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Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze anpassen

Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 1

Anregung

Der Magistrat wird aufgefordert, die Vergabebedingungen für Kipp-Pfosten-Parkplätze in der Altstadt anpassen zu lassen und in allen Bereichen, in denen Kipp-Pfosten-Parkplätze ausgewiesen sind, durch Markierungen auf den Gehwegen eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern sicherstellen zu lassen. Folgende Anpassungen sollen für die Vergabe eine Rolle spielen:

  1. In allen Straßen, in denen innerhalb des Ortsbezirks 1 Kipp-Pfosten-Parkplätze eingerichtet wurden, wird überprüft, ob und wie eine Mindestgehwegbreite von 1,80 Metern eingehalten werden kann. Bei der Prüfung ist zu berücksichtigen, dass Kipp-Pfosten-Parkplätze für schmalere und breitere Fahrzeuge reserviert werden können.
  2. Bei der Vergabe von Kipp-Pfosten-Parkplätzen werden neben Gehweg- und Straßenbreiten, auch die jeweilige Breite des Fahrzeugs berücksichtigt. Sollte sich bei der Vergabe eines Kipp-Pfosten-Parkplatzes herausstellen, dass das Fahrzeug zu breit ist und nicht in den Straßenabschnitt passt, soll für dieses Fahrzeug ein breiterer Stellplatz vergeben werden.
  3. Kipp-Pfosten-Parkplätze liegen in der Regel in oder in der Nähe von Anwohnerparkgebieten bzw. bewirtschafteten Parkplätzen. Kipp-Pfosten-Parkplätze werden künftig von der Verkehrspolizei bezüglich der frei zu haltenden Gehwegbreiten/Markierungen mit überwacht.
  4. Bestehende Mietverträge werden innerhalb einer angemessenen Frist überprüft bzw. angepasst.
  5. Mehrkosten durch Verwaltung und Markierungsarbeiten werden auf die Stellplatzmieterinnen und Stellplatzmieter umgelegt.