigung demokratischer Grundwerte oder von Meinungspluralität, Seniorenarbeit, Gleichberechtigung, Gesundheit oder Stadtteilgeschichte betreffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro aus dem OBR-Etat bereit. Der Preis kann geteilt werden, um ggf. mehrere Preisträgerinnen und Preisträger zu berücksichtigen. Die Präsentation der jeweils ausgezeichneten Ideen, Projekte und Initiativen und die Verleihung des Preises erfolgt beim Neujahrsempfang des Ortsbeirates im jeweiligen Folgejahr. Über die Vergabe entscheidet der Ortsbeirat in nichtöffentlicher Sitzung durch einfache Mehrheit nach Vorsichtung einer Jury, in die jede Fraktion und jedes fraktionslose Mitglied im Ortsbeirat 12 ein stimmberechtigtes Mitglied und je einem Vertreter/einer Vertreterin des Vereinsrings/der Vereine aus Riedberg und Kalbach entsendet. Die Jury sichtet und bewertet die Vorschläge und schlägt dem Ortsbeitrat eine/n (oder mehrere) Preisträger/in(en) vor. Über die Entscheidung wird in einer nicht-öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates beschlossen. Die jährliche Bekanntmachung über die Auslobung des Stadtteilpreises erfolgt in geeigneter Form, z.B. in den Schaukästen, durch die Presse, Social Media und auf der Webseite der Stadt Frankfurt. Bewerbungen mit einer Kurzbeschreibung des Projektes sind zu richten an: Büro der Stadtverordnetenversammlung z. Hd. Frau Heike Nowatschek, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt oder per E-Mail an: ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de Ende der Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2022 Begründung: Dieser Preis bietet dem Stadtteil neue Chancen, dient dem Zusammenhalt und würdigt die/den Bürger*innen, die sich mit ihren Ideen und ihrem großen Engagement für die Weiterentwicklung des Zusammenlebens der Menschen in Kalbach/Riedberg sowie in mit uns verbundene Menschen in der Welt einsetzen. Gerade die aktuell sehr herausfordernden Zeiten zeigen, dass es sinnvoll ist, den Stadtteilpreis auch für Maßnahmen zu öffnen, die den Blick über unseren Ortsbezirk hinaus weiten und dennoch einen Bezug zu Riedberg/Kalbach haben. Darüber hinaus fungiert der Stadtteilpreis als Vorbildfunktion und zeichnet das ehrenamtliche Engagement aus. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2022, OF 171/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 171/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden." gestrichen und stattdessen als vorletzter Satz des Tenors "Der Preis kann nicht zweimal in Folge derselben/demselben Preisträger/in verleihen werden." eingefügt wird. 2. Die Vorlage OF 194/12 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Maßnahmen bei Starkregen

