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Vorlagen
Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7023 entstanden aus Vorlage: OF 1528/1 vom 06.12.2020 Betreff: Raser im Ortsbezirk nach dem Unfall vom 21.11.2020 in der Oskar-von-Miller-Straße Vorgang: OM 6339/20 OBR 1; ST 2016/20 Am Samstag, dem 21.11.2020, ereignete sich ein tragischer Unfall in der Oskar-von-Miller-Straße, wenige Meter vom Ortsbezirk 1 entfernt, bei dem zwei Menschen starben und ein Mensch schwer verletzt wurde. Dieser Unfall hätte sich auch anderswo ereignen können, beispielsweise in der Berliner Straße, der Mainzer Landstraße, auf der Europa-Allee, auf dem Mainufer oder auf dem Anlagenring. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, wie folgt zu prüfen und zu berichten: 1. Verbände wie FUSS e. V. und der Verkehrsclub Deutschland fordern nicht erst seit dem 21.11.2020 die Einführung von flächendeckendem Tempo 30 in der Innenstadt. Wie ist die Meinung des Magistrats im Lichte des oben erwähnten tragischen Unfalls hierzu? 2. Der Unfallwagen war ein sogenannter "Sportgeländewagen", und nach seinem serienmäßig veränderten und individualisierten Äußeren zu urteilen, ein typisches Fahrzeug, wie es Autoposer nutzen. Derartige Fahrzeuge, wie auch "Sportwagen" und "schwarze Limousinen", fahren immer wieder mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ortsbezirk. Wird der Magistrat an seiner Strategie zur Verfolgung dieser Gruppe etwas ändern? Wenn ja, was genau? 3. Immer wieder lehnt der Magistrat die im Ortsbeirat beantragten Temporeduzierungen ab. Er antwortet dann beispielsweise, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nur im Einzelfall erlaubt sei und dass "keine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende qualifizierte Gefahrenlage" besteht, so beispielsweise in der Stellungnahme ST 2016 aus dem Jahr 2020. Das klingt nach einem Unfall mit zwei Toten wie blanker Hohn. Wird der Magistrat zukünftig sensibler mit Anträgen des Ortsbeirats umgehen und insbesondere bei schlecht einsehbaren Situationen zu einer anderen Einschätzung kommen? 4. Wird der Magistrat in Bezug auf stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen eine Neueinschätzung der Priorisierung und eine stärkere Überwachung des Verkehrs anstreben? Begründung: Links: - https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/zwei-tote-bei-unfall-in-frankfu rt-mann-faehrt-in-fussgaengergruppe-17064383.html - https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-suv-tragoedie-unfall-toedlich-raser-mensch en-halten-mahnwache-90110955.html - https://www.fnp.de/frankfurt/frankfurt-raser-bmw-suv-raserei-polizei-ostend-unfa ll-hohe-geschwindigkeit-tote-zr-90109180.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6339 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2016 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1178 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1
Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020?
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6913 entstanden aus Vorlage: OF 1490/1 vom 07.11.2020 Betreff: Parken im Bereich von Spiel- und Grünflächen im Bereich der Staufenmauer - Wann handelt der Magistrat im Sinne seiner Stellungnahme ST 1444 vom 10.08.2020? Vorgang: OM 6003/20 OBR 1; ST 1444/20 Im Bereich des Spielplatzes und der Grünfläche an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wird weiterhin täglich und vollkommen selbstverständlich illegal geparkt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung fahren täglich unzählige Male an diesem Bereich vorbei und könnten im Zuge der Amtshilfe diesen Bereich beobachten. Den Anwohnerinnen und Anwohnern, aber insbesondere den Kindern wird eine Frei- und Spielfläche entzogen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, nunmehr endgültig und mit wirkungsvollen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass dieses illegale Handeln (das Parken in einer Grünfläche ist verboten) endlich beendet wird. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Ortsbeirat den Magistrat bereits vor über einem Jahr auf das illegale Parken hingewiesen hat und der Magistrat bislang kein wirksames Mittel fand, um diese Praxis zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6003 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1444 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 532 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1498 Aktenzeichen: 67 2
Bessere Ausleuchtung des südlichen Gehweges Oskar-von-Miller-Straße gegenüber des Literaturhauses
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6912 entstanden aus Vorlage: OF 1489/1 vom 07.11.2020 Betreff: Bessere Ausleuchtung des südlichen Gehweges Oskar-von-Miller-Straße gegenüber des Literaturhauses Der Magistrat wird gebeten, den südlichen Gehweg der Oskar-von-Miller-Straße im Abschnitt Lange Straße - Obermainanlage besser ausleuchten zu lassen, da Fußgängerinnen und Fußgänger entweder auf den Radweg ausweichen oder aber den längeren (Um-) Weg über den nördlichen Gehweg entlang des Literaturhauses nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.03.2021, ST 665 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1901 Aktenzeichen: 91 52
Radbügel Berliner Straße 60
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6910 entstanden aus Vorlage: OF 1487/1 vom 07.11.2020 Betreff: Radbügel Berliner Straße 60 Der Magistrat wird gebeten , im Bereich der Berliner Straße 60 eine angemessene Anzahl von Fahrradbügeln aufstellen zu lassen. Begründung: In diesem Abschnitt sind keine Bügel gesetzt worden, sodass Kundinnen und Kunden der Fachgeschäfte keine Möglichkeit zum Anschließen des Fahrrades finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.03.2021, ST 614 Aktenzeichen: 66 2
Lärmbelästigung im Allerheiligenviertel
Anregung an den Magistrat vom 20.10.2020, OM 6682 entstanden aus Vorlage: OF 1434/1 vom 03.10.2020 Betreff: Lärmbelästigung im Allerheiligenviertel In den Sommermonaten kam es regelmäßig zu Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner der Allerheiligenstraße über Lärmbelästigungen in den Nachtstunden - insbesondere an den Wochenenden - durch Besucherinnen und Besucher, die den Lokalen im Bereich zwischen der Kreuzung Breite Gasse/Stoltzestraße und der Langen Straße zuzuordnen waren. Die Lärmbelästigungen dauerten in der Regel bis in die frühen Morgenstunden des Folgetages an und waren auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Battonnstraße zu ertragen. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie viele Beschwerden es bei der Stadtpolizei in den Sommermonaten des Jahres 2020 zu diesen Lärmbelästigungen gab und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um diesen Lärm abzustellen. Der Magistrat wird weiterhin gebeten zu berichten, welche Maßnahmen er künftig zu ergreifen gedenkt, um den Bewohnerinnen und Bewohnern des Allerheiligenviertels in allen Nächten die Nachtruhe zu gewährleisten. Begründung: In der Bevölkerung im Allerheiligenviertel hat sich der Eindruck verfestigt, dass der Magistrat dem Lärmgeschehen seit vielen Jahren tatenlos zuschaut und eingegangene Beschwerden ignoriert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1716 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Öffentliche Toiletten für bessere hygienische Verhältnisse in der Berliner Straße
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6521 entstanden aus Vorlage: OF 1360/1 vom 01.08.2020 Betreff: Öffentliche Toiletten für bessere hygienische Verhältnisse in der Berliner Straße Der Magistrat wird gebeten, 1. mit den gastronomischen Betrieben im Bereich des Westeingangs der Kleinmarkthalle Gespräche zu führen, damit diese auf die Toilettenanlagen hinweisen und auf das Handeln ihrer Gäste achtgeben; 2. bei der Planung des Umbaus der Kleinmarkthalle die Installation einer festen, räumlich getrennten Toilettenanlage zu bedenken, die nach Möglichkeit ebenfalls außerhalb der Geschäftszeiten geöffnet ist. Begründung: Seit zwei bis drei Jahren haben sich vor dem Haupteingang der Kleinmarkthalle (Westeingang) mehrere gastronomische Betriebe etabliert. Diese werden auch außerhalb der Öffnungszeiten der Kleinmarkthalle rege genutzt. Die Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe der Kleinmarkthalle beobachten leider in diesen Zeiten eine erhebliche Verschlechterung der hygienischen Verhältnisse der Innenhöfe, der Ecken, Türnischen und Einfahrten etc. Diese werden nämlich als Toiletten durch die Gäste missbraucht und führen bei den Anwohnerinnen und Anwohnern zu großem Ärger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.12.2020, ST 2190 Aktenzeichen: 91 22
Die Ödnis bespielen: Die Platzfolge für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen öffnen
Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1393/1 vom 27.08.2020 Betreff: Die Ödnis bespielen: Die Platzfolge für kulturelle und künstlerische Veranstaltungen öffnen Der Magistrat wird gebeten, die eher minder genutzten Plätze Rathenauplatz, Goetheplatz und Roßmarkt durch eine vermehrte kulturelle und künstlerische Nutzung zu beleben und zu vitalisieren. Zu diesem Zweck soll der Magistrat folgende Maßnahmen umsetzen: 1. Hierzu soll zuvor ein Komitee eingerichtet werden, das sich aus Vertretern der Frankfurter Kunst- und Kulturszene zusammensetzt und gemeinsam ein Konzept und einen Veranstaltungsplan entwirft. Die Stadt soll prüfen, inwieweit sie mögliche Spielflächen finanziell und organisatorisch unterstützen kann. In einem gewissen Rahmen soll auch zusätzliche Gastronomie ermöglicht werden. 2. Auf der Platzfolge sollen breite Radwege angelegt werden, damit die Radfahrenden von der Goethestraße (Fahrradstraße) und der Kaiserstraße zur Katharinenpforte (Fahrradstraße) gelangen. 3. Drei Monate vor dem Ende des Experiments soll über die Dauer der Fortsetzung entschieden werden. 4. Die Bespielung soll andere Veranstaltungen, wie beispielsweise politische Demonstrationen, nicht ausschließen. Begründung: Der verkehrspolitische Sprecher der CDU, Martin Daum, äußerte im Rahmen einer Diskussion zum Mainkai im Haus am Dom mit dem Titel "Wie geht es weiter mit dem Mainkai?" am 24.08.2020 seine Unzufriedenheit mit der Bespielung der Plätze in der Innenstadt. Die CDU sei für Experimente zu haben. Unter anderem müsse die Ödnis auf Rathenauplatz und Roßmarkt besser bespielt werden. Diese gute Idee sollte aufgegriffen und mit Leben gefüllt werden. Die Platzfolge hat eine in Corona-Zeiten attraktive Größe, um dort unter freiem Himmel, in Zelten oder provisorischen Gebäuden, Veranstaltungen aller Art durchzuführen. Dieser Raum soll für die Menschen in Frankfurt genutzt werden. Künstlern soll hiermit eine Einnahmequelle ermöglicht werden. Immer wieder war aus künstlerischen und kulturellen Kreisen die Kritik zu hören, dass der gesperrte Mainkai nicht ausreichend kulturell und künstlerisch genutzt wurde. Die Platzfolge bietet dafür eine sinnvolle Fläche. Um die Geräuschkulisse erträglich zu gestalten, ist jedoch der motorisierte Fahrzeugverkehr zu minimieren. Es soll nur noch Lieferverkehr und Anwohnerverkehr zugelassen werden. Die Platzfolge wird für den Durchgangsverkehr und den Parksuchverkehr nicht benötigt. Es bestehen dort keine öffentlichen Parkgaragen. Das Parkhaus Hauptwache kann von der Berliner Straße aus effektiver angefahren werden, als aus Richtung Roßmarkt und Katharinenpforte. Lediglich ein äußerst geringer Anwohnerverkehr und der Lieferverkehr müssten auf einem Teil der bestehenden Straßen zugelassen werden. Eine Sperrung hätte dazu positive Effekte für die Querung von Fußgängern. Es würden konkret der Übergang "Freßgass"/Rathenauplatz bzw. Goetheplatz/Goethestraße als auch die allgemeinen Querungsmöglichkeiten von den Plätzen zu den umliegenden Straßen und Geschäften erheblich verbessert werden. Veranstalter brauchen Planungssicherheit. Daher soll bereits drei Monate vor dem Ende des Experiments über die Fortsetzung entschieden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 211 Aktenzeichen: 41
Berliner Meilenstein an der Paulskirche
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6329 entstanden aus Vorlage: OF 1362/1 vom 03.08.2020 Betreff: Berliner Meilenstein an der Paulskirche Der Magistrat wird aufgefordert, eine Replik des 50. Berliner Meilensteins, der sich im Original am Luftbrückendenkmal am Frankfurter Flughafen befindet, in unmittelbarer Nähe zur Paulskirche aufbauen zu lassen. Angedacht ist ein Ort östlich der Paulskirche in der Nähe der "Walter-Kolb-Eiche". Ein genauer Standort kann in Abstimmung mit den Ämtern, der "Initiative Denkmalschutz für Berliner Meilensteine" (Herr Damm) und dem Ortsbeirat bestimmt werden. Die Berliner Meilensteine stehen unter Denkmalschutz und sind ein Symbol für die deutsche Nachkriegsgeschichte mit einem geteilten und einem nun wiedervereinten Deutschland. Begründung: Die Berliner Meilensteine wurden in der Nachkriegszeit ab 1954 an vielen Autobahnen aufgestellt. Initiator für die meisten Berliner Meilensteine war der Bund der Berliner und Freunde Berlins. Über 300 Meilensteine wurden bis 1989 als Symbol der Verbundenheit mit Berlin an Autobahnen und in den Städten der damaligen BRD aufgestellt. Es sollte ein Zeichen sein, dass Berlin nicht vergessen ist bzw. wird. 1958 wurde der 50. Meilenstein am Frankfurter Kreuz nahe der Rhein-Main Air Base durch den damaligen regierenden Bürgermeister von Berlin, Willy Brandt, eingeweiht. Nach Umbauten verschwand der Meilenstein und wurde erst 2010 auf dem Gelände der Autobahnmeisterei Frankfurt wiederentdeckt. Seit 2015 steht der Meilenstein unter Denkmalschutz. Der Berliner Meilenstein steht für eine bewegte deutsche Nachkriegsgeschichte, von der Teilung und Isolierung Berlins bis zur glücklichen Wiedervereinigung Deutschlands. Der Platz neben der Paulskirche eignet sich besonders für die Installation eines Berliner Meilensteins, da dieser Ort zum einen direkt an der Berliner Straße ist und täglich von vielen Touristen besucht wird. Und zum anderen passen die Paulskirche als Symbol der Demokratie und der Berliner Meilenstein als Symbol für friedlichen Protest und die Bemühungen um die Deutsche Einheit sehr gut zusammen. Die Kosten für die Replik des Berliner Meilensteins trägt die Initiative, ebenso die Kosten für die Informationstafel. Nur für das Fundament und das Aufstellen des Steins muss der Magistrat sorgen. Bilder: 50. Berliner Meilenstein (die Kilometerangabe passt laut Google Maps von der Paulskirche aus genau); Informationstafel zum Berliner Meilenstein (Quelle: privat). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2020, ST 2037 Aktenzeichen: 41
Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt: Alten Straßenverlauf endlich zurückbauen und städtische Grünfläche erweitern
Antrag vom 03.08.2020, OF 1364/1 Betreff: Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt: Alten Straßenverlauf endlich zurückbauen und städtische Grünfläche erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, den alten Straßenverlauf der Straße Kornmarkt an der Kreuzung Berliner Straße / Kornmarkt endlich zurückbauen und die städtische Grünfläche hinter dem Gebäude der Stadtkämmerei um diese Fläche erweitern zu lassen. Begründung: Der Umbau der Kreuzung Berliner Straße / Kornmarkt ist bereits seit März 2019 abgeschlossen. Während die OFB Projektentwicklung GmbH als Eigentümerin der "Kornmarkt Arkaden" bereits kurz nach Abschluss der Bauarbeiten die zum Objekt gehörende Grünfläche in vorbildlicher Weise angelegt und begrünt hat, dümpelt - - weit über ein Jahr später - die der öffentlichen Hand gehörende Fläche des alten Straßenverlaufs der Straße Kornmarkt immer noch vor sich hin. Der ehemalige Bürgersteig sowie die Rechtsabbiegerspur in die Berliner Straße, teilweise aufgefüllt mit Schotter, bieten ein trostloses Bild und stellen einen krassen Kontrast zur direkt gegenüberliegenden Grünfläche der "Kornmarkt Arkaden" dar. Das Unvermögen der Stadt Frankfurt im Vergleich zu dem, was private Investoren zu leisten imstande sind, wird dem Betrachter hier überdeutlich vor Augen geführt (siehe Fotos Antragsrückseite) Die öffentliche Grünfläche, die sich direkt neben Paulskirche und Stadtkämmerei befindet und auf der auch die 1957 zu Ehren des nach dem 2. Weltkrieg ersten freigewählten Frankfurter Oberbürgermeisters Walter Kolb (SPD) gepflanzte "Walter-Kolb-Eiche" nebst Gedenktafel steht, hat ein würdigeres Erscheinungsbild als das derzeitige verdient. Zudem trägt eine Erweiterung des innerstädtischen Grüns an dieser Stelle auch den Erfordernissen der Klimaanpassung in der Innenstadt Rechnung und ist daher jetzt endlich zügig umzusetzen. Kreuzung Berliner Straße / Kornmarkt: Private Hand (Foto 1) vs. . Kreuzung Berliner Straße / Kornmarkt: Öffentliche Hand (Foto 2) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 1364/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und U.B. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) bei Abwesenheit Die PARTEI
Zu hohes Tempo in der Battonnstraße
Antrag vom 01.08.2020, OF 1351/1 Betreff: Zu hohes Tempo in der Battonnstraße Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Battonnstraße im Abschnitt Börneplatz - Allerheiligentor zwischen den Fahrbahnen des MIV und dort wo es die Straßenbahn nicht behindert, Barken oder Schwellen als Fahrbahnbegrenzung anbringen zu lassen um die Fahrbahn optisch zu schmälern. Begründung: Dem Ortsbeirat liegen eine Fülle von seit Jahren geäußerten Beschwerden über zu schnelles Fahren und dem damit verbundenem Lärm aus der Battonnstraße vor. Durch eine optische Schmälerung der Fahrbahnen kann eine Reduzierung des Tempos in diesem dicht bewohntem Bereich erreicht werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1722 2020 Die Vorlage OF 1351/1 wird als Auftrag an den Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Probeweise Öffnung der Berliner Straße für den Fuß- und Radverkehr
Antrag vom 21.07.2020, OF 1345/1 Betreff: Probeweise Öffnung der Berliner Straße für den Fuß- und Radverkehr Vorgang: M 240/09; A 795/15 SPD; A 796/15 SPD; M 153/14 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Berliner Straße für den Fuß- und Radverkehr - unter Entfall der Nutzung durch den allgemeinen motorisierten Verkehr - probeweise für die Dauer eines Jahres zu öffnen. Zielsetzung der probeweisen Öffnung ist die Untersuchung der stadträumlichen und verkehrlichen Folgewirkungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung der Frankfurter Innenstadt gemäß Innenstadtkonzept (siehe M 153 / 2014). Die probeweise Öffnung soll am 01.09.2020 beginnen und am 30.08.2021 enden und durch ein umfangreiches Umleitungskonzept begleitet werden. Nach Abschluss der probeweisen Öffnung wird der Stadtverordnetenversammlung ein Bericht zu den verkehrlichen Auswirkungen zur Kenntnisnahme vorgelegt. Begründung: Im Innenstadtkonzept (Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 153, beschlossen am 16.07.2015, § 6130) als dem zentralem Werk für die geordnete städtebauliche Entwicklung der Frankfurter Innenstadt wird der in Rede stehende Planungsbereich unter mehreren Aspekten betrachtet und Handlungsbedarf begründet. So heißt es in der Magistratsvorlage beispielsweise unter "Freiraum stärken" zur stadträumlichen Bedeutung: "Bei den Werkstattveranstaltungen [zum Innenstadtkonzept] betonten Bürgerinnen und Bürgern immer wieder den hohen Stellenwert der Straßen, Plätze und Grünanlagen. Sie hoben hervor, dass die Qualität des öffentlichen Raums maßgeblich zur Attraktivität der Innenstadt und zum Wohlbefinden der Nutzer beiträgt. [. .] Das Innenstadtkonzept bestätigt die Einschätzungen der Bürgerinnen und Bürger und leitet folgende Ziele für den Freiraum ab: Der öffentliche Raum ist die Bühne des urbanen Lebens. Das Angebot und die Qualität der Straßen- und Platzräume sowie Parkflächen haben maßgeblichen Einfluss auf die Attraktivität der Innenstadt. Öffentliche Räume sind Erlebnisorte und Ruhebereiche. Sie müssen darüber hinaus ökologischen und verkehrlichen Anforderungen entsprechen. Ziel ist die sukzessive Aufwertung und Ergänzung aller wichtigen öffentlichen Platz- und Grünräume mit einer entsprechend ihrer Lage und Funktion differenzierten Gestaltung." Unter "Vernetzung vorantreiben" wird auf Mobilität im Stadtraum eingegangen: "Die Bürgerinnen und Bürger schätzen die gute verkehrliche Anbindung der Innenstadt, insbesondere den gut funktionierenden ÖPNV. Die fußläufigen Nord-Süd-Verbindungen zum Main werden als wichtig und teils verbesserungswürdig erachtet. Insbesondere die Barrierewirkung der Berliner Straße soll nach Meinung zahlreicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Planungswerkstätten reduziert werden. Gleiches gilt für die Mainuferstraße. [. .] Unter Berücksichtigung der Erschließungsfunktionen für den motorisierten Verkehr soll die Innenstadt für Fußgänger und Radfahrer ausgebaut werden." Hierauf nimmt der Stadtverordnetenbeschluss unter "Maßnahmen mit weiterem Prüfungs- /Überarbeitungsbedarf, die erst nach einem erneuten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu realisieren sind" Bezug: "Am Ziel, die Aufenthaltsqualität und die gleichberechtigte Mobilität in der Innenstadt und am Mainufer weiter zu verbessern und dazu die Barrierewirkung der Berliner Straße und des Mainkai zu verringern, wird festgehalten. Unter grundsätzlicher Beibehaltung der heutigen Verkehrsführung und teilweiser Verlagerung des Durchgangsverkehrs wird Raum für Radfahrstreifen, breitere Gehwege und Begrünung geschaffen. Der Magistrat möge eine Vorplanung für die Berliner Straße, die diese Ziele umsetzt und in der auch die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit bewertet werden, erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung vorlegen; [. .]" Mit der probeweisen Öffnung der Berliner Straße für den Fuß- und Radverkehr - unter Entfall der Nutzung durch den allgemeinen motorisierten Verkehr - möge der Magistrat herausfinden, ob erstens die im Innenstadtkonzept beschriebenen Erwartungen sich als realistische Annahmen erweisen und wie sich zweitens die verkehrlichen Folgewirkungen darstellen. Um hier zu einer fundierten Bewertung zu gelangen, ist eine Betrachtung über einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten notwendig. Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.12.2009, M 240 Vortrag des Magistrats vom 12.09.2014, M 153 Anfrage vom 11.02.2015, A 795 Anfrage vom 11.02.2015, A 796 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 1 am 18.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 1345/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und U.B. gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme)
Fehlende gelbe Tonnen
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6127 entstanden aus Vorlage: OF 1309/1 vom 24.05.2020 Betreff: Fehlende gelbe Tonnen Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern im Bereich der Großen Fischerstraße, Zum Pfarrturm, Weckmarkt und Fahrgasse wieder g elbe Tonnen zur Verfügung gestellt werden, damit die dort Wohnenden ihren Müll endlich legal - nämlich getrennt - entsorgen können. Die Maßnahme ist durch entsprechende Anschreiben an alle Mieterinnen und Mieter zu begleiten. Begründung: Bereits im Jahr 2012 wurden den Mieterinnen und Mietern gelbe Tonnen in Aussicht gestellt. Zwischenzeitlich wird von der im folgenden Presseartikel genannten Vermieterin sogar eine Kraft beschäftigt, die sich um die Sauberkeit und Fehlwürfe in die Papiertonnen kümmert. Die Nutzung der gelben Tonne hat für die Mieterschaft ganz handfeste Vorteile, da dadurch die Müllgebühren für die Haushalte sinken können. Die Entsorgung von Verpackungen wird nämlich bereits an der Supermarktkasse bezahlt. Werden Verpackungen mit der schwarzen Tonne abgefahren, fallen dafür nochmals Müllgebühren an. Auszug aus der Frankfurter Rundschau vom 05.08.2012: "Gelbe Tonne Frankfurt Strafen für falsche Mülltrennung Was kommt eigentlich in die Gelbe Tonne? Über diese Frage haben sich schon ganze Hausgemeinschaften zerstritten, denn wenn falscher Müll in der Tonne landet, drohen Strafen von der FES. Um das Mülltrennungssystem sinnvoller zu gestalten, ist eine Art ‚gelbe Tonne plus' geplant. Und schon wieder der Zettel mit den blauen Buchstaben der FES auf der gelben Tonne! In dem Sechs-Parteien-Mietshaus im Nordwesten der Stadt sind mittlerweile alle drei Stockwerke miteinander verkracht. Der Grund: ‚Fehlbefüllung!' Das heißt: In der Tonne für Verpackungsmüll landen regelmäßig Kartons oder Essensreste, besonders dann, wenn das 80-Liter-Gefäß für den Restmüll schon voll ist. Man bezichtigt sich gegenseitig der Untat. Unangenehm für die Mietergemeinschaft: Sind mehrfach ‚Störstoffe' in der Tonne, dann wird diese nicht mehr regulär geleert, eine kostenpflichtige Sonderleerung muss zuerst bei der FES beantragt werden. Bis dahin, so berichtet eine entnervte Mieterin, stapele sich der Verpackungsmüll in der Wohnung. ‚Und dafür zahlt man so hohe Müllgebühren!' 150 bis 200 Störungsmeldungen Es funktioniert nicht so recht mit der gelben Tonne, die doch mal eine Müll-Errungenschaft sein sollte. Die Tonnen-Leerung ist kostenlos, die Hersteller tragen die Kosten im ‚Dualen System'. Genau genommen hat der Bürger aber schon im Geschäft beim Warenkauf für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen bezahlt. Eigentlich sollte jeder der rund 380.000 Haushalte in Frankfurt eine gelbe Tonne nutzen dürfen. Das ist aber nicht so, einige müssen ganz verzichten. Beispielsweise die Mieter von mehr als 200 Wohnungen an der Großen Fischerstraße/Ecke Weckmarkt in der Nähe des Mains. Die Vermieterin, die FAAG, hat nach angeblich vielen, vielen ‚Fehlbefüllungen' und Einzug der gelben Tonnen durch die FES auf selbige schließlich vollständig verzichtet. Alle 14 Tage, in diesem Rhythmus wird die Tonne geleert, ‚gibt es stadtweit zwischen 150 und 200 Störungsmeldungen über Fehlbefüllungen der gelben Tonne', berichtet Stephanie Pieper von der Pressestelle der FES. In den Gefäßen befänden sich dann Restabfälle, Kartonagen, Glas oder Bioabfälle. Wegen anhaltender Störungen sind im Jahr 2011 75 gelbe Tonnen komplett von den Liegenschaften entfernt worden, sagt die FES-Statistik. Müllkontrolle in den Siedlungen Ein Anwohner hat ausgerechnet, dass das die Müllkosten enorm in die Höhe treibt und empört sich, dass keine Tonnen-Lösung gefunden werde. Frank Junker, Chef der ABG, zu der die FAAG gehört, sichert zu, ‚dass es in Kürze', nach Abschluss der Baumaßnahmen in der Großen Fischerstraße, wieder gelbe Tonnen geben werde. Damit ist das grundsätzliche Problem der ‚Fehlbefüllung' nicht gelöst. Die ABG stellt in Siedlungen die Tonnen in absperrbare ‚Häuschen', damit nicht etwa Fremde den Müll verunreinigen, so Junker. Die Nassauische Heimstätte arbeitet gar eigens mit einem Eschborner Service-Unternehmen zusammen, das sozusagen die Müllkontrolle in den Siedlungen übernommen hat. Laut Sprecher Jens Duffner rechne sich das für alle Seiten. Die Wohnungsunternehmen betreiben zwar umfangreiche Müll-Aufklärung, das tun auch FES und Stadt, unter anderem mit der Broschüre ‚Oskar' für alle Haushalte. Gelbe Tonne plus Das alles hat aber unter dem Strich nicht gefruchtet. Die FES geht davon aus, dass es 40 Prozent Fehleinwürfe im Verpackungsmüll gebe. Das liege nicht nur an der Haltung mancher Frankfurter, die finden, ‚am Schluss wird eh alles zusammengeworfen', oder ‚meine Wohnung ist doch keine Müllsortieranlage'. ‚Die Kennzeichnung', das gibt man bei der FES auch sofort zu, sei mehr als unübersichtlich. Umweltdezernat und FES planen, 2013 in einem Modellversuch eine Wertstoff-Tonne als eine Art ‚gelbe Tonne plus' einzuführen. Der genaue Zeitpunkt und die Siedlung stehen noch nicht fest. Neben den Verpackungen, meist aus dem Wertstoff Kunststoff, könnten dort Metallreste oder Holz entsorgt werden. Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne), eine große Müllexpertin und kritische Begleiterin des Dualen Systems, macht keine falschen Hoffnungen. Es werde mit der Wertstoff-Tonne nicht einfacher, aber vom System her ‚sinnvoller', da eben alles Wiederverwertbare, auch die wertvollen Metalle, an einem Platz gesammelt würden. Im Sechs-Parteien-Mietshaus ist man allerdings eher skeptisch: ‚Vielleicht gibt es dann nur noch mehr Möglichkeiten, etwas falsch einzuwerfen in die Tonne.'" Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2020, ST 1497 Aktenzeichen: 79 4
Begrünungsmaßnahme Berliner Straße/Museum für Moderne Kunst
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6126 entstanden aus Vorlage: OF 1308/1 vom 27.05.2020 Betreff: Begrünungsmaßnahme Berliner Straße/Museum für Moderne Kunst Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die rückwärtige Fassade des Museums für Moderne Kunst in der Berliner Straße möglichst großflächig begrünt wird. Begründung: Dieser Abschnitt der Berliner Straße stellt eindeutig einen Tiefpunkt der städtebaulichen Gestaltung in der Frankfurter Alt- und Innenstadt dar. Daher sollte diese Fassade wenigstens für eine Begrünung genutzt werden, um das Kleinklima in diesem Bereich und der sich aufwärmenden Stadt geringfügig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1730 Antrag vom 28.01.2025, OF 1528/1 Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6552 Aktenzeichen: 41 38
Fehlende Radanschließmöglichkeiten in der Mainstraße
Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6130 entstanden aus Vorlage: OF 1312/1 vom 27.05.2020 Betreff: Fehlende Radanschließmöglichkeiten in der Mainstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Mainstraße im Abschnitt zwischen Schöne Aussicht und Hinter der Schönen Aussicht auf einem der markierten Parkplätze fünf Rohrbügel zum Anschließen von Fahrrädern installieren zu lassen. Der Magistrat soll außerdem prüfen, ob es auch Sperrflächen in diesem Bereich gibt, die mit Radbügeln versehen werden können. Begründung: Der Bereich ist für den Radverkehr hervorragend erschlossen, jedoch gibt es fast keine Möglichkeiten zum Anschließen von Fahrrädern für z. B. Theaterbesucherinnen und Theaterbesucher. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.09.2020, ST 1698 Aktenzeichen: 66 2
Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5999 entstanden aus Vorlage: OF 1253/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Sandgasse zugunsten des Fuß- und Radverkehrs und attraktiven Zugangs zum Main Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Die Sandgasse ist durch einen fuß- und fahrradfreundlichen Überweg über die Berliner Straße zum Paulskirchengelände anzuschließen und damit zu beleben, auch zugunsten des Einzelhandels in der Sandgasse. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Berliner Straße parallel der Paulskirche. Der Verkehr ist auch hier weiträumig zugunsten der Fuß- und Radverkehrquerung neu zu priorisieren, unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Radverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1381 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 446 Aktenzeichen: 66 0
Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6003 entstanden aus Vorlage: OF 1257/1 vom 30.04.2020 Betreff: Zweckentfremdung einer Spielplatzfläche zu Parkplätzen, Antwort des Magistrats, Stellungnahme ST 321 Vorgang: OM 5357/19 OBR 1; ST 321/20 Der Ortsbeirat 1 hat den Magistrat mit Beschluss vom 29.10 2019 aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass - der Spielplatz an der Staufenmauer (Fahrgasse 88) wieder errichtet wird; - das Parken in diesem Grünbereich wirksam und dauerhaft unterbunden wird; - Schäden an den Bäumen durch eine Fachfirma beziehungsweise das Grünflächenamt begutachtet werden und Schritte zur Rettung der Bäume eingeleitet werden. Hierauf antwortet der Magistrat dem Ortsbeirat mit der Stellungnahme ST 321 vom 17.02.2020: "Der südliche Platz an der Staufenmauer, welcher momentan nur über eine Toranlage zugänglich ist, wurde in das stadtweite Programm Schöneres Frankfurt aufgenommen. Im Zuge der Umgestaltung der Fahrgasse und des Platzes vor der Staufenmauer ist eine Neugestaltung und Öffnung dieses südlichen Bereiches vorgesehen. Das Parken wird auf dieser Fläche nicht mehr möglich sein. Der Silber-Ahorn an der vorhandenen Mauer befindet sich leider in einem schlechten Allgemeinzustand und wird im Zuge der Baumaßnahme gefällt werden. Als Ersatzpflanzung sind drei neue Bäume vorgesehen. Eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage ist in Vorbereitung. Die über eine kleine Treppe zugängliche Fläche bzw. der tiefer gelegene Innenhof befinden sich nicht in der Zuständigkeit des Magistrats. Die Gebäude nebst anliegender Außenfläche gehören einer privaten Immobiliengesellschaft. Durch eine erhöhte Drogenproblematik seit den 90er-Jahren sind einige Spielplätze in der Innenstadt zurückgebaut worden, was auch an dieser Stelle erfolgt ist. Gut nutzbare öffentliche Freiflächen sind in etwa 500 m Entfernung am Mainufer mit entsprechender Ausstattung vorhanden. Sollte seitens der Bewohner aus der unmittelbaren Umgebung der Wunsch nach einem Spielplatz bestehen, müsste dies direkt an den Gebäudeeigentümer, die Immobiliengesellschaft Vonovia mit Hauptsitz in Bochum, herangetragen werden. Der Hinweis auf Beschädigungen an der Staufenmauer wird dem zuständigen Fachamt weitergeleitet." Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, - das Parken in dieser Grünfläche unverzüglich und wirkungsvoll - ggf. unter Zuhilfenahme der ihm zur Verfügung stehenden Ordnungskräfte - unterbinden zu lassen; - in der angekündigten Bau- und Finanzierungsvorlage den Bau eines Kinderspielplatzes zu berücksichtigen. Begründung: Auf Vorlagen jedweder Art zur Verbesserung der Platzsituation oder eine angemessene Umgestaltung warten Anliegerschaft, interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeirat seit Jahrzehnten vergeblich. Die Nutzung des Bereichs wechselt von schlecht ausgeführter Gastronomie über Müllhalde zu Parkplatz. Konstant bleibt, dass es sich immer um einen Unort handelt. Den Ortsbeirat darauf zu verweisen, dass das Parken im Bereich der Grünfläche und des ehemaligen Spielplatzes erst beendet sein wird, wenn die Umgestaltung abgeschlossen sein wird, ist ein Verweis in fernste Zukunft. Das Parken verstößt gegen geltende Satzungen und die StVO, diese sollten auch dem Magistrat bekannt sein. Der Verweis der Kinder und ihrer Eltern auf Spielplätze am Mainufer ist mindestens realitätsfern. Mundartliche Rückmeldungen aus der Bewohnerschaft zum Vorschlag des Magistrats, die Kinder über die Berliner Straße zum Spielen zu schicken, können hier - wegen ihrer Deutlichkeit - nicht wiederholt werden. Die Querung der Berliner Straße wird durch das Fehlen einer zumutbaren Querungsmöglichkeit entlang der Fahrgasse zusätzlich erschwert. Der Magistrat hat in den 90er-Jahren die Kameras auf der Konstablerwache aufstellen lassen. Erst damit kamen die Dealer in die Innenhöfe und vor die Wohnfenster der Mieterinnen und Mieter. Die Lösung in den 90er-Jahren war es, Spielplätze zu schließen. Es bleibt abzuwarten, ob der Magistrat - und hier insbesondere seine Ordnungspolitiker - diesen Lösungsansatz weiterhin aufrechterhalten und noch für zeitgemäß erachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5357 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 321 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1444 Antrag vom 07.11.2020, OF 1490/1 Anregung an den Magistrat vom 24.11.2020, OM 6913 Aktenzeichen: 67 2
