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Meine Nachbarschaft: Ziegelhüttenweg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule

30.10.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6849 entstanden aus Vorlage: OF 1807/5 vom 12.10.2020 Betreff: Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule Der Magistrat wird zur Verbesserung des Schulwegs zur Martin-Buber-Schule gebeten, folgende Punkte umzusetzen: 1. Der Schulweg zur Martin-Buber-Schule wird vom Lerchesberg kommend durch die Verlängerung des Letzten Hasenpfades am II. Wartegäßchen und I. Wartegäßchen vorbei zum Sachsenhäuser Landwehrweg geführt (s. Abbildung). 2. Im Kreuzungsbereich sind die Büsche der besseren Übersicht wegen zurückzuschneiden. 3. Die Oberfläche des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg ist instand zu setzen. 4. Die Beleuchtungskörper des Letzten Hasenpfades zwischen I. Wartegäßchen und Sachsenhäuser Landwehrweg sind - soweit noch nicht geschehen - freizuschneiden. 5. An der Einmündung des Letzten Hasenpfades ist ein Zebrastreifen über den Sachsenhäuser Landwehrweg anzubringen. Eine Borsteinabsenkung auf dem nördlichen Bürgersteig ist vorzunehmen. 6. Im Einmündungsbereich der Fritz-Böhle-Straße in den Sachsenhäuser Landwehrweg ist ein Zebrastreifen anzubringen. Begründung: Seitens der Bürgerschaft wurden Anregungen zum Schulweg zur Martin-Buber-Schule gemacht, die der Ortsbeirat gerne aufgreift und an den Magistrat richtet. Nach dem aktuellen Schulwegeplan verläuft der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler des Lerchesberges über den westlichen Bischofsweg bis zum Ziegelhüttenweg und dann über den Sachsenhäuser Landwehrweg zur Martin-Buber-Schule. Die Weglänge steht in keinem Verhältnis zum vom Ortsbeirat vorgeschlagenen Schulweg. Daher ist aus Sicht des Ortsbeirates der Schulweg vom Lerchesberg zur Martin-Buber-Schule entsprechend zu ändern (Ziffer 1.) und die entsprechenden Verbesserungen auf dem zukünftigen Schulweg sind durchzuführen. Quelle: https://frankfurt.de/-/media/frankfurtde/service-und-rathaus/verwaltung/aemter-u nd-institutionen/stadtschulamt/pdf/schulwegplaene/swp-martin-buber_2017.ashx Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 519 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Überplanung des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße

30.10.2020 · Aktualisiert: 25.04.2022

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6848 entstanden aus Vorlage: OF 1806/5 vom 12.10.2020 Betreff: Überplanung des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße Der Magistrat wird gebeten, eine Planung für eine Neuordnung der Verkehrsfläche auf dem Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße zu erarbeiten und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dem Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße wird derzeit wild geparkt. Zusätzlich verdreckt dieser Mittelstreifen zusehends und dienst als Abstellfläche nicht unbedingt verkehrstauglicher Automobile. Dieser Zustand ist so nicht länger tragbar. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat daher, den Mittelstreifen der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße zu überplanen. Aufgrund des Parkdrucks sollen dort Parkplätze, aber auch Fahrradbügel und Bäume berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 518 Antrag vom 10.09.2021, OF 195/5 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 944 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 7

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt

30.10.2020 · Aktualisiert: 21.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6857 entstanden aus Vorlage: OF 1820/5 vom 15.10.2020 Betreff: Den bestehenden Zebrastreifen nahe dem Grundstück Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so umgestalten, dass seine Nutzung auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung infrage kommt Der Magistrat wird gebeten, den Zebrastreifen über den Ziegelhüttenweg auf Höhe des Grundstücks Ziegelhüttenweg 37 (ALDI) so anzulegen, dass er zukünftig auch für Fußgänger Richtung Fritz-Kissel-Siedlung die sichere Überquerung des Ziegelhüttenwegs ermöglicht. Begründung: Auf der Höhe Ziegelhüttenweg 35 A befindet sich ein Zebrastreifen, der von der linken Seite des Bürgersteiges stadtauswärts zur rechten Seite führt. Dieser wird von Passanten, die die Fritz-Kissel-Siedlung erreichen wollen, selten genutzt, da sie dazu einen Umweg in die entgegengesetzte Richtung machen müssten. Die Passanten, die von ALDI kommend, die rechte Straßenseite erreichen wollen, um ihr Wohngebiet zu erreichen, nutzen ihn nicht, da sie gezwungen wären, zurückzulaufen. Stattdessen überqueren sie die Straße in Höhe des Bahnübergangs und sind dadurch vom Autoverkehr gefährdet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 473 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 444 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren

30.10.2020 · Aktualisiert: 29.03.2021

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6854 entstanden aus Vorlage: OF 1815/5 vom 14.10.2020 Betreff: Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Brückenstraße in die Tempo-30-Zonen integrieren Vorgang: OM 1643/17 OBR 5; ST 1130/18 Der Magistrat wird gebeten, die in seiner o. a. S tellungnahme angekündigten Maßnahmen zeitnah umzusetzen, nämlich: 1. die Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße sowie zwischen Schweizer Straße und Brückenstraße in die jeweiligen Tempo-30-Zonen zu integrieren; 2. die noch vorhandenen Lichtsignalanlagen abzubauen und die angekündigten Ersatzmaßnahmen umzusetzen und außerdem 3. die Diesterwegstraße im Abschnitt zwischen Diesterwegplatz und Textorstraße für den Radverkehr in beiden Richtungen freizugeben. Begründung: In der Textorstraße besteht schon jetzt im angegebenen Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Sie ist aber als Vorfahrtstraße ausgeschildert und zum Teil sehr breit, was zu Geschwindigkeitsübertretungen verführt. Durch die Einbeziehung in die schon bestehenden Tempo-30-Zonen entfällt die Vorfahrtsregelung und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit kann besser durchgesetzt werden. Dies würde die Straße für den Radverkehr attraktiver machen. Zudem könnte die Wiederholung des Verkehrszeichens "Tempo 30" vor jeder Kreuzung entfallen und der Schilderwald gelichtet werden. Die Ampeln können entfallen, wenn zum Beispiel durch Aufpflasterungen die Sicherheit des Fußverkehrs anderweitig verbessert wird. Die Diesterwegstraße kann für den Radverkehr in Fahrtrichtung Textorstraße freigegeben werden, weil kein gesondertes Lichtsignal erforderlich wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1643 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1130 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 468 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Reduzierte Geschwindigkeit Niederräder Landstraße zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße zum Schutz von Tieren

14.10.2020 · Aktualisiert: 17.03.2021

Antrag vom 14.10.2020, OF 1788/5 Betreff: Reduzierte Geschwindigkeit Niederräder Landstraße zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße zum Schutz von Tieren Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Geschwindigkeit auf der Niederräder Landstraße zwischen Kennedy Allee und Mörfelder Landstraße zum Schutz von Eichhörnchen auf 40 kmh, gegebenenfalls auf 30 kmh, reduziert werden kann. In Anbetracht der Situation (intensive Futtersuche im Herbst für den Winter) bittet der Ortsbeirat um schnellstmögliche Hilfe. Begründung: Im zuvor genannten Straßenabschnitt befinden sich auf beiden Straßenseiten Eichhörnchen, die laut Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten Arten gehören. Auf Futtersuche (u.a. Bucheckern, Nüsse, Eicheln) huschen diese emsigen Tierchen ständig von einer Straßenseite zur anderen und sind dabei dauerhaft durch den Straßenverkehr gefährdet. Nicht alle Autofahrer nehmen den Fuß vom Gaspedal, insbesondere nicht LKW-Fahrer, da hier keine besondere Geschwindigkeitsreduzierung ausgewiesen ist. Mit eigenen Schildchen schaffen Anwohner bislang selbst Hinweise auf die Gefährdung von Eichhörnchen. Nicht nur Bürgern, sondern auch dem Ortsbeirat reicht das zum Schutz der Tiere nicht aus. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass ab Einmündung der Niederräder Landstraße auf die Mörfelder Landstraße ohnehin eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh gilt, die für den Straßenabschnitt Mörfelder Landstrasse bis Kennedyallee lediglich fortzuführen wäre. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 5 am 30.10.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1788/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 1788/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1788/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 5 am 19.02.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1788/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad

18.09.2020 · Aktualisiert: 19.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6573 entstanden aus Vorlage: OF 1739/5 vom 01.09.2020 Betreff: Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass es an der Kreuzung Oberer Schafhofweg/Letzter Hasenpfad immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt. Häufig fahren Autos an der genannten Kreuzung zu zügig und achten dabei nicht immer auf die dort laufenden Fußgängerinnen und Fußgänger. Ein Fußgängerüberweg kann hier ein sicheres Überqueren der Straße zukünftig ermöglichen und so die Fußgängerinnen und Fußgänger besser schützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 281 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Legionellen-Gefahr in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße

02.09.2020 · Aktualisiert: 29.09.2020

Antrag vom 02.09.2020, OF 1742/5 Betreff: Legionellen-Gefahr in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße Der Magistrat wird gebeten darüber Auskunft zu geben: 1. Seit wann ist dem Magistrat die Kontamination des Trinkwassers in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße mit Legionellen bekannt? 2. Welche Maßnahmen wurden seitens der Stadt, insbesondere des Gesundheitsamtes, seit bekannt werden der Legionellenkontamination ergriffen? 3. Wurden der Vonovia Fristen gesetzt, bis wann sie konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Bekämpfung der Legionellenkontamination zu ergreifen hat? 4. Welche Sanktionen plant der Magistrat bzw. das Gesundheitsamt gegen die Vonovia im Falle einer Nicht-Umsetzung der Maßnahmen? 5. Sind Maßnahmen seitens der Stadt geplant, falls die Vonovia die Legionellenkontamination nicht in den Griff bekommt? Begründung: Seit 2013 ist bekannt, dass das Trinkwasser in Vonovia-Wohnungen an der Mörfelder Landstraße mit Legionellen-Bakterien kontaminiert ist, welche schwere und potenziell tödliche Lungenerkrankungen erzeugen können. Seitdem ist keine tiefgreifende Sanierung erfolgt. Die Bewohnerinnen und Bewohner wurden durch die Vonovia lediglich mit kostengünstigen oberflächlichen Änderungen vertröstet. Das Wasser ist weiterhin so stark mit Legionellen verseucht, dass selbst Händewaschen bereits gefährlich ist und eine Legionellen-Pneumonie hervorrufen kann. Der Frankfurter Rundschau[1] ist zu entnehmen, dass dem Gesundheitsamt die Kontamination bereits seit 2013 bekannt ist und der Vonovia seitens des Amtes die Notwendigkeit weiterer Sanierungsmaßnahmen immer wieder mitgeteilt wurden. Bisher haben die von der Vonovia ergriffenen Maßnahmen aber nicht zu einer Behebung der Kontamination geführt. Es ist daher dringend erforderlich, dass das Gesundheitsamt Auskunft über die derzeitigen Maßnahmen und geplante Sanktionen erteilt. Der Zustand ist umgehend zu beheben, um die von den Legionellen ausgehenden Gefahren für die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohnern abzuwenden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 5 am 18.09.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1761 2020 Die Vorlage OF 1742/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Der Magistrat möge mit Hilfe von Experten dringend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsrowdytum in Wohngebieten entwickeln

19.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6194 entstanden aus Vorlage: OF 1667/5 vom 04.06.2020 Betreff: Der Magistrat möge mit Hilfe von Experten dringend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrsrowdytum in Wohngebieten entwickeln Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Vorschläge zu entwickeln, die geeignet sind, die Anwohnerinnen und Anwohner im Bereich des Wohngebiets Schützenhüttengässchen/Letzter Hasenpfad und Umgebung vor den Verkehrsrowdys zu schützen, die in erheblicher Zahl notorisch und rücksichtslos die dort geltenden Verkehrsregeln missachten. Unter anderem werden Geschwindigkeitsbeschränkungen und Durchfahrtsverbote sowie Einbahnstraßenregelungen missachtet. Begründung: Die Straßen des genannten Wohngebiets werden tagtäglich vielfach von Pendlern und anderen Verkehrsteilnehmern unter grober Missachtung der einschlägigen Regeln der StVO als "Schleichwege" missbraucht. Alle Versuche von Anwohnerinnen und Anwohnern, von den zuständigen Behörden Hilfe und Unterstützung zu erhalten, sind bisher ergebnislos geblieben. Unter anderem wurde schließlich sogar versucht, mit Demonstrationen auf die Missstände aufmerksam zu machen und auf Schritte zur Abhilfe zu drängen. Um wachsender Politikverdrossenheit bei den Betroffenen und einer zunehmenden Fehlhaltung von immer mehr Verkehrsteilnehmern, die annehmen müssen, serienweise ohne jegliche negative Sanktion Verkehrsregeln missachten zu können, entgegenzuwirken, sind in der Anregung beschriebenen Schritte des Magistrats dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1835 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kurzzeitparken Textorstraße

19.06.2020 · Aktualisiert: 13.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6192 entstanden aus Vorlage: OF 1665/5 vom 26.05.2020 Betreff: Kurzzeitparken Textorstraße Vorgang: OM 5164/19 OBR 5; ST 2239/19 Der Magistrat wird gebeten, bezugnehmend auf seine Stellungnahme ST 2239, 1. in der Textorstraße auf der Seite der ungeraden Hausnummern zahlungspflichtige Kurzzeitparkplätze einzurichten, im Anschluss an die ortsfest vorhandenen Behindertenparkplätze, im Bereich der freien Stellplätze; 2. im Abschnitt der Textorstraße von der Kreuzung Stegstraße bis zur Kreuzung Oppenheimer Landstraße auf der Seite der geraden Hausnummern das Senkrechtparken halb auf der Straße anzuordnen; 3. anzuordnen, die Gastronomieterrassen frei zu halten; 4. sofern sich bei genauer Inaugenscheinnahme im Bereich von Baumscheiben, Schaltkästen etc. die Möglichkeit ergibt, davor Längsparkplätze einzurichten. Begründung: Die Anregung folgt der Stellungnahme des Magistrats ST 2239. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5164 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2239 Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1846 Aktenzeichen: 32 4

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung von Parkplätzen in der Mörfelder Landstraße hier: zwischen Einmündung Beuthener Straße und Einmündung Breslauer Straße

19.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6188 entstanden aus Vorlage: OF 1660/5 vom 01.06.2020 Betreff: Einrichtung von Parkplätzen in der Mörfelder Landstraße hier: zwischen Einmündung Beuthener Straße und Einmündung Breslauer Straße Der Magistrat wird gebeten, das auf der nördlichen Seite des nach Osten führenden Abschnittes der Mörfelder Landstraße zwischen der Einmündung der Beuthener Straße und der Breslauer Straße praktizierte Parken zu legalisieren. Begründung: Durch Aufstockungen soll in der Fritz-Kissel-Siedlung neuer Wohnraum entstehen. Schon jetzt ist der Parkraum in diesem Gebiet knapp bemessen und die nördliche Seite des nach Osten führenden Abschnittes der Mörfelder Landstraße zwischen der Einmündung der Beuthener Straße und der Breslauer Straße wird beparkt. Hier ist es wünschenswert, dies zu legalisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1863 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sachsenhäuser Berg, Fritz-Boehle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen

19.06.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2020, OM 6195 entstanden aus Vorlage: OF 1669/5 vom 04.06.2020 Betreff: Sachsenhäuser Berg, Fritz-Boehle-Straße: Verkehrsberuhigung erwirken und Unfallgefahren beseitigen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Verkehrsmaßnahmen im o. g. Bereich schnellstens durchgeführt werden können, die das Ziel erwirken, 1. den Verkehr nachhaltig zu beruhigen und 2. damit Unfallgefahren zu beseitigen und 3. das Einziehen von Bodenschwellen nicht unbedingt erforderlich machen, da diese erfahrungsgemäß beim schnellen Überfahren störenden Lärm für das Umfeld verursachen. Begründung: Die Fritz-Boehle-Straße, der Obere Schafhofweg und der Letzte Hasenpfad sind zu reinen Durchgangsstraßen zur Darmstädter Landstraße hin geworden. Die Fritz-Boehle-Straße (schön gerade und breit angelegt) fordert zu Geschwindigkeitsbeschleunigungen jene Fahrzeugführer heraus, die vom Oberen Schafhofweg kommend Richtung Süden fahren. Am Ende, in Höhe des Kinderspielplatzes, biegen viele von ihnen dann verkehrswidrig links ab in den Sachsenhäuser Landwehrweg (eine Einbahnstraße) Richtung Darmstädter Landstraße. Der Ortsbeirat weist dringend darauf hin, dass in der Fritz-Boehle-Straße überwiegend junge Familien mit Kindern wohnen, die dabei sind, erste Erfahrungen im Straßenverkehr zu sammeln unter Benutzung von Fahrrädern, Tretrollern etc. Sollte hier verkehrsmäßig nicht eingegriffen werden, sind schwere Unfälle zum Schaden kleiner Kinder vorprogrammiert und - so scheint es - wohl unausweichlich. Der Ortsbeirat und die Anwohner bitten deshalb dringend um Hilfe, zumal weder Hinweise auf "Anlieger-Beschilderungen" noch Tempo-30-Hinweise beachtet werden. Geschwindigkeitskontrollen erfolgen nicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.10.2020, ST 1840 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Blühende Sträucher für den Riedhofkreisel

18.06.2020 · Aktualisiert: 03.02.2021

Antrag vom 18.06.2020, OF 1710/5 Betreff: Blühende Sträucher für den Riedhofkreisel Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die für Insekten gedachte Blumenwiese des Riedhofkreisels zusätzlich mit blühenden Sträuchern der verschiedenen Jahreszeiten bepflanzt wird. (Beispiele: für das Frühjahr: Forsythien oder Jasmin oder Hamamelis o.a. japan. Kirschen, Tulpenbäume für den Sommer: Hybiskus oder Malven o.a. für den Herbst: entsprechend attraktive Herbstblüher, ggf. Beerensträucher oder Buntsträucher als Hingucker ) Viele Lavendelsträucher sollen den Kreisel zusätzlich auffrischen. Im Frühjahr sollte dieser Kreisel einmal ein Blumenmeer aus Mohn, Margarethen und ggf. Kornblumen sein, ein Hingucker. Für diese zusätzliche Bepflanzung bittet der Ortsbeirat um Vorschläge. Die Umrandung des Kreisels gegen parkende Fahrzeuge sollte aus kurzgehaltenem dicht aneinander gereihtem Rundholz bestehen. Der Ortsbeirat bittet um kurze Bearbeitungsfrist, damit die Attraktivität des Kreisels bereits im kommenden Frühjahr gegeben ist. Vielzulange war der Riedhofkreisel ein trostloser Anblick. Begründung: Der Riedhofkreisel befindet sich in bedeutender Lage. Er ist ein Eingangstor nach Frankfurt und verschafft Menschen, die über die Mörfelder Landstraße nach Frankfurt reinfahren, einen ersten Eindruck unserer Stadt. Um den Riedhofkreisel herum ist die Besiedelung sehr dicht. Bewohner wie Pendler erwarten einen ganzjährig reichlich blühenden Kreisel. Die derzeitige Blumenwiese erfüllt zwar ihren Zweck, sie wirkt jedoch nach relativ kurzer Blüte sehr unattraktiv bis ungepflegt und bietet nach dem Mähen einen langen trostlosen Anblick. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2020, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 1710/5 wird zurückgestellt, bis der Ortstermin in der Angelegenheit stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 1710/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1710/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberwege an der Haltestelle „Stresemannallee/Mörfelder Landstraße“

15.05.2020 · Aktualisiert: 17.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5975 entstanden aus Vorlage: OF 1610/5 vom 25.02.2020 Betreff: Fußgängerüberwege an der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" Der Magistrat wird gebeten, bei der Sanierung der südlichen Stresemannallee zwischen Mörfelder Landstraße und Gablonzer Straße an den beiden Fußgängerüberwegen an der Trambahnhaltestelle eine Verengung der Fahrbahn vorzunehmen. Dabei ist am westlichen Übergang die schraffierte Fläche vor der Verkehrsinsel aufzupflastern und dieser zuzuschlagen. Wenn möglich, ist der Kurvenradius der Fahrbahn zu verengen. Am östlichen Überweg ist an der durch Poller gesicherten Fläche eine Gehwegnase einzurichten. Schließlich sind Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn zu markieren. Begründung: Laut Mitteilung des ASE soll noch in diesem Jahr die Stresemannallee im genannten Abschnitt saniert werden. Durch die beschriebenen Maßnahmen kann an beiden Fußgängerüberwegen die Fahrbahn auf das notwendige Maß verschmälert werden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass Fahrzeuge mit der erforderlichen mäßigen Geschwindigkeit an die Überwege heranfahren. Das Sicherheitsgefühl für den Fußverkehr verbessert sich, weil die zu überquerende Fahrbahnbreite kürzer wird. Da der Radverkehr nicht mehr auf dem Bordstein angeordnet ist, sollte durch die Piktogramme die Verkehrsführung deutlich gemacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bankgeschäfte der Frankfurter Sparkasse in Sachsenhausen-Süd weiterhin ermöglichen

15.05.2020 · Aktualisiert: 30.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5984 entstanden aus Vorlage: OF 1640/5 vom 24.04.2020 Betreff: Bankgeschäfte der Frankfurter Sparkasse in Sachsenhausen-Süd weiterhin ermöglichen Vorgang: OM 5406/19 OBR 5; ST 464/20 Der Magistrat wird gebeten, Verhandlungen mit der Geschäftsführung der Frankfurter Sparkasse 1822 aufzunehmen, mit dem Ziel, dass diese so bald wie möglich wieder Dienstleistungen in Sachsenhausen-Süd anbietet. Dies kann entweder durch einen sogenannten Bankbus geschehen oder zumindest durch die Bereitstellung eines Geldautomaten, eines Kontoauszugs druckers und eines Überweisungsterminals an einem geeigneten Standort in Sachsenhausen-Süd. Begründung: Ohne große Vorlaufzeit wurde die bisherige Filiale der Frankfurter Sparkasse 1822 an der Mörfelder Landstraße im Dezember 2019 geschlossen. Auch die bislang im Vorraum vorhandenen Geräte wurden deinstalliert. Auf eine entsprechende Anregung des Ortsbeirates 5 hat der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 464 lediglich eine Stellungnahme der Geschäftsführung der Frankfurter Sparkasse zitiert. Eine direkte Intervention des Magistrats im Interesse infrastruktureller Grundversorgung der zumeist älteren Menschen in der Heimatsiedlung und der Fritz-Kissel-Siedlung lässt sich aus dieser Stellungnahme jedoch nicht erkennen. Aus Sicht des Ortbeirates greift der Verweis der Frankfurter Sparkasse 1822 auf die beiden Filialen in Sachsenhausen-Nord zu kurz. Gerade für gehbehinderte ältere Menschen sind auch 1,6 Kilometer eine größere Entfernung und nicht jede/r kann sich die teuren ÖPNV-Tickets leisten, nur um Geld abzuheben oder Kontoauszüge zu ziehen. Es sei darauf hingewiesen, dass die Frankfurter Sparkasse eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist, zu 100 Prozent in Trägerschaft der Landesbank Hessen-Thüringen, woraus sich bereits eine Verpflichtung für das Gemeinwohl und zur Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger ableiten lässt. Darüber hinaus sei an die Geschichte der Frankfurter Sparkasse erinnert, die bis 2005 zu 40 Prozent im Besitz der Stadt Frankfurt war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5406 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 464 Stellungnahme des Magistrats vom 21.08.2020, ST 1474 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch)

13.03.2020 · Aktualisiert: 09.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5930 entstanden aus Vorlage: OF 1627/5 vom 25.02.2020 Betreff: Bordsteinabsenkungen in Sachsenhausen und Oberrad (weiterer Versuch) Vorgang: OM 2332/17 OBR 5; ST 368/18; OM 4447/19 OBR 5; ST 1429/19 Der Magistrat wird gebeten, folgende niveaugleichen Nullabsenkungen umzusetzen: 1. in der Offenbacher Landstraße östlich der Hausnummer 507 an der Einmündung des Radweges; 2. an der gleichen Stelle am Übergang über die Straßenbahngleise; 3. an der Zufahrt zum Waldweg Richtung Helene-Meyer-Straße/Isenburgring östlich der Autobahn gegenüber der Hausnummer 535 der Offenbacher Landstraße Fahrtrichtung Offenbach ; 4. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung des verkehrsberuhigten Bereichs im Letzten Hasenpfad und 5. im Sachsenhäuser Landwehrweg an der Einmündung in die Turiner Straße. Begründung: Außer zu Ziffer 3. hat der Ortsbeirat schon in den o. g. Anregungen an den Magistrat um Ausführung von niveaugleichen Absenkungen an den genannten Stellen gebeten. Die Ausführungen des Magistrats in seinen o. a. Stellungnahmen überzeugen nicht. Der Verbau von Rundbordsteinen ist keine Nullabsenkung. Die Notwendigkeit der Rundbordsteine zur Wasserführung erschließt sich an der Stelle zu Ziffer 2. überhaupt nicht, weil das Gefälle von den Bordsteinen weg weist. An den übrigen Stellen kann das Gefälle durch einen schmalen Asphaltstreifen überbrückt werden, wie auf Bild 1 zu sehen ist. Die Ausführung der Absenkung zu Ziffer 5. wurde zunächst für das erste Quartal 2018, dann für den Herbst 2019 angekündigt. Leider besteht nach wie vor der hohe Bordsteinvorstand. Die Absenkung zu Ziffer 3. erschließt einen Verbindungsweg durch den Wald zum Isenburgring in Offenbach, der von Ortskundigen gern genutzt wird, um die Offenbacher Landstraße und den Dreieichring zu umfahren. Die vom Ortsbeirat gewünschten Absenkungen sind kein Luxus, sondern dienen der Sicherheit. Das schräge Anfahren von Bordsteinvorständen führt besonders bei ungünstiger Witterung immer wieder zu Unfällen. Davon erhalten die Behörden so gut wie nie Kenntnis, weil es sich um Alleinunfälle handelt, für die niemand in Regress genommen werden kann. So entsteht der falsche Eindruck, dass die Wege im Ganzen sicher genug seien. Bild 1: Nullabsenkung bei Bordsteinvorstand mit Asphalt überbrückt. Quelle: Privat Bild 2: Waldweg zu Ziffer 3. soll durch eine Absenkung erschlossen werden. Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2332 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 368 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2019, OM 4447 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1429 Stellungnahme des Magistrats vom 26.06.2020, ST 1234 Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4283 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Entlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens

13.03.2020 · Aktualisiert: 30.07.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2020, OM 5917 entstanden aus Vorlage: OF 1604/5 vom 24.02.2020 Betreff: Entlastungen für die Wohngebiete Sachsenhausens Der Magistrat wird gebeten, ein geeignetes Konzept vorzulegen, um die Wohngebiete Sachsenhausens deutlich vom Verkehr zu entlasten. Begründung: Sachsenhausen ist ein wachsender Stadtteil mit inzwischen mehr als 60.000 Einwohnern. Entsprechend groß sind die Herausforderungen im Bereich der Verkehrspolitik. Seit Monaten halten Staus weite Teile Sachsenhausens in einem Würgegriff. Auslöser hierfür ist die konzeptlose Sperrung des nördlichen Mainufers. Doch nicht nur die Sperrung des nördlichen Mainufers schadet dem Stadtteil. Hoher Parkdruck und überlastete Straßen stellen eine nicht hinnehmbare Situation für die Bürgerinnen und Bürger dar. Zuletzt haben zahlreiche Anwohner im südlichen Sachsenhausen gegen den wachsenden Schleichverkehr demonstriert. Sie zogen durch den Schützenhüttenweg, den Letzten Hasenpfad und den Sachsenhäuser Landwehrweg und machten auf die wachsenden Pendlerströme aufmerksam. Viele Anwohnerinnen und Anwohner beschreiben, dass der Durchgangsverkehr gefährliche und unerträgliche Ausmaße angenommen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2020, ST 1033 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden

14.02.2020 · Aktualisiert: 01.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2020, OM 5782 entstanden aus Vorlage: OF 1582/5 vom 30.01.2020 Betreff: Die Einbahnstraßenregelung im unteren Bereich Letzter Hasenpfad durch Blitzereinsatz überwachen und Verstöße unterbinden Der Magistrat wird gebeten, im unteren Bereich Letzter Hasenpfad, wo dieser Einbahnstraße in Süd-Nord-Richtung ist, durch befriste te, aber intensive Verkehrsüberwachung mittels Blitzer sicherzustellen, dass die Einbahnstraßenregelung zukünftig beachtet wird. Begründung: Anwohner haben darauf hingewiesen, dass die Straße Letzter Hasenpfad als "Schleichweg" in Nord-Süd-Richtung missbraucht wird. Die beantragte Maßnahme ist geeignet, dies zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 839 Aktenzeichen: 32 4

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen

30.01.2020 · Aktualisiert: 20.05.2020

Antrag vom 30.01.2020, OF 1583/5 Betreff: Linksabbiegespur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg schließen Der Magistrat wird gebeten, die Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg zu schließen und damit den Verkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad zu beruhigen und regelwidrigen Durchgangsverkehr zu beenden. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Die beantragte Maßnahme wurde von Anwohnern vorgeschlagen und ist geeignet, dem effektiv entgegenzuwirken. Für Anlieger bleibt die Möglichkeit, über Südfriedhof und das Alte Schützenhüttengässchen ihr Ziel zu erreichen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 15.05.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1583/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Annahme)

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung

17.01.2020 · Aktualisiert: 14.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5599 entstanden aus Vorlage: OF 1533/5 vom 01.01.2020 Betreff: Mörfelder Landstraße: Lärmschutz erweitern stadteinwärts zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung Der Magistrat wird gebeten, stadteinwärts im Straßenabschnitt zwischen Niederräder Landstraße und Bahnüberführung das Kopfsteinpflaster zu entfernen und durch Flüsterasphalt zu ersetzen. Während die linke Straßenseite asphaltiert ist, liegen auf der rechten Seite Straßenbahnschienen, die in Kopfsteinpflaster eingebettet sind. Begründung: Im oben genannten Abschnitt ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h vorgeschrieben. Sie wird selten eingehalten. Bedingt durch das vorhandene Kopfsteinpflaster und die enorme Verkehrsdichte - auch an Wochenenden, d. h. auch sonntags - sind die Anwohner durch Straßenlärm stark belastet. Die obige Maßnahme ist für die Anwohner auch deshalb wichtig, weil diese Bürger zusätzlich starkem Fluglärm ausgesetzt sind. Insgesamt ist daher eine weitere Entlastung der Anwohner dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 774 Aktenzeichen: 66 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Installierung besserer Lichtquellen in der Niersteiner Straße und in der Wormser Straße

02.01.2020 · Aktualisiert: 29.01.2020

Antrag vom 02.01.2020, OF 1532/5 Betreff: Installierung besserer Lichtquellen in der Niersteiner Straße und in der Wormser Straße Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob es möglich ist, in der Niersteiner Str. und in der Wormser Str. bessere Lichtquellen zu installieren. Begründung: In beiden Straßen ist die Beleuchtung der nur an einer Straßenseite befindlichen Laternen so gering, dass sich Anwohner über die Gefahr von Stürzen, die auch schon vorgekommen sind, beschweren. Entweder muß die Lichtquelle der Laternen verbessert werden, oder es müssen auf der gegenüberliegenden Seite zusätzlich Neonlampen wie in der Walldorfer Str. installiert werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 1532/5 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1505/5 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: LINKE
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße

01.01.2020 · Aktualisiert: 29.01.2020

Antrag vom 01.01.2020, OF 1502/5 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Mörfelder Landstraße Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Planungsmittel für die Sanierung der Mörfelder Landstraße zwischen der Isenburger Schneise und der Oppenheimer Landstraße in den neuzubeschließenden Haushalt 2020/2021 einzuplanen. Begründung: Die Mörfelder Landstraße ist in dem genannten Abschnitt teilweise in einem desolaten Zustand und muss dringend saniert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 17.01.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Etatanregung EA 32 2020 Die Vorlage OF 1502/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU GRÜNE FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Parkordnung Ziegelhüttenweg

22.11.2019 · Aktualisiert: 07.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5391 entstanden aus Vorlage: OF 1491/5 vom 22.11.2019 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten , in Ergänzung zur Anordnung vom 27.09.2019 auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße auf der südöstlichen Seite des Ziegelhüttenwegs Parkwinkel zu markieren. Durch geeignete Markierungen ist auf dem Fußweg vor der Hausnummer 30 kenntlich zu machen, dass dort Rad fahrende Kinder unterwegs sind. Dort ist vor der Bahnschranke der Fußweg abzusenken. Begründung: Auch zwischen Bahnschranke und Lamboystraße wird verbotenerweise auf dem Gehweg geparkt, sodass die Anordnung von Parkwinkeln auch dort sinnvoll erscheint. Leider haben Parkwinkel offenbar nur eine begrenzte Suggestionskraft. Kraftfahrzeuge werden auch dort trotzdem verbotenerweise abgestellt. Durch Radwegsymbole auf dem Fußweg soll Kraftfahrern klargemacht werden, dass illegal abgestellte Fahrzeuge Kindern den Platz wegnehmen. Eltern dürfen ihre Kinder auf dem Fußweg auf dem Fahrrad begleiten. Ihnen soll am Ende des Fußwegs ermöglicht werden, wieder auf die Straße zu wechseln. Daher ist die Absenkung des Bordsteins vor der Bahnschranke sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 449 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1

OA (Anregung Ortsbeirat)

Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484

22.11.2019 · Aktualisiert: 27.07.2021

Anregung vom 22.11.2019, OA 499 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Anregung des Ortsbeirates 5 vom 25.10.2019, OA 484 Vorgang: M 207/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: I. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage vom 25.10.2019, OA 484, durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. II. Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: 1. Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (Pkws, Busse, Lkws) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 2. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt. 3. Radwege und Radstreifen: a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwege bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über die Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer Tempo-30-Zone, in der Radwege oder Radspuren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind, haben, kann er - sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen. 4. Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 5. Die Bauphase darf zwölf Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligenden Ämter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden. 6. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welche Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 7. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie der Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Anregung vom 25.10.2019, OA 484 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Bericht des Magistrats vom 20.04.2020, B 185 Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage OA 484 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 499 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 499 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5219, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße

22.11.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5405 entstanden aus Vorlage: OF 1464/5 vom 03.11.2019 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, die im September vorgenommene Änderung der Ampelschaltung an der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wieder rückgängig zu machen. Begründung: An der Kreuzung Sachsenhäuser Landwehrweg/Darmstädter Landstraße wurde vor wenigen Wochen die Ampelschaltung geändert; die Grünschaltung ist nun unregelmäßig. Bürgerinnen und Bürger berichten, dass mehrfach Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer sowie Schülerinnen und Schüler, die sich auf die seit Jahrzehnten bestehende Ampelschaltung verlassen hatten, in gefährliche Situationen geraten sind. Zudem hat sich der Verkehrsfluss an der Kreuzung nicht verbessert, sondern im Gegenteil, der fließende Verkehr auf der Darmstädter Landstraße muss nun abbremsen, um die eingefügte Grünphase im Sachsenhäuser Landwehrweg passieren zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 595 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 13.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ausbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen

22.11.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5401 entstanden aus Vorlage: OF 1460/5 vom 31.10.2019 Betreff: Ausbesserung des Fußweges zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen Der Magistrat wird gebeten, den Fußweg zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und der Kreuzung Erstes Wartegäßchen und Zweites Wartegäßchen instand zu setzen und mit einer wassergebundenen Decke zu befestigen. Begründung: Der oben genannte Weg wird von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern als Verbindungsweg genutzt. Besonders Familien und Kinder nutzen ihn auf dem Weg in Richtung Spielplatz am Letzten Hasenpfad. Gleichzeitig gehört der Weg zur Radroute 6, die eine wichtige Verbindung zwischen Frankfurt und Neu-Isenburg darstellt. Insbesondere nach Niederschlägen befindet sich der Weg in einem schlechten Zustand. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 395 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ermöglichung von Elektromobilität durch zusätzliche Elektroladestationen

22.11.2019 · Aktualisiert: 06.05.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5421 entstanden aus Vorlage: OF 1487/5 vom 07.11.2019 Betreff: Ermöglichung von Elektromobilität durch zusätzliche Elektroladestationen Vorgang: M 140/19 Der Magistrat wird gebeten, die Elektroladeinfrastruktur in Niederrad und Sachsenhausen bedarfsgerecht auszuweiten. Dabei sind folgende Standorte zu prüfen: Neuwiesenstraße, am Stromverteiler; Bruchfeldstraße; Textorstraße; Kennedyallee; Gartenstraße; Mörfelder Landstraße. Die Stellplätze an den Elektroladestationen sollen kostenpflichtig sein, um Parkplatzwechsel und damit die Nutzbarkeit zum Aufladen zu sichern. Sobald verfügbar, sollen Bundesmittel aus den Förderprogrammen beantragt werden. Das Konzept soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Verschiedene Supermärkte bieten schon jetzt Elektroladekapazitäten an, an denen sich regelmäßig Schlangen bilden. Daran zeigt sich der zunehmende Bedarf an Ladekapazitäten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 140 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 463 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Gewährleistung einer mobilen Sparkasse nach angekündigter ersatzloser Schließung der Frankfurter Sparkasse 1822 in der Mörfelder Landstraße zum 23. Dezember 2019

22.11.2019 · Aktualisiert: 29.10.2020

Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5406 entstanden aus Vorlage: OF 1492/5 vom 21.11.2019 Betreff: Gewährleistung einer mobilen Sparkasse nach angekündigter ersatzloser Schließung der Frankfurter Sparkasse 1822 in der Mörfelder Landstraße zum 23. Dezember 2019 Der Magistrat wird gebeten, an die Geschäftsführung der Frankfurter Sparkasse 1822 heranzutreten und zu ermöglichen, dass die im Umfeld wohnenden Mitbürgerinnen und Mitbürger weiterhin problemlos Geldg eschäfte abwickeln können, auch für den Fall, dass die Information zutrifft, dass diese Filiale vor Weihnachten geschlossen wird. Begründung: Im Umkreis der Filiale der Frankfurter Sparkasse 1822 wohnen mehr als 6.000 Menschen (3.700 in der Kisselsiedlung, 2.200 in der Heimatsiedlung sowie über 250 in der Altenwohnanlage Riedhof). Viele davon haben ihre Konten bei der dortigen Sparkasse und sind alt. Ohne eine mobile Möglichkeit, ihre Geldgeschäfte abzuwickeln, wären sie gezwungen, auf die Filialen am Schweizer Platz bzw. am Lokalbahnhof auszuweichen. Diese sind nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Dies ist für die überwiegend ältere betroffene Bevölkerungsschicht zum Teil unmöglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 464 Anregung an den Magistrat vom 15.05.2020, OM 5984 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 31

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen

07.11.2019 · Aktualisiert: 10.12.2019

Antrag vom 07.11.2019, OF 1478/5 Betreff: Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße in den Schützenhüttenweg prüfen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Wegnahme der Linksabbiegerspur aus der Darmstädter Landstraße stadteinwärts in den Schützenhüttenweg als geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von regelwidrigem Durchgangsverkehr und zur Verkehrsberuhigung im Bereich Schützenhüttenweg/Letzter Hasenpfad in Frage kommt. Begründung: Viele Anwohner beschreiben, dass der Kraftfahrzeugverkehr im Bereich Schützehüttenweg/Letzter Hasenpfad extrem gefährliche und und für die Anwohner unerträgliche Ausmaße angenommen hat, weil beide Straßen u. a. unter Missachtung des Schildes "Durchfahrt verboten, Anlieger frei" als "Schleichwege" für Durchgangsverkehr benutzt werden. Es müssen wirkungsvolle Maßnahmen gefunden werden, um dem entgegenzuwirken. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 22.11.2019, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 1478/5 wurde zurückgezogen.

Partei: LINKE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Forums zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße/Stresemannallee

25.10.2019 · Aktualisiert: 28.06.2024

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5295 entstanden aus Vorlage: OF 1434/5 vom 07.10.2019 Betreff: Einrichtung eines Forums zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße/Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten, für interessierte Bürgerinnen und Bürger ein Forum zur Umgestaltung des Kreuzungsbereichs Mörfelder Landstraße/Stresemannallee anzubieten. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat sich wiederholt hinsichtlich der Gestaltung des o. g. Bereichs an den Magistrat gewandt, ohne dass dies - bislang - nennenswerte Ergebnisse erbracht hat. Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass die Gestaltung des Kreuzungsbereichs des sog. "Riedhofkreisels" von erheblicher Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger Sachsenhausens ist, und zwar aus den unterschiedlichsten Gründen wie z. B. Aufenthaltsqualität und Verkehrssituation. Damit die vielen guten bislang geäußerten Vorschläge und Ideen in die Überlegungen des Ortsbeirates 5 und des Magistrats einfließen können, ist die Einrichtung eines solchen Forums eine sinnvolle Maßnahme, auch um die direkt betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner frühzeitig einzubinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020, ST 302 Antrag vom 24.02.2022, OF 382/5 Etatanregung vom 25.03.2022, EA 210 Etatanregung vom 05.05.2023, EA 174 Etatanregung vom 26.04.2024, EA 183 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33

25.10.2019 · Aktualisiert: 09.11.2020

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5294 entstanden aus Vorlage: OF 1432/5 vom 07.10.2019 Betreff: Zulassung der Wiederinbetriebnahme der Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen bzw. Auflagen zu erlassen, die die sofort mit der Wiedereröffnung der o. g. Shisha-Bar eingetretenen Probleme (Raserei, Lärmbeschwerden, Gestank) nachhaltig beseitigen (siehe Polizei- und Ordnungsamtprotokolle vom 30.08.2019 und 31.08.2019). Darüber hinaus wird der Magistrat um Auskunft gebeten, warum die Shisha-Bar in dieser Form den Betrieb genau wie zuvor fortsetzen durfte, obwohl offenkundig viele der Probleme nicht behoben sind. Begründung: Die Shisha-Bar im Ziegelhüttenweg 33 hatte nach der Eröffnung im Januar 2018 zu erheblichen Beeinträchtigungen (Lärm, Geruch, Raserei) geführt (vgl. verschiedene vorherige Anträge an den Ortsbeirat 5). Nach massiven Beschwerden aus der Nachbarschaft und verschiedenen Verstößen (Kohlenmonoxidbelastung, Lärmbelästigung, Geruchsbelästigung, Spielautomaten mit abgelaufenen Lizenzen, Uneinsichtigkeit des Betreibers) wurde die Bar zunächst am 10.03.2019 vorübergehend geschlossen. Zum 30.08.2019 eröffnete die Bar wieder - zwar mit neuer Abluftanlage, allerdings sofort wieder mit genau den gleichen Problemen wie zuvor. Bereits mit dem Tag der Eröffnung sahen sich Nachbarn genötigt, zur Nachtzeit Polizei und Ordnungsamt um Hilfe zu bitten, da die Nachtruhe nicht eingehalten wurde, Autorennen vor der Shisha-Bar stattfanden und trotz Abluftanlage (teilweise aufgrund von weit geöffneten Fenstern) ein starker, beißender Shisha-Geruch bzw. -Qualm durch die gesamte Nachbarschaft zog. Außerdem erzeugt die Abluftanlage Betriebsgeräusche, die nun noch zusätzlich die Nachbarschaft beeinträchtigen. Da der Geruch nicht gefiltert wird, werden nun weitere Bereiche in der Nachbarschaft durch den starken Shisha-Geruch in Mitleidenschaft gezogen und belästigt. Die Situation ist also mitnichten verbessert. Gesetze werden nicht eingehalten und das Zusammenleben in der Nachbarschaft ist nachhaltig gestört. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 357 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Temporäre Erweiterung des Schulhofes der Textorschule

25.10.2019 · Aktualisiert: 09.12.2021

Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5292 entstanden aus Vorlage: OF 1428/5 vom 02.10.2019 Betreff: Temporäre Erweiterung des Schulhofes der Textorschule Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit eine temporäre Erweiterung des Schulhofes der Textorschule zu lasten 1. der Oppenheimer Landstraße und/oder 2. des Einmündungsbereiches der Souchaystraße in die Oppenheimer Landstraße erfolgen kann. Begründung: Durch die Zusammenlegung der beiden Standorte der Textorschule an den Standort Oppenheimer Landstraße 15 wird für die Zeit der Interimslösung eine Erweiterung des Pausenhofes dringend nötig. Das Kollegium hat derzeit ein Pausenkonzept erarbeitet, das mit versetzten Pausen ein Spielen und Toben der Kinder auf dem relativ kleinen Hof ermöglicht. Dies bringt auch Nachteile mit sich. Schülerinnen und Schüler, die sechs Unterrichtsstunden haben, haben von 08:00 Uhr bis 13:30 Uhr Schule (vorher 13:10 Uhr) und nur noch zweimal 15 Minuten Hofpause (vorher 20 Minuten). Das späte Unterrichtsende schiebt die Freizeitaktivitäten später in den Nachmittag und verkürzt diese somit. Der Ortsbeirat sieht hier Handlungsbedarf. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 494 Stellungnahme des Magistrats vom 07.09.2020, ST 1516 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 14.02.2020, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40 31

OA (Anregung Ortsbeirat)

Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207

25.10.2019 · Aktualisiert: 14.02.2020

Anregung vom 25.10.2019, OA 484 entstanden aus Vorlage: OF 1145/5 vom 14.01.2019 Betreff: Holbeinkreisel: Änderungs- und Zusatzantrag zum Magistratsvortrag M 207 Vorgang: M 207/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, eine neue Planung für die Errichtung des Holbeinkreisels vorzulegen, die folgende Punkte beinhaltet: 1. Ein direktes Abbiegen für Fahrzeuge (Pkws, Busse und Lkws) aus der Holbeinstraße in die Burnitzstraße bleibt erhalten. 2. Die Bürgersteignase im Bereich der Einmündung Nell-Breuning-Straße/ Oppenheimer Landstraße wird so gestaltet, dass aus der Nell-Breuning-Straße nach rechts in die Oppenheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge (Pkws, Busse, Lkws) direkt abbiegen können, ohne die innere Fahrspur des Kreisels zu tangieren. 3. Die innere Fahrbahn des Kreisels (Innenring) wird nicht durch einen schräg anlaufenden Kreisverkehrsbordstein von der äußeren Fahrbahn (Außenring) getrennt. 4. Radwege und Radstreifen: a) Im gesamten Holbeinkreisel werden Radwege bzw. Radstreifen angelegt. b) Radwege bzw. Radstreifen werden in der Burnitzstraße, Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße (Richtung Textorstraße) und Hedderichstraße angelegt. c) Die Radwege unter der ersten Eisenbahnbrücke, die über die Oppenheimer Landstraße führt, werden hinter die (von der Fahrbahn aus gesehen) Stützen verlegt. d) Sollte der Magistrat Bedenken gegen die Anlegung von Radwegen oder -spuren wegen der beabsichtigten Einrichtung einer Tempo-30-Zone, in der Radwege oder Radspuren nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig sind, haben, kann er - sofern dies aus seiner Sicht erforderlich ist - in den entsprechenden Straßen Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) anordnen. 5. Eine Entscheidung über die beabsichtigte neue Verkehrsführung der Buslinie 78, die gegenwärtig den Schulstandort Textorschule/Schwanthalerschule/Holbeinschule (zukünftig IGS-Süd) im Bereich Textorstraße erschließt und zukünftig nicht anfahren soll, wird zurückgestellt, bis der Magistrat ein schlüssiges Konzept zur ÖPNV-Erschließung dieses Schulstandorts vorlegt. 6. Die Bauphase darf zwölf Monate nicht überschreiten. Dieser Zeitplan ist in der Ausschreibung zu berücksichtigen, ebenfalls sind alle evtl. zu beteiligenden Ämter, Behörden, Versorgungsunternehmen etc. schon vor der Ausschreibung einzubinden. 7. Wegen der hohen Verkehrsbedeutung des zu beplanenden Bereichs hat der Magistrat darzustellen, welche Verkehrsbeziehungen während der Bauphase erhalten bleiben, wie die Verkehrsführung der Buslinie 78 erfolgt und welche eventuellen Umleitungsstrecken vorgesehen sind. 8. Es soll geprüft werden, ob im Bereich des Brückenbauwerks der DB das Straßenniveau zur besseren Durchlüftung abgesenkt werden kann, so wie der Ausbau dieser Brücke ursprünglich vorgesehen war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 22.11.2019, OA 499 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 207 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.10.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage OA 484 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 499 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 21.01.2020, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (OA 499 = Annahme) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 56 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage OA 484 durch die Vorlage OA 499 ersetzt wird. 2. Die Vorlage OA 499 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5219, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Mörfelder Landstraße - Verkehrsberuhigung durch Einziehen von Straßenschwellen

09.10.2019 · Aktualisiert: 04.11.2019

Antrag vom 09.10.2019, OF 1441/5 Betreff: Mörfelder Landstraße - Verkehrsberuhigung durch Einziehen von Straßenschwellen Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit zum Schutz der Anwohner Straßenschwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Minderung des Verkehrslärms eingebaut werden können. Begründung: Auf der Mörfelder Landstraße ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 kmh vorgeschrieben. Diese wird jedoch nicht eingehalten, so dass die Anwohner erheblich belastet sind durch Verkehrslärm und durch die enorme Verkehrsdichte, die auch noch hohe Emissionen verursacht. Anwohner haben nicht einmal am frühen Sonntag morgen etwas Ruhe, denn Stoßstange an Stoßstange drängt sich der Verkehr auch am Wochenende nach Frankfurt hinein. Für die Anwohner ist diese Maßnahme u.a. auch deshalb sehr wichtig, da sie auch noch durch den Fluglärm sehr belastet sind. Insgesamt ist eine Entlastung der Anwohner damit dringend geboten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 48 Beschluss: Die Vorlage OF 1441/5 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Aufstellen von Kickboard-Ständern in der Textorschule (III)

07.10.2019 · Aktualisiert: 04.11.2019

Antrag vom 07.10.2019, OF 1427/5 Betreff: Aufstellen von Kickboard-Ständern in der Textorschule (III) Der Ortsbeirat beauftragt den Magistrat, zwei Kickboard-Ständer auf dem Schulhof der Textorschule, Oppenheimer Landstraße 15, zu installieren. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.200 Euro. Begründung: Etwa 60 bis 70 Schülerinnen und Schüler kommen täglich mit dem Kickboard in die Textorschule. Die bereits installierten Kickboard-Ständer reichen nicht aus. Teilweise müssen die Schülerinnen und Schüler die Kickboards mit in die Klassenräume nehmen oder im Flur abstellen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 34 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 353 2019 Die Vorlage OF 1427/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU SPD GRÜNE FDP LINKE BFF fraktionslos
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 5

Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache

07.10.2019 · Aktualisiert: 04.11.2019

Antrag vom 07.10.2019, OF 1429/5 Betreff: Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache Vorgang: M 228/08 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. wann mit der Erneuerung der Eisenbahnüberführung Mörfelder Landstraße/Feuerwache und einer damit verbunden Verbesserung der Verkehrssituation - vor allem für die Radfahrerinnen und Radfahrer - zu rechnen ist und 2. welche kurzfristigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrerinnen und Radfahrer dort geplant sind. Begründung: Im Vortrag des Magistrats vom 28.11.2008, M 2008 führt dieser aus, dass die "DB-AG [...] kurzfristig [beabsichtigt], die EBÜ über die Mörfelder Landstraße Höhe Feuerwache zu erneuern." Die Vorlage jährt sich im kommenden Monat zum 11. Mal. Außer, dass im Juli des Jahres 2016 ein Betonbrocken von der Wand der Unterführung auf den Gehweg gefallen ist und beinahe einen Passanten verletzt hätte, ist nichts mehr passiert. Für den Ortsbeirat ist die Gesamtsituation - Zustand der Brücke und die Verkehrsführung - sehr unbefriedigend und hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.11.2008, M 228 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 25.10.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1452 2019 Die Vorlage OF 1429/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. des Tenors ersatzlos entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller gegen das Zuparken des Radwegs an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße

13.09.2019 · Aktualisiert: 28.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5191 entstanden aus Vorlage: OF 1394/5 vom 01.09.2019 Betreff: Poller gegen das Zuparken des Radwegs an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße Der Magistrat wird gebeten, möglichst zeitnah im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße/Liegnitzer Straße an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße Poller aufzustellen, die das Zuparken des Radwegs von der Haltestelle "Louisa" zum Main verhindern. Begründung: Anwohner schildern, dass im Bereich Stresemannallee/Mörfelder Landstraße/ Liegnitzer Straße an der Kreuzung Stresemannallee/Liegnitzer Straße täglich und immer wieder der Radweg von der Haltestelle "Louisa" an den Main von parkenden Autos blockiert wird. Radfahrer müssen auf den Gehweg ausweichen und Fußgänger werden behindert und gefährdet. Der Weg ist als offizieller Schulweg zur Riedhofschule ausgewiesen. Das Aufstellen von Pollern an der entsprechenden Stelle könnte dem widerrechtlichen Parken dort wirksam entgegenwirken. Anwohner, die diesbezüglich initiativ geworden sind, berichten davon, dass sie trotz schriftlicher Zusage der Behörden immer wieder vertröstet wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2305 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Sachsenhausen

13.09.2019 · Aktualisiert: 02.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5178 entstanden aus Vorlage: OF 1377/5 vom 30.08.2019 Betreff: Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit sich der folgender Standort zur Verbesserung der Nahversorgung im Stadtteil Sachsenhausen eignet: Mörfelder Landstraße 130. Begründung: Die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner Sachsenhausens steigt stetig. Leider ist die Nahversorgung in den einzelnen Stadtbezirken unterschiedlich gut. Um vor allem Bürgerinnen und Bürgern, die auf eine wohnortnahe Nahversorgung angewiesen sind, eine gute Möglichkeit der Nahversorgung zu bieten, muss das Netz der Nahversorgungsanbieter engmaschiger werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2393 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 92 31

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg

13.09.2019 · Aktualisiert: 28.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5192 entstanden aus Vorlage: OF 1395/5 vom 01.09.2019 Betreff: Aufstellen von Bänken und Instandsetzung einer Bank in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße sowie an der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg Der Magistrat wird gebeten, in der Kisselsiedlung zwischen Beuthener Straße und Breslauer Straße an folgenden Orten Bänke aufzustellen: 1. Am Kreisel zwischen Breslauer Straße Richtung Mörfelder Landstraße und Breslauer Straße Richtung Beuthener Straße befindet sich ein Platz mit drei Bäumen. Dort hat früher eine Bank gestanden, die ersatzlos weggekommen ist. 2. An der Ecke Letzter Hasenpfad/Ziegelhüttenweg vor dem Baum. Vor den sich dort befindlichen Fahrradbügeln und dem Verkehrsschild ist genügend Platz. Außerdem ist die Bank an der Ecke Breslauer Straße/Beuthener Straße instand zu setzen. Sie besitzt keine Sitzfläche mehr. Begründung: In diesem Einzugsgebiet gibt es etwa 300 Wohneinheiten mit entsprechend vielen Bewohnern. Die einzige Bank, die dort steht, besitzt keine Sitzfläche mehr. Die Menschen, meist älteren Semesters, die überwiegend zum ALDI- oder HIT-Markt zum Einkaufen gehen, haben keine Möglichkeit, sich auszuruhen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2175 Aktenzeichen: 67 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Aufstellung von Fahrradbügeln (III)

13.09.2019 · Aktualisiert: 02.03.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5180 entstanden aus Vorlage: OF 1379/5 vom 26.08.2019 Betreff: Aufstellung von Fahrradbügeln (III) Der Magistrat wird gebeten, an folgenden Stellen Fahrradbügel aufzustellen: 1. Oppenheimer Landstraße, jeweils auf dem Bürgersteig zwischen den Parkplätzen vor den Hausnummern 4, 8, 10, 12, 22; 2. Oppenheimer Landstraße 48/Ecke Schwanthaler Straße 53 auf der Sperrfläche; 3. Oppenheimer Landstraße, gegenüber der Hausnummer 3 auf dem Bürgersteig zwischen den Bäumen; 4. Holbeinstraße auf der Kiesfläche des Mittelstreifens in Höhe der Hausnummer 4. Begründung: In Sachsenhausen fehlen zahlreiche Fahrradabstellplätze. Daher ist es Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern häufig nicht möglich, ihre Räder ordnungsgemäß abzustellen. Durch das Aufstellen von Fahrradbügeln können Fahrräder ordnungsgemäß abgestellt und mögliche Störungen verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2304 Aktenzeichen: 66 2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Fußgängerampel Mörfelder Landstraße/Straßenbahnhaltestelle „Breslauer Straße“

13.09.2019 · Aktualisiert: 28.02.2020

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2019, OM 5190 entstanden aus Vorlage: OF 1392/5 vom 01.09.2019 Betreff: Sicherung des Fußgängerüberwegs an der Fußgängerampel Mörfelder Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Breslauer Straße" Der Magistrat wird gebeten, mit einer geeigneten Maßnahme den Fußgängerüberweg an der Fußgängerampel Mörfelder Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Breslauer Straße" zusätzlich abzusichern. Infrage kommt u. a. das Anbringen einer zusätzlichen Ampel auf Höhe des Schildes "Bei Rot hier halten", das etwa 30 Meter vor dem Fußgängerüberweg angebracht ist. Begründung: Mehrere Anwohner der Breslauer Straße haben übereinstimmend Mitgliedern des Ortsbeirates 5 berichtet, dass die Fußgängerampel Mörfelder Landstraße/Straßenbahnhaltestelle "Breslauer Straße" sehr häufig von Autofahrern missachtet wird. Täglich fahren immer wieder Autos bei Rot durch und gefährden Fußgänger, die sich an der für sie grünen Ampel orientieren. Da diese Ampel auch oft von Kindern und älteren Menschen benutzt wird, kam es schon zu gefährlichen Zwischenfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2019, ST 2240 Aktenzeichen: 32 1

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