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Absicherung des Zebrastreifens am REWE-Markt auf der Breitlacherstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4664 entstanden aus Vorlage: OF 362/7 vom 24.04.2019

Betreff: Absicherung des Zebrastreifens am REWE-Markt auf der Breitlacherstraße Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen auf der Breitlacherstraße (Nähe REWE-Markt) ähnlich gegen das Zuparken durch Autos abzusichern wie den nah gelegenen Zebrastreifen in Höhe des Zehntmarkweges. Der Magistr at wird zudem gebeten, in diesem Bereich den vorhandenen Radweg gegen das Überfahren durch Fahrzeuge zu sichern. Begründung: Am oben genannten Zebrastreifen parken die Autos sehr dicht an demselben bzw. teilweise schon halb darauf. Fußgänger haben keinen Blick auf die Fahrzeuge, die von Norden kommend die Breitlacherstraße befahren. Umgekehrt sehen die Autofahrer nicht die Fußgänger, die dort die Fahrbahn überqueren wollen. Das ist gerade bei Kindern problematisch, die einfach losrennen, weil ihnen der Zebrastreifen ja suggeriert, dass die Autos halten werden. Eine Lösung wie an dem Zebrastreifen 100 Meter weiter, in Höhe des Zehntmarkweges, wäre ideal. Im Sinne der Sicherheit wird um rasche Umsetzung gebeten. Zudem wird der dort verlaufende Radweg häufig von Bussen überfahren, die in die Breitlacherstraße einbiegen. Dies hat bereits zu einer Beschädigung des Radwegs geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 35
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
OBR 7
TO I, TOP 4
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle