Meine Nachbarschaft: Alemannenweg
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Richtig geteerte Zufahrt zum KGV Teutonenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 430 entstanden aus Vorlage: OF 128/6 vom 15.08.2016 Betreff: Richtig geteerte Zufahrt zum KGV Teutonenweg Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrt zwischen der Verlängerung des Cheruskerweges und der Einfahrt zum KGV Teutonenweg zu teeren und somit eine ebene Zufahrt zu ermöglichen. Begründung: Der Vorstand des KGV Teutonenweg sowie einzelne Mitglieder mit Behinderung sprachen einige Ortsbeiratsmitglieder an und zeigten ihnen die nicht duldsame Zufahrt zur Gartenanlage. Zwischen der Verlängerung des Cheruskerweges und der Einfahrt zur Gartenanlage wurde der Weg nicht geteert und ist aufgrund der Witterungen mit tiefen Schlaglöchern übersät. Eine Zufahrt mit dem Auto, worauf Menschen mit Behinderung angewiesen sind, ist nur schwer möglich. Auch Radfahrer laufen Gefahr, durch die Unebenheiten zu stürzen, und müssen daher absteigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1732 Aktenzeichen: 66 5
Zufahrt zum Gartenverein in der Verlängerung des Cheruskerwegs wieder nutzbar machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 429 entstanden aus Vorlage: OF 127/6 vom 15.08.2016 Betreff: Zufahrt zum Gartenverein in der Verlängerung des Cheruskerwegs wieder nutzbar machen Der Magistrat wird gebeten, den ausufernden Bewuchs der Hecken und Bäume auf der linken Seite in der Verlängerung des Cheruskerweges, vom Teutonenweg/Cheruskerweg kommend, zur Einfahrt in die Kleingartenanlage wieder so zu kürzen, dass eine Zufahrt zum KGV Teutonenweg auch für Einsatzfahrzeuge sicher möglich ist. Begründung: Der Vorstand des KGV Teutonenweg und die Anwohner des Cherusker- und Teutonenwegs kamen auf Ortsbeiratsmitglieder zu und bemängelten die Enge an der o. g. Stelle durch die nicht geschnittenen Hecken. Eine Zufahrt ist nur schwer möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1575 Aktenzeichen: 66 0
Hundekotbeutelspender in Unterliederbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2016, OM 248 entstanden aus Vorlage: OF 94/6 vom 11.06.2016 Betreff: Hundekotbeutelspender in Unterliederbach Vorgang: V 1574/16 OBR 6; ST 787/16 Der Magistrat wird gebeten, an zwei Standorten in Unterliederbach Spender für Hundekotbeutel aufzustellen, und zwar im Bereich der Fußwege entlang des Liederbachs zwischen Wasgaustraße und Peter-Bied-Straße sowie im Bereich des Gepiden-Forums. Es gibt Paten, die das Auffüllen der Beutel an beiden Standorten übernehmen . Die Namen und Adressen können dem zuständigen Amt zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Stadtkämmerer Becker und Stadträtin Heilig sowie das Grünflächenamt und die Stabsstelle Sauberes Frankfurt haben im Januar 2016 mitgeteilt, dass wieder kostenlose Hundekotbeutel bereitgestellt werden. Aus der Vorlage ST 787 ergibt sich, dass dort, wo die Voraussetzungen dafür gegeben sind, zusätzliche Spender aufgestellt werden können. Für beide genannten Bereiche sind die Voraussetzungen gegeben, d. h., hier ist die Verunreinigung durch Hundekot ein großes Ärgernis. Dort gehen viele Anwohner spazieren, viele Kinder spielen dort. Maßnahmen zur Eingrenzung bzw. Verringerung der Verunreinigung durch Hundekot sind daher geboten. Weiterhin haben sich Paten bereit erklärt, die Beutel bei Bedarf wieder aufzufüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.02.2016, V 1574 Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2016, ST 787 Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2016, ST 1289 Aktenzeichen: 67 0
Querungshilfen in der Gotenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.06.2016, OF 92/6 Betreff: Querungshilfen in der Gotenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten im Rahmen der Schulwegsicherung zwei Querungshilfen über die Gotenstraße einzurichten, und zwar an der Einmündung Engelruhe und an der Einmündung Chattenweg. Begründung: In der neuen Wohnbebauung im Karreé zwischen Königsteiner-, Gotenstraße, Chattenweg und Engelsruhe wohnen viele junge Familien mit Kindern die schulpflichtig sind. Ihr Weg zur Walter-Kolb-Schule führt über die Gotenstraße. Dort ist zwar Tempo 30, doch die Gotenstraße ist stark befahren und wegen dem Bus, der dort entlangfährt, auch Vorfahrtstraße. Zudem benutzen viele Autofahrer die Gotenstraße als Schleichweg auf dem Weg von Höchst zur A 66 und B 8 in Richtung MTK und MTZ, um den oft verstopften und damit zeitraubenden Weg über Burgeunderweg und Königsteiner Straße zu umgehen. Deshalb ist hier zur Sicherung der Kinder eine Querungshilfe sinnvoll, so wie sie bereits in der Nähe in der Rugierstraße besteht (ebenfalls eingerichtet als Schulwegsicherung zur Walter-Kolb-Schule). Zwei Querungshilfen sind sinnvoll, weil die Kinder dann an zwei Stellen die Straße sicherer überqueren können und weil dadurch auch für die Autofahrer insgesamt das Signal, vorsichtig und nicht zu schnell zu fahren, zweimal gegeben wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2016, TO I, TOP 31 Beschluss: 1. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, in dieser Angelegenheit einen Ortstermin mit den zuständigen Ämtern im Rahmen der Schulwegsicherung zu organisieren. 