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Einführung einer Einbahnstraßenregelung für den Alfred-Göbel-Weg von der Einmündung Riedstraße in Richtung Bergen.

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

Einbahnstraßenregelung für den Alfred-Göbel-Weg von der Einmündung Riedstraße in Richtung Bergen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Einführung der Einbahnstraßenregelung im Atfred-Göbel-Weg in Fahrtrichtung Bergen zu veranlassen. Begründung: Der Alfred-Göbel-Weg ist eine sehr schmale Straße auf Grund dessen Bürgersteige nur andeutungsweise vorhanden sind. Das heißt, durch die zur Zeit bestehende Regelung kommt es häufiger zu Begegnungen von bergauf und bergab fahrenden Fahrzeugen. Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden und ein Fahrzeug muss in diesem Fall rückwärts in eine private Hofeinfahrt ausweichen und das entgegenkommende Fahrzeug passieren lassen. Durch den Neubau an der Ecke Alfred-Göbel-Weg und Röhrborngasse wird sich die Anzahl der Fahrzeuge weiter erhöhen. Für das Grundstück Alfred-Göbel-Weg 18 gibt es nach Auskunft der Bauaufsicht bereits eine Bauanfrage, was die Situation noch weiter verschlechtern würde. Der Alfred-Göbel-Weg ist Bestandteil des Schulwegs zur Schule am Hang, eine Regelung des Straßenverkehrs ohne Gegenverkehr wäre auch zum Vorteil der Schülerinnen und Schüler.

Inhalt

Antrag vom 19.01.2015, OF 294/16

Betreff: Einführung einer Einbahnstraßenregelung für den Alfred-Göbel-Weg von der Einmündung Riedstraße in Richtung Bergen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Einführung der Einbahnstraßenregelung im Atfred-Göbel-Weg in Fahrtrichtung Bergen zu veranlassen. Begründung: Der Alfred-Göbel-Weg ist eine sehr schmale Straße auf Grund dessen Bürgersteige nur andeutungsweise vorhanden sind. Das heißt, durch die zur Zeit bestehende Regelung kommt es häufiger zu Begegnungen von bergauf und bergab fahrenden Fahrzeugen. Ausweichmöglichkeiten sind nicht vorhanden und ein Fahrzeug muss in diesem Fall rückwärts in eine private Hofeinfahrt ausweichen und das entgegenkommende Fahrzeug passieren lassen. Durch den Neubau an der Ecke Alfred-Göbel-Weg und Röhrborngasse wird sich die Anzahl der Fahrzeuge weiter erhöhen. Für das Grundstück Alfred-Göbel-Weg 18 gibt es nach Auskunft der Bauaufsicht bereits eine Bauanfrage, was die Situation noch weiter verschlechtern würde. Der Alfred-Göbel-Weg ist Bestandteil des Schulwegs zur Schule am Hang, eine Regelung des Straßenverkehrs ohne Gegenverkehr wäre auch zum Vorteil der Schülerinnen und Schüler.Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 38
OBR 16
TO I, TOP 12
Abgelehnt
Die Vorlage OF 294/16 wird abgelehnt.
Zustimmung:
WBE SPD Freie Wähler