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Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 674/9 Betreff: Umgestaltung Weißer Stein: Rückmeldung des Ortsbeirats 9 zur vorgestellten Machbarkeitsstudie Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für die im Rahmen eines Ortstermins am Weißen Stein präsentierte überarbeitete Machbarkeitsstudie für eine angepasste Verkehrsführung rund um den Platz am Weißen Stein, die in ihren Grundzügen die Zustimmung des Ortsbeirats findet, eine Magistratsvorlage auf den Weg zu bringen. Für die weitere Planung möchte der Ortsbeirat folgende Hinweise, Bitten und Fragen mit auf den Weg geben: - Eine besondere Qualität der vorgestellten Planung sind die erheblichen Zugewinne von Baumstandorten. Wurden bereits alle zusätzlichen Baumstandorte, grade im Hinblick auf Leitungen, auf ihre Umsetzbarkeit geprüft? Falls nicht, bittet der Ortsbeirat darum, dies vorab nachzuholen, da es sich um ein wesentliches Entscheidungskriterium handelt. - Der Schutz der bestehenden Grünflächen und Bäume und der Erhalt und die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Begrünung haben für den Ortsbeirat Priorität und sind entscheidend für die Zustimmung für die Umsetzung. Bei der weiteren Planung und späteren Ausführung muss alles unternommen werden, um Bäume und ihr Wurzelwerk zu erhalten und zusätzliche Baumstandorte tatsächlich zu realisieren. - Mit Blick auf die heutige Situation kann festgestellt werden, dass viele Menschen im Bereich der Bushaltestelle warten und dabei auch gerne den Sonnenschutz durch die begrünte Pergola entlang der Eschersheimer Landstraße in Anspruch nehmen. Der vorgesehene neue Zugang zu den Bussen am Rande der Eschersheimer Landstraße sieht nur einen sehr schmalen Gehweg ohne bislang erkennbare Aufenthaltsmöglichkeiten vor. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der vorgesehene Radweg zwischen den beiden Gehwegen nicht näher an die Grünfläche rücken kann, sodass durch die Zusammenlegung der beiden Flächen ein deutlich breiterer Gehweg vor den Bussen entstehen kann, auf dem auch zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten und Verschattungselemente bzw begrünte Trennwände Platz finden könnten. - Vor Aufnahme vertiefter Planungen mit der Öffentlichkeit in den Dialog zu treten, um den Bürger*innen die Möglichkeit zu geben, ihre Hinweise und Ideen abzugeben, bevor die Ausführungsplanung erstellt wurde. Insbesondere über die zukünftige Gestaltung der Grünflächen soll es eine öffentliche Diskussion geben. Begründung: Der Ausbau der S6 und die Schließung des BU Lachwegs haben zu einer veränderten Verkehrsführung geführt. Vor diesem Hintergrund übernimmt die Bahn die Finanzierung von Maßnahmen, die die daraus entstandenen Belastungen reduzieren. Der Magistrat hat eine Planung für den Umbau der Straßen und Haltestellen im Bereich des Weißen Steins vorgestellt, die dieses Ziel verfolgen. Auf Basis der Rückmeldungen zu der im Juni 2023 im OBR vorgestellten Entwürfe hat der Magistrat überarbeitete Entwürfe vorgestellt, die nun wesentlich mehr Grünflächen und Bäume erhalten und vorsehen und respektvoller mit dem Platz umgehen. Die vorgesehene Verlegung der U-Bahn-Haltestelle in Richtung Maybachbrücke würde in diesem Zuge auch eine Erleichterung für die Umsteiger*innen aus der und in die S-Bahn bedeuten und die neuen Radwege eine deutliche Verbesserung für die Sicherheit des Radverkehrs. Vor diesem Hintergrund ist der Ortsbeirat zum Schluss gekommen, dass die Planung, die sich im Moment auf der Ebene einer Machbarkeitsstudie befindet, weiterverfolgt und verfeinert werden sollte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 674/9 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeseitigung des Bahnübergangs BÜ 102 (Lachweg) hier: Vorschläge für Ersatzmaßnahmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5023 entstanden aus Vorlage: OF 579/9 vom 01.09.2023 Betreff: Beseitigung des Bahnübergangs BÜ 102 (Lachweg) hier: Vorschläge für Ersatzmaßnahmen Der Magistrat wird gebeten, für die Neugestaltung des Platzes Am Weißen Stein einen städtebaulichen Wettbewerb nach dem Vorbild des Vorgehens für die Neugestaltung des Schweizer Platzes auszuloben. Begründung: Der Ortsbeirat stimmt dem Ausgangspunkt der Analyse zu, dass für die Schließung des BÜ 102 Ersatz zu schaffen ist. Der Ortsbeirat befürwortet auch eine deutliche Verbesserung der Radwegeführung am Platz Am Weißen Stein. Der vorgelegte Vorschlag genügt diesen Anforderungen jedoch nicht, sondern missachtet sowohl die Bedeutung des Platzes Am Weißen Stein als Treffpunkt für die ortsansässige Bevölkerung als auch dessen Potenzial. Statt dessen Qualität weiter auszubauen, wird der Platz durch den Vorschlag auf die Funktion einer reinen Verkehrsdrehscheibe reduziert. Auch sind die Prioritäten zu einseitig gesetzt. So ist z. B. vor dem Eiscafé Lido eine Radwegeführung vorgesehen, die Fußgänger zwingt, einen "ungebremsten" Radweg zu überqueren, um zur Aufstellfläche für die Fußgängerquerung zu gelangen. Der Platz Am Weißen Stein bietet bei einer Neugestaltung ebenso viel städtebauliches Potenzial wie der Schweizer Platz. Die Bürger Eschersheims sollten der Stadt daher ebenso viel Aufmerksamkeit und Aufwand wert sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1041 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 9 am 20.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Planungen für die Sanierung der Maybachbrücke vorstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4836 entstanden aus Vorlage: OF 630/9 vom 10.11.2023 Betreff: Planungen für die Sanierung der Maybachbrücke vorstellen Wie aus der Presse zu erfahren war, besteht an der Maybachbrücke ein akuter Sanierungsbedarf und erste Sicherungsmaßnahmen sollen zeitnah erfolgen (FNP vom 24.10.2023 und 28.10.2023). Der Magistrat wird gebeten, die Planungen und Maßnahmen zur Sanierung der Brückenbauwerke im Ortsbezirk, insbesondere der Maybachbrücke und der Rosa-Luxemburg-Brücke, im Ortsbeirat vorzustellen bzw. in anderer geeigneter Form den Ortsbeirat über die geplanten Maßnahmen zu informieren. Begründung: Es werden erhebliche Beeinträchtigungen im Verkehr erwartet, auf die der Ortsbeirat in geeigneter Form reagieren muss. Ein ausreichendes Wissen über den Sachstand ist dafür Voraussetzung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 505 Aktenzeichen: 63-1
Rutschgefahr beim Überqueren der Fußgängerbrücken Am Grünen Graben und Maybachstraße/Thielenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2023, OM 4837 entstanden aus Vorlage: OF 632/9 vom 15.11.2023 Betreff: Rutschgefahr beim Überqueren der Fußgängerbrücken Am Grünen Graben und Maybachstraße/Thielenstraße Anwohnerinnen und Anwohner beklagen sich, dass bei Nässe der sonst griffige Belag auf Treppen und Brückenweg keinen sicheren Tritt mehr gewährleistet, sondern regelrecht zu einer Gefahrenquelle zum Ausrutschen und Hinfallen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten zu kontrollieren, ob die sichere Benutzung der Brücken bei Nässe gegeben ist, und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, die eine sichere Nutzung gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 625 Aktenzeichen: 66-6
Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2023, OF 372/8 Betreff: Einspurigkeit der Dillenburger Straße hier: Fahrbahnabnutzungen, Lebenszeit der Maybachbrücke und Umweltauswirkungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Dillenburger Straße wird seit September 2023 zwischen Maybachbrücke und Heddernheimer Landstraße (Höhe Abfallverbrennungsanlage) einspurig geführt. Auch die Nassauer Straße zwischen Brühlstraße und Dillenburger Straße ist seitdem einspurig. Die entfernten Fahrspuren dienen als Radverkehrsanlagen. Auf der Maybachbrücke ist in beiden Fahrtrichtungen jeweils auf der bisher rechten Fahrspur ebenfalls ein abgetrennter Radweg eingerichtet worden, wobei der bisherige Radweg auf der Brücke jetzt zum Fußgängerbereich gehört. Auf den verbliebenen Fahrspuren für den Pkw- und Lkw-Verkehr staut sich zu vielen Tageszeiten der Verkehr oder dieser nimmt eine Umfahrung stadtauswärts über die in den 90er Jahren verkehrsberuhigte Heddernheimer Landstraße und die Hessestraße. Die Fahrbahnen der Dillenburger Straße sind bislang in einem guten Zustand. Die Straße ist viel befahren, auch durch Busse und schwere Lkw, so dass davon auszugehen ist, dass die Asphaltdecke jetzt eine kürzere Lebensdauer haben wird bzw. deutlich schneller mit Spurrillen, Schlaglöchern oder beschädigte Kanten zu rechnen ist. Zudem ist die Statik der Maybachbrücke und ihr Sanierungsbedarf kürzlich in den Frankfurter Tageszeitungen Thema gewesen. In Einmündungsbreichen der Radverkehrsanlagen ist rote Signalfarbe angebracht worden. Unklar ist, ob die hier konkret aufgetragene rote Signalfarbe Mikropartikel freisetzt, die Gewässer und Umwelt belasten. Deshalb fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Wie verkürzt sich durch die einspurige Verkehrsführung und die zusätzlichen Stehzeiten der Fahrzeuge vor den jeweiligen Lichtsignalanlagen (LSA) die Lebenszeit der Fahrbahndecke auf der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße? 2. Mit welchen Kosten ist für die zusätzliche Abnutzung der Dillenburger Straße, der Heddernheimer Landstraße, der Hessestraße und der Nassauer Straße zu rechnen und sind dafür auskömmliche Mittel im Finanzplanungszeitraum vorgesehen? 3. Welche statischen Auswirkungen haben Stausituationen auf die Maybachbrücke, wenn die Fahrspuren wie jetzt angeordnet nicht gleichmäßig auf das Brückenbauwerk verteilt sind sondern wie wie im konkreten Fall der Pkw- und Lkw-Verkehr mit rechts- und linkslastigem Druck auf das Bauwerk geführt wird? 4. Beschleunigt die neue Spurregelung den kürzlich bekanntgegebenen, ohnehin angeblich akuten Handlungsdruck für eine grundhafte Erneuerung der Maybachbrücke? 5. Welche Auswirkungen auf die Luftqualität haben die Verkehrsverdichtungen auf der Dillenburger Straße jeweils in den Kreuzungsbereichen Nassauer Straße/Dillenburger Straße und Hessestraße/Dillenburger Straße, jeweils bezogen auf Messpunkte vor den dortigen LSA stadtauswärts und stadteinwärts? Welche NOx-Meßwerte liegen für die Zeit vor dem Umbau vor und welche NOx-Meßwerte kann der Magistrat aktuell mitteilen? 6. Mit welchem Verfahren wurden die Radverkehrsflächen auf der Dillenburger und der Nassauer Straße eingefärbt, durch Einbau von Asphaltmischgut, durch farbige Beschichtungen z.B. auf Kunstharzbasis oder mit roter Gesteinskörnung, durch Einfärbung mittels roter Heißplastik bzw. einen einfachen Farbanstrich oder durch sog. "Farbiges Schlämmen"? Besteht die Möglichkeit, dass von den Oberflächen schädliche Mikropartikel freigesetzt werden? 7. Zu welchen Kosten wurden die bisherigen Maßnahmen realisiert? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2023, OF 384/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 8 am 07.12.2023, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 372/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 384/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, SPD und LINKE. (= Annahme) zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2023, OF 620/9 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind nach Fertigstellung der S-Bahnstation Eschersheim wieder abzubauen. 2. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, sowohl nach Einzelposten z.B. flexible Pfosten und Trennelemente als auch nach Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstige Markierungsarbeiten, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 3. Der Magistrat wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Es gibt keinen Grund nach dem Straßenrecht für diese Behinderung des Autoverkehrs. Es wurde gegen das öffentliche Wohl gehandelt. Durch die Sperrung der beiden Fahrbahnen vor, auf und hinter der Maybachbrücke staut sich der Autoverkehr in beiden Richtungen. Der Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung erhöhen sich für die Anwohner dadurch erheblich. Durch die auf der Fahrbahn aufgebrachten Trennelemente kann keine Rettungsgasse gebildet werden. Das behindert die Rettungsdienste, wo es doch auf jede Minute ankommt. Die Schulbusse kommen regelmäßig zu spät in den Schulen an. Die Busse im öffentlichen Nahverkehr und die Pendler stehen seit der Umgestaltung jeden Morgen und jeden Abend im Stau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.09.2023, OF 589/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 589/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 620/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenDillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4699 entstanden aus Vorlage: OF 355/8 vom 04.10.2023 Betreff: Dillenburger Straße/Maybachbrücke - Analyse der Verkehrsströme Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie im Vorfeld der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke die Auswirkungen auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen analysiert wurden. Dabei ist auf die Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den folgenden, betroffenen Straßen einzugehen: - Maybachbrücke; - Dillenburger Straße; - Hessestraße; - Nassauer Straße; - Brühlstraße; - Dillgasse; - Heddernheimer Landstraße; - Antoninusstraße. Nach einem angemessenen Zeitraum von sechs Monaten wird der Magistrat gebeten zu berichten, wie sich die Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf die Verkehrsflüsse in Heddernheim und den angrenzenden Stadteilen verglichen mit den Analysen im Vorfeld der Baumaßnahme tatsächlich ausgewirkt hat. Hierbei ist ebenfalls auf die konkrete Anzahl der Verkehrsteilnehmer getrennt nach Autofahrenden, Rollerfahrenden, Fahrradfahrenden und Fußgängern in den oben genannten Straßen einzugehen. Begründung: Seit der Umgestaltung der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke auf eine Fahrspur für Autos und eine für den Radverkehr sind auf der Dillenburger Straße, der Maybachbrücke und auch der Eschersheimer Landstraße längere Staus zu beobachten. Darüber hinaus berichten Anwohner, dass seither die Seitenstraßen in Heddernheim als Schleichwege genutzt werden. Die Identifikation möglicher Veränderungserfordernisse im Interesse aller Verkehrsteilnehmer und der Anwohner erfordert eine genaue Analyse der Verkehrsströme vor und nach der Baumaßnahme. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße RosaLuxemburgStraße in Ginnheim (Baujahr 1974)
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 590/9 Betreff: Baulicher Zustand der Maybachbrücke (Baujahr 1972) und Hochstraße Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim (Baujahr 1974) Durch den plötzlichen notwendig gewordenen Abriss wegen Einsturzgefahr der Omegabrücke in Griesheim (Baujahr 1973), nachdem bei Routinekontrollen Risse in der Bausubstanz gefunden wurden, ergeben sich Fragen zum Zustand der großen Verkehrsbrücken im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft erbeten: 1. Wann waren die letzten Routinekontrollen mit Messungen zur Standsicherheit der Brücken? 2. Welche Ergebnisse liegen vor? 3. Wie lange ist der ermittelte Zeitkorridor bis zur nächsten grundlegenden und erforderlichen Sanierung? Da beide Bauwerke Bestandteile von Hauptverkehrswegen sind, haben sie eine große Bedeutung für den Verkehrsfluss durch die Stadtteile. Die neue S-Bahnstation Eschersheim ist ausschließlich nur über die Zugänge auf der Maybachbrücke erreichbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 770 2023 Die Vorlage OF 590/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenEntfernung der neuen Fahrradwege im Abschnitt der Maybachbrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 592/9 Betreff: Entfernung der neuen Fahrradwege im Abschnitt der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die auf der Maybachbrücke im Straßenbereich aufgebrachten überdimensional Fahrradwege wieder zurückzunehmen. Die vorhandenen Radwege im Bürgersteigbereich der Brücke reichen aus, um zügig voran zu kommen, ohne das sich Fußgänger und Radfahrer in die Quere kommen. Durch die neuen beidseitigen Fahrradspuren auf der jetzt verengten Fahrspur, entstehen jetzt auf beiden Seiten unnötige Staus des Kraftfahrzeugverkehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 592/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme); fraktionslos (= Enthaltung)
Partei: BFF
Weiter lesenVernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.09.2023, OF 589/9 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf Maybachbrücke zurückbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind nach Fertigstellung der S-Bahnstation Eschersheim wieder abzubauen. 2. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, sowohl nach Einzelposten z.B. flexible Pfosten und Trennelemente als auch nach Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstige Markierungsarbeiten, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 3. Der Ortsvorsteher wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Es gibt keinen Grund nach dem Straßenrecht für diese Behinderung des Autoverkehrs. Es wurde gegen das öffentliche Wohl gehandelt. Durch die Sperrung der beiden Fahrbahnen vor, auf und hinter der Maybachbrücke staut sich der Autoverkehr in beiden Richtungen. Der Schadstoffausstoß und die Lärmbelastung erhöhen sich für die Anwohner dadurch erheblich. Durch die auf der Fahrbahn aufgebrachten Trennelemente kann keine Rettungsgasse gebildet werden. Das behindert die Rettungsdienste, wo es doch auf jede Minute ankommt. Die Schulbusse kommen regelmäßig zu spät in den Schulen an. Die Busse im öffentlichen Nahverkehr und die Pendler stehen seit der Umgestaltung jeden Morgen und jeden Abend im Stau. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.11.2023, OF 620/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 589/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 589/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 620/9 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenNeuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2023, OF 591/9 Betreff: Neuanlage des Radwegs auf der Maybachbrücke Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stellt fest, dass er zu der Umsetzung des sog. "Nordstrangs für den Radverkehr" in der derzeitigen Art und Weise weder angehört wurde noch dieser Maßnahme zugestimmt hat. Er stellt ferner fest, dass der Magistrat damit gegen die für die Ortsbeiräte geltende Geschäftsordnung verstoßen hat. Der Ortsbeirat hatte zwar angeregt, zu prüfen und zu berichten, ob eine derartige Maßnahme möglich ist, er hat darauf jedoch weder eine Antwort erhalten, noch hatte er Gelegenheit, sich mit den so festgestellten Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen. Zu den Nachteilen gehört beispielsweise den Rückstau auf der einzig verbliebenen Autospur, der sich nachteilig auf den Verkehrsfluss rund um den Platz Am Weißen Stein auswirkt, die dadurch erhöhte Abgasbelastung der Anwohner, der Zeitverlust für die Autofahrer sowie die fehlende Passierbarkeit für Einsatzfahrzeuge. Obwohl außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Ortsbeirats regt dieser an, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abzustimmen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 591/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste und zweite Absatz gestrichen wird und der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsvorsteher wird gebeten, mit der Ortsvorsteherin des Bezirkes 8 Kontakt aufzunehmen, mit der Anregung, die Ampelschaltung am unteren Ende der Maybachbrücke und der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße so aufeinander abstimmen zu lassen, dass die an dieser Kreuzung wartende Fahrzeugkolonne sich weitgehend vollständig in Richtung Nordweststadt fortbewegt hat, bevor die nächste, von der Maybachbrücke kommende Kolonne sich nach der Grünschaltung auf diese zubewegt. Derzeit fährt diese Kolonne auf eine noch stehende Kolonne auf. Anschließend möge er dem Ortsbeirat dazu berichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2023, OF 350/8 Betreff: Vernunft Vorfahrt geben - Radverkehrsanlagen auf der Dillenburger Straße und der Maybachbrücke mit Köpfchen zurückbauen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1. Alle in Heddernheim auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße neu angebrachten Radverkehrsanlagen sind - mit Ausnahme des Abschnitts Kaltmühlstraße bis Nassauer Straße in Fahrtrichtung stadteinwärts - unverzüglich wieder abzubauen, damit es auf der Brücke und der Dillenburger Straße stadtein- und stadtauswärts nicht zu den ursächlich von den neuen Verkehrseinrichtungen ausgelösten langen Staus kommt, die Mensch und Umwelt belasten. 2. Die bereits angefangene Bauausführung des Abschnittes zwischen Kaltmühlstrasse und der Heddernheimer Landstraße / Ecke Dillenburger Straße (Höhe Müllverbrennungsanlage) wird unverzüglich gestoppt. 3. Die Gesamtkosten der errichteten Radverkehrsanlagen sind offenzulegen, aufgeteilt nach Einzelposten, z.B. flexible Pfosten und Trennelemente ("Cycle Lane Separatoren"), Materialkosten rote Farbe, Aufbringen der roten Farbe und sonstigen Markierungen, Montage der Separatoren, Teildemontage der Anlage usw. 4. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Vorgang dem Revisionsamt der Stadt Frankfurt am Main mitzuteilen. Es soll von unabhängiger Seite fachlich geprüft werden, ob bei der veranlassten Maßnahme "Nordstrang" gemäß § 131 der Hessischen Gemeindeordnung zweckmäßig und wirtschaftlich verfahren wurde. Begründung: Durch den Aufbau von enormen Radverkehrsanlagen auf der Maybachbrücke und der Dillenburger Straße (sog. "Nordstrang") kommt es durch die jetzt in beide Fahrtrichtungen nur noch einspurige Verkehrsführung zu erheblichen Staus und zusätzlichen umweltschädlichen Emissionen (Lärm und Abgase). Dies betrifft die Abschnitte ab Nassauer Straße stadteinwärts bis Eschersheim/Weißer Stein und die Abschnitte Eschersheim/S-Bahnhof bis zur Kreuzung Dillenburger Straße / Hessestraße stadtauswärts. Insgesamt ist den ganzen Tag über auf dem Abschnitt Dillenburger Straße/Maybachbrücke ein intensiveres Verkehrsaufkommen zu beobachten und zu hören. Krasse Staus, die sich z.B. von der Hessestraße bis zurück zur S-Bahnstation Eschersheim bilden, entstehen vor allem werktags zur jeweiligen Rush hour, aber auch samstags den ganzen Tag über. Regelmäßig steht die Buslinie M60 auf der Maybachbrücke und auf der Dillenburger Straße im Stau, die Müllfahrzeuge kommen nicht durch, Einsatzfahrzeuge werden durch die teilweise fehlende Möglichkeit, eine Rettungsgasse zu bilden, behindert und die für den Nahverkehr wichtige Kreuzung am U-Bahnhof Heddernheim steht voll, was zu Gefährdungen von querenden Personen und zu erheblichen Zeitverlusten führt. Aus einer geordnet fließenden und entspannten Verkehrssituation in einem typischen Frankfurter Außenbezirk ist eine Stressstrecke entstanden, unter der Anwohner genauso leiden wie Menschen, die auf das Autofahren angewiesen sind. Durch die Busverspätungen wird zudem der Umstieg der Menschen auf den ÖPNV nicht attraktiver gemacht. Da es auf der Maybachbrücke und entlang der Dillenburger Straße bereits gut ausgebaute Radwege gibt (Ausnahme ist der Abschnitt Kaltmühlstraße bis Hessestraße stadteinwärts), erscheint die Maßnahme im Sinne der Verkehrswende übereifrig und in finanzieller Hinsicht verschwenderisch, denn die Kosten für Separatoren, rote Farbe und andere Markierungen werden bei einer Gesamtlänge der Maßnahme von 1,6 km im sechsstelligen Bereich sein. Viele Bürgerinnen und Bürger in Heddernheim sprechen von einem schlimmen "Schildbürgerstreich". Die weitere Bauausführung der Maßnahme zwischen Kaltmühlstraße und Heddernheimer Landstraße ist daher zu stoppen. Der Ortsbeirat stellt in diesem Zusammenhang fest, dass diese dauerhafte Veränderung der Verkehrsführung im Übergangsbereich von Eschersheim nach Heddernheim nur auf verkehrsrechtliche Anordnung des Magistrats hin durchgeführt wurde. Die jetzt umgesetzte Planung ist den zuständigen Ortsbeiräten 8 und 9 nicht öffentlich vorgestellt und zur Mitentscheidung vorgelegt worden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 350/8 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenMehr Transparenz bei verkehrslenkenden Maßnahmen im Straßenraum
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2023, OF 617/9 Betreff: Mehr Transparenz bei verkehrslenkenden Maßnahmen im Straßenraum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert in Zukunft verkehrslenkende Maßnahmen wie zum Beispiel das Aufstellen von Halteverbotsschildern oder die Abmarkierung von Fahrradstreifen die zu größeren Veränderungen im Verkehrsablauf führen , dem Ortsbeirat und den betroffenen Anwohnern im Vorfeld rechtzeitig anzuzeigen. Vorbild könnte die Praxis des Grünflächenamtes sein, jede Baumfällung frühzeitig der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Begründung: Verkehrslenkungsmaßnahmen mit einschränkendem Charakter für Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer werden zunehmend ohne vorherige Information für die Betroffenen durchgeführt, auch nachträglich erfolgt in den seltensten Fällen, selbst auf Nachfrage, eine plausible Erklärung. Letzte Beispiele sind zusätzliche Halteverbotsschilder in der Henry Budge Straße und im Fuchshohl. Auch von der Einrichtung eines extrabreiten Radwegs im Zuge der Maybachbrücke wurden die anderen Verkehrsteilnehmer völlig überrascht. Die Folgen sind Verkehrsstaus im verbliebenen Verkhrsraum, teilweise bis in den benachbarkten Ortsbezirk. Mehr Transparenz seitens des Mobilitätsdezernats wäre hier gefordert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 617/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 617/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenNamensgebung Fußgängerbrücke Maybachstraße/Thielenstraße in Drosselbartsteg
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2023, OF 576/9 Betreff: Namensgebung Fußgängerbrücke Maybachstraße/Thielenstraße in Drosselbartsteg Die neue Fußgängerbrücke zwischen Maybach/Thielenstraße, die sich in der unmittelbaren Nähe der alten, ehemaligen Biergartengaststätte Drosselbart befindet, hat noch keinen eigenen Namen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Erinnerung an die ehemalige Traditionsgaststätte Drosselbart mit ihrem schönen Biergarten, der neue Fußgängerbrücke den Namen Drosselbartsteg zu geben. Ein entsprechendes Namensschild würde der Bedeutung dieser alten "Eschersheimer Institution"gerecht werden und dafür sorgen, nicht vergessen zu werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 576/9 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenBefestigung eines Fuß und Radweges zwischen Brücke Grüner Graben und Im Mellsig
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.07.2023, OM 4230 entstanden aus Vorlage: OF 558/9 vom 22.06.2023 Betreff: Befestigung eines Fuß- und Radweges zwischen Brücke Grüner Graben und Im Mellsig Die Brücke Am Grünen Graben ist bis zur Fertigstellung der Fuß-/Radwegunterführung am Friedhof die einzige Möglichkeit zur Querung der Schienen vor Ort. Die Brücke ist ein Teil des offiziellen Schulweges, auch für weiterführende Schulen im Stadtteil. Es hat sich jetzt ein Trampelpfad zwischen der Brücke und der Siedlung Im Mellsig entlang der Schienen gebildet, der häufig von Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Schülerinnen und Schülern als kürzester Weg genutzt wird. Die Bauarbeiten zum Ausbau der Main-Weser-Bahn-Strecke sind nach Erstellung des neuen Gleises und der Schallschutzwand an dieser Stelle beendet. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich an dieser Stelle oder zur Bahn hin versetzt einen gesicherten, wasserdurchlässigen Fuß- und Radweg zu errichten. Perspektivisch könnte so auch eine schnelle Verbindung der Siedlung Im Mellsig via Dreihäusergasse und Zaunstraße zur Maybachstraße entstehen. Begründung: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2274 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1086 Aktenzeichen: 66-2
UBahnStation „Weißer Stein“: Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3987 entstanden aus Vorlage: OF 538/9 vom 22.05.2023 Betreff: U-Bahn-Station "Weißer Stein": Reduzierung des Schienenlärms der Stadtbahn Der Magistrat wird gebeten, sich mit der VGF ins Benehmen zu setzen, um 1. sowohl südöstlich als auch nordwestlich der Station "Weißer Stein" wissenschaftlich üblichen Standards entsprechende Lärmmessstationen einzurichten; 2. die Ergebnisse dem Ortsbeirat vorzustellen; 3. auf Grundlage der Ergebnisse dieser Messstationen zu prüfen, ob die Installation von weiteren Schienenbenetzungsanlagen nordwestlich der Station geeignet ist, den Schienenlärm zu reduzieren; 4. die Messungen fortzuführen, sofern solche Anlagen nordwestlich der Station installiert werden sollten; 5. zu prüfen und zu berichten, welche weiteren Methoden für eine Lärmreduktion in Betracht kommen. Begründung: Seit Jahrzehnten klagen Anwohner über unzumutbaren Schienenlärm entlang der oberirdischen Stadtbahntrasse. An dem Zustand hat sich trotz Gegenmaßnahmen nichts Grundlegendes geändert. Bei dem letzten Ortstermin mit der VGF, durchgeführt Am Weißen Stein, mussten die Anwesenden feststellen, dass trotz des Einbaus einer Schienenschmieranlage mindestens 80 Prozent der vorbeifahrenden Züge weiterhin laute Quietschgeräusche verursachten. Der Vertreter der VGF konnte keine belastbaren Gründe für den Fortbestand der Lärmemissionen nennen, da weder vor noch nach dem Einbau der Schmieranlage Messungen durchgeführt wurden, auf deren Dezibel-Zahlen man sich hätte stützen können. Eine erfolgreiche Bekämpfung des Lärms erfordert durch Zahlen belastbare Erkenntnisse über die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 19.06.2024, OF 792/9 Anregung an den Magistrat vom 04.07.2024, OM 5716 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 1998 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 9 am 25.04.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 06.06.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 9 am 04.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 9 am 07.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-10
Schienenlärm auf der Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2023, OF 539/9 Betreff: Schienenlärm auf der Eschersheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die VGF wird aufgefordert, über einen längeren Zeitraum Schienenlärmmessungen entlang des Gleiskörpers, speziell "Am Weißen Stein" und an der Dornbuschkreuzung durchzuführen, um die Lärmemission durch vorbeifahrende Stadtbahnzüge zu messen. Diese Messungen sollten sowohl die Hauptverkehrs- als auch die Nebenverkehrszeiten erfassen. Darüber hinaus wäre es wichtig, auch die unterschiedlichen Wetterbedingungen abzudecken. Die Ergebnisse dieser Messreihen sind dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit mitzuteilen. Begründung: Seit Jahrzehnten klagen Anwohner über unzumutbaren Schienenlärm entlang der oberirdischen Stadtbahntrasse, an dem Zustand hat sich trotz Gegenmaßnahmen nichts Grundlegendes geändert. Bei dem letzten Ortstermin mit der VGF, durchgeführt "Am Weißen Stein", mussten die Anwesenden feststellen, dass trotz des Einbaus einer Schienenschmieranlage mindestens 80 % der vorbeifahrenden Züge weiter laute Quietschgeräusche verursachten. Der Vertreter der VGF konnte keine belastbaren Gründe für den Fortbestand der Lärmemissionen nennen, da weder vor noch nach dem Einbau der Schmieranlage Messungen durchgeführt wurden, auf deren Dezibel-Zahlen man sich hätte stützen können. Eine erfolgreiche Bekämpfung des Lärms erfordert durch Zahlen belastbare Erkenntnisse über die Effektivität der ergriffenen Maßnahmen. Antragsteller: CDU SPD fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 01.06.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 539/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 538 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, fraktionslos
Weiter lesenVerbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende - Radwege erneuern in der Dillenburger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 291/8 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation für Radfahrende - Radwege erneuern in der Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu veranlassen: 1. Die Fahrbahn der Radwege an der Dillenburger Straße zu erneuern, besonders zwischen der Kreuzung Hessestraße und Maybachbrücke. 2. Zu prüfen und zu berichten, ob der Radweg in diesem Verlauf verbreitert werden kann und dieses, wenn möglich, umzusetzen. Begründung: Die Radwege in der Dillenburger Straße in Frankfurt-Heddernheim sind in besonders schlechtem Zustand, insbesondere zwischen der Kreuzung Hessestraße und der Maybachbrücke. Dort sind sie nicht nur extrem schmal, sie sind auch in sehr schlechtem Zustand, mit hervorstehenden Kanaldeckeln, durchzogen von Rissen, Hubbeln, Schlaglöchern, verschiedensten Ausbesserungen usw. Radfahrende sind hier extrem gefährdet. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 291/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHundekottütenspender für die Kreuzung Höllbergstraße/Ecke Treunerweg in Höhe des Höllbergspielplatzes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3694 entstanden aus Vorlage: OF 481/9 vom 02.03.2023 Betreff: Hundekottütenspender für die Kreuzung Höllbergstraße/Ecke Treunerweg in Höhe des Höllbergspielplatzes Der Magistrat wird gebeten, einen Hundekottütenspender an der Höllbergstraße/Ecke Treunerweg Höhe Höllbergspielplatz aufzustellen. Eine Patin/ein Pate, die/ der den Hundekottütenspender regelmäßig auffüllen würde, ist vorhanden. Begründung: Diese Stelle wird täglich von vielen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern passiert, die mit ihren Hunden die Niddawiesen und Wege nutzen. Durch das Aufstellen eines Hundekottütenspenders wird das Aufsammeln und Entsorgen der Hinterlassenschaften erleichtert und einer Verschmutzung durch Hundekot entgegengewirkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1703 Aktenzeichen: 67-0
Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3689 entstanden aus Vorlage: OF 474/9 vom 26.02.2023 Betreff: Zusätzliche öffentliche Toiletten im Ortsbezirk 9 im Toilettenkonzept berücksichtigen Vorgang: OM 1264/21 OBR 9; ST 2470/22; M 174/22 In der Sitzung des Ortsbeirates am 16.02.2023 berichtete Frau Stadträtin Weber, dass weitere Prüfanträge für Standorte öffentlicher Toiletten im Ortsbezirk 9 entgegengenommen werden können. Der Magistrat wird deshalb gebeten, entlang der A-Linie an der Eschersheimer Landstraße einen weiteren Standort für eine öffentliche Toilettenanlage zu prüfen. Dieser könnte am Umstiegspunkt an der Station "Hügelstraße" sinnvoll platziert werden. Begründung: In den derzeitigen Planungen des Toilettenkonzepts ist der Ortsbezirk 9 bisher noch ein fast weißes Blatt. Das Ziel des Toilettenkonzepts, im Radius von etwa 600 Metern je eine öffentliche Toilette erreichbar zu machen, wird hier in keiner Weise erreicht. Insbesondere an der sehr stark frequentierten A-Linie entlang der Eschersheimer Landstraße ist aber ein Bedarf an öffentlichen Toiletten gegeben und wurde gegenüber dem Ortsbeirat auch schon mehrfach von Bürgerinnen und Bürgern eingefordert. Daher wird der Magistrat gebeten, diese Versorgungslücke zwischen dem Alleenring und der Station "Am Weißen Stein" zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1264 Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2022, ST 2470 Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 174 Antrag vom 21.05.2023, OF 546/9 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3991 Stellungnahme des Magistrats vom 15.04.2024, ST 727 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 9 am 12.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 30.11.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 9 am 25.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Platz Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3568 entstanden aus Vorlage: OF 457/9 vom 01.02.2023 Betreff: Platz Am Weißen Stein Vorgang: OM 5676/20 OBR 9; ST 889/20 Der Magistrat wird unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 27.04.2020, ST 889, gebeten, die Grünanlagen am Platz Am Weißen Stein unverzüglich zu sanieren. Begründung: Der Ortsbeirat hat schon mehrfach gefordert, den Platz und die dort vorhandenen Grünflächen zu sanieren. Nachdem erst in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie für eine mögliche Neukonzeption der Verkehrsführung am Platz Am Weißen Stein vorgelegt werden soll, ist damit zu rechnen, dass eine Umsetzung erst im Abstand von mehreren Jahren erfolgt. Es ist den umliegenden Bewohnern und den Nutzern des Platzes nicht länger zuzumuten, den desaströsen Zustand der Anlage noch länger hinzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2020, OM 5676 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 889 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1039 Aktenzeichen: 67 0
Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3564 entstanden aus Vorlage: OF 452/9 vom 30.01.2023 Betreff: Sicherheitszaun und Sichtschutz an neuen Fußgängerbrücken über die Bahntrasse Die beiden neuen Brücken für Fußgänger in Höhe der Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße und Am Grünen Graben über die Bahntrasse der S 6 im Ortsbezirk benötigen dringend aus optischen und sicherheitstechnischen Gründen zusätzliche Anbauten. Der Magistrat wird gebeten, an den beiden Fußgängerbrücken jeweils an den nördlichen Seiten optische Sichtschutzvorrichtungen für die direkten Anwohner zu errichten. Der Sichtschutz soll aber nicht zur Beschattung oder ähnlichen Beeinträchtigungen führen. Zusätzlich bedarf es ebenfalls auf der nördlichen Seite der Brücke Höhe Maybachstraße/Eschersheimer Landstraße sowie nordwestlich am Birkenholzweg aus Sicherheitsgründen einer Absperrung, damit das direkt angrenzende Wohngebäude nicht erreicht werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1177
Schaffung eines barrierefreien Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Maybachbrücke in Höhe der zukünftigen Zugänge der S 6Haltestelle „Eschersheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3567 entstanden aus Vorlage: OF 456/9 vom 01.02.2023 Betreff: Schaffung eines barrierefreien Fußgängerüberweges mit Ampelanlage auf der Maybachbrücke in Höhe der zukünftigen Zugänge der S 6-Haltestelle "Eschersheim" In der Höhe der geplanten Zugänge kann die Maybachbrücke nicht von Fußgängerinnen und Fußgängern gequert werden und führt daher zu großen Umwegen insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen und Bahnnutzerinnen und -nutzer mit Kinderwagen von der Seite, für die nach Planfeststellung kein Fahrstuhl vorgesehen wurde. Der Magistrat wird gebeten, einen barrierefreien Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zwischen den Zugängen der S 6- Haltestelle auf der Maybachbrücke zu errichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1228 Stellungnahme des Magistrats vom 30.10.2023, ST 2217 Aktenzeichen: 32-1
