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Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2108 entstanden aus Vorlage: OF 693/6 vom 25.03.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr durch den Stadtteil verhindern Vorgang: ST 261/12 Der Magistrat wird gebeten, nun Maßnahmen zu ergreifen, um den Schwerlastverkehr (insbesondere Fahrzeuge mit einem Gewicht über 24 Tonnen) mit den Zielen Industriepark Höchst oder Silogebiet an der Durchfahrt durch Zeilsheim zu hindern. Dabei sollten vor allem auf der A 66 und der B 40a wirksame Hinweise auf die Probleme bei der Ortsdurchfahrt (Brückenlasten und Engstelle im Bereich Michaelskapelle) vorhanden sein. Die Verkehrssicherheit in Zeilsheim muss dabei gleichberechtigt zur in der Vorlage ST 261 erwähnten Verkehrssicherheit auf der A 66 behandelt werden. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben sowie den Lachgraben und die Engstelle an der Michaelskapelle (Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese) kaum möglich. Ein Schwerlastkraftwagen, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die A 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine verbotene Fahrt fortzusetzen. Wenn er mit einem Gesamtgewicht von 30 Tonnen in Zeilsheim eingefahren ist, kann er jedoch bei einem Fahrtziel Jahrhunderthalle die Pfaffenwiese nicht überqueren, da die Überfahrt des Lachgrabens nur bis 24 Tonnen zugelassen ist. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Zudem werden sehr häufig die Straßeneinrichtungen im Kreuzungsbereich Alt-Zeilsheim/Pfaffenwiese beschädigt, sodass dem Magistrat alleine aus Kostengründen eine Lösung helfen könnte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1361 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2027 entstanden aus Vorlage: OF 658/6 vom 24.02.2013 Betreff: Zeilsheim: Schwerlastverkehr im Stadtteil kontrollieren Der Magistrat wird gebeten, zielgerichtete Kontrollen des Schwerlastverkehrs im Stadtteil Zeilsheim durchzuführen. Der Fokus soll dabei auf drei Kontrollpunkte gerichtet sein: 1. Einfahrt nach Zeilsheim über die Hofheimer Straße mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 30 Tonnen; 2. Kreuzungsbereich Pfaffenwiese/Alt-Zeilsheim und den Tatbestand der Fahrerflucht bei Beschädigungen der Straßeneinrichtungen (Poller, Laternen, Schilder); 3. Östliche Einfahrt nach Zeilsheim im Bereich der Jahrhunderthalle mit einer Kontrolle des zulässigen Gesamtgewichtes unter 24 Tonnen. Begründung: Die Fahrt schwerer bzw. großer Lastkraftwagen durch Zeilsheim ist bedingt durch die Brücken über den Welschgraben und den Lachgraben sowie die Engstelle an der Michaelskapelle kaum möglich. Die Fahrt über die Brücke über den Lachgraben ist nur bis 24 Tonnen zugelassen, die über den Welschgraben für bis zu 30 Tonnen. Es müsste eine einheitliche Beschilderung bestehen. Ein schwerer Lkw, der an der Anschlussstelle Zeilsheim die BAB 66 verlassen hat und nach Zeilsheim eingefahren ist, hat kaum eine andere Möglichkeit, als seine Weiterfahrt verbotenerweise fortzusetzen. Bislang sind dem Ortsbeirat keine Kontrollen im Stadtteil bekannt, die einen Verstoß geahndet hätten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1357 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 4
Zeilsheim: Verkehrskreisel Annabergstraße/Bielefelder Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2013, OF 657/6 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskreisel Annabergstraße/Bielefelder Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob 1. Der Kreisel in Zeilsheim - Annabergstraße / Bielefelder Straße - entsiegelt und begrünt werden kann? 2. Wie hoch die Kosten für eine Entsiegelung wären? Begründung: Die Errichtung des Kreisels war eine der ersten baulichen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Zeilsheim und hat sich an dieser Stelle als sinnvolle Einrichtung zur Verkehrsberuhigung bewährt. Nach mehr als 20 Jahren wäre es jedoch begrüßenswert, wenn diese Fläche wenigstens teilweise begrünt werden könnte. Allerdings nur, wenn dabei die Kosten im Rahmen des Vertretbaren bleiben. Da der Ortsbeirat selbst diese Kosten nicht abschätzen kann, bittet er den Magistrat um eine Einschätzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 12.03.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 654 2013 Die Vorlage OF 657/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenZeilsheim: KitaNeubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen
S A C H S T A N D : Anregung vom 22.01.2013, OA 305 entstanden aus Vorlage: OF 593/6 vom 18.12.2012 Betreff: Zeilsheim: Kita-Neubau in der Blauländchenstraße zügig beginnen Vorgang: V 352/12 OBR 6; ST 1007/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, alle erforderlichen Mittel und Wege für einen zügigen Baubeginn einer Kinderbetreuungseinrichtung bereitzustellen und evtl. Hindernisse schleunigst zu beseitigen. Der eingerichtete Arbeitskreis für Kita-Plätze in Zeilsheim ist zu dem eindeutigen Ergebnis gekommen, dass neben der Nutzung des Zentrums Blauländchenstraße eine schnelle Lösung derzeit nur durch einen Neubau für bis zu sechs Gruppen auf dem oberen Teil des Geländes des Abenteuerspielplatzes erreicht werden kann. Die eingestellten Haushaltsmittel für den Neubau "Klosterhofstraße" können transferiert werden, da dieser Standort nicht realisierbar ist. Begründung: Bereits in der Vorlage V 352 hat der Ortsbeirat auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht, den Abenteuerspielplatz mit Ausnahme des Bolzplatzes zu nutzen. Nun ist der Arbeitskreis unabhängig davon zu dem gleichen Ergebnis gelangt, dass sich nur dieser Standort hervorragend eignet, zügig einen größeren Neubau umzusetzen. Möglich wäre derzeit nur ein kleinerer Neubau auf dem Gelände des Zentrums Blauländchenstraße (nur bis zu vier Gruppen wegen des Baumbestandes). Weitere Alternativen könnten in der West-Höchster Straße (fehlender Bebauungsplan) und dem Kirchengebäude in der Rombergstraße 63 (ganzheitliches Konzept erforderlich) verwirklicht werden. Da sich an der Situation der Kinderzahlen in Zeilsheim kaum etwas geändert hat, ist allerdings eine zukunftsorientiere Lösung geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Bericht des Magistrats vom 03.05.2013, B 228 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Bericht des Magistrats vom 18.11.2013, B 532 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 30.01.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 18.02.2013, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 305 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) 11. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 04.03.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 305 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2762, 17. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 18.02.2013 Aktenzeichen: 40 4
Bücherschrank für Zeilsheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.12.2012, OF 594/6 Betreff: Bücherschrank für Zeilsheim Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, aus dem Ortsbeiratsbudget werden maximal 6.000 Euro für die Aufstellung eines Bücherschranks in Zeilsheim, möglichst vor der Stadthalle, zur Verfügung gestellt. Begründung: In Zeilsheim gibt es keine Stadtteilbücherei. Der Bücherbus fährt nur alle 2 Wochen durch den Stadtteil. In der Bäckerei Brügel, Pfaffenwiese 97 gibt es zwar ein Bücherangebot zum Ausleihen, doch für manche besteht hier eine Hemmschwelle, wenn sie nichts kaufen können. Ein Bücherschrank an einer zentralen Stelle wie vor der Stadthalle bietet ein niedrig schwelliges, leicht erreichbares Angebot Bücher zu tauschen und auszuleihen. Herr Siegmar Paschold, Bechtenwaldstraße 105, hat sich bereit erklärt, die Patenschaft für einen Bücherschrank in Zeilsheim zu übernehmen, so dass ein gepflegter Zustand gewährleistet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 22.01.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 143 2013 Die Vorlage OF 594/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach den Worten "vor der Stadthalle" die Worte "oder alternativ im Einmündungsbereich Pfaffenwiese Ecke Bechtenwaldstraße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSmart-Markt in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1616 entstanden aus Vorlage: OF 461/6 vom 23.07.2012 Betreff: Smart-Markt in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass in der Nähe des Seniorenwohnheims in der Bielefelder Straße ein Smart-Markt eingerichtet wird, der Produkte des täglichen Bedarfs, insbesondere Drogerie-Produkte, anbietet. Der Magistrat wird darüber hinaus gebeten, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes voranzutreiben. Begründung: Die Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenwohnheims in der Bielefelder Straße haben durch die Schließung von Tegut und Schlecker nahegelegene Einkaufsmöglichkeiten eingebüßt. Der Aldi-Markt ist nur schwer zu erreichen, vor allem wenn man auf einen Rollator o. Ä. angewiesen oder nicht gut zu Fuß ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2013, ST 240 Aktenzeichen: 51
Grünanlage Kranentrank
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1623 entstanden aus Vorlage: OF 517/6 vom 14.10.2012 Betreff: Grünanlage Kranentrank Der Magistrat wird gebeten, 1. Vorschläge zu erarbeiten, wie man die Grünanlage im Kranentrank aufwerten kann (z. B. durch eine zur Pfaffenwiese offene Gestaltung mit Aufenthaltsqualität); 2. die erarbeiteten Vorschläge dem Ortsbeirat 6 vorzustellen. Begründung: Die Grünanlage im Kranentrank ist in der Mitte Zeilsheims gelegen, aber weder als Grünanlage noch als Platz mit Aufenthaltsqualität zu erkennen. Da die Anlage zentral gelegen ist, bietet es sich an, diese neu zu gestalten, um den Bürgern eine zusätzliche Möglichkeit zum Verweilen zu ermöglichen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, Vorschläge zu erarbeiten, um den Stadtteil Zeilsheim weiter aufzuwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.01.2013, ST 138 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 894 Antrag vom 29.12.2015, OF 1552/6 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM 4900 Aktenzeichen: 67 0
Zeilsheim: Fahrradbügel Rabenkopfweg 2
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1621 entstanden aus Vorlage: OF 515/6 vom 12.10.2012 Betreff: Zeilsheim: Fahrradbügel Rabenkopfweg 2 Der Magistrat wird gebeten, vor der Pizzeria zwischen dem öffentlichen Geh- und Radweg im Bereich Pfaffenwiese/Ecke Rabenkopfweg Fahrradbügel in Verlängerung der Kastanienbäume bis zur Straßeneinmündung zu installieren. Begründung: Die Besucher der Gaststätte hätten somit eine öffentliche Abstellmöglichkeit für ihre Fahrräder und das illegale Abstellen von Pkw auf der Fläche vor dem Eingang würde verhindert. Derzeit stehen dort öfters Autos und behindern erheblich die Sicht der aus dem Rabenkopfweg auf die Pfaffenwiese ausfahrenden Fahrzeuge. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 68 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.10.2012, OM 1622 entstanden aus Vorlage: OF 516/6 vom 12.10.2012 Betreff: Zeilsheim: Platzgestaltung Bechtenwaldstraße/Stadthalle Zeilsheim Vorgang: OM 878/12 OBR 6; ST 801/12 Der Magistrat wird gebeten, die Pläne des Stadtplanungsamt zur Gestaltung des Platzes vor der Stadthalle Zeilsheim bis zur Einmündung Pfaffenwiese nach der bereits erfolgten Vorstellung für die Ortsbeiratsmitglieder nun auch den Bürgern vorzustellen. Begründung: Am 20.06.2012 fand in der Stadthalle Zeilsheim die Vorstellung der Platzgestaltung durch das Stadtplanungsamt statt. Die anwesenden Ortsbeiratsmitglieder fanden die Ideen sehr ausgewogen und sagten ihre Unterstützung zu. Da der Platz vor der Stadthalle auch eine wichtige Funktion für die Zeilsheimer Vereinswelt hat, ist dem Ortsbeirat daran gelegen, die Pläne und vorgestellten Varianten der baulichen Gestaltung nicht ohne die Mitwirkung der Vereine verwirklichen zu lassen. Selbstverständlich sind auch die Bürger und vor allem die Anwohner einzubeziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2013, ST 179 Aktenzeichen: 60 10
Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1521 entstanden aus Vorlage: OF 502/6 vom 18.09.2012 Betreff: Zeilsheim: Aufgaben der Task-Force für mehr Kita-Plätze Vorgang: V 215/12 OBR 6; V 312/12 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, die vom Bildungsdezernat einberufene Task-Force für mehr Kita-Plätze im Stadtteil Zeilsheim um den Schwerpunkt der Suche nach einer geeigneten Liegenschaft für die Euckenschule zu erweitern. Weiterhin sollte sich die Task-Force die beiden vom Ortsbeirat gestellten Anfragen zum Thema Neubau von Kita-Einrichtungen erneut zur intensiven Prüfung vornehmen: - "Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße" (V 215); - "Zeilsheim: Kauf, dann Abriss der evangelischen Kirche Taunusblick und Neubau einer Kita" (V 312) Begründung: Der Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder von null bis sechs Jahren ist der Stadtpolitik und Stadtverwaltung seit Langem bekannt. Nachdem die Bürger jetzt für die Zukunft ihrer Kinder auf die Straße gegangen sind, wurde eine Task-Force ins Leben gerufen. Diese Task-Force beschäftigt sich nach ersten Meldungen jedoch nicht mit dem Thema Blauländchenstraße im Stadtteil Zeilsheim. Allerdings sehen die Zeilsheimer und mittlerweile nahezu alle größeren Fraktionen im Ortsbeirat und auch in der Stadtverordnetenversammlung die Entscheidung als unhaltbar, die Euckenschule in die Liegenschaft Blauländchenstraße einziehen zu lassen. Die einzig "freie" Liegenschaft in Zeilsheim kann unter den derzeitigen Umständen, die auch die Pläne der Käthe-Kollwitz-Schule betreffen, nur für Zwecke der Kinderbetreuung der Stadtteilkinder genutzt werden. Für die Euckenschule muss sofort eine andere Möglichkeit gefunden werden, damit diese Schulkinder nicht am 31.01.2013 auf der Straße stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.01.2012, V 215 Auskunftsersuchen vom 20.03.2012, V 312 Stellungnahme des Magistrats vom 17.12.2012, ST 1881 Aktenzeichen: 40 4
Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1387 entstanden aus Vorlage: OF 458/6 vom 01.08.2012 Betreff: Zeilsheim: Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens in der West-Höchster Straße Vorgang: ST 32/12 Der Magistrat wird gebeten, auf der West-Höchster Straße zwischen dem P+R-Parkplatz S-Bahn-Station Zeilsheim und dem Einkaufsmarkt an der Ecke Annabergstraße einen Schutzstreifen für Radfahrer, die von Sindlingen nach Zeilsheim fahren, anzubringen. Begründung: Nach der Aufbringung der Markierung in der Sindlinger Bahnstraße (ST 32/12) endet der Radweg vor der S-Bahn-Station. In Richtung Zeilsheim war in der Vergangenheit der Bürgersteig als gemeinsamer Fuß- und Radweg mit Verkehrszeichen 240 eingerichtet. Diese Beschilderung wurde nun abgebaut, sodass Fahrradfahrer jetzt die Fahrbahn nutzen müssen. Die Fahrbahnbreite ermöglicht einen Fahrradschutzstreifen. In umgekehrter Fahrtrichtung, von Zeilsheim in Richtung Sindlingen, existiert ein getrennter Fuß- und Radweg abseits der Fahrbahn. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 32 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1690 Aktenzeichen: 32 1
Reinigung der Bahnunterführung im S-Bahnhof Zeilsheim an der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1390 entstanden aus Vorlage: OF 462/6 vom 30.06.2012 Betreff: Reinigung der Bahnunterführung im S-Bahnhof Zeilsheim an der West-Höchster Straße Der Magistrat wird gebeten, die Bemalung und Beschriftung in der Unterführung der S-Bahn-Station Zeilsheim in der West-Höchster-Straße entfernen zu lassen. Begründung: In der Unterführung der S-Bahn-Station in der West-Höchster Straße ist eine Seite mit Graffiti verschmutzt (siehe Abbildung). . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1693 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradschutzstreifen in der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2012, OF 457/6 Betreff: Fahrradschutzstreifen in der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen : In der West-Höchster-Straße zwischen der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. und Annabnerg Str. einen Schutzstreifen für Fahrräder einzurichten. Begründung: Von der Einmündung Ferdinand Hofmann Str. bis zur Annaberg Str. ist nur ein Fußgängerweg ausgewiesen. Für Fahradfahrer ist dieser Weg nicht zulässig. Da gerade das Teilstück von der Ferdinand Hofmann Str. bis zur Annabergstr. wegen der Einkaufsmöglichkeit am Aldi Markt stark genutzt wird, kommt es immer wieder zu Behinderungen durch Fahrradfahrer. Um einen zusätzlichen Fahrradweg einzurichenten ist der Fußgängerweg zu schmal. Es ist deshalb sinnvoll einen Schutzstreifen auf der Straße anzuringen Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 457/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 458/6 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Kita im Lebensmittelmarkt Pfaffenwiese 103
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.06.2012, OF 436/6 Betreff: Zeilsheim: Kita im Lebensmittelmarkt Pfaffenwiese 103 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: ob er die Liegenschaft in der Pfaffenwiese 103 für die Einrichtung einer Kindertagesstätte und/oder Krabbelstube geeignet hält, wie viele Plätze dort geschaffen werden könnten, welche finanziellen Mittel für einen Umbau für den Vermieter und den Träger zur Verfügung stehen, welche Alternativen es in Zeilsheim gibt, die im Rahmen des Sofortprogrammes den Bedarf an Kita-Plätzen decken kann, wie im Umkehrschluss - bei Kita-Eignung, die Nahversorgung der Bevölkerung in den angrenzenden Siedlungen gesichert werden kann. Begründung: Zum 07. Juli 2012 hat die tegut Gesellschaft angekündigt, den Lebensmittelmarkt in Zeilsheim zu schließen. Die Vermieter der Liegenschaft haben dem Antragssteller schon signalisiert, einer Kita den Vorzug zu geben, wenn alle Rahmenparameter stimmen. Dazu wurden auch schon mit potentiellen Trägern und dem Schulamt entsprechende Gespräche geführt. Erhebliche Umbaumaßnahmen sind vor Eröffnung einer Kita-Einrichtung jedoch erforderlich. Damit von Seiten des Vermieters und des zukünftigen Betreibers die Maßnahmen schnell vertraglich fixiert werden können, sollte von Seiten des Magistrates über eine finanzielle Unterstützung ggf. über den Rahmen des Sofortprogrammes hinaus, nachgedacht werden. Den Eltern, die auf freie Plätze warten, ist nicht geholfen, wenn Bund, Land und Kommunen auf Förderprogramme uvm. verweisen, die praktische Umsetzung aber im Stadtteil Zeilsheim scheitert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 55 Die Vorlage OF 436/6 wird zum gemeinsamen Antrag der CDU, der SPD, der GRÜNE und der REP. Beschluss: Auskunftsersuchen V 412 2012 Die Vorlage OF 436/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRäume des Tegut-Marktes für Betreuungsplätze in Zeilsheim nutzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2012, OF 437/6 Betreff: Räume des Tegut-Marktes für Betreuungsplätze in Zeilsheim nutzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob die Räume, des Tegut-Markts, Pfaffenwiese 103, zum Umbau für eine Kinderbetreuungseinrichtung geeignet sind und unverzüglich mit dem Eigentümer Kontakt aufzunehmen. Begründung: Leider muss der Tegut-Markt, wie in der Presse zu lesen war, zum 7. Juli schließen. Die extrem schwierige Betreuungssituation für Kinder in Zeilsheim ist bekannt, ebenso die Schwierigkeit, geeignete Räumlichkeiten zu finden. Die 760 m2 große Räumlichkeit könnte hier für Entlastung sorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OF 437/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim: Wegekreuz in der Pfaffenwiese instand setzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2012, OF 415/6 Betreff: Zeilsheim: Wegekreuz in der Pfaffenwiese instand setzen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die im September beginnenden Bauarbeiten in der Pfaffenwiese auch dazu zu nutzen, das neben der Hausnummer 21 vorhandene Wegekreuz instand zu setzen. Der Ortsbeirat beteiligt sich an der Maßnahme der Instandsetzung mit bis zu 5.000 Euro aus den Mitteln seines Budgets. Begründung: Das historische Wegekreuz an der Pfaffenwiese ist in keinem guten Zustand und Bedarf einer dringenden Reparatur. Im September sollen die Bürgersteige der Pfaffenwiese neu gepflastert werden. Diesen Anlass soll die Stadt Frankfurt nutzen, auch das Kreuz instand zu setzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 415/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Parkplätze im Apoldaer Weg
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2012, OF 414/6 Betreff: Zeilsheim: Parkplätze im Apoldaer Weg Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, alle rechtlich erforderlichen Schritte dahingehend einzuleiten, damit in der Straße Apoldaer Weg auf den Grundstücken der Eigenheimbesitzer (ungerade Hausnummern) die Erlaubnis zum Abstellen der Kraftfahrzeuge und die Errichtung von Überdachungen im Garten erteilt wird, um somit die unbefriedigende Parkplatzsituation in der Straße zu bereinigen. Begründung: Die in den 1950iger Jahren für Mitarbeiter der Farbwerke gebauten 4-Familien-Häuser im Apoldaer Weg 1-9 sind inzwischen von privaten Eigentümern aus dem Bestand der Wohnungsbaugesellschaften übernommen und liebevoll energetisch saniert, teils sogar um ein weiteres Stockwerk vergrößert worden. An die Häuser grenzt jeweils eine großzügige Rasenfläche, die bislang nicht zum Abstellen von Fahrzeugen aller Art genutzt werden durfte. Die neuen Eigentümer möchten gerne ihr Grundstück (nicht den "Vorgarten") dazu nutzen, auf einer Teilfläche eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für ihre Fahrzeuge zu schaffen. Zur Zeit der Wohnungsbaugesellschaften waren die Grundstücke faktisch öffentlich zugänglich. Nun sind die Grundstücke entsprechend abgesichert und sind als solche eindeutig als Privat zu erkennen. In Zeilsheim haben die Privathäuser der Kolonie und anderer Siedlungen alle eine Möglichkeit der Garage/Hofeinfahrt, so dass es hier für die Besitzer nicht verständlich ist, entsprechend dies zu gestatten. Waren zu Baubeginn die Anwohner meist Mitarbeiter der Farbwerke, die sicherlich kaum PKWs nötig hatten, sind heute pro Wohneinheit 2 PKWs keine Seltenheit. Die Straße kann diese Menge an Kraftfahrzeugen nicht mehr aufnehmen. Erst recht, wenn die Anwohner vermehrt das Fahrrad für kleinere Wegstrecken nutzen, ist ein entsprechender Abstellplatz notwendig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 414/6 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE und REP gegen CDU (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenZeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2012, OM 986 entstanden aus Vorlage: OF 298/6 vom 29.02.2012 Betreff: Zeilsheim: Verkehrskonzept für die Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße erstellen Der Magistrat wird gebeten, ein neues Verkehrskonzept für die zukünftige Nutzung der Kreuzung Pfaffenwiese/Annabergstraße/Lenzenbergstraße zu erstellen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass derzeit - das Abbiegen von der Pfaffenwiese in Fahrtrichtung Höchst in die Lenzenbergstraße offiziell nur für den Bus-Linienverkehr freigegeben ist; - der altbekannte Umweg über den Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf Anordnung des Ordnungsamtes geschlossen wurde; - die Ausfahrt vom Lebensmittelmarkt in Fahrtrichtung Höchst kaum möglich ist. Das neue Verkehrskonzept des Magistrats soll alle Verkehrsströme inklusive Fuß- und Radwege umfassen und eine nachhaltige Verbesserung für alle Verkehrsteilnehmer beinhalten. Begründung: Durch die Sperrung der Parkplatz-Ausfahrt des Lebensmittelmarktes zur Lenzenbergstraße ist eine neue Situation entstanden, die für große Unzufriedenheit aller Verkehrsteilnehmer sorgt. Das Verbot des Abbiegens in die Lenzenbergstraße wird von den aus Richtung Alt-Zeilsheim kommenden Verkehrsteilnehmer immer häufiger missachtet. Das verbotswidrige Abbiegen ist aber die einzige Möglichkeit, ohne weiträumige Umwege in die Siedlung Taunusblick zu fahren. Bei Ausfahrten vom Parkplatz des Lebensmittelmarktes auf die Kreuzung in Richtung Höchst werden bei Rotphasen Fuß- und Radwege blockiert und zeitgleich auf den Parkplatz einfahrende Pkws behindert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 942 Antrag vom 01.03.2014, OF 951/6 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2951 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung Silostraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.01.2012, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 236/6 vom 28.12.2011 Betreff: Sanierung Silostraße Der Magistrat wird gebeten, die Silostraße im Abschnitt zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese zeitnah grundzusanieren, bzw. die notwendigen Mittel in den nächsten Haushalt einzustellen, damit die Sanierung zeitnah erfolgen kann. Begründung: Der Abschnitt der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese ist in einem sehr schlechten Zustand. Da die Hoechster-Farben-Straße nun in absehbarer Zeit nicht saniert werden soll, wäre es sinnvoll, die Sanierung der Silostraße vorzuziehen, um den Zustand der Straße zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2012, ST 699 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2011, OF 227/6 Betreff: Zeilsheim: Kinderbetreuungseinrichtung an der West-Höchster Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die städtische Liegenschaft an der West-Höchster Straße für einen Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung geeignet ist. Begründung: An der West-Höchster Straße, in Verlängerung des Parkplatzes des Lebensmittelmarktes hat die Stadt Frankfurt einige Flurstücke, die sich dazu anbieten könnten, eine große Kinderbetreuungseinrichtung für die Stadtbezirke Zeilsheim Süd und Sindlingen Nord zu errichten. Die genannten Flurstücke tragen die Bezeichnung 176/73, 176/81, 176/86, 176/90, 176/92, 176/93. Im Bebauungsplan B831 ist diese 2.400m2 große Fläche als öffentliche Grünfläche - Spielfläche festgesetzt. Die derzeitige Situation an Kinderbetreuungsplätzen, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, im Stadtteil Zeilsheim und dem angrenzenden Stadtteil Sindlingen ist sehr kritisch. Um die geforderten gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, werden viele Möglichkeiten ausgeschöpft, die keinen langfristigen Charakter haben. Mit einem Neubau würden Übergangslösungen hinfällig. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 6 am 17.01.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 215 2012 Die Vorlage OF 227/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 611 entstanden aus Vorlage: OF 185/6 vom 10.11.2011 Betreff: Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeit auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim ab der Kreuzung mit der Straße "Neu-Zeilsheim" bis zum Ortsausgang auf Tempo 30 zu begrenzen. Begründung: Die Pfaffenwiese in Zeilsheim verleitet die Autofahrer durch die gerade Linienführung zum Fahren mit erhöhten Geschwindigkeiten. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h führt neben dem positiven Effekt der Lärmminderung zu einer Reduktion der Unfallgefahr im Straßenverkehr. Gerade die Pfaffenwiese wird von vielen Schulkindern aufgrund der zahlreichen Bushaltestellen häufig überquert. Eine Tempobeschränkung auf 30 km/h macht vor allem den Verkehr für Kinder sicherer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 372 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 456 entstanden aus Vorlage: OF 154/6 vom 05.10.2011 Betreff: Zeilsheim: Durchfahrtsverbot für schwere Lkws Vorgang: OM 3172/09 OBR 6; ST 923/09 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie sich der Sachstand der Anregung vom 21.04.2009, OM 3172, mittlerweile darstellt. Hier sollten Gespräche mit dem Hessischen Amt für Straßen- und Verkehrswesen und dem Magistrat stattfinden. Begründung: Nach wie vor fahren große Lkws durch den Stadtteil Zeilsheim zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet "Vis-à-Vis Ballsporthalle". Am Ortseingang von Zeilsheim (Hofheimer Straße) ist die Brücke über den Welschgraben nur bis 30 Tonnen zugelassen. An der Jahrhunderthalle befindet sich die Kreuzung über den Lachgraben. Hier ist eine Überfahrt mit 24 Tonnen erlaubt. Die Bevölkerung kann einem großen Lkw nicht ansehen, ob er mit seinem Maximalgewicht von 40 Tonnen oder leer durch den Stadtteil fährt. Unabhängig davon eignen sich die Kreuzungen Hofheimer Straße/Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese/Neu-Zeilsheim nicht für Lkws in ihrer zulässigen Länge von bis zu 18,25 Meter. Die Forderung nach einer Ausweisung der Beschilderung auf den Autobahnen und Bundesstraßen auf eine alternative Fahrtstrecke zur Jahrhunderthalle und dem Gewerbegebiet ist nach wie vor gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2012, ST 261 Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 101 entstanden aus Vorlage: OF 50/6 vom 11.05.2011 Betreff: Zeilsheim: Fußweg zwischen Käthe-Kollwitz-Schule und Betreuungsgebäude in der Blauländchenstraße sichern Der Magistrat wird gebeten, einen sicheren Übergang für die Schüler herzustellen, die die Klosterhofstraße auf dem Weg vom Grundschulgebäude der Käthe-Kollwitz-Schule zum Gebäude der Schulbetreuung in der Blauländchenstraße überqueren müssen. Begründung: Mit der Sperrung des Frankenthaler Weges (OM 10/11 OBR 6) verlagert sich der motorisierte Verkehr in die Blauländchenstraße, dann Hauptzufahrtsstraße zum Siedlungsgebiet südlich der West-Höchster Straße wird. Mit Ende der Osterferien konnte die Nachmittagsbetreuung der Käthe-Kollwitz-Schule die ehemaligen Räume der Ev. Kirchengemeinde in der Blauländchenstraße beziehen. Die umfangreichen Renovierungsmaßnahmen sind abgeschlossen und vier Gruppen von Grundschülern können nun vom Förderverein betreut werden. Der Übergang zwischen Schulgelände und Betreuung erfolgt über die Blauländchenstraße und die Einmündung mit der Klosterhofstraße. Ursprünglich vorgesehene Planungen zeigten eine Querung der Klosterhofstraße mittig zwischen Turnhalle und Ipi-Bau. Diese, insbesondere von der Schule favorisierte Lösung, wurde verworfen. Die Baustelleneinfahrt wurde gärtnerisch so gestaltet, dass dort kein Ausgang mehr möglich ist. Nun müssen die Kinder den regulären Weg gehen, der durch den schmalen Gehsteig und die unübersichtliche Kurve in der Klosterhofstraße für die 6-10-jährigen Kinder eine große Gefahr darstellt. Die sehr breit ausgebaute Blauländchenstraße mit ihrem Gefälle verleitet zu erhöhter Geschwindigkeit. Es muss eine geeignete Maßnahme erarbeitet werden, den Weg für die Schulkinder zu sichern. Dies könnte durch eine Querungshilfe in der Klosterhofstraße erfolgen, so wie die Schule es ursprünglich favorisiert hatte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2011, ST 863
Zeilsheim: Rettungszufahrt in der Annabergstraße 18 sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 102 entstanden aus Vorlage: OF 51/6 vom 11.05.2011 Betreff: Zeilsheim: Rettungszufahrt in der Annabergstraße 18 sichern Der Magistrat wird gebeten, die Rettungszufahrt in der Annabergstraße 18 vor wildem Parken zu sichern und als offizielle Feuerwehrzufahrt (mit Beschilderung und Stadtsiegel) auszuweisen. Begründung: Neben dem Textileinkaufsmarkt befindet sich die Zufahrt zu der abseits der Straße liegenden Liegenschaft Annabergstraße 18, die nur durch ein schmales Einfahrtstor zu erkennen ist und auf der sich auch die Parkplätze der Anwohner befinden. Gleichzeitig müssen Feuerwehr- und Rettungsdienste das Tor für die Anfahrt zu den beiden Gebäudeteilen nutzen. Das schmale Tor wird dabei regelmäßig von Kunden des Textilmarktes sowie von Anwohnern so zugeparkt, dass die Einfahrt und die Ausfahrt kaum möglich sind. Die Anwohner haben sich an den Ortsbeirat 6 gewandt und um Abhilfe gebeten. Eine Verbesserung könnte durch eine trichterförmige Markierung oder auch einen Markierungspfosten erreicht werden. In Abstimmung zwischen Amt, Anwohnern und Ortsbeirat 6 sollte die geeignete Lösung gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2011, ST 1108 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 6 am 25.10.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2011, OA 1250 entstanden aus Vorlage: OF 1686/6 vom 04.01.2011 Betreff: Liegenschaft Rombergstraße 63 in Zeilsheim erwerben und als Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Senioren sowie für Kultur- und Sozialarbeit nutzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Verhandlungen mit dem Evangelischen Regionalverband einzutreten mit dem Ziel, die Liegenschaft in der Rombergstraße 63 in Zeilsheim käuflich zu erwerben, um die vorhandene Kindertagesstätte dauerhaft zu erhalten und das in Kürze freiwerdende Kirchengebäude mit Nebenräumen künftig als Kinder- und Jugendeinrichtung, Seniorentreff und für Kultur- und Sozialarbeit zu nutzen. Begründung: Der Ortsbeirat, der Regionalrat Zeilsheim und andere Institutionen bemühen sich bereits seit vielen Jahren um geeignete Räumlichkeiten für soziale und kulturelle Zwecke im Bereich der vor ca. 50 Jahren erbauten Taunusblick-Siedlung. Bis heute fehlt die soziale Infrastruktur, insbesondere eine Einrichtung für Jugendliche über 14 Jahren. Der Evangelische Regionalverband möchte die Liegenschaft Rombergstraße 63, die ein Kirchengebäude, eine Kindertagesstätte im Untergeschoss mit drei Gemeinschaftsräumen umfasst, veräußern. Derzeit werden die Kirche und die Gemeinschaftsräume noch von der evangelischen Gemeinde Friedenau-Taunusblick genutzt, sollen aber in Kürze wegen des an anderer Stelle erfolgten Neubaus eines Gemeindezentrums aufgegeben werden. Mit dem Kauf der Liegenschaft durch die Stadt Frankfurt könnte die dort vorhandene Kindertagesstätte mit 40 Plätzen dauerhaft erhalten werden. Zudem eignen sich das Kirchengebäude und die weiteren Nebenräume auch ohne bauliche Veränderungen zur Nutzung als Kinder- und Jugendeinrichtung, für die Kultur- und Sozialarbeit sowie für einen Seniorentreff. Die zentrale Lage der Liegenschaft wäre ideal für die gesamte Taunusblick-Siedlung und die angrenzenden Wohnbezirke nördlich der Pfaffenwiese. Schon heute werden die Räume von Vereinen und anderen Institutionen mitbenutzt. Sollten die Räumlichkeiten zukünftig nicht mehr zur Verfügung stehen, gäbe es hierfür keinen Ersatz. Auch könnten die Räume für die Projekte des seit 2002 vom Internationalen Bund in der Taunusblick-Siedlung betriebenen "Frankfurter Programms - Aktive Nachbarschaft" genutzt werden, für die bisher keine geeigneten Räumlichkeiten existieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2011, ST 766 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2012, ST 448 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Soziales und Gesundheit Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 19.01.2011 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 07.02.2011, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OA 1250 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 48. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 14.02.2011, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FAG (= vereinfachtes Verfahren) 48. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 14.02.2011, TO I, TOP 56 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme) 48. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.02.2011, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP und FAG (= vereinfachtes Verfahren) 52. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.02.2011, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1250 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 9503, 52. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 22.02.2011 Aktenzeichen: 23 20
Einrichtung Zebrastreifen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4787 entstanden aus Vorlage: OF 1646/6 vom 25.10.2010 Betreff: Einrichtung Zebrastreifen Der Magistrat wird gebeten, an der Einmündung der Ferdinand-Hofmann-Straße in die Sindlinger Bahnstraße (an der Sindlinger S-Bahn-Station "Zeilsheim") den ursprünglich vorhandenen Zebrastreifen wieder einzurichten. Begründung: Jahrzehntelang befand sich an der Einmündung der Ferdinand-Hofmann-Straße in die Sindlinger Bahnstraße ein Zebrastreifen, um den Fußgängern Richtung Zeilsheim einen gefahrlosen Übergang zu ermöglichen. Im Zuge der Bauarbeiten an der S-Bahn-Station "Zeilsheim" und der Umgestaltung des Einmündungsbereiches wurde dieser Zebrastreifen entfernt, "vergessen" und nicht wieder aufgebracht. Die wachsenden Fußgängerströme zum S-Bahnhof, zu den Bushaltestellen Richtung Zeilsheim und zum Aldi-Markt in der Annabergstraße machen deutlich, wie wichtig ein Zebrastreifen an dieser Stelle war und ist. Anlage 1 (ca. 410 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2011, ST 386 Aktenzeichen: 66 2
Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.09.2010, OM 4511 entstanden aus Vorlage: OF 1560/6 vom 25.08.2010 Betreff: Zeilsheimer Rosenpark vor Hundekot schützen! Der Magistrat wird gebeten, durch Aufstellen von Hinweisschildern deutlich zu machen, dass der "Zeilsheimer Rosenpark" (Kleinparkanlage Frankenthaler Weg/Neu-Zeilsheim/ Greifswalder Weg) und der angrenzende Spielplatz an der Straße Neu-Zeilsheim nicht als Hundetoilette genutzt werden dürfen. Begründung: Mit der Platzierung von Hinweistafeln an den Zugängen soll den Hundebesitzern deutlich gemacht werden, dass der idyllische Rosenpark keine Hundetoilette ist und auch hier die Regeln der Grünflächensatzung eingehalten werden müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2010, ST 1451 Aktenzeichen: 67 0
Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3172 entstanden aus Vorlage: OF 1139/6 vom 30.03.2009 Betreff: Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim Der Magistrat wird gebeten, die zuständige Behörde damit zu beauftragen, zwischen der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und Höchst sowie von der Jahrhunderthalle in Richtung Zeilsheim eine entsprechende Beschilderung anzubringen, die eine Durchfahrt für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkws über 12 Tonnen) verbietet. Begründung: Täglich und in zunehmendem Maße fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation, insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen Lkw-Verkehr ausgelegt sind, müssen Lkws oft zu riskanten Wendemanövern ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Es kommt zu gefährlichen Situationen insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen von Hofheimer Straße, Alt-Zeilsheim und Pfaffenwiese, aber auch von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim fahrend im Verkehrsbereich Pfaffenwiese, Neu-Zeilsheim, Pfortengartenweg, Alt-Zeilsheim und Hofheimer Straße. Die schon jetzt aufgestellten Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen über die B40a, z.B. in Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren - entweder in Richtung Höchst oder von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A 66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, die B40a und die Hoechster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und Silostraße erreicht werden, sodass für den Schwerlasttransport keine Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim besteht. Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie ebenfalls an der Pfaffenwiese und der Hoechster-Farben-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2009, ST 923 Aktenzeichen: 32 1
Sanierung Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3170 entstanden aus Vorlage: OF 1132/6 vom 01.04.2009 Betreff: Sanierung Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese Der Magistrat wird gebeten, für eine Sanierung der Silostraße zwischen Hunsrückstraße und Pfaffenwiese Mittel in den Doppelhaushalt 2010/2011 einzustellen. Begründung: Im Anschluss an die Sanierung der Silostraße zwischen Liederbacher Straße und Hunsrückstraße soll nun auch das zweite Teilstück saniert werden. Hierzu sollten die erforderlichen Mittel in den Doppelhaushalt 2010/2011 eingestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2009, ST 920 Aktenzeichen: 66 5
Wartehalle West-Höchster-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2008, OM 2821 entstanden aus Vorlage: OF 985/6 vom 14.11.2008 Betreff: Wartehalle West-Höchster-Straße An der Omnibushaltestelle West-Höchster-Straße/Ecke Annabergstraße Richtung Sindlingen müssen die wartenden Fahrgäste derzeit noch ohne Wetterschutz bei Wind und Wetter, Sonne und Regen ausharren. Der Magistrat wird gebeten, seinen Einfluss bei der VGF Frankfurt am Main geltend zu machen, damit auch an der oben angeführten Haltestelle eine Kundenwartehalle errichtet wird, denn derzeit müssen die Fahrgäste der VGF noch ohne Wetterschutz und Sitzgelegenheiten dort auskommen. Begründung: Diese Haltestelle wird von Bürgerinnen und Bürgern, welche in Richtung Sindlingen fahren, stark frequentiert. Bei schlechtem Wetter haben sie keinen Schutz vor Wind, Schnee und Regen. Dieser Antrag wurde bereits am 29.08.2006, OM 281, gestellt. Gemäß Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2006, ST 1130, heißt es dort: "Für die Ausstattung von Haltestellen mit Wartehallen gibt es zwischen dem Magistrat der Stadt Frankfurt und der VGF ein abgestimmtes Programm. Die hier genannte Bushaltestelle Annabergstraße in Fahrtrichtung Sindlingen ist nach diesem Programm für das Jahr 2007 vorgesehen." Wir schreiben nun das Jahr 2008. Geschehen ist bis heute nichts. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2009, ST 706 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2009, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2009, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13
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