27.02.2022 · Aktualisiert: 01.04.2022

Antrag vom 27.02.2022, OF 370/1 Betreff: Maßnahmen bei Starkregen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird im Hinblick auf die im Geoportal der Stadt Frankfurt veröffentlichte Starkregenkarte[1] gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Bezüglich der U-/S-Bahnstationen Hauptwache und Konstablerwache sowie der Baustelle U-Bahnstation Güterplatz: a) Ist hier mit oberflächlichen Überflutungen auf Straßenniveau zu rechnen oder weist die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen aus? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was werden die Inhalte dieser Strategie sein? d) Wie kann das Wasser aus den Bahnstationen schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Wassereinbruch in die unterirdischen Bahnstationen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesen Bereichen zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 2. Bezüglich Hauptbahnhof: a) Auf welcher Höhe werden im Bereich des Bahnhofsgebäudes einschließlich der Bahnsteige Überflutungen ausgewiesen? Zum Beispiel Straßenniveau im Gebäude oder in den unterirdischen S- und U-Bahnstationen? b) Falls die Karte Überflutungen der unterirdischen Bahnstationen ausweist: Bestehen Evakuierungspläne oder werden solche ausgearbeitet? c) Wird (ggf. gemeinsam mit der Deutschen Bahn) eine Strategie zum Schutz und zur Warnung von Fahrgästen entwickelt? Wenn ja, was sind die voraussichtlichen Inhalte dieser Strategie? d) Wie kann das Wasser schnellstmöglich wieder entfernt werden, so dass der Bahnbetrieb schnellstmöglich nach einem Starkregenereignis wieder aufgenommen werden kann? e) Ist bei einem Starkregenereignis mit den ausgewiesenen Überflutungen mit Schäden an der Elektrik oder den Gleisen oder anderen für den Bahnbetrieb notwendigen Anlagen zu rechnen? Falls ja, welche Schutzmaßnahmen sollen hier ergriffen werden und welche Notfallpläne gibt es für erforderliche Reparaturen? f) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 3. Bezüglich Dominikanergasse: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Dominikanerklosters einschließlich Kirche? b) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 4. Bezüglich westliche Berliner Straße / Karmeliterkloster / Bethmannstraße: a) Bestehen hier Gefahren für die Bausubstanz des Karmeliterklosters? b) Wie kann der Straßenbahnbetrieb nach einem Starkregenereignis schnellstmöglich wieder aufgenommen werden, dh wie kann das Wasser in diesem Bereich schnellstmöglich entfernt werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 5. Bezüglich Theatertunnel: a) Hier wird für die westliche Einfahrt eine starke Überflutungsgefahr ausgewiesen, jedoch nicht für den Tunnel selbst. Wird nicht mit einer Überflutung des Tunnels gerechnet oder wird diese lediglich in der Karte nicht ausgewiesen? b) Wie sollen im Tunnel befindliche Menschen bei einer möglichen Überflutung rechtzeitig gewarnt / evakuiert werden? c) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung im Theatertunnel zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 6. Muss auch mit einer Überflutung des unterirdisch gelegenen Europatunnels gerechnet werden? Falls ja, in welcher Höhe? 7. Bezüglich Weserstraße zwischen Mainzer Landstraße und Taunusstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 8. Bezüglich Kreuzung Ackermannstraße / Herxheimer Straße sowie Kreuzung Ackermannstraße / Kleyerstraße: Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 9. Bezüglich Bereich Eppenhainer Straße, Wallauer Straße und Innenhof Wallauer Straße 6 sowie angrenzende Bereiche Idsteiner Straße, Schloßborner Straße und Frankenallee vor dem Homburger Damm: a) Welche Gefahren bestehen hier für die angrenzenden Gebäude? b) Wie kann die Versorgung der Anwohner des Komplexes Wallauer Straße 6 a bis d / Eppenhainer Straße 2 a bis d bei einer Überflutung sichergestellt werden, da die Haustüren der an den Innenhof angrenzenden Gebäude in der Regel auf den stark überfluteten Innenhof öffnen? c) Ist nach dem Durchstich des Homburger Damms mit einer Überflutung des geplanten Tunnels zu rechnen? Falls ja, wie und wann soll der Tunnel geräumt und wie sollen Passanten gewarnt und geschützt werden? d) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? 10. Bezüglich Speicherstraße ab Zanderstraße bis einschließlich westlicher Rotfederring: a) Welche baulichen oder anderen Maßnahmen können getroffen werden, um eine starke Überflutung in diesem gesamten Bereich zukünftig abzuschwächen oder zu verhindern? b) Ist es aufgrund der Nähe zum Main insbesondere möglich, das Gefälle zum Fluss zu erhöhen, so dass das Wasser hier besser ablaufen kann? 11. Welche Maßnahmen werden ganz allgemein unternommen, um das Abfließen des Wassers zu verbessern und diejenigen Bereiche, die derzeit eine besonders starke Überflutung ausweisen, in Zukunft besser zu schützen? 12. Wie sollen einerseits die Bevölkerung und andererseits andere Personen, die sich im Ortsbezirk 1 aufhalten, vor möglichem Starkregen gewarnt werden? 13. Welche Maßnahmen beabsichtigt die Stadt bei einem konkret erwarteten Starkregenereignis im Gebiet des Ortsbezirks 1 im einzelnen vorsorgend zu treffen? 14. Inwiefern werden durch Starkregenereignisse Versorgungsleitungen für Wasser, Strom, Gas etc. möglicherweise gefährdet? Welche Maßnahmen werden zum Schutz der Versorgungsleitungen unternommen? Begründung: Die Starkregenkarte weist im Ortsbezirk 1 einige Bereiche aus, die bei Starkregen teils deutlich überflutet werden. Der Magistrat soll daher prüfen und berichten, wie mit den gewonnenen Erkenntnissen aus der Lage der Überflutungsflächen im weiteren Verlauf umgegangen werden soll und wie potentielle Gefahren für die Bevölkerung vermieden werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 42 Beschluss: Auskunftsersuchen V 347 2022 Die Vorlage OF 370/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Benennung der Haltestelle „Rennbahn“ in Niederrad behalten

18.02.2022 · Aktualisiert: 30.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1724 entstanden aus Vorlage: OF 336/5 vom 04.02.2022 Betreff: Benennung der Haltestelle "Rennbahn" in Niederrad behalten Der Magistrat wird gebeten, die Umbenennung der Haltestelle "Rennbahn" in "DFB-Campus" zurückzunehmen. Eine Erwähnung der DFB-Akademie als Erläuterung kann dabei möglich bleiben, z. B. Rennbahn/DFB-Campus oder Rennbahn (DFB-Campus). Begründung: Die Umbenennung der Haltestelle "Rennbahn" in "DFB-Campus" ging völlig am Ortsbeirat 5 vorbei. Weder wurde die Umbenennung öffentlich diskutiert noch die Entscheidungsfindung öffentlich dokumentiert. Das ist so nicht hinzunehmen. Die Rennbahn in Niederrad gehört zur Erinnerungskultur der Stadt Frankfurt. Eine Änderung der Nutzung des Geländes bedeutet nicht, den Namen der Haltestelle grundsätzlich zu ändern. In der Stadt Frankfurt gibt es zahlreiche Beispiele von Nutzungsänderungen, ohne die Erinnerung zu schmälern. Ein Beispiel ist der "Roßmarkt", auf dem schon seit über 200 Jahren keine Pferde mehr verkauft werden. Es ist völlig ausreichend, die Bezeichnung "DFB-Campus" erläuternd auf den Schildern und in den Ansagen zu nennen. Ebenfalls zu nennen ist die Europäische Zentralbank, zu deren Ehren keine Haltestellen umbenannt wurden. Sie wird lediglich erwähnt bzw. erläuternd in Ansagen genannt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1582 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 13

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Illegale Pkw-Parkplätze Radfahrenden zur Verfügung stellen

08.02.2022 · Aktualisiert: 06.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 08.02.2022, OM 1577 entstanden aus Vorlage: OF 303/1 vom 18.01.2022 Betreff: Illegale Pkw-Parkplätze Radfahrenden zur Verfügung stellen Der Magistrat wird gebeten, den in der Grafik schraffiert gekennzeichneten Bereich zwischen Theatertunnel und Gabelung Bethmannstraße/Münzgasse mit Radbügeln ausstatten zu lassen. Begründung: Die dort regelmäßig abgestellten Pkw versperren die Sicht auf den Fußgängerüberweg. In diesem Bereich gibt es eine große Nachfrage nach weiteren Radbügeln. Im Übrigen hat der Magistrat die Absicht, in der Innenstadt nur noch bewirtschaftete Parkplätze anzubieten. Für bewirtschafteten Parkraum eignet sich dieser Bereich jedoch nicht. Skizze: Geoportal Frankfurt Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1388 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Jährlich wiederkehrender Stadtteilpreis für Kalbach-Riedberg

03.02.2022 · Aktualisiert: 24.03.2022

Antrag vom 03.02.2022, OF 171/12 Betreff: Jährlich wiederkehrender Stadtteilpreis für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der OBR 12 lobt ab sofort jährlich den Stadtteilpreis aus für Aktivitäten, die das Zusammenleben in den Ortsteilen Kalbach und/oder Riedberg gefördert haben. Dazu werden Ideen entwickelt und Projekte gestartet. Das bedeutet eine Weiterentwicklung für das soziale Zusammenleben im Stadtteil. Der Preis ist mit 500,00 € aus den verfügbaren Mitteln für Öffentlichkeitsarbeit des Ortsbeirates dotiert und wird ausgelobt für Arbeiten von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Schulen und Initiativen, die sich im obengenannten Sinne verdient gemacht haben. Ende der Bewerbungsfrist: 31.10. des jeweiligen Kalenderjahres. Bewerbungsadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt; ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de Über die Vergabe entscheidet der Ortsbeirat in nichtöffentlicher Sitzung durch einfache Mehrheit nach Vorsichtung einer Jury, in die jede Fraktion und jedes fraktionsloses Mitglied im Ortsbeirat 12 ein stimmberechtigtes Mitglied entsendet. Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden. Der Vorsitz der Jury wird innerhalb der Jury bestimmt. Die Übergabe an die/den Preisträger/in erfolgt in einer öffentlichen Ortsbeiratssitzung des folgenden Jahres. Begründung: Seit Jahren bietet dieser Preis dem Stadtteil neue Chancen, dient dem Zusammenhalt und würdigt die/den Bürger*innen, die sich mit ihren Ideen und ihrem großem Engagement für die Weiterentwicklung des Zusammenlebens in Kalbach/Riedberg einsetzen. Darüber hinaus fungiert der Stadtteilpreis als Vorbildfunktion und zeichnet das ehrenamtliche Engagement aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2022, OF 194/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 171/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 12 am 18.03.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 171/12 wird als interfraktioneller Antrag mit der Maßgabe beschlossen, dass der Satz "Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden." gestrichen und stattdessen als vorletzter Satz des Tenors "Der Preis kann nicht zweimal in Folge derselben/demselben Preisträger/in verleihen werden." eingefügt wird. 2. Die Vorlage OF 194/12 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weniger Poller und mehr Fahrradbügel im Großer Hirschgraben

23.11.2021 · Aktualisiert: 19.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1113 entstanden aus Vorlage: OF 211/1 vom 07.11.2021 Betreff: Weniger Poller und mehr Fahrradbügel im Großer Hirschgraben Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der angekündigten autofreien Umgestaltung des Großen Hirschgrabens die Anzahl der dort aufgestellten Poller erheblich zu reduzieren und dafür zahlreiche Fahrradbügel anzubringen. Dabei soll Rücksprache mit den Verantwortlichen des Deutschen Romantik-Museums und Goethe-Hauses gehalten werden, damit insbesondere Fotomotive für Touristinnen und Touristen nicht eingeschränkt werden. Begründung: Die Straße soll autofrei gestaltet werden, was die große Anzahl der Poller, die bisher Autos am Parken hindern sollten, nutzlos macht. Gleichzeitig fehlen in der Straße, insbesondere vor der Volksbühne Frankfurt, offensichtlich Abstellgelegenheiten für Fahrräder. Die wenigen Fahrradbügel sind regelmäßig völlig überlaufen. Die Verantwortlichen des Deutschen Romantik-Museums und Goethe-Hauses sollen mit einbezogen werden, da der touristische Wert der Straße, insbesondere durch die neue Fassade des Deutschen Romantik-Museums, enorm zugenommen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.02.2022, ST 482 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2170 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 782 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2273 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse

23.11.2021 · Aktualisiert: 22.01.2024

Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1114 entstanden aus Vorlage: OF 212/1 vom 05.11.2021 Betreff: Umgestaltung der ehemaligen Verkehrsfläche zwischen Bethmannstraße und Münzgasse Der Magistrat wird gebeten, den Platz zwischen Bethmannstraße und Münzgasse gegenüber dem Ausgang des Instituts für Stadtgeschichte umzugestalten und den provisorischen Charakter zu beenden. Hierbei sollen vor allem: 1. der Platz soweit möglich entsiegelt werden; 2. die Schotterböschungen entlang des Radweges Bethmannstraße entfernt werden; 3. ein barrierefreier Fußweg angelegt werden, der ausgehend vom Fußgängerübergang westliche Bethmannstraße zur Münzgasse führt; 4. die Aufenthaltsqualität der Fläche durch Begrünung in Form von Bäumen mit Beeten gesteigert werden . Sollte dies nicht möglich sein, sollen weitere Pflanzkübel aufgestellt werden. Begründung: Durch die neue Verkehrsführung der Bethmannstraße und das Abpollern des Platzes von der Münzgasse aus ist in der Innenstadt eine hässliche und ungenutzte Fläche entstanden. Für Fußgängerinnen und Fußgänger, die aus Richtung Römer die Bethmannstraße in Richtung Willy-Brandt-Platz laufen, ist die Gehwegführung nicht klar ersichtlich. Es gibt einen schmalen Streifen entlang des Radweges, der kurz vor der Einmündung zur Münzgasse durch einen Laternenpfahl unnutzbar gemacht wird. Fußgängerinnen und Fußgänger müssen dann entweder auf den Radweg ausweichen oder zurückgehen und über die Schotterböschung auf den Platz gehen. Für Menschen mit Rollstühlen oder Kinderwagen stellt sich die Situation durch einen hohen Bordstein noch schwieriger dar. Gleichzeitig wird die versiegelte Fläche nicht genutzt. Eine Entsiegelung und Begrünung mit einer klaren Wegeführung für Fußgängerinnen und Fußgänger ist daher wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2165 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1286 Stellungnahme des Magistrats vom 19.01.2024, ST 140 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße

26.10.2021 · Aktualisiert: 14.11.2022

Anregung an den Magistrat vom 26.10.2021, OM 890 entstanden aus Vorlage: OF 168/1 vom 11.10.2021 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1 hier: Mehr Fahrradabstellmöglichkeiten in der Bethmannstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Bethmannstraße Nr. 3 auf weiteren zwei Pkw- Parkplätzen Radbügel zum sicheren Abstellen von Fahrrädern aufstellen zu lassen. Begründung: Die jetzigen Abstellmöglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern reichen keinesfalls aus. Für Pkws steht das benachbarte Parkhaus zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 371 Antrag vom 01.06.2022, OF 477/1 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2407

OA (Anregung Ortsbeirat)

Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289

07.09.2021 · Aktualisiert: 08.07.2022

Anregung vom 07.09.2021, OA 65 entstanden aus Vorlage: OF 118/1 vom 23.08.2021 Betreff: Kostengünstige Sofortmaßnahme für mehr Klimaschutz hier: Die Ampeln in der Kaiserstraße haben ausgedient Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage (Ampel) im Bereich der Kaiserstraße/Moselstraße zu entfernen und die Kreuzung mit einer deutlich markierten und beschilderten Rechts-vor-links-Regelung sowie Querungshilfen für zu Fuß Gehende (Zebrastreifen) ausstatten zu lassen. Zusätzlich sind die Belange des Radverkehrs durch entsprechende Markierungen zu berücksichtigen. Begründung: Das Bahnhofsviertel durchqueren erfreulicherweise immer mehr zu Fuß Gehende und Radfahrende, die aber unangenehm lange Wartezeiten an nach wie vor autofreundlich gestalteten Ampelanlagen in Kauf nehmen müssen. Zebrastreifen bieten einen guten Schutz auch für Schülerinnen bzw. Schüler und beschleunigen zu Fuß Gehende, Radfahrende und Autofahrende gleichermaßen. Die Aufforderung zum Warten wird von der Mehrheit aller Verkehrsteilnehmenden ohnehin ignoriert, da der Straßenraum der Kaiserstraße bereits jetzt als Flaniermeile und verkehrsberuhigter Bereich wahrgenommen wird und die Ampeln aufgrund der zahlreichen Schilder nicht auffallen. Somit kann die Stadt das Geld für Wartung und Unterhalt der Ampeln einsparen. Zudem steht der Magistrat in seinem Bericht vom 09.08.2021, B 289, einer Ausweisung zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich positiv gegenüber. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 09.08.2021, B 289 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 102 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 15.09.2021 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 289 = Kenntnis, OA 65 = Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage B 289 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. Die Vorlage OA 65 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: zu 1. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 35 Beschluss: 1. Die Vorlage B 289 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 65 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 818, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 § 1020, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Ausgefallene Ampel Düsseldorfer Straße reaktivieren

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 707 entstanden aus Vorlage: OF 164/1 vom 23.08.2021 Betreff: Verkehrssicherheit im Ortsbezirk 1 hier: Ausgefallene Ampel Düsseldorfer Straße reaktivieren Seit einigen Wochen funktioniert die Lichtzeichenanlage des Überweges Düsseldorfer Straße/Niddastraße wegen eines defekten Stromkabels nicht mehr. Der Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme ist gemäß einer Mitteilung des Magistrats ungewiss und kann nicht vor Beendigung von Baumaßnahmen vorgenommen werden. Gleichzeitig wird der Autoverkehr in keiner Weise zur Rücksicht auf zu Fuß Gehende hingewiesen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, eine provisorische Ampel bis zur Wiederinbetriebnahme der alten Ampel zu installieren. Sollte dies nicht möglich sein, sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 2.1. Eine der in Richtung Hauptbahnhof führenden Fahrspuren sperren zu lassen und im Bereich der ausgefallenen Lichtzeichenanlage eine gelbe Querungshilfe (Zebrastreifen) sowie eine entsprechende Beschilderung anbringen zu lassen; 2.2. im Falle der Öffnung der in Richtung Platz der Republik führenden Fahrspur bei weiter bestehendem Defekt der Ampelanlage und bis zur Ergänzung des Radweges dort in gleicher Weise eine provisorische Querungshilfe einrichten zu lassen; 2.3. im Falle der Wiederinbetriebnahme der Ampelanlage die Wartezeiten für zu Fuß Gehende deutlich zu verkürzen, da derart lange Wartezeiten kaum noch akzeptiert werden können; 2.4. dem Ortsbeirat in einem späteren Bericht zu erläutern, ob - aufg rund der Erfahrungen mit der provisorischen baustellenbedingten Querungshilfe - die Ampelanlage, soweit sie den Fußverkehr betrifft, durch eine dauerhafte Querungshilfe (Zebrastreifen) ersetzt werden kann. Begründung: Die Querungsmöglichkeit wird schon immer stark genutzt, und der ersatzlose Ausfall führt zu einer Gefährdung aller zu Fuß Gehenden. Daher ist dringend und zeitnah die provisorische Einrichtung einer Querungshilfe erforderlich. Sogenannte Zebrastreifen dürfen gemäß der StVO jedoch nur über einspurige Straßenabschnitte geführt werden. In diesem Bereich fahren Fahrzeuge eher selten nebeneinander, sodass die Wegnahme einer Fahrspur kaum Auswirkungen haben wird. Im Zuge der Bauarbeiten am Hauptbahnhof sind unterirdische Querungsmöglichkeiten weggefallen. Die nächsten sicheren Querungsmöglichkeiten bestehen erst wieder am Platz der Republik und an der Kaiserstraße. In der Vergangenheit hat sich die Schaltung der Ampelanlage als ausschließlich autofreundlich ausgezeichnet, während zu Fuß Gehende minutenlang warten mussten. Die Erfahrungen mit einer provisorischen Querungshilfe sollen aufzeigen, ob diese Anlage - soweit sie zu Fuß Gehende betrifft - durch einen Zebrastreifen ersetzt werden kann. Damit kann eine teure Wiederinbetriebnahme und kostenintensive Wartung der Anlage vermieden werden. Für zu Fuß Gehende entfallen Wartezeiten, womit das gesunde und nicht klimaschädliche zu Fuß gehen gestärkt wird. Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 53 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Teilstück Gutleutstraße für Pkw-Verkehr sperren

