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Meine Nachbarschaft: Alexander-Riese-Weg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 8

Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien

05.09.2024 · Aktualisiert: 19.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5865 entstanden aus Vorlage: OF 466/8 vom 19.08.2024 Betreff: Entfernen der verunglimpfenden Schmierereien Der Magistrat wird geben, die mittlerweile häufig vorkommende und beleidigende Schmiererei "A.C.A.B" zu beseitigen und zur Anzeige zu bringen. Folgende Orte sind bei der Reinigung besonders zu berücksichtigen: - Fassade des Heddernheimer Schlosses; - Mahnmal "Der Gestürzte"; - Schranke zum Parkplatz am Eschersheimer Freibad; - Hinweisschild zur Urselbachmündung am Eschersheimer Freibad. Begründung: Mittlerweile sind diese Beschmierungen in Heddernheim vermehrt zu sehen. Insbesondere das Mahnmal "Der Gestürzte" am Alexander-Riese-Weg/Ecke Heddernheimer Landstraße wurde schon mehrfach beschmiert. Die Schmierereien tauchen an immer mehr Stellen in Heddernheim auf. Der Ortsbeirat geht auch angesichts der zunehmenden Gewalt gegen Sicherheitskräfte in Deutschland (Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienst, THW usw.) davon aus, dass der Magistrat dieses beleidigende Kürzel gerade auf städtischen Gebäuden nicht akzeptiert und bereit ist, diese Formel schnellstmöglich zu entfernen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 491 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1848 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 8 am 23.10.2025, TO I, TOP 55 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-3

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Glascontainer in der Niedwiesenstraße häufiger leeren

25.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

Antrag vom 25.08.2024, OF 798/9 Betreff: Glascontainer in der Niedwiesenstraße häufiger leeren Der Container ist häufig überfüllt und das Leergut befindet sich in erheblichen Umfang auf dem Bürgersteig. Dieser Zustand ist nicht akzeptabel. Der Magistrat wird gebeten, durch das zuständige Unternehmen sicherzustellen, eine häufigere Leerung zu veranlassen, ggf. zu überprüfen, ob vereinbarte Leerungen auch stattfinden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 798/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, sich mit den zuständigen Stellen ins Benehmen zu setzen, um eine häufigere Leerung zu erreichen, ggf. zu prüfen, ob vereinbarte Leerungen stattfinden und bei Bedarf, einen zweiten Container installieren zu lassen." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Neuer Straßenname für das Neubaugebiet „An der Sandelmühle“

17.08.2024 · Aktualisiert: 14.11.2024

Antrag vom 17.08.2024, OF 471/8 Betreff: Neuer Straßenname für das Neubaugebiet "An der Sandelmühle" Der Ortsbeirat möge beschließen, Im Zuge der geplanten Erschließung auf Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs Nr. 889 - An der Sandelmühle ist die Benennung einer Straße erforderlich. Abweichend zu den bisher eingegangenen Vorschlägen, schlägt der Ortsbeirat den Namen "Anna-Landsberg-Straße" vor. Anna Landsberg war die Ehegattin des Präsidenten der Heddernheimer Kupferwerke Heinrich Landsberg und kümmerte sich um das Wohlergehen von ledigen Müttern und deren Kinder. Nach ihr wurde auch der damalige (und erste) Kindergarten im Heddernheimer Schloss benannt (1924-1929). Nach dem Leitfaden zur Straßenbenennung in Frankfurt a.M. sind Straßennamen unter anderem von lokalen historischen Gegebenheiten herzuleiten. Mit dieser Benennung ist ein Bezug zu Heddernheim und zu den Kupferwerken, die in unmittelbarer Nachbarschaft des Gaswerkes lagen, hergestellt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2024, OF 472/8 Antrag vom 21.10.2024, OF 473/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 05.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 471/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 10 Unterbrechung der Sitzung von 22:40 Uhr bis 22:45 Uhr. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 471/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 472/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 473/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee

04.07.2024 · Aktualisiert: 25.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5703 entstanden aus Vorlage: OF 452/8 vom 18.06.2024 Betreff: Schutzstreifen für Fahrradfahrende in der Olof-Palme-Straße, Hessestraße und Lurgiallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Olof-Palme-Straße und der Hessestraße bis zur Dillenburger Straße ein (schmaler) Schutzstreifen für Fahrradfahrende aufgebracht werden kann. Ferner soll geprüft werden, welche Art von Radweg (Fahrrad- oder Schutzstreifen) in der Lurgiallee möglich ist. Begründung: Die genannten Straßen werden sowohl von Auto- wie auch von Fahrradfahrern stark befahren. Besonders in der Olof-Palme-Straße fühlen sich Radfahrende unsicher, da die Autos oft zu schnell fahren. Daher weichen sie teilweise auf den Gehweg aus, was zu Konflikten mit Fußgänger:innen führt. Ein Schutzstreifen würde die Sicherheit des Radverkehrs erhöhen und den Autoverkehr verlangsamen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1988 Antrag vom 05.02.2025, OF 533/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat) · OB 8

Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße

04.07.2024 · Aktualisiert: 29.12.2025

Anregung vom 04.07.2024, OA 478 entstanden aus Vorlage: OF 384/8 vom 04.12.2023 Betreff: Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Das Revisionsamt wird gemäß § 8 Absatz 5 der Revisionsordnung der Stadt Frankfurt beauftragt, die Realisierung der Verkehrsmaßnahme "Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße - Nordstrang" einschließlich des Rückbaus der Radverkehrsanlage auf der Maybachbrücke auf Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, und zwar einschließlich der Planungsleistungen sowie der Verwaltungskosten und Gebühren. Der Stadtverordnetenversammlung ist über die Gesamtkosten und das Prüfungsergebnis öffentlich Bericht zu erstatten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 906 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Sonderausschuss für Controlling und Revision Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 10.07.2024 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 02.09.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme) 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme) 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5114, 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.09.2024

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst ein Regenschutz

06.06.2024 · Aktualisiert: 19.08.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5602 entstanden aus Vorlage: OF 437/8 vom 21.05.2024 Betreff: Sitzbänke bei Ersatzverkehr und möglichst ein Regenschutz Der Magistrat wird aufgefordert, bei Ersatzverkehr mit Bussen, der durch Baumaßnahmen (z. B. an den U-Bahn-Gleisen) notwendig wird, in Zukunft an allen Ersatzhaltestellen im Ortsbezirk 8 mindestens eine Sitzbank und möglichst auch eine mobile Regenüberdachung zu installieren. Begründung: An den Ersatzhaltestellen in Heddernheim, vor allem in der Dillenburger Straße, haben zu bestimmten Zeiten sehr viele Menschen auf den Bus gewartet, die z. B. weiter ins Nordwestzentrum wollten. Darunter waren auch ältere Menschen mit Gehhilfen. Es ist für einen längeren Zeitraum des Ersatzverkehrs unabdingbar, dass an den Ersatzhaltestellen Bänke/Sitze aufgestellt werden, da der Bus nicht immer sofort kommt und die Aufstellflächen begrenzt sind. Diese Sitzgelegenheiten fehlen in der Dillenburger Straße. An der Ecke Konstantinstraße/In der Römerstadt hat traffiQ daran gedacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 881 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 8 am 07.11.2024, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 8 am 05.12.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 20.02.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 8 am 20.03.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 22.05.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lückenschluss Gehweg Hessestraße

06.06.2024 · Aktualisiert: 30.04.2025

Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5603 entstanden aus Vorlage: OF 439/8 vom 15.05.2024 Betreff: Lückenschluss Gehweg Hessestraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg in der Hessestraße an der Fußgängerschranke zur Sandelmühle um ein kurzes Stück verlängert werden kann, sodass die Fußgänger auf der rechten Straßenseite weiter Richtung Bushaltestelle beziehungsweise Aldi-Markt laufen können (siehe Markierung in der Skizze). Sollte diese Lösung nicht möglich sein, bittet der Ortsbeirat dringend um eine Alternativlösung, weil der Zustand so nicht akzeptabel ist, insbesondere wenn die Wohnungen der Sandelmühle bezogen sind. Begründung: Fußgänger:innen, die von der Dillenburger Straße kommend in der Hessestraße auf der rechten Seite weiter in die Olof-Palme-Straße laufen möchten, sind gezwungen, an der Sandelmühle die Gleise der Linie U2 zu überqueren. Ein Absperrgitter versperrt ihnen den weiteren Weg. Um weiter zur Bushaltestelle oder zur Ampel am Aldi-Markt zu kommen, müssen sie zurzeit zweimal die Gleise der Linie U2 überqueren. In der Praxis zeigt sich, dass sie einfach um das Absperrgitter herumgehen, um weiter zu kommen. Daher hat sich dort auf dem unbefestigten Boden ein Trampelpfad gebildet. Mit Blick auf den Bezug des Neubaugebietes an der Sandelmühle und dem damit zunehmenden Fußverkehr inklusive Schulkindern sollte der Gehweg auf beiden Straßenseiten durchgängig nutzbar sein. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1869 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Zustand der Maybachbrücke - Infoveranstaltung mit Dezernat

19.05.2024 · Aktualisiert: 19.06.2024

Antrag vom 19.05.2024, OF 759/9 Betreff: Zustand der Maybachbrücke - Infoveranstaltung mit Dezernat Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird geben einen Vertreter des Verkehrsdezernates in einer der nächsten Sitzungen einzuladen, um dem Ortsbeirat die genauen Planungen zur Maybachbrücke vorzustellen. Hierbei sollen insbesondere die Fragen erläutert werden, wie weit der aktuelle Plaungsstand inklusive der Zeitplanung ist und welche Einschränkungen auf die Bürger im Ortsbezirk 9 zukommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 759/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Vorlage das Wort "Maybachbrücke" durch die Worte "Brücke am Weißen Stein" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Umgestaltung Weißer Stein

25.04.2024 · Aktualisiert: 30.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5433 entstanden aus Vorlage: OF 720/9 vom 13.04.2024 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein Die im Rahmen eines Ortstermins des Ortsbeirates 9 am 24.01.2024 vorgestellte Machbarkeitsstudie (Schüßler-Plan, im Auftrag des ASE Frankfurt, BÜ102, Kompensation Lachweg, Weißer Stein, Skizzierung Umgestaltung, SPI, Stand 15.11.2023) bietet eine fundierte Diskussionsgrundlage für den Ortsbeirat. Im Nachgang hat er dazu diskutiert und gemeinsam Anregungen und Fragen entwickelt. Der Magistrat wird gebeten, diese zu berücksichtigen bzw. zu beantworten. Zu Grünflächen und Baumstandorten: - Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität sowie die Begrünung haben neben einer ästhetischen Gestaltung für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend, um Einvernehmen zu den Plänen herzustellen. - Bei der weiteren Planung und späteren Ausführung muss alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Es stellt sich jedoch die Frage, ob bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, gerade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft wurden. Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies nun nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt. Zur Gestaltung und Aufenthaltsqualität: - Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die an der derzeitigen Bushaltestelle stehenden Steinelemente/Steinbänke bei der Umgestaltung wiederverwendet werden können. Sie sind ein wichtiger Teil der ästhetischen Gestaltung des Platzes. - An den Grenzen der Grünflächen des Platzes zu den beiden Hauptverkehrsachsen (Eschersheimer Landstraße und Am Weißen Stein) ist eine Abgrenzung durch mindestens 1,20 Meter hohe Büsche und Bäume vorzunehmen (verdichtete Nach- bzw. Neubepflanzung). Zur geplanten Bushaltestelle "Am Weißen Stein" sollte dabei ein Durchgang für Fußgänger berücksichtigt werden. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird daher gebeten zu prüfen, ob der angrenzende vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen entlang der Grünfläche bzw. der Bushaltestelle nicht direkt an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden schmalen Gehwegflächen ein deutlich breiterer Gehweg im Bereich direkt vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw. begrünte Trennwände Platz finden könnten und somit Konflikte bei der Querung des Radwegs minimiert werden können. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit und dem weiteren Verfahren: - Vor Aufnahme vertiefter Planungen ist mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. - Unbeschadet dieser konkreten Verbesserungsvorschläge der Machbarkeitsstudie der Verwaltung kann der vom Ortsbeirat angeregte städtebauliche Ideenwettbewerb weiterverfolgt werden. Die überarbeitete Machbarkeitsstudie ist den Teilnehmern des Wettbewerbs zur Kenntnis zu geben. - Der Magistrat wird gebeten, die überarbeiteten Pläne erneut dem Ortsbeirat zu präsentieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Begründung: Der Ausbau der S 6 und die Schließung des BÜ Lachweg haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 dem Ortsbeirat vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen sowie respektvoller mit dem bestehenden Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteigenden aus der und in die S-Bahn bedeuten und für die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zu dem Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiterverfolgt und verbessert werden sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1850 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V.

14.04.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

Antrag vom 14.04.2024, OF 727/9 Betreff: Straßenbeleuchtung Niedwiesenstraße im Bereich des TSG 51 Frankfurt e. V. und des FC Germania 08 Ginnheim e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und berichten, ob in der Niedwiesenstraße im Bereich der Sportplätze der TSG 51 und Germania 08 Ginnheim die Möglichkeit einer insektenfreundlichen Beleuchtung ggf. aktiviert durch Bewegungsmelder und eingespeist durch Solarstrom möglich wäre. Auf der Niedwiesenstraße in vorgenannten Bereich befinden sich zudem viele Kleingärten, eine Kleingartenverein (KGV "Am Marbachweg" - Anlage 4) und ein Hundeverein (SV Ortsgruppe Frankfurt-Praunheim), wo die Straße nachts beleuchtet werden sollte. Es ist zudem die einzige schnelle Verbindung zwischen den Ortsteilen Alt-Eschersheim und Ginnheim. Diese Straße wird durch viele Spaziergänger und Radfahrer benutzt. Durch eine temporäre Beleuchtung könnte man zudem Unebenheiten und Löcher im Asphalt besser erkennen und Unfälle vorbeugen. Begründung: ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 727/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Main-Weser-Bahn-Strecke Öffnung der Unterführungen EU „Niedwiesenstraße“ und EU „An den zehn Ruthen“

14.04.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

Antrag vom 14.04.2024, OF 746/9 Betreff: Main-Weser-Bahn-Strecke Öffnung der Unterführungen EU "Niedwiesenstraße" und EU "An den zehn Ruthen" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat sich umgehend mit den Vertretern der DB in Verbindung zu setzen um eine zügige Eröffnung der EÜ "Niedwiesenstraße" und EÜ "An den zehn Ruthen" zu erlangen, bzw. zu erfragen, warum es weiterhin zu Verzögerungen kommt. Bei dem letzten TEAMS Meeting mit der DB im Dezember 2023 (11.12.2023) wurde dem OBR9 die Öffnung der EÜ "Niedwiesenstraße" für den öffentlichen Verkehr bis Ende Quartal 1 2024 avisiert. Dieser Bereich sollte bis zur Inbetriebnahme (18 Februar 2024) freigegeben werde, da hier die Andienung der Baustelle erfolgte. Die Errichtung des Bauwerkes EÜ "An den zehn Ruthen" steht. Es fehlt noch die Festlegung des zuständigen Baubezirks zum Thema Straßen-Entwässerung (Stand 11.12.2023) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 746/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Annahme); FDP (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Haushalt 2024/25 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Weihnachtsbeleuchtung Heddernheimer Landstraße

04.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

Antrag vom 04.04.2024, OF 411/8 Betreff: Haushalt 2024/25 Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Weihnachtsbeleuchtung Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Haushaltsposition "Förderung der Wirtschaft" wieder so auszustatten, dass die jährlich wiederkehrenden Kosten für die traditionelle Weihnachtsbeleuchtung in der Heddernheimer Landstraße von der Stadt übernommen werden. Begründung: In Heddernheim ist der Vereinsring Eigentümer des Festschmucks. Die Aufhängung der Sterne hat früher zuverlässig die Freiwillige Feuerwehr erledigt. Durch neue Vorschriften müssen die Steckdosen jetzt von der Mainova freigeschaltet werden, und nur ein von der Mainova zertifiziertes Unternehmen darf die Sterne aufhängen. Die Kosten für den Anschluss und den Strom in einer Gesamthöhe von etwa 1.500 EUR werden aktuell durch den Vereinsring Heddernheim e. V. übernommen, der das aus Spenden der Gewerbetreibenden und der Bevölkerung finanziert. Dies gestaltet sich jedoch von Jahr zu Jahr immer schwieriger und es kommt nicht mehr genug Geld zusammen. Die Mittel aus dem Ortsbeiratsbudget werden im Ortsbezirk 8 bestimmungsgemäß für nachhaltige bauliche Verschönerungsprojekte oder sehr wichtige soziale Projekte verwendet und können nur in Ausnahmefällen für Kosten herangezogen werden, die eigentlich - das hat die Beleuchtung der Zeil zum Advent und der Fressgass zu Ramadan gezeigt - von der Stadt übernommen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 75 2024 Die Vorlage OF 411/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen Abstimmung: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Snack-Automat an der Heddernheimer Landstraße 67

02.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

Antrag vom 02.04.2024, OF 416/8 Betreff: Snack-Automat an der Heddernheimer Landstraße 67 Seit Anfang März stehen im Vorgarten des Hauses Heddernheimer Landstraße 67 zwei Automaten mit Süßwaren und Softdrinks. Diese sind vor allem nach den Öffnungszeiten des gegenüberliegenden Supermarktes, gerade bei Jugendlichen sehr beliebt, was zu einer Störung der Nachtruhe der Anwohner führen kann. Dies vorausgeschickt fragt der Ortsbeirat den Magistrat ob dieser Kenntnis von den aufgestellten Automaten hat und ob eine Baugenehmigung sowie Gewerbeanmeldung vorliegt. Ebenso wird angefragt ob das Aufstellen von solchen Automaten mit der Vorgartensatzung der Stadt vereinbar ist. Bild: privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 937 2024 Die Vorlage OF 416/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8

02.04.2024 · Aktualisiert: 10.05.2024

Antrag vom 02.04.2024, OF 419/8 Betreff: Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirates die Wirtschaftsdezernentin und die Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH zum Thema "Situation von Wirtschaft und Gewerbe im Ortsbezirk 8" einzuladen. Die örtlich tätigen Gewerbevereine und Vereinsringe sind über die Sitzung zu informieren. Begründung: Seit dem Ende der Corona-Krise und dem Beginn der auch durch den Ukraine-Krieg und die Energietransformationsprozesse in Deutschland ausgelösten Preissteigerungen hat sich die Situation für Wirtschaft, Gewerbe und Einzelhandel nicht wieder normalisiert. Im Ortsbezirk 8 gibt es weiterhin sichtbare Leerstände oder lediglich Übergangsnutzungen von Gewerbeimmobilien. Immer mehr schließen inhabergeführte Lebensmittelgeschäfte oder müssen Gastronomiebetriebe um ihre Existenz bangen. Die Schließung der Metzgerei in der Mark-Aurel-Straße, der Verlust des Uhrmachergeschäftes in der Heddernheimer Landstraße und die ungesicherte Zukunft des für das soziale Treffen in Niederursel wichtigen italienischen Restaurants am Praunheimer Weg 1 machen den Menschen im Stadtteil sorgen. Gewerbetreibende beklagen zudem die zunehmend schlechtere Parkplatzsituation in den Ortskernen, so dass Laufkundschaft immer weniger zu erwarten ist. Unterdessen werden investitionswillige Unternehmen, wie am Beispiel des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße festzustellen ist, von der Verwaltung nicht hinreichend zielorientiert unterstützt. Der Ortsbeirat will seine Funktion als Verstärker der örtlichen Interessen wahrnehmen und beantragt im Rahmen seines Fragerechts eine ordentliche Ortsbeiratssitzung mit der im Magistrat für Wirtschaft zuständigen Stadträtin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 419/8 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Versetzung eines Vorfahrtschildes in der Heddernheimer Kirchstraße

14.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5300 entstanden aus Vorlage: OF 399/8 vom 26.02.2024 Betreff: Versetzung eines Vorfahrtschildes in der Heddernheimer Kirchstraße Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild "Vorfahrtsstraße" (Verkehrszeichen 306) im Bereich der Kreuzung Heddernheimer Kirchstraße/Heddernheimer Landstraße näher an der Kreuzung anzubringen. Denkbar wäre dies beispielsweise am Mast mit dem Verkehrszeichen "Fußgängerüberweg". Begründung: Aktuell befindet sich das Verkehrsschild "Vorfahrtsstraße" an einem Mast mit zwei weiteren Verkehrszeichen und ist durch eine Hecke teilweise verdeckt. Auch ist die dahinterliegende gelbe Gebäudefarbe für die Erkennung abträglich. Durch den Abstand zum Verkehrszeichen "Fußgängerüberweg" und die schlechte Sichtbarkeit dieses Verkehrszeichens kommt es an der Kreuzung oft zu fehlerhaften "Rechts-vor-Links"-Situationen, die den Verkehrsfluss immer wieder unnötig abbremsen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1499 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenbeleuchtung der Straße Alt-Eschersheim

14.03.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5290 entstanden aus Vorlage: OF 708/9 vom 02.03.2024 Betreff: Straßenbeleuchtung der Straße Alt-Eschersheim Vorgang: M 69/14; Beschl. d. Stv.-V. vom 24.07.2014, § 4832; OM 2920/22 OBR 9; ST 363/23 Die Straße Alt-Eschersheim ist sehr dunkel und zurzeit mit Gasleuchten beleuchtet. Die Fußwege auf beiden Seiten sind historisch bedingt sehr schmal, deshalb sollte die Beleuchtung gut und vor allem hell sein. Seit dem Grundsatzbeschluss § 4832 zum Magistratsvortrag vom 28.03.2014, M 69, ist klar, dass auch die Gaslaternen im Ortsbezirk 9 gegen LED-Technologie ausgetauscht werden. Dem Ortsbeirat ist aus der Stellungnahme ST 363 bekannt, dass sich die Reihenfolge vorrangig an dem Ergebnis der Standsicherheitsprüfungen der Masten orientiert. Doch hier geht es um die Sicherheit des Schulwegs. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, diese Straße vorrangig besser zu beleuchten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2920 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 363 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1263 Aktenzeichen: 91-52