2. Die Vorlage OF 92/6 wird zurückgestellt, bis der Ortstermin stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 92/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBericht zum Verkehrsversuch „Tempo 30 auf der Königsteiner Straße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5008 entstanden aus Vorlage: OF 1610/6 vom 14.02.2016 Betreff: Bericht zum Verkehrsversuch "Tempo 30 auf der Königsteiner Straße" Der Magistrat wird gebeten, über die Entwicklung des Verkehrsversuchs mit der Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße zwischen A 66 und Burgunderweg in einer der nächsten Sitzungen des Ortsbeirats zu berichten. Dabei ist mitzuteilen, inwiefern sich die Lärmbelastung verringert hat, Tempo 30 beachtet oder ggf. missachtet wird und ob der Verkehr in diesem Abschnitt womöglich seither erkennbar in seinem Fluss behindert wird. Außerdem ist zu berichten, ob sich der Verkehr von der Königsteiner Straße evtl. in die Nebenstraßen (Hans-Böckler-Straße, Engelsruhe, Chattenweg, Legienstraße) verlagert hat und es dort zu Tempo-Überschreitungen kommt. Wenn es zu Tempo-Überschreitungen kommen sollte, ist mitzuteilen, ob diese im Vergleich zu de r Zeit vor dem Verkehrsversuch zugenommen haben. Begründung: Vor nunmehr fast einem Jahr (nach Ostern 2015) wurde mit dem Verkehrsversuch und der Einrichtung von Tempo 30 im o. g. Abschnitt der Königsteiner Straße begonnen. Da ist es an der Zeit, dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern über den bisherigen Verlauf des Versuchs zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.05.2016, ST 750 Aktenzeichen: 32 1
Bolzplatz in Unterliederbach-West
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4577 entstanden aus Vorlage: OF 1473/6 vom 19.09.2015 Betreff: Bolzplatz in Unterliederbach-West Der Magistrat wird gebeten, zeitgleich mit der zuletzt für nächstes Jahr angekündigten Errichtung eines neuen Spielplatzes am Rande der Parkstadt Unterliederbach einen Bolzplatz einzurichten. Begründung: Es ist gut, wenn der neue Spielplatz am Rande der Parkstadt im nächsten Jahr gebaut wird. Dabei ist aber auch ein Bolzplatz wichtig, denn Fußballspielen ist vor allem bei Jungs sehr beliebt. In Unterliederbach-Ost gibt es hinter der Walter-Kolb-Schule und am Ende des Cheruskerwegs schon viele Jahre zwei Bolzplätze, die sehr gut angenommen werden. Im gesamten Bereich von Unterliederbach-West und der Parkstadt gibt es jedoch leider überhaupt keinen Bolzplatz. Dass der Bedarf an einem solchen Platz auch hier groß ist, sieht man schon daran, dass Fußball zurzeit sehr oft auf dem Zaubernußplatz gespielt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 151 Antrag vom 23.01.2017, OF 325/6 Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 343 Aktenzeichen: 67 2
Linie 59: Fahrplanstabilität
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2015, OF 1368/6 Betreff: Linie 59: Fahrplanstabilität Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist durch einen zusätzlichen Kurs zum Verspätungsausgleich, vor allem an der Endhaltestelle "Cheruskerweg", die Fahrplanstabilität zu verbessern. Begründung: Die Fahrplanstabilität der Linie 59 leidet häufig unter Verspätungen. An der Endhaltestelle "Cheruskerweg" hat die Linie 59 in der Hauptverkehrszeit nur 8 Minuten, außerhalb der HVZ und an Wochenenden zum Teil nur 4 Minuten Pause. Wenn sich ein Kurs durch die Verkehrslage bedingt Verspätung einfährt, kann diese durch die Pause an der Endhaltestelle "Cheruskerweg" kaum ausgeglichen werden. Fahrgäste berichten zudem, dass manche Kurse vorzeitig gedreht werden, um sie wieder in den Plan zu bringen. Ein zusätzlicher Kurs zum Verspätungsausgleich könnte hier Abhilfe schaffen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1355 2015 Die Vorlage OF 1368/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBauvorhaben im Markomannenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4042 entstanden aus Vorlage: OF 1326/6 vom 01.04.2015 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Vorgang: OM 3400/14 OBR 6; ST 1570/14 Der Magistrat wird gebeten, die in der Vorlage OM 3400 formulierte Anregung bzw. die gestellten Fragen zum Bauvorhaben im Markomannenweg nun zu befolgen bzw. zu beantworten. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung im September 2014 einstimmig beschlossen, dass es im Markomannenweg bei der Bebauung mit Reihenhäusern bleiben soll. Bisher wartet der Ortsbeirat vergeblich auf eine abschließende Stellungnahme des Magistrats. In Unterliederbach sind die Bürger über dieses Vorgehen empört, was sich letztens auch in der vergeblichen Neuwahl des Vorstandes des Nachbarschaftsvereins Unterliederbach gezeigt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3400 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1570 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1142 Aktenzeichen: 61 00
Ambronenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3522 entstanden aus Vorlage: OF 1125/6 vom 18.09.2014 Betreff: Ambronenpfad Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn und am Ende des Ambronenpfads jeweils ein Drängelgitter aufzustellen. Begründung: Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt, weil motorisierte Zweiradfahrer den Weg, welcher nur für Fußgänger freigegeben ist, als Abkürzung missbrauchen. Mithilfe von Drängelgittern sollte der Weg für diese Verkehrsteilnehmer unattraktiv gemacht werden. Anlage 1 (ca. 230 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 482 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 10.02.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Bauvorhaben im Markomannenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2014, OM 3400 entstanden aus Vorlage: OF 1102/6 vom 25.08.2014 Betreff: Bauvorhaben im Markomannenweg Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Bebauung am Markomannenweg nicht größer ausfällt, als ursprünglich versprochen, das heißt, 228 Wohnungen und zwölf Reihenhäuser umfasst . Außerdem wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Ist eine Mehrgeschossbebauung entgegen den vorher gegebenen Versprechen überhaupt rechtens? 2. Gedenkt der Magistrat, die politischen Gremien irgendwann über die geänderten Planungen zu informieren? Begründung: Auf einer großen Tafel an der Ecke Engelsruhe/Markomannenweg ist heute noch zu lesen, dass hier im Rahmen des Bund-Länder-Programms Soziale Stadt mit finanzieller Unterstützung des Landes Hessen insgesamt 228 Wohnungen und zwölf Reihenhäuser gebaut werden sollen. Diese Bebauung würde sich auch gut in das Umfeld einfügen. Inzwischen wurde die Hellerhof AG jedoch von der städtischen Gesellschaft ABG Frankfurt Holding übernommen, die hier statt der Reihenhäuser Mehrgeschosswohnungsbau mit drei Stockwerken plus Staffelgeschoss errichten will. Baubeginn soll bereits im Herbst 2014 sein. In einem Gespräch am 15.05.2014 im Bewohnertreff Unterliederbach, das von der Quartiersmanagerin und vom Nachbarschaftsverein initiiert worden war, erklärte ein Vertreter der ABG, dass man den Bau von Reihenhäusern nicht für wirtschaftlich halte und sich deswegen für den Mehrgeschosswohnungsbau entschieden habe. Hierzu gibt es jedoch keinen Beschluss der politischen Gremien. Das Vorhaben stellt einen Wortbruch gegenüber den Menschen im Quartier dar, insbesondere auch gegenüber den Vertretern des Beirats Soziale Stadt, die in vielen Gesprächen die bisherigen Pläne gegenüber der Nachbarschaft kommuniziert hatten. Es gibt Eigenheimbesitzer im Alemannenweg, die sich im Vertrauen auf diese Pläne, die auf der Schautafel zu sehen sind, für einen Kauf entschieden haben und sich nun einer Bebauung direkt an ihren Hausgärten ausgesetzt sehen. Sie gingen von einer Reihenhausbebauung aus und bekommen statt dessen einen Viergeschosser vor den Gartenzaun gesetzt. Alle ehemaligen 21 Mitglieder des Beirats Soziale Stadt finden dies skandalös und fühlen sich hintergangen. Hat man ihnen doch immer von der Wichtigkeit der Bürgerbeteiligung erzählt, und nun werden neun Jahre Bewohnerbeteiligung und großes ehrenamtliches Engagement der Beteiligten einfach ignoriert und übergangen. Außerdem wurden die Beiratsmitglieder immer als Multiplikatoren benannt und sehen sich nun im Stadtteil immer mehr Kritik ausgesetzt, weil sie diejenigen waren, die über Jahre die Pläne in die Bewohnerschaft getragen haben. Nun sind die ehrenamtlich Engagierten die Dummen. Es war immer ein Anliegen der Beteiligten, bisher auch in guter Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt, das Quartier Unterliederbach-Ost, das einmal einen schlechten Ruf hatte, aufzuwerten. Dazu ist es aber wichtig, weiter auf eine gute Durchmischung der Bevölkerung zu achten. Es besteht die Gefahr, dass durch die Konzentration in der Mehrgeschossbebauung ein neuer sozialer Brennpunkt entstehen könnte. Überall in Frankfurt kann man dagegen beobachten, dass Reihenhäuser gerade sehr gut im Trend liegen und gewinnbringend zu verkaufen sind. Offensichtlich möchte die ABG Frankfurt Holding aber zulasten der Einwohner im Stadtteil und unter Bruch gegebener Versprechen noch einen höheren Gewinn machen. Hier wird wertvolles Vertrauen verspielt! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1570 Antrag vom 01.04.2015, OF 1326/6 Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4042 Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1142 Aktenzeichen: 61 00
Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3096 entstanden aus Vorlage: OF 1020/6 vom 27.04.2014 Betreff: Umleitung während der Grunderneuerung des Burgunderwegs Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten und möglichst umzusetzen, dass bei der für die Sommerferien vorgesehenen Erneuerung des Burgunderwegs der Verkehr für die Zeit der dafür erforderlichen Sperrung des Burgunderwegs wie folgt umgeleitet wird: Der Verkehr von Süden in Richtung A 66 wird von der Gotenstraße links in den Sossenheimer Weg geleitet und von dort nach rechts in die Königsteiner Straße. In dieser findet zwischen Sossenheimer Weg und Burgunderweg Zweirichtungsverkehr statt. Der Verkehr von Norden, aus der Siedlung Engelsruhe, wird auf der Gotenstraße ebenfalls bis zum Sossenheimer Weg geführt und von dort auf die Königsteiner Straße. Im Bereich zwischen Burgunderweg und Sossenheimer Weg wird die Gotenstraße im Zweirichtungsverkehr befahren. Begründung: Die vom Amt für Straßenbau und Erschließung in der letzten Sitzung des Ortsbeirats vorgestellte Lösung für die Umleitung während der Sanierung des Burgunderwegs würde die Straßen in der Engelsruhe sehr stark mit dem gesamten Verkehr in Richtung A 66 belasten. Auch der 59er-Bus müsste durch den Chattenweg oder die Engelsruhe fahren, die auch sehr eng sind. Sicherlich müssten zudem viele Parkplätze wegfallen, in einem Gebiet, wo es - wie fast überall - schon jetzt zu wenig Parkplätze gibt. Die vorgeschlagene Variante würde die bisher vom Durchgangsverkehr nicht belasteten engen Straßen auch weiterhin unbelastet lassen und es müssten keine Parkplätze wegfallen. Den Verkehr in den genannten Abschnitten der Königsteiner Straße und der Gotenstraße in beide Richtungen zu führen, wäre sicher machbar. Auch die Ampelphasen könnten entsprechend angepasst werden. Es könnte in dieser Zeit im Übrigen getestet werden, wie sich der Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen an dieser Stelle bewährt. Denn es werden ja bereits Überlegungen angestellt, ob evtl. Zweirichtungsverkehr in beiden Straßen nicht wieder dauerhaft eingeführt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Lichtsignalanlage auf dem Sossenheimer Weg in Höhe Ambronenpfad
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.03.2013, OF 689/6 Betreff: Lichtsignalanlage auf dem Sossenheimer Weg in Höhe Ambronenpfad Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung nachstehender Frage gebeten: Wann ist mit der Errichtung der bereits für 2012 zugesagten Lichtsignalanlage auf dem Sossenheimer Weg in Höhe des Ambronenpfads zu rechnen? Eine Umsetzung der Maßnahme in 2013 wäre aus Sicht des Ortsbeirates zu begrüßen. Begründung: Die Planungen für die Lichtsignalanlage ziehen sich jetzt nunmehr 3 Jahre hin. Es wurde immer wieder auf die geplanten Radwege verwiesen, welche berücksichtigt werden sollten. Der Ortsbeirat hat diese vorgestellte Planung abgelehnt, aber gleichzeitig gefordert die Lichtsignalanlage umzusetzen. Der Magistrat führte dazu im Jahre 2011 aus, dass eine Umsetzung der Maßnahme 2012 geplant sei. Nun ist auch dieser Zeitpunkt verstrichen und eine Umsetzung erfolgte nicht, daher möchte der Ortsbeirat nun einen genauen Zeitrahmen für die Umsetzung wissen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 6 am 09.04.2013, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 689/6 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 6 am 27.08.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 689/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenTempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2012, OM 1385 entstanden aus Vorlage: OF 454/6 vom 26.07.2012 Betreff: Tempo 30 auf dem Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg Der Magistrat wird gebeten, das Erforderliche zu veranlassen, damit im Sossenheimer Weg zwischen Gotenstraße und Teutonenweg Tempo 30 eingeführt und der Mittelstreifen entfernt werden kann. Begründung: Der Sossenheimer Weg ist zwischen Gotenstraße und Grauer Stein verhältnismäßig eng. Im weiteren Verlauf zwischen Grauer Stein und Teutonenweg befindet sich die Walter-Kolb-Schule, eine Grund-, Haupt- und Realschule. Die Kinder überqueren dort die Fahrbahn an einer Bedarfsampel. Zudem wird bald eine weitere Bedarfsampel in diesem Bereich an der Einmündung mit dem Ambronenpfad eingerichtet, die Kinder ab drei Jahren auf ihrem Weg zum Kindergarten im Grauen Stein benutzen werden. Die o. g. Maßnahmen werden den Autoverkehr verlangsamen und damit dazu beitragen, dass die Verkehrssituation für alle Beteiligten insgesamt sicherer und entspannter wird. In anderen Straßen im Ortsbezirk 6, die ebenso wie der Sossenheimer Weg Stadtteilverbindungsstraßen und stark befahren sind, hat es sich bereits bewährt, auf den Mittelstreifen zu verzichten und nur Tempo 30 zuzulassen. Zudem ist durch die verringerte Geschwindigkeit auch ein positiver Effekt hinsichtlich des Autolärms zu erwarten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2012, ST 1689 Aktenzeichen: 32 1
Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.06.2012, OM 1261 entstanden aus Vorlage: OF 413/6 vom 16.05.2012 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Lärmschutz für den Abschnitt zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe Vorgang: ST 1410/11 Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement (ehemals ASV Hessen) hat dem Magistrat mitgeteilt, dass "die Lärmimmission gemäß den maßgebenden Richtlinien auf Basis von Prognoseverkehrsbelastungen für den in der Anregung genannten Bereich der A 66 berechnet wurden. Rechtsgrundlage für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm sind die Straßenverkehrsordnung (§ 45 (1) Nr. 3) sowie die dazu erlassenen Lärmschutzrichtlinien Straßenverkehr. Danach kann eine Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen nur angeordnet werden, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Lärmmittelungspegel über den Grenzwerten von 70 dB(A) (tags) und 60 dB(A) (nachts) liegt und darüber hinaus durch die verkehrsbeschränkende Maßnahme um mindestens 3 dB(A) gesenkt werden kann. Das Ergebnis ist, dass die für reine Wohngebiete geltenden Grenzwerte weder tagsüber noch nachts überschritten werden. Darüber hinaus beträgt die