Neues Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ im Ortsbezirk einsetzen
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6023 entstanden aus Vorlage: OF 1293/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neues Verkehrszeichen "Grünpfeil nur für Radfahrer" im Ortsbezirk einsetzen 1. Der Magistrat wird aufgefordert, das Verkehrszeichen "Grünpfeil" (VZ 721, vormals VZ 720 mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr") an folgenden Kreuzungen aufzustellen, um Radfahrenden das Rechtsabbiegen bei "Rot" zu ermöglichen: - Junghofstraße beim Abbiegen auf den Roßmarkt - Kreuzung Berliner Straße/Kornmarkt aus sämtlichen vier Richtungen - Kornmarkt nach Süden beim Abbiegen in die Bethmannstraße - Fahrgasse nach Süden beim Abbiegen in die Berliner Straße - Gutleutstraße Richtung Innenstadt in die Zanderstraße - Kreuzung Alte Brücke/Mainkai/Schöne Aussicht/Kurt-Schumacher-Straße aus sämtlichen vier Richtungen - Schöne Aussicht beim Abbiegen auf die Ignatz-Bubis-Brücke - Lange Straße beim Abbiegen in die Schöne Aussicht - Untermainbrücke beim Abbiegen auf den Untermainkai - Mainzer Landstraße stadtauswärts beim Abbiegen auf den Güterplatz, in die Heinrichstraße und in die Günderrodestraße - Kleyerstraße beim Abbiegen auf die Mainzer Landstraße - Kreuzung Europa-Allee/Lissabonner Straße, kommend von der Emser Brücke, beim Abbiegen in die Europa-Allee - Europa-Allee stadtauswärts beim Abbiegen in die Lissabonner Straße - Europa-Allee stadteinwärts beim Abbiegen in die Stephensonstraße - Osloer Straße beim Abbiegen auf den Platz der Einheit 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch alle anderen Ampelkreuzungen mit bereits vorhandenen Radfahrstreifen auf die neue Abbiegeregel zu prüfen. Eine ebensolche Prüfung ist bei jeder Errichtung neuer Radweganlagen unaufgefordert durchzuführen. Begründung: Das mit der StVO-Novelle mit Wirkung ab dem 28.04.2020 neu eingeführte Zeichen zum Rechtsabbiegen für Radfahrende ist ein Grünpfeil (VZ 721) mit dem Zusatzzeichen "Nur für Radverkehr". Mit dem neuen Zeichen ist nach § 37 Absatz 2 Nummer 1 Satz 11 das Rechtsabbiegen für Radfahrende unter folgender Maßgabe möglich: "Soweit der Radverkehr die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten hat, dürfen Radfahrende auch aus einem am rechten Fahrbahnrand befindlichen Radfahrstreifen oder aus straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radwegen abbiegen." Der bisherige Grünpfeil für alle Verkehrsteilnehmer war häufig in der Kritik. Für Autofahrer brachte er im Stadtverkehr meistens keinen Mehrwert, weil man an der folgenden Ampel sowieso wieder halten musste, um auf eine grüne Welle zu warten. Zudem waren die Unfallzahlen höher als bei normalen Abbiegesituationen. Der neue Grünpfeil für Radfahrende ist dagegen eine erhebliche Verbesserung. Er wurde Anfang 2019 in neun Städten getestet und ist mit der StVO-Novelle nun bundesweit nutzbar. Links: StVO-Novelle: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl1 20s0814.pdf%27%5D__1588316642745 https://www.fr.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-dies e-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html https://www.fnp.de/ratgeber/auto/stvo-novelle-2020-die se-strassenschilder-sind-neu-im-verkehr-zr-13717820.html Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2020, ST 1917 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 1 am 15.09.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 1 am 20.10.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Bebauungsplan Nr. 897, Fischerfeldstraße/Lange Straße
Anregung vom 19.05.2020, OA 554 entstanden aus Vorlage: OF 1297/1 vom 18.05.2020 Betreff: Bebauungsplan Nr. 897, Fischerfeldstraße/Lange Straße Vorgang: M 29/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Text in Bezug auf Ziffer 7.2.3. (Textteil) durch Anhängung der Worte "sofern dadurch kein Eingriff in die Wallservitut erfolgt" zu ergänzen. Begründung: Die durch die Wallservitut seit 1827 geschützten Grünanlagen wurden in den letzten Jahrzehnten durch eine Vielzahl an großen und kleinen Baumaßnahmen angeknabbert. Immer wieder wurden Ausnahmegenehmigungen erteilt, die weitere nach sich zogen (Alte Oper, Rampe der U 5), aber auch kleinere Maßnahmen wurden durchgeführt, dies sogar, obwohl sich der Ortsbeirat dagegen aussprach (Tiefgaragen, Parkplätze, Zufahrten usw.). Es steht zu befürchten, dass mit dem im Tenor genannten Passus erneut Ausnahmegenehmigungen vorbereitet werden könnten, die es zu verhindern gilt. Die Grünfläche ist für die Bevölkerung der Alt- und Innenstadt von außerordentlich hoher Bedeutung und darf daher auf keinen Fall erneut Schaden nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.02.2020, M 29 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.06.2020, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 554 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.06.2020, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 554 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 46 Beschluss: Der Vorlage OA 554 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6052, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 61 00
Verkehrswende einleiten, die Menschen durch kluges und überlegtes Handeln überzeugen und nördliches Mainufer nicht gegen Berliner Straße oder unsere südlichen Nachbarn ausspielen
Anregung vom 19.05.2020, OA 555 entstanden aus Vorlage: OF 1248/1 vom 28.04.2020 Betreff: Verkehrswende einleiten, die Menschen durch kluges und überlegtes Handeln überzeugen und nördliches Mainufer nicht gegen Berliner Straße oder unsere südlichen Nachbarn ausspielen Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XVIII. Wahlperiode) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der begonnene Verkehrsversuch "Öffnung des nördlichen Mainufers" für zu Fuß Gehende und Radfahrende mit allen vorgesehenen Zählungen und Auswertungen korrekt zu Ende geführt werden wird. Dies kann nur durch eine Fortsetzung des Versuchs nach dem coronabedingten Shutdown ermöglicht werden, bis belastbare Zahlen erhoben werden können. Ebenso muss ein Verkehrskonzept erstellt werden, das auch die Berliner Straße mit einbezieht, und so Barrieren und Umweltbelastung durch den Kfz-Verkehr verringert oder gleich ganz aufhebt und die Innenstadt für alle wesentlich attraktiver macht. Inhalt des Konzepts muss sein, beiden Hauptverkehrsachsen Schöne Aussicht - Mainkai sowie Allerheiligenstraße - Stoltzestraße - Battonnstraße - Berliner Straße nachhaltig durch Einführung von verkehrsberuhigten Bereichen, Tempo 30, breiten abgetrennten Radwegen und Reduzierung auf höchstens eine Fahrspur zu beruhigen, um für möglichst viele Anwohnerinnen und Anwohner Lärm, Trennungswirkung, Unfallgefahr und verschmutzte Luft zu reduzieren. Ergänzt werden muss der Maßnahmenkatalog durch ein Lkw-Verbot an Wochenenden sowie in der Nacht für Schöne Aussicht, Allerheiligenstraße, Battonnstraße und Berliner Straße. Allerheiligenstraße und Battonnstraße (zwischen Börneplatz und Allerheiligentor) sind mit Radwegen in beide Richtungen auszustatten. In gleicher Weise gilt es, die Querungsmöglichkeiten für zu Fuß Gehende durch längere Grünphasen an bestehenden Signalanlagen, Schaffung von neuen Querungsmöglichkeiten (Zebrastreifen) und Beseitigung von störendem Mobiliar (Gitter usw.) deutlich zu verbessern. t Begründung: In den die Römerkoalition tragenden Parteien mehren sich die Stimmen, Mainkai und Berliner Straße ganzheitlich zu betrachten. Auch die bislang herrschende Konzeptionslosigkeit bei der Durchführung des Versuchs stößt in diesem Zusammenhang vermehrt auf Kritik. Die bis heute ertragenen belastenden Auswirkungen des Versuchs in Bereichen abseits des nördlichen Mainkais dürfen nicht umsonst angefallen sein. Es darf kein Zurück zur früheren Raserstrecke am Main geben, nur um das Thema zu Wahlkampfzwecken am Köcheln zu halten. Chancen auf konstruktive Lösungen mit erheblichen Verbesserungen auch für die Anwohnerinnen und Anwohner der zurzeit enorm belasteten Berliner Straße, Battonnstraße, Stoltzestraße und Allerheiligenstraße sollten genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.05.2020, OF 1304/1 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.06.2020, OIB 421 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.08.2020, TO I, TOP 41 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 41. Sitzung des Verkehrsausschusses am 22.09.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Verkehrsausschusses am 27.10.2020, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage NR 1168 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1193 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1211 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1176 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage NR 1262 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage NR 1244 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 591 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 555 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6962, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 Aktenzeichen: 32 1
Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5998 entstanden aus Vorlage: OF 1252/1 vom 01.05.2020 Betreff: Neuordnung der Verkehrswege am Kornmarkt zugunsten des Fußgänger- und Fahrradverkehrs Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, in welcher Weise folgendes Verkehrswegeteilkonzept von ihm umgesetzt werden kann: Den Kornmarkt auf Höhe zwischen Kleiner Hirschgraben und Berliner Straße derart umgestalten zu lassen, dass die Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zugunsten breiterer Fuß- und Fahrradwege zurückgebaut werden. Die Fußwege sind - wo immer möglich - zu begrünen. Die Autospuren sind im Wesentlichen zur Zu- bzw. Abfahrt zum Parkhaus Hauptwache umzugestalten. Die weitflächige Verkehrszuführung aus Richtung Hauptwache zur Berliner Straße ist umzupriorisieren. Anlässlich des vom Ortsbeirat gewünschten langfristigen Umbaus des Mainkai mit Einschränkungen für den Autoverkehr ist die hier geforderte fußverkehrsfreundliche Umgestaltung über die Berliner Straße hinweg (über den weiteren Kornmarkt und die Buchgasse) bis hin zum Main einheitlich fortzuführen. Die Kornmarktarkaden sind besser an den Innenstadtraum anzubinden. Durch diese Maßnahmen sollen der Römerberg einschließlich Fahrtor durch einen neuen durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fuß- und Fahrradverkehrsraum zum Fluss westlich der Paulskirche bzw. des Römers entlastet werden. Die Maßnahme ist zu ergänzen durch Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Berliner Straße im Bereich der Paulskirche. Der Straßenverkehr ist großzügig zug unsten von querenden zu Fuß Gehenden und Radfahrenden neu zu priorisieren und unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung zu versehen. Das hiermit vorgelegte Teilkonzept ist bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 umzusetzen und soll bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Begründung: Der Klimawandel erzwingt eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger und Radfahrerinnen/Radfahrer sowie den öffentlichen Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Mainkai und Berliner Straße wirken wie Barrieren. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Der Ortsbeirat benötigt ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der vier Zuwege - von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse, - von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände, - von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei, - die gesamte Fahrgasse, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zugunsten öffentlicher Räume für Fußgängerinnen/Fußgänger wie Radfahrerinnen/Radfahrer zu beschleunigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1380 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 445 Aktenzeichen: 66 0
Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen
Anregung vom 19.05.2020, OA 556 entstanden aus Vorlage: OF 1251/1 vom 20.04.2020 Betreff: Einen Radweg vom Main zum Main in beide Richtungen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in folgenden Straßen einen ausreichend breiten, durchgehenden, sicheren, farbig markierten und baulich abgetrennten Radweg auf einer (wo räumlich möglich) der heutigen Fahrspuren des MIV (motorisierter Individualverkehr) anlegen zu lassen: 1. Untermainbrücke, Neue Mainzer Straße, Hochstraße, Bleichstraße, Seilerstraße, Lange Straße und Ignatz-Bubis-Brücke sowie 2. Flößerbrücke, Obermainanlage, Friedberger Anlage , Eschenheimer Anlage, Bockenheimer Anlage, Taunusanlage, Gallusanlage und Untermainanlage. Bezüglich der Ignatz-Bubis-Brücke, der Flößerbrücke und der Untermainbrücke wird der Magistrat beauftragt, sich mit dem zuständigem Ortsbeirat ins Benehmen zu setzen. Sollte dieser dem Vorhaben nicht zustimmen, ist das Anliegen des Ortsbeirates 1 auf den übrigen Straßen umsetzen zu lassen mit der Option auf eine Verlängerung zu einem späteren Zeitpunkt. Der Radweg im Abschnitt Flößerbrücke Richtung Untermainanlage ist auf der in Fahrtrichtung linken Straßenseite zu realisieren. Begründung: Die beschriebenen Routen gehören zu den am schnellsten befahrenen Strecken der Frankfurter Innenstadt. Durch eine angemessene Aufteilung der Verkehrsflächen kann dem gestiegenen Anteil des Radverkehrs Rechnung getragen werden. Durchweg stehen dem MIV auf der beschriebenen Strecke mindestens zwei Fahrspuren zur Verfügung, meistens sind es jedoch drei, in der Hochstraße beispielsweise sogar bis zu fünf. Die Straßen sind (auch) bewohnt und Radwege (zumal sichere) kaum vorhanden. Das gefahrene Tempo, der Gestank und der Lärm auf dem City- und Anlagenring sind immens, und Geschwindigkeitskontrollen finden kaum statt, nicht mal im Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kitas, Schulen, Jugendhäuser). Sichere, breite und benutzbare Radwege tragen dazu bei, dass die raren Grünanlagen der Innenstadt nicht stärker vom Radverkehr genutzt werden. Gerade ältere Menschen beklagen sich über schnelle Radlerinnen und Radler in Grünanlagen. Attraktiv ausgebaute Radwege bieten die Chance, einen guten Teil des Radverkehrs von den Grünflächen des Anlagenrings auf den Straßenbereich zu locken und damit die Aufenthaltsqualität in diesem wichtigen und einzigartigen Naherholungsbereich zu verbessern. Um von der Grünfläche aus einen größeren Abstand zum Autoverkehr zu gewinnen, soll der Radweg auf der Strecke Flößerbrücke bis Untermainanlage auf der linken Straßenseite geführt werden. Die Einrichtung von sicheren und gut benutzbaren Radwegen ist eine einfache, schnelle und preiswerte Methode, um Unfälle, Lärm und Abgase in der Stadt zu reduzieren. Ein breiter Radweg mit baulicher Abgrenzung zur Fahrbahn des MIV begrenzt die gefahrene Geschwindigkeit. Sie bietet viele Vorteile für Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch für die Menschen, die sich tagsüber zum Arbeiten oder Einkaufen in der Stadt aufhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 5974 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 25.06.2020, OIB 426 Bericht des Magistrats vom 11.09.2020, B 465 Bericht des Magistrats vom 12.03.2021, B 94 Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 348 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 98 Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 335 Bericht des Magistrats vom 10.03.2023, B 118 Bericht des Magistrats vom 22.09.2023, B 361 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 2, 3, 4, 5 Versandpaket: 27.05.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 16.06.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, BFF und dFfm gegen SPD und LINKE. (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2020, TO I, TOP 59 Beschluss: a) Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.06.2020, TO I, TOP 47 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 2 am 24.06.2020, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 25.06.2020, TO II, TOP 59 Beschluss: Der Vorlage OA 556 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.07.2020, TO II, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 895/19 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP und BFF (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 86 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OA 556 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6053, 46. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.07.2020 Aktenzeichen: 66-2
Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5882 entstanden aus Vorlage: OF 1217/1 vom 18.02.2020 Betreff: Konstablerwache ist kein Busparkplatz - schon gar nicht im Bereich unmittelbar vor einer Fußgängerampel Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass keine Gestattungen zum Parken von Bussen im Bereich Kurt-Schumacher-Straße/ Konstablerwache (am Zugang zur U-Bahn vor dem Fußgängerübergang Höhe Albusstraße) mehr ausgestellt werden. Begründung: Dort werden (teilweise tagelang) Busse mit behördlicher Genehmigung abgestellt. Fußgängerinnen und Fußgänger werden davon massiv gefährdet. Der rechte Teil der Signalanlage wird durch die parkenden Fahrzeuge komplett verdeckt. Ein in der Straßenverkehrsordnung vorgesehener Abstand zu Überwegen wird nicht eingehalten. Der Überweg wird stark genutzt. Auto Fahrenden wird durch die in gefährdender Weise abgestellten Fahrzeuge jede Möglichkeit zur Sicht auf den Seitenbereich des Überweges genommen. Offenbar hat die Verwaltung den Bereich vor Ausstellung der Genehmigungen nicht ausreichend in Augenschein genommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1026 Aktenzeichen: 32 1
Braubachstraße autofrei?