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Beleuchtung für den Zebrastreifen über die Straße Alt-Eschersheim in Höhe der Maybachstraße

14.03.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5291 entstanden aus Vorlage: OF 709/9 vom 02.03.2024 Betreff: Beleuchtung für den Zebrastreifen über die Straße Alt-Eschersheim in Höhe der Maybachstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Straße Alt- Eschersheim in Höhe der Maybachstraße mit einer hellen Straßenbeleuchtung ausgestattet wird. Begründung: Dieser Übergang liegt im Bereich des allgemeinen Schulweges und ist in der dunklen Jahreszeit und insbesondere bei regnerischen Wetterbedingungen für den Autofahrer sehr schlecht einsehbar. Die Beleuchtungssituation ist insofern deutlich dunkler als an anderen Zebrastreifen im Ortsbezirk 9. Quelle: Schulwegeplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1999 Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 820 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1762

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

EÜ Fußweg Friedhof Eschersheim

22.02.2024 · Aktualisiert: 27.11.2024

Anregung an den Magistrat vom 22.02.2024, OM 5154 entstanden aus Vorlage: OF 673/9 vom 08.02.2024 Betreff: EÜ Fußweg Friedhof Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, die Deutsche Bahn AG aufzufordern, die Kanalbauarbeiten und weitere noch ausstehende Baumaßnahmen an den Unterführungen/Querungen Friedhof Eschersheim, Niedwiesenstraße und An den 10 Ruthen unverzüglich durchzuführen, damit diese wieder schnell geöffnet werden können. Begründung: Aus der Presse konnte man entnehmen, dass nicht die Stadt, sondern die Bahn für die Kanalbauarbeiten zuständig ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1262 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abfahrt Dillenburger Straße auf den Erich-Ollenhauer-Ring

15.02.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5148 entstanden aus Vorlage: OF 387/8 vom 29.01.2024 Betreff: Abfahrt Dillenburger Straße auf den Erich-Ollenhauer-Ring Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wie die Abfahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring von der Dillenburger Straße kommend sicherer werden kann. Begründung: Die Abfahrt zum Erich-Ollenhauer-Ring von der Dillenburger Straße kommend ist bei Nässe häufig sehr rutschig und hat bereits in der Vergangenheit zu gefährlichen Situationen und mehreren Unfällen geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1080 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Neubau/Sanierung der Maybachbrücke hier: Durchfahrtsgleis am U-Bahnhof „Heddernheim“ mitplanen

15.02.2024 · Aktualisiert: 28.11.2024

Anregung vom 15.02.2024, OA 440 entstanden aus Vorlage: OF 386/8 vom 29.01.2024 Betreff: Neubau/Sanierung der Maybachbrücke hier: Durchfahrtsgleis am U-Bahnhof "Heddernheim" mitplanen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob im Zuge ggf. anstehender Brückenbaumaßnahmen an der Maybachbrücke der U-Bahnhof "Heddernheim" zu einem Verzweigungsbahnhof mit drittem Durchfahrtsgleis erweitert werden kann. Begründung: Für den Fall notwendiger Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen an der Maybachbrücke wäre es eine möglicherweise sinnvolle Synergiemaßnahme, das derzeitig nur in Fahrtrichtung Innenstadt befahrbare nordöstliche Gleis des U-Bahnhofs "Heddernheim", das u. a. zum Ausschleifen bestimmter Züge in den Betriebshof benutzt wird, in Fahrtrichtung Innenstadt zu öffnen. Das Gleis endet derzeit am Prellbock. Damit könnte ein dreigleisiger Verzweigungsbahnhof mit vielen Betriebsvorteilen entstehen: Von beiden Fahrtrichtungen könnte das dritte Gleis zusätzlich angefahren werden, bei Störungen wäre es einfacher, umzusteigen und Züge zu drehen, und das An- und Abkuppeln könnte ebenfalls störungsfreier für die nachfolgenden Züge durchgeführt werden. Mit drei durchgehenden Gleisen an diesem wichtigen Knotenpunkt der Linien U 1, U 2, U 3 und U 8 könnte der Betrieb der A-Strecke verbessert werden, und die Nutzung dieser Linien würde für Fahrgäste attraktiver. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.07.2024, ST 1326 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 21.02.2024 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 11.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 440 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 4530, 25. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 11.03.2024 Aktenzeichen: 66-6

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verkehrsführung Maybachbrücke

08.02.2024 · Aktualisiert: 01.03.2024

Antrag vom 08.02.2024, OF 690/9 Betreff: Verkehrsführung Maybachbrücke Auf der Maybachbrücke in Frankfurt plant das Verkehrsdezernat eine neue Verkehrsführung. Passiert ist bislang allerdings nichts. Die Autofahrer sollen ab der Einmündung Maybachstraße von der linken auf die rechte Spur, die Radfahrer auf den Gehweg rücken, weil das statische System der 1972 errichteten Maybachbrücke versehentlich nicht ausreichend berücksichtigt worden war, hatte das Dezernat jüngst informiert. Die Belastung sei nicht wegen der Pkw, sondern wegen der ebenfalls dort fahrenden Busse und Lastwagen für die Brücke zu hoch. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat zu informieren welche Maßnahmen wann getroffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 690/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Baumaßnahmen an der Strecke der S 6

08.02.2024 · Aktualisiert: 01.03.2024

Antrag vom 08.02.2024, OF 691/9 Betreff: Baumaßnahmen an der Strecke der S 6 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Ortsbeirat zu informieren, ob die Fertigstellung der von der DB versprochenen Baumaßnahmen fristgerecht erfüllt wurden, bzw. bis wann mit der Beendigung der Baumaßnahmen gerechnet werden kann: Aussagen der Bahn am 11. Dezember 2023: - Ab 19. Februar fährt die S6 auf eigenen Gleisen, - Alle Haltestellen im Streckenbereich sind dann modernisiert und barrierefrei. - Herstellung des Anprallschutzes unter der Maybachbrücke auf Fernbahnseite - Errichtung der Fernbahn-Gleise - Fertigstellung der S-Bahn-Gleise - Schließung der Lücken im Berührschutz - Fertigstellung der Aufzuganlage am endgültigen Mittelbahnsteig - Errichtung des Kollapsrahmens an den Stützen Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 869 2024 Die Vorlage OF 691/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie

06.02.2024 · Aktualisiert: 13.05.2024

Antrag vom 06.02.2024, OF 674/9 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die im Rahmen eines Ortstermins am Weißen Stein präsentierte überarbeitete Machbarkeitsstudie für eine angepasste Verkehrsführung rund um den Platz am Weißen Stein, die in ihren Grundzügen die Zustimmung des Ortsbeirats findet, eine Magistratsvorlage auf den Weg zu bringen. Für die weitere Planung möchte der Ortsbeirat folgende Hinweise, Bitten und Fragen mit auf den Weg geben: - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Wurden bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, grade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft? Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies vorab nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt. - Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Begrünung haben für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend für die Zustimmung für die Umsetzung. Bei der weiteren Planung und späteren Ausführung muss alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne bislang erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen nicht näher an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden Flächen ein deutlich breiterer Gehweg vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw begrünte Trennwände Platz finden könnten. - Vor Aufnahme vertiefter Planungen mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. Begründung: Der Ausbau der S6 und die Schließung des BU Lachwegs haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 im OBR vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen und respektvoller mit dem Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteiger*innen aus der und in die S-Bahn bedeuten und die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung für die Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zum Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiterverfolgt und verfeinert werden sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Baumreihe entlang Main-Weser-Strecke