Lärmminderung, die durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h erreicht werden kann, weniger als 3 dB(A). Eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h als straßenverkehrsrechtliche Maßnahme für den genannten Abschnitt ist daher nicht möglich." (siehe ST 1410/11) Nach umfangreichen Recherchen zu dieser Thematik muss festgestellt werden, dass es für die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits nicht notwendig ist, dass neben der Richtwertüberschreitung des Lärmmittelungspegels auch zusätzlich noch eine Pegelminderung von mindestens 3 dB(A) erzielt werden muss. Laut Lärmschutz-Richtlinien-StV kann auf Autobahnen bei Richtwertüberschreitungen im Bereich von Wohnbebauung die Anordnung eines entsprechenden Tempolimits zur Vermeidung von Lärmpegelspitzen auch dann in Betracht kommen, wenn die mindestens zu erreichende Lärmpegelminderung von 3 dB(A) durch Geschwindigkeitsbeschränkungen rechnerisch nicht erreichbar ist. Zudem ist festzustellen, dass die Grenzwerte entgegen der Darstellung von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement offensichtlich überschritten sind. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-Richtlinien-StV bei 60 dB(A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 liegt im o. g. Abschnitt der Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) bei über 65 dB(A), an den meisten Stellen sogar bei über 70 dB(A). Es ist außerdem davon auszugehen, dass auch die Tagesgrenzwerte überschritten werden. Dies ist mit den vorhandenen Daten jedoch nicht eindeutig zu belegen, da die vorliegende Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 neben dem Lärmpegel für den Nachtbereich (LNight) nur noch den Lärmpegel für den sogenannten Tag-Abend-Nacht-Bereich (LDEN 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr) und somit einen 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel angibt, während sich Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement und die Lärmschutz-Richtlinien-StV auf den Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) beziehen. Der Grenzwert (Auslösewert) für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) liegt laut Lärmschutz-Richtlinien-StV bei 70 dB(A). Laut amtlicher Lärmkartierung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 liegt im o. g. Abschnitt der A 66 der bereits erwähnte 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel schon bei 65 dB(A). Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Beurteilungspegel für den Tageszeitraum (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) üblicherweise um ca. 10 dB (A) höher liegt als der 24 Stunden-Tages-Durchschnittspegel. Daher ist weiterhin davon auszugehen, dass auch am Tag im o. g. Abschnitt der A 66 der Grenzwert überschritten wird. Damit scheint eine Herabsetzung der Geschwindigkeit ein verhältnismäßiges Mittel, um die Anwohnerinnen und Anwohner der Autobahn vor unzumutbaren Lärmbelastungen zu schützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, an Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement erneut heranzutreten, sie mit den Rechercheergebnissen zu konfrontieren und eine Stellungnahme dazu einzufordern. Zudem sollten folgende Fragen detailliert beantwortet werden: 1. Von welchen aktuellen Ist-Immissionswerten (Beurteilungspegeln) geht Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement im Augenblick für den genannten Abschnitt der A 66 aus? 2. Welche genauen Berechnungsgrundlagen und Eingangsgrößen (Verkehrsstärke etc.) sowie Berechnungsalgorithmen liegen der Ermittlung für die aktuellen Ist-Immissionswerte zugrunde, und von wann stammen die einzelnen Daten? 3. Welche Prognosebelastungen wurden für die Ermittlung der aktuellen Immissionswerte zugrunde gelegt und von wann stammen diese? 4. Welcher Berechnungsvorgang wurde für die Berechnung der aktuellen Immissionswerte (Beurteilungspegel) zugrunde gelegt (die konkreten Berechnungsschritte sind einzeln darzulegen)? 5. In welcher Form muss die aktuelle Lärmbelastung an der A 66 eventuell noch nachgewiesen werden, um weitere gegebenenfalls notwendige Lärmschutzmaßnahmen auf Kosten des Bundes erwirken zu können? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1410 Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1507 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2013, ST 505 Antrag vom 24.04.2013, OF 727/6 Anregung an den Magistrat vom 16.05.2013, OM 2219 Aktenzeichen: 32 1
Radwegeplanung Sossenheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.05.2012, OM 1205 entstanden aus Vorlage: OF 396/6 vom 14.05.2012 Betreff: Radwegeplanung Sossenheimer Weg Vorgang: OM 1084/12 OBR 6 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Radwegeplanung für den Sossenheimer Weg dergestalt zu überarbeiten, dass die Parkplatzbilanz, insbesondere zwischen Gotenstraße und Teutonenweg, nach Umsetzung der Maßnahme ausgeglichen bleibt. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, wird auf die Umsetzung der Radwegeplanung in diesem Abschnitt verzichtet. 2. alternative Routen mit der Maßgabe einer ausgeglichenen Parkplatzbilanz zu prüfen, z. B. über die Rugierstraße. 3. die in der Planung vorgesehene Fußgängerbedarfsampel in Höhe des Ambronenpfads einzurichten. 4. im Bereich zwischen Bahnschranke und Kurmainzer Straße erst dann über die Einrichtung des Radwegs zu entscheiden, wenn der bereits vorgesehene Ortstermin mit Vertretern der beteiligten Ämter und des Ortsbeirats durchgeführt worden ist (siehe OM 1084). Begründung: Der Ortsbeirat 6 begrüßt grundsätzlich die Schaffung von Radwegeverbindungen, auch über den Sossenheimer Weg. Allerdings ist nach der im Ortsbeirat vorgestellten Planung erkennbar, dass es durch die geplante Umsetzung zu einem Wegfall der Parkplätze auf der Nordseite des Sossenheimer Wegs zwischen Gotenstraße und Teutonenweg kommt, ohne dass hierfür eine Ersatzlösung vorgeschlagen wird bzw. Ersatzparkplätze geschaffen werden. Aufgrund der bereits vorhandenen Parkplatzknappheit in diesem Bereich und den umliegenden Straßen, kann der Ortsbeirat der vorgestellten Planung nicht zustimmen, und regt daher eine Überarbeitung der Planung an mit dem Ziel einer ausgeglichenen Parkplatzbilanz. Für den Fall, dass dieses Ziel nicht erreichbar ist, sollten auch alternative Routenführungen geprüft werden. Ähnlich stellt sich die Situation im Bereich zwischen Bahnschranke und Kurmainzer Straße dar. Dort sollte schon seit Längerem ein Ortstermin stattfinden. Zuletzt wurde dies nochmals auf der Sitzung des Ortsbeirates im April 2012 beschlossen (OM 1084). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1084 Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1235 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 475 Aktenzeichen: 66 2
Alemannenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1083 entstanden aus Vorlage: OF 352/6 vom 22.03.2012 Betreff: Alemannenweg Der Magistrat wird gebeten, den westlichen Bürgersteig des Alemannenwegs zwischen der Straße Engelsruhe und dem Chattenweg durch geeignete Maßnahmen gegen parkende Autos zu sichern. Begründung: Bürger haben sich an den Ortsbeirat 6 gewandt mit der Bitte, Maßnahmen zu ergreifen, um den Bürgersteig gegen geparkte Autos abzusichern. Da der Bürgersteig sehr schmal ist, müssen Fußgänger bei abgestellten Fahrzeugen zum Teil auf die Straße ausweichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2012, ST 1165 Beratung im Ortsbeirat: 6
Zebrastreifen Rugierstraße/Ecke Teutonenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 877 entstanden aus Vorlage: OF 252/6 vom 30.01.2012 Betreff: Zebrastreifen Rugierstraße/Ecke Teutonenweg Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen in der Rugierstraße/Ecke Teutonenweg für den Autoverkehr durch Beschilderung besser sichtbar zu machen. Begründung: Anwohner berichten, dass der Zebrastreifen in der Rugierstraße/Ecke Teutonenweg für Autofahrer schwer ersichtlich ist und daher oft erst sehr spät erkannt wird. Dadurch kommt es für Fußgänger zu gefährlichen Situationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 877 Beratung im Ortsbeirat: 6
Die Königsteiner Straße sicherer machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2011, OM 626 entstanden aus Vorlage: OF 213/6 vom 28.11.2011 Betreff: Die Königsteiner Straße sicherer machen Der Ortsbeirat 6 ist betroffen und entsetzt über den tragischen Tod eines Kindes, das auf der Königsteiner Straße bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam. Wir sind besorgt über das zunehmend rücksichtslose Verhalten im Straßenverkehr in Frankfurt. Wir appellieren an alle Verkehrsteilnehmer, gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen und sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten. Nach jetzigem Ermittlungsstand hat ein Autofahrer eine schon länger Rot zeigende Ampel überfahren und das Kind, das über die Straße lief, dabei überfahren. Das Verkehrsdezernat hat nun verschiedene Vorschläge öffentlich gemacht, um diesen Abschnitt der Königsteiner Straße sicherer zu machen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, 1. die vom Verkehrsdezernat angekündigten Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrensituation auf der Königsteiner Straße so schnell wie möglich umzusetzen. Insbesondere ist eine Mittelinsel mit Ampelanlage im vierspurigen Bereich der Königsteiner Straße zu installieren, an der Unfallampel ist zudem ein Blitzer für beide Fahrtrichtungen einzurichten, der Rotlichtsünder erfasst. Ein solcher Blitzer ist ebenso für die Ampel an der Abfahrt von der A 66 auf die Königsteiner Straße vorzusehen. 2. einen mobilen Geschwindigkeitsanzeiger im nördlichen Abschnitt der Königsteiner Straße aufzustellen - analog zum mobilen Geschwindigkeitsanzeiger in der Gotenstraße. 3. den vom Ortsbeirat 6 und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Verkehrsversuch mit der Einführung von Tempo 30 auf der Königsteiner Straße tags und nachts von der Abfahrt der BAB 66 bis zur Einmündung des Sossenheimer Wegs und vom Burgunderweg bis zur Auffahrt der BAB 66 (Cheruskerweg) durchzuführen und dem Ortsbeirat 6 zu berichten. 4. eine gemeinsame Beratung zwischen Verkehrsdezernat und Ortsbeirat 6 über die Wirksamkeit und Durchführbarkeit weiterer Maßnahmen durchzuführen, über die erst nach erfolgter Prüfung zu entscheiden ist. Hierzu gehört z. B. die Verengung der Fahrbahn stadtauswärts auf einen Fahrstreifen, eine Sperre, die wirksam das Überfahren des Mittelstreifens verhindert sowie Maßnahmen zur Sicherung des Fußgänger- und Radfahrwegs in Richtung Bad Soden (auf der rechten Straßenseite), der über die Auffahrt und Abfahrt der A 66 führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 374 Aktenzeichen: 32 1
Ampel Sossenheimer Weg/Grauer Stein/Ambronenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 103 entstanden aus Vorlage: OF 60/6 vom 03.05.2011 Betreff: Ampel Sossenheimer Weg/Grauer Stein/Ambronenpfad Vorgang: V 1312/10 OBR 6; ST 1157/10 Der Magistrat wird gebeten, die im Betreff genannte Maßnahme vorzuziehen, sodass die Ampel zum Schuljahr 2011/2012 zur Verfügung steht. Dabei sollen die Planungen für die Radverkehrsanlage entsprechend berücksichtigt werden. Begründung: In der Stellungnahme vom 13.08.2010, ST 1157/10, hat der Magistrat ausgeführt, dass die Ampel erst mit der Umsetzung der Radverkehrsanlage installiert werden soll. Der Ortsbeirat 6 hält es aber aufgrund der neuen Wegeverbindung durch den Ambronenpfad für geboten, die Ampel schnellstmöglich zu installieren, damit den Kindern, welche zur Schule oder zur Kita gehen, ein sicheres Überqueren des Sossenheimer Wegs ermöglicht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.08.2011, ST 938 Aktenzeichen: 32 1
Benennung eines Platzes
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.05.2011, OF 29/6 Betreff: Benennung eines Platzes Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat gemäß §3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer I Geschäftsordnung der Ortsbeiräte auf, den neu entstandenen Platz bzw. Anlage in Verlängerung des Chattenwegs in: "Freyja-Anlage" zu benennen. Begründung: Freyja ist eine nordgermanische Göttin und passt daher in den Straßennamenkontext in dem Viertel, außerdem wurde von Seiten der Bevölkerung der Wunsch nach diesem Namen geäußert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Sonstiger Antrag vom 13.04.2011, OS 10/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 31.05.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OS 10/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 29/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 6 am 09.08.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 29/6 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenBund-Länder-Programm .Soziale Stadt. Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 241
S A C H S T A N D : Anregung vom 10.01.2011, OA 1246 entstanden aus Vorlage: OF 1683/6 vom 07.01.2011 Betreff: Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 241 Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 18.04.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird zugestimmt. 2. Das auslaufende Programm "Soziale Stadt" (Unterliederbach-Ost, Engelsruhe) wird ab dem 01.01.2013 in das Programm "Aktive Nachbarschaften" übergeführt. Begründung: Da das Programm "Soziale Stadt" nun ausläuft, ist es sinnvoll, das Quartier in das Programm "Aktive Nachbarschaften" zu überführen, um die Entwicklungschancen des Gebiets weiterhin zu bewahren. Unter der Federführung des Sozialdezernats hat sich das Programm "Aktive Nachbarschaften" schon in anderen Quartieren bewährt. Daher ist es für den Ortsbeirat wichtig, dass auch das Gebiet der "Sozialen Stadt" weiterhin betreut wird. Dies lässt sich am besten über das Programm "Aktive Nachbarschaften" verwirklichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.12.2010, M 241 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.09.2011, B 359 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 12.01.2011 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.01.2011, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER; CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 47. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.01.2011, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage OA 1246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. SPD; CDU, GRÜNE und FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. und FREIE WÄHLER (M 241 und OA 1246 = Annahme) FAG (M 241 = Annahme) 50. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.01.2011, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1246 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP und NPD (M 241 und OA 1246 = Annahme) Stv. Holtz (M 241 und OA 1246 = Enthaltung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Der Vorlage M 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 1246 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 1246 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte Beschlussausfertigung(en): § 9308, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 § 274, 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 06.06.2011 Aktenzeichen: 51
Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4777 entstanden aus Vorlage: OF 1626/6 vom 02.11.2010 Betreff: Tempo 100 auf der A 66 im Bereich Unterliederbach Der Magistrat wird gebeten, auf die Hessische Landesregierung einzuwirken mit dem Ziel, die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der A 66 auf 100 km/h in folgendem Bereich beidseitig zu begrenzen: - zwischen dem Autobahnanschluss Schmalkaldener Straße und dem bereits jetzt bestehenden Tempo-Limit von 100 km/h im Bereich der Tankstelle an der Engelsruhe. Begründung: Die Lärmbelastung soll auch für die Anwohner gesenkt werden, die in Unterliederbach an der A 66 wohnen. Der Tempo 100-Bereich beginnt zurzeit erst nach der Tankstelle an der Engelsruhe, wo die Bebauung endet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 608 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1410 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 03.05.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Verkehrsversuch: Tempo 30-Abschnitt auf Königsteiner Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.11.2010, OA 1233 entstanden aus Vorlage: OF 1649/6 vom 26.11.2010 Betreff: Verkehrsversuch: Tempo 30-Abschnitt auf Königsteiner Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, auf der Königsteiner Straße von der Abfahrt der BAB 66 bis zur Einmündung des Sossenheimer Wegs und vom Burgunderweg bis zur Auffahrt BAB 66 (Cheruskerweg) beidseitig einen Tempo 30-Abschnitt im Rahmen einer verkehrlichen Untersuchung einzurichten. Dabei sind alle relevanten Daten, wie Anzahl der Fahrzeuge, Art der Fahrzeuge (Pkw, Lkw, Motorräder), Lärm etc. vor und während der Maßnahme zu messen, aufzuzeichnen und auszuwerten. Außerdem werden in diesem Bereich regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen, auch nachts, durchgeführt. Begründung: Am nördlichen Beginn der Königsteiner Straße besteht eine sehr hohe Lärmbelastung, vor allem als Folge der Autobahn und der stark befahrenen Königsteiner Straße. Ein Verkehrsversuch mit Tempo 30 auf der Königsteiner Straße kann zeigen, welcher Effekt sich in Anbetracht der Vielfalt an Schallquellen dort bei einer Reduktion der Geschwindigkeit von 50 km auf 30 km pro Stunde ergibt. Zudem wird stadteinwärts eine bessere Einhaltung der im weiteren Straßenverlauf erlaubten 50 km pro Stunde wahrscheinlich, weil Verkehrsteilnehmer, die von der Autobahn oder der B 8 kommen, eine deutlich höhere Geschwindigkeit gefahren sind und sich subjektiv daran gewöhnt haben, deutlich abgebremst werden. Somit hat der Tempo 30-Abschnitt einen ähnlich bremsenden Effekt wie Verengungen und Kreisverkehre an vielen Ortseingängen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 08.12.2010 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 13.01.2011, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.01.2011, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 1233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= vereinfachtes Verfahren) NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Stv. Holtz (= Enthaltung) 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.01.2011, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage OA 1233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP (= vereinfachtes Verfahren); Stv. Holtz (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9357, 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.01.2011 Aktenzeichen: 32 1
Zielbeschilderung der Omnibusse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4190 entstanden aus Vorlage: OF 1450/6 vom 23.04.2010 Betreff: Zielbeschilderung der Omnibusse Vorgang: OM 3827/10 OBR 6; ST 472/10 Der Magistrat wird gebeten, auf die VGF bzw. traffiQ einzuwirken, damit bei der Zielbeschilderung der Buslinie 59 ab dem Höchster Bahnhof angezeigt wird, dass dieser das Krankenhaus Höchst andient. Begründung: Die Stellungnahme ST 472/10 ist unzureichend, denn es war früher möglich, dass die Zielanzeige in einem bestimmten Rhythmus wechselt. Dies wird in der Stellungnahme völlig ignoriert. Für Fahrgäste, die am Höchster Bahnhof ankommen und mit dem Bus zum Höchster Krankenhaus weiterfahren wollen, wäre es hilfreich, wenn die Busse der Linie 59 anzeigen könnten: "Unterliederbach üb. Krankenhaus Höchst". Es gibt immer wieder eine Vielzahl von Fahrgästen, die nachfragen, mit welchem Bus sie zu den Städtischen Kliniken Frankfurt-Höchst fahren können. Außerdem könnte die Zielbezeichnung "Unterliederbach-Cheruskerweg" in "Unterliederbach-Ost" geändert werden, zumal die Städtischen Kliniken Frankfurt-Höchst im Verlauf der Fahrtstrecke das wichtigste Ziel sind. Dies zeigt, es gibt vielfältige Möglichkeiten, bei den Anzeigen etwas zu verändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2010, ST 1100 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 92 11
Spielplatz Engelsruhe
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 11.05.2010, OM 4201 entstanden aus Vorlage: OF 1466/6 vom 21.04.2010 Betreff: Spielplatz Engelsruhe Der Magistrat wird gebeten, das Kletterspielgerät mit Rutsche auf dem Spielplatz Engelsruhe schnellstmöglich wieder instand zu setzen. Die nötigen Gelder sollten kurzfristig bereitgestellt werden. Begründung: Vor einiger Zeit musste das Klettergerät wegen eines Brandschadens abgebaut werden, seither ist es nicht wieder aufgebaut worden. Jetzt beginnt die "Spielplatzsaison" und das Spielgerät fehlt. Gerade hier sollte der Magistrat kurzfristig das Spielgerät ersetzen und die entsprechenden Gelder unbürokratisch bereitstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2010, ST 1021 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2011, ST 105 Aktenzeichen: 67 2
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