Antrag vom 24.02.2020, OF 1221/1 Betreff: Braubachstraße autofrei? Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Braubachstraße sich auf dem Abschnitt zwischen Domstraße und Fahrgasse ohne nachhaltig spürbare Einbußen im Pkw-Verkehrsfluss in der Innenstadt für die Nutzung durch Pkws sperren ließe. Begründung: Der o.g. Abschnitt wird vergleichsweise wenig von Pkw's genutzt und erscheint nicht unmittelbar relevant für wesentliche Straßenzüge in der Innenstadt. Eine Verkehrsberuhigung erscheint daher erwägenswert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1596 2020 Die Vorlage OF 1221/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im gesamten Antrag Pkw durch motorisierten Individualverkehr ersetzt werden. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, Die PARTEI und U.B. gegen CDU (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Leisere U-Bahn-Wagen für die U-Bahn-Linien U 4 und U 5
Antrag vom 23.02.2020, OF 1244/1 Betreff: Leisere U-Bahn-Wagen für die U-Bahn-Linien U 4 und U 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist für die U-Bahnlinien 4 und 5 leisere U-Bahnwagen bzw. Räder einzusetzen. In diesem Zusammenhang möge der Magistrat folgende Fragen beantworten: 1. Fuhren in der Vergangenheit die Linie 4 und 5 mit speziellen, leiseren Rädern? 2. Wenn ja, in welchem Zeitraum? 3. Gibt es aktuell Spezialräder für U-Bahnen, die weniger Fahrgeräusche und Vibrationen erzeugen? 4. Sind diese Spezialräder einsetzbar auf den Linien 4 und 5? Begründung: Anwohner der Fahrgasse berichten, dass in der Vergangenheit die Fahrgeräusche der U-Bahn deutlich leiser gewesen seien. Dies sei zurückzuführen auf sogenannte "Flüsterräder", die Vibrationen bzw. Geräusche der U-Bahn deutlich abdämpfen. Heute sind die Linien 4 und 5 deutlich lauter und hörbarer in den Wohnungen. Sollte die Möglichkeit bestehen die U-Bahn mit besseren Rädern auszurüsten, dann wäre das wünschenswert und eine Entlastung für die Anwohner. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 10.03.2020, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1599 2020 Die Vorlage OF 1244/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?
Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5751 entstanden aus Vorlage: OF 1202/1 vom 26.01.2020 Betreff: Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde? Vorgang: OM 5575/20 OBR 1 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Anhang dargestellte "Stellplatzgenehmigung" für den Bereich der Gedenkstätte Börneplatz rechtmäßig erteilt wurde und ob für die Erteilung einer solchen "Genehmigung" nicht vielmehr andere Behörden zuständig sind. Sollte der Magistrat zu der Auffassung gelangen, dass die "Genehmigungen" nicht im Einklang mit den einzuhaltenden Regularien erstellt wurden, sind diese umgehend zurückzunehmen und das illegale Parken sowie die damit einhergehenden Zerstörungen in dem Bereich wirkungsvoll - im Sinne der Vorlage OM 5575 - zu unterbinden. Begründung: In der Bevölkerung entsteht der fatale Eindruck, dass Ämter, Behörden und städtische Betriebe sich illegale Parkmöglichkeiten unter der Hand gegenseitig zuschustern und dabei nicht einmal vor der Gedenkstätte Börneplatz respektvoll halt machen. Foto: Bernd Unger Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5575 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 838 Aktenzeichen: 32 1
Unbeantwortete Magistratsanfrage zum Konzept „Öffnung der Innenstadt zum Main“
Antrag vom 26.01.2020, OF 1203/1 Betreff: Unbeantwortete Magistratsanfrage zum Konzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" Vorgang: V 1430/19 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Bereits im September des vergangenen Jahres hat der Ortsbeirat ein Auskunftsersuchen (V 1430 2019 bzw. Vorlage OF 1028/1, Ortsbeiratssitzung vom 17.09.2019) zu Informationen beschlossen, auf Basis derer das Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" diskutiert werden soll, zum Umbau der Fuß- und Fahrradwege entlang der folgenden Zuwege: · Von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse · Von Kaiserplatz über Berliner Straße/Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände · Von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei · Die gesamte Fahrgasse Der Magistrat wird hiermit an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Begründung: Der Magistrat hat auf das o.g. Auskunftsersuchen bislang nicht reagiert. Die Antworten sind zur abschließenden Meinungsbildung und Detaillierung des bereits angeregten Gesamtkonzepts "Öffnung der Innenstadt zum Main" notwendig. Die erhebliche Verzögerung ist unerklärlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1430 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 11.02.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/1 wurde zurückgezogen.
Würde der Gedenkstätte am Börneplatz erhalten und stärken
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5575 entstanden aus Vorlage: OF 1159/1 vom 10.12.2019 Betreff: Würde der Gedenkstätte am Börneplatz erhalten und stärken Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass im Bereich der Gedenkstätte Börneplatz in keiner Weise mehr geparkt werden kann und der Bereich entsprechend gegen das Befahren von allen Kraftfahrzeugen gesichert wird, dies auch vor dem Hintergrund der vorhandenen Parkmöglichkeiten innerhalb des Gebäudes. Der Magistrat wird weiter aufgefordert, das Reinigungsintervall erhöhen zu lassen und das Ausführen von Hunden innerhalb der Gedenkstätte verbieten zu lassen und eine entsprechende, der Gedenkstätte angemessene Beschilderung anbringen zu lassen. Der Magistrat wird zusätzlich aufgefordert, die durch das Befahren der Fläche der Gedenkstätte entstandenen Schäden an der Schotterfläche reparieren zu lassen. Mit dem 1. Polizeirevier soll Einvernehmen darüber hergestellt werden, in welcher Weise künftig die Anfahrt der Polizeifahrzeuge erfolgen soll (möglichst über Battonnstraße), um erneuten Beschädigungen vorzubeugen. Begründung: Laut Lokalpresse bedauert die Jüdische Gemeinde, dass die Gedenkstätte Börneplatz "noch immer nicht fest im Bewusstsein der Stadtgesellschaft angekommen" und seine Relevanz als Gedenkort "nicht umfassend angenommen worden" sei. Zahllose dem Ortsbeirat vorliegende Klagen über Fehlnutzungen des Areals geben ein differenzierteres Bild ab und belegen, dass eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern den Bereich im Auge hat. Diesen Blick gilt es nicht nur zu erhalten, sondern auch in weiteren Kreisen der Bevölkerung zu verbreitern und zu schärfen. Eine "gestattete" Fehlnutzung der Gedenkstätte durch parkende Bau- oder Anlieferfahrzeuge führt in der Bürgerschaft in gleicher Weise zur Beunruhigung, wie das Abstellen aller sonstigen Fahrzeuge und jedwede andere missbräuchliche Nutzung der Gedenkstätte. Negative Vorbilder (siehe erstes Foto) haben weitere missbräuchliche Nutzung zur Folge. Das Befahren des geschotterten Bodens sowie der den Grundriss der 1882 errichteten und 1938 während des November-Pogroms verwüsteten Börneplatz-Synagoge wiedergebenden Metallschienen verletzt die Würde des Gedenkortes und sollte weitestgehend vermieden werden. Entstandene Schäden im Bereich der Gedenkstätte sind zeitnah zu beseitigen. Foto: Bernd Unger Foto: Andreas Laeuen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.01.2020, OF 1202/1 Anregung an den Magistrat vom 11.02.2020, OM 5751 Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2020, ST 722 Aktenzeichen: 32 1
Illegales Linksabbiegen aus der Fahrgasse in die Berliner Straße
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5584 entstanden aus Vorlage: OF 1173/1 vom 10.12.2019 Betreff: Illegales Linksabbiegen aus der Fahrgasse in die Berliner Straße Vorgang: OM 5448/19 OBR 1 Seit Beginn der Öffnung des Mainkais für Passantinnen und Passanten und dem Ausbleiben von sinnvollen begleitenden Maßnahmen ist ein enormer Anstieg von illegalen Fahrweisen rund um den betroffenen Bereich zu beobachten. So fahren nicht nur Fahrzeuge illegal - trotz Sperrung - in den Mainkai hinein, sondern setzen die Fahrt über Weckmarkt, Fahrgasse und Berliner Straße in Richtung Westen fort. Um in die Berliner Straße einfahren zu können, biegen diese Fahrzeuge reihenweise illegal und verkehrsgefährdend von der Fahrgasse nach links ab. Anwohnerinnen und Anwohner von Mainkai, Weckmarkt und Fahrgasse leiden unter einer enormen und zuvor nicht gekannten Verkehrsbelastung. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, das illegale Linksabbiegen aus der Fahrgasse in die Berliner Straße entgegen der Ziffer 8. der Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448, durch bauliche Maßnahmen unterbinden zu lassen. Als Sofortmaßnahme ist die Landespolizei zu bitten, den Bereich überwachen zu lassen. Begründung: Die ohnehin niedrige allgemeine Verkehrsmoral hat in diesem Bereich nochmals erheblich nachgelassen. Gründe dafür sind ungenügende Absperrmaßnahmen im Bereich Kurt-Schumacher-Straße/Mainkai, ungenügende bzw. nicht frühzeitig erfolgende Informationen über Ausweichrouten, die allgemein bekannte Untätigkeit der Frankfurter Verkehrsüberwachung sowie eine zu hohe Fahrzeugdichte in der Frankfurter Innenstadt. Nach Beobachtung aus der Anwohnerschaft des Mainkais fahren im Schnitt zwei Fahrzeuge pro Minute, oft sechs bis acht in einer Reihe illegal in den Mainkai hinein. Oft werde auch noch gehupt, wenn sie wegen stehenden Autos auf der Geradeausspur (Richtung Schöne Aussicht) nicht bequem an der Sperre vorbeikommen. Die wenigen durchgeführten Überwachungsmaßnahmen führten eher zur Erheiterung der Anwohnerinnen und Anwohner als zu einer Verhaltensänderung unter den sich fehlverhaltenden Autofahrerinnen und Autofahrern. Das Fahrzeug der Verkehrsüberwachung wurde weithin sichtbar positioniert (teilweise mit eingeschaltetem Blaulicht), was zu - natürlich nicht geahndeten - waghalsigen Wendemanövern im Kreuzungsbereich von Kurt-Schumacher-Straße/Mainkai/Alte Brücke führte. Hier wurde insbesondere der Radverkehr auf der Route nach Sachsenhausen gefährdet. Die zunächst nur von Taxifahrern illegal genutzte Route Mainkai - Zum Pfarrturm - Weckmarkt - Fahrgasse - Berliner Straße kann sinnvoll nur im Bereich Fahrgasse/Berliner Straße unterbrochen werden. Da das bloße Aufstellen einer Beschilderung bzw. Markierung sinnlos und mit einer effektiven, regelmäßigen und dauerhaften Überwachung durch die Verkehrsüberwachung nicht zu rechnen ist, kommen letztlich nur geeignete bauliche Maßnahmen zum Tragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5448 Antrag vom 16.01.2020, OF 1197/1 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 617 Aktenzeichen: 32 1
Studentisches Wohnen im Allerheiligenviertel
Anregung an den Magistrat vom 14.01.2020, OM 5588 entstanden aus Vorlage: OF 1178/1 vom 10.12.2019 Betreff: Studentisches Wohnen im Allerheiligenviertel Der Magistrat wird aufgefordert, studentisches Wohnen im Allerheiligenviertel zu fördern und dem Ortsbeirat in einem Bericht darzulegen, in welcher Weise und in welchem Rahmen und Zeitraum er dies umzusetzen gedenkt. Begründung: Mit Einführung der Kameraüberwachung des Platzes Konstablerwache in den 1980er-Jahren hat sich die Wohnsituation der damals angestammten und dort teilweise seit Jahrzehnten wohnenden Bevölkerung massiv verschlechtert. Quasi über Nacht verlagerte die Dealerschaft ihren Geschäftsbereich in das einst - trotz des in der Breiten Gasse ansässigen Prostitutionsgewerbes - gut situierte Viertel. Schnell breitete sich der Drogenhandel nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Hauseingängen, Hinterhöfen und sogar in den Geschäften aus. Mit den Jahren zogen - wer es sich leisten konnte - mehr und mehr Bewohnerinnen und Bewohner weg. Mit Aufstellung einer weiteren kameragestützten Überwachungsanlage in der Allerheiligenstraße hat sich der Druck auf das Wohnen im Viertel weiter verstärkt. Um dem Blickwinkel der Kameras auszuweichen, weichen die mit Drogen Handelnden noch stärker auf Hauseingänge, Hinterhöfe und Gaststätten samt ihrer Nebenräume aus und rücken der Bewohnerschaft noch mehr auf die Pelle. Nur ein einziges Geschäft (ein kleiner Schlüsselladen) aus der einst vielfältigen und leistungsfähigen Geschäftswelt hat bis heute überlebt. Nachgezogen sind teilweise zweifelhafte gastronomische Einrichtungen, teilweise (insbesondere in den letzten Jahren) anspruchsvoll eingerichtete Restaurants sowie Lebensmittelläden für migrantische Kunden. Zuletzt hat das seit 1949 ansässige Schlosserfachgeschäft Hilpert aus der Albusstraße das Viertel verlassen. Dem Vernehmen nach soll demnächst ein moderner Supermarkt in die Räume des heutigen Segmüller-Möbelgeschäfts einziehen. Ein Teil der Gebäude im Viertel ist heruntergekommen und scheint sich selbst überlassen. Leerstände sind unübersehbar. Studentinnen und Studenten können durch ihre Kaufkraft, Aktivität und Kreativität vorhandene Strukturen stärken und dazu beitragen, das allgemeine Wohnumfeld zu verbessern. Studierende finden oft schnell Bezug zu vorhandenen Bevölkerungskreisen und wirken bereichernd. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1053 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 64 0
Neuordnung der Zuwege von der Innenstadt über Kornmarkt und Sandgasse zur Paulskirche und zum Main bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 sicherstellen
Antrag vom 10.12.2019, OF 1163/1 Betreff: Neuordnung der Zuwege von der Innenstadt über Kornmarkt und Sandgasse zur Paulskirche und zum Main bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 sicherstellen Vorgang: V 1430/19 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Die öffentlichen Räume Innenstadt und Mainufer sind mangelhaft vernetzt. Infrastruktur für den Autoverkehr und erneuerungsbedürftige Wege für Fußgänger und Fahrradfahrer prägen sie. Vor allem die Berliner Straße spaltet das Frankfurter Kerngebiet zu Lasten seiner Bürgerinnen und Bürger und der Touristen. Unlängst hat der Ortsbeirat 1 ein Auskunftsersuchen (V 1430 2019 bzw. Vorlage OF 1028/1, Ortsbeiratssitzung 17.09.2019) zu Informationen beschlossen, auf Basis derer der Ortsbeirat ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" fordert, mit Umbau der Fuß- und Fahrradwege entlang der folgenden Zuwege: - Von Hauptwache und Roßmarkt über Kornmarkt bzw. Kornmarktarkaden und Buchgasse - Von Kaiserplatz über Berliner Straße / Theatertunnel durch das ehemalige Degussa-Gelände - Von Zeil über Hasengasse und am Dom vorbei - Die gesamte Fahrgasse Der Magistrat hat auf das o.g. Auskunftsersuchen bislang nicht reagiert. Dies vorangestellt fordern wir den Magistrat auf: 1. Zur abschließenden Meinungsbildung über ein Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" ist das benannte Auskunftsersuchen nunmehr detailliert zu beantworten. 2. Einem beschlossenen Gesamtkonzept vorausgehend ist in erstem Schritt ein Teilkonzept "Erneuerung Kornmarkt/Sandgasse" mit folgenden Detailmaßnahmen zu erstellen: a) Der Kornmarkt auf Höhe zwischen Kleiner Hirschgraben und Berliner Straße ist derart umzugestalten, dass die Fahrspuren für den Kfz-Verkehr zurückgebaut werden, zugunsten breiterer Fußgänger- und Fahrradwege. Die Autospuren sollen im Wesentlichen der Zu- bzw. Abfahrt zum Parkhaus Hauptwache dienen, die weitflächige Verkehrszuführung aus Richtung Hauptwache zur Berliner Straße ist ansonsten umzupriorisieren. Anlässlich der Sperrung des Mainkais für den Autoverkehr ist die hier geforderte lauffreundliche Umgestaltung über die Berliner Straße hinweg (über den weiteren Kornmarkt und die Buchgasse) bis hin zum Main einheitlich fortzuführen. Dadurch sollen der Römerberg einschließlich Fahrtor durch einen neuen durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsraum zum Fluss westlich der Paulskirche bzw. des Römers entlastet werden. b) Die Sandgasse auf Höhe zwischen Bleidenstraße und Berliner Straße ist durch einen fußgänger- und radfreundlichen Überweg über die Berliner Straße dem Paulskirchengelände anzuschließen und damit zu beleben, auch zugunsten des dort ansässigen Einzelhandels. c) Die Punkte a und b sind zu ergänzen durch Maßnahmen der Autoverkehrsberuhigung auf der Berliner Straße parallel zur Paulskirche. Der Verkehr ist auch hier weiträumig zugunsten der Fußgänger- und Radfahrerquerung neu zu priorisieren, unter anderem mit einer Tempo-30-Regelung. d) Die Maßnahmen a bis c sollen bis zum Paulskirchenjubiläum 2023 abgeschlossen sein. e) Sie sollen bestehende Initiativen zum Umbau des Paulskirchenumfelds sinnvoll ergänzen. Zusammenfassend wird der Magistrat aufgefordert, die oben beschriebenen Ansätze aus verkehrs- und aufwandstechnischer Sicht zu bewerten und ein Umsetzungsprojekt einschließlich Bürgerbeteiligung zu konzeptionieren. Mehrjährige Vorstudien benötigt dieses nicht. Begründung: Entspricht der Begründung zum beschlossenen Antrag OF 1028/1 vom 24.08.2019 bzw. 17.09.2019: Der Klimawandel erzwingt auch eine Diskussion um klimaschonende städtische Infrastrukturen. Zur Eindämmung der CO2-Belastung sind in der Innenstadt öffentliche Räume für zu Fuß Gehende und Rad fahrende sowie öffentlicher Nahverkehr zu stärken. Gerade die Vernetzung der öffentlichen Räume der Frankfurter Innenstadt und am Mainufer ist mangelhaft und durch Infrastruktur für den Autoverkehr zu stark eingeschränkt. Fußwege sind oft zu unattraktiv - in Zwischenlagen werden sie teils kaum genutzt, da sie jenseits der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen. Es mangelt an durchlässig gestalteten, attraktiven und begrünten Fußgänger- und Fahrradverkehrsräumen zum Fluss jenseits des Römerbergs. Als Ortsbeirat fordern wir ein einheitliches Gesamtkonzept "Öffnung der Innenstadt zum Main" entlang der o.g. vier Zuwege, das Einzelprojekte sinnvoll integriert und auch die neue Altstadt besser integriert. Entsprechende Maßnahmen sind zu beschleunigen, zugunsten öffentlicher Räume für Fußgänger/innen wie Fahrradfahrer/innen und zu Lasten des Autodurchfahrtverkehrs. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.09.2019, V 1430 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 1 am 14.01.2020, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 1163/1 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE., Die PARTEI und U.B. (= Annahme)
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