Meine Nachbarschaft: Bethmannstraße
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Vorlagen
Illegales und gefährliches Parken verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5409 entstanden aus Vorlage: OF 1236/1 vom 02.04.2024 Betreff: Illegales und gefährliches Parken verhindern Der Magistrat wird gebeten, die diversen, im Verkehrsraum befindlichen, nicht bebauten Flächen im Bereich Theatertunnelmündung, Weißfrauenstraße und Münzgasse vor Falschparkenden durch Poller und/oder Findlinge wirkungsvoll zu schützen und idealerweise entsiegeln und begrünen zu lassen. Begründung: Vermeintlich freie Bereiche werden immer wieder rücksichtslos mit Autos zugeparkt. Teilweise muss der Fußverkehr auf die Fahrbahn ausweichen. In fast allen Fällen werden die Sichtbeziehungen von und zu Fuß Gehenden und Fahrradfahrenden durch das illegale Parkverhalten gestört. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1431
Auslobung des Stadtteilpreises 2024
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2024, OF 396/4 Betreff: Auslobung des Stadtteilpreises 2024 Der OBR 4 lobt den Stadtteilpreis 2024 aus für Aktivitäten, die das Zusammenleben in den Stadtteilen Bornheim und/oder Ostend befördert haben. Der Preis wird ausgelobt für Arbeiten von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Schulen und Initiativen, die sich im obengenannten Sinne verdient gemacht haben. Über die Vergabe entscheidet der Ortsbeirat in nicht öffentlicher Sitzung durch einfache Mehrheit nach Sichtung der Bewerbungen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro bereit. Die Übergabe an den Preisträger erfolgt im Rahmen des Jahresempfangs des Ortsbeirats am 20. September 2024. Ende der Bewerbungsfrist: 15.07.2024 (Beginn der hessischen Sommerferien) Bewerbungsadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt; ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de Antragsteller: GRÜNE SPD Volt dFfm Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 16.04.2024, TO I, TOP 7 Der Antrag OF 396/4 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD, CDU, Volt und dFfm erklärt. Beschluss: Die Vorlage OF 396/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im vierten Absatz die Worte "am 20. September 2024" durch die Worte "im Herbst 2024" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm
Weiter lesenDen Paulsplatz erhalten - Bebauung verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5219 entstanden aus Vorlage: OF 1160/1 vom 15.02.2024 Betreff: Den Paulsplatz erhalten - Bebauung verhindern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Paulsplatz als Platz erhalten bleibt und nicht bebaut wird. Eine Bebauung durch beispielsweise ein Haus der Demokratie darf nicht erfolgen. Begründung: Seit einiger Zeit wird in Frankfurt über ein Haus der Demokratie diskutiert. Zuletzt wurde dazu eine Stabsstelle gegründet und die Debatte um die Art und Weise, wie und wo das Haus der Demokratie entstehen soll, hat wieder an Fahrt aufgenommen. Der Paulsplatz wurde immer wieder als möglicher Standort eines Neubaus diskutiert. Der Paulsplatz ist jedoch einer der wenigen schönen und belebten Plätze der Innenstadt. Im Sommer ist er ein beliebter Treffpunkt für Frankfurter und Touristen, da die dortige Gastronomie zum Verweilen einlädt. Außerdem wird der Platz für zahlreiche Veranstaltungen als Fläche benötigt und genutzt. So finden dort immer wieder Demonstrationen oder Versammlungen zu besonderen Anlässen statt. Im Dezember findet dort u. a. der traditionelle Weihnachtsmarkt statt. Der Platz als Ort, wo sich Menschen treffen, wo Demokratie schon jetzt gelebt wird, sollte in der jetzigen Form erhalten bleiben. Auch ist es schwer vermittelbar, wenn durch einen Neubau noch mehr innenstädtischer Raum versiegelt werden würde. In Zeiten des Klimawandels und der damit einhergehenden Erhitzung der Innenstadt in den Sommermonaten muss jeder Baum erhalten bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1407 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089 entstanden aus Vorlage: OF 1137/1 vom 17.01.2024 Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten Auf dem Mainkai sind Radfahrende sowohl auf der Straße als auch auf dem Weg am Ufer unterwegs. Um das Gedränge rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs zu entzerren, wird der Magistrat gebeten, Folgendes umzusetzen: 1. In Fahrtrichtung Osten sollen Radfahrende deutlich sichtbar ab Höhe Seckbächer Gasse auf die Straße gelenkt werden. Das bestehende "Radwanderweg"-Schild soll deutlicher unterstützt werden. 2. In Fahrtrichtung Westen sollen Radfahrende deutlich sichtbar ab Mainkai Haus Nr. 10 (alternativ Mainkai Haus Nr. 15) auf den Radweg entlang der Straße gelenkt werden. Die "Radwanderwegweiser" sind anzupassen. 3. Die Lenkung soll freundlich mit "Radfahrende bitte Radweg entlang der Straße benutzen" erfolgen. Es soll keine Benutzungspflicht der Straße angeordnet werden. 4. Voraussetzung ist, dass der Fahrbahnbelag zwischen Straße und dem Uferweg zuvor an beiden Verschwenkungen jeweils barrierefrei gestaltet werden muss. Begründung: Rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs ist viel los. Radfahrende am Mainufer verbleiben jedoch oft auf dem Uferweg, da sich an der Überleitung zur Straße an den beiden oben genannten Stellen ein übles Kopfsteinpflaster befindet. Mittels einer fahrradfreundlichen Verschwenkung auf die Straße könnte der Rad- und Fußverkehr rund um den Brückenkopf erheblich entzerrt werden. Foto: Geoportal, eigene Darstellung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1146 Antrag vom 08.10.2024, OF 1400/1 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5995 Aktenzeichen: 32-1
Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2024, OF 839/2 Betreff: Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich weiterhin unmissverständlich für die Erhaltung und Sanierung des Dondorf-Gebäudes aus. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat baldmöglichst darüber zu informieren, 1. welche Ergebnisse die Verhandlungen mit Land und Universität bezüglich Erhalt, Sanierung und weiterer Nutzung der Dondorf-Druckerei bisher erbracht haben; 2. welche Möglichkeiten der Instandhaltung und Zwischennutzung gesehen werden; 3. welche Nutzungen des Gebäudes (Archiv?) noch durch die Universität erfolgen; 4. inwiefern das Kollektiv "Die Druckerei" in Zwischennutzungs-Überlegungen einbezogen wird. 5. inwieweit langfristig öffentliche (Teil-) Nutzungen z.B. als Kulturraum in der Dondorf-Druckerei möglich sind. Begründung: Nach der erneuten Besetzung und Räumung des Druckerei-Gebäudes droht nunmehr ein weiterer möglicherweise jahrelanger Leerstand, der die Substanz des Gebäudes weiter schädigen kann. Angesichts fehlender Räume für zahlreiche kreative und handwerkliche Kleinbetriebe und Einzelpersonen sollte die Dondorf-Druckerei, die aufgrund ihrer industriellen Vergangenheit über statisch robuste Räume verfügt, zumindest befristet für entsprechende Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Was möglich ist, zeigt der erfolgreiche Umbau des Bethmannhofes (Bethmannstraße) als Kreativzentrum durch das Kollektiv "Massif Central". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.01.2024, OF 826/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 32 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag alle Anträge, die sich mit der Thematik Dondorf-Druckerei befassen zurückzustellen, bis die Informationsveranstaltung am 01.03.2024 stattgefunden hat. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird durch die Vorlage OF 839/2 für erledigt erklärt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) 29. Sitzung des OBR 2 am 11.03.2024, TO I, TOP 13 Auf Wunsch der FDP wird über die Vorlage OF 839/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 908 2024 Die Vorlage OF 839/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1. bis 3. und 5.: Einstimmige Annahme Ziffer 4.: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBraubachstraße aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4967 entstanden aus Vorlage: OF 1101/1 vom 17.12.2023 Betreff: Braubachstraße aufwerten Der Magistrat wird gebeten, die Braubachstraße weiter aufzuwerten und dazu folgende Maßnahmen umsetzen zu lassen: 1. Sperrung der Braubachstraße zwischen Kornmarkt/Buchgasse und Fahrgasse für den regulären Pkw- und Lkw-Verkehr; 2. Ausfahrtmöglichkeit ab Domstraße in Richtung Fahrgasse bei Stau vor dem Parkhaus am Dom; 3. Sicherstellung des weiterhin laufenden Verkehrs der Straßenbahn, der Taxis und des Radverkehrs sowie der notwendigen Anlieferung der Geschäfte und der Zufahrt für Anwohnende durch automatisierte versenkbare Poller an den Zufahrten; 4. dauerhafte Änderung der Beschilderung zur rechtzeitigen und weiträumigen Umleitung des motorisierten Individualverkehrs und zur eindeutigen Beschilderung der Zufahrten zum Parkhaus am Dom; 5. Umwidmung der wenigen noch verbliebenen straßenbegleitenden Parkplätze zu Sommergärten, Grünflächen, Lieferzonen oder Aufstellen von Radbügeln. Begründung: Die temporären Sperrungen der Braubachstraße zu Festen und während des Weihnachtsmarktes haben sich außerordentlich bewährt. Die Nutzung der Braubachstraße durch Radfahrende und zu Fuß Gehende ist zu diesen Zeiten deutlich sicherer geworden und viele Menschen strömen zu Fuß in die Altstadt, um Gastronomie, Galerien und Einzelhandelsgeschäfte zu besuchen. Die Braubachstraße ist zum Main hin mühelos zu queren. Der parkplatzsuchende Pkw-Verkehr behindert außerhalb dieser Zeiten jedoch die Straßenbahn und alle weiteren Verkehrsteilnehmenden. Ständig kreisen Autos durch die Altstadt, um noch einen kostenlosen Parkplatz am Straßenrand zu ergattern oder den Stau vor dem Parkhaus zu umfahren. Eine dauerhafte Lösung trägt zur Klarheit der Verkehrsführung bei, wertet die Qualität der Altstadt auf, hilft Gastronomie und Handel, trägt zur Pünktlichkeit und Schnelligkeit der Straßenbahn bei und verringert den Stress für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Foto: Geoportal Frankfurt mit Anmerkungen von Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1239 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4968 entstanden aus Vorlage: OF 1103/1 vom 17.12.2023 Betreff: Übergang Hauptbahnhof zur Kaiserstraße auch während des Umbaus des Hauptbahnhofs jederzeit sicher gestalten Durch Umbauarbeiten fällt auf dem Bahnhofsvorplatz ein Großteil der Fläche für zu Fuß Gehende weg. Wie bei solchen Baustellen üblich, ist damit zu rechnen, dass das Umfeld sich dynamisch anhand des Baufortschritts verändert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, in Abstimmung mit der Deutschen Bahn Folgendes zu veranlassen: 1. Zu jeder Zeit muss ausreichend Fläche für zu Fuß Gehende zwischen Hauptbahnhofseingang und Kaiserstraße verbleiben, um starkes Gedränge und Stresssituationen an den Übergängen zu vermeiden. 2. Der Bahnhofsvorplatz soll frei von den Verkehrsfl uss störenden Gegenständen gehalten werden wie z. B. den historisierenden Verkaufswagen, um die derzeit reduzierte Verkehrsfläche nicht noch zusätzlich erheblich einzuschränken. 3. Die Fahrgeschwindigkeit auf der Straße Am Hauptbahnhof (B44) soll so reduziert werden, dass auch bei Gedränge von zu Fuß Gehenden auf die Fahrbahn das Risiko an schweren Verletzungen minimiert wird. Die zulässige Fahrgeschwindigkeit ist an dieser Gefahrenstelle deutlich mit Schildern, Bodenmarkierungen und ggf. weiteren Maßnahmen für alle Fahrspuren in alle Richtungen sichtbar anzuzeigen. Begründung: Der Fußübergang vor dem Hauptbahnhof ist vermutlich der meistfrequentierte Übergang in Frankfurt. Durch eine zeltartige Lagerhalle auf dem Bahnhofsvorplatz wird derzeit die Fläche für zu Fuß Gehende vor dem Hauptbahnhof um mehr als zwei Drittel reduziert. Zusätzlich stehen um die Zelthalle herum zwei historisierende Verkaufswagen, die die Fläche weiter einschränken und wenigstens versetzt werden müssen. Hier war schon vor der Baustelle bereits oft erhebliches Gedränge. Gerade zu den Hauptverkehrszeiten ist die Fläche extrem voll und es droht, dass zu Fuß Gehende von Nachdrängenden auf die Fahrbahn geschoben und verletzt werden könnten. Normalerweise wird bei Baustellen auf angrenzenden Straßen das Tempo reduziert. Dies ist hier ebenfalls beidseitig notwendig, insbesondere, weil es sich bei dem Übergang um eine stark frequentierte Wegeverbindung handelt. Der Magistrat möge dazu prüfen, welche Fahrgeschwindigkeit angemessen ist und soll die Tempobegrenzung sodann deutlich sichtbar auf allen Fahrbahnen umsetzen lassen. Derzeit ist nur ein vereinzeltes Tempo-30-Schild auf der B44 in Fahrtrichtung Norden wegen der Fahrbahnverengung aufgestellt, jedoch schlecht sichtbar. In Fahrtrichtung Süden steht dagegen überhaupt kein Schild, obwohl es dort wegen der Krümmung der Straße und der schlechten Einsehbarkeit noch wichtiger wäre. Die Situation rund um Radwege, Taxistand, Fußgängerüberwege und Baustelle ist für Ortsunkundige (oft mit veraltetem Navi mit Tempo-50) derart irritierend, dass es einer rechtzeitigen und deutlichen Beschilderung sowie weiterer Markierungen bedarf. Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1242 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2024, OF 826/2 Betreff: Zukunft der Dondorf-Druckerei - Zwischennutzungskonzept entwickeln Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat spricht sich weiterhin unmissverständlich für die Erhaltung und Sanierung des Dondorf-Gebäudes aus. Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat baldmöglichst darüber zu informieren, welche Ergebnisse die Verhandlungen mit Land, Universität und Max-Planck-Institut (MPI) bezüglich Erhalt, Sanierung und weiterer Nutzung der Dondorf-Druckerei bisher erbracht haben; ob und wenn ja welche Planungsänderungen seitens des MPI in Erwägung gezogen werden; welche Möglichkeiten der Instandhaltung und Zwischennutzung gesehen werden; welche Nutzungen des Gebäudes (Archiv?) noch durch die Universität erfolgen; inwiefern das Kollektiv "Die Druckerei" in Zwischennutzungs-Überlegungen einbezogen wird. Des Weiteren wird gebeten, darüber zu informieren, inwieweit langfristig öffentliche (Teil-) Nutzungen z.B. als Kulturraum in der Dondorf-Druckerei möglich sind, auch wenn das MPI Umbau und Neubau realisiert. Begründung: Nach der erneuten Besetzung und Räumung des Druckerei-Gebäudes droht nunmehr ein weiterer möglicherweise jahrelanger Leerstand, der die Substanz des Gebäudes weiter schädigen kann. Angesichts fehlender Räume für zahlreiche kreative und handwerkliche Kleinbetriebe und Einzelpersonen sollte die Dondorf-Druckerei, die aufgrund ihrer industriellen Vergangenheit über statisch robuste Räume verfügt, zumindest befristet für entsprechende Nutzungen zur Verfügung gestellt werden. Was möglich ist, zeigt der erfolgreiche Umbau des Bethmannhofes (Bethmannstraße) als Kreativzentrum durch das Kollektiv "Massif Central". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2024, OF 839/2 Auskunftsersuchen vom 11.03.2024, V 908 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 32 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag alle Anträge, die sich mit der Thematik Dondorf-Druckerei befassen zurückzustellen, bis die Informationsveranstaltung am 01.03.2024 stattgefunden hat. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 826/2 wird durch die Vorlage OF 839/2 für erledigt erklärt. 2. a) Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. b) Die Vorlage OF 839/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. a) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung) b) CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Beratung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenEhrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2023
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2023, OF 1114/1 Betreff: Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2023 Der Ortsbeirat lobt für das vergangene Jahr 2023 wieder einen Ehrenpreis für Menschen, Projekte und Organisationen im Ortsbezirk 1 aus. Der Preis wird ausgelobt, um Menschen oder Organisationen auszuzeichnen, die sich im Jahr 2023 in besonderer Weise um den Ortsbezirk 1 und das gute Zusammenleben darin verdient gemacht haben. Bewerber können sich selbst vorschlagen oder durch Dritte vorschlagen werden. Vorschläge oder Bewerbungen schicken Sie bitte mit Kurzbeschreibung der eigenen oder einer anderen Person (auch juristische Personen, Personenmehrheiten ohne Rechtspersönlichkeit, Schulen, Vereine, Kirchen oder andere Organisationen) und des zur Würdigung vorgeschlagenen Projektes. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird durch eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Ortsbeirates, vorbereitet und anschließend im Ortsbeirat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 per Beschluss mit einfacher Mehrheit getroffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500,- Euro bereit. Der Preis soll die Bedeutung des Engagements ausdrücken, als Vorbild dienen und weitere Aktivitäten anregen. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Jahresempfangs des Ortsbeirates statt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung oder Vorschläge mit Begründung bis zum 7. April 2024 beim Büro der Stadtverordnetenversammlung unter dem Stichwort "Ehrenpreis 2023 - Ortsbeirat 1" unter der E-Mail-Adresse ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de ein. Postadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1114/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD
Weiter lesenVerlagerung von Altglassammelbehältern am Kornmarkt
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.12.2023, OF 1141/1 Betreff: Verlagerung von Altglassammelbehältern am Kornmarkt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert zu veranlassen, dass die Altglassammelbehälter am Kornmarkt Ecke Weißadlergasse auf die gegenüberliegende Straßenseite an das Parkhaus Hauptwache versetzt werden. Für den aktuellen Standort der Behälter ist eine Baumpflanzung zu prüfen. Begründung: Der Bereich würde durch die vorgeschlagenen Maßnahmen aufgewertet. Insbesondere würde die Aufenthaltsqualität für Gäste der umliegenden Gastronomiebetriebe steigen. Auch würden die Bewohner der Liegenschaft Kornmarkt 3 davon profitieren, dass sie von nächtlichen Ruhestörungen durch Glasabfallentsorgung verschont würden. Im Übrigen fehlt es in dem Straßenabschnitt an Grün. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 1141/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme); LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenBahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2023, OA 418 entstanden aus Vorlage: OF 1074/1 vom 28.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack und Kaiserstraße umgestalten und begrünen Vorgang: OM 4816/23 OBR 1 Zwischenbescheide des Magistrats vom 08.04.2024 und 29.08.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 1 und den Anliegern (Eigentümern und Nutzern) einen Ideenwettbewerb für die Gestaltung des Kaisersacks im Bereich östlich der Straße Am Hauptbahnhof bis westlich der Moselstraße auszuloben. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: 1. Der genannte Bereich soll in eine Fußgängerzone umgewandelt werden und nur noch für Fahrzeuge von Rettungsdiensten und Anlieferungsverkehr (vormittags) befahrbar sein. 2. Die gesamte Fläche zwischen der Straße Am Hauptbahnhof und Moselstraße soll einen Platzcharakter mit niveaugleichen und barrierefreien Wegebeziehungen erhalten. Der Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er- Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. 3. Die vorhandenen Parkplätze sollen entsprechend entfallen. Der Bereich der jetzigen Parkplätze sowie Teile des Wendehammers und des Kaisersacks sollen entsiegelt und begrünt werden. Als Vorbild können bspw. die geplanten Hochbeete am Rathenauplatz dienen. 4. Die im Vergleich zur nördlichen Seite der Kaiserstraße fehlenden Bäume auf der südlichen Seite der Kaiserstraße sollen ergänzt werden. 5. Die entstehenden begrünten Flächen und die Wegeflächen sind mit adäquaten Materialien und Sitzgelegenheiten auszustatten. 6. Bei der Umgestaltung der Straßenflächen, Parkplätze und des Wendehammers ist den Belangen des Wochenmarktes Rechnung zu tragen. 7. Im genannten Bereich soll das Abstellen von E-Scootern nicht mehr möglich sein. Begründung: Der sogenannte Kaisersack ist das Entree der Stadt Frankfurt für Hunderttausende Menschen, die täglich am Hauptbahnhof ankommen. Nach dem Verlassen des Bahnhofvorplatzes ist der Kaisersack das Erste, was Touristen, Geschäftsreisende, Pendelnde und Anwohnende sehen, wenn sie das Bahnhofsviertel betreten. Heute bietet sich dort ein katastrophales Bild: Massenweise liegen dort E-Scooter und Müll herum. Autos stehen im Wendehammer und versperren den Weg. Insgesamt ein unwürdiges Bild für eine Weltstadt wie Frankfurt. Der U-Bahnausgang in diesem Bereich soll bis 2024 bereits neu gestaltet sein. Es bietet sich an, diesen Teil der Kaiserstraße durch Umbau des Kaisersacks in Grünanlagen mit Blumenbeeten, Bäumen und Sitzgelegenheiten aufzuwerten und die Kaiserstraße zu der prachtvollen Straße werden zu lassen, die sie einst war. Der dort stattfindende Kaisermarkt (Wochenmarkt) sollte an der Stelle verstetigt werden, um damit auch eine Aufwertung zu erfahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 362 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 06.12.2023 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 18.01.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 418 wird auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 23. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.01.2024, TO I, TOP 27 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme), LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Dem Charakter als zentraler Versammlungsort ist Rechnung zu tragen.") sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) 23. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.01.2024, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.02.2024, TO II, TOP 36 Beschluss: a) Der Ziffer 1. der Vorlage OA 418 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 2. bis 7. der Vorlage OA 418 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen LINKE. (= Ablehnung) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung), AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Maßgabe, dass folgender Punkt ergänzt wird: "8. Der Bereich soll so umgestaltet werden, dass er weiterhin als Versammlungsort für Kundgebungen und Demonstrationen genutzt werden kann.") 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 418 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF Beschlussausfertigung(en): § 4338, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.02.2024 § 4816, 27. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 04.06.2024
Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4805 entstanden aus Vorlage: OF 1047/1 vom 02.11.2023 Betreff: Rückstau Domstraße: Verkehrsfluss Weihnachtsmarkt optimieren Die vom Ortsbeirat angeregte Sperrung des Linksabbiegers aus der Fahrgasse in die Braubachstraße zum Weihnachtsmarkt und anderen Veranstaltungen hat sich bereits bewährt und Entlastung für die Anwohnenden in Domstraße, Domplatz und Kannengießergasse gebracht. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, anlässlich des Weihnachts marktes und anderer Sperrungen des Bereiches rund um Römer und Paulskirche die Linksabbiegemöglichkeit aus der Domstraße von der Berliner Straße kommend zeitweise sperren bzw. durch entsprechende Beschilderung aufheben zu lassen. Die Einfahrt aus der Braubachstraße in die Fahrgasse ist abzusperren. Begründung: Ständig werden Fahrzeuge verkehrswidrig in diesem Bereich aus der Braubachstraße kommend in der Fahrgasse gewendet, um in nördliche Richtung zu fahren. Durch diese Wendemanöver entstehen Gefahren für den Radverkehr. Der fließende Verkehr wird massiv behindert, was - verbotenerweise - zu ständigen Hupkonzerten führt. Dem kann zumindest im Zuge von Veranstaltungen durch die vom Ortsbeirat angeregte und bereits umgesetzte Maßnahme sowie durch die hier angeregte Sperrung abgeholfen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2024, ST 446
Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Roßmarkt
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4808 entstanden aus Vorlage: OF 1050/1 vom 02.11.2023 Betreff: Radverkehr im Ortsbezirk 1: Weitere Fahrradbügel am Roßmarkt Der Magistrat wird gebeten, mindestens zehn weitere Fahrradbügel entlang der Straße Roßmarkt auf Höhe der Hausnummer 21 aufstellen zu lassen. Die Radbügel sollen ans telle von zwei Pkw-Parkplätzen in Höhe der Hausnummer 21 vor der Bäckereifiliale aufgestellt werden und die wenigen bereits bestehenden Radbügel ergänzen. Begründung: Immer mehr Menschen fahren mit dem Fahrrad oder Lastenrad in die Innenstadt zum Einkaufen, finden aber kaum Radbügel, an denen das eigene Fahrrad sicher abgestellt werden kann. Insbesondere rund um Rathenauplatz, Goetheplatz und Roßmarkt befinden sich kaum Radbügel. Durch die Umwandlung zweier Pkw-Stellplätze werden zwanzig Fahrradabstellplätze geschaffen, die zur Linderung des Parkdrucks in der Innenstadt beitragen und dem Einzelhandel und der Gastronomie zugutekommen. Fotos: Google Maps Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 671 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4811 entstanden aus Vorlage: OF 1054/1 vom 02.11.2023 Betreff: Bordsteinkante Berliner Straße/Ecke Sandgasse absenken Der Magistrat wird gebeten , den Bordstein der Berliner Straße im Bereich der Sandgasse absenken zu lassen und es dadurch dem Radverkehr zu erleichtern, die Sandgasse zu queren. Begründung: Die Sandgasse ist mit ihren Rampen eine ideale Verbindung für den Radverkehr in Richtung Hauptwache/Zeil. Lediglich der hohe Bordstein im Bereich der Berliner Straße stört und soll daher abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 309
Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4816 entstanden aus Vorlage: OF 1075/1 vom 24.11.2023 Betreff: Bahnhofsviertel aufwerten - Kaisersack schnellstmöglich für zu Fuß Gehende öffnen Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt der Kaiserstraße zwischen Am Hauptbahnhof und Moselstraße schnellstmöglich zur Fußgängerzone umzuwidmen, für den regulären Pkw-Verkehr zu sperren und für zu Fuß Gehende öffnen zu lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen getroffen werden: 1. Die Zufahrt von der Moselstraße in den sogenannten Kaisersack wird mit klappbaren oder versenkbaren Pollern versehen und somit für den Lieferverkehr und berechtigte Anwohnende weiterhin erreichbar bleiben. 2. Im genannten Bereich wird das Abstellen von E-Scootern generell untersagt. 3. Es wird eine temporäre Bepflanzung mit Kübelpflanzen und -bäumen eingerichtet, die die Aufenthaltsqualität erhöht. 4. Die Nutzung der Fläche für den Kaisermarkt muss gewährleistet werden. 5. Zur Verbesserung der Barrierefreiheit sollen Bordsteine abgesenkt werden, wo das möglich ist. Die Entscheidung soll zeitnah getroffen und die Maßnahmen sollen rechtzeitig bis zum Beginn der Fußball-Europameisterschaft 2024 umgesetzt werden, um die Menschenmassen bewältigen zu können, die zusätzlich zu den Pendlerinnen und Pendlern sowie Anwohnenden vom Hauptbahnhof in die Innenstadt strömen werden. Begründung: Bereits vor Beginn der Umbaumaßnahmen in der B-Ebene des Hauptbahnhofes und der Sperrung des Ausgangs Kaisersack herrschte an der Stelle reger Betrieb. Pendlerinnen und Pendler sowie Reisende queren den Kaisersack auf dem Weg zu Fuß ins Bahnhofsviertel und die Innenstadt. Da die Nutzung des ÖPNV und der Fußverkehr in Frankfurt weiterhin zunehmen, wird auch die Frequentierung des Kaisersacks steigen. Zudem ist nach Fertigstellung und Öffnung der B-Ebene und des Ausgangs Kaisersack zur Fußball-Europameisterschaft 2024 damit zu rechnen, dass sehr viel mehr Menschen als bisher den Kaisersack queren werden. Dafür wird der Platz der bisherigen Sackgasse und des Wendekreises benötigt. Dieser Platz wird teilweise die Funktion des Bahnhofsvorplatzes übernehmen, der bis voraussichtlich Ende der 2030er-Jahre als Baustellenfläche der Bahn benötigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 28.11.2023, OA 418 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1241 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 – 2023
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2023, OF 1072/1 Betreff: Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2023 Der Ortsbeirat lobt für das Jahr 2023 erneut einen Ehrenpreis für Menschen, Projekte und Organisationen im Ortsbezirk 1 aus. Der Preis wird ausgelobt, um Menschen oder Organisationen auszuzeichnen, die sich im Jahr 2023 in besonderer Weise um den Ortsbezirk 1 und das gute Zusammenleben darin verdient gemacht haben. Sie können sich sowohl selbst bewerben, als auch Dritte vorschlagen oder durch diese vorgeschlagen werden. Vorschläge oder Bewerbungen schicken Sie bitte mit Kurzbeschreibung der eigenen oder einer anderen Person (auch juristische Personen, Personenmehrheiten ohne Rechtspersönlichkeit, Schulen, Vereine, Kirchen oder andere Organisationen) und des zur Würdigung vorgeschlagenen Projektes. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird durch eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Ortsbeirates, vorbereitet und anschließend im Ortsbeirat in der öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 per Beschluss mit einfacher Mehrheit getroffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro bereit. Der Preis soll die Bedeutung des Engagements ausdrücken, als Vorbild dienen und weitere Aktivitäten anregen. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Jahresempfangs des Ortsbeirates statt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung oder Vorschläge mit Begründung bis zum 07. April 2024 beim Büro der Stadtverordnetenversammlung unter dem Stichwort "Ehrenpreis 2023 - Ortsbeirat 1" unter der E-Mail-Adresse ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de ein. Postadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt am Main. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. BFF Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage OF 1072/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung) gegen FDP (= Annahme) Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Für die Fraktion der GRÜNEN im Ortsbeirat 1 erklären wir, dass wir nicht zugestimmt haben, Mitantragsstellerin des Antrages zum Ehrenpreis aus der letzten Sitzung zu sein. Als Antragsstellerin dieses Antrags ist zudem eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die GRÜNE-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück." Die CDU-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Als Antragsstellerin dieses Antrags ist auch eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die CDU-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück." Die SPD-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Als Antragsstellerin dieses Antrags ist auch eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die SPD-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück." Die LINKE.-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Als Antragsstellerin dieses Antrags ist auch eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die LINKE.-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück." Die Die Partei-Fraktion gibt folgende Protokollerklärung zum Antrag OF 1072/1 ab: "Als Antragsstellerin dieses Antrags ist auch eine Fraktion genannt, die zu keinem Zeitpunkt erklärt hat, Antragsstellerin dieses Antrags sein zu wollen. Der Antrag in Parlis ist damit formal fehlerhaft. Es lässt sich im Laufe der Sitzung nicht klären, ob sich dieser Fehler in Parlis korrigieren lässt. Die Die Partei-Fraktion zieht sich vor diesem Hintergrund als Antragsstellerin vom Antrag zurück."
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., BFF, Die_PARTEI
Weiter lesenStraßennamensschilder für Sehbehinderte einführen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.11.2023, OF 1076/1 Betreff: Straßennamensschilder für Sehbehinderte einführen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Einbeziehung des Blinden- und Sehbehindertenbund in Hessen e.V. (BSBH), an zunächst folgenden stark frequentierten Fußgängerüberwegen Straßennamensschilder für Sehbehinderte einzuführen und weitere Standorte zu prüfen, sollten sich die Schilder bewährt haben: 1. Zwischen Opernplatz und Große Bockenheimer Straße, 2. zwischen Kalbächer Gasse und Bieber-gasse/Rathenauplatz, 3. Berliner Straße auf Höhe Neue Kräme, 4. zwischen Paulsplatz/Neue Kräme und Römerberg, 5. zwischen Fahrtor und Mainkai, 6. östliche Zeil auf Höhe Konrad-Adenauer-Straße/Kurt-Schumacher-Straße. Begründung: Die Zahl der Blinden und Sehbehinderten in Deutschland wird nach unterschiedlichen Schätzungen mit 650.000 bis 1,2 Millionen angegeben. Ein Mensch gilt als sehbehindert, wenn er mit Brille auf keinem Auge 30 Prozent der normalen Sehkraft erreicht. Nur noch zehn Prozent der Betroffenen beherrschen die Brailleschrift. Straßenschilder für Sehbehinderte leisten daher einen wichtigen Beitrag für Sehbehinderte, sich weiterhin eigenständig im öffentlichen Raum bewegen zu können (Teilhabe). In 1,40 Meter Höhe an bereits bestehenden Straßenschildmasten mit geringem Aufwand montiert, können sie auch von Rollstuhlfahrern ertastet werden. Zwar ist eine Führung inzwischen auch mittels Smartphone möglich, doch gerade ältere Menschen tun sich damit schwer. Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.11.2023, OF 1067/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 1 am 28.11.2023, TO I, TOP 46 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1067/1 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1076/1 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenSitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4582 entstanden aus Vorlage: OF 1016/1 vom 22.09.2023 Betreff: Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen Der Magistrat wird gebeten, auf dem nördlichen Gehweg der Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Roßmarkt wenigstens zwei Sitzbänke (Frankfurter Bank) aufzustellen. Begründung: Es fehlt im ganzen Abschnitt der Kaiserstraße an Gelegenheiten, um sich auszuruhen. Der bestehende Platz auf dem nördlichen Gehweg kann hierfür gut genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 125 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1813 Aktenzeichen: 66-2
Den Ortsbeirat 1 über die Pläne zum Bethmannhof informieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 1012/1 Betreff: Den Ortsbeirat 1 über die Pläne zum Bethmannhof informieren Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat (V) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Fragen zum aktuellen Planungsstand des Bethmannhofes zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zu den Planungen des Neubaus, zum Architektenwettbewerb und zum Umfang der beabsichtigten Maßnahmen? 2. Wer ist der Grundstückeigentümer, Bauherr und Investor? 3. Wird der Magistrat auf den Bauherrn einwirken mit dem Ziel, das Grundstück selbst zu erwerben, um das Bestandsgebäude inklusive der denkmalgeschützten Teile zu erhalten, zu modernisieren und einer gemeinnützigen oder städtischen Nutzung zuzuführen? 4. Wird der Magistrat im Falle eines Abbruchs und einer Neuplanung darauf hinwirken, alle denkmalgeschützten Bauteile zu erhalten bzw. abzubauen, zu lagern und an gleicher Stelle wieder aufzubauen? 5. Denkt der Magistrat über Satzung zum Ensembleschutz rund um den Römer und Bethmannhof nach, um die geschichtliche und künstlerische Aussage zu erhalten, die sich aus dem Zusammenhang und dem Zusammenwirken aller Teile dieses Ensembles ergeben? 6. Denkt der Magistrat über eine städtebauliche Erhaltungssatzung nach, um im Falle eines Neubaus Kubatur, Größe und Baumasse zu erhalten? 7. Was tut der Magistrat, um den Wohnungsbestand im Dreieck Blauhandgasse, Münzgasse und Bethmannstraße zu erhalten und zu stärken? Begründung: Der Bethmannhof, ehemals Basler Hof, ist ein Gebäude mit großer geschichtlicher Bedeutung für Frankfurt. Hier zog 1762 die Bankiersfamilie Bethmann ein, die ihr Bankhaus dort jahrhundertelang betrieb. Trotz erheblicher kriegsbedingter Zerstörungen wurde der Komplex 1948 wieder aufgebaut und steht teilweise unter Denkmalschutz. Wie zu hören ist, gibt es Planungen, das bestehende Gebäude zu zerstören und einen bis zu zehnstöckigen Neubau hochzuziehen, der den Ensemblecharakter zwischen Karmeliterkloster und Römer abrupt unterbrechen und das Ensemble überragen würde. Der Erhalt bestehender Bausubstanz muss zudem künftig in Bezug auf den CO2-Ausstoss von Abbruch und Neubau immer Vorrang erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 767 2023 Die Vorlage OF 1012/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 3. des Antragtenors folgenden Wortlaut enthält: "3. Wird der Magistrat auf den Bauherren einwirken mit dem Ziel, das Grundstück selbst zu erwerben, um das Bestandsgebäude/ Kulturdenkmal zu erhalten, zu modernisieren und einer gemeinnützigen oder städtischen Nutzung zuzuführen?" Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenTheatertunnel ordnungsgemäß kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4378 entstanden aus Vorlage: OF 834/1 vom 13.04.2023 Betreff: Theatertunnel ordnungsgemäß kennzeichnen Der Magistrat wird gebeten, den Theatertunnel von der Mainluststraße aus kommend ordnungsgemäß als solchen mittels Verkehrszeichen Nr. 327 "Tunnel" zu kennzeichnen, bestenfalls durch mehrere Schilder hintereinander entlang der Mainluststraße. Auf dem Schild muss rechtzeitig ersichtlich sein, dass nur die linke Fahrspur in den Tunnel führt - nicht erst vor Einfahrt in die Kurve. Begründung: Die gegenwärtige Situation führt häufig zu Beinaheunfällen, wenn Ortsunkundige im letzten Moment nach links Richtung Tunnel schwenken. Ein Schild mit einem schwarzen Bogen und einem Pfeil nach rechts für Lkws wird nicht im Sinne des Erfinders von Verkehrsteilnehmenden gelesen. Auch die Piktogramme auf der Fahrbahn werden übersehen oder teils fehlinterpretiert. VZ 327 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 35 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1580 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Gehweg Buchgasse (Ostseite) zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse frei halten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4382 entstanden aus Vorlage: OF 943/1 vom 22.08.2023 Betreff: Gehweg Buchgasse (Ostseite) zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse frei halten Der Magistrat wird gebeten, die östliche Gehwegseite in der Buchgasse zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse für zu Fuß Gehende frei zu halten und mit Fahrradbügeln gegen das widerrechtliche Parken durch Pkw schützen zu lassen. Begründung: Die östliche Gehwegseite wird widerrechtlich ständig durch Pkw zugeparkt. Mobilitätseingeschränkte Personen müssen die Fahrbahn betreten und geraten in Gefahr. In der unmittelbaren Umgebung sind genügend Pkw-Stellplätze in Parkhäusern vorhanden. Zudem ist die Altstadt hervorragend an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 32 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 1 am 18.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Schild „Tauben füttern verboten“ am Roßmarkt anbringen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4205 entstanden aus Vorlage: OF 912/1 vom 17.06.2023 Betreff: Schild "Tauben füttern verboten" am Roßmarkt anbringen Der Magistrat wird gebeten, am Roßmarkt Schilder mit der Aufschrift "Tauben füttern verboten" anzubringen. Am besten zweisprachig (Deutsch/Englisch) und mit Piktogramm. Begründung: Am Roßmarkt werden häufig Tauben gefüttert, was zu allerhand Problem führt, wie Vermehrung der Population oder Anlockung von Ratten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2136 Aktenzeichen: 32-0