25.01.2024 · Aktualisiert: 20.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5026 entstanden aus Vorlage: OF 651/9 vom 15.01.2024 Betreff: Baumreihe entlang Main-Weser-Strecke Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um nach Abschluss der Ausbauarbeiten an der Main-Weser-Strecke auf deren östlicher Seite im Bereich zwischen den EÜ Woogstraße und Niedwiesenstraße mindestens eine Reihe hochwachsender Bäume zu pflanzen. Begründung: Die Deutsche Bahn AG hat mehrfach darauf verwiesen, dass sie über die Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss hinaus keine weiteren Begrünungsmaßnahmen vornehmen wird. Eine Reihe hochwachsender Bäume entlang des Bahndammes könnte sowohl zum Lärmschutz in dem Bereich beitragen, in dem keine Lärmschutzwände errichtet worden sind, als auch insgesamt zur Wiederherstellung eines optisch ansprechenden Landschaftsbildes. Eine Begrünung der Lärmschutzwände ist nach mehrfacher Auskunft der Bahn nicht möglich, ohne die schallabsorbierende Funktion zu beeinträchtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 809 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2006 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kita an der Sandelmühle bauen

07.12.2023 · Aktualisiert: 19.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4911 entstanden aus Vorlage: OF 353/8 vom 04.10.2023 Betreff: Kita an der Sandelmühle bauen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wann die Bauarbeiten für die geplante Kita im Bereich des neuen Baugebiets An der Sandelmühle, Bebauungsplan B 889, beginnen und die Kita fertiggestellt werden soll. Begründung: Da die Bauarbeiten an den Mehrfamilienhäusern der ABG und auch die Arbeiten an den Reihenhäusern mittlerweile fortgeschritten sind sowie das Bewerbungsverfahren für die Wohnungen der ABG bereits begonnen hat, wird der Bedarf an neuen Betreuungsplätzen im Ortsbezirk weiter steigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 388 Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet „An der Sandelmühle“

07.12.2023 · Aktualisiert: 18.10.2024

Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4915 entstanden aus Vorlage: OF 370/8 vom 22.11.2023 Betreff: Vergabe der ABG-Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" Vorgang: OM 2263/22 OBR 8; ST 2520/22 Der Magistrat wird gebeten, erneut auf die ABG zuzugehen, mit dem Ziel bei der Vergabe von Wohnungen im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich das Vergabekriterium "für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige" zu berücksichtigen. Begründung: In seiner Anfrage an den Magistrat bat der Ortsbeirat, zu prüfen und zu berichten, ob bei der Vergabe von Wohnungen der ABG im Neubaugebiet "An der Sandelmühle" zusätzlich zu den üblichen Vergabekriterien für die Stadtteilversorgung wichtige Berufsgruppen und ehrenamtlich Tätige wie beispielsweise Lehrpersonal an Grundschulen, Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesstätten sowie ehrenamtliche Angehörige der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr, ehrenamtliche Trainer in Sportvereinen usw. besonders berücksichtigt werden können. Hintergrund der Anfrage war, dass Wohnungen in einer passenden Preislage aktuell in Frankfurt nur bedingt zur Verfügung stehen. Häufig steht daher für die Wahl des Wohnorts der Preis und nicht der Stadtteil im Vordergrund. Durch dann ggf. lange Anfahrtswege wenden sich die o. a. Gruppen häufig einer Tätigkeit in näherem Wohnumfeld zu oder fallen gar gänzlich aus, beispielsweise bei den Freiwilligen Wehren, die eine kurze Alarmierungszeit haben müssen. Durch eine besondere Berücksichtigung der genannten Gruppen sollte die Attraktivität der anliegenden Stadtteile gesteigert werden und entsprechende (ehrenamtlich) Tätige wandern nicht in weiter entfernte Stadtteile oder Anrainerkommunen ab. Die aus der Anfrage resultierende Antwort "Gerne können die benannten Personengruppen bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt werden, wenn sie die jeweiligen Kriterien erfüllen." war leider nicht die erhoffte Beschäftigung mit der Anfrage und ließ auch in der lediglich zwei Sätze langen Antwort ein Maß an Desinteresse an diesem Personenkreis erkennen. Ziel der Anfrage war es, die genannten Personengruppen nicht "gerne" zu berücksichtigen, sondern ganz gezielt. Inzwischen scheint sich hier jedoch ein Sinneswandel vollzogen zu haben und sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass Fachkräfte mit normalem Einkommen Wohnraum vor Ort benötigen: - Unter der Überschrift "153 Wohnungen fürs Klinikpersonal" berichtete die Frankfurter Neue Presse am 31.05.2023, dass durch die ABG ein neues Wohnhaus errichtet wird, in dem u. a. 104 Zwei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen preisgedämpft (13,80 Euro/qm) vermietet werden. Insgesamt soll Klinikpersonal bei der Vergabe besonders berücksichtigt werden. - In einer erst kürzlich vorgelegten Magistratsvorlage (M 194 vom 10.11.2023) möchte die FES (zu 51 Prozent im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main) ein Grundstück erwerben, um dort Wohnraum mit einem besonders hohen Anteil von öffentlich geförderten Wohnungen zu errichten. Insbesondere Mitarbeiter der FES sollen dort mit bezahlbarem Wohnraum versorgt werden. Die FES wird bei der Vermietung jeweils den Erstzugriff für wohnberechtigte Mitarbeiter erhalten. Diesen Sinneswandel gilt es nun auch beim Bauprojekt "An der Sandelmühle" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2263 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2520 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 383 Aktenzeichen: 92-40

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Planungen für die Sanierung der Maybachbrücke vorstellen

30.11.2023 · Aktualisiert: 21.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4836 entstanden aus Vorlage: OF 630/9 vom 10.11.2023 Betreff: Planungen für die Sanierung der Maybachbrücke vorstellen Wie aus der Presse zu erfahren war, besteht an der Maybachbrücke ein akuter Sanierungsbedarf und erste Sicherungsmaßnahmen sollen zeitnah erfolgen (FNP vom 24.10.2023 und 28.10.2023). Der Magistrat wird gebeten, die Planungen und Maßnahmen zur Sanierung der Brückenbauwerke im Ortsbezirk, insbesondere der Maybachbrücke und der Rosa-Luxemburg-Brücke, im Ortsbeirat vorzustellen bzw. in anderer geeigneter Form den Ortsbeirat über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Begründung: Es werden erhebliche Beeinträchtigungen im Verkehr erwartet, auf die der Ortsbeirat in geeigneter Form reagieren muss. Ein ausreichendes Wissen über den Sachstand ist dafür Voraussetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 505 Aktenzeichen: 63-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehrfacher Rotlichtverstoß durch fahrenden Verkehr an der Ampel AltEschersheim 70

