Stellplatzgenehmigungen auf öffentlichen Plätzen - wer darf sowas aufstellen? Kulturamt oder Straßenverkehrsbehörde?
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 1
Anregung
Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die im Anhang dargestellte "Stellplatzgenehmigung" für den Bereich der Gedenkstätte Börneplatz rechtmäßig erteilt wurde und ob für die Erteilung einer solchen "Genehmigung" nicht vielmehr andere Behörden zuständig sind. Sollte der Magistrat zu der Auffassung gelangen, dass die "Genehmigungen" nicht im Einklang mit den einzuhaltenden Regularien erstellt wurden, sind diese umgehend zurückzunehmen und das illegale Parken sowie die damit einhergehenden Zerstörungen in dem Bereich wirkungsvoll - im Sinne der Vorlage OM 5575 - zu unterbinden.