Meine Nachbarschaft: Battenberger Weg
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Vorlagen
Nidda-Uferweg zwischen blauem Steg und Stichstraße zum Breidensteiner Weg entschärfen und sanieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.11.2025, OF 577/7 Betreff: Nidda-Uferweg zwischen blauem Steg und Stichstraße zum Breidensteiner Weg entschärfen und sanieren Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Verlauf des Nidda-Uferwegs zwischen Blauem Steg, ab der Bahnunterführung, bis zum Stichweg zum Breidensteiner Weg derart saniert wird, dass der Kurvenverlauf nach der Bahnbrücke durch eine leichte Begradigung entschärft und die gesamte Wegstrecke instandgesetzt wird. Begründung: Dieser Uferweg wird stark frequentiert. Die Kurvenverlauf hinter der Bahnbrücke ist für Fußgänger, besonders für ältere Personen mit Rollatoren, gefährlich, da durch die schlechte Einsehbarkeit die Fahrradfahrer meist zu spät gesehen werden können. Diese Tatsache führt oft zu heiklen Situationen. Der Bodenbelag dieser Strecke des Weges ist mit Schlaglöchern und ausgewaschenen Rinnen nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Fahrradfahrer, Kinderwagen und Rollstühle eine holprige Herausforderung, die bei schlechter und feuchter Witterung auf dem ganzen Weg ein enormes Gefahrenpotenzial entwickelt. Die Grundsanierung und eine Entschärfung bringen allen Passanten eine seit langem ersehnte wiedergewonnene Sicherheit beim Nutzen dieses schönen Weges zurück. Rosemarie Lämmer Bürger Für Frankfurt BFF Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: BFF
Weiter lesenBessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7526 entstanden aus Vorlage: OF 551/7 vom 05.10.2025 Betreff: Bessere Kenntlichmachung der Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. die bestehende Tempo-30-Zone in der Beitlacherstraße durch eine andere Anbringung des vorhandenen Hinweisschildes und Markierungen auf der Straße besser kenntlich zu machen; 2. zu prüfen, ob eine zusätzliche Absicherung der Fahrbahnseite ohne Parkmöglichkeiten möglich ist. Begründung: Anwohner:innen monieren, dass die Tempo-30-Zone in der Breitlacherstraße schlecht zu erkennen ist. Gerade Verkehrsteilnehmer:innen ohne Ortskenntnisse ignorieren daher oft die bestehende Geschwindigkeitsbegrenzung. Die Maßnahme würde auch positive Auswirkungen auf angrenzende Bereiche haben, die als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesen sind. Der Wegfall von Parkplätzen in der Breitlacherstraße war weder vom Ortsbeirat beantragt noch gewünscht, sondern ist das Resultat von Beschwerden, die eine weitere Duldung nicht mehr möglich gemacht haben. Diese Maßnahme hat neben negativen auch positive Aspekte, allerdings sollte zum Schutz der Fußgänger:innen der sehr niedrige Gehweg z. B. durch Poller begrenzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.10.2025, OM 7527 entstanden aus Vorlage: OF 552/7 vom 03.10.2025 Betreff: Verkehrsberuhigung in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in der Breitlacherstraße und im Biedenkopfer Weg eine Entschleunigung des Autoverkehrs umzusetzen und so die Sicherheit des Schulwegs zu gewährleisten. Tempo-30-Zone und Spielstraße müssen deutlicher gekennzeichnet werden. In der Breitlacherstraße könnten zudem entschleunigende Elemente, wie Verschwenkungen der Fahrbahn oder Bodenschwellen, angebracht werden. Im Biedenkopfer Weg hängen die Spielstraßen-Schilder in einem schlecht einsehbaren Bereich. Die Kennzeichnung sollte durch ein Piktogramm auf der Straße ergänzt werden. Bauliche Maßnahmen, z. B. Verschwenkungen der Fahrbahn, sind auch hier sinnvoll, um optisch deutlich zu machen, dass es sich um eine verkehrsberuhigte Zone handelt, die als Schulweg zur Brentanoschule führt. Begründung: Von der Kreuzung am Rödelheimer Bahnhof in Richtung Nidda ist die Breitlacherstraße eine Tempo-30-Zone; der Biedenkopfer Weg ist seit einiger Zeit eine verkehrsberuhigte Straße (Spielstraße), nur leider scheint das von den Autofahrenden niemand zu wissen oder es wird bewusst ignoriert. Beide Straßen fallen dadurch auf, dass Fahrzeuge mit deutlich erhöhter Geschwindigkeit fahren. Ein Problem ist die Parksituation an der Breitlacherstraße ab Strubbergstraße: Wird halb auf dem Gehweg geparkt, ist der Gehweg zu schmal. Wird auf der Straße geparkt, ist die Fahrbahn an dieser Stelle zu schmal. Bei dem aktuell geltenden absoluten Halteverbot ist die Fahrbahn so breit, dass es offensichtlich zum Fahren mit erhöhter Geschwindigkeit einlädt. Die Situation wird als besonders dramatisch wahrgenommen, seit durch die Sperrung der Straße In der Au die Breitlacherstraße, der Biedenkopfer Weg und die Strubbergstraße als Umleitung genutzt werden. Auch nach Aufhebung der Umleitung muss es ein geeignetes Konzept für diesen Verkehrsabschnitt geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein
Sanierungsmaßnahmen an der Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.10.2025, OF 553/7 Betreff: Sanierungsmaßnahmen an der Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, 1. wie der aktuelle Planungsstand der seit längerer Zeit angekündigten Sanierungen an der Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg ist, 2. wann mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen ist, 3. wie lange die Bauzeit voraussichtlich dauern wird, 4. welche Übergangslösungen für die Betreuung der Kinder während der Bauphase vorgesehen sind, 5. ob die vorgesehenen Mittel im städtischen Haushalt bereits bereitgestellt wurden. Begründung: Die Kindertagesstätte im Biedenkopfer Weg ist eine wichtige Einrichtung für Familien in Rödelheim. Seit längerer Zeit wird von anstehenden Sanierungsmaßnahmen gesprochen, konkrete Informationen über den Stand der Planung und die zeitliche Umsetzung liegen dem Ortsbeirat jedoch nicht vor. Gerade für die betroffenen Kinder und Eltern ist es von hoher Bedeutung, frühzeitig Klarheit über den Zeitplan der Sanierung sowie über mögliche Ausweichlösungen zu erhalten. Auch der Ortsbeirat ist auf diese Informationen angewiesen, um seine Arbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen zu können. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 21.10.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 553/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenSanierung des Niddauferwegs (nördliche Uferseite) zwischen Blauem Steg und Westerbachmündung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2025, OM 7267 entstanden aus Vorlage: OF 538/7 vom 19.08.2025 Betreff: Sanierung des Niddauferwegs (nördliche Uferseite) zwischen Blauem Steg und Westerbachmündung Der Magistrat wird gebeten, den Niddauferweg auf der nördlichen Uferseite zwischen dem Blauen Steg und der ersten Abbiegemöglichkeit auf den Breidensteiner Weg kurzfristig instand zu setzen. Begründung: Der aktuelle Zustand ist für Radfahrer und Fußgänger unzumutbar und gefährlich. Tiefe Unebenheiten und Schlaglöcher erschweren das sichere Fahren erheblich, Handzeichen zum Abbiegen sind ohne hohes Sturzrisiko kaum möglich. Die Strecke ist eine stark genutzte Verbindung und sollte daher zeitnah saniert werden, um die Verkehrssicherheit wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1834
„Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt“, Artikel 20: Persönliche Mobilität
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2025, OF 544/7 Betreff: "Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen - Frankfurt auf dem Weg zu einer barrierefreien Stadt", Artikel 20: Persönliche Mobilität Fragen an den Magistrat Begründung: Es fällt auf, dass unter diesem Titel das Thema "Fußgänger" fehlt. Behinderung von Menschen, ob im Rollstuhl oder Sehbehinderte, haben es in unserem Ortsbezirk schwer, da die Bürgersteige zu schmal oder vollgestellt sind, da Bodenschwellen (u.a. Niddauferweg Kuhlmannswiese) mit einem Schild angezeigt, aber nicht beseitigt werden oder in einer verkehrsberuhigten Straße (Biedenkopfer Weg, Alt Hausen - Shared Space) Blindenleitsysteme fehlen. Daraus ergeben sich folgende Fragen: Ist das Dezernat II in die Entwicklung der Fußverkehrsstrategie des Mobilitätsdezernats involviert? Welche Maßnahmen ergreift das Dezernat konkret, um diese Lücke zu schließen? Antragsteller: die farbechten-Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.06.2025, B 233 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: 1. Die Vorlage B 233 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 544/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Annahme)
Partei: die_farbechten-Linke
Weiter lesenLehrbergerstraße in Rödelheim beleuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6971 entstanden aus Vorlage: OF 513/7 vom 04.05.2025 Betreff: Lehrbergerstraße in Rödelheim beleuchten Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Lehrbergerstraße in Rödelheim mit einer Straßenbeleuchtung ausgestattet wird, dabei ist zu prüfen, in welcher Form die Beleuchtung am effektivsten ist. Begründung: Die Lehrbergerstraße verläuft zwischen Biedenkopfer Weg und Breidensteiner Weg. Ein eher unauffälliger Weg, der aber doch stark frequentiert wird von Hundebesitzern und Spaziergängern, auch einfach als Durchgangsweg. Besonders beliebt ist er bei Schülern der Brentanoschule. Ohne Beleuchtung birgt diese Straße bei Dunkelheit vielen Gefahren. Die Art der Straßenbeleuchtung kann flexibel gestaltet sein, wie z. B. gedämmtes Licht, zeitlich begrenzt oder mit Bewegungsmelder. Zur Sicherheit der Nutzer dieses Weges muss aber in jedem Fall eine Beleuchtung angebracht werden. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1523
Photovoltaik auf öffentlichen Dächern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6651 entstanden aus Vorlage: OF 492/7 vom 04.03.2025 Betreff: Photovoltaik auf öffentlichen Dächern Vorgang: B 404/24 Laut Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 20.02.2025 sollen "Die Anstrengungen ... noch intensiviert werden. Daher bereitet das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen einen Magistratsvortrag vor, um in den nächsten Jahren mit einem Volumen von rund 40 Millionen Euro städtische Dächer zu sanieren und mit Photovoltaikanlagen auszustatten." Laut Bericht des Magistrats B 404 stehen im Ortsbezirk 7 folgende städtische Bildungseinrichtungen für Dach-Photovoltaikausbau zur Verfügung: Brentanoschule und Turnhalle 130 kWp Hermann-Luppe-Schule und -Haus 99 kWp Kerschensteinerschule 99 kWp Michael-Ende-Schule und Kinderzentrum Niddagaustraße (KiZ 17) 50 kWp Kinderzentrum Stichelstraße (KiZ 100) 99 kWp Kinderzentrum Lötzener Straße (KiZ 67) 60 kWp Kinderzentrum Kollwitzstraße (KiZ 85) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Biedenkopfer Weg (KiZ 104) 60 kWp (baugleich) Kinderzentrum Praunheimer Hohl (KiZ 16) 60 kWp (baugleich) Auf den Dächern der Liebigschule bzw. des Gymnasiums Nord sind bereits Anlagen mit 210 bzw. 150 kWp installiert. Es wird berichtet, dass stadteigene Dachflächen vorzugsweise an Anlagenbetreiber verpachtet werden. Dem wird entnommen, dass die Stadt selbst keine Dach-Photovoltaikanlagen baut. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, über den Sachstand zu berichten, insbesondere, ob die Dachflächen ausgeschrieben oder ob Pachtverträge abgeschlossen wurden bzw. in Planung sind. Falls nicht, soll dies zügig umzusetzen. Der Magistrat wird gebeten, zu erfragen, wie der Photovoltaikausbau auf Gebäuden der stadtnahen Stiftungen und städtischen Beteiligungsgesellschaften, die im Gebiet des Ortsbezirk 7 liegen, voranschreitet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2024, B 404 Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1050 Aktenzeichen: 40-30
Sperrungen und Irrwege In der Au
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 476/7 Betreff: Sperrungen und Irrwege In der Au Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Straßensperrungen wegen der Baumaßnahme an der Straße Strubbergstraße/Ecke In der Au mit Umleitungsschildern ausgewiesen werden. Begründung: In dem ganzen abgesperrten Gebiet gibt es keine Umleitungsschilder. Verkehrsteilnehmer finden sich nicht zurecht. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass allein Anwohner dort verkehren. Ohne detaillierte Ortskenntnis oder Anwohner-Informationen über die Umleitung ist es für Verkehrsteilnehmer unmöglich sich zurechtzufinden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 476/7 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: farbechte/Linke gegen CDU und BFF (= Annahme); GRÜNE, SPD und FDP (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenMarkierte Schrägparkplätze in der Straße Langer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 347/7 vom 11.11.2023 Betreff: Markierte Schrägparkplätze in der Straße Langer Weg Vorgang: OM 1867/22 OBR 7; ST 1705/22 Der Magistrat wird gebeten, im Sinne der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1705, in der Straße Langer Weg vorhandene Schrägparkplätze einzeln zu markieren, um eine effektive Nutzung des Parkraums zu ermöglichen. Begründung: In vielen Bereichen des Ortsbezirks sind wohnortnahe Parkplätze knapp, sodass der vorhandene Parkraum effektiv genutzt werden sollte. In einigen Bereichen wird in der Straße Langer Weg schräg geparkt, allerdings sind die Parkplätze nicht markiert, sodass leider immer wieder im Prinzip vorhandener Parkraum nicht genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1867 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1705 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2024, ST 266 Aktenzeichen: 32-1
Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3665 entstanden aus Vorlage: OF 269/7 vom 28.02.2023 Betreff: Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7 Vorgang: E 36/22; B 393/22 In Absprache mit den Kinderbeauftragten des Ortsbezirks schlägt der Ortsbeirat dem Magistrat folgende Straßen zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Umsetzung des Etatantrags vom 04.05.2022, E 36 vor: - Rödelheim: Biedenkopfer Weg; - Westhausen: Josef-Wirmer-Straße. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Im Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 393 wird beschrieben, dass die Ortsbeiräte bis zum Ende des 1. Quartals Vorschläge machen sollen, wo in ihren Stadtteilen das Pilotprojekt zur Einrichtung von bespielbaren Straßen umgesetzt werden könnte. Dafür stellte die Römerkoalition im Haushalt 2022 198.000 Euro ein. Straßen, in denen straßenbegleitendes Spielen möglich ist, wurden z. B. schon in Amsterdam erfolgreich umgesetzt. Wertvoll sind sie deswegen, weil sie zur Belebung des öffentlichen Raumes beitragen und das Zusammenleben im Stadtteil fördern. Gleichzeitig sollen klimaanpassende Maßnahmen damit verbunden werden. Gerade für Kinder und Jugendliche, aber auch für ältere Menschen sind solche wohnortnahen Orte wichtig. Die Kinderbeauftragten berichteten, dass sich in den entsprechenden Straßen bereits Elterninitiativen zur Unterstützung gegründet haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36 Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 393 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1918 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-5
Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3660 entstanden aus Vorlage: OF 262/7 vom 27.02.2023 Betreff: Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unübersichtliche Verkehrssituation an der Kreuzung Breitlacherstraße/W esterbachstraße am Rödelheimer Busbahnhof zu verbessern. Dafür wäre es vor allem erforderlich, das illegale Zuparken des Kreuzungsbereichs wirksam zu unterbinden und das unberechtigte Einfahren und Halten von Pkw in den Busbahnhof zu verhindern. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Breitlacherstraße/Westerbachstraße ist regelmäßig zu beobachten, dass Pkw unrechtmäßig zu nah an der Kreuzung, auf den Radwegen oder sogar im Busbahnhof abgestellt werden. Das stellt nicht nur eine Gefahr für die Radfahrer dar, die plötzlich auf die Fahrbahn ausweichen müssen, es behindert auch das Abbiegen der Busse und führt für sämtliche Verkehrsteilnehmer zu einer unübersichtlichen Situation für Fahrzeuge aus beiden Richtungen der Breitlacherstraße. Um den Kreuzungsbereich einsehen zu können, müssen Pkw-Fahrerinnen und Pkw-Fahrer sich sehr weit vortasten und stehen dann bereits mitten auf dem Fußgängerüberweg (sehr zum Ärger vieler Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Straße überqueren wollen) oder in der Mitte der Kreuzung, wodurch sie wieder ein Hindernis für abbiegende Busse darstellen. Da ein Verkehrsspiegel auf direkte Anfrage bereits abgelehnt wurde, wird der Magistrat gebeten, andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das illegale Parken und Befahren einzuschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1415 Aktenzeichen: 32-1
Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3661 entstanden aus Vorlage: OF 264/7 vom 28.02.2023 Betreff: Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße behindertengerecht gestalten Der Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel im Bereich Glashüttener Straße/Breitlacherstraße/Eschborner Landstraße wurde vor einigen Jahren neu saniert. Ältere und Menschen mit eingeschränkter Motorik beschweren sich über den zu hohen Bordstein an der Verkehrsinsel. Eine ältere Bürgerin berichtete, dass sie gestürzt sei, weil der hohe Bordstein schlecht zu sehen sei. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Fußgängerüberweg an der Verkehrsinsel behindertengerecht zu gestalten und die Kurvenradien für Gelenkbusse anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1685 Aktenzeichen: 66-0
Pläne zur Sanierung der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2023, OF 253/7 Betreff: Pläne zur Sanierung der Breitlacherstraße Teile der Breitlacher Straße, insbesondere zwischen dem Rödelheimer Bahnhof und der Eschborner Landstraße, befinden sich in einem sehr schlechten Zustand. Bodenwellen und Schlaglöcher sind nicht selten, dabei fahren dort auch viele Busse. Auch die Fahrradmarkierungen müssen hier noch verbessert werden. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, ob und ggf. wann eine Sanierung dieses Straßenabschnitts geplant ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 609 2023 Die Vorlage OF 253/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenParksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2160 entstanden aus Vorlage: OF 145/7 vom 20.03.2022 Betreff: Parksituation Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 Der Magistrat wird aufgefordert, die zuständigen Ämter zu beauftragen, die Neuordnung des Parkraums in der Breitlacherstraße vor Hausnummer 59 zurückzunehmen und ein ganzheitliches Parkraumkonzept für die gesamte Straße zu erstellen und dies vor Umsetzung mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Das bisher erlaubte halbseitige Parken auf dem Gehsteig wurde im Bereich der Hausnummer 59 zurückgenommen. In der jetzigen Situation soll wohl das Parken auf der Straße erzwungen werden. Prinzipiell ist gegen eine Neuordnung des Parkraums nichts einzuwenden, wenn dies mit Augenmaß und unter Berücksichtigung der Situation erfolgt. Dies ist an dieser Stelle leider nicht der Fall: Durch die Neuordnung wird an dieser Stelle die vorhandene Engstelle erheblich verschlimmert. Damit fällt an dieser Engstelle der letzte Überlebensraum für Radfahrer weg. Da die Breitlacherstraße von vielen Radfahrern genutzt wird, sind hier gefährliche Situationen vorprogrammiert. Da lediglich die Ausschilderung mit dem Zeichen 315 zurückgenommen wurde, entstand eine für die Autofahrer, vor allem für die Anwohner, unverständliche Situation. So ist es nicht einsichtig, warum gerade an dieser Stelle das Parken auf der Straße erzwungen werden soll, wo ein paar Meter weiter die alte Parkregelung mit dem Zeichen 315 weiterhin Bestand hat. Weiterhin hat ein versuchsweises "richtiges" Parken durch ein Mitglied des Ortsbeirates die Beobachtung ergeben, dass keineswegs eine Verringerung der Durchfahrtsgeschwindigkeit an der Engstelle erfolgte. Somit wird durch die Neuregelung lediglich eine erhöhte Gefährdung von Radfahrern erreicht, keineswegs aber eine Erleichterung für Fußgänger, da lediglich auf eine Länge von circa 40 Metern der gesamte Bürgersteig für Fußgänger zur Verfügung steht, danach aber wieder das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt ist und damit der Gehweg stark eingeschränkt nutzbar ist. Mittlerweile wird die Neuregelung vom Ordnungsamt verstärkt überprüft. Anhand des Umstands, dass dies in der Regel bei allen dort abgestellten Fahrzeugen zu kostenpflichtigen Verwarnungen führt, kann erkannt werden, dass diese Maßnahme ohne weitere Kommunikation nicht erfolgreich umgesetzt werden kann und bei den Bürgern als "Abzocke" wahrgenommen wird, zumal Sinn und Zweck definitiv nicht erkennbar ist. Auch wurde der Ortsbeirat im Vorfeld der Änderung nicht miteinbezogen, obwohl ein Ortstermin stattgefunden hat. Auch dieses Verhalten ist stark zu kritisieren und verstärkt den Eindruck einer suboptimalen Kommunikation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2034 Aktenzeichen: 32 1
Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 165 entstanden aus Vorlage: OF 116/7 vom 06.03.2022 Betreff: Neues Busdepot an den ÖPNV anbinden Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass eine neue Buslinie eingerichtet wird, um den Standort des zukünftigen Busdepots mit einer eigenen Haltestelle an den ÖPNV anzubinden. Die Buslinie sollte am Rödelheimer Bahnhof (Westseite) starten, über die Breitlacherstraße, Eschborner Landstraße und Guerickestraße in die Lorscher Straße führen, anschließend über die L3006 in Eschborn über den Helfmann-Park und die Großmärkte (Eschborner Gewerbegebiet Ost) bis zur S-Bahn-Station "Eschborn-Süd" und retour. Für diese neue Buslinie sollte auf der gesamten Strecke das Tarifgebiet für Frankfurt gelten (Tarifzone 3), als Takt werden 30 Minuten vorgeschlagen, zu Pendlerzeiten 20 Minuten. Begründung: Durch das neue Busdepot, das an der Lorscher Straße in Nachbarschaft zum Dehner Gartencenter errichtet werden soll, wird der Stadtteil Rödelheim mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen belastet, und zwar nicht nur durch die Fahrten der Busse selbst, sondern auch durch Pendlerfahrten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Busdepots, denn der Standort ist zurzeit nicht mit dem ÖPNV erreichbar. Vor einigen Jahren wurde die Buslinie 252, die ehemals von Rödelheim über Eschborn bis nach Oberursel fuhr, verkürzt. Die Strecke Rödelheim - Eschborn wird seitdem von dieser Buslinie nicht mehr bedient. Ein Ersatz wurde für diese Strecke nicht geschaffen, dadurch ist ein Teil von Rödelheim (Lorscher Straße/Friedrich-Kahl-Straße) vom ÖPNV abgeschnitten. Durch eine neue Buslinie, die zwischen Rödelheim und Eschborn verkehrt, könnte diese Lücke wieder geschlossen werden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des neuen Busdepots könnten ihren Arbeitsplatz von den S-Bahn-Stationen "Rödelheim" oder "Eschborn-Süd" aus mit dieser Buslinie erreichen, zudem würde für die Anwohnerinnen und Anwohner eine bessere Anbindung zum Dehner Gartencenter und dem Eschborner Gewerbegebiet Ost erzielt. Damit würde für Pendlerinnen und Pendler nach Eschborn ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, auf den ÖPNV umzusteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2052 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) 12. Sitzung des OBR 7 am 06.09.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 92 14
Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2022, OF 137/7 Betreff: Haushalt 2022 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Breitlacherstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Durch jahrelange Bauarbeiten zwischen der Kreuzung am Rödelheimer S-Bahnhof Westseite (Artur-Stern-Platz mit Busbahnhof) und der Eschborner Landstraße ist die Breitlacherstraße in diesem Bereich sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Für die Sanierung der stark beschädigten Fahrbahn mögen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Bei der Sanierung der Straße sollte auch eine Neugestaltung der Radwege beidseitig mitberücksichtigt werden. Begründung: Die Straße besteht im beschriebenen Abschnitt nur noch aus Schlaglöchern. Da die Bautätigkeiten mittlerweile abgeschlossen sind, sollte mit der Reparatur der Straße baldmöglich begonnen werden. Der Neubau des REWE-Marktes am Artur-Stern-Platz hat zudem zu einer Verschlechterung für Radfahrende geführt. Auf einer Straßenseite gibt es überhaupt keine Kennzeichnung mehr als Radweg, auf der anderen Straßenseite ist der Radweg baulich in einem sehr schlechten Zustand und wird regelmäßig als Parkplatz missbraucht. Bei der dringend erforderlichen Sanierung der Straße sollte deshalb der Radverkehr mit ins Konzept einbezogen werden. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 157 2022 Die Vorlage OF 137/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenKennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1867 entstanden aus Vorlage: OF 96/7 vom 28.12.2021 Betreff: Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahme umzusetzen: Der Biedenkopfer Weg wird als verkehrsberuhigter Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2 ausgewiesen. Insbesondere in der Anfangsphase sollte die Verkehrsdisziplin mit (stationären) Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. Begründung: Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Mitmenschen mit Behinderung vorbei. Hier verkehren besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bereits bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der Tempo-30-Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt eine Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Schulkinder, dar, zumal die bauliche Ausgestaltung suggeriert, dass sich die Fußgängerinnen und Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Die Sicherheit von Kindern hat ganz klar Vorrang. Außerdem bedeutet eine Neuordnung des Parkraums nicht zwangsläufig, dass es zu einem Wegfall von Stellplätzen führt, im Gegenteil, durch diese Maßnahmen können auch Stellplätze hinzugewonnen werden. Dies wäre nicht nur ein Gewinn für die Schulkinder und deren Eltern, sondern auch für die Anwohnerinnen und Anwohner. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1705 Anregung an den Magistrat vom 28.11.2023, OM 4787 Aktenzeichen: 32 1
Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1389 entstanden aus Vorlage: OF 94/7 vom 27.12.2021 Betreff: Rote Fahrradstreifen für sicheres Fahrradfahren auf den Hauptverbindungsstraßen in den Stadtteilen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in folgenden Straßen durch rote Fahrradstreifen auf der Fahrbahn Radwege ausgezeichnet werden können und damit das Radfahren sicherer gestaltet werden kann: - Lorscher Straße/Auf der Insel/Rödelheimer Landstraße, - Thudichumstraße/Hausener Weg, - Breitlacherstraße, - Alt-Praunheim. Begründung: Wie das Radfahrbüro mitgeteilt hat, werden die Stadtteile des Ortsbezirks 7 beim Radfahrkonzept für den Frankfurter Westen entgegen ursprünglicher Planung nicht mehr berücksichtigt. Dabei verlaufen durch den Ortsbezirk 7 wichtige Verbindungen zu angrenzenden Stadtteilen, in die Innenstadt und nach Eschborn, die für den Radverkehr allerdings oft unzureichend ausgebaut sind. Es ist nicht damit getan, in großer Zahl Wegweiser aufzustellen, um die Richtung zu benachbarten Stadtteilen anzuzeigen. Es müssen auch entsprechend sichere Wege für Radfahrende eingerichtet werden. Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße/Hausener Weg haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrradweges verschwunden sind. Auf der Straße fehlen die Hinweise, dass die Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Die zum Teil beängstigenden Begegnungen mit Autofahrenden, die hupen, Radfahrende bedrängen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Die ehemaligen Fahrradstreifen der Lorscher Straße sind zu Autoparkplätzen geworden, von denen durch Ein- und Ausparken und Türenöffnen eine ständige Gefahr für die auf der Straße fahrenden Radfahrerinnen und Radfahrer ausgeht. Die gemeinsam genutzte Fahrbahn ist sehr schmal. Ein farbiger Fahrradstreifen auf der Fahrbahn sollte hier und im weiteren Straßenverlauf zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. In der Breitlacherstraße endet die Radwegmarkierung wenige Meter hinter der Kreuzung am Arthur-Stern-Platz, im weiteren Verlauf der Straße fehlen die Hinweise für Radfahrende, die auf der Fahrbahn erneut den Gefahren durch die am Fahrbahnrand parkenden Autos ausgesetzt sind. Erst ab Ecke Eschborner Landstraße existiert wieder ein Radweg. In der Gegenrichtung ist ein kombinierter Weg für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer vorhanden, der aber einerseits stark sanierungsbedürftig ist und andererseits ständig als Autoparkplatz missbraucht wird. In der Straße Alt-Praunheim ist überhaupt keine Radwegmarkierung vorhanden. Radfahrende, die aus der Praunheimer Landstraße oder vom Nidda-Radweg kommen, wechseln ohne erkennbare Hinweise auf die Fahrbahn. Eine rote Markierung könnte hier für mehr Aufmerksamkeit sorgen. Alternativ könnten Strecken durch verkehrsärmere Nebenstraßen für den Radverkehr in Praunheim ausgezeichnet werden. Die dringend erforderliche Verkehrswende darf nicht länger am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern; Platzbedarf und Sicherheit von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden müssen bei den Planungen viel stärker berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1364 Antrag vom 30.01.2023, OF 256/7 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 2
Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in AltPraunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2021, OF 38/7 Betreff: Sicheres Fahrradfahren in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacherstraße und in Alt-Praunheim z. B. durch markierte Fahrradstreifen Der Magistrat wird gebeten, in der Lorscher Straße, der Thudichumstraße, der Breitlacher Straße und in Alt-Praunheim z.B. durch (rote) Fahrradstreifen auf der Fahrbahn das Fahrradfahren sicherer zu gestalten. Begründung: Die Baumaßnahmen auf der Thudichumstraße haben dazu geführt, dass die Markierungen des ehemaligen Fahrrad-Weges auf dem Bürgersteig verschwunden sind. Das führt nicht nur vor dem REWE-Markt, sondern auch im Bereich Winterstraße bis zur Post zur Annahme, dass der gesamte Bereich des Bürgersteigs für Fußgänger*innen gilt. Gleichzeitig fehlen auf der Straße die Hinweise, dass die Fahrradfahrer*innen zu Recht auf der Fahrbahn fahren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Thudichumstraße eine Tempo-50-Straße ist. Die unschönen und z.T. beängstigenden Begegnungen mit Autofahrern, die hupen, schimpfen und unzulässig in dem engen Straßenraum überholen, zeugen davon, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Angrenzend ist die Lorscher Straße zwar eine Tempo-30-Straße, doch auch hier besteht Handlungsbedarf: auf den ehemaligen Fahrradstreifen innerhalb des Bürgersteigs parken nun Autos, deren Ausscheren oder Einparken sollte durch einen farbigen Fahrradstreifen auf der Fahrbahn zu einer besseren Aufmerksamkeit führen. Das gleiche gilt für die Breitlacher Straße sowie für Alt- Praunheim, wo überhaupt keine Fahrrad-Markierung vorhanden ist. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 7 am 29.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 07.09.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 7 am 30.11.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 38/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 94/7 (TOP 13.) für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: die_farbechten-LINKE.
Weiter lesenSperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6781 entstanden aus Vorlage: OF 523/7 vom 11.10.2020 Betreff: Sperrpfosten an der Einmündung Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg Der Magistrat wird gebeten, die Einmündung der Breitlacherstraße in den Biedenkopfer Weg auf Höhe des Telekom-Verteilerkastens wirksam durch Sperrpfosten gegen das Parken auf dem Bürgersteig zu sichern. Begründung: Kurz vor der Einmündung befindet sich ein Verteilerkasten der Telekom. Da hier Fahrzeuge halb auf dem Bürgersteig parken, ist der Zwischenraum zwischen den Fahrzeugen und dem Verteilerkasten so eng, dass Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrende und Personen mit Rollator dort definitiv nicht durchkommen. Selbst für Einzelpersonen wie Schülerinnen und Schüler wird es knapp. Die genannten Personengruppen sind somit gezwungen, den Bürgersteig zu verlassen und auf die Straße auszuweichen, um dann nach circa fünf Metern wieder auf den Bürgersteig zurückzukehren oder in den Biedenkopfer Weg einzubiegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 364 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 0
Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.08.2020, OM 6292 entstanden aus Vorlage: OF 489/7 vom 02.06.2020 Betreff: Ausbau der Fahrradstraßen im Ortsbezirk 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob folgende Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt werden können: der Breidensteiner Weg zwischen Einmündung des nordöstlichen Weges von der Nidda (kurz hinter Ecke Breitlacherstraße) und der Einmündung des Weges von der Nidda in die Verlängerung der Straße In der Au (zusätzlich den nordöstlichen Weg von der Nidda zum Breidensteiner Weg durch Verkleinerung des westlich gelegenen Grundstückes verbreitern), Biedenkopfer Weg, Schenckstraße, Assenheimer Straße, Praunheimer Hohl, Eberstadtstraße, Graebestraße, Hausener Obergasse, Friedrich-Wilhelm-von-Steuben-Straße (zwischen Bachmannstraße und Am Industriehof); 2. ob nach einer Prüfphase die entsprechenden Straßen dauerhaft in Fahrradstraßen umgewandelt werden können; 3. ob Formen kooperativer Demokratie unter Einbezug von Ortsbeirat, Bürgerinnen und Bürgern, politischen und zivilgesellschaftlichen Initiativen und Künstlerinnen und Künstlern angewandt werden können, die sich mit der weiteren Nutzung bzw. Umgestaltung der entsprechenden Straßen beschäftigen und ein Konzept erarbeitet werden kann , sodass neben dem verkehrlichen auch ein kultureller Mehrwert entsteht. Begründung: In manchen Bereichen wirkt die Corona-Krise als Entwicklungsbeschleuniger. Momentan merken viele Bürgerinnen und Bürger die Vorzüge an verkehrsberuhigten Straßen, die außer für den Autoverkehr auch für andere Zwecke gebraucht werden können. Doch auch bereits zuvor wurden vermehrt Stimmen laut, Frankfurt fahrradfreundlicher zu gestalten. Gegipfelt hat dies im Radentscheid und dem anschließenden Magistratsbeschluss. Darin war auch die Forderung nach fahrradfreundlichen Nebenstraßen enthalten. Das Konzept der Fahrradstraße liefert dabei einen wertvollen Beitrag. Dieses besagt, dass hier Fahrräder nebeneinander fahren dürfen und der Fahrradverkehr Vorrang gegenüber dem Autoverkehr hat. Dieser wird aber nicht ausgeschlossen, muss sich nur unterordnen. Dies bedeutet, dass die Anwohnerschaft nach wie vor nur wenige Einschränkungen hat, wenn sie diese Straßen benutzen muss. Gleichfalls trägt es aber auch zur Beruhigung der Verkehrslage bei, was insbesondere vor Schulen von großem Vorteil ist. Ein Frankfurter Beispiel für eine Fahrradstraße ist die Goethestraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.09.2020, OA 608 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 476 Aktenzeichen: 32 1
Lärmbelästigung Breitlacherstraße an den Wochenenden
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 498/7 Betreff: Lärmbelästigung Breitlacherstraße an den Wochenenden Seit einigen Wochen wundern sich die Anwohner der Breitlacherstraße, warum sie in der Nacht vom Samstag auf den Sonntag nicht mehr zum Schlafen kommen bzw. aus dem Schlaf gerissen werden. Dies liegt an zahlreichen Gruppen, die laut Feiernd, teilweise mit nicht unerheblicher Musikuntermalung die ganze Nacht durch die Straße nutzen. Eine Nachfrage beim zuständigen Polizeirevier ergab, dass es wohl eine Genehmigung gäbe, das Gelände des ehemaligen Hundevereins am Sossenheimer Wehr für einen Rave mit mehreren Hundert Teilnehmern zu nutzen. Zugleich wurde auch angemerkt, dass die Polizei wegen der personellen Ausstattung nicht in der Lage ist, die nächtliche Lärmbelästigung zu verfolgen. Eine Inaugenscheinnahme des Geländes an zwei Sonntagvormittagen ergab restliche Partygäste aber keinerlei Infrastruktur, die einen Veranstaltungsbetrieb, insbesondere in Zeiten von Corona, ermöglichen würden. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat 7 den Magistrat: 1. Wie kann eine Genehmigung für eine Großveranstaltung erteilt werden, ohne dass auf entsprechende Infrastruktur bestanden wird? (Toiletten, Absperrungen für die Einhaltung von Hygieneauflagen) 2. Wie kann eine derartige Veranstaltung im Landschaftsschutzgebiet überhaupt genehmigt werden, wenn offensichtlich keinerlei Maßnahmen für den Umweltschutz getroffen werden? 3. Wenn es eine derartige Genehmigung überhaupt gibt, wurden Auflagen bzgl. Der An- und Abreise der Gäste gemacht? 4. Wie gedenkt der Genehmiger den Rödelheimern Bürgern ihre Nachtruhe zu ermöglichen? 5. Sollte es sich bei der Aussage bzgl. der Genehmigung um eine "Ente" handeln, wie gedenken die zuständigen Ämter die Veranstaltungen zu verhindern? Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 498/7 wurde zurückgezogen.
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenEntschärfung der Gefahrenstelle Niddauferweg am Breidensteiner Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2020, OF 501/7 Betreff: Entschärfung der Gefahrenstelle Niddauferweg am Breidensteiner Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Einmündung vom Breidensteiner Weg, auf Höhe der Breitlacher Straße auf den Rad-/Fußweg am Niddaufer ein Drängelgitter angebracht wird. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten ob der Zuweg in Höhe In der Au auch mit einer solchen Sicherung versehen werden kann. Begründung: Der Niddauferweg wird, bekanntermaßen, rege von Radfahrern genutzt. Leider auch immer wieder von rasanten, rücksichts- oder gedankenlosen Fahrern. Beim Einbiegen vom Breidensteiner Weg ist der Einblick sehr beschränkt. Der Weg ist zudem sehr schmal, so dass man den vom Uferweg einbiegenden Radfahren kaum ausweichen kann. Besonders für radfahrende Kinder oder auch ältere Fußgänger kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Die gleichen Probleme bestehen beim zweiten Zuweg zum Niddauferweg. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 7 am 17.08.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Es besteht Einvernehmen, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. 2. Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 7 am 15.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 7 am 27.10.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.11.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 7 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 7 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 501/7 wurde zurückgezogen.
Partei: fraktionslos
Weiter lesenVerkehrssicherheitsgutachten für den Schulweg Biedenkopfer Weg - Brentanoschule erstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2020, OF 479/7 Betreff: Verkehrssicherheitsgutachten für den Schulweg Biedenkopfer Weg - Brentanoschule erstellen Der Magistrat wird gebeten, für den Schulweg Biedenkopfer Weg zur Brentanoschule ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben. Ziel ist hierbei festzustellen, wie sicher der Schulweg zur Brentanoschule tatsächlich ist. Begründung: Seit mehreren Jahren beklagen Eltern, dass der Schulweg im Biedenkopfer Weg zur Brentanoschule nicht sicher sei. Daraufhin haben mehrere Ortstermine des Ortsbeirates zusammen mit den zuständigen Behörden stattgefunden. Das Ergebnis war jedoch nicht eindeutig. Während die Eltern und einige Mitglieder des Ortsbeirates ein hohes Gefährdungspotential auf diesem Schulweg feststellten, konnten sowohl die Verkehrsbehörden als auch andere Ortsbeiräte dies nicht bestätigen. Um hier zu einer eindeutigen Bewertung der tatsächlichen Verkehrssituation zu kommen, wäre ein Ergebnis, welches von einem neutralen Gutachter erstellt würde, sehr hilfreich. Dies könnte auch zu einer gesellschaftlichen Befriedung beitragen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 479/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenEin sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Brentanoschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5879 entstanden aus Vorlage: OF 454/7 vom 20.02.2020 Betreff: Ein sicherer Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Brentanoschule Durch die baulichen Gegebenheiten vermitteln die Wege zur Brentanoschule den Kindern das Gefühl der Sicherheit, da diese aus der Sichtweise eines Kindes als Spielstraße/ verkehrsberuhigte Zone identifiziert werden. Eine fehlende Beschilderung als verkehrsberuhigte Zone wird von Kindern im Grundschulalter nicht wahrgenommen. Zwar sind einzelne Bereiche für Fußgängerinnen und Fußgänger und den übrigen Verkehr ausgewiesen, dieses ist aber nur sehr diskret durch andersfarbige Pflasterung realisiert, was nur bei genauer Beachtung wahrzunehmen ist. Weiterhin ist der für Fußgängerinnen und Fußgänger ausgewiesene Bereich sehr schmal und damit in der Realität nicht ausreichend. Darüber hinaus lädt die Gestaltung des Biedenkopfer Wegs, im Gegensatz zur Strubbergstraße und zum Langen Weg mit der dort realisierten Anordnung der Parkplätze und der Grünflächen, die in die Straße hineinragen, zum Schnellfahren ein. Die Einrichtung von klassischen Bürgersteigen ist keine hinreichende Lösung. Zum einen zerstört dies den Charakter des Wohnviertels, zum anderen führt eine bauliche Trennung von Fahrbahn und Nebenanlage zu höheren Geschwindigkeiten (siehe u. a. https://udv.de/de/strasse/stadtstrassen/wege-fuer-fussgaenger/verkehrssicherheit -spielstrassen). "Eine adäquate Gestaltung ist wesentlich, um das Geschwindigkeitsniveau möglichst weit auf ein für Fußgänger und Radfahrer verträgliches Maß zu reduzieren. Dabei sollte es keine ‚Abtrennung' des Fahrrad- oder Fußgängerverkehrs geben. Außerdem sollten im gesamten Bereich Elemente eingebaut werden, die das Tempo senken, ohne die Sichtverhältnisse einzuschränken." (aus:https://www.gdv.de/de/medien/aktuell/verkehrsberuhigte-bereiche-haben-sich- bewaehrt-19346) In https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/f iles/medien/publikation/long/1933.pdf wird darüber hinaus darauf hingewiesen, dass eine Neuordnung des Parkraums nicht zwangsläufig zu einem Wegfall von Stellplätzen führt, im Gegenteil können durch diese Maßnahmen auch Stellplätze hinzugewonnen werden. Tatsächlich ist es jedoch schwierig, Kindern zu vermitteln, dass der von ihnen gefühlte verkehrsberuhigte Bereich in Wirklichkeit keiner ist und dass sie zwangsläufig in Zweierreihen hintereinandergehen müssen. Deswegen müssen die Bedingungen an die Sicht der Kinder angepasst werden, sodass diese ungefährdet zur Schule kommen können. Also: "Vom Kind aus denken", wie die frühere Schuldezernentin treffend sagte. Der mögliche Wegfall von Parkplätzen darf in diesem Zusammenhang keine Relevanz haben. Die Sicherheit von Kindern hat ganz klar Vorrang. Dies wäre nicht nur ein Gewinn für die Schulkinder und deren Eltern, sondern auch für die Anwohnerinnen und Anwohner. Der Magistrat wird daher beauftragt, folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Verengung und Verschwenkung der Fahrbahn durch eine schräge Anordnung der Stellplätze; 2. wenn nötig, weitere Senkung der Geschwindigkeit durch angemessene Maßnahmen, wie z. B. Aufstellung großer Pflanzkübel; 3. regelmäßige Überwachung des Verkehrs, insbesondere der Geschwindigkeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2020, ST 1205 Antrag vom 27.12.2021, OF 95/7 Aktenzeichen: 32 1
Weiterer Glascontainer Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5031 entstanden aus Vorlage: OF 402/7 vom 23.08.2019 Betreff: Weiterer Glascontainer Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Grünanlage im Bereich Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße einen weiteren Glascontainer aufzustellen. Begründung: Der an dieser Ecke befindliche Glascontainer reicht nicht aus, um die Mengen an Flaschen aufzunehmen, die dort entsorgt werden, weshalb es häufig zu Überfüllungen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2318 Aktenzeichen: 66 5
Weiterer Glascontainer Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.08.2019, OF 402/7 Betreff: Weiterer Glascontainer Eschborner Landstraße/Breitlacherstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Grünanlage im Bereich Eschborner Landstraße / Breitlacherstraße einen weiteren Glascontainer aufzustellen. Begründung: Der an dieser Ecke befindliche Glascontainer reicht nicht aus, um die Mengen an Flaschen aufzunehmen die dort entsorgt werden, weshalb es häufig zu Überfüllungen kommt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7
Partei: SPD
Weiter lesenSchaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2019, OF 373/7 Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für behinderte Mitmenschen vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftiger Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 Km/h - Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt eine extreme Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer dar, zumal die bauliche Ausgestaltung suggeriert, dass sich die Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Das Gleiche gilt für die Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 7 den Magistrat: 1. Wenn nicht bereits vollumfänglich geschehen, sind die baulichen Voraussetzungen für die Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg zu schaffen. 2. Markierung des Biedenkopfer Wegs und der Strubbergstraße zwischen Breitlacherstraße und In der Au, sowie Dörrwiesenstraße und Langer Weg als verkehrsberuhigten Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2. 3. Nach Einführung muss die Verkehrsdisziplin mit regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen überwacht werden. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 7 am 18.06.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 373/7 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE, FARBECHTE und 1 FDP (= Annahme); 1 FDP (= Enthaltung)
Partei: die_farbechten_-_LINKE.
Weiter lesenAbsicherung des Zebrastreifens am REWE-Markt auf der Breitlacherstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4664 entstanden aus Vorlage: OF 362/7 vom 24.04.2019 Betreff: Absicherung des Zebrastreifens am REWE-Markt auf der Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen auf der Breitlacherstraße (Nähe REWE-Markt) ähnlich gegen das Zuparken durch Autos abzusichern wie den nah gelegenen Zebrastreifen in Höhe des Zehntmarkweges. Der Magistr at wird zudem gebeten, in diesem Bereich den vorhandenen Radweg gegen das Überfahren durch Fahrzeuge zu sichern. Begründung: Am oben genannten Zebrastreifen parken die Autos sehr dicht an demselben bzw. teilweise schon halb darauf. Fußgänger haben keinen Blick auf die Fahrzeuge, die von Norden kommend die Breitlacherstraße befahren. Umgekehrt sehen die Autofahrer nicht die Fußgänger, die dort die Fahrbahn überqueren wollen. Das ist gerade bei Kindern problematisch, die einfach losrennen, weil ihnen der Zebrastreifen ja suggeriert, dass die Autos halten werden. Eine Lösung wie an dem Zebrastreifen 100 Meter weiter, in Höhe des Zehntmarkweges, wäre ideal. Im Sinne der Sicherheit wird um rasche Umsetzung gebeten. Zudem wird der dort verlaufende Radweg häufig von Bussen überfahren, die in die Breitlacherstraße einbiegen. Dies hat bereits zu einer Beschädigung des Radwegs geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 605 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 7 am 22.10.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 7 am 26.11.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 10.03.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Wiederbestattung Napoleonischer Soldaten in Rödelheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2019, OA 404 entstanden aus Vorlage: OF 363/7 vom 29.04.2019 Betreff: Wiederbestattung Napoleonischer Soldaten in Rödelheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Beisetzung der Gebeine der rund 200 Soldaten aus der Napoleonischen Armee, die in Rödelheim in der Breitlacherstraße gefunden wurden, auf dem Rödelheimer Friedhof vorzunehmen und nicht auf dem Frankfurter Südfriedhof. Dies natürlich nur unter der Bedingung, dass das f ranzösische Generalkonsulat dieser Beisetzung zustimmt. Begründung: Die Soldaten ruhten über 200 Jahre in der Rödelheimer Gemarkung, damals noch gräflich Solms-Rödelheimer Gebiet. Besonders der Rödelheimer Geschichtsverein hat sich nach dem Fund der Gebeine der Soldaten dafür eingesetzt, dass diese in Rödelheim auf dem Rödelheimer Friedhof beigesetzt werden. Dafür sprechen nicht nur der geschichtliche Hintergrund, sondern auch die besonderen Beziehungen Rödelheims zu Frankreich. Auf Rödelheimer Gemarkung befindet sich seit 2000 die Französische Schule Victor Hugo. Außerdem pflegt die katholische Gemeinde St. Antonius seit 1983 eine Jumelage mit der Gemeinde Sainte-Blandine in Lyon. Aber auch der Heimat- und Geschichtsverein Rödelheim e. V. würde diesen Schritt begrüßen und unterstützen. Das sollten ausreichende Gründe dafür sein, dem Rödelheimer Friedhof für die Bestattung der Soldaten den Vorzug zu geben. Selbstverständlich entscheidet letztlich das französische Generalkonsulat darüber, wo die Napoleonischen Soldaten beerdigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1664 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.06.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 404 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= vereinfachtes Verfahren) FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4134, 31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 13.06.2019 Aktenzeichen: 67 4
Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4363 entstanden aus Vorlage: OF 339/7 vom 28.01.2019 Betreff: Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im und um den Biedenkopfer Weg Der Ortsbeirat beabsichtigt die Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs in den Straßen Biedenkopfer Weg, Breitlacherstraße, Strubbergstraße, Langer Weg und Breidensteiner Weg. Voraussetzung für eine Initiative des Ortsbeirats ist allerdings der Erhalt eines Großteils der bisher vorhandenen legalen Parkmöglichkeiten für die Anwohnerinnen und Anwohner. In diesem Bereich besteht ein hoher Parkdruck durch Anwohnerinnen und Anwohner sowie einpendelnde Fahrzeuge. Vielfach werden Fahrzeuge nicht legal geparkt. Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung vorbei. Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Personen, insbesondere im Straßenverkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausgelegt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der Tempo-30-Zone wirksam wirkt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat eine Planung für genannten Straßenbereich vorzulegen. Die Planung sollte möglichst viele Parkplätze erhalten. In der Planung sollten die vorgesehenen Parkplätze nach Schaffung des verkehrsberuhigten Bereichs erkennbar sein. Zudem wird der Magistrat um eine Vergleichsdarstellung mit den bisher vorhandenen legalen Parkplätzen gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1206 Aktenzeichen: 32 1
Vorgartensatzung für das Gebiet zwischen Westerbachstraße/Breitlacherstraße und Westerbachstraße/Breidensteiner Weg aussetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2018, OF 274/7 Betreff: Vorgartensatzung für das Gebiet zwischen Westerbachstraße/Breitlacherstraße und Westerbachstraße/Breidensteiner Weg aussetzen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorgartensatzung für die im Betreff genannten Gebiete mit sofortiger Wirkung auszusetzen. Begründung: Die gültige Vorgartensatzung wird für die Bewohner der Siedlung südlich der Westerbachstraße zu einer großen Belastung. Rigoros werden bestehende Parkplätze vor den Hauseingängen , die Jahrzehnte bestanden, gestrichen. Selbst Vorgärten, die nur "falsch" gestaltet sind, z.B. mit wasserdurchlässigen Kunststeinen, müssen weichen. Selbstverständlich drohen bei Zuwiderhandlung erhebliche Strafen. Dabei bleibt völlig unberücksichtigt, dass durch die enorme Nachverdichtung des in Rede stehenden Gebietes, die Parkplatznot immer bedrückender wird. Die Ursache dafür sind sowohl Baugenehmigungen in zweiter Reihe als auch die Bebauung von Einfamilienhaus-Grundstücken mit Mehrfamilienhäusern. Hinzu kommt das Gefühl, dass in dem genannten Siedlungsgebiet zweierlei Recht gilt. Während die einen den staatlichen Knüppel zu spüren bekommen, ist das "Besetzte Haus", welches der Stadt Frankfurt gehört und den Bewohnern kostenlos zur Verfügung gestellt wird, ein rechtsfreier Raum! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 7 am 08.05.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 274/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, einen Ortstermin in der Angelegenheit zu vereinbaren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 7 am 05.06.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 274/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 7 am 07.08.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 274/7 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenInformation der Fahrgäste am Bahnhof Rödelheim verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2861 entstanden aus Vorlage: OF 256/7 vom 25.02.2018 Betreff: Information der Fahrgäste am Bahnhof Rödelheim verbessern Der neu gestaltete Arthur-Stern-Platz hat zu einer Verbesserung der Situation um den Bahnhof Rödelheim und den Busbahnhof geführt. Für die Information der Fahrgäste gibt es aber noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Der Magistrat wird daher beauftragt, die folgenden Maßnahmen durchzuführen: 1. Auf dem Arthur- Stern-Platz wird eine "dynamische Fahrgastinformation" installiert, auf der die Fahrgäste informiert werden, wann welcher Bus an welchem Bussteig abfährt. 2. Die Beschilderung rund um den Bahnhof ist um notwendige Informationen zu ergänzen und Fehler sind zu korrigieren. Insbesondere sind folgende Maßnahmen umzusetzen: - Auf allen Schildern wird die Angabe "Bus" um die Nummern der jeweils dort zu erreichenden Buslinien ergänzt. - Die Angaben "1, 2, 3" (die die Gleise angeben) auf den Zugängen zum Tunnel sind zu ersetzen durch ein S-Bahn- sowie ein Regionalbahn-Symbol mit Angabe der jeweiligen Zielrichtungen. - An den Zugängen zu den Bahnsteigen, insbesondere im Tunnel, wird die Zielrichtung der dort abfahrenden Züge angezeigt: Am Gleis 1 z. B. "Bad Soden, Kronberg, Friedrichsdorf, Brandoberndorf", am Mittelbahnsteig z. B. "Hauptbahnhof, Stadtmitte". - Falsche Beschilderungen, z. B. am Aufzug auf dem Arthur-Stern-Platz, sind zu korrigieren. - Die nicht nach "Arbeitsplan Barrierefreiheit" ausgeführte Fußgängerquerung über die Breitlacherstraße ist vorschriftsmäßig auszuführen. Begründung: Eine dynamische Fahrgastinformation gibt es auf dem Baruch-Baschwitz-Platz. Auf dem neuen Arthur-Stern-Platz fehlt diese, obwohl die Anordnung der Bushaltestellen unübersichtlicher ist. Eine Orientierung ist für Ortsfremde am Bahnhof Rödelheim unmöglich, da die Beschilderung unzureichend oder falsch ist. Im Tunnel wurden auf Antrag des Ortsbeirates bereits die Nummern der Buslinien nachgetragen, aber auf allen anderen Schildern fehlen diese. So werden Fahrgäste z. B. in zwei Richtungen zu Bussen gewiesen ohne die Angabe, welcher Bus auf welcher Seite des Bahnhofs abfährt. Die Angaben "1, 2, 3" sind ziemlich sinnlos, da nur geübte Bahnfahrer wissen, dass damit die Gleise gemeint sind. Welche Bahn in welche Richtung an welcher Stelle abfährt, was den Fahrgast am meisten interessiert, wird nicht angezeigt. An anderen Bahnhöfen ist es üblich, dass an den Bahnsteig-Zugängen steht, in welche Richtung die dortigen Züge fahren. Am Aufzug auf dem Arthur-Stern-Platz steht z. B. als Ziel "Ausgang". Dies ist falsch und irreführend. Dort müsste sinngemäß stehen: "Zugang zu den S-Bahnen, Buslinien 34 und 72, Rödelheim-West (alternativ Baruch-Baschwitz-Platz)". Die Querung über die Breitlacherstraße ist mit falschen Bordsteinen und ohne die vorgeschriebene Absenkung ausgeführt, sodass Blinde die Kante nicht ertasten können und Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer keine Barrierefreiheit haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2018, ST 1186 Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 92 13
Sanierung Friedhofsmauer Rödelheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2862 entstanden aus Vorlage: OF 257/7 vom 23.02.2018 Betreff: Sanierung Friedhofsmauer Rödelheim Der Magistrat wird gebeten, die Friedhofsmauer am Rödelheimer Friedhof, insbesondere entlang der Straße Langer Weg , zu sanieren. Begründung: Die Friedhofsmauer ist seit längerer Zeit in desolatem Zustand und mit Plastikplanen abgedeckt, um wahrscheinlich das Eindringen von Feuchtigkeit zu verhindern. Neben dem unansehnlichen Erscheinungsbild trägt dieser Zustand über längere Zeit nicht zur Stabilität der Mauer bei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1147 Antrag vom 12.11.2019, OF 422/7 Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5442 Aktenzeichen: 67 41
Ideen
Spiegel für Fussgänger und Radfahrer - Nidda-Uferweg
Die kleine Kreuzung des Querwegs und des Niddauferwegs (nähe Biedenkopfer Weg - S-Bahn Trasse) ist schwer einsehbar. Es wäre schön, dort einen Spiegel zu montieren, um allen Verkehrsteilnehmern die Passage zu erleichtern.
Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim
Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).
Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim
Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).
Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim
Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).
Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim
Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).