30.11.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4838 entstanden aus Vorlage: OF 633/9 vom 15.11.2023 Betreff: Mehrfacher Rotlichtverstoß durch fahrenden Verkehr an der Ampel Alt-Eschersheim 70 Nach Berichten von Anwohnerinnen und Anwohnern gab es in der letzten Zeit einige Rotlichtverstöße durch Auto-, Linienbus- und Fahrradfahrerinnen und -fahrer. Diese Ampel ist ein Teil des Schulwegs und wird daher oft von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt. Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Kontrolle zu ergreifen, die das verkehrswidrige Verhalten zur Anzeige bringen oder gegebenenfalls die Aufmerksamkeit für die Ampel erhöhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 626 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen

22.11.2023 · Aktualisiert: 29.02.2024

Antrag vom 22.11.2023, OF 372/8 Betreff: Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Dillenburger Straße wird seit September 2023 zwischen Maybachbrücke und Heddernheimer Landstraße (Höhe Abfallverbrennungsanlage) einspurig geführt. Auch die Nassauer Straße zwischen Brühlstraße und Dillenburger Straße ist seitdem einspurig. Die entfernten Fahrspuren dienen als Radverkehrsanlagen. Auf der Maybachbrücke ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils auf der bisher rechten Fahrspur ebenfalls ein abgetrennter Radweg eingerichtet worden, wobei der bisherige Radweg auf der Brücke jetzt zum Fußgängerbereich gehört. Auf den verbliebenen Fahrspuren für den Pkw- und Lkw-Verkehr staut sich zu vielen Tageszeiten der Verkehr oder dieser nimmt eine Umfahrung stadtauswärts über die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Heddernheimer Landstraße und die Hessestraße. Die Fahrbahnen der Dillenburger Straße sind bislang in einem guten Zustand. Die Straße ist viel befahren, auch durch Busse und schwere Lkw, so dass davon auszugehen ist, dass die Asphaltdecke jetzt eine kürzere Lebensdauer haben wird bzw. deutlich schneller mit Spurrillen, Schlaglöchern oder beschädigte Kanten zu rechnen ist. Zudem ist die Statik der Maybachbrücke und ihr Sanierungsbedarf kürzlich in den Frankfurter Tageszeitungen Thema gewesen. In Einmündungsbreichen der Radverkehrsanlagen ist rote Signalfarbe angebracht worden. Unklar ist, ob die hier konkret aufgetragene rote Signalfarbe Mikropartikel freisetzt, die Gewässer und Umwelt belasten. Deshalb fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie verkürzt sich durch die einspurige Verkehrsführung und die zusätzlichen Stehzeiten der Fahrzeuge vor den jeweiligen Lichtsignalanlagen (LSA) die Lebenszeit der Fahrbahndecke auf der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße? 2. Mit welchen Kosten ist für die zusätzliche Abnutzung der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße zu rechnen und sind dafür auskömmliche Mittel im Finanzplanungszeitraum vorgesehen? 3. Welche statischen Auswirkungen haben Stausituationen auf die Maybachbrücke, wenn die Fahrspuren wie jetzt angeordnet nicht gleichmäßig auf das Brückenbauwerk verteilt sind sondern wie wie im konkreten Fall der Pkw- und Lkw-Verkehr mit rechts- und linkslastigem Druck auf das Bauwerk geführt wird? 4. Beschleunigt die neue Spurregelung den kürzlich bekanntgegebenen, ohnehin angeblich akuten Handlungsdruck für eine grundhafte Erneuerung der Maybachbrücke? 5. Welche Auswirkungen auf die Luftqualität haben die Verkehrsverdichtungen auf der Dillenburger Straße jeweils in den Kreuzungsbereichen Nassauer Straße/Dillenburger Straße und Hessestraße/Dillenburger Straße, jeweils bezogen auf Messpunkte vor den dortigen LSA stadtauswärts und stadteinwärts? Welche NOx-Meßwerte liegen für die Zeit vor dem Umbau vor und welche NOx-Meßwerte kann der Magistrat aktuell mitteilen? 6. Mit welchem Verfahren wurden die Radverkehrsflächen auf der Dillenburger und der Nassauer Straße eingefärbt, durch Einbau von Asphaltmischgut, durch farbige Beschichtungen z.B. auf Kunstharzbasis oder mit roter Gesteinskörnung, durch Einfärbung mittels roter Heißplastik bzw. einen einfachen Farbanstrich oder durch sog. "Farbiges Schlämmen"? Besteht die Möglichkeit, dass von den Oberflächen schädliche Mikropartikel freigesetzt werden? 7. Zu welchen Kosten wurden die bisherigen Maßnahmen realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2023, OF 384/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen

16.11.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

Antrag vom 16.11.2023, OF 620/9 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind nach Fertigstellung der S-Bahnstation Eschersheim wieder abzubauen. 2. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, sowohl nach Einzelposten z.B. flexible Pfosten und Trennelemente als auch nach Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstige Markierungsarbeiten, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 3. Der Magistrat wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Es gibt keinen Grund nach dem Straßenrecht für diese Behinderung des Autoverkehrs. Es wurde gegen das öffentliche Wohl gehandelt. Durch die Sperrung der beiden Fahrbahnen vor, auf und hinter der Maybachbrücke staut sich der Autoverkehr in beiden Richtungen. Der Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung erhöhen sich für die Anwohner dadurch erheblich. Durch die auf der Fahrbahn aufgebrachten Trennelemente kann keine Rettungsgasse gebildet werden. Das behindert die Rettungsdienste, wo es doch auf jede Minute ankommt. Die Schulbusse kommen regelmäßig zu spät in den Schulen an. Die Busse im öffentlichen Nahverkehr und die Pendler stehen seit der Umgestaltung jeden Morgen und jeden Abend im Stau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.09.2023, OF 589/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 589/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 620/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Linksabbieger in die Dillenburger Straße

28.10.2023 · Aktualisiert: 19.12.2023

Antrag vom 28.10.2023, OF 381/8 Betreff: Linksabbieger in die Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob von der Aßlaer Straße das Linksabbiegen in die Dillenburger Straße erlaubt werden kann. Dazu müsste lediglich die durchgezogene Mittellinie der Dillenburger Straße unterbrochen werden. Begründung: Viele Verkehrsteilnehmer:innen biegen verbotswidrig aus der Aßlaer Straße kommend nach links in die Dillenburger Straße in Richtung Weißer Stein ab. An dieser Stelle können sie die Verkehrssituation sehr gut beobachten und über die Mittellinie fahrend links abbiegen. So ersparen sie sich den Weg durch die verkehrsberuhigte Aßlaer Straße zur Hessestraße, um von dort nach links in die Dillenburger Straße abzubiegen. Durch den neuen Radweg hat sich der Verkehrsfluss verlangsamt und die Verkehrssituation zum Linksabbieger lässt sich noch besser einschätzen. Daher kann das ohnehin stattfindende Linksabbiegen legalisiert werden. Eigene Darstellung, Bildgrundlage: google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 381/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme

19.10.2023 · Aktualisiert: 31.07.2024

Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Keine Anbindung des Quartiers „An der Sandelmühle“ an die Fernwärme?

02.10.2023 · Aktualisiert: 09.04.2024

Antrag vom 02.10.2023, OF 358/8 Betreff: Keine Anbindung des Quartiers "An der Sandelmühle" an die Fernwärme? Die großen Mehrfamilienhaus-Bauten der ABG "An der Sandelmühle" entlang der Olof-Palme-Straße sind inzwischen fast fertig gestellt, die Eigentums-Wohnungen aus dem Mehrfamilienhaus entlang des nördlich gelegenen Urselbach werden ebenfalls schon zum Verkauf angeboten. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Warum wurde bei der Auswahl der Bauträger und der Einreichung der Planungen das schon am 14. Mai 2019 im Römer vorgestellte Klimaschutzteilkonzept für das geplante Quartier "An der Sandelmühle" des Instituts "ebök Planung und Entwicklung GmbH" nicht berücksichtigt? 2. Warum gab es bisher keine Auflage und auch keine städtische Empfehlung an die Bauträger, die schon in den Straßen An der Sandelmühle und Im Kupferhammer verlaufende Fernwärmeleitung zu nutzen und mit einem ringförmigen Anschluss die neuen Häuser an das Fernwärmenetz anzuschließen? Ist der Anschluss an das Fernwärmenetz für die noch nicht gebauten Ein- und Mehrfamilienhäuser hinter dem ABG Gebäuderiegel an den U-Bahn Gleisen noch möglich, ist der Anschluss noch Teil der Planungen? 3. Warum wurde auch das Konzept der Versorgung über Solaranlagen und Photovoltaik nicht berücksichtigt? Warum gab es keine Auflagen und keine Empfehlungen zur Einhaltung des Passivhausstandards? Begründung: Selbst im Bebauungsplan vom 02.01.2017 wird auf das Überwärmungspotential des Gebietes hingewiesen, das zwar im Einzugsbereich der Luftbahnen von Niddatal und Urselbachtal liege, aber durch die nördliche Abraumhalde und die südliche Versiegelung nur geringe Abkühlungswerte hat. Auch der fünfgeschossige Baukörper entlang der Olof-Palme-Straße, der als Lärmschutz der dahinter liegenden Gebäude konzipiert ist, bremst die Durchlüftung dieses Neubaugebietes und der Gebäude auf der westlichen Seite der Straße. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 358/8 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Entfernung der neuen Fahrradwege im Abschnitt der Maybachbrücke

27.09.2023 · Aktualisiert: 07.02.2024

Antrag vom 27.09.2023, OF 592/9 Betreff: Entfernung der neuen Fahrradwege im Abschnitt der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die auf der Maybachbrücke im Straßenbereich aufgebrachten überdimensional Fahrradwege wieder zurückzunehmen. Die vorhandenen Radwege im Bürgersteigbereich der Brücke reichen aus, um zügig voran zu kommen, ohne das sich Fußgänger und Radfahrer in die Quere kommen. Durch die neuen beidseitigen Fahrradspuren auf der jetzt verengten Fahrspur, entstehen jetzt auf beiden Seiten unnötige Staus des Kraftfahrzeugverkehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße RosaLuxemburgStraße in Ginnheim (Baujahr 1974)

27.09.2023 · Aktualisiert: 26.10.2023

Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen

27.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

Antrag vom 27.09.2023, OF 589/9 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind nach Fertigstellung der S-Bahnstation Eschersheim wieder abzubauen. 2. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, sowohl nach Einzelposten z.B. flexible Pfosten und Trennelemente als auch nach Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstige Markierungsarbeiten, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 3. Der Ortsvorsteher wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Es gibt keinen Grund nach dem Straßenrecht für diese Behinderung des Autoverkehrs. Es wurde gegen das öffentliche Wohl gehandelt. Durch die Sperrung der beiden Fahrbahnen vor, auf und hinter der Maybachbrücke staut sich der Autoverkehr in beiden Richtungen. Der Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung erhöhen sich für die Anwohner dadurch erheblich. Durch die auf der Fahrbahn aufgebrachten Trennelemente kann keine Rettungsgasse gebildet werden. Das behindert die Rettungsdienste, wo es doch auf jede Minute ankommt. Die Schulbusse kommen regelmäßig zu spät in den Schulen an. Die Busse im öffentlichen Nahverkehr und die Pendler stehen seit der Umgestaltung jeden Morgen und jeden Abend im Stau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.11.2023, OF 620/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 589/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 589/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 620/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke

25.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

Antrag vom 25.09.2023, OF 591/9 Betreff: Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass er zu der Umsetzung des sog. "Nordstrangs für den Radverkehr" in der derzeitigen Art und Weise weder angehört wurde noch dieser Maßnahme zugestimmt hat. Er stellt ferner fest, dass der Magistrat damit gegen die für die Ortsbeiräte geltende Geschäftsordnung verstoßen hat. Der Ortsbeirat hatte zwar angeregt, zu prüfen und zu berichten, ob eine derartige Maßnahme möglich ist, er hat darauf jedoch weder eine Antwort erhalten, noch hatte er Gelegenheit, sich mit den so festgestellten Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen. Zu den Nachteilen gehört beispielsweise den Rückstau auf der einzig verbliebenen Autospur, der sich nachteilig auf den Verkehrsfluss rund um den Platz Am Weißen Stein auswirkt, die dadurch erhöhte Abgasbelastung der Anwohner, der Zeitverlust für die Autofahrer sowie die fehlende Passierbarkeit für Einsatzfahrzeuge. Obwohl außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Ortsbeirats regt dieser an, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abzustimmen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und zweite Absatz gestrichen wird und der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit der Ortsvorsteherin des Bezirkes 8 Kontakt aufzunehmen, mit der Anregung, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abstimmen zu lassen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Anschließend möge er dem Ortsbeirat dazu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130

21.09.2023 · Aktualisiert: 14.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4531 entstanden aus Vorlage: OF 333/8 vom 04.09.2023 Betreff: Platzbedarf besser decken - Lebensmitteldiscounter mit Kita in der Heddernheimer Landstraße 130 Vorgang: V 284/22 OBR 8; ST 2306/22; B 172/23 Der Magistrat wird gebeten, das Neubauprojekt des Lebensmitteldiscounters in der Heddernheimer Landstraße 130 zu unterstützen und insbesondere das Konzept einer Kindertagesstätte für 60 Kinder, möglichst von null bis sechseinhalb Jahren, im zweiten Obergeschoss zusammen mit der Bauherrschaft zielorientiert zu verfolgen, um für eine verbesserte Bedarfsdeckung in Niederursel und Heddernheim zu sorgen. Begründung: Nach Informationen des Ortsbeirates plant der seit vielen Jahren in der Heddernheimer Landstraße 130 ansässige Lebensmitteldiscounter, das Bestandsgebäude abzureißen und an dessen Stelle einen nach neuesten energetischen Standards modernisierten Supermarkt auf zwei Ebenen zu errichten. Wie bei dem Lebensmittelmarkt in Alt-Niederursel soll auch hier eine Kindertagesstätte im Dachgeschoss errichtet werden. Nach den zuletzt vorliegenden Magistratsberichten besteht für den Ortsbezirk 8 zum einen ein beständig deutlicher Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen. Im Bezirk der Heinrich-Kromer-Schule/Niederursel beträgt die Versorgungsquote lediglich 45 Prozent, während der Magistrat für die Einlösung des Rechtsanspruchs eine Quote von 53 Prozent für erforderlich hält (vgl. ST 2306, B 172). Zum anderen gibt es weiterhin eine Bedarfslage für Kindergartenkinder. Der ideal zwischen den beiden Stadtteilen Niederursel und Heddernheim gelegene Standort kann auch Lücken im Bezirk der Robert-Schumann-Schule abdecken. Der Ortsbeirat unterstützt die Zielsetzung der Bauherrschaft und begrüßt, wenn an dieser Stelle weitere Plätze für die Betreuung von Kindern (null bis sechseinhalb Jahre) entstehen, zumal in der Heddernheimer Nachbarschaft einige Neubauprojekte mit zusätzlichen Einwohnern vorhanden bzw. zu erwarten sind (u. a. Sandelmühle mit 207 Wohnungen, ABG Oberschelder Weg mit 26 Wohneinheiten, "Gatehouse Appartments" Oberschelder Weg mit 69 Wohneinheiten). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 284 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2306 Bericht des Magistrats vom 28.04.2023, B 172 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 856 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zugang zum Bolzplatz Max-Kirschner-Weg erleichtern

21.09.2023 · Aktualisiert: 21.02.2025

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2023, OM 4533 entstanden aus Vorlage: OF 337/8 vom 05.09.2023 Betreff: Zugang zum Bolzplatz Max-Kirschner-Weg erleichtern Der Magistrat wird gebeten, zwischen dem Wohnheim für Geflüchtete der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. im Oberschelder Weg 22 und dem Max-Kirschner-Weg eine gut sichtbare Verbindung herzustellen, die es den Kindern aus dem Wohnheim erleichtert, den Bolzplatz im Max-Kirschner-Weg zum Spielen zu erreichen. Für diese Maßnahme soll keine Versiegelung stattfinden. Begründung: Zur Verbesserung der Spielmöglichkeiten soll den Kindern aus dem Wohnheim ein leichterer Zugang zu dem direkt benachbarten, aber derzeit nur durch einen Umweg über die Wendeschleife der Heddernheimer Landstraße erreichbaren Fußballspielplatz am Urselbach ermöglicht werden. Da das zwischen Oberschelder Weg 22 und Max-Kirschner-Weg gelegene Grundstück nach Informationen des Ortsbeirates städtisch (Amt für Bau und Immobilien) ist, kann hier leicht Abhilfe geschaffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1129 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 14.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 8 am 18.04.2024, TO I, TOP 39 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 8 am 06.06.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 8

Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen!

19.09.2023 · Aktualisiert: 10.10.2023

Antrag vom 19.09.2023, OF 350/8 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle in Heddernheim auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind - mit Ausnahme des Abschnitts Kaltmühlstraße bis Nassauer Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts - unverzüglich wieder abzubauen, damit es auf der Brücke und der Dillenburger Straße stadtein- und stadtauswärts nicht zu den ursächlich von den neuen Verkehrseinrichtungen ausgelösten langen Staus kommt, die Mensch und Umwelt belasten. 2. Die bereits angefangene Bauausführung des Abschnittes zwischen Kaltmühlstrasse und der Heddernheimer Landstraße / Ecke Dillenburger Straße (Höhe Müllverbrennungsanlage) wird unverzüglich gestoppt. 3. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, aufgeteilt nach Einzelposten, z.B. flexible Pfosten und Trennelemente ("Cycle Lane Separatoren"), Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstigen Markierungen, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 4. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Durch den Aufbau von enormen Radverkehrsanlagen auf der Maybachbrücke und der Dillenburger Straße (sog. "Nordstrang") kommt es durch die jetzt in beide Fahrtrichtungen nur noch einspurige Verkehrsführung zu erheblichen Staus und zusätzlichen umweltschädlichen Emissionen (Lärm und Abgase). Dies betrifft die Abschnitte ab Nassauer Straße stadteinwärts bis Eschersheim/Weißer Stein und die Abschnitte Eschersheim/S-Bahnhof bis zur Kreuzung Dillenburger Straße / Hessestraße stadtauswärts. Insgesamt ist den ganzen Tag über auf dem Abschnitt Dillenburger Straße/Maybachbrücke ein intensiveres Verkehrsaufkommen zu beobachten und zu hören. Krasse Staus, die sich z.B. von der Hessestraße bis zurück zur S-Bahnstation Eschersheim bilden, entstehen vor allem werktags zur jeweiligen Rush hour, aber auch samstags den ganzen Tag über. Regelmäßig steht die Buslinie M60 auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße im Stau, die Müllfahrzeuge kommen nicht durch, Einsatzfahrzeuge werden durch die teilweise fehlende Möglichkeit, eine Rettungsgasse zu bilden, behindert und die für den Nahverkehr wichtige Kreuzung am U-Bahnhof Heddernheim steht voll, was zu Gefährdungen von querenden Personen und zu erheblichen Zeitverlusten führt. Aus einer geordnet fließenden und entspannten Verkehrssituation in einem typischen Frankfurter Außenbezirk ist eine Stressstrecke entstanden, unter der Anwohner genauso leiden wie Menschen, die auf das Autofahren angewiesen sind. Durch die Busverspätungen wird zudem der Umstieg der Menschen auf den ÖPNV nicht attraktiver gemacht. Da es auf der Maybachbrücke und entlang der Dillenburger Straße bereits gut ausgebaute Radwege gibt (Ausnahme ist der Abschnitt Kaltmühlstraße bis Hessestraße stadteinwärts), erscheint die Maßnahme im Sinne der Verkehrswende übereifrig und in finanzieller Hinsicht verschwenderisch, denn die Kosten für Separatoren, rote Farbe und andere Markierungen werden bei einer Gesamtlänge der Maßnahme von 1,6 km im sechsstelligen Bereich sein. Viele Bürgerinnen und Bürger in Heddernheim sprechen von einem schlimmen "Schildbürgerstreich". Die weitere Bauausführung der Maßnahme zwischen Kaltmühlstraße und Heddernheimer Landstraße ist daher zu stoppen. Der Ortsbeirat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass diese dauerhafte Veränderung der Verkehrsführung im Übergangsbereich von Eschersheim nach Heddernheim nur auf verkehrsrechtliche Anordnung des Magistrats hin durchgeführt wurde. Die jetzt umgesetzte Planung ist den zuständigen Ortsbeiräten 8 und 9 nicht öffentlich vorgestellt und zur Mitentscheidung vorgelegt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 350/8 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Mehr Transparenz bei verkehrslenkenden Maßnahmen im Straßenraum

15.09.2023 · Aktualisiert: 12.12.2023

Antrag vom 15.09.2023, OF 617/9 Betreff: Mehr Transparenz bei verkehrslenkenden Maßnahmen im Straßenraum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in Zukunft verkehrslenkende Maßnahmen wie zum Beispiel das Aufstellen von Halteverbotsschildern oder die Abmarkierung von Fahrradstreifen die zu größeren Veränderungen im Verkehrsablauf führen , dem Ortsbeirat und den betroffenen Anwohnern im Vorfeld rechtzeitig anzuzeigen. Vorbild könnte die Praxis des Grünflächenamtes sein, jede Baumfällung frühzeitig der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Begründung: Verkehrslenkungsmaßnahmen mit einschränkendem Charakter für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer werden zunehmend ohne vorherige Information für die Betroffenen durchgeführt, auch nachträglich erfolgt in den seltensten Fällen, selbst auf Nachfrage, eine plausible Erklärung. Letzte Beispiele sind zusätzliche Halteverbotsschilder in der Henry Budge Straße und im Fuchshohl. Auch von der Einrichtung eines extrabreiten Radwegs im Zuge der Maybachbrücke wurden die anderen Verkehrsteilnehmer völlig überrascht. Die Folgen sind Verkehrsstaus im verbliebenen Verkhrsraum, teilweise bis in den benachbarkten Ortsbezirk. Mehr Transparenz seitens des Mobilitätsdezernats wäre hier gefordert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 617/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 617/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)

Partei: CDU
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