In der heißesten Stadt Deutschlands sind auch kleinere Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen wertvoll
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.07.2023, OM 4203 entstanden aus Vorlage: OF 910/1 vom 17.06.2023 Betreff: In der heißesten Stadt Deutschlands sind auch kleinere Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen wertvoll Vorgang: OM 3585/23 OBR 1; ST 1078/23 Mit Stellungnahme vom 22.05.2023, ST 1078, erläutert der Magistrat, dass eine Entsiegelung der Parkplätze im Bereich zwischen Paulskirche und Kornmarkt nicht vorgesehen ist. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, den betreffenden Bereich vollständig entsiegeln und begrünen zu lassen und höchstens notwendige Zufahrts- und Aufstellflächen der Feuerwehr wasserdurchlässig befestigen zu lassen. Das Vorhaben ist aus dem Klimaschutzfonds der Stadt Frankfurt zu finanzieren. Begründung: Der genannte Bereich ist vom ÖPNV hervorragend erschlossen und bestens an das Radwegenetz angeschlossen. Die Parkplätze liegen im unmittelbaren Einzugsbereich der Parkhäuser Hauptwache und Römer und sind daher überflüssig. Be- und Entladevorgänge können auch über den Kornmarkt oder eine noch einzurichtende Be- und Entladezone organisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2023, OM 3585 Stellungnahme des Magistrats vom 22.05.2023, ST 1078 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2135 Antrag vom 17.12.2023, OF 1095/1 Anregung an den Magistrat vom 16.01.2024, OM 4964 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 840 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1907
Blaugrüne Infrastruktur gegen die Folgen der Klimakrise - Modellprojekt „Stadtlagune“
S A C H S T A N D : Anregung vom 06.06.2023, OA 360 entstanden aus Vorlage: OF 854/1 vom 16.05.2023 Betreff: Blaugrüne Infrastruktur gegen die Folgen der Klimakrise - Modellprojekt "Stadtlagune" Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 19.10.2023 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, ein Modellprojekt für mindestens eine großflächige blaugrüne Infrastruktur im Herzen des Ortsbezirks 1 auf den Weg zu bringen, das Regenwasser sammelt, zurückhält, teilweise versickern lässt und den Überschuss zur Bewässerung der Stadtbäume zur Verfügung stellt. Diese Infrastruktur soll außerdem in einen attraktiven Aufenthaltsbereich mit Wasserfläche in der Innenstadt eingebettet sein, in dem sich die Menschen aufhalten, erfrischen und entspannen können. Der Ortsbeirat 1 kann sich als Modellprojekt die Straße am Roßmarkt vorstellen, soweit weiterhin ausreichend Platz für Schaustellende vorgehalten wird. Weitere Standorte sind zu prüfen. Begründung: Es gibt bereits zahlreiche europäische Städte, die Straßen und Freiflächen in attraktive und vielfältig nutzbare Wasserretentionsflächen umgewandelt haben. Insbesondere die versiegelten und im Sommer heißen Innenstadtbereiche benötigen Flächen zur Versickerung, Regenrückhaltung und Verdunstungskühlung. Geoportal Frankfurt Foto und Visualisierung: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 15.07.2024, B 276 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.06.2023 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.07.2023, TO I, TOP 123 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), ÖkoLinX-ELF (= Annahme) und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.07.2023, TO I, TOP 89 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 360 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Kostenangabe) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme) 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.12.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 360 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 23.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 360 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 3509, 19. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 11.07.2023 § 4088, 22. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 05.12.2023 § 4655, 26. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 23.04.2024
Fahrraddoppelbügel in der Buchgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4046 entstanden aus Vorlage: OF 860/1 vom 21.05.2023 Betreff: Fahrraddoppelbügel in der Buchgasse Der Magistrat wird gebeten, in der Buchgasse zwischen Bethmannstraße und Limpurgergasse/Ecke Münzgasse vor der Hausnummer 9 zehn Fahrraddoppelbügel aufstellen zu lassen. Begründung: Der Parkdruck für Fahrradfahrende in der Altstadt ist hoch. Immer mehr Menschen nutzen das Fahrrad als Alltagsverkehrsmittel und suchen oft vergeblich einen Stellplatz, an dem sie ihr Rad sicher anschließen können. Bis zu zehn Fahrräder passen auf einen Pkw-Stellplatz. Bild: Google Street View Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1815 Aktenzeichen: 66-2
Platz vor dem Karmeliterkloster/Durchgang zwischen Bethmannstraße und Münzgasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4051 entstanden aus Vorlage: OF 866/1 vom 14.05.2023 Betreff: Platz vor dem Karmeliterkloster/Durchgang zwischen Bethmannstraße und Münzgasse Vorgang: F 2126/19; F 1521/23 Der Magistrat wird gebeten, die vorgesehene Umgestaltungsmaßnahme "Platz vor dem Karmeliterkloster" endlich und mit Priorität umzusetzen. Vor allem die Wegebeziehung zwischen Bethmannstraße und Karmeliterkloster muss endlich ins tand gesetzt werden. Dazu ist dem Ortsbeirat 1 ein Zeitplan vorzulegen. Begründung: Der Platz in der Münzgasse vor dem Karmeliterkloster befindet sich seit Jahren in einem trostlosen Zustand. Laut Frage Nr. 2126 aus 2019 soll der Platz im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" saniert werden, es passiert jedoch seit Jahren nichts. Mit Frage 1521 gab es 2023 eine Nachfrage, auf die der Magistrat nur nichtssagend antwortete, dass eine Verbesserung des Zustandes unabhängig von dem Programm "Schöneres Frankfurt" im Rahmen von Bauunterhaltungsmaßnahmen herbeigeführt werden soll, jedoch ohne konkreter zu werden oder einen Zeitplan zu nennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 19.09.2019, F 2126 Frage vom 23.03.2023, F 1521 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1894 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2024, ST 595
Parkdruck im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel für die Kaiserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.06.2023, OM 4060 entstanden aus Vorlage: OF 880/1 vom 16.05.2023 Betreff: Parkdruck im Bahnhofsviertel - Fahrradbügel für die Kaiserstraße Der Magistrat wird gebeten, entlang der gesamten Kaiserstraße zwischen Hauptbahnhof und Gallusanlage im Bereich der Pkw-Parkplätze und in Kreuzungsbereichen auf den Gehwegflächen eine große Zahl von Fahrradbügeln an bringen und seitlich mit Pollern sichern zu lassen. Es ist darauf zu achten, dass Wege für zu Fuß Gehende und gastronomische Flächen nicht eingeschränkt werden. Begründung: An wenigen Stellen in der Kaiserstraße und dem weiteren Umkreis im Bahnhofsviertel hat der Magistrat bereits Fahrradbügel auf einem Pkw-Stellplatz anbringen lassen. Diese werden auch rege angenommen. Leider stehen im gesamten Bahnhofsviertel und vor allem in der Kaiserstraße darüber hinaus kaum Fahrradbügel zur Verfügung. Der Parkdruck ist enorm! Das Ergebnis ist, dass Räder an Laternen, Schildermasten, Sonnenschirmen der Gastronomie, Bäumen und weiteren dafür nicht vorgesehenen Objekten angeschlossen werden. Dies behindert wiederum die Gewerbetreibenden und Passanten. Wer das Rad nicht anschließen kann, riskiert einen Diebstahl. Schon jetzt nutzen sehr viele Menschen das Fahrrad, um sich im Bahnhofsviertel fortzubewegen. Da mit einem weiteren Anstieg des Radverkehrsaufkommens in den kommenden Jahren zu rechnen ist, muss der Magistrat rechtzeitig reagieren, um den Bedarf decken zu können. Foto: Alexander Mitsch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2120 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Fahrradbügel und Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2023, OF 868/1 Betreff: Fahrradbügel und Sitzbänke an der Kaiserstraße zwischen Roßmarkt und Kaiserplatz aufstellen Der Ortsbeirat 1 möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, auf den Gehwegen der Kaiserstraße zwischen Kaiserplatz und Roßmarkt weitere 15 Radbügel aufzustellen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob auf dem südlichen Gehweg zusätzliche Bügel eingerichtet werden können. Weiterhin möge der Magistrat auf dem nördlichen Gehweg wenigstens zwei Sitzbänke aufstellen. Begründung: Die bestehenden Fahrradbügel auf der Nordseite der Straße sind sehr gut ausgelastet und häufig vollständig belegt; auf der Südseite stehen hingegen nur wenige Radbügel. Außerdem fehlt es im ganzen Abschnitt an Gelegenheiten, um sich auszuruhen. Der bestehende Platz auf dem nördlichen Gehweg kann hierfür gut genutzt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 868/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 868/1 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenWeinstube im Römer endlich wiederbeleben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3917 entstanden aus Vorlage: OF 829/1 vom 14.04.2023 Betreff: Weinstube im Römer endlich wiederbeleben Der Magistrat wird gebeten, endlich dafür Sorge zu tragen, dass die seit Jahren leer stehende Weinstube im Römer wieder an eine Gastronomin bzw. einen Gastronomen verpachtet wird, um den jahrelangen Leerstand endlich zu beenden, dringend benötigte Einnahmen zu erzielen und den Menschen in Frankfurt wie auch den Touristen ein schmackhaftes Angebot zu unterbreiten. Begründung: Im Februar dieses Jahres musste alles schnell gehen, damit die Weinstube pünktlich zum Paulskirchenjubiläum im Mai wieder betrieben werden kann. Beispielsweise stand mit den Betreibern des "Klosterhofs", die bis Ende 2023 eine Pop-up-Lösung wegen des Auszugs aus der Seckbächer Gasse gesucht haben, ein Pächter mit Fachkenntnis, Personal und den notwendigen finanziellen Mitteln bereit, der die Weinstube innerhalb kürzester Zeit wieder zum Leben erweckt hätte. Die Betreiber wurden jedoch zunächst von Amt zu Amt verwiesen, ohne direkte Ansprechpersonen genannt, konkrete Auskünfte bekommen oder gar die Höhe der Pacht erfahren zu haben. Weiterhin stehen die Verpachtung aus und die Räume leer. Es ist ärgerlich, dass eine derart lukrative und repräsentative Gaststätte im Herzen unserer Stadt trotz mehrerer Interessentinnen und Interessenten immer noch vor sich hin gammelt. Die zuständigen Ämter und Dezernate sollten nun sehr zeitnah auf potenzielle Betreiber zugehen, um das Trauerspiel zu beenden und die dringend benötigten Einnahmen zu erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2052 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 1 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 1 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 23-13
Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3923 entstanden aus Vorlage: OF 837/1 vom 12.04.2023 Betreff: Mobilitätswende und Logistikkonzept: Liefer- und Ladezonen im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird gebeten, im Bereich derzeitiger Pkw-Parkplätze in der Kaiserstraße und Münchener Straße im Bahnhofsviertel Liefer- und Ladezonen ausweisen, den Bodenbelag im Rahmen eines Modellprojektes farblich markieren sowie eindeutig beschildern zu lassen. Dabei sollen der Gewerbeverein und das Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel in die Planungen mit einbezogen werden. Begründung: Die Mobilitätswende kann nur gelingen, wenn Gewerbetreibende, Paketzustellerinnen und Paketzusteller sowie Handwerkerinnen und Handwerker nach wie vor ihre Fahrzeuge zur Erfüllung ihrer Dienstleistungen und der Anlieferung von Waren im öffentlichen Raum verkehrskonform abstellen können. Am Beispiel der Kaiserstraße und Münchener Straße ist derzeit nicht ersichtlich, wo Lieferfahrzeuge zum Entladen von Waren parken dürfen. Das führt ständig zum ordnungswidrigen Halten, das andere Personen gefährdet. Zudem wird in der zweiten Reihe oder auf Bürgersteigen geparkt. Gerade in der Münchener Straße werden dadurch der Straßenbahnverkehr und Radfahrende sowie zu Fuß Gehende massiv behindert. Damit die Klima- und Mobilitätswende in Frankfurt gelingen kann, muss der öffentliche Raum zugunsten von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden neu und gerecht verteilt werden. In diesem Zuge ist es wichtig, die Akzeptanz in der Bevölkerung aber auch innerhalb von Institutionen wie der IHK und den Gewerbevereinen zu schaffen und dem Argument des "Autofraßes" entgegenzuwirken, in dem für einen Personenkreis, der auf Parkplätze zur Berufsausübung zwingend angewiesen ist, der notwendige Raum erweitert oder erst geschaffen wird. verwirrende Beschilderung Kaiserstraße Positivbeispiel Wiesbaden Bilder: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1689 Aktenzeichen: 32-1
Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3759 entstanden aus Vorlage: OF 768/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Braubachstraße 1 bis 11 für Pkw vorübergehend sperren Der Magistrat wird gebeten, den Straßenabschnitt Braubachstraße 1 bis 11 sowie die Linksabbiegespur in der Fahrgasse in Richtung Braubachstraße vorübergehend während des Weihnachtsmarktes und weiterer Großveranstaltungen für den Individualverkehr sperren zu lassen. Begründung: Bei Überlastung des Parkhauses am Dom oder anderweitigen Verkehrsbehinderungen bilden sich Rückstaus in der Domstraße, Braubachstraße, Fahrgasse und Berliner Straße. Dadurch werden die Straßenbahnen der Linien 11, 12 und 14 oft blockiert. Auch ortsunkundige Pkw-Fahrende erfassen die komplexen Verkehrsregelungen nicht auf Anhieb, was auch für Radfahrende und zu Fuß Gehende zu gefährlichen Situationen führt. Eine Sperrung für Pkw führt zu einer sicheren Verkehrsführung für alle Verkehrsteilnehmenden und beschleunigt den öffentlichen Personennahverkehr. Bild: Geoportal Frankfurt Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.10.2023, ST 2029 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Instandsetzung der Wegweiser im U-Bahnhof „Willy-Brandt-Platz“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3762 entstanden aus Vorlage: OF 772/1 vom 02.03.2023 Betreff: Instandsetzung der Wegweiser im U-Bahnhof "Willy-Brandt-Platz" Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF einzuwirken, die defekten Wegweiser innerhalb des U-Bahnhofes "Willy-Brandt-Platz" möglichst zeitnah reparieren oder austauschen zu lassen. Begründung: In den letzten Monaten sind diverse Instandhaltungsmaßnahmen in der U-Bahn-Station "Willy-Brandt-Platz" durchgeführt worden. Dabei wurden die defekten Hinweisschilder z. B. in Richtung Weißfrauenstraße offenbar nicht repariert oder ausgetauscht. Das wirkt schäbig und macht auf die vielen Nutzenden der stark frequentierten U-Bahn-Station, gerade auf die Besuchenden der Städtischen Bühnen, keinen guten Eindruck. Fotos: Petra Thomsen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1496 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2023, ST 2419
Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates 1
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3769 entstanden aus Vorlage: OF 782/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates 1 Vorgang: B 14/23; OA 233/22 OBR 1 Der Ortsbeirat weist den Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14, zurück und fordert den Magistrat auf, den Ortsbeirat 1 über alle Instandsetzungs-, Erhaltungs-, Umgestaltungs- und Verschönerungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum frühzeitig zu informieren und bereits im Planungsstadium zu beteiligen. Begründung: Werden Maßnahmen im Ortsbeirat vorgestellt, dann sind diese in der Regel bereits zu Ende geplant und Änderungen oder Optimierungen sind nur noch in minimalem Maße möglich. Grundsätzliche Wünsche des Ortsbeirates, die auch im Zuge einer Instandhaltung ganz oder teilweise kostengünstig umgesetzt werden könnten, müssen oft zu einem späteren Zeitpunkt mit hohem Kostenaufwand nachgeholt werden. Dies führt zu Unverständnis und Unbehagen in der Bevölkerung, da Baumaßnahmen oft mehrfach und innovative Maßnahmen erst mit deutlicher Verzögerung umgesetzt werden. Das in der Anregung des Ortsbeirates vom 16.08.2022, OA 233, genannte Beispiel der Kaiserstraße, die nach Asphaltierungsarbeiten im Stil der autogerechten 70er-Jahre dem Individualverkehr wieder übergeben wurde, ist und bleibt eine vertane Chance und ein ständiges Ärgernis. Das kann künftig vermieden werden, wenn der Ortsbeirat beteiligt wird und seine Kompetenz einbringt. Foto: Alexander Mitsch, Beispiel Kaiserstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 06.09.2022, OA 233 Bericht des Magistrats vom 13.01.2023, B 14 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1495 Aktenzeichen: 66-0
Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3772 entstanden aus Vorlage: OF 788/1 vom 20.03.2023 Betreff: Mobilitätswende VI: Längsparken, Lieferzonen und mehr Platz für Radfahrende in der Weserstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Weserstraße zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße Längsparken anordnen zu lassen, die Markierungen sowie die Beschilderung anpassen zu lassen und vor den Kreuzungsbereichen Kaiserstraße und Münchener Straße an geeigneter Stelle jeweils eine Lade- und Lieferzone einrichten zu lassen. Außerdem soll zwischen Taunusstraße und Gutleutstraße auf der rechten (östlichen) Seite ein Radweg oder Radschutzstreifen markiert und rot eingefärbt werden. Das Radfahren ist entgegen der Einbahnstraße für Radfahrende konsequent und durchgängig freizugeben und entsprechend beschildern zu lassen. Zwischen Kaiserstraße und Münchner Straße soll der zweite Fahrstreifen entfallen. Die Markierungen (insbesondere an der Kreuzung Münchner Straße) sind anzupassen. Auf der linken (westlichen) Seite soll der Gehweg verbreitert werden, so dass der Gehweg (im blau markierten Bereich) so breit ist wie im südlichen Bereich Ecke Münchner Straße. Begründung: Teilweise wird auf beiden Straßenseiten der Weserstraße schräg geparkt. Die immer größeren Pkw und SUV blockieren dadurch sowohl die Fahrbahn als auch die Sicht für zu Fuß Gehende und Radfahrende. Diese müssen im Gegenverkehr oft ausweichen, anhalten und absteigen. Durch Längsparken wird die Fahrbahn so weit verbreitert, dass Radfahrende sicher Pkw passieren und zu Fuß Gehende die Fahrbahn besser überblicken und überqueren können. Ladezonen verhindern das Halten von Lieferfahrzeugen in zweiter Reihe. Ein Radweg bzw. Radschutzstreifen erhöht zudem die Sicherheit für Radfahrende. Die Reduzierung der Autodichte im Bahnhofsviertel soll im Bereich der Weserstraße und perspektivisch in der Verlängerung der Mainluststraße im Zuge der Anpassung der Verkehrsführung zum Theatertunnel beginnen. Taunusstraße - Kaiserstraße, Kaiserstraße - Münchener Straße, Münchener Straße - Gutleutstraße Luftbilder: Geoportal Frankfurt, Anmerkungen eines Mitgliedes des Ortsbeirates Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1502 Antrag vom 17.12.2023, OF 1104/1 Auskunftsersuchen vom 16.01.2024, V 831 Aktenzeichen: 66-2
Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2022
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2023, OF 790/1 Betreff: Ehrenpreis des Ortsbeirates 1 - 2022 Der Ortsbeirat lobt für das Jahr 2022 erneut einen Ehrenpreis für Menschen, Projekte und Organisationen im Ortsbezirk 1 aus. Der Preis wird ausgelobt, um Menschen oder Organisationen auszuzeichnen, die sich im abgelaufenen Jahr 2022 in besonderer Weise um den Ortsbezirk 1 und das gute Zusammenleben darin verdient gemacht haben. Sie können sich sowohl selbst bewerben, als auch Dritte vorschlagen oder durch diese vorgeschlagen werden. Vorschläge oder Bewerbungen schicken Sie bitte mit Kurzbeschreibung der eigenen oder einer anderen Person (auch juristische Personen, Personenmehrheiten ohne Rechtspersönlichkeit, Schulen, Vereine, Kirchen oder andere Organisationen) und des zur Würdigung vorgeschlagenen Projektes. Die Entscheidung über die Preisvergabe wird durch eine Jury, bestehend aus Mitgliedern des Ortsbeirates, vorbereitet und anschließend im Ortsbeirat in der öffentlichen Sitzung am 06.06.2023 per Beschluss mit einfacher Mehrheit getroffen. Als Preis stellt der Ortsbeirat 500 Euro bereit. Der Preis soll die Bedeutung des Engagements ausdrücken, als Vorbild dienen und weitere Aktivitäten anregen. Die Preisverleihung findet im Rahmen des Jahresempfangs des Ortsbeirates im Juli 2023 statt. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung oder Vorschläge mit Begründung bis zum 23.Mai 2023 beim Büro der Stadtverordnetenversammlung unter dem Stichwort "Ehrenpreis 2022 - Ortsbeirat 1" unter der Email-Adresse ortsbeiraete@stadt-frankfurt.de ein. Postadresse: Büro der Stadtverordnetenversammlung, Bethmannstraße 3, 60311 Frankfurt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 68 Beschluss: Die Vorlage OF 790/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, FDP
Weiter lesenParkfläche für die E-Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 optimieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2023, OF 787/1 Betreff: Parkfläche für die E-Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 optimieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Länge der für zwei Elektroautos an der Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 zur Verfügung stehenden Parkfläche von derzeit gerade einmal 8,40 Meter gemäß der Ric htlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) auf 11,50 Meter zu erweitern, damit dort zukünftig problemlos das gleichzeitige Laden von zwei Elektroautos möglich ist. Die Erweiterung kann in Richtung des ebenfalls an dieser Stelle befindlichen Parkscheinautomaten vorgenommen werden. Hierfür müssen lediglich einige Fahrradbügel entfernt werden, die nach der Umwandlung von zwei regulären Parkplätzen in zusätzliche Fahrradabstellplätze in diesem Bereich entbehrlich sind, da nie voll ausgelastet (siehe Fotos 1 + 2). Ergänzt werden soll diese Maßnahme idealerweise durch die Aufbringung einer Bodenmarkierung in blauer Farbe und mit E-Ladesymbolen an der Ladesäule, um besser kenntlich zu machen, dass es sich um eine Parkfläche ausschließlich für Elektroautos handelt. Begründung: Die Normlänge für eine Parkbucht in Längsstellung zur Fahrbahn beträgt gemäß RASt mindestens 5,75 m, bei beengten Verhältnissen werden 5,25 m empfohlen. Die derzeit an der vor der Bethmannstraße 3 befindlichen Ladesäule für zwei E-Autos vorhandene Parkfläche ist jedoch lediglich 8,40 Meter lang, so dass dort ein problemloses gleichzeitiges Laden von zwei Autos nur schwer oder gar nicht möglich ist. Zudem wird regelmäßig die Einfahrt zum Posthof des Rathauses Römer verstellt. Da der Bedarf an E-Ladekapazität in der Innenstadt hoch ist und an dieser Stelle seit der Umwandlung von zwei regulären Parkplätzen in Fahrradstellplätze ein Überangebot an Fahrradbügeln besteht, bietet sich zur Lösung die oben beschriebene Verfahrensweise an. Durch das Aufbringen einer ganzflächigen Bodenmarkierung wird zudem die E-Ladesäule besser sichtbar gemacht und das versehentliche Abstellen von Autos mit Verbrennungsmotor in diesem Bereich verhindert. Fotos 1 + 2 ((c) Bürger Für Frankfurt BFF): Parkbereich E-Ladesäule vor der Bethmannstraße 3 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage OF 787/1 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen FDP und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
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