Kostenprüfung Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße
Vorlagentyp: OA
Anregung
Das Revisionsamt wird gemäß § 8 Absatz 5 der Revisionsordnung der Stadt Frankfurt beauftragt, die Realisierung der Verkehrsmaßnahme "Radverkehrsanlage Maybachbrücke/Dillenburger Straße - Nordstrang" einschließlich des Rückbaus der Radverkehrsanlage auf der Maybachbrücke auf Verhältnismäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, und zwar einschließlich der Planungsleistungen sowie der Verwaltungskosten und Gebühren. Der Stadtverordnetenversammlung ist über die Gesamtkosten und das Prüfungsergebnis öffentlich Bericht zu erstatten.
Beratungsverlauf 7 Sitzungen
Sitzung
28
Sonderausschusses für Controlling und Revision
TO I, TOP 8
nicht auf TO Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
CDU AFD Linke FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Sitzung
32
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 13
nicht auf TO Die Vorlage OA 478 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne SPD VOLT Gartenpartei
Ablehnung:
CDU AFD BFF-BIG Linke ÖkoLinX-ELF FDP FRAKTION
Sitzung
34
OBR 8
TO I, TOP 41
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
35
OBR 8
TO I, TOP 30
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
36
OBR 8
TO I, TOP 47
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
37
OBR 8
TO I, TOP 37
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung
38
OBR 8
TO I, TOP 27
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle