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Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße

Vorlagentyp: OA

Anregung

Das Revisionsamt wird gemäß § 8 Absatz 5 der Revisionsordnung der Stadt Frankfurt beauftragt, die Realisierung der Verkehrsmaßnahme "Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße - Nordstrang" einschließlich des Rückbaus der Radverkehrsanlage auf der Maybachbrücke auf Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, und zwar einschließlich der Planungsleistungen sowie der Verwaltungskosten und Gebühren. Der Stadtverordnetenversammlung ist über die Gesamtkosten und das Prüfungsergebnis öffentlich Bericht zu erstatten.

Beratungsverlauf 7 Sitzungen

Sitzung 28
Sonderausschusses für Controlling und Revision
TO I, TOP 8
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
CDU AFD Linke FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Sitzung 32
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 13
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD VOLT Gartenpartei
Ablehnung:
CDU AFD BFF-BIG Linke ÖkoLinX-ELF FDP FRAKTION
Sitzung 34
OBR 8
TO I, TOP 41
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
OBR 8
TO I, TOP 30
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 36
OBR 8
TO I, TOP 47
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 37
OBR 8
TO I, TOP 37
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 38
OBR 8
TO I, TOP 27
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle