Meine Nachbarschaft: Winzersteige
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Vorlagen
Einführung einer Einbahnstraßenregelung für den Alfred-Göbel-Weg von der Einmündung Riedstraße in Richtung Bergen.
Antrag vom 19.01.2015, OF 294/16 Betreff: Einführung einer Einbahnstraßenregelung für den Alfred-Göbel-Weg von der Einmündung Riedstraße in Richtung Bergen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Einführung der Einbahnstraßenregelung im Atfred-Göbel-Weg in Fahrtrichtung Bergen zu veranlassen. Begründung: Der Alfred-Göbel-Weg ist eine sehr schmale Straße auf Grund dessen Bürgersteige nur andeutungsweise vorhanden sind. Das heißt, durch die zur Zeit bestehende Regelung kommt es häufiger zu Begegnungen von bergauf und bergab fahrenden Fahrzeugen. Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden und ein Fahrzeug muss in diesem Fall rückwärts in eine private Hofeinfahrt ausweichen und das entgegenkommende Fahrzeug passieren lassen. Durch den Neubau an der Ecke Alfred-Göbel-Weg und Röhrborngasse wird sich die Anzahl der Fahrzeuge weiter erhöhen. Für das Grundstück Alfred-Göbel-Weg 18 gibt es nach Auskunft der Bauaufsicht bereits eine Bauanfrage, was die Situation noch weiter verschlechtern würde. Der Alfred-Göbel-Weg ist Bestandteil des Schulwegs zur Schule am Hang, eine Regelung des Straßenverkehrs ohne Gegenverkehr wäre auch zum Vorteil der Schülerinnen und Schüler. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 16 am 10.03.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 294/16 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 CDU, 1 GRÜNE, WBE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 5 CDU und 3 GRÜNE (= Annahme)
Parkverbot in engen Wohnstraßen, Ausschilderung aller in Bergen-Enkheim .zu engen Straßen. gemäß §.12.Absatz.1, §.49.StVO, §.24.STVg; 51b BKat mit dem Verkehrszeichen .Eingeschränktes Halteverbot.
Antrag vom 12.01.2015, OF 286/16 Betreff: Parkverbot in engen Wohnstraßen, Ausschilderung aller in Bergen-Enkheim "zu engen Straßen" gemäß § 12 Absatz 1, § 49 StVO, § 24 STVg; 51b BKat mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, sämtliche Straßen in Bergen-Enkheim, die gemäß den obigen Paragraphen zu eng zum Parken sind, z.B. Kreuzbergstraße, Siedlerstraße, Laurentiusstraße nördlicher Teil, Am Hessenborn, Bruderhofstraße und Im Hermeshain von Röhrborngasse bis Am Bächelchen usw., die nicht entsprechend ausgeschildert sind, zu erfassen und zur rechtlichen Klarstellung für die Anwohner mit dem Verkehrszeichen "Eingeschränktes Halteverbot" auszuschildern, um den Anwohnern, Handwerkern, Anlieferern und sonstigen Besuchern rechtliche Sicherheit zu geben, wo man parken/nicht parken oder nur kurz, auch zum Be- und Entladen halten kann Begründung: Es gibt in Bergen-Enkheim neben den aufgeführten viele weitere schmale Altstadtstraßen, in denen laut den obigen Paragraphen niemals geparkt und höchstens mal kurz gehalten werden darf. Diese Straßen sind, mit wenigen Ausnahmen, wie z.B. nördlicher Teil der Laurentiusstraße, nicht ausgeschildert, so daß dort häufig geparkt wird. Nachdem die emsige Stadtpolizei solche Straßen gerne abfährt und reihenweise Knöllchen verteilt, sollten alle Bürger über die rechtliche Situation mittels dem Verkehrsschild "Eingeschränktes Halteverbot" aufgeklärt werden, denn kein Mensch mißt mit einem Metermaß nach, wie breit der verbliebene Straßenraum ist und ob das zulässig ist. Andererseits laufen Anwohner und Anlieger dauernd Gefahr, schon bei kurzem Halt mit einer Ordnungswidrigkeit sanktioniert zu werden. Das ist nicht bürgerfreundlich und kann nicht Sinn einer verantwortungsvollen Verkehrsüberwachung sein. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 10.02.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 286/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und SPD gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Fragen zu den anstehenden Straßenbaumaßnahmen in der Sossenheimer Riedstraße
Antrag vom 22.12.2014, OF 1212/6 Betreff: Fragen zu den anstehenden Straßenbaumaßnahmen in der Sossenheimer Riedstraße Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die nachfolgenden Fragen zu den anstehenden Straßenbaumaßnahmen in der Sossenheimer Riedstraße zu beantworten: 1. Ist sichergestellt, dass nach den Umbaumaßnahmen die Schulbusse, die die Kinder bspw. regelmäßig zum Schwimm-Unterricht bringen, noch eine ausreichende Wendemöglichkeit haben? Wurde die Maßnahme diesbezüglich mit der Albrecht-Dürer-Schule besprochen bzw. abgestimmt? 2. Wie wird gewährleistet, dass die Freiwillige Feuerwehr während der Baumaßnahmen ungehindert durch ihr Rolltor ein- und ausfahren kann? Begründung: Gemäß Beobachtungen von Anwohnern haben die Schulbusse bereits jetzt manchmal Probleme beim Wenden. Da die Straße mit den Baumaßnahmen teilweise verengt wird, sollte sichergestellt sein, dass die Busse danach noch ausreichend Platz zum Wenden haben. Die Freiwillige Feuerwehr in der Sossenheimer Riedstraße hat widersprüchliche Angaben dahingehend erhalten, ob während der gesamten Dauer der Baumaßnahmen das Rolltor frei bleibt und wünscht diesbezüglich Klarheit. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 13.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1212/6 wurde zurückgezogen.
Parksituation an der Riedstraße/Einfahrt in die Straße An den Pappeln in Enkheim
Anregung an den Magistrat vom 04.11.2014, OM 3620 entstanden aus Vorlage: OF 273/16 vom 18.09.2014 Betreff: Parksituation an der Riedstraße/Einfahrt in die Straße An den Pappeln in Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, durch geeignete Straßenmarkierungen den Ein-/ Ausfahrtsbereich der Straße An den Pappeln besser zu kennzeichnen und somit zum Beispiel auch für Rettungsfahrzeuge, Feuerwehren et cetera frei zu halten. Begründung: Aufgrund beidseitigen Parkens längs der Riedstraße im Abschnitt Rangenbergstraße/Leuchte wird oft die Ein-/Ausfahrt der Straße An den Pappeln nicht oder unzureichend beachtet, sogar offenbar gar nicht als solche erkannt und zugeparkt. Verschärft noch durch zeitweise hohes Verkehrsaufkommen (nahe gelegenes Schwimmbad, in beide Betriebsrichtungen verkehrende Buslinie 42) entsteht hier wegen unübersichtlicher Verkehrsbedingungen erhebliche Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer, die bereits wiederholt Anlass zu Bürgerbeschwerden bot. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1637 Aktenzeichen: 32 1
Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2015 bis 2018 hier: Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges zwischen Neuer Weg und Röhrborngasse
Antrag vom 29.10.2014, OF 275/16 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Investitionsprogramm 2015 bis 2018 hier: Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges zwischen Neuer Weg und Röhrborngasse Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Mittel für die Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges zwischen Neuer Weg und Röhrborngasse in das Investitionsprogramm 2015 bis 2018 zum Haushalt 2015/2016 eingestellt. Der Heinrich-Bingemer-Weg bei der Sanierung so herzurichten, dass er für schwere Fahrzeuge -wie die Busse der Linie 42- befahrbar ist, ohne dass diese ihn innerhalb kurzer Zeit erneut zu Grunde richten. Begründung: Der Heinrich-Bingemer-Weg ist im genannten Bereich dringend zu sanieren; Unebenheiten und Schlaglöcher machen sich insbesondere für die Fahrgäste der dort verkehrenden Buslinie 42 bemerkbar. Bei der ursprünglichen Planung der Straße war nicht abzusehen, dass diese ins Liniennetz der örtlichen Ringbuslinie übernommen werden würde. Entsprechend ist der Unterbau der Straße offenbar zu weich ausgelegt worden, um die Belastung auf lange Dauer tragen zu können. Antragsteller: CDU GRÜNE WBE SPD FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Etatanregung EA 68 2014 Die Vorlage OF 275/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Geschwindigkeitskontrollen in der Stargarder Straße
Antrag vom 13.10.2014, OF 269/16 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen in der Stargarder Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, während der einseitigen Sperrung der östlichen Barbarossastraße, wegen der Erschließung des Baugebietes Leuchte und der Bauarbeiten in der Riedstraße, bei einseitiger Sperrung und Betrieb einer Behelfsampel, in der von Ost nach Süd durchgängigen, schmalen, schnurgeraden und einseitig beparkten Stargarder Straße, regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Begründung: Seit Beginn der Verkehrsbeschränkungen nutzen Anwohner und Ortskundige diese Wohnstraße vermehrt, gerne auch mit erhöhter Geschwindigkeit, um schnell und ohne weitere Ampeln auf die Ausfahrt Leuchte in die Vilbeler Landstraße zu kommen. Das ist zwar verständlich, nicht aber, dass die zugelassene Höchstgeschwindigkeit laufend erheblich überschritten wird. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 04.11.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 269/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kanalprobleme in Sossenheim nachhaltig lösen
Anregung an den Magistrat vom 07.10.2014, OM 3521 entstanden aus Vorlage: OF 1124/6 vom 16.09.2014 Betreff: Kanalprobleme in Sossenheim nachhaltig lösen Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um ein Übertreten des Abwassers aus den Kanälen in dem Gebiet Dottenfeldstraße/Am Salusbach/Sossenheimer Riedstraße nachhaltig zu verhindern und so die wiederkehrenden Überschwemmungen des Spielplatzes "Am Salusbach" und die damit verbundenen notwendigen Sanierungen zu vermeiden. Für den Fall, dass keine geeigneten Maßnahmen zur Vermeidung eines Überflutens der Kanäle gefunden werden, wird der Magistrat gebeten zu prüfen, ob eine Verlegung des Spielplatzes möglich ist, um den Kindern eine dauerhafte Spielmöglichkeit (ohne sanierungsbedingte Sperrungen) zu bieten und langfristig Kosten zu sparen. Begründung: Vor einigen Jahren wurden im vorderen Bereich des Sossenheimer Kerbeplatzes "Überlaufbecken" zur Entlastung der Kanäle installiert. Da man zu dem Zeitpunkt davon ausgegangen ist, dass dadurch weitere Überschwemmungen verhindert werden, wurde der Spielplatz "Am Salusbach" aufwendig hergerichtet. Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Maßnahme weitere Überschwemmungen nicht verhindern konnte. Wie in den vergangenen Jahren bereits wiederholt geschehen, trat in diesem Jahr nach starken Regenfällen bereits zwei Mal Abwasser aus den Kanälen und hat den Spielplatz "Am Salusbach" überflutet. Nach diesen Überschwemmungen musste der Spielplatz jeweils gesperrt und kostenintensiv saniert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1591 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2015, ST 552 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2015, ST 1378 Aktenzeichen: 90 32
Instandsetzung des Fritz-Schubert-Ringes unterhalb des Speierlingweges
Antrag vom 25.08.2014, OF 261/16 Betreff: Instandsetzung des Fritz-Schubert-Ringes unterhalb des Speierlingweges Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor Einbruch des Winters die beiden unterhalb der Mittelinsel nach dem Speierlingweg entstandenen Risse in der Fahrbahn, die parallel zum Hang zwischen den Bürgersteigen verlaufen, so zu verschließen, daß keine Frostaufbrüche auf dieser durch den Busverkehr stark beiasteten Straße entstehen. Begründung: Nachdem beide Risse bereits provisorisch repariert wurden, ist die Straße, da der Hang offensichtlich hier schiebt, wieder am Reissen. Diese Risse sollten schnell geschlossen werden, damit größere Frostaufbrüche erst gar nicht entstehen können. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2014, TO I, TOP 18 Beschluss: Der stellvertretende Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 261/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Prüfung eines Grundstücks für einen Senioren-.Spielplatz.
Antrag vom 23.06.2014, OF 254/16 Betreff: Prüfung eines Grundstücks für einen Senioren-"Spielplatz" Der Ortsbeirat möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Benehmen mit Grünflächenamt und Liegenschaftsamt der Stadt Frankfurt am Main die Verfügbarkeit und Geeignetheit des Grundstücks im Heinrich-Bingemer-Weg zwischen Hausnummer 68 und der Winzersteige mit Blick auf die Einrichtung eines Senioren-"Spielplatzes" oder -Fitnessparcours zu prüfen. Begründung: Das genannte Grundstück steht nach Wissensstand des Antragstellers im Eigentum der Stadt und wird zum gedachten Zweck (ggfs. Ausbau der Winzersteige zur vollwertigen Straße) nicht benötigt. Die leichte Hanglage könnte zum Ausbau eines reizvollen Geländes gerade von Vorteil sein. Eine gute Erreichbarkeit ist über die Winzersteige (in Fortsetzung des Fitnessprogramms) oder über die Haltestelle der Linie 42 gegeben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 16 am 08.07.2014, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 254/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2014, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 254/16 wurde zurückgezogen.
Brunnen auf dem Baugrundstück Speierlingweg 1-3
Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3076 entstanden aus Vorlage: OF 239/16 vom 09.04.2014 Betreff: Brunnen auf dem Baugrundstück Speierlingweg 1-3 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der auf dem Baugrundstück Speierlingweg 1-3 seit mehr als 50 Jahren befindliche, mit einer Platte abgedeckte Brunnenschacht noch Wasser führt und ob bei den anstehenden Baumaßnahmen zu befürchten ist, dass die diesen Brunnen früher speisenden wasserführenden Schichten am geologisch instabilen Berger Hang bei den notwendigen Aushubarbeiten angeschnitten werden. Die Angebotsunterlagen eines Bauträgers gehen von einem ebenen Gelände aus, was aber nicht der Fall ist. Das Baugrundstück hat ein erhebliches Gefälle nach Süden und Westen. Begründung: Da vor einigen Jahren beim Aushub eines Neubaus eine Straße höher, an der Ecke der Straße An der Pfaffenmauer/Fritz-Schubert-Ring, der Fritz-Schubert-Ring und ein Haus oberhalb in die ausgehobene Baugrube zu rutschen drohten, waren langwierige Sicherungsmaßnahmen notwendig, die zu einer fast einjährigen Sperrung des Fritz-Schubert-Ringes führten. Dies muss sich nicht wiederholen. Anlage 1 (ca. 1,5 MB) Anlage 2 (ca. 3,4 MB) Anlage 3 (ca. 1,6 MB) Anlage 4 (ca. 1,6 MB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2014, ST 1004 Aktenzeichen: 79 1
Weitere Papierkörbe in Bergen-Enkheim
Antrag vom 07.04.2014, OF 242/16 Betreff: Weitere Papierkörbe in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten mit dem Grünfiächenamt und der FES zu vereinbaren, dass in folgenden Straßen Papierkörbe aufgestellt werden: Nordring/Haingasse, Ludwig-Klemann-Weg/Schelmenweg, Marktplatz, Leuchte 50, Leuchte 35 und Jean-Kempf-Weg/Eingang zur Kleingartenanlage Pfingstweide. Hinweis: An der Stadtmauer/Fritz-Schubert-Ring stehen mit dem Papierkorb an der Haltestelle derVGF 5 Papierkörbe auf ca. 60 Meter Gehweg. Drei Papierkörbe könnten ohne weiteres in den o. g. Standorten eingesetzt werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 06.05.2014, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 242/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Prüfung der Einrichtung sogenannter sicherer Hol- und Bringzonen in Laufnähe der Bergen-Enkheimer Grundschulen, sowie nach Möglichkeit auch der Schule am Ried
Antrag vom 14.10.2013, OF 205/16 Betreff: Prüfung der Einrichtung sogenannter sicherer Hol- und Bringzonen in Laufnähe der Bergen-Enkheimer Grundschulen, sowie nach Möglichkeit auch der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, in Laufnähe bis zu 250 Meter im Umkreis der Schule am Landgraben und der Schule am Hang sogenannte Hol- und Bringzonen für SchülerInnen der betroffenen Schulen einzurichten, um damit das tägliche Sicherheitsrisiko vor den Schulen durch kreuz- und quergeparkte "Eltern-Taxis" zu verhindern und den SchülerInnen zumindest ein Minimum an Bewegung zuzumuten. Auch in der weiterführenden Schule am Ried sollte die Situation nach Möglichkeit optimiert werden. Der Magistrat wird auch um Auskunft gebeten, welche rechtlichen Möglichkeiten es für die Schulen gibt, nach Einrichtung solcher Zonen die unmittelbare Andienung bis ans Schultor wirkungsvoll zu untersagen. Begründung: Im aktuellen Heft der ADAC-Motorwelt (siehe Anhang) wird im Zusammenhang mit der kritisch gesehenen Praxis der "Eltern-Taxis" vor den Schulen oben skizziertes vorgeschlagen. Auch unermüdliches Einwirken der Schulen auf Teile der Elternschaft führt offenbar nicht dazu, dass auch diese ihren Kindern den täglichen Schulweg zutraut und das damit zusammenhängende Lernen ermöglicht. Die Verkehrssituation morgens und mittags vor den Schulen bleibt abenteuerlich und eine Gefährdung für alle Kinder. Innerhalb des Radius von 250 Metern und durch Zebrastreifen besichert befindet sich bei der Schule am Landgraben etwa der Bereich des oberen Landgrabens zwischen Nordring und Turnhalle oder bei der Schule am Hang der Fritz-Schubert-Ring unterhalb des Heinrich-Bingemer-Weges, die sich möglicherweise zur Einrichtung solcher Zonen nutzen ließen. Anlage 1 (ca. 232 KB) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 205/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen WBE und SPD (= Annahme)
Bebauung des Neubaugebietes Leuchte
Antrag vom 24.09.2013, OF 196/16 Betreff: Bebauung des Neubaugebietes Leuchte Gemäß dem Vorschlag des Magistrats im zweiten Absatz der Stellungnahme B402 vom 12.08.2013 wird gebeten, mindestens für den Zeitraum der Erschließung und Bebauung des Neubaugebietes Leuchte die folgenden verkehrlichen Veränderungen am Knotenpunkt Leuchte / Vilbeler Landstr. vorzunehmen und die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2014 einzustellen: - die heutige Ausfahrt aus der Leuchte auf sechs bis sieben Meter zu verbreitern und die Verkehrsinsel im Einmündungsbereich entsprechend zu verkleinern. - Die Spur für Rechtsabbieger von der Borsigallee um einen Pfeil zum Gerade ausfahren zu erweitern. - die Signalisierung der Ausfahrt Leuchte entsprechend anzupassen. Begründung: Die umfangreichen Verkehrsbewegungen mit Baufahrzeugen und schwerem Gerät müssen über die Straße "Leuchte" abgewickelt werden unter Zu-und Abfluss auf die Vilbeler Landstraße. Eine Andienung über den Fritz-Schubert-Ring verbietet sich aufgrund des Nadelöhrs am Ende (Röhrborngasse) vollends und wäre technisch gar nicht möglich. Es ist aber auch eine (teilweise) Abwicklung über die engen Straßen Barbarossastraße und Triebstraße kaum denkbar und den Anwohnern nicht zumutbar. Als Alternative bietet sich somit nur noch die zügige planerische Umgestaltung des "Knoten Vilbeler Landstraße / Borsigallee an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 196/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen WBE und SPD (= Annahme)
Einstellung der Mittel zur Grundsanierung des Heinrich-Bingemer-Weges vom Neuen Weg bis zur Röhrborngasse.
Antrag vom 24.09.2013, OF 199/16 Betreff: Einstellung der Mittel zur Grundsanierung des Heinrich-Bingemer-Weges vom Neuen Weg bis zur Röhrborngasse. Vorgang: ST 1500/12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2014 werden die erforderlichen Mittel eingestellt, damit eine Grundsanierung des Heinrich-Bingemer-Weges vom Neuen Weg bis zur Röhrborngasse durchgeführt werden kann. Begründung: Wie in der oben genannten Stellungnahme ausgeführt, fehlten in 2012 die notwendigen Mittel bzw. wurden im Haushalt 2012 nicht eingestellt. Die durchgeführten punktuellen baulichen Maßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung ergeben einen Flickenteppich der in Frankfurt seines gleichen sucht. In diesem Bereich befinden sich unterschiedliche Straßenhöhen und die verkehrliche Sicherheit ist nicht mehr gewährleistet. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1500 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 199/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen WBE, SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Briefkasten in der Sossenheimer Riedstraße ersetzen
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2013, OM 2283 entstanden aus Vorlage: OF 744/6 vom 28.05.2013 Betreff: Briefkasten in der Sossenheimer Riedstraße ersetzen Der Magistrat wird gebeten, sich mit der zuständigen Stelle der Deutschen Post AG in Verbindung zu setzen, damit in der Sossenheimer Riedstraße bzw. in unmittelbarer Nähe wieder ein Briefkasten errichtet wird. Begründung: Nach der Schließung der Postfiliale in der Sossenheimer Riedstraße und dem geplanten Abriss des Postgebäudes wurde nun auch der Briefkasten ersatzlos entfernt. In dem Bereich wohnen allerdings gerade viele ältere und mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, denen der Briefkasten sehr fehlt. Daher sollte die Deutsche Post AG dort für Ersatz sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1339 Aktenzeichen: 92 31
Instandsetzungsarbeiten nach dem langen, harten Winter am Fritz-Schubert-Ring zwischen Speierlingweg und Am Wickengarten
Antrag vom 28.04.2013, OF 180/16 Betreff: Instandsetzungsarbeiten nach dem langen, harten Winter am Fritz-Schubert-Ring zwischen Speierlingweg und Am Wickengarten Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten 1.den westlichen Straßenrand der Grundnetzstraße Fritz-Schubert-Ring mit Linienbusverkehr zwischen Speierlingweg und Am Wickengarten, dessen Rinnsteinplatten insbesondere im oberen Teil unterspült und abgesackt sind, und durch den Linienbus zum Teil beim Befahren zerstört wurden, wieder instand zu setzen, da der jetzt freiliegend Asphalt- Fahrbahnrand sonst ebenfalls beschädigt wird und in die Unterspülung abbricht. 2. Auf der Fahrbahn unterhalb der Mittelinsel am Speierlingweg haben sich wieder 2 Querrisse über die ganze Fahrbahnbreite gebildet, die überprüft und ggf. geschlossen werden müssen, um größere Folgeschäden zu vermeiden. Ebenfalls zwischen den Häusern Fritz-Schubert-Ring 47und 18 hat sich ein Riss über die halbe Fahrbahn gebildet. 3. Vor der Einfahrt zum Parkplatz des Hallenschwimmbades ist ein großes Loch in der Fahrbahn mit weiteren Läsionen der Fahrbahn, die geschlossen werden müssen. Begründung: Diese Winterschäden sind so erheblich, dass sie umgehend behoben werden müssen, weil durch den Linienbus die Schäden sonst noch größer werden. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2013, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Ortsvorsteher wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 180/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nichts hält so lange, wie ein Provisorium . umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet .Leuchte.
Antrag vom 22.04.2013, OF 177/16 Betreff: Nichts hält so lange, wie ein Provisorium - umfassende Verkehrsleitplanung für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten im Neubaugebiet "Leuchte" Präambel: Das kurz vor der Bebauung stehende Neubaugebiet "Leuchte" wurde bereits in den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts geplant. Die unzureichende verkehrliche Erschließung dieses Neubaugebietes wurde bereits in den 70er Jahren mit dem damals baurechtlich sehr anfechtbaren Lückenschluß zwischen dem Ende der Leuchte an der Justizsiedlung und dem Fritz-Schubert-Ring zur Erschließung, des zur Zeit der Fertigstellung ebenfalls noch gar nicht baurechtlich genehmigten Schwimmbades gelegt. Der Lückenschluß nach Bergen wurde durch die Hangbrücke zwischen Fritz-Schubertring und "Im Sperber" bei der Erschließung des Baugebietes "Pfingstborn II" Anfang der 70er Jahre vollzogen, obwohl die "innerörtliche Verbindungsstraße" in der sehr schmalen Einbahnstraßen-Altstadtgasse "Röhrborngasse" mitten auf der Marktstraße, kurz vor dem Engpaß am Berger Rathaus endet. Im Laufe der Jahre hat sich diese, nach dem damaligen Romero-Plan vorläufige, heutige "Grundnetzstraßenverbindung" zu einem sehr viel genutzten Schleichweg entwickelt, der nur über die Röhrborngasse nach Norden abfließen kann. Das kann mit dem zu erwartenden Anliegerverkehr aus dem Neubaugebiet "Leuchte" und der geplanten Öffnung der Leuchte in die Borsigallee so nicht bleiben. Anbei zwei Fotos aus der Röhrborngasse. Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt für Bergen-Enkheim vor Beginn der Bauarbeiten zum Neubaugebiet "Leuchte" in Abstimmung mit dem Ortsbeirat 16 ein schlüssiges Verkehrskonzept für die Verkehrsleitplanung in Bergen-Enkheim zu erstellen, mit dem der Durchgangsverkehrs aus den Wohngebieten ferngehalten wird und insbesondere das Nadelöhr "Röhrborngasse" entlastet wird. Dabei ist auch zu klären, inwieweit die seit Jahrzehnten geplante Umgehungsstraße "Westumgehung Bergen-Enkheim/Ostumfahrung Seckbach" die Verkehrssituation im Frankfurter Osten auch unter Einbeziehung des zu erwartenden zusätzlichen Verkehrs mit dem Lückenschluß der A66/A661 entlasten könnte. Begründung: In Bergen-Enkheim beruht die Verkehrsleitung zum größten Teil auf Planungen aus den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Es gibt ein Netz von Einbahnstraße, das zum Teil nicht mehr sinnvoll ist und eher mehr Verkehr generiert als verhindert. Es wurden große, zum Teil regelrecht abgeschottete Neubaugebiete, wie "Am Rosenträger" und "Hinter den Obergärten" erschlossen und bebaut, die den Anliegerverkehr vervielfacht haben, aber über den älteren Stadtkern erschlossen werden. Dazu kommen das "Hessencenter" und das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße, das am Ortsende "gefangene" Schwimmbad und die Riedschule, die alle sehr viel Verkehr generieren. Aller innerörtlicher Verkehr nach Norden wird über den steilen Neuen Weg, die noch steilere Röhrborngasse und die Leuchte/FritzSchubert-Ring/Röhrborngasse abgewickelt. Dazu kommt der beständig zunehmende Schleichverkehr aus der Vilbeler Landstraße, um den Bogen um Bergen-Enkheim Richtung Norden abzukürzen und die vielen Ampeln zu umgehen. Es muss deshalb eine Lösung gefunden werden, um das wie in einem Sack durch das Naturschutzgebiet gefangene Enkheim vom Schleichverkehr zu entlasten, damit der Anliegerverkehr sinnvoll und lärmschonend abgewickelt und der Schleichverkehr aus Bergen- Enkheim ferngehalten werden kann. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2013, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 177/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE, SPD und Fraktionslos gegen FREIE WÄHLER (= Annahme)
Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte
Anregung vom 09.04.2013, OA 362 entstanden aus Vorlage: OF 170/16 vom 22.03.2013 Betreff: Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Straße Leuchte während der Bauzeit so zu öffnen, dass eine Einfahrt in diese von der Borsigallee und von der Vilbeler Landstraße aus Richtung Bergen möglich ist, damit der Quell- und Zielverkehr des Baugebietes mit schwerem Gerät und Baumaterial nicht durch die Barbarossastraße oder Riedstraße geführt werden muss. Begründung: Es ist bekannt, dass die Nutzung der Barbarossastraße und Riedstraße für jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist (Gemeingebrauch, § 14 HStrG). Beide Straßen sind jedoch für den Quell- und Zielverkehr des Baugebietes Leuchte nicht ausgerichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2013, B 402 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.04.2013 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.05.2013, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 362 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 3152, 20. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.05.2013 Aktenzeichen: 32 1
Röhrbrunnenschacht Ecke Röhrborngasse/Heinrich-Bingemer-Weg
Anregung an den Magistrat vom 17.04.2012, OM 1093 entstanden aus Vorlage: OF 112/16 vom 29.03.2012 Betreff: Röhrbrunnenschacht Ecke Röhrborngasse/Heinrich-Bingemer-Weg Der Magistrat wird aufgefordert, die Brunnenkammer des Röhrbrunnenschachtes zu sanieren (neu auszumauern). Begründung: Die Brunnenkammer des Röhrbrunnenschachtes ist erheblich baufällig und einsturzgefährdet. Um den weiteren Betrieb eines der ältesten Brunnen Frankfurts zu gewährleisten, ist eine Sanierung dringend notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.08.2012, ST 1261 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 60 3
Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel im Haushalt 2012 für eine grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges
Antrag vom 20.03.2012, OF 108/16 Betreff: Haushalt 2012 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Mittel im Haushalt 2012 für eine grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2012 werden ausreichende Mittel eingestellt, um den Heinrich-Bingemer-Weg grundhaft sanieren zu können. Begründung: Die genannte Straße ist unter der massiven Last der Linienbusse, die ihn regelmäßig befahren, ohne dass er baulich dafür ausgelegt wäre, völlig deformiert worden und dringend baulich zu ertüchtigen, um seiner Aufgabe als Grundnetzstraße gerecht werden zu können. Antragsteller: CDU GRÜNE WBE SPD FREIE WÄHLER LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 16 am 20.03.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 64 2012 Die Vorlage OF 108/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges
Antrag vom 01.01.2012, OF 87/16 Betreff: Grundhafte Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird um Auskunft gebeten: In welchem Zeitabstand ist mit einer grundhaften Sanierung des Heinrich-Bingemer-Weges im Abschnitt zwischen "Neuer Weg" und "Röhrborngasse" zu rechnen ? Begründung: Der genannte Straßenabschnitt ist unter der massiven Last der Linienbusse, die ihn regelmäßig befahren, ohne dass er baulich dafür ausgelegt wäre, völlig deformiert worden und dringend baulich zu ertüchtigen, um der veränderten Lage gerecht werden zu können. Massive Wellen im Asphalt, in denen sich riesige Pfützen bilden, Risse, Spurrillen und massive Abnutzung kennzeichnen den Abschnitt zwischen dem "Neuen Weg und der Röhrborngasse." Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 17.01.2012, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 87/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße
Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Betreff: Neukonzeption für den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Leuchte, Borsigallee und Triebstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor der Öffnung der Leuchte dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie der Durchgangsverkehr - insbesondere Baufahrzeuge, Lastwagen und Auflieger mit Containern, bei einer Öffnung der Leuchte entweder durch einen Kreisel oder auch durch eine Kreuzung verlässlich daran gehindert werden kann, über die Leuchte, den Fritz-Schubert-Ring, Im Sperber und das Nadelöhr Röhrborngasse auf die Marktstraße in Bergen zu fahren. Auch dürfte es schwierig werden, den dann aus den überörtlichen Durchgangsstraßen einströmenden Verkehr aus den einzigen, wieder auf die Vilbeler Landstraße zurückführenden Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße fernzuhalten. Begründung: Diese Straßen eignen sich wegen der Steigung und der Enge im Stadtteil Bergen nicht für den zu erwartenden, kurzfristigen Baustellenverkehr und den sich aufsattelnden Durchgangsverkehr aus dem Autobahnende der A 66, dem Durchgangsverkehr in die Wetterau und dem Zubringerverkehr von der Vilbeler Landstraße. Mit dem Antrag OF 51/16 wird eine uneingeschränkte Öffnung der Leuchte verlangt. Schon heute kann jeder Autofahrer mit Ortskenntnis aus der Vilbeler Landstraße in die Leuchte ein- und ausfahren. Eine generelle Öffnung der Leuchte kann nur erfolgen, wenn der dann zu erwartende Schleich- und Durchgangsverkehr von der Borsigallee und der Vilbeler Landstraße aus den Wohngebieten in Enkheim und Bergen ferngehalten werden kann, da aller Verkehr Richtung Bergen im Altstadtkern von Bergen die sehr schmale Röhrborngasse passieren muß (Anlage Foto) und aller Schwerlast-Schleichverkehr in Enkheim zurück auf die Vilbeler Landstraße geleitet werden muß. Anlage 1 (ca. 36 KB) Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.
Ortstermine mit der Stadtpolizei/Ordnungsbehörde
Antrag vom 11.10.2011, OF 58/16 Betreff: Ortstermine mit der Stadtpolizei/Ordnungsbehörde Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, die Ortsvorsteherin wird gebeten, nunmehr verbindlich mit der Stadtpolizei, resp. weiteren mit der Ordnung des ruhenden Verkehrs in Bergen-Enkheim betrauten Institutionen Ortstermine an den neuralgischen Punkten des Stadtteils anzuberaumen. Begründung: Immer wieder kommt es in den Straßen Bergen-Enkheims zur Ausstellung von Strafzetteln wegen unzulässigen Parkens, die sich den Bürgern (und auch den lokalen Politikern) nicht erschließen. Vor dem Hintergrund der Parksituation in den engen Wohnstraßen des Stadtteiles ist aber oft ein anderes Parkverhalten nicht nur nicht zu erwarten, sondern auch teilweise gar nicht möglich oder es wäre der Verkehrssituation überhaupt nicht dienlich, wenn der eng ausgelegten ausgeschilderten Parkordnung Folge geleistet würde (Beispiele hierfür sind etwa die Parksituation in den Straßen "Am Weißen Turm, Heinrich-Bingemer-Weg oder auf der Markstraße). Da andererseits den Ordnungshütern rechtlich gar keine andere Möglichkeit gelassen wird, als diese "Parkverstöße" zu ahnden, muss mit diesen zusammen und den zuständigen Handelnden von Seiten des Ordnungsamtes dringend eine Begehung der betreffenden Straßen stattfinden, um entweder eine der Situation angemessene Beschilderung zu erreichen oder sonst der Situation angemessen Rechnung zu tragen. Die derzeitige Situation ist jedenfalls stellenweise unhaltbar und eine Zumutung für die Bürger des Stadtteils. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 58/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und LINKE. gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte
Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16 Betreff: Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Straße Leuchte wird mit Baubeginn in dem Baugebiet Leuchte so geöffnet, dass eine Einfahrt in die Leuchte von der Borsigallee und von der Vilbeler Landstraße aus Richtung Bergen möglich ist, damit die Führung des Quell- und Zielverkehrs des Baugebietes mit schwerem Gerät und Baumaterial nicht durch die Barbarossastraße oder Riedstraße geführt werden muss. Begründung: Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die Nutzung der Barbarossastraße und Riedstraße für jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist ( Gemeingebrauch, § 1 4 HStraG ). Beide Straßen sind jedoch für den Quell- und Zielverkehr für das Baugebiet Leuchte nicht ausgerichtet. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.
Grünanlagen unter und über der Talbrücke Fritz-Schubert-Ring
Antrag vom 25.07.2011, OF 25/16 Betreff: Grünanlagen unter und über der Talbrücke Fritz-Schubert-Ring Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünanlagen um die Wäschbachquelle und am Hang unterhalb der Stadtmauer von Unkraut, Schlingpflanzen und Altholz zu befreien und in einen ansehnlich Zustand zu bringen. 2. Der Teich der durch die Wäschbachquelle gespeist wird, ist total zugewuchert und scheint trotz erheblicher Regenfälle kaum Wasser zu führen. Wird das Teichwasser inzwischen in den Kanal geleitet oder versickert es? Wenn nein, wo bleibt es? Begründung: Die Grünanlagen sind total verwuchert und am Hang oberhalb der Brücke ragen tote Äste aus einem Pflaumenbaum. Diese Anlage ist keine Zierde für Bergen-Enkheim. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 09.08.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 25/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Kinderspielplatz am Heinrich-Bingemer-Weg/Mühlbachtal
Antrag vom 31.05.2011, OF 19/16 Betreff: Kinderspielplatz am Heinrich-Bingemer-Weg/Mühlbachtal Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. Den Kinderspielplatz am Mühlbachtal von Grund auf zu sanieren. 2. Zu prüfen, ob an Stelle des Kinderspielplatzes, der an dieser Stelle kaum mehr genutzt wird Begründung: Der Spielplatz ist sichtbar in die Jahre gekommen. Mit ihm hat sich aber auch die Einwohnerstruktur im Bereich Heinrich-Bingemer-Weg / Am Hessenborn sehr verändert: es gibt in dem Bereich kaum mehr kleine Kinder. Deren bevorzugter Spielplatz ist zudem an der Schule am Hang gelegen. Da der Platz im Mühlbachtal etwas versteckt im Hintergrund liegt, ist daher vor einer eventuellen Sanierung als Kinderspielplatz alternativ zu prüfen, ob er sich als Standort für einen so genannten "Seniorenspielplatz" eignen würde, da er die vom Magistrat jüngst genannten Kriterien, darunter insbesondere räumliche die Ferne von einem bestehenden Kinderspielplatz gut zu erfüllen scheint. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2011, OF 10/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 10/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 19/16 für erledigt erklärt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 19/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Kinderspielplatz am Heinrich-Bingemer-Weg/Mühlbachtal
Antrag vom 13.05.2011, OF 10/16 Betreff: Kinderspielplatz am Heinrich-Bingemer-Weg/Mühlbachtal Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Den Kinderspielplatz am Mühlbachtal von Grund auf zu sanieren, d.h.: a) Der düstere und völlig zugewachsene Spielplatz ist gärtnerisch völlig neu zu gestalten und die Pflanzenauswahl auch daraufhin zu prüfen, dass keine giftigen Gewächse dort wachsen oder neu gepflanzt werden. b) Der Sandkasten, der mit Blättern, Blütenresten und sonstigem Abfall aus dem Bewuchs bedeckt ist, muss sorgfältig gereinigt und ggf. mit neuem Sand aufgefüllt werden, da gerade im Mühlbachtal einige Füchse, Katzen und sonstige Tiere unterwegs sind. c) die magere Ausstattung mit einem Schaukeltier ist durch einige attraktive Spielgeräte zu ergänzen und die Bänke sind neu zu streichen. Begründung: Der Spielplatz macht einen düsteren, wenig einladenden Eindruck. Der Sandkasten ist verdreckt und die Ausstattung mangelhaft. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.05.2011, OF 19/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 10/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 19/16 für erledigt erklärt. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 19/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Ehemalige Postfiliale wird zum Haus der Sossenheimer Vereine?
Anregung an den Magistrat vom 10.01.2011, OM 4846 entstanden aus Vorlage: OF 1682/6 vom 04.01.2011 Betreff: Ehemalige Postfiliale wird zum Haus der Sossenheimer Vereine? Der Magistrat wird gebeten, mit dem Eigentümer des Gebäudes der ehemaligen Postfiliale, Sossenheimer Riedstraße 2, in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, das Gebäude käuflich zu erwerben, um es zukünftig als "Haus der Sossenheimer Vereine" zu nutzen. Die Liegenschaft könnte beispielsweise als Heimat- und Geschichtsmuseum, Proberaum für Bands, Versammlungsstätte oder zur Büro- und Lagernutzung dienen. Begründung: Die Post hat ihre Filiale in der Sossenheimer Riedstraße 2 aufgegeben. Der Versuch, das Gebäude zu verkaufen, blieb bislang erfolglos. Dies liegt wahrscheinlich daran, dass das Gebäude auf einem Erbpachtgrundstück steht und so für potentielle gewerbliche Investoren nicht sonderlich interessant ist. Von Interesse ist die Liegenschaft allerdings für die Sossenheimer Vereine. Eine Nutzung als Heimat- und Geschichtsmuseum, Versammlungsstätte, Proberaum etc. ist wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.04.2011, ST 502 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 23 20
Instandsetzung des schadhaften Bürgersteigbelags auf der Nordseite des Heinrich-Bingemer-Wegs
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4801 entstanden aus Vorlage: OF 701/16 vom 14.11.2010 Betreff: Instandsetzung des schadhaften Bürgersteigbelags auf der Nordseite des Heinrich-Bingemer-Wegs Der Magistrat wird gebeten, im Straßenabschnitt Heinrich-Bingemer-Weg ab der Straße "Am Bächelchen" bis zum Fritz-Schubert-Ring auf der Seite von Hausnummer 63 fortfolgende eine Erneuerung des Bürgersteigbelags vorzunehmen. Begründung: Teile des Bürgersteigbelags geraten durch lockere, zerbrochene oder unebene Platten zu Stolperfallen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2011, ST 572 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 66 5
Verlängerung der Tempo-30- Zone von der Straße Im Sperber bis zum südlichen Ende der Hangbrücke Fritz-Schubert-Ring
Anregung an den Magistrat vom 30.11.2010, OM 4800 entstanden aus Vorlage: OF 699/16 vom 12.11.2010 Betreff: Verlängerung der Tempo-30- Zone von der Straße Im Sperber bis zum südlichen Ende der Hangbrücke Fritz-Schubert-Ring Der Magistrat wird gebeten, die Tempo-30-Zone "Im Sperber" in den Fritz-Schubert-Ring bis zum südlichen Ende der Hangbrücke/Ecke Winzersteige zu verlängern und dies zusätzlich auch mit einem Schild an der Einmündung vom "Am Königshof" auf die Hangbrücke gut sichtbar auszuschildern. Begründung: Am westlichen Ende der Hangbrücke ist ein Zebrastreifen, da diese Querung zum offiziellen Schulweg der Kinder der Schule am Hang gehört. Außerdem befinden sich im evangelischen Gemeindesaal und im Sperber zwei Kindergärten. Auch diese Kinder nutzen den Zebrastreifen, der oft schlecht einzusehen ist, weil verbotswidrig bis kurz davor geparkt wird. Da im Fritz-Schubert-Ring bergauf 50 km/h erlaubt sind, fahren viele Fahrzeuge auf der Brücke zu schnell. Weil die Tempo-30-Zone erst nach dem Zebrastreifen beginnt, ist dies eine gefährliche Stelle, da Kinder wegen der geparkten Wagen erst spät zu sehen sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2011, ST 627 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 03.05.2011, TO I, TOP 12 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim
Anregung an den Magistrat vom 26.10.2010, OM 4647 entstanden aus Vorlage: OF 656/16 vom 30.08.2010 Betreff: Parken auf dem Bürgersteig in Bergen-Enkheim In letzter Zeit ist die Stadtpolizei in Bergen-Enkheim aktiv geworden, um das verbotswidrige Parken auf dem Bürgersteig gemäß § 12 StVO zu ahnden. Das ist keineswegs zu beanstanden, auch wenn auf dem Bürgersteig noch genügend Platz für Fußgänger - auch mit Kinderwagen - vorhanden ist. Gleichwohl führt die polizeiliche Vorgehensweise zu einer Verunsicherung vieler Verkehrsteilnehmer, weil beim "korrekten" Parken auf engen Straßen der fließende Verkehr behindert werden könnte. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er es für angebracht oder fallweise sogar für notwendig hält, in Anbetracht der begrenzten Parkmöglichkeiten in Bergen-Enkheim vermehrt das Verkehrszeichen Z 315 (z. B. 315-55 längs halb auf dem rechten Gehweg) aufstellen zu lassen, damit einerseits weiterhin ausreichend Parkmöglichkeiten bestehen, andererseits aber auch dem fließenden Verkehr Rechnung getragen wird. Sofern erforderlich und/oder zweckmäßig, könnte zusätzlich zur Beschilderung eine weiße durchgezogene Linie auf dem Bürgersteig markieren, wie weit der Bürgersteig zum Parken genutzt werden kann und welcher Abstand zu Häusern bzw. Zäunen/Mauern einzuhalten ist. Besonderer Handlungsbedarf besteht - teilweise nur für bestimmte Abschnitte - für folgende Straßen: - Marktstraße, z. B. von "Am Königshof" bis Conrad-Weil-Gasse - Riedstraße - "Am Weißen Turm" zwischen Landgraben und Vilbeler Landstraße - Usastraße - Speierlingweg - Bruderhofstraße - Ostpreußenstraße zwischen Westpreußen- und Stettiner Straße. Begründung: In vielen Straßen von Bergen-Enkheim parken Pkws mit zwei Reifen auf dem Bürgersteig ohne Behinderung von Fußgängern, auch wenn diese z. B. Kinderwagen oder Rollatoren benutzen, vor allem auch dann, wenn das Parken in beiden Fahrtrichtungen erlaubt ist. Würden sich die parkplatzsuchenden Autofahrer aber "korrekt" verhalten (alle Reifen auf der Fahrbahn), wäre häufig der fließende Verkehr behindert (siehe Foto). Zwar ist das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig (§ 12 Abs. 1 Ziff.1 StVO), jedoch ist es für die Verkehrsteilnehmer schwierig, die Situation richtig einzuschätzen, weil das Parken an den fraglichen Stellen jahrelang nicht beanstandet wurde. Im Interesse der beteiligten Verkehrsteilnehmer und zur Aufrechterhaltung der bisher ohne Probleme genutzten Parkmöglichkeiten sollte daher vermehrt von dem hier erwähnten Verkehrszeichen in Bergen-Enkheim Gebrauch gemacht werden, auch wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Der eingangs geschilderte Sachverhalt begünstigt zwar die Stadtkasse, benachteiligt aber - ohne konkreten Anlass - die Verkehrsteilnehmer. Deshalb sollten Maßnahmen der vorgeschlagenen Art nicht an den Kosten scheitern. Beispiel für die Parksituation auf der Marktstraße in Bergen: Zu wenig Platz auf der Fahrbahn, genügend Platz für das Parken mit zwei Reifen auf dem Rand des Bürgersteigs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 344 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 4
Naturschutzgebiet (NSG) „Mühlbachtal“
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4102 entstanden aus Vorlage: OF 594/16 vom 28.03.2010 Betreff: Naturschutzgebiet (NSG) "Mühlbachtal" Der Magistrat wird beauftragt, zeitnah dafür zu sorgen, dass die Randbereiche des Naturschutzgebietes "Mühlbachtal" entlang des Heinrich-Bingemer-Wegs, Hessenwegs und Mühlflosswegs in einen gepflegten Zustand versetzt werden (Hessenweg und Mühlflossweg sind Abschnitte des Quellenwanderwegs.). Begründung: Die o. a. Randbereiche erscheinen zurzeit in einem teilweise sehr ungepflegten Zustand (unter anderem umgefallene Schilder und Zäune). Beim Blick in ein Naturschutzgebiet "stören" nicht etwa umgefallene Bäume, herumliegende Äste, wohl aber von Menschen errichtete Zäune, die altersbedingt inzwischen umgefallen sind und ihre ursprüngliche Funktion nicht mehr erfüllen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2010, ST 917 Aktenzeichen: 79 1
Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4103 entstanden aus Vorlage: OF 597/16 vom 27.03.2010 Betreff: Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen Zu den Überlegungen des Magistrates zur nächtlichen Einführung von Tempo-30 auf einigen Durchgangsstraßen in Frankfurt am Main: Auch in Bergen-Enkheim ist durch den Durchgangsverkehr auf der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee, aber auch in der Marktstraße, im Nordring und im Fritz-Schubert-Ring/Leuchte die nächtliche Ruhe der Anwohner in besonderer Weise von deutlich zu schnellem nächtlichem Verkehr beeinträchtigt. Der Magistrat wird deshalb beauftragt, ein Konzept auszuarbeiten, wie die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen auch während der Nachtzeiten stadtweit einigermaßen eingehalten werden können. Begründung: Die existierenden Geschwindigkeitsbeschränkungen reichen zur Gewährleistung eines befriedigenden Nachtschlafes im Regelfall durchaus aus, immer vorausgesetzt, diese werden eingehalten. Dies ist leider nicht der Fall, insbesondere deshalb, weil nächtens kaum mit mobilen Geschwindigkeitskontrollen zu rechnen ist, und der geringe Verkehr in der Stadt das schnellere Fahren zulässt. Ohne hinreichende Kontrollmöglichkeiten aber wird jede Geschwindigkeitsreduzierung zur Farce, egal ob Tempo 30, 40 oder 50 eingehalten werden soll. Der Schwerpunkt ist daher darauf zu legen, auch für die Nacht ein effektives System zur Tempoüberwachung für die Stadt Frankfurt zu erarbeiten. Erst wenn dieses steht, kann gegebenenfalls punktuell über ergänzende Geschwindigkeitsreduzierungen nachgedacht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2010, ST 918 Aktenzeichen: 32 4
Verlegung eines Briefkastens
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4099 entstanden aus Vorlage: OF 590/16 vom 16.03.2010 Betreff: Verlegung eines Briefkastens Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Deutschen Post AG dafür einzusetzen, dass der bisherige Standort des Briefkastens im Fritz-Schubert-Ring an der Einmündung zur Straße "An der Pfaffenmauer" in den Kreuzungsbereich der Straßen "Heinrich-Bingemer-Weg" und "Röhrborngasse" verlegt wird. Begründung: Im Schreiben der Deutschen Post AG vom 10.09.2009 teilt diese mit, dass im Gebiet des Stadtteils Bergen-Enkheim die Briefkastendichte nach den gesetzlichen Vorschriften voll erfüllt ist. Diese Vorschrift sagt aus, dass in zusammenhängenden Wohngebieten der Abstand zwischen den Briefkästen nicht mehr als 1.000 m betragen darf. Allerdings liegt der Briefkasten im Fritz-Schubert-Ring am äußeren Rand eines Wohngebietes und hat keinen Einzugsbereich in östlicher Richtung. Der gewünschte Standort im Heinrich-Bingemer-Weg liegt dagegen zentral in dem am Hang liegenden Wohngebiet und würde zudem den beschwerlichen Auf- oder Abstieg zu den nächsten Briefkästen auf der Marktstraße oder in der Triebstraße für viele Bürger vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2010, ST 796 Aktenzeichen: 92 31
Autoverkehr im Neuen Weg verlangsamen
Anregung an den Magistrat vom 13.04.2010, OM 4100 entstanden aus Vorlage: OF 591/16 vom 16.03.2010 Betreff: Autoverkehr im Neuen Weg verlangsamen Der Magistrat wird beauftragt, die Möglichkeit einer Verlangsamung des Autoverkehrs im Neuen Weg im Abschnitt zwischen der Einmündung Heinrich-Bingemer-Weg und dem Parkplatz Enkheimer Friedhof zu prüfen. Dies sollte unter Beibehaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h durch bauliche Maßnahmen, wie das Einzeichnen von Parkflächen auf der westlichen Fahrbahnseite erreicht werden. Diese sollten in einigem Abstand zueinander angeordnet werden, damit auch für den Bus der Linie 551 ein Ausweichen bei Begegnungsverkehr möglich ist. Begründung: Die Straße Neuer Weg verläuft aus talwärts gerichtetem Blick in dem beschriebenen Abschnitt in einer langgezogenen Linkskurve. Sobald diese ab der Brücke zwischen den Straßen Am Rebenborn und Heinrich-Bingemer-Weg weithin einsehbar ist, wird von Fahrzeugführern die Geschwindigkeit häufig überschritten. Eine automatische Verlangsamung des Verkehrs findet erst wieder vor der Engstelle am Ende des Neuen Weges statt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2010, ST 797 Aktenzeichen: 32 1
Entschleunigung des Verkehrs auf dem Fritz-Schubert-Ring
Anregung vom 24.11.2009, OA 1033 entstanden aus Vorlage: OF 538/16 vom 09.11.2009 Betreff: Entschleunigung des Verkehrs auf dem Fritz-Schubert-Ring Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie der Verkehr auf dem Fritz-Schubert-Ring nachhaltiger entschleunigt werden kann, bevor weitere Menschen sterben müssen. Begründung: Der Fritz-Schubert-Ring, eine reine Wohnstraße, ist eine der wenigen Grundnetzstraßen in Bergen-Enkheim, auf der nicht Tempo 30 gilt, obwohl hier mit das stärkste Gefälle ist und die Straße in einer einzigen großen Kurve das ganze Wohngebiet umfasst. Ab der Straße Pfaffenmauer wird der Fritz-Schubert-Ring sehr unübersichtlich, weil die Innenseite der Kurve sehr schlecht einsehbar und hier das stärkste Gefälle ist, was regelmäßig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, auch durch VGF-Busse der Linie 42, führt. In 37 Jahren haben auf dieser Straße fünf Menschen ihr Leben verloren. Es gab mehrere Schwerstverletzte zu beklagen und mindestens 30 weitere Unfälle mit zum Teil erheblichen Sachschäden. Es gibt keine innerörtliche Straße in Bergen-Enkheim, auf der so viele Menschen durch Verkehrsunfälle in dieser Zeit gestorben sind. Fast alle Mittelinseln zwischen Heinrich-Bingemer-Weg und Schwimmbad, die zur Entschleunigung installiert worden sind, wurden mindestens schon einmal überfahren, was zu weiteren schweren Unfällen beigetragen hat. Immer wieder kommt es vor, dass die Mittelinseln von Rasern auf der Gegenfahrbahn "überholt" werden. Auch das führt zu extrem gefährlichen Situationen. Die inzwischen am Speierlingweg installierte Geschwindigkeitsmessanlage ist mehr defekt als in Betrieb und bisher mehr ein nutzloses Ärgernis, denn eine Hilfe. Der Magistrat ist deshalb verpflichtet, seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und dafür Sorge zu tragen, dass der Fritz-Schubert-Ring nachhaltig entschleunigt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.08.2010, ST 1079 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 02.12.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2010, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1033 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7419, 37. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 19.01.2010 Aktenzeichen: 32 1
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