Meine Nachbarschaft: Ziegelhüttenweg
Vorlage
Idee
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Deine Nachbarschaft
Vorlagen
Versetzen des Glascontainers an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1717 entstanden aus Vorlage: OF 329/5 vom 25.01.2022 Betreff: Versetzen des Glascontainers an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg Der Magistrat wird gebeten, den Glascontainer an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg entweder auf den Grünstreifen vor dem Nahkauf an der Darmstädter Landstraße oder an den Grethenweg/Ecke Mörfelder Landstraße (östliche Seite) versetzen zu lassen. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich, dass der Glascontainer an der Bindingstraße/Ecke Grethenweg regelmäßig außerhalb der erlaubten Zeiten befüllt wird. Es wird nachts und sonntags containerweise Altglas entsorgt. Dabei handelt es sich nicht um Einzelfälle. Um diesem Ärger ein Ende zu setzen, ist es erforderlich, den Glascontainer zu versetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1685 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79 4
Sachsenhäuser Landwehrweg auf das Tempolimit 10 km/h herabzusetzen
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1729 entstanden aus Vorlage: OF 350/5 vom 18.02.2022 Betreff: Sachsenhäuser Landwehrweg auf das Tempolimit 10 km/h herabzusetzen Der Magistrat wird gebeten, den Abschnitt zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg 265 bis Einmündung Oberer Schafhofweg auf das Tempolimit 10 km/h herabzusetzen. Begründung: Der Gehweg für die Schülerinnen und Schüler der Martin-Buber-Schule in diesem Bereich ist sehr schmal, sodass Kinder öfter auf die Straße ausweichen. Alle Kinder sollen einen sicheren Schulweg begehen. Hierfür ist ein langsames und behutsames Fahren - vor allem in der Nähe der Schule - notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1445 Aktenzeichen: 32 1
Parksituation im Ziegelhüttenweg verbessern
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1702 entstanden aus Vorlage: OF 292/5 vom 03.01.2022 Betreff: Parksituation im Ziegelhüttenweg verbessern Der Magistrat wird gebeten, zumindest so lange die Baustelle im Ziegelhüttenweg existiert, die Parkordnung so anzupassen, dass möglichst viel Parkraum für die Anwohnerinnen und Anwohner geschaffen wird. Begründung: Durch die bestehende Baustelle im südlichen Bereich des Ziegelhüttenwegs steht derzeit weniger Parkraum für die Bevölkerung zur Verfügung als üblich. Anwohnerinnen und Anwohner, insbesondere Familien, klagen vor Ort über mangelnden Parkmöglichkeiten. Eine optimierte Anpassung der Parkordnung soll zu einer Verbesserung der angespannten Parksituation führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1431 Aktenzeichen: 32 1
Aufstellen weiterer Fahrradbügel gegenüber Hit/OBI, Ziegelhüttenweg 133 bis 137
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1707 entstanden aus Vorlage: OF 318/5 vom 29.01.2022 Betreff: Aufstellen weiterer Fahrradbügel gegenüber Hit/OBI, Ziegelhüttenweg 133 bis 137 Der Magistrat wird gebeten, mindestens fünf weitere Fahrradbügel gegenüber Hit/OBI im Ziegelhüttenweg 133 bis 137 zu installieren. Begründung: Immer mehr Menschen fahren zum Einkaufen in den Ziegelhüttenweg 133 bis 137 (gegenüber Hit/OBI) mit Fahrrädern, sodass die bestehenden Fahrradbügel nicht mehr ausreichen. Das führt dazu, dass die Fahrräder kreuz und quer aufgestellt werden (siehe Bild 1). Bild 1 - Foto: Cary Drud Bild 2 - Quelle: Google Maps (Pfeil: hier sollen weitere Fahrradbügel installiert werden) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1435 Aktenzeichen: 66 2
Prüfung einer Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1716 entstanden aus Vorlage: OF 328/5 vom 30.01.2022 Betreff: Prüfung einer Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine Bedarfsampelanlage für Fußgängerinnen und Fußgänger auf der Mörfelder Landstraße im Bereich zwischen Oppenheimer Landstraße und Schweizer Straße circa auf Höhe des Blumenladens "Blütesiegel" (Mörfelder Landstraße 106) eingerichtet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass regelmäßig Fußgängerinnen und Fußgänger die Mörfelder Landstraße im genannten Bereich überqueren und es dabei zu gefährlichen Situationen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1441 Aktenzeichen: 32 1
Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1701 entstanden aus Vorlage: OF 285/5 vom 01.01.2022 Betreff: Verbesserung der Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße Der Magistrat wird gebeten, die Umrüstung der Gaslaternen für die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße, insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße, vorzuziehen, damit die Gehwege in diesem Bereich baldmöglichst ausreichend beleuchtet werden. Begründung: Die Straßenbeleuchtung in der Schwanthalerstraße ist insbesondere zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße völlig unzureichend. Dies betrifft vor allem die Gehwege. Der Bodenbelag ist bei der Beleuchtung kaum zu sehen, Hindernisse und eventuelle Stolperfallen können nicht wahrgenommen werden. Das ist besonders für ältere Menschen unzumutbar und gefährlich. Manche Anwohner sind mittlerweile mit Taschenlampen unterwegs. Es muss für Fußgänger möglich sein, sich nach Einbruch der Dunkelheit gefahrlos im öffentlichen Raum zu bewegen. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2022, ST 1446 Aktenzeichen: 91 51
Weg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1505 entstanden aus Vorlage: OF 290/5 vom 03.01.2022 Betreff: Weg Letzter Hasenpfad/Sachsenhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen instand setzen Der Magistrat wird gebeten, die Stichwege Letzter Hasenpfad/Sachs enhäuser Landwehrweg/Erstes Wartegäßchen so instand zu setzen, dass alle Notwendigkeiten erfüllt sind, um den Weg als Schulweg ausweisen zu können. Begründung: Der Weg zwischen dem Sachsenhäuser Landwehrweg und dem Ersten Wartegäßchen ist sowohl für Kinder als auch für Pendlerinnen und Pendler äußerst wichtig. Den Weg als Teil eines sicheren Schulwegs auszuweisen, hat bis jetzt nicht geklappt. Eine Ausweisung ist derzeit noch nicht möglich, da unterschiedliche Vorgaben noch nicht erfüllt sind. Dies sind die Beleuchtung sowie eine Pflasterung des Teilstücks. Die Schulleitung der Martin-Buber-Schule begrüßt das Vorhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 998 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2558
Prüfung erfolgreich getesteter velofreundlicher Gleise auch in FrankfurtSachsenhausen
Anregung an den Magistrat vom 21.01.2022, OM 1502 entstanden aus Vorlage: OF 286/5 vom 01.01.2022 Betreff: Prüfung erfolgreich getesteter velofreundlicher Gleise auch in Frankfurt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, die VGF zu beauftragen, zu prüfen, ob die in Bern in den Regelbetrieb gehenden velofreundlichen Gleise auch im Frankfurter Süden Anwendung finden könnten. Als mögliche Teststrecken käme die Mörfelder Landstraße 173 bis 175 (Straßenbahnlinie 18 und 19) inf rage. Dieser Bereich ist für den Radverkehr besonders gefährlich. Begründung: Funktionstüchtige velofreundliche Gleise würden in Frankfurt viele Probleme lösen, um den begrenzten Straßenraum gerechter aufzuteilen und mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu gewährleisten. Laut Auskunft des Straßenverkehrsamtes hat die VGF bereits Interesse bekundet. Velofreundliche Gleise würden die Sicherheit von Radfahrern auf den Straßen mit Straßenbahnverkehr erheblich verbessern. Daher ist zu prüfen, ob diese Technik, die in der Schweiz bereits geprüft und zugelassen worden ist, auch bei uns Anwendung finden könnte. Bei erfolgreicher Prüfung durch die VGF wären velofreundliche Gleise, möglicherweise auch im Zuge der anstehenden Umgestaltung der Schweizer Straße, eine sinnvolle Lösung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2129 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 5 am 03.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 14
Letzter Hasenpfad - Parkplätze schaffen
Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1185 entstanden aus Vorlage: OF 241/5 vom 08.11.2021 Betreff: Letzter Hasenpfad - Parkplätze schaffen Der Magistrat wird gebeten, in der Straße Letzter Hasenpfad zwischen Schützenhüttenweg und Sachsenhäuser Landwehrweg Parkplätze einzuzeichnen. Begründung: Die Straße Letzter Hasenpfad ist zwischen dem Schützenhüttenweg und dem Sachsenhäuser Landwehrweg als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Straße ist so breit, dass dort problemlos Parkplätze eingezeichnet werden können und so das Parken ermöglicht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2022, ST 756 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Parkordnung Ziegelhüttenweg
Antrag vom 08.11.2021, OF 235/5 Betreff: Parkordnung Ziegelhüttenweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auf der Fahrbahn des Ziegelhüttenwegs zwischen Breslauer Straße und Beuthener Straße in beiden Fahrtrichtungen Parkstände von 1,8 Meter Breite zu markieren. Etwa alle 50 Meter sind wechselseitig kurze Haltverbotsbereiche einzurichten, die als Ausweichflächen für breite Fahrzeuge im Begegnungsverkehr dienen sollen. Diese Haltverbotsbereiche sind auf der Fahrbahn zusätzlich durch schmale Sperrflächen zu markieren und durch geeignete Möblierung vor Falschparkern zu sichern. Begründung: Im genannten Bereich ist der Ziegelhüttenweg etwa zehn Meter breit, wovon 2,5 Meter auf den nur einseitig vorhanden Gehweg entfallen. Somit können auf der etwa 7,5 Meter breiten Fahrbahn Parkstände für mäßig breite Fahrzeuge in beiden Fahrtrichtungen markiert werden. Zudem können mäßig breite Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit im Begegnungsverkehr aneinander vorbeifahren. Beim Begegnungsverkehr mit breiteren Fahrzeugen gibt es Wartemöglichkeiten in den Haltverbotsbereichen. Aus der Bevölkerung gibt es den Wunsch, das halbhüftige Parken auf dem Gehweg ausnahmsweise zu erlauben. Dem kann nicht entsprochen werden, weil als Mindestbreite für Gehwege 2,5 Meter vorgesehen ist. In der Praxis würde bei Einrichtung des Gehwegparkens nur ein Meter Breite oder noch weniger für den Fußverkehr verbleiben, da stets möglichst weit auf dem Gehweg geparkt würde. Das weiterhin verbotswidrige Abstellen von Lieferwagen wird bekanntermaßen gar nicht geahndet, sodass dort künftig mit parkenden Lieferwagen zu rechnen ist. Der Fußverkehr müsste sich im Gänsemarsch bewegen. Wenn sich zwei Kinderwagen begegnen, müsste einer in eine Fahrzeuglücke ausweichen und abwarten. Erstaunlicherweise besteht bei vielen Kraftfahrern keine Bereitschaft in einer Parklücke den Gegenverkehr abzuwarten, während sie es ganz selbstverständlich dem Fußverkehr auf ihren Wegen abverlangen. Auf dem Gehweg werden auch immer mal Gegenstände abgestellt oder Einbauten verschmälern ihn. Mit Kinderwagen oder Rollstuhl ist dann gar kein Durchkommen mehr. Das ist besonders gefährlich, weil in diesem Fall der komplette Weg zwischen Beuthener und Breslauer Straße auf der Fahrbahn zurückgelegt werden müsste. Auch Markierungen auf dem Gehweg, die von Fahrzeugen beim Parken nicht überschritten werden dürfen, um so wenigstens eine Mindestgehwegbreite zu sichern, haben keine ausreichende Wirkung, weil die Ordnungsbehörden Übertretungen nicht ahnden. Die Installation von Drängelgittern auf einem so langen Straßenabschnitt zum selben Zweck lehnt der Magistrat zu Recht stets als unverhältnismäßig ab. Die Tendenz zu immer breiteren Fahrzeugen darf nicht zu Lasten des Fußverkehrs gehen. In der Vergangenheit hat eine 7,5 Meter breite Fahrbahn ausgereicht, um beidseitig zu parken und Begegnungsverkehr mit Pkw abzuwickeln. Der modernen Flotte aus überbreiten Fahrzeugen können wir nur die Wahl zwischen mehr Parkraum oder zügigem Verkehr bieten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 235/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)
Ampelschaltung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Mörfelder Landstraße/Isenburger Schneise/Flughafenstraße verbessern
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 955 entstanden aus Vorlage: OF 208/5 vom 28.09.2021 Betreff: Ampelschaltung für Radfahrer und Fußgänger im Bereich Mörfelder Landstraße/Isenburger Schneise/Flughafenstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Ampelschaltung um das ehemalige Forsthaus im Bereich Mörfelder Landstraße/Isenburger Schneise/Flughafenstraße dahin gehend zu ändern, dass in den jeweiligen Rotphasen des Kraftfahrzeugverkehrs automatisch eine Grünphase für die jeweils querenden Fußgänger bzw. Radfahrer geschaltet wird. Begründung: Aktuell sind die vorbezeichneten Ampeln als reine "Bettelampeln" ausgestaltet, bei denen Fußgänger und Radfahrer erst "Grün" anfordern müssen, selbst wenn der Kraftfahrzeugverkehr an der gleichen Ampel ohnehin "Rot" hat. Durch die langen Ampelphasen und teilweisen mehreren, direkt hintereinander liegenden Ampeln, kann es insgesamt zu exzessiven Wartezeiten kommen. Wenn bspw. ein Radfahrer von Sachsenhausen zum Stadion oder zum Flughafen auf der Mörfelder Landstraße die Isenburger Schneise überqueren will, muss er zunächst auf der Abbiegespur ein Signal anfordern, diese überqueren, dann auf der Verkehrsinsel das nächste Signal anfordern (selbst wenn die Kraftfahrzeugampel ohnehin Rot zeigt) und ggf. mehrere Phasen abwarten, bis dieses gewährt wird. Das gleiche Prozedere wiederholt sich beim Überqueren der Flughafenstraße. Die Anregung führt zu einer Verbesserung für den Fuß- und Radverkehr, ohne den Kraftfahrzeugverkehr einzuschränken, da dessen Grünphasen hiervon nicht beeinflusst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 892 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 953 entstanden aus Vorlage: OF 205/5 vom 30.09.2021 Betreff: Edelstahlrutsche auf dem Spielplatz am Lerchesberg vor zu starker Sonneneinstrahlung schützen Der Magistrat wird gebeten, einen Sonnenschutz für die Edelstahlrutschen sowohl auf dem Spielplatz am Lerchesberg (am Bertha-von-Suttner-Ring) als auch auf dem Spielplatz Ecke Sachenhäuser Landwehrweg/Letzter Hasenpfad installieren zu lassen, um bei hohen Temperaturen Verbrennungen vorzubeugen. Begründung: Die Edelstahlrutsche des Spielplatzes am Lerchesberg ist durch dessen Lage in den Sommermonaten sehr lange einer intensiven Sonneneinstrahlung ausgesetzt. Bei hohen Temperaturen heizt sich dessen Metall stark auf, sodass Kinder sich verbrennen können. Um dem vorzubeugen, könnte ein Schatten spendender Baum gepflanzt werden oder ein Sonnensegel installiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 217 Aktenzeichen: 67 2
Barrierefreier Aussichtspunkt am Sachsenhäuser Landwehrweg
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 943 entstanden aus Vorlage: OF 193/5 vom 15.09.2021 Betreff: Barrierefreier Aussichtspunkt am Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. der Aussichtspunkt auf einem Hügel am Sachsenhäuser Landwehrweg, unweit des Spielparks Goetheturm, barrierefrei zugänglich wird, 2. zusätzlich zu der auf dem Hügel befindlichen Säule eine Bank installiert wird, 3. die Sträucher und Bäume am Hang des Hügels zurückgeschnitten werden, um den Ausblick in Richtung Lohrberg zu verbessern. Auch sind ggf. Eigentümer von Liegenschaften der Straße An der Goetheruh um Rückschnitt einiger Bäume zu bitten. Begründung: Der am Waldrand gelegene Aussichtspunkt ist in den vergangenen Jahren leider derart zugewuchert, dass der Ausblick in Richtung Lohrberg weitgehend verdeckt ist. Um auch Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind, an der Aussicht teilhaben zu lassen, sollte der Zugang barrierefrei gestaltet und eine Sitzmöglichkeit mit Lehne aufgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 89 Aktenzeichen: 67 0
Sanierung des Buchscheerfeldwegs
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 951 entstanden aus Vorlage: OF 203/5 vom 11.10.2021 Betreff: Sanierung des Buchscheerfeldwegs Der Magistrat wird gebeten, den Buchscheerfeldweg so zu sanieren, dass dieser auf seiner gesamten Länge ohne Behinderungen für zu Fuß Gehende und Fahrradfahrende genutzt werden kann. Begründung: Der Buchscheerfeldweg führt westlich von der Fußgängerunterführung am Bahnhof Louisa vorbei am Schwarzsteinkautweg bis zum Welscher Weg. Der Zustand des Buchscheerfeldwegs ist sehr unterschiedlich. Von der Fußgängerunterführung bis zum Schwarzsteinkautweg ist der Asphalt mehrfach tief aufgebrochen, mit entsprechend gefährlichen Löchern. Obwohl der Schwarzsteinkautweg vor Kurzem frisch asphaltiert wurde, ist auf diesem Stück nichts passiert. Von der Abzweigung Schwarzsteinkautweg folgt ein etwa 200 Meter langes gut asphaltiertes Teilstück. Danach folgen 300 Meter, die völlig unbefestigt, vom Regen ausgewaschen und mit häufig tiefem Sand versehen sind, in dem Fahrräder keinen Halt finden. Dies hat bereits zu mehreren Stürzen geführt. Außerdem ist der Weg auf der Bahnseite bereits stark zugewachsen. Bis zur Abzweigung Welscher Weg (sehr brüchiger Asphalt) gibt es außerdem lose Steine und stark hervortretende Baumwurzeln. Eine Sanierung ist dringend. Auf dem Buchscheerfeldweg wird es wieder mehr Verkehr geben, wenn die zurzeit im Bau befindliche neue Fußgängerbrücke über die Main-Neckar-Bahn fertiggestellt ist. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 388 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2133 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 5 am 01.07.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0
Überweg Oppenheimer Landstraße vor der Bahnüberführung fußgängerfreundlich gestalten
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 949 entstanden aus Vorlage: OF 200/5 vom 19.09.2021 Betreff: Überweg Oppenheimer Landstraße vor der Bahnüberführung fußgängerfreundlich gestalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelschaltung im Kreuzungsbereich Oppenheimer Landstraße vor der Bahnüber führung so angepasst werden kann, dass es Fußgängerinnen und Fußgängern möglich ist, den Kreuzungsbereich in einer Grünphase zu überqueren. Begründung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger ist es wünschenswert, den Kreuzungsbereich in einer Grünphase zu überqueren und nicht auf der Verkehrsinsel warten zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 589 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Vorstellung der Planung bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße
Anregung an den Magistrat vom 29.10.2021, OM 944 entstanden aus Vorlage: OF 195/5 vom 10.09.2021 Betreff: Vorstellung der Planung bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße Vorgang: OM 6848/20 OBR 5; ST 518/21 Der Magistrat wird gebeten, die Planungen bzgl. des Mittelstreifens der Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Heimatring/Aussiger Straße dem Ortsbeirat 5 zugänglich zu machen und diese dem Ortsbeirat 5 sowie interessierten Bürgerinn en und Bürgern vorzustellen. Begründung: Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 26.02.2021, ST 518, dem Ortsbeirat zugesagt, die Planung für den genannten Bereich vorzustellen. Der Ortsbeirat 5 hat großes Interesse daran, dass das Gelände zeitnah aufgewertet wird. Daher bittet er den Magistrat um Vorstellung der Planung und Fortgang des Verfahrens. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6848 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 518 Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2022, ST 591 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 5 am 18.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite
Antrag vom 18.10.2021, OF 253/5 Betreff: Absolutes Halteverbot im nördlichen Teil der Beuthener Straße auf der östlichen Seite Der Ortsbeirat 5 fragt den Magistrat, aus welchen Gründen auf der östlichen Seite im nördlichen Teil der Beuthener Straße ab Breslauer Straße provisorisch ein absolutes Halteverbot eingerichtet wurde? Ist die dauerhafte Einrichtung eines absoluten Halteverbotes dort beabsichtigt? Begründung: Seit Juni 2021 ist in dem obigen Bereich ein absolutes Halteverbot provisorisch eingerichtet. Hierdurch fallen für die Anwohner zahlreiche, dringend benötigte Parkplätze weg. Die Anwohner bitten um Klarstellung, was hier von Seiten der Stadt geplant ist und welchen Hintergrund die Einrichtung des absoluten Halteverbotes hat. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 5 am 26.11.2021, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 250 2021 Die Vorlage OF 253/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Entwicklung im Bereich Mörfelder Landstraße/Beuthener Straße
Antrag vom 15.09.2021, OF 191/5 Betreff: Entwicklung im Bereich Mörfelder Landstraße/Beuthener Straße Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, 1. ob ihm im Bereich Mörfelder Landstraße Ecke Beuthener Straße vermehrt Beschwerden über Lärm und Müllablagerungen zugetragen worden sind und 2. wenn ja, welchen Maßnahmen er unternimmt, um zu einer Verbesserung der derzeitigen Situation beizutragen? Begründung: In letzter Zeit kam es in dem oben benannten Bereich vermehrt zu Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern. Diese klagen über anhaltenden Lärm und regelmäßige Müllablagerungen. Es ist im Sinne der Stadt, der Mieterinnen und Mieter und der Eigentümerinnen und Eigentümer, die Entwicklung im dortigen Quartier positiv zu begleiten und Missständen entgegenzutreten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 5 am 29.10.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 205 2021 Die Vorlage OF 191/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Fußweg am Luderbach
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 781 entstanden aus Vorlage: OF 150/5 vom 25.07.2021 Betreff: Fußweg am Luderbach Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der neu eingerichtete Durchgang zu den Kleingärten an der Haltestelle "Louisa Bahnhof" am Luderbach entlang bis zum Ziegelhüttenweg als Fußweg zum Stadtwald für die Öffentlichkeit geöffnet werden kann. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass die Situation am Ziegelhüttenweg auf dem Abschnitt zwischen Bischofsweg und Königswiesenweg als stressig empfunden wird. Auf dem schmalen Weg drängelten sich Autos in beiden Richtungen, ebenso Radfahrer und viele Jogger und Fußgänger. Verschärft wird diese Situation durch die seit über einem Jahr gesperrte Eisenbahnbrücke am Welscher Weg und weil wegen der coronabedingten Maßnahmen sehr viel mehr Menschen in den Wald Richtung Oberschweinstiege gehen. Entlang des Luderbaches wurde im Rahmen der Renaturierung ein Fußweg, der einen schönen und entspannten Zugang zum Wald ermöglichen würde, geschaffen. Nach Abschluss der Arbeiten wurde der neu geschaffene Weg im November 2020 jedoch durch zwei Toranlagen für Fußgänger abgesperrt. Es ist wünschenswert, wenn diese Absperrung entfernt würde und der Fußweg für die Öffentlichkeit freigegeben wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 295 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2220 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3
Versetzung der Glascontainer am geplanten Holbeinkreisel
Antrag vom 10.09.2021, OF 172/5 Betreff: Versetzung der Glascontainer am geplanten Holbeinkreisel Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die zu überarbeitende Planung zum Holbeinkreisel im Rahmen der Vorlage M 81 zu verändern und einen geeigneteren Standort für die unterirdischen Glassammelbehälter zu finden, sodass keine Bäume geopfert werden müssen, insbesondere nicht der Baum 44 in der genannten Magistratsvorlage. Begründung: Im Zusammenhang mit der Schaffung des neuen Holbeinkreisels sollen in der Grünanlage der Holbeinstraße unterirdische Glascontainer angelegt werden. Deshalb ist gemäß Begründung der M 81/2021 der daneben befindliche Baum Nr. 44 "potenziell gefährdet". Es besteht allerdings keine zwingende Notwendigkeit, unterirdische Glascontainer in einer alleeartigen Grünanlage mit hochgewachsenen alten Bäumen zu positionieren und dadurch den Bestand der Bäume zu gefährden. Denkbar wäre zum Beispiel der Platz gegenüber der Allee auf der Restfläche an der Ecke Oppenheimer Landstraße/Nell-Breuning-Straße. Prinzipiell sollten gesunde alte Bäume nur gefällt werden, wenn dies absolut notwendig ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2021, OF 139/5 Beratung im Ortsbeirat: 5
„Call a Bike“-Station am Ziegelhüttenplatz
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 768 entstanden aus Vorlage: OF 131/5 vom 24.08.2021 Betreff: "Call a Bike"-Station am Ziegelhüttenplatz Der Magistrat wird gebeten, die "Call a Bike"-Station der Deutschen Bahn auf den versiegelten Teil des Ziegelhüttenplatzes zwischen dem Haus Mörfelder Landstraße 137 und der Grünanlage zu verschieben und dazu das entsprechende rote Hinweisschild zu versetzen. Begründung: Derzeit lädt ein "Call a Bike"-Schild dazu ein, die Leihräder in der Grünanlage unter dem Kastanienbaum abzustellen. Leider werden die Leihräder auch kunterbunt auf dem Fußweg geparkt. Grünanlagen sind grundsätzlich keine Abstellflächen für Fahrzeuge, auch nicht für Fahrräder. Wenige Meter entfernt ist genügend versiegelter Verkehrsraum, der bestens für eine "Call a Bike"-Station geeignet ist. Sie sollte dahin verlagert werden. "Call a Bike"-Station Ziegelhüttenplatz Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 243 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1835 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 5 am 21.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 3
Fahrradweg in der Mörfelder Landstraße im Abschnitt Isenburger Schneise/Welscher Weg stadteinwärts komplettieren
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 766 entstanden aus Vorlage: OF 121/5 vom 15.06.2021 Betreff: Fahrradweg in der Mörfelder Landstraße im Abschnitt Isenburger Schneise/Welscher Weg stadteinwärts komplettieren Der Magistrat wird aufgefordert , den in der Mörfelder Landstraße stadteinwärts im Abschnitt Isenburger Schneise/Welscher Weg rechts neben der Fahrbahn verlaufenden Erdweg als Fahrradweg auszubauen und dementsprechend mit (ggf. wasserdurchlässigem) Asphalt instand zu setzen. Begründung: Viele Veranstaltungen im Waldstadion werden von den Besuchern mit dem Fahrrad aufgesucht. Aus diesem Grunde ist es wichtig, auf beiden Seiten der Mörfelder Landstraße zwischen Isenburger Schneise und Riedhofkreisel ein entsprechendes Angebot für Fahrradfahrer zu haben. So besteht bereits ein Fahrradweg zwischen Welscher Weg und Riedhofkreisel südlich der Mörfelder Landstraße. In dem Abschnitt zwischen Isenburger Schneise und Welscher Weg verläuft rechts neben der Mörfelder Landstraße ein Erdweg, der jedoch aufgrund seiner Unebenheit, insbesondere bei nassem Wetter, nur sehr schwer für Fahrradfahrer benutzbar ist. Vor diesem Hintergrund besteht ein Bedürfnis, den Fahrradweg südlich der Mörfelder Landstraße zwischen Isenburger Schneise und Riedhofkreisel zu komplettieren. Im jetzigen Zustand müssen die Fahrradfahrer entweder auf der Fahrbahn fahren, was im Hinblick auf die Straßenbahnschienen und das Kopfsteinpflaster gefährlich ist, oder sie müssen auf den Radweg auf der nördlichen Seite der Mörfelder Landstraße wechseln, was wiederum dort zu Gegenverkehr führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 123 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1694 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 2
Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg
Anregung an den Magistrat vom 10.09.2021, OM 779 entstanden aus Vorlage: OF 147/5 vom 22.07.2021 Betreff: Erhöhung der Verkehrssicherheit im Sachsenhäuser Landwehrweg Der Magistrat wird gebeten, im Sachsenhäuser Landwehrweg, zwischen den Straßen Letzter Hasenpfad und Darmstädter Landstraße, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten von regelmäßigen Geschwindigkeitsübertretungen im Sachsenhäuser Landwehrweg. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sind regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und Übertretungen entschieden zu ahnden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 128 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1836 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Hundeauslauffläche sicher gestalten
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 442 entstanden aus Vorlage: OF 114/5 vom 12.06.2021 Betreff: Hundeauslauffläche sicher gestalten Der Magistrat wird gebeten , die Hundewiese zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße mittels eines Zaunes mit Törchen einzufrieden. Begründung: Zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße befindet sich neben der Bürgerwiese die Hundewiese. Da der Bereich und die angrenzenden Wege häufig durch Kinder und Radfahrerinnen und Radfahrer frequentiert werden, ist es sinnvoll, die Hundewiese mittels Zaunes und Törchen einzufrieden. Durch die Einfriedung können Konflikte zwischen Spaziergängerinnen und Spaziergängern, Radfahrerinnen und Radfahrern und Hunden bzw. deren Besitzerinnen und Besitzer entschärft werden. Gleichzeitig wird für die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer eine Möglichkeit geschaffen, ihre Hunde spielen zu lassen, ohne Angst haben zu müssen, dass sie in den Wald und auf die anliegende Schnellstraße laufen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1730 Aktenzeichen: 67 0
Sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs ermöglichen
Anregung an den Magistrat vom 02.07.2021, OM 444 entstanden aus Vorlage: OF 116/5 vom 12.06.2021 Betreff: Sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs ermöglichen Vorgang: OM 6857/20 OBR 12; ST 473/21 Der Magistrat wird gebeten , ein sicheres Überqueren des Ziegelhüttenwegs sicherzustellen und von einer Entfernung des Fußgängerüberwegs abzusehen bzw. den Fußgängerüberweg wieder zu errichten. Begründung: Das Verkehrsdezernat hat in der Stellungnahme ST 473 deutlich gemacht, dass es den Fußgängerüberweg auf Höhe der Liegenschaft Ziegelhüttenweg 30 für entbehrlich hält. Der Ortsbeirat hält den Überweg nicht für entbehrlich. Insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Eltern und deren Kinder ist der Fußgängerüberweg für ein sicheres Überqueren der Straße nötig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6857 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2021, ST 473 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1908 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen
Antrag vom 22.06.2021, OF 126/5 Betreff: Kreisverkehrsplatz Holbeinstraße - Radroute Darmstadt und Sicherheit für Fußgänger mit einplanen Der Ortsbeirat lehnt den Magistratsvortrag M 81 ab. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, 1. den Magistratsvortrag ebenfalls abzulehnen, 2. den Magistrat aufzufordern, a) Radverkehrsanlagen im Anschlussbereich des Kreisels mit einer Breite von mindestens 2,50 Metern je Fahrtrichtung zu planen und so die hier geplante Führung der Radroute Frankfurt - Darmstadt zu ermöglichen. Dazu sind beide Parkstreifen in der Unterführung aufzuheben. b) Den freien Rechtsabbieger für den Fahrzeugverkehr von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße, der eine zusätzliche, unübersichtliche Straßenquerung und Gefährdung für zu Fuß gehende Kinder auf dem Schulweg darstellt, aus der vorgelegten Planung zu streichen. Begründung: Durch Holbeinstraße, Oppenheimer Landstraße und Ziegelhüttenweg wird die künftige Raddirektverbindung Frankfurt Darmstadt geführt. Das hat der Magistrat ganz richtig in seinem Vortrag festgestellt. Auf die Idee, seine Planung entsprechend anzupassen ist er nicht gekommen. Auf einer Raddirektverbindung soll der Radverkehr durchgängig zügig fahren können. Dazu ist eine Mindestbreite von 2,50 Metern erforderlich, um freie Überholvorgänge auf der Radverkehrsanlage zu ermöglichen. Der erforderliche Platz wird durch Wegfall der Parkplätze in der Unterführung gewonnen, die überflüssig sind, weil sie in erster Linie Pendlerverkehr anziehen. Enttäuscht ist der Ortsbeirat über die Planung des sogenannten Bypass von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße. Der Planer stellte bei der Präsentation der Vorplanung im Ortsbeirat im Jahr 2019 dar, dass der Bypass in der Verwaltung umstritten, aber seine bevorzugte Variante sei. Der Ortsbeirat hat in seiner damaligen Anregung zur Vorplanung den Bypass ausdrücklich gestrichen (nachzulesen in Punkt 2 im Protokoll der 36. Sitzung der XI. Wahlperiode). Es sei hier noch einmal dargestellt, warum der Ortsbeirat die freien Rechtsabbieger speziell in Wohnbereichen als Relikt aus der autogerechten Stadt nicht wünscht: Der Fußverkehr wird gezwungen, den von hinten kommenden Fahrzeugverkehr zu beachten. Da Fußgänger nicht mit Rückspiegeln ausgestattet sind, muss durch Richtungswechsel die Einsicht in den rückwärtigen Verkehr sichergestellt werden. Für junge Erwachsene ist das ein Routinevorgang, aber immer ein unerwünschter Umweg. In der Mobilität eingeschränkte Personen belastet selbst kleine Umwege. Sie müssen einmal zusätzlich anhalten, zusätzlich Sicht nehmen und zusätzliche Gefälle auf ihrer Wegstrecke überwinden. Für Kinder sind die freien Rechtsabbieger eine besondere Qual. Sie haben einen zusätzlichen Zebrastreifen zu überwinden. Ein Zebrastreifen signalisiert ihnen nicht Sicherheit, sondern Gefahr. Sie müssen auf dem Fußweg vor dem Zebrastreifen warten, bis alle Autos vorbei gefahren sind oder wirklich vor dem Zebrastreifen anhalten. Daher müssen sie auch die Autos passieren lassen, die gar nicht den Abbieger nutzen, sondern geradeaus in den Kreisel einfahren. Auch die Eltern wollen ihre Kinder vor solcherart gefährlichen Schulwegen schützen. Bei Bau des freien Rechtsabbiegers ist deshalb mit einer höheren Anzahl "Elterntaxis" auf dem Kreisel zu rechnen. Der Fahrzeugverkehr kann leicht auf den Bypass verzichten. Die Wegebeziehung von der Holbeinstraße in die Burnitzstraße ist von untergeordneter Bedeutung. Geübte PkwFahrerinnen können auch im spitzen Winkel abbiegen. Größere Fahrzeuge müssen eine Runde um den Kreisel nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 11.06.2021, M 81 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 5 am 02.07.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 81 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 126/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Fahrradstraße Sachsenhäuser Landwehrweg
Antrag vom 23.05.2021, OF 23/5 Betreff: Fahrradstraße Sachsenhäuser Landwehrweg Der Ortsbeirat bittet den Magistrat im Sachsenhäuser Landwehrweg zwischen Letztem Hasenpfad und Ziegelhüttenweg eine Fahrradstraße einzurichten. Zusätzlich zur Beschilderung ist durch Fahrbahnmarkierungen auf diese Regelung hinzuweisen. Die Straße kann für den Kraftfahrzeugverkehr Richtung Westen freigegeben werden, im Bereich zwischen Ziegelhüttenweg und Oberer Schafhofweg auch in beiden Fahrtrichtungen. Die neue Regelung ist durch Presseveröffentlichungen und auf andere geeignete Weise zu kommunizieren. Begründung: Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad zur Martin-Buber-Schule fahren, fühlen sich häufig durch Autofahrer bedrängt. Radfahrende dürfen besonders im Bereich der Schule nicht von Autos überholt werden, weil der erforderlich Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann. Leider halten sich viele nicht an die Vorschriften. Der Schulweg wird für die Kinder dadurch unangenehm und gefährlich. Eine Fahrradstraße wird dagegen besser akzeptiert, weil inzwischen auch unter Kraftfahrern bekannt ist, dass der Fahrradverkehr Vorrang hat und Fahrräder zum Beispiel nebeneinander fahren dürfen. Es ist zu erwarten, dass Autos insgesamt etwas vorsichtiger fahren werden, was auch den zu Fuß gehenden Kindern zu Gute kommt. Selbstverständlich soll sich der Weg nicht in eine neue Fahrradrennstrecke verwandeln. Die Fahrbahnschwellen vor der Schule müssen daher erhalten bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 23/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Aufstellen eines Mülleimers an der Bürgerwiese (Mörfelder Landstraße)
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 116 entstanden aus Vorlage: OF 16/5 vom 13.04.2021 Betreff: Aufstellen eines Mülleimers an der Bürgerwiese (Mörfelder Landstraße) Der Magistrat wird gebeten, auf der Hundewiese/Bürgerwiese an der Mörfelder Landstraße einen Mülleimer aufzustellen. Begründung: Da auf der Hundewiese/Bürgerwiese an der Mörfelder Landstraße kein Mülleimer vorhanden ist, ist in diesem Bereich eine erhöhte Verschmutzung zu erkennen. Auch Tierhalterinnen und Tierhalter sind gezwungen, die benutzten Hundekottüten bis zum nächsten Mülleimer mitzunehmen. Der nächste Mülleimer befindet sich jedoch erst an der Bushaltestelle "Humperdinckstraße". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.08.2021, ST 1431 Aktenzeichen: 67 0
Maßnahmen gegen die Vermüllung im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee ergreifen
Anregung an den Magistrat vom 07.05.2021, OM 111 entstanden aus Vorlage: OF 7/5 vom 21.04.2021 Betreff: Maßnahmen gegen die Vermüllung im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee ergreifen Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen gegen die zunehmende Vermüllung wie der illegalen Entsorgung von Hausmüll und Sperrmüll im Bereich Mörfelder Landstraße zwischen Stresemannallee und Aussiger Straße sowie Richard-Strauß-Allee zu ergreifen. Als Maßnahmen kommen insbesondere die regelmäßige Kontrolle sowie das Aufstellen von Schildern mit der Aufschrift "(Sperr)Müll abladen verboten" in Betracht. Gegen die Müllverursacher sind ordnungsrechtliche Maßnahmen durchzuführen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass in dem genannten Bereich regelmäßig illegal Sperrmüll abgeladen wird. Hinzu kommt das Abstellen von Lastwagen und Wohnwagen, in denen Leute übernachten, die ihren Müll ebenfalls dort entsorgen. Da Müll bekanntermaßen weitere Müllabladungen anzieht, ist hier zügig Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2021, ST 1417 Aktenzeichen: 79 4
Fahrradbügel Ecke Oberer Schafhofweg/Esperantostraße
Antrag vom 10.03.2021, OF 775/5 Betreff: Fahrradbügel Ecke Oberer Schafhofweg/Esperantostraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, Fahrradbügel an der Ecke Oberer Schafhofweg/ Esperantostraße jeweils vor der Grenzmarkierung anzubringen. Quelle: Google Maps Begründung: Im Bereich Ecke Oberer Schafhofweg/Esperantostraße parken Kraftfahrzeuge häufig auf der Grenzmarkierung VZ 299, dies führt zur Unübersichtlichkeit für Auto- und Radfahrende. Viele Schüler nutzen diese Straße per Rad als Schulweg. Vor wenigen Jahren wurde im genannten Bereich eine Grenzmarkierung angebracht, auf der aber weiterhin häufig verbotswidrig Kraftfahrzeuge parken. Ordnungsmaßnahmen bleiben unwirksam. Dagegen wird die Grenzmarkierung erfahrungsgemäß gut eingehalten, wenn die Reihe der parkenden Fahrzeuge durch Fahrradbügel unterbrochen wird, weil so das verbotswidrige Parken offensichtlicher ist. In dem Bereich besteht zudem ein Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 5 am 05.05.2023, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 775/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 775/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme)
Die Beleuchtung im ZiegelhĂĽttenweg zwischen Wormser StraĂźe und ALDI sowie in der Niersteiner StraĂźe und Wormser StraĂźe verbessern
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7331 entstanden aus Vorlage: OF 1871/5 vom 07.01.2021 Betreff: Die Beleuchtung im Ziegelhüttenweg zwischen Wormser Straße und ALDI sowie in der Niersteiner Straße und Wormser Straße verbessern Der Magistrat wird gebeten, die Beleuchtung im Ziegelhüttenweg zwischen Wormser Straße und ALDI sowie in der Niersteiner Straße und Wormser Straße zu verbessern. Begründung: Die benannten Straßen werden ausschließlich durch alte Straßenlaternen beleuchtet, die zwar sehr schön sind, aber kaum Licht geben. Bewohner beschweren sich des Öfteren, dass sie befürchten, sich einer Gefahr auszusetzen, wenn sie die Straßen nach dem Dunkelwerden benutzen müssen. Auch in den Wintermonaten müssen Berufstätige noch ihre Einkäufe bei ALDI erledigen bzw. Anwohner ihre Wohnungen erreichen. Deshalb sollte die Beleuchtung der Laternen verbessert werden, damit Passanten gefahrlos ihr Ziel erreichen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2021, ST 1199 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 91 52
Park- und Fahrradplätze im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7340 entstanden aus Vorlage: OF 1905/5 vom 21.01.2021 Betreff: Park- und Fahrradplätze im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die im Bereich Oppenheimer Landstraße/Schwanthalerstraße schraffierte Fläche zur Einrichtung weiterer Fahrradabstellplätze zu nutzen. Begründung: In dem vorbezeichneten Bereich ist eine relativ große Freifläche schraffiert und abgepollert. Diese Fläche kann für weitere Fahrradabstellplätze genutzt werden. Hierfür besteht auch in diesem Bereich ein erheblicher Bedarf. Hier können drei bis vier Fahrradbügel angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1159 Aktenzeichen: 66 3
Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2021, OM 7341 entstanden aus Vorlage: OF 1907/5 vom 03.02.2021 Betreff: Auskunftsersuchen zu den in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschriebenen und beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen Vorgang: NR 895/19 CDU/SPD/GRÜNE Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, wann nach dem derzeitigen Planungsstand damit zu rechnen ist, dass die in der Vorlage NR 895 für den Ortsbezirk 5 beschlossenen Maßnahmen, um den Fuß- und Fahrradverkehr sicherer zu machen, realisiert sein werden . Begründung: Mit der Vorlage NR 895 wurden 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung u. a. auch für den Ortsbezirk 5 zahlreiche sinnvolle Maßnahmen beschlossen, die den Fuß- und Fahrradverkehr in den Bereichen Schwarzwaldstraße/Rennbahnstraße, Schweizer Straße, Mörfelder Landstraße und Offenbacher Landstraße, Gutzkowstraße, Oberräder Fußweg und Brückenstraße sicherer machen sollen. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 5 ist es äußerst wünschenswert, dass die vorgesehenen Maßnahmen sich nicht verzögern. Damit möglichst frühzeitig Verzögerungen entgegengewirkt werden kann, ist es sinnvoll, nachdem nun mehr als 18 Monate seit Beschlussfassung verstrichen sind, zu überprüfen, ob der ursprünglich ins Auge gefasste Zeitplan voraussichtlich eingehalten werden kann oder ob zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, damit die vorgesehenen Maßnahmen ohne Verzögerung realisiert werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2021, ST 1235 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1
Grünfläche Mörfelder Landstraße/Ecke Kranichsteiner Straße aufwerten
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7179 entstanden aus Vorlage: OF 1864/5 vom 04.01.2021 Betreff: Grünfläche Mörfelder Landstraße/Ecke Kranichsteiner Straße aufwerten Der Magistrat wird gebeten, die Grünfläche Mörfelder Landstraße/ Ecke Kranichsteiner Straße aufzuwerten und vom Sperrmüll zu befreien. Begründung: Auf der Grünfläche steht derzeit ein Baum. Das angrenzende Gelände ist in einem sehr schlechten Zustand und unansehnlich. Dies führt dazu, dass dort regelmäßig Sperrmüll abgestellt wird. Eine Aufwertung der Fläche könnte hier Abhilfe schaffen. Außerdem könnte ein kleiner Teil der Fläche so hergerichtet werden, dass die am Carolus-Brunnen störenden Altkleidercontainer dorthin versetzt werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2021, ST 1031 Aktenzeichen: 67 0
Parksituation an der Mörfelder Landstraße 136
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2021, OM 7183 entstanden aus Vorlage: OF 1870/5 vom 04.01.2021 Betreff: Parksituation an der Mörfelder Landstraße 136 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen gegen das Zuparken des Gehwegs vor dem Bereich Mörfelder Landstraße 136 vornehmen zu lassen. Hierbei ist insbesondere der dort befindliche Ampelübergang gegen das Zuparken zu sichern und eine freie Sicht der dortigen Fußgänger auf die Straße zu gewährleisten. Begründung: In dem obigen Bereich wird der Gehweg in einem nicht mehr hinnehmbaren Maße zugeparkt. Insbesondere an der Ampelanlage werden Fahrzeuge ohne jede Ordnung abgestellt. Dadurch haben die Fußgänger an der Ampel keine Möglichkeit, den herankommenden Verkehr zu beobachten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 845 Aktenzeichen: 32 1
Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee
Antrag vom 12.12.2020, OF 1872/5 Betreff: Keine Fütterung von Tauben in und um die Eisenbahnunterführung Stresemannallee Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass das Füttern der Tauben im Bereich der Eisenbahnunterführung Stresemannallee unverzüglich unterbunden wird. Der Ortsbeirat bittet darum, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Aufstellen von Schildern "Taubenfütterungverboten" mit der Zusatzinformation der Strafbarkeit. 2. Sicherstellung der Vergrämung der Tauben in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn. 3. Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. 4. Dass eine empfindliche Bestrafung der Täterin erfolgt, da das Fütterungsverbot bekannt ist und die Bürgerin mehrfach vergeblich von der Bevölkerung darauf hingewiesen wurde und wird. 5. Da das Problem durch die Bürger mehrfach den Ordnungsbehörden gemeldet wurde - erstmals am 27.1.2020 und danach des Öfteren - ist dem Ortsbeirat darzulegen, warum hier nicht gehandelt wurde und das Problem somit - seit Anfang 2020 - permanent zugenommen hat. Zwar wurden die Futterauslagen dokumentiert, aber darüberhinaus sei nichts geschehen, so die verärgerten Bürger. 6. Inzwischen haben Bürger das Fahrzeug mit dem Kennzeichen (wird dem Magistrat separat mitgeteilt) identifiziert und die fütterungswütige Person auch fotografiert. Diese Person erzählt den Bürgern jedoch, dass sie Mitarbeiterin der Stadt und berechtigt sei, so zu handeln. Aufgrund auch dieser Meldung an die Ordnungsbehörden, ist wiederum nichts geschehen. Der Ortsbeirat fragt, warum geschah auch daraufhin nichts? 7. Da hier die Gesundheit der Bevölkerung durch Tauben und Ratten stark belastet ist, fordert der Ortsbeirat nunmehr den Magistrat zu schnellstem Handeln auf und weist darauf hin, dass gerade in den derzeitigen schweren Coronazeiten Sauberkeit und Hygiene höchstes Gebot sind. Die Bevölkerung hat einen Anspruch auf gesundheitlichen Schutz. 8. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat darum, auch die nachfolgend genannten Plätze auf Fütterung durch die vorstehende Person zu überprüfen, denn Bürger machen darauf aufmerksam, dass diese Plätze alle mit identischem Futter versehen werden: 1. Am Südbahnhof - Schweizer Straße Bahnunterführung, Aufgang zu den Gleisen 1-4 2. Richard Strauß Allee / Ecke Mörfelder Landstraße . 3. Diesterwegplatz am Südbahnhof (Bushaltestelle Linie 47/48) Begründung: Bürger beschweren sich permanent über die ständig zunehmende Taubenpopulation. Umherfliegende Federn und Schuppen der Tiere belasten ihre Atemwege. Kontinuierlich vorhandene Ratten in diesem Bereich werden angelockt. Durch die tägliche, also sehr regelmäßige säckeweise Fütterung - nach Einbruch der Dunkelheit und morgens - wird die Vermehrung von Ratten und Tauben stark vorangetrieben. Eine anfänglich erträgliche Taubenpopulation von etwa 50 Tieren ist inzwischen auf etwa 350 bis 600 Tiere angewachsen (hier erschöpft sich dann das Zählen). Die Aufenthaltsqualität für die Bevölkerung im o.g. Bereich der Straßenbahnhaltestelle, der Ampelanlage, der Fußwege und Straßen sowie des nahen Restaurants Casa Nova ist stark eingeschränkt. Da der Stein des Anstoßes auf städtischem Gebiet liegt - direkt an der Kreuzung Stichstraße Stresemannallee / Restaurant Casanova - ist u.E. eine Zuständigkeit der Deutschen Bahn AG/VGF nicht gegeben. Letztere stellt jedoch im Hinblick auf die Problematik Rattenfallen auf. Für das Gesamtproblem allerdings im Endeffekt zu wenig hilfreich. Zur Verdeutlichung des Problems, nachfolgend einige aussagekräftige Fotos. Weitere können angefordert werden! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.01.2021, OF 1893/5 Auskunftsersuchen vom 22.01.2021, V 1927 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 32 Die Vorlage OF 1893/5 wird zum gemeinsamen Antrag von CDU, GRÜNE und FDP erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1927 2021 1. Die Vorlage OF 1872/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1893/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor und in der Begründung das Wort "Intensivtäter" durch das Wort "Täter" ersetzt wird. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)
Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2020, OM 6953 entstanden aus Vorlage: OF 1846/5 vom 09.11.2020 Betreff: Schutz vor verkehrsgefährdendem Falschparken Der Magistrat wird gebeten, die Gefahrensituation im Bereich der folgenden Kreuzungen und Zebrastreifen dadurch zu entschärfen, dass verkehrsgefährdendes Falschparken in den Fünf-Meter-Bereichen der Einmündungen, möglichst durch Fahrradbügel, anderenfalls durch Poller, baulich verhindert wird: 1. Wallstraße 14 und 18, Kreuzung Fritschengäßchen; 2. Bindingstraße 2, Kreuzung Darmstädter Landstraße 98 - beidseitig auf der Sperrfläche, Fahrradbügel anstelle der Stellvertreter; 3. Bindingstraße 13, Kreuzung Gretenweg 19; 4. Bruchstraße 4, Kreuzung Brückenstraße; 5. Danneckerstraße 29, Kreuzung Stegstraße; 6. Danneckerstraße 22, Kreuzung Stegstraße 45; 7. Darmstädter Landstraße 17-19, Kreuzung Heisterstraße 2; 8. Gartenstraße 122, Kreuzung Schaubstraße 1; 9. Gartenstraße 78, Kreuzung Holbeinstraße 13; 10. Gartenstraße 96, Kreuzung Rembrandtstraße 18; 11. Groß e Rittergasse 20, vor dem Zebrastreifen; 12. Gutzkowstraße 21, vor dem Zebrastreifen; 13. Holbeinstraße 41, Kreuzung Schwanthalerstraße; 14. Holbeinstraße 48, Kreuzung Schwanthalerstraße; 15. Letzter Hasenpfad 64, Sperrfläche vor dem Zebrastreifen. Begründung: In Sachsenhausen werden Kfz und Lieferwagen oft sehr wild auf Kreuzungen und im Bereich von Zebrastreifen geparkt. Das gefährdet die Fußgänger und Fahrradfahrer in diesen Bereichen erheblich, da sie von Autofahrern nicht oder zu spät gesehen werden. Der Ortsbeirat sieht es in Anbetracht der hohen Zahl getöteter und verletzter Fußgänger und Fahrradfahrer im Ortsbezirk 5 als notwendig an, die Übersichtlichkeit der Kreuzungen und Zebrastreifen zu verbessern. Fahrradbügel und Poller können diesem Zweck dienen. Wo möglich, sollen Fahrradbügel installiert werden, da sie zusätzlich das Abstellen von Fahrrädern auf den ohnehin schmalen Gehwegen unnötig machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.04.2021, ST 743 Aktenzeichen: 32 1
Ideen
Keine Ideen gefunden.