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 700 entstanden aus Vorlage: OF 152/1 vom 23.08.2021 Betreff: Teilstück Gutleutstraße für Pkw-Verkehr sperren Der Magistrat wird gebeten, die Fahrbahn entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel zwischen Mainluststraße und Untermainanlage für den motorisierten Verkehr sperren zu lassen. Die Zufahrt für Lieferverkehr und Anwohnende ist über die Untermainanlage zu gewährleisten. Zugleich soll eine Möglichkeit zum Linksabbiegen aus der Mainluststraße in die Gutleutstraße geschaffen werden, um Umwegverkehre zu vermeiden und eine Abflussmöglichkeit für den Verkehr bei gesperrtem Tunnel zu schaffen. Begründung: Dieses Straßen-Teilstück wird praktisch nur genutzt, um am Ende der Tunnelzufahrt zu wenden und in die Gutleutstraße in Richtung Baseler Platz zu gelangen. Die meisten dort angetroffenen Fahrzeuge werden von Ortsunkundigen gesteuert, die sich verfahren haben, oder werden von Posern genutzt. Das Straßenteilstück stellt einen Außengastronomiestandort dar, dessen Kundinnen und Kunden von den unmittelbar daran vorbeifahrenden Fahrzeugen belästigt und gefährdet werden. Zudem ist derzeit wegen einer Baustelle der Fußweg zwischen Willy-Brandt-Platz und Mainluststraße auf dieser Straßenseite gesperrt, die Pkw-Zufahrt aber weiterhin erlaubt, was zu gefährlichen Begegnungen zwischen Pkw und zu Fuß Gehenden führt. Visualisierung: Alexander Mitsch (Luftbild Geoportal Frankfurt) Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 51 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1675 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2023, ST 611 Beratung im Ortsbeirat: 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Offene Prostitutionsstätten

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 678 entstanden aus Vorlage: OF 126/1 vom 22.08.2021 Betreff: Offene Prostitutionsstätten Der Magistrat wird gebeten darzulegen, was er gegen die nach wie vor zu beobachtende Straßenprostitution im Bahnhofsviertel unternimmt, insbesondere im Bereich der Kaiserstraße. Begründung: Durch die coronabedingt erzwungene Schließung von Prostitutionsstätten im Ortsbezirk 1 verlagerte sich die Prostitution in Wohnungen und Hotels. Dabei arbeiten viele Prostituierte aus existenzieller wirtschaftlicher Not. Unter keinem denkbaren Gesichtspunkt, insbesondere nicht aus infektiologischer Sicht, ergibt diese Verlagerung Sinn; nachweislich traten Bordelle bisher nicht als Pandemietreiber in Erscheinung. Zwischenzeitlich durften die Prostitutionsstätten wieder öffnen, wobei strenge Auflagen gelten (unter anderem Kontaktdatenerfassung der Freier). Dennoch wird offenbar nach wie vor in erheblichem Umfang der Straßenprostitution nachgegangen. Zudem steht bei aktuellem steigendem Infektionsgeschehen möglicherweise wieder eine Zwangsschließung der Prostitutionsstätten bevor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.12.2021, ST 2170 Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Größere Abfallbehälter für Rathenauplatz/Goetheplatz/Roßmarkt

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 671 entstanden aus Vorlage: OF 113/1 vom 22.08.2021 Betreff: Größere Abfallbehälter für Rathenauplatz/Goetheplatz/Roßmarkt Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Abfallbehälter durch Behälter mit mehr Volumen und Haube zu ersetzen. Bei Bedarf müssen zusätzliche Behälter an schlecht versorgten Stellen aufgestellt werden. Begründung: Die aktuellen Behälter haben sichtlich zu wenig Fassungsvermögen und besitzen keine Haube. Dadurch werden sie ihrer Funktion nicht gerecht und der Abfall kann nicht sachgemäß entsorgt werden bzw. verbleibt nicht im Behälter. Die Plätze geben dadurch oftmals ein recht unansehnliches Bild ab, was nicht nur die Aufenthaltsqualität mindert, sondern erschwerend noch Vandalismus und Ratten anzieht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.11.2021, ST 2046 Aktenzeichen: 79 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen

07.09.2021 · Aktualisiert: 07.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 670 entstanden aus Vorlage: OF 111/1 vom 23.08.2021 Betreff: Klimaschutzmaßnahmen im Ortsbezirk 1 hier: Theatertunnel-Brüstung begrünen Der Magistrat wird gebeten, die Brüstung entlang der südlichen Seite der Zufahrt zum Theatertunnel auf einem circa 50 Meter langen Teilstück mit einer Rankbegrünung bepflanzen zu lassen, um einen Sicht- und Schallschutz für den Gastronomiestandort und die Anwohnenden zu schaffen. Begründung: Der Gastronomiestandort in der Gutleutstraße entlang der Theatertunnelrampe hat sich in den letzten Jahren positiv entwickelt und ergänzt das fehlende Angebot auf dem Willy-Brandt-Platz. Den dort befindlichen Straßenbereich befahren lediglich noch Ortsunkundige und die Außengastronomie wird gut angenommen. Der Pkw- und Lkw-Verkehr durch den Theatertunnel ist jedoch nach wie vor hoch, laut und stinkt. Eine Rankbegrünung entlang der Brüstung schafft einen Sichtschutz und ein wenig Linderung gegen Lärm und Abgase. Die Pflanztröge werden entlang der Brüstung aufgestellt und mit dem Boden bzw. der Brüstung sicher verbunden. Schnell wachsende Rankgewächse wie z. B. Wilder Wein klettern an winddurchlässigen Spalieren hoch und bilden vor allem von Frühjahr bis Herbst eine blickdichte und insektenfreundliche Blätterwand. Gutleutstraße/Zufahrt Theatertunnel mit Blickrichtung Willy-Brandt-Platz Fotos: Alexander Mitsch . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.01.2022, ST 37 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 1

Euro-Pavillon unterstützen

22.08.2021 · Aktualisiert: 08.12.2021

Antrag vom 22.08.2021, OF 160/1 Betreff: Euro-Pavillon unterstützen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, den Bau eines Euro-Pavillons zu unterstützen und den Magistrat aufzufordern, einen geeigneten Platz im Ortsbezirk 1 für den Bau und Betrieb des Euro-Pavillons auszuweisen. Begründung: Das Projekt "Euro-Pavillon" ist eine private Initiative, deren Ziel es ist, in Frankfurt einen weiteren touristisch relevanten Anlaufpunkt zu schaffen, an dem Informationen über Frankfurt und die gemeinsame europäische Währung zugänglich gemacht werden. Das bereits vorhandene Geldmuseum der Deutschen Bundesbank und das Informationszentrum der Europäischen Zentralbank sind verkehrstechnisch ungünstig gelegen und werden der Bedeutung der Stadt Frankfurt für die Schaffung und Erhaltung des Euro als gemeinsamer europäischer Währung nicht gerecht. Hierzu soll ein weiterer Anlaufpunkt im Zentrum von Frankfurt, vorzugsweise im Gebiet des Ortsbezirks 1 geschaffen werden. Der Ortsbeirat 1 unterstützt die Initiative "Euro-Pavillon" und steht seiner Ansiedlung im Ortsbezirk 1 aufgeschlossen gegenüber. Der Magistrat soll aufgefordert werden, diese Initiative ebenfalls zu unterstützen und zu evaluieren, welche hinreichend großen Standorte im Gebiet des Ortsbezirks 1 für den "Euro-Pavillon" verkehrstechnisch leicht erreichbar, barrierefrei zugänglich und daher besonders gut geeignet sind. Dabei soll auch der Roßmarkt als möglicher Standort vom Magistrat geprüft werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 1 am 07.09.2021, TO I, TOP 60 Beschluss: Die Vorlage OF 160/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 160/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 160/1 wurde zurückgezogen.

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradreparaturstation in der Kaiserstraße

29.06.2021 · Aktualisiert: 08.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 389 entstanden aus Vorlage: OF 73/1 vom 06.06.2021 Betreff: Fahrradreparaturstation in der Kaiserstraße Vorgang: OM 6123/20 OBR 1; ST 1758/20 Der Magistrat wird gebeten, die zugesagte Fahrradreparaturstation in der Kaiserstraße auf Höhe der Hausnummer 38 aufstellen zu lassen. Begründung: In der Stellungnahme ST 1758 schreibt der Magistrat, dass "die Lücke im Netzwerk der Frankfurter Fahrradreparaturstationen zwischen Düsseldorfer Straße und Hauptwache geschlossen" werden soll. Die Planung für eine Reparaturstation in der Kaiserstraße 38 würde im vierten Quartal 2020 umgesetzt. Dies liegt nun ein halbes Jahr zurück. Da Radfahren in Frankfurt gerade in den Sommermonaten immer beliebter wird und auch die Fahrradreparaturstationen sehr gut angenommen werden, sollte die Station zeitnah aufgebaut werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6123 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1758 Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1943 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße

01.06.2021 · Aktualisiert: 13.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 194 entstanden aus Vorlage: OF 35/1 vom 11.05.2021 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich ausreichende Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern vor dem Tegut-Supermarkt in der Kaiserstraße 62 bis 64 schaffen zu lassen. Begründung: Der Bereich ist mit Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern absolut unterversorgt. Lediglich auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich einige wenige Fahrradbügel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1534 Antrag vom 04.06.2025, OF 1656/1 Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7163 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Domstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen

04.05.2021 · Aktualisiert: 23.01.2023

Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 41 entstanden aus Vorlage: OF 4/1 vom 17.04.2021 Betreff: Domstraße für Radverkehr in beide Richtungen freigeben und Radinfrastruktur schaffen Der Magistrat wird gebeten, Folgendes umzusetzen: Die Domstraße wird entgegen der Einbahnstraße auch für den Radverkehr freigegeben und somit in beide Richtungen mit dem Rad befahrbar. Zusätzlich müssen Markierungen eingerichtet und, wenn möglich, eine eigene Fahrradampel an der Kreuzung mit der Berliner Straße aufgestellt werden. Begründung: Die Domstraße ist ein wichtiges Verbindungsstück zwischen Innenstadt und Altstadt/Mainufer. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die vom Main oder der Altstadt kommend Richtung Innenstadt fahren wollen, stellt die Domstraße jedoch ein Problem dar, da diese offiziell nicht genutzt werden kann. Da eine Umfahrung jedoch einen großen Umweg bedeutet, wählen viele Radfahrerinnen und Radfahrer daher bereits jetzt den Weg über die Domstraße (was zeigt, dass genug Platz auf der Straße vorhanden ist) oder weichen auf den breiten Gehweg der Domstraße aus, um Richtung Berliner Straße zu gelangen. Diese Situation sollte daher angepasst und die Infrastruktur radfreundlich gestaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1408 Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2817 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 12

Stadtteilpreis 2021 für Kalbach-Riedberg

24.04.2021 · Aktualisiert: 02.07.2021

Antrag vom 24.04.2021, OF 15/12 Betreff: Stadtteilpreis 2021 für Kalbach-Riedberg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der OBR 12 lobt den Stadtteilpreis 2021 aus für Aktivitäten, die das Zusammenleben in den Ortsteilen Kalbach und/oder Riedberg gefördert haben. Dazu werden Ideen entwickelt und Projekte gestartet. Das bedeutet eine Weiterentwicklung für das soziale Zusammenleben im Stadtteil. Der Preis ist mit 500,00 € aus dem Ortsbeiratsbudget dotiert und wird ausgelobt für Arbeiten von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Schulen und Initiativen, die sich im obengenannten Sinne verdient gemacht haben. Über die Vergabe entscheidet der Ortsbeirat in nichtöffentlicher Sitzung durch einfache Mehrheit nach Vorsichtung einer Jury, in die jede Fraktion und jedes fraktionsloses Mitglied im Ortsbeirat 12 ein stimmberechtigtes Mitglied entsendet. Zusätzlich kann ein Mitglied des letztjährigen Preisträgers in die Jury berufen werden. Der Vorsitz der Jury wird innerhalb der Jury bestimmt. Die Übergabe an den Preisträger erfolgt im Rahmen des Neujahrsempfangs des Ortsbeirats oder einer Ortsbeiratssitzung Anfang 2022. Ende der Bewerbungsfrist: 31.10.2021. Bewerbungsadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt; ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de Begründung: Dieser Preis bietet dem Stadtteil neue Chancen, dient dem Zusammenhalt und würdigt die/den Bürger*innen, die sich ihren Ideen und ihrem großem Engagement für die Weiterentwicklung des Zusammenlebens in Kalbach/Riedberg einsetzen. Darüber hinaus fungiert der Stadtteilpreis als Vorbildfunktion und zeichnet das ehrenamtliche Engagement aus. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 15/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 12 am 11.06.2021, TO I, TOP 10 Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, den Stadtteilpreis mit 250 Euro auszuloben. Beschluss: 1. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 15/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße

12.01.2021 · Aktualisiert: 26.09.2022

Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 06.12.2020 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Am Samstag, dem 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Verbände wie FUSS e. V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11.2020 die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? 2. Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen", und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen, ein typisches Fahrzeug, wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen", fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? 3. Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so beispielsweise in der Stellungnahme ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? 4. Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1

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