Westseite des Platzes Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 458/9 Betreff: Westseite des Platzes Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Reinigungsintervalle auf der Westseite des Platzes Am Weißen Stein zu erhöhen und dabei - ggf. nach Vorwarnung - auch Hinterlassenschaften von Bettlern und sonstigen Personen zu entfernen. Begründung: In den letzten Wochen ist vermehrt zu beobachten, dass Personen in diesem Bereich lagern und für die Lagerung ihrer Habseligkeiten den öffentlichen Raum in Anspruch nehmen. Dieser ist dafür nicht gedacht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 458/9 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen CDU, 1 SPD, FDP und BFF (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenUnterführung von der U-Bahn-Station zum Platz Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2023, OF 466/9 Betreff: Unterführung von der U-Bahn-Station zum Platz Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob die Unterführung am Platz Am Weißen Stein geschlossen werden kann. Begründung: Die U-Bahn-Station Am Weißen Stein kann mittlerweile von allen Seiten barrierefrei erreicht werden. Ein Bedarf für eine Unterführung ist nicht mehr erkennbar. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2023, TO II, TOP 4 Beschluss: Auskunftsersuchen V 614 2023 Die Vorlage OF 466/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung)
Partei: FDP
Weiter lesenNachträgliche barrierefreie Erschließung der Fußgängerbrücke im Bereich der Haltestelle „Eschersheim“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3379 entstanden aus Vorlage: OF 401/9 vom 24.11.2022 Betreff: Nachträgliche barrierefreie Erschließung der Fußgängerbrücke im Bereich der Haltestelle "Eschersheim" Der Magistrat wird gebeten, die vorhandene Fußgängerbrücke im Bereich des Bahnhofs Eschersheim und Am Grünen Graben durch eine Aufzuganlage barrierefrei zu erschließen bzw. nachzurüsten. Begründung: Die Fußgängerbrücke im Bereich des Bahnhofs Eschersheim ist durch die installierten Schieberinnen zwar für Radfahrer nutzbar geworden. Es fehlt jedoch weiterhin an einer Passierbarkeit für Personen mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Rollatoren. Der Verweis auf den verfügbaren barrierefreien Weg über die Maybachbrücke mag für die Zeit der Bauarbeiten hinnehmbar sein, jedoch nicht auf Dauer. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1108 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-6
Treppe Am Brückengarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2022, OF 392/9 Betreff: Treppe Am Brückengarten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsvorsteher wird gebeten das ASE aufzufordern, die Treppe reinigen zu lassen und den Rückschnitt der Pflanzen zu veranlassen. Begründung: Die Bepflanzung wächst über der Treppe und verdunkelt diese. Außerdem fallen viele Blätter auf die Treppe, welche die Benutzung der Treppe unsicher macht. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 392/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBarrierefreie Überwege über die Bahngleise Am Grünen Graben und Maybachstraße (Batschkapp)
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 393/9 Betreff: Barrierefreie Überwege über die Bahngleise Am Grünen Graben und Maybachstraße (Batschkapp) Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach der Einsetzung der beiden Brücken durch die Bahn ist es Aufgabe der Stadt Frankfurt, die Übergänge barrierefrei auszustatten. Vor diesem Hintergrund fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, folgende Informationen bereitzustellen: 1. Wie sind die Breiten und wie sind die Steigungen der Brücken. 2. Wie lautet die geltende Vorschrift über die Mindestbreite und die höchste Steigung, um Schieberinnen für die Querung von Eltern mit Kinderwagen und Menschen mit Rollatoren anzubringen. 3. Wie ist die Breite und wie die Steigung der bestehenden U-Bahn-Unterführungen, Hügelstraße, Lindenbaum und Weißer Stein. 4. Welche Möglichkeiten der barrierefreien Überquerung der Bahnstrecke gibt es und bis wann wird diese realisiert sein. Begründung: Momentan sind nur jeweils an beiden Seiten des Geländers je eine Schieberinne montiert, d.h. mit Kinderwagen oder Rollator können die Gleise nicht überquert werden. Menschen fühlen sich diskriminiert. Nur für Radfahrer, die den Umweg leichter überwinden können als Fußgänger wurde eine Lösung geschaffen. Auch Kinder auf ihrem Schulweg müssen diese Gleis queren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2022, TO I, TOP 23 Vor der Beschlussfassung ändert der Antragsteller die Vorlage OF 393/9 dahin gehend ab, dass die Ziffer 4. gestrichen wird. Beschluss: Auskunftsersuchen V 566 2022 Die Vorlage OF 393/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: CDU
Weiter lesenHerstellung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Am Weißen Stein 6
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3139 entstanden aus Vorlage: OF 359/9 vom 30.10.2022 Betreff: Herstellung der Verkehrssicherheit am Fußgängerüberweg Am Weißen Stein 6 Durch den geplanten Abriss der Gebäude mit der Gemarkung Eschersheim Bezirk 45 (491), Flur 9, Flurstück 70/2 und der daraus resultierenden Vollsperrung des Gehwegs und Teilsperrung der Fahrbahn ergeben sich erhebliche Beeinträchtigungen für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie den Straßenverkehr. Insbesondere grenzt die blickdichte circa zwei Meter hohe Baubegrenzung entlang der Kurve direkt an den Fußgängerüberweg Am Weißen Stein 6, der dadurch hinsichtlich der eingeschränkten Einsehbarkeit der abbiegenden Autos für Fußgängerinnen und Fußgänger nicht mehr sicher ist. Ursprünglich waren die Flächen neben dem Fußgängerüberweg durch Straßenmarkierungen gesichert, um die freie Sicht auf den Fußgängerü bergang zu gewährleisten. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrssicherheit an dieser Stelle wiederherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 589 Aktenzeichen: 32 1
Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3144 entstanden aus Vorlage: OF 365/9 vom 31.10.2022 Betreff: Anbringung des Verkehrszeichens 315 in der Kleinen Höllbergstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kleinen Höllbergstraße, in Fahrtrichtung rechts, das Gehwegparken mit Verkehrszeichen 315 zu erlauben. In der Vergangenheit wurde das auch ohne entsprechendes Schild ohne Beanstandungen praktiziert. Begründung: Die Kleine Höllbergstraße ist eine kleine, hauptsächlich von Anwohnern frequentierte Einbahnstraße, auf der die Fahrzeuge in Fahrtrichtung rechts seit vielen Jahren beanstandungslos halbseitig auf dem Bürgersteig parkten. In dem benachbarten Lindenring ist das bereits so geregelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2023, ST 2345 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 105 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2913 entstanden aus Vorlage: OF 341/9 vom 28.09.2022 Betreff: Anbringung des Verkehrszeichens 315 im Lindenring zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, im Lindenring, zwischen Kurhessenstraße und Eschersheimer Landstraße in Fahrtrichtung Eschersheimer Landstraße, das Verkehrszeichen 315 anzubringen. Begründung: Anpassung an die Rechtssituation in den umliegenden Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 358 Aktenzeichen: 66 7
Anbringung des Verkehrszeichens 315 in den Straßen Am Kirchberg und Schwagerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2914 entstanden aus Vorlage: OF 342/9 vom 28.09.2022 Betreff: Anbringung des Verkehrszeichens 315 in den Straßen Am Kirchberg und Schwagerstraße Der Magistrat wird gebeten, in den Straßen Am Kirchberg, Fahrtrichtung rechts, und Schwagerstraße, dort in Fahrtrichtung Lindenring, das Verkehrszeichen 315 anzubringen. Begründung: Anpassung an die Rechtssituation in den umliegenden Straßen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 357 Aktenzeichen: 32 1
Gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein durch Wendemanöver
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2922 entstanden aus Vorlage: OF 353/9 vom 28.09.2022 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation an der Kreuzung Kurhessenstraße/Am Weißen Stein durch Wendemanöver Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, wie es möglich ist, zu verhindern, dass Pkw-Fahrer Wendemanöver auch auf Fahrradstreifen und Bürgersteigen trotz durchgezogener Straßenmarkierung in Kreuzungsnähe durchführen. Bei den Maßnahmen ist zu beachten, dass die Zufahrt zu den angrenzenden Häusern möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 355 Aktenzeichen: 32 4
Verkehrsproblem entschärfen: Mehr Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer auf der Maybachbrücke
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.05.2022, OA 194 entstanden aus Vorlage: OF 249/9 vom 14.04.2022 Betreff: Verkehrsproblem entschärfen: Mehr Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer auf der Maybachbrücke Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, aufgrund der sich zuspitzenden Verkehrssituation rund um den Ausbau der S 6-Linie mehr Platz für Fußgänger und Fahrradfahrer auf der Maybachbrücke zu schaffen. Darüber hinaus wird er darum gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob je Fahrtrichtung ein Fahrradweg auf einer der beiden Autospuren entstehen kann und ob auf der Seite des Aufzugs dieser als Zweirichtungsradweg geführt werden kann. Trotz einer Reduktion der beiden Autospuren auf eine ist der Verkehrsfluss gewährleistet. Begründung: Durch den Ausbau der S 6-Strecke und der damit verbundenen geschlossenen Bahnunter-/-überquerungen und den neuen Brücken, die auch nach der Freigabe wegen der Steilheit der Auf-/-Abgänge nur für Fußgänger nutzbar sind, haben viele Eschersheimer zum Einkaufen, auf dem Arbeits- oder Schulweg keine andere Möglichkeit, als über den östlichen Bürgersteig der Maybachbrücke zu gehen oder mit Fahrrädern, Kinderwagen oder im Rollstuhl zu fahren. In naher Zukunft werden zudem wegen des neuen Mittelbahnsteigs der S-Bahn-Haltestelle "Eschersheim" direkt unter der Maybachbrücke östlich und westlich der Brücke Treppen und im östlichen Teil auch ein Aufzug gebaut. Dann dürfte es noch deutlich mehr Drängelei geben und zusätzlich wartende Rollstuhlfahrer, Fahrradfahrer und Eltern mit (Doppel)-Kinderwagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 09.09.2022, B 346 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 11.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 30.05.2022, TO I, TOP 160 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 194 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 1811, 8. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 30.05.2022 Aktenzeichen: 66 6
Barrierefreier Zugang der neuen S-Bahn-Station der Linie S 6 von beiden Seiten der Maybachbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2022, OM 2117 entstanden aus Vorlage: OF 259/9 vom 05.05.2022 Betreff: Barrierefreier Zugang der neuen S-Bahn-Station der Linie S 6 von beiden Seiten der Maybachbrücke Der Magistrat wird gebeten, mit der Deutschen Bahn ins Gespräch zu treten und sich dafür einzusetzen, dass auf beiden Seiten der Maybachbrücke die Treppenzugänge zum Inselbahnsteig mit einem Fahrstuhl versehen werden. In der Höhe der geplanten Zugänge kann die Maybachbrücke nicht von Fußgängerinnen und Fußgängern gequert werden und führt daher zu großen Umwegen für mobilitätseingeschränkte Bahnnutzerinnen und Bahnnutzer von der Seite, für die nach Planfeststellung kein Fahrstuhl vorgesehen wurde. Zudem ist es sinnvoll, je eine Fahrradschiene auf beiden Treppenzugängen zu installieren. Begründung: Im Rahmen der Informationsveranstaltung der Deutschen Bahn am 17. März 2022 wurde mehrfach von Anwohnerinnen und Anwohnern darauf hingewiesen, dass dieser Umweg von der nicht barrierefreien Seite für mobilitätseingeschränkte Menschen und Eltern mit Kinderwagen nicht zumutbar ist. Leider sind in der Planfeststellung für den Ausbau nur ein Fahrstuhl, nicht aber auch Fahrradschienen vorgesehen. Die Deutsche Bahn hat in der Vergangenheit mehrfach Änderungen der ursprünglichen Planfeststellung bewirkt und genehmigt bekommen, sodass eine weitere Änderung im Sinne der Bahnnutzerinnen und Bahnnutzer möglich sein sollte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1886 Aktenzeichen: 66 6
Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1909 entstanden aus Vorlage: OF 220/9 vom 14.03.2022 Betreff: Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße Vorgang: OM 2212/17 OBR 9; ST 24/18; OM 3372/18 OBR 9; ST 790/19; OM 264/21 OBR 9; ST 1870/21 Der Magistrat wird erneut um eine barrierefreie Lösung, die auch für Fahrradfahrer nutzbar ist, für die Treppe, die die Thielenstraße mit der Maybachbrücke verbindet, gebeten, die immer noch nicht umgesetzt wurde. In der Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1870, wurde davon ausgegangen, dass der Bau einer Rampe bis Ende 2021 abgeschlossen sein könnte. Bis zum heutigen Tag ist nichts passiert. Begründung: Die Treppe ist der kürzeste Weg zur Maybachbrücke und damit zu dem zukünftigen S-Bahnsteig. In der jetzigen Form stellt sie ein Hindernis für alle Fahrradfahrer und Fußgänger mit Rollator und Kinderwagen dar und verhindert die barrierefreie Erreichbarkeit der Maybachbrücke über die Thielenstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 24 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3372 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 790 Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 264 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1870 Stellungnahme des Magistrats vom 08.07.2022, ST 1587 Aktenzeichen: 66 0
Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Eine Fahrspur der Auffahrt zur Maybachbrücke entfernen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2022, OF 126/8 Betreff: Beiträge zur Entsiegelung im Ortsbezirk: Eine Fahrspur der Auffahrt zur Maybachbrücke entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Auffahrt zur Maybachbrücke, vom "Windigen Eck" kommend, die linke unnötige Wendespur zu entfernen und zu entsiegeln. Begründung: Die Wendemöglichkeit, um nicht die Maybachbrücke zu befahren, würde auch ohne die linke Spur bestehen bleiben. Somit könnte in diesem Bereich ein weiterer kleiner Beitrag zur sukzessiven Weiterentwicklung der Stadt Frankfurt zur sog. "Schwammstadt" geleistet werden.[1] Abbildung 1 Ausschnitt (Geoportal) mit zu entsiegelnder Fläche (schraffiert, V.R.) Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 8 am 17.02.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 126/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenBarrierefreie Übergänge Main-Weser-Bahn im Bereich Eschersheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1256 entstanden aus Vorlage: OF 152/9 vom 17.11.2021 Betreff: Barrierefreie Übergänge Main-Weser-Bahn im Bereich Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, sich mit der DB Netz AG umgehend in Verbindung zu setzen, um kurzfristig einen zusätzlichen barrierefreien Übergang im Bereich Eschersheim zwischen Maybachbrücke und der Omega-Brücke am Frankfurter Berg einzurichten. Zwischen diesen beiden Brücken gibt es leider keine Alternativen, wo für Personen mit Fahrrädern (mit Kindersitz oder -anhänger) und auch Kinderwagen, Rollstühlen und Rollatoren eine Überquerung möglich ist. Durch die Schließung des Bahnüberganges Lachweg zum Ende dieses Jahres entfällt zudem ein weiterer Weg, wo viele junge Familien ihre Kinder nicht mehr auf die andere Seite der Bahnschienen zu Kinderkrippen, -gärten, Grundschule oder Sportangeboten bringen oder mit dem Fahrrad fahren lassen können. Begründung: Das Aufkommen an Fahrrädern und Kinderwagen ist derzeit am Lachweg zu Stoßzeiten und vor allem im Sommer extrem hoch. Selbst wenn auf die bereits installierten Treppen der neu eingesetzten Brücke noch Schiebeschienen aufgebracht würden, würde das bei einem Doppelkinderwagen oder einem Fahrradanhänger nicht weiterhelfen. Hier wäre eine richtige Fahrradrampe sinnvoll. Auch wenn der Ortsbeirat im Gespräch mit der DB Netz AG vor vollendete Tatsachen gestellt worden ist, bittet er um weitere Gespräche zwischen der Stadt und den Vertretern der Bahn. Die Umwege für die Anwohner sind in dieser Form nicht hinnehmbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 897 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2022, ST 2651 Antrag vom 09.06.2025, OF 1050/9 Auskunftsersuchen vom 26.06.2025, V 1222 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 9 am 10.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 69 1
Lachweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1255 entstanden aus Vorlage: OF 163/9 vom 02.12.2021 Betreff: Lachweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge über den Bahnübergang Lachweg vor der aktuellen Sperrung war bzw. sich entwickelt hat und wie die Streckenführung nach der Schließung für motorisierte Verkehrsteilnehmer sein könnte; 2. ob das Wohngebiet "Im Mellsig"/Bonameser Straße durch die Schließung nicht zusätzlich belastet wird, eventuelle Streckenführung durch eine Straße, parallel zur Bonameser Straße; 3. ob der Schulweg noch sicher von Grundschülern bewältigt werden kann; 4. wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge der Alternativstrecken sein wird und welche zusätzlichen Kapazitäten auf diese Strecken zukommen werden; 5. wie Passanten mit Doppelkinderwagen und Radfahrer mit Anhänger in Zukunft vom westlichen in den östlichen Teil von Eschersheim kommen können und auch umgekehrt; 6. wie die Nahversorgung verbessert werden kann, denn die Einwohner vom östlichen Teil Eschersheims (Zehnmorgenstraße und Seitenstraßen, Im Geeren, Anne-Frank-Straße) werden nur mit großem Umweg zum REWE-Markt in der Maybachstraße gelangen können. Sonst bleibt nur der Nahkauf in der Straße A m Lindenbaum. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, umgehend die Verkehrsplanung nach Schließung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Lachweg vorzustellen. Begründung: Eschersheim ist durch die Stadtbahnstrecke, die leider nie zur U-Bahn-Strecke wurde, bereits zweigeteilt und jetzt kommt noch die verstärkte Trennung durch die Main-Weser-Strecke hinzu. Die Verkehrsbelastung, insbesondere der Straßen Alt-Eschersheim und Bonameser Straße, wird erheblich zunehmen und die Querungen schwieriger werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 896 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2601 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1226 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 44 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0
Verkehrsplanung im nördlichen Eschersheim zwischen Maybachbrücke/Am Weißen Stein und der A 661
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2021, OF 151/9 Betreff: Verkehrsplanung im nördlichen Eschersheim zwischen Maybachbrücke/Am Weißen Stein und der A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat umgehend die Verkehrsplanungen im Bereich zwischen der Maybachbrücke/Platz Am Weißen Stein und der A 661 vorzustellen, die im Zusammenhang mit der geplanten Sperrung der Unterführung Lachweg für den Kfz-Verkehr angestellt werden. Begründung: erfolgt mündlich Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 151/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 163/9 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenVerkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 263 entstanden aus Vorlage: OF 45/9 vom 09.06.2021 Betreff: Verkehrshindernis E-Roller im Ortsbezirk 9 Der Magistrat wird gebeten, es blinden und sehbehinderten Menschen sowie Menschen mit Rollatoren oder Kinderwagen wieder zu ermöglichen, die städtischen Gehwege ohne Behinderung zu benutzen. Das könnte beispielsweise durch Ausweisung von festen Abstellflächen für E-Roller und sodann Ahndung falsch abgestellter E-Roller durch die Stadtpolizei erfolgen. Begründung: Seit Mitte 2019 sind E-Roller in Deutschland zugelassen, ohne dass die Anbieter eine Genehmigung der Stadt benötigen, um ihre E-Roller anzubieten. An vielen Stellen im gesamten Ortsbezirk kommt es zu einer gehäuften Ansammlung teils quer zur Laufrichtung abgestellter E-Roller, die massiv den Fußverkehr behindern. Fußgängerinnen und Fußgänger in Gruppen müssen, um diese Engstellen zu passieren, teils auf den Fahrradweg oder die Straße ausweichen. Exemplarisch dafür ist hier auf den Fotos die Maybachbrücke in direkter Nähe zu den S-Bahn-Haltestellen und ein Bürgersteig beim Sinai-Park gezeigt. Mit festen Abstellorten könnte die Arbeit der selbstständigen Aufladerinnen und Auflader erleichtert und deren Kilometerleistung reduziert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1707 Aktenzeichen: 66 5
Schaffung Zweirichtungsradweg auf der Maybachbrücke
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 270 entstanden aus Vorlage: OF 52/9 vom 27.05.2021 Betreff: Schaffung Zweirichtungsradweg auf der Maybachbrücke Vorgang: OM 5870/20 OBR 9; ST 1266/20 Der Magistrat wird gebeten, eine legale Möglichkeit für Radfahrerinnen und Radfahrer zu schaffen, die es ermöglicht, von der Maybachstraße in Richtung Weißer Stein (stadteinwärts) zu fahren. Zurzeit ist dies nicht möglich, ohne verkehrswidrig entgegen der Fahrtrichtung den vorhandenen schmalen Radweg zu nutzen. Auf die Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1266, wird verwiesen. Begründung: Schon lange haben Radfahrerinnen und Radfahrer ein Problem, von der Maybachstraße kommend zur U-Bahn-Haltestelle "Weißer Stein" zu gelangen. In der Zukunft sollen die Abgänge der neuen S 6-Haltestelle direkt von der Maybachbrücke abgehen, die ebenfalls von Radfahrerinnen und Radfahrern gut erreichbar sein sollten. Aufgrund der engen Verhältnisse Radweg/Fußweg muss es auch zur Sicherheit von allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine legale Möglichkeit zur Nutzung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5870 Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1871 Aktenzeichen: 66 6
Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 264 entstanden aus Vorlage: OF 46/9 vom 09.06.2021 Betreff: Rampe zwischen Maybachbrücke und Thielenstraße Vorgang: OM 2212/17 OBR 9; ST 24/18; OM 3372/18 OBR 9; ST 790/19 Der Magistrat wird gebeten, den in der Stellungnahme vom 29.04.2019, ST 790, versprochenen Bau nunmehr zeitnah umzusetzen, um eine barrierefreie Lösung für die Treppe, die die Thielenstraße mit der Maybachbrücke verbindet, zu schaffen. Begründung: Die Treppe ist der kürzeste Weg zur Maybachbrücke und damit zu dem zukünftigen S-Bahnsteig. In der jetzigen Form stellt sie ein Hindernis für alle Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger mit Rollatoren und Kinderwagen dar und verhindert die barrierefreie Erreichbarkeit der Maybachbrücke über die Thielenstraße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2212 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 24 Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3372 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2019, ST 790 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1870 Antrag vom 14.03.2022, OF 220/9 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2022, OM 1909 Aktenzeichen